Erste Erfahrungen mit der Überwachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Sachsen Dr. Andreas Berthold

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1 Erste Erfahrungen mit der Überwachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in Sachsen Dr. Andreas Berthold

2 Ansprechpartner Dr. Andreas Berthold Geschäftsführer Telefon: Fax: Internet:

3 Eigenkontrolle Überwachung dezentraler Abwasseranlagen Überwachung -Sicherstellung der regelmäßigen Eigenkontrolle durch Betreiber -Kontrolle Wartungsdurchführung und Bauzustand -Pflicht des Grundstückseigentümers (Betreiber der Anlage) -Durchführung der Betriebskontrolle, Funktionskontrolle und Sichtkontrolle -Veranlassung der Störungsbeseitigung -Dokumentation und Nachweis im Betriebsbuch -Schlammabfuhr Wartung -Durchführung durch Fachkundigen (in der Regel 2 x jährlich) -Wartungsvertrag -Kontrolle und Wartung der Systeme der Anlage -notwendige Reparaturen -Schlammspiegelmessung -Kontrolle Ablaufwerte -Einschätzung Bauzustand Dauerhafte betriebssichere Funktionsweise der KKA nach Zulassung und Wasserrecht

4 Einordnung der neuen Aufgabe Überwachung Vorh. Anlagen Planung und Bau ABK Bürgerinformation Abnahme Schlammabfuhr FM-Programm Service-Pakete Abnahme Anlagen Eigenkontrolle und Wartung Schlammabfuhr Überwachung Bürger Zweckverband/Kommune

5 Wie soll Überwachung stattfinden? -In der Kleinkläranlagenverordnung von 2007 festgelegt -Überwachung höchstens 1 x jährlich, mindestens alle 3 Jahre -Bei allen KKA und abflusslosen Gruben durch Einsichtnahme in das Betriebsbuch anlässlich der Fäkalschlammabfuhr oder Entleerung -Bei biologischen KKA auch durch Zusendung des Wartungsprotokolls an abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zur Kontrolle Zweckverbände handhaben das unterschiedlich, einige lassen sich Wartungsprotokolle für die biologischen KKA zuschicken, andere kontrollieren die Betriebsbücher Wie sieht es nun in der Realität aus?

6 Eigenkontrolle Erste Ergebnisse der Überwachung Die Überwachung durch Dritte (Unternehmen Schlammentsorgung) hat sich nicht bewährt. (Zeitdruck, kein Ansprechpartner vor Ort, Betriebsbücher nicht greifbar, Kontroll- und Beratungsaufwand ) Eigene Terminvereinbarung schwierig, minimale Rückmeldung, hoher Aufwand Mangelhafte Einweisung des Betreibers in die Anlage Betriebsbücher werden größtenteils nicht geführt, fehlende Unterlagen Bauartzulassung nicht vollständig vorhanden, damit Eigenkontrollumfang für Betreiber nicht ersichtlich Eigenkontrolle größtenteils nicht durchgeführt und wenn, dann nicht dokumentiert Mehrzahl der Betreiber weiß nicht, wie Betriebsstunden abgelesen werden, wo an der Anlage Sichtkontrollen erfolgen sollen Überstau der Anlage wird zu spät oder überhaupt nicht wahrgenommen Verantwortung für sicheren Betrieb ist Betreiber nicht bewusst Verständnis über die Funktionsweise der Anlage selten vorhanden

7 Aufgaben bei der Kontrolle der Wartungsprotokolle Posteingang, Registrierung, Digitalisierung der Wartungsprotokolle Überprüfung des Fachkundenachweises des Wartungsbetriebes Überprüfung des Wartungsumfanges laut Bauartzulassung/wasserrechtlicher Erlaubnis Überprüfung der dokumentierten Ergebnisse der Wartung Überprüfung des Schlammentsorgungsbedarfes Bei Mängelfeststellung Schriftverkehr mit Betreiber zur Aufforderung der Mängelbeseitigung und Fristsetzung Kontrolle der Mängelbeseitigung und Dokumentation

