Hausarbeit: Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus - Stellung und Aufgaben Einleitung 2

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1 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 2. Die Entwicklung der öffentlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland von 1924 bis Die Sozialpolitik in der Weimarer Republik Die sozial- und fürsorgepolitischen Entwicklungen in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft Resümee: Der Hitlerstaat als Erziehungsstaat Die Volkspflegerinnen im System der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege Die Auswechslung von Fachkräften und die daraus resultierenden Folgen Die Verantwortung der Fürsorgerinnen und nationalsozialistische Vorstellungen Die Berufs- und Ausbildungslage der Fürsorgerinnen zwischen 1933 und Soziale Absicherungen der Fürsorgerinnen Epilog: Frauen in sozialen Berufen - Vergleiche zwischen Nationalsozialismus und Gegenwart Schlußbemerkung Literaturverzeichnis Illustrationsverzeichnis 28

2 2 1. Einleitung H elfer oder Täter, passive Widerständler oder willige Mitläufer? Das Bild der Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus ist kein homogenes, vielmehr stehen sich häufig Tatsachen, wie die aktive Hilfe zur Aussonderung unwerten Lebens und die selbstlose Aufopferung für die Bedürftigen, sehr widersprüchlich gegenüber. Aufgrund der Quellen- und Zeugenaussagen ist es darüber hinaus schwierig, genaue Tendenzen herauszukristallisieren und allgemein fundierte Urteile fällen zu können, denn die von offizieller Seite erlassenen Erziehungs- und Fürsorgedirektiven waren in ihrer Umsetzung an die individuelle - und somit vielfältige - Arbeitsethik und Moralvorstellung der Fürsorgerinnen gebunden. Daher ist es ratsam, bei einer Behandlung dieses Themas zunächst die Stellung der Fürsorgerinnen im Dritten Reich und die Veränderungen des Ethos sowie der gesellschaftlichen und politischen Anerkennung sozialer Berufe von der Weimarer Republik zum Nationalsozialisums zu hinterfragen und Vergleiche anzustellen. Welche Aufgaben wurden den Fürsorgerinnen zuteil, wie sah ihre Klientel aus, wie ihre vom Staat verordneten, beruflichen Auflagen? Dazu müssen u.a. die Sozialpolitik und die Sozialgesetzgebung dieser beiden Epochen deutscher Geschichte durchleuchtet und mit Hilfe einer konkreten Fragestellung analysiert werden. Besonders die von Schnurr aufgestellte Frage, wie es zu erklären sei, daß sich eine Berufsgruppe, die sich in ihrer großen Mehrheit offiziell einer Ethik der mitmenschlichen Hilfe verpflichtet fühlte, für die nationalsozialistische Politik der sozialen Selektion und der funktionalen Erziehung mißbrauchen ließ, läßt dabei Raum für ausführliche Interpretationen. Auch warum gerade Frauen so häufig in den sozialen Berufen anzutreffen waren - und es immer noch sind -, ist ein interessanter und behandelnswerter Aspekt.

3 3 Wichtige Werke zu diesen Punkten stellen die Aufsatzsammlungen und Monographien von Schnurr, 1 Schoen, 2 Kunstreich 3 und Sachsse/Tennstedt 4 dar, die sich eingehend mit zahlreichen Punkten sozialer, politischer und kultureller Hintergründe von Fürsorgerinnen und deren vom jeweiligen Staate auferlegten Aufgaben und Rahmenbedingungen in dieser Zeit beschäftigen. Darüber hinaus ist die Studie Birgit Rommelspachers 5 sehr aussagekräftig in Bezug auf die Motivationen der Frauen heute und damals, einen sozialen Beruf zu ergreifen. Diese Arbeit wird zunächst den historischen Kontext der Sozialpolitik und die Arbeit der Fürsorgerinnen von 1924 bis 1939 in Deutschland beschreiben, bevor speziell die gesellschaftliche und berufliche Situation der Fürsorgerinnen und Volkspflegerinnen im Nationalsozialismus bis zum Beginn des 2. Weltkrieges behandelt wird. Dabei interessieren besonders die Fragen nach der Berufs- und Ausbildungslage der sozialen Berufe sowie nach dem Selbstverständnis der in diesen Berufen tätigen Frauen. Schließlich soll noch kurz mit dem Charakter eines Epiloges ein Vergleich der Berufsmotivationen weiblicher Arbeitstätiger in den behandelten sozialen Berufen in den Zeiten des Dritten Reiches und der Gegenwart dargelegt werden. 1 Schnurr, S., Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS-Staat (Edition Soziale Arbeit), München Schoen, P., Armenfürsorge im Nationalsozialismus: Die Wohlfahrtspflege in Preußen zwischen 1933 und 1939 am Beispiel der Wirtschaftsfürsorge, Weinheim/Basel Kunstreich, T., Grundkurs Soziale Arbeit: Sieben Blicke auf Geschichte und Gegenwart Sozialer Arbeit, Bd. 1, Hamburg Sachsse, Chr./Tennstedt, F., Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 3, Stuttgart Rommelspacher, B., Mitmenschlichkeit und Unterwerfung: Zur Ambivalenz der weiblichen Moral, Frankfurt a. M. 1992

4 4 2. Die Entwicklung der öffentlichen Wohlfahrtspflege in Deutschland von 1924 bis Die Sozialpolitik in der Weimarer Republik D ie 1919 gegründete Weimarer Republik stellte eine Zäsur und einen Wendepunkt in der Geschichte des seit seinem Bestehen monarchistisch regierten deutschen Volkes dar. Mit dem Versuch, eine republikanische Verfassung zu etablieren und die klassischen gesellschaftlichen und politischen Strukturen zu durchbrechen, sollte Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg wieder in die internationale Staatengemeinschaft eingefügt und, unter Aufsicht des Völkerbundes, langsam rehabilitiert werden. Mit dem Ausbau der im Rahmen der Bismarckschen Reichskanzlerschaft ausgearbeiteten Sozialgesetze zu einem Wohlfahrtsstaat sollte dabei dem Elend der Bevölkerung und den Forderungen einer modernen Demokratie Rechnung gezollt werden, um gesellschaftliches Konfliktpotential einzudämmen und die Akzeptanz der neuen politischen Verhältnisse besonders in den mittleren und unteren sozialen Schichten zu fördern. In die Weimarer Verfassung wurden wichtige soziale Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, Wohnen, Erziehung und Bildung, aufgenommen. Die Verabschiedung reichseinheitlicher Fürsorge- und Sozialgesetze schuf dabei neue pädagogische und wohlfahrtspflegerische Arbeitsfelder überwiegend in der öffentlichen Wohlfahrtspflege und der Jugendwohlfahrtspflege, aber auch in der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung. Allerdings war die sozial- und wohlfahrtspolitische Lage der Zwanziger Jahre für eine Realisation der beruflichen Ideale der Wohlfahrtspflege durch die Konsequenzen des Versailler Friedensvertrages geprägt. Vor allem steigende Arbeitslosigkeit, Inflation und Währungsreform hatten zu einem

