Konzeption zur strukturellen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten
|
|
- Meta Schuster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Projektgruppe Strukturen in der neuen Seelsorgeeinheit Hr. Kleiser, Hr. Gehri, Hr. Leu, Hr. Grotz, Hr. Klingele Konzeption zur strukturellen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten Grundsätze Subsidiarität - Aufgaben werden eigenverantwortlich auf der jeweils naheliegenden Ebene angesiedelt - Im Rahmen der Konzeption wird den Gemeinden größtmögliche Freiheit gewährt Solidarität - eine Ebene übernimmt für eine andere bestimmte Aufgaben, die diese nicht oder nicht alleine meistern kann. Lebendigkeit/ Notwendigkeit - Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie eine Bedeutung für das soziale Leben und dessen Entfaltung haben. - Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie relevant sind. Ortsnähe - Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, auf der sie territorial und strukturell eine größtmögliche Nähe ermöglichen. Besonderheiten - Aufgaben werden auf der Ebene angesiedelt, für die sie eine spezifische und außerordentliche Bedeutung haben. 1 Pfarrgemeinderat Zusammensetzung: In vielen Betrieben geht der Trend zu Vorstandteams, damit die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden kann. Es ist daher ratsam, dass aus jeder Gemeinde mehrerer Vertreter in den Pfarrgemeinderat gewählt werden. Um arbeitsfähig zu sein, sollte die Zahl der Räte jedoch auch nicht zu umfangreich sein. Empfehlung: Aus allen Gemeinden bis auf Bad Krozingen und Hartheim 2 Mitglieder. Aus Bad Krozingen 4 Mitglieder. Aus Hartheim 3 Mitglieder. Hauptamtlicher der Kurseelsorge Seelsorgeteam Gesamt: 28 Personen 1 vgl. Mach mit! Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben. Arbeitshilfen für das Gemeindeteam. S.7
2 Häufigkeit der Treffen: Damit Gemeindeteams gut arbeiten können, sollen Beschlüsse, die vom Pfarrgemeinderat verabschiedet werden müssen, zeitnah gefasst werden. Dies setzt regelmäßige Sitzungen voraus. Empfehlung: Mindestens vier, höchstens sechs Sitzungen pro Jahr. Damit sich Themen nicht allzu sehr aufstauen, ist es sinnvoll an die Obergrenze (sechs Sitzungen) zu gehen. Aufgaben: Um Missverständnisse im Zusammenspiel von Pfarrgemeinderat, Gemeindeteams und Seelsorgeteam zu verhindern, gilt es die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen zu klären. Hierbei sollen obige Grundsätze berücksichtigt werden. Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates gehören die Erstellung der: - Pastoralkonzeption - Gottesdienstordnung - Gesamtkonzept (Sakramenten-)Katechese - Finanzen (Stiftungsrat/ Verwaltungsbeauftragte) Investitionshaushalt Haushaltsplan - Gebäudekonzeption Die Gemeindeteams bewegen sich im Rahmen der konzeptionellen Vorgaben. Das bedeutet, sie können nicht gegen Beschlüsse des PGR handeln. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist aber bei konzeptionellen Vorgaben darauf zu achten, dass sie die Lebendigkeit der Gemeinden nicht beschneiden und größtmögliche Freiheit einräumen. Gemeindeteam Aufgrund Taufe und Firmung haben Menschen Teil am gemeinsamen Priestertum und sind dazu gerufen, sich mit ihren Charismen in das Leben der Gemeinde einzubringen und ihr dadurch ein Gesicht zu geben. Gemeindeteams haben den Auftrag, die Pastoral vor Ort zu gestalten. Dafür setzen sie sich damit auseinander, welche Schwerpunkte in der Gemeinde gelegt werden. Sie handeln unter Mitbestimmung und Mitwirkung der Gemeinde. Wenn möglichst viele sich mit ihren Charismen (Kompetenzen) einbringen, wird Gemeinde lebendig. Dafür bedarf es auch gestalterischer Freiräume. Konstituierung des Gemeindeteams: Auf Vorschlag des Pfarrers der Seelsorgeeinheit und des Pfarrgemeinderates werden Menschen in das Gemeindeteam berufen, die Freude an der Gestaltung pastoraler Aufgaben haben. Um das Gemeindeteam in der Gemeinde bekannt zu machen, bedarf es einer Kultur der Beauftragung.
