EU-Retail Banking. Fortsetzung der europäischen Finanzmarktintegration. 31. Mai 2006
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- Gitta Hafner
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1 Finanzmarkt Spezial EU-Monitor Mai 2006 EU-Retail Banking Fortsetzung der europäischen Finanzmarktintegration Die Integration der europäischen Privatkundenmärkte (Retail Banking) wird mittelfristig deutlich zunehmen. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf vier Faktoren zurückzuführen. Diese sind eine zunehmend internationale Nachfrageorientierung der Kunden, ein kontinuierlicher Bedeutungsgewinn direkter Vertriebskanäle, limitierte Expansionsmöglichkeiten von Banken in den Heimatmärkten und eine Vielzahl von Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene. In der EU bildet sich graduell ein Kundensegment mit zunehmend internationalen Präferenzen heraus. Während gegenwärtig weniger als 5% der Verbraucher Bankprodukte grenzüberschreitend erwerben, planen ca. 15% der Verbraucher ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen. Annähernd 12% zeigen Interesse am Erwerb einer ausländischen Kreditkarte. Autor Raimar Dieckmann Editor Bernhard Speyer Publikationsassistenz Sabine Kaiser Deutsche Bank Research Frankfurt am Main Deutschland Internet: Fax: DB Research Management Norbert Walter Der kontinuierliche Bedeutungsgewinn direkter Vertriebskanäle wird das grenzüberschreitende Bankgeschäft mittelfristig fördern. Über 20% der Verbraucher nutzen gegenwärtig in den Mitgliedstaaten bereits das Internet für Bankgeschäfte. Die Expansion ins europäische Ausland bietet für Retail Banken attraktive Wachstumsperspektiven angesichts einer hohen Marktkonzentration in vielen Heimatmärkten. So liegt mit der Ausnahme Deutschlands der Marktanteil der vier größten nationalen Retailbanken in vielen Mitgliedstaaten bei über 70%. Eine Vielzahl von legislativen Maßnahmen auf EU-Ebene wird die Marktingration deutlich erhöhen. Während Verbraucher von einer breiteren Produktauswahl zu günstigeren Preisen profitieren, werden Anbieter von Finanzdienstleistungen dank eines einheitlichen Rechtsrahmens Synergieeffekte auf der Produkt- und Vertriebsseite erzielen. Gegenwärtig stehen der Integration der Privatkundenmärkte noch eine Reihe von Hindernissen entgegen. Zu diesen zählen divergierende nationale Bestimmungen im Verbraucherschutz, in der Besteuerung, im Zivilrecht und in nationalen Produktanforderungen. Hingegen sind so genannte natürliche Hindernisse wie z.b. Sprache, kulturelle Präferenzen und geografische Nähe zur Bank überwindbar. Für einen angemessenen regulatorischen Rahmen muss sich der EU- Gesetzgeber der Prinzipien guter Regulierung bedienen, um die erheblichen Umsetzungs- und Übergangskosten der Banken bei der Anpassung der organisatorischen Abläufe und IT-Plattformen an den regulatorischen Rahmen zu begrenzen.
2 EU-Monitor 34 Vier Faktoren forcieren Marktintegration im Retail Banking Retail-Märkte gegenwärtig stark fragmentiert 1. Einführung Die Europäische Union ist trotz der Liberalisierung des Kapitalverkehrs und wiederholter politischer Bemühungen von der Schaffung eines Binnenmarkts für Privatkundenmärkte (Retail Banking) noch weit entfernt. Selbst die Einführung des Euro konnte die Integration der Privatkundenmärkte nicht maßgeblich voranbringen. Die erwartete vermehrte Eröffnung von Bankfilialen im europäischen Ausland, eine verstärkte grenzüberschreitende Konsolidierung und die Entstehung eines bedeutenden grenzüberschreitenden Geschäftsvolumens sind bisher weitgehend ausgeblieben. Vor diesem Hintergrund wird von Gegnern der Finanzmarktintegration regelmäßig behauptet, dass Privatkundenmärkte qua Natur heimische Märkte seien, für eine Integration per se nicht geeignet. Hinzu kämen politische Hindernisse der Marktintegration, die die Entstehung eines grenzüberschreitenden Geschäfts auch in Zukunft verhindern würden. Diese Einschätzung ist jedoch inzwischen als deutlich überholt anzusehen. Tatsächlich werden sich pan-europäische Retailstrategien zunehmend als attraktive und ertragreiche Option erweisen. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf vier Faktoren zurückzuführen. So bildet sich erstens ein Kundensegment mit einer zunehmend internationalen Nachfrageorientierung heraus. Zweitens wird der kontinuierliche Bedeutungsgewinn direkter Vertriebskanäle das grenzüberschreitende Bankgeschäft mittelfristig stark forcieren. Angesichts limitierter Expansionsmöglichkeiten auf den Heimatmärkten stellt die Expansion ins europäische Ausland für Retailbanken drittens die einzig ernsthafte Wachstumsperspektive dar. Schließlich wird die Vielzahl der regulatorischen Vorhaben auf EU-Ebene der Marktintegration der Privatkundenmärkte einen deutlichen Schub verleihen. 2. EU-Retail Banking: Status quo Die Marktintegration im europäischen Retail Banking ist im Vergleich zu anderen Marktsegmenten am wenigsten ausgeprägt. Während die Integration der Wholesale- und Geldmärkte weitgehend abgeschlossen ist, werden Finanzdienstleistungen im Privatkundengeschäft fast immer noch ausschließlich über inländische Vertriebskanäle angeboten. So sind Kunden mit einer herkömmlichen Bedarfsstruktur nur in begrenztem Maße in der Lage und geneigt, Finanzdienstleistungen von einem ausländischen Anbieter zu erwerben. Finanzmarktintegration in Marktsegmenten Finanzinstitutionen Wholesale- Banking Retail Banking Preise / Sätze Grenzüberschreitende Dienstleistungen Niederlassungen Gesamteuropäische Infrastruktur Produktverfügbarkeit Schattierung zeigt den Fortschritt der Marktintegration Quellen: Europäische Kommission, DB Research Mai 2006
