Alphabetische Aufzählung - Typische Bauleistungen nach VTV
|
|
- Michaela Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Alphabetische Aufzählung - Typische Bauleistungen nach VTV Quelle: SOKA-BAU he/ Die nachfolgende in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle über typische baugewerbliche Tätigkeiten dient als Orientierungshilfe und ist nicht abschließend. Bauliche Leistung im Sinne von 1 Abs. 2 BRTV / VTV A Abdichtung gegen Feuchtigkeit Abbundarbeiten Abbrucharbeiten Aptierungen und Drainagen Armierungen - s. Stahlbiege- und -flechtarbeiten Asbestsanierungen (Entfernen, Verfestigen, Beschichten) Ausschachtungen / Aushubarbeiten B Bauhof unterhalten / Werkstatt betreiben, auch für einen anderen Baubetrieb Baumaschinenvermietung - s. Vermietung von Baumaschinen Baustoffprüf- oder Laborarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb Bautrocknungsarbeiten Betonbohren- und -Sägen Beton- und Stahlbetonarbeiten Bodendurchpressungen / Durchörterungen Bohrarbeiten im Erdreich (z.b. Baugrunduntersuchung, Aufschlussbohrungen, Horizontalbohrungen) Bohrarbeiten zur Schaffung von Öffnungen für Versorgungsleitungen Brandschutzarbeiten Brandschutztüren montieren Brunnenbauarbeiten C Chemische Bodenverfestigungen
2 D Dämm- (Isolier-) Arbeiten an Bauwerken (Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten) Dämm- (Isolier-) Arbeiten an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder techn. Anlagen Deichbau Deponiebau Drainagen und Aptierungen Durchbruchsarbeiten E Enttrümmerungsarbeiten Erdbewegungsarbeiten Estricharbeiten F Faschinierung Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken; ferner das Herstellen der Fertigbauteilen, wenn diese zum überwiegenden Teil selbst oder durch einen Betrieb des selben Unternehmens eingebaut werden Fertighäuser (s. Fertigbauarbeiten) Feuerungs- und Ofenbauarbeiten Fischtreppen Flächentrocknung (z.b. Estrich) Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten Folien verlegen Fugarbeiten an Bauwerken G Gabionenbau Glasstahlbetonarbeiten / Glasbausteine verarbeiten Geothermiearbeiten / Erdwärmebohrungen Gleisbauarbeiten Grabenräumung H Hausmeister / Facilitymanagement (Holz- und Bautenschutz, Maler- und Lackierer, Putz, Fliesen, Reparaturen etc.)
3 Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie Beton- und Mörtelmischungen, wenn mit dem überwiegenden Teil der hergestellten Baustoffe die Baustellen des herstellenden Betriebes oder eines anderen Betriebes des selben Unternehmens versorgt werden Hochbauarbeiten Holzbauarbeiten (s. Zimmerer) Herstellung und/oder Montage von Holzfertighäusern in Sandwich- oder Blockbohlenbauweise Herstellung und Montage von Holzleimbindern und Nagelplattenbinderkonstruktionen Holzschutzarbeiten an Bauteilen I Isolierungen (Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-, Schallveredelungsarbeiten) K Kabelleitungstiefbau - s. Rohrleitungsbau Kanalbau- (Sielbau-) Arbeiten incl. Kanalinspektionen- und -Reinigungen Kugelstrahlarbeiten L Landgewinnung Lawinenverbau Leitplankenmontage M Maurerarbeiten Melioration Mischgutproduktion, auch für einen anderen Baubetrieb N Nagelplattenbinder Herstellung und Montage P Pflasterarbeiten aller Art Photovoltaikmontagen / Solarmontagen Pipelinebau Planierarbeiten Planungsarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb Platten verlegen (Pflaster- oder Fliesenlegearbeiten) Putzarbeiten (s. Stuckarbeiten)
