ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferienübung KLAUSUR Bruno Binder/Simone Grochar

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1 ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Sommerferienübung KLAUSUR Bruno Binder/Simone Grochar NAME:_ Punkte [50] I. Sachverhalt Lesen Sie den Sachverhalt auf Seite 4! II. Tatbestand und Tatbestandsanalyse Lesen Sie den Tatbestand auf Seite 8! 1. Tatbestandselemente a. Welcher Teil des Tatbestands gehört zur Rechtsfolge? [1] b. Welcher Teil des Tatbestands bestimmt die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde? _ [1] c. Was verstehen wir unter Legaldefinitionen? Enthält der Tatbestand Legaldefinitionen (Wenn ja, nennen Sie diese!)? _ d. Zerlegen Sie auf Seite 3 den Tatbestand im engen Sinn in einzelne Tatbestandselemente! 2. Bestimmte und unbestimmte Tatbestandselemente a. Welche der Tatbestandselemente sind bestimmt, welche unbestimmt? Kreuzen Sie auf Seite 3 entsprechend an! Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

2 b. Legen Sie das unbestimmte Tatbestandselement Zuverlässigkeit aus! _ [4] Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

3 kumulativ alternativ unbestimmt bestimmt 3. Kumulative und alternative Tatbestandselemente Stellen Sie die strukturelle Beziehung der einzelnen Tatbestandselemente zueinander dar! Tatbestandsmerkmal [8] Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

4 III. SUBSUMTION 1. Relevanter Sachverhalt. Welche Teile des Sachverhalts sind im Hinblick auf welche Tatbestandselemente relevant? (Tragen Sie die entsprechende/n Nummer/n der Tatbestandsmerkmale in die jeweiligen Zwischenräume [ ] ein und kennzeichnen Sie die irrelevanten Sachverhaltsdetails durch ein Minus ([ - ]!) [Leer gelassene Zwischenräume werden als Fehler gewertet!] Anita A wurde am 13. Mai 1974 in Wels geboren[]. Nachdem sie im Jahr 1994 ihr Studium der Rechtswissenschaften noch vor Absolvierung des ersten Abschnitts abgebrochen hat [], gab sie ihre Wohnung in Linz auf und zog zu ihrem Freund nach Ried im Innkreis []. Sie fand auch schnell einen Job im Lohnverrechnungsbüro eines renommierten Rieder Unternehmens []. Kurz darauf wurde sie ungeplant schwanger []. Ihr Sohn Boris wurde 1995 ebenfalls am 13. Mai geboren []. Obwohl die Beziehung mit Boris Vater nicht von langer Dauer war blieb sie im Innviertel wohnen []. Sie kaufte sich 2010 in der Rosseggerstraße in Ried eine alte Villa mit riesigem Garten und 3 Garagen [] und bezog diese noch im selben Jahr mit ihrem Sohn Boris[]. Nun 19-jährig ist Boris nahezu jeden Freitag und Samstag als Nachtschwärmer unterwegs []. Anita macht sich große Sorgen um ihren Sohn, da er gelegentlich auch betrunken mit dem Auto von einem Fest nach Hause fährt []. Wenn sie ihn deshalb zur Rede stellt behauptet er jedesmal, dass es in Ried in der Nacht fast unmöglich sei ein Taxi zu bekommen []. Anita, die sich beruflich gerne verändern möchte [], beschließt dem Taxiengpass in Ried ein Ende zu bereiten und ihr eigenes Taxiunternehmen in Ried zu gründen um jedermann, der in Ried ein Taxi braucht gegen Bezahlung zu chauffieren []. Sie war vorher noch nie als Taxifahrerin tätig []. Anita A erzählt ihrer Freundin Christina von ihrer Idee []. Diese schlägt ihr vor, sich bei der zuständigen Behörde nach den rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung ihres Vorhabens zu erkundigen []. Dort erfährt Anita A dass sie eine Taxilenkerprüfung ablegen muss und eine Konzession benötigt []. Daraufhin besorgt sie sich sofort die Unterlagen für die Taxilenkerprüfung und lernt Tag und Nacht []. Am 3. Juni 2014 besteht Anita A die Taxilenkerprüfung vor der vom Landeshauptmann bestellten Prüfungskommission mit Auszeichnung []. Vor lauter Freude über die bestandene Prüfung telefoniert sie während der Heimfahrt mit Boris um ihm die guten Neuigkeiten mitzuteilen [] und wird prompt von einer Polizeistreife angehalten []. Sie muss eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 50 wegen Telefonierens während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung bezahlen []. Das ist auch nicht das erste Mal, dass sie im Straßenverkehr auffällt []. Im Jahr 2011 stieß sie beim Linksabbiegen mit einem PKW einen Fußgänger nieder und wurde vom Bezirksgericht Wels zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt []. Der Vater von Anita hat erst kürzlich ein kleines Vermögen geerbt []. Beeindruckt von der Geschäftstüchtigkeit seiner Tochter schenkt er ihr für ihr Unternehmen ein Startkapital von []. Von diesem Geld kauft sie sich einen VW Touran um für ihr Taxiunternehmen []. Als Firmensitz soll ihr ihre Villa in der Roseggerstraße dienen []. Nach reiflicher Überlegung kauft sie von dem Geld, das ihr ihr Vater zur Verfügung gestellt hat, noch ein weiteres Fahrzeug und möchte für dieses Fahrzeug auch einen Fahrer einstellen []. Da ihr Anwesen über drei Garagen verfügt, hat sie sowohl für den VW Touran als auch für diesen weiteren PKW noch Platz zu Hause bzw. an ihrem Firmensitz []. Anita A beantragt am 29. Juli 2014 bei der zuständigen Behörde eine Konzession für ihr Taxiunternehmen [6] Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

