EINWOHNERRAT BRUGG 1. Ausgangslage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINWOHNERRAT BRUGG 1. Ausgangslage"

Transkript

1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Erhöhung der Stellenprozente der Regionalpolizei Brugg für die Vertragsperiode Ausgangslage Die Regionalpolizei Brugg befindet sich nun seit der Gründung im Jahr 2007 im neunten Betriebsjahr. Im Jahr 2012 wurden mit den Vertragsgemeinden nach einer ersten sechsjährigen Vertragsphase von neue Verträge abgeschlossen. Der Einwohnerrat hat diese an der Sitzung vom 5. April 2012 gutgeheissen. Darin wurden neu vierjährige Kalkulationsphasen beschlossen. Aktuell gilt der im Jahr 2011 erstellte Finanzplan für die Periode Darin ist ein Korpsbestand von 21 Polizistinnen / Polizisten (2100 Stellenprozente) und 3 Verwaltungsstellen (210 Stellenprozente) kalkuliert. Für die nächste Vertragsperiode wird ein neuer Finanzplan erstellt. Dieser bildet die Kalkulationsbasis für die Pro-Kopf-Beiträge der Gemeinden. Diese werden jeweils für eine ganze Vertragsperiode fixiert. Ein wesentlicher Teil des zu berücksichtigenden Aufwandes sind die Personalkosten. Damit der Finanzplan den beteiligten Gemeinden rechtzeitig vorgelegt werden kann, hat der Chef der Regionalpolizei die Personalplanung für die Periode 2017 bis 2020 bereits vorgenommen. Es zeigt sich, dass das Korps der Regionalpolizei Brugg um eine Polizistin-/ Polizisten-Stellen per 1. Januar 2017 zu erhöhen ist. Die Gründe dafür werden nachfolgend dargelegt. Die Einwohnergemeinde Brugg ist gemäss Gemeindevertrag vom 1. Januar 2013 die Anstellungsgemeinde der Regionalpolizei Brugg. Damit die Pensenerhöhung im Finanzplan für die anderen beteiligten Gemeinden aufgenommen werden kann, ist bereits jetzt die Zustimmung zum Korpsausbau auf den Beginn der neuen Vertragsperiode nötig.

2 2 2. Bedarf aufgrund Bevölkerungswachstum und neuen Anforderungen 2.1 Bevölkerungswachstum Der Bestand der Regionalpolizei Brugg wurde ursprünglich aufgrund der vom Kanton Aargau erlassenen Polizeiabgeltungsverordnung (PAV) vom 27. September 2006 ermittelt. Diese Verordnung teilte die Gemeinden in vier Kategorien ein und legte dabei fest, wie viele Polizistinnen / Polizisten pro Einwohner und Kategorie eine Gemeinde aufweisen sollte. PAV-Einstufung: Stufe Kategorienamen Berechnung Korpsbestand 1 Städtische Gemeinden pro 900 Einwohner = 1 Polizist/in 2 Agglomerationsgemeinden pro Einwohner = 1 Polizist/in 3 ländliche Gemeinden 2 pro Einwohner = 1 Polizist/in 4 ländliche Gemeinden 1 pro Einwohner = 1 Polizist/in Bei der Erneuerung der Gemeindeverträge im Oktober 2012 wurde in der Repol-Kommission der Regionalpolizei Brugg beschlossen, dass weiterhin die PAV als Grundlage für die Berechnung der Gemeindebeiträge verwendet und die Einteilung in die Kategorien so beibehalten werden soll. Es ist zu erwähnen, dass nicht alle Stadt- und Regionalpolizeikorps im Aargau diese Verordnung für die Bestimmung der Personalbestände verwenden. Seit dem Jahr 2007 haben sich die Vorgaben des Kantons an die Regionalpolizeikorps stark verändert. In den neuen Standards wurde u.a. festgelegt, dass in jedem Korps während 24 Stunden und 365 Tagen immer mindestens zwei Polizisten/innen und ein Chef erreichbar sein müssen. Dies hat nach der Einführung dieser Standards dazu geführt, dass kleinere Korps Zusammenarbeitsverträge abschliessen mussten, um diese Forderungen erfüllen zu können. Mittlerweise führte dies zu Fusionen wie z.b. Wettingen / Spreitenbach, Lenzburg / Seetal oder auch Baden / Limmat-Aare-Reuss (LAR). Andere Korps haben die eigenen Bestände erhöht, wie z.b. Zurzibiet, Oberes Fricktal oder Rohrdorferberg-Reusstal.