5 5 weiteren starken Anstieg der Armut auch in den Mittelschichten geführt. Selbst zwischen 1924 und 1929, den Jahren der relativen Stabilität, blieben Erfolge einer Regulation sozialer Probleme durch die Wohlfahrtspflege und der Sozialpädagogik hinter den weitreichenden Ansprüchen zurück. 6 Die Fürsorgegesetzgebung begann mit dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das die Institutionalisierung kommunaler und öffentlicher Wohlfahrts- und Jugendämter vorsah. Durch die Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) vom 13. Februar 1924 wurde das Reich von den Fürsorgekosten entlastet, und diese wurden den Ländern aufgebürdet. Außerdem wurden die verschiedenen Sonderfürsorgegebiete wieder vereinigt, obwohl sie sich im Laufe der Jahre neben der Armenpflege etabliert hatten. Auf der Grundlage der RFV entstanden am 1. Januar 1925 die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGr). Durch die RFV und die RGr bildeten sich also erste Ansätze zu einem Rechtsanspruch auf Unterstützung. 7 Nachdem die neuen Sozialgesetze verabschiedet waren, entflammte unmittelbar daran anschließend eine Debatte um die Funktion und Leistungsfähigkeit des Wohlfahrtssystems. Es wurden geeigente Sparmaßnahmen von zahlreichen Gruppierungen der linken und rechten politischen Seite gefordert. Von der rechten Seite wurden bald Bedenken und Vorwürfe geäußert, die Fürsorge verfahre generell zu großzügig und schwäche somit den Selbsthilfe- und Arbeitswillen der Bevölkerung. Hinzu kam die Kritik an den neuen sozialpolitischen und sozialpädagogischen Institutionen von Fürsorgetheoretikern, Sozialpädagogen und Betroffenen. Diese erklärten die Fürsorge zum Lückenbüßer einer verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitik, und man rechnete damit, daß sie durch die Überlastung bald ihre ursprüngliche Bedeutung verlieren würde. Generell herrschte die Ansicht, die Fürsorge habe sich zu einer stupiden, unpersönlichen Sachbearbeitertätigkeit entwickelt, in der wenig pädagogische 6 Vgl. Kunstreich, S Zum genauen Inhalt zur RFV und zu den RGr s. Schoen, S und Kunstreich, S

6 6 Ansätze enthalten seien, wobei individuelle Hilfe schließlich zu kurz komme. Auch viele Adressaten der Fürsorge, die durch Sozialbehörden betreut wurden, betrachteten Fürsorgerinnen und Wohlfahrtsbeamte nicht als Helfer, sondern fühlten sich von ihnen belästigt und durch die Überwachung ihrer Lebensumstände kontrolliert. Ein großer Rückschlag für den Wohlfahrtsstaat resultierte aus den Folgen der Weltwirtschaftskrise ab Oktober Die Regierung befand sich nun an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Man begann, Leistungen in allen Bereichen der Fürsorge zu kürzen, was zur Folge hatte, daß die soziale Mindestsicherung kaum noch gegeben war. Anzumerken ist dabei jedoch, daß die Leistungen selbst in den besseren Jahren der Weimarer Republik zwischen 1924 und 1929 bescheiden genug waren. 8 Im November 1932 trat die Notverordnung zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) in Kraft. Nun durfte keine Fürsorgeerziehung mehr angeordnet werden, wenn keine Aussicht auf Erfolg vorlag. Außerdem wurde das Höchstalter der Fürsorgezöglinge auf 18 Jahre herabgesetzt und die Erziehungseinrichtungen erhielten gesetzliche Grundlagen, um sich der schwierig zu lenkenden Kinder zu entledigen. Erstmalig erhielt die selektive Leistungsgewährung und somit der Auslesegedanken Einzug in die gesetzlichen Fürsorgebestimmungen. Für die sozialpädagogische Bewegung bedeutete die Weimarer Republik eine Phase der Unsicherheit. Sie näherte sich dem Auslesegedanken an und verlor somit ihre Überzeugungskraft. Dadurch kehrten viele für die staatliche Wohlfahrtspolitik Verantwortliche der liberalen und reformorientierten Sozialpädagogik den Rücken zu und es wurde eine Rückkehr zur zuchtvollen, nationalpädagogischen und sogar paramilitärischen Erziehung gefordert. Auch die Verfechter von Rassenhygiene und Eugenetik erreichten in sozialpädagogischen Fachkreisen den Ansatz einer diskussionswürdigen Alternativkonzeption, weil sie mit dem Versprechen auf eine langfristige Entlastung der öffentlichen Sozialausgaben auftraten. 9 8 Vgl. Kunstreich, Schnurr, Sachsse. 9 Vgl. Schnurr, Kap. 1.3.

7 7 2.2 Die sozial- und fürsorgepolitischen Entwicklungen in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft D ie Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933 bedeutete für die Wohlfahrtspflege tiefgreifende Veränderungen. Es gibt keine Periode deutscher Geschichte, in der Arbeiter- und Sozialpolitik so wenig an spezifisch sozialen Zielen und so stark an staatspolitischen Zielen ausgerichtet wurde wie in der Zeit des Dritten Reiches. Zwar waren im Parteiprogramm der Nationalsozialisten auch sozialpolitische Interessen vorgesehen, z.b.: Die Verpflichtung des Staates, für Erwerbs- und Lebensmöglichkeiten zu sorgen, eine Gewinnbeteiligung an Großbetrieben, der großzügige Ausbau der Altersversorgung, die Erhaltung eines gesunden Mittelstandes, eine Bodenreform, eine ständische Neuordnung, durch die der Klassenkampf überwunden und eine Volks- und Leistungsgemeinschaft verwirklicht werden sollte und eine familienfreundliche Politik. Tatsächlich jedoch wurde die Sozialpolitik zu einem Instrument für eine Politik, die unter anderem am Wehraufbau sowie an der Durchsetzung nationalsozialistischer Ordnungsvorstellungen und Ideen orientiert war und sich deutlich zur Rassenpolitik bekannte. Ein großes Interesse dieser Politik galt also der Vermehrung der deutschen Rasse. In diesem Sinne wurde auch die Familienpolitik ausgerichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, dienten unverzinsliche Ehestandsdarlehen, die Einführung von Kinderzulagen in der Sozialversicherung, die Verlängerung

