Zeit für mehr Rente. Häufige Fragen und die Antworten

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1 Zeit für mehr Rente. Häufige Fragen und die Antworten Auszug zum Thema: Das System

2 1 Worin besteht die Grundidee der minijobrente? 3 2 Worin bestehen die Vorteile der minijobrente für den Arbeitnehmer? 4 3 Worin bestehen die Vorteile der minijobrente für den Arbeitgeber? 5 4 Wer kann die minijobrente in Anspruch nehmen? 6 5 Worin unterscheiden sich die beiden Durchführungswege Direktversicherung/ Pensionskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse bei der minijobrente? 7 6 Welche arbeitsrechtlichen Grundsätze sind bei einer minijobrente zu beachten? 9 8 Ist das Modell minijobrente arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich geprüft und einwandfrei? Kann von einem geringfügig Beschäftigten auch die Riester - Förderung in Anspruch genommen werden? Ist der Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit Voraussetzung zur Nutzung der minijobrente? Kann eine minijobrente bei einem Wechsel in ein normales Arbeitverhältnis fortgeführt werden? Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn der Arbeitgeber nicht allen Arbeitnehmern einen Versorgungsbeitrag gewährt? Spielt es eine Rolle, ob der geringfügig Beschäftigte zusätzlich noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist? Ist die minijobrente auch in der "Gleitzone", d.h. bei Mitarbeitern, die zwischen 400,00 und 800,00 verdienen, möglich? Woraus ergibt sich die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Versorgungsbeiträgen bei dem Grundprinzip der minijobrente: Zeit für mehr Rente? 18

3 1 Worin besteht die Grundidee der minijobrente? Geringfügig Beschäftigte haben im Regelfall aufgrund ihres geringen Einkommens nicht die Möglichkeit, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rente erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche. Die Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. minijobrente hat Konzepte entwickelt, wie eine Altersvorsorge für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten aufgebaut werden kann. Die Grundidee besteht darin, dass der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Arbeitgeber im Gegenzug den entsprechenden Gegenwert als minijobrenten- Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Die Grundidee von minijobrente bedeutet: Zeit für mehr Rente.

4 2 Worin bestehen die Vorteile der minijobrente für den Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmer investiert lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber einen Beitrag zur Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e. V. minijobrente (im Folgenden: minijobrente), der ihm einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft. Der Versorgungsanspruch ist sofort vertraglich unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behält. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit nicht auf Hartz IV-Leistungen anrechenbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Versorgungsvertrag beim Folgearbeitgeber mit dessen Zustimmung fortgeführt werden. Auf den minijobrenten- Beitrag sind keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung und unter Umständen geringe Steuern abgeführt werden. Quelle: 3 Nr. 63 EStG, 1 Abs. 1 Satz1 Nr. 9 SvEV

5 3 Worin bestehen die Vorteile der minijobrente für den Arbeitgeber? Der Arbeitgeber erhält eine erhöhte Arbeitskapazität und damit eine erhöhte Produktivität seines Mitarbeiters. Die Vergütung dieser erhöhten Arbeitszeit erfolgt durch einen Beitrag zur minijobrente, der nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet ist. Insbesondere spart der Arbeitgeber auf diesen minijobrenten- Beitrag den Beitrag zur Sozialversicherung ein das sind bei einem geringfügig Beschäftigten immerhin 30 %. Dadurch verringert der Arbeitgeber die Quote für Lohnnebenkosten. Der minijobrenten- Beitrag ist als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis hat der Arbeitgeber aber auch immaterielle Vorteile, indem er mit dem Angebot einer minijobrente den Arbeitnehmer motiviert und an sich bindet. Bei größeren Betrieben mit einer hohen Anzahl von geringfügig Beschäftigten sinken durch das Angebot einer minijobrente ferner die für jeden Beschäftigten zu kalkulierenden Regiekosten (Fixkosten je Arbeitnehmer für Abrechnung, Führung, Arbeitsplatz etc.).

