1 Quelle: ( )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Quelle: https://www.bfn.de/0314_daten-meeresflaeche.html ( )"

Transkript

1 Gegendarstellung des Organisationsteams Anglerdemo zur schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der MdB Ingrid Pahlmann (CDU) zur Begründung des angekündigten Angelverbotes in den Schutzgebieten der deutschen AWZ. Während der 239. Sitzung des Bundestages stellte das MdB Ingrid Pahlmann (CDU) Fragen zur Begründung des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) angekündigten Angelverbots in den Schutzgebieten der deutschen AWZ an die Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung ist bedenklich und lässt daran zweifeln, ob die Bundesregierung den Bundestag überhaupt ernst nimmt. Die Argumentation entbehrt weiterhin einem wissenschaftlichen, haltbaren Nachweis, warum Angeln in Gebieten verboten wird, in denen andere, weitaus erheblichere Eingriffe (berufliche Fischerei, Bodenschatzsuche, Kabelverlegung, Schiffsverkehr etc.) weiterhin erlaubt bleiben. Frage der Abgeordneten an die Bundesregierung: Auf welche konkreten Forschungsstudien und welche Datengrundlage stützen sich die Forderungen des BMUB für ein Verbot der Freizeitfischerei in AWZ-Gebieten (AWZ: Ausschließliche Wirtschaftszone)? Antwort der Bundesregierung (A): Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot, sondern um eine räumlich und zeitlich differenzierte Regulierung der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten. Durch die vorgeschlagenen Verordnungen wird die Freizeitfischerei nur auf einen Teil der Schutzgebiete ausgeschlossen. Das bedeutet, große Teile der deutschen Nord- und Ostsee sind weiterhin für die Freizeitfischerei uneingeschränkt nutzbar. Gegendarstellung des Organisationsteams Anglerdemo (G): Die deutsche Meeresfläche Ostsee ist km 2 groß. Die AWZ-Fläche beträgt davon km 2 (28,8% der Meeresfläche der Ostsee). Davon sind km 2 Vogelschutzgebiete und km 2 FFH-Schutzgebiete. In den Küstenmeeren von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern befinden sich weitere großflächige Natura Gebiete. In der Ostsee liegt der Anteil der Natura-2000-Gebiete am gesamten deutschen Meeresgebiet bei ca. 51%. 1 Nach dem Willen des BMUB sollen davon km 2 (55,5% der deutschen AWZ in der Ostsee) als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Ein Angelverbot auf rund 50% der Fläche (rund km 2 ) der deutschen AWZ in der Ostsee ist schon erheblich. Wenn man berücksichtigt, dass gerade in diesen Gebieten die relevanten Fanggründe liegen, kommt dieses einem Angelverbot in der AWZ sehr nahe. Eine zeitliche Differenzierung können wir den vorliegenden Verordnungsentwürfen nicht entnehmen. In den Schutzgebieten soll das Angeln ganzjährig verboten werden. 1 Quelle: ( )

2 (A): Der Fokus in den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen liegt auf der Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraums (hier Lebensraumtyp Riff ) und für die charakteristischen Arten, siehe Artikel 1e) Fauna- Flora-Habitatsrichtlinie (FFH-RL). (G): Gemäß des letzten FFH-Berichtes sind die Hauptbeeinträchtigungen des Lebensraumtyps Riffe der Sand- und Kiesabbau, tiefgreifende Beschädigungen des Meeresgrundes und die Meeresverschmutzung. Alles Beeinträchtigungen, die auch weiterhin in den Schutzgebieten zugelassen sind. Warum wird nur die geringe Beeinträchtigung Angelsport verboten, wo Angeln auch in den Berichten als leichte(ste) Beeinträchtigung gesehen wird? (Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland (2013), Teil Lebensraumtypen (Annex D) (A): Bei der Freizeitfischerei ist eine deutliche Tendenz erkennbar, dass sie sich auf Riffvorkommen konzentriert. (G): In der freien Natur halten sich Tiere in der Nähe ihrer Nahrungsquellen auf. Lediglich zum Wechseln der Gebiete durchqueren sie die dazwischenliegenden Räume. Ein erfolgreicher Jäger, Fischer und Angler wird seine Beute daher an der Nahrungsquelle stellen. Die Nahrungsgründe und damit das Vorkommen nahezu aller für die Fischerei und Freizeitfischerei relevanten Fische liegen über den nährstoffreichen Riffen. Im Übrigen ist dieses keine Tendenz, sondern seit Jahrzehnten gelebte Praxis. (A): Sie ist gezielt auf den Fang von Dorschen ausgerichtet. (G): Der Dorsch ist keine geschützte Art. Die Entnahmemengen werden von der EU im Rahmen des Fischereimanagements festgelegt. Die Freizeitfischerei vom Angelkutter ist seit Jahrzehnten auf Dorsch ausgerichtet. Eine Umstellung auf andere Fischarten ist zeit- und kostenintensiv und kurzfristig von den Betrieben nicht realisierbar. Von Kleinbooten und beim Brandungsangeln werden aber zahlreiche andere Fischarten bejagt, z.b. Meerforelle, Hering, Makrele etc. Im Übrigen konzentriert sich auch die Fischerei in Schleswig-Holstein auf den Brotund Butterfisch Dorsch bzw. in Mecklenburg-Vorpommern auf den Hering. (A): Die Dorsche kommen hier räumlich-ökologisch eng assoziiert mit dem geschützten Lebensraumtyp Riffe vor ein lokal bedeutender Nahrungsgrund und bedeutendes Rückzugsgebiet für Dorsch und sind damit eine charakteristische Art des geschützten Lebensraumtyps. (G): Hierzu gibt es keine wissenschaftliche Studie. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei hat im April folgende Aussage getätigt: Wir haben unsere Einschätzung gegenüber den Natura-2000-Schutzgebieten nach FFH-Richtlinien abgegeben, wobei wir keinerlei Notwendigkeit für eine Einschränkung der Freizeitfischerei zur Erreichung der Schutzziele bzw. Erhaltung 2 Mailverkehr vom mit Herr Dr. Harry Strehlow vom Thünen-Institut für Ostseefischerei. Die Mail wurde zur weiteren Verwendung freigegeben.

