Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen. Unternehmensgründung

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1 Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen. Unternehmensgründung

2 Vorwort Die Unternehmerpersönlichkeit als Erfolgsfaktor Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens 3. Das Unternehmenskonzept 4. Das Gewerberecht 5. Die Rechtsformen 6. Das Sozialversicherungsrecht 7. Selbständigenvorsorge 8. Die Steuerbehörde 2.1 Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun? Der rote Faden für Behördenwege Ihr Businessplan: die ersten Schritte zum Erfolg Inhalte eines Businessplans Persönliche und sachliche Voraussetzungen Gewerbeanmeldung Inhalt des Antrags Kriterien für die Wahl der Rechtsform Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht? Ausnahmen für Kleinstunternehmer in der GSVG Vorsicht bei der Liquiditätsplanung Ihrer SV-Beiträge Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem Finanzamt Wie erfolgt die Betreuung durch das Finanzamt? Versäumnisse gegenüber dem Finanzamt 21

3 9. Die wichtigsten Steuern näher betrachtet 10. Das Rechnungswesen 11. Die Finanzierung 12. Förderungen erleichtern den Unternehmensstart 9.1 Die Umsatzsteuer Der Vorsteuerabzug Rechnungslegung nach dem Umsatzsteuergesetz Die Umsatzsteuerjahreserklärung Die Umsatzsteuerveranlagung Die Einkommensteuer Einkunftsarten und Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage Einkommensteuerberechnung Die Körperschaftsteuer Der Steuersatz Die Mindestkörperschaftsteuer Jahressteuererklärung Sonstige Steuern Steueroptimierung Bilanz und GUV Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Die Pauschalierung der Betriebsausgaben Das Eigenkapital Die Fremdfinanzierungsformen Betriebswirtschaftliche Überlegungen 14. Vorsorge und Risikoabsicherung 15. Starten Sie Ihr Unternehmen im GO! GründerCenter 16. Ihr Zahlungsverkehr rasch und um 50 % günstiger 17. GO! online: Businessplan: Abenteuer Gründung mit Plan zum Erfolg 13.1 Die ABC-Analyse - ein Diagnoseinstrument Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen? Wichtige Kennzahlen für Ihr Unternehmen Stundensatzkalkulation in KMUs Die Kostenrechnung

4 Sehr geehrter Unternehmensgründer! Der Erste Bank und den Sparkassen ist es ein besonderes Anliegen, Sie als Gründer eines Unternehmens bestmöglich zu fördern. Schließlich sind leistungsfähige Unternehmen die Voraussetzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft Österreichs. Damit wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit kompetenter Beratung, erstklassigem Service und praktischen Hilfeleistungen optimal unterstützen können, haben wir vor einigen Jahren die GO! Gründer Offensive ins Leben gerufen. Mittlerweile hat sich die GO! Gründer Offensive von Erste Bank und Sparkassen zur größten Initiative für Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer in Österreich entwickelt. Sie umfasst: die GO! Gründer Akademie GO! Workshops und Beratertage die GO! GründerCenter das Internetportal den i2b Businessplan-Wettbewerb In dieser Broschüre finden Sie wertvolle Anleitungen und praktische Tipps für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Als umfassender Ratgeber wird sie Ihnen bei vielen Fragen wertvolle Dienste leisten. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer in Erste Bank oder Sparkasse. Er wird Sie individuell bei Ihrem Vorhaben beraten und begleiten. Gutes Gelingen beim Unternehmensstart wünschen Erste Bank und Sparkassen

5 Als Mitautoren möchten wir uns vorstellen. Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe mit rund 65 Mitarbeitern an den Standorten in Wiener Neustadt, Wien, Purkersdorf und Aspang betreut eine große Zahl von Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Als Mitglied der ECA Partner GmbH und bei Kreston International bietet die B & B Beratungsgruppe zuverlässigen und bequemen Zu - gang zu qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen rund um den Globus. B&B-Kunden profitieren dank dieses nationalen und internationalen Experten- und Kontaktnetzwerks von effektiven Umsetzungslösungen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße. Bollenberger & Bollenberger bietet als One-Stop-Shop Steuer- und Rechtsberatung - Buchhaltung und Bilanzierung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung Förderungscoaching Businessplan Lohnverrechnung Gutachten EDV-Serviceleistungen... Das B&B-Beraterteam hat die Entwicklung vieler Unternehmen entscheidend mitgeprägt und zu deren Erfolg beigetragen. Gründerprojekte werden ganzheitlich betrachtet. Steuerliche Aspekte, betriebswirtschaftliche Analysen und marketingstrategische Überlegungen werden gemeinsam mit den Gründern reflektiert, in zielführende Umsetzungsmaßnahmen übergeleitet und aktiv begleitet Ein Beispiel zur geförderten Beratung für Gründer und Jungunternehmer bei B&B: Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe führt geförderte Gründer- und Jungunternehmerberatungen durch. Das Investment für das mit 75 % geförderte Unternehmensstartprogramm im Ausmaß von 20 Beratungsstunden beträgt in Niederösterreich nur 400 Euro (exkl. USt.). Fragen Sie uns nach Ihren Förderchancen: gruender@bollenberger.com Viel Erfolg wünscht Ihnen die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Mehr über B&B auf

