Gemeindeversammlung Verkehr. Kommunaler Richtplan Glarus Süd. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am:
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- Alexandra Brodbeck
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1 Kommunaler Richtplan Glarus Süd Gemeindeversammlung Verkehr Von der Gemeindeversammlung genehmigt am:... Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Vom Departement Bau und Umwelt genehmigt am:... Röbi Marti, Regierungsrat:...
2 A. Ausgangslage Verkehrsaufkommen und entwicklung Die Gesamtmobilität in Glarus Süd hat trotz der rückläufigen Bevölkerungszahl und der stagnierenden Beschäftigtenzahl zugenommen. Der Strassenverkehr in Glarus Süd weist gemäss Daten der Verkehrszählstelle in Schwanden Nord (H17) folgende Merkmale auf: Das Verkehrsaufkommen in Schwanden Nord hat seit dem Jahr 2002 um über 13 Prozent bzw. rund 800 Fahrten pro Tag zugenommen. Ein beträchtlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens erfolgte ab dem Jahr Der durchschnittliche Tagesverkehr DTV in Schwanden Nord beläuft sich auf knapp Fahrten (Jahr 2011). Etwas über dem Durchschnitt bewegt sich das Verkehrsaufkommen an Werktagen, deutlich weniger Fahrten werden hingegen an Sonntagen gemessen. Das Verkehrsaufkommen an Samstagen erreicht Werte knapp unterhalb des DTV. Das Verkehrsaufkommen in Schwanden Nord ist im Jahresverlauf Schwankungen ausgesetzt. Am grössten ist das Verkehrsaufkommen während der Sommer- und Herbstmonate, wenn der Klausenpass Durchgangsverkehr generiert. Auch die jährlichen Spitzentage mit bis zu Fahrten fallen in diesen Zeitraum. Am geringsten ist das Verkehrsaufkommen in den Wintermonaten. DTV im Jahresmittel Entwicklung Frequenzen Schwanden (H17) (ASTRA) DTV im Monatsmittel 9,000 8,000 7,000 6,000 5,000 4,000 3,000 2,000 1,000,0 Frequenzen Schwanden (H 17) 2010/11 (ASTRA) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez DTV Jahresmittel Die aufgezeigte Verkehrsentwicklung wirkt sich negativ auf den Wohn- und Wirtschaftsstandort Glarus Süd aus. Einerseits haben die Verkehrszunahme und die heute während den täglichen Spitzenstunden bereits prekäre Verkehrssituation im Glarner Mittel- und Vorderland eine Verschlechterung der strassenseitigen Erreichbarkeit von Glarus Süd zur Folge. Als Produktionsstandort mit einem grossen Pendler-Einzugsgebiet ist Glarus Süd auf eine gute strassenseitige Erreichbarkeit angewiesen. Eine schlechtere Erreichbarkeit wirkt sich auch nachteilig auf die Standortgunst des Wohnstandorts Glarus Süd aus. Andererseits führt eine Verkehrszunahme zu einer weiteren Abwertung von Wohnlagen entlang der Hauptstrasse, namentlich die Strassendörfer im Grosstal sind von zusätzlichen Lärm- und Schadstoffimmissionen betroffen
3 Planungsgrundlagen Unter der Federführung des Kantons ist in einer breit abgestützten Zusammenarbeit ein Mobilitätskonzept für den Kanton Glarus erarbeitet worden ( Mobilitätskonzept Glarnerland, genehmigt im Juni 2006). Das Konzept befasst sich mit Strategien, welche auf einer überkommunalen Planungsstufe anzugehen sind (Sachplan Bund, kantonale Planungen), zeigt jedoch auch auf, inwiefern die Gemeinden zu dessen Umsetzung beitragen können. Der kantonale Richtplan stützt sich auf diese Grundlage. Die gemäss Mobilitätskonzept und Richtplan vorgesehenen infrastrukturellen und organisatorischen Massnahmen betreffen die Gemeinde Glarus Süd direkt (Optimierung Umsteigeknoten Schwanden, Halbstundentakt Ziegelbrücke-Schwanden) und indirekt (Umfahrung Näfels, Netstal, Glarus). Im kommunalen Richtplan werden nur Inhalte mit Bezug zum Verkehr festgelegt, welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen. Es sind dies: die Nahtstellen zwischen den Verkehrsträgern (Park & Ride), die