NKHR-Einführung: Paradigmenwechsel in Baden-Württemberg

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1 NKHR-Einführung: Paradigmenwechsel in Baden-Württemberg Vortrag beim Baden-Württembergischen Kämmerertag , Mannheim Gastgeber:

2 Fahrplan zum NKHR Baden-Württemberg Inkrafttreten des Gesetzes am und offizieller Beginn der Umsetzung der Haushaltsrechtsreform ab dem Haushaltsjahr Übergangsfrist für die Umstellung: 7 Jahre. Übergangsfrist für Gesamtabschluss: Erstmals zum Gesetz vom (Verlängerung der Frist für die Umstellung bis Ende 2019); Evaluierung des neuen Rechts ab Mitte 2013 Bei Umstellung vor 2016: Bisherige kamerale Regelungen gelten bis einschließlich 2015 sinngemäß (Zahlungssicht + Tilgung). Maßstab für Haushaltsausgleich: Neues Haushaltsrecht: Das ordentliche Ergeb-nis soll im Haushaltsjahr, längstens aber im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen werden. Inkrafttreten und Übergangsregelungen nach Art. 13 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Bei Umstellung in 2016: Haushaltsjahr + Finanzplanungszeitraum als Ausgleichszeitraum

3 Wer hat bereits umgestellt? (Stand: Januar 2015) (29) (9) (1) (122) Verbände (KVJS) Landkreise Stadtkreise kreisangehörige Gemeinden insgesamt

4 Woher kommt die Zurückhaltung? Quelle: Der Neue Kämmerer 3/2011 Quelle: Stuttgarter Zeitung vom

5 Politische Zielsetzung der Evaluierung Quelle:

6 Denkbare Bausteine zur Evaluierung Produktteilung Kreditermächtigung Liquiditätssicht Gesamtabschluss Innere Darlehen Basiskapital Mindestliquidität Zahlungsmittelüberschuss Definitionen Schlüsselprodukte Kennzahlen zur Leistungsfähigkeit Eröffnungsbilanz

7 Zwei Diskussionspunkte der Veranstaltung am

8 Am Anfang: Eröffnungsbilanz Die Werte der Eröffnungsbilanz sind grundsätzlich auf Basis der AHK zu ermitteln Wenn die AHK nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelbar sind können Erfahrungswerte angesetzt werden In vielen Fällen können selbst Herstellungszeitpunkte nicht präzise ermittelt werden Was muss getan werden um die Eröffnungsbilanz weiter zu vereinfachen?

9 In der Bewirtschaftung: Liquiditätssicht 80 II GemO sieht lediglich den Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen vor Der Finanzhaushalt ist noch kein optimales Steuerungsinstrument und wird durch die ebenfalls noch nicht optimale Anlage 4.2 ergänzt Es gibt derzeit keine Regelung zur Mindesthöhe des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit (kamerale Zuführungsrate) zu einem Mindestzahlungsmittelbestand Wie kann die Gleichrangigkeit der Steuerungsinstrumente Ressourcen- und Liquiditätssicht im NKHR erreicht werden?

10 Zwischenfazit zur Evaluierung Ob die diskutierten Bausteine, so sie in der Evaluierung Berücksichtigung finden, tatsächlich zu einem: - einfacheren - transparenteren und - kostengünstigeren Haushaltsrecht führen werden, wird sich im Rahmen der laufenden Beratungen zeigen.

11 Referenten Stadtverwaltung Gaggenau Gemeindetag Baden-Württemberg Andreas Merkel Fabian Müller Stadtverwaltungsdirektor Finanzreferent Hauptstraße 71 Panoramastraße Gaggenau Stuttgart Gastgeber Moderation WL BANK AG Der Neue Kämmerer Markus Krampe Katharina Schlüter Vertriebsdirektor Chefredakteurin Sentmaringer Weg 1 Mittelstraße Münster Berlin markus.krampe@wlbank.de k.schlueter@derneuekaemmerer.de

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