3 3 Gemäss Statistischem Amt des Kantons Aargau vom 31. Dezember 2014 zählen die 19 Gemeinden des Einzugsgebietes der Regionalpolizei Brugg insgesamt Einwohner. Gegenüber dem Start vom 1. Januar 2007 bedeutet dies ein Zuwachs von insgesamt Personen. Es wird erwartet, dass diese Wachstumstendenz anhält. Die Mehrzahl der Zuzüge sind unter Berücksichtigung der diversen Gemeindefusionen in der Stadt Brugg (682) und in den Agglomerationsgemeinden Birr (522), Hausen (706), Lupfig (329) und Windisch (533) zu verzeichnen. In den ländlichen Gemeinden hatten Mülligen (207), Villigen (150), Villnachern (138) und Riniken (126) grössere Einwohnerzuzüge. Aufgrund des erwähnten Bevölkerungszuwachses wurde nun mit der PAV als Grundlage berechnet, wie gross der Korpsbestand der Regionalpolizei Brugg aktuell sein sollte. Das Resultat ergibt einen Korpsbestand von knapp 24 Stellen. Vorausgesetzt die Bevölkerungszahl steigt weiter in ähnlichem Rahmen an, dürfte die Anforderungen für die neue Vertragsperiode bei einem Korpsbestand von Polizistinnen / Polizisten liegen. 2.2 Sicherheitslage / neue Anforderungen Die Anforderungen an die einzelnen Polizistinnen und Polizisten werden immer umfassender, die Belastungen wachsen. In den vorangegangenen Jahren stieg beispielsweise die Anzahl von Einbruchdiebstählen im Wohn- und Geschäftsbereich sowie von Aufbrüchen von Fahrzeugen konstant. Für die Bekämpfung dieser vielfach durch Kriminaltouristen verübten Delikte braucht es möglichst eine permanente Prävention durch Polizeipräsenz in den betroffenen Gebieten. Diese Taktik zeigte im Jahr 2014 auch Erfolg. Die Anzahl der Einbrüche im ganzen Kanton Aargau konnte um 309 von auf reduziert werden. Die Anzahl Häuslicher Gewalttaten ist konstant hoch. Durch den Bevölkerungszuwachs wird zudem der Aufwand für Verkehrsinstruktionen an den Schulen grösser. Es werden immer mehr Fahrzeuge in Verkehr gesetzt. Der dadurch verursachte Mehrverkehr erfordert in der Folge zusätzliche Massnahmen und Kontrollen. Die stetig steigende Migration wirkt sich ebenfalls massgeblich auf die Polizeiarbeit aus. Durch den Wandel in der Gesellschaft mit stark verändertem Ausgehverhalten werden zunehmend Einsätze ausserhalb der Bürozeiten in der Nacht und an Wochenenden nötig. Zudem generiert der grössere Einwohnerbestand im allgemeinen Polizeidienst auch verwaltungspolizeiliche Mehrarbeit. So haben zum Beispiel Aufträge für Zuführungen an die Betreibungsämter in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die kriminalpolizeilichen Leistungen werden auch weiterhin ohne Abgeltung durch den Kanton (bisher jährlich CHF ) erbracht.