6 4 Wer kann die minijobrente in Anspruch nehmen? Zielgruppe für die minijobrente sind Beschäftigte mit geringem Einkommen. Das sind in erster Linie geringfügig Beschäftigte i.s.d. 8 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IV, deren Gehalt monatlich 400,00 nicht überschreitet. Es können nach dem gleichen Grundprinzip auch Mitarbeiter mit geringem Einkommen, die über der Geringfügigkeitsverdienstgrenze liegen, mit einer minijobrente versorgt werden. Auch hier kann eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit vereinbart werden, die vom Arbeitgeber in Form eines Beitrags zur minijobrente vergütet wird; hierdurch entstehen zusätzliche Ersparnisse beim Arbeitnehmer, da dieser auf den minijobrenten- Beitrag des Arbeitgebers keine Steuern und Sozialabgaben entrichten muss, und der Arbeitgeber spart ebenfalls auf den minijobrenten- Beitrag Lohnnebenkosten ein. Nicht geeignet ist die minijobrente für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln. minijobrente wendet sich daher in erster Linie an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um ein unbefristetes und grundsätzlich auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer ist an einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit interessiert, um sich dadurch eine Altersversorgung aufzubauen. Der Arbeitgeber ist an einer Erhöhung der Arbeitskapazität interessiert, um die Produktivität seines Mitarbeiters zu steigern.

7 5 Worin unterscheiden sich die beiden Durchführungswege Direktversicherung/ Pensionskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse bei der minijobrente? Diese Frage lässt sich am besten anhand des folgenden Schaubilds erklären: Kriterium minijobrenten- Beitrag des Arbeitgebers ist Geeignet für geringfügig Beschäftigte Beitragszahlung Leistungen der minijobrente im Alter Kosten für Arbeitgeber Übertragbarkeit auf Folgearbeitgeber Private Fortführung Direktversicherung/ Pensionskasse Steuer- und sozialversicherungsfrei im ersten Beschäftigungsverhältnis Regelmäßige Monats- oder Jahresbeiträge; Einmalige Zuzahlungen sind zulässig Lebenslange Altersrente; Kapitalwahlrecht Keine Mit dessen Zustimmung möglich; Rechtsanspruch auf Übertragung des Deckungskapitals Möglich Rückgedeckte Unterstützungskasse Steuer- und sozialversicherungsfrei im zweiten Beschäftigungsverhältnis Regelmäßige Monats- oder Jahresbeiträge; Einmalige Zuzahlungen sind nicht zulässig Versorgungskapital Geringe Verwaltungsgebühr plus Beitrag an Pensionssicherungs-verein ab 6. Jahr bzw. bei Entgeltumwandlung ab Beginn Mit dessen Zustimmung möglich; Übertragung des Deckungskapitals derzeit nicht möglich Möglich, wenn Vertragswert noch unter der Abfindungsgrenze des Betriebsrentengesetzes liegt. Da die Übertragbarkeit einer Direktversicherung/ Pensionskasse beim Arbeitgeberwechsel unproblematisch möglich ist und der Arbeitgeber keinerlei Kosten bei diesem Durchführungsweg hat, empfehlen wir, die minijobrente im Regelfall mit einer Direktversicherung/ Pensionskasse umzusetzen. Bei geringfügig Beschäftigten im 2. Beschäftigungsverhältnis kann die minijobrente über die rückgedeckte Unterstützungskasse umgesetzt werden. Dies empfiehlt sich bei langfristig angelegten Arbeitsverhältnissen, da im Falle eines Arbeitgeberwechsels die aktive

8 Fortführung der Versorgung über den Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskasse nicht immer gewährleistet werden kann.

