Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt

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1 Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt

2 Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt Dr. Hans-Günther Ritz Gutachten im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung Stand Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 2

3 Einleitung Teil I Teil II Teil III Ziel der Expertise und zentrale Ergebnisse Ausgangslage und strategische Anforderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt Die praktische Vorbereitung einer neuen Strategie: Erfahrungen mit Alternativen zur WfbM Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 3

4 Teil I Ziel der Expertise und zentrale Ergebnisse Ziele: Das Gutachten Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt entwickelt Vorschläge für eine stärker inklusiv orientierte Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt für den Personenkreis. Dieser Personenkreis erhält heute Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe am Arbeitsleben (SGB XII). Im Wesentlichen behandelt die Expertise die Weiterentwicklung der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und ihrer Alternativen in Richtung Öffnung und Wahlfreiheit. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 4

5 Teil II Ausgangslage und strategische Anforderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 1. Bedeutung der WfbM für die Teilhabe heute 2. Was leistet die WfbM heute sozialpolitisch für ihre Beschäftigten? 3. Anforderungen aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen Deutsches Arbeits- und Sozialrecht UN-Behindertenrechtskonvention Menschenwürde und Teilhabe am Arbeitsleben in der UNBRK Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschuss im Staatenprüfungsverfahren vom 17. April 2015 EU-Wettbewerbsrecht 4. Ordnungspolitische Maßnahmen 5.1 Zuständigkeit des Integrationsamtes stärken 5.2 Teilzeitsektor in die Beschäftigung Strategie einbeziehen 5. Kooperation mit den Arbeitgebern festigen Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Folie 5

6 Rechtlicher Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben UN Behindertenrechts- konvention Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt EU-Wettbewerbsrecht Deutsches Arbeits- und Sozialrecht

7 Beschäftigte schwerbehinderter Menschen insgesamt 2012/2013 absolut in Prozent Schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit 20 u. mehr Arbeitsplätzen (60 %) % Schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen (9%) % Arbeitslose schwerbehinderte Menschen (11%) % Schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten (1%) % Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen (18%) % Tagesförderstellen (2%) % Beschäftigte schwerbehinderte Menschen insgesamt % Nachrichtlich: Schwerbehinderte Menschen Jahre ( ) Quellen: Bundesagentur für Arbeit, BIH, BAG WfbM; Stat. Bundesamt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 7

8 Schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit 20 u. mehr Arbeitsplätzen (60 %) Schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen (9%) Arbeitslose schwerbehinderte Menschen (11%) Schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten (1%) Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen (18%) Tagesförderstellen (2%) Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 8

9 Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 9

10 Teilhabe an Arbeit: sehr hoher Anteil WfbM 19 % Seit 1990 steigt der WfbM Anteil aller Menschen mit Behinderungen in Arbeit: von 7% auf ca. 19 % (2012) Alle Maßnahmen der letzten 15 Jahre haben diesen Trend nicht gestoppt. Diskutierte Maßnahmen mit Potential: Budget für Arbeit (mit vorgelagerten Außenarbeitsplätzen) Berufliche Orientierung für schwerbehinderte Jugendliche

11 Armut, Entgelt, Erwerbsminderungsrente Größte Hemmnis für den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ist m.e. der Fürsorgegrundsatz in der Eingliederungshilfe für bestimmte Gruppen behinderter Menschen lohnt sich Arbeit nicht, da sie ab einer relativ geringen Einkommensgrenze zu den Kosten Ihrer behinderungsnötigen Unterstützung voll herangezogen werden. Der UN-Ausschuss hat dies als menschrechtswidrig bewertet. Entgelte in der WfbM im Durchschnitt bei 185 p.m. stagniert! Arbeitsförderungsgeld ( 43 SGB IX) stagniert seit 2001! Erwerbsminderungsrente (20 Jahre Wartezeit) p.m. durchschnittlich bei 668 -> d.h. fast immer ergänzende Grundsicherung SGB XII

12 Erwerbsminderungsrenten (20 Jahre Wartezeit) durchschnittliche Rentenhöhe p.m WfbM-Beschäftigte Arbeitsbereich ohne Rente (20 Jahre)abs. EM-Rentern 20Jahre Wartezeit abs bis unter 50 Jahre 50 bis unter 60 Jahre Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 12

13 Menschenwürde und Arbeit: Es besteht ein unlösbarer Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Selbstsorge. Ausschluss von der Teilhabe am Arbeitsleben ist für jeden Menschen egal ob mit oder ohne Behinderung ein Angriff auf seine individuelle Würde. (Masuch 2012, 7) Art. 27 BRK zielt darauf ab, dass jedem Menschen mit Behinderung eine Chance gegeben werden muss, einen persönlichen Beitrag dazu leisten zu können, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Darauf, dass dieser Mensch für den Unterhalt vollständig selbst aufkommen kann, kommt es nicht an. Wer es also nicht vermag, durch seinen Beitrag am Arbeitsprozess seinen Lebensunterhalt vollständig selbst zu sichern, darf nicht allein deshalb schon von Arbeit ausgeschlossen werden. Fehlende Förderung der Arbeitsaufnahme in Teilzeit wegen der Behinderung ist Diskriminierung eines Menschen mit Behinderungen, eine verbotene Diskriminierung. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 13

14 Neuer Arbeitsbegriff des Art. 27 UnBRK Der Art. 27 UnBRK verlangt für seine Umsetzung eine erweiterten Arbeitsbegriff. Es besteht danach auf jedem Erwerbsfähigkeitsniveau ein Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben, Die Chancen, diese Teilhabe zur realisieren, muss staatliche Politik durch geeignete Maßnahmen fördern und ermöglichen. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 14

