KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS

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1 Fachbereich Rechtswissenschaften KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS Friedrich Carl von Savigny ( ) Student der Rechte in Marburg von 1795 bis 1799 Professor der Rechte in Marburg von 1803 bis 1808 SOMMERSEMESTER 2016

2 A N S C H R I F T Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Marburg Universitätsstraße 6 (Savignyhaus), Marburg (Paketanschrift) Telefon: / ; Fax: / Internet: L A G E Die Einrichtungen des Fachbereichs Rechtswissenschaften befinden sich in der Universitätsstraße Nr. 6 (Savignyhaus) und Nr. 7 (Landgrafenhaus). Zentrales Verwaltungsgebäude ist das Savignyhaus. Die Lehrveranstaltungen finden vornehmlich im Landgrafenhaus statt. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Vom Hauptbahnhof oder Südbahnhof aus mit den Buslinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 Richtung Stadtmitte, Haltestellen Gutenbergstraße, Rudolphsplatz/Lahntor Anreise mit dem Kfz: Über die B3, Ausfahrt Marburg Mitte (Richtung Stadtmitte) Zeittafel und Termine für das Sommersemester 2016 Vorlesungsbeginn Vorlesungsende (jeweils erster bzw. letzter Vorlesungstag) Vorlesungsfreie Tage Vorlesungsfreie Tage sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen: Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Vorlesungsbeginn WS 2016/17 Vorlesungsende WS 2016/ I M P R E S S U M H e r a u s g e b e r Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Marburg R e d a k t i o n u n d L a y o u t Dr. Petra Zrenner, Aykin Kalafatas, Lena Frye (studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.de) D r u c k u n d H e r s t e l l u n g Nomos Verlagsgesellschaft mbh, Waldseestraße 3-5, Baden-Baden

3 Grußwort des Dekans Sehr herzlich heiße ich alle Studierenden unseres Fachbereichs zum Sommersemester 2016 willkommen. Besonders begrüßen möchte ich die Studentinnen und Studenten, die in diesem Semester ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Philipps- Universität Marburg aufnehmen. Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Fachbereich entschieden haben! Dieses kommentierte Vorlesungsverzeichnis soll Ihnen einen Überblick über das Vorlesungs- und Lehrprogramm unseres Fachbereiches geben. Außerdem enthält es allgemein Wissenswertes über das Studium der Rechtswissenschaften sowie Informationen speziell für Studienanfänger und Studienortwechsler. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Marburger Philipps-Universität bietet seinen Studierenden eine klassische rechtswissenschaftliche Ausbildung, die mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Eine breite Auswahl an Veranstaltungen in den Pflichtfächern wie auch in den universitären Schwerpunktbereichen ermöglicht es, viele Bereiche des Rechts kennenzulernen und sich den eigenen Interessen und Begabungen entsprechend zu spezialisieren. Daneben eröffnet der Fachbereich seinen Studierenden die Möglichkeit, verschiedene Zusatzqualifikationen zu erwerben, für deren erfolgreichen Abschluss bereits während des Studiums Zertifikate erworben werden. Diese Programme bestehen derzeit im Pharmarecht, im Sozialrecht, in Kooperation mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften für die Bereiche Recht und Wirtschaft sowie, bundesweit einmalig, im Privaten Baurecht. Für Postgraduierte haben wir sowohl im Privaten Baurecht als auch im Pharmarecht zudem einen Masterstudiengang (LL.M.) eingerichtet. Das Studium in Marburg zeichnet sich aus durch kurze Wege und eine gute Betreuung der Studierenden. Das mehrköpfige Team der Studienberatung steht für eine individuelle Beratung fünf Tage der Woche zur Verfügung. Außerdem wird jeder Studierende des Fachbereichs für die Dauer seines Studiums gleich zu Beginn oder bei einem späteren Wechsel einem professoralen Mentor zugeordnet, an den er sich mit fachlichen Fragen wenden kann. Ein besonderes Gewicht legt der Fachbereich auf die Examensvorbereitung, für die ganzjährig das Marburger Examensrepetitorium, ein Klausurenkurs sowie zwei Probeexamen angeboten werden. Der Fachbereich unterstützt die Mobilität seiner Studenten ins Ausland. Er unterhält dafür eine Vielzahl an Partnerschaften mit ausländischen Universitäten, wie etwa mit den Universitäten von Canterbury (England), Poitiers (Frankreich), Kaliningrad (Russland),

4 Wuhan und Nanjing (Volksrepublik China) oder Bond (Australien). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Fachbereichs wie auch bei der Studienberatung, die Ihnen gerne weiterhilft. Die Philipps-Universität Marburg liegt in einer alten Universitätsstadt mit einer Vielzahl an Sehenswürdigkeiten. Universität und Stadt bieten den Marburger Studierenden ein reichhaltiges und abwechslungsreiches Angebot an kulturellen, sozialen und sportlichen Aktivitäten. Das nahe gelegene Frankfurt ist mit dem Semesterticket ohne weiteren Aufwand für Ausflüge zu erreichen. Ich wünsche Ihnen im Namen des ganzen Fachbereichs eine faszinierende und erfolgreiche Zeit in Marburg. Wir, die Professorinnen und Professoren wie auch alle anderen Mitarbeiter des Fachbereichs, werden alles dafür tun, dass Sie Ihr Studium an unserer Universität zu einem gelungenen Abschluss bringen. Professor Dr. Sebastian Müller-Franken Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften

5 Der Fachbereich Rechtswissenschaften dankt Ehrensenator Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinfried Pohl, * 26. April Juni 2014 sowie seinen Söhnen Reinfried Pohl und Andreas Pohl für ihre großzügige finanzielle Unterstützung des Fachbereichs.

6 Aufgrund der hochschulweiten Vereinheitlichung der Raumnummerierungen ergeben sich folgende Änderungen zu den bisherigen Raumnummern: Bisherige Raumnummer Neue Raumnummer LH /0030 LH /0070 LH /0050 LH /0040 LH /0090 LH /0010 LH /0210 LH /0080 SH SH A SH SH SH SH SH

7 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2016 Fachbereich 01 Rechtswissenschaften Alle Angaben sind nicht unveränderlich! Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise und Aushänge! Hinweise zur Belegung von Veranstaltungen I. Studierende im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften und Nebenfachstudierende 1. Belegpflicht Aus gegebenen Anlass ein Hinweis zum Begriff "Belegpflicht": Dies bedeutet nicht, dass die Veranstaltung absolviert werden muss, sondern lediglich dass für diese Veranstaltung ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird. Mit Ausnahme der Arbeitsgemeinschaften und einzelner, speziell angekündigter Veranstaltungen, ist dies für Studierende im Staatsexamensstudiengang nicht erforderlich. Die für einen erfolgreichen Studienabschluss zu belegenden Veranstaltungen ergeben sich stattdessen aus den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. 2. Arbeitsgemeinschaften Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften und die Vergabe der Plätze erfolgt zu Beginn der Vorlesungszeit über das Vorlesungsverzeichnis. Informationen zum Ablauf des Verfahrens werden auf der Seite des Fachbereichs bekanntgegeben. Beachten Sie auch die Beschreibung des Anmeldeverfahren, zu finden unter II. Studierende im Nebenfach Rechtswissenschaften Sofern Sie Veranstaltungen in den Rechtswissenschaften belegen, müssen Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis zu den Exportmodulen anmelden. Diese Anmeldung ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Anmeldung zu Prüfungsleistungen. Ohne Anmeldung werden vom Fachbereich Rechtswissenschaften keine Bescheinigungen ausgestellt!- I. Einführungsveranstaltungen Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende II Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 7

8 II. Vorlesungen 1) Rechtsgeschichte, allg. Rechtslehre, Methodik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie Verfassungsgeschichte 18 Rechtstheorie und juristische Methodenlehre 18 2) Bürgerliches Recht Sachenrecht II 19 Vertiefung im Erbrecht 19 Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht 20 Schuldrecht BT vertragliche Schuldverhältnisse 20 (Kaufrecht) Familienrecht 21 Mietrecht 22 Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts - BGB AT 22 Schuldrecht AT 23 Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht 23 Privatversicherungsrecht 24 3) Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Vertiefung im Arbeitsrecht 24 Grundzüge des Gesellschaftsrechts 25 Wettbewerbsrecht (UWG) 25 Recht der GmbH 26 Grundzüge des Arbeitsrechts I 26 Domestic and International Commercial Arbitration 27 Grundzüge des Handelsrechts 28 Bankrecht 28 Ärztliches Berufsrecht 29 Unternehmenssteuerrecht 29 4) Strafrecht Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen 30 Persönlichkeits- und Vermögenswerte) Teil des Grundkurses Strafrecht II Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen 30 Arzt- und Arzneimittelstrafrecht 31 5) Öffentliches Recht einschl. Sozial- und Steuerrecht Europarecht 31 Recht der internationalen Organisation 32 Staatshaftungsrecht 32 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 8

9 Staatsrecht II Grundrechte (einschließlich 33 verfassungsgerichtlicher Verfahren) mit Propädeutischer Übung Kommunalrecht 33 Planungsrecht 34 Sozialrecht IV 34 Sozialrecht II 35 Umweltrecht 35 Das Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und 36 Pflegeversicherung 6) Verfahrensrecht ZPO II Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts 36 Vertiefung ZPO 37 Verwaltungsprozessrecht 37 III. Übungen Propädeutische Übung im BGB 38 Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 38 Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger 39 Übung im Strafrecht für Anfänger - Teil der Grundkurses 39 Strafrecht II Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 40 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 40 Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger 41 IV. Seminare Rechtsvergleichendes medienrechtliches Seminar 42 Seminar im Familienrecht 42 Seminar im Erbrecht 43 Seminar zum Kartellrecht 43 Seminar zum Bank- und Kapitalmarktrecht 43 Seminar zum Strafrecht 44 Seminar zum Strafrecht 44 Seminar zum Völker- und Europarecht 44 Seminar im Sozialrecht 45 Seminar im Öffentlichen Recht 45 Seminar zu aktuellen Problemen des deutschen und 46 europäischen öffentlichen Rechts Seminar zu den Rechtsfragen der Unternehmensgründung 46 Seminar zum privaten Baurecht 47 Seminar zum Medizin- und Pharmarecht 47 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 9

10 V. Examensrepetitorium Repetitorium Verwaltungsrecht AT einschließlich 48 Verwaltungsprozessrecht Repetitorium Verwaltungsrecht BT einschließlich 48 Verwaltungsprozessrecht Repetitorium Sachenrecht 49 Repetitorium Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse 49 und EBV Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zivilrecht für 50 Examenskandidaten Repetitorium StPO 50 Repetitorium Strafrecht BT 51 Examensrepetitorium ZPO 51 Repetitorium Staatshaftungsrecht 51 Repetitorium Erbrecht 52 VI. Examensklausurenkurs Examensklausurenkurs Zivilrecht 52 Examensklausurenkurs Öffentliches Recht 53 Examensklausurenkurs Strafrecht 53 VII. Weitere Lehrveranstaltungen für Studierende der Rechtswissenschaft und anderer Studiengänge Medizinrecht für Studierende der Medizin 54 Wirtschaftspolitik 54 Jahresabschluss 55 Wettbewerb und Regulierung 56 Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 56 Grundlagen der Besteuerung 56 Controlling mit Kennzahlen 57 IX. Studiogruppen Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Bekanntmachungen auf der Homepage des Fachbereichs und der Homepage des Lehrstuhls. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 10

11 X. Zusatzqualifikationen Pharmarecht Zusatzqualifikation im Pharmarecht 57 Privates Baurecht Zusatzqualifikation im privaten Baurecht 58 Recht und Wirtschaft Grundzüge des Handelsrechts 28 Bankrecht 28 Unternehmenssteuerrecht 29 Wirtschaftspolitik 54 Jahresabschluss 55 Wettbewerb und Regulierung 56 Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 56 Grundlagen der Besteuerung 56 Controlling mit Kennzahlen 57 Fachausbildung/Zusatzqualifikation Sozialrecht Sozialrecht IV 34 Seminar im Sozialrecht 45 Sozialrecht II 35 XI. Schwerpunktbereiche Recht der Privatperson Vertiefung im Erbrecht 19 Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht 20 Mietrecht 22 Vertiefung ZPO 37 Privatversicherungsrecht 24 Medienrecht 58 Seminar zum privaten Baurecht 47 Seminar zum Medizin- und Pharmarecht 47 Recht des Unternehmens Vertiefung im Arbeitsrecht 24 Wettbewerbsrecht (UWG) 25 Recht der GmbH 26 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 11

12 Domestic and International Commercial Arbitration 27 Bankrecht 28 Unternehmenssteuerrecht 29 Privatversicherungsrecht 24 Medienrecht 58 Seminar zum privaten Baurecht 47 Seminar zum Medizin- und Pharmarecht 47 Seminar zu den Rechtsfragen der 46 Unternehmensgründung Medizin- und Pharmarecht Arzt- und Arzneimittelstrafrecht 31 Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht 23 Das Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und 36 Pflegeversicherung Ärztliches Berufsrecht 29 Seminar zum Medizin- und Pharmarecht 47 Staat und Wirtschaft Planungsrecht 34 Sozialrecht IV 34 Seminar im Sozialrecht 45 Sozialrecht II 35 Umweltrecht 35 Unternehmenssteuerrecht 29 Völker- und Europarecht Recht der internationalen Organisation 32 Planungsrecht 34 Umweltrecht 35 Nationale und internationale Strafrechtspflege IT-Strafrecht 59 Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen 30 Arzt- und Arzneimittelstrafrecht 31 XII. Schnupper- und Seniorenstudium Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts - BGB AT 22 Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen 30 Persönlichkeits- und Vermögenswerte) - Teil des Grundkurses Strafrecht II Verfassungsgeschichte 18 Staatsrecht II - Grundrechte (einschließlich 33 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 12

13 verfassungsgerichtlicher Verfahren) mit Propädeutischer Übung Rechtstheorie und juristische Methodenlehre 18 XIII. Sonstige juristische Veranstaltungen Einführung in das französische Recht und die französische Rechtsterminologie Domestic and International Commercial Arbitration 27 Medizinrecht für Studierende der Medizin 54 Mediation I 60 Mediation II 60 Written and Oral Advocacy 60 Studentische Rechtsberatung für Unternehmensgründer 61 (Business Law Clinic) Verhandlungsmanagement 62 XIV. Exportmodule für modularisierte Studiengänge Allgemein für den Export freigegebene Veranstaltungen für modularisierte Studiengänge nach dem vorläufigen Exportangebot des Fachbereichs 01. Bestehende gesonderte Absprachen sind hier nicht dokumentiert. Die Bezeichnungen richten sich nach dem Angebot des Fachbereichs 01 und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Terminologien anderer Studiengänge. Die Zuordnung der rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen zu den Modulen der Studienordnungen kann am jeweiligen Fachbereich erfragt werden. Öffentliches Recht Europäisches Recht Europarecht 31 Grundlagenmodul Internationales Recht Medienrecht Medienrecht 58 Sozialrecht Sozialrecht IV 34 Sozialrecht II 35 Verfassungsgeschichte Verfassungsgeschichte Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 13

14 Vertiefung Europäisches Recht Vertiefung Internationales Recht Recht der internationalen Organisation 32 Verwaltungsrecht Planungsrecht 34 Umweltrecht 35 Strafrecht Grundlagenmodul Strafrecht Vertiefung I Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte) - Teil des Grundkurses Strafrecht II Strafrecht Vertiefung II 30 Zivilrecht Familienrecht Familienrecht 21 Grundlagenmodul Medienrecht Medienrecht 58 Rechtsgeschichte Vertiefung Arbeitsrecht Grundzüge des Arbeitsrechts I 26 Vertiefung Gesellschaftsrecht I Grundzüge des Gesellschaftsrechts 25 Vertiefung Gesellschaftsrecht II Recht der GmbH 26 Bankrecht 28 Unternehmenssteuerrecht 29 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 14

15 Teil II Allgemeine Informationen I. Vorlesungsrhythmus II. Zulassungsbeschränkung III. Angebot der Hausarbeiten in den Übungen IV. Arbeitsgemeinschaften Leitlinien der Fakultät zur Handhabung der Arbeitsgemeinschaften für alle Arbeitsgemeinschaftsleiter Zur Organisation Zum Inhalt V. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen VI. Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderung VII. MarEx (Marburger Examensrepetitorium) Examensrepetitorium Examensklausurenkurs Treffpunkt private Arbeitsgemeinschaften VIII. Zusatzqualifikation im Pharmarecht Allgemeine Informationen A. Grundlagen B. Inhalt der Zusatzqualifikation C. Studien- und Prüfungsleistungen D. Zertifikat IX. Zusatzqualifikation im privaten Baurecht Allgemeine Informationen A. Grundlagen B. Inhalt der Zusatzqualifikation C. Studien- und Prüfungsleistungen X. Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft Grundidee Koordination des Programms Relevante Vorlesungen Leistungsnachweise Vorlesungszyklus XI. Fachausbildung Sozialrecht XIII. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Sommersemester Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung Einführungstage der Fachschaft Jura im Sommersemester Mentorierung Sommersemester 2016 Stundenplan für Studierende des 1. Fachsemesters Sommersemester 2016 Stundenplan für Studierende des 2. Fachsemesters XIV. Ausbildungspläne und -vorschriften Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Wintersemester Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 15

16 2. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Sommersemester JAG XV. Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft Zwischenprüfungspflichtiger Personenkreis Zwischenprüfungsausschuss/ Zwischenprüfungsamt Zwischenprüfungsleistungen Zulassung Rücktritt Anfertigung der Prüfungsleistungen, Hilfsmittel Anerkennung anderer Leistungsnachweise Nicht zu vertretende Säumnis der Anmeldefrist Nicht zu vertretende Säumnis von Zwischenprüfungsleistungen Bestehen, Nichtbestehen XVI. Schwerpunktbereichsstudium Schwerpunktbereichsprüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften Die Schwerpunktbereiche XVII. Informationen des Justizprüfungsamtes XVIII. Informationen zum Austauschstudium (LLP/Erasmus +/ Magister) XIX. Informationen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften XX. Informationen zum Hochschulgrad Diplom-Juristin / Diplom-Jurist XXI. Bibliothek Rechtswissenschaften Allgemeine Informationen Schulungen Ansprechpartner XXII. PC-Säle im Fachbereich PC-Saal Juristisches Seminar (MEDIATHEK) PC-Saal und Schulungsraum JURA Druck- und Kopiersystem XXIII. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs Leitung Beratungsangebote Zentrale Einrichtungen Lehrpersonal XXIV. Einrichtungen der Philipps-Universität, externe Einrichtungen und Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen Einrichtungen der Philipps-Universität Externe Einrichtungen Vereinigungen Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 16

17 Vorlesung Einführung in das deutsche Rechtssystem für ausländische Studierende II 2 SWS Zrenner, Petra (V) Mi 08:30-10:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung schließt an die Einführung der ausländischen Austausch- und Magisterstudierenden in das deutsche Rechtssystem im Wintersemester 2015/16 an. Es werden die dort gelesenen Rechtsgebiete vertieft, insbesondere mittels Referate der Studierenden Vorlesung 1 SWS Einführung in die ZPO zur Vorbereitung der praktischen Studienzeit Mi 16:00-20:00, Einzeltermin Mi 16:00-20:00, Einzeltermin Mi 16:00-20:00, Einzeltermin Würthwein, Susanne (V) Ziel und Inhalt: Diese Vorlesung vermittelt die Grundprinzipen und Grundstrukturen des Zivilprozessrechts und ist insbesondere für alle Studierenden relevant, die ihre praktischen Studienzeiten, insbesondere ihr Gerichtspraktikum, noch ableisten müssen. An Hand einer Musterakte werden u.a. der Gang eines erstinstanzlichen Rechtsstreits nachvollzogen und die zivilprozessualen Grundprinzipien und Regeln in ihren praktischen Konsequenzen verdeutlicht. Außerdem wird an Hand von aktuellen Fällen auf die Wechselwirkung von materiellem und Prozessrecht eingegangen. Besondere Hinweise: Die erfolgreiche Teilnahme wird bei der Vergabe von Plätzen zum Gerichtspraktikum am Landgericht Marburg berücksichtigt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 17

18 Vorlesung Verfassungsgeschichte 2 SWS N.N. (V) Besondere Hinweise: Veranstaltung zur Erlangung des Grundlagenscheins i.s. d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG Vorlesung Rechtstheorie und juristische Methodenlehre 2 SWS Möslein, Florian (V) Mo 14:00-16:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung vermittelt das elementare "Handwerkszeug", das angehende Juristen zur Rechtsgestaltung und Rechtsanwendung im Privatrecht benötigen. Behandelt werden die wichtigsten Regelungsinstrumente sowie die zentralen Methoden der Rechts-anwendung, und zwar jeweils sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: PowerPoint-Folien werden bereitgestellt (Passwort wird im Kurs bekanntgegeben). Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse des BGB Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Veranstaltung zur Erlangung des Grundlagenscheins i.s. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 18

19 Vorlesung Sachenrecht II 3 SWS Mi 10:00-12:15, LH, +2/0040, Die Veranstaltung fängt s.t. an, Beginn: , Ende: Die Veranstaltung fängt s.t. an Helms, Tobias (V) Ziel und Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Grundzüge des Kreditsicherungsrechts. Behandelt werden insbesondere der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung, Grundpfandrechte (Hypothek und Grundschuld), das Mobiliarpfandrecht und die Bürgschaft. Bibliographie: Jeweils in aktueller Auflage: Helms/Zeppernick, SachenR I und SachenR II; Prütting, SachenR; Wolf/Wellenhofer, SachenR;zur Vertiefung: Baur/Stürner, SachenR; Vieweg/Werner, SachenR; Wieling, SachenR Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen im Internet Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. c JAG Vorlesung Vertiefung im Erbrecht 2 SWS Helms, Tobias (V) Di 18:00-20:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung wendet sich an Studenten des Schwerpunktbereichs 1 sowie alle Studenten, die erbrechtliche Fragestellungen wiederholen und vertiefen möchten. Anhand von Fällen werden zentrale Probleme des Erbrechts behandelt und gleichzeitig die Bezüge zu den ersten drei Büchern des BGB aufgezeigt. Bibliographie: Jeweils in aktueller Auflage: Brox, Erbrecht; Frank/Helms, Erbrecht; Leipold, Erbrecht; Michalski, BGB Erbrecht; Olzen, Erbrecht; Schlüter, Erbrecht; Löhnig, Fälle zum Familien- und Erbrecht; Schlüter, Prüfe Dein Wissen; zur Vertiefung: Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Ab dem fünften Fachsemester. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 19

20 Prüfungsform und -methode/n: Schwerpunktstudium (Schwerpunktbereich I), Abschlussklausur Vorlesung Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht 2 SWS Helms, Tobias (V) Di 14:00-16:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung wendet sich an Studierende, die den Schwerpunktbereich I Recht der Privatperson gewählt haben, sowie an alle sonstigen Studierenden, die an- (anwaltsnahen) Fragen des rechtlichen Gestaltens interessiert sind. Ziel der Veranstaltung ist es, Anleitungen für die zweckmäßige, am Parteiinteresse orientierte Gestaltung von Rechtsgeschäften im Bereich des Familienrechts (z.b. Testamente, Erbverträge) zu geben. Bibliographie: Langenfeld, JuS 1998, 33ff. und 131ff. (Grundlagen), JuS 1998, 417ff. (Eheverträge) und JuS 1998, 521ff. (Testamente und Erbverträge); ders., ZEV 2007, 453ff. (Grenzen der Testamentsgestaltung). Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Vorlesungsbegleitende Materialien werden über das Internet zur Verfügung gestellt. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Musterverträge werden in der Veranstaltung ausgeteilt Vorlesung Schuldrecht BT vertragliche Schuldverhältnisse (Kaufrecht) 2 SWS Wertenbruch, Johannes (V) Di 12:00-14:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung beinhaltet das Kaufrecht einschließlich Verbrauchsgüterkauf, und zwar insbesondere das Recht der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel sowie die Grundsätze der Gefahrtragung. Wiederholt werden Bereiche des Allgemeinen Teils des BGB, soweit sie für die Behandlung des Vertragsrechts von Bedeutung sind. Der Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 20

21 Stoff der Vorlesung ist zentrale Grundlage für die Teilnahme an der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger und auch an der Fortgeschrittenen-Übung. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien zur Vorlesung sind im Internet abrufbar. Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. b JAG Vorlesung Familienrecht 3 SWS Budzikiewicz, Christine (V) Mo 16:00-18:15, LH, +2/0040,, Beginn: , Ende: Die Veranstaltung fängt s.t. an. Ziel und Inhalt: Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Familienrechts. Behandelt werden insbesondere die allgemeinen Wirkungen der Ehe, das Ehegüterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Wahl- Zugewinngemeinschaft), das Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie das Abstammungsrecht und das Recht der elterlichen Sorge. Bibliographie: Dethloff, Familienrecht, 31. Aufl. 2015; Muscheler, Familienrecht, 3. Aufl. 2013; Schlüter, BGB-Familienrecht, 14. Aufl. 2013; Schwab, Familienrecht, 23. Aufl. 2015; zur Vertiefung: Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 6. Aufl Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die in der Vorlesung verwendeten Materialien werden auf ILIAS bereitgestellt. Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 2 lit. d JAG. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 21

22 Vorlesung Mietrecht 2 SWS Omlor, Sebastian (V) Mo 10:00-12:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung des Schwerpunktbereichs "Recht der Privatperson" dient der Vertiefung des Mietrechts als Teil des Prüfungskanons der Pflichtfächer i. S. d. 7 Satz 1 Nr. 2 lit. a und b JAG. Dabei werden sowohl Bezüge zum Schuldrecht AT hergestellt als auch verwandte Vertragstypen abgegrenzt und dargestellt. Bibliographie: Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die Vorlesungsmaterialien werden über ILIAS zur Verfügung gestellt. Teilnahmevoraussetzung: Bestandene Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Vorlesung Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts BGB AT 4 SWS Fr Beginn: , Ende: N.N. (V) Besondere Hinweise: Einführungsveranstaltung i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, Alt. 1 JAG. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 22

23 Vorlesung Schuldrecht AT 4 SWS Gounalakis, Georgios (V) Mo 10:00-12:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Mi 10:00-12:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung will die Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des Schuldrechts vermitteln. Sie behandelt die Grundlagen des Schuldverhältnisses, insbesondere die Entstehung, den Inhalt, das Erlöschen von Schuldverhältnissen, das Recht der Leistungsstörungen, die Grundzüge des Schadensersatzes, die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern. Bibliographie: In der Vorlesung; zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader (Fallsammlung) ausgegeben. Teilnahmevoraussetzung: BGB Allgemeiner Teil Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr.. 2 lit. a JAG Vorlesung Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht 2 SWS Kling, Michael (V) Do 14:00-16:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: In der zweistündigen Vorlesung werden die speziellen Probleme des allgemeinen Vertrags- und Deliktsrechts sowie des Produkthaftungsrechts im Hinblick auf Medizinprodukte und Arzneimittel behandelt. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Schwerpunktbereich "Medizin- und Pharmarecht" Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 23