3 Empfehlung Beauftragung im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier. Bekanntmachung durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Zusammensetzung Im Gemeindeteam sollen sich die drei Grunddienste Liturgie, Verkündigung und Diakonie abbilden. In der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass Personen berufen werden, die für diese Grunddienste stehen und sie im Blick haben. Die Aufgaben des Gemeindeteams setzen Kontinuität voraus, eröffnen aber auch die Möglichkeit punktueller Mitarbeit. Für die Zusammensetzung des Gemeindeteams bedeutet dies, dass neben den Gewählten Mitgliedern des Pfarrgemeinderates und des Vertreters des Seelsorgeteams Menschen für mindestens 2 Jahre in das Gemeindeteam berufen werden. Das Gemeindeteam ist aber auch offen für projekthafte Mitarbeit. Empfehlung Das Gemeindeteam setzt sich zusammen aus - mindestens einem gewählten Pfarrgemeinderatsmitglied - mindestens vier Personen aus der Gemeinde, die für einen der Grunddienste stehen - dem Vertreter aus dem Seelsorgeteam Darüber hinaus ist das Gemeindeteam offen für Interessierte an projekthafter Mitarbeit Der Pfarrer der Seelsorgeeinheit begleitet primär den Pfarrgemeinderat, den Stiftungsrat und das Seelsorgeteam. Um die notwendigen Ressourcen für diese Aufgabe aufbringen zu können, solle er kein Gemeindeteam dauerhaft begleiten, sondern dies Aufgaben an die MitarbeiterInnen des Seelsorgeteams delegieren. Aufgaben: Die Gemeindeteams geben der Kirche vor Ort ein Gesicht. Sie übernehmen Verantwortung für die Gestaltung des Gemeindelebens durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und konkreter Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat und dem Seelsorgeteam. 2 - Als Leitungsteam ist das Gemeindeteam Ansprechpartner für Gruppen und Verbände innerhalb der Gemeinde - es stärken, bewahren und gestalten das kirchliche Leben - es orientiert sich in seinem Handeln an den drei Grundvollzüge kirchlichen Lebens (Liturgie/ Verkündigung/ Diakonie) - es arbeitet Kompetenzenorientiert: - nicht jede Gemeinde muss alles machen - verschiedenartige Ausgestaltungen und Entwicklungen in Selbständigkeit/ Eigenverantwortlichkeit - Gemeindeteams werden in ihrem Handeln mehr gestärkt als reglementiert was vor Ort getan werden kann, soll auch getan werden (dürfen) 2 Mach mit! Gemeindeteam. Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben
4 Geklärt werden muss: - Was darf ein Gemeindeteam ohne Genehmigung des PGR eigenständig entscheiden - Abgrenzung/ Definition der Aufgaben auf Gemeinde- und Seelsorgeeinheitsebene - Klärung der Kompetenzen des PGR und des Gemeindeteam - Mitbestimmung und eigenverantwortliches Handeln muss möglich sein Ausschüsse - Wie binden wir Ausschüsse in PGR und Gemeindeteams ein? - Ausschüsse arbeiten im Auftrag des PGR dem PGR zu - Gemeindeteam füllt Konzept mit Leben Pfarrer der Seelsorgeeinheit - Vertrauen des Pfarrers der Seelsorgeeinheit in die Menschen der Gemeinde - Wie muss Leitung gestaltet sein? - Muss der Pfarrer der Seelsorgeeinheit in einem Gemeindeteam sein? - Er soll sich auf das Seelsorgeteam, den Pfarrgemeinderat und Stiftungsrat konzentrieren - Kontakt in die Gemeindeteams wird über die weiteren Mitglieder des Seelsorgeteams gewährleistet - Dies eröffnet dem Pfarrer der Seelsorgeeinheit Freiräume Seelsorgeteam - Vertrauen des Seelsorgeteams in die Menschen der Gemeinde - Während der Pfarrer der Seelsorgeeinheit sich auf PGR, Stiftungsrat, Seelsorgeteam konzentriert, übernehmen die weiteren Mitglieder des Seelsorgeteams eine Scharnierfunktion zw. Gemeindeteam und Seelsorgeteam sowie zwischen Gemeindeteam und PGR nächste Schritte - Kompetenzen und Aufgaben der Gemeindeteams, des Pfarrgemeinderates, des Pfarrers der Seelsorgeeinheit, des Seelsorgeteam beschreiben Termine des nächsten Treffens März Uhr - Dekanatsbüro Sobald Satzung für die Pfarrgemeinderäte und die Richtlinien für die Seelsorgeeinheiten verabschiedet und veröffentlicht sind, werden diese an die Projektgruppe versenden
5 Gedankensplitter aus der Teamklausur Auf einer Klausur machten sich das Seelsorgeteam Gedanken zur Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten. Da ich nicht dabei war, brachte Bernhard Huber unsere bisherigen Überlegungen mit ein: Es gibt eine Projektgruppe, die sich mit dieser Thematik beschäftigt. Diese Gruppe entscheidet nicht, sondern schaut sich die Dinge an und gibt Empfehlungen. Empfehlung der Projektgruppe: - Pro kleine Pfarrgemeinde gibt es zwei Pfarrgemeinderäte und für die großen drei bis vier. - Der PGR trifft sich 4-6 Mal im Jahr. Bernhard merkt an, dass es ja auch ein kleineres Gremium (z. B. erweiterter Vorstand) geben könnte, dass sich öfter trifft (geschäftsführend). - Der Leiter der Seelsorgeeinheit sollte in keinem Gemeindeteam sein, um den Rücken für PGR und Seelsorgeteam frei zu haben. Das würde bedeuten, dass die anderen pastoralen Mitarbeiter