Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen Anlage 3, Nr. 1 - Patienten mit Hauttumoren -
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- Nele Dieter
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1 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen Anlage 3, Nr. 1 - Patienten mit Hauttumoren - 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe von Diagnosen (mit ICD Kodifizierung) mit diagnostischen und therapeutischen Prozeduren 1.1 Konkretisierung der Erkrankung Hauttumore (ICD-10-GM: C43.-, C44.- (außer Basaliome), C84.-, C86.3-C86.6) andere primäre und sekundäre bösartige Neubildungen nach ICD-10-GM können in Abhängigkeit von der Lokalisation und der Art der Behandlung unterschiedlichen, anderen bzw. mehreren Tumorgruppen zugeordnet werden: C45.7, C45.9, C47.0, C47.5, C47.6, C47.8, C47.9, C49.5, C49.6, C49.8, C49.9, C75.5, C75.8, C75.9, C76.3, C76.7, C76.8, C Konkretisierung des Behandlungsauftrags Ambulante Diagnostik und Therapie von Patienten mit Hauttumoren Ziele: Diagnostik, Staging, Therapieentscheidungen, akute Tumorbehandlung, Verlaufskontrolle, Langzeittherapie, Behandlung von (Therapie-)Komplikationen, Nachsorge, Beratung und Information von Patienten und Angehörigen, psychosoziale und/oder psychotherapeutische und ggf. palliative Behandlung Zur Diagnostik und Therapie werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht. Sie sind Teil der vertragsärztlichen Versorgung, z.t. existieren Qualitätsvereinbarungen: Anamnese Körperliche Untersuchung Punktionen, Biopsien Tumorstaging Histologische und zytologische Diagnostik Bildgebende Verfahren Ultraschall einschl. endosonographischer Verfahren Röntgen CT MRT Nuklearmedizin
2 Laboruntersuchungen (einschließlich zytogenetische Untersuchungen) Beratung, Behandlungsplanung und Therapiekontrolle Elektrokardiographische Untersuchungen Operative Eingriffe Wundversorgung Strahlentherapie Medikamentöse Tumortherapien Therapie von Komplikationen und Begleiterkrankungen Transfusionsmedizinische Leistungen Psychologische Beratung und psychotherapeutische Beratung und Betreuung Beratung und Betreuung zur sozialen Integration Rehabilitationsberatung, Einleitung der Rehabilitation Aufklärung über vorhandene Selbsthilfeangebote Hilfsmittelberatung und Anleitung im Gebrauch Risikoadaptierte Nachsorge Schmerztherapie Sexualberatung, Familienplanung Palliative Therapie Spezielle Diagnostik und Versorgung: Biopspieverfahren: Probeexzision oder offene Biopsie Planung von plastischen Rekonstruktionen, soweit im EBM abgebildet Dermatoskopie, soweit im EBM abgebildet Photochemotherapie (PUVA) Bei progredientem Krankheitsverlauf oder Komplikationen sowie bei besonderen Fragestellungen können noch weitere Maßnahmen notwendig werden. 2. Sächliche und personelle Anforderungen Hinsichtlich der fachlichen Befähigung, der Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung, den apparativen, organisatorischen, räumlichen Voraussetzungen einschließlich der Überprüfung der Hygienequalität gelten die Qualitätssicherungs-Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V entsprechend. 2.1 Strukturelle Voraussetzungen Für die Teilnahme an der interdisziplinären Tumorkonferenz, für Konsile in der Klinikambulanz und für die Rufbereitschaft an Klinikum ist ständig ein Facharzt für Innere Medizin mit Anerkennung für den Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie verfügbar:
3 Der Nachweis der Befähigung ist in Kopie beizufügen. Fachabteilung internistische Hämatologie und Onkologie im eigenen Krankenhaus 2 Vollzeitstellen Facharzt für Innere Medizin mit Anerkennung für den Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie im eigenen Krankenhaus Vertragliche Kooperation mit einer entsprechenden vertragsärztlichen Schwerpunktpraxis bzw. MVZ Vertragliche Kooperation mit einer Fachabteilung für Internistische Hämatologie und Onkologie eines benachbarten zugelassenen Krankenhauses Die regelmäßige Teilnahme eines Facharztes für Strahlentherapie an der interdisziplinären Tumorkonferenz sowie die ständige Verfügbarkeit für Konsile in der Klinikambulanz ist gewährleistet. Der Nachweis der Befähigung ist in Kopie beizufügen. Fachabteilung Strahlentherapie im eigenen Krankenhaus Vertragliche Kooperation mit einer vertragsärztlichen strahlentherapeutischen Praxis bzw. MVZ Vertragliche Kooperation mit der Fachabteilung Strahlentherapie einer anderen zugelassenen Klinik Das Krankenhaus ist zur stationären Versorgung von Patienten mit Hauttumoren zugelassen und hat die chirurgische Kompetenz dieser Tumorgruppe. Zulassung des Krankenhauses zur stationären Versorgung von Patienten mit Hauttumoren Chirurgische Kompetenz der o.g. Tumorgruppe 2.2 Ärztliches Personal Die Betreuung der Patienten mit Hauttumoren erfolgt in einem interdisziplinären Team. Zwei Fachärzte (Leitung und Vertretung) sind namentlich zu benennen und die Nachweise der Befähigung sind in Kopie beizufügen. Leitung und Koordination durch Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Strahlentherapie (auch in Kooperation)