9 6 Welche arbeitsrechtlichen Grundsätze sind bei einer minijobrente zu beachten? Grundsätzlich unterliegt es der freien Willensentscheidung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine zusätzliche Arbeitszeit verbunden mit einem Versorgungsbeitrag zugunsten einer minijobrente zu vereinbaren. Wird die minijobrente im Wege einer Arbeitgeberfinanzierung vereinbart, wird das auf die zusätzlich erbrachte Arbeitszeit entfallene Entgelt direkt vom Arbeitgeber als Versorgungsbeitrag abgeführt. Das Gehalt bleibt unverändert, dadurch verteilt sich das ursprünglich vereinbarte Entgelt auf eine höhere Arbeitszeit und der rechnerische Stundenlohn sinkt entsprechend. Demzufolge ist bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen zu beachten, dass der tarifliche Mindestlohn je Arbeitsstunde durch die Arbeitsverlängerung nicht unterschritten wird. Eine entsprechende Einschränkung gilt für Bereiche, wo gesetzliche Mindestlöhne geregelt sind. Beispiel: Herr A arbeitet in den neuen Bundesländern als Gebäudereiniger derzeit 12 Stunden pro Woche. Sein Gehalt beträgt 400,00 netto. Das entspricht einem durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von 7,66 1 netto. Der Arbeitgeber führt 120,00 an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ab. Der einschlägige Tarifvertrag für gewerbliche Mitarbeiter der Gebäudereinigung sieht im Bereich Ost einen Mindestlohn in Höhe von 6,58 vor. A vereinbart mit seinem Arbeitsgeber eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 15 Stunden je Woche. Im Gegenzug sagt der Arbeitsgeber einen regelmäßigen monatlichen Versorgungsbeitrag für eine minijobrente in Höhe von 100,00 zu. Ist das zulässig? Der Stundenlohn beträgt nunmehr rechnerisch 6,16 und liegt damit unter dem tariflichen Mindestlohn. Die Vereinbarung ist daher unzulässig. Würde dagegen die Arbeitszeit nur um 2 Stunden je Woche erhöht werden und der Arbeitgeber dafür einen Vorsorgungsbeitrag für eine minijobrente in Höhe von 67,00 entrichten, dann gäbe es keine rechtlichen Bedenken: Der rechnerische Stundenlohn beträgt dann 6,59 und liegt knapp über dem tariflichen Mindestlohn. 1 Berechnet nach der im Tarifvertrag Gebäudereinigung definierten Formel: Wochenarbeitszeit / 5 x 261 / 12; hier: 12 / 5 x 261 / 12 = 52,2 Stunden je Monat; 400 / 52,2 = 7,66 Stundenlohn. Wird die minijobrente im Wege einer Entgeltumwandlung vereinbart, wird das auf die zusätzlich erbrachte Arbeitszeit entfallene Entgelt dem Lohnkonto zugeschrieben und dann im Wege der Entgeltumwandlung als Versorgungsbeitrag an die minijobrente abgeführt. Dadurch sinkt der rechnerische Stundenlohn nicht. Demzufolge steht einem tariflichen und/ oder gesetzlichen Mindestlohn einer Vereinbarung über eine minijobrente nicht entgegen. Allerdings muss bei tariflichen Mindestlöhnen im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung enthalten sein und deren

10 Restriktionen müssen beachtet werden, sonst ist eine minijobrente im Rahmen einer Entgeltumwandlung nicht realisierbar. Quelle: 4 Abs. 1, 5 TVG

11 8 Ist das Modell minijobrente arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich geprüft und einwandfrei? Das Modell minijobrente ist in arbeitsrechtlicher, steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht mehrfach geprüft und als einwandfrei bestätigt. Neben verschiedenen Anrufungsauskünften in speziell gebildeten Musterfällen und den Antworten der Finanzämter, allgemeinen Auskünften zum Beitrags- und Meldeverfahren von der zuständigen Sozialversicherungsträgerin sowie einer eingehenden Systemprüfung durch die Rechtsabteilungen der Partner auf Produktgeberseite wurde ein umfassendes rechtswissenschaftliches Gutachten der Humboldt-Universität zu Berlin erstellt, das alle Ergebnisse und rechtlichen Fragen zusammenfasst. Zudem wurde von einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft eine Stellungnahme zu allen sich stellenden Fragen aus Sicht des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters vorgelegt.