für mehrere Gemeinden zuständig sein sollten. Bernhard merkt an, dass es vermutlich für jede Gemeinde eine hautberufliche Ansprechperson braucht, aber diese Person nicht bei jeder Sitzung dabei sein muss. Es gibt eine inhaltliche Vorgabe zu den Gemeindeteams: Die Umsetzung der Grunddienste muss in der Verantwortung dieser Gruppe liegen. Strukturell ist vorgegeben, dass ein Pfarrgemeinderatsmitglied im Gemeindeteam sein muss. Für den PGR sollen Themen wie Gottesdienstplan, Finanzen, Sakramentenpastoral,... geregelt werden. Es stellt sich die Frage, ob auch alle Hauptamtlichen in der PGR-Sitzung dabei sein müssen. In der Diskussion wird die Befürchtung deutlich, dass die neuen Strukturen eine Überforderung der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bedeuten. Frage: Wie rüstet man die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen? Wir müssen mit den Hartheimern thematisieren: Gibt es ein Gemeindeteam oder drei? (Es gibt eine Aussage, dass es ein Rückschritt wäre, wieder in drei Gruppen zu gehen.) Ggf. könnte es eine gemeinsame Sitzung für alle drei Gemeindeteams geben. konkretes Vorgehen Pfr. Disch regt an, dass wir bei der PGR-Klausur entscheiden, ob wir uns schon im Vorfeld (2015) auf den Weg zur Zusammenführung machen, oder ob wir erst mit dem Stichtag beginnen. Wäre es z. B. sinnvoll, für 1 1/2 Jahre ein Zwischenkonstrukt zu machen (gemeinsame Sitzungen)? Allerdings müsste man dann schon mit den Gemeindeteams anfangen. Vermutlich wäre ein Großteil der jetzigen PGR später im Gemeindeteam. Die formale Errichtung der Kirchengemeinde wäre vermutlich Anfangt des Jahres 2015 und die PGR-Wahl wäre im März Ein früheres Anfangen würde vielleicht eher verwirren -vor Allem weil wir es dann ja mit den Leuten machen würden, die noch unter "alten Bedingungen" gestartet sind.
6 Könnte man sich evtl. schon mal mit denen zusammensetzen, die jetzt schon wissen, dass sie weiter machen wollen? Vielleicht könnte man mit denen den konkreteren Blick in die Zukunft werfen. Bernhard nimmt die Fragen vom letzten Gemeinsamen Ausschuss (Protokoll GA), ergänzt um die Frage "Zu welchem weiteren Engagement bin ich bereit?", und formuliert ein Schreiben (von Pfr. Disch) an die PGR mit der Bitte, sich darüber auszutauschen. Die Befristung von zwei Jahren Mitgliedschaft im Gemeindeteam eröffnet viele Möglichkeiten. Jahren Mitgliedschaft im Gemeindeteam eröffnet viele Möglichkeiten. Auftrag für die ZK-Projektgruppe: Meilensteine für die PGR bis 2015 vorschlagen. (Was kann wann wie wo vorüberlegt werden.)
Der Kirche ein Gesicht geben
Der Kirche ein Gesicht geben Tätigkeitsbericht Pfarrgemeinderat St. Leodegar Fusion der Kirchengemeinden 2015 Pfarrversammlung Pfarrgemeinde St. Leodegar Friedingen 6. April 2014, Unterkirche Friedingen
MehrDer Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg
Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen
MehrMach mit! Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben Gemeindeteam
Mach mit! Der Kirche vor Ort ein Gesicht geben Gemeindeteam Sehr geehrte Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte, die Entwicklungen und Veränderungen im kirchlichen und gesellschaftlichen Leben verlangen
Mehrauf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume...
Handreichung der kfd für die Neuen Pastoralen Räume - Seite 1 auf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume... Die Datei dieser PowerPoint-Präsentation gibt es auf der Seite der Pastoralen Informationen zum
MehrEhrenamtliches Engagement fördern
Inhalt: Ehrenamtliches Engagement fördern 1. Grundsätzliches zum Ehrenamt in der Kirche 2. Leitlinien des Dekanates zum Ehrenamt 3. Angebote des Dekanats 4. Erfolgssteuerung (Controlling) Vorbemerkung
MehrAusschuss Caritas & Soziales. Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales. der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim
Ausschuss Caritas & Soziales der Seelsorgeeinheiten Bad Krozingen und Hartheim Konzeption des Ausschusses Caritas & Soziales 1. Was uns bewegt Die Kirche Jesu Christi, der nicht gekommen ist, um sich bedienen
MehrSeelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten
Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-
MehrVerfahren zur Bildung von Gemeinden in den neuen Pfarreien nach dem Konzept für die Seelsorge Gemeindepastoral 2015
Verfahren zur Bildung von Gemeinden in den neuen Pfarreien nach dem Konzept für die Seelsorge Gemeindepastoral 2015 Das Pastoralkonzept der Diözese Speyer Gemeindepastoral 2015 sieht vor, dass zum 31.12.2015
MehrProjekt Pastoralraum «Mittlerer Leberberg»
Projekt Pastoralraum «Mittlerer Leberberg» Welches Ziel verfolgt der Pastoralraum «Mittlerer Leberberg»? Ziel des Projekts ist die Reflexion des religiösen Lebens der Kirche innerhalb eines klar umschriebenen
MehrHerzlich Willkommen zu den Pfarrversammlungen in den kath. Pfarrgemeinde Rauenberg, Rotenberg und Malschenberg 29. & 30.
