Schriftliche Kleine Anfrage
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- Gerburg Keller
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Christoph de Vries (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Sexualdelikte und Sexualkundeunterricht an Schulen Laut SKA Drs. 20/9125 haben Gewaltvorfälle an Schulen weiter drastisch zugenommen. Dies betrifft unter anderem auch den Bereich der Sexualdelikte. Während im Schuljahr 2011/2012 noch 28 Meldungen wegen eines Sexualdelikts vorlagen, waren es im Schuljahr 2012/2013 bereits 35 Meldungen. Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahrzehnten der Umgang mit dem Thema Sexualität in der Gesellschaft und in der Schule verändert. Über die Medien haben Kinder und Jugendliche von früh an Zugang zu sexuellen Sachverhalten. Im Vergleich zu früher haben sich daher die Anforderungen an den Sexualkundeunterricht verschoben. So heißt es beispielsweise in den Richtlinien zur Sexualerziehung des Landes Rheinland-Pfalz: Sexualerziehung in der Schule soll heute auch einer von unterschiedlichen Interessen geprägten Einflussnahme entgegenwirken und junge Menschen zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität befähigen. Dazu gehört neben Elementen einer medienpädagogischen Erziehung auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Werten und Normen der Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen und leben. (Richtlinien zur Sexualerziehung, Seite 9). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. An welchen Schulformen und in welchen Klassenstufen haben sich die in Drs. 20/9125 genannten Sexualdelikte ereignet? Bitte für alle 35 Fälle die Schulform, die Klassenstufe sowie das Geschlecht des Opfers benennen. Bei den Meldungen gemäß der Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen handelt es sich um Sachberichte des schulischen Fachpersonals. Die Darstellung des Vorfalls bildet somit die Ersteinschätzung von Pädagoginnen beziehungsweise Pädagogen ab. Die Beschreibungen der Tatvorwürfe reichen von unangemessenen Berührungen, verbalen Grenzverletzungen bis zur sexuellen Nötigung. Einige wenige Fälle bilden Übergriffe in sozialen Medien ab. Im Übrigen siehe Anlage Welche Anlaufstellen gibt es in Hamburg für Schülerinnen und Schüler, die Opfer von Sexualdelikten geworden sind? An Hamburger Schulen können sich Schülerinnen und Schüler an jede Lehrkraft (zum Beispiel Klassenlehrkräfte), an die Schulleitungen und die Beratungslehrkraft beziehungsweise den Beratungsdienst sowie an das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beziehungsweise das Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) wenden. Betroffene Kinder und Jugendliche so-
2 Drucksache 20/9401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode wie deren Sorgeberechtigte können auch die Polizei (zum Beispiel Cop4U) einschalten. Weiterhin stehen die Hamburger Fachberatungsstellen zur sexualisierten Gewalt, die Hamburger Kinderschutzzentren und spezielle Versorgungsangebote in Hamburger Krankenhäusern zur Verfügung. Erfahrungen zeigen, dass niedrigschwellige Beratungen im Internet oder am Telefon genutzt werden. Dazu gehören die Internetseite für Kinder und die bundesweite Telefonberatung Nummer gegen Kummer. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist das Internetangebot geeignet. Im Übrigen siehe die Darstellung der Hamburger Beratungs- und Anlaufstellen in den Drs. 20/7031 und 20/ Welche Präventionsprojekte gibt es in Hamburg zum Thema sexualisierte Gewalt? An welche Zielgruppen (Schüler, Eltern, Lehrer) wenden sie sich jeweils? Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist in Hamburg curricular verankert. So geben die schulformspezifischen Bildungspläne zum Aufgabengebiet Sexualerziehung vor, dass das Thema Sexualisierte Gewalt altersgerecht im Unterricht der und der weiterführenden Schule bearbeitet werden soll. Lehrkräfte können dazu Beratungen, schulinterne und zentrale Fortbildungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) nutzen. In diesem Rahmen werden auch spezifische Präventionsprojekte mit Fachberatungsstellen vorgestellt. Gemeinsam ist allen Präventionsprojekten, dass zusätzlich zum Unterricht eine Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen sowie eine Elternveranstaltung durchgeführt werden. Im Übrigen siehe Anlage In welchen Klassenstufen findet Sexualkundeunterricht an den Hamburger Schulen statt? Bitte für alle Schulformen einzeln aufführen. Die Sexualerziehung beginnt in der und wird in den weiterführenden Schulen (, Jahrgangsstufe 