4 R Rabitzarbeiten Rammarbeiten Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten und Bodendurchpressungen Rohrleitungsbau in /für industrielle Anlagen Rückbauarbeiten S Sägewerk (Zuschnitt für die Zimmerei) Säurebauhandwerk (= Schutz gegen aggressive Stoffe, wie Laugen, Säuren) Sandstrahlarbeiten Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten Schadstoffsanierung (Asbest, PAK, PCB, KFM) Schallschutzwälle errichten Schallschutzwände aufstellen/montieren Schalungsarbeiten Schleusenanlagen / Vorflutanlagen Schornsteinbauarbeiten Schweißarbeiten (z. B. für den Rohrleitungsbau oder den Gleisbau) Schwimmbadbau Seitenbefestigungen an Verkehrswegen Sportanlagenbau Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten Spundwände montieren (Bohlen aus Holz, Stahlbeton oder Stahl z. B. zur Baugrubenabsicherung sowie zum Kanal- und Wasserbau) Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden Stahlhallenmontage Stakerarbeiten Straßenbauarbeiten Straßenfräsarbeiten Straßenwalzarbeiten Stuck-, Putz, Gips- und Rabitzarbeiten, einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern Subunternehmen fachlich anleiten, anweisen, überwachen T Teichbau Terrazzoarbeiten Tiefbauarbeiten Transportarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen des Betriebes ausgeführt werden
5 Trennwandsysteme montieren Treppenbauarbeiten (Herstellung, Handel und Montage) Trockenmauern erstellen Trockenestricharbeiten (siehe Estricharbeiten) Tunnelbauarbeiten U Urbarmachung von Grundstücken V Verbauarbeiten (Berliner Verbau) Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal (z. B. Asphaltkocher, Betonpumpen), wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden Vertriebstätigkeiten, auch für einen anderen Baubetrieb Verwaltungsarbeiten, auch für einen anderen Baubetrieb W Wasserwerksbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Wasserbauarbeiten Wegebauarbeiten Wildbachverbau Windkraftanlagen errichten Z Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, im Rahmen des Zimmergewerbes Zaunbau Zusammenhangstätigkeiten (bspw. Baustelleneinrichtung, Beräumung, Reinigung, Transporte)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom 1. Dezember 2000, 15. Mai 2001, 14. Dezember 2001, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002, 10. Dezember
MehrMuss mein Betrieb Sozialkassenbeiträge (SOKA-Bau) abführen?
SteuerBERATERsozietät Muss mein Betrieb Sozialkassenbeiträge (SOKA-Bau) abführen? Für die Einhaltung von verbindlich zu zahlenden Tariflöhnen und evtl. Nebenpflichten (z.b. SOKA-Bau Meldungen) ist der
MehrBaulohn 2016
Baulohn 2016 www.auren.de Baulohn Baulohn reicht weit über den typischen lohn hinaus! Setzt ein Betrieb über die Hälfte der Arbeitszeit für baugewerbliche Tätigkeiten ein, ist er verpflichtet, Beiträge
MehrDipl. Finanzwirt Die Bauabzugssteuer nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom
Dipl. Finanzwirt Die Bauabzugssteuer nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 Wirkung: ab 01.01.2002 Steuerabzug: 15 % für Rechnungen des Leistenden aus Bauleistungen,
MehrDie zugehörige V v BAnz. Nr. 128, 2996 (BauArbbV 7) tritt gem. 3 dieser V am außer Kraft
Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 23. Mai 2009 (Anlage 1 der Siebten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen
MehrBearbeiter Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Datum
Doris Rolle Steuerberaterin 86846 Fischach Kohlbergstraße 22 Kohlbergstraße 22 86846 Fischach Telefon 0 82 36 / 9600-0 Telefax 0 82 36 / 9600-96 Bankverbindung: Raiffeisenbank Fischach (BLZ 720 691 35)
MehrRechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3.
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. Mai 2013 TVMindestlohn 2013 Ausfertigungsdatum: 16.10.2013 Vollzitat:
MehrInformationsbrief : Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft und damit verwandte Leistungen.