Herzlich Willkommen zu den Pfarrversammlungen in den kath. Pfarrgemeinde Rauenberg, Rotenberg und Malschenberg 29. & 30. November 2014 Themen: 1. Fusion der Kirchengemeinden im Januar 2015 2. PGR-Wahl
MehrZukunft gestalten. Gruppenstunde zur PGR Wahl Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren Gruppengröße: 5-15 TeilnehmerInnen Dauer: 60 Minuten
Zukunft gestalten Gruppenstunde zur PGR Wahl 2012 Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren Gruppengröße: 5-15 TeilnehmerInnen Dauer: 60 Minuten Ziel: Im Rahmen der Gruppenstunde sollen Jugendliche erkennen,
MehrOrdnung für die Gemeindeteams
1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien,
MehrAus der Pastoralkonzeption des Stadtdekanats Mannheim 2009 und 2017
Der Begriff Stadtkirche Die Katholische Stadtkirche Mannheim umfasst alle Katholikinnen und Katholiken sowie den Verbund aller katholischen Seelsorgeeinheiten mit ihren Pfarreien, Verbänden, Gemeinschaften
MehrO r d n u n g. für die Pfarreiräte im Bistum Erfurt
O r d n u n g für die Pfarreiräte im Bistum Erfurt Einführung Als Jesus die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen und heilte die Kranken, die bei ihnen waren. Als es Abend wurde, kamen die Jünger
MehrAus den vorliegenden Auswertungen der Pilotgemeinden ergeben sich folgende Vorschläge:
Lokale Leitungsteams In den Pfarrgemeinden gibt es eine reiche Erfahrung, dass Getaufte Mitverantwortung und Führung in Aufgabenfeldern wie Kirchenvorstandsarbeit und in Räten, Liturgie, Katechese und
MehrGLAUBE HOFFNUNG LIEBE
GLAUBE HOFFNUNG LIEBE Katholische Kindergärten l Kindertagesstätten der Seelsorgeneinheit Donau-Heuberg Kinder sind ein Geschenk Gottes. Wir respektieren sie in ihrer Individualität und nehmen diese so
MehrDer Kirche ein Gesicht geben
Der Kirche ein Gesicht geben Gesetz zur Regelung des Übergangs zu den neuen Kirchengemeinden Dokumente und Materialien zur Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten Der Kirche ein Gesicht geben Gesetz
MehrSATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN
SATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN Die Evangelische Kirchengemeinde Lünen gibt sich aufgrund des Artikels 77 der Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen (KO) für die Ordnung ihrer Arbeit
MehrLeitbild der Tageseinrichtungen für Kinder. der Katholischen Kirchengemeinde. Freiburg Nordwest
Leitbild der Tageseinrichtungen für Kinder der Katholischen Kirchengemeinde Freiburg Nordwest Vorwort Das Kind in die Mitte stellen das ist seit Beginn das zentrale Anliegen der vier Kindergärten unserer
MehrProjekt Aufbrechen. Sitzung des Stadtdekanatsrat, 17. Oktober 2013
Projekt Aufbrechen Konzeptionelle Anmerkungen der Sitzung des Bischöflichen Ordinariat zu den Beschlüssen des Stadtdekanatsrates zur Organisationsstruktur und zur Gebäudenutzung vom 11. Juli 2013 Sitzung
MehrKatholische Pfarrgemeinde Sankt Stephan, Breisach am Rhein. Leitbild. für unsere Kindergärten. Sankt Michael & Sankt Joseph
Katholische Pfarrgemeinde Sankt Stephan, Breisach am Rhein Leitbild für unsere Kindergärten Sankt Michael & Sankt Joseph Die Bilder wurden gemalt von Kindern unserer Kindergärten. Katholische Pfarrgemeinde
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
MehrAnordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim
Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Die Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit
MehrPfarrgemeinderatswahl
Medienkonferenz, am 27.10.2009 Pfarrgemeinderatswahl im Kreisdekanat Euskirchen Samstag, den 07. November 2009 Sonntag, den 08. November 2009 Zahlen & Fakten zur PGR-Wahl 76.500 Katholiken im Kreisdekanat
MehrPastoralverbund Reinickendorf - Nord. Pastorales Modellprojekt des Erzbistums Berlin September 2011 Juni 2016
Pastoralverbund Reinickendorf - Nord Pastorales Modellprojekt des Erzbistums Berlin September 2011 Juni 2016 Demografische Vorbemerkungen - Aktuelle Altersstruktur der Katholiken im Erzbistum Berlin -
MehrGeschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]
Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe vom [24.1.2012] Präambel Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat mit Beschluss vom 1.12.2011 die Verwaltung beauftragt,
MehrLeitbild der Kita St. Elisabeth
Leitbild der Kita St. Elisabeth Unser Christliches Menschenbild Die Grundlage unseres christlichen Glaubens ist die biblische Offenbarung und die Überlieferung durch die Kirche. Wir Menschen sind Geschöpfe
MehrGeschäftsordnung ProEbersbach e.v.