4 4 3. Bedarf aufgrund der Initiative 1:700 Im Aargauischen Polizeigesetz, 13 Abs. 2 und 4 ist der Mindestbestand der Kantonspolizei festgelegt. Der Wortlaut ist: Der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der Kantonsbevölkerung. Pro 700 Kantonseinwohner ist mindestens eine Polizistin beziehungsweise ein Polizist erforderlich (personelle Verhältniszahl 1:700). Mitgezählt für die Bestimmung der Grösse des Kantonspolizeikorps nach der festgelegten Verhältniszahl werden dabei auch Polizistinnen und Polizisten von Gemeinden oder Gemeindezweckverbänden, sofern sie über die anerkannte Berufsausbildung als Polizistin/Polizist verfügen. Die Anzahl Polizistinnen und Polizisten wird aufgrund der Zahl von Normal-Arbeitszeitpensen ermittelt. Aufgaben, für die eine eingeschränkte oder keine polizeiliche Ausbildung erforderlich ist, können Angestellten mit eingeschränkter oder ohne Polizeibefugnis übertragen werden. Zwischen dem Kanton und den politischen Verantwortlichen der Regionalpolizeien wurde im Jahr 2010 vereinbart (RRB vom ), dass der nötige Personalaufwuchs gemeinsam von Kanton und Gemeinden bis vorgenommen wird, obwohl es keine gesetzliche Grundlage bzw. Verpflichtung gibt, dass die Gemeinden sich am Aufbau beteiligen müssen. Dieser gemeinsame Aufwuchs macht jedoch Sinn, da mit dem Bevölkerungszuwachs auch die Anforderungen an die lokale Sicherheit steigen. Will sich die Region Brugg an diese Zusage halten, wird der Aufbau einer Polizistinnen-/Polizisten-Stelle auf Anfang 2017 nötig sein. Ursprünglich ging man davon aus, dass diese neue Stelle bereits im Jahr 2016 aufgebaut wird. Diese Pensenerhöhung wird nun auf den Anfang der neuen Periode verschoben. 4. Finanzielle Auswirkungen Die beantragte Stelle führt zu folgenden wiederkehrenden und einmaligen Mehrkosten (gerundete Werte): Wiederkehrende, jährliche Kosten Personalkosten (inkl. Zulagen und Arbeitgeberbeiträge) CHF Betriebskosten (gerundet) CHF Total CHF

5 5 Einmalige Kosten im Jahr 2017 Ausbildung* CHF Uniform (inkl. Zubehör) CHF Schutzweste CHF Bewaffnung CHF Total CHF * Falls möglich soll diese Stelle durch eine ausgebildete, erfahrene Person besetzt werden. Unter Umständen ist dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht möglich, dann müsste die Ausbildung finanziert werden. Die Finanzplanung für die Periode wurde bereits im Entwurf erstellt. Dabei wird aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums angenommen, dass der Ausbau des Korps um eine weitere Stelle im Jahr 2019 notwendig ist. Die weitere Entwicklung der Bevölkerung und der Aufgaben der Regionalpolizei wird vom Stadtrat weiterhin regelmässig überprüft. Erst wenn die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus effektiv gegeben ist, wird diese Stelle beantragt. Sämtliche Kosten aufgrund von Pensenerhöhung werden von den Vertragsgemeinden gemeinsam getragen. Aufgrund der Besprechungen des Finanzplans und Verhandlungen mit den Vertragsgemeinden kann es daher noch zu Änderungen bei der Detailplanung kommen. Der Finanzplan dient allerdings vorwiegend der Berechnung der fixierten Pro-Kopf-Beiträge. Die Regionalpolizei budgetiert wie alle anderen Verwaltungsabteilungen jährlich. Dieses Budget wird jeweils dem Einwohnerrat und den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorgelegt. Genauso wird ein allfällig notwendiger weiterer Ausbau des Korps im Jahr 2019 wieder vom Einwohnerrat zu genehmigen sein. Die Stadt Brugg finanziert rund die Hälfte der Kosten der Regionalpolizei. Die höheren jährlichen Kosten für die neue Stelle belasten die Rechnung der Stadt Brugg somit mit rund CHF , was zirka 0.25 Steuerprozenten entspricht.