6 1. Die Unternehmerpersönlichkeit als Erfolgsfaktor Das wichtigste Startkapital Ihres Unternehmens sind Sie. Tatendrang und Entscheidungsfreude zeichnen erfolgreiche Unternehmer aus Sie haben sich entschlossen, einen neuen Weg einzuschlagen, und sind hochmotiviert. Sie finden eine neue wirtschaftliche Situation vor. Die ständige Suche nach neuen Aufgaben, bei denen Sie sich den Erfolg direkt selbst zuschreiben können, beginnt nun. Ihre Persönlichkeit ist der entscheidende Erfolgsfaktor Wichtige Grundcharakteristika sind Problemlösungs - kompetenz, Selbstsicherheit und Durchsetzungsfähigkeit, gepaart mit einer überdurchschnittlichen Portion Optimismus. Anders als im Regelfall gewinnen die Persönlichkeitsfaktoren in Krisensituationen deutlich an Wichtigkeit. Jener Unternehmertyp, der nüchtern analysiert und entscheidet, schnell klare Zielvorstellungen aufbaut und dann auch konsequent umsetzt, ist anderen überlegen. Selbständigkeit bedeutet Entscheidungsfreude, Dynamik und Kontaktfreudigkeit. Risikobewusstsein und Belastbarkeit Realistische Einschätzung von Chancen und Risken und persönliches Engagement sind für den Start unerlässlich. Eine der wichtigsten Eigenschaften des zukünftigen Unternehmers muss absolute Leistungsbereitschaft sein. Auch eine Portion guter Nerven gehört dazu. Fachliche Qualifikation und Know-how Entsprechende Fachkenntnisse, Branchenerfahrung, kaufmännische Grundkenntnisse sowie stete Lernbereitschaft sind unerlässlich und gegebenenfalls rasch aufzubauen. Identifikation Ihres persönlichen Umfelds mit Ihrer beruflichen Entscheidung Hohe Arbeitsbelastung und Einschränkung der Freizeit wirken sich auf das soziale Umfeld aus. Daher ist es sehr wichtig, dass sich auch Ihre Familie mit Ihrer Selbständigkeit identifiziert. Ein wirtschaftlich wichtiger Ansatzpunkt ist die Frage, ob Ihre Familie im Notfall ohne Einkünfte aus Ihrem zukünftigen Betrieb für den Lebensunterhalt aufkommen kann.

7 2. Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens 2.1 Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun? Die Entscheidung für die Unternehmensgründung wirft drei elementare Fragen auf, die jeder Unternehmer gewissenhaft im Vorfeld beachten muss. Denn jeder Bereich für sich kann zum fundamentalen Erfolgsfaktor, aber auch zum Stolperstein werden. Drei Fragen für eine erfolgreiche Zukunft Welche behördlichen Schritte muss ich bei einer Unternehmensgründung setzen und wer sind meine Ansprechpartner? Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen am besten geeignet? Mit dieser Frage entscheiden Sie unter anderem über die wichtige Haftungssituation bei Worst-Case-Szenarien. Benötige ich externe Unterstützung? Brauche ich einen oder vielleicht sogar mehrere Partner vielleicht um fehlendes Know-how ins Unternehmen zu integrieren oder um die finanzielle Situation meines Unternehmens zu stärken? Für diese strategischen Entscheidungen ist es ratsam, professionellen und vor allem unabhängigen Rat einzuholen. Hier sind wir bei der Wahl eines vertrauensvollen Unternehmens- und Steuerberaters angelangt, den Sie bei wichtigen Weichenstellungen im Unternehmen einbeziehen sollten. Zum richtigen Zeitpunkt das Richtige tun. Das bedeutet RECHTZEITIG planen und agieren. Die Dinge richtig, aber auch rechtzeitig zu tun ist entscheidend, egal, ob bei Finanzierungsfragen, im Steuerrecht oder im ganzen unternehmerischen Umfeld. Insbesondere bei der Wahl der Finanzierungskonzepte rund um die Optimierung des Fördermix wird oft nicht rechtzeitig überlegt. Für Planung und Organisation des Unternehmens sollten Sie unbedingt einen Zeitrahmen zwischen drei und neun Monaten in Betracht ziehen. Der zeitliche Aufwand für die Gründung wird oft unterschätzt, und das führt zu Rückschlägen und Enttäuschungen. Bevor es ans Arbeiten und ans Geldverdienen geht, sind auch die ersten Behördenwege zu erledigen. Ihre Geschäftsidee steht. Sie haben die Marktsituation und das Marktumfeld eingehend betrachtet und den relevanten Mitbewerb analysiert. Auch die Finanzierung Ihres Projekts ist gesichert, und Sie treffen die grundlegende Entscheidung: Ja, ich realisiere mein Projekt. Ich gründe ein Unternehmen und werde selbständig! Unter Pkt. 2.2 erhalten Sie einen Überblick, für welche Belange welche Behörde die richtige Anlaufstelle ist

8 2.2 Der rote Faden für Behördenwege Neugründungsförderungsgesetz Formular NeuFö1 Bestätigung Regionale Wirtschaftskammer Informationen Gewerbeberechtigung Förderungen beantragen (z. B. geförderte Beratungsangebote der Wirtschaftskammer) Betriebsanlagengenehmigung Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Gewerbeberechtigungen Nachsicht Landesregierung Flächenwidmung Gemeinde Baubewilligung Arbeitnehmerschutz Arbeitsinspektorat bauliche Voraussetzungen Finanzamt Ansuchen Steuernummer, UID-Nummer Anmeldung der Arbeitnehmer (unselbstständig Erwerbstätige) Allgemeine Sozialversicherungsanstalt Gebietskrankenkasse bei GmbHs: Geschäftsführer, sofern ASVG-versichert Wahl der Selbstständigenvorsorgekasse bzw. Mitarbeitervorsorgekasse Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Versicherung der Selbstständigen ordentliche Wirtschaftskammer- Mitglieder und Geschäftsführer, sofern GSVG-versichert