Strassenraumgestaltung (Behandlung im Kapitel 3 Siedlung), der Langsamverkehr. Nahtstellen zwischen den Verkehrsträgern (Park & Ride) Der kantonale Richtplan und das Raumkonzept Glarus Süd legen die Erhöhung des öv- Anteils am Gesamtverkehr als strategisches Ziel fest. Einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und Förderung des öffentlichen Verkehrs soll mit einer Verbesserung der Nahtstellen zwischen den Verkehrsträgern (Umsteigeknoten, Haltestellen) geleistet werden. Die Gemeinden werden aufgefordert, die Qualität der Umsteigeknoten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu überprüfen und die Verbesserung der Transportkette zu fördern (kantonaler Richtplan V3-3). Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Transportkette in Glarus Süd stellt die Einrichtung von Park & Ride-Angeboten an gut bedienten Bahnhaltstellen dar. Mit Park & Ride kann der öffentliche Verkehr bei der Feinerschliessung unterstützt werden. Das Angebot dient der Arbeits- und Freizeitmobilität. Die Gemeinde Glarus Süd prüft die Einrichtung von Park & Ride-Anlagen an ausgewählten Bahnhaltestellen. Im kommunalen Richtplan werden vier Standorte für Park & Ride festgelegt (siehe Objekte D). Strassenraumgestaltung Die Strassenraumgestaltung dient der Verkehrsberuhigung, der optischen Aufwertung eines Raums und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Der planerische Ansatz besteht darin, Verkehr und Siedlung gesamthaft zu behandeln und den Verkehrsraum als Ganzes anzugehen, das heisst als Verbindungsbereich, als Erschliessungsanlage und als Aufent
4 haltsort. Eine Strassenraumgestaltung ist für das Zentrumsgebiet in Schwanden und allenfalls für weitere Ortszentren vorgesehen (siehe Handlungsanweisung Kap. 3.1). Langsamverkehr Der Velo- und Fussgängerverkehr sowie andere Formen des nichtmotorisierten Verkehrs (Wandern, Mountainbike, Langlaufen, Inlineskaten) werden mit dem Begriff Langsamverkehr zusammengefasst. Die Wege für den Langsamverkehr bilden zusammen ein Langsamverkehrsnetz. In Glarus Süd steht dem Langsamverkehr heute ein vielfältiges, weitgehend zusammenhängendes Netz zur Verfügung: Innerhalb der Siedlungsgebiete dienen Fusswege dem Langsamverkehr. Das Fusswegnetz kann bezüglich Attraktivität und Sicherheit noch optimiert werden, so z.b. durch eine Strassenraumgestaltung. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Schulwege ist zu überprüfen, wie eine möglichst sichere Abwicklung des Langsamverkehrs innerhalb der Siedlungen erfolgen kann. Im Talboden des Grosstals und Sernftals verlaufen durchgehende, signalisierte Radwege, welche die Ortschaften miteinander verbinden und an die Bahnhaltestellen anknüpfen. Die Radwege verlaufen abseits der kantonalen Hauptstrassen. Diese Wege dienen dem Berufs- und Schülerverkehr gleichermassen wie der Erholung und dem Tourismus. Das Wanderwegnetz ist gut ausgebaut und erschliesst eine Vielzahl an attraktiven Landschaftsräumen. Dieses steht grundsätzlich auch den Mountainbikern zur Verfügung. Die Wanderwege dienen in erster Linie der Erholung und dem Tourismus. Für die Mountainbiker sind spezifische Routen ausgeschildert. Der Sport soll auch auf Radrouten und Wanderwegen ausgeübt werden können. Durch Information und gegenseitige Rücksichtnahme können Konflikte mit anderen Nutzungen, namentlich mit dem Wandern, vermieden werden. Zur Eliminierung einzelner Konfliktstellen sind sanfte Lenkungsmassnahmen (Weggebote) oder punktuell auch Nutzungsentflechtungen in Betracht zu ziehen. Im Grundsatz wird jedoch eine Koexistenz von Wandern und Mountainbike angestrebt. Es wäre nicht verhältnismässig, wenn für jede Nutzungsform ein eigenes Netz angeboten würde. Die Aufgabe für die Gemeinde besteht darin, das Langsamverkehrsnetz zu unterhalten und weiter zu optimieren. Hierzu gehören das Schliessen bestehender Lücken beim Rad- und Fusswegnetz und die Bereitstellung von geeigneten Abstellplätzen für Fahrräder an den Bahnhöfen und bei publikumsintensiven Einrichtungen. In Abstimmung mit der übergeordneten Tourismusstrategie ist es denkbar, dass weitere Mountainbikerouten, Langlaufloipen oder andere Wege (Inline, Reitwege) bezeichnet werden