3 der Schutzgüter (Sandbänke, Riffe, Schweinswale) in Nord- und Ostsee sehen, da von der Freizeitfischerei keine Beeinträchtigung des Meeresbodens gegeben ist bzw. keine Schweinswale beigefangen werden. Zur Einschätzung der Natura-2000-Gebiete nach EU VRL (Vogelschutzgebiet) ist von einer Störwirkung der Freizeitfischerei durch Boote und Kutter auszugehen. In der Nordsee hat das unserer Einschätzung nach keinerlei Auswirkungen, da in den fraglichen Gebieten der Östlichen Deutschen Bucht keine Freizeitfischerei stattfindet. In dem Gebiet der Pommerschen Bucht (Oderbank - Adlergrund) ist von einer Beeinträchtigung auszugehen. Dieses Gebiet wird von der Freizeitfischerei (Angelkutter & Trollingboote) aber nur gelegentlich genutzt. Alle weiteren Argumente, das die Freizeitfischerei die Zönose der Riffe stört und durch den Wegfang von Fischen die höheren trophischen Ebenen gefährdet (Nahrungsgrundlage für Schweinswale und Seevögel) halten wir für sehr unwahrscheinlich. Ersten, gibt es hierzu keinerlei Daten. Zweitens, ist die Ressource Fisch sowieso sehr fluid und die zeitlich/räumliche Verteilung hoch variabel, d.h. die Auswirkung des Fischfangs durch Angler kaum feststellbar. Drittens, werden die Entnahmemengen beim Dorsch (dort sind sie ja signifikant) bereits in der Bestandsberechnung berücksichtigt und sind somit Teil des Fischereimanagements der Ostsee. (A): Im Jahr 2015 betrug die geschätzte Entnahme der deutschen Freizeitfischerei Tonnen in den Meeresgebieten der Ostsee und lag damit 8 Prozent höher als die Dorschfänge der Berufsfischerei (Quelle: ICES, 2016). (G): Nicht die Angler fangen inzwischen soviel Dorsch wie die Fischer, sondern die Fischer dürfen inzwischen nur sowenig Dorsch fangen wie die Angler. Im Jahr 2006 hat die kommerzielle Fischerei noch Tonnen (davon Deutschland Tonnen) Dorsch gefangen, dem standen Fänge der deutschen Angler 3 über Tonnen gegenüber. Betrachtet man die Gesamtfänge aller Fischer (also auch der Dänen, Schweden und Polen) in der westlichen Ostsee mit den Gesamtfängen aller Angler, gibt es immer noch einen deutlichen Unterschied zwischen den Fängen der Angler und Fischer ( Tonnen Fischerei zu Tonnen Freizeitfischerei) und zu den Planzahlen 2017 (5.597/ Tonnen Fischerei zu Tonnen Freizeitfischerei) Die Entnahmemenge der Angler passt sich im Gegensatz zu Fängen der Fischer an die Menge des vorhandenen Dorsches an, denn nur aktiv jagende Fische sind angelbar. Bei der Fischerei ist ausschließlich die Quote der limitierende Faktor. Durch die Einführung des bag limits im Jahr 2017 wird sich die Entnahmemenge durch die Freizeitfischer deutlich reduzieren. 3 Zahlen zu den Fängen der dänischen, schwedischen oder polnische Angler in der westlichen Ostsee liegen bis heute noch nicht vor, dürften aber deutlich unter den Fängen der gewerblichen Fischerei liegen Tonnen beträgt die festgelegte Fangmenge (TAC) der kommerziellen Fischerei für die Gebiete (westliche Ostsee). Die geringe Zahl von Tonnen ist auf eine Mischung der beiden Dorschbestände im Untergebiet 24 zurückzuführen (siehe Drucksache 18/10712). Warum dort allerdings nur die kommerziellen Fischerei Ost-Dorsch fängt und nicht auch die Freizeitfischerei ist nicht nachvollziehbar.