3 EU-Retail Banking mit der Ausnahme von Investmentfonds Grenzüberschreitende Nachfrage In % der Bevölkerung Kunden mit Bankprodukt aus anderen Mitgliedstaaten EU-25 Girokonten Autoversicherung Zukünftige Nachfrage EU-25 Kreditkarten Private Altersvorsorge Quelle: Europäische Kommission 2 Fremdsprachenkenntnisse der EU-Bürger Direkte Vertriebskanäle gewinnen an Bedeutung Eine Ausnahme auf den Privatkundenmärkten bilden bis dato Investmentfonds unter dem OGAW-Rechtsrahmen (Kapitel 6), die in einem begrenzten Umfang grenzüberschreitend angeboten und nachgefragt werden. Sie stellen den einzigen Bereich im Retail Banking dar, in welchem die Finanzmarktintegration in den letzten Jahren nennenswerte Fortschritte erzielen konnte. 3. Die Kundenperspektive: Herausbildung eines Segments mit internationalen Präferenzen Die große Mehrheit der Privatkunden erwirbt Finanzprodukte derzeit über inländische Vertriebskanäle wie z.b. Bankfilialen oder Finanzberater. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission hat jedoch verdeutlicht, dass Bankkunden ihr Kaufverhalten graduell verändern und zunehmend den Erwerb von Finanzprodukten ausländischer Anbieter in Erwägung ziehen. Während gegenwärtig nur ein geringer Prozentsatz der Verbraucher Bankprodukte grenzüberschreitend erwirbt, ist der Anteil der Privatkunden, die den Erwerb eines Bankprodukts in einem anderen Mitgliedstaat planen, deutlich größer. So beabsichtigen ca. 15% der Verbraucher ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen und annähernd 12% planen den Erwerb einer ausländischen Kreditkarte. 1 Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich die Nachfrageorientierung der Kunden graduell verändert und sich zunehmend ein Kundensegment mit internationaler Ausrichtung herausbildet. Angesichts einer Vielzahl an regulatorischen Initiativen auf EU- Ebene wird erwartet, dass diese Werte mittelfristig weiter steigen werden. Die Europäische Kommission plant z.b. die Märkte für den europäischen Zahlungsverkehr, für Konsumentenkredite und Investmentfonds (weiter) zu harmonisieren (Kapital 6). Unterstellt man, dass mittelfristig ca. 5% der EU-Bürger ein Interesse am grenzüberschreitenden Erwerb von Finanzprodukten haben, würde ein grenzüberschreitender Markt mit einem Potenzial von über 20 Mio. Kunden entstehen. Diese Entwicklung wird auch durch die Fremdsprachenkenntnisse der EU-Bürger begünstigt. So sprechen 53% der EU-Bürger eine Fremdsprache fließend (ca. 41% der EU-Bürger beherrschen fließend Englisch) und 26% sind sogar zweier Fremdsprachen mächtig. 2 Unklar ist allerdings, inwieweit die Anbieter von Finanzdienstleistungen diesem Trend bereits Rechnung tragen und Finanzprodukte für Privatkunden in mehreren Sprachen bewerben und anbieten. Weitere Impulse zur Forcierung der Marktintegration im Retail Banking gehen vom kontinuierlichen Bedeutungsgewinn direkter Vertriebskanäle aus. Insbesondere die Rolle des Online-Banking als Distributionskanal hat gegenüber dem stationären Vertrieb in Bankfilialen stetig zugenommen. So nutzen gegenwärtig bereits über 20% der EU-Bürger in den Mitgliedstaaten das Internet für Bankgeschäfte. In fast allen Mitgliedstaaten verzeichnet das Online-Banking hohe Wachstumsraten. Die höchsten Penetrationsraten erzielen gegenwärtig im europäischen Vergleich die nordischen Länder. Das Internet ist für Retailbanken insbesondere für den Vertrieb von standardisierten Finanzprodukten sehr attraktiv. Komplexere Bankdienstleistungen werden hingegen schwerpunktmäßig im stationären Vertrieb angeboten. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass technologische 1 2 Europäische Kommission (2003). Eurobarometer. Mai Europäische Kommission (2001). Eurobarometer Bericht 54. S Mai
4 EU-Monitor 34 Online-Banking In % der Bevölkerung EU-15 AT DE DK FI GR ES IE LU PT SE UK Natürliche Hindernisse der Marktintegration überschätzt Beseitigung künstlicher Hindernisse wichtig Expansion ins europäische Ausland mittels stationärem Vertrieb 0 Quelle: Eurostat 3 Neuerungen in den Bereichen Telekommunikationstechnik und Internetdienste auch den Vertrieb von komplexeren Finanzprodukten über das Internet langfristig fördern werden. Ebenso ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass ein umfangreiches Angebot an grenzüberschreitenden Online Banking-Diensten eine Voraussetzung für die Entwicklung grenzüberschreitender Märkte darstellt. Derartige Dienste werden zurzeit noch schwerpunktmäßig von spezialisierten Direktanbietern angeboten. Folglich ist das gesamte grenzüberschreitende Marktvolumen derzeit noch klein. Für einen erfolgreichen, grenzüberschreitenden Direktvertrieb