5 Erschliessung Braunwald Der Tourismusschwerpunkt Braunwald ist einzig über eine Standseilbahn erschlossen. Die 1907 erbaute Braunwaldbahn verbindet die SBB-Station Linthal-Braunwaldbahn im Talboden (674 m ü. M) mit dem Ortszentrum Braunwald auf 1254 m ü. M. Diese Bahnerschliessung hat auch dazu geführt, dass Braunwald sich heute als einen autofreien Tourismusort positionieren kann. Dieses Alleinstellungsmerkmal ist für die weitere touristische Weiterentwicklung des Ortes zentral. Neben dem Personentransport sind auch alle Materialtransporte für die Versorgung und Entsorgung des Ortes über die Standseilbahn abzufertigen. Entsprechend wichtig ist die langfristige Sicherung dieser Erschliessung und deren Abstimmung mit der Weiterentwicklung des Ortes und der Erneuerung der touristischen Transportanlagen. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Bergstation der Braunwald- Standseilbahn in einem Rutschgebiet mit erheblicher Gefährdung (rote Zone) liegt. Die Braunwald-Standseilbahn ist heute auf einem guten technischen Stand und erfüllt ihre Aufgabe im öffentlichen Verkehr. Die Verantwortlichen der Bahn haben mit Blick auf die Erneuerungsfrage der Bahn im Rahmen von Vorstudien Verlegungsmöglichkeiten und eine bessere Anbindung bzw. Direktanbindung an die touristischen Transportanlagen geprüft. Aufgrund dieser Vorabklärungen gibt es zwei mögliche Varianten (Variante mit Trasseeverlegung, Variante mit Trasseeverlängerung). Noch nicht abgestimmt sind diese Möglichkeiten mit der Weiterentwicklung des Ortszentrums, der Frage der künftigen Bauzone und der Frage der Naturgefahren. Im kommunalen Richtplan werden die möglichen Trassenführungen soweit festgelegt, dass dies Frage der Entwicklung des Ortszentrums und die Frage der Bauzonenausscheidung darauf abgestützt geklärt werden können. B. Leitüberlegungen Ziel Der Gesamtverkehr wird so gelenkt, dass die Bevölkerung und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs möglichst geschützt werden. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs am Gesamtverkehr nimmt beim Arbeits- und Freizeitverkehr zu. Glarus Süd ist mit sicheren, komfortablen und zusammenhängenden Rad- und Fusswegnetzen für den Schüler-, Pendler- und Freizeitverkehr erschlossen. Strategische Grundsätze a) Massnahmen im Strassenverkehr zielen auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und auf eine Verbesserung der Umwelt- und Siedlungsqualität für die Bewohner. Innerhalb der Siedlungsgebiete wird namentlich mit einer Strassenraumgestaltung auf eine Verkehrsberuhigung und verbesserte Aufenthaltsqualität hingewirkt
6 b) Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs wird mit organisatorischen und infrastrukturellen Massnahmen gesteigert. Die Gemeinde prüft die Einrichtung von Park & Ride-Anlagen an den im Richtplan bezeichneten Standorten und unterstützt dort Einrichtungen des Carsharings (Nahtstellen zwischen den Verkehrsträgern). c) Die Bedienung der Ortschaften mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt möglichst im ½- Stunden-Takt. d) Das Fuss- und Radwegnetz ist auf die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, die touristischen Knoten und die wichtigen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen abgestimmt. Die Zugänge zu den öv-haltestellen für den Langsamverkehr werden