8 8 der Bezugsdauer für Waisenrenten und für Kinderzuschläge sowie kinderzahlabhängige Steuerermäßigungen, Kinderbeihilfen für Familien mit vier und mehr Kindern und Kinderbeihilfen zur Finanzierung von Kleinsiedlerstellen der Erhöhung der Geburtenrate. Zur Leistungsgewährung war arische Unbedenklichkeit jedoch Voraussetzung. Ein Nebenziel der Familienpolitik war es zunächst auch, Frauen von der Erwerbstätigkeit fernzuhalten, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Wesentliche Verbesserungen auf fast allen Gebieten des Jugendschutzes, wie die Ausdehnung des Jugendschutzes auf Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und die Erhöhung der Mindesturlaubsdauer sowie der Ausbau des Arbeitsschutzes, brachte das Jugendschutzgesetz von Davon abgesehen wurde hier die selektive Leistungsgewährung, die ihren Ursprung schon in der Weimarer Republik hatte, weiter ausgebaut. Die Jugendpolitik wurde zu einem Instrument nationalsozialistischer Politik, was zur Folge hatte, daß die Träger der Jugendhilfepolitik ideologisch gleichgeschaltet und nicht erbgesunde oder nicht eingliederungsfähige Jugendliche in polizeilichen Jugendschutzlagern untergebracht und mit Erreichung der Volljährigkeit in Arbeitshäuser oder Konzentrationslager überführt wurden. Dies führte zu einer Spaltung des Fürsorglichkeitsprinzipes. 10 Auf der einen Seite befanden sich die Volksgenossen, die unverschuldet in eine Notlage geraten waren und denen man wohlfahrtspflegerische Hilfe gewährte, und auf der anderen Seite grenzte man die aus der Sicht der Machthaber Unwürdigen von jeglicher Hilfe aus. Ebenso stark ideologisch orientiert wie die Jugendpolitik war die Fürsorgepolitik. Die schon 1933 geschaffene Nationalsozialistische Volkswohlfahrt e.v. (NSV) wurde zum dominierenden Träger der Wohlfahrtspflege und war für alle Fragen der Wohlfahrt und der Fürsorge zuständig. Andere wohlfahrtspflegerische Einrichtungen wurden von seiten der NSDAP, durch das Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP, kontrolliert und diskriminiert. Die NSV organisierte 1933 das Winterhilfswerk und hoffte damit, sichtbare Erfolge im Kampf gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit vorweisen zu können. Die Einnahmen setzten sich 10 Vgl. Schnurr, Kap. 3.3.

9 9 aus Spenden von Firmen und Organisationen, aus Erlösen von Haus- und Straßensammlungen sowie aus Lohn- und Gehaltsabzügen zusammen. Oftmals wurde Zwang und Druck auf Unwillige ausgeübt, um sie zum Spenden zu bewegen. Auch das Hilfswerk Mutter und Kind wurde 1934 mit dem Ziel, hilfsbedürftige Familien, die unter rassischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden, zu unterstützen und betreuen, durch die NSV gegründet und ebenfalls durch Spenden finanziert. Das Hilfswerk Mutter und Kind gewährte kinderreichen Familien Wohnungshilfe und medizinische Betreuung und bot darüber hinaus Kinderbetreuung an. 11 Die Prinzipien nationalsozialistischer Wohlfahrtspflege waren nicht dahingehend ausgerichtet, den Bedürftigen eine individuelle Hilfe zu bieten und ihnen somit ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Stattdessen intendierte der Hitlerstaat, ein gesundes, in sich homogenes Volk zu errichten, um sich in der Welt durchsetzen zu können. Für dieses Ziel wurde die Wohlfahrtspflege in vielerlei Hinsicht mißbraucht. 12 Die Nationalsozialisten glaubten dabei an eine endgültige Lösung der sozialen Probleme, aufgrund derer man schließlich auf staatliche Unterstützungsleistungen völlig verzichten könne. Soziale Probleme sollten von vorneherein beseitigt werden und eugenische Maßnahmen zu einer Aufartung der deutschen Rasse sowie zur Ausmerze von Minderwertigen führen. Zur Umsetzung eugenischer und rassenhygienischer Maßnahmen musste ein rechtlicher und verwaltungs- mäßiger Rahmen geschaffen werden, und somit erließ man am 14. Juli 1933 das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GVeN), das die zwangsweise Unfruchtbarmachung von Personen, sofern bei ihnen bestimmte sog. Erbkrankheiten diagnostiziert worden waren, erlaubte bzw. sogar bestimmte. Am 15. September 1935 folgten das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (das sog. Blutschutzgesetz ) und das "Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (das sog. 11 Vgl. Frevert, U., Frauen, in: Benz, W./Graml, H./Weiß, H. (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München , S Vgl. Lampert, H., Führerprinzip auch im Betrieb: Arbeiter- und Sozialpolitik im Hitlerstaat, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Nationalsozialistische Herrschaft (Themenheft 2), Bonn 1983, S

10 10 Ehegesundheitsgesetz ) am 18. November Beide Gesetze formulierten die rassischen bzw. erbgesundheitlichen Bedingungen für Eheschließungen. Zur Durchführung dieser und anderer Gesetze bedurfte es eines entsprechenden Apparates, der es erlaubte, das rassistische Programm vor Ort umzusetzen. Zu diesem Zweck schuf das Regime einen staatlich gelenkten öffentlichen Gesundheitsdienst. Die rechtliche Grundlage für den Aufbau eines solchen Dienstes unter Führung der Reichsebene, schuf das "Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" (GVG) vom 3. Juli Bestehende Gesundheitsämter aus der Weimarer Republik wurden beibehalten, und zusätzlich wurden neue errichtet. Bei der Realisierung der nationalsozialistischen Rassen- und Bevölkerungspolitik spielten diese Gesundheitsämter eine herausragende Rolle. Die Ämter hatten die Möglichkeit, gesundheitsbezogene und soziale Daten weiter Bevölkerungskreise zu erfassen, und diese bildeten die Entscheidungsgrundlagen für die eugenisch-rassistischen Maßnahmen der sog. Ausmerze, insbesondere für Zwangssterilisationen nach dem GVeN. Aber auch jegliche sonstigen Unterstützungen, wie Kinderbeihilfen und Ehestandsdarlehen, waren an amtsärztliche Zeugnisse über die Erbgesundheit geknüpft. Und bei der Beschaffung solcher Daten wirkten häufig auch Fürsorgerinnen mit Vgl. Schnurr, Kap. 3.2.