24 Vorlesung Privatversicherungsrecht 2 SWS Voit, Wolfgang (V) Di 14:00-16:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Das Versicherungsrecht ist von großer praktischer Bedeutung. Fast jeder Rechtsanwalt wird sich über kurz oder lang mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen müssen. Die Veranstaltung stellt im ersten Teil Grundfragen des Versicherungsrechts dar. Im zweiten Teil sollen exemplarisch die private Krankenversicherung und die Haftpflichtversicherung dargestellt werden. Bibliographie: Wandt, Versicherungsrecht, 6. Aufl. 2016; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Gliederung, Folien, Fälle und Fragen im Internet Teilnahmevoraussetzung: Studienphase: Schwerpunktstudium; Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Die Veranstaltung ist Teil des Schwerpunkts "Recht der Privatperson" sowie des Schwerpunkts "Medizin und Pharmarecht". Darüber hinaus richtet sie sich an alle Studierenden ab dem vierten Fachsemester Vorlesung Vertiefung im Arbeitsrecht 2 SWS Rost, Friedhelm (V) Fr 10:00-12:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Ziel der Vorlesung ist die vertiefte Darstellung examensrelevanter Gebiete des Individualarbeitsrechts. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs werden u.a. Fragen des Kündigungsschutzes, der Befristung von Arbeitsverhältnissen, der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, des Diskriminierungsschutzes behandelt. Dabei werden auch- Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens insbesondere des Kündigungsschutzverfahrens angesprochen. Vorgesehen ist der Besuch einer Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 24

25 Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Bibliographie: Nähere Hinweise zu Beginn der Veranstaltung. Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse im Arbeitsrecht Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts 2 SWS Wertenbruch, Johannes (V) Di 16:00-18:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Recht der Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft, OHG und KG) sowie Grundzüge des Rechts der Kapitalgesellschaften betreffend die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben Vorlesung Wettbewerbsrecht (UWG) 2 SWS Kling, Michael (V) Di 10:00-12:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Vermittlung der Grundlagen des UWG mit Fallbeispielen Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Ein ausführliches Skript zur Vorlesung wird als Download zur Verfügung gestellt. Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Schwerpunktbereich "Recht des Unternehmens" Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 25

26 Vorlesung Recht der GmbH 2 SWS Wertenbruch, Johannes (V) Mi 12:00-14:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung vermittelt die für den Schwerpunktbereich Unternehmensrecht notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechts der GmbH; insbes. Gründung, Kapitalaufbringung und -erhaltung, Vertretung und Geschäftsführung, Gesellschafterbeschlüsse und Beschlussanfechtung sowie Auflösung der GmbH. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien zur Vorlesung sind im Internet abrufbar. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Schwerpunktbereich Recht des Unternehmens Vorlesung Grundzüge des Arbeitsrechts I 2 SWS Stöhr, Alexander (V) Do 08:00-10:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung führt in das individuelle Arbeitsrecht ein. Sie behandelt gemeinsam mit der weiteren Veranstaltung "Grundzüge des Arbeitsrechts II" den examensrelevanten Stoff. In der Veranstaltung werden die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behandelt, wobei auch examensrelevante Bezüge zum Kollektivarbeitsrecht hergestellt werden. Bibliographie: Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialien in ILIAS Teilnahmevoraussetzung: BGB AT, Schuldrecht, Grundrechte Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 26

27 Vorlesung Domestic and International Commercial Arbitration Mo 18:00-20:00, LH, +2/0040, Einzeltermin k.a. 09:00-12:30, SH, 02001, Blockveranstaltung, Beginn: , Ende: SWS Wolff, Reinmar (V) Der Block von bis fängt jeweils um s. t. an. Sprache: Englisch Ziel und Inhalt: Arbitration is a mechanism to have a legal dispute decided by private persons in a final and binding manner. Arbitration does not only play an important role in domestic corporate and construction law disputes. In international trade it has even become the preferred dispute resolution mechanism. The lecture gives an introduction into the law and practice of arbitration including the arbitration agreement, the constitution of the arbitral tribunal, the conduct of the arbitral proceeding, the arbitral award and its recognition and enforcement. The lecture approaches the topic in an interactive style which requires the students' active participation including completion of a small assignment. Having participated in this lecture will also be an asset for the Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court, one of the most prestigious student moot court competitions worldwide. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen und Materialien in Ilias Teilnahmevoraussetzung: Bestehen der Zwischenprüfung nach 8 Abs. 2 Satz 2 JAG und solide Englischkenntnisse, nicht aber spezifisches Fachvokabular. Prüfungsform und -methode/n: Aufsichtsarbeit (Schwerpunktbereichsprüfung)Kurzvortrag (Sprachennachweis). Besondere Hinweise: Die Veranstaltung ist die englischsprachige Fassung der Vorlesung "Schiedsverfahren im nationalen und int. Wirtschaftsrecht" (Schwerpunkt Recht des Unternehmens). Bei Anwesenheit in allen Terminen und Erbringen eines Leistungsnachweises in Form eines Kurzvortrags wird ein Sprachennachweis nach 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG ausgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 27

28 Vorlesung Grundzüge des Handelsrechts 2 SWS Möslein, Florian (V) Di 08:00-10:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: In der Vorlesung wird der handelsrechtliche Pflichtstoff (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte, Handelskauf) behandelt. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Folien werden bereitgestellt (Passwort wird im Kurs bekanntgegeben). Teilnahmevoraussetzung: Grundkenntnisse des 1. und 2. Buchs des BGB Vorlesung Bankrecht 2 SWS Möslein, Florian (V) Mo 16:00-18:00, SH, 02001, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung behandelt das Bankvertrags- und das Bankorganisationsrecht. Gegenstand sind nach einer Einführung in das Bankwesen die Bereiche des Darlehensrechts, der Kreditsicherung, des Zahlungsverkehrs und der Wertpapieranlage sowie zentrale Einzelfragen der rechtlichen Organisation von Bankinstituten sowie ihrer Aufsicht. Bibliographie: Wird in der Vorlesung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: PowerPoint-Folien werden bereitgestellt (Passwort wird im Kurs bekanntgegeben). Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur, Schwerpunktbereich Recht des Unternehmens. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 28

29 Vorlesung Ärztliches Berufsrecht 2 SWS Müller, Henning (V) Fr 12:00-18:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung beleuchtet rechtlich den Zugang zum Arztberuf, dessen Berufsausübung sowie die Aufhebung der Approbation und ordnet das ärztliche Berufsrecht in das System des deutschen Gesundheitswesens ein. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur, Schwerpunktbereich Medizin-und Pharmarecht Vorlesung und Kolloquium Unternehmenssteuerrecht 2 SWS Fr 14:00-19:00, SH, 02001, Einzeltermin Fr 14:00-19:00, SH, 02001, Einzeltermin Fr 14:00-19:00, SH, 02001, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 02001, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 02001, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 02001, Einzeltermin Mueller-Thuns, Thomas (V) Ziel und Inhalt: 1. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung- Einzelkaufmann- Personenhandelsgesellschaften- Kapitalgesellschaften 2. Systematische Darstellung; Besprechung von praktischen Fällen und Beispielen Bibliographie: Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht,18. Aufl. 2015/16, Abschnitt Personenhandelsgesellschaften. Abschnitt Kapitalgesellschaften: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, Paragraph 10: Besteuerung von Mitunternehmerschaften; Paragraph 11: Körperschaftsteuer; Paragraph 12: Gewerbesteuer; Paragraph 14 A.: Organschaft. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Einstellung der Arbeitsunterlage im Netz. Teilnahmevoraussetzung: Grundlegende Kenntnisse der handelsrechtlichen Rechnungslegung und steuerlichen Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 29

30 Gewinnermittlung sind erforderlich. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur (Schwerpunktbereiche Recht des Unternehmens und Staat und Wirtschaft sowie Marburger Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft) Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil I (Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte) T eil des Grundkurses Strafrecht II 4 SWS Freund, Georg (V) Do 08:00-10:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Do 12:00-14:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: In der Veranstaltung werden die zentralen Bereiche der Straftaten gegen die Person (Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte etc.) sowie die wichtigsten Eigentums- und Vermögensdelikte behandelt. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: Besuch der Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil (Teil des Grundkurses Strafrecht I). Besondere Hinweise: Pflichtfachveranstaltung Vorlesung Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen 2 SWS Mi 12:00-14:00, Beginn: , Ende: Puschke, Jens (V) Ziel und Inhalt: Vertiefende Darstellung der Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen an Fällen. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 30

31 Power-Point-Präsentationen Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Vorlesung Arzt- und Arzneimittelstrafrecht 2 SWS Puschke, Jens (V) Do 12:00-14:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Präsentationen Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur, Schwerpunktbereich Nationale und Internationale Strafrechtspflege Vorlesung Europarecht 4 SWS Böhm, Monika (V) Mi 14:00-16:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Fr 14:00-16:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung führt in die rechtlichen Grundlagen und die Architektur der Europäischen Union sowie in die supra-nationale Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft ein. Die Vorlesung behandelt den examensrelevanten Stoff des Pflichtfachs ( 7 Satz 1 Nr. 4 lit. c JAG). Bibliographie: Hinweise in der ersten Vorlesungsstunde Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Präsentationen Teilnahmevoraussetzung: Ab dem vierten Fachsemester, für Nebenfachstudierende gelten besondere Voraussetzungen Prüfungsform und -methode/n: Für Nebenfach- und Austauschstudierende wird eine zweistündige Klausur am Ende des Semesters angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung über das Portal LSF in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit erforderlich. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 31

32 Vorlesung Recht der internationalen Organisation 2 SWS Gornig, Gilbert-Hanno (V) Mo 08:00-10:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Rechts der internationalen Organisationen, insbesondere das Recht der Vereinten Nationen. Die Vorlesung ist Bestandteil des Schwerpunktprogramms Völker- und Europarecht (Pflichtmodul). Es wird empfohlen, die ergänzende Vorlesung Völkerrecht zu besuchen. Zur Gliederung der Vorlesung vgl. bzw. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Präsentationen Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten Vorlesung Staatshaftungsrecht 1 SWS Detterbeck, Steffen (V) Di 12:00-14:00, LH, +02/0090, 14-täglich, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Gegenstand der Veranstaltung sind die verschiedenen geschriebenen und ungeschriebenen Schadensersatz-, Ausgleichs- und Wiederherstellungsansprüche vor allem des Bürgers für Beeinträchtigungen seiner Rechte durch staatliches Handeln. Die Grundzüge dieser auch als Recht der öffentlichen Ersatzleistungen genannten Materie zählen zum Pflichtstoff. Bibliographie: Steffen Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2016, 21-28; ders., Öffentliches Recht, 10. Aufl. 2015, Rn ; weitere Hinweise in der Vorlesung. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 32

33 Vorlesung 4 SWS Staatsrecht II - Grundrechte (einschließlich verfassungsgerichtlicher Verfahren) mit Propädeutischer Übung Horn, Hans-Detlef (V) Mo 12:00-14:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Di 10:00-12:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind die allgemeinen Grundrechtslehren, die einzelnen Grundrechte sowie das Verfassungsbeschwerdeverfahren. Kenntnisse der Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht erleichtern das Verständnis, sind aber keine Voraussetzung. Bibliographie: Hinweise werden in der Vorlesung gegeben. Besondere Hinweise: Pflichtfach gem. 7 S. 1 Nr. 4 lit. a, b JAG; zugleich Einführungsveranstaltung gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 2 JAG Vorlesung Kommunalrecht 1 SWS Gornig, Gilbert-Hanno (V) Mo 12:00-14:00, LH, +2/0040, 14-täglich, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung ist dem hessischen Kommunalrecht gewidmet, das in voller Breite dargestellt wird. Besonders betont werden aber die examensrelevanten Bereiche. Die Vorlesung deckt damit den Bereich des Kommunalrechts ab, der als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts zum Pflichtprogramm des juristischen Studiums gehört. Kommunalrecht ist Ländersache. Daher bilden die Bestimmungen der hessischen Kommunalgesetze die Grundlage der Vorlesung. Da die kommunalrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer jedoch inhaltlich weitgehend übereinstimmen, vermittelt die Veranstaltung auch einen Überblick über das allgemeine deutsche Kommunalrecht. Zur Gliederung der Vorlesung vgl. bzw. Bibliographie: Erfolgt in der Vorlesung. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 33

34 Prüfungsform und -methode/n: Eine mündliche Prüfung zur Vorlesung wird angeboten Vorlesung Planungsrecht 2 SWS Horn, Hans-Detlef (V) Di 16:00-18:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Recht der Bauleitplanung, Grundzüge der Fachplanung. Bibliographie: Koch/Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht; Peine, Öffentliches Baurecht; Stüer, Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht Vorlesung Sozialrecht IV 2 SWS Bernsdorff, Norbert (V) Mo 16:00-18:30, LH, +2/0010, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung setzt die Vorlesungen Sozialrecht I und III des vorangegangenen Semesters im Wahlmodul Sozialrecht fort. Sie behandelt im Zusammenhang mit Fällen aus der Gerichtspraxis auch verfahrensrechtliche Fragen, soweit diese für Studenten von Bedeutung sind. Bibliographie: In der Vorlesung. Teilnahmevoraussetzung: Bestandene Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Es soll der Besuch einer mündlichen Verhandlung des 4. oder 14. Senats des Bundessozialgerichts in Kassel ermöglicht werden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 34

35 Vorlesung Sozialrecht II 2 SWS Baltzer, Johannes (V) Di 10:00-12:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Mit der Veranstaltung wird der im Wintersemester 2015/16 begonnene Vorlesungszyklus A der Fachausbildung im Sozialrecht fortgesetzt. Behandelt wird die Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Sachlicher Umfang und Finanzierung der Leistungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (Kranken-, Pflegekassen, Versicherte, Leistungserbringer) sind Themenschwerpunkte. In einer Übersicht wird zusätzlich der Katalog der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Behinderter vorgestellt. Bibliographie: In der Vorlesung. Teilnahmevoraussetzung: Bestandene Zwischenprüfung; geeignet auch für Nebenfachstudierende. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Vorlesung Umweltrecht 2 SWS Böhm, Monika (V) Mi 10:00-12:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung behandelt die geschichtliche Entwicklung des Umweltrechts, die verfassungsrechtliche Verankerung des Umweltschutzes sowie die Grundprinzipien des Umweltrechts. Nach einem Überblick über das Umweltvölker- und EG- Umweltrecht hat die Vorlesung einen Schwerpunkt bei der Behandlung der Instrumente des Umweltrechts. Abschließend wird auf Rechtsschutzfragen und Reform-bestrebungen im Bereich des Umweltrechts eingegangen. Bibliographie: Hinweise in der ersten Vorlesungsstunde. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Präsentationen Prüfungsform und -methode/n: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 35

36 Abschlussklausur; Für Nebenfachstudierende ist dafür die Anmeldung über das Portal LSF innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit erforderlich. Besondere Hinweise: Schwerpunktbereich Staat und Wirtschaft und Völker- und Europarecht Vorlesung Das Leistungsrecht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Dahm, Roland (V) Mo 18:00-20:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Kennenlernen der wichtigsten Grundsätze des Leistungsrechts und der wesentlichsten Leistungen der GKV/PKV. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Schwerpunktbereich Medizin- und Pharmarecht Vorlesung ZPO II Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts 2 SWS Voit, Wolfgang (V) Mo 10:00-12:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und das vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfssystem gehören zum Pflichtstoff der Ersten Juristischen Prüfung. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zählt das Zwangsvollstreckungsrecht ebenso wie das Zivilprozessrecht insgesamt zum Pflichtprogramm der zivilrechtlichen Klausuren. Bibliographie: Musielak, Grundkurs ZPO, 12. Aufl., 2014; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., 2014; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen im Internet Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 36

37 Vorlesung Vertiefung ZPO 2 SWS Voit, Wolfgang (V) Mo 16:00-18:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: In der Vorlesung werden typische Konstellationen des Zivilprozessrechts und des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhand von Fällen vertieft behandelt. Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung "Zivilverfahrensrecht I" auf, sie kann parallel zur Veranstaltung ZPO II (Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts) besucht werden. Bibliographie: Musielak, Grundkurs ZPO, 12. Aufl., 2014; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., 2014; Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010; Prütting/Helms FamFG, 3. Aufl., Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Unterlagen im Internet Teilnahmevoraussetzung: Studienphase Schwerpunktstudium; bestandene Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Die Veranstaltung ist Teil des Schwerpunkts "Recht der Privatperson" Vorlesung Verwaltungsprozessrecht 2 SWS Müller-Franken, Sebastian (V) Mi 08:00-10:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Vermittlung von Kenntnissen über die Struktur verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten. Bibliographie: Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 13. Aufl. 2015; Ehlers/Schoch (Hrsg.), Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, 2009; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 9. Aufl. 2013; Schmitt Glaeser/Horn, Verwaltungsprozess.recht, 15. Aufl. 2000; Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 6. Aufl Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 37

38 Übung Propädeutische Übung im BGB 2 SWS Wertenbruch, Johannes (V) Mi 14:00-16:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Übung begleitet die Vorlesung BGB - Allgemeiner Teil und dient der Vorbereitung auf die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger. Anhand von Übungsfällen werden die Grundlagen der Fallbearbeitung und der juristischen Gutachtentechnik vermittelt, insbesondere der Umgang mit dem Sachverhalt, das Herausarbeiten der Fallfrage sowie das Erarbeiten der Falllösung und ihre Darstellung im Gutachtenstil. Darüber hinaus werden die bei der Anfertigung juristischer Hausarbeiten zu beachtenden Formalien besprochen. Bibliographie: Wird in der Übung bekanntgegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die Übungsfälle werden zum Zwecke der Vorbereitung ins Internet gestellt. Prüfungsform und -methode/n: Zwei Klausuren Besondere Hinweise: Einführungsveranstaltung i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2. lit. a JAG Übung Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 SWS Omlor, Sebastian (V) Mo 16:00-18:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Übung dient der Anwendung und Vertiefung der bisher gewonnen BGB- Kenntnisse. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der methodisch fundierten Klausurlösung. Bibliographie: Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Anfänger, 2. Auflage 2011; dies., Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene, 2. Auflage Weitere Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die Vorlesungsmaterialien einschließlich des Sachverhalts der Hausarbeit werden über ILIAS zur Verfügung gestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 38

39 Prüfungsform und -methode/n: Eine Hausarbeit, drei Klausuren Übung Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger 2 SWS Do 14:00-16:00, Beginn: , Ende: N.N. (V) Übung 2 SWS Übung im Strafrecht für Anfänger Teil der Grundkurses Strafrecht II Freund, Georg (V) Di 16:00-18:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung vermittelt anhand von Fallbesprechungen die Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung. Dabei stehen die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts im Vordergrund. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Übung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Teilnahmevoraussetzung: Besuch der Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil (Teil des Grundkurses Strafrecht I) Prüfungsform und -methode/n: Ferienhausarbeit ab ab Uhr (auch über das Internet zugänglich) und drei Klausuren. Besondere Hinweise: Pflichtfachveranstaltung; für die Erteilung des Übungsscheins ist das Bestehen von einer Hausarbeit und einer Klausur erforderlich. Die Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung sind einzuhalten. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 39

40 Übung Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS Puschke, Jens (V) Do 10:00-12:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Fallorientierte Anwendung der Kenntnisse aus dem Strafrecht BT; Erwerb des "Großen Scheins" im Strafrecht. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power- Point-Präsentationen Teilnahmevoraussetzung: Bestande Übung für Anfänger im Strafrecht Prüfungsform und -methode/n: Eine Hausarbeit und drei Klausuren Übung Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 SWS Detterbeck, Steffen (V) Mi 12:00-14:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Im Vordergrund steht die Einübung der Falllösungstechnik anhand von Übungsfällen. Solide Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht einschließlich Staatshaftungsund Verwaltungsprozessrecht sowie im Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht und Baurecht, soweit diese Gebiete zum Pflichtstoff gehören, werden vorausgesetzt. Unabdingbar sind auch solide Kenntnisse im Staatsrecht. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt. Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger. Die erfolgreiche Teilnahme ist dadurch nachzuweisen, dass bei der Abgabe der ersten schriftlichen Arbeit (Hausarbeit oder Klausur) eine Kopie des Übungsscheins der Anfängerübung beigelegt wird. Prüfungsform und -methode/n: Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Der Übungsschein wird ausgestellt, wenn eine Hausarbeit und eine Klausur mit mindestens vier Punkten bewertet worden sind. Die erste Hausarbeit wird in der letzten Vorlesungswoche des WS 2015/16 ausgelegt (sie wird nicht online gestellt). Die zweite Hausarbeit wird am Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 40

41 Ende der Vorlesungszeit des SoSe 2016 vom Leiter der Fortgeschrittenenübung des WS 2016/17 ausgegeben. Der Übungsschein wird von demjenigen Übungsleiter ausgestellt, bei dem die Klausur bestanden worden ist. Besondere Hinweise: Bei den Klausurterminen werden Kontrollen durchgeführt. Jeder Teilnehmer muss einen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) mit sich führen und auf Verlangen vorweisen, ansonsten wird die Klausur nicht bewertet Übung Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger 2 SWS Müller-Franken, Sebastian (V) Di 14:00-16:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Falllösungen im Staatsrecht in Verbindung mit dem Verfassungsprozessrecht. Die Inhalte der Vorlesungen Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht I) und Grundrechte (Staatsrecht II) werden als bekannt vorausgesetzt. Bibliographie: Hinweise in der Veranstaltung. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Materialen zur Übung sind auf der Lernplattform ILIAS abrufbar. Prüfungsform und -methode/n: Eine Hausarbeit und drei Klausuren. Besondere Hinweise: Bei den Klausuren werden Identitätskontrollen durchgeführt. Die Klausur eines Teilnehmers, der sich nicht ausweisen kann (mittels Personalausweis oder Reisepass), wird nicht zur Korrektur entgegengenommen! Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 41

42 Seminar Rechtsvergleichendes medienrechtliches Seminar 2 SWS Gounalakis, Georgios (V) Ziel und Inhalt: Aktuelle Fragestellungen des Urheber- und Medienrechts werden aus nationaler, internationaler und rechtsvergleichender Sicht beleuchtet. Bibliographie: In dem Seminar. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Siehe Homepage. Teilnahmevoraussetzung: Ab dem dritten Fachsemester. Prüfungsform und -methode/n: Seminararbeit, Sitzungsprotokoll und Thesenpapier. Besondere Hinweise: Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet zum Ende des Wintersemesters statt (siehe besonderen Anhang). Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 3. Fachsemester. Es wird ein ca. 15-min. mündlicher Vortrag zum Seminarthema sowie die mündliche Verteidigung von Seminararbeit und Thesenpapier erwartet. Die Seminarleistungen können in den Schwerpunktbereichen "Recht der Privatperson" und "Recht des Unternehmens" anerkannt werden Blockseminar Seminar im Familienrecht Budzikiewicz, Christine (V) Ziel und Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Fragestellungen aus dem Bereich des nationalen und internationalen Familienrechts. Prüfungsform und -methode/n: Wissenschaftliche Hausarbeit und mündlicher Vortrag. Besondere Hinweise: Die Themen werden über das Internet und durch Aushang bekannt gegeben. Eine Vorbesprechung findet zum Ende des Wintersemesters 2015/16 statt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 42

43 Blockseminar Seminar im Erbrecht Helms, Tobias (V) Ziel und Inhalt: Behandlung erbrechtlicher Fragen, z.t. mit Bezug zur Testamentsgestaltung. Teilnahmevoraussetzung: Bestandene Zwischenprüfung; Schwerpunktbereichsstudium. Prüfungsform und -methode/n: Seminararbeit und Seminarvortrag Blockseminar Seminar zum Kartellrecht Kling, Michael (V) Ziel und Inhalt: Wird in der Ankündigung bekanntgegeben. Bitte auf entsprechenden Aushang bzw. Hinweis im Intranet achten. Besondere Hinweise: Die Themenbekanntgabe erfolgt in der ersten Semesterwoche. Bitte auf entsprechende Ankündigung achten (Aushang, Internet) Seminar Seminar zum Bank- und Kapitalmarktrecht 2 SWS Omlor, Sebastian (V) k.a. Blockveranstaltung, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Behandelt werden aktuelle Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Das Seminar erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Büro der Kanzlei Hengeler Müller, um den Studierenden einen frühzeitigen Einblick in die bankrechtliche Praxis zu gewähren. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 43

44 Teilnahmevoraussetzung: Der vorherige Besuch der Vorlesung Bankrecht ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Prüfungsform und -methode/n: Seminararbeit und -vortrag. Besondere Hinweise: Das Seminar gibt die Möglichkeit, eine wissenschaftliche Hausarbeit i.s.v. 13 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung für den Schwerpunktbereich "Recht des Unternehmens" zu verfassen Seminar Seminar zum Strafrecht N.N. (V) Seminar Seminar zum Strafrecht N.N. (V) Blockseminar Seminar zum Völker- und Europarecht Gornig, Gilbert-Hanno (V) Ziel und Inhalt: Generalthema: Internationales Wirtschaftsrecht Besondere Hinweise: Im Sommersemester 2016 findet ein völkerrechtliches Seminar (Schwerpunktbereich: Völker- und Europarecht) statt. Es wird im Rahmen eines Blockseminars am Ende des Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 44

45 Sommersemesters durchgeführt. Die Themen werden auch soweit im Rahmen des Seminars ein Leistungsnachweis nach der neuen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erworben werden soll in verbindlicher Form am Mittwoch, um Uhr s.t. in der Bibliothek Völkerrecht vergeben. Ab dem beginnt die Bearbeitungsfrist von sechs Wochen für diejenigen, die im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums am Seminar teilnehmen. Fristende ist Mittwoch, der Die Abgabe der Arbeit erfolgt bis Uhr s.t. im Sekretariat der Professur, Raum SH Für Examenskandidaten kann bei Bedarf noch ein späterer Termin angesetzt werden Blockseminar Seminar im Sozialrecht Steiner, Gert (V) Ziel und Inhalt: Aktuelle Fragen des Sozialrechts, insbesondere zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Festlegung des genauen Programms erfolgt in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Teilnahmevoraussetzung: Ab dem dritten Fachsemester. Der vorherige Besuch von Vorlesungen zum Sozialrecht ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Prüfungsform und -methode/n: Schriftliche Leistung: Seminararbeit oder wissenschaftliche Hausarbeit gem. 4 Abs. 1 lit. b i. V. m. 13 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Mündliche Leistung: Kurzvortrag zum Thema der schriftlichen Arbeit. Besondere Hinweise: Es handelt sich um eine Veranstaltung des Schwerpunktbereichs Staat und Wirtschaft, Teilmodul Sozialrecht. Die Veranstaltung ist darüber hinaus Bestandteil der Fachausbildung Sozialrecht Seminar Seminar im Öffentlichen Recht Horn, Hans-Detlef (V) Nähere Hinweise erfolgen auf der Homepage des Lehrstuhls bzw. auf der Homepage des Fachbereichs. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 45