5 bis 11, Gymnasium, und Oberstufe) fortgesetzt. Die schulformbezogenen Bildungspläne legen fest, zu welchem Zeitpunkt die Schülerinnen und Schüler bestimmte Kompetenzen erworben haben sollen. Daher kann je nach Schwerpunktsetzung und Handlungsbedarf die Einzelschule entscheiden, zu welchem konkreten Zeitpunkt beispielsweise in der ersten oder zweiten Jahrgangsstufe Sexualerziehung durchgeführt wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und Drs. 20/ Welche Inhalte werden im Sexualkundeunterricht an den verschiedenen Schulformen unterrichtet? Bitte für alle Klassenstufen einzeln aufführen. Diese sind den schulformbezogenen Bildungsplänen unter bildungsplaene/ zu entnehmen (siehe Drs. 20/1909). Beispielhafte Themenfelder sind: Schulform Zeitpunkt Beispiele für Themenfelder bis Ende Jahrgangsstufe 2 Die Welt der Gefühle Gute und schlechte Geheimnisse bis Ende Jahrgangsstufe 4 Mein Körper und wie er sich verändert Mein Körper gehört mir! / Gymnasien / Gymnasien bis Ende Jahrgangsstufe 6 Pubertät was ist denn das? Grenzen setzen Hilfe holen bis zum ersten Schulabschluss bis zum mittleren Schulabschluss bzw. bis Ende Jahrgangsstufe 10 Liebe, Sexualität und Beziehung: z.b. Ich liebe, wen ich will! Sexualität und Gesellschaft: z.b. sicher flirten im Netz Sexualität und Fortpflanzung: z.b. Teenagerschwangerschaften 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9401 Schulform Zeitpunkt Beispiele für Themenfelder bis zum mittleren Schulabschluss Sexualität und Gesellschaft: bzw. bis Ende z.b. Beruf und Familie, wie Jahrgangsstufe 10 geht das? noch / Gymnasien Gymnasiale Oberstufe bis zum Abitur Liebe, Sexualität und Beziehung: Gewaltbeziehungen beenden Unterstützungsangebote nutzen Sexualität und Gesellschaft: sexuelle Verwahrlosung von Jugendlichen Rolle der Medien 6. Welche Ziele werden im Sexualkundeunterricht verfolgt? Inwieweit wird durch Unterrichtsinhalte auf einen toleranten, respekt- und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen und dem anderen Geschlecht hingewirkt? Diese werden im 6 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), in den Richtlinien für die Sexualerziehung und in den schulformbezogenen Bildungsplänen dargestellt. Beispielhaft kann folgende Zielsetzung genannt werden: Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für Gleichberechtigung, Partnerschaftlichkeit und Gewaltfreiheit in persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern. Zum toleranten Umgang miteinander finden sich in den Bildungsplänen Aufgabengebiete (siehe Sexualerziehung) entsprechende Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler verfügen sollen: Sie berücksichtigen in ausgewählten Situationen die Bedürfnisse und Empfindungen anderer (Ende Jahrgangsstufe 2). Sie gehen gleichberechtigt unabhängig vom Geschlecht mit anderen Kindern um (Ende der Jahrgangsstufe 4). Sie akzeptieren, wenn andere nicht berührt werden wollen (Ende der Jahrgangsstufe 6). Sie gehen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung gleichberechtigt mit anderen Menschen um (Mittlerer Schulabschluss und Ende Jahrgangsstufe 10). Sie können sich in die Gestaltung eines Schullebens ohne Diskriminierung bezüglich des Geschlechts und der sexuellen Orientierung einbringen (Gymnasiale Oberstufe). Um dieses zu erreichen, wird mit altersgerechtem und zeitgemäßem Material gearbeitet. 7. Gibt es in Hamburg wie in anderen Bundesländern eine Richtlinie zur Sexualerziehung? Wenn ja, bitte beifügen. Ja, die Richtlinie wurde im Jahr 1996 erstellt, siehe 8. Nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Sexualkundeunterricht teil oder gibt es Schülerinnen und Schüler, die aus religiösen Gründen nicht teilnehmen? Wenn ja, welcher Religion gehören diese Schülerinnen und Schüler an? Im Hamburgischen Schulgesetz ist festgelegt, dass Sexualerziehung verpflichtender Bestandteil des Unterrichts ist (siehe 5 und 6 HmbSG). Eine Befreiung von der schulischen Sexualerziehung ist in der Regel daher nicht möglich. Hierzu liegen entsprechende Gerichtsurteile vor. 1 1 siehe Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom (15VG5827/2003) und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ECHR 153 (2011) 3