ist jedoch nicht nur ein hohes Maß an Vertrauen der Kunden in die Integrität des Anbieters erforderlich, sondern ebenso Vertrauen in die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein wesentlicher Grund für die geringe Neigung der Privatkunden zum Erwerb ausländischer Finanzprodukte dürfte daher nicht in der Abneigung liegen, Finanzdienstleistungen ohne persönlichen Kontakt zu erwerben, sondern vielmehr im (fehlendem) einheitlichen Rechtsrahmen für das grenzüberschreitende Geschäft. Dieses Hindernis wird verstärkt durch das Fehlen eines europarechtlichen Rahmens für die grenzüberschreitende Kontoeröffnung, ist doch ein laufendes Konto in der Regel Dreh- und Angelpunkt für den Erwerb von weiteren Finanzprodukten. Experten erwarten daher, dass mit der Etablierung eines hinreichenden Mindestmaßes rechtlicher Harmonisierung die Marktintegration zügig voranschreiten würde. Die Ursachen für das fehlende Mindestmaß an rechtlicher Harmonisierung liegen vornehmlich in divergierenden nationalen Bestimmungen zur Besteuerung, zum Verbraucherschutz sowie in nationalen Anforderungen an die Produktgestaltung. So ist es Privatkundenbanken in der EU nicht möglich, dasselbe Produkt in verschiedenen Mitgliedstaaten ohne Anpassungen an jeweilige nationale Vorschriften zu vertreiben. Privatbanken können somit keine Skaleneffekte durch einen pan-europäischen Vertrieb erzielen und zentrale Funktionen nicht vereinheitlichen. So verhindern zum Beispiel Unterschiede in den nationalen Steuersystemen die pan-europäische Produktgestaltung und die Zentralisierung von Backoffice Funktionen. Als Folge entstehen erhebliche Umsetzungs- und Übergangskosten bei der Anpassung der organisatorischen Abläufe und IT-Plattformen an spezifisch nationale regulatorische Anforderungen. Als Konsequenz können Verbraucher nicht von einem breiteren Angebot zu niedrigeren Preisen profitieren. Auch Unterschiede im Vertrags- und Zivilrecht stellen wesentliche Hemmnisse der Marktintegration dar, wie z. B. die landesspezifischen Verfahren zur Verwertung von Kreditsicherheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten. Diese eher künstlichen Hindernisse haben eine wesentlich größere Bedeutung als so genannte natürliche Barrieren wie z.b. Sprache, kulturelle Präferenzen und geografische Nähe zur Bank. Anders als rechtliche Hindernisse sind natürliche Hindernisse jedoch durch gutes Management und Produktinnovation überwindbar. So unterstreicht z.b. der Bedeutungsgewinn der direkten Vertriebskanäle, dass das Bedürfnis der Privatkunden nach geographischer Nähe zur Bank kontinuierlich an Bedeutung verliert. 4. Das grenzüberschreitende Angebot im Retail Banking Finanzdienstleister bieten ihre Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU heute noch in erster Linie über lokale stationäre Vertriebskanäle an. Zu diesen zählen z.b. Niederlassungen und Filialen. In der Regel erfolgt der Markteintritt durch den Aufbau eines Mai 2006
5 EU-Retail Banking Marktanteile der vier größten Retail Banken 2002, % BE DE ES FR IT NL SE UK Einlagen n.a. Kredite Quelle: CGE&Y analysis, Synergieeffekte auf der Produktionsseite Zunehmende Industrialisierung des Bankgeschäfts eigenen Filialnetzes oder durch den Erwerb eines lokalen Finanzdienstleisters. Der direkte grenzüberschreitende Vertrieb von Finanzprodukten ohne lokalen stationären Vertrieb ist derzeit nur von untergeordneter Bedeutung. Mit Blick auf die zukünftige Marktentwicklung im EU-Retail Banking bestehen jedoch gute Gründe für die Annahme, dass Finanzdienstleister mittelfristig ein verstärktes Interesse an pan-europäischen Geschäftsmodellen im Retail Banking entwickeln werden. Zum einem sind die Retail-Märkte in den meisten Mitgliedstaaten von einem relativ hohen Konzentrationsgrad geprägt. So liegt mit der Ausnahme Deutschlands der Marktanteil der vier größten nationalen Privatkundenbanken in vielen EU-Ländern bei über 70%, so z.b. im Vereinigten Königreich, Schweden, Belgien und den Niederlanden. Eine weitere Konsolidierung innerhalb der nationalen Märkte ist aus wettbewerbspolitischen Gründen somit faktisch nicht möglich, wie die untersagten Fusionsprojekte SEB-Swedbank und Abbey-Lloyds TSB eindrucksvoll verdeutlicht haben. Zum anderem wird der grenzüberschreitende Markteintritt aus einer Vielzahl an Gründen für Retailbanken attraktiver. Zu diesen zählen insbesondere die folgenden Aspekte: Im Gegensatz zur nationalen Marktkonsolidierung, wo Synergieeffekte auf der Vertriebsseite durch Optimierung des Filialnetzes erzielt werden können, lassen sich im grenzüberschreitenden Geschäft Synergieeffekte nur auf der Produktionsseite erzielen. So erlauben die pan-europäische Zentralisierung der Produktentwicklung, des Middle- und Backoffices und eine einheitliche IT-Plattform das Erzielen von Skaleneffekten. Auch zentrale Funktionen wie z.b. das Risikomanagement könnten pan-europäisch organisiert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Mindestmaß an rechtlicher Vereinheitlichung; anderenfalls wären Finanzdienstleister weiter gezwungen, ihre Dienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten an die nationalen rechtlichen