12 14 Kann von einem geringfügig Beschäftigten auch die Riester - Förderung in Anspruch genommen werden? Grundsätzlich kann der geringfügig Beschäftigte auch von der Riester-Förderung profitieren. Dazu ist erforderlich, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für ihn einen so genannten Aufstockungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Die Kosten hierfür betragen derzeit 4,9% = 19,60 monatlich. Dann gilt der geringfügig Beschäftigte als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist damit für eine Riesterrente zulagenberechtigt. Zusätzlich ergeben sich dann höher bewertete Rentenversicherungspflichtzeiten. Frau A (35 Jahre alt) betreut 2 Kinder und erhält als geringfügig Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 10 Stunden ein Gehalt von 400. Von dem Gehalt werden 4,9 % von 400 = 19,60 an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt Durch den freiwilligen Aufstockungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung erwirbt Frau A eine gesetzliche Rente in Höhe von 129,60 (statt 97,80 ). Als Pflichtversicherte kann sie nunmehr auch riestern. Sie braucht lediglich den Mindestbeitrag von 5,00 zu investieren und erhält dann für sich und ihre beiden Kinder die staatlichen Riesterzulagen in Höhe von insgesamt 524,00. Der Riestervertrag wird ab Alter 65 eine zusätzliche Rente von ca. 125,00 ergeben. Zusammengerechnet ergeben sich für Frau A folgende Renten ab Alter 65: gesetzliche Rente 129,60 Riesterrente 1 ca. 125,00 Gesamt ca. 254,60 1 Zahlenbeispiel: Fondgebundene Riesterrente mit angenommener durchschnittlicher Fondsperformance von 7 % p.a. Quelle: Informationsschrift der Minijobzentrale Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge ( publicationfile.pdf/19907_aufstockung.pdf)

13 15 Ist der Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit Voraussetzung zur Nutzung der minijobrente? Kurz ausgedrückt: Nein! Der Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit ist Voraussetzung zur Nutzung der Riesterrente. Die minijobrente ist damit aber nicht gekoppelt und kann auch unabhängig davon eingesetzt werden, ob der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstockt. Dieses bestätigt ein Schreiben des Dezernatsleiters der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) an den Vorstand der Versorgungseinrichtung minijobrente e.v.: gerne bestätige ich Ihre Auffassung, dass es auch einem Minijobber, der nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, möglich ist, eine Entgeltumwandlung vorzunehmen. Wie Sie zutreffend ausführen, besteht der Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung nur für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind ( 17 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG); sofern arbeitsrechtlich zulässig, kann aber durchaus auch der Minijobber, der keine "Aufstockungsbeiträge" i.h.v. 4,90% zahlt, eine Entgeltumwandlung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

14 16 Kann eine minijobrente bei einem Wechsel in ein normales Arbeitverhältnis fortgeführt werden? Ja, die minijobrente in Form einer Direktversicherung/ Pensionskasse kann bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos fortgeführt werden. Entweder der neue Arbeitgeber tritt in den Vertrag ein, oder das angesammelte Deckungskapital kann im Rahmen des Übertragungsabkommens der Versicherungswirtschaft auf eine neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Außerdem kann eine minijobrente in Form einer Direktversicherung/ Pensionskasse auch privat fortgeführt werden. Bei einer minijobrente in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse ist eine Fortführung der Versorgung ebenfalls möglich, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist. Anders als bei der Direktversicherung/ Pensionskasse kann aber der neue Arbeitgeber zur Akzeptanz dieses Durchführungsweges nicht gezwungen werden. Quelle: 4 BetrAVG; Abkommen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel

15 24 Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn der Arbeitgeber nicht allen Arbeitnehmern einen Versorgungsbeitrag gewährt? Das Gleichbehandlungsgebot gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Das Teilzeit- und- Befristungsgesetz v sieht diesen Grundsatz in 2 Abs. 2 TzBfG ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte vor. Der Arbeitgeber darf daher nicht willkürlich einzelnen Arbeitnehmern einen Versorgungsbeitrag gewähren und anderen nicht. Jedoch gibt es für die unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe, wenn der minijobrenten-vertrag als Äquivalent für mehr geleistete Arbeitszeit vereinbart wird. Dabei unterliegt die Vereinbarung über die Höhe der geschuldeten Arbeitszeit grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mit jedem Arbeitnehmer das gleiche Mehrarbeitssoll zu vereinbaren. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht durch den Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, jedem Arbeitnehmer durch die Vereinbarung von Zeit für mehr Rente einen minijobrenten- Vertrag anzubieten.