Informationsbrief : Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft und damit verwandte Leistungen. Inhalt I. Umsatzsteuer II. Musterrechnung III. Bauabzugssteuer I. Umsatzsteuer 1. Allgemeines Aus aktuellem
MehrInhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand
Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand 14.04.2014 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch Rechtsprechung 4. Definition
MehrTeilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft
Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Kurzinformation für Betriebe in Bayern Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Kurzinformation möchten wir Ihnen einen Überblick über
MehrMerkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen
MehrSteuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen
Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Infobrief Stand 1. August 2014 Inhalt 1. Gesetzliche Regelung 9. Vertrauensschutzregelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 10. Rückabwicklung
MehrST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G
ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G Diplom-Kaufmann Walter Schönweiß Steuerberater Diplom-Kaufmann Peter Hofecker Unternehmensberater Brunngasse 1 90610 Winkelhaid Tel.: 09187/ 905173
MehrArbeitsmarktzulassung
Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information für Unternehmen aus Kroatien Beschäftigungen ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen EU-Dienstleistungsfreiheit Übergangsregelung Abgrenzung
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Themen dieser Ausgabe Gesetzliche Regelung ab 1.10.2014 Was bedeutete Steuerschuldnerschaft Definition Bauleistungen Nachhaltigkeit Bescheinigungsverfahren f. Leistungsempfänger
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung. über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Baugewerbe
Seite 1 von 15 Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Baugewerbe Vom 4. Mai 2016 Auf Grund des 5 Absatz 1a in Verbindung mit Absatz
MehrSteuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen
Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Infobrief Stand 1. Oktober 2014 Inhalt 1. Gesetzliche Regelung 11. Bauleistung für den nichtunternehmerischen 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft?
MehrTarifvertrag. über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai in der Fassung vom 3. Dezember 2013 und 10.
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 3. Dezember 2013 und 10. Dezember 2014 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Kronenstraße
MehrAnhang A. Rechtsverordnungen
Anhang A Anhang A Rechtsverordnungen Inhaltsverzeichnis des Anhangs A Anhang A 1 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2016 vom 11. Dezember 2015 A 2 Verordnung
MehrTarifvertrag über das Sozial- kassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Abschnitt I Grundlagen 2 Verfahrensgrundlagen 3 Sozialkassen Abschnitt II Meldungen
MehrVerzeichnis der Wirtschaftszweige im Bauhauptgewerbe (Tätigkeiten in alphabetischer Reihenfolge)
Verzeichnis der Wirtschaftszweige im Bauhauptgewerbe (Tätigkeiten in alphabetischer Reihenfolge) Vorbemerkungen: Das Bauhauptgewerbe umfasst die Gruppen 45.1 Vorbereitende Baustellenarbeiten und 45.2 Hoch-
Mehrvom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 24. November 2015
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 24. November 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Abschnitt I Grundlagen 2 Verfahrensgrundlagen
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bekanntmachung * über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe Vom 17. März 2014 Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes
MehrAnlage. Zwischen. dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. Kronenstraße Berlin
