EINWOHNERRAT BRUGG 1. Ausgangslage
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- Nora Schwarz
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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Erhöhung der Stellenprozente der Regionalpolizei Brugg für die Vertragsperiode Ausgangslage Die Regionalpolizei Brugg befindet sich nun seit der Gründung im Jahr 2007 im neunten Betriebsjahr. Im Jahr 2012 wurden mit den Vertragsgemeinden nach einer ersten sechsjährigen Vertragsphase von neue Verträge abgeschlossen. Der Einwohnerrat hat diese an der Sitzung vom 5. April 2012 gutgeheissen. Darin wurden neu vierjährige Kalkulationsphasen beschlossen. Aktuell gilt der im Jahr 2011 erstellte Finanzplan für die Periode Darin ist ein Korpsbestand von 21 Polizistinnen / Polizisten (2100 Stellenprozente) und 3 Verwaltungsstellen (210 Stellenprozente) kalkuliert. Für die nächste Vertragsperiode wird ein neuer Finanzplan erstellt. Dieser bildet die Kalkulationsbasis für die Pro-Kopf-Beiträge der Gemeinden. Diese werden jeweils für eine ganze Vertragsperiode fixiert. Ein wesentlicher Teil des zu berücksichtigenden Aufwandes sind die Personalkosten. Damit der Finanzplan den beteiligten Gemeinden rechtzeitig vorgelegt werden kann, hat der Chef der Regionalpolizei die Personalplanung für die Periode 2017 bis 2020 bereits vorgenommen. Es zeigt sich, dass das Korps der Regionalpolizei Brugg um eine Polizistin-/ Polizisten-Stellen per 1. Januar 2017 zu erhöhen ist. Die Gründe dafür werden nachfolgend dargelegt. Die Einwohnergemeinde Brugg ist gemäss Gemeindevertrag vom 1. Januar 2013 die Anstellungsgemeinde der Regionalpolizei Brugg. Damit die Pensenerhöhung im Finanzplan für die anderen beteiligten Gemeinden aufgenommen werden kann, ist bereits jetzt die Zustimmung zum Korpsausbau auf den Beginn der neuen Vertragsperiode nötig.
2 2 2. Bedarf aufgrund Bevölkerungswachstum und neuen Anforderungen 2.1 Bevölkerungswachstum Der Bestand der Regionalpolizei Brugg wurde ursprünglich aufgrund der vom Kanton Aargau erlassenen Polizeiabgeltungsverordnung (PAV) vom 27. September 2006 ermittelt. Diese Verordnung teilte die Gemeinden in vier Kategorien ein und legte dabei fest, wie viele Polizistinnen / Polizisten pro Einwohner und Kategorie eine Gemeinde aufweisen sollte. PAV-Einstufung: Stufe Kategorienamen Berechnung Korpsbestand 1 Städtische Gemeinden pro 900 Einwohner = 1 Polizist/in 2 Agglomerationsgemeinden pro Einwohner = 1 Polizist/in 3 ländliche Gemeinden 2 pro Einwohner = 1 Polizist/in 4 ländliche Gemeinden 1 pro Einwohner = 1 Polizist/in Bei der Erneuerung der Gemeindeverträge im Oktober 2012 wurde in der Repol-Kommission der Regionalpolizei Brugg beschlossen, dass weiterhin die PAV als Grundlage für die Berechnung der Gemeindebeiträge verwendet und die Einteilung in die Kategorien so beibehalten werden soll. Es ist zu erwähnen, dass nicht alle Stadt- und Regionalpolizeikorps im Aargau diese Verordnung für die Bestimmung der Personalbestände verwenden. Seit dem Jahr 2007 haben sich die Vorgaben des Kantons an die Regionalpolizeikorps stark verändert. In den neuen Standards wurde u.a. festgelegt, dass in jedem Korps während 24 Stunden und 365 Tagen immer mindestens zwei Polizisten/innen und ein Chef erreichbar sein müssen. Dies hat nach der Einführung dieser Standards dazu geführt, dass kleinere Korps Zusammenarbeitsverträge abschliessen mussten, um diese Forderungen erfüllen zu können. Mittlerweise führte dies zu Fusionen wie z.b. Wettingen / Spreitenbach, Lenzburg / Seetal oder auch Baden / Limmat-Aare-Reuss (LAR). Andere Korps haben die eigenen Bestände erhöht, wie z.b. Zurzibiet, Oberes Fricktal oder Rohrdorferberg-Reusstal.
