Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit
|
|
- Jasper Böhler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit 1. Dienstzeiten Gültig für alle Erlanger Standorte der Universitätsbibliothek Stand: 1. April Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 40,1-Stunden-Woche (d.h. 40 Stunden und 6 Minuten) festgesetzt: am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr Uhr Uhr am Mittwoch: 7.57 Uhr Uhr Uhr Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 40-Stunden-Woche festgesetzt: 8.00 Uhr Uhr Uhr Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 41-Stunden-Woche festgesetzt: 7.54 Uhr Uhr Uhr Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 42-Stunden-Woche festgesetzt: 7.48 Uhr Uhr Uhr Als normale Arbeitszeit ist für Teilzeitkräfte festgelegt: Je nach der Gruppe von bis 1.1.4, zu der man als Vollzeitkraft gehören würde Uhr (falls erforderlich) Je nach persönlicher täglicher Arbeitszeit Bei Arbeitnehmern werden am Mittwoch die der jeweiligen Teilzeit entsprechenden Minuten dazugerechnet (z.b. 3 Minuten bei Halbtagskräften).
2 1.1.6 Als normale Arbeitszeit ist für Reinigungskräfte festgesetzt: : : : 6.00 Uhr Uhr Je nach persönlicher täglicher Arbeitszeit (für Ganztagskräfte mit 40,1 Stunden/Woche z.b.: Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag: Uhr; Mittwoch: Uhr) Normale Arbeitszeit für eine Teilzeit-Reinigungskraft: : 6.00 Uhr : Je nach persönlicher täglicher Arbeitszeit. Am Mittwoch werden die der jeweiligen Teilzeit entsprechenden Minuten dazugerechnet (z.b. 3 Minuten bei Halbtagskräften) Die tägliche Rahmenzeit ist der durch den frühest möglichen Dienstbeginn und das spätest mögliche Dienstende erfasste Zeitraum von 6.30 Uhr bis Uhr. Die tägliche Präsenzzeit (= tägliche Mindestarbeitszeit) beträgt - für Teilzeitbeschäftigte bis zu drei Viertel der täglichen Arbeitszeit: 3 Stunden - für Teilzeitbeschäftigte mit über drei Viertel der täglichen Arbeitszeit und Ganztagsbeschäftigte: 4 Stunden 1.3. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit können vom Mitarbeiter in Absprache mit der Abteilungsleitung innerhalb der täglichen Rahmenzeit selbst festgelegt werden, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies ermöglichen. Diese Möglichkeit der freien Gestaltung kann durch dienstliche Anordnung fallweise oder auch pauschal eingeschränkt werden. 1.4 Für den Reinigungsdienst gilt wegen seiner besonderen Organisation eine abweichende Regelung der Dienstzeit: Die tägliche Rahmenzeit umfasst den Zeitraum von 5.00 Uhr bis Uhr. Der soll bis 6.30 Uhr erfolgen. 1.5 Für die Hausverwaltung gilt eine abweichende Regelung der Dienstzeit: Die tägliche Rahmenzeit umfasst den Zeitraum vom 0.00 Uhr bis Uhr. Eine tägliche Anwesenheitszeit, die über 10 Stunden hinausgeht, wird von der Zeiterfassungsanlage angerechnet. Rufbereitschaft bei Abendveranstaltungen mit der Pflicht, sich während der dienstfreien Zeit erreichbar in der Nähe des Dienstorts aufzuhalten, kann durch den Abteilungsleiter angeordnet werden. Sie gilt als Mehrarbeit, wenn es sich um mehr als 5 Stunden Inanspruchnahme pro Monat handelt. Arbeitszeit am Wochenende und an Feiertagen gilt als angeordnete Überstunden, für die ein Zuschlag von 25% gewährt wird. Die normale Arbeitszeit entspricht je nach Einstufung des Hausverwalters der unter 1. Dienstzeiten festgelegten Arbeitszeit.