46 Blockseminar Seminar zu aktuellen Problemen des deutschen und europäischen öffentlichen Rechts Ziel und Inhalt: Siehe Homepage. Prüfungsform und -methode/n: Schwerpunktarbeit/Seminararbeit. Besondere Hinweise: Schwerpunktbereiche: Völker und Europarecht und Staat und Wirtschaft". Probeseminararbeiten sind möglich Blockseminar Böhm, Monika (V) 2 SWS Seminar zu den Rechtsfragen der Unternehmensgründung Möslein, Florian (V) Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung vermittelt eine systematische Einführung in die rechtlichen Fragen der Unternehmensgründung. Die Seminarteilnehmer bekommen Themen zugeteilt, die gesellschafts-, kapitalmarkt- oder auch vertragsrechtliche Problemkreise betreffen, die sich bei Unternehmensgründungen stellen (beispielsweise: Gesellschaftserrichtung, Unternehmensfinanzierung oder Errichtung einer Vertriebsorganisation). Die Aufgabe besteht vor allem darin, diese Problemkreise wissenschaftlich auszuleuchten und zu erläutern. Bibliographie: Osola-Haring/ Dürr, Wie Studenten Unternehmen gründen, UTB/Lucius (2013); Hebig, Existenzgrüdungsberatung, Erich Schmidt Verlag (5. Aufl. 2004); Hering, Unternehmensgründung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag (2005); Küsell, Praxishandbuch Unternehmensgründung, Gabler Verlag (2006). Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Folien werden bereitgestellt (Passwort wird im Kurs bekannt gegeben). Teilnahmevoraussetzung: Schwerpunktbereichsstudium; Grundkenntnisse im Unternehmensrecht und betriebswirtschaftliches Interesse. Prüfungsform und -methode/n: Seminararbeit und Seminarvortrag. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 46

47 Besondere Hinweise: Termine der Präsenzveranstaltungen werden über die Homepage bekannt gegeben. Schwerpunktbereich: Recht des Unternehmens Seminar Seminar zum privaten Baurecht Voit, Wolfgang (V) Ziel und Inhalt: In dem Seminar sollen aktuelle Fragen des privaten Baurechts behandelt werden. Vorschläge für Seminarthemen werden gesondert bekannt gegeben. Teilnahmevoraussetzung: Studienphase: Schwerpunktstudium; bestandene Zwischenprüfung. Besondere Hinweise: Je nach Themenwahl besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Schwerpunktarbeiten in den Schwerpunkten Recht der Privatperson und Recht des Unternehmens Seminar Seminar zum Medizin- und Pharmarecht Ziel und Inhalt: In dem Seminar sollen aktuelle Fragen des Medizin- und Pharmarechts behandelt werden. Vorschläge für Seminarthemen werden gesondert bekannt gegeben. Teilnahmevoraussetzung: Studienphase: Schwerpunktstudium; bestandene Zwischenprüfung. Besondere Hinweise: Je nach Themenwahl besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Schwerpunktarbeiten in den Schwerpunkten Recht der Privatperson und Recht des Unternehmens sowie Medizin- und Pharmarecht. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 47

48 Repetitorium Repetitorium Verwaltungsrecht AT einschließlich Verwaltungsprozessrecht 2 SWS Detterbeck, Steffen (V) Di 17:15-18:45, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Mi 10:15-11:45, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Anhand von Fällen werden examensrelevante Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts besprochen. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt Repetitorium Repetitorium Verwaltungsrecht BT einschließlich Verwaltungsprozessrecht 2 SWS Detterbeck, Steffen (V) Di 17:15-18:45, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Mi 10:15-11:45, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Anhand von Fällen werden examensrelevante Fragen des Bau-, Kommunal- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts unter Berücksichtigung des Verwaltungsprozessrechts besprochen. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Arbeitsmaterialien werden auf ILIAS bereitgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 48

49 Vorlesung Repetitorium Sachenrecht 3 SWS Kling, Michael (V) Do 09:15-11:45, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Wiederholung und Vertiefung des Sachenrechts anhand von zahlreichen Fällen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben Repetitorium Repetitorium Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse und EBV 3 SWS Budzikiewicz, Christine (V) Di 14:15-17:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung dient der Examensvorbereitung im Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse sowie des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Dabei werden klassische Fragestellungen ebenso wie aktuelle Probleme aus dem Recht der GoA, der ungerechtfertigten Bereicherung, der unerlaubten Handlungen sowie des EBV insbesondere anhand von examenstypischen Fällen behandelt. Besondere Berücksichtigung findet die aktuelle examensrelevante Rechtsprechung. Bibliographie: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die in der Vorlesung verwendeten Materialien werden auf ILIAS bereitgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 49

50 Repetitorium 2 SWS Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zivilrecht für Examenskandidaten Omlor, Sebastian (V) Mo 14:00-16:00, SH, 01021, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung erfordert auch die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung, vor allem mit der aktuellen höchstrichterlichen. Die Veranstaltung dient daher der Darstellung und Diskussion der jüngeren examensrelevanten BGH-Entscheidungen zu allen Büchern des BGB; der Schwerpunkt liegt jedoch auf den ersten drei Büchern. Bibliographie: Martinek/Omlor, Grundlagenfälle zum BGB für Fortgeschrittene, 2. Auflage Weitere Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Die Vorlesungsmaterialien werden über ILIAS zur Verfügung gestellt Repetitorium Repetitorium StPO Fr 09:00-12:30, LH, +02/0090, Einzeltermin Fr 09:00-12:30, LH, +02/0090, Einzeltermin Fr 09:00-12:30, LH, +02/0090, Einzeltermin Georgy, Philipp (V) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 50

51 Repetitorium Repetitorium Strafrecht BT 2 SWS Do 14:15-18:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: N.N. (V) Repetitorium Examensrepetitorium ZPO 2 SWS Falk, Georg-Dietrich (V) Ziel und Inhalt: Fitmachen für ZPO-Klausur und Prüfungsgespräch. Bibliographie: Literaturhinweise erfolgen zu Beginn Repetitorium Repetitorium Staatshaftungsrecht Schönstädt, Dirk (V) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 51

52 Repetitorium Repetitorium Erbrecht Schmölz, Anton S. (V) Kurs Examensklausurenkurs Zivilrecht Budzikiewicz, Christine; Falk, Georg-Dietrich; Gounalakis, Georgios; Helms, Tobias; Kling, Michael; Möslein, Florian; Omlor, Sebastian; Rost, Friedhelm; Roth, Markus; Voit, Wolfgang; Wertenbruch, Johannes; Wolff, Reinmar Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, Einzeltermin Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 52

53 Kurs Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Böhm, Monika; Detterbeck, Steffen; Friehe, Matthias; Gornig, Gilbert-Hanno; Horn, Hans-Detlef; Müller-Franken, Sebastian Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Kurs Examensklausurenkurs Strafrecht Freund, Georg; Puschke, Jens Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Sa 08:30-13:30, SH, 01021, Einzeltermin Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 53

54 Vorlesung Medizinrecht für Studierende der Medizin 1 SWS Wertenbruch, Johannes (V) Mi 18:00-20:00, LH, +2/0050, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Arzt- und Krankenhausvertrag (Vertragsschluss, Honorar nach GÖA und GOZ, Krankenhausaufnahme- u. Chefarztvertrag, Belegarztvertrag); Strafrecht und Strafprozessrecht (Fahrlässige Körperverletzung und Tötung, Sterbehilfe, Schweigepflicht, Verhalten des Arztes im Strafverfahren, Untersuchung von Tätern und Opfern); Familien- und Erbrecht I (Behandlung von Kindern und Ehegatten; Rechtsfragen der heterologen Insemination); Familien- und Erbrecht II (gesetzliche und testamentarische Erbfolge, Errichtung eines Testaments, Rechtsstellung des Erben, Totensorgenrecht, Pflichtteil); Betreuungsrecht (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bei Betreuten, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung); Rechtsstellung von Arzt- und Vertragsarzt (Rechtsstellung des Vertragsarztes, Zulassung und Ermächtigung, Vergütung, ärztliches Berufsrecht, MVZ); Arzt- und Krankenhaushaftung (Behandlungs- und Aufklärungsfehler, Dokumentationsversäumnisse, Beweislastverteilung, Schadensersatz). Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur ECTS: 6 LP (VL+UE) Vorlesung und Übung 4 SWS Wirtschaftspolitik Kerber, Wolfgang (V); Frank, Jonas Severin Mo 14:00-16:00, HG, +1/0020, Beginn: , Ende: Gruppe: Di 14:00-16:00, HG, +1/0030, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Gruppe: Di 14:00-16:00, AA, +2/0090, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Gruppe: Mi 08:00-10:00, AP 1/2, +1026, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Gruppe: Mi 10:00-12:00, AP 1/2, +1026, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Gruppe: Do 10:00-12:00, AP 1/2, +1026, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Gruppe: Do 14:00-16:00, AP 1/2, +1026, UE beginnt in 3. Semesterwoche, Beginn: , Ende: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 54

55 Modulzuordnung: WIPOL Ziel und Inhalt: Informationen unter: ECTS: 6 LP (VL+UE) Vorlesung und Übung 4 SWS Jahresabschluss Mölls, Sascha-Hendrik (V); Fischer, Christian Do 12:00-14:00, HG, +2/0010, Vorlesung, Beginn: , Ende: Mo 14:00-18:00, HG, +2/0010, VL geblockte Veranstaltung, Einzeltermin Mo 14:00-18:00, HG, +2/0010, VL geblockte Veranstaltung, Einzeltermin Mo 14:00-18:00, HG, +2/0010, VL geblockte Veranstaltung, Einzeltermin Gruppe: Do 16:00-18:00, HG, 00/0030, UE, Beginn: , Ende: Gruppe: Do 18:00-20:00, HG, 00/0070, UE, Beginn: , Ende: Gruppe: Mo 10:00-12:00, UE, Beginn: , Ende: Gruppe: Mo 12:00-14:00, HG, 00/0020, UE, Beginn: , Ende: Mo 10:00-12:00, UE, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Informationen unter: Bibliographie: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 55

56 ECTS: 6 LP Vorlesung und Übung 4 SWS Wettbewerb und Regulierung Asobo, Diane; Kerber, Wolfgang (V) Mo 16:00-18:00, HG, +1/0020, Vorlesung/lecture, Beginn: , Ende: Di 10:00-12:00, LH, +1/0080, Kolloquium, Beginn: , Ende: und Englisch Ziel und Inhalt: More informations: ECTS: 6 LP Vorlesung und Übung 4 SWS Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Mölls, Sascha-Hendrik (V) Do 16:00-18:00, LH, +1/0080, Vorlesung, Beginn: , Ende: Gruppe: Mi 12:00-14:00, HG, +1/0110, Übung, Beginn: , Ende: Gruppe: Mi 14:00-16:00, HG, +1/0110, Übung, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Informationen unter: ECTS: 6 LP Vorlesung und Übung 4 SWS Grundlagen der Besteuerung Knop, Norman W.; Mölls, Sascha-Hendrik; Rehm, Helmut (V) Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, VL, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 56

57 Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Fr 08:30-12:00, LH, +1/0080, UE, Einzeltermin Ziel und Inhalt: Informationen unter: ECTS: 6 LP Vorlesung und Übung 4 SWS Controlling mit Kennzahlen Rapp, Marc Steffen (V) Di 14:00-16:00, LH, +1/0080, Vorlesung, Beginn: , Ende: Gruppe: Mo 12:00-14:00, LH, +1/0080, Übung, Beginn: , Ende: Gruppe: Di 18:00-20:00, HG, +2/0090, Übung, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: More information: Vorlesung Zusatzqualifikation im Pharmarecht Mi 16:00-20:00, LH, +2/0040, Beginn: , Ende: Mi 16:00-18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin Mi 16:00-18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin Mi 16:00-18:00, LH, +2/0050, Einzeltermin k.a. 08:00-22:00, GU 29a, 00/0230, Blockveranstaltung, Beginn: , Ende: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 57

58 Zusatzqualifikation Zusatzqualifikation im privaten Baurecht 4 SWS Voit, Wolfgang (V) Mi 15:00-19:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Vorlesung Medienrecht 2 SWS Gounalakis, Georgios (V) Mo 14:00-16:00, LH, +02/0090, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Veranstaltung bezweckt, die rechtlichen Grundfragen vor allem der Presse und des Rundfunks anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung systematisch zu erörtern. Bibliographie: Gounalakis, Konvergenz der Medien, 2002; Gounalakis/Rhode, Persönlichkeitsschutz im Internet, 2002; Gounalakis/Zagouras, Medienkonzentrationsrecht, 2008; Bamberger, Einführung in das Medienrecht, 1986; Branahl, Medienrecht, 7. Aufl. 2013; Fechner, Medienrecht, 16. Aufl. 2015; Paschke, Medienrecht, 3. Aufl. 2009; Petersen, Medienrecht, 5. Aufl Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Reader (Fallsammlung) ausgegeben. Teilnahmevoraussetzung: Ab dem dritten Fachsemester. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur Besondere Hinweise: Die Klausur kann in den Schwerpunktbereichen "Recht der Privatperson" und "Recht des Unternehmens" anerkannt werden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 58

59 Vorlesung IT-Strafrecht 2 SWS Koch, Alexander (V) Mo 16:00-18:00, SH, 03012, Beginn: , Ende: Ziel und Inhalt: Die Vorlesung IT-Strafrecht behandelt die strafrechtlichen Aspekte der Computer- und Internetkriminalität. Behandelt werden sowohl Fragen des Eindringens in Computernetze, der Programmierung und Verbreitung von Schadprogrammen als auch Straftaten im Umfeld des elektronischen Handels oder Phänomene wie "Phishing". Die Vorlesung dient auch der Vertiefung ausgewählter examensrelevanter Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB. Teilnahmevoraussetzung: Die Vorlesung richtet sich an Studierende mit strafrechtlichen Vorkenntnissen. Vertiefte IT-Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wohl aber Interesse an den technischen Grundlagen der IT. Prüfungsform und -methode/n: Abschlussklausur, Schwerpunktbereich Nationale und Internationale Strafrechtspflege Vorlesung Einführung in das französische Recht und die französische Rechtsterminologie 2 SWS Cecillon, Romaric (V) Sprache: Französisch Veranstaltung zur Erlangung des Nachweises über die Fremdsprachenqualifikation gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 59

60 WorkShop Mediation I 2 SWS Do 10:00-19:00, SH, 02001, Einzeltermin Fr 08:30-19:00, SH, 02001, Einzeltermin Teilnehmerlimitierung auf 26 Personen. Bauckmann, Marcus (V) Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Schlüsselqualifikationen gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG WorkShop Mediation II 2 SWS Do 10:00-19:00, SH, 01021, Einzeltermin Fr 08:30-19:00, SH, 01021, Einzeltermin Teilnehmerlimitierung auf 26 Personen. Bauckmann, Marcus (V) Veranstaltung zur Vermittlung und Erlangung des Nachweises über die Schlüsselqualifikationen gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG WorkShop Written and Oral Advocacy 2 SWS Rust, Oliver (V) Do 18:00-20:00, SH, 01021, 14-täglich, Beginn: , Ende: Sprache: Englisch Ziel und Inhalt: Law students are confronted with an increasing international law scene upon graduation. In order to successfully compete and meet the expectations of international employees (e.g. international law firms, international organizations and global companies), law school graduates have to be in a position to persuade courts, Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 60

61 tribunals and business partners in English.This workshop will focus on written and oral advocacy in the broadest sense, i.e., any effort to persuade any reader and audience of the merits of a case or proposal. The course will examine certain aspects of advocacy using materials designed to illustrate both superb and disastrous oral and written work. Furthermore, students will have the opportunity to perform short written and oral advocacy exercises. The oral exercises will include pleadings, crossexaminations and negotiations and may in part be video-recorded to allow a subsequent review and discussion. Bibliographie: Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung Prüfungsform und -methode/n: mündliches Kurzplädoyer (5-10 Minuten) Besondere Hinweise: Maximal 20 Teilnehmer. Dieser Workshop ist eine Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG. Über die Teilnahme wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Alternativ kann auch ein Fremdsprachenschein ausgestellt werden (gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG). Der Kurs schließt mit einer Blockveranstaltung ab Blockseminar 2 SWS Studentische Rechtsberatung für Unternehmensgründer (Business Law Clinic) Möslein, Florian (V) Ziel und Inhalt: In dieser Veranstaltung können Studierende in die Rolle von Anwälten schlüpfen, die Unternehmensgründer beraten. In einer betriebswirtschaftlichen Parallelveranstaltung werden Gründungen durchgespielt, und zwar von sog. FinTech-Unternehmen durchgespielt. Die Teilnehmer dieser rechtswissenschaftlichen Veranstaltung fungieren als Rechtsberater jener fiktiven Gründungsunternehmen. An den Beispielen aus der unternehmerischen Praxis werden die einzelnen Schritte von der Geschäftsidee bis zur Markteinführung durchgespielt, beispielsweise die Gesellschaftserrichtung, die Unternehmensfinanzierung oder die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Damit sind Problemstellungen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten aufgeworfen, die von den Studierenden unter Anleitung auch von Rechtsanwälten einer kautelarpraktischen Lösung zugeführt werden sollen. Bibliographie: Osola-Haring/ Dürr, Wie Studenten Unternehmen gründen, UTB/Lucius (2013); Hebig, Existenzgründungsberatung, Erich Schmidt Verlag (5. Aufl. 2004); Hering, Unternehmensgründung, Oldenbourg Wissenschaftsverlag (2005); Küsell, Praxishandbuch Unternehmensgründung, Gabler Verlag (2006). Multimedial gestützte Lern- und Lehrinhalte: Power-Point-Folien werden bereitgestellt (Passwort wird im Kurs bekanntgegeben). Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 61

62 Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung; Interesse am Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Prüfungsform und -methode/n: Seminararbeit und Seminarvortrag. Besondere Hinweise: Maximal Teilnehmer; Anmeldung per erforderlich. Der Workshop ist eine Veranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG. Über die Veranstaltung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Die Termine der Präsenzveranstaltungen werden über die Homepage bekannt gegeben WorkShop Verhandlungsmanagement 2 SWS Kölbl, Angela (V) Ziel und Inhalt: Das Studium vermittelt juristische Methoden und notwendiges Fachwissen, beides ist in der juristischen Praxis unerlässlich. Noch so gute theoretische Kenntnisse helfen in der Praxis aber dann nicht, wenn der einzelne nicht in der Lage ist, eigene Ziele oder die Ziele eines Mandanten in Verhandlungssituationen durchzusetzen. Der Erfolg von Verhandlungen hängt dabei maßgeblich von ihren Vorbereitungen im Vorfeld ab, nämlich einer sorgfältigen Planung der Verhandlungssituation und der Entwicklung einer Verhandlungsstrategie. Eine entscheidende Rolle spielew dabei der Umgang mit den unterschiedlichen Persönlichkeiten der Verhandlungspartner und das Beherrschen bestimmter Kommunikations- und Argumentationstechniken. In diesem Workshop werden die für erfolgreiche Bibliographie: wird in der Veranstaltung bekannt gegeben Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung Besondere Hinweise: Maximal 26 Teilnehmer. Anmeldung erforderlich über das Online- Vorlesungsverzeichnis. Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nach 9 I Nr. 2 lit. d JAG. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 62

63 Teil II Allgemeine Informationen I. Vorlesungsrhythmus Der Fachbereich Rechtswissenschaften hat wie die anderen Fachbereiche den von der Philipps-Universität vorgegebenen Vorlesungsrhythmus übernommen. Seit Sommersemester 2009 gilt: 8:00 Uhr c.t. bedeutet 8:30 Uhr. Diese Veranstaltungen enden in diesem Zeitfenster um 10:00 Uhr. Danach gilt wieder die akademische Viertelstunde, d.h. 10:00 Uhr c.t. = 10:15 Uhr, 12:00 Uhr c.t. = 12:15 Uhr usw. II. Zulassungsbeschränkung Es existiert eine Zulassungsbeschränkung für den Studiengang Rechtswissenschaften. Nähere Informationen zur Bewerbung sind unter abrufbar. III. Angebot der Hausarbeiten in den Übungen Allgemeine Regelung Die Übungen für Anfänger und für Fortgeschrittene gestalten sich im Ablauf wie folgt: Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten. Um die Übung erfolgreich abzuschließen, muss jeweils in einer Klausur und in einer Hausarbeit mindestens die Note ausreichend erreicht werden. Die Klausuren werden innerhalb der Vorlesungszeit angeboten. Die Hausarbeiten werden nur innerhalb der Semesterferien angeboten. Das bedeutet, dass die erste Hausarbeit der Übung zugleich die zweite Hausarbeit der vorangegangen Übung darstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass stets zwei Hausarbeiten pro Übung zur Verfügung stehen. Es wird jedoch keine Hausarbeit während der Vorlesungszeit angeboten. Im Einzelnen folgt daraus: Es besteht die Möglichkeit, eine Hausarbeit in den Ferien zu schreiben, die der Übung vorangeht, und hierauf in der Übung die Klausuren zu schreiben. Besteht man dann zusätzlich zur Hausarbeit mindestens eine Klausur, hat man den Schein erworben. Sollte man die (erste) Hausarbeit nicht bestehen, aber eine der angebotenen Klausuren, besteht die Möglichkeit, in den darauf folgenden Semesterferien wieder eine (zweite) Hausarbeit zu schreiben (quasi im Nachhinein). Besteht man diese, ist der Schein erworben, besteht man diese jedoch nicht, verfällt die bestandene Klausur und man Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 63

64 muss im folgenden Semester mit dem Ganzen von vorne beginnen, also erneut versuchen, eine Klausur und dazu wiederum eine Hausarbeit zu bestehen. Besteht man z.b. die Hausarbeit, die den Klausuren vorangeht, aber keine der drei angebotenen Klausuren, so verfällt diese Hausarbeit. Man muss dann erneut versuchen, die nächste in den Semesterferien angebotene Hausarbeit und eine Klausur, die im darauf folgenden Semester angeboten wird, zu bestehen. Natürlich bedingt diese Regelung keine Verpflichtung, die Hausarbeit, die den Klausuren vorangeht, mitzuschreiben. Falls diese nicht geschrieben und nicht abgegeben wird, verbleibt folgerichtig nur die Hausarbeit, die dem Semester nachfolgt, in dem eine Klausur bestanden worden ist, um den Schein zu erlangen. Um den Schein zu erlangen, muss also mindestens eine Klausur im Semester und entweder eine Hausarbeit, die den Klausuren unmittelbar vorangeht oder eine Hausarbeit, die an die Klausuren unmittelbar anschließt, bestanden sein. Beispiel: Hausarbeit SoSe 2016 Hausarbeit WS 16/17 = zugl. HA für WS 16/17 (vorlesungsfreie Zeit: (vorlesungsfreie Zeit: Feb.-Apr. 2016) mind. 1 Klausur Juli -Okt. 2016) Die Scheine werden von dem Dozenten ausgestellt, bei dem die Klausur bestanden wurde. Jedoch bedingen die Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung folgende Ausnahme: Sonderfall im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung Es kann sich im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung ein Sonderfall ergeben, wenn ein Studierender/eine Studierende weder die erste noch die zweite Hausarbeit für eine Anfängerübung, jedoch die Klausuren, im ersten Versuch besteht. Er/sie hat natürlich nach wie vor die Möglichkeit, die Übung zu wiederholen. Allerdings bedingt die Neuregelung, dass die erste Hausarbeit des darauf folgenden Semesters bereits die zweite Hausarbeit des vorherigen Semesters darstellt; diese hat der/die Studierende aber nicht bestanden. Da dem/der Studierenden zwei Hausarbeiten pro Übung nach 6 Abs. 1 Satz 4 der Zwischenprüfungsordnung anzubieten sind, hat er/sie insgesamt vier Versuche, eine Hausarbeit zur Erlangung einer Zwischenprüfungsleistung zu bestehen. Daher ist es in diesem Sonderfall möglich, dass der/die Studierende die am Ende des darauf folgenden Semesters angebotene Hausarbeit wahrnehmen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der zweite Versuch spätestens im dritten Fachsemester stattfindet (siehe dazu nachfolgend das Schaubild im Beispiel 2 /Ausnahmeregelung). Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 64

65 Würde der/die Studierende beispielsweise im SoSe 16 mit der Übung beginnen und wäre dieses Sommersemester sein/ihr 3.. Fachsemester und würde er/sie die zu diesem Semester gehörigen Hausarbeiten nicht bestehen, so könnte er/sie die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Wintersemesters (seines/ihres 4. Fachsemesters) und die zweite Hausarbeit des darauf folgenden Sommersemesters (seines/ihres 5. Fachsemesters) wahrnehmen. Die Hausarbeit am Ende des Semesters würde dann als zum Sommersemester zugehörige Hausarbeit gewertet werden, so dass die Grenze zum fünften Fachsemester nicht überschritten und keine Zwangsexmatrikulation zu befürchten wäre. Beispiel 1: Ende des 5. FS ( 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO) = zeitliche Grenze SoSe 16 WS 16/17 SoSe 17 (= 4. FS) (= 5. FS) (= 6. FS) vorlesungsfr. Klausuren nicht vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit 1. HA 2. HA 3. HA nicht bestanden nicht bestanden bestanden (1. Versuch) (1. HA; 2. Versuch) (2. HA; 2. Versuch) Schein erreicht! Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 65

66 Beispiel 2 (Ausnahmeregelung): Ende des 5. FS ( 6 Abs.1 Satz 5 ZwPrO) = zeitliche Grenze SoSe16 WS 16/17 SoSe 17 (= 3. FS) (= 4. FS) (= 5. FS) vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. Klausuren vorlesungsfr. vorl.fr. Zeit bestanden Zeit bestanden Zeit Zeit 1. HA 2. HA 3. HA 4. HA nicht bestanden nicht bestanden nicht bestanden bestanden (1. Versuch) (1. HA; 2. Versuch) (2. HA; 2.Versuch) In diesem Fall würde die zweite Hausarbeit am Ende des SoSe 17 zu den Klausuren im WS 16/17 gezogen und damit ist die zeitliche Grenze des 5. Fachsemesters nach 6 Abs. 1 Satz 5 ZwPrO nicht überschritten. IV. Arbeitsgemeinschaften Zu folgenden Vorlesungen finden nach Möglichkeit begleitende Arbeitsgemeinschaften statt. - BGB - Allgemeiner Teil - BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil und vertragliche Schuldverhältnisse (zusammengefasst) - Strafrecht - Grundkurs II - Staatsrecht - Grundrechte Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt in der ersten Vorlesungswoche über das Online-Vorlesungsverzeichnis HISLSF. Einen Link finden Sie unter: Im Laufe der zweiten Vorlesungswoche werden die Teilnehmerlisten durch gesonderten Aushang bekanntgegeben. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der Regel in der dritten Vorlesungswoche. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften wird empfohlen! Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 66