Bestimmungen anzupassen. In diesem Fall würden also die Hemmnisse der Marktintegration wie divergierende nationale Bestimmungen im Verbraucherschutz, Steuerrecht und Aufsicht fortbestehen. Gegenwärtig hat die Europäische Kommission jedoch zahlreiche legislative Vorhaben zur Überwindung dieser Barrieren initiiert (Kapitel 6). Retail Finanzdienstleistungen sind von einer zunehmenden Industrialisierung gekennzeichnet. Diese Entwicklung führt dazu, dass Retail-Produkte zunehmend wie Massengüter (commodities) behandelt werden, was zwei Konsequenzen hat. Erstens können Finanzdienstleister mittels einer Markenstrategie (Branding) eine Differenzierung im Wettbewerb und somit eine Abkopplung vom Margenverfall erreichen. Zweitens führt nicht mehr jedes Kreditinstitut die Prozesse entlang der Wertschöpfungsstufen vollständig in Eigenregie aus. Vielmehr werden Teilbereiche in den Funktionen Produktion, Steuerung und Vertrieb an Drittanbieter ausgelagert (Outsourcing). Für diese Bereiche entsteht damit ein Markt für so genannte White-Label-Produkte, die Spezialanbieter den Retailbanken zur Verfügung stellen. Auf nationaler Ebene kann diese Entwicklung bereits im Zahlungsverkehr beobachtet werden, wo spezialisierte Transaktionsbanken den Zahlungsverkehr für andere Kreditinstitute nahezu komplett abwickeln. Es ist zu erwarten, dass sobald ein Mindestmaß an rechtlicher Harmonisierung in entsprechenden Märkten besteht diese Spezialanbieter ihr Geschäftsmodell pan-europäisch aus- 31. Mai
6 EU-Monitor 34 Retail Banking als legislative Priorität Aktionsplan für Finanzdienstleistungen Die EU-Kommission verabschiedete den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) im Mai 1999 mit dem Ziel, ein angemessenes Rahmenwerk für einen europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Dabei sollten insbesondere drei Ziele erreicht werden: ein Binnenmarkt für Großkunden, ein offener und sicherer Markt für Privatkunden und angemessene aufsichtsrechtliche Regelungen und Strukturen. 41 der 42 Maßnahmen wurden innerhalb von sechs Jahren umgesetzt. Bei der Marktöffnung geht es um die Schaffung von Handelsmöglichkeiten Zahlreiche Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene weiten werden. Insbesondere für kleine Kreditinstitute ist eine Verringerung der Fertigungstiefe attraktiv, um hohe Investitionen in IT-Plattformen, IT-Prozesse und laufende Compliance-Kosten zu vermeiden. 5. Legislative Vorhaben auf EU-Ebene als weiterer Treiber der Marktintegration Die legislativen Vorhaben zur Schaffung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen waren in der jüngsten Vergangenheit mit dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen ( Financial Services Action Plan, FSAP) auf die Wholesale-Märkte konzentriert. Nach der nahezu vollständigen Umsetzung des FSAP hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 die künftigen politischen Prioritäten der Finanzmarktgesetzgebung in einem Weißbuch vorgestellt. Die Kommission nennt als zentrales legislatives Handlungsfeld der nächsten fünf Jahre das europäische Retail Banking. In diesem Bereich möchte die Kommission durch gezielte legislative Maßnahmen sowie durch Wettbewerbsuntersuchungen die Schaffung eines rechtlich einheitlichen Rahmens forcieren. So hat die Kommission bereits zwei Untersuchungen zu potentiellen Wettbewerbsverzerrungen auf den Privatkundenmärkten gestartet. Außerdem geht die Kommission jetzt aggressiver gegen nationale Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen vor, wie das jüngste Vorgehen gegenüber Italien und Polen verdeutlicht hat. Die Gegner der Finanzmarktintegration führen regelmäßig an, dass weitere legislative Maßnahmen im europäischen Retail Banking nicht erforderlich seien, da kein signifikantes Marktvolumen im grenzüberschreitenden Geschäft zu erwarten sei. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass es bei der Öffnung von nationalen Märkten für ausländische Anbieter nicht um eine Erhöhung des Handelsvolumens geht, sondern vielmehr um die Schaffung von Handelsmöglichkeiten. So kann bereits der sog. latente Wettbewerb, d.h. der potentielle Wettbewerbsdruck durch zusätzliche (ausländische) Anbieter, die Markteffizienz und Wettbewerbsfähigkeit eines nationalen Markts deutlich erhöhen. Die Verbraucher wären in dieser Situation in der Lage, von Preissenkungen und einem breiteren Produktangebot zu profitieren. Auch für die Finanzmarktgesetzgebung bleibt somit festzuhalten, dass die Öffnung eines nationalen Markts für ausländische Wettbewerber nicht von prognostizierten Handelsvolumina abhängig gemacht werden darf. Die Rolle des Gesetzgebers muss vielmehr darin bestehen, einen adäquaten rechtlichen Rahmen bereitzustellen, der eine hohe Markteffizienz und globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte sicherstellt. Eine Analyse der Finanzmarktpolitik der Europäischen Kommission verdeutlicht, dass eine Vielzahl von umfassenden regulatorischen Maßnahmen bereits initiiert bzw. geplant ist (siehe folgendes Kapitel). Diese Vorhaben werden mittel- bis langfristig die Funktionsweise der Retail Märkte nachhaltig verändern. Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die Rechtsvorhaben in einem ausgewogenen Maße sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die der Anbieter berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei zum einem auf die Kohärenz und Konsistenz der einzelnen legislativen Maßnahmen gelegt werden. Zum anderen sollte ein hohes Maß an Verbraucherschutz erzielt werden, indem sich der europäische Gesetzgeber am Bild des mündigen Bürgers orientiert. Letztendlich würden Verbraucher und Anbieter von einem Rechtsrahmen, der eine grenzüberschreitende Marktentwicklung ermöglicht, gleicher Mai 2006