Geschäftsordnung ProEbersbach e.v. 1 Allgemeines 1.1 Die Mitglieder des erweiterten Vorstands führen die Geschäfte des ProEbersbach e.v. nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.
MehrBeauftragung von Laien zum Begräbnisdienst Pastorale Richtlinien für die Erzdiözese Freiburg
Beauftragung von Laien zum Begräbnisdienst Pastorale Richtlinien für die Erzdiözese Freiburg 1. Die Feier des Begräbnisses gehört zu den besonderen seelsorglichen Aufgaben der Kirche. Das gründet sowohl
MehrFUSION VON KIRCHENGEMEINDEN
FUSION VON KIRCHENGEMEINDEN Informationen und Regelungen für das Erzbistum Köln 1. Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zusammenlegung von Pfarreien ist can. 515 2 CIC. Dort heißt es: Pfarreien zu errichten,
MehrVereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S.
Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz 42.00 Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer
MehrWer kooperiert, gewinnt. gewinnt
Wer kooperiert, gewinnt gewinnt Die Verantwortung für die gesamte Pastoral/den gemeinsamen Auftrag wird geteilt. Das entlastet die Einzelnen. Verschiedene Berufe und Qualifikationen, unterschiedliche Kompetenzen
MehrVerbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden
Seite 1 von 5 Verbindliche Handreichung der Diözesanleitung für Priester und Kirchengemeinden Der priesterliche Dienst hat sich verändert Der priesterliche Dienst hat sich in den vergangenen Jahren auf
MehrSatzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1
Satzung Kinder- u. Jugendarbeit Kirchenkreis Hagen SaKiJuKKHag 3604 Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Vom 23. November 2007 (KABl. 2008 S. 134) Änderungen
MehrSatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Satzung Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock SaKGSchloHoStu 3580 Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Vom 7. November 1995 (KABl. 1996 S. 59) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrKreis der Aktiven. Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit
Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit Präsentation - Strukturwandel im Bistum Fulda - Bistumsstrategie 2014 - Perspektiven für Herz Mariä Strukturwandel im Bistum Fulda Strukturwandel im Bistum
MehrSatzung für Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Hamburg (SfPGR)
Satzung für Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Hamburg (SfPGR) 1 Aufgaben (1) Der Pfarrgemeinderat dient im Rahmen einer lebendigen Gemeinde der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche.
MehrDas Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch Dekan Pfarrer Das Mitarbeitergespräch im Rahmen der Pastoralvisitation Dekanat... z. B. Ludwigsburg Seelsorgeeinheit... z. B. Stromberg Gemeinde... z. B. St. Franziskus, Sachsenheim
MehrFSJ. pastoral. FSJ in Kirchengemeinden/ Seelsorgeeinheiten. Informationen für (interessierte) Einsatzstellen. mittendrin BERUFE DER KIRCHE
FSJ pastoral mittendrin FSJ in Kirchengemeinden/ Seelsorgeeinheiten Informationen für (interessierte) Einsatzstellen BERUFE DER KIRCHE Mittendrin ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Kirchengemeinde/
MehrDie Vergangenheit ist nicht die Zukunft!
Einführung Die Vergangenheit ist nicht die Zukunft! Jetzt ist nicht eine Gelegenheit, etwas zu verändern, sondern es ist die Gelegenheit! Die Anfangssituation bietet die Möglichkeit, Kultur zu prägen.
MehrUnterstützung der Caritasbeauftragten und Caritasausschüsse in den Kath. Kirchengemeinden der Dekanate Biberach und Saulgau
Solidarität stiften gemeinsam diakonisch handeln Unterstützung der Caritasbeauftragten und Caritasausschüsse in den Kath. Kirchengemeinden der Dekanate Biberach und Saulgau Caritasregion Biberach Konzeption
MehrWeiterführung des Pastoralgesprächs Das Salz im Norden Schwerpunkt: Pastorale Erneuerung und ökonomische Konsolidierung Planung 2.