optimiert. e) Die Weiterentwicklung des Langsamverkehrsnetzes erfolgt so, dass den Bedürfnissen des täglichen Verkehrs (Beruf, Schule) sowie des Tourismus und des Freizeitverkehrs optimal Rechnung getragen wird. f) Die Braunwald-Standseilbahn sichert langfristig die Erschliessung von Braunwald. Veränderungen in der Linienführung erfolgen in Abstimmung mit der Entwicklung des Ortszentrums, zielen auf eine bessere Direktanbindung an die touristischen Transportanlagen und berücksichtigen die naturräumlichen Gegebenheiten. C. Handlungsanweisung Die Gemeinde orientiert sich bei den für den Verkehr relevanten Planungen an den Zielen und Grundsätzen gemäss den Grundsätzen des Richtplans Verkehr. Die Gemeinde setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten namentlich für einen für die Bevölkerung und die Umwelt verträglicheren Verkehr ein. Gestützt auf das konsolidierte Konzept der Schulstandorte überprüft die Gemeinde die Situation der Schulwege. Bei Bedarf trifft sie infrastrukturelle und / oder organisatorische Massnahmen zur Schulwegsicherung. Falls erforderlich sichert sie diese Massnahmen im kommunalen Richtplan. Die Gemeinde klärt die Frage der Zentrumsentwicklung in Braunwald und stimmt diese mit dem Anlagenkonzept der touristischen Transportanlagen ab. Sie sichert darauf abgestützt die erforderlichen Trassen für die Erschliessung mit der Standseilbahn
7 D. Objekte Standorte Park & Ride Nr. Gebiet Hinweis Koordinationsstand V-1 Bahnhof Linthal FS V-2 Bahnhof Schwanden FS V-3 Bahnhof Mitlödi FS V-4 Bahnhof Nidfurn-Haslen FS Braunwald- Standseilbahn BW-1 Braunwald Variante 1 Verlegung Verlegung des oberen Streckenteils nach Süden mit Bergstation bei Talstation Grotzenbühlbahn. ZE BW-2 Braunwald Variante 2 Verlängerung Fortsetzung der bestehenden Linienführung bis Bereich Unterer Höhenweg / Hunduren. ZE - 6 -
8 E. Planungsverfahren und Mitwirkung Kap. 5 Erarbeitung: Die Erarbeitung des kommunalen Richtplans erfolgte 2012 durch eine vom Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe. Diese hat den Entwurf am 27. November 2012 zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Der Gemeinderat hat den Entwurf beraten und in der Sitzung vom zuhanden der 1. öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. 1. öffentliche Mitwirkung: In Anlehnung an Art. 7 RBG erfolgte vom 11. März bis zum 30. April 2013 die 1. öffentliche Mitwirkung. Zu Beginn der öffentlichen Mitwirkung wurden in Matt, Linthal und Schwanden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Während der Mitwirkung lagen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung auf und konnten unter / Aktuelles bezogen werden. Vorprüfung Anpassungen: Gleichzeitig zur 1. öffentliche Mitwirkung erfolgte die Vorprüfung durch die kantonalen fachstellen. Die Behandlung der eingegangenen Wünsche und Anträge aus der öffentlichen Mitwirkung sowie der Vorprüfung sind im Bericht Richtplanung, Bericht zu den Wünschen und Anträgen dokumentiert. 2. öffentliche Mitwirkung Infolge der Anpassungen aufgrund der 1. öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung wurde der kommunale Richtplan während 30 Tagen vom 8. November bis zum 7. Dezember 2013 ein zweites Mal zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Eine formelle Einsprache kann nicht eingereicht werden. Während der Mitwirkung lagen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung auf und konnten unter / Aktuelles bezogen werden. Anpassungen: Die Behandlung der eingegangenen Wünsche und Anträge aus der öffentlichen Mitwirkung sind im Bericht Richtplanung, Bericht zu den Wünschen und Anträgen dokumentiert. Genehmigung: Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 20. Juni
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