Mitglied des Deutschen Bundestages Familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion

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1 Antworten auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 des Landesfrauenrates Hamburg e. V. 1. Im Genderranking weltweit steht die Bundesrepublik Deutschland nur auf Platz 13. Durch welche Maßnahmen wollen Sie dazu beitragen, dass Deutschland - wie die nordischen Staaten - gleichstellungspolitisch Spitze wird? Gleichberechtigte Chancen der Persönlichkeitsentwicklung und -Persönlichkeitsentfaltung sind der Kern der Gleichstellungspolitik der Union. Dabei ist für uns die Freiheit, selbst zu entscheiden, welches Lebensmodell eine Frau oder ein Mann führen will, zentral. Rankings, die Aussagen machen, wie viele Frauen und Männer in welchen beruflichen oder sonstigen Bereichen vertreten sind, sind zwar ein Indikator, aber nicht allein aussagekräftig. Für uns zählt vor allem, ob sich Menschen in dem von ihnen gewählten Lebensmodell wohl fühlen. Wir haben in der 17. Legislaturperiode verschiedene gleichstellungspolitische Maßnahmen eingeführt, deren Wirkung wir abzuwarten haben. 2. Zur Durchsetzung der Gleichstellung gibt es die Instrumente der Frauenförderung, der Quotierung, des Gendermainstreaming, des Genderbudgeting. Wie wollen Sie diese Instrumente als Hebel zur Umsetzung von Artikel 3 GG stärken? Quoten, Quotierungen, geschlechtergerechte Sprache und Budgetierungen sind Mittel zum Zweck, gelernte und tradierte Muster und Schranken zu beseitigen, die dazu führen, dass ein Geschlecht in seiner Selbstentfaltung behindert wird. In diesem Sinne ist es richtig, sie einzusetzen. Sie sollten aber kein Selbstzweck sein. 3. Sollte es ein eigenes Frauenministerium und Gleichstellungsministerium geben? Wie kann innerhalb der Bundespolitik eine bessere Politikkohärenz zugunsten der Geschlechtergerechtigkeit erzielt werden? Die CEDAW- Konvention gegen jegliche Diskriminierung der Frau verlangt ein proaktives Verhalten der UN- Staaten, Wie definieren sie diese Rolle des Staates? Die Rolle des Staates ist, Chancengerechtigkeit zu ermöglichen, ohne zu bevormunden. Dies ist die Vorgabe für jedes Verwaltungshandeln unter der Federführung der Bundes- und Landesfrauenministerien. Den Vorteil eines eigenen Frauenministeriums erkennen wir nicht.

2 4. Die UN-Agenda 2030 und Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit und Stärkung der Partizipation von Frauen will die Bundesregierung mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen. Reicht das? Die so genannten Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 sind ein neuer Ansatz, die richtigen Antworten auf die drängenden Fragen dieser Zeit zu finden. Um die ehrgeizigen Ziele des Weltzukunftsvertrages bis 2030 zu erreichen, kommt es jetzt entscheidend auf die Umsetzung durch die internationale Staatengemeinschaft an. Die Agenda des Weltzukunftsvertrages birgt die große Chance, auch die deutsche Nachhaltigkeitspolitik neu auszurichten. Diese Herausforderung hat die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel entschlossen angenommen. So hat die Bundesregierung bereits im Januar dieses Jahres die neue "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie" beschlossen, mit der die Ziele der Agenda 2030 umfassend umgesetzt werden sollen. Damit ist Deutschland unter der unionsgeführten Bundesregierung weltweit das erste Land, das die Nachhaltigkeitsziele national umsetzt. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie strebt Deutschland weltweit eine Vorbildrolle an und will gemeinsam mit seinen Partnern in Europa und der Welt Verantwortung übernehmen. Das in der Agenda 2030 formulierte Ziel, Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen zu erreichen, ist für eine nachhaltige Entwicklung der Weltgemeinschaft, die eben nicht nur eine ökologische und wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Dimension hat, von zentraler Bedeutung. Deshalb wurden in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zum SDG 5 zwei für die Gleichstellung wichtige Ziele mit nationaler und internationaler Wirkung formuliert und jeweils mit ambitionierten Indikatoren unterlegt. Sie betreffen zum einen die Förderung der Gleichstellung durch Verringerung des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern sowie durch eine bessere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und zum anderen die globale Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe durch eine bessere berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen im Wege der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Diese Ziele finden die Unterstützung seitens der CDU/CSU-Fraktion. Der derzeitige Status der Umsetzung dieser Ziele belegt, dass hier noch weitere Fortschritte erzielt werden müssen. Hierfür wird sich die CDU/CSU- Fraktion auch in der nächsten Legislaturperiode einsetzen.