6 6 5. Weiteres Vorgehen Der Entscheid des Einwohnerrates wird im Finanzplan für die Vertragsperiode berücksichtigt. Dieser dient wie erwähnt - als Grundlage für die Verhandlungen mit der Arbeitsgruppe der Kommission der Regionalpolizei Brugg (Repol-Kommission) zur Bestimmung der neuen Gemeindetarife. Das Resultat wird anschliessend der gesamten Kommission der Regionalpolizei (bestehend aus Vertretern aller Vertragsgemeinden) am 2. Dezember 2015 offiziell vorgestellt. Die Gemeinden müssen im Jahr 2016 (ab Frühling) die neuen Gemeindebeiträge für das Jahr 2017 budgetieren können. Die Repol-Kommission wurde anlässlich der Informationsveranstaltung vom 3. Dezember 2014 bereits darüber informiert, dass auf den Beginn der neuen Kalkulationsperiode eine Korpsaufstockung erforderlich sei und dass diese Pensenerhöhung beim Einwohnerrat der Stadt Brugg beantragt werden muss. Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen der Erweiterung der Stellenprozente der Regionalpolizei Brugg für die Vertragsperiode um 100 % zustimmen und dafür einen jährlich wiederkehrenden Kredit von gegenwärtig CHF und einen einmaligen Kredit von CHF bewilligen. Brugg, 12. Mai 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:

Bericht und Antrag 10042

Bericht und Antrag 10042 Gemeinderat Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 91 11 Fax 056 619 91 80 Internet www.wohlen.ch Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 13. Januar 2003 Bericht und Antrag 10042 Genehmigung des Gemeindevertrages

Mehr

Die Phase 1 wurde mit dem Entscheid der beiden Exekutiven Brugg und Umiken, den Zusammenschluss zu prüfen, im Dezember 2005 abgeschlossen.

Die Phase 1 wurde mit dem Entscheid der beiden Exekutiven Brugg und Umiken, den Zusammenschluss zu prüfen, im Dezember 2005 abgeschlossen. EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für die Fusionsvorbereitungen für den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken 1. Ausgangslage

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof B U L L E T I N zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Nachtragskredite

Mehr

Sicherheitsbefragung 2015

Sicherheitsbefragung 2015 Stadt Bern Direktion für Sicherheit Umwelt und Energie Sicherheitsbefragung 2015 Resultate Stadt Bern Medienkonferenz, Dienstag, 1. März 2016, Bern 1 Sicherheitsbefragung 2015 Stadt Bern Stadt Bern Agenda

Mehr

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Allgemeines Das Kader und das Kommando haben auch im Geschäftsjahr 2010 versucht, die Betriebskosten der regionalen Feuerwehr so tief wie möglich

Mehr

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vom Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg (nachstehend Vertragsgemeinden)

Mehr

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs 74. Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom. September 988 (Stand. Januar 00). Allgemeines Grundsatz Kanton und Ortsgemeinden fördern unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat. Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat. Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats 13/114 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren In dieser Sache unterbreiten

Mehr

Informationsveranstaltung Thema Finanzen und Finanzierbarkeit einer Sporthalle in Eschlikon 22. September 2015, 19.30 h

Informationsveranstaltung Thema Finanzen und Finanzierbarkeit einer Sporthalle in Eschlikon 22. September 2015, 19.30 h Neubau Sporthalle Eschlikon Informationsveranstaltung Thema Finanzen und Finanzierbarkeit einer Sporthalle in Eschlikon 22. September 2015, 19.30 h Inhalte Zielsetzungen Rückblick Zusammenfassung Machbarkeitsstudie

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn RRB vom 14. August 2001 Der Regierungsrat des

Mehr

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers Gemeinde Gränichen Gemeinde Unterkulm Gemeindevertrag zwischen den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers und eines gemeinsamen Forstbetriebes 011 1

Mehr

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Einleitung

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Einleitung EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Sanierung, Erweiterung und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage für die Stadt Brugg und die

Mehr

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familie, Generationen und Gesellschaft Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ERLÄUTERUNGEN

Mehr

Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau

Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau Vergütungsreglement der Verwaltungskommission und der Geschäftsleitung der SVA Aargau Vom 28. Oktober 2015 Die Verwaltungskommission der SVA Aargau, gestützt auf 5 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen

Mehr

Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Mühleberg und Ferenbalm im Bereich der Feuerwehr (Anschlussvertrag)

Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Mühleberg und Ferenbalm im Bereich der Feuerwehr (Anschlussvertrag) Vertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Mühleberg und Ferenbalm im Bereich der Feuerwehr (Anschlussvertrag) I. Allgemeine Bestimmungen Anschluss Art. Die Einwohnergemeinde Ferenbalm (Anschlussgemeinde)

