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2 Existenzielle Versicherungen des Verwalters Betriebs-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vertrauensschaden-Versicherung Geschäfts-Inhaltsversicherung / Elektronikversicherung Rechtsschutz-Versicherung

3 Betriebs-Haftpflichtversicherung Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, egal ob fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht (Vorsatz ist ausgeschlossen). Berechtigte Ansprüche werden befriedigt. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Worauf muss ich achten? Bürohaftpflicht oder Hausverwalterhaftpflicht? Ist die Höhe der Deckungssumme ausreichend? Unsere Empfehlung: Mindestens EUR 5 Mio. pauschal vereinbaren. Was steht im Kleingedruckten?

4 Betriebs-Haftpflichtversicherung Wichtige Deckungserweiterungen (Auszug) Sachschäden infolge unterlassener oder mangelhafter Instandhaltungsmaßnahmen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für neu in die Verwaltung genommener Verwaltungsobjekte Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten Abhandenkommen von Belegschafts- /Besucherhabe Umweltschaden-Versicherung

5 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Der Versicherer ersetzt gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Vermögensschäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden (Vorsatz ist ausgeschlossen). Es besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Verwalter von einem Dritten für einen Vermögensschaden (kein Personen- und/oder Sachschaden) haftpflichtig gemacht wird. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Worauf muss ich achten? Ist meine Tätigkeit in vollem Umfang versichert? Ist die Versicherungssumme ausreichend? Unsere Empfehlung: Mindestens EUR ,00 vereinbaren. Was steht im Kleingedruckten?

6 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Wichtige Deckungserweiterungen (Auszug) am Beispiel des DDIV-Rahmenvertrages: Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten eines Immobiliendienstleisters (Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltung, Immobilienmakler, Facility Management) eigenmächtig beauftragte Reparaturarbeiten Kein Ausschluss für nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossene, erfüllte oder fortgeführte Versicherungsverträge Versicherungsschutz für Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Diskriminierungsverboten (Verletzung des AGG) Versicherungsschutz für die WEG-Verwaltungsbeiräte

7 Vertrauensschaden-Versicherung Der Versicherer ersetzt Vermögensschäden, die dem versicherten Verwalter durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen unmittelbar zugefügt werden Schäden von Auftraggebern bzw. Dritten, für die der Verwalter haftet. Besonderheit einer Verbandslösung (Auszug) am Beispiel des DDIV-Rahmenvertrages: Mitversichert sich auch Schäden, die den Auftraggebern von den Inhabern bzw. Gesellschaftern des versicherten Mitgliedsunternehmens selbst zugefügt werden. Vertrauenspersonen sind sämtliche Mitgliedsunternehmen des Landesverbandes und deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und freie Mitarbeiter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie deren Angestellte im Auftrag des versicherten Mitgliedsunternehmens und alle Personen, die sich im Auftrag des Unternehmens auf dem Betriebsgelände des versicherten Mitgliedsunternehmens aufhalten.

8 Vertrauensschaden-Versicherung Wichtige Deckungserweiterungen (Auszug) am Beispiel des DDIV-Rahmenvertrages: Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Vertrauenspersonen Schäden durch Dritte (Raub, Diebstahl, Betrug) Eingriffe Dritter in das EDV-System Hackerangriff keine Obliegenheiten bezüglich Datensicherung, Erstellen von Protokollen etc. Möglichkeit des Nachkaufs bzw. der Wiederauffüllung der Versicherungssumme Entdeckungsprinzip (Entdeckungstag = Schadentag)

9 Schadenabwicklungskonzepte Geschäfts-Inhaltsversicherung Versichert ist Ihre kaufmännische- und technische Betriebseinrichtung (zum Neuwert) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus. Mögliche Erweiterungen: Elementargefahren Glasbruch Betriebsunterbrechung durch die versicherten Gefahren Wichtige Inhalte: Wiederherstellung von Akten Diebstahl von fremden Schlüsseln Betriebsunterbrechung durch die versicherten Gefahren

10 Elektronik-Versicherung Schadenabwicklungskonzepte Versichert ist Ihre Büro- und Kommunikationselektronik inkl. Verkabelung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus sowie zusätzlich gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen, Wasser, Feuchtigkeit.