11 Resümee: Der Hitlerstaat als Erziehungsstaat D er Erziehung wurde mehr Bedeutung zugesprochen als jemals in der Geschichte zuvor, und zwar auf propagandistischer wie auch realpolitischer Ebene. Der Hitlerstaat wurde zum Erziehungsstaat, um eine funktionstüchtige Volksgemeinschaft mit einem starken Gemeinschaftsbewußtsein zu schaffen, und jeder Volksgenosse sollte sich als Glied dieser Gemeinschaft betrachten. Um die Selbstauffassung der gesamten Bevölkerung in diese Richtung zu lenken, schaffte der NS-Staat Organisationen und Institutionen, die eine pädagogische Betreuung vom frühen Kindes- bis zum Seniorenalter ermöglichten, z.b.: NSV-Kindergarten, Pimpfe Hitlerjugend (HJ) Bund Deutscher Mädel (BDM) NS-Frauenschaft Deutsche Arbeitsfront (DAF) NS-Kraftfahrerkorps etc. Kraft durch Freude (KdF) Dadurch erfuhr die öffentliche Fürsorge eine Ausweitung der Arbeitsfelder und eine verbesserte Arbeitsmarktsituation mit einer damit einhergehenden Aufwertung des Berufes der Fürsorgerin. Zum anderen eignete sich die neue politische und soziale Umgebung hervorragend zur vollständigen Kontrolle der Leistungen sowie der Leistungsempfänger.

12 12 3. Die Volkspflegerinnen im System der nationalsozialist. Wohlfahrtspflege Die Auswechslung von Fachkräften und die daraus resultierenden Folgen D ie ersten Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit galten der Auswechslung von Fachkräften, die dem jüdischen Bürgertum entstammten und als politisch unzuverlässig galten. Dabei wurden überwiegend Leitungspositionen neu besetzt, und auch viele bekannte Persönlichkeiten, die in der sozialen Ausbildung tätig waren, wie z.b. Alice Salomon ( ), 15 wurden gezwungen, ihr berufliches und politisches Engagement aufzugeben. In besonderer Weise betraf die selektive Ausgrenzung auch jene Frauen, die am Aufbau der ersten Berufsverbände der sozialen Arbeit mitgewirkt hatten. 16 Innerhalb der Personalstellen entstanden dadurch selbstredend große Lücken, denen eine deutliche Erweiterung von Aufgaben und personellen Ressourcen gegenüberstand. Des weiteren ergaben sich durch die Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und den flächendeckenden Ausbau von Gesundheitsämtern in der NSV, in der Jugenderziehung und im Bereich der Frauenarbeit, wie auch in den Führungspositionen in nationalsozialistischen Jugendorganiationen HJ und BDM, im Reichsarbeitsdienst, im Landjahr, in der sozialen Betriebsarbeit der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und in den Mütterschulungen des Reichsmütterdienstes weitere unbesetzte Personalstellen, die es zu besetzen galt. Angesichts dieser Tatsache erfuhr die Fürsorge und Wohlfahrtspflege eine propagandistische Aufwertung. 14 Zum Verständnis der Begrifflichkeiten: Am 17. Dezember 1934 wurde offiziell verfügt, daß die Berufsbezeichnung "Volkspflegerin" die bis dahin gebräuchlichen Bezeichnungen Wohlfahrtspflegerin, Fürsorgerin oder Sozialarbeiterin ersetzen sollte. 15 Desgl. auch Siddy Wronsky ( ), Walter Friedländer ( ) und Carl Mennicke ( ). 16 Zu ihnen gehörten u.a. Gertrud Israel ( ), Hedwig Wachenheim ( ), Adele Berensson ( ) und Dorothea Hirschfeld ( ).

13 13 Die Arbeitslosigkeit von Wohlfahrtspflegerinnen und Wohlfahrtspflegern wurde schnell abgebaut, aber dennoch konnte der Bedarf an Fachkräften nicht gedeckt werden, und seit Mitte der Dreißiger Jahre war der Nachwuchsmangel an Fachkräften ein zentrales Thema fürsorgepolitischer Diskussionen. 17 Diese Auswechslung von Fachkräften betraf jedoch generell auch zahlreiche Frauen in Führungspositionen, 18 denn keine Frau sollte sich beruflich über einem Mann befinden. Somit wurden überwiegend Innendienststellen mit männlichen Arbeitskräften besetzt, die allzu häufig kaum ausreichende Fachkompetenzen mitbrachten. Die Frauen wurden dann teilweise in Außendienste versetzt, mit der Begründung, sie seien vom Naturell her geeigneter, auf die Bedürftigen einzugehen und einzuwirken, wobei aber die außerdienstliche Betreuung von Trinkern und Asozialen meistens ebenfalls Männern vorbehalten war. Man kann diese Aussonderungsphase als tiefen Einschnitt in der Entwicklung der Sozialarbeit sehen, denn das Handlungsfeld der Wohlfahrtspflege wurde von vielen Frauen bis zu diesem Zeitpunkt als Chance der Behauptung und Emanzipation gesehen, um ihren beruflichen Stellenwert in der Männerwelt zu verbessern und sich somit einen Erfolgssektor zu sichern um ihre Berufsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Allerdings muß man hier auch erwähnen, daß die Führungspositionen in der Verwaltung seit ehedem eher den Männern vorbehalten waren. Daraus resultiert freilich die interessante Frage, wer im Endeffekt für die maßgeblichen Umwälzungen des Sozialsektors in dieser Zeit verantwortlich zu machen ist. Auf diese Fragestellung wird am Ende dieser Arbeit noch näher eingegangen, da sich aus diesem Sachverhalt interessante Theorien über den beruflichen Stellenwert von Frauen in sozialen Berufen ableiten lassen. 17 Vgl. Schnurr, S Der Richtlinienentwurf vom für den Einsatz männlichen und weiblichen Personals in den Wohlfahrtsstellen war mit der Anweisung zum Umtausch der Arbeitskräfte und einer Tätigkeitsbeschreibung verbunden. Danach hatten Männer im Innendienst für die straffe, rasche und geordnete Führung der Fälle zu sorgen, während Frauen für den pflegerischen Teil der Arbeit zuständig sein sollten, mit der Ausnahme, daß für die Betreuung der Asozialen, Arbeitsscheuen und Trinker männliche Mitarbeiter vorgesehen waren. Vgl. Mitrovic, E., Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus: Hilfe zur Aussonderung, in: Ebbinghaus, A. (Hrsg.), Opfer und Täterinnen (Schriften d. Hamburger Stiftung f. Sozialgesch. d. 20. Jh., Bd. 2), Hamburg 1999.