9 3. Das Unternehmenskonzept Das Unternehmenskonzept ist die BASIS für die wichtigsten Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Ihr Unternehmen. Es ist wichtig, Ihr Vorhaben strukturiert und klar darzustellen. Das Konzept soll Ihnen als Wegweiser dienen. 3.1 Ihr Businessplan: Die ersten Schritte zum Erfolg Warum brauchen Sie einen Businessplan? Ihr Businessplan muss alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Unternehmensgründung beleuchten. Unternehmensgründungen, aber auch -erweiterungen sind in der Regel mit finanziellem Aufwand und nicht zu unterschätzendem Risiko verbunden. Oft wird der angehende Jungunternehmer erst durch die Erstellung eines Businessplans dazu veranlasst, z. B. Markteinschätzungen und Prognosen betriebswirtschaftlich zu untermauern. Ohne Plan kein Erfolg Dass ein Businessplan maßgeblich zum Gelingen einer Unternehmensgründung beiträgt, ist auch wissenschaftlich belegt. Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller Existenzgründungen nicht von Erfolg gekrönt ist. Die häufigste Ursache: Der Gründungsplan war fehlerhaft, wurde nicht eingehalten oder war nicht vorhanden. Kaum ein Investor lässt sich ohne Businessplan von den ausgezeichneten Ertragschancen überzeugen. Egal, ob dieser eine Behörde, eine Bank, ein Venture Capitalist oder ein privater Geldgeber ist. Darüber hinaus finden nur Unternehmen mit einem schlüssigen Businessplan Zutritt zu staatlichen Fördertöpfen. Fazit: Der Businessplan ist in der Gründungsphase DIE Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er bildet die Grundlage bei Verhandlungen mit Banken, Investoren, Förderstellen, aber auch anderen Geschäftspartnern. Der Businessplan lebt Ein Businessplan zwingt den Unternehmer, die angestrebten Ziele und die Entwicklung des Unternehmens zu überprüfen. Der Unternehmer hat mit einem Businessplan eine der wichtigsten Controlling-Möglichkeiten. Die Einhaltung von Ablaufplänen kann ebenso kontrolliert werden wie z. B. Zeitpläne oder Investitionspläne usw. Gesteckte Ziele können mit dem bisher Erreichten verglichen werden. Stellt sich dabei heraus, dass sich die Situation grundlegend geändert hat, so muss auch der Businessplan geändert werden. Ein Businessplan ist etwas Lebendiges und verliert seinen Wert, wenn er in die Schublade gesteckt und nicht beachtet wird. Der Businessplan ist nicht nur das Schlüsseldokument für die Konzeption des Geschäftsvorhabens er ist unerlässlich bei der Führung des Unternehmens und der laufenden Erfolgskontrolle. Abweichungen sind Ausgangspunkte für gezielte Maßnahmen Korrekturmaßnahmen Ist- Analyse Soll-Zustand planen Soll/Ist- Vergleich Ein Unternehmen muss flüssig sein Die Liquiditätsplanung ist besonders wichtig. Weder die beste Geschäftsidee noch technische Top-Ausstattung des Unternehmens hilft, wenn die ersten Rechnungen nicht bezahlt werden können. Ein Beispiel: Die ersten Aufträge haben das Unternehmen in den ersten Wochen restlos ausgelastet. Stolz wurde rund um die Uhr im neu angemieteten Studio an der Realisierung gearbeitet. Der Hauptkunde fast die Hälfte des Umsatzes ging auf seine Rechnung war auch sichtlich zufrieden. Doch nach anerkennendem Schulterklopfen kam das böse Erwachen. Die Rechnung ließ der Kunde liegen. Zu lange. Die Unternehmensführung hatte auf die genaue Berechnung der Cashflow-Entwicklung verzichtet und ein zu großzügiges Zahlungsziel eingeräumt. Die Tatsache, dass man ein gutes Produkt oder eine gute Dienstleistung auch rentabel anbieten kann, bedeutet nicht automatisch, dass immer genügend frei verfügbare 08 09

10 Geldmittel vorhanden sind, um Mitarbeiter, Mieten, Kreditraten oder Steuern auch tatsächlich bezahlen zu können. Und bevor es richtig angefangen hat, könnte es auch schon wieder vorbei sein. Die Liquidität, die Zahlungsfähigkeit im Unternehmen, stets aufrechtzuerhalten ist das A und O jedes Unternehmens. Fazit: Ein Businessplan hätte den Finanzbedarf aufgezeigt, und der Unternehmer hätte RECHTZEITIG gezielt finanziell vorsorgen können. Der Finanzplan und die laufende Kontrolle Ihrer Liquidität sichern Ihre Zahlungsfähigkeit!. 3.2 Inhalte eines Businessplans Natürlich können Sie nicht alle Aspekte bis ins letzte Detail erläutern. Folgende Punkte sind aber ein absolutes MUSS: a) Executive Summary Das Wichtigste zusammengefasst gleich zu Beginn: Geschäftsidee Wer (Team)? Wo? Was? Markt Key Financials die wichtigsten Zahlen. Die Kapitalgeber wollen sich überzeugen, ob das Unternehmen bzw. das Managementteam die Fähigkeit besitzt, die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Die Finanzierung stellt nicht nur eine Investition in die Idee dar, sondern vor allem auch in die Personen, die die Geschäftsidee verwirklichen wollen. b) Die Geschäftsidee Ausgangspunkt jeder erfolgreichen Geschäftsgründung ist eine innovative Produkt- bzw. Dienstleistungsidee. Die Idee allein stellt an sich aber noch keinen Wert dar. Erst die erfolgreiche Umsetzung in ein Produkt oder eine Dienstleistung macht die Idee auch kommerziell verwertbar. c) Unternehmen/Management/Organisation Wer sind die handelnden Personen (Gründerteam, Managementteam) und welche Funktionen sind ihnen zugewiesen? Geben Sie im Anhang zum Businessplan Statements bezüglich Werdegang, Branchen-Know-how, persönlicher Stärken, Führungserfahrung, Netzwerken u. dgl. ab, die ein möglichst ganzheitliches Bild vermitteln Unternehmensgegenstand, Geschäftszweck Rechtsform, Gesellschaftsverhältnisse Investoren Standort (Gründe für die Entscheidung Ihres Standorts angeben) d) Marktanalyse/Zielgruppe Damit Sie Investoren von den Erfolgschancen Ihres neuen Produkts oder Ihrer Dienstleistung überzeugen können, müssen diese Investoren den Zielmarkt Ihres Produkts kennenlernen. Liefern Sie die dafür notwendigen Daten. Helfen Sie Ihrem Investor, sich ein möglichst exaktes Bild von der Branche zu machen. Beschreiben Sie die aktuelle Situation. Liefern Sie Zahlen zum Marktvolumen und zu den in der Branche erwirtschaftbaren Renditen. Oft ist ein Markteintritt mit sehr hohen Kosten verbunden. Zeigen Sie potentielle Eintrittsbarrieren auf. Im Zeitalter der Globalisierung kommt dem Mitbewerb immer mehr Bedeutung zu, denn geschützte Märkte gehören der Vergangenheit an. Widmen Sie daher Ihrem kompetitiven Umfeld entsprechende Aufmerksamkeit. e) Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken Menschen gehen in ihrem persönlichen Umfeld oft intuitiv richtig mit Stärken und Schwächen um. Kein Unternehmer sollte vergessen, dass ihm die Kunden vor allem aufgrund seiner Stärken einen Auftrag erteilen, aber wegen seiner Schwächen die Konkurrenz vorziehen. Beim Gründen einer Firma z. B. reicht intuitives Vorgehen nicht aus, eine kritische Standortanalyse ist unbedingt notwendig.

