Gemeinde Nobitz. Einwohnerversammlung Podelwitz. 23. Februar 2016

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1 Gemeinde Nobitz Einwohnerversammlung Podelwitz 23. Februar 2016

2 Umrüstung von Kleinkläranlagen

3 Rechtsgrundlagen EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abwasserverordnung (AbwV) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Thüringer Kleinkläranlagenverordnung (ThürKKAVO) Thüringer Kleinkläranlagenerlass Entwässerungssatzung der Gemeinde Nobitz (EWS) kommunales Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Wasserrechtliche Anordnungen des Landratsamtes

4 Wasserrahmenrichtlinie regelt Schutz und Bewirtschaftung der Gewässer schreibt vor, dass ein guter Zustand der Gewässer erreicht werden soll biologischer und chemischer Zustand regelmäßige Beprobung der Gewässergüte Gewässergütekarte

5 Gewässergütekarte Pleiße

6 Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass Einleitungen dem Stand der Technik anzupassen sind Anpassungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist

7 Abwasserverordnung regelt Grenzwerte für die Abwassereinleitung Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) max. 150 mg/l Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen BSB 5 max. 40 mg/l

8 Thüringer Wassergesetz regelt, dass Abwasserbeseitigungspflicht bei der Gemeinde liegt Betriebskontrolle und Wartungsüberwachung durch Gemeinde Trennung der Zuständigkeit für Sanierungsanordnung Direkteinleiter (Gewässer) Indirekteinleiter (Teilortskanal) Untere Wasserbehörde Gemeinde Nobitz

9 Abwasserbeseitigungskonzept Gemeinde nur für Bereich BgA zuständig, sonst ZAL flurstücksgenaue Einteilung der Grundstücke in entsprechende Entsorgungsgebiete Hauptunterscheidungsmerkmale: Direkteinleiter Indirekteinleiter Einleiter in eine zentrale Kläranlage Grundsatz: Einleitung über Teilortskanal geht direkter Einleitung vor Anzahl der Einleitstellen in ein Gewässer auf das absolut Notwendige begrenzen

10 derzeitige Situation Im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Nobitz gibt es Direkteinleiter: 64 mit Vollbiologie: 23 mit Teilbiologie: 33 Trockentoilette: 8 Indirekteinleiter: 263 mit Vollbiologie: 55 mit Teilbiologie: 191 Trockentoilette: 17 zentraler Anschluss: 53 Stand , Angaben bezogen auf Anzahl der Kläranlagen/Anschlüsse

11 Direkteinleiter Antragstellung bei Unterer Wasserbehörde (Formular) Vorlage Grundstücksentwässerungsplan erforderlich nach Anhörung der Gemeinde Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis zur direkten Gewässernutzung Auflage zum Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Kläranlage innerhalb einer bestimmten Frist (Sanierungsanordnung) Überwachung durch Gemeinde und Meldung an Untere Wasserbehörde

12 Indirekteinleiter Anwendung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nobitz Antragstellung bei Gemeinde Nobitz (Formular) Vorlage Grundstücksentwässerungsplan erforderlich Erlass eines Bescheides zur Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage mit Auflage zum Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Kläranlage innerhalb einer bestimmten Frist gebündelte Abwasserableitung über einen Übergabeschacht Überwachung durch Gemeinde

13 Einleiter in zentrale KA betrifft nur Ortsteil Zehma Gemeinde in der Pflicht, Anlieger an zwei Straßen noch anzubinden lt. derzeitigem ABK vorgesehen bis 2021, genauer Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden

14 Reinigungsanforderungen in den Ortsteilen Gösdorf und Zumroda (Abwasserableitung in Wiera/Wyhra) nur CSB max. 150 mg/l und BSB5 max. 40 mg/l in den Ortsteilen Gieba, Goldschau, Großmecka, Löhmigen, Maltis, Podelwitz, Runsdorf, Tautenhain und Zürchau zusätzlich Phosphor max. 3 mg/l in Zehma Anschluss an zentrale Kläranlage südlich von Löhmigen (ZAL) bei Einleitung in den Untergrund keine Phosphorfällung erforderlich