14 Die Verantwortung der Fürsorgerinnen und nationalsozialistische Vorstellungen W elchen Anteil an Verantwortung die Fürsorgerinnen für die Umsetzung der teilweise menschenverachtenden Direktiven des Regimes innerhalb ihrer Beschäftigungszeit trugen, wird in der Literatur bisweilen wenig erwähnt bzw. behandelt. Die heute noch lebenden Fürsorgerinnen von einst eignen sich bis dato aufgrund fehlender selbstkritischer Betrachtung nur bedingt dazu, ein umfassendes und realistisches Bild zu rekonstruieren. Die Mehrzahl von ihnen war nach wie vor - und teilweise nicht zu unrecht (s.u.) - davon überzeugt, ihre Arbeit habe den Menschen geholfen, und oftmals erkennen sie dabei nicht, daß ihre Fürsorgearbeit sich in erster Linie auch und gerade aus Erziehungsarbeit im nationalsozialistischem Sinne zusammensetzte. Das Volk sollte von materiellen zu ideellen Werten gelenkt werden, es ging also nicht mehr allein um rein fürsorgliche und materielle Zuwendungen mit dem ursprünglichen Anspruch der Nächstenhilfe, sondern eher um die Etablierung eines neuen Menschenbildes und einer neuen Volksauffassung. Die Fürsorgerinnen bewegten sich bei der Verrichtung ihrer Arbeit stets auf einem schmalen Grat, mussten sie doch ständig darauf Acht geben, daß ihre Unterstützungsleistungen einerseits nicht den forcierten Selbsthilfeprozeß des Bedürftigen behinderte und andererseits nicht nur dem Empfänger nutzte sondern grundsätzlich auch, und vor allem, dem Gemeinwohl des Volkes. Allerdings stand für viele Fürsorgerinnen weniger die Politik, sondern vielmehr das soziale Engagement im Mittelpunkt. Ihr Haupteinsatzgebiet war die Familienfürsorge. Hinzu kamen die Trinkerfürsorge, die Arbeitsfürsorge, die

15 15 Jugendfürsorge, die Schulfürsorge und die Gesundheitsfürsorge mit dem Pflegschaftsamt als Spezialfürsorgen. 1932/33, als die Weltwirtschaftskrise ihren Höhepunkt erreichte, war der Anteil der Bedürftigen in der Gesamtbevölkerung auf den katastrophalen Höchststand von ca. 35% gestiegen, und aufgrund dessen bestand die Mehrheit der zu betreuenden Personen aus Menschen, die unter diesen Folgen zu leiden hatten. Ansonsten setzte sich die Klientel der Fürsrogerinnen aus Rentnern, Arbeitslosen, aus erbbiologischen und sozialen Gründen Sterilisierten, Entmündigten, asylierten Trinkern, den sogenannten Asozialen und Internierten zusammen. Dabei sind auch nicht jene zu vergessen, die später aus erbbiologischen Gründen ermordet wurden, wobei zahlreiche ehemalige Fürsorgerinnen, wie so viele andere auch, bis heute noch behaupten, über diese Konsequenzen nicht aufgeklärt worden zu sein geschweige denn von diesen Vorgängen etwas geahnt bzw. gewußt zu haben. Und selbst wenn sie durch zufällige Umstände Material einsahen, das auf Ermordungen von Menschen aus ihren Zuständigkeitsbereichen schließen ließ, behielten sie es meistens für sich und hatten nicht das Bedürfnis, darüber zu sprechen. Auffällig ist diesbezüglich auch heute noch, daß sie ihre damalige Tätigkeit kaum mit diesen Vorfällen in einen direkten Zusammenhang stellen und den Schwerpunkt ihrer Ausführungen auf die Armut setzen, was sie damit rechtfertigen, jeder sei in erster Linie damit beschäftigt gewesen, sein eigenes Leben zu meistern und seinen Lebensunterhalt zu sichern, wobei sie lediglich helfend zur Hand gegangen seien. Über Sterilisationen, Internierungen und Euthansie wurde nicht nachgedacht, was schon daran zu erkennen ist, daß von seiten der Fürsorge kein offizieller Widerstand eingeläutet wurde. Die Fürsorgerinnen unterzogen sich, ob freiwillig oder aus der Not der Umstände heraus, nationalsozialistischen Schulungen und traten ab 1939 auch vermehrt in die NSDAP ein. Außerdem wurde der wohlfahrtspflegerische Sparkurs seitens der Regierung ohne nennenswerten Einspruch konsequent weitergeführt, was zwangsläufig zu immer weiteren Aussonderungen unter den Anwärtern der Bedürftigkeitshilfe führte Vgl. Mitrovic, S. 17 ff.

16 16 Anzumerken ist darauf aufbauend allerdings auch, daß die Diskrepanz zwischen den sonstigen öffentlichen und freien Fürsorgeeinrichtungen zur NSV immer größer wurde. Innerhalb der NSV waren die Voraussetzungen besser, Hilfe leisten zu können, zumal das eindeutige Prinzip der NSV war, das starke arische Volk in seinem Wohlbefinden zu fördern. Dies betraf jedoch nur einen Teil der Bedürftigen, und da die wirklichen Pflegefälle oftmals von den anderen Trägern sozialer Fürsorge, die sich finanziell selten genug in der Lage sahen, gerade diesen Fällen unter die Arme zu greifen, abhängig waren, verbreitete sich schnell eine schlechte Meinung von den öffentlichen Einrichtungen. So wuchs die NSV schnell in ihrem Ansehen. 3.3 Die Berufs- und Ausbildungslage der Fürsorgerinnen zwischen 1933 und 1939 W ie schon beschrieben, befanden sich die Fürsorgerinnen auch in den ersten Jahren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in einer prekären Lage, denn sie hatten enorme Arbeitsbelastungen zu überstehen. Hohe Klientenquoten, unzureichende Arbeitsbedingungen, geringe Urlaubsleistungen bei schlechter Bezahlung, ungenügende soziale Absicherung der eigenen Person, geringe Aufstiegsmöglichkeiten, eine durch den Sparkurs bedingte, zunehmend hohe Arbeitslosigkeit verschärften die Situation in erheblichem Umfang. Um die nationalsozialistischen Vorstellungen der deutschen Wohlfahrtspflege und die dadurch resultierenden ideologischen Veränderungen kompensieren zu können, sollte ein "neuer Typ der Fürsorgerin" 20 geschaffen werden, der im Sinne des Nationalsozialismus die Ausbildung von `politisch und charakterlich einwandfreien` Fachkräften vorsah. Ergänzend dazu wurden Fortbildungen und Schulungen angeboten und politisch unzuverlässige Personen rigoros ausgesondert. Trotz verschiedener Nachschulungslehrgänge, die von der NSV durchgeführt wurden und nach sechsmonatigen Kursen mit einer staatlichen Anerkennung abgeschlossen wurden, schien auch gegen Ende