Anlage Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 18. Dezember 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 21. Dezember 2011 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
MehrWeitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht:
Weitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht: Leistung Abbrucharbeiten an einem Bauwerk Analyse von Baustoffen RZ 11 Abs. 6 Anzeigentafel (Einbau) Arbeitnehmerüberlassung
MehrA- Einzelleistungen. 111-05 Stahlbauarbeiten 111-06 Seilsysteme 111-07 Zimmer- und Holzbauarbeiten 111-08 Betonerhaltungsarbeiten
Anlage 2 Einteilung der e Klasse: Hochbau A- Einzelleistungen Rohbau, Tragwerk für Bauwerke Gebäudehülle und Innenausbau 111-01 Betonarbeiten 111-02 Betonfertigteilarbeiten 111-03 Spannbetonarbeiten 111-04
MehrOberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S 7279-4 StO 183
Oberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S 7279-4 StO 183 Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i.s. von anderen Leistungen Leistung Abbrucharbeiten an einem Bauwerk Analyse von Baustoffen
MehrSortierung der bei Bauaufträgen einschlägigen Tarifverträge nach den Gewerken der VOB/C Stand:
Arbeitshilfe: Sortierung der bei Bauaufträgen einschlägigen Tarifverträge nach den Gewerken der VOB/C Stand: 20.12.2016 Gewerkeliste nach VOB/ C DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18301 Bohrarbeiten DIN 18302 Arbeiten
Mehr1 Bauwirtschaft. 1.1 Baugewerbe. Baugewerbe
1 Bauwirtschaft 1.1 Baugewerbe Das Bedürfnis der Menschen sich vor Witterung und Gefahren zu schützen, macht es erforderlich, Bauwerke zu erstellen. Daneben führt die zunehmende Bevölkerung und deren wachsende
MehrÜbersicht der Änderungen Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
INHALT Übersicht der Änderungen XIII Hinweise für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen... 0.1 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Abschnitt 1: Basisparagraphen
MehrRegelwerke Bautenschutz
Regelwerke Bautenschutz Normen DIN 276 - Kosten im Hochbau DIN EN 998-1 - Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Putzmörtel DIN 1045 - Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau DIN 1053 - Rezeptmauerwerk
MehrHandelsregisterauszug der Firma ENEKOM Sp. z. o. o. Sp. K.
Handelsregisterauszug der Firma ENEKOM Sp. z. o. o. Sp. K. Dieser Auszug wurde am 05.07.2016 auf www.unternehmen1.com heruntergeladen. Alle Firmeninformationen: http://www.unternehmen1.com/enekom+sp.+z.+o.+o.+sp.+k..html
MehrAnhang A. Rechtsverordnungen
Anhang A Anhang A Rechtsverordnungen Inhaltsverzeichnis des Anhangs A Anhang A 1 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015 vom 15. Dezember 2014 A 2 Verordnung
MehrSortierung der bei Bauaufträgen einschlägigen Tarifverträge nach den Gewerken der VOB/C Stand:
Arbeitshilfe: Sortierung der bei Bauaufträgen einschlägigen Tarifverträge nach den Gewerken der VOB/C Stand: 09.03.2017 Gewerkeliste nach VOB/ C DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18301 Bohrarbeiten DIN 18302 Arbeiten
MehrBau Dein Ding. Ausbildung in der Bauwirtschaft
Ausbildung in der Bauwirtschaft Bau Dein Ding Mit dem Slogan Bau Dein Ding wirbt die Bauwirtschaft für eine interessante Ausbildung in immerhin 20 verschiedenen Ausbildungsberufen. Die Branche gehört zu
MehrBrunnenbau 1727.101 11. Dachdecker, -sanierung (ohne Dachstuhl) 1534.045 12.
Wagnisse und Risiken Abbruchbetriebe (tragende u. nichttragende Teile) Abflussrohrreinigung (keine Kanalreinigung) 1532.245 31. Akustikbaubetriebe 1524.845 1. Anstreicher 1537.045 29. Antennenmontage 1535.045
MehrHohe Bildungsqualität mit kalkulierbaren Kosten wir scheuen keinen Vergleich
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, die BZB Akademie bietet Ihnen Weiterbildung in einer innovativen Form an: schulen Sie sich Ihre Mitarbeiterinnen Mitarbeiter online mit unseren speziell
MehrLernfeld 1: Einrichten einer Baustelle. Erweiterte Zielformulierung. Berufsfachschule Bautechnik im Schwerpunkt Ausbau.