67 Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die aktuellen Bekanntmachungen auf der Homepage des Fachbereichs! Zur Organisation Leitlinien der Fakultät zur Handhabung der Arbeitsgemeinschaften für alle Arbeitsgemeinschaftsleiter 1 1. Arbeitsgemeinschaften finden statt: a) im Zivilrecht: - für Studierende des ersten Fachsemesters zur Vorlesung BGB AT, - für Studierende des zweiten Fachsemesters inhaltlich zusammenfassend zu den Vorlesungen Schuldrecht AT und Schuldrecht (vertragliche Schuldverhältnisse), b) im Strafrecht: - zum GK Strafrecht I (Strafrecht AT), - zum GK Strafrecht II (Strafrecht BT I); c) im Öffentlichen Recht: - im Sommersemester zur Vorlesung Staatsrecht II - Grundrechte, (Gegenstand: Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht und Staatsrecht II), - im Wintersemester zur Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. (Änderungen des Fachkollegiums Öffentliches Recht bleiben hier vorbehalten.) 2. Eine einzelne Arbeitsgemeinschaft sollte nicht mehr als 20 Teilnehmer umfassen. Nur dann, wenn dies nicht möglich ist, obwohl jeder Mitarbeiter der Fakultät seine Lehrverpflichtung erbringt, können mehr Studierende eingeteilt werden. 3. Die Studierenden müssen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft anmelden. Dabei ist die Anzahl möglicher Anmeldungen zu einer bestimmten Arbeitsgemeinschaft nach Nr. 2 begrenzt. 4. Für die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft wird vom Arbeitsgemeinschaftsleiter ein Schein ausgestellt. Die Ausstellung setzt voraus, dass der Studierende in dieser Gruppe angemeldet war. Jeder Arbeitsgemeinschaftsleiter erhält eine Liste mit den für seine Gruppe angemeldeten Studierenden. 5. Ein Schein wird nur ausgestellt, wenn der Studierende höchstens zweimal im Semester gefehlt hat. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen, auf denen die Anwesenheit pro Unterrichtsstunde vermerkt wird. Ein häufigeres Fehlen wird nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Arbeitsgemeinschaftsleiter entschuldigt. 1 Es wird nur die männliche grammatikalische Form der einzelnen Bezeichnungen verwendet. In der männlichen Bezeichnung ist die weibliche Form stets mit umfasst. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 67

68 6. Als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft sollen in erster Linie Mitarbeiter des Professors, der die Hauptvorlesung hält, eingeteilt werden. Hauptvorlesung im Zivilrecht im zweiten Fachsemester ist die Vorlesung Schuldrecht AT. Zum Inhalt 7. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es allein, den Studierenden die Falllösetechnik beizubringen und dabei in der Vorlesung behandeltes Grundwissen zu wiederholen. Durch die Kleingruppe soll gewährleistet werden, dass ausnahmslos jeder Teilnehmer dazu angehalten wird, selbständig Fälle zu lösen. Vertieftes Wissen soll nicht vermittelt werden. 8. Die zu besprechenden Fälle sollen Übungsfälle sein, die im Gutachtenstil allein mit Hilfe des Gesetzes gelöst werden können. Das Niveau der Fälle sollte unter dem Niveau des kleinen Scheins liegen. Die Fälle sollen lediglich den Grundstoff erfassen und so einfach wie möglich sein. 9. Die zu besprechenden Fälle und Lösungen werden im Einvernehmen mit dem Professor festgelegt, der die Hauptvorlesung leitet. Dabei sollen Wünsche und Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaftsleiter berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck beruft der Professor vor Semesterbeginn eine Besprechung mit den Arbeitsgemeinschaftsleitern ein, die seine Vorlesung begleiten. Es können, müssen aber nicht, alle Arbeitsgemeinschaftsleiter, die eine Vorlesung begleiten, dieselben Fälle verwenden. Es wird angestrebt, einen Fallpool zu bilden, aus dem sich die gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitsgemeinschaftsleiter bedienen können. 10. Bei der Besprechung eines Falls sind unbedingt auch Studierende zum Sprechen zu bringen, die sich nicht melden. Der Arbeitsgemeinschaftsleiter soll darauf achten, dass auch schwache Studierende die notwendigen Techniken erlernen und keiner sich aufs Zuhören beschränkt. 11. Es wird angestrebt, den Studierenden (ggf. erst nach Versuchen der eigenständigen Lösung im Unterricht oder zu Hause) ausformulierte Lösungen zur Verfügung zu stellen. 12. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sind verpflichtet, im Laufe des Semesters mindestens zwei schriftliche Arbeiten anzubieten und zu korrigieren. Es kann sich um Hausaufgaben und/oder Klausuren handeln. Das Niveau sollte deutlich unterhalb des Niveaus für den kleinen Schein liegen. Bei Anfängern empfiehlt es sich, etwa in der dritten Arbeitsgemeinschafts-Woche einen schon in der Arbeitsgemeinschaft besprochenen Fall als Hausaufgabe anzubieten. Aufgabe der Studenten ist es dabei, das Gelernte in den Gutachtenstil zu übersetzen. Die Hausaufgabe soll sorgfältig korrigiert, muss aber nicht unbedingt benotet werden. Ansonsten sollte der zu lösende Fall unbekannt sein und die Arbeit benotet werden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 68

69 13. Erfüllt eine studentische Hausaufgabe oder Klausur die Anforderungen nicht, sollte der Arbeitsgemeinschaftsleiter den Studierenden dazu auffordern, dieselbe Arbeit ein zweites Mal zu schreiben. Dabei schadet es nicht, wenn der Studierende die Besprechung des Falls in der Gruppe schon gehört hat. Der Zweitversuch soll korrigiert, muss aber nicht benotet werden. 14. Der Arbeitsgemeinschafts-Schein wird nur ausgestellt, wenn der Studierende an mindestens einer schriftlichen Arbeit i.s. d. Nr. 12 ernsthaft teilgenommen hat. Ein Bestehen ist nicht erforderlich. 15. In der Arbeitsgemeinschaft zum GK Strafrecht I soll eine Veranstaltung der Einführung in die Benutzung von juristischen Datenbanken, ggf. in Zusammenarbeit mit der Rechtsinformatik, gewidmet werden. 16. Die Arbeitsgemeinschaftsleiter sollen zu Beginn der Veranstaltung einen Zeitplan bekannt geben, aus dem die Termine für Hausaufgaben oder Übungsklausuren ersichtlich sind. 17. Die Lehre in den Arbeitsgemeinschaften soll jedes Semester mit Hilfe eines einheitlichen fakultätsinternen Fragebogens durch die Arbeitsgemeinschaftsleiter evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation dienen dem Arbeitsgemeinschaftsleiter als persönliches Feedback und werden nicht dem Dekanat oder dem Kollegen, der die Hauptvorlesung leitet, bekannt gegeben. V. Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen Nach 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG setzt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung den Nachweis einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses voraus. Der Fachbereich bietet im Sommersemester 2016 die Veranstaltung Written and Oral Advocacy bei Herrn StA Oliver Rust an. Außerdem wird der Workshop Einführung in das französische Recht/Einführung in die französische Rechtsterminologie stattfinden. Zu beiden Veranstaltungen wird noch eine offizielle Bekanntmachung auf der Fachbereichshomepage folgen, nach der die Anmeldung der Studierenden möglich ist. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 69

70 Fachsprachen-Angebote im Sprachenzentrum, Sommersemester 2016 Englisch für Juristen (2 Kurse) English for Students of Law I (B2) This course is for students of law who want to learn more about legal English and advance their English language skills. We will concentrate on improving your general English skills, with a focus on vocabulary development and grammar awareness. Materials will largely be taken from the world of legal affairs, allowing students to acquire vocabulary and expressions needed for their further study. Ein Schein für diesen Kurs wird vom FB 01 als Sprachnachweis anerkannt. Voraussetzungen: Test: 53 bis 74 Punkte David Zook Di 20:00-21:30 HSG +1/ SWS: 2 ECTS:3 41,40 English for Students of Law II (C1) This course is designed to apply and extend students general English skills to the field of law. It will help students achieve confidence in reading and writing about law and in discussing legal issues. For this aim, students will be expected to do regular and continuous vocabulary work. They will also be asked to hand in several written assignments. Ein Schein für diesen Kurs wird vom FB 01 als Sprachnachweis anerkannt. Voraussetzungen: Test: 75 bis 100 Punkte Mo 18:15-19:45 SR SWS: 2 ECTS:3 41,40 Dolores Kubera Einstufung und Anmeldung erfolgt online ab dem 1. April Weitere Informationen ab Januar 2016 auf der Homepage des Sprachenzentrums: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 70

71 VI. Prüfungsbedingungen für Studierende mit Behinderung Studierende mit Behinderung erhalten bei den juristischen Prüfungen des Fachbereichs Schreibzeitverlängerungen zur Gewährung des Nachteilsausgleichs. Dazu muss die/der Studierende zu Beginn des Studiums bzw. sofort einen Antrag auf Abweichung von den Prüfungsbedingungen stellen. Das Prüfungsamt erstellt hierauf einen Bescheid, der das ganze Studium hindurch gültig ist und der von der/dem Studierenden bei allen Prüfungen, für die ein Nachteilsausgleich erforderlich ist, den Prüferinnen/Prüfern bzw. deren Sekretariaten vorzulegen ist. Die Schreibzeitverlängerungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Schreibzeitverlängerungen bei Studierenden mit Behinderung: Zeitverlängerung in % Schreibzeit: 2 Stunden Zeitverlängerung in Minuten Schreibzeit: 3 Stunden Zeitverlängerung in Minuten Schreibzeit: 5 Stunden Zeitverlängerung in Minuten 5 % 6 Minuten 9 Minuten 15 Minuten 2 Tage 10 % 12 Minuten 18 Minuten 30 Minuten 4 Tage 15 % 18 Minuten 27 Minuten 45 Minuten 6 Tage 20 % 24 Minuten 36 Minuten 60 Minuten 8 Tage Schwerpunktseminararbeit Zeitverlängerung in Tagen 25 % 30 Minuten 45 Minuten 75 Minuten 11 Tage 30 % 36 Minuten 54 Minuten 90 Minuten 13 Tage 35 % 42 Minuten 63 Minuten 105 Minuten 15 Tage 40 % 48 Minuten 72 Minuten 120 Minuten 17 Tage 45 % 54 Minuten 81 Minuten 135 Minuten 19 Tage 50 % 60 Minuten 90 Minuten 150 Minuten 21 Tage Für die Hausarbeiten der Übungen gibt es keine Zeitverlängerung, da hier ohnehin die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung steht. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 71

72 VII. MarEx (Marburger Examensrepetitorium) Bei uns erhalten Sie ein optimales, kontinuierliches und den ganzen Examensstoff abdeckendes Examenstraining 1. Examensrepetitorium Zu allen relevanten Fächern des staatlichen Pflichtfachexamens bieten wir Ihnen vertiefende Repetitoriumskurse, die Ihnen den Prüfungsstoff in einem in sich geschlossenen Konzept sowie breit gefächert vermitteln. Das Repetitorium läuft ein Jahr, dabei werden ab dem WS 14/15 erstmals auch in den Semesterferien Kurse angeboten. Durch den modularen Aufbau ist ein Einstieg jederzeit möglich. Vorlesungszeit SoSe 16 (KW 15 bis KW 28 (2016) SR BT/2 Gesetzl SV inkl EBV 14 Sitzungen, 3-stündig SachR 14 Sitzungen 3-stündig VerwaltR AT inkl. VerwaltungsProzessR 14 Sitzungen 2-stündig VerwaltR BT 14 Sitzungen, 2-stündig StrafR BT 15 Sitzungen, 2-stündig Semesterferien Sommer 2016 (KW 29 bis KW 40 (2016)) SPB-Klausuren KW 29 Probeexamen KW 30 und 31 Ferienkurse KW 36 bis 41 ErbR 6 Sitzungen 3-stündig ZPO Erkenntnisverf. und Grundzüge Zwangsvoll 6 Sitzungen 3-stündig StPO 7 Sitzungen 2-stündig Staatshaftungsrecht 4 Sitzungen 3-stündig Vorlesungszeit WS 16/17 (KW 41 (2016) bis KW 6 (2017)) BGB AT 7 Sitzungen, 3-stündig SR AT 8 Sitzungen, 3-stündig SR BT/1 Vertragl SV 13 Sitzungen, 3-stündig GesellR 5 Sitzungen, 2-stündig VerfassR inkl. VerfassProzessR 28 Sitzungen, 2-stündig StrafR AT 15 Sitzungen 2-stündig Semesterferien Frühjahr 2017 (KW 7 bis KW 14 (2017)) SPB-Klausuren KW 7 (2017) Probeexamen KW 8 und 9 (2017) Ferienkurse KW (2017) FamR 4 Sitzungen, 3-stündig ArbR 6 Sitzungen, 3-stündig HandelsR 3 Sitzungen, 3-stündig EuropaR 6 Sitzungen, 3-stündig Zu den genauen Terminen vgl. Teil 1 des Vorlesungsverzeichnisses. Einen kompletten Überblick über das Examensrepetitorium erhalten Sie auch unter Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 72

73 2. Examensklausurenkurs An jedem Wochenende steht Ihnen eine fünfstündige Klausur auf Examensniveau in den Prüfungsfächern und in der Prüfungsreihenfolge des staatlichen Pflichtteilsexamens zur Verfügung. Der Klausursachverhalt wird jeweils am Samstag ab 08:00 Uhr an der Theke des Juristischen Seminars bereit gelegt oder kann außerdem über die Lernplattform ILIAS heruntergeladen werden. Abgabeschluss für die Klausurlösung ist jeweils der auf den Samstag folgende Montag, 14:00 Uhr zudem besteht die Möglichkeit, die Klausur in Präsenz jeden Samstag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr in dem dafür bereit gehaltenen SH 120 zu schreiben. Die Besprechung der Klausur erfolgt stets montags um 18 Uhr in SH 120. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. 3. Treffpunkt private Arbeitsgemeinschaften Wir unterstützen Sie bei der Suche nach und der Kontaktaufnahme zu anderen Examenskandidaten, mit denen Sie den Examensstoff diskutieren und aufarbeiten können. In unserem Forum können Sie einen oder mehrere Lernpartner zur gemeinsamen Examensvorbereitung und zum Gedankenaustausch suchen und finden. Idealerweise sollten Sie den Examensstoff in Kleingruppen von 2-5 Personen kontinuierlich repetieren. In unserem Forum unter ILIAS finden Sie diesen Treffpunkt. Nutzen Sie unser Uni-Rep! Gratis, effektiv und erfolgreich! Alle Infos erhalten Sie zudem auf der Homepage des Fachbereichs unter: VIII. Zusatzqualifikation im Pharmarecht 1. Allgemeine Informationen Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bietet eine Zusatzqualifikation im Pharmarecht an. Das Angebot richtet sich an Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse in diesem Bereich, in dem zunehmend qualifizierte Absolventen nachgefragt werden, vertiefen wollen. Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen können in das herkömmliche Jurastudium integriert werden. Die Zusatzqualifikation kann unabhängig vom Schwerpunktbereich Medizin- und Pharmarecht besucht werden, ergänzt diesen aber thematisch und gibt ihm einen stärkeren Praxisbezug. Ein Teil der angebotenen Vorlesungen wird von namhaften Pharmarechtlern aus der Praxis gehalten. Um die Nähe zu den Anforderungen der pharmarechtlichen Praxis zu gewährleisten, wurde auch der Lehrplan in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 73

74 Pharmaindustrie ausgearbeitet. Zur Unterstützung des Praxisbezuges ist außerdem ein mindestens einmonatiges Praktikum Bestandteil der Ausbildung. Es soll in der Rechtsabteilung es Pharmaunternehmens oder in einer pharmarechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei absolviert werden und wird von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermittelt. Der Lehrplan umfasst unter anderem die Bereiche Arzneimittelsicherheitsrecht, nationales und internationales Zulassungsrecht, Arzneimittelhaftungsrecht, Heilmittelwerberecht, Patentrecht, Kassenarztrecht, Arzneimittelstrafrecht. Außerdem werden die Veranstaltungen ökonomische Aspekte des Gesundheitswesens und Einführung in die Pharmazie angeboten. Weitere Einzelfragen können in Seminaren vertieft werden. Initiatorin des Projektes ist die Forschungsstelle für Pharmarecht, die damit an ihre Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. und Unternehmen der Pharmaindustrie anknüpft. Nähere Informationen und Auskünfte erteilt die Forschungsstelle für Pharmarecht, Professor Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstraße 6, Marburg, Um an der Zusatzqualifikation teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung (gerne auch per ) erforderlich. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, ggf. Adresse und die Anzahl der Fachsemester oder der vorhandene Abschluss (Erste Prüfung oder Zweites Staatsexamen) anzugeben. Anmeldungen nimmt das Sekretariat von Prof. Dr. Wolfgang Voit unter oben angegebener Anschrift gerne entgegen. Seit dem Sommersemester 2015 wird zudem ein berufsbegleitender Masterstudiengang Pharmarecht angeboten. Der Studiengang ist auf vier Semester ausgelegt und ist interdisziplinär. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 74

75 2. Vorläufiger Terminplan im Sommersemester Uhr Dr. Runge, LL.M. Arzneimittelrecht Uhr RA Clausen Medizinprodukterecht Uhr Dr. Mand, LL.M. (Yale) Arzneimittelpreisrecht Uhr (s.t.) 1. Klausur (Raum LH 101) Uhr Dr. Kroth Recht der Arzneimittelsicherheit Uhr Prof. Dr. Freund Arzneimittelstrafrecht Uhr Dr. Kroth Recht der Arzneimittelsicherheit Uhr Uhr Prof. Dr. Freund Arzneimittelstrafrecht Compliance Uhr (s.t.) 2. Klausur (Raum LH 101) Uhr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gornig Apothekenrecht Uhr Uhr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gornig Dr. Herr Apothekenrecht Besondere Therapierichtungen Uhr Dr. Reese Heilmittelwerberecht Uhr Dr. Reese Heilmittelwerberecht Uhr (s.t.) 3. Klausur (Raum LH 101) Die Vorlesungen finden im LH 103 statt. Stand: November 2015 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 75

76 A. Grundlagen 1. (...) 3. Auszug aus der Ausbildungsordnung für die Zusatzqualifikation Pharmarecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 2. Dauer und Beginn der Zusatzqualifikation Die Ausbildung ist auf drei Semester ausgelegt. Sie kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. 3. Voraussetzung für die Teilnahme Das Angebot richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften der Philipps- Universität (ab dem 5. Fachsemester) und an Absolventen der ersten oder zweiten Juristischen Staatsprüfung, insbesondere Doktoranden des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität. Über eine Befreiung von diesen Erfordernissen entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter. Innerhalb der Ausbildungskapazitäten können Fachfremde an den Veranstaltungen als Gasthörer teilnehmen. Über die Teilnahme als Gasthörer wird eine Bescheinigung ausgestellt. 4. Aufbau der Zusatzqualifikation Die Zusatzqualifikation besteht aus Vorlesungen zu relevanten Bereichen des Pharmarechts im Umfang von insgesamt ca. 75 Doppelstunden. Die im Rahmen dieser Vorlesungen erworbenen Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem Seminar vertieft. Um den Bezug zur Praxis herstellen zu können, ist ein mindestens einmonatiges Praktikum in der Rechtsabteilung eines pharmazeutischen Unternehmens oder einer auf Pharmarecht spezialisierten Kanzlei zu absolvieren. Im Einzelfall entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter darüber, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen entspricht. B. Inhalt der Zusatzqualifikation Die Veranstaltungen beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, dem Recht der Arzneimittelsicherheit, Arzneimittelhaftungsrecht (national und international), Arzneimittelstrafrecht, Apothekenrecht, Recht der Arzneimittelzulassung, Patentrecht und gewerblichem Rechtsschutz, Heilmittelwerberecht, Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht und den ökonomischen Aspekten des Gesundheitswesens. C. Studien- und Prüfungsleistungen 1. Leistungsnachweise Im Rahmen der Vorlesungen sind drei Klausuren pro Semester zu schreiben, von denen zwei mit mindestens ausreichend bestanden sein müssen. Anstelle einer Klausur kann ein weiteres Seminar gewählt werden, das mit mindestens ausreichend bewertet sein muss. Die Leistung im Pflichtseminar muss ebenfalls mit mindestens ausreichend bewertet werden. Teilleistungen werden auf Antrag gesondert Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 76

77 bescheinigt. Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der ersten Juristischen Staatsprüfung mit 0-18 Punkten. 2. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Fachlich einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen anderer Universitäten können angerechnet werden. Die Entscheidung über diese Anrechnung trifft der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter. D. Zertifikat Nach Vorlage aller erforderlichen Leistungsnachweise und der Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums wird das Zertifikat über die Zusatzqualifikation vom Dekan des Fachbereichs oder einem von ihm Beauftragten ausgestellt. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 77

78 IX. Zusatzqualifikation im privaten Baurecht 1. Allgemeine Informationen Zunächst: Privates Baurecht ist reines Zivilrecht. Es beschäftigt sich mit den vertraglichen Beziehungen der an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien. Grundlage sind also insbesondere das Werkvertragsrecht und spezielle vertragliche Regelungen baurechtlicher Sonderprobleme. Da die meisten Bauprojekte über einen längeren Zeitraum mit mehreren Beteiligten verwirklicht werden und bei Bauverzögerungen oder Mängeln extrem hohe Summen auf dem Spiel stehen, ist das private Baurecht eine besonders praxisrelevante Materie. Denn so viel gebaut wird, soviel wird auch gestritten. 90 % der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. 10 % aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren kommen aus dem Bereich des privaten Baurechts! Vor dem Hintergrund dieser Zahlen erstaunt es, dass an kaum einer juristischen Fakultät Deutschlands privates Baurecht zum Lehrplan gehört. Aus der Praxis heraus wurde deshalb die Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Marburg initiiert, um dort den dringend benötigten Nachwuchs für bau- und immobilienrechtlich spezialisierte Kanzleien und Unternehmen der Bauwirtschaft auszubilden. Folgerichtig kommt ein überdurchschnittlicher Prozentsatz der Absolventen unmittelbar nach Abschluss der juristischen Ausbildung in ausgezeichneten Positionen unter. Das Zertifikat der Zusatzqualifikation Privates Baurecht ist inzwischen bei allen renommierten Baukanzleien und -unternehmen von Hamburg bis München bekannt und wird als Einstellungskriterium ersten Ranges angesehen. Nähere Informationen und Auskünfte sind erhältlich bei Professor Dr. Wolfgang Voit, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstraße 6, Marburg, baurecht@staff.uni-marburg.de. Um an der Zusatzqualifizierung teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Anmeldung (gerne auch per ) erforderlich. Die Anmeldung ist zu jedem Semester der Zusatzqualifikation möglich. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geschlecht, Telefonnummer, -Adresse und die Anzahl der Fachsemester oder der vorhandene Abschluss (Erste Prüfung oder Zweites Staatsexamen) anzugeben. Anmeldungen nimmt das Sekretariat von Prof. Dr. Wolfgang Voit unter oben angegebener Anschrift gerne entgegen. Seit dem Wintersemester 2014/15 wird zudem ein berufsbegleitender Weiterbildungsmasterstudiengang Baurecht und Baubegleitung von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung angeboten. Der Studiengang ist auf vier Semester ausgelegt und ist interdisziplinär. Nähere Informationen über den Studiengang erhalten Sie unter Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 78

79 Zusatzqualifikation im privaten Baurecht 2. Vorläufiger Terminplan für das Sommersemester 2016 Datum Zeit Referent Thema Uhr RA ín Ute Rath Architektenrecht: Einführung in das Honorarrecht Uhr RA Prof. Rudolf Jochem Uhr RA Prof. Rudolf Jochem Uhr s.t. Architektenrecht: Aufgaben Architektenrecht: Mängelhaftung, Ausgleichsansprüche 1. Klausur Uhr RA Tobias Wellensiek Bauinsolvenz Uhr RA Bernhard Stolz Materielles Vergaberecht Uhr RA Bernhard Stolz Materielles Vergaberecht, Verfahrensrecht Uhr RA Martin Krause Bauprozessrecht Uhr s.t. 2. Klausur Uhr RiBGH a.d. Prof. Dr. Internationales Bauvertragsrecht Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 79

80 Reinhold Thode Uhr RiBGH a.d. Prof. Dr. Reinhold Thode Internationales Bauvertragsrecht Uhr Dr. Pierrick Le Goff, LL.M Uhr Prof.Dr. -Ing. Peter Racky Vertragsgestaltung am Beispiel des internationalen Anlagenbaus Baubetriebswirtschaft Uhr s.t. 3. Klausur Stand Dezember 2015 Veranstaltungsort für Vorlesungen und Klausuren ist der Raum LH 102 (Landgrafenhaus, Universitätsstr. 7). 3. Ausbildungsordnung für die Zusatzqualifikation Baurecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg A. Grundlagen 1. Zweck der Zusatzqualifikation Der Bereich des privaten Baurechts ist ein wichtiger Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen. Gleichzeitig fehlt es an Möglichkeiten, diese Qualifikation im universitären Bereich zu erwerben. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg will in Zusammenarbeit mit dem Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.v. und dem Netzwerk Bauanwälte diese Lücke für Juristen und angehende Juristen mit der an der Praxis orientierten Zusatzqualifikation Baurecht schließen. 2. Dauer der Zusatzqualifikation Die Ausbildung ist auf drei Semester ausgelegt. 3. Voraussetzung für die Teilnahme Das Angebot richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften (ab ca. 5. Fachsemester) und an Absolventen der ersten oder zweiten Juristischen Staatsprüfung, insbesondere Referendare und Doktoranden. Über eine Befreiung von diesen Erfordernissen entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 80