3 3 Gemäss Statistischem Amt des Kantons Aargau vom 31. Dezember 2014 zählen die 19 Gemeinden des Einzugsgebietes der Regionalpolizei Brugg insgesamt Einwohner. Gegenüber dem Start vom 1. Januar 2007 bedeutet dies ein Zuwachs von insgesamt Personen. Es wird erwartet, dass diese Wachstumstendenz anhält. Die Mehrzahl der Zuzüge sind unter Berücksichtigung der diversen Gemeindefusionen in der Stadt Brugg (682) und in den Agglomerationsgemeinden Birr (522), Hausen (706), Lupfig (329) und Windisch (533) zu verzeichnen. In den ländlichen Gemeinden hatten Mülligen (207), Villigen (150), Villnachern (138) und Riniken (126) grössere Einwohnerzuzüge. Aufgrund des erwähnten Bevölkerungszuwachses wurde nun mit der PAV als Grundlage berechnet, wie gross der Korpsbestand der Regionalpolizei Brugg aktuell sein sollte. Das Resultat ergibt einen Korpsbestand von knapp 24 Stellen. Vorausgesetzt die Bevölkerungszahl steigt weiter in ähnlichem Rahmen an, dürfte die Anforderungen für die neue Vertragsperiode bei einem Korpsbestand von Polizistinnen / Polizisten liegen. 2.2 Sicherheitslage / neue Anforderungen Die Anforderungen an die einzelnen Polizistinnen und Polizisten werden immer umfassender, die Belastungen wachsen. In den vorangegangenen Jahren stieg beispielsweise die Anzahl von Einbruchdiebstählen im Wohn- und Geschäftsbereich sowie von Aufbrüchen von Fahrzeugen konstant. Für die Bekämpfung dieser vielfach durch Kriminaltouristen verübten Delikte braucht es möglichst eine permanente Prävention durch Polizeipräsenz in den betroffenen Gebieten. Diese Taktik zeigte im Jahr 2014 auch Erfolg. Die Anzahl der Einbrüche im ganzen Kanton Aargau konnte um 309 von auf reduziert werden. Die Anzahl Häuslicher Gewalttaten ist konstant hoch. Durch den Bevölkerungszuwachs wird zudem der Aufwand für Verkehrsinstruktionen an den Schulen grösser. Es werden immer mehr Fahrzeuge in Verkehr gesetzt. Der dadurch verursachte Mehrverkehr erfordert in der Folge zusätzliche Massnahmen und Kontrollen. Die stetig steigende Migration wirkt sich ebenfalls massgeblich auf die Polizeiarbeit aus. Durch den Wandel in der Gesellschaft mit stark verändertem Ausgehverhalten werden zunehmend Einsätze ausserhalb der Bürozeiten in der Nacht und an Wochenenden nötig. Zudem generiert der grössere Einwohnerbestand im allgemeinen Polizeidienst auch verwaltungspolizeiliche Mehrarbeit. So haben zum Beispiel Aufträge für Zuführungen an die Betreibungsämter in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die kriminalpolizeilichen Leistungen werden auch weiterhin ohne Abgeltung durch den Kanton (bisher jährlich CHF ) erbracht.