4.1.2_bau_lernfelder Lernfeld 1: Einrichten einer Baustelle Eine Baustelleneinrichtung planen Maßnahmen zur Absperrung und Sicherung eine Baustelle treffen Stell- und Verkehrsflächen in einen Baustelleneinrichtungsplan
Mehr1 AUFBAU EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
BAUBETRIEBSPLANUNG II. KOSTENRECHNUNG DOZENT: DIPL.-ING. BERND SCHWEIBENZ 1 AUFBAU EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die Leistung eindeutig und
MehrÜbersicht Tarifvergütungen BRTV TV Mindestlohn TV Lohn West TV Lohn Ost TV 13. Monatseinkommen RTV Leistungslohn
Übersicht Tarifvergütungen 2016-2018 BRTV TV Mindestlohn TV Lohn West TV Lohn Ost TV 13. Monatseinkommen RTV Leistungslohn Download: Übersicht Tarifvergütungern 2016-2018.pdf Übersicht Tarifvergütungen
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) Kommentar Text und Erläuterungen. Otto Elsner Verlagsgesellschaft
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe / Kommentar (8. Auflage) ISBN 978-3-87199-198-1 ( 3-87199-198-8 ) [ Seite 1 von 9 ] Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der
MehrAnlage 11.1. LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung:
InWeMo Seite 1 Anlage 11.1 LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung: Item-Level-Tagging vs. Taggen von Ladungseinheiten,
Mehr1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. Januar Sa 2052/03 - aufgehoben.
BUNDESARBEITSGERICHT BAG-Urteil vom 23.2.2005, 10 AZR 413/04 Baugewerbe - Tiefbauarbeiten Beweiserhebung. 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. Januar
MehrUmschulung zum Facharbeiterabschluss
Umschulung zum Facharbeiterabschluss Bau Farbe Kunststoff Information Eine Umschulung gestattet Quereinsteigern ab einem Alter von 21 Jahren, binnen 16 oder 24 Monaten einen staatlich anerkannten Berufsabschluss
MehrGebr. Neumann GmbH & Co. KG Bauunternehmung. Stand Telefon: Telefax: Schwabenstraße Emden
Stand 07-2015 Firmenvorstellung: Die Gebr. Neumann besteht seit 1863 und gehört zu den leistungsfähigen und renommierten mittelständischen Unternehmen im norddeutschen Raum. Baumaßnahmen zur Landgewinnung/-sicherung
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 17. Dezember 2003, 14. Dezember 2004, 29. Juli 2005, 19. Mai 2006, 20. August 2007, 31. Mai 2012, 17. Dezember 2012,
MehrDas Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittlung
Ralf Schöwer Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittlung UNSER WISSEN FÜR IHREN ERFOLG FORUM Inhalt Allgemeines Vorwort 1 Der Autor 4 Inhaltsverzeichnis 5 Einleitung 15 Mengenermittlung und
MehrHaftpflichttarif 2012 Baubranche
Prämien Haftpflichtversicherung für Betriebe der TZ Versicherte Tätigkeiten Umwelthaftpflichtversicherung (UHV): Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Nicht deklarierungsfähige Umweltrisiken/nicht deklarierungspflichtige
MehrArbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen. Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen
Abbrucharbeiten Absperrposten Anstellaufzüge Apportiergeräte Arbeiten im Arbeits- und Beförderungskörbe (PAM) für Hebezeuge Arbeits- und Schutzgerüste Arbeitsbühnen Arbeitskörbe mit eigenem Antrieb Arbeitsmittel
MehrAllgemeines Vorwort...1 Der Autor...4 Inhaltsverzeichnis...5 Einleitung...15
Inhalt Allgemeines Vorwort...1 Der Autor...4 Inhaltsverzeichnis...5 Einleitung...15 Mengenermittlung und Aufmaß Allgemeines zur Mengenermittlung...23 Mengenermittlung vor der Bauausführung...24 Mengenermittlung
MehrTarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Anlage 2 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom 1. Dezember 2000, 15. Mai 2001, 14. Dezember 2001 und 27. Februar 2002, 4. Juli 2002, 10.
MehrGesamtinhaltsverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Die Autoren... 5 Wärmedämm-Verbundsysteme sowie Putz- und Stuckarbeiten.... 19 Anforderungen... 21 Wärmedämm-Verbundsysteme.... 35 Systembestandteile... 35 Ausführung....
MehrRechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 05/2001
Rechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 05/2001 Thema: Bauabzugsbesteuerung 1. Überblick über das Gesetz Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe wird zum
MehrOrdnung für die praktische Vorbildung im Bachelor Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern University of Applied Sciences
Ordnung für die praktische Vorbildung im Bachelor Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern University of Applied Sciences vom 01.04.2009 Auf Grund des 65 Abs. 2 des Hochschulgesetzes
MehrNormenliste Trockenbau Stand
DIN 1961 VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 2006-10 DIN 18299 VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Allgemeine 2006-10
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 17. Dezember 2003, 14. Dezember 2004, 29. Juli 2005, 19. Mai 2006, 20. August 2007, 31. Mai 2012, 17. Dezember 2012,
MehrRWE Power AG Aktuelles zu Bauaufträgen rund um die Tagebaue
RWE Power AG Aktuelles zu Bauaufträgen rund um die Tagebaue Dipl.-Ing. Martin Köther Leiter Bauwesen Dialog mit Mittelstand und Handwerk im Kreis Düren am 6. November 2012 SEITE 3 Aktuelles zu Bauaufträgen
MehrEinteilung der Leistungsbereiche -
Anlage 2 zum Eckpunktepapier für die Einführung eines Präqualifikationssystems bei öffentlichen Bauaufträgen Einteilung der Leistungsbereiche - CPV- Code (Fassung 1998), im Detail zu prüfen und an Fassung
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Dezember 2016
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrFACTSHEET BAULEISTUNGEN
Warum gibt es eigene umsatzsteuerliche Regelungen ( Reverse Charge ) bei Bauleistungen? In der Baubranche kam es vor Einführung der Reverse-Charge-Regelung zu hohen Abgabenausfällen, da die leistenden
Mehrvom 06. NOVEMBER 2012
A SATZUNG ÜBER DEN NACHWEIS PRAKTISCHER TÄTIGKEITEN ALS ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG FÜR DAS STUDIUM AN DER STAATLICHEN AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE STUTTGART (PRAKTIKUMSORDNUNG) vom 06. NOVEMBER 2012 Auf
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Dezember 2014
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Einstellungsbedingungen 3 Arbeitszeit 4 Arbeitsversäumnis
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 17. Dezember 2003
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 17. Dezember 2003 Zwischen dem dem und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,
MehrMaurer/In Schalungsbauer/In
KARRIERE mit LEHRE als Maurer/In Schalungsbauer/In WimbergerHaus Die Geschichte von WimbergerHaus beginnt 1983. Der Berufsschullehrer Franz Wimberger und seine Ehefrau Edeltraud nahmen ihren ganzen Mut
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrMaßtoleranzen im Hochbau
Bauwesen und Architektur Aus der Praxis für die Praxis Professor Dr.-Ing. Peter Schmidt Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18202 und DIN 18203 in der Praxis Verlag Dashöfer Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt Maßtoleranzen
MehrTiefbau-Normen online Inhaltsverzeichnis Stand:
Historische Dokumente DIN 1961 2012-09 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1986-100 2008-05 Entwässerungsanlagen
MehrGüteschutz Grundstücksentwässerung
Güteschutz Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 Antrag auf Mitgliedschaft und Gütezeichenvergabe Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis: Seite 3: Auswahl der Prüforganisation Seite 4 : Antrag für Betriebe, gemäß
MehrDas Baugewerbe in Hamburg im November 2016