81 Innerhalb der Ausbildungskapazitäten können Nichtjuristen an den Veranstaltungen als Gasthörer teilnehmen. Über die Teilnahme als Gasthörer wird eine Bescheinigung ausgestellt. 4. Aufbau der Zusatzqualifikation Die Zusatzqualifikation besteht aus Vorlesungen zu relevanten Bereichen des privaten Baurechts im Umfang von insgesamt ca. 70 Doppelstunden. Die im Rahmen dieser Vorlesungen erworbenen Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem Seminar vertieft. Um den Bezug zur Praxis herstellen zu können, ist ein mindestens einmonatiges Praktikum in einer im Baurecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines entsprechenden Unternehmens oder einem Verband zu absolvieren. Im Einzelfall entscheidet der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter darüber, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen entspricht. B. Inhalt der Zusatzqualifikation Die Veranstaltungen beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit den praxisrelevanten Problemen des privaten Baurechts unter Berücksichtigung des Architekten-, Ingenieurund Projektsteuerrechts sowie des Vergaberechts, wobei auch auf die internationalen Bezüge dieser Bereiche eingegangen wird. C. Studien- und Prüfungsleistungen 1. Anwesenheitspflicht Für die wöchentlichen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht; fehlt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin mehr als einmal innerhalb eines Veranstaltungsblocks, so ist der oder die Betreffende von der Teilnahme an der diesen Veranstaltungsblock abschließenden Klausur ausgeschlossen. Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht werden bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie zum Beispiel Krankheit zugelassen. 2. Leistungsnachweise Im Rahmen der Vorlesungen sind drei Klausuren pro Semester zu schreiben, von denen zwei mit mindestens ausreichend bestanden sein müssen. Anstelle einer Klausur kann ein weiteres Seminar gewählt werden, das mit mindestens ausreichend bewertet sein muss. Die Leistung im Pflichtseminar, das - wie das eine Klausur ersetzende Seminar - aus einer schriftlichen und einer mündlichen Leistung besteht, muss ebenfalls mit mindestens ausreichend bewertet werden. Teilleistungen werden auf Antrag gesondert bescheinigt. Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien der ersten Juristischen Staatsprüfung mit 0-18 Punkten. 3. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Fachlich einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen anderer Universitäten können als Seminarleistung angerechnet werden. Die Entscheidung über diese Anrechnung trifft der Dekan des Fachbereichs oder ein von ihm Beauftragter. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 81

82 D. Zertifikat Nach Vorlage aller erforderlichen Leistungsnachweise und der Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums wird das Zertifikat über die Zusatzqualifikation vom Dekan des Fachbereichs oder einem von ihm Beauftragten ausgestellt. Das Zertifikat enthält eine Gesamtnote, die sich aus den erbrachten Prüfungsleistungen nach C. 2. zusammensetzt. Dabei werden das Seminar mit 25 % und die Klausurleistungen mit 75 % gewichtet. Weiterhin werden die erbrachten Einzelleistungen aufgeführt. X. Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft 1. Grundidee Praxis und Wissenschaft fordern von Absolventen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge zum Teil vermehrt Rechtskenntnisse. Ebenso werden von Absolventen der Rechtswissenschaften vermehrt Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften erwartet. So sind für eine Vielzahl an Tätigkeiten nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium, z. B. bei Behörden, nationalen und internationalen Organisationen sowie im Dienstleistungssektor, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, juristische Kenntnisse von Vorteil. Umgekehrt werden von Juristen in diesen Tätigkeitsfeldern, aber auch in wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzleien, grundlegende ökonomische Kenntnisse verlangt. Aus diesem Grunde haben sich Professoren der Fachbereiche Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Universität Marburg entschlossen, ein Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft einzurichten, das inzwischen zu einem Marburger Markenzeichen geworden ist. Im Rahmen des Programms müssen die im Weiteren aufgeführten Veranstaltungen in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften belegt werden. Sofern die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen worden sind, sind die Leistungsnachweise bei den jeweiligen Programmverantwortlichen einzureichen. Die Teilnehmer erhalten hieran anschließend das interdisziplinäre Zertifikat "Recht und Wirtschaft". Teilnahmeberechtigt sind an dem Programm alle Studierendenden in den Diplom- und Bachelorstudiengängen am FB Wirtschaftswissenschaften sowie alle Studierende des FB Rechtswissenschaften. Die Bachelorstudierenden des FB Wirtschaftswissenschaften können sich die Veranstaltungen am FB Rechtswissenschaften in ihrem Studium als interdisziplinäre Module anerkennen lassen. Zudem ist eine Erweiterung des Programms in den Masterstudiengängen des FB Wirtschaftswissenschaften geplant. Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften können sich die im Rahmen des universitären Schwerpunktbereichsstudiums erbrachten Leistungen anrechnen lassen. 2. Koordination des Programms Die Koordination des Schwerpunktprogramms Recht und Wirtschaft erfolgt von wirtschaftswissenschaftlicher Seite durch den Lehrstuhl Rechnungslegung von Prof. Dr. Sascha H. Mölls unter: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 82

83 Die Koordination des Schwerpunktprogramms Recht und Wirtschaft erfolgt von rechtswissenschaftlicher Seite durch den Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Roth unter: Bitte beachten Sie auf den Websites der koordinierenden Abteilungen die jeweils konkreten Zuständigkeiten für das Programm! Aktuelle Hinweise 3. Relevante Vorlesungen WICHTIG: Anmeldezeiträume beachten! Bitte beachten Sie unbedingt die Zeiträume für die Klausuranmeldung! Einzelheiten zu den Modalitäten in den beiden Fachbereichen finden Sie am Ende dieses Informationsaushangs in der Rubrik Leistungsnachweise! Änderungen im Lehrangebot Rechtswissenschaften : Im Bereich des rechtswissenschaftlichen Angebots ist die Veranstaltung Kapitalgesellschaftsrecht wieder in die beiden Veranstaltungen Recht der Aktiengesellschaft und Recht der GmbH aufgeteilt worden. Die in der Vorgängerveranstaltung bereits erworbenen Leistungsnachweise werden selbstverständlich anerkannt. Anpassung/Vereinheitlichung der ECTS-Vergabe: Zum Sommersemester 2012 ist vom FB 01 für die im Schwerpunktprogramm belegbaren Veranstaltungen die Vergabe der ECTS-Punkte vereinheitlicht und an die Modulstruktur von 6 ECTS angepasst worden. Dadurch haben sich die zu erbringenden ECTS erhöht. Für die Teilnehmer/-innen beider Fachbereiche hat dies keine Auswirkung auf den zu erbringenden Workload. Bedeutung des Wechsels der Studienordnungen im FB 02 für das Schwerpunktprogramm: Im Juni 2011 ist das Zusatzprogramm Recht und Wirtschaft inhaltlich überarbeitet und dadurch an die neue Studienstruktur angepasst worden. Im Hinblick auf die Frage nach der Gültigkeit der alten oder neuen Programmordnung ist ausschließlich der Zeitpunkt des Beginns der Zusatzqualifikation, d.h. die erste einschlägige Klausur, an der Sie für das Programm teilgenommen haben, relevant. Wechsel der Studienordnungen in den "Hauptstudiengängen" sind nicht maßgeblich. Ungeachtet dessen besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, von der alten auf die neue Ordnung/Struktur zu wechseln. Fortentwicklung des Studienangebots: Die Programmverantwortlichen sind bemüht, das Angebot an Veranstaltungen stetig zu erweitern. Bitte beachten Sie deshalb aktuelle Aushänge zum konkreten Veranstaltungsangebot innerhalb des Programms. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 83

84 Inhalte für Studierende des FB Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (BSc.) Umfang: Volkswirtschaftslehre (6 ECTS) (= 1 Modul) Volkswirtschaftslehre (BSc.) Rechtswissenschaften (48 ECTS) ( 8 Module mit 2 oder 4SWS) Umfang: Betriebswirtschaftslehre (6 ECTS) (= 1 Modul) Rechtswissenschaften (48 ECTS) ( 8 Module mit 2 oder 4 SWS) Betriebswirtschaftliche Veranstaltungen: Controlling mit Kennzahlen: Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) (Empfohlen wird der vorherige Besuch der Veranstaltung Kosten- und Leistungsrechnung ) Grundlagen der Besteuerung: Prof. Dr. Helmut Rehm (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) (Empfohlen wird der vorherige Besuch der Veranstaltung Jahresabschluss ) Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Prof. Dr. Sascha H. Mölls (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) (Empfohlen wird der vorherige Besuch der Veranstaltung Jahresabschluss ) Management Accounting: Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS) / Sprache: Englisch) (Empfohlen wird der vorherige Besuch der Veranstaltung Kosten- und Leistungsrechnung ) Volkswirtschaftliche Veranstaltungen: Wirtschaftspolitik: Prof. Dr. Wolfgang Kerber (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Finanzwissenschaften: N.N. (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Einführung in die Institutionenökonomie: Prof. Dr. Elisabeth Schulte (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) 1 VL aus den Vertiefungsmodulen Institutionenökonomie : (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 84

85 Rechtswissenschaftliche Veranstaltungen: Bürgerliches Recht für Nebenfachstudierende (Privatrecht): Prof. Dr. Sebastian Omlor (4 SWS; 6 ECTS) (Voraussetzung für den Besuch vertiefender Veranstaltungen!) Grundzüge des Handelsrechts: Prof. Dr. Florian Möslein/ Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (2 SWS; 6 ECTS) Grundzüge des Gesellschaftsrechts: : Prof. Dr. Florian Möslein/ Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (2 SWS; 6 ECTS) Vertiefung Gesellschaftsrecht (Personengesellschaft): Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (2 SWS; 6 ECTS) Internationales Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Hans-Detlef Horn (2 SWS; 6 ECTS) Recht der Aktiengesellschaft: Prof. Dr. Markus Roth (2 SWS; 6 ECTS) Recht der GmbH: Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (2 SWS; 6 ECTS) Bankrecht: Prof. Dr. Florian Möslein (2 SWS; 6 ECTS) Corporate Governance: Prof. Dr. Markus Roth (2 SWS; 6 ECTS) Kapitalmarktrecht: Prof. Dr. Florian Möslein (2 SWS; 6 ECTS) Unternehmenssteuerrecht: Dr. Thomas Mueller-Thuns (2 SWS; 6 ECTS) Kartellrecht: Prof. Dr. Michael Kling (2 SWS; 6 ECTS) Grundzüge des Arbeitsrechts I und II: Prof. Dr. Markus Roth (4 SWS; 6 ECTS) Medienrecht: Prof. Dr. Georgios Gounalakis (2 SWS; 6 ECTS) Europarecht: Prof. Dr. Monika Böhm (4 SWS; 6 ECTS) Hinweise: Die im Rahmen des Schwerpunktprogramms belegbaren Veranstaltungen können im Wesentlichen auf die interdisziplinären bzw. externen Module angerechnet werden. Über die Anerkennung und Verwendbarkeit im Rahmen des BSc.-Curriculums entscheiden in Abstimmung der Verantwortliche des FB 02 (Prof. Dr. Sascha Mölls) und die Nebenfachstudienberatung des FB 01. Konkret bestehen folgende Anrechnungsmöglichkeiten: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 85

86 BSc. Betriebswirtschaftslehre: Alte Prüfungsordnung: 6 LP im Modul Recht, 12 LP in den interdisziplinären Modulen; Neue Prüfungsordnung: 6 LP im interdisziplinären Modul, 6 LP im Freien Wahlpflichtbereich (das Modul Bürgerliches Recht für Nebenfachstudierende (Privatrecht ). BSc. Volkswirtschaftslehre: Alte Prüfungsordnung: 6 LP im Modul Recht, 12 LP in den interdisziplinären Modulen; Neue Prüfungsordnung: 12 LP in den interdisziplinären Modulen, das Modul Bürgerliches Recht für Nebenfachstudierender (Privatrecht) (6 LP) ist ein Pflichtmodul im Methodenbereich. Vor der Belegung vertiefender Veranstaltungen ist verpflichtend das Modul Bürgerliches Recht für Nebenfachstudierende (Privatrecht) (4 SWS / 6 ECTS) zu besuchen. Studierende, die an einer Vertiefung im Bereich Handels-/Gesellschaftsrecht interessiert sind, wird der vorhergehende Besuch der Veranstaltungen Grundzüge des Handelsrechts und Grundzüge des Gesellschaftsrechts empfohlen. Bei Interesse an einer Vertiefung im Europarecht sollte vorab die Veranstaltung Öffentliches Recht (4 SWS / 6 ECTS) belegt werden. Bitte beachten Sie auch den empfohlenen Studienverlaufsplan für die juristischen Veranstaltungen für Studierende des FB 02. Im Bereich der rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, eine zu erbringende Leistung durch eine Seminararbeit in einem themennahen Bereich zu ersetzen. Über die Anerkennung zur Ersetzung entscheidet der koordinierende rechtswissenschaftliche Lehrstuhl. Inhalte für Studierende des FB Rechtswissenschaften Umfang: Betriebs- und/oder Volkswirtschaftslehre (24 ECTS) (= 4 Module) Rechtswissenschaften (12 ECTS) ( 2 Module mit 2 oder 4 SWS) Wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen: Pflichtveranstaltungen: Jahresabschluss: Prof. Dr. Sascha H. Mölls (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) (Empfohlen wird der vorherige Besuch der Veranstaltung Buchführung und Abschluss ) Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Prof. Dr. Sascha H. Mölls (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 86

87 Wahlpflichtbereich: Betriebswirtschaftslehre: Buchführung und Abschluss: Dipl.-Kfm. Ingo Fross (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) (Informationen zur Veranstaltung bekommen Sie über den Lehrstuhl Rechnungslegung (Mölls)) Controlling mit Kennzahlen: Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Grundlagen der Besteuerung: Prof. Dr. Sascha Mölls, Prof. Dr. Helmut Rehm (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Management Accounting: Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS / Sprache: Englisch)) Volkswirtschaftslehre: Wirtschaftspolitik: Prof. Dr. Wolfgang Kerber (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Wettbewerb und Regulierung, Prof. Dr. Wolfgang Kerber ( 4 SWS, 6 ECTS) Finanzwissenschaften: N.N. (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Einführung in die Institutionenökonomie: Prof. Dr. Elisabeth Schulte (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Law and Economics: Prof. Dr. Wolfgang Kerber (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) 1 VL aus den Vertiefungsmodulen Institutionenökonomie : (VL + UE (4 SWS; 6 ECTS)) Rechtswissenschaftliche Veranstaltungen: Recht der Aktiengesellschaft: Prof. Dr. Markus Roth (2 SWS; 6 ECTS) Recht der GmbH: Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (2 SWS; 6 ECTS) Internationales Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Hans-Detlef Horn (2 SWS; 6 ECTS) Bankrecht: Prof. Dr. Florian Möslein (2 SWS; 6 ECTS) Kapitalmarktrecht: Prof. Dr. Florian Möslein (2 SWS; 6 ECTS) Unternehmenssteuerrecht: Dr. Thomas Mueller-Thuns (2 SWS; 6 ECTS) Kartellrecht: Prof. Dr. Michael Kling (2 SWS; 6 ECTS) Grundzüge des Arbeitsrechts I und II: Prof. Dr. Markus Roth (4 SWS; 6 ECTS) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 87

88 Medienrecht: Prof. Dr. Georgios Gounalakis (2 SWS; 6 ECTS) Europarecht: Prof. Dr. Monika Böhm (4 SWS; 6 ECTS) Hinweise: Bitte beachten Sie auch den empfohlenen Studienverlaufsplan für die wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen für Studierende des FB 01. Im Bereich der rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, eine zu erbringende Leistung durch eine Seminararbeit in einem themennahen Bereich zu ersetzen. Über die Anerkennung zur Ersetzung entscheidet der koordinierende rechtswissenschaftliche Lehrstuhl. 4. Leistungsnachweise Erfolgreiche Teilnahme an den Modulklausuren (FB Wirtschaftswissenschaften) bzw. an den (mündlichen oder schriftlichen) Prüfungen (FB Rechtswissenschaften). Alle Leistungsnachweise müssen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sein. Erfolgreich bestandene Klausuren/Prüfungen können nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden. Zur Anmeldung und Teilnahme an Prüfungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Regelungen der Fachbereiche 01 bzw. 02: Prüfungen am Fachbereich 01: Für Studierende des FB 01: Bei Ablegen der Klausuren im Rahmen des universitären Schwerpunktbereiches erfolgt die Anmeldung im regulären Zeitraum im Schwerpunktprüfungsamt (Frau Rhiel). Bei Ablegen anderer Prüfungen (z.b. Europarecht oder Grundzüge des Arbeitsrechts) oder mündlicher Prüfungen erfolgt die Anmeldung beim die Veranstaltung anbietenden rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl. Für Studierende des FB 02: Die Anmeldung zu den Veranstaltungen und den Prüfungen erfolgt über das zentralisierte Anmeldeverfahren für Nebenfachstudierende. Bitte beachten Sie entsprechende Hinweise. Modulklausuren am Fachbereich 02: Studierende des FB 02 melden sich zu den Modulprüfungen des Schwerpunktprogramms innerhalb des regulären Anmeldeverfahrens an. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 88

89 Studierende des FB 01 melden sich zu den Modulklausuren am FB 02 bitte innerhalb des regulären Klausuranmeldezeitraums zentral am Lehrstuhl für Rechnungslegung unter an. 5. Vorlesungszyklus Die nachfolgende Tabelle dient zur mittelfristigen Orientierung und Planung für das Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft. Die Angaben haben lediglich Planungscharakter. Sie ersetzen nicht die Lektüre des jeweiligen Vorlesungsverzeichnisses sowie den Besuch der Schwarzen Bretter. Die Markierungen in den einzelnen Feldern zeigen die in den Semestern geplanten Vorlesungen. Veranstaltung Wintersemester Sommersemester Rechtswissenschaften Einführung in das Bürgerliche Recht für X Nebenfachstudierende (Privatrecht) Einführung in das Öffentliche Recht für X Nebenfachstudierende (Öffentliches Recht) Grundzüge des Handelsrechts X Grundzüge des Gesellschaftsrechts X Vertiefung Gesellschaftsrecht X (Personengesellschaft) Kapitalgesellschaftsrecht) X Bankrecht X Kapitalmarktrecht X Unternehmenssteuerrecht X Kartellrecht X Grundzüge des Arbeitsrechts I X Grundzüge des Arbeitsrechts II X Medienrecht Europarecht X Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre Controlling mit Kennzahlen Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Grundlagen der Besteuerung Wirtschaftspolitik Finanzwissenschaften Einführung in die Institutionenökonomie Vertiefung Institutionenökonomie (Module: B- A/INST; B-INST; B-SEM/INST) Jahresabschluss Law and Economics Buchführung und Abschluss Management Accounting X X X X X X X X X X X X Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 89

90 6. Angebotene Vorlesungen im Sommersemester 2016 (Änderungen vorbehalten) Jahresabschluss Jahresabschluss u. Jahresabschlussanalyse Controlling mit Kennzahlen Grundlagen der Besteuerung Wettbewerb und Regulierung Wirtschaftspolitik Grundzüge des Arbeitsrechts Unternehmenssteuerrecht Prof. Dr. Mölls Prof. Dr Mölls Do, Uhr und Einzeltermine , , , jeweils Uhr Do, Uhr, HG +2/0010 HG +2/0010 LH 100 Gr. 1: Mi HG +1/0010 Uhr, Gr. 2: Mi HG +1/0110 Uhr Di, Uhr LH 100 Prof. Dr. Rapp Prof. Dr. Fr, 08:30-12 Uhr LH 100 Mölls Prof. Dr. Mo, Uhr, HG+1/0020 Kerber Di, Uhr LH 100 Prof. Dr. Mo, Uhr HG+1/0020 Kerber Dr. Stöhr Do, Uhr LH 103 Dr. Mueller- Thuns Fr, , Uhr Fr, , Uhr Fr, , Uhr Sa, , :30 Uhr Sa, , :30 Uhr Sa, , :30 Uhr SH 201 SH 201 Grundzüge des Gesellschaftsrechts Bankrecht Europarecht Prof. Dr. Wertenbruch Prof. Dr. Möslein Prof. Dr. Böhm Di,16-18 Uhr LH 103 Mo, Uhr SH 201 Mi,14-16 Uhr und Fr, Uhr LH 101 LH 101 Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 90

91 XI. Fachausbildung Sozialrecht Der Fachbereich bietet eine mehrsemestrige Fachausbildung im Sozialrecht an, die mit Veranstaltungen zu je zwei Wochenstunden in vier Einzelabschnitten einen Gesamtüberblick über das gesellschaftlich wichtige Gebiet der sozialen Sicherung gibt. Die Vorlesungen sind je Semester zu zwei Lehrgebieten kombiniert, so dass bei einem zeitlichen Studienaufwand von vier Wochenstunden ein Durchlaufen der Gesamtausbildung innerhalb von zwei Studiensemestern möglich ist. Ergänzt wird das Vorlesungsprogramm durch ein Seminar, in dem die Teilnehmer zu einem speziellen Thema eine sechswöchige Hausarbeit zu erstellen und daran anschließend ein mündliches Referat über das Thema zu halten haben. Über die Fachausbildung wird auf Antrag ein Zertifikat erteilt, sobald die erforderlichen Leistungsnachweise vier Abschlussklausuren zu den Einzelvorlesungen, Hausarbeit und Vortrag im Seminar den Erfolg der Teilnahme bescheinigen. Aus den fünf Einzelbenotungen wird eine Zertifikatsnote als Gesamtergebnis ermittelt. Es werden folgende Veranstaltungen angeboten: Sozialrecht I Einführung, Allgemeine Lehren des Sozialrechts (SGB I); Gemeinsame Grundlagen des Sozialversicherungsrechts (SGB IV); Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Sozialrecht II Gesetzliche Krankenversicherung (SGB IV); Soziale Pflegeversicherung (SGB IX). Sozialrecht III Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI); Arbeitsförderungsrecht (SGB III). Sozialrecht IV Sozialhilferecht (SGB XII); Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II); Sozialversicherungsverfahren (SGB X); Sozialgerichtsverfahren (SGG). Wer die zu den Vorlesungen angebotenen vier Klausuren und die Hausarbeit besteht, kann auf Antrag ein Zertifikat über die Fachausbildung Sozialrecht erhalten. Die Hausarbeit ist im Rahmen eines sozialrechtlichen Seminars anzufertigen. Im allgemeinen Studienplan gehört die Fachausbildung als Modul 2 zum Schwerpunktbereich 4 Staat und Wirtschaft. Sie ist für alle Semester (auch Studienanfänger) geeignet. Die Reihenfolge der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist beliebig. Jede Vorlesung ist thematisch in sich geschlossen und nicht Voraussetzung für eine der anderen Veranstaltungen. Die Einzelvoraussetzungen können auch postgraduiert erfüllt werden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 91

92 XIII. Informationen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Sommersemester Verlaufsplan Orientierungsveranstaltung PHILIPPS-UNIVERSITÄT - FACHBEREICH RECHTS- WISSENSCHAFTEN E i n f ü h r u n g s v e r a n s t a l t u n g f ü r S t u d i e n a n f ä n g e r i m S o m m e r s e m e s t e r Montag, 11. April 2016 Landgrafenhaus, Universitätsstraße 7, Hörsaal LH 101 von 09:15 Uhr bis 13:00 Uhr 09:15 Uhr Begrüßung durch den Dekan, Herrn Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken Darstellung der juristischen Fachgebiete: 09:30 Uhr Öffentliches Recht Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken 10:00 Uhr Strafrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Freund 10:30 Uhr Zivilrecht Prof. Dr. Georgios Gounalakis 11:00 Uhr bis 11:15 Uhr: Pause 11:15 Uhr Einführung in das juristische Studium, Studienmöglichkeiten im Ausland Dr. Petra Zrenner Kontakt: Allgemeine Studienberatung, Dr. Petra Zrenner und Aykin Kalafatas, Tel.: / Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 92

93 2. Einführungstage der Fachschaft Jura im Sommersemester 2016 In der Woche vor Semesterbeginn richtet die Fachschaft Savigny die sogenannte Orientierungseinheit (OE) für alle Erstsemester aus. Ziel dieser Einführungstage ist es, euch den Start ins Studentenleben zu erleichtern. Ihr lernt hierbei nicht nur eure zukünftigen Kommilitonen und Marburg kennen, sondern erhaltet auch erste Informationen zu eurem Studium. Wochenplan für die OE im Sommersemester Montag, :00 Uhr Einführungsveranstaltung Dienstag, :00 Uhr Stadtrallye Mittwoch, :00 Uhr Infoveranstaltung (Elsa, MLR, Moot Court, Fachschaft) 20:00 Uhr Treffen am Schloss zum Sektempfang 22:00 Uhr Jura-Party im Till Dawn Für die Teilnahme an der OE-Woche wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 5 erhoben, damit ihr im Rahmen der Stadtrallye mit Getränken und Verpflegung versorgt werden könnt. Dieser Beitrag wird Mittwoch zu Beginn der Stadtrallye eingesammelt. Für Fragen zum Studium und zu Marburg im Allgemeinen stehen euch alle Mitglieder der Fachschaft gerne zur Verfügung. Ihr könnt uns per (info@marburg-jura.eu) und über unsere Facebook-Seite erreichen. Außerdem seid ihr herzlich zu unseren wöchentlichen Sitzungen eingeladen! Weitere Infos unter: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 93

94 3. Mentorierung Seit dem Wintersemester 1999/2000 erfolgt eine Mentorierung der Studierenden durch die Lehrkräfte des Fachbereichs. Diese Mentorierung dient einer stärkeren Fokussierung der individuellen Stärken, Schwächen und Potentiale der Studierenden. Diesen wird damit eine weitere Hilfe gegeben, für sich die Perspektiven innerhalb des juristischen Studiums insgesamt abzustecken. Die Studienanfänger eines Sommersemesters und des anschließenden Wintersemesters werden in einem gemeinsamen Programm mentoriert. Das Programm beginnt jeweils im Wintersemester. Die Studierenden werden den Lehrkräften in zahlenmäßig gleich starken Gruppen zugewiesen. Die Verteilung wird durch Aushang im Foyer des Savignyhauses (Stellwand an der Seitenwand des Aufzugschachtes) bekannt gemacht. Die Listen weisen nur die Matrikelnummern aus. Die Studierenden können anhand der Nummern die Zuweisung nachvollziehen. Die Mentorierung wird im ersten Studienjahr von Plenarveranstaltungen eingerahmt. Die Mentorin bzw. der Mentor führt hier persönlich in das Studium ein und steht für die Beantwortung von Fragen bereit. Die Plenarveranstaltungen sollen auch Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch unter den Studierenden bieten. Die Mentorinnen und Mentoren geben die Termine der Plenarveranstaltungen durch Aushang (Foyer Savignyhaus, Stellwand an der Seitenwand des Aufzugschachtes) bekannt. Des Weiteren können sich die Studierenden in persönlichen Gesprächen mit der Mentorin bzw. dem Mentor über die Gestaltung des Studiums orientieren. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 94

95 Sommersemester 2016 Stundenplan für Studierende des 1. Fachsemesters Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 Uhr Uhr VL Staatsrecht II Grundrechte Prof. Dr. Horn LH Uhr VL Staatsrecht II Grundrechte Prof. Dr. Horn LH Uhr VL Rechtstheorie und juristische Methodenlehre Prof. Dr. Möslein LH 103 UE Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Wertenbruch LH Uhr Bitte beachten Sie hinsichtlich der Räume die aktuellen Informationen! Die Termine für die Vorlesungen BGB AT und Verfassungsgeschichte standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 95