4 Der jeweilige Facharzt ist namentlich zu benennen und der Nachweis der Befähigung ist in Kopie beizufügen. Weitere Teammitglieder: Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Facharzt für Radiologie bei medizinischer Notwendigkeit:Facharzt für Pathologie Folgende Fachärzte bzw. Disziplinen sind bei medizinischer Notwendigkeit mit einzubinden (sofern sie nicht bei speziellen Krankheitsbildern bereits zum interdisziplinären Team gehören): Anästesiologie (Schmerztherapie) im eigenen K haus Kooperation Vertragsarzt Kooperation Krankenhaus Nuklearmedizin Gefäßchirurgie oder Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie Neurologie Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie Humangenetik Ärztliche oder psychologische Psychotherapie Psychiatrie Ärzte mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie Bei Fernmetastasen oder lokal in benachbarte Organe eingewachsene Tumore sind sofern eine operative Behandlung in Betracht kommt in Abhängigkeit von der Lokalisation Fachärzte der jeweils betroffenen operativen Fachdisziplin einzubinden. Bei der Behandlungsplanung oder beim Auftreten von Komplikationen sind bei besonderen Fallkonstellationen weitere Fachärzte einzubinden, z.b. Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Endokrinologie bei endokrinen Tumoren, z.b. Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Infektiologie bei HIV-positiven Patienten mit Tumorerkrankungen.
5 Folgende nichtärztliche Berufsgruppen sind verfügbar und werden bei Bedarf eingebunden: Sozialdienst Physiotherapie 2.3 Rufbereitschaft Ggf. können zwei Fachärzte benannt werden. Ggf. liegen Kooperationsverträge zur Sicherstellung der 24- Stunden-Rufbereitschaft vor. Für folgende Fachdisziplinen ist eine 24-Stunden- Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft gewährleistet: Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie Haut- und Geschlechtskrankheiten im eigenen K haus Kooperation Vertragsarzt Kooperation Krankenhaus 2.4 Mindestfallzahlen Das Krankenhaus behandelt mindestens 50 Patienten mit Hauttumoren pro Jahr. 2.5 Qualifikationsvoraussetzungen an das Behandlungsteam. Die mit der Betreuung der ambulanten Patienten beauftragten Pflegekräfte besitzen mehrheitlich eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zur onkologischen Pflege. Sofern die Regelungen einzelner Bundesländer diese Qualifikation nicht vorsehen, ist die entsprechende Erfahrung vorzuweisen. Die Mitarbeiter des Behandlungsteams verfügen über ausreichende Erfahrung in der Behandlung von onkologischen Patienten und nehmen regelmäßig an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen (z.b. onkologische Weiterbildungsveranstaltungen, Kongresse onkologischer Fachgesellschaften) sowie an interdisziplinären Fallkonferenzen teil. Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen müssen durch eine Ärztekammer anerkannt sein.
6 Mit folgenden Einrichtungen bestehen kontinuierliche Kooperationen:. Ambulante Pflegedienste zur häuslichen Krankenpflege, möglichst mit besonderen Kenntnissen in der Pflege onkologischer Patienten oder der Qualifikation onkologische Pflege Einrichtungen der ambulanten und stationären Palliativmedizin Patientenselbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisationen 2.6 Organisation und Infrastruktur. Jeder Patient mit einer onkologischen Erkrankung wird (bei Diagnosestellung vor Einleitung der Primär- oder Rezidivtherapie) entsprechend der schriftlichen Verfahrensabläufe in einer interdisziplinären Tumorkonferenz, in die alle an der Behandlung beteiligten Fachdisziplinen eingebunden sind, vorgestellt. Ausnahmen hiervon werden in der SOP (standard operating procedures) festgelegt. Die Teilnehmer an und die Ergebnisse der interdisziplinären Tumorkonferenz werden dokumentiert. Dem Patienten wird das Ergebnis der Tumorkonferenz mit allen wesentlichen Aspekten zu Risiken, Nebenwirkungen und zu erwartenden Folgen dargelegt. Diagnostik und Behandlungseinleitung erfolgen zeitnah. Es steht eine ausreichende Anzahl von Behandlungsplätzen auch für medikamentöse und transfusionsmedizinische Behandlungen (ggf. auch für eine Behandlung am Wochenende und an Feiertagen) zur Verfügung. Für immundefiziente Patienten stehen geeignete geeignete Behandlungsmöglichkeiten und Räumlichkeiten zur Verfügung. Es werden eine ggf. tägliche Zubereitung und Entsorgung der tumorspezifischen intravenösen Therapie einschließlich der notwendigen Sicherungsmechanismen zum Ausschluss von Verwechselungen von Zytostatikalösungen oder Blutprodukten vorgehalten. Es steht eine Mikrobiologie, ein hämatologisches Labor mit der Möglichkeit zu zytologischen Blut- und Knochenmarkuntersuchungen mit zytochemischen Spezialfärbungen zur Verfügung. Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigten Geräte und Medikamente für typische Notfälle bei der Behandlung von onkologischen Patienten werden bereitgehalten.