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: E II 1/E III 1 - m 11/16 HH Das Baugewerbe in Hamburg im November 2016 Herausgegeben am: 25. Januar 2017 Impressum
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
MehrPROF. DIPL.-ING. KLAUS LEGNER Bauwirtschaft und Baumanagement Construction industry / Construction management
TESTAT 5: Referate über DIN-Normen der VOB C 1. Aufgabenstellung: Im Rahmen eines Bauwerkvertrags sind Bauleistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Die einzelnen DIN-Normen der VOB/C geben Anhaltspunkte,
MehrKostenschätzung nach DIN 276
ProjektNr 1294 Zone: 6WE Gewerk: 18308 Dränagearbeiten 9.351,84 320.322 80,22 m Filterpackung aus Kies 50 x 50 cm um die Ringleitung DN 100 am Wandfuß 320.322 234,18 m² Filterschicht aus Kies ohne Feinanteil
MehrTASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust
TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe Vom 29. Mai 2013 Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes in
MehrFundamenterder nach DIN 18014
Fundamenterder nach DIN 18014 und Ausblick auf die neue Fassung 2012 Fundamenterder DIN 18014 Fundamenterder nach DIN 18014 5 Ausführung 5.1 Allgemeines Der Fundamenterder/Ringerder ist als geschlossener
MehrKOMPETENT UND ERFAHREN
HINDER-TIEFBAU.DE KOMPETENT UND ERFAHREN Die Kurt Hinder GmbH ist als langjährig erfolgreiches Bau- und Abbruchunternehmen zuverlässiger Partner für private, kommunale und überregionale Auftraggeber. Seit
MehrREFERENZPROJEKTE. Deutschherrnviertel - Erdarbeiten - Ver- und Entsorgunskanäle
REFERENZPROJEKTE KK Bauunternehmen Tiefbau GmbH KK Bauunternehmen Hochbau GmbH Okrifteler Straße 22-24 64546 Mörfelden Walldorf Telefon: 06105 40 40 78 Fax: 06105 40 40 79 E-Mail: krolo@kk-bauunternehmen.de
MehrEinführungserlass zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Aktenzeichen: B I /1 Berlin, 9.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BI7, 11055 Berlin - nur per Email - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder gemäß Verteiler "Erlasse" Lothar
MehrGAV für das Ausbaugewerbe der Westschweiz
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen Arbeitsmarktaufsicht Datum: Juli 2013 Referenz:
MehrEUROVIA GmbH und EUROVIA SERVICES GmbH
ZERTIFIKAT Hiermit wird bescheinigt, dass die mit den im Anhang gelisteten Standorten ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet. Geltungsbereich: Planung und Ausführung von Straßen- und
MehrStandardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau und STLB-BauZ
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin Nur per E mail Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bauverwaltungen der Länder - gemäß Verteiler "Erlasse" Monika Thomas
MehrModulare Qualifizierung in der Bauwirtschaft
Modulare Qualifizierung in der Bauwirtschaft Die Modulare Qualifizierung in der Bauwirtschaft konzentriert sich auf zwei Handlungsbereiche: 1. Bautechnik/Baumaschinentechnik, Transport und Verkehr und
MehrPersonalentwicklung und -qualifizierung in der Bauwirtschaft
Personalentwicklung und -qualifizierung in der Bauwirtschaft Personalentwicklung und -qualifizierung in der Bauwirtschaft Der Qualifizierungsbedarf in der Bauwirtschaft ist für das Berufsförderungswerk
MehrInformationsblatt Bauleistungen
Stand: 25.07.2014 Umsatzsteuer Verlagerung der Steuerschuld für ab 1. Oktober 2014 1. Wann Verlagerung der Steuerschuld bei? Der Leistungsempfänger (Kunde) schuldet die Umsatzsteuer, wenn er von einem
MehrKompetenz und Know-how
Kompetenz und Know-how Bauwesen Arbeitsschutz Umweltschutz Brandschutz Entwicklung der Geschäftsanteile 100 90 80 70 60 Bauwesen Umweltschutz Arbeitssicherheit / SiGeKo Brandschutz 50 40 30 20 10 0 1984