4 Drucksache 20/9401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 9. Sind der zuständigen Behörde Beschwerden von Eltern oder Lehrern bezüglich des Sexualkundeunterrichts bekannt? Wenn ja, an welchen Schulen und in welchen Klassenstufen hat es Beschwerden gegeben? Das LI bearbeitet durchschnittlich fünf Anfragen pro Schuljahr. Zum einen bitten Lehrkräfte um Unterstützung, da Eltern Vorbehalte gegen die schulische Sexualerziehung vorbringen. Zum anderen fragen Eltern nach, ob die Unterrichtsinhalte erlaubt sind und ob sie auf einen geschlechtsgetrennten Unterricht bestehen können. Ein Teil der Anfragen bezieht sich auf die : Eltern glauben, dass ihre Kinder zu früh mit dem Thema Sexualität konfrontiert werden. Bezogen auf weiterführende Schulen geht es meist um den Stellenwert der Ehe vor dem Hintergrund, dass andere Lebensformen und Partnerschaftsmodelle abgelehnt werden. 10. Welche Fortbildungsangebote hat das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung zum Thema Sexualerziehung in den Schuljahren 2011/2012, 2012/2013 angeboten und bietet es im aktuellen Schuljahr an? 11. Wie wurden diese Fortbildungsangebote in den Schuljahren 2011/2012 bis heute angenommen? Folgende Angebote werden regelhaft schulintern (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Eltern) und zentral angeboten: Einführung in die Sexualerziehung altersspezifisch für n und bestimmte Jahrgangsstufen Schwerpunktsetzung Akzeptanz von sexueller Vielfalt und Geschlechteridentitäten Sexualerziehung in Sonder- und Förderschulen Sexualisierte Gewalt: Beratung und Prävention Pubertät eine Herausforderung nicht nur für Erwachsene Aids-Prävention zeitgemäß gestalten Auf Wunsch werden schulintern auch spezifische Themen bearbeitet. Hinsichtlich der Anzahl der Veranstaltungen und der Teilnehmenden siehe nachfolgende Übersicht: Schuljahr Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer* 2011/ / /2014 (Stand: ) * einbezogen sind Lehrkräfte und Eltern 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/9401 Anlage 1 Die 35 Vorfälle ereigneten sich zwischen August 2012 und Juni Der Tatzeitpunkt, die Schulform und das Alter der Geschädigten (die Altersangabe ist aussagekräftiger als die Zuordnung zu Klassenstufen, daher wird diese statistisch erfasst) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Schulform Alter und Geschlecht der Geschädigten Berufliche Schule 4 weibliche Geschädigte (17 Jahre, 16 Jahre, 16 Jahre, 15 Jahre) 1 männlicher Geschädigter(10 Jahre) Beschäftigter Quelle: Datenerfassung der BSB 4 weibliche Geschädigte (12 Jahre, 12 Jahre, 12 Jahre, 12 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (6 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (7 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (7 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (9 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (8 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (12 Jahre) 1 männlicher Geschädigter (12 Jahre) 1 männlicher Geschädigter (8 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (12 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (11 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (11 Jahre) 1 männlicher Geschädigter (12 Jahre) 2 weibliche Geschädigte (11 Jahre, 12 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (16 Jahre) 2 weibliche Geschädigte (7 Jahre, 13 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (12 Jahre) 1 weibliche Geschädigte (keine Altersangabe) 5
6 6 Präventionsprojekte zum Thema Sexualisierte Gewalt Schulform Präventionsprojekt Anbieter Quelle: Datenerhebung der BSB Echt Klasse! interaktive Ausstellung Mein Körper gehört mir! Theaterstück 3. und 4. Klasse Geheimsache Igel Theaterstück 1. und 2. Klasse Pilotierung Sexualpädagogische Angebote für Jugendliche und Eltern Projekttage und Projektwochen Elternabende Prävention von sexueller Gewalt für Mädchen ab der 8. Klasse, kann mit einem Modul für Jungen ergänzt werden Der erste Click Chatten (k)ein Risiko ab der 5. Klasse Präventionsprojekte im Internet Sex, we can? Filmepisoden für Jugendliche zwischen 14 bis 16 Jahren Let s talk about Porno! Arbeitsmaterial für Jugendliche Fair Play in der Liebe Projekt zur Beziehungsgewalt ab Klasse 8 Kooperationsprojekt der BSB/LI mit Zündfunke e.v., WEISSER Ring, Sicherheitskonferenzen Altona und Harburg Dunkelziffer e.v., Lehrkräftefortbildung mit dem LI KIWANIS Club Hamburg e.v. in Kooperation mit LI Pro familia Hamburg e.v. Familienplanungszentrum Hamburg e.v. Allerleirauh e.v. Dunkelziffer e.v., Fortbildungen in Kooperation mit dem LI Hinweise dazu in der Medienwerkstatt des LI ( Mediennutzung von Jugendlichen Chancen und Risiken ) Österreichisches Institut für Sexualpädagogik Klicksafe WEISSER Ring e.v. in Kooperation mit BSB/LI Anlage 2 Drucksache 20/9401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
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