4 (A): Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Festlegung der Gesamtfangmenge für den Ostseedorsch für das Jahr 2017 die Freizeitfischerei bei der Bewirtschaftung des Bestandes eingebunden (sogenannte bag-limit-regelung), so dass Maßnahmen auf Bestandsebene getroffen sind. (G): Richtig und dabei geht es um den Wiederaufbau zu bewirtschaftender Bestände nicht um den Schutz des Dorsches. Allerdings basierte die Einführung des bag limit auf fehlerhafte Zahlen des Thünen- Instituts zu den 2015`er Dorschbeständen. Die Bundesregierung ist über die fehlerhafte Datengrundlage spätestens seit Dezember informiert! So hat die ICES in ihrer am 31.Mai 2016 veröffentlichen Empfehlung zur Festsetzung der Gesamtfangmenge für den westlichen Dorsch festgestellt, dass die Laicherbiomasse West-Dorsch von Tonnen auf Tonnen im Zeitraum 2013 bis 2016 angestiegen ist. Dies macht deutlich, dass sich der Bestand trotz der hohen fischereilichen Sterblichkeit in den letzten Jahren signifikant erholt hat und das bereits bevor sich das bag limit überhaupt bemerkbar machen konnte. Für 2017 geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die fischereiliche Sterblichkeit des West- Dorsches auf 0,21 reduziert nachdem dieser Wert im Jahr 2015 noch bei 0,84 lag. Bei der Quotenfestlegung von ICES und der Festlegung durch die Politik werden die Bestände gerade im sicheren Bereich gehalten. Jeder nicht von den Anglern gefangene Dorsch geht in die Quote für die Berufsfischer. Es kommt demnach kein vom Angler nicht gefangener Dorsch den Beständen zugute. (A): Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps Riffe in der Ostsee wurde im letzten FFH-Bericht 2013 (Dritter Nationaler Bericht (Berichtsperiode ) gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie) mit unzureichend bewertet. Schutzmaßnahmen auf Ebene der Natura 2000-Schutzziele sind dementsprechend dringend zu ergreifen. (G): Der FFH-Bericht 2013 bewertet die Gefährdung des Lebensraumtyps Riffe durch das Angeln/Angelsport als gering. Die größten Beeinträchtigungen und Gefährdungen entstehen für den Lebensraumtyp durch den Sand- und Kiesabbau, die Meerwasserverschmutzung, die Fischerei, durch den Stickstoffeintrag und durch den Klimawandel. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass das alleinige Verbot der Freizeitfischerei eine Verbesserung des Lebensraumtyps herbeiführt. Im übrigem attestiert selbst das BfN dem Schutzgebiet Fehmarnbelt einen guten bis sehr guten Zustand! (A): Wissenschaftliche Untersuchungen (Nahrungsökonomie von marinen Säugetieren und Seevögeln für das Management von Natura 2000-Gebieten von Giles et al., 2008) belegen, dass für den nach der FFH-RL geschützten Schweinswal der Dorsch durchaus eine bedeutende Nahrungsquelle darstellt. (G): Aus sämtlichen Arbeiten über Mageninhalte der Kleinwale geht ein opportunistisches Fressverhalten hervor (z.b. Börjesson et al. 2003). Die Hauptnahrung schwankt regional und saisonal und besteht in der Regel aus einer Vielfalt von Fischen und Krebsen (Jefferson et al. 1993). Häufig jagt der Schweinswal pelagisch Schwarmfische bis 300 mm mit einem hohen Nährwert (Read, 1999). Magenanalysen von Tieren aus der nördlichen Ostsee zeigten, dass sowohl 5 Drucksache: 18/10712 Deutscher Bundestag