11 SWOT Quickcheck Stärken Chancen Schwächen Risken Eigenes Unternehmen Mein stärkster Konkurrent Potenziale GUT MITTEL SCHLECHT Bemerkungen Produkt Dienstleistung Zusatzleistungen/Service Material-/ Wareneinkauf Finanzsituation Standort Produktion Kostenstruktur Vertrieb Marktanteil Zukunftsfähigkeit Image Marktkommunikation Bekanntheitsgrad Führungsqualität Organisation/Prozesse Personal Flexibilität Mit Hilfe dieser Quickcheck-Liste kann das eigene Unternehmen mit einem oder mehreren Mitbewerbern verglichen werden. Hierzu werden die Faktoren nach Ausprägung markiert und verbunden. Beim Mitbewerb ist genauso vorzugehen. Ergebnisbewertung Die wirklichen Stärken sind die Faktoren, die dem Unternehmen zu einer relativ starken Wettbewerbsposition verhelfen, während die wirklichen Schwächen die Punkte sind, die ein Unternehmen daran hindern, Wettbewerbsvorteile zu erringen. Chancen, die wirklich von Bedeutung sind, sind nur solche, die vom Unternehmen auch genutzt werden können, da sie gut zu den strategischen Ressourcen und Werten passen. Echte Risiken sind die, mit denen sich das Unternehmung unweigerlich befassen muss! Jedes Unternehmen hat neben seinen Stärken auch Schwächen - und für jedes Unternehmen gibt es Chancen und gewisse Gefahren. Entscheidend für den Erfolg ist, die eigene Situation richtig einzuschätzen, um so die optimale Strategie zu finden. Zur Anwendung der SWOT-Analyse Analysieren Sie immer im Kontext Ihres Konkurrenzumfelds. Hinterfragen Sie kritisch, ob Sie über geeignete Informationen verfügen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. Halten Sie die SWOT-Analyse möglichst kurz und einfach. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Die Umwelt ist dynamisch sie verändert sich ständig! Regelmäßige Wiederholung, Kontrolle und Beobachtung der Analyse/des Marktes sind zwingend notwendig!

12 Conclusio Die Ergebnisse aus der Stärken-Schwächen-Analyse wie auch der Chancen-Risken-Analyse können einerseits zur Überprüfung der Geschäftsidee genutzt werden und andererseits als Grundlage für die Strategieentwicklung dienen. Es lohnt sich, Zeit zu investieren. Es gilt: Stärken zu verstärken und sichtbar zu machen und Schwächen/Risken zu bearbeiten, um sie zu vermeiden. f) Produkt/Dienstleistung Stellen Sie Ihr innovatives Produkt oder Ihre innovative Dienstleistung vor. Beleuchten Sie das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition) die Nutzenargumentation in welchem Stadium der Entwicklung befindet sich das Produkt/die Dienstleistung? Deckungsbeiträge, Handelsspannen u. dgl. die Preispolitik (Preisstrategien) Marketing und Vertriebsstrategie die nächsten Schritte g) Produktion - Leistungserbringung - Logistik Beschreibung der Verfahren und Rahmenbedingungen und der logistischen Prozesse. Wichtige Fragestellungen sind z. B.: Wie finanziert sich das Unternehmen? Wie hoch sind die erzielbaren Renditen? Wie entwickelt sich der Unternehmenserfolg in den ersten drei bis fünf Jahren? Wie verhält sich der Finanzbedarf in diesen Jahren? Was muss wann investiert werden? Wann kann der Investor mit der ersten Gewinnausschüttung rechnen? Vorlage für Ihre Planung (vereinfachte Darstellung einer Erfolgs- und Finanzplanung) siehe i) Zeitplan Gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens können unerwartete Probleme auftreten. Erstellen Sie eine Liste für alle geplanten Aktivitäten in den ersten Monaten. Arbeiten Sie einen Zeitplan aus. Setzen Sie sich Meilensteine, um zeitlich strukturiert vorzugehen. Das richtige Projektmanagement sichert die geordnete zeitliche Abfolge Ihres Tuns und desjenigen Ihrer Mitstreiter. Es hilft, die ersten Hürden leichter zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse. h) Financials Drücken Sie Ihr Vorhaben in Zahlen aus. Finanzierung Investitionsplan Planungsrechnung und Finanzplan Gewöhnen Sie sich daran, dass Ihre Finanzierungspartner darauf drängen, die Entwicklung Ihrer Geschäftsidee/Ihres Unternehmens für die nächsten Jahre abgebildet in Zahlen kennenzulernen. Simulieren Sie auch Best- und Worst-Case-Szenarien.

13 4. Gewerberecht Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Teilgewerbes ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Unter Befähigungsnachweis versteht man den Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes erforderlich sind. Kein Befähigungsnachweis ist erforderlich bei Ausübung eines freien Gewerbes und bei Gewerben, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, mit Ausnahme einiger Gewerbe (z. B. Baumeister, Waffengewerbe) Erbringt eine natürliche Person den Befähigungsnachweis nicht, so kann ein reglementiertes Gewerbe dann angemeldet werden, wenn ein geeigneter gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Dieser gewerberechtliche Geschäftsführer muss ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. Sachliche Voraussetzungen Eignung des Standorts Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandorts angemeldet worden ist. Hinweis: Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ( können Sie abrufen, welche Tätigkeiten als freie Gewerbe ausgeübt werden dürfen und welche den reglementierten Gewerben zuzuordnen sind. 4.1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres) österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-/EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Landes, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht, oder Aufenthaltsberechtigung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt kein Vorliegen von Ausschließungsgründen Besitz eines Befähigungsnachweises bei reglementierten Gewerben Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung Zweck des gewerbebehördlichen Betriebsanlagen- Genehmigungsverfahrens ist, mögliche Gefährdungen und Belästigungen der Anrainer und der Umwelt durch Errichtung oder Fortführung einer Betriebsanlage zu vermeiden. Auskunft über alle notwendigen Unterlagen und Dokumente (einschließlich der zu entrichtenden Gebühren) erhält man bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landeshauptmann bzw. Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) sowie bei den Wirtschaftskammern. Infos sind auch im Internet unter u. dgl. abrufbar. 4.2 Gewerbeanmeldung Als Betriebsgründer müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihr Gewerbe anmelden. Grundsätzlich ist die Bezirkshauptmannschaft des geplanten Standorts zuständig, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien, je nach Gewerbe, das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63. Bei freien Gewerben und keine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben ( 95 GewO 1994) können Sie unmittelbar nach Anmeldung mit der Gewerbeausübung beginnen, wenn Sie bei der Gewerbeanmeldung die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes nachweisen. Bei den eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben darf 12 13