7 EU-Retail Banking Targeted full harmonisation erforderlich Prinzipien guter Regulierung Prinzip der Mindestharmonisierung nicht zielführend Horizontaler Ansatz besser geeignet maßen profitieren. So wären Verbraucher in der Lage, Finanzprodukte aus einem breiten Angebot zu günstigen Preisen auszuwählen, wohingegen Anbieter Skaleneffekte im grenzüberschreitenden Vertrieb auf der Produktionsseite erreichen könnten. Die Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens sollte auf dem Prinzip der targeted full harmonisation beruhen, d.h. die Kernbestandteile eines regulatorischen Vorhabens sind vollständig auf EU- Ebene zu harmonisieren, während die anderen Bereiche dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unterliegen sollten. Diese Vorgehensweise würde die Bereitstellung eines einheitlichen Rechtsrahmens unter gleichzeitiger Wahrung der Produktvielfalt ermöglichen. Ferner sollte der europäische Gesetzgeber anstreben, eine hohe Markteffizienz und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte sicherzustellen, indem er für alle legislativen Vorhaben die Prinzipien guter Regulierung ( better regulation ) anwendet. Aus Sicht der Anbieter sind kosteneffiziente regulatorische Maßnahmen erforderlich, die im Einklang mit den Geschäftsmodellen stehen, um die erheblichen Umsetzungs- und Übergangskosten zu begrenzen, die bei der Anpassung der organisatorischen Abläufe und IT-Plattformen an Änderungen des regulatorischen Rahmens entstehen. Der bisher verfolgte Ansatz der Mindestharmonisierung hat sich insbesondere für Bestimmungen im Verbraucher- und Anlegerschutz bei der Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens als nicht zielführend erwiesen. So weichen zum einem die nationalen Umsetzungsvorschriften in den Mitgliedsländern stark voneinander ab, weil EG-Recht nicht 1:1 national umgesetzt wird. So werden teilweise umfangreiche zusätzliche nationale Bestimmungen hinzugefügt (so genanntes Goldplating ). Zum anderen bieten verschiedene EG-Richtlinien den nationalen Regierungen im Bereich von Verbraucher- und Anlegerschutz Spielraum für umfangreiche Ausnahmeregelungen. In der politischen Praxis wird diese Option oft als Mechanismus zum Schutz des heimischen Marktes missbraucht. Sowohl Anbieter als auch Verbraucher sind dann nicht mehr in der Lage, von den Vorteilen eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens zu profitieren. Die künstlichen Hindernisse für die grenzüberschreitende Marktentwicklung sollten daher durch eine Vollharmonisierung eines Kernbestands an europäischen Verbraucherschutzgrundsätzen überwunden werden. Die übrigen Bereiche sollten dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unterliegen. Auf mittlere Sicht wäre es in einem zweiten Schritt ökonomisch sinnvoll, ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zu entwickeln. Dieser horizontale Ansatz würde die Marktintegration stärker forcieren als eine Vielzahl nicht kohärenter Einzelmaßnahmen in einzelnen Produktsegmenten und würde vermeiden, dass einzelne Produkte herausgepickt werden, die vermeintlich besonders für eine Marktöffnung geeignet sind. 6. Legislative Vorhaben auf EU-Ebene a) Konsumentenkreditrichtlinie Am 7. Oktober 2005 legte die Europäische Kommission einen revidierten Vorschlag für eine Richtlinie zum Verbraucherkredit (Consumer Credit Directive, CCD) vor. Die Kommission strebt mit diesem Vorhaben an, einen einheitlichen Rechtsrahmen für einen europäischen Markt für Konsumentenkredite zu errichten. Die europäischen Verbraucher sollen von einem breiteren Produktangebot zu günsti- 31. Mai
8 EU-Monitor 34 Kernpunkte des revidierten Richtlinienvorschlags Zweifel am Harmonisierungsansatz Vier Themengebiete geren Preisen unter gleichzeitiger Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus profitieren. Der vorgestellte Vorschlag der Kommission geht auf eine grundlegende Überarbeitung des ersten Entwurfs der CCD zurück, den die Kommission bereits im Oktober 2004 veröffentlicht hatte. Angesichts zahlreicher Bedenken wurde eine Überarbeitung erforderlich, die inzwischen einige der ursprünglichen Kritikpunkte aufgreift. Im Gegensatz zum ersten Vorschlag zur CCD sind inzwischen Hypothekarkredite vom Richtlinienvorschlag ausgenommen und die Anwendbarkeit der CCD soll auf Kreditbeträge unter EUR begrenzt werden. Zu den weiteren Kernbestandteilen gehören die einheitliche Berechnungsmethode des effektiven Jahreszinses, ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Kreditnehmer, eine Regelung des Rechtes zur vorzeitigen