11 Rechtsschutz-Versicherung Straf-Rechtsschutz Schadenabwicklungskonzepte Warum ist eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung für einen Immobilienverwalter relevant? Jeder Unternehmer kann auch mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten. Es besteht eine strafrechtliche Verantwortung für die verwalteten Liegenschaften. Bei erheblichen Personenschäden ggf. mit Todesfolge sind Freiheitsstrafen möglich. Ordnungsbehörden versenden teilweise Bußgeldbescheide, die die Liegenschaften betreffen, direkt an den Verwalter. Bei fehlerhaften Abrechnungen können Eigentümer kostengünstig einen Strafantrag wegen Betrugs oder Untreue stellen anstatt den zivilen Schadenersatzprozess zu verfolgen.

12 Rechtsschutz-Versicherung Straf-Rechtsschutz Schadenabwicklungskonzepte Der Fall: Im Rahmen einer Betriebsprüfung entsteht der Verdacht, dass der Geschäftsführer G der Verwaltung-GmbH eine Steuerhinterziehung zugunsten des Unternehmens begangen haben soll. G soll den Finanzbehörden falsche Angaben gemacht und mittels Scheinrechnungen unberechtigt Aufwendungen und Vorsteuern für das Unternehmen geltend gemacht haben. Verträge, Belege und andere Unterlagen soll G in die Buchführung eingebracht und so Zahlungen veranlasst haben. Nach einem langwierigen Ermittlungsverfahren erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen G wegen Steuerhinterziehung.

13 Rechtsschutz-Versicherung Straf-Rechtsschutz Schadenabwicklungskonzepte Das Ergebnis: G wird in erster Instanz wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Verteidiger des G legt daraufhin Berufung ein. Im Berufungsverfahren erreicht der Verteidiger des G die Einstellung des Verfahrens bei Zahlung eines Geldbetrages von EUR. Die Kosten: Bei einem vereinbarten Stundensatz von 360 EUR betragen die Anwaltskosten für die Verteidigung des G EUR. Die von G zu tragenden Anwaltskosten werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

14 Rechtsschutz-Versicherung Straf-Rechtsschutz Schadenabwicklungskonzepte Der Fall: Bei einem Betriebsunfall wird ein Arbeitnehmer schwer verletzt. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Betrieb nicht ausreichend waren, um den Unfall zu verhindern. Es wird gegen Sie und weitere Personen ermittelt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgt aufgrund des Umfangs der Ermittlungen erst nach einem Jahr. Das Ergebnis / die Kosten: Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Kosten einer Stellungnahme des Unternehmens durch einen Unternehmensanwalt, die Kosten der Verteidiger der Beschuldigten sowie die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Unterstützung der Verteidigung.

15 Rechtsschutz-Versicherung Firmen-Rechtsschutz Schadenabwicklungskonzepte Für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit sowie im privaten Bereich und für die Ausübung nicht selbstständiger Tätigkeiten. - Arbeits-Rechtsschutz: Ein Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage. - Antidiskriminierungs-Rechtsschutz: Ihnen wird von einem Bewerber vorgeworfen, er habe die ausgeschriebene Stelle wegen einer körperlichen Behinderung nicht erhalten. - Schadenersatz-Rechtsschutz: Ein Handwerker beschädigt Firmeninventar. - Und: Telefonische Rechtsberatung, Mustervorlagen-Download und präventive Vertragsprüfung im privaten und gewerblichen Bereich.

16 Schadenabwicklungskonzepte Rechtsschutz-Versicherung Berufsvertrags-Rechtsschutz Für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen als Immobilienverwalter für Streitigkeiten aus Verwalterverträgen (z.b. sofortige Abwahl). Der Fall: Bei der Eigentümerversammlung der Gemeinschaft W werden durch die Hausverwaltung V Kosten für besondere Leistungen in Höhe von EUR geltend gemacht. Diese Forderung wurde nicht vom Verwaltungsbeirat abgezeichnet, da er sie für überzogen hielt. W will diese Kosten auch nicht begleichen. V sieht sich gezwungen die EUR vor Gericht einzuklagen.

17 Schadenabwicklungskonzepte Rechtsschutz-Versicherung Berufsvertrags-Rechtsschutz Das Ergebnis: Das Gericht der ersten Instanz weist die Klage von V ab. In der zweiten Instanz sieht das Gericht die Forderung von V nur teilweise als gerechtfertigt an und verpflichtet W zur Zahlung von EUR für besondere Leistungen. Für den Restbetrag von EUR wird die Klage abgewiesen. Die Kosten: V unterliegt hier zu 2/3 und hat somit auch in diesem Verhältnis die Verfahrenskosten zu tragen. Bei einem Streitwert von EUR werden in erster und zweiter Instanz Verfahrenskosten in Höhe von EUR fällig. Somit kommen auf V Kosten in Höhe von EUR zu. Die von V zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von EUR werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

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