3 5. Die ökonomische Gleichstellung von Frau und Mann ist nach wie vor nicht erreicht. Welche Initiativen unterstützen bzw. planen Sie zum Abbau von Diskriminierung? Sind Sie für die Abschaffung der Mini-Jobs? Setzen Sie sich für ein Lohngleichheitsgesetz ein? Treten Sie für eine Wahlarbeitszeitgesetzgebung ein, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Nachteile ermöglicht? Wir setzen uns für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege und die Anerkennung von Familien- bzw. Pflegearbeit ein. Zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit haben wir in der 17. Legislaturperiode das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet und mit der Einführung der Frauenquote in der privaten Wirtschaft und in der Bundesverwaltung die Förderung von mehr Frauen in Führungspositionen gesetzlich vorangetrieben. Wir unterstützen Initiativen, die die Ausbildung-, Studien- und Berufswahl für Mädchen und Frauen losgelöst von geschlechtsspezifischen Rollenmustern und Stereotypen fördern. Schon heute gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Um die Rückkehr in berufliche Vollzeit-Arbeit zu erleichtern, wollen wir künftig in Betrieben ab einer bestimmten Größe auch einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Wir werden zügig mit den Sozialpartnern über Art und Inhalt der Regelung sprechen. Gemeinsam mit den Tarifpartnern werden wir flexible Modelle entwickeln, die es Familien ermöglichen, gemeinsam mehr Zeit miteinander zu verbringen. Wir werden prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Wir wollen das Arbeitszeitrecht so modernisieren, dass die Tarifpartner zusätzliche Spielräume zur Flexibilisierung, wie sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet, im Rahmen von Tarifverträgen nutzen können. Am geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) halten wir fest. Viele der ausschließlich geringfügig beschäftigten Menschen sind Schüler, Studenten und Rentner, die sich ohne großen bürokratischen Aufwand etwas dazu verdienen wollen. Damit sie auch an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben, wollen wir den mitwachsenden Minijob realisieren.

4 6. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die berufliche und gesellschaftliche Integration von Migrantinnen gezielt zu fördern, insbesondere von geflüchteten Frauen? Wir unterstützen Jugendmigrationsdienste, aufsuchende Sozialarbeit zum Beispiel bei schwangeren Flüchtlingsfrauen, und Kinderbetreuung während der Sprachkurse. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann gilt für alle hier lebenden Menschen, ganz gleich, woher sie kommen. Der Erfolg der Integration wird maßgeblich von den Frauen abhängen. Deshalb werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen mit Migrationshintergrund legen. Unser Ziel ist eine Sprachförderung aus einem Guss. Allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung sollen daher künftig besser miteinander verzahnt und die Anschlussfähigkeit der Sprachförderung an die arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden. Wir wollen, dass diejenigen, die dauerhaft oder für einige Jahre in Deutschland leben, sich in unsere Gesellschaft integrieren und Teil von ihr werden. Hierfür folgen wir dem Ansatz des Forderns und Förderns. Dazu streben wir den Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen an. Auch mit dem Integrationsgesetz von 2016 haben wir dafür die Voraussetzung geschaffen. Wir haben die Sprach- und Integrationskurse ausgeweitet und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. 7. Welche Aufgabe hat Ihrer Meinung Familienpolitik? Treten Sie für ein flächendeckendes Netz der außerfamiliären kostenlosen Kinderbetreuung ein? Werden Sie sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings einsetzen? Warum? Warum nicht? Familienpolitik muss insbesondere die Rahmenbedingungen dafür schaffen, die es Familien ermöglicht, selbstbestimmt und eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie sie ihr Leben mit Kindern gestalten und wie sie die Verantwortung beider Elternteile für den Einkommenserwerb und für Familienaufgaben teilen wollen. Wir stehen für eine echte Wahlfreiheit der Eltern. Dafür bedarf es insbesondere einer wirtschaftlichen Stabilität, flächendeckende Kinderbetreuungsangebote, angefangen von der Kinderkrippe bis hin zu Betreuungsangeboten für schulpflichtige Kinder vor und nach der Schule sowie während der Schulferien. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass neben der finanziellen Unterstützung und Förderung von Familien, dem weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur auch der bedarfsgerechte und flexible Zeiteinsatz der Familien über den gesamten Lebensverlauf gestärkt wird, damit Familie und Beruf bzw. Pflege auch tatsächlich vereinbar sind.