3 2. Allgemeine Grundsätze 2.1. Jeder Mitarbeiter kann monatlich dreimal bis zu einem Tag zur Abgeltung von anrechenbaren Zeitüberschreitungen im Einverständnis mit der Abteilungsleitung frei nehmen, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Ausnahme: In der Zeit zwischen dem 1. und 6. Januar sowie zwischen dem 24. und 31. Dezember können alle Arbeitstage aus Mehrarbeitsstunden frei genommen werden. Dabei darf jedoch die Gesamtzahl von 24 freien Tagen pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Angeordnete Überstunden (z.b. Abend- oder Samstagsdienst) werden getrennt abgerechnet. Dabei werden jedoch Zeitguthaben von mehr als 25 angeordneten Überstunden am Monatsende auf das Mehrarbeitskonto übertragen und entsprechend behandelt Durch eine Unterschreitung der täglichen Präsenzzeit ist automatisch ein Tag zur Abgeltung von anrechenbaren Zeitüberschreitungen in Anspruch genommen Anrechenbare Arbeitszeit außerhalb des Rahmens von 6.30 bis Uhr bedarf der Genehmigung durch die Abteilungsleitung. Samstags und an Sonn- und Feiertagen bedarf sie immer einer Genehmigung durch die Direktion. Als angeordnete Überstunden gelten in jedem Fall die im Anhang Liste der angeordneten Überstunden aufgeführten Punkte Zeitüber- und -unterschreitungen können in den folgenden Monat übernommen werden. Dafür gilt folgende Staffelung: Wöchentliche Arbeitszeit: Übernahme von Zeitüberschreitungen bis zu: 25,01 bis 42 Stunden 60 Stunden 15,01 bis 25 Stunden 30 Stunden Bis zu 15 Stunden 20 Stunden Wöchentliche Arbeitszeit: Übernahme von Zeitunterschreitungen bis zu: 25,01 bis 42 Stunden 30 Stunden 15,01 bis 25 Stunden 25 Stunden Bis zu 15 Stunden 20 Stunden 2.5. Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit dürfen täglich grundsätzlich nicht mehr als 10 Stunden auf die Sollzeit angerechnet werden. Die Zeiterfassungsanlage ist entsprechend eingestellt, so dass eine Anwesenheitszeit, die über 10 Stunden hinausgeht, nicht angerechnet wird. Ausnahmen müssen genehmigt werden Für die Einhaltung der Arbeitszeitordnung ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich. Sonstige gesetzliche Regelungen (z.b. Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz) werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
4 3. Ermittlung und Abrechnung der Arbeitszeit 3.1. Die Ermittlung der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit erfolgt durch eine zentrale Zeiterfassungsanlage. Die Buchungen erfolgen normalerweise über Zeiterfassungsterminals und wo dies nicht möglich ist am PC. Bei Onlinebuchungen am dienstlichen PC wird pro Start- und Beendigungsvorgang eine Rüstzeit angerechnet. Die Rüstzeiten werden in einem Anhang geregelt Die Funktion der Zeiterfassungsanlage ist jedem Mitarbeiter zu erläutern. Außerdem erhält jeder Mitarbeiter ein Informationsblatt dazu Beginnt oder endet die Arbeitszeit nicht in der Bibliothek, so ist der bzw. das auf einem Formular festzuhalten und vom Abteilungsleiter bestätigen zu lassen Bei jedem Verlassen des Hauses ist der Grund dafür über die Zeiterfassungsanlage zu erfassen. Eine nur vorübergehende dienstliche Abwesenheit unter 15 Minuten wird nicht erfasst Bei entschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit wird für die Abrechnung die Normalarbeitszeit gemäß 1.1. zugrunde gelegt. Urlaub, freie Tage zu Lasten des Mehrarbeitsguthabens und das Einbringen von angeordneten Überstunden sind über ein Formular anzumelden Der Abrechnungszeitraum ist ein Monat. Sofern die Zeiterfassungsanlage dies gestattet, ist es durch die Selbstauskunft jedem Mitarbeiter von einem Dienst-PC aus möglich, folgende Daten einzusehen: - die eigene Arbeitszeit des aktuellen Monats - die eigene Arbeitszeit des letzten Monats - die Jahresübersicht der eigenen Urlaubstage (noch zur Verfügung stehend / schon verbraucht) - eine Auskunft über Anwesenheit/Abwesenheit der anderen Mitarbeiter Auf Wunsch erhält jeder Mitarbeiter ohne PC einen Ausdruck seiner Arbeitszeitabrechnung für einen oder mehrere Monate Der Kreis der Personen, die Zugriff auf die Systemverwaltung des Zeiterfassungssystems der Hauptbibliothek haben, ist das Personal der Geschäftsstelle. Der Kreis der Personen, die Zugriff auf die Systemverwaltung des Zeiterfassungssystems der Technischnaturwissenschaftlichen Zweigbibliothek haben, ist die Leitung der TNZB und deren Vertretung. Eine Erweiterung des Personenkreises ist dem Personalrat bekannt zu geben.