14 erst nach Erlassung eines Bescheids mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen werden. Erfüllen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht sämtliche Voraussetzungen, so können Sie mit der Gewerbeausübung nicht beginnen und müssen eventuell um Nachsicht einzelner Anforderungen bei der Gewerbebehörde ansuchen. Bezüglich des allenfalls erforderlichen Befähigungsnachweises gibt es die Möglichkeit eines Verfahrens zur Feststellung der individuellen Befähigung ( 19 GewO 1994). Hinweis: Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde. Weitere Beratung in gewerberechtlichen Fragen bieten Ihnen die rechtspolitischen Abteilungen der Wirtschaftskammern. 4.3 Inhalt des Antrags Persönliche Informationen Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten: Art des Gewerbes, genaue Bezeichnung Standort der Gewerbeausübung Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe genaue Bezeichnung des Gewerbeanmelders Bei natürlichen Personen Vor- und Familienname (ev. Heiratsurkunde) Geburtsdatum und -ort, Sozialversicherungsnummer Wohnsitz Angaben über die Befähigung des Anmelders Staatsangehörigkeit Bei der Gründung von Gesellschaften müssen angegeben werden: genauer Firmenwortlaut und Firmenbuchnummer Geschäftsanschrift Firmenbuchauszug Geschäftsführer Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers (persönliche Angaben wie beim Gewerbeinhaber) eigenhändige Unterschrift bzw. firmenmäßige Fertigung Bei Arbeitnehmereigenschaft des gewerberechtlichen Geschäftsführers Sozialversicherungsnummer Dienstgeberkontonummer Der Antrag ist formlos, oftmals bereits elektronisch einzubringen. Soweit sich die Gewerbebehörde einzelne Informationen elektronisch beschaffen kann, entfällt der Nachweis (z. B. Strafregisterauszug). Beachte: Bei Neugründung eines Betriebs können Sie nach Maßgabe der Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen. Erforderlich ist eine Bestätigung von der zuständigen Wirtschaftskammer, dass die Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag vorzulegen. Wenn Sie eine Tätigkeit auszuüben beginnen, die unter die Gewerbeordnung fällt, besteht für Sie Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich sowie Versicherungspflicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Mit Hilfe nachstehender Dokumente werden die Angaben überprüft: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Firmenbuchauszug, Strafregisterbescheinigung, Nachweis der Befähigung (Meisterprüfungszeugnis, Zeugnis über die Lehrabschlussprüfung, Schulzeugnisse, Diplome von Universitäten und Fachhochschulen, Dienstzeugnisse etc.).

15 5. Die Rechtsformen Für die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens gibt es keine allgemeingültigen Regeln, sondern nur eine individuelle, den Voraussetzungen und Gegebenheiten des zukünftigen Betriebs angepasste Lösung. In der Praxis wird die Rechtsformwahl einen Kompromiss darstellen, denn die Kriterien für die optimale Rechtsform sind vielfältig. 5.1 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Die Rechtsformwahl wird beeinflusst von zivilrechtlichen und gewerberechtlichen Aspekten der Betriebsgröße und der Kapitalsituation betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen und davon ob Sie allein oder mit Partnern das Unternehmen führen wollen Haftungsfragen Vor der Rechtsformentscheidung sollten Sie sich überlegen, wie viel Gewinn Sie voraussichtlich dem Unternehmen entnehmen bzw. ausschütten möchten. Gewichtige Kriterien für die Rechtsformwahl sind aber vor allem die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter und die Trennung zwischen Betrieb und Betriebsvermögen einerseits und Privatvermögen andererseits. Ein Entscheidungskriterium stellen auch die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten dar. Ziehen Sie alle Vor- und Nachteile ins Kalkül und bedenken Sie weiters: Was in der Gründungsphase optimal ist, muss zukünftig nicht das Beste sein! Jedes Unternehmen und dessen Eigentümer durchlaufen mehrere Phasen, wodurch sich die Rahmenbedingungen ändern. In Zukunft sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die Rechtsform des Unternehmens den Gegebenheiten und Anforderungen noch gerecht wird. 5.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich Rechtsformen der Unternehmen in Ö Einzelunternehmen (protokolliert oder nicht protokolliert) GesbR Hinweis: Personengesellschaften OG GmbH & Co OG KG GmbH & Co KG Genossenschaften Gesellschaftsunternehmen Stille Gesellschaft EWIV Handelsgesellschaften (Privat-) Stiftung Verein Kapitalgesellschaften GmbH Beachten Sie bei der Wahl der Rechtsform sämtliche maßgeblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren und ziehen Sie einen Experten hinzu. Aktuelle Informationen über Gesellschaftformen finden Sie auf AG 14 15

16 6. Das Sozialversicherungsrecht Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet Kranken- und Pensionsversicherungsschutz für die meisten der in Österreich selbständig Erwerbstätigen (die jeweils aktuellen Werte finden Sie unter Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht? Beginn der Pflichtversicherung bei ordentlichen Wirtschaftskammermitgliedern (d. s. Personen, die über einen Gewerbeschein verfügen und dadurch Kammermitglied werden, d. h. keine Neuen Selbständigen sind) mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung durch die Gesellschaft bzw. bei Eintritt des persönlich haftenden Gesellschafters an dem Tag, an dem der Eintragungsvorgang beim Firmenbuch beantragt, d. h. eingereicht wird bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (sofern in dieser Funktion nicht ASVG-versichert) mit dem Tag der Erteilung der Gewerbeberechtigung der GmbH bzw. mit dem Tag, an dem die Eintragung des Gesellschafters als Geschäftsführer beim Firmenbuch beantragt wird mit dem Tag, an dem der Geschäftsführer auch Gesellschafter wird (Tag der Erstellung des Notariatsakts) 6.2 Ausnahmen für Kleinstunternehmer in der GSVG Gewerbetreibende, die ihre selbständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden keine Pensionszeiten erworben, und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben. Die Befreiung von der Pflichtversicherung setzt immer einen Antrag voraus. Im Nachhinein werden die Voraus - setzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheids auch geprüft. Voraussetzungen: 1. Keine Überschreitung der Umsatzgrenze (30.000, netto/jahr) 2. Keine Überschreitung der Gewinngrenze (des Zwölffachen der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze; 2012: 4.515,12/Jahr) 3. Alternativ eine der drei folgenden Varianten: In den letzten 60 Monaten vor der Antragstellung darf nicht länger als zwölf Monate eine GSVG- Pflichtversicherung bestanden haben oder der Antragsteller muss mindestens 60 Jahre alt sein oder der Antragsteller muss mindestens 57 Jahre alt sein. In den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung darf weder die obige Umsatz- noch die Gewinngrenze überschritten worden sein.