17 ein großer Teil der Volkspflegerinnen ohne staatliche Anerkennung zu arbeiten. Besonders die hohen, selbst zu tragenden Schulkosten schreckten auch in den Folgejahren viele junge Frauen ab, diesen idealistischen, aber unlukrativen Beruf zu ergreifen. Nach der Ausbildung folgte ein Praktikumsjahr, was jedoch keine erhebliche Verbesserung der finanziellen Situation bedeutete. Die Bezahlung der Praktikantinnen war von Stelle zu Stelle unterschiedlich geregelt und hing vom Anstellungsträger und der wirtschaftlichen Situation der Kommunen ab, und noch 1933 mußten 33% der Volkspflegeabsolventinnen eine unbesoldete Praktikantenstelle annehmen. Allerdings verbesserte sich dieser Zustand durch den auftretenden Mangel an Volkspflegerinnen, so daß bis zum Jahr 1937 von 80 Absolventinnen nur noch zwei unentgeltlich arbeiten mußten. Darüber hinaus begannen mehrere Städte ab 1938, Absolventinnen nicht mehr als Praktikantinnen einzustellen, sondern gleich als volle Arbeitskräfte, so daß die Berufsanfängerinnen gleich große Verantwortung übernehmen mußten und nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich lernend mit der Arbeit vertraut zu machen. Dieses Verfahren führte zwar zu wiederholten Klagen, behob jedoch vorübergehend und oberflächlich den Mangel an Volkspflegerinnen. Denn obwohl die Nationalsozialisten zuerst davon ausgingen, daß große Teile der Wohlfahrtspflege mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation überflüssig würden und sich die Berufslage der Fürsorgerinnen dadurch entspannen würde, wuchs jedoch deren physische und psychische Belastung durch Überarbeitung und Personalmangel weiter an, und ein Sinken der Klientenzahlen war nicht zu verbuchen. Es herrschte in den Vorkriegsjahren ein enormer Nachwuchsmangel, z.b. meldeten sich im März 1937 auf 211 offene Stellen lediglich 61 Bewerber, und diese Situation verschlechterte sich zunehmend im Laufe des Jahres. Einige Ämter gaben die Suche nach einer geeigneten Fachkraft sogar ganz auf. Die Arbeitsämter wurden angewiesen, bei Stellenwechselwünschen die Volkspflegerinnen zum weiteren Ausüben ihres Berufes zu überreden, denn ein Fachkräftemangel bedeutete für die noch tätigen Fürsorgerinnen erhebliche 20 Vgl. Schoen, S. 206.

18 18 Mehrarbeit. Besonders schwierig war die Situation für die auf dem Lande tätigen Volkspflegerinnen. Sie mußten neben der traditionell schlechteren personellen Ausstattung auch noch die zusätzlichen Mühen der langen Anfahrtswege und die schlechten Verkehrsverbindungen ertragen, denn ein Dienstfahrzeug war und blieb für viele ein Wunschtraum. 21 Die Zahl der Volkspflegerinnen nahm zwar von 1933 (11560) über 1937 (12500) bis 1939 auf zu, aber das bewirkte keine Entspannung der Lage, da seit 1933 viele neue Aufgabenbereiche hinzukamen und somit die Personalzunahme in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeitsbelastung stand. Konsequenzen der hohen physischen und psychischen Belastung waren gesundheitliche Schäden mit weitreichenden Folgen: Durch frühzeitige Probleme mit der Gesundheit herrschte ein hoher Krankenstand für die Anstellungsträger und somit eine hohe Ausfallquote. Und darüber hinaus bedeutete eine vorzeitige Invalidität bzw. Arbeitsunfähigkeit für die Volkspflegerinnen eine extrem niedrige Rente und somit eine weitere Abnahme des ohnehin niedrigen Lebensstandards. 3.4 Soziale Absicherungen der Fürsorgerinnen G enerell kann man nicht von einer ausreichenden sozialen Absicherungen der Fürsorgerinnen sprechen. Obwohl den Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus offiziell ein sehr hoher Stellenwert bei der Vermittlung nationalsozialistischen Gedankenguts beigemessen wurde, waren arbeitsrechtliche Bedingungen, materielle Absicherung oder eine Regelung des Erholungsurlaubs nur ungenügend formuliert. Ausgenommen davon waren lediglich die bei der NSV, im Reichsmütterdienst und bei der weiblichen Kriminalpolizei beschäftigten Frauen. In diesen Institutionen wurden den Frauen nicht nur höhere Gehälter und eine bessere Urlaubsregelung garantiert, die dort Beschäftigten hatten außerdem bessere Aufstiegschancen, geregelte Arbeitszeit und durch Verbeamtung deutlich größere Sicherheiten. 21 Vgl. Schoen, S. 211.

19 19 Fürsorgerinnen in anderen Arbeitsverhältnissen mußten jederzeit mit Kündigungen oder Lohneinbußen aufgrund der oft zuerst in ihren Bereichen ansetzenden Sparpolitik rechnen. Ihre Arbeitsverträge waren jederzeit kündbar, da eine Verbeamtung für sie seit dem 01. Juli 1933 kaum mehr möglich war, obwohl mit dem Erlaß des preußischen Wohlfahrtsministers vom 16. Dezember 1924 (theoretisch) festgelegt wurde, daß staatlich anerkannte Wohlfahrtspflegerinnen mit der Stellung einer Volksschullehrerin gleichgestellt sein sollten. Durch das Gesetz der Beamtenrechtsänderung vom 30. Juni 1933 wurde diese Verleihung der Beamteneigenschaft allerdings erheblich erschwert. Einerseits wurde das Einstellungsalter auf mindestens 35 Jahre erhöht und anderseits war eine Ernennung zum Beamten nur möglich, wenn die Arbeitsstellen obrigkeitliche Aufgaben in sich schließen. Die Interpretation dieser Formulierung blieb unklar und der Rechtssprechung überlassen, obwohl sie auf fast alle Aufgabenbereiche der Fürsorgerinnen zutreffen konnte. Die Behörden interpretierten sie jedoch in den meisten Fällen gegen eine Verbeamtung. Schon in der Weimarer Republik war keine Gleichstellung der Fürsorgerinnen zu Volksschullehrerin erkennbar, und auch in der Zeit des Nationalsozialismus waren die beiden Berufszweige nicht auf einer Gehaltsstufe. Ab dem 08. Mai 1939 wurden zwar Fürsorgerinnen mit staatlicher Anerkennung oder in leitender Position eine gehaltliche Eingangsstufe höher gruppiert, aber diese Lösung wurde allgemein als ungenügend empfunden, und, bedingt durch die Kriegswirren, nicht weiter diskutiert. Eine mangelnde Regelung bestand auch bei der Festsetzung des Erholungsurlaubs, und sicherlich ist dies auch ein wesentlicher Grund für die ansteigende Krankenzahl innerhalb der Fürsorgeberufe. Die wenigen Urlaubstage im Jahr mußten häufig dazu genutzt wurden, Krankheiten auszukurieren und machten eine richtige Erholung dadurch unmöglich. Auch diese Problematik hatte ihre Ursprünge in der Weimarer Republik und wurde auch von den Nationalsozialisten nicht gesetzlich geregelt. Vielfach wurde zwar eine Besserung dieser Bedingungen gefordert, aber bis zum Kriegsanfang änderte sich nichts.