Mehr

Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften

Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Reg. Nr. 03-0300.023 Nr. 06-10.158 Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Kurzfassung Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und dem Kanton Basel-Stadt

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Bericht und Antrag 11072

Bericht und Antrag 11072 Gemeinderat Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 91 11 Fax 056 619 91 80 Internet www.wohlen.ch Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 15. Oktober 2007 Bericht und Antrag 11072 Mitfinanzierung der

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt

Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 1 Frutigen Einwohnergemeinde Unterstützung für ÜK-Lokal in Aussicht gestellt 14.09.2015/gpf Gemeinderat Frutigen Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 wird ein Darlehen von 1,2 Mio. Franken an

Mehr

KANTONSPOLIZEI URI. Informationen zur Berufsausbildung als Polizistin / Polizist

KANTONSPOLIZEI URI. Informationen zur Berufsausbildung als Polizistin / Polizist KANTONSPOLIZEI URI Informationen zur Berufsausbildung als Polizistin / Polizist Polizeiberuf Die Kantonspolizei Uri sorgt auf dem ganzen Kantonsgebiet für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit.

Mehr

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Kurztitel: Sozialwesen Zuständig: Soziale Dienste Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Der Stadtrat

Mehr

Jahresbericht 2014 der Polizei Oberes Fricktal

Jahresbericht 2014 der Polizei Oberes Fricktal 5070 Frick, 30. Januar 2015 Jahresbericht 2014 der Polizei Oberes Fricktal 1. Einleitung Das obere Fricktal wurde im Jahr 2014 immer wieder von Kriminaltouristen heimgesucht. Verschiedene kriminelle Tätergruppierungen

Mehr

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Ausgangslage

EINWOHNERRAT BRUGG. 1. Ausgangslage EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r ä g e des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Gemeindevertrag über den regionalen Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz Brugg Region 1. Ausgangslage

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

Gemeindeordnung EINWOHNERGEMEINDE SISSACH

Gemeindeordnung EINWOHNERGEMEINDE SISSACH EINWOHNERGEMEINDE SISSACH Gemeindeordnung Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom. Dezember 00 Von der Finanz- und Kirchendirektion BL genehmigt am 7. März 00 Bestätigt durch Urnenabstimmung vom

Mehr

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1250.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 15. Januar 2014 Kommissionsbeschluss vom 15. Januar 2014 Bericht

Mehr

Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)

Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Vom. Oktober 957 (Stand. Januar 06) Vom Volke angenommen am. Oktober 957 ) Art. Grundsatz Der Kanton Graubünden fördert

Mehr

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck: SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.

Mehr

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Regierungsrat Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Aarau, 3. September 2008 08.169 I. Text und Begründung

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit vom 26. Juni 2012 1 Art und Umfang der Zusammenarbeit 1. Vertragsgemeinden 1 Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führt eine Berufsbeistandschaft im Sinne von Art. 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)

Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) Nr. 149 R-362-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) I. Einleitung Als Polizistin oder Polizist wird

Mehr

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab:

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab: Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Vom. Juli 00) Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung

Mehr

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre GEMEINDE NUGLAR-ST. PANTALEON 441 NUGLAR Anhang zum Stellenplan und Gehaltsregulativ Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, n und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt

Mehr

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin

V e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin Vertrag Feuerwehren Möhlin-Zeiningen / Entwurf 14.04.2008 / 29.04.2008 / 21.07.2008 Seite 0/6 V e r t r a g zwischen den Gemeinden Möhlin und Zeiningen über die gemeinsame Feuerwehr Möhlin Vertrag Feuerwehren

Mehr

Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2

Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2 Abgabenstruktur Abwasserentsorgung Anhang 2 Die Bezugsgrösse der Gebühren wird entweder anhand der Gebäudevolumen nach SIA 416 oder als Variante nach dem indexierten Neuwert berechnet. Gebühren nach Kap

Mehr

Planungsregion Alterspolitik Seetal

Planungsregion Alterspolitik Seetal Konzept für Informations- und Koordinationsstelle Hohenrain, 12. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und gesetzliche Rahmenbedingungen... 1 2. Informations- und Koordinationsstelle... 1 2.1. Organisation...