5 erwachsene als auch Jungtiere sich hauptsächlich von Heringen und Heringsarten ernähren (Börjessen et al. 2003). Diese Aussagen decken sich auch mit Arbeiten aus anderen Regionen der Erde, wo der Hering mit bis zu 80 % der Kalorienaufnahme die wichtigste Beute der Schweinswale ist (Cheri et al. 1989). Aber auch andere Schwarmfischarten wie Sandaal und Wittling gehen in der Literatur als präferierte Nahrung hervor (Santos & Pierce 2003). Das Mindestmaß für Dorsche liegt bei der Fischerei bei 350mm und in der Freizeitfischerei bei 380mm. Eine direkte Konkurrenz zwischen Mensch und Schweinswal ist daher beim Dorschfang auszuschließen. Der West-Dorsch ist ein Raubfisch. Theoretisch würde daher eine Reduzierung der Dorschbestände dem Nahrungskonkurrenten Schweinswal helfen. (A): Der Schweinswal ist laut FFH-Bericht 2013 in der Nordsee in einem unzureichenden Erhaltungszustand, in der Ostsee in einem schlechten Erhaltungszustand. (G): Wissenschaftliche Arbeiten, die aufzeigen, dass speziell Freizeitangler einen störenden Einfluss auf diese FFH-Art haben, sind nicht bekannt. Der BUND Deutschland ein sicherlich nicht anglerfreundlicher Verband - gibt als Gefährdung für den Schweinswal an erster Stelle die Fischerei mit Grundstell- und Treibnetzen an. Dann folgt die Schadstoffbelastung der Meere, die zu Unfruchtbarkeit und Anfälligkeit für Krankheiten und Parasiten führt. Und zu guter Letzt die Lärmbelästigung im Meer. Die Freizeitfischerei wird nicht als relevante Gefährdung aufgeführt. (A): Der von der Freizeitfischerei ausgehende Bootsverkehr entfaltet sein Störpotenzial durch den Aufenthalt abseits der Hauptschifffahrtsrouten direkt über den Nahrungsgründen der Seevögel, den geschützten Sandbänken und Riffen. (G): Nur zwei der sechs Schutzgebiete (Östliche Deutsche Bucht und Pommersche Bucht) sind Vogelschutzgebiete. Das Schutzgebiet Fehmarnbelt sowie die Kadetrinne zählen nicht dazu. Ein wissenschaftlicher Beweis der Störwirkung von Anglern insb. auch im Verhältnis zu anderen Nutzergruppen der Gebiete liegt nicht vor. (A): Für die hier rastenden, überwinternden bzw. im Sommer mausernden und dann teilweise flugunfähigen Seevögel ist dies eine erhebliche Störung (Kaiser et al., 2006: Distribution and behaviour of Common Scoter Melanitta nigra relative to prey resources and environmental parameters, Schwemmer et al., 2011: Effects of ship traffic on seabirds in offshore waters: implications für marine conservation and spatial planning ). (G): Keine der angegebenen Quellen hat sich explizit mit den Störungen durch Angler befasst. Gegenstand der Untersuchungen waren lediglich die Störwirkungen des Schiffsverkehrs bzw. des Menschen allgemein. In der Studie von Kaiser et al. hat man sogar beobachtet, dass von der kommerziellen Fischerei keine relevante Störung der Seevögel ausgeht. In der Studie von Schwemmer et al. wurde ausdrücklich festgestellt, dass zusätzliche Informationen über die Auswirkungen der Schifffahrt auf andere Seevogelarten und über alle Jahreszeiten dringend erforderlich

6 sind. Dies gilt ebenfalls für die Störwirkung von verschiedenen Arten von Booten, einschließlich Fischerei und Freizeitfischerei auf die Seevögel. Weiterhin wird ausgeführt, dass einige Arten empfindlicher auf nähernde Schiffe reagieren als andere. Empfehlungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Schiffsstörungen müssen daher auf Grundlage einer fallspezifischen Basis ausgewertet werden (e.g., Black Guillemots Cepphus grylle in the Bay of Fundy, Canada; Ronconi and St Clair 2002; and various species in Florida; Rodgers and Schwikert 2002). Für die Schutzgebiete der deutschen AWZ sind bislang keine fallspezifischen Studien begannt. (A): Zudem ist die Aufenthaltsdauer der Boote zu Angelzwecken im Schutzgebiet in der Regel länger als bei anderen Booten. Dadurch führt die Freizeitfischerei insbesondere im Natura 2000-Gebiet Pommersche Bucht im Sinn der FFH-RL zu einer Störung von geschützten Arten den Seevögeln. Denn diese sind in dem oben genannten Natura 2000-Gebiet zusätzlich auch charakteristische Arten der FFH- Lebensraumtypen. (G): Auch hierzu fehlt ein wissenschaftlicher Beweis zur Störwirkung des Angelns und zur Aufenthaltsdauer der Angler. Es handelt sich bei der Aussage um eine reine Vermutung. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei stellt hierzu fest: In dem Gebiet der Pommerschen Bucht (Oderbank - Adlergrund) ist von einer Beeinträchtigung auszugehen. Dieses Gebiet wird von der Freizeitfischerei (Angelkutter & Trollingboote) aber nur gelegentlich genutzt. 6 Mit der Verordnung wird nicht der Bootsverkehr bzw. der Aufenthalt im Gebiet geregelt, sondern nur das Angeln verboten. Mit freundlichen Grüßen Team Anglerdemo Lars Wernicke Fehmarn, den 30. Juni Mailverkehr vom mit Herr Dr. Harry Strehlow vom Thünen-Institut für Ostseefischerei. Die Mail wurde zur weiteren Verwendung freigegeben.

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Natura 2000-Gebieten in der Nord- und Ostsee Prof. Dr.DetlefCzybulkaDetlef Instrumente Gebietsmanagement

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 4 final 2017/0001 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1903 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Stellungnahme zu SchutzgebietsVO in der AWZ (Stand ) Aktenzeichen: N II /0 Den 6. Februar 2016

Stellungnahme zu SchutzgebietsVO in der AWZ (Stand ) Aktenzeichen: N II /0 Den 6. Februar 2016 An das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit N II 1 Postfach 120629 53048 Bonn Per E-Mail: NII1@bmub.bund.de Stellungnahme zu SchutzgebietsVO in der AWZ (Stand 20.01.2016)

Mehr

Naturschutzfachliche Überlegungen zu fischereilichen Managementmaßnahmen in

Naturschutzfachliche Überlegungen zu fischereilichen Managementmaßnahmen in Naturschutzfachliche Überlegungen zu fischereilichen Managementmaßnahmen in Schutzgebieten der Ostsee / SH Margret Brahms, Abteilungsleiterin für Naturschutz, Forstwirtschaft 1 Überblick über die Schutzgebiete

Mehr

Anfangsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee

Anfangsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Anfangsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee Oliver Rabe Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 1 Aufgabenstellung

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/8462 18. Wahlperiode 13.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?

WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen

Mehr

Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten

Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten Meeresumweltsymposium 2013, Hamburg (BMU, BSH) Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten Hürden und Optionen der Markus Salomon Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Sachverständigenrat für Umweltfragen

Mehr

Rechtsanwälte Günther

Rechtsanwälte Günther Rechtsanwälte Günther Postfach 130473 20104 Hamburg Michael Günther * Hans-Gerd Heidel * 1 Dr. Ulrich Wollenteit * 2 Martin Hack LL.M. (Stockholm) * 2 Clara Goldmann LL.M. (Sydney) * Dr. Michéle John Dr.

Mehr

Hintergrund zur Verbändeklage - Schutz den Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee!

Hintergrund zur Verbändeklage - Schutz den Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee! Hintergrund zur Verbändeklage - Schutz den Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee! Am 27. Januar 2015 hat der Deutsche Naturschutzring in Vertretung einer Allianz deutscher Umweltverbände aus BUND, DUH,

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tierfreunde,

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tierfreunde, Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tierfreunde, bitte öffnen Sie auf Google Monitoring Rabenvögel. Sie erhalten dann diese, nicht aktualisierte Grundlage aus dem Jahr 2009, auf der diese neue Verordnung

Mehr

Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management

Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management Dr. Jochen Krause, Dr. Matthias Steitz, Leila Gaigl, Steffen Bleich BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz

Mehr

Die FischereiwissenschaB

Die FischereiwissenschaB Entwicklung des Ostsee- Dorsches: ICES- Empfehlung für 2016 Dr Thünen- InsBtut für Ostseefischerei, Rostock Seite Runder 0/24 Tisch Meeres- Angelfischerei Die FischereiwissenschaB Meer ist riesig und undurchsichbg

Mehr

NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee der Bundesrepublik Deutschland

NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee der Bundesrepublik Deutschland NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der der Bundesrepublik Deutschland Stand: Oktober 2007 INHALT 1 Vorkommen von Schutzgütern in den Schutzgebietsvorschlägen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3338 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 des Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel SPD-Fraktion Drucksache 5/3150 Schäden an den Fischbeständen

Mehr

Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF

Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF Tagung NABU: Management Natura 2000 in Nord- und Ostsee Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF Berlin 8. November Dr. Heinrich Terwitte V 20 1 Gliederung Schleswig-Holstein Überblick Fischerei Überblick

Mehr

Windenergieanlagen und Tourismus. Konfliktfeld oder Potential?

Windenergieanlagen und Tourismus. Konfliktfeld oder Potential? Politik Felix Weickmann Windenergieanlagen und Tourismus. Konfliktfeld oder Potential? Umfragen, Untersuchungen und praktische touristische Nutzungen des Offshore-Bürgerwindparks Butendiek Studienarbeit

Mehr

ngen für in der deutschen gerungen. Ausschließlichen erhalten den zu

ngen für in der deutschen gerungen. Ausschließlichen erhalten den zu K29 Meeresschutzgebiete Ein Blick auf mögliche AuswirkunA ngen für Umwelt und Fischerei Von Nik Probst Erschienen im Fischerblatt 2014, Jahrgangg 62(12): 18-23 Fischereiliche Regelungen in Meeresschutzgebieten

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die Grünen)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die Grünen) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2314 16. Wahlperiode 08-11-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung Minister für Landwirtschaft,

Mehr

Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas -

Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas - A L A S K A S F I S C H E R E I N A C H H A L T I G M A N A G E N WAS IST EIN MEERESSCHUTZGEBIET? Alaskas Fischereimanagement ist am Ökosystem ausgerichtet. Schutzgebiete sind dabei wesentliche Elemente.

Mehr

Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände

Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände Der Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände wird durch das Institut für Seefischerei in Hamburg und das Institut für Ostseefischerei in Rostock laufend

Mehr

Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung?

Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung? Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung? Martin F. Quaas Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Kiel 17. April 2015 Martin Quaas: Nutzung und Management

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

Freiwillige Vereinbarung

Freiwillige Vereinbarung Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten im Schleswig-Holsteinischen Küstenmeer der Ostsee Zwischen dem Deutschen Segler-Verband e.v. (DSV),

Mehr

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität

Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität AWZ Naturschutz Forschung Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität Axel Kreutle Bundesamt für Naturschutz FG II 5.2 Ergebnisse aktueller Meeresforschung des BfN und seiner Partner AWZ-Forschung

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank (NSGDgbV)

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank (NSGDgbV) Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank (NSGDgbV) NSGDgbV Ausfertigungsdatum: 22.09.2017 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank vom 22.

Mehr

Herausforderungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipoli9k in Deutschland

Herausforderungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipoli9k in Deutschland Herausforderungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipoli9k in Deutschland Rainer Froese GEOMAR, rfroese@geomar.de Ergebnisse aktueller Meeresforschung des BfN und seiner Partner Stralsund, 23.