4 4 3. Bedarf aufgrund der Initiative 1:700 Im Aargauischen Polizeigesetz, 13 Abs. 2 und 4 ist der Mindestbestand der Kantonspolizei festgelegt. Der Wortlaut ist: Der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der Kantonsbevölkerung. Pro 700 Kantonseinwohner ist mindestens eine Polizistin beziehungsweise ein Polizist erforderlich (personelle Verhältniszahl 1:700). Mitgezählt für die Bestimmung der Grösse des Kantonspolizeikorps nach der festgelegten Verhältniszahl werden dabei auch Polizistinnen und Polizisten von Gemeinden oder Gemeindezweckverbänden, sofern sie über die anerkannte Berufsausbildung als Polizistin/Polizist verfügen. Die Anzahl Polizistinnen und Polizisten wird aufgrund der Zahl von Normal-Arbeitszeitpensen ermittelt. Aufgaben, für die eine eingeschränkte oder keine polizeiliche Ausbildung erforderlich ist, können Angestellten mit eingeschränkter oder ohne Polizeibefugnis übertragen werden. Zwischen dem Kanton und den politischen Verantwortlichen der Regionalpolizeien wurde im Jahr 2010 vereinbart (RRB vom ), dass der nötige Personalaufwuchs gemeinsam von Kanton und Gemeinden bis vorgenommen wird, obwohl es keine gesetzliche Grundlage bzw. Verpflichtung gibt, dass die Gemeinden sich am Aufbau beteiligen müssen. Dieser gemeinsame Aufwuchs macht jedoch Sinn, da mit dem Bevölkerungszuwachs auch die Anforderungen an die lokale Sicherheit steigen. Will sich die Region Brugg an diese Zusage halten, wird der Aufbau einer Polizistinnen-/Polizisten-Stelle auf Anfang 2017 nötig sein. Ursprünglich ging man davon aus, dass diese neue Stelle bereits im Jahr 2016 aufgebaut wird. Diese Pensenerhöhung wird nun auf den Anfang der neuen Periode verschoben. 4. Finanzielle Auswirkungen Die beantragte Stelle führt zu folgenden wiederkehrenden und einmaligen Mehrkosten (gerundete Werte): Wiederkehrende, jährliche Kosten Personalkosten (inkl. Zulagen und Arbeitgeberbeiträge) CHF Betriebskosten (gerundet) CHF Total CHF
5 5 Einmalige Kosten im Jahr 2017 Ausbildung* CHF Uniform (inkl. Zubehör) CHF Schutzweste CHF Bewaffnung CHF Total CHF * Falls möglich soll diese Stelle durch eine ausgebildete, erfahrene Person besetzt werden. Unter Umständen ist dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation nicht möglich, dann müsste die Ausbildung finanziert werden. Die Finanzplanung für die Periode wurde bereits im Entwurf erstellt. Dabei wird aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums angenommen, dass der Ausbau des Korps um eine weitere Stelle im Jahr 2019 notwendig ist. Die weitere Entwicklung der Bevölkerung und der Aufgaben der Regionalpolizei wird vom Stadtrat weiterhin regelmässig überprüft. Erst wenn die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus effektiv gegeben ist, wird diese Stelle beantragt. Sämtliche Kosten aufgrund von Pensenerhöhung werden von den Vertragsgemeinden gemeinsam getragen. Aufgrund der Besprechungen des Finanzplans und Verhandlungen mit den Vertragsgemeinden kann es daher noch zu Änderungen bei der Detailplanung kommen. Der Finanzplan dient allerdings vorwiegend der Berechnung der fixierten Pro-Kopf-Beiträge. Die Regionalpolizei budgetiert wie alle anderen Verwaltungsabteilungen jährlich. Dieses Budget wird jeweils dem Einwohnerrat und den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorgelegt. Genauso wird ein allfällig notwendiger weiterer Ausbau des Korps im Jahr 2019 wieder vom Einwohnerrat zu genehmigen sein. Die Stadt Brugg finanziert rund die Hälfte der Kosten der Regionalpolizei. Die höheren jährlichen Kosten für die neue Stelle belasten die Rechnung der Stadt Brugg somit mit rund CHF , was zirka 0.25 Steuerprozenten entspricht.
6 6 5. Weiteres Vorgehen Der Entscheid des Einwohnerrates wird im Finanzplan für die Vertragsperiode berücksichtigt. Dieser dient wie erwähnt - als Grundlage für die Verhandlungen mit der Arbeitsgruppe der Kommission der Regionalpolizei Brugg (Repol-Kommission) zur Bestimmung der neuen Gemeindetarife. Das Resultat wird anschliessend der gesamten Kommission der Regionalpolizei (bestehend aus Vertretern aller Vertragsgemeinden) am 2. Dezember 2015 offiziell vorgestellt. Die Gemeinden müssen im Jahr 2016 (ab Frühling) die neuen Gemeindebeiträge für das Jahr 2017 budgetieren können. Die Repol-Kommission wurde anlässlich der Informationsveranstaltung vom 3. Dezember 2014 bereits darüber informiert, dass auf den Beginn der neuen Kalkulationsperiode eine Korpsaufstockung erforderlich sei und dass diese Pensenerhöhung beim Einwohnerrat der Stadt Brugg beantragt werden muss. Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen der Erweiterung der Stellenprozente der Regionalpolizei Brugg für die Vertragsperiode um 100 % zustimmen und dafür einen jährlich wiederkehrenden Kredit von gegenwärtig CHF und einen einmaligen Kredit von CHF bewilligen. Brugg, 12. Mai 2015 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:
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