96 Sommersemester 2016 Stundenplan für Studierende des 2. Fachsemesters Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8-10 Uhr UE Grundkurs Strafrecht II m. integr. Übung im Strafrecht für Anfänger Prof. Dr. Dr. h.c. Freund LH Uhr VL Schuldrecht AT Prof. Dr. Gounalakis LH 101 VL Staatsrecht II Grundrechte Prof. Dr. Horn LH 101 VL Schuldrecht AT Prof. Dr. Gounalakis LH Uhr VL Staatsrecht II Grundrechte Prof. Dr. Horn LH 101 VL Schuldrecht- vertragl. Schuldverhältnisse (Kaufrecht) Prof. Dr. Wertenbruch LH 101 UE Grundkurs Strafrecht II m. integr. Übung im Strafrecht für Anfänger Prof. Dr. Dr. h.c. Freund LH Uhr VL Rechtstheorie und juristische Methodenlehre Prof. Dr. Möslein LH Uhr UE Grundkurs Strafrecht II m. integr. Übung im Strafrecht für Anfänger Prof. Dr. Dr. h.c. Freund LH 101 Bitte beachten Sie hinsichtlich der Räume die aktuellen Informationen! Der Termin für die Vorlesung Verfassungsgeschichte stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 96

97 XIV. Ausbildungspläne und -vorschriften Studienplan Studiengang Rechtswissenschaften (Abschluss: erste Prüfung) Am 1. Juli 2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) welche die Juristenausbildung betreffen geändert worden. Nach dem neuen Ausbildungs- und Prüfungsrecht wird die bisherige erste juristische Staatsprüfung von einer ersten Prüfung abgelöst, die aus zwei Teilprüfungen besteht, der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung geht mit 70 % in die Abschlussnote ein. Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Klausuren (2 x Bürgerliches Recht, 2 x Öffentliches Recht, 1 x Strafrecht, 1 x Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht) und einer mündlichen Prüfung. Die Klausuren gehen zu zwei Dritteln, die mündliche Prüfung geht zu einem Drittel in die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung ein. Das Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung geht mit 30 % in die Abschlussnote ein. Diese Schwerpunktbereichsprüfung hat eine wissenschaftliche Hausarbeit und vier Semesterabschlussklausuren zum Inhalt. Auf der Grundlage des neuen Rechts gibt es die bisherigen Wahlpflichtfächer und Wahlfächer nicht mehr. An deren Stelle treten die von der Fakultät eingerichteten Schwerpunktbereiche. An unserem Fachbereich gibt es sechs Schwerpunktbereiche. Gem. 9 I Nr. 2 lit. d JAG ist für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen nachzuweisen. Dazu zählen Veranstaltungen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit ( 6 I JAG). Darüber hinaus ist die Teilnahme an einer erfolgreich besuchten fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem erfolgreich besuchten rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs nachzuweisen ( 9 I Nr. 2 lit. e JAG). Die aktuellen Fassungen des JAG und der JAO sind im Internet zu finden unter Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 97

98 1. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Wintersemester 1. Semester (WS) VL 4 SWS R1 BGB AT, zugleich Einführung in das Bürgerliche Recht UE 2 SWS R1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht einschließlich Methodenlehre, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL 4 SWS R2 Staatsrecht I - Staatsorganisation, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL/UE 6 SWS R2 Grundkurs Strafrecht I, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG mit propädeutischer Übung im Strafrecht VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsgeschichte, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG 2. Semester (SoSe) VL 4 SWS R1 Schuldrecht AT VL 2 SWS R1 Schuldrecht - Kaufrecht VL 4 SWS R2 Staatsrecht II - Grundrechte, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL/UE 6 SWS R2/R1 Grundkurs Strafrecht II und Übung im Strafrecht für Anfänger VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL 2 SWS R2 Rechtstheorie und juristische Methodenlehre, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG 3. Semester (WS) VL 2 SWS R1 Schuldrecht - Vertragliche Schuldverhältnisse (ohne Kaufrecht) VL 2 SWS R2 Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse VL 3 SWS R2 Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte) UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Zivilrecht VL 1 SWS R2 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts VL 4 SWS R2 Verwaltungsrecht AT UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Öffentlichen Recht VL 2 SWS R2 Aufbaukurs Strafrecht BT II 4. Semester (SoSe) VL 3 SWS R2 Sachenrecht II (Sicherungsrechte) VL 2 SWS R2 Grundzüge des Handelsrechts VL 2 SWS R1 Grundzüge des Gesellschaftsrechts VL 2 SWS R2 Europarecht Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 98

99 VL 2 SWS R2 Verwaltungsprozessrecht VL 2 SWS R2 Kommunalrecht VL 2 SWS R2 Staatshaftungsrecht VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts I UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Strafrecht 5. Semester (WS) VL 3 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts I VL 3 SWS R2 Erbrecht VL 2 SWS R2 Vertiefung im Arbeitsrecht VL 2SWS R2 Vertiefung im Gesellschaftsrecht VL 2 SWS R2 Polizei- und Ordnungsrecht VL 2SWS R2 Baurecht VL 2 SWS R2 Grundzüge des Strafprozessrechts VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts II UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan) 6. Semester (SoSe) VL 1 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts II VL 3 SWS R2 Familienrecht UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan) 7. Semester (WS) KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium BGB AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht BT KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht I KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verfassungsrecht KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht AT KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium StPO KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan) 8. Semester (SoSe) KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht-gesetzliche Schuldverhältnisse KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Sachenrecht KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht BT KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 99

100 2. Empfohlener Studienverlaufsplan bei Studienbeginn im Sommersemester 1. Semester (SoSe) VL 3 SWS R1 BGB AT, zugleich Einführung in das Bürgerliche Recht UE 2 SWS R1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht einschließlich Methodenlehre, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL 4 SWS R2 Staatsrecht II - Grundrechte, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtssoziologie, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsphilosophie, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL 2 SWS R2 Rechtstheorie und juristische Methodenlehre, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG Da der Grundkurs Strafrecht I lediglich im Wintersemester angeboten wird, wird empfohlen mit der Einführung in das Zivilrecht zu beginnen. 2. Semester (WS) Hier wird empfohlen zunächst den Grundkurs I im Strafrecht zu belegen, da der GK I lediglich im WS angeboten wird (wie bereits oben erwähnt). Es wird überdies empfohlen, die schuldrechtlichen Vorlesungen zu besuchen, um für die Anfängerübung im Zivilrecht, die im 3. Fachsemester vorgeschrieben ist, eine ausreichende Wissensbasis zu erlangen. VL 4 SWS R1 Schuldrecht AT VL 2 SWS R1 Schuldrecht - Kaufrecht VL 2SWS R2 Schuldrecht - Vertragliche Schuldverhältnisse (ohne Kaufrecht) VL 4 SWS R2 Staatsrecht I -Staatsorganisation, Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG VL/UE 6 SWS R2 Grundkurs Strafrecht I; Veranstaltung i.s.v. 9 I Nr. 2 lit. a JAG mit propädeutischer Übung im Strafrecht VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Rechtsgeschichte, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG VL/UE 2 SWS R2 Grundkurs Verfassungsgeschichte, Lehrveranstaltung i.s.d. 9 I Nr. 2 lit. b JAG 3. Semester (SoSe) VL 4 SWS R2 Schuldrecht AT VL 2 SWS R2 Grundzüge des Handelsrechts UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Zivilrecht VL/UE 6 SWS R2/R1 Grundkurs Strafrecht II und Übung im Strafrecht für Anfänger 4. Semester (WS) VL 2 SWS R2 Schuldrecht - Gesetzliche Schuldverhältnisse VL 3 SWS R2 Sachenrecht I (ohne Sicherungsrechte) VL 1 SWS R2 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 100

101 VL 4 SWS R2 Verwaltungsrecht AT VL 2 SWS R1 Grundzüge des Gesellschaftsrechts UE 2 SWS R1 Anfängerübung im Öffentlichen Recht VL 2 SWS R2 Aufbaukurs Strafrecht BT II UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Strafrecht 5. Semester (SoSe) VL 3 SWS R2 Sachenrecht II (Sicherungsrechte) VL 3 SWS R2 Familienrecht VL 2 SWS R2 Europarecht VL 2 SWS R2 Verwaltungsprozessrecht VL 2 SWS R2 Kommunalrecht VL 2 SWS R2 Staatshaftungsrecht VL 2 SWS R2 Baurecht VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts I UE 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan 6. Semester (WS) VL 3 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts I VL 3 SWS R2 Erbrecht KU 2 SWS R1 Fortgeschrittenenübung im Öffentlichen Recht VL 2 SWS R2 Polizei- und Ordnungsrecht VL 2 SWS R2 Grundzüge des Strafprozessrechts VL 2 SWS R2 Vertiefung im Arbeitsrecht VL 2 SWS R2 Vertiefung im Gesellschaftsrecht VL 2 SWS R1 Grundzüge des Arbeitsrechts II KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan 7. Semester (SoSe) VL 1 SWS R2 Grundzüge des Zivilprozessrechts II KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht-gesetzliche Schuldverhältnisse KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Sachenrecht KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verwaltungsrecht BT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht BT KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium nach gesondertem Studienplan Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 101

102 8. Semester (WS) KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium BGB AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Schuldrecht BT KU 1 SWS R2 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht I KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Verfassungsrecht KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium Strafrecht AT KU 2 SWS R2 Examensrepetitorium StPO KU 4 SWS R1 Examensklausurenkurs Schwerpunktstudium (nach gesondertem Studienplan) 3. 7 JAG [Prüfungsgebiete] Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung im Sinne des 6 Abs. 2 sind 1. von den Grundlagen des Rechts: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Grundzüge der Rechtstheorie, der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie sowie der Rechts- und Verfassungsgeschichte; 2. aus dem Bürgerlichen Recht: a) die allgemeinen Lehren, der Allgemeine Teil des Schuldrechts; b) aus dem Besonderen Teil des Schuldrechts: Kauf, Miete, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaft, Gemeinschaft, Bürgschaft, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung sowie die Haftungsvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und die Grundzüge des Produkthaftungsgesetzes; c) aus dem Sachenrecht: Besitz und Eigentum sowie die Grundzüge des Rechts der Mobiliarsicherheiten, der Hypothek und der Grundschuld; d) aus dem Familienrecht: Wirkung der Ehe, gesetzliches Güterrecht, Scheidungsgründe sowie die Grundzüge des Rechts der Abstammung, der elterlichen Sorge und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der Lebenspartnerschaft; e) aus dem Erbrecht: Erbfolge, rechtliche Stellung des Erben, Testament sowie Grundzüge des Rechts des Erbvertrages, des Erbscheins und des Pflichtteilsrechts; f) aus dem Handelsrecht: Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma sowie Grundzüge des Rechts der Prokura und der Handlungsvollmacht, der Handelsgeschäfte und des Handelskaufes; g) aus dem Gesellschaftsrecht: Recht der Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft sowie Grundzüge des Rechts der Kapitalgesellschaften betreffend die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung; h) aus dem Arbeitsrecht: Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie Grundzüge der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht; Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 102

103 i) aus dem Zivilprozessrecht: verfassungsrechtliche und gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, aus dem Verfahren im ersten Rechtszug: Verfahrensgrundsätze, Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze sowie in Grundzügen Arten der Rechtsbehelfe, allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und Arten und Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung; 3. aus dem Strafrecht: a) Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches, jedoch Titel 4 bis 7 des Dritten Abschnitts (Strafaussetzung zur Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt und Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung) nur im Überblick; b) aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches die Abschnitte 6 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 7 (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung), 9 (falsche uneidliche Aussage und Meineid), 10 (falsche Verdächtigung), 14 bis 23 (Beleidigung, Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, Betrug und Untreue, Urkundenfälschung) und 27 bis 30 (Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt, Straftaten im Amt); c) aus dem Strafprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Verfahrensbeteiligte sowie in Grundzügen Gang des Strafverfahrens, gerichtliche Zuständigkeit, Instanzenzug, Zwangsmittel und Rechtskraft; 4. aus dem Öffentlichen Recht: a) Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht; b) aus dem Verfassungsprozessrecht: Organstreit, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde; c) aus dem Europarecht: Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten des EG-Vertrages und ihre Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften sowie Grundzüge des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof; d) Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der besonderen Verwaltungsverfahren, einschließlich der Grundzüge des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen; e) aus dem Verwaltungsprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges, Klagearten, Vorverfahren, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidung sowie Grundzüge des Rechts des vorläufigen Rechtsschutzes; f) aus dem Besonderen Verwaltungsrecht die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts sowie das Recht der Bauleitplanung und der Baugenehmigung einschließlich der Grundzüge der kommunalen Organisation und des kommunalen Satzungsrechts. Soweit Kenntnisse von Grundzügen bestimmter Rechtsgebiete verlangt werden, müssen den Bewerberinnen und Bewerbern die gesetzlichen Strukturen und Grundkenntnisse von Rechtsprechung und Literatur bekannt sein; soweit Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen den Bewerberinnen und Bewerbern lediglich die gesetzlichen Strukturen bekannt sein. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 103

104 XV. Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss: Erste Prüfung) Am ist die Zwischenprüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität vom 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Nach dieser Ordnung haben die Studierenden der Rechtswissenschaft in der Regel bis zum Ende des 4. Fachsemesters, spätestens bis zum Ende des 5. Fachsemesters, eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie soll der Feststellung dienen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht ist. Wenn im nachfolgenden Text von dem Studierenden oder dem Studenten die Rede ist, sind stets Frauen und Männer gemeint. 1. Zwischenprüfungspflichtiger Personenkreis Zwischenprüfungspflichtig sind alle Personen, die das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss erste Prüfung) im Wintersemester 2002/03 oder später aufgenommen haben. 2. Zwischenprüfungsausschuss/ Zwischenprüfungsamt Entscheidungen nach der Zwischenprüfungsordnung trifft der Zwischenprüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Für die Prüfungsorganisation ist das Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften zuständig. Das Zwischenprüfungsamt im Dekanat, 3. Obergeschoss, Zimmer 317, ist wie folgt geöffnet: Mo, Di 14:00-15:00 Uhr Do, Fr 09:00-11:00 Uhr Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Susanne Rhiel, Tel / Bitte beachten Sie aktuelle Aushänge sowie Ankündigungen auf der Homepage des Fachbereichs 01 ( 3. Zwischenprüfungsleistungen Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durch Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. In jeder Übung werden drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten angeboten. Die Hausarbeiten werden jeweils in der vorlesungsfreien Zeit vor und nach dem Semester, in dem die Klausuren angeboten werden, gestellt. Die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Die Bewertung richtet sich nach 16 JAG. Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende jeweils eine Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) erbracht hat. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 104

105 Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn der Studierende bis spätestens zum Ende des 5. Fachsemesters an einer Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat. Ist dies nicht der Fall, hat der Studierende die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden. Hat der Studierende eine Übung für Anfänger nicht erfolgreich absolviert, darf er sie einmal wiederholen. Über die erbrachten Zwischenprüfungsleistungen in den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht wird ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt. 4. Zulassung Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt die Zulassung voraus. Nicht zugelassen wird, wer den Anspruch auf Zulassung zu den Zwischenprüfungsleistungen an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes verloren hat. Nach 68 Abs. 2 Nr. 5 HHG können Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, bereits die Immatrikulation versagt werden. Die Zulassung erfolgt auf Anmeldung innerhalb einer durch Aushang bekannt gemachten Frist. Bei ordnungsgemäßer Anmeldung gilt das im Zwischenprüfungsamt abgezeichnete Doppel Ihres Zulassungsantrags als Anmeldebestätigung. Eine nachträgliche Anerkennung einer erfolgreich absolvierten Übung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg als Zwischenprüfungsleistung ist in keinem Fall möglich. Die Frist für die Anmeldung zur Zwischenprüfung wird auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaften in der Rubrik Studium/Zwischenprüfung sowie durch Aushänge am Fachbereich bekannt gemacht. Die Anmeldung selbst erfolgt unter Verwendung eines Formblattes, das im Internet von der Homepage des Fachbereichs heruntergeladen werden kann. Dieses Formblatt ist am Bildschirm auszufüllen, zweimal auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. Folgendes ist zu beachten: Wenn Sie vor Ihrem Studium in Marburg an einer/mehreren anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät(en) studiert haben, legen Sie einen Nachweis vor, dass Sie an dieser Fakultät/diesen Fakultäten die Zwischenprüfung nicht endgültig nicht bestanden haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Zu den Zwischenprüfungsleistungen eines jeden Fachgebietes erfolgt eine gesonderte Zulassung. 5. Rücktritt Der Rücktritt von der jeweiligen Zulassung erfolgt auf Antrag gegenüber dem Zwischenprüfungsausschuss. Die Annahme Ihres Rücktrittsgesuchs wird im Zwischenprüfungsamt auf der Anmeldebestätigung vermerkt. Für den Rücktritt steht ein gesondertes Formblatt zur Verfügung, das von der Homepage des Fachbereichs heruntergeladen werden kann. Dieses ist in Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 105

106 zweifacher Ausfertigung auszufüllen und eigenhändig unterschrieben im Prüfungsamt des Fachbereichs einzureichen. Das Doppel gilt als Ihre Eingangsbestätigung. Ein Rücktritt ist zulässig bis zum letzten Werktag vor Ausgabe der ersten Aufsichtsarbeit. Für die Wahrung der Frist ist die Aufgabe zur Post (Datum des Poststempels) ausreichend. 6. Anfertigung der Prüfungsleistungen, Hilfsmittel Bei Aufsichtsarbeiten haben sich die teilnehmenden Studierenden durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zu legitimieren. Die Aufsichtsarbeiten sind mit dem Namen des Bearbeiters zu versehen und persönlich zu unterschreiben. Es dürfen nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden. Die Bearbeitungszeit für Aufsichtsarbeiten beträgt mindestens zwei Zeitstunden. Die Hausarbeiten sind ebenfalls zu unterschreiben. Sie sind darüber hinaus mit der Versicherung zu versehen, dass ihre Anfertigung ohne fremde Hilfe erfolgt ist. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten beträgt mindestens drei Wochen. 7. Anerkennung anderer Leistungsnachweise Wurden den Anforderungen der Zwischenprüfungsordnung entsprechende Studienoder Prüfungsleistungen an anderen Universitäten erbracht, werden diese für die Zwischenprüfung anerkannt ( 5 Abs. 1 ZwPrO). Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht unter 5 Abs. 1 ZwPrO fallen, werden anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss. Grundsätzlich können nur Leistungen anerkannt werden, die nach der Zwischenprüfungsordnung der Ursprungsuniversität den Teilbereich abschließen. Einzelne Prüfungsleistungen können nicht anerkannt werden. Vor dem In-Kraft- Treten der Zwischenprüfungsordnung in Marburg erfolgreich absolvierte Übungen für Anfänger werden als Zwischenprüfungsleistungen anerkannt. Die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen sind fristgerecht, unter Verwendung des Antragsformulars, das von der Homepage des Fachbereichs heruntergeladen werden kann, zu beantragen. Bitte beachten Sie: Legen Sie den Antrag auf Anerkennung und die Nachweise, die die von Ihnen erbrachten Leistungen belegen vor bzw. fügen Sie diese dem Antrag in Kopie bei. 8. Nicht zu vertretende Säumnis der Anmeldefrist Haben Studierende die Gründe für die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten, so haben sie dies unverzüglich dem Zwischenprüfungsausschuss schriftlich anzuzeigen und die Gründe glaubhaft zu machen. Der Nachweis ist im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch ein ärztliches Zeugnis zu erbringen.erkennt der Zwischenprüfungsausschuss die Gründe an, so gilt die Meldefrist als eingehalten. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 106

107 9. Nicht zu vertretende Säumnis von Zwischenprüfungsleistungen Haben Studierende aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, an der letzten Möglichkeit die Zwischenprüfung in einem Teilbereich zu bestehen, nicht teilnehmen können, so haben sie dies bei dem Zwischenprüfungsausschuss unverzüglich geltend zu machen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Der Nachweis ist im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch ein amtsärztliches Zeugnis zu erbringen, das bei Aufsichtsarbeiten in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf, bei Hausarbeiten nicht später als am Abgabetag. Es gelten 1 Abs. 4 Nr. 2 und 6 Abs. 4 ZwPrO. In diesem Falle kann die Leistung im Teilbereich nur komplett wiederholt werden. 10. Bestehen, Nichtbestehen Der Dekan/Die Dekanin stellt eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung aus. Die Bescheinigung ist bei der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung ( 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG) bzw. der staatlichen Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung vorzulegen. Nach 68 Abs. 2 Nr. 6 HHG ist zu exmatrikulieren, wer die nach dieser Ordnung erforderliche Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden hat. Bitte beachten Sie zu Ziffer 4, Punkt 4: Es ist auch eine Anmeldung zum Wiederholungsversuch erforderlich, nicht nur zum ersten Versuch! Bitte beachten Sie: Auskünfte über die Zwischenprüfung gibt ausschließlich das Prüfungsamt des Fachbereichs! Informationen der Dozenten gelten nur für organisatorische Notwendigkeiten der Übung an sich, nicht für die Zwischenprüfung. XVI. Schwerpunktbereichsstudium 1. Schwerpunktbereichsprüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg 17. Juli Anwendungsbereich (1) Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg ist neben der staatlichen Pflichtfachprüfung Teil der ersten juristischen Prüfung gem. 1 Absatz 1 des Gesetzes über die juristische Ausbildung (JAG) des Landes Hessen. (2) Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung schließt das Studium in dem universitären Schwerpunktbereich ab. Sie dient der Feststellung, dass die oder der Studierende den Lehrstoff des gewählten Schwerpunktbereichs mit Verständnis Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 107

108 erfassen und anwenden kann. Die Regelungen des Gesetzes über die juristische Ausbildung (JAG) des Landes Hessen über den Ablauf des Studiums und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung werden durch diese Ordnung konkretisiert. 2 Schwerpunktbereichsstudium (1) Die oder der Studierende hat einen der in 3 angebotenen Schwerpunktbereiche zu wählen und das Studium in diesem Bereich zu vertiefen. Die Studienzeit für das Schwerpunktbereichsstudium ist auf wenigstens zwei Semester angelegt. Das Pflichtprogramm umfasst zehn Semesterwochenstunden und eine sechswöchige Hausarbeit. (2) Jeder Schwerpunktbereich ist in Module gegliedert, die einzelne Stoffgebiete zusammenfassen. Inhalte und Kombinationsmöglichkeiten werden im Studienplan geregelt. Die zeitliche Anordnung ist den Studierenden im Rahmen des verfügbaren Lehrangebots freigestellt, soweit der Studienplan keine abweichende Regelung enthält. (3) Das Schwerpunktbereichsstudium kann frühestens nach Abschluss der Zwischenprüfung des Pflichtfachstudiums aufgenommen werden. Der Antrag auf Zulassung soll bis zum Ende des sechsten Fachsemesters und muss spätestens mit der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt werden. 3 Schwerpunktbereiche (1) Es besteht die Wahl zwischen sechs Schwerpunktbereichen, in denen das Schwerpunktbereichsstudium in der Regel in zwei Semestern mit den verlangten Prüfungsleistungen ( 4 Abs. 1 a-c) durchgeführt wird: a) Recht der Privatperson b) Recht des Unternehmens c) Medizin-. und Pharmarecht d) Staat und Wirtschaft e) Völker- und Europarecht f) Nationale und Internationale Strafrechtspflege. (2) In jedem Semester werden in jedem Schwerpunktbereich mindestens zwei Vorlesungen mit entsprechenden Aufsichtsarbeiten angeboten. 4 Gegenstand und Inhalt der Schwerpunktbereichsprüfung (1) Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus a) vier Aufsichtsarbeiten des jeweils gewählten Schwerpunktbereichs, b) einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen eines Seminars, das dem gewählten Schwerpunkt zugeordnet ist, c) der Teilnahme an dem unter b) genannten Seminar. (2) Gegenstand der Prüfung sind die belegten Stoffgebiete aus dem gewählten Schwerpunktbereich und die mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer einschließlich der interdisziplinären, europäischen und internationalen Bezüge des Rechts ( 24 Abs. 3 JAG). 5 Zeitpunkt der Schwerpunktbereichsprüfung (1) Die Schwerpunktbereichsprüfung wird studienbegleitend durch die Erbringung der Leistungsnachweise gemäß 4 Abs. 1 abgelegt. (2) Die oder der Studierende muss die Schwerpunktbereichsprüfung bei erstmaliger Teilnahme spätestens zwei Jahre nach dem Abschluss der staatlichen Pflichtfachprüfung beendet haben. Die Pflichtfachprüfung gilt am Ende des Semesters Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 108

109 als abgeschlossen, in das der Zeitpunkt fällt, von dem an ein Prüfungsanspruch in der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht mehr besteht. 6 Prüfungsorganisation (1) Organisation und Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung werden durch den Prüfungsausschuss und dessen Vorsitzende oder dessen Vorsitzenden gewährleistet. Den Vorsitz hat die Studiendekanin oder der Studiendekan inne. Die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung wird durch das beim Dekanat eingerichtete Prüfungsamt unterstützt. Der Prüfungsausschuss beschließt allgemeine Richtlinien für die Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung und entscheidet über Beschwerden nach 7. Für alle anderen Entscheidungen ist die oder der Vorsitzende zuständig. (2) Der Prüfungsausschuss besteht aus: 1. drei Professorinnen oder Professoren einschließlich der oder des Vorsitzenden, 2. einem wissenschaftlichen Mitglied nach 32 Abs. 3 Nr. 3 HHG sowie 3. einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden mit beratender Stimme. (3) Die Mitglieder nach Abs. 2 sowie deren Vertreterin oder Vertreter werden mit Ausnahme der Studiendekanin oder des Studiendekans die oder der Mitglied kraft Amtes ist vom Fachbereichsrat auf Vorschlag ihrer jeweiligen Gruppenvertreterinnen oder Gruppenvertreter gewählt. Die Amtszeit der nichtstudentischen Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. (4) Der Prüfungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende sowie eine weitere Professorin oder ein weiterer Professor, anwesend ist. (5) Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. An ihnen nimmt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Prüfungsamts teil. In einer Niederschrift sind die wesentlichen Gegenstände der Erörterung festzuhalten, Beschlüsse sind im Wortlaut wiederzugeben. Alle an der Sitzung teilnehmenden Personen unterliegen der Schweigepflicht. 7 Beschwerde, Widerspruch, Remonstration bei der Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Gegen Entscheidungen der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses können Studierende binnen eines Monats beim Prüfungsausschuss schriftliche Beschwerde einlegen. Hilft die oder der Vorsitzende der Beschwerde nicht ab, erlässt der Prüfungsausschuss einen begründeten Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. (2) Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist Widerspruch binnen eines Monats möglich. Er ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich einzulegen. Hilft der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht ab, entscheidet die Präsidentin oder der Präsident der Philipps-Universität Marburg und erteilt einen begründeten Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. (3) Gegen die Bewertung von einzelnen Prüfungsleistungen ist eine schriftlich zu begründende Remonstration bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in die Prüfungsleistung ( 22 Abs. 2) möglich. Die Remonstration führt zu einer nochmaligen Überprüfung der Bewertung durch die Prüferin oder den Prüfer. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann eine davon abweichende Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 109