7 Es besteht die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung. Stationäre Notfalloperationen sind möglich. 2.7 Verpflichtung zur Dokumentation und Auswertung Den Patienten wird industrieunabhängiges, kostenlos erhältliches Informationsmaterial (z.b. Blaue Reihe der Deutschen Krebshilfe, Material der Krebs- Selbsthilfeorganisationen) über ihre Erkrankung und Behandlungsalternativen zur Verfügung gestellt. Der überweisende und ggf. mitbehandelnde Vertragsarzt wird über die erfolgte Behandlung zeitnah schriftlich informiert. Mit Abschluss der ambulanten Behandlung im Krankenhaus erhalten der mitbehandelnde Vertragsarzt und Patient oder Angehöriger einen patientenbezogenen Nachsorgeplan, der die notwendigen Aspekte zur Weiterbehandlung oder Betreuung berücksichtigt. Das Krankenhaus führt eine Dokumentation durch, die eine ergebnisorientierte und qualitative Beurteilung der Behandlung ermöglicht. Eine Registrierung der Patienten in Krebsregistern erfolgt im epidemiologischen Krebsregister NRW. Das Krankenhaus ermöglicht einem möglichst großen Teil der Patienten die Teilnahme nationalen und internationalen klinischen Studien. Notwendig ist hierzu die Kenntnis der laufenden Studien, der jeweiligen Ein- und Ausschlusskriterien, der Studienprotokolle sowie die Beratung der Patienten über eine Studienteilnahme. 2.8 Verpflichtung zur leitlinienorientierten Behandlung Die Behandlung orientiert sich an den besten verfügbaren aktuellen interdisziplinär abgestimmten Leitlinien, die medizinisch wissenschaftlich anerkannt sind. 2.9 Räumliche und technische Ausstattung Folgende Infrastruktur ist auch für die ambulante Betreuung onkologischer Patienten bereit zu stellen: apparative Voraussetzungen für die bildgebende Diagnostik Labormedizin
8 Transfusionsmedizin zentrale qualitätsgesicherte Zubereitung der zur intravenösen Tumortherapie benötigten Wirkstoffe unter der Leitung eines approbierten Apothekers sowie entsprechendes Fachpersonal (PTA) eine Befunddokumentation, die zeitnah den Zugriff durch alle behandelnden Ärzte des Krankenhauses erlaubt 3. Überweisungserfordernis Bei Erstzuweisung besteht ein Überweisungserfordernis durch einen Vertragsarzt (im Ausnahmefall im stationären Bereich als Konsil oder hausinterne Überweisung). 3 Jahre nach der Erstüberweisung ist eine erneute Überweisung durch einen Vertragsarzt erforderlich. Für Patienten mit Carcinoma in situ besteht ein Überweisungserfordernis durch einen Facharzt der jeweils zuständigen Fachgruppe. Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind von der Versorgung nach 116 b SGB V ausgeschlossen. 4. Unterschrift Hiermit erkläre ich, dass die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses berücksichtigt werden. Ich versichere nach bestem Wissen die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift
9 Bitte beachten Sie: Jeder Antrag ist zusätzlich nach dem untenstehenden Antragsraster zu bearbeiten! Antragsraster Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V 1. Angabe der ICD und OPS-Ziffern (soweit möglich) für den beantragten Leistungsbereich 2. Konkretisierung des beantragten Leistungsbereiches und umfangs anhand der EBM-Ziffern 3. Darstellung des Behandlungskonzepts einschl. Vor- und Nachsorge, ggf. Kooperationen und Verbünde etc. 4. Darstellung des bisherigen relevanten Leistungsspektrums im stationären und ggf. ambulanten Bereich; Konkretisierung anhand von Fallzahlen, ICD und OPS-Codes 5. Nachweis über vorhandene Ermächtigungen zur Erbringung ambulanter Leistungen gemäß 95 SGB V (persönliche Ermächtigungen oder Institutsermächtigungen der Kassenärztlichen Vereinigung) sowie kurze Darstellung, wie mit diesen im Falle einer positiven Antragsentscheidung weiter umgegangen wird 6. Angaben über bestehende und geplante Kooperationsbeziehungen mit niedergelassenen Ärzten
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