16 25 Spielt es eine Rolle, ob der geringfügig Beschäftigte zusätzlich noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist? Die minijobrente kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der geringfügig Beschäftigte zusätzlich noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist. Unter steuerlichen Aspekten spielt es aber eine Rolle, ob der geringfügig Beschäftigte noch eine weitere Beschäftigung ausübt oder nicht. Ist der geringfügig Beschäftigte ausschließlich bei einem Arbeitgeber tätig, kann für die minijobrente der Durchführungsweg der Direktversicherung/ Pensionskasse in Anspruch genommen werden. Ist der geringfügig Beschäftigte dagegen auch noch für einen anderen Arbeitgeber tätig, kann die minijobrente nur über den Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskasse genutzt werden. Denn Beiträge in eine Direktversicherung/ Pensionskasse sind gemäß 3 Nr. 63 EStG nur dann steuerfrei, wenn diese aus einem ersten Beschäftigungsverhältnis abgeführt werden. Quelle: 3 Nr. 63 EStG

17 33 Ist die minijobrente auch in der "Gleitzone", d.h. bei Mitarbeitern, die zwischen 400,00 und 800,00 verdienen, möglich? Auch Midijobbern eröffnet die minijobrente die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Genau wie ein Minijobber kann eine Person, die an der Grenze bis 800,00 verdient, gemäß dem Motto "Zeit für mehr Rente" mehr arbeiten, wobei der Gegenwert der Leistung in die minijobrente eingezahlt wird, ohne den aktuellen Status als Mini- bzw. Midijobber zu verlieren. Dabei ist die Lohnnebenkosteneinsparung im Steuer- und Sozialversicherungsbereich für den Arbeitgeber bei Midijobbern nicht 30 % (pauschalierter Beitrag Minijobzentrale für Minijobber), sondern ca. 22,5 % (in der Gleitzone). Der Midijobber nutzt den finanziellen Vorteil, dass auf den Beitrag zur minijobrente keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Der maximale Beitrag in die minijobrente ist auch hier 216,00 monatlich.

18 36 Woraus ergibt sich die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Versorgungsbeiträgen bei dem Grundprinzip der minijobrente: Zeit für mehr Rente? Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet zum Stundenlohn von 10 monatlich 40 Stunden und erhält ein Gehalt von 400. Künftig arbeitet er 50 Stunden pro Monat, erhält ein Gehalt von 400, und der Arbeitgeber zahlt einen Versorgungsbeitrag von 100 monatlich in eine Direktversicherung/ Pensionskasse oder kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse ein, deren Leistungen für den Arbeitnehmer sofort vertraglich bzw. gesetzlich unverfallbar sind. Fragen: a) Ist der Versorgungsbeitrag steuerfrei? Im Durchführungsweg Direktversicherung/ Pensionskasse ist der Versorgungsbeitrag gemäß 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der geringfügig Beschäftigte im 1. Beschäftigungsverhältnis tätig ist. Im Durchführungsweg rückgedeckte Unterstützungskasse ist der Versorgungsbeitrag sowohl im 1. als auch im 2. Beschäftigungsverhältnis steuerfrei. b) Ist der Versorgungsbeitrag SV-frei? Aus der Steuerfreiheit folgt, dass der Versorgungsbeitrag auch SV-frei ist. Die Sozialversicherungsfreiheit für die Direktversicherung/ Pensionskasse ergibt sich aus 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV. Beitragsfrei sind außerdem Rückstellungen zur Unterstützungskasse, da sie kein Arbeitsentgelt i.s. des 14 Abs.1 SGB IV darstellen. c) Ist der Versorgungsbeitrag als Betriebsausgabe absetzbar? Der Versorgungsbeitrag zählt zu den Personalkosten, ist betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe absetzbar. d) Ist der Arbeitnehmer weiterhin geringfügig beschäftigt i.s.d. 8 Ziff. 1 SGB IV? Da der Versorgungsbeitrag steuer- und SV-frei ist, beträgt das steuer- und SV-pflichtige Bruttogehalt 400,00 und liegt somit innerhalb der Grenze für eine geringfügig Beschäftigung i.s.d. 8 Ziff. 1 SGB IV. Anmerkung: Die Richtigkeit der Antworten wurden in einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an minijobrente e.v. ausdrücklich bestätigt. minijobrente, Stand

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