8 Wartung Wartungsprotokolle landen an verschiedenen Stellen (ZV, UWB, Betreiber), nur geringe Zahl kommt unaufgefordert Fehlende Angaben zur Wartung, unvollständiger Wartungsumfang, Nichteinhaltung von Abflusswerten Fehlen der Abwasseranalytik durch Beauftragung über Fremdlabor, beim Betreiber nicht dem Wartungsprotokoll zugeordnet Wartungsprotokolle sehr unterschiedlich gestaltet, enormer Aufwand bei der Erfassung der Daten aus dem Protokoll Bei überwiegenden Teil der Anlagen wird Wartung durchgeführt, die Anzahl stimmt nicht immer mit der in der Bauartzulassung geforderten überein Grenzwertüberschreitungen werden dokumentiert, vom Betreiber wird das nicht als Problem erkannt, selten weitergehende Hinweise des Wartungsbetriebes dazu Teilweise konnten Wartungsprotokolle trotz Wartungsvertrag vom Betreiber nicht vorgelegt werden

9 Bewertung Die jetzige Struktur des Überwachungsprogramms verursacht einen inakzeptablen Aufwand, der die Ressourcen der Verbände übersteigt (fehlende einheitliche Wartungsprotokolle, Verarbeitungssoftware, separate Terminkontrolle für jede KKA) Mit der Zwischenschaltung des Bürgers gelangen die Wartungsprotokolle nur nach Mahnung an den Aufgabenträger Die Überwachung im Zuge der Schlammentsorgung ist nur dort einsetzbar, wo Aufgabenträger diese selbst durchführt (Sicherstellung der Schulung) Es ist eine Illusion, dass die Bürger eine tägliche, wöchentliche und monatliche Eigenkontrolle durchführen und dokumentieren Die Rolle des Betriebsbuches wird überbewertet. Bei der Abnahme der Anlagen werden eine Vielzahl der Unterlagen bereits vom Aufgabenträger kontrolliert. Eine mit hohem Aufwand durchgeführte nochmalige Kontrolle im Betriebsbuch kommt einer Kontrolle einer ordnungsgemäßen Aktenführung näher als einer ordnungsgemäßen Betriebsführung. Der Kontrollzeitraum von 3 Jahren und ein nachfolgendes Verfahren einer festgestellten Mängelbeseitigung kann einen über mehrere Jahre nicht festgestellten Fehlbetrieb der Anlage ermöglichen

10 Bewertung Die Umstellung der Anlagen durch Neubau oder Nachrüstung bringt eine deutliche Verbesserung der Abwasserqualität Der Schwerpunkt bis 2015 wird auf dem Bau und der Nachrüstung der Anlagen liegen, weil sie eine wesentliche Grundvoraussetzung sind, dass die Anlagen überhaupt entsprechend der Grundstücksnutzungen die Ablaufwerte dauerhaft bringen Das heutige Modell der Überwachung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der dezentralen Anlagen ist viel zu aufwendig und bisher nicht erfolgreich Die Gewährleistung des kontinuierlichen sicheren Betriebes der dezentralen Anlagen muss im Gesamtsystem der dezentralen Abwasserentsorgung über die Einführung von einheitlichen verbindlichen Kontrollstandards erreicht werden, die die jetzige Eigenkontrolle des Bürgers zumindest teilweise wieder durch Maßnahmen in Verantwortung von Fachkundigen ersetzt, z. B. digitales Wartungsprotokoll, Fernüberwachungssysteme

11 Was sollte getan werden? Für die Überwachung sollte die Wartung der Anlagen im Mittelpunkt stehen. Die Arbeit ist auf eine für Sachsen einheitliche software-gestützte Überwachung der Wartung zu konzentrieren. Dabei sollte der direkte Informationsweg zwischen Aufgabenträger und Wartungsfirma angestrebt werden. Die Einweisung des Bürgers in die neue biologische Kleinkläranlage durch den Hersteller ist zu verbessern (BDZ). Neben Betreiber- und Betriebsführungsmodellen für Kleinkläranlagen sind auch für privat betriebene dezentrale Anlagen Betriebsmodelle zu entwickeln, die die heutige Art der Eigenkontrolle durch technische Lösungen ersetzt und die unmittelbare Störungsbeseitigung auf direktem Weg wieder in die Hände von Fachkundigen legt. Die Überwachung sollte sich in Zukunft auf die Kontrolle der Betriebssicherheit der dezentralen Anlagen konzentrieren und nicht auf die ordnungsgemäße Aktenführung beim Bürger Der Datenaustausch zwischen den Beteiligten ist zu standardisieren und mit den modernen Kommunikationsmitteln durchzuführen, was zu einer Entbürokratisierung führt

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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