15 Zentrale Ergebnisse Der politikleitende Arbeitsbegriff muss nach der UN-Konvention an dem Zusammenhang von Arbeit und Menschenwürde durchgängig orientiert werden Erwerbsminderung steht dem Anspruch auf Teilhabe an Arbeit und Arbeitsentgelt nicht entgegen. Die heutige restriktive Förderung von Teilhabe an Teilzeitarbeit einschließlich Minijobs ist nicht mit der UN-Konvention zu vereinbaren. Teilzeitarbeit, auch geringfügige Teilzeitarbeit muss in die schwerbehindertenrechtliche Förderung einbezogen werden Nachstehendes Schaubild verdeutlicht wie groß die Beschäftigungsbereiche sind, auf die schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungspflicht und Förderung ausgeweitet werden müsste. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 15

16 Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 16

17 Eine Einbeziehung der Minijobs in das schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungssystem müsste deutlich unbürokratischer geregelt werden als die heutigen Regelungen für Arbeitsplätze über 18 Std. je Woche Es müsste allerdings am besten über die Pauschalabgabe für Minijobs auch ein Wettbewerbsausgleich zwischen solchen Arbeitgebern herbeigeführt werden, die beschäftigen und solchen, die dies nicht tun. Die vorgeschlagene Regelung würde vor allem auch für behinderte Menschen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente auf unbürokratische Weise eine menschrechtsgemäße Förderung ihres Teilhabeanspruchs auf Arbeit in großem Umfang realisieren helfen. Der Bedarf ist hier sehr hoch: jährlich treten ca Menschen wegen einer psychischen Behinderung in volle Rente wegen Erwerbsminderung ein. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 17

18 Noch Teil II : Zentrale Ergebnisse Ausbau der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern Der Weg aus der WfbM ist nur in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern zu erreichen - nicht auf Ausbau von Bußgeldoffensiven oder höherer Ausgleichsabgabe für Unternehmen Wir erwarten hier, dass sich Arbeitgeber finden Menschen mit Behinderungen einzustellen, deren Beschäftigung auf normalen Arbeitsplätzen für ausgeschlossen gehalten wurde. Wenn trotzdem eingestellt wird, so setzt das hohes Vertrauen der Arbeitgeber in funktionierende, zuverlässige Unterstützung voraus. In Hamburg haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht, den örtlichen Arbeitgeberberatungsdienst BIHA ( an der Umsetzung des Modellprojektes Hamburger Budget für Arbeit zu beteiligen. Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 18

19 Zusammenarbeit mit Arbeitgebern beim Budget für Arbeit Beispiel Hamburg ab 2012

20 Gemeinsamer Flyer mit Grußworten aus Politik und Wirtschaft Wir bitten die Hamburger Arbeitgeber um aktive Unterstützung für dieses Programm. Detlef Scheele Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Wir unterstützen die Integration schwerbehinderter Menschen in den Ham burger Arbeitsmarkt Michael Thomas Fröhlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. (UVNord)! Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 20

21 Erklärung des Unternehmensverbandes Nord zum Hamburger Budget Wir unterstützen die Integration schwerbehinderter Menschen in den Hamburger Arbeitsmarkt! Die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ist nicht nur eine sozialpolitische Aufgabe, sondern betriebswirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich notwendig. Behinderte Menschen am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, sind wertvolle Mitarbeiter, die ihre Arbeit häufig noch motivierter und engagierter als andere verrichten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Fachkräfteverknappung können wir es uns nicht leisten, vorhandene Potentiale ungenutzt zu lassen. Einbeziehung statt Ausgrenzung ist deshalb nicht nur sozialpolitisch, sondern auch ökonomisch dringend geboten. UVNord wird das Hamburger Budget für Arbeit aktiv unterstützen. Michael Thomas Fröhlich Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. (UVNord) Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 21

22 Programmelemente für ein Budget für Arbeit Finanzierung durch Sozialhilfe Finanzierung durch Integrationsamt (Ausgleichsabgabe) 1 Systematische Informationsangebote an die WfbM-Beschäftigten durch WfbM und IFD 2 Dauerhafter Lohnkostenzuschuss bis zu 70% des Arbeitgeberbruttogehalts (max p.m.) 3 Kontinuierliche Arbeitsbegleitung durch IFD oder WfbM nach Arbeitsvertragsabschluss 4 Uneingeschränktes und schriftlich zugesichertes Rückkehrrecht in die WfbM 5 Verpflichtende Rentenberatung durch die Deutsche Rentenversicherung vor Budget-Eintritt 6 Prämien an Arbeitgeber von montl. 230, wenn keine Ausgleichsabgabe durch die Einstellung gespart wird 7 Einbeziehung der WfbM, IFD und besonderer Beratungsprojekte in die Vermarktung des Programms 8 Unterstützung der Programmdurchführung durch den Unternehmensverband Im Rahmen der WfbM- Finanzierung für WfbM Ja nein ja Ja, WfbM Für IFD nein ja ja Ja ja Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 22

23 Herzlichen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit Drei Merksätze als Zusammenfassung: Teilzeitarbeit schwerbehindertenrechtlich fördern Mit den Arbeitgebern kooperieren auch- beim Budget für Arbeit und der Beruflichen Orientierung Armut wegen der Behinderung sozialpolitisch überwinden sozialhilferechtlichen Rückgriff schnell und vollständig abschaffen

24 Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Folie 24

25 Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt 25

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