20 20 Folge der schlechten Arbeitsbedingungen war u.a. ein Rückgang an ausgebildteten Fachkräften. Dies führte zu Versuchen, ehrenamtlichen Helfern bestimmte Aufgaben zu übertragen. In einigen Gemeinden wurden ehrenamtliche Arbeitskräfte sogar als Ehrenbeamte bezeichnet, aber man konnte im allgemeinen natürlich nicht auf die speziellen Fähigkeiten der ausgebildeten Wohlfahrtspflegerinnen verzichten, und so wurden ehrenamtlichen Helfern oft nur bestimmte, allgemeine Aufgaben übertragen, die größtenteils keine Übernahme von hoher Verantwortung verlangten und somit auch kaum Entlastung für die hauptamtlichen Pflegerinnen bedeuteten.

21 21 4. Epilog: Frauen in sozialen Berufen - Vergleiche zwischen Nationalsozialismus und Gegenwart W ie schon beschrieben, wird diese Arbeit noch kurz reflektierend auf die Situation der Frauen in sozialen Berufen eingehen und, ausgehend von den gewonnen Erkenntnissen, eine Verbindung zu der entsprechenden heutigen Situation erstellen. Wichtig ist hierbei, zu skizzieren, warum überwiegend Frauen soziale Berufe ergreifen und ob man speziell die Sozialarbeit in der Vergangenheit als typischen Frauenberuf betrachten konnte und auch heute noch betrachten kann. Um diese Sachverhalte zu verdeutlichen, dienen vor allem die Untersuchungen Birgit Rommelspachers 22 als Grundlage. Für die Wahl eines sozialen Berufes werden bestimmte Neigungen und Eigenschaften grundsätzlich schon vorausgesetzt, namentlich der Spaß an der Arbeit mit Menschen und der Wunsch, zu helfen und zu unterstützen. Man darf also auch nicht davon ausgehen, daß angehenden Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen in der Ausbildung solche Grundvoraussetzungen systematisch näher gebracht werden können und so methodisch in der Praxis Anwendung finden. Die Arbeit im sozialen Bereich bietet zudem eine Reihe unterschiedlicher Arbeitsfelder, die streng methodisch, also nach akademischen Mustern, nicht erledigt werden können. Sie erfordern eine persönliche Fülle an Eignungen, die bei der Arbeit mit Menschen von großer Bedeutung sind. Birgit Rommelspacher erklärt die Entscheidung von Frauen für soziale Berufe, indem sie Frauen eine angeborene oder anerzogene Familientätigkeit, durch frühe Übernahme von Verantwortung im Familienleben, zuschreibt, die sie, mit der Wahl eines sozialen Berufes, direkt anwenden und weiter ausbauen können. Gleichzeitig verspreche ihnen diese Art der Berufstätigkeit eine neue 22 Biograph. Nachweis s.o.

22 22 Selbständigkeit, sie können dabei "ihre Bedürfnisse nach Eigenständigkeit und Autonomie befriedigen". Oftmals würde der Beruf aber auch in Hinblick auf die zukünftige Familie gewählt. Einerseits können Frauen sich für die zu erwartenden Aufgaben qualifizieren und andererseits würde von Frauen oft geglaubt, der Beruf ließe sich dann organisatorisch besser mit den Familienpflichten vereinbaren. Als weitere These belegt Rommelspacher, daß Frauen in dieser Berufswahl eine Chance sehen, sich überhaupt erst von ihrer bisherigen Familie absetzen zu können. Oftmals würden sich Frauen in diesem Fall über eine besondere Berufswahl kaum Gedanken machen, da allein dieser Schritt ihnen genug Energie abverlangen würde. So bildeten familiär begründete und aufgrund des allgemeinen gesellschaftlichen Angebotes naheliegende Berufe eine symbiotische Wechselwirkung. Diese Behauptung steht allerdings auf tönernen Füßen, da sie zwar für die Situation der 20er/30er Jahre anzunehmen, heutzutage jedoch nur noch auf wenige Einzelfälle zutreffend ist. Die Berufswahl ist in der heutigen Gesellschaft auch bei Frauen ein aktiv stattfindender Prozeß ist, ein Zusammenhang zwischen der Abnabelung von der Familie und einer sozialen Tätigkeit ist nicht mehr zu erkennen. Gerade im sozialen Bereich, sei es nun eine Ausbildung zur Erzieherin oder ein Studium im Bereich der Sozialarbeit, ist eine Absetzung von der Familie während der Ausbildung schwer möglich, da auf lange Sicht keine finanzieller Rückhalt vorhanden ist, da zusätzlich zum Lebensunterhalt oft Schulgelder oder Studiengebühren gezahlt werden müssen. Frauen mit Hintergedanken der (finanziellen) persönlichen Unabhängigkeit würden heute eher eine bezahlte betriebliche Ausbildung anstreben. Interessant ist hierbei, daß diese These auch in den Ausführungen Birgit Rommelspachers nicht überzeugend dargelegt wird. Im Gegenteil: In allen Interviewauszügen zeigt sich, daß die Berufswahl der modernen Frauen ein durchaus aktiver, selbstbestimmter Prozeß war, auch wenn sie sich von ihren Familien abkapseln wollten.

23 23 Man kann also vergleichend abschließen, daß die Situation der Frauen in sozialen Berufen heute wie zur Zeit des Nationalsozialismus durchaus große Parallelen aufweist, wenn man die Rahmenbedingungen der Tätigkeiten vergleicht: schlechte Bezahlung bei hoher Arbeitszeitbelastung, große Verantwortung, hoher psychischer und physischer Druck, ein relativ niedriges gesellschaftliches Ansehen und frühzeitige gesundheitliche Probleme. Allerdings unterscheiden sich die Berufsfelder beider Epochen in puncto Sozialerziehung der Betreuten unter einem politisch restriktiven Dogma und Beweggründe für die Wahl des Berufsfeldes. Haben die modernen Frauen inzwischen unzählige Möglichkeiten, sich mit ihrer Berufswahl von der Familie abzuspalten und ein gesellschaftlich wie auch finanziell unabhängiges Leben zu führen, boten sich den Frauen zur Zeit des Nationalsozialismus ungleich weniger Wahlmöglichkeiten, ein eigenes Leben führen und sich von den allgemeinen Konventionen und Ansprüchen emanzipieren zu können. Bei diesen Wahlmöglichkeiten standen die sozialen Berufsfelder auf den obersten - und machmal einzig zu realisierenden - Plätzen.