110 Prüferbestimmung treffen. Sie oder er teilt das Ergebnis der nochmaligen Überprüfung der oder dem Studierenden mit. Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats der Prüfungsausschuss angerufen werden; Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung. 8 Prüferinnen und Prüfer (1) Prüferinnen und Prüfer sind Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertreter einer Professur, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Im Schwerpunktbereich tätige Lehrbeauftragte des Fachbereichs Rechtswissenschaften werden von der oder dem Vorsitzenden zu Prüfern bestellt. (2) Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig von Weisungen. Alle an den Schwerpunktbereichsprüfungen mitwirkenden Personen sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. 9 Zulassung (1) Die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium kann nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung im Pflichtfachstudium beim Prüfungsamt schriftlich beantragt werden. Der Antrag soll bis zum Ende des sechsten Fachsemesters gestellt werden und muss spätestens zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen. Die Zulassung wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller bekannt gegeben. (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: 1. der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung, falls die Zwischenprüfung nicht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg abgelegt wurde; 2. eine Versicherung der Antragstellerin oder des Antragstellers, dass sie oder er an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung beantragt hat, oder die Bescheinigung einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller dort bei fortbestehendem Prüfungsanspruch aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ausgeschieden ist; 3. eine Versicherung der Antragstellerin oder des Antragstellers, dass sie oder er an keiner anderen Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden hat; 4. die Erklärung, welcher Schwerpunktbereich gewählt wird. (3) Auf schriftlichen Antrag hin werden der oder dem Studierenden bei der Zulassung zwei Aufsichtsarbeiten mit den erzielten Noten angerechnet, die sie oder er in dem gewählten Schwerpunktbereich vor dem Zulassungsantrag erbracht hat. Ohne zu einem Schwerpunktbereich zugelassen zu sein, besteht die Möglichkeit, nach den Maßgaben dieser Prüfungsordnung an bis zu vier Aufsichtsarbeiten des Schwerpunktbereichsstudiums teilzunehmen. 10 Lehr- und Lernformen (1) Im Schwerpunktbereichsstudium werden als Lehr- und Lernformen vornehmlich Seminare und Vorlesungen eingesetzt. (2) Das Seminar dient der eigenständigen Bearbeitung fachspezifischer Themen durch die Teilnehmerinnen oder Teilnehmer. Diese tragen die gewonnenen Erkenntnisse in den Seminarveranstaltungen vor und stellen sie zur Diskussion. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 110

111 (3) Die Vorlesung dient der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen in sachlicher und methodischer Hinsicht. 11 Prüfungsformen und Bewertung (1) In den Aufsichtsarbeiten gemäß 4 Abs. 1a hat die oder der Studierende nachzuweisen, dass sie oder er auf der Basis des notwendigen Grundlagenwissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln unter Verwendung der gängigen Methoden des Fachs Aufgaben lösen und Themen bearbeiten kann. (2) Die wissenschaftliche Hausarbeit gemäß 4 Abs. 1b wird im Zusammenhang mit einem dem Schwerpunktbereich zugeordneten Seminar angefertigt. Die oder der Studierende haben damit nachzuweisen, dass sie oder er die erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse sowie Arbeitstechniken in selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit anwenden kann. (3) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gilt 15 JAG. Die Ergebnisse werden durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. 12 Aufsichtsarbeiten (1) Die Aufsichtsarbeiten werden am Ende der Vorlesungszeit gestellt und beziehen sich auf den Stoff der ihnen zugeordneten Vorlesungen. Die Teilnahme bedarf der vorherigen Anmeldung beim Prüfungsamt. Die Anmeldung hat innerhalb einer vom Prüfungsamt gesetzten Frist zu erfolgen und ist unabhängig von der Zulassung zu einem bestimmten Schwerpunktbereich. Bei der Anmeldung muss das Bestehen der Zwischenprüfung mindestens ein Semester zurückliegen. (2) Die Studierenden können sich in jedem Semester für maximal vier Aufsichtsarbeiten anmelden. In einem Semester dürfen nicht mehr Aufsichtsarbeiten absolviert werden, als für das Bestehen eines Moduls der Schwerpunktbereichsprüfung noch erforderlich ist. (3) Das Prüfungsamt gibt die Termine der Aufsichtsarbeiten bekannt. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Als Hilfsmittel sind nur unkommentierte Gesetzestexte zugelassen. Sämtliche Markierungen sind verboten. Erlaubt ist nur ein Register zum Auffinden eines Gesetzesanfangs (wie z. B. das Dürckheim-Register ). Auf Antrag der Prüferin oder des Prüfers kann das Prüfungsamt weitere Hilfsmittel zulassen. (4) Die Dozentinnen und Dozenten reichen die Prüfungsaufgaben beim Prüfungsamt innerhalb der von diesem bestimmten Frist ein. Die Aufsichtsarbeiten werden von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer beurteilt. 13 Wissenschaftliche Hausarbeit (1) Die wissenschaftliche Hausarbeit kann erst nach der Zulassung zu einem bestimmten Schwerpunktbereich geschrieben werden und hat eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen. Sie wird im Zusammenhang mit einem dem Schwerpunktbereich zugeordneten Seminar angefertigt. In der Arbeit hat die oder der Studierende handschriftlich zu versichern, dass sie oder er diese selbstständig angefertigt und alle benutzten Hilfsmittel angegeben hat. Die Versicherung ist eigenhändig zu unterschreiben. (2) Die Arbeit wird von einer Prüferin oder einem Prüfer beurteilt. Sie wird nur dann als Prüfungsleistung berücksichtigt, wenn die oder der Studierende bei Vergabe des Themas die wissenschaftliche Hausarbeit schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt verbindlich als Prüfungsleistung bestimmt hat. Diese Bestimmung ist unwiderruflich. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 111

112 14 Teilnahme an einem Seminar Die oder der Studierende ist verpflichtet, über das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit ( 13) in einem Seminar ein Referat zu halten. Das Referat besteht aus einem Vortrag der oder des Studierenden, in dem sie oder er die wesentlichen Ergebnisse der Hausarbeit vorstellt, und anschließender Diskussion. Der Vortrag und die in der Diskussion gezeigte Leistung der oder des Studierenden werden von der Prüferin oder dem Prüfer als bestanden oder nicht bestanden bewertet, fließen aber nicht in die für die Schwerpunktbereichsprüfung maßgebliche Bewertung der wissenschaftlichen Hausarbeit ein. 15 Prüfungsgesamtnote und Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung (1) Die Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote mindestens ausreichend (4,0 Punkte oder mehr) ist, mindestens zwei Aufsichtsarbeiten bestanden wurden und erfolgreich an dem Seminar ( 14) teilgenommen wurde. (2) Die Prüfungsgesamtnote wird in der Weise errechnet, dass die in den Aufsichtsarbeiten und in der wissenschaftlichen Hausarbeit erzielten Einzelnoten für jede der vier Aufsichtsarbeiten mit 15,0, für die wissenschaftliche Hausarbeit mit 40,0 multipliziert werden, und die Gesamtsumme durch 100 dividiert wird. (3) Die Prüfungsgesamtnote ist auf zwei Dezimalstellen zu errechnen; eine Rundung der weiteren Dezimalstellen findet nicht statt. (4) Bei der Bildung der Prüfungsgesamtnote entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen: 14,00 18,00 Punkte: sehr gut; 11,50 13,99 Punkte: gut; 09,00 11,49 Punkte: vollbefriedigend; 06,50 08,99 Punkte: befriedigend; 04,00 06,49 Punkte: ausreichend; 01,50 03,99 Punkte: mangelhaft; 00,00 01,49 Punkte: ungenügend. (5) Über das Bestehen und die Gesamtnote oder über das Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 16 Zeugnis (1) Der Fachbereich Rechtswissenschaften erteilt über das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung ein Zeugnis, das den Schwerpunktbereich, die Einzelergebnisse der wissenschaftlichen Hausarbeit und der vier Aufsichtsarbeiten sowie Endpunktzahl und Gesamtnote nennt. (2) Ist die Schwerpunktbereichsprüfung nicht bestanden, erhält die oder der Studierende darüber einen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. (3) Dem Landesjustizprüfungsamt wird eine Übersicht über Punktzahlen und Noten der bestandenen Prüfungen übermittelt. 17 Nachteilsausgleich Schwerbehinderten sowie anderen Studierenden, die an einer dauerhaften Prüfungsbehinderung leiden, sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren, wenn Art und Ausmaß der Prüfungsbehinderung durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Von den inhaltlichen Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 112

113 Prüfungsanforderungen darf nicht abgewichen werden. In der Sache gelten dieselben Kriterien für angemessene Erleichterungen, die auch bei der staatlichen Pflichtfachprüfung maßgeblich sind. Ein entsprechender Antrag ist spätestens drei Wochen vor Erbringung der Prüfungsleistung einzureichen, es sei denn, die Prüfungsbehinderung tritt erst nach Ablauf der vorgenannten Frist ein. Bei Bewilligung des Antrags sind die angemessenen Erleichterungen gegebenenfalls bei Ablegung aller folgenden Prüfungsleistungen zu gewähren. Über die Bewilligung des Antrages entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 18 Verhinderung (1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet, ob die oder der Studierende eine Verhinderung bei der Erbringung einer Prüfungsleistung zu vertreten hat. Ein Verhinderungsgrund ist unverzüglich anzuzeigen und im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. Die Entscheidung über die Anerkennung der geltend gemachten Gründe wird der oder dem Studierenden vom Prüfungsamt mitgeteilt. (2) Wer die wissenschaftliche Arbeit zur Bewertung abgibt, kann sich auf eine Prüfungsverhinderung nicht berufen, es sei denn, dass die Gründe unverzüglich geltend gemacht werden. Die Geltendmachung darf keine Bedingungen enthalten. (3) Hat die oder der Studierende die Verhinderung an einer Prüfungsleistung nicht zu vertreten, so gilt die Prüfungsleistung als nicht abgelegt. Eine versäumte wissenschaftliche Hausarbeit kann nur in einem weiteren Seminar nachgeholt werden; eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist ausgeschlossen. Bei einer versäumten Aufsichtsarbeit wird nach Möglichkeit ein zeitnaher Termin für eine Nachholung angeboten; die oder der Studierende hat auch die Option, die Anmeldung zu der Aufsichtsarbeit zurückzuziehen. (4) Erbringt die oder der Studierende eine Prüfungsleistung trotz verbindlicher Anmeldung nicht und hat sie oder er dies zu vertreten, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend (0 Punkte) bewertet. 19 Täuschungsversuch, Ordnungsverstoß (1) Wird im Verlauf des Prüfungsverfahrens versucht, das Ergebnis einer Prüfung oder eines Prüfungsteils durch Täuschung, Teilnahme an der Täuschung, Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder durch sonstiges unerlaubtes Verhalten zum eigenen oder fremden Vorteil zu beeinflussen oder führt die oder der Studierende nicht zugelassene Hilfsmittel mit sich, ist ihre oder seine Leistung in der Regel mit der Note ungenügend (0 Punkte) zu bewerten. In schweren Fällen kann die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidungen darüber trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. (2) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorlagen, so kann die Benotung von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rückwirkend geändert oder die Prüfung rückwirkend für nicht bestanden erklärt werden, jedoch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Note. (3) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit ungenügend (0 Punkte) bewertet. Die oder der Betroffene kann innerhalb einer Woche schriftlich beantragen, dass die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über den Ausschluss entscheidet. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 113

114 20 Mängel im Prüfungsverfahren (1) Mängel im Prüfungsverfahren sind nur erheblich, wenn sie das Ergebnis einer Prüfungsleistung beeinflusst haben und nicht mehr geheilt werden können. (2) Erhebliche Prüfungsmängel sind beachtlich, wenn sie unverzüglich, in jedem Fall aber vor der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfungsleistung beim Prüfer oder beim Prüfungsamt geltend gemacht werden. Werden Mängel erst später bekannt, sind sie unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend zu machen (3) Die Entscheidung über das Vorliegen eines beachtlichen Prüfungsmangels und über die Folge dieses Mangels trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 21 Wiederholungsmöglichkeit (1) Ist die Schwerpunktbereichsprüfung nicht bestanden kann sie einmal wiederholt werden. Die Wiederholung ist innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids über das Nichtbestehen der Prüfung schriftlich beim Prüfungsamt zu beantragen. 9 Abs. 2 Nr. 2 und 4 gelten entsprechend. Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs ist nur bei einer erneuten Zulassung gemäß Absatz 3 zulässig. (2) Ist die Schwerpunktbereichsprüfung nicht bestanden, die wissenschaftliche Hausarbeit jedoch mit mindestens 4 Punkten bewertet worden, wird diese Prüfungsleistung in der Wiederholungsprüfung auf Antrag angerechnet. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids über das Nichtbestehen der Prüfung zu stellen. (3) Anstelle der Wiederholungsprüfung kann die oder der Studierende innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheids über das Nichtbestehen der Prüfung schriftlich beim Prüfungsamt die erneute Zulassung nach 9 beantragen. Eine Anrechnung einzelner zuvor bestandener Leistungen erfolgt nicht; 9 Abs. 3 findet keine Anwendung. (4) Wird die erneute Prüfung nach Abs. 1 bis 3 nicht erfolgreich abgeschlossen, ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden. 22 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsicht in Prüfungsakten (1) Die Aufsichtsarbeiten und die wissenschaftliche Hausarbeit der Schwerpunktbereichsprüfung werden als Bestandteil der Prüfungsakten beim Prüfungsamt für die Dauer von fünf Jahren ab Erteilung des Zeugnisses ( 15) bzw. Bekanntgabe des Bescheids über das Nichtbestehen aufbewahrt. (2) Die Einsicht in die Aufsichtsarbeiten ist der oder dem Studierenden innerhalb der vom Prüfungsamt jeweils bekannt gegebenen Einsichtnahmezeiten gestattet. Sie erfolgt im Prüfungsamt. Abschriften oder Kopien sind nicht erlaubt. Zur Einsichtnahme in die wissenschaftliche Hausarbeit bedarf es eines Antrags binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses. 23 Anrechnung von Leistungen (1) Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Ordnung entsprechen oder wenn sie im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes an der Universität, an der sie erbracht wurden, den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung genügen. Anrechnungsfähig sind maximal zwei Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Richtergesetzes erbracht wurden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 114

115 (2) Über die Anträge nach Abs. 1 entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 24 Studienortwechsel Studierende der Philipps-Universität Marburg, die an eine andere Universität wechseln, erhalten auf schriftlichen Antrag eine Bescheinigung darüber, dass sie aus dem hiesigen Schwerpunktbereichsprüfungsverfahren ausgeschieden sind und welche Leistungen sie bisher erzielt haben. 25 In-Kraft-Treten und Geltungsdauer Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung tritt die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung nebst Anlagen vom außer Kraft. 2. Die Schwerpunktbereiche Schwerpunktbereich 1 Recht der Privatperson Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1 Vertiefung im Familienrecht ( 2 SWS) Vertiefung im Erbrecht (2 SWS) Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS) Vertiefung im Mietrecht (2 SWS) Privates Baurecht (2 SWS) Die zweistündige Aufsichtsarbeit Privates Baurecht wird im 3-Semester-Rhythmus angeboten. Sie erfolgt im Anschluss an das zweite Semester der dreisemestrigen Zusatzqualifikation Privates Baurecht. Lehre und Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit erfolgen im Rahmen der Zusatzqualifikation. Die Aufsichtsarbeit setzt folgende Themenbereiche voraus: Der Bauvertrag: Probleme des Vertragsschlusses Der Bauvertrag: Abgrenzung zum Liefervertrag, zum Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und zum Dienstvertrag Leistungspflichten des Werkunternehmers: Primärpflichten; Beratungs- und Primärpflichten, nachwirkende Pflichten Abnahme: Die Abnahme nach BGB Vergütung und Zahlung: Verjährung, prozessuale Geltendmachung Gewährleistung: Mangelbegriff Gewährleistung: Rechte des Bestellers, hier nur nach BGB Gewährleistung: Verjährung und prozessuale Probleme Modul 2 Internationales Privatrecht (2 SWS) Medienrecht (2 SWS) Privatversicherungsrecht (2 SWS) Privatrechtsgeschichte (2 SWS) Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (2 SWS) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 115

116 Vertiefung im Zivilprozessrecht, Allgemeine Lehren des FGG (2 SWS) Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS) Römisches Privatrecht und seine Spuren im BGB (2 SWS) Europäisches Privatrecht (2 SWS) Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS) European Company Law (2 SWS) Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einzubringen. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Schwerpunktbereich 2 Recht des Unternehmens Dieser Schwerpunktbereich besteht aus vier Modulen: Modul 1 Recht der GmbH (2 SWS) Recht der AG (2 SWS) Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Modul 2 Medienrecht (2 SWS) Insolvenzrecht (2 SWS) Internationales Privatrecht (2 SWS) Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS) Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung (2 SWS) Arbeitsgerichtsverfahren (2 SWS) Europäisches Arbeitsrecht (2 SWS) Vertiefung im Arbeitsrecht (2 SWS) Bankrecht (2 SWS) Wettbewerbsrecht (2 SWS) Europäisches Privatrecht (2 SWS) Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS) European Company Law (2 SWS) Modul 3 Kartellrecht (2 SWS) Vergaberecht (2 SWS) Urheberrecht (2 SWS) Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS) Unternehmenssteuerrecht (2 SWS) Kapitalmarktrecht (2 SWS) Corporate Governance (2 SWS) Privates Baurecht (2 SWS) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 116

117 Modul 4 Recht der GmbH (2 SWS) Recht der AG (2 SWS) Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS) Medienrecht (2 SWS) Insolvenzrecht (2 SWS) Internationales Privatrecht (2 SWS) Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (2 SWS) Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung (2 SWS) Arbeitsgerichtsverfahren (2 SWS) Europäisches Arbeitsrecht (2 SWS) Vertiefung im Arbeitsrecht (2 SWS) Kartellrecht (2 SWS) Vergaberecht (2 SWS) Urheberrecht ( 2 SWS) Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS) Unternehmenssteuerrecht (2 SWS) Bankrecht (2 SWS) Kapitalmarktrecht (2 SWS) Schiedsverfahren im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht (2 SWS) Corporate Governance (2 SWS) Wettbewerbsrecht (2 SWS) Europäisches Privatrecht (2 SWS) Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS) Privates Baurecht (2 SWS) Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS) European Company Law (2 SWS) Aus jedem der vier Module ist eine Aufsichtsarbeit einer Lehrveranstaltung einzubringen. Bei Modul 4 gilt, dass die gewählte Aufsichtsarbeit keine Lehrveranstaltung betreffen darf, die bereits in den Modulen 1, 2 oder 3 gewählt wurde. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Schwerpunktbereich 3 Medizin- und Pharmarecht Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1 Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht (2 SWS) Leistungsrecht der GKV (2 SWS) Modul 2 Arzt- und Arzneimittelstrafrecht (2 SWS) Vertiefung im Haftungsrecht (2 SWS) Ärztliches Berufsrecht (2 SWS) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 117

118 Arzneimittel- und Medizinproduktehaftungsrecht (2 SWS) Vertragsarztrecht (2 SWS) Privatversicherungsrecht (2 SWS) Kartellrecht (2 SWS) Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten von unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einzubringen. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Schwerpunktbereich 4 Staat und Wirtschaft Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1 Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS) Kaufmännische Buchführung und Bilanzrecht (2 SWS) Umwelt- und Planungsrecht (2 SWS) Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS) Vergaberecht (2 SWS) Unternehmenssteuerrecht Bei diesem Modul kann die oben genannte Veranstaltung Umwelt- und Planungsrecht durch folgende Veranstaltungen inhaltlich ausgefüllt werden: - Umweltrecht - Bau- und Planungsrecht Modul 2 Wahlmodul Steuerrecht Wahlmodul Sozialrecht Steuerrecht I (2 SWS) Sozialrecht I (2 SWS) Steuerrecht II (2 SWS) Sozialrecht II (2 SWS) Sozialrecht III (2 SWS) Sozialrecht IV (2 SWS) Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einzubringen. Die bei Modul 2 einzubringenden Aufsichtsarbeiten müssen einheitlich dem Wahlmodul Steuerrecht oder einheitlich dem Wahlmodul Sozialrecht entnommen werden. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Nach Bestehen von vier Klausuren im Sozialrecht und einer Hausarbeit in einem sozialrechtlichen Seminar kann auf Antrag ein Zertifikat über die Fachausbildung Sozialrecht erteilt werden. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 118

119 Schwerpunktbereich 5 Völker- und Europarecht Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1 Völkerrecht - Allgemeiner Teil (2 SWS) Völkerrecht - Besonderer Teil (2 SWS) Modul 2 Deutsches und Europäisches Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS) Recht der internationalen Organisationen ( 2 SWS) Europäisches Verwaltungs- und Prozessrecht (2 SWS) Umwelt- und Planungsrecht (2 SWS) Bei diesem Modul können die nachfolgend genannten Veranstaltungen ebenfalls eingebracht werden, sofern diese angeboten werden: - Internationales Wirtschaftsrecht - Internationales Privatrecht - Völkerstrafrecht - Geschichte des Völkerstrafrechts - Europäisches Wirtschaftsrecht Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einzubringen. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Schwerpunktbereich 6 Nationale und internationale Strafrechtspflege Dieser Schwerpunktbereich besteht aus zwei Modulen: Modul 1 Vertiefung im Straf- und Strafprozessrecht (2 SWS) Sanktionenrecht, (2 SWS) Jugendstrafrecht (2 SWS) Strafvollzug (2 SWS) Bei diesem Modul können die nachfolgend genannten Veranstaltungen ebenfalls eingebracht werden, sofern diese angeboten werden: - Vertiefung im Strafrecht - Vertiefung im Strafprozessrecht - Das System der Verbrechenskontrolle und die strafrechtlichen Sanktionen - Jugendstrafrecht und Jugendhilfe - Strafvollzug Modul 2 Kriminologie (2 SWS) Nebenstrafrecht und strafrechtliche Spezialgebiete (2 SWS) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 119

120 Europäisches Strafrecht (2 SWS) Internationales Strafrecht Grundlagen (2 SWS) Internationales Strafrecht (2 SWS) Bei diesem Modul können die nachfolgend genannten Veranstaltungen ebenfalls eingebracht werden, sofern diese angeboten werden: - Erkenntnisse der Kriminologie zur Kriminalitätsentstehung - Angewandte Kriminologie - Persönlichkeitsbeurteilung von Straftätern und Präventionskonzepte - Völkerstrafrecht - Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Arzt- und Arzneimittelstrafrecht - Geschichte des Völkerstrafrechts Aus jedem Modul sind zwei Aufsichtsarbeiten aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen einzubringen. Der Beginn ist in jedem Semester möglich. Voraussetzung, um die Schwerpunktbereichsprüfung ablegen zu können, ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 120

121 XVII. Informationen des Justizprüfungsamtes Das Justizprüfungsamt stellt im Internet unter Informationen zur Verfügung, die Ihnen von Beginn des Jurastudiums an bis zur Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung weiterhelfen sollen. Alle Dokumente sind im PDF-Format gespeichert und werden bei Abruf über den Adobe Reader eingelesen. Fragen zur Ersten Prüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung I Zeil 42, Frankfurt am Main (Postanschrift) Tel.: 0 69 / und 0 69 / Sprechstunden (auch für telefonische Anfragen): Mo - Fr nur von 09:00-12:00 Uhr Fragen zum juristischen Vorbereitungsdienst richten Sie bitte an das Oberlandesgericht Zeil 42, Frankfurt am Main Tel.: 0 69 / Fragen zur Zweiten Staatsprüfung richten Sie bitte an das Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung II Luisenstraße 13, Wiesbaden Tel.: / und / Einsicht in die Prüfungsakten: Mo - Mi 08:00-12:00 Uhr, Do und Fr 09:00-12:00 Uhr Maßgebend für die Erste Prüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung sind das Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristische Ausbildungsordnung (JAO); beide Texte können über bezogen werden und sind dort zugänglich. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 121

122 XVIII. Informationen zum Austauschstudium (LLP/Erasmus +/ Magister) Liste der Austauschuniversitäten Universität Anzahl zur Verfügung stehender Plätze vorbehaltlich der Verlängerung der jeweiligen Partnerverträge Belgien/Liège - Université de Liège Belgien/Hasselt Trasnationale Universiteit Limburg Finnland/Helsinki - University of Helsinki Frankreich/Lille - Université du Droit et de la Santé Frankreich/Paris - Université Paris-Sud XI Frankreich/Poitiers - Université de Poitiers Griechenland/Komotini - Democritus University of Thrace Großbritannien/Canterbury - University of Kent Großbritannien//Norwich University of East Anglia Irland/Cork - University College Cork Irland/Dublin - University of Dublin, Trinity College Italien/ Bologna - Università degli Studi di Bologna Italien/Cagliari (Sardinien) Università degli Studi di 1 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 3 (10 Monate) 6 (9 Monate) 1 (10 Monate) 2 (9 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (9 Monate) 1 (10 Monate) 1 (10 Monate) 2 (6 Monate) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 122

123 Cagliari Italien / Mailand Universitá degli Studi di Milano- Bicocca Italien/Teramo - Università degli Studi di Teramo Italien/Siena Universita degli Studi di Siena Polen/Breslau (Wroclaw) Universytet Wroclawski Polen/Warschau Lazarski School of Commerce and Law Portugal/Coimbra Universidade de Coimbra Rumänien/Sibiu Universitatea Lucan Blaga din Sibiu Schweiz/Zürich - Universität Zürich Slowenien/Maribor - Univerza v Mariboru Spanien/Alicante - Universidad de Alicante Spanien/Badajoz - Universidad de Extremadura Spanien/Madrid - Universidad Complutense de Madrid Spanien/Madrid - Universidad Rey Juan Carlos Türkei/Istanbul Marmara Üniversitesi Ungarn/Pécs - Pécsi Tudományegyetem 1 (10 Monate) 1 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) 4 (10 Monate) 2 (10 Monate) 2 (9 Monate) 2 (9 Monate) 2 (10 Monate) 2 (10 Monate) Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 123

124 Diese Angaben sind lediglich vorbehaltlich hinsichtlich der Einführung des neuen Erasmus+ Programms. Zudem bestehen Kooperationen mit Universitäten in Chile, Peru und China. Informationen zum Auslandsstudium und zum Bewerbungsverfahren sind während der Sprechstunden im Büro der Auslandsstudienberatung, Dekanat, 3. Etage, Savignyhaus, Universitätsstraße 6, bei Frau Dr. Petra Zrenner erhältlich. Telefon: / ausstudb@staff.uni-marburg.de Sprechstunden sind jeweils mittwochs von Uhr und freitags von Uhr. Weitere Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Fakultät unter Auslandsstudium. XIX. Informationen zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften Auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaften stehen folgende Dokumente zum Download bereit: Merkblatt: Nachweise zur Annahme als Doktorand, Merkblatt zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Doktorandenprüfung und Promotionsordnung (PDF-Format). Adresse: Der Fachbereich hat inzwischen eine neue Promotionsordnung beschlossen, die am 14. April 2010 in Kraft getreten ist. XX. Informationen zum Hochschulgrad Diplom-Juristin / Diplom-Jurist Der Fachbereich hat eine Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades Diplom- Juristin oder Diplom-Jurist erlassen. Diese ist am 22. März 2010 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, die u.a. erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung oder die erste Prüfung nach dem HJAG erfolgreich absolviert haben. Unter sind die Diplomordnung und ein Informationsblatt abrufbar. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 124