Mehr

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9

Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9 Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az. 512-32001/9 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin BUND-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung

Mehr

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland

Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland I Die Reform der GFP: die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes I BSH Meeresumwelt-Symposium 2013

Mehr

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Seevögel der Ostsee

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Seevögel der Ostsee Ostseeküste 2100? "Meer im klimawandel" Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Seevögel der Ostsee Stefan Garthe FTZ Westküste, Büsum, Universität Kiel Seevögel der Ostsee Arten und Charakteristika

Mehr

Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht Referent: Jürgen Weigel E- Mail:

Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht Referent: Jürgen Weigel E- Mail: Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht 18.04.2013 Referent: Jürgen Weigel E- Mail: buchtranger-wismar@gmx.de Gliederung 1. Gründung der Regionalvereinigung 2. Erfahrungsberichte 1. Gründung

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht Rönnebank (NSGPBRV)

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht Rönnebank (NSGPBRV) Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht Rönnebank (NSGPBRV) NSGPBRV Ausfertigungsdatum: 22.09.2017 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche

Mehr

016028/EU XXV.GP Eingelangt am 11/03/14

016028/EU XXV.GP Eingelangt am 11/03/14 016028/EU XXV.GP Eingelangt am 11/03/14 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2014 COM(2014) 133 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen

Mehr

Natura 2000 Schutzgebiet Kadetrinne Hintergrundinformationen

Natura 2000 Schutzgebiet Kadetrinne Hintergrundinformationen Natura 2000 Schutzgebiet Kadetrinne Hintergrundinformationen Schutzgebiet Lage und Größe: Abb.: 3D-Darstellung des Meeresbodens der Ostsee mit den Natura 2000-Schutzgebieten in der deutschen ausschließlichen

Mehr

Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Küstenfischereiordnung. Vom 10. Februar 2005

Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Küstenfischereiordnung. Vom 10. Februar 2005 Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Küstenfischereiordnung Vom 10. Februar 2005 Aufgrund des 30 Abs. 1 und 35 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Westliche Rönnebank (DE ) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008

Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Westliche Rönnebank (DE ) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008 Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Westliche Rönnebank (DE 1249-301) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008 1. Grundlagen Gebietsname: Westliche Rönnebank, EU-Code:

Mehr

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung

Mehr

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins (KüFO)

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins (KüFO) Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins (KüFO) Ausgangssituation Deutschland ist in Europa bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten hinsichtlich der

Mehr

Zügig nach Deutschland?

Zügig nach Deutschland? 22.05.2012 Zügig nach Deutschland? Ein Jahr uneingeschränkte Freizügigkeit für Migranten aus den EU-8 Ländern Seit dem 1. Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen,

Mehr

Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema. Windkraftanlagen

Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema. Windkraftanlagen Positionspapier der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) zum Thema Windkraftanlagen Stand: Frühjahr 2003 Das Ziel: Biosphärenschutz. Nicht Klimaschutz statt Biosphärenschutz, sondern Klimaschutz

Mehr

Detektion von möglichen 30-Flächen im. Sublitoral des Wattenmeeres

Detektion von möglichen 30-Flächen im. Sublitoral des Wattenmeeres Detektion von möglichen 30-Flächen im Sublitoral des Wattenmeeres Klaus Ricklefs², Maria Stage² & Klaus Schwarzer 1, Kerstin Wittbrodt 1 1 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Sedimentologie, Küsten-

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Überblick FFH-Gebiet Warum sind Maßnahmen notwendig? Maßnahmenvorschläge

Mehr

Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt

Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt Regiosaatgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz Fortschritte im Schutz der biologischen Vielfalt Frank Barsch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Präsentation bei NUA-Veranstaltung

Mehr

Offshore-Windkraft Hintergrundinformationen

Offshore-Windkraft Hintergrundinformationen Offshore Windkraft Ausbauplanung und aktueller Stand Für eine umwelt- und klimaschonende Energieversorgung plant die Bundesregierung den naturverträglichen Ausbau der Nutzung von Offshore-Windenergie bis

Mehr

Hotspots der biologischen Vielfalt

Hotspots der biologischen Vielfalt Hotspots der biologischen Vielfalt Inka Gnittke Referat N I 2 Gebietsschutz, Natura 2000, Meeresnaturschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Hotspots der biologischen Vielfalt

Mehr

Erläuterungen zur BfN-Karte: Ökologisch besonders wertvolle marine Gebiete im deutschen Nordseebereich 2. überarbeitete Auflage, Januar 2001.

Erläuterungen zur BfN-Karte: Ökologisch besonders wertvolle marine Gebiete im deutschen Nordseebereich 2. überarbeitete Auflage, Januar 2001. Erläuterungen zur BfN-Karte: Ökologisch besonders wertvolle marine Gebiete im deutschen Nordseebereich 2. überarbeitete Auflage, Januar 2001. 1. Vorhandene bzw. bereits gemeldete nationale und internationale

Mehr

Probleme und Lösungsansätze beim Umgang mit Belastungen im Baggergut in der Hansestadt Lübeck

Probleme und Lösungsansätze beim Umgang mit Belastungen im Baggergut in der Hansestadt Lübeck Probleme und Lösungsansätze beim Umgang mit Belastungen im Baggergut in der Hansestadt Lübeck Man hofft immer auf das Unverhoffte Unverhoffte Alexander Engel Innenstadt Trave Travemünde 2 Hansestadt LÜBECK