Weiterführung des Pastoralgesprächs Das Salz im Norden Schwerpunkt: Pastorale Erneuerung und ökonomische Konsolidierung Planung 2. Phase Grundlagen Grundlagen für die Weiterführung des Pastoralgesprächs
MehrAufgaben der synodalen Gremien in der Pfarrei und im pastoralen Raum
Aufgaben der synodalen Gremien in der Pfarrei und im pastoralen Raum Pfarrgemeinderat und Vorstand PGR Pastoralausschuss (PA) Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK) von: Dorothee Heinrichs, Referentin
MehrRichtlinien für Ausschüsse der IHK für München und Oberbayern Wahlperiode
Richtlinien für Ausschüsse der IHK für München und Oberbayern Wahlperiode 2016-2021 Die Vollversammlung kann zu ihrer Unterstützung bei der Behandlung bestimmter Aufgabenbereiche Ausschüsse mit beratender
MehrSatzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld
Satzung Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld SaDBKGBi 3172 Satzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld Vom 17. März 2010 (KABl. 2010 S. 177) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB beschlossen vom Präsidium des DOSB am 20. Januar 2015 Gemäß 18 Absatz 1 r) der Satzung des DOSB erlässt das Präsidium die
MehrLeitbild der kath. Kindertagesstätte St. Martin, Ruppertsberg
Leitbild der kath. Kindertagesstätte St. Martin, Ruppertsberg A ls katholische Kindertagesstätte St. Martin und Teil der Pfarrgemeinde St. Martin ist die Begegnung mit unserem Namenspatron St. Martin stets
MehrR U F B E R U F B E R U F U N G
R U F B E R U F B E R U F U N G Im Dienst Jesu Als Kind war ich mir sicher, dass ich später einmal als Lehrerin arbeiten wollte. Ich hatte große Freude daran, Wissen und Fähigkeiten mit anderen zu teilen
MehrPFARRVERBAND 1 FÜR JEDEN PASTORALRAUM IN KRAFT SEIT
PFARRVERBAND 1 FÜR JEDEN PASTORALRAUM IN KRAFT SEIT 16.04.17 ein oder mehrere Pfarrer bzw. Pfarradministratoren einer davon Leiter (vom Generalvikar ernannt) Pastorale MitarbeiterInnen sind dem Leiter
MehrLeitfaden zur Bearbeitung des Erhebungsbogens zur Pastoralvisitation
Leitfaden zur Bearbeitung des Erhebungsbogens zur Pastoralvisitation A. COMMUNIO 1.... in unserer Pfarreiengemeinschaft 1.1-1.2.4 Pfarrer, hauptamtliche Mitarbeiter 1.3-1.3.1.2 Pfarrbüro 1.3.1.3-1.3.3.
MehrPfarrversammlung. Ausgangslage. Leitsätze & pastorale Perspektive. Wirtschaftliches Konzept. Ihre Fragen & Anregungen
Pfarrversammlung Ausgangslage Leitsätze & pastorale Perspektive Wirtschaftliches Konzept Ihre Fragen & Anregungen Pfarrei St. Franziskus 2 Pfarreientwicklungsprozess Was war das noch gleich? Pfarrei St.
MehrOrdnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelische FrauenarbeitEvFrauenarb A 825 (1) Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
MehrInformationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern
www.refbern.ch www.strukturdialog.ch Informationen zur Realisierung einer Kirchgemeinde Bern Information für Kirchenmitglieder Bern im Mai 2017 Neue Kirchgemeinde Bern nimmt Konturen an Die Idee einer
MehrSTATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN
STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im
MehrGeschrieben von: Alfred Vaupel-Rathke Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:29 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:40 Uhr
Die Leitsätze" hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 30. Mai 2012 beschlossen. Sie sind das Ergebnis einer eineinhalb jährigen Arbeit des Kirchenvorstands und der hauptamtlich Mitarbeitenden. Sie
MehrBeispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung
Beispiel für eine Stellenbeschreibung Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung Präambel Die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung trägt der Gemeindekirchenrat bzw. der Träger der Einrichtung.
MehrOrdnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat
MehrJunge Hauptamtliche im Verein Gestalter statt Verwalter!?