17 6.3 Vorsicht bei der Liquiditätsplanung Ihrer SV-Beiträge Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden die Einkünfte herangezogen. Da die Einkünfte immer erst im Nachhinein von der Finanzbehörde festgestellt werden können, kommt es zu einer Vor - schreibung aufgrund einer vorläufigen Beitragsgrundlage. Für die vorläufige Beitragsgrundlage werden grundsätzlich die versicherungspflichtigen Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres herangezogen, und die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge werden hinzugerechnet. Sobald der Einkommensteuerbescheid des Jahres vorliegt, kommt es zur Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift führen. Anmerkung! Für Neugründer gilt in den ersten drei Jahren ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine besondere vorläufige Mindestbeitragsgrundlage, welche die finanzielle Situation bei Neugründungen berücksichtigt. Bestand während der letzten 120 Monate keine Pflichtversicherung in der GSVG, so werden die Beiträge in der Krankenversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren mit dem Mindestbeitrag fixiert. Es erfolgt nur bei der Pensionsversicherung eine entsprechende Nachbemessung. 6.4 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH Die Beiträge zur Sozialversicherung sind unterschiedlich: ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) rd. 40 % der Beitragsgrundlage für Angestellte oder GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) rd. 25 % der Beitragsgrundlage für Selbständige. Die Zuordnung der Geschäftsführerbezüge hängt vom Ausmaß der Beteiligung am Stammkapital ab. Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einer Beteiligung bis zu 25 % sind grundsätzlich ASVGversichert und beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Dienstnehmereigenschaft). Bei einer Beteiligung zwischen >25 % und <50 % ist zu prüfen, ob der geschäftsführende Gesellschafter weisungsabhängig ist oder über weitergehende Rechte wie etwa eine Sperrminorität verfügt. Bei Arbeitnehmerähnlichkeit besteht ASVG-Versicherungspflicht, bei einer dominierenden Stellung besteht GSVG- Versicherungspflicht. Ab 25 % bezieht der geschäftsführende Gesellschafter Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Einkommensteuerpflicht). Bei einer Beteiligung mit mehr als 50 % besteht GSVG- Versicherungs-Pflicht

18 7. Selbständigenvorsorge Jetzt gibt es die Abfertigung NEU auch für Unternehmer. Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert sind, ist die Selbständigenvorsorge verpflichtend. Für freiberufliche Selbständige und Land- und Forstwirte ist die Teilnahme an der Selbständigenvorsorge freiwillig, und es besteht keine Verpflichtung ( Opting-in ). Der monatliche Vorsorgebeitrag beträgt 1,53 %. Die Obergrenze bildet die Höchstbeitragsgrundlage. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben. Sie hebt die Beiträge ein und führt sie auch an die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse ab. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Die Auszahlung der Leistung als Einmalbetrag ist mit 6 % steuerbegünstigt. Die Auszahlung als Rente ist zur Gänze steuerfrei. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Erfolgt die Auswahl nicht rechtzeitig, wird Ihnen eine Vorsorgekasse von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugeteilt. Freiberufler und Land- und Forstwirte müssen selbst handeln! Nähere Informationen finden Sie auf oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse.

19 8. Die Steuerbehörde Ein ständiger Begleiter im Leben des Unternehmers ist das Finanzamt. 8.1 Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem Finanzamt Schritt 1 - Meldepflicht Innerhalb eines Monats ab Eröffnung Ihres Betriebs sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache davon zu verständigen, dass Sie eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen haben. Die Meldung muss an Ihr Betriebsfinanzamt ergehen jenes Finanzamt, in dessen Amtsbereich sich die Leitung Ihres Unternehmens befindet. Dabei ist die Mitnahme eines Lichtbildausweises und des Meldezettels notwendig. Sie bekommen eine Steuernummer, unter der alle Steuern verrechnet werden. Außerdem erhalten Sie ein Formular mit Fragen über Ihre Person und Ihr Unternehmen. Schritt 2 - Fragebogen ausfüllen Je nachdem, in welchem Rechtskleid Sie Ihr Unternehmen führen, ist ein eigener Fragebogen auszufüllen. Drei unterschiedliche Formulare kommen in Frage: für natürliche Personen, für Kapitalgesellschaften oder für Personengesellschaften. Die Formulare finden Sie unter Die Angaben im Fragebogen haben Konsequenzen: Unter anderem sind der geschätzte Umsatz und der geschätzte Gewinn des laufenden Jahres und des Folgejahres anzugeben. Dieser Gewinnangabe sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken, denn sie dient als Basis für die Berechnung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung. Beachten Sie bei Ihrer Gewinnund Umsatzschätzung, dass das Eröffnungsjahr meist ein Rumpfwirtschaftsjahr (z. B. April bis Dezember) ist. Ist der prognostizierte Gewinn zu hoch, zahlen Sie zu viel Steuer voraus, ist er zu niedrig, laufen Sie Gefahr, gleichzeitig die Nachzahlung für die vorangegangenen Jahre sowie die erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr leisten zu müssen. Es ist daher anzuraten, für Steuerzahlungen, aber auch für Sozialversicherungsforderungen Geld zurückzulegen. Hinweis: Erstellen Sie eine Planerfolgsrechnung und eine Finanzplanung, die auch die entsprechende Steuerplanung beinhaltet, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Sonst droht Ihnen das verflixte dritte Jahr. Anhand Ihrer Planerfolgsrechnung und Ihrer Finanzplanung, die jedes Unternehmen vom EPU (Einpersonenunternehmen) bis zum Großbetrieb vor der Gründung aufstellen sollte, können Sie erkennen, wie viel Geld Sie für die Steuer und die Sozialversicherung ansparen müssen, damit Sie nicht zum Zahlungszeitpunkt Liquiditätsprobleme zu bekommen so wie leider viele Unternehmen in den kritischen ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung. Aber auch nach der Gründung ist das Führen des Unternehmens anhand von Zielen, die in Zahlen ausgedrückt sind, ein MUSS für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Eine weitere wesentliche Frage ist im Fragebogen zu beantworten, nämlich: ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß 6 Abs 3 Umsatzsteuergesetz beantragt wird oder nicht. Dies betrifft Kleinunternehmer. Das sind Unternehmer, deren Jahresumsatz Euro nicht übersteigt. Es gilt der Grundsatz der Unternehmereinheit! Obige Umsatzgrenze bezieht sich auf den einzelnen Unternehmer und nicht auf die einzelnen Tätigkeiten (z. B. Gewerbebetriebe, Vermietung usw.). Weiters kann entscheidend sein, wie viele Einnahmen im Kalenderjahr zugeflossen sind. Die Umsatzgrenze von Euro ist ein Nettobetrag. Innerhalb von fünf Kalenderjahren darf der Unternehmer einmal die Umsatzgrenze um maximal 15 % (Toleranzgrenze somit Euro) überschreiten