Rückzahlung durch den Kunden sowie Bestimmungen zur Beratungspflicht der Bank. Die in früheren Entwürfen enthaltene, sehr kritische Klausel zur verantwortungsvollen Kreditvergabe stellt nunmehr in erster Linie auf die vorvertraglichen Beratungspflichten des Kreditgebers ab. Der Harmonisierungsansatz der CCD löst weiterhin Bedenken aus, obwohl er eine im Grundsatz richtige Kombination aus Vollharmonisierung und gegenseitiger Anerkennung darstellt. Die aus Sicht der Anbieter wünschenswerte Vollharmonisierung von Kernbestandteilen wurde für wichtige Verbraucherschutzbestimmungen erreicht. Allerdings findet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nur in einigen Bereichen wie den vorvertraglichen Informationspflichten, den Widerrufsregeln oder den Bestimmungen zur vorzeitigen Kreditrückzahlung Anwendung. Auf nationaler Ebene könnten somit zusätzliche Verbraucherschutzbestimmungen erlassen werden, die im worst case die Kreditgeber davon abhalten könnten, Konsumentenkredite grenzüberschreitend anzubieten. Es verbleiben somit Zweifel, inwieweit die Konsumentenkreditrichtlinie letztendlich dazu beitragen wird, die Schaffung eines Binnenmarktes für Privatkundendienstleistungen voranzutreiben. Der überarbeitete Vorschlag wird zunächst vom Ministerrat behandelt, bevor das Europäische Parlament den Vorschlag in zweiter Lesung behandeln wird. b) Hypothekarkredite Die EU-Kommission strebt die Schaffung eines einheitlichen Markts für Hypothekarkreditmärkte in der EU an. Die Kommission erwartet von einer erhöhten Marktintegration signifikante ökonomische Vorteile. So sollen Kunden von einem breiteren Angebot zu geringen Kosten und einem verbessertem Zugang zu Hypothekarkrediten (z.b. mit nicht erstklassiger Bonität) profitieren. Kreditgeber sollen durch eine erhöhte Diversifizierung ihres Kreditportfolios und durch die Ausnutzung von Skaleneffekten profitieren. Gesamtwirtschaftlich sollen diese Effekte eine verbesserte Kapitalallokation in den Mitgliedstaaten der EU herbeiführen. Die Kommission stellte mögliche legislative Schritte zur Forcierung der Marktintegration in einem Grünbuch am 17. Juli 2005 zur Diskussion, die vorrangig vier Themengebiete umfassen: Der Bereich Verbraucherschutz umfasst den Umfang der Informationspflichten, die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, die Bestimmung des effektiven Jahreszinses und Regeln in Bezug auf die Verwertung von Sicherheiten. Die potentiellen Regelungen zum Kreditvertrag beziehen sich auf die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, die Beund Verwertung von Sicherheiten und steuerliche Aspekte Mai 2006
9 EU-Retail Banking Bedeutung des Sekundärmarkts Zwei Expertengruppen eingesetzt Payment Services Directive SEPA: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in der Eurozone Im Bereich Kreditsicherung werden Grundbucheintragungen in den Mitgliedstaaten und der potentielle Nutzen einer Euro- Grundschuld evaluiert. Die Diskussion zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten bewertet Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Refinanzierung von Hypothekarkrediten durch die Kreditgeber. Während die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Harmonisierung der Verbraucherschutzbestimmungen richtet, steht für Kreditgeber die Schaffung eines liquiden Sekundärmarkts für Hypothekarkredite im Vordergrund. Dazu zählen ein Rahmenwerk für einen effizienten Handel von Hypothekenkreditportfolios, die grenzüberschreitende Nutzung von Grundsicherheiten und die Schaffung einer pan-europäischen Grundschuld. Ein derartiger Markt würde die Verbriefung von Krediten erleichtern, die Struktur des Hypothekarkreditportfolios einer Bank verbessern und die Zusammenführung verbriefter Hypothekenkredite ermöglichen. Gegenwärtig beraten zwei von der Kommission berufene Expertengruppen in den Bereichen Verbraucherschutz und Refinanzierung von Hypothekarkrediten. Voraussichtlich Ende 2006 werden beide Gruppen Vorschläge zur weiteren Marktintegration vorlegen. Zu Jahresbeginn 2007 wird die Veröffentlichung des Weißbuchs der Europäischen Kommission erwartet, das konkretere legislative Maßnahmen aufzeigen soll. c) Zahlungsverkehr 3 Die Integration der europäischen Märkte für Zahlungsverkehrsdienste genießt eine hohe politische Priorität. Obwohl zwölf Mitgliedstaaten eine gemeinsame Währung haben, bestehen weiterhin zahlreiche Hindernisse für einen einheitlichen grenzüberschreitenden Massenzahlungsverkehrsmarkt. So ist die Infrastruktur für grenzüberschreitende Massenzahlungen weitgehend von nationalen Retail-Zahlungssystemen geprägt, was auf landesspezifische historische Entwicklungen, Präferenzen und ein geringes Volumen grenzüberschreitender Transaktionen zurückzuführen ist. Zurzeit wird mit zwei Initiativen angestrebt, die Integration der EU-Zahlungsverkehrsmärkte zu erhöhen. Im Dezember 2005 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf für Zahlungsdienste im europäischen Binnenmarkt vorgestellt ( Payment Services Directive, PSD). Mit diesem Vorhaben will die Kommission erreichen, dass die Hindernisse zum einheitlichen Zahlungsverkehrsraum beseitigt werden. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, innereuropäische Zahlungen kostengünstig und rasch vornehmen zu können. Im Detail schlägt die Kommission vor, den Marktzugang für Zahlungsverkehrsanbieter ohne Banklizenz zu erleichtern, widersprüchliche rechtliche Bestimmungen zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und eine einheitliche rechtliche Basis für die gesamte EU zu schaffen. Parallel dazu arbeitet die Finanzindustrie im Rahmen des European Payments Council (EPC) daran, die erforderliche Infrastruktur für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum innerhalb der Eurozone zu errichten ( Single Euro Payments Area, SEPA). Im Juni 2002 schlossen sich 42 europäische Banken und Bankenverbände im EPC zusammen, um pan-europäische Zahlungsverkehrsstandards 3 Für eine ausführliche Diskussion der Voraussetzungen für eine effiziente und sichere Integration der EU-Zahlungsdienstleistungen siehe Mai, Heike (2005). Zahlungsverkehr EU-weit: Die Grundlagen müssen stimmen. Deutsche Bank Research. EU-Monitor Nr. 27, Finanzmarkt Spezial. Frankfurt am Main. 31. Mai
10 EU-Monitor 34 Defizite des Richtlinienvorschlags Pan-europäische Zahlungsinstrumente ab 2008 Legislative Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen Markts zu erarbeiten. Die Mitglieder des EPC haben sich im März 2006 auf gemeinsame Verfahren für Lastschriften und Überweisungen sowie auf die Rahmenbedingungen für SEPA-Kartenzahlungen verständigt. Ab Januar 2008 werden diese Instrumente als pan-europäische Zahlungsinstrumente verfügbar sein. Obwohl der jüngste Richtlinienentwurf zur PSD einen Fortschritt gegenüber dem vorherigen Entwurf darstellt, bestehen weiterhin aus mehreren Gründen Bedenken. Erstens sollte der Fokus der PSD darauf gerichtet werden, Lücken im Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums in der Eurozone zu schließen. Der Fokus sollte dabei auf der Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für SEPA-Lastschriften liegen. Rechtliche Bestimmungen für andere Zahlungsinstrumente sind hingegen redundant, da sie bereits in anderen EU-Richtlinien umfassend geregelt sind. Zweitens muss die Anwendbarkeit der PSD auf Zahlungen innerhalb der Europäischen Union begrenzt sein, d.h. Zahlungen zwischen der EU und Drittstaaten dürfen nicht dem Geltungsbereich der PSD unterliegen. Drittens muss die PSD ein level playing field unter den Anbietern herstellen. In diesem Kontext sind die Zahlungsverkehrsanbieter ohne Banklizenz, sog. Zahlungsinstitute, den gleichen regulatorischen Anforderungen zu unterwerfen. Viertens würde eine mandatorische Ausführungsfrist für Massenzahlungen von d+1 unverhältnismäßige Investitionen erfordern. Die vom EPC vorgeschlagene Frist von d+3 sollte daher als angemessen anerkannt werden, und eine schnellere Ausführung Teil des Wettbewerbs zwischen den Anbietern sein. Als letzter Punkt ist zu erwähnen, dass es unangemessen wäre, kleine und mittelständische Unternehmen in die Bestimmungen zum Verbraucherschutz und zur Haftung einzubeziehen. Die Finanzindustrie hat sich verpflichtet, das SEPA-Projekt fristgerecht zu verwirklichen. Die fristgerechte Umstellung von IT- Systemen und organisatorischen Abläufen führt zu hohen Kosten bei Kreditinstituten und Nutzern der neuen Zahlungsinstrumente. Es ist selbstredend, dass Investitionen in dieser Größenordnung eine hohe Planungssicherheit erfordern. Die politischen Akteure sollten sich daher darauf konzentrieren, auf der Basis der vom EPC erfolgreich entwickelten Verfahren und Instrumente einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für das SEPA-Projekt bereitzustellen, um den termingerechten Start von SEPA im Januar 2008 zu gewährleisen. d) Investmentfonds Innerhalb der letzten zehn Jahre haben sich Investmentfonds zu einer der wichtigsten Anlageklasse auf den europäischen Kapitalmärkten entwickelt. So nehmen Investmentfonds mit Vermögenswerten von über 6,5 Bill. Euro eine wichtige makroökonomische Funktion wahr, indem sie zum Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge beitragen. Um diese Funktion optimal wahrzunehmen, ist ein integrierter und effizienter europäischer Markt für Investmentfonds erforderlich. Allerdings konnte sich trotz früherer Bemühungen der Europäischen Kommission bis dato kein echter Binnenmarkt für Investmentfonds in der EU herausbilden. Die Zahl der grenzüberschreitend vertriebenen Fonds ist immer noch gering und europäische Investmentfonds sind im globalen Vergleich von suboptimaler Größe. Fondsgesellschaften und Anleger sind somit nicht in der Lage, von Größenvorteilen zu profitieren. Die Europäische Kommission hat 2005 mit einem Grünbuch eine Debatte angestoßen, wie der gegenwärtige Mai 2006