5 4. Sonstiges 4.1. Jedem Mißbrauch wird mit den hierfür gegebenen arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Maßnahmen begegnet Meinungsverschiedenheiten und etwaige Unklarheiten im Zusammenhang mit der vorstehenden Regelung werden von der Direktion im Einvernehmen mit dem Personalrat entschieden Diese Dienstvereinbarung tritt am 1. April 2010 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung gelten diese Regelungen weiter. Erlangen, den 24. März 2010 Der Personalrat Die Direktion Siegfried Weith Konstanze Söllner
6 Liste der angeordneten Überstunden Anhang 1 zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit - Abenddienst (Hauptbibliothek: ab Uhr mit Bonus; TNZB: ab Uhr mit Bonus) - Samstagsdienst (mit Bonus) - Dienstreise und Fortbildungsveranstaltung: die über die Sollzeit einer Ganztagskraft hinausgehende Zeit (das gilt auch für Teilzeitkräfte) - besondere Anordnung durch den Dienststellenleiter oder den Abteilungsleiter Anerkannte Schwerbehinderte werden auf eigenen Wunsch hin vom Abend- Mittags- und Samstagsdienst ausgenommen. Rüstzeiten für Buchungen am PC Anhang 2 zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit 5 Minuten pro Ein- und Ausschalten des PCs
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek
MehrDienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek
MehrDienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der
Mehr(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:
2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,
MehrDer Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.
Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der
Mehr3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
MehrUNIVERSITÄT AUGSBURG. Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit
UNIVERSITÄT AUGSBURG Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Stand 15.11.2014 - 2 - Zwischen der Universität Augsburg, vertreten durch deren Leitung, und dem Personalrat der Universität Augsburg,
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrM U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten
Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),
MehrGleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014)
Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt der
MehrGleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gleitzeitordnung für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrAnhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit
Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Fassung vom 7. August 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätzliches Art. 1 3 Arbeitszeit Art. 2 3 Überzeit Art. 3 4
MehrGemeinde Immendingen. Dienstvereinbarung. gleitende Arbeitszeit
Gemeinde Immendingen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 01. Januar 2012 - 2 - zwischen der Gemeinde Immendingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Hugger und dem Personalrat
MehrArbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele
01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet
Mehr(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die. a) (nach Einführung einer Flexiblen Arbeitszeit an der Universität)
7 TV-L Sonderformen der Arbeit (erläutert sind hier nur die für die Universität maßgeblichen Sonderformen) 1) Wechselschichtarbeit (2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen
MehrGleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung
Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrSchritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik
Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
MehrQuickInfo Dienstplanerstellungund Dienstplanänderung. Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell
Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell Mitarbeiter-Dienstplan Verwaltung von Arbeitszeitmodellen Im Managementportal können Dienstpläne bzw. Arbeitszeitmodelle für die Mitarbeiterinnen und
MehrArbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.
Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis
MehrDienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand.
Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung), und der Mitarbeitervertretung im Evangelisch-lutherischen
MehrEINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ)
REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) 2007 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Gestützt auf 11 des Personalreglementes
MehrArbeits- und Ruhezeiten
Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.