Mehr

Freiwillige Vereinbarung. zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten. Zwischen

Freiwillige Vereinbarung. zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten. Zwischen SH äfcf Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Landesfischereiverband Schleswig-Holstein ZA«-*'* f**irs Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 29.10.2016 L 295/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/1903 S RATES vom 28. Oktober 2016 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen

Mehr

Vollzug der WRRL und FFH-RL in Bezug auf Fische ein Ländervergleich

Vollzug der WRRL und FFH-RL in Bezug auf Fische ein Ländervergleich Deutscher Fischereitag 30.08.2011, Dresden Vollzug der WRRL und FFH-RL in Bezug auf Fische ein Ländervergleich Dr. Andreas Kolbinger Folie: 1 Danksagung VDFF-AK Fischereiliche Gewässerzustandsbewertung

Mehr

Dorsch, Hering, Hornhecht, Makrele, Meerforelle Wohnfläche: 60 m² Schlafzimmer: 4 Schlafplätze: 8 Einzelbetten: 0 Doppelbetten: 2 Etagenbetten: 2

Dorsch, Hering, Hornhecht, Makrele, Meerforelle Wohnfläche: 60 m² Schlafzimmer: 4 Schlafplätze: 8 Einzelbetten: 0 Doppelbetten: 2 Etagenbetten: 2 Objektname: B4 Land: Dänemark Region: Langeland Gewässer: Salzwasser Fischarten: Dorsch, Hering, Hornhecht, Makrele, Meerforelle Wohnfläche: 60 m² Schlafzimmer: 4 Schlafplätze: 8 Einzelbetten: 0 Doppelbetten:

Mehr

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht"

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche Bucht" NatSGPomBuchtV Ausfertigungsdatum: 15.09.2005 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Pommersche

Mehr

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten

Mehr

Meeresschutz mit Zukunft

Meeresschutz mit Zukunft Meeresschutz mit Zukunft Deutschlands küstenferne Schutzgebiete in Nord- und Ostsee Bedrohte Vielfalt In Nord- und Ostsee leben zahlreiche bedrohte und schützenswerte Arten. Doch selbst in den Natura-2000-Schutzgebieten

Mehr

Fischspezialitäten WILHELM. Mini Fisch-Lexikon August 2011

Fischspezialitäten WILHELM. Mini Fisch-Lexikon August 2011 Mini Fisch-Lexikon August 2011 TAC s - Total Allowable Catches Von der EU jährlich festgelegte Gesamtfangmengen. Quotenregelung Die festgelegten Gesamtfangmengen werden nach einem Schlüssel auf die jeweiligen

Mehr

Kurzdarstellung einer Unterrichtssequenz zum Thema Überfischung

Kurzdarstellung einer Unterrichtssequenz zum Thema Überfischung Kurzdarstellung einer Unterrichtssequenz zum Thema Überfischung Thema der Unterrichtssequenz: Mein Fisch, dein Fisch, kein Fisch!? Std. Thema der Stunde Prozessbezogene geographische 1. Welche Meinung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2751 5. Wahlperiode 01.09.2009 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Staatlich

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von NATURA 2000-Gebieten

Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von NATURA 2000-Gebieten 18. August 2017 II-325 Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von NATURA 2000-Gebieten Stellungnahme des ZDS zu den Referentenentwürfen der Verordnungen über die Ausweisung der Naturschutzgebiete

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Kadetrinne (DE ) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008

Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Kadetrinne (DE ) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008 Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Kadetrinne (DE 1339-301) in der deutschen AWZ der Ostsee Bundesamt für Naturschutz, Stand Januar 2008 1. Grundlagen Gebietsname: Kadetrinne, EU-Code: DE 1339-301 Gebietstyp:

Mehr

Die Unterweser als Kinderstube für marine Fischarten: ein Beispiel für die Verknüpfungen zwischen Ästuaren und Nordsee

Die Unterweser als Kinderstube für marine Fischarten: ein Beispiel für die Verknüpfungen zwischen Ästuaren und Nordsee BUND 2010 Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Möglicher Beitrag der Weserregion Die Unterweser als Kinderstube für marine Fischarten: ein Beispiel für die Verknüpfungen zwischen Ästuaren und

Mehr

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Schutzgüter und Schutzzwecke der AWZ Schutzgebiete: Anforderungen an die Erstellung von Managementpläne

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Schutzgüter und Schutzzwecke der AWZ Schutzgebiete: Anforderungen an die Erstellung von Managementpläne Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Schutzgüter und Schutzzwecke der AWZ Schutzgebiete: Anforderungen an die Erstellung von Managementpläne Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres-

Mehr

Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich

Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich Immer wieder werden z.b. bei routinemäßigen Untersuchungen des Meeresbodens, aber in letzter Zeit zunehmend bei den Untersuchungen

Mehr

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -180, -183-212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation Dezember 2006 Die

Mehr

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mehr

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12 Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12 Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung:

Mehr

Verbandsrundschreiben 1/ Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches 2017.