MehrKostenberechnung nach DIN 276-4: Ingenieurbau Gliederung nach Kostengruppen / Gewerken gemäß Punkt 4.1 / 4.2 der DIN 276-4:
Kostenberechnung nach DIN 276-4: 2009-08 Ingenieurbau Gliederung nach Kostengruppen / Gewerken gemäß Punkt 4.1 / 4.2 der DIN 276-4:2009-08 Auftraggeber: Auftragnehmer: Baumaßnahme: DB Projekt Bau GmbH,
MehrBild 4: Abgehängte Decke zum besseren Überdämmen der Versorgungsleitungen
Dämmung im Bereich von Versorgungsleitungen Bei einer abgehängten Konstruktion, die mit Mineralwolle gedämmt wird, können Leitungen vollständig ohne großen Aufwand mit gedämmt werden. Beim Einbau von Dämmplatten
MehrAutoverwertung und Containerdienst Lorenz Benedikt-Vasold-Straße 10
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den Standort in und die nachfolgend genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und Abfallschlüsselnummern: * gefährlicher Abfall S Sammeln BF Befördern L Lagern
MehrHaftpfl ichttarif für die Baubranche Tarifjahr 2013
Prämien 1. Ausbaufach-, Trockenbaubetrieb, Bausteinmetz Ausbaufach-, Trockenbaubetrieb, Bausteinmetz Ausbaufach-, Trockenbaubetrieb, Bausteinmetz Ausbaufach-, Trockenbaubetrieb, Bausteinmetz 2. Baggerbetriebe
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007
für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007 - Auszug - Arbeitszeit, Wegekostenerstattung Urlaub Zwischen dem dem und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
Mehrdas Nachschlagewerk! Ja die Fachpresse! die amtliche Sammlung! Nein
das Nachschlagewerk! Ja die Fachpresse! Ja die amtliche Sammlung! Nein Gesetz: TVG 1 (Tarifverträge Bau; BRTV Bau; Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die ZusatzVersorgung
MehrAUSBILDUNG ZUM BAU-VORARBEITER. HOCHBAU TIEFBAU - HOLZBAU 3-wöchiger Lehrgang mit Abschlusszeugnis
AUSBILDUNG ZUM BAU-VORARBEITER HOCHBAU TIEFBAU - HOLZBAU 3-wöchiger Lehrgang mit Abschlusszeugnis Vorarbeiter-Ausbildung an der BAUAkademie OÖ Der Vorarbeiter ist die Führungskraft von Kleinbaustellen
MehrWOHNUNGSBAU- Werner Verlag. Hanns Frommhold und Siegfried Hasenjager. Prof. Dipl.-Ing. Hans Dieter Fleischmann
von Hanns Frommhold und Siegfried Hasenjager Fortgefuhrt von Prof. Dipl.-Ing. Hans Dieter Fleischmann Prof. Dipl.-Ing. Schneider Dipl.-Ing. Torsten Schoch Prof. Dipl.-Ing. Riidiger Wormuth Herausgeber:
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrKostengliederung für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden nach G 4.1 der StBauFR M-V. Kostenzusammenstellung in EUR nach DIN 276/06.
Gebäuden nach G 4.1 der StBauFR M-V Ort/Straße: Eigentümer: Wert wiederzuverwendender Bauteile: Kostenzusammenstellung in EUR nach DIN 276/06.93 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Baukonstruktionen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Dezember 2014
für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom - Auszug - Arbeitszeit, Wegekostenerstattung Urlaub Zwischen dem dem und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Kronenstraße 55-58,
MehrLärm in der Bauwirtschaft Handlungshilfe zur Umsetzung der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung. Quelle: DGUV
Handlungshilfe zur Umsetzung der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung Quelle: DGUV Stand Februar 2011 Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt.
MehrNeue Rechnungsstellung für Bauleistungen
Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger
MehrEbenfalls eingeschlossen sind die Renovierung von Gebäuden und Ingenieurbauten.
F Baugewerbe Dieser Abschnitt umfasst allgemeine und spezialisierte Hoch- und Tiefbautätigkeiten. Dazu zählen Neubau, Instandsetzung, An- und Umbau, die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken
Mehr