Junge Hauptamtliche im Verein Gestalter statt Verwalter!? BLSV-Bezirk. Mfr., 17. Veranstaltung für Großvereine 03.12.2016 Ref. Jörg Bergner 13.15 Uhr beim TV 1848 Erlangen, TV-Vital Dompropststr. 2 b,
MehrHerzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014
Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN 18. Mai 2014 Agenda Begrüßung Ziel der Pfarrversammlung Vorstellung der Podiumsteilnehmer Erklärung Fusion/Rückführung Warum eine Zusammenführung
MehrGeschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom
Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 12.01.2012 Die nachfolgende Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste wird nach 12 Abs. 5 der
MehrKirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines
MehrGemeindepastoral 2015 Standards
Gemeindepastoral 2015 Standards Einführung von Standards in der Seelsorge Standards sind - Richtung weisende, Orientierung gebende, vom Bischof in Kraft gesetzte Vorgaben, die sowohl eine Qualitätsstufe
MehrInhalt Interessen vertreten! Die Jugendversammlung in der Pfarrei Bedeutung der Jugendversammlung... 2
Impressum Herausgeber Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Speyer Webergasse Speyer info@bdkj-speyer.de www.bdkj-speyer.de pgwahl.bdkj-speyer.de Inhalt Interessen vertreten!... 1. Die
MehrPfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild. für den. Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse Berghaupten
Pfarrgemeinde St. Georg Berghaupten Leitbild für den Kath. Kindergarten St. Georg Neudorfstrasse 15 77791 Berghaupten Tel.: 07803 4361 Email: KiGa-Berghaupten@t-online.de Inhaltliche Ausarbeitung: Anette
MehrSatzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee
MehrProtokoll der Sitzung am Dienstag, von 20:00 bis 22:30 Uhr
Gemeindeteam St. Peter und Paul Protokoll der Sitzung am Dienstag, 18.10.2016 von 20:00 bis 22:30 Uhr Protokoll: Christiane Botzet Anwesende: Matthias Betz, Christiane Botzet, Barbara Hettich, Georg Koch,
Mehr} Ehrenamtskonzeption der Pfarrei St. Ewaldi Dortmund. Ehrenamtskonzeption des Pastoralen Raumes Pfarrei St. Ewaldi Dortmund
Ehrenamtskonzeption des Pastoralen Raumes Pfarrei St. Ewaldi Dortmund 1 2 } Ehrenamtskonzeption der Pfarrei St. Ewaldi Dortmund 1. Vorwort und Vorgeschichte Im letzten Jahr seiner vierjährigen Amtszeit
MehrCVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten
CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und
MehrVerwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016
MehrProtokoll der Sitzung des Pastoralausschusses des Pastoralen Raumes Frankfurt-Höchst am um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Unterliederbach
Anwesend waren: Bernd Eckstein St. Bartholomäus, Zeilsheim Philipp Merz St. Bartholomäus, Zeilsheim Ingrid Sittig St. Dionysius-St. Kilian, Sindlingen Thomas Schmidt St. Dionysius-St. Kilian, Sindlingen
MehrAmtseinführung eines Pfarrers
Amtseinführung eines s 1 Hinweise zur Feier Die Amtseinführung fi ndet zu Beginn der Amtszeit im Rahmen einer sonntäglichen Eucharistiefeier statt. Normalerweise wird der zuständige die Amtseinführung
MehrAufbau/ Gliederung (Stand: April 2017)
Aufbau/ Gliederung (Stand: April 2017) Titelseite Vorwort des Trägers Christliches Menschenbild Unsere Sichtweise vom Kind Pastoraler Auftrag Zusammenarbeit mit Eltern Mitarbeiter/innen Leitung Unser Selbstverständnis
MehrCheckliste für Unternehmen zum erfolgreichen Aufbau einer Bildungsbzw. Lernpartnerschaft
Checkliste für Unternehmen zum erfolgreichen Aufbau einer Bildungsbzw. Lernpartnerschaft A) Vorüberlegungen auf Unternehmensebene Mit welcher Schule / mit welchen Schulen wollen wir eine dauerhafte Kooperation
MehrProjekt. Katholische Kirchengemeinde St. Josef Kamp-Lintfort Königstr Kamp-Lintfort. Text: Hans-Peter Niedzwiedz
Projekt zur Förderung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kirchengemeinde St. Josef und in den caritativen Einrichtungen in der Stadt Kamp-Lintfort. Katholische Kirchengemeinde St. Josef
MehrEvangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12.
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Dezember 2014 Die Kirchenkreissynode hat mit Beschluss vom 15. November
MehrGliederung der Seelsorge- und Verwaltungseinheiten im Bistum Trier nach dem neuen Strukturplan - am Beispiel der Pfarrei Weißenthurm -
Gliederung der Seelsorge- und Verwaltungseinheiten im Bistum Trier nach dem neuen Strukturplan - am Beispiel der Weißenthurm - Gliederung der Seelsorgeeinheiten Seit dem 1. September 2011 regelt der Strukturplan
MehrKreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken der Evangelischen Kirche von Westfalen
Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken SaKKKSCB 4550 Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 17. Juni 2009 (KABl.
MehrSatzung des Krankenpflegeverein St.Peter Förderverein der Pfarrgemeinde St.Peter (Fassung gemäß der Satzungsänderung vom 21. Juli 2000) Präambel.
Seite 1 von 5 Satzung des Krankenpflegeverein St.Peter Förderverein der Pfarrgemeinde St.Peter (Fassung gemäß der Satzungsänderung vom 21. Juli 2000) Präambel. Die Hilfe für Menschen in Not ist nicht nur
MehrPfarrgemeinderat Pfarreienrat Pfarreienrat Direkt Kirchengemeinderat
Mitverantwortung zählt! Mitdenken, mitmachen, mitwählen. Pfarrgemeinderat Pfarreienrat Pfarreienrat Direkt Kirchengemeinderat Stand Januar 2016 Ordnung Wahlordnung Mustergeschäftsordnung Ordnung der Schlichtungsstelle
Mehrseit dem 1. Juli 2014 hat der Seelsorgebereich Neusser Süden keinen leitenden
Sperrfrist bis 18. Mai 2016 An alle Gemeindemitglieder der Pfarreien in den Seelsorgebereichen Neusser Süden und Rund um die Erftmündung sowie die Pastoralen Dienste und die kirchlichen Angestellten Köln,
MehrVerbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald
Zweckverband Arbeit mit Kindern in Greifswald Satzung 1.430-516 Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes Arbeit mit Kindern in Greifswald Vom 13. September 2016 (KABl. S. 378) 03.11.2016 Nordkirche
MehrDas Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St.