11 EU-Retail Banking Die OGAW-Richtlinie Grünbuch zur Verbesserung des Rechtsrahmens legislative Rahmen (so genannte OGAW-Richtlinie 4 ) verbessert werden kann. Bei Investmentfonds unter dem OGAW-Rechtsrahmen handelt es sich um offene Investmentfonds, die in börsennotierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente investieren. Der Terminus OGAW steht für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Die OGAW-Richtlinie ist darauf ausgerichtet, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu erleichtern und gleichzeitig ein hohes Niveau an Anlegerschutz zu gewährleisten. OGAW-Fonds können (theoretisch) in allen weiteren Mitgliedstaaten angeboten werden, wenn sie (i) erstmalig in einem Mitgliedstaat zugelassen worden sind und (ii) im jeweiligen Gastland erfolgreich ein Notifizierungsverfahren durchlaufen haben. Das Grünbuch der Kommission enthält verschiedene Überlegungen, wie die Markteffizienz und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Investmentfondsmarkts erhöht werden kann. Die Kommission hat über 120 Stellungnahmen zum Grünbuch erhalten. Im Zentrum der Debatte steht die Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds, die Spezifizierung von zulässigen Anlageklassen ( eligible assets ), der Anlegerschutz und die grenzüberschreitende Zusammenlegung von Investmentfonds. Zur Erhöhung der Markteffizienz und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Investmentfondsmarkts scheint jedoch eine grundlegende Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens erforderlich. 7. Schlussfolgerung und Ausblick Die Integration der europäischen Privatkundenmärkte wird mittelfristig deutlich zunehmen. Das grenzüberschreitende Retail Banking dürfte somit über ein erhebliches mittelfristiges Wachstumspotential verfügen. Während gegenwärtig pan-europäische Geschäftsmodelle aus Anbieter- und Verbrauchersicht wenig vielversprechend erscheinen, werden grenzüberschreitende Geschäftsstrategien aus vornehmlich vier Gründen an Attraktivität gewinnen. So bildet sich erstens in der EU ein Kundensegment mit zunehmend internationaler Nachfrageorientierung heraus. Während gegenwärtig weniger als 5% der Verbraucher Bankprodukte grenzüberschreitend erwerben, planen z.b. 15% der Verbraucher ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen. Zweitens wird der kontinuierliche Bedeutungsgewinn direkter Vertriebskanäle das grenzüberschreitende Bankgeschäft mittelfristig forcieren. So nutzen bereits über 20% der EU-Bürger das Internet für Bankgeschäfte in den Mitgliedstaaten. Die hohe Marktkonzentration der Heimatmärkte wird drittens dazu führen, dass die Expansion ins europäische Ausland für Retail Banken zunehmend attraktive Wachstumsperspektiven bietet. Ferner wird die Vielzahl der legislativen Maßnahmen auf EU-Ebene die Marktintegration weiter forcieren, d.h. Verbraucher können von einem breiteren Produktangebot zu günstigeren Preisen profitieren, während Finanzdienstleister Synergieeffekte auf der Produkt- und Vertriebsseite dank eines einheitlichen Rechtsrahmens erzielen können. Zur Verwirklichung dieses Szenarios ist jedoch erforderlich, dass der EU-Gesetzgeber 4 Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 (OGAW I-Richtlinie); neue Änderungsrichtlinien u.a. 2001/107/EC (Managementrichtlinie) vom 21. Januar 2002 und 2001/108/EC (Produktrichtlinie) vom 21. Januar 2002, für die der Begriff OGAW III verwendet wird. 31. Mai
12 EU-Monitor 34 einen einheitlichen Rechtsrahmen auf Basis der Prinzipien guter Regulierung verabschiedet, der im Einklang mit den pan-europäischen Geschäftsmodellen der Anbieter steht. Raimar Dieckmann ( , Deutsche Bank AG, DB Research, D Frankfurt am Main, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe Deutsche Bank Research gebeten. Die vorstehenden Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder, die nicht notwendigerweise der Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen entspricht. Alle Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Meinungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen von der Deutsche Bank veröffentlichten Dokumenten, einschließlich Research- Veröffentlichungen, vertreten werden. Die vorstehenden Angaben werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vorstehenden Angaben oder Einschätzungen wird keine Gewähr übernommen. In den USA wird dieser Bericht durch Deutsche Bank Securities Inc., Mitglied der NYSE, NASD, NFA und SIPC, genehmigt und/oder verbreitet. In Deutschland wird dieser Bericht von Deutsche Bank AG Frankfurt genehmigt und/oder verbreitet, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt. Im Vereinigten Königreich wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG London, Mitglied der London Stock Exchange, genehmigt und/oder verbreitet, die in Bezug auf Anlagegeschäfte im Vereinigten Königreich der Aufsicht der Financial Services Authority unterliegt. In Hongkong wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG, Hong Kong Branch, in Korea durch Deutsche Securities Korea Co. und in Singapur durch Deutsche Bank AG, Singapore Branch, verbreitet. In Japan wird dieser Bericht durch Deutsche Securities Limited, Tokyo Branch, genehmigt und/oder verbreitet. In Australien sollten Privatkunden eine Kopie der betreffenden Produktinformation (Product Disclosure Statement oder PDS) zu jeglichem in diesem Bericht erwähnten Finanzinstrument beziehen und dieses PDS berücksichtigen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH und Co. KG Print: ISSN / Internet und
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