125 XXI. Bibliothek Rechtswissenschaften 1. Allgemeine Informationen Die Informationsversorgung des Fachbereichs Rechtswissenschaften erfolgt über die Bibliothek Rechtswissenschaften. Diese ist auf mehrere Standorte verteilt. Als Zentrales Nachweis und Informationsinstrument über die Bestände steht grundsätzlich der Online-Katalog OPAC unter zur Verfügung. Juristisches Seminar Das Juristische Seminar ist die zentrale Fachbereichsbibliothek im Savignyhaus, Universitätsstraße 6. Das Seminar öffnet von Montag bis Samstag jeweils um 08:00 Uhr, an Sonntagen um 10:00 Uhr. Geschlossen wird um 23:00 Uhr. Vorgehalten wird hier ein Querschnitt juristischer Literatur von Lehrbüchern über Kommentare bis hin zu vertiefenden Monographien und Fachzeitschriften. Zentralbibliothek In der Wilhelm-Röpke-Straße befindet sich die Zentralbibliothek der Philipps-Universität Marburg. Außer an den gesetzlichen Feiertagen ist dieser Bibliotheksstandort jeden Tag von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet. Zugänglich sind dort während der Öffnungszeiten neben dem Lesesaalbestand die aus den Magazinen bestellte Literatur. Weitere Bibliotheken Neben dem Juristischen Seminar und der Zentralbibliothek existieren am Fachbereich Rechtswissenschaften eine Reihe weiterer Institutsbibliotheken mit speziellen thematischen Schwerpunkten. Informationen über die jeweiligen Bestände, Öffnungszeiten und Nutzungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten. 2. Schulungen Die Auseinandersetzung mit gedruckten und elektronischen Informationsquellen ist essentielle Grundlage für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaften. Abgestimmt auf den Bedarf während der verschiedenen Studienphasen bietet die Bibliothek Rechtswissenschaften diverse Schulungen, um Sie mit diesen Informationsquellen vertraut zu machen. Vor dem ersten Semester: Orientierungseinheit Lernziel: Standort des Juristischen Seminars, Elementare Grundlagen der Bibliotheksnutzung Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 125

126 Erstes Semester: Einführung in die Bibliothek Rechtswissenschaften Lernziel: Orientierung in der Bibliothek, Einführung in die Katalognutzung, Ausleihe von Medien Grundstudium: Lernziel: Grundstudium: Lernziel: Katalog-Schulung Umgang mit den elektronischen Katalogen Juris / Beck-online Schulung Erfolgreiche Recherche in den Datenbanken Grundstudium: Literaturverwaltung Lernziel: Kenntnis der Einsatzmöglichkeiten von Literaturverwaltungssoftware Hauptstudium: Lernziel: Westlaw / Hein-online Erfolgreiche Recherche in den Datenbanken Einführungen in die Bibliothek Rechtswissenschaften werden regelmäßig im Semester angeboten. Die jeweiligen Termine richten sich nach dem Stundenplan der Erstsemester. Anmeldungen sind an der Theke im Seminar möglich. Katalog- und Datenbankschulungen finden in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf statt. Interessenten melden sich bitte persönlich oder per (jursem@ub.unimarburg.de) im Juristischen Seminar. 3. Ansprechpartner Mit Fragen, Wünschen, Anregungen und Kritik können Sie sich jederzeit persönlich an die Mitarbeiter der jeweiligen Standorte wenden. Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Nummer zur Verfügung. s richten Sie bitte an die Adresse jursem@ub.uni-marburg.de. Für Anschaffungswünsche nutzen Sie bitte das Formular im Online-Katalog oder die im Seminar ausliegenden Vordrucke. XXII. PC-Säle im Fachbereich PC-Saal Juristisches Seminar (MEDIATHEK) In den letzten Jahren wurde der dem Juristischen Seminar angeschlossene PC-Saal die MEDIATHEK in mehreren Abschnitten durch Mitarbeiter des Juristischen Seminars, der PC- Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 126

127 Werkstatt des Hochschulrechenzentrums (HRZ) und der Rechtsinformatik umgestaltet: WLAN Verfügbarkeit im kompletten Erdgeschoss 30 PC-Arbeitsplätze davon 2 vollständig blindengerechte PCs 2 DIN-A4 Scanner 2. PC-Saal und Schulungsraum JURA Im 3. Stock des Landgrafenhauses steht ein PC- und Schulungsraum zur Verfügung, der mit modernster EDV- und Beleuchtungstechnik ausgestattet ist. Der PC-Saal bietet 25 Arbeitsplätze sowie einen Dozentenarbeitsplatz, Beamer, Akustikanlage und einen leistungsfähigen DIN-A4- Scanner. Alle Rechner sind mit Windows 7 und Office 2010 ausgestattet und können mit Staff- und Students-Account frei genutzt werden. Ein mit U-Card nutzbarer Drucker und Kopierer ist im Raum vorhanden. Der Zugang ist ab dem Eingangsbereich des Landgrafenhauses grün beschildert. WLAN-Verfügbarkeit im PC-Saal JURA sowie im Foyer des LH Druck- und Kopiersystem Alle PC-Pools der Universität sind mit einem zentralen Druck- und Kopiersystemen ausgestattet. Anhand der U-Card kann ein Druckauftrag abgesendet und sodann universitätsweit an jedem Druck- und Kopiersystem mit Kartenlesegerät abgeholt werden. Mit der Software Q-Pilot-Client ist das Absenden von Druckaufträgen auch von privaten Laptops möglich,- per LAN- oder WLAN-Verbindung vor Ort, aber auch über eine VPN- Verbindung zum UMRnet von zuhause aus. Weitere Informationen unter: (nur im Uni-Netz erreichbar) Bitte halten Sie die PC-Säle sauber und gehen Sie sorgsam mit Einrichtung und Computern um. Melden Sie Beschädigungen oder Fehler an den Geräten bitte der jeweiligen Aufsicht. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 127

128 XXIII. Einrichtungen und Lehrpersonal des Fachbereichs 1. Leitung Dekan Professor Dr. Sebastian Müller-Franken Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 409 Tel.: / , (Sekretariat / ), Fax: / Internet: dekan01@jura.uni-marburg.de; sekretariat.mueller-franken@jura.uni-marburg.de Prodekan Professor Dr. Michael Kling Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 7, Marburg Büro: Landgrafenhaus, Erdgeschoss, Raum 13 Tel.: / (Sekretariat) Internet: bodenbes@jura.uni-marburg.de Studiendekan Professor Dr. Florian Möslein LL.M. (London) Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum 203 Tel.: / , Fax: / Internet: florian.moeslein@jura.uni-marburg.de Dekanat, Schwerpunktprüfungsamt, Zwischenprüfungsamt Susanne Rhiel Dr. Petra Zrenner Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Dekanat, Raum 317 Tel.: / , Fax: / Susanne.Rhiel@jura.uni-marburg.de Sprechzeiten: Mo, Fr 9-11 Uhr und Di, Do Uhr Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 128

129 2. Beratungsangebote Allgemeine Studienberatung Dr. Petra Zrenner Aykin Kalafatas (zusätzlich Nebenfachstudierende) Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 302 Tel.: / , Fax: / studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.de Sprechzeiten: Mo 9-11 Uhr und Di Uhr Sprechzeiten für Nebenfachstudierende: Di Uhr Beratung in Auslandsangelegenheiten Dr. Petra Zrenner Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 302 Tel.: / , Fax: / ausstudb@jura.uni-marburg.de Sprechzeiten: Mi Uhr, Fr Uhr Fachschaft Universitätsstraße 7 (Landgrafenhaus), Raum LH 208, Marburg Tel.: / mail@marburg-jura.de Jeden Dienstag um Uhr trifft sich die Fachschaft, um über aktuelle Vorgänge an der Uni zu sprechen um gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Weitere Informationen auf der Fachschaftshomepage: aktuelle Informationen werden darüber hinaus ständig über den -Verteiler der Fachschaft (Eintragungsmöglichkeit auf der Homepage) verbreitet. 3. Zentrale Einrichtungen Juristisches Seminar Universitätsstraße 6, Erdgeschoss, Marburg Tel. Verwaltung: / / 57, Lesesaal: Öffnungszeiten: Mo - Sa Uhr, Sonn- und Feiertag Uhr Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 129

130 4. Lehrpersonal a) Hochschullehrer, Hochschuldozenten, Hochschulassistenten und Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehraufgaben N.N. Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Universitätsstraße 7, Marburg Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Büro: Landgrafenhaus, 1. Stock, Raum 116 Tel.: / (Sekretariat: / ) Internet: backhaus@jura.uni-marburg.de (vorzugsweise: Praetori@jura.uni-marburg.de) Professorin Dr. Monika Böhm Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Landesanwältin bei dem Hessischen Staatsgerichtshof Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 404 Tel.: / (Sekretariat: / ) Internet: Monika.Boehm@jura.uni-marburg.de N.N. Lehrstuhlvertreter: PD Dr. Jens Puschke Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 325/309 Tel.: / (Sekretariat: / ) Fax: / Internet: claudia.ersfeld@jura.uni-marburg.de Professorin Dr. Christine Budzikiewicz Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsvergleichung Universitätsstraße 7, Marburg Büro: Landgrafenhaus, 1. Stock, Raum 0220 Tel.: / od (Sekretariat) Fax.: / Internet: .: sekretariat.budzikiewicz@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Steffen Detterbeck Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Richter am Hessischen Staatsgerichtshof Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 407 Tel.: / (Sekretariat: / ), Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 130

131 Fax: / Internet: Anette.Brecht@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Dr. h.c. Georg Freund Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 310 Tel.: / Internet: georg@prof-freund.de N.N. Lehrstuhlvertreter: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 425 Tel.: / (Sekretariat: / ), Fax: / Internet: gornig@voelkerrecht.com; sekretariat@voelkerrecht.com Professor Dr. Georgios Gounalakis Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsvergleichung, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 1. Stock, Raum 116 Tel.: / (Sekretariat: / ), Fax: / Internet: gouna@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Tobias Helms Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Universitätsstraße 7, Marburg Büro: Landgrafenhaus, 3. Stock, Raum 322 Tel.: / (Sekretariat: / ), Internet: helms@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Hans-Detlef Horn Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 402 Tel.: / (Sekretariat: / ), Fax: / Internet: hans-detlef.horn@jura.uni-marburg.de Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 131

132 Professor Dr. Michael Kling Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 7, Marburg Büro: Landgrafenhaus, Erdgeschoss, Raum 13 Tel.: / (Sekretariat) Internet: bodenbes@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Heinrich Menkhaus Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Japanisches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Internet: menkhaus@staff.uni-marburg.de Prof. Dr. Florian Möslein LL.M. (London) Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum 203 Tel.: / , Fax: / Internet: florian.moeslein@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Sebastian Müller-Franken Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Öffentliches Recht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 4. Stock, Raum 409 Tel.: / , (Sekretariat / ), Fax: / Internet: sekretariat.mueller-franken@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Sebastian Omlor LL.M. (NYU), LL.M. Eur. Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Privatrechtsvergleichung, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum Tel.: / (Sekretariat: / ) Fax: / Internet: sebastian.omlor@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Markus Roth Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 1. Stock. Raum 106 Tel.: / (Sekretariat) Internet: markus.roth@jura.uni-marburg.de Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 132

133 N.N. Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 3. Stock, Raum 307 Tel.: / (Sekretariat: / ) Internet: vstr@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Verfahrensrecht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, 2. Stock, Raum 206 Tel.: / ( Sekretariat: / ), Fax: / Internet: verfahrensrecht@jura.uni-marburg.de Professor Dr. Johannes Wertenbruch Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universitätsstraße 6, Marburg Büro: Savignyhaus, Erdgeschoss, Raum 02 Tel.: / (Sekretariat: / ), Fax: / Internet: wertenb@jura.uni-marburg.de b) Entpflichtete und im Ruhestand befindliche Professoren Professor Dr. Ralph Backhaus Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte Professor Dr. Volker Beuthien Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Professor Dr. Dietrich Bickel Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht Professor Dr. Stephan Buchholz Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Papyrusforschung Professor Dr. Werner Frotscher Öffentliches Recht, Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. Professor Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig Öffentliches Recht, Völkerrecht Professor Dr. Winrich Langer Strafrecht und Strafprozessrecht Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 133

134 Professor Dr. Dr. h. c. (Univ. Poitiers) Hans G. Leser, LL.D. h. c. (Univ. Kent, Canterbury) Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung Professor Dr. Herbert Leßmann Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Professor Dr. Winfried Mummenhoff Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht Professor Dr. Dieter Rössner Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie Professor Dr. Hans-Albert Rupprecht Rechtsgeschichte und Papyruskunde Professor Dr. Dr. h.c. Erich Schanze, LL.M. (Harvard) Institut für Privatrechtsvergleichung Professor Dr. Dieter Werkmüller Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte c) Honorarprofessoren Professor Dr. Johannes Baltzer Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Sozialrecht Professor Dr. Norbert Bernsdorff Richter am Bundessozialgericht Kassel, Sozialrecht Professor Dr. Christian Flämig Steuerrecht Professor Dr. Walter Grasnick Oberstaatsanwalt a.d., Strafrecht und Rechtsphilosophie Professor Dr. Gunther Hartmann Kartell- und Konzernrecht Professor Herbert Landau Richter des Bundesverfassungsgerichts, Strafrecht und Strafprozessrecht Professor Dr. Lutz Meyer-Goßner Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D., Strafrecht, Strafprozessrecht Professor Dr. Friedhelm Rost Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., Arbeitsrecht Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 134

135 Professor Dr. Dietrich Simon Römisches Recht und Bürgerliches Recht Professor Dr. Dieter Strempel Ministerialrat a.d. (Bundesministerium der Justiz), Rechtssoziologie Prof. Dr. Gregory Taylor, LL.M. Associate Professor, Monash University Melbourne Professor Dr. Bert Tillmann Steuerrecht Professor Dr. Edgar Weiler Rechtsanwalt, Strafrecht d) Lehrbeauftragte im Sommersemester 2016 RA Dr. Marcus Bauckmann Paderborn Romaric Cecillon LL.M.(Marburg) Philipps-Universität Marburg RA Carsten Clausen B. Braun Melsungen AG, Melsungen Roland Dahm AOK Hessen, Bad Homburg Dr. h.c. Georg-Dietrich Falk Vorsitzender Richter am OLG a.d., Marburg Dr. Gunter Herr Biologische Heilmittel Heel GmbH, Baden-Baden RA Prof. Rudolf Jochem Wiesbaden RA in Dr. Angela Kölbl Siemens AG, Erlangen RA Martin Krause CMS Hasche Sigle, Köln Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 135

136 Dr. Elmar Kroth Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.v., Dr. Pierrick Le Goff, LL.M. Alstom Transport, Saint-Ouen Cedex Dr. Elmar Mand LL.M. (Yale) Philipps-Universität Marburg RA, StB, Dr. Thomas Mueller-Thuns Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung Jesse Mueller-Thuns, Berlin Dr. Henning Müller Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt Prof. Dr. Ing. Peter Racky Universität Kassel Kassel RA in Ute Rath Frankfurt Dr. Ulrich Reese Clifford Chance Düsseldorf Dr. Matthias Runge Sander & Krüger, Partnerschaft von Rechtsanwälten Frankfurt am Main Oliver Rust (M.A.) Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg Dr. Gert Steiner Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt RA Bernhard Stolz Kraus, Sienz & Partner, München RiBGH a.d. Prof. Dr. Reinhold Thode Landau/Pfalz RA Tobias Wellensiek Sozietät Melchers, Heidelberg Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 136

137 Dr. Reinmar Wolff Philipps-Universität Marburg PD in Dr. Susanne Würthwein Marburg Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 137

138 XXIV. Einrichtungen der Philipps-Universität, externe Einrichtungen und Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen 1. Einrichtungen der Philipps-Universität Abteilung für Studentenangelegenheiten Biegenstraße 10, Marburg Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) Erlenring 5 (Ostflügel des Studentenhauses) Tel.: / Sprechstunden: Mo, Mi Uhr, Fr Uhr (nach Vereinbarung) Hochschulrechenzentrum Hans-Meerwein-Straße (Lahnberge) Beratung: Raum 06A05 im Mehrzweckgebäude, Helpdesk: Raum 4614 im HRZ, Tel.: / , beratung@hrz.uni-marburg.de Tel.: / , helpdesk@hrz.uni-marburg.de Zentrum für Hochschulsport Jahnstr. 12, Marburg Tel.: / koegel@staff.uni-marburg.de Internet: Internationale studentische Angelegenheiten (ISA) Deutschhausstraße , Marburg Tel.: / studium-international@verwaltung.uni-marburg.de Referat für Europäische Bildungsprogramme Deutschhausstraße , Marburg Tel.: / ; Fax: erasmus@uni-marburg.de Sprachenzentrum Biegenstraße 12 (Erdgeschoss), Marburg Tel.: / sz@staff.uni-marburg.de Universitätsbibliothek Wilhelm-Röpke-Str. 4, Marburg Tel.: / (Auskunft) auskunft@ub.uni-marburg.de Internet: Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 138

139 Zentrale Arbeitsstelle für Studienorientierung und -beratung (ZAS) Biegenstraße 10, Marburg Öffnungszeiten: Mo und Fr Uhr; Mi und Do Uhr, sonst nach Vereinbarung Telefonische Sprechzeiten: Marburger Studientelefon: / , Mo bis Do Uhr und Uhr; Fr Uhr Beratung für behinderte, insbesondere körpergeschädigte Studierende Clemens Schwan, Biegenstraße 12, Marburg Tel.: / schwan@verwaltung.uni-marburg.de Beratung für behinderte, insbesondere sehgeschädigte Studierende Franz-Josef Visse, Biegenstraße 12, Marburg Tel.: / visse@verwaltung.uni-marburg.de Beratung für behinderte, insbesondere hörgeschädigte und sehbehinderte Studierende und behinderte Frauen Brita Kortus, Biegenstraße 12, Marburg Tel.: / kortus@verwaltung.uni-marburg.de 2. Externe Einrichtungen Arbeitsagentur Marburg Afföllerstraße 25, Marburg Tel.: / Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50, Bonn Tel.: 0228 / Hessisches Ministerium der Justiz Justizprüfungsamt - Prüfungsabteilung I, siehe Abschnitt XIV. Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13-14, Darmstadt Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, Frankfurt am Main Fulda, Am Rosengarten 4, Fulda Gießen, Ostanlage 15, Gießen Hanau, Nussallee 17, Hanau Kassel, Frankfurter Straße 7, Kassel Limburg a. d. Lahn, Schiede 14, Limburg a. d. Lahn Marburg, Universitätsstraße 48, Marburg Wiesbaden, Gerichtsstraße 2, Wiesbaden Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 139

140 Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, Frankfurt am Main, Tel.: 0 69 / Kassel, Karthäuser Str. 5a, Kassel, Tel.: / Regierungspräsidium Gießen, Postfach , Gießen, Tel.: / Kassel, Steinweg 6, Kassel, Tel.: / Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 140

141 3. Vereinigungen Die Marburger Juristische Gesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie bei der Verbindung von Theorie und Praxis ideell und materiell zu fördern. Mitglieder der Gesellschaft sind Hochschullehrer, Studierende, Absolventen, Doktoranden, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte sowie Freunde und Interessierte des Fachbereichs. Der Vorstand: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig, Universitätsprofessor, FB Rechtswissenschaften, Universität Marburg (Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Detlef Horn, Universitätsprofessor, FB Rechtswissenschaften, Universität Marburg (Stellvertreter des Vorsitzenden), Dr. Alexander Koberg, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Dr. Geilhof & Kollegen, Marburg (Schatzmeister), Dr. Martina Rottmann, Rechtsanwältin, Marburg (Schriftführerin). Zweck Die Marburger Juristische Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg in vielfältiger Hinsicht zu unterstützen. Neben der Bereitstellung eines Forums für fachlichen Austausch und persönliche Kontakte geht es dabei auch um die Erschließung von finanziellen Mitteln, die ungeschmälert dem Fachbereich zu Gute kommen. Damit soll ein wirkungsvoller Beitrag dazu geleistet werden, dass der Fachbereich auch in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittelzuweisungen seiner Aufgabe und Verantwortung für die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen und die wissenschaftliche Pflege des Rechts effektiv nachkommen kann. Angebot Die Marburger Juristische Gesellschaft veranstaltet Vorträge, Gesellschaftsabende, den alljährlichen Juristenball und sorgt für die Möglichkeiten der beruflichen Vernetzung. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft von Studierenden in der Marburger Juristischen Gesellschaft ist jederzeit willkommen! Sie können sich den Mitgliedsantrag von der Homepage ( herunterladen. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Sie können das Formular aber auch an den Lehrstühlen für Öffentliches Recht Prof. Dr. Horn und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gornig (Savignyhaus, 4. Stock) persönlich abgeben. Die Übersendung kann auch per Fax erfolgen (Fax: 06421/ ). Über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erhalten Sie gerne eine Zuwendungsbescheinigung (unter 100,- genügt der Kontoauszug als Nachweis). Der Mitgliedsbeitrag für Studierende beträgt lediglich 10 Euro pro Jahr! Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage Marburger Juristische Gesellschaft e.v Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 141

142 4. Studentische Interessenvertretungen / Vereinigungen a) Fachschaft Jura Fachschaft Jura Die Fachschaft Jura ist die Interessenvertretung der Studierenden am Fachbereich Rechtswissenschaften. Wir sind dabei sowohl selbständig als auch in diversen Gremien wie dem Fachbereichsrat (FBR) am Fachbereich Rechtswissenschaften und der Fachschaftenkonferenz (FSK) der Universität aktiv. Unsere Aktivitäten in den letzten Semestern umfassten unter anderem: - Semesteranfangs- und Jahresabschlussparty - Einführung der Erstsemester im Rahmen der OE-Woche - Fragestunde für Erstsemester - Vortragsreihe mit Dozenten des Fachbereichs - Mitarbeit in der Fachschaftenkonferenz (FSK) - Mitarbeit im Fachbereichsrat (FBR) - Glühweinverkauf zugunsten von Uni Hilft - Verbreitung aktueller und wichtiger Informationen über den -Verteiler Bereitstellen von Informationen, Nachrichten etc. auf der Homepage der Fachschaft Kontakt Fachschaft Jura Marburg Universitätsstraße 7 (Landgrafenhaus), Raum LH 208, Marburg Tel.: / info@marburg-jura.eu Der Termin für die Treffen der Fachschaft wird zu gegebener Zeit auf der Homepage veröffentlicht. Ein Kontakt ist jederzeit über die genannte Adresse und über Facebook möglich. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 142

143 b) Moot Court Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court Das Marburger Team beim Vis Moot Court 2015/16 Was wird das herausragende Ereignis Ihrer Studienzeit sein? Wir wissen es nicht außer, wenn Sie am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court teilnehmen. Klingt sperrig, ist aber im Prinzip ganz einfach: Moot Courts simulieren Gerichtsverhandlungen, in denen Studenten als Anwälte auftreten. Der Vis Moot Court ist nun nicht irgendein Moot Court, sondern one of the most prestigious moot court competitions in the world (< Während Moot Courts immer aus dem studentischen Alltag herausstechen, gewinnt der Vis Moot Court seinen ganz besonderen Reiz durch das Internationale: Simuliert wird die Verhandlung vor einem internationalen Schiedsgericht, wo Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr üblicherweise beigelegt werden. Verhandlungssprache ist natürlich Englisch, die Sprache der globalen Wirtschaft. Im Laufe des Moot nehmen Sie an mündlichen Verhandlungen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt und anderswo und bei Pre-Moot-Trainingsrunden im In- und Ausland (bisher: Warschau, Prag, Moskau, Budapest, Tiflis, Helsinki) teil, bevor Sie in der Wettbewerbswoche in Wien 300 andere Teams aus aller Welt treffen. Lohnt sich das? Klar. Dafür gibt es viele Gründe (das Freisemester für Ihren Freischuss ist nur einer davon), über die Sie auf unserer Website und während der Infoveranstaltung (s. u.) mehr erfahren. Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 143

144 Was kostet mich das? (Fast) nichts: Dank unserer namhaften Sponsoren können wir Registrierungsgebühren, Fernreisekosten und Unterkunftskosten komplett übernehmen. Was muss ich mitbringen? Interesse am internationalen Wirtschafts- und Prozessrecht, solides Englisch, sicheres Auftreten. Alles andere lernen Sie im Moot. Woher bekomme ich weitere Informationen? Besuchen Sie < oder die Infoveranstaltung, die wir im Sommersemester anbieten. c) ELSA Was ist ELSA? Die European Law Students' Association ist eine unabhängige, politisch neutrale und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation von Jurastudenten, Rechtsreferendaren und jungen Juristen. Gegründet wurde ELSA 1981 in Wien von Jurastudenten aus Österreich, Polen, Ungarn und Deutschland. Heute ist ELSA in 41 europäischen Ländern an mehr als 300 Universitäten mit Mitgliedern vertreten. Damit ist ELSA die größte Organisation von Jurastudenten weltweit. Was machen wir? Drei Programme sind es, durch die die Idee von ELSA umgesetzt wird: Akademische Aktivitäten (AA) Die Aktivitäten auf akademischem Gebiet erstrecken sich auf ein breites Spektrum. ELSA organisiert z.b. Vorträge und Diskussionen zu aktuellen juristischen Themen. Bei den sog. Moot Court Competitions kann bereits während des Studiums die Kunst der freien Rede und des Plädoyers durch eine fiktive Gerichtsverhandlung trainier werden. Seminare und Konferenzen (S&C) In Deutschland und in ganz Europa veranstalten ELSA- Fakultätsgruppen akademische Seminare, Konferenzen oder Studienfahrten mit internationaler Beteiligung. Hier besteht nicht nur die Möglichkeit Einblick in fremde Rechtssysteme zu erlangen, sondern auch interessante Diskussionen mit jungen Juristen aus ganz Europa zu führen. ELSA Marburg veranstaltet in diesem Zusammenhang Student Trainee Exchange Programme (STEP) Das Praktikantenaustauschprogramm STEP bietet ELSA-Mitgliedern die Möglichkeit, durch Vermittlung eines bezahlten Praktikums bei Anwälten, Unternehmen und Verbänden in rund 41 ELSA-Mitgliedsländern praktische Auslandserfahrung zu sammeln. Die Betreuung durch die ELSA- Fakultätsgruppe vor Ort Fachbereich Rechtswissenschaften Seite 144

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