MehrHandbucherweiterung Zuschlag
Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung
MehrGehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen
LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte
MehrArbeitszeit an Tankstellen
Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer
MehrDienstvereinbarung. zur gleitenden Arbeitszeit an der Universität Regensburg. zwischen dem Personalrat. und dem Kanzler der Universität Regensburg
Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit an der Universität Regensburg zwischen dem Personalrat und dem Kanzler der Universität Regensburg wird folgende Dienstvereinbarung gemäß Art. 73 i. V. m. Art.
MehrDienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:
Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor
MehrARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein
ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen
MehrÄrztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige
MehrRichtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.12 W
Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_12_W_Zeiterfassung_bei_Teilzeitangestellten.doc Version:
Mehr-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen
-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
Mehrmeinpflegedienst.com Release Notes 3.4
meinpflegedienst.com Release Notes 3.4 Brönnerstr. 17 60313 Frankfurt am Main www.dealsoft.de Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1Vorwort...3 2Notizen...3 3Mitarbeiterarbeitsverhältnis...5 4Medikamentenplan
MehrArbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173)
Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Folgende Änderungen wurden berücksichtigt: Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer
MehrFort- und Weiterbildung beim MDR
DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrAuszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/2012 - Seite 509-513 DIENSTVEREINBARUNG
DIENSTVEREINBARUNG zwischen der Universität Potsdam (Dienststelle), vertreten durch die Kanzlerin Frau Dr. Barbara Obst-Hantel, und dem Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität
MehrBelastungen am Arbeitsplatz
Anlage 2b Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitschutzgesetz BU/GmbH: Abteilung:.. Schlüssel-.. Anmerkung: Sie bekamen diesen bogen von der gemeinsamen Kommission* überreicht.
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrBereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR
Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
MehrGehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband
MehrBaden-Württemberg Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Beamten und Richter des Landes
Baden-Württemberg Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Beamten und Richter des Landes Änderungen seit 2003 sind gekennzeichnet [durchgestrichen/unterstrichen] Vorspann 1. ABSCHNITT Arbeitszeiten
MehrMerkblatt. Die Rahmenzeit ist die Zeit zwischen dem frühestmöglichen Dienstbeginn und dem spätestmöglichen Dienstende.
Merkblatt zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich der Zentralverwaltung und des Sportzentrums (außer Schichtdienst) der Universität Würzburg Stand: 01.11.2006 Die gleitende Arbeitszeit soll den Mitarbeitern
MehrTeilzeitbeschäftigte 209
Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrHilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung
Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,
MehrLohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen
Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein
MehrNr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis
Nr. 1.10/Seite 1 Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Grundzüge der Arbeitszeitflexibilisierung 2 Geltungsbereich 3 Kernzeiten
MehrTextilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG
MehrHaustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016
Seite: 1 von 7 Inhalt 1 Betrifft 2 Probezeit 3 Einstufung 4 Gehaltsgruppen 5 Gehaltsstufen Grundgehalt 6 Prämiengehalt 7 Überstunden 8 Rufbereitschaft 9 Ausfallbereitschaft 10 Zuschläge 11 Zuschüsse zur
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
MehrM e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen
M e r k b l a t t Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen I. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Allgemein... 3. 2. Oberfläche... 4. 2.1. Datum und Personalauswahl... 4. 2.1. Eingabemaske... 5. 2.2. Fußzeile...