5 2. Prüfen Sie (Subsumtion!) schriftlich, ob Anita A die erforderliche Zuverlässigkeit isd Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 erfüllt! [3] 3. Überprüfen Sie, ob der relevante (!) Sachverhalt sich unter den gesetzlichen Tatbestand (unter die einzelnen Tatbestandselemente) subsumieren lässt! Machen Sie dazu in der Tabelle kenntlich, welche Tatbestandselemente erfüllt sind und welche nicht! [1] IV. RECHTSFOLGE 1. a. Was versteht man unter einer gebundenen Entscheidung, was unter einer Ermessensentscheidung? b. Wie lautet die Rechtsfolge im konkreten Fall? Ist diese in Form einer Ermessensentscheidung oder in Form einer Rechtsentscheidung zu ziehen? Warum? Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

6 _ [3] 2. Welche Verwaltungsbehörde ist sachlich und örtlich zuständig, die Rechtsfolge zu ziehen? Begründen Sie Ihre Antwort! [3] V. ERLÄUTERN SIE DIE FOLGENDEN BEGRIFFE DER FALLLÖSUNG! 1. Was verstehen wir unter Sachverhalt? Was bedeutet relevanter Sachverhalt? 2. Was verstehen wir unter dem Wenn-Dann-Schema? 3. Was verstehen wir unter Subsumtion? Welche Konsequenzen hat eine gelungene Subsumtion? Welche Konsequenzen hat eine misslungene Subsumtion? _ [2] Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

7 4. Der Tatbestand kann Tatbestandselemente demonstrativ aufzählen. Was bedeutet das? Woran erkennt man eine demonstrative Aufzählung der Tatbestandselemente? 5. Nennen Sie mindestens 3 Auslegungsmethoden und erklären Sie diese kurz! [4] 6. Was verstehen wir unter einer Ermessensüberschreitung? 7. Erklären Sie die Begriffe alternative und kumulative Struktur! [2] Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

8 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) BGBl 1996/112 (WV) idgf ABSCHNITT II Besondere Bestimmungen über die Konzession Konzessionspflicht 2. (1)Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen [ ] darf nur auf Grund einer Konzession ausgeübt werden. (2) [ ] Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession 5. (1) Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn [ ] folgende Voraussetzungen [ ] erfüllt sind: 1. die Zuverlässigkeit, 2. die finanzielle Leistungsfähigkeit und 3. die fachliche Eignung [ ] Der Bewerber hat überdies [ ] in der in Aussicht genommenen Standortgemeinde oder einer daran unmittelbar angrenzenden Gemeinde über die erforderlichen Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verfügen. [ ] (2) [ ] (3) Die Zuverlässigkeit ist [ ] insbesondere dann nicht gegeben, wenn 1. der Antragsteller [ ] von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt wurde, [ ] (4) Die finanzielle Leistungsfähigkeit für das Taxi-Gewerbe [ ] ist gegeben, wenn die zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. [ ] (5a) Die Voraussetzung der fachlichen Eignung [ ] wird nachgewiesen durch 1. eine Bescheinigung [ ] über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor einer Prüfungskommission, die von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann bestellt wird, [ ] Beim Taxi-Gewerbe [ ] ist zusätzlich eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit in dem [ ] angestrebten Gewerbe [ ] nachzuweisen [ ]. Behörden 16. (1) [ ] (2) Konzessionen [ ] erteilt die Bezirksverwaltungsbehörde. Gewerbeordnung 1994 (GewO) BGBl 1994/94 idgf I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich 1. (1) [ ] (2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag [ ] zu erzielen [ ]. Übung Öffentliches Recht I Klausur ( )

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