20 Kleinunternehmer haben die Wahl: a) die Umsatzsteuer den Kunden in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen, aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückzuverlangen oder b) keine Umsatzsteuer zu verrechnen, aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Sollten Kleinunternehmer irrtümlicherweise dennoch ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen, schulden sie diese dem Finanzamt kraft Rechnungslegung. Diese Umsatzsteuer kann der Geschäftspartner jedoch nicht als Vorsteuer abziehen. Den Regelbesteuerungsantrag, mit dem Sie auf die Möglichkeit der unechten Steuerbefreiung verzichten, können Sie bis zur Rechtskraft des jeweiligen Jahresbescheids stellen. Dies bedeutet, Sie berechnen die Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und erlangen damit das Recht auf Vorsteuerabzug. Der Antrag bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Daraus folgt, dass dies eine mit großer Sorgfalt zu treffende Entscheidung ist. Hinweis: Beide Systeme haben Vor-, aber auch Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Sofern Ihr Kunde Ihre in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zurückverlangen kann, ist die Regelbesteuerung in 99 % der Fälle die günstigere Variante. 8.2 Wie erfolgt die Betreuung durch das Finanzamt? a) Vergabe der Steuernummer Vor Vergabe Ihrer Steuernummer prüft das Finanzamt, ob Sie als Steuersubjekt im Sinne der österreichischen Steuergesetzgebung gelten und welches Finanzamt für Sie zuständig ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ihnen ein Vertreter des Finanzamts einen Antrittsbesuch abstattet und Ihre Angaben laut Fragebogen überprüft. Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine Steuernummer. Diese besteht aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer. Das Finanzamt legt Ihren Steuerakt und Ihr Abgabenkonto an. Von nun an sind jedes Schriftstück, Steuererklärungen, aber auch Zahlungsbelege, die an Ihr Finanzamt gerichtet sind, mit Ihrer Steuernummer zu versehen. b) Einrichten Ihres Abgabenkontos unter Ihrer neuen Steuernummer und laufende Buchung Ihrer Abgaben und Zahlungen Auf Ihrem Abgabenkonto werden gemeldete oder vorgeschriebene Abgaben als Belastung bzw. Gutschriften und Ihre Zahlungen als Gutschriften gebucht (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben, Zahlungen, Rücküberweisungen etc.). Wenn Ihr Abgabenkonto ein Guthaben aufweist, können Sie einen Rückzahlungsantrag stellen. Mittels Buchungsmitteilungen werden Sie vom Finanzamt über Ihre Kontobewegungen informiert. Über FinanzOnline können Sie elektronisch die Buchungen auf Ihrem Steuerkonto abfragen. Die Registrierung für den elektronischen Zugriff können Sie als Einzelunternehmer auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter vornehmen. Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen deren Vertreter persönlich beim Finanzamt den Antrag einbringen oder sich von ihrem Wirtschaftstreuhänder vertreten lassen, der dann allerdings eine Spezialvollmacht braucht. c) Veranlagung Ihrer Steuererklärungen mittels Abgabenbescheid und Buchung auf Ihrem Abgabenkonto Im Folgejahr ist bei Ihrem Finanzamt die Einkommensteuererklärung bis zum 30. April, bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline bis 30. Juni abzugeben. Werden Sie von einem Steuerberater vertreten, sind auch längere Fristen möglich. d) Prüfung durch das Finanzamt Z. B. Außenprüfung, Nachschau, Vorhalt, Nachbescheidkontrolle. Das ist eine Situation, in der entsprechende Vorbereitung und Betreuung durch Ihren Steuerberater wesentlich ist.

