Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2011 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

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1 Informationen vom Gefahrgutbeauftragten Dipl.-Ing. Jürgen Werny Ingenieurbüro Jürgen Werny Sperberstr. 50e, München Tel: Mobil: Fax: Mail: ADR 2011 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum traten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen Übergangsfrist von 6 Monaten müssen die neuen Vorschriften spätestens ab angewendet werden. Die wichtigsten Neuerungen 2011, die Sie als Fahrer betreffen, sind dabei: 1. Die (neuen) Schriftlichen Weisungen werden aktualisiert Seit dem ADR 2009 gibt es ja nur noch die einheitlichen schriftlichen Weisungen, d.h. das 4- seitige Merkblatt mit den Notfallinformationen für die Fahrzeugbesatzung. Der Inhalt wird mit dem ADR 2011 zum Teil geändert, unter anderem kommen 2 neue Symbole hinzu, das Kennzeichen für erwärmte Stoffe und das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch-und- Baum-Kennzeichen). Diese beiden Kennzeichen müssen in den neuen schriftlichen Weisungen enthalten sein Dies bedeutet, dass sie ihre schriftlichen Weisungen bis spätestens austauschen müssen. Änderung bei der Ausrüstung: Bei der Gefahrgutausrüstung, die, mit Ausnahme der Feuerlöscher, auf der 4. Seite der schriftlichen Weisungen aufgelistet ist, gibt es nur zwei Änderungen. a) Das Auffangbehältnis muss nicht mehr zwingend aus Kunststoff sein, dieser Zusatz wird gestrichen. b) Die Zusatzausrüstungen Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter müssen beim Transport von Gasen nicht mehr mitgeführt werden Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 1 / 9 Neuerungen ADR 2011

2 2. Umweltgefährdende Stoffe Neuer intrag im Beförderungspapier Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch-und-Baum-Kennzeichen) wurde ja bereits mit dem ADR 2009 eingeführt, ist insofern nicht mehr neu. Größe: 10 x 10 cm für Versandstücke 25 x 25 cm für Fahrzeuge, Container, Mulden Ausnahme: Bei kleinen Versandstücken bis maximal 5 Liter je Gebinde bzw. je Innenverpackung muss das Kennzeichen nicht angebracht werden. Für die UN-Nummern UN 3077 UMWLTGFÄHRDNDR STOFF, FST, N.A.G. und UN 3082 UMWLTGFÄHRDNDR STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. muss das Kennzeichen bereits seit angebracht werden. Dies betrifft z.b. die Additivbehälter bei Heizölfahrzeugen. UN 3082 Beispiel für Kennzeichnung rein umweltgefährdender Stoffe seit Für alle anderen Gefahrgüter, die neben ihrer Hauptgefahr zusätzlich noch umweltgefährlich sind, wie z.b. Benzin, Diesel und Heizöl, muss das Kennzeichen seit angebracht werden. ACHTUNG: Hier gilt nicht die 6-monatige Übergangsfrist für das ADR 2011, weil diese Regelung bereits im ADR 2009 aufgeführt ist. Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 2 / 9 Neuerungen ADR 2011

3 Beispiel für Kennzeichnung eines Dieselfasses seit UN 1202 Neue Angabe im Beförderungspapier: Im ADR 2011 wird nun neu festgelegt, dass im Beförderungspapier zusätzlich zu den sonstigen Angaben der Hinweis UMWLTGFÄHRDND einzutragen ist. Das ist für Sie als Fahrer eine wichtige Information, da Sie nun wissen, ob Sie an ihrem Fahrzeug das Kennzeichen anbringen müssen oder nicht. Bei den beiden o.g. UN-Nummern 3077 und 3082 muss der Hinweis nicht nochmal zusätzlich erscheinen, da die Bezeichnung selbst ja schon den Begriff Umweltgefährdend beinhaltet. 3. Neues Kennzeichen für Versandstücke in begrenzten Mengen (Limited Quantities) Bisher sind Versandstücke mit Gefahrgut in begrenzten Mengen mit einer rautenförmigen Kennzeichnung mit der (den) UN-Nummer(n) oder der Aufschrift LQ, wie nachfolgend als Muster abgebildet, gekennzeichnet: UN 1263 UN 1266 UN 1950 LQ Mit dem ADR 2011 wird nun ein einheitliches neues Kennzeichen eingeführt, welches nachfolgend abgebildet wird. Das Kennzeichen mit dem Y wird im Luftverkehr verwendet. s wird keine UN-Nummer oder LQ mehr eingetragen, nur noch das Kennzeichen wird angebracht und ggf. die Ausrichtungspfeile. Auf Umverpackungen muss dann auch zusätzlich noch Umverpackung stehen Neues Kennzeichen für begrenzte Mengen (10 x 10 cm groß, bei kleinen Packstücken Verkleinerung bis auf 5 x 5 cm zulässig) Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 3 / 9 Neuerungen ADR 2011