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen der Einwohnergemeinde X und Windisch über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an die Oberstufe

Gemeindevertrag. zwischen der Einwohnergemeinde X und Windisch über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an die Oberstufe Dohlenzelgstrasse 6 Tel: +41 56 460 09 40 5210 Windisch Fax: +41 56 460 09 48 www.windisch.ch zwischen der Einwohnergemeinde X und Windisch über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an die Oberstufe

Mehr

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007 Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung

Mehr

Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015. Ausgangslage

Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015. Ausgangslage Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 82 17, Fax +41 (0)33 225 82 02 stadtschreiber@thun.ch, www.thun.ch Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015 Heimfall

Mehr

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag

Mehr

Kauf Aktien Busbetrieb Aarau (BBA) von Nachbargemeinden

Kauf Aktien Busbetrieb Aarau (BBA) von Nachbargemeinden STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel.062 836 05 13 Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 25. Mai 2010 GV 2010-2013 /54 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Kauf Aktien Busbetrieb Aarau

Mehr

Mehrkosten beim Bauen und Umbauen

Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Darf s ein bisschen mehr sein? Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage: Werkvertrag a) Risikofaktor

Mehr

Fundbüros der Gemeinden des Kantons Aargau ab 01. Januar 2010 Bezirk Aarau Gemeinde Fundbüro Adresse und Telefon

Fundbüros der Gemeinden des Kantons Aargau ab 01. Januar 2010 Bezirk Aarau Gemeinde Fundbüro Adresse und Telefon Fundbüros der Gemeinden des Kantons Aargau ab 01. Januar 2010 Bezirk Aarau Gemeinde Fundbüro Adresse und Telefon Aarau und Rohr Fundbüro Aarau Fundbüro der Stadt Aarau Stadtbüro Rathausgasse 1 5000 Aarau

Mehr

Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns

Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns Reglement über die Versicherung der Mitglieder des Stadtrats und das Ruhegehalt des Stadtammanns vom. Dezember 989 (Stand: 0.0.0) Der Einwohnerrat der Stadt Zofingen beschliesst, gestützt auf 5 Abs. lit.

Mehr

über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr

über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr Vertrag über den Zusammenschluss im Bereich Feuerwehr zwischen der Einwohnergemeinde Uetendorf, vertreten durch den Gemeinderat (In diesem Vertrag als Sitzgemeinde bezeichnet) und der Einwohnergemeinde

Mehr

DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025

DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025 DIE VORAUSSICHTLICHE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2025 Annahmen und Ergebnisse der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose 2008 bis 2025 für Sachsen-Anhalt Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für

Mehr

39/12 Bericht und Antrag

39/12 Bericht und Antrag Gemeinderat 39/1 Bericht und Antrag betreffend Teilrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Emmen Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1 Einleitung Der Einwohnerrat

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 15. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Gemeinderätliches. Leitbild

Gemeinderätliches. Leitbild Gemeinderätliches Leitbild 2014-2017 Vorwort Liebe Spreitenbacherinnen Liebe Spreitenbacher Wenn einer nicht weiss, wohin er will, darf er sich nicht wundern, wenn er woanders ankommt. Nicht nach diesem

Mehr

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010 Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

Initiative "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen"; Kreditbegehren für Bauprojekt

Initiative Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen; Kreditbegehren für Bauprojekt STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel.062 836 05 13 Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 18. Juni 2007 GV 2006-2009 /181 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Initiative "Für eine sinnvolle

Mehr

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV)

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Feuerwehrverordnung 590.0 Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Vom 7. November 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur Berechnung der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der Rückstellung für Steuern

Mehr

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 10. Juli 2002 02.235 Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen

Mehr

Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas»

Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas» Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas» vom 8. März 0 Die Einwohnergemeinde Baar erlässt, gestützt auf 9 Abs. Ziff. und 69 Abs. Ziff. des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001 Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten

Mehr

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006 STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am. Dezember 006 Vom Regierungsrat genehmigt am 8. Mai 007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Konzept 11. August 2008 Inhalt 1. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Impfung gegen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Ausgaben nach Aufgabengebieten 2017

Ausgaben nach Aufgabengebieten 2017 nach Aufgabengebieten 2017 Anteile in Prozent Übrige Aufgaben 6 989 Mio. Beziehungen zum Ausland 3 998 Mio. Landwirtschaft und Ernährung 3 594 Mio. 5,2 5,8 10,1 34,1 23 656 Mio. 4 765 Mio. 6,9 7 617 Mio.