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 2. Oberfläche... 4 2.1. Datum und Personalauswahl.... 4 2.1. Eingabemaske... 5 2.2. Fußzeile... 6 2.3. Monats-Normalarbeitszeit... 7 3. Rundungsband... 8 4. Differenz
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrDie wichtigsten Regelungen. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Arbeitsund Ruhezeit Die wichtigsten Regelungen AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Die Arbeitszeiten spielen neben der Bezahlung eine Hauptrolle, wenn es um die Zufriedenheit am Arbeitsplatz
MehrHANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG
HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/
MehrBundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
MehrExcel Arbeitszeiterfassung
Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort
MehrDienstvereinbarung über die Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zwischen der Dienststelle der Universität Ulm und dem Personalrat der Universität Ulm 1 Geltungsbereich 2 Regelmäßige Arbeitszeit / Sollarbeitszeit 3 Feststehende
MehrDienstvereinbarung. über die gleitende Arbeitszeit für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Bayreuth
Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit für das nichtwissenschaftliche Personal der Universität Bayreuth Diese Vereinbarung beruht auf der Verordnung über die Arbeitszeit für den Bayerischen
MehrReisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG
Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrMusterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)
Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen
MehrNormalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrNeue Steuererklärung 2013 erstellen
Neue Steuererklärung 2013 erstellen Bitte klicken Sie im Startmenü auf die Schaltfläche Steuererklärung 2013 NEU Anschliessend wird der folgende Dialog angezeigt. Wenn Sie die letztjährige Steuererklärung
Mehrüber die Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz
Dienstvereinbarung zwischen dem Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesische Oberlausitz und der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung SOL im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz und im Evangelischen
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrDienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit
MehrDienstvereinbarung über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit
Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit Zwischen dem Personalrat, vertreten durch die Vorsitzende und der Fachhochschule Bielefeld, vertreten durch die Vizepräsidentin für
MehrFür Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.
Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit
MehrMerkblatt. zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich der Universitätsbibliothek sowie deren Teilbibliotheken der Universität Würzburg Stand: 01.11.
Merkblatt zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich der Universitätsbibliothek sowie deren Teilbibliotheken der Universität Würzburg Stand: 01.11.2006 Die gleitende Arbeitszeit soll den Mitarbeitern die Möglichkeit
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrGeschlecht männlich weiblich keine Angabe. Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 keine Angabe
Allgemeine Fragen 0.1 0.2 0.3 Abteilung / Bereich / Kostenstelle Geschlecht männlich weiblich Alter bis 30 31 bis 45 ab 46 Arbeitsorganisation (Teil I) 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 Tritt bei
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrDAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht
DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches
MehrVolksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg
Volksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg Willkommen im elektronischen Postkorb in Ihrer Online-Filiale! Die gute Adresse für Vertrauliches von Ihrer Bank Wünschen Sie den persönlichen Kontakt zu unserer
MehrREGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf:
REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG Gestützt auf: Artikel 60 des Personalreglements (nachstehend: PR) vom 10. März 1998 und dessen Durchführungsbestimmungen
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrVerordnung Arbeitszeiten
Verordnung Arbeitszeiten Gestützt auf den Art. 25ff des geltenden Personalreglements der Gemeinde erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung. 1) I Allgemeines Grundsatz Arbeitszeiten Zeiterfassung Art.
MehrVerordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung
GEMEINDE BIRSFELDEN 0-4 Verordnung über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung A. Geltungsbereich... Gemeindeverwaltung... Aussendienst... B. Zeitbegriffe... Rahmenzeit... 4 Blockzeit... 5
MehrSo eröffnen Sie schnell und bequem Ihr Internet-Festgeld
So eröffnen Sie schnell und bequem Ihr Internet-Festgeld Klicken Sie zunächst auf die Registerkarte Abschluss: Klicken Sie hier um sich die Vorgehensweise beim Direktabschluss Schritt für Schritt erläutern
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrWichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher)
Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) CS-TING Version 9 Das Programm CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) verwendet Makros bei der
MehrArbeitszeitregelung im Oberkirchenrat ab 1. Oktober 2007
EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2007-10-26 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiterin - Durchwahl Frau Sautter -505 AZ 12.05-2 Nr. 118/5 E-Mail: astrid.sautter@elk-wue.de An die
MehrREGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT
1 REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT Der Gemeinderat, gestützt auf 53 lit. b der Gemeindeordnung, beschliesst: 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für das voll- und teilzeitlich beschäftigte Personal
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrHeadline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des
Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen
MehrIhr Elektronisches Postfach Kostenloser Mehrwert für Ihr Online-Banking. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der Freischaltung Ihrer Konten zum Online-Banking richten wir Ihnen in unserer Internetfiliale www.vereinigte-sparkassen.de Ihr persönliches und kostenloses
Mehr