5 Bezüglich der Anfrage zu einem flächendeckenden Netz kostenloser Kinderbetreuung: Unsere Priorität ist, in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren. Eine Maßnahme, die es bereits in vielen Bundesländern gibt, wäre eine konsequente und flächendeckende Staffelung der Elternbeiträge nach sozialen Kriterien, damit diejenigen entlastet werden, die darauf angewiesen sind. Eine Beitragsfreiheit kann nur ein langfristiges Ziel sein. Bezüglich der Anfrage zur Abschaffung des Ehegattensplittings: Das Ehegattensplitting ist weiterhin ein integraler Bestandteil zur Förderung von Ehe und Familie. In der Ehe übernehmen die Partner auch rechtliche Verantwortung füreinander. Nur mit der Beibehaltung des Splittings wird der verfassungsrechtliche Auftrag erfüllt, Ehe und Familien unter besonderen Schutz zu stellen. 8. Wie stellen Sie sich eine geschlechtergerechte Alterssicherung vor? Wir haben in dieser Legislaturperiode eine deutliche Verbesserung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen für vor 1992 geborene Kinder erreicht. Für diese im Rahmen des Rentenpakets umgesetzte Forderung der Union wenden wir seit 2015 über 6 Mrd. Euro jährlich auf und haben damit die Renten von über 9 Millionen Frauen und Männern spürbar angehoben. Mit den weiteren familienpolitischen Bestandteilen der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt eine umfangreiche Anerkennung und Berücksichtigung der Familienarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor allem Frauen besonders zu Gute kommt. Im Übrigen ist zu beachten, dass es sich bei der gesetzliche Rente um ein Versicherungssystem handelt. Die Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sollten daher präventiv bereits während des Erwerbslebens beseitigt oder ausgeglichen werden. 9. Frauengesundheit ist nach wie vor nachbesserungswürdig. Wie können Maßnahmen aussehen, die dazu führen, dass Gesundheitspolitik zukünftig Behandlungen, Therapien, Vorsorge und Medikation geschlechterdifferenziert berücksichtigt? Der Aspekt, dass es Unterschiede in der Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung bei Frauen und Männern gibt, ist in den letzten Jahren deutlicher in den Fokus der Gesundheitspolitik gerückt. Einen ersten Niederschlag fand er darin, dass wir im Rahmen des Präventionsgesetzes die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet haben, geschlechtsspezifische Besonderheiten bei ihren Leistungen zu berücksichtigen. Auch Forscher und Ärzte nehmen die Unterschiede immer stärker in den Blick. Das entlässt aber keinen, der an der Gesundheitsversorgung beteiligt ist, aus der Verantwortung, weiterhin zu prüfen, welchen Weiterentwicklungsbedarf es gibt. In diesem Zusammenhang ist auf den neu eingeführten Frauengesundbericht hinzuweisen. Er soll durch das Robert-Koch-Institut erstmals 2019 vorgelegt werden. Mit diesen Daten und Fakten wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Frauen und Mädchen geleistet.

6 10. (Häusliche) Gewalt gegen Frauen ist Alltag. Was können Maßnahmen der Zukunft sein, vor allem im Ausbau des präventiven Schutzes vor Gewalt? Wie sollen Frauen vor Diskriminierung im Cyberraum geschützt werden? Die Unionsfraktion hat verschiedene Maßnahmen in der 18. Legislaturperiode zur Vermeidung und Sanktion von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf den Weg gebracht, unter anderem die Reform des Nein heißt Nein -Vergewaltigungsparagrafen, das Prostituiertenschutzgesetz, die Ratifizierung der Istanbul-Konvention und Maßnahmen gegen Stalking, Cybergrooming und Kinderpornografie. Wir werden uns auf Bundesebene dafür stark machen, dass in der nächsten Legislaturperiode das Thema Umgang und häusliche Gewalt auf die Tagesordnung kommt und Cyberkriminalität noch besser bekämpft wird. 11. Zum weiteren Ausbau der Geschlechtergerechtigkeit gehören auch Maßnahmen zur Abschaffung der sichtbaren und unsichtbaren Diskriminierung von lesbischen Frauen, da deren Interessen als Frauen im Zusammenhang von LSBTI Programmen nicht hinreichend vertreten werden. In welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen? Das Problem, das die Interessen als Frauen im Zusammenhang von LSBTi-Programmen nicht hinreichend vertreten werden, ist mir bislang nicht bekannt. An einem Austausch über die Thematik bin ich interessiert. 12. Deutsche Entwicklungszusammenarbeit will Geschlechtergerechtigkeit. Aus welchem Grund wird die Zusammenarbeit zwischen Frauen-NRO in Nord und Süd nicht ausreichend gefördert? Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Durchsetzung der Frauenrechte sind entscheidende Faktoren für eine menschenrechtsbasierte, sozial gerechte und nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften. Die Förderung der Gleichberechtigung ist darum eine übergreifende Aufgabe und Qualitätsmerkmal aller Bereiche der deutschen Entwicklungs-zusammenarbeit, wie das BMZ-Konzept zur Gleichberechtigung der Geschlechter ausweist (2014). Mit seinem darauf fußenden zweiten "Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter" für den Zeitraum 2016 bis 2020 (GAP II) verstärkt das BMZ sein Engagement. Der GAP II zeigt auf, wie der im Konzept enthaltene dreigleisige Ansatz aus Politikdialog, Empowerment und Gender Mainstreaming in der politischen Steuerung sowie in entwicklungspolitischen Programmen und Projekten umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen des GAP II umfassen neun Themenfelder: Zugang zu Recht und politische Teilhabe, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung, Gewaltprävention, Schutz von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten und auf der Flucht, Förderung der beruflichen Bildung, wirtschaftliche Teilhabe, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung.

7 Die Förderung von Dialogplattformen gehört seit langem zum Instrumentenkasten der Entwicklungszusammenarbeit, um Zielgruppen zu erreichen und Zielsetzungen zu realisieren. Inwiefern diese im Rahmen der Vorhaben in den o.g. Bereichen sinnvoll und berechtigt sind, ist bei der Planung solcher Vorhaben zu bewerten.

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