4 Übergangsfrist: Die bisherige Kennzeichnung mit der UN-Nummer oder der Aufschrift LQ dürfen aber noch bis verwendet werden, so dass Sie in dieser langen Übergangsfrist beide Kennzeichnungen in der Praxis antreffen werden. Ab (Achtung: keine 6-monatige Übergangsfrist) müssen dann auch Beförderungseinheiten mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen und einer Ladung von mehr als 8 Tonnen brutto von Versandstücken mit begrenzten Mengen vorne und hinten mit dem neuen Kennzeichen in der Größe 25 x 25 cm gekennzeichnet werden. Bis darf auch noch die Aufschrift LTD QTY verwendet werden. Beförderungseinheiten mit begrenzten Mengen Wenn zgm > 12 t + Wenn Ladung brutto > 8 t ADR 2009 ADR x 250 mm Anbringung vorne und hinten an der Beförderungseinheit INGNIURBÜRO Jürgen Werny 14 Kennzeichnung seit vorgeschrieben bei mehr als 8 Tonnen brutto Wichtiger Hinweis für die Praxis 1000-Punkte-Regelung: Die Regelung für begrenzte Mengen hat nichts mit der 1000-Punkte-Regelung zu tun. Die 1000-Punkte-Regelung ist abhängig von der Beförderungskategorie des Stoffes gemäß ADR (Spalte 15 der Gefahrguttabelle des ADR) und legt fest, ab welcher Menge an Gefahrgut beim Versandstücktransport orangefarbene Warntafeln anzubringen sind. Im Beförderungspapier wird in diesem Fall die Punktezahl oder die Menge je Beförderungskategorie angegeben. Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 4 / 9 Neuerungen ADR 2011

5 4. Neue ADR-Bescheinigung Mit dem ADR 2011 wird die ADR-Bescheinigung im Scheckkartenformat und mit Lichtbild eingeführt, analog zum neuen Karten-Führerschein. Sie müssen ihre derzeitige ADR- Bescheinigung jedoch nicht umschreiben lassen, sie bleibt bis zum Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer gültig. Die IHK muss das neue System auch erst einführen und hat dafür bis zum Zeit, bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die bisherigen ADR-Bescheinigungen noch ausgestellt werden. Ob Sie künftig im Anschluss an die Schulung direkt die Bescheinigung erhalten, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Die Schulungsveranstalter werden Sie aber darüber informieren, wenn Sie sich zum Kurs anmelden, insbesondere auch über das erforderliche Lichtbild. Künftige ADR-Bescheinigung (Vorderseite, oben und Rückseite, unten) 5. Neue Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten Künftig, d.h. spätestens ab müssen sowohl der Absender als auch der Beförderer das Beförderungspapier und alle weiteren zusätzlichen Begleitpapiere, die das ADR fordert (z.b. Ausnahmezulassungen), für eine Dauer von mindestens 3 Monaten aufbewahren. Das kann dann auch für Sie als Fahrer zusätzliche Aufgaben bezüglich der Sammlung und Archivierung von Dokumenten bedeuten, die Sie mit dem Fuhrunternehmer (=Beförderer) absprechen müssen. 6. ADR- Tunnelregelungen Grundsätzlich gibt es nichts Neues zu den Tunnelregelungen, diese wurden ja bereits 2007 eingeführt und seit Anfang 2010 sind die Tunnel mit den entsprechenden Kennzeichnungen versehen. Da es aber nach wie vor viel Unsicherheit bei den Fahrern gibt, sind die Regelungen anschließend nochmals aufgelistet einschließlich der derzeit in Deutschland relevanten Tunneleinschränkungen. Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 5 / 9 Neuerungen ADR 2011