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits

Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits G E M E I N D E R AT Geschäft No. 3995A Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits Bericht an den Einwohnerrat vom 30. Januar 2013 2 Inhalt

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

E N T W U R F 2. NACHTRAGSVEREINBARUNG ZUM KONZESSIONSVERTRAG. Gemeinden Seewis und Grüsch. Repower AG. die Wasserkraftnutzung des Taschinasbaches

E N T W U R F 2. NACHTRAGSVEREINBARUNG ZUM KONZESSIONSVERTRAG. Gemeinden Seewis und Grüsch. Repower AG. die Wasserkraftnutzung des Taschinasbaches E N T W U R F SEPTEMBER 2014; STAND AM 14.01.2015 2. NACHTRAGSVEREINBARUNG ZUM KONZESSIONSVERTRAG der Gemeinden Seewis und Grüsch nachstehend auch Gemeinden genannt an die Repower AG nachstehend Repower

Mehr

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid über einen Friedhof in Schenefeld 14.5.2014 Bisherige und bestehende Situation Seit 1297 finden Bestattungen von Toten aus Schenefeld in Nienstedten statt.

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Betriebsbestimmungen für die Kindertagesstätte "Stärnschnuppe" Bremgarten ab. Januar 06 . Sinn und Zweck - Ziele und Grundsätze Die Einwohnergemeinde Bremgarten bei

Mehr

Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei

Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - 2 - Zielvereinbarung Behinderte Menschen und Polizei - Vertrauen, Transparenz und Sicherheit

Mehr

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen Informationsbroschüre Rechnungsabschluss 2012 Einleitung Die Broschüre zeigt allgemeine Kennzahlen zum Rechnungsabschluss 2012 sowie Entwicklungen über die vergangenen

Mehr

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen vom 10. Juni 2004 (Stand am 27. September 2005) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung) Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr. 210-31/01 Auf der Grundlage der 5 und 22 Abs.

Mehr

Führungsmodelle und organisation in Schweizer Gemeinden

Führungsmodelle und organisation in Schweizer Gemeinden Führungsmodelle und organisation in Schweizer Gemeinden Gemeindeverwaltung im Wandel Lenzburg, 23. September 2014 Prof. Dr. Reto Steiner Kompetenzzentrum für Public Management Universität Bern Gliederung

Mehr

GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1

GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1 GEMEINDE SCHERZ GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Zweck 3 2. BESOLDUNGEN, PAUSCHALE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

Mehr

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal vom 25. November 2012 Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf (Standortgemeinde) und Waldenburg

Mehr

Feuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil

Feuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Feuerwehr Seon - Egliswil Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil 2008 Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Die Gemeinderäte Seon und Egliswil erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons

Mehr

Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)

Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Vom. Oktober 957 (Stand. Dezember 0) Vom Volke angenommen am. Oktober 957 ) Art. Grundsatz Der Kanton Graubünden fördert

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

1 Pli 1 I'~'I. Quartierplangebiet Böschengut 2.1 , Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf "1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut

Mehr

Sozialregion Wasseramt Ost

Sozialregion Wasseramt Ost Sozialregion Wasseramt Ost Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen betreffend die gemeinsame Führung - eines regionalen

Mehr

Entschädigungsreglement

Entschädigungsreglement GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Entschädigungsreglement Entschädigungsreglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite Inhaltsverzeichnis 1 1. Geltungsbereich 2 1 Geltungsbereich 2 2. Besoldung,

Mehr

GEMEINDE STALDENRIED

GEMEINDE STALDENRIED GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS

REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS Fassung vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeiner Teil Grundsatz 1 3 Vertretungsansprüche in Kommissionen 2 3 II.

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt. (Entschädigungsverordnung, EVO)

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt. (Entschädigungsverordnung, EVO) Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung, EVO) A. Allgemeines Art. 1 Rechtsgrundlage Der Gemeinderat erlässt folgende Verordnung

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 18. Juli 2001

Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 18. Juli 2001 Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 18. Juli 2001 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft, Forschung

Mehr