24 24 5. Schlußbemerkung E ingehend auf die Fragestellung der Einleitung kann man die in dieser Arbeit gefaßten Ergebnisse wie folgt darstellen: Obwohl Frauen nach nationalsozialistischer Auffassung nicht oder nur eingeschränkt berufstätig sein sollten, waren sie im sozialen Sektor nach wie vor unverzichtbar. So wurden nur die Führungspositionen und spezielle soziale Tätigkeitsfelder mit Männern besetzt, während der Frauenanteil in der Fürsorge unverändert hoch blieb. Mehr noch, aufgrund der absoluten Notwendigkeit von Fürsorgerinnen wurde dieser Beruf später sogar als der ideale Frauenberuf und die ideale Möglichkeit der Frauen, sich zu emanzipieren und dem Volk zu dienen, propagiert. Besonders der Frauenarbeit, also der Arbeit von Frauen für Frauen, wurde dabei ein großes Gewicht beigemessen. Die eigentliche Fürsorge des Staates für Bedürftige trat bei der Sozialarbeit zunehmend in den Hintergrund, wurde durch Restriktionen erschwert oder der öffentlich-freien Wohlfahrt überlassen. Der Grund dafür war der Anspruch des Regimes, die Zahl der Bedürftigen zu minimieren, diese zur Selbsthilfe zu animieren oder sie durch - wie auch immer begründete - Ausmerze zu eliminieren. Da demnach eine Hilfe für Bedürftige nicht mehr unbedingt für nötig befunden wurde und diese offiziell keinen relevanten Faktor mehr darstellten, wurde Fürsorgearbeit immer mehr zur Unterstützung (und Erziehung) der deutschen, arbeitssamen Familie. So entstand mit der Zeit ein Gegensatz zwischen dem ursprünglichen Anspruch, der Klientel und dem Zweck der Fürsorge und der faktisch existierenden Fürsorge. Allerdings muß man dabei anmerken, daß auch die Weimarer Republik im Laufe ihrer kurzen Geschichte ihre Sozialpolitik darauf ausrichtete, die Zahl der Bedürftigen und zur Wohlfahrtshilfe Berechtigten möglichst rigoros zu verringern und niedrig zu halten. Somit ebnete die Republik durch diese Selektionspolitik den Nationalsozialisten bereits in den zwanziger Jahren den Weg zu ihrer perversen Politik der Auslese und Ausmerze.

25 25 Der Hitlerstaat war ein Erziehungsstaat mit Ziel der absoluten Kontrolle über den Volkskörper und über die Schnittstellen Staat/Bevölkerung, zu denen natürlich auch die Volkspflegerinnen zählten. Die Sozialpolitik genoß einen neuen Status, der allerdings, im Gegensatz zur Weimarer Republik, mehr Priorität auf die Erziehung als auf die Bedürftigenhilfe setzte. Die Maßnahmen für diese Erziehungsarbeit sind im Text ausführlich beschrieben worden. Auch zahlreiche Fürsorgerinnen paßten sich den neuen, an sie gestellten Erwartungen an und leisteten zunehmend mehr nationalsozialistische Erziehungsarbeit als daß sie ihren ursprünglichen Aufgaben der Pflege und Betreuung Bedürftiger nachgingen. Daß es dabei auch zu einer extremen Berufsauffassung wie der bereitwilligen Hilfe bei der Selektion zur Ausmerze kam, verwundert nicht. Und dementsprechend kann auch erklärt werden, warum die ehemaligen Fürsorgerinnen in der Selbstreflektion kein Unrecht bei der Ausübung ihrer Tätigkeit feststellen können, da die einen keines zu verzeichnen, die anderen aber keines zu empfinden oder es schlichtweg verdrängt haben.

26 26 6. Literaturverzeichnis Dünkel, B./Fesel, V., Von der sozialen Frauenschule zur NS-Volkspflegeausbildung: Das Hamburger Sozialpädagogische Institut (Sozialpädagogik 8), Hamburg Ebbinghaus, A. (Hrsg.), Opfer und Täterinnen: Frauenbiographien des Nationalsozialismus (Schriften d. Hamburger Stiftung f. Sozialgesch. d. 20. Jh., Bd. 2), Hamburg Frevert, U., Frauen, in: Benz, W./Graml, H./Weiß, H. (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München , Gamm, H.-J., Führung und Verführung: Pädagogik des Nationalsozialismus, München Gravenhorst, L./Tatschmurat, C. (Hrsg.), Töchter Fragen: NS-Frauengeschichte, Freiburg Hansen, E., Wohlfahrtspolitik im NS-Staat: Motivationen, Konflikte und Machtstrukturen im Sozialismus der Tat des Dritten Reiches (Beiträge zur Sozialpolitik- Forschung 6), Augsburg Kappeler, M., Der schreckliche Traum vom vollkommenen Menschen: Rassenhygiene und Eugenetik in der Sozialen Arbeit, Marburg Kunstreich, T., Grundkurs Soziale Arbeit: Sieben Blicke auf Geschichte und Gegenwart Sozialer Arbeit, Bd. 1, Hamburg 1997.

27 27 Lampert, H., Führerprinzip auch im Betrieb: Arbeiter- und Sozialpolitik im Hitlerstaat, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Nationalsozialistische Herrschaft, Themenheft 2, Bonn Mitrovic, E., Fürsorgerinnen im Nationalsozialismus: Hilfe zur Aussonderung, in: Ebbinghaus, A. (Hrsg.), Opfer und Täterinnen: Frauenbiographien des Nationalsozialismus (Schriften d. Hamburger Stiftung f. Sozialgesch. d. 20. Jh., Bd. 2), Hamburg 1987, Otto, H.-U./Sünker, H. (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus. Kritische Texte, Bielefeld Rommelspacher, B., Mitmenschlichkeit und Unterwerfung: Zur Ambivalenz der weiblichen Moral, Frankfurt a. M Sachsse, Chr./Tennstedt, F., Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 3, Stuttgart Schenk, H., Die feministische Herausforderung: 150 Jahre Frauenbewegung in Deutschland, München Schnurr, S., Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS-Staat (Edition Soziale Arbeit), München 1997.

28 28 7. Illustrationsverzeichnis Titelbild: Otto, H.-U./Sünker, H. (Hrsg.), Soziale Arbeit und Faschismus. Kritische Texte, Bielefeld 1986, Umschlagbild. Seite 7: Frevert, U., Frauen, in: Benz, W./Graml, H./Weiß, H. (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München , 227. Seite 14: Schnurr, S., Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS-Staat (Edition Soziale Arbeit), München 1997, Umschlagbild.

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