Verbandsrundschreiben 1/ Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches 2017. Verbandsrundschreiben 1/2017-1 Liebe Vereinsvorstände, sehr geehrte Damen und Herren, Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches 2017. Erlauben Sie uns auf 2 wichtige Sachverhalte

Mehr

30 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Entwicklungen, Veränderungen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit, aus Sicht der Fischerei

30 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Entwicklungen, Veränderungen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit, aus Sicht der Fischerei 30 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer Entwicklungen, Veränderungen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit, aus Sicht der Fischerei Fischerei in Niedersachsen Die Flotte Aktuell: 132 Kutter

Mehr

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 1 Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 2 II. Zentrale Ergebnisse... 3 Anlage Länderbericht

Mehr

Beifang von Meeressäugern und Seevögeln aus der Perspektive Fischerei und Naturschutz

Beifang von Meeressäugern und Seevögeln aus der Perspektive Fischerei und Naturschutz Dipl. Biol. Sven Koschinski, Nehmten Workshop: Alternative Fangtechniken und Zertifizierung Hohenfelde 28. September 2011 Fotos: Florian Graner; schleswig-holstein.nabu.de 1987 1988 1989 1990 1991 1992

Mehr

Fischereiüberblick in der Europäischen Union

Fischereiüberblick in der Europäischen Union Fischereiüberblick in der Europäischen Union Nachfolgende Informationen wurden aus Unterlagen der Europäischen Union 2010 entnommen. Sie dienen in meinen Betrachtungen der Information ehemaliger Hochseefischer.

Mehr

10.10 Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht

10.10 Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht Insbesondere sollten die in Deutschland zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesamt für Naturschutz sowie ihre Entsprechungen auf polnischer Seite gemeinsam (unter Beteiligung der

Mehr

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des

Mehr

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)

Mehr

Dorsch westliche Ostsee

Dorsch westliche Ostsee Dorsch westliche gültig 05/2012 05/2013 ÖKOREGION FANGGEBIET ART westliche (2224) FAO 27 Gadus morhua 1 BESTANDSZUSTAND Wiss. Begutachtung Methode, Frequenz Wesentliche Punkte Bestandszustand Internationaler

Mehr

Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung Jahreshauptversammlung 2015 TRANSFRIGOROUTE DEUTSCHLAND (TD) e.v. Verband für temperaturgeführte Transportlogistik und die Kühlfahrzeugindustrie Saalfelden, 12. Juni 2015 Themen - Die F-Gas Verordnung

Mehr

Der Wolf in Europa. Dr. Klaus-Peter Schulze. Mitglied des Deutschen Bundestages

Der Wolf in Europa. Dr. Klaus-Peter Schulze. Mitglied des Deutschen Bundestages Der Wolf in Europa Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Büro: Unter den Linden 71 Raum: 114 Telefon: +49 30 227-74839 Fax: +49 30 227-76839 klaus-peter.schulze@bundestag.de

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem

Mehr

Raumordnung im Küstenmeer Notwendigkeiten aus Umweltsicht

Raumordnung im Küstenmeer Notwendigkeiten aus Umweltsicht Raumordnung im Küstenmeer Notwendigkeiten aus Umweltsicht Jochen Lamp WWF Ostseebüro, Stralsund Stralsund, 27.5.2014 1 Themenübersicht Meeresraumordnung im Ostseeraum Umweltaspekte der Ostsee Das Küstenmeer

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Erlösreduzierung der Fischerei durch Naturschutz und offshore Windenergiegewinnung

Erlösreduzierung der Fischerei durch Naturschutz und offshore Windenergiegewinnung Erlösreduzierung der Fischerei durch Naturschutz und offshore Windenergiegewinnung Ergebnisse einer Individuellen Stress-Level-Analyse (ISLA) 1, Katell Hamon 2, Katharina Schulte 1, Niels Hintzen 2, Francois

Mehr

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein

Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen

Mehr

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

AWZ Naturschutz Forschung. Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter NABU Meeresschutz. Foto:NABU/K.Detloff

AWZ Naturschutz Forschung. Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter NABU Meeresschutz. Foto:NABU/K.Detloff Erprobung und Weiterentwicklung alternativer ökosystemgerechter Fanggeräte zur Vermeidung von Beifängen von Seevögeln und Schweinswalen in der deutschen AWZ der Ostsee Teilprojekt 2, AWZ Forschung Cluster

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4449 18. Wahlperiode 2016-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Energiewende, Landwirtschaft,

Mehr

4. Sitzung des Dialogforums Schiene Nord "Risiko- und Kostenabschätzung zu Fragen des Natur- und Gewässerschutzes im Kontext der Machbarkeitsstudie"

4. Sitzung des Dialogforums Schiene Nord Risiko- und Kostenabschätzung zu Fragen des Natur- und Gewässerschutzes im Kontext der Machbarkeitsstudie 4. Sitzung des Dialogforums Schiene Nord "Risiko- und Kostenabschätzung zu Fragen des Natur- und Gewässerschutzes im Kontext der Machbarkeitsstudie" Deutsche Bahn AG DB Umwelt TUM(N) Dr. Michael Below

Mehr

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke -

EuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - EuGH 14.01.2016 C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer 60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74

Mehr

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11 Flussgebietseinheit Schlei/Trave Anlage 11 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland

Mehr

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten

Mehr

Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,

Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag

Mehr