15 sonstige Anforderungen nur zugelassene Kleinkläranlagen dürfen errichtet werden (Zulassung DIBt) Wartungsvertrag mit DWA zertifiziertem Fachunternehmen ist abzuschließen Wartungsprotokolle sind durch Wartungsunternehmen über die DiWa-Schnittstelle vorzulegen Führung Betriebsbuch

16 Sanierung gefordert-und nun? Gemeinde versendet Bescheide zur Umstellung der Grundstücksentwässerungsanlage daraufhin Antragstellung bei Gemeinde (Antrag liegt Bescheid bei oder auf Internetseite Vorlage Grundstücksentwässerungsplan Prüfung Antrag und Erlass eines Bescheides, aus dem weitere Anforderungen hervor gehen (z. B. Phosphorfällung ja/nein) Fördermittelantrag stellen

17 Sanierung gefordert-und nun? Angebote von Fachfirmen einholen Achtung: Noch keinen Auftrag auslösen!!! Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn abwarten Auftrag auslösen und Anlage errichten/nachrüsten Abnahme beantragen hierbei Vorlage Dichtigkeitsnachweis nach Setzen der Anlage und Vorlage unterzeichneter Wartungsvertrag Ausstellung Abnahmeprotokoll Inbetriebnahme der Anlage Fördermittel abrufen

18 Hinweis Am Donnerstag, den 14. April 2016 findet von 14 bis 18 Uhr ein Tag der offenen Tür am Bildungs- und Demonstrationszentrum in Leipzig, An der Luppe 2 statt. Hier können sich Bauherren umfassend zu den Klärtechnologien, Anlagenplanungen, Kontrollen, Wartungen und Kosten für Kläranlagen informieren. Mitarbeiter der Herstellerfirmen stellen die Funktionsweisen ihrer Kläranlagen vor. 13 biologische, in den Abwasserkreis von Leipzig eingebundene Kläranlagen können auf einem Versuchsfeld besichtigt werden.

19 Förderung von Kleinkläranlagen

20 was wird gefördert? Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen (KKA) für ein oder mehrere Grundstücke die lt. ABK dauerhaft nicht an kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden

21 wer wird gefördert? Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) Förderung auch für Gewerbetreibende möglich maximal 10 % der Kläranlagen werden gefördert das sind 41 Anlagen im Jahr

22 Fördervoraussetzung kein Rechtsanspruch Grundstück muss entsprechend im ABK ausgewiesen sein bei Direkteinleitern muss eine Sanierungsanordnung (i. d. R. im Zusammenhang mit einer Wasserrechtlicher Erlaubnis) vorliegen, bei Indirekteinleitern die Zustimmung der Gemeinde zu errichtende Kläranlage muss über eine Zulassung des DIBt verfügen, bei Nachrüstung ist eine Übereinstimmungserklärung erforderlich Erstkontrolle durch Gemeinde mit Dichtheitsnachweis, Grundstücksentwässerungsplan und Wartungsvertrag Maßnahmebeginn (Auftragsauslösung) erst nach Zusage zum vorzeitigen Vorhabensbeginn

23 Ersatzneubau: wie wird gefördert? Festbetragsförderung für 4 EW zzgl. 150 je weiteren EW Nachrüstung: 750 für 4 EW zzgl. 75 je weiteren EW erweiterte Reinigungsanforderung (Phosphorfällung): 300 für 4 EW zzgl. 50 je weiteren EW

24 wie wird gefördert? Darlehen nur für private Bauherren Darlehenshöchstbetrag: Darlehensmindestbetrag: Darlehenslaufzeit: 6 Jahre ab Tilgungsbeginn Zinssatz: 1,99 % p. a. nominal

25 Förderanträge werden nicht automatisch mit Bescheid mitgesendet, da Behörde nicht weiß, ob Zuschuss oder Darlehen gewünscht wird bzw. wann umgerüstet wird liegen in der Gemeindeverwaltung bereit sind veröffentlicht auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank ( unter der Rubrik Förderung von Kleinkläranlagen und der Gemeinde Nobitz (

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28 Ansprechpartner Bei Fragen können Sie sich wenden an: für Direkteinleiter: für Direkt- und Indirekteinleiter: Untere Wasserbehörde Gemeinde Nobitz Frau Jahn Frau Lory Tel.: Tel.: zusätzlich für Fördermittel: Gemeinde Nobitz Herrn Graichen Tel.: Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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