6 ADR-Tunnelregelungen für Gefahrgutfahrer Tunnelbeschränkungscode muss im Beförderungspapier angegeben werden Im Beförderungspapier muss nach den gefahrgutspezifischen Angaben auch der Tunnelbeschränkungscode angegeben werden. ine Ausnahme besteht nur, wenn bei Beförderungsbeginn feststeht, dass kein Tunnel mit inschränkungen durchfahren werden muss. Den Tunnelbeschränkungscode findet man für jeden Stoff in der ADR-Gefahrguttabelle in Spalte 15. Dies ist für Sie als Fahrer oder für den Disponenten eine wichtige Information, wenn die Route geplant wird. Alle Tunnel, die mit inschränkungen für Gefahrguttransporte versehen sind, sind seit 2010 gekennzeichnet und in einem zentralen, europaweiten Verzeichnis veröffentlicht. Die inschränkungen in Deutschland sind auf folgender Webseite des Bundesverkehrsministeriums nachlesbar, dort finden Sie auch einen Link auf die UNC-Webseite für die Informationen der anderen ADR-Staaten. Die deutschen Tunnel mit inschränkungen sind am nde dieser Information aufgelistet. Beispiel für einen stoffspezifischen intrag im Beförderungspapier: UN 1230, Methanol, 3 (6.1), II, (D/) Tunnel mit inschränkungen, das sind die der Tunnelkategorien B, C, D und, sind künftig mit folgenden Kennzeichen versehen. A B C D kein Zeichen keine inschrän- B C D kung s kann auch sein, dass unterschiedliche für unterschiedliche Tageszeiten festgelegt werden, z.b. beim lbtunnel in Hamburg, der von 05:00 23:00 Uhr ist, ansonsten C. Rechtzeitig vor den Tunneln wird bereits auf die Beschränkung hingewiesen werden und Hinweise auf Umfahrungsstrecken gegeben. Werden verschiedene Gefahrgüter mit unterschiedlichen Beschränkungscodes transportiert, gilt der strengste Code aller geladenen Güter. ACHTUNG: In Österreich gilt nach wie vor die alte Regelung gemäß österreichischen Tunnelverordnung. Die Tunnel in Österreich sind nicht mit der Tunnelkategorie gekennzeichnet sondern wie bisher nur mit dem Durchfahrverbotschild. Bitte vor Fahrten nach Österreich entsprechend informieren. Das kann auch über den o.g. Link auf die UNC-Webseite erfolgen, dort finden Sie auch die österreichischen Regelungen. Die Bedeutungen der unterschiedlichen Tunnelbeschränkungscodes, die im Beförderungspapier angegeben sein können, sind in der folgenden Übersicht aufgelistet. Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 6 / 9 Neuerungen ADR 2011

7 Tunnelbeschränkungscode Beschränkung der gesamten Ladung (im Beförderungspapier angegeben) B Durchfahrt verboten durch Tunnel der n B, C, D und. B1000C B/D B/ Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit 1000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n B, C, D und ; 1000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n C, D und. Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n B, C, D und. n D und. Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n B, C, D und.. C Durchfahrt verboten durch Tunnel der n C, D und. C5000D C/D C/ Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit 5000 kg überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n C, D und ; 5000 kg nicht überschreitet: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n D und. Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n C, D und. n D und. Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n C, D und.. D Durchfahrt verboten durch Tunnel der n D und. D/ Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der n D und.. Durchfahrt verboten durch Tunnel der. - Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet (für die UN-Nummern 2919 und 3331 siehe auch Unterabschnitt ). Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 7 / 9 Neuerungen ADR 2011

8 Tunnel mit inschränkungen in Deutschland (Stand ) Bezeichnung der Straße und/oder des Tunnels Baden-Württemberg Streckenkilometer und ggf. Ortslage Tunnelkategorie und ggf. Zeitfenster B 38 - Saukopftunnel Weinheim B Bereich Flughafen Stuttgart Gemeindestraße - Schlossbergtunnel Bayern Berlin A 113 A 113 Brandenburg Bremen Hamburg Netzknoten nach bis Heidelberg km 10,193-10,493 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Gemarkung Glienicke km 11,183-12,083 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Gemarkung Glienicke Wallringtunnel Hamburg-Altstadt Tunnel Alsterkrugchaussee CCH-Tunnel A 7 - lbtunnel Krohnstiegtunnel Hessen Mecklenburg- Vorpommern Hamburg, Knoten Alsterkrugchaussee / Sengelmannstraße Hamburg, Vorfahrtsbauwerk am Congress-Centrum-Hamburg Hamburg Hamburg-Niendorf B B von bis Uhr, C in der übrigen Zeit von bis Uhr, C in der übrigen Zeit von bis Uhr, C in der übrigen Zeit Bemerkungen Umleitung über B 3, L 3408 in Richtung Birkenau unter Start- und Landebahn Flughafen Stuttgart Umleitung über Adenauerplatz - Sofienstraße - Neckarstaden (B 37) Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 8 / 9 Neuerungen ADR 2011

9 Bezeichnung der Straße und/oder des Tunnels Niedersachsen A 38 - Heidkopftunnel A 31 - mstunnel B Wesertunnel Nordrhein-Westfalen B 9 - Tunnel Bad Godesberg Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Streckenkilometer und ggf. Ortslage Bonn-Bad Godesberg Tunnelkategorie und ggf. Zeitfenster A 71 - Tunnel Alte Burg km 112,3-113,2 A 71 - Tunnel Rennsteig km 114,8-122,7 A 71 - Tunnel Hochwald km 123,6-124,3 A 71 - Tunnel Berg Bock km 126,4-129,0 B Bemerkungen Aufhebung der bisher geltenden Durchfahrtsbeschränkung Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 9 / 9 Neuerungen ADR 2011

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