Das Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St. Vincenz Kath. Kindertagesstätte St. Marien Marienstrasse 5 66538
MehrAufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats
Aufgaben und Kompetenzen des Pfarrgemeinderats H.-J. Ditz 1 Die Wurzeln Zwei Schlüsseltexte des 2. Vatikanischen Konzils: Christus Dominus (CD) 27: Empfehlung an die Bischöfe, Seelsorgeräte einzusetzen
Mehr;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"
istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende
MehrGemeindeforum Gemeindeforum Rückenwind Kirche am Ort. Pastoral an vielen Orten gestalten
Gemeindeforum Rückenwind 2014 Kirche am Ort Pastoral an vielen Orten gestalten 1 1. Die Ausgangssituation 2. Das Projekt Gemeinde und seine Empfehlungen 3. Die Weiterarbeit in 10 Transfergruppen 4. Die
MehrVorwort: DRK Standards Ehrenamt (4 Mrz 2016) Seite 1 von 5 Gedruckt: :26
Mindeststandards für hauptberufliche Unterstützungsstrukturen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK und Mindeststandards für die Arbeit mit Ehrenamtlichen im DRK Beschlossen durch das DRK-Präsidium am
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe
Satzung Fachverband Sucht Rheinland Westfalen Lippe SaFvbSu 310.11 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe Vom 17. November 2009 (KABl. 2010 S. 81) Inhaltsübersicht 1 1
MehrBUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG
BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
MehrKonzeption Jugendarbeit der Pfarrei Maria Himmelfahrt, Andernach
Pfarrei Maria Himmelfahrt Version 1 Stand: 17.September 2009 Konzeption Jugendarbeit der Pfarrei Maria Himmelfahrt, Andernach 1. Grundlagen und Entwicklungsweg dieser Konzeption In der vorliegenden Konzeption
MehrKonzept Elternarbeit Schule Wallbach. ule - el
Konzept Elternarbeit Schule Wallbach SCH ule - el TERN Ziele Ziel der Elternarbeit ist es, eine lebendige Schulkultur im Austausch zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege zu gestalten.
MehrBerufen zur Verantwortung
Berufen zur Verantwortung Berufen zur Verantwortung Richtlinien zu besonderen Leitungsformen in Pfarreien und Gemeinden des Bistums Aachen Kirche im Bistum Aachen 1 2 Berufen zur Verantwortung Zu dieser
MehrFIRMVORBEREITUNG. in der PFARRE BRUCKHAUFEN
FIRMVORBEREITUNG in der PFARRE BRUCKHAUFEN Firmvorbereitung in der Pfarre Bruckhaufen 2016 /2017 Ziele: o Kirche, als einen Ort erfahren / erleben, der den Firmlingen gut tun kann, wo sie sich wohlfühlen
MehrStruktur Modelle und Argumente Votumbild
Struktur Modelle und Argumente Votumbild aêéá=qéáäé=ñωê=ç~ë=mêçíçâçääw NK OK PK mê ëéåí~íáçå=çéê=jççéääé=çìêåü=m^i=t~äíéê=påüãçääó=et=péáíéåf ^êöìãéåíé=ñωê=ìåç=öéöéå=ç~ë=àéïéáäáöé=jççéää=eq=péáíéåf sçíìãëäáäç=ó
MehrCaritas. in 7 Sätzen. Leitbild des. Caritasverbandes Moers-Xanten e.v.
Caritas in 7 Sätzen Leitbild des Caritasverbandes Moers-Xanten e.v. Vorwort Caritas ist Kirche. Wir kennen das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk10, 25-37) und Jesu Wort: Was ihr für einen meiner
MehrRollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum
Rollenprofil des Priesters im Seelsorgeraum 1. Vorbemerkung Die Bildung von Seelsorgeräumen erfordert eine Vergewisserung und Neuorientierung betreffend den Dienst des Priesters, seine Rolle und Aufgabe
MehrRichtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten 175 Richtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Vom 30. Mai 1997 (KABl.-EKiBB S. 146) Präambel:
MehrAusschuss Caritas und Soziales. Den Aufbruch gestalten
Ausschuss Caritas und Soziales Den Aufbruch gestalten Den Aufbruch gestalten Pastorale Leitlinien der Erzdiözese Freiburg Arbeitshilfe Ausschuss Caritas und Soziales 3 Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen und
MehrDie Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ordnung der Evangelischen Jugend und des Jugendwerkes im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Kirchenkreisvorstand vom 03.12.2009 Die Evangelische Jugend im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Evangelische
MehrHandbuch zur Gemeindeleitung
3. Ausgabe Januar 2015 Inhalt Vorwort zur ersten Ausgabe... Vorwort zur dritten Ausgabe... VI VII 1. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau... 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation...
Mehr