21 e) Vergabe einer UID-Nummer Die UID-Nummer steht für Umsatzsteueridentifikationsnummer, auch ATU-Nummer (für Österreich) genannt. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringen bzw. in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern in anderen Staaten der Europäischen Union stehen, benötigen Sie eine UID-Nummer. Sie sind auch zum Vorsteuerabzug bezüglich Rechnungen über einen Betrag von mehr als Euro nur dann berechtigt, wenn neben den anderen Rechnungsmerkmalen auch Ihre UID-Nummer auf der Rechnung angegeben ist. 8.3 Versäumnisse gegenüber dem Finanzamt Versäumnisse bei der Abgabe der Steuererklärungen Sofern Sie der Pflicht zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen nicht fristgerecht nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % des vorgeschriebenen Abgabenbetrags verhängt werden. Informieren Sie sich ausführlich über Ihre Pflichten (z. B. die Pflicht zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen ). Fälligkeiten von Steuerzahlungen Nachstehend sind die wichtigsten Steuerarten und ihre Fälligkeit Fälligkeit dargestellt: dargestellt: Abgabenart Höhe Fälligkeit Selbstbemessungsabgaben: Umsatzsteuer Kammerumlage I Ertrags-/Gewinnsteuern: Einkommensteuer-Vorauszahlung Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Lohnabgaben: Lohnsteuer 20 % oder 10 % vom Entgelt (Nettobetrag) 0,3 % von der abziehbaren Vorsteuer 0 % bis 50 % vom Einkommen 25 % vom Einkommen (Gewinn) 0 % bis 50 % der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer- Freibeträge) 15. des zweitfolgenden Monats 15.2., 15.5., 15.8., , 15.5., 15.8., , 15.5., 15.8., des Folgemonats Dienstgeberbeitrag 4,5 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 0,45 % bis 0,53 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats Kommunalsteuer 3 % der Bemessungsgrundlage 15. des Folgemonats Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder Feier- Finanzbeamte dann bereits vor Ihrer Tür steht, um die Abgaben, tag (wie auch die an Karfreitag einem Samstag, und ) Sonntag fällig oder werden, Feiersind Abgaben Ihrer Türe für steht, den um Staat die abzusichern, Abgaben für d. den h. Staat sie eintreibt abzu - erst am nächsten Werktag zu bezahlen. oder Pfändungen vornimmt. Bei Banküberweisungen, Postanweisungen und Zahlungen per Verrechnungsscheck räumt Ihnen das Finanzamt eine Respirofrist von drei Tagen ein. Das bedeutet, dass bei einer Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt. Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen? Wird die Abgabenschuld nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so wird Ihnen der erste Säumniszuschlag vorgeschrieben. Gleichzeitig tritt die Vollstreckbarkeit der aushaftenden Abgabenschuld ein. Sollte innerhalb der nächsten drei Monate wieder nicht bezahlt werden, wird ein weiterer der zweite Säumniszuschlag verhängt. Ist drei Monate, nachdem der zweite Säumniszuschlag verhängt wurde, die Abgabenschuld immer noch nicht beglichen, so fällt der dritte Säumniszuschlag an. Meist kommt es aber nicht so weit, da der Wie hoch ist der Säumniszuschlag? Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrags. Der zweite und dritte Säumniszuschlag betragen jeweils 1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrags.

22 Beispiel: Verspätung der Einzahlung um eine Woche bedeutet 2 % Zinsen für eine Woche, das sind, auf Jahreszinssatz umgerechnet, satte 104 %! Hinweis: Achten Sie rechtzeitig auf Ihre Liquidität. Verglichen mit Bankzinsen, ist der Säumniszuschlag die mit Abstand teuerste Finanzierungsvariante. Beachten Sie weiters, dass Säumniszuschläge, die für Privat- bzw. Personensteuern bezahlt werden, steuerlich nicht absetzbar sind. Anspruchszinsen Anspruchszinsen sind Zinsen, die für Nachforderungen ( Nachforderungszinsen ) und Gutschriften ( Gutschriftszinsen ) von Einkommen- und Körperschaftsteuer verrechnet werden. Bei Anspruchszinsen ist weiters die jeweilige Zinssatzhöhe (2 % über dem Basiszinssatz) von Bedeutung, wenn Sie die für Sie betriebswirtschaftlich optimale Entscheidung über den Zeitpunkt Ihrer Zahlung treffen wollen. Der Vorschreibung von Anspruchszinsen können Sie durch Zahlung an Ihr Finanzamt mit Angabe der jeweiligen Abgabenart und des Zeitraums entgehen. Grundsätzlich ist die Zahlung vor dem 1. Oktober notwendig. Stundungszinsen Wenn Sie Ihre Abgaben nicht bei Fälligkeit zahlen können, sollten Sie rechtzeitig, also spätestens am Tag der Fälligkeit, einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Wird Ihnen Zahlungserleichterung bewilligt, sind bei Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von 750 Euro übersteigen, für die Dauer des Zahlungsaufschubs Stundungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz liegt 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzinst wird ab dem 1. Oktober des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres bis zur Festsetzung der Steuer, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 48 Monaten.

23 9. Die wichtigsten Steuern, näher betrachtet 9.1 Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit dem größten Aufkommen für den Staat. Die Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz, ein formalistisches Recht mit vielen Fallen. Die Umsatzsteuer wird zwar auf jeder Wirtschaftsstufe eingehoben (z. B. beim Produzenten, beim Groß- und beim Einzelhändler), wegen des Vorsteuerabzugs stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette üblicherweise keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein durchlaufender Posten behandelt. Die Steuersätze der Umsatzsteuer: Normalsteuersatz 20 % vom Nettoentgelt ermäßigter Steuersatz 10 %, für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Pflanzen, Bücher, Wohnungsvermietung, Zeitungen, Personenbeförderung (Taxi, Bahn, Bus) sowie in speziellen Fällen 12 %, z. B. für Ab-Hof-Verkauf von Wein 19 % ermäßigter Steuersatz in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg Einkauf Entgelt USt. Unternehmen USt. vom Verkauf MINUS USt. vom Einkauf (Vorsteuerabzug) = Umsatzsteuerschuld bzw. Vorsteuerüberhang Endverbraucher trägt Umsatzsteuer Verkauf Entgelt USt. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an den Verkäufer zahlen muss. Die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Ausnahme Kleinbetragsregelung) sofern die Lieferung oder sonstige Leistung zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dient. Die Differenz aus der Umsatzsteuer (aus eigenen Lieferungen und Leistungen) und der abziehbaren Vorsteuer (Umsatzsteuer aus empfangenen Lieferungen und Leistungen) ist entweder eine Umsatzsteuer- Zahllast oder eine Gutschrift. Die magische Jahresumsatzgrenze von Euro Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer, deren Jahresumsatz Euro übersteigt. Für diese Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Vorsteuerabzug. Welche Lieferungen und Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig? Der Umsatzsteuer unterliegen: jede Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt erbringt der Eigenverbrauch die Einfuhr von Waren aus einem Drittland ins Inland (z. B. Import von Textilien aus Taiwan) der innergemeinschaftliche Erwerb (z. B. Import von Maschinen aus Deutschland) Umsatzsteuerpflichtig sind auch geleistete An- bzw. Teilzahlungen, die vor Ausführung der Leistung vereinnahmt werden. Tipp: Abgesehen von den genannten Tatbeständen kann eine Steuerschuld auch aufgrund unrichtiger oder unberechtigter Rechnungslegung entstehen. Weiters kann in bestimmten Fällen die Steuerschuld (bei Dienstleistungen oder Werklieferungen durch ausländische Unternehmen oder in bestimmten Fällen bei Bauleistungen) auf Sie als Leistungsempfänger übergehen

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