Klimaschutz in Hamburg nur noch eine Vision?

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1 Kritische Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz Klimaschutz in Hamburg nur noch eine Vision? oder Die Umwelthauptstadt 2011 als Trittbrettfahrerin beim Klimaschutz? Prof. i. R. Dr. rer. nat. Dietrich Rabenstein HafenCity Universität Hamburg Department Bauingenieurwesen Version 1.0 vom

2 Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus. (Es kreißen die Berge und geboren wird eine lächerliche Maus.) (Horaz, Ars poetica) 2

3 Inhalt Eine einfühlende Zusammenfassung Der Masterplan Klimaschutz und die Klimaschutz-Ziele Hamburgs Der lange Weg zu Hamburgs Masterplan Klimaschutz Hamburg, die Europäische Umwelthauptstadt 2011, streicht ihre Klimaschutz-Ziele Die bisherigen Klimaschutz-Ziele Hamburgs wären weiterhin erreichbar Quantifizierung des neuen Hamburger Klimaschutz-Ziels für das Jahr Planungsfehler schon am Beginn des Klimaschutzkonzepts Mit dem Aktionsplan 2020 wurde die Klimaschutz-Finanzierung halbiert War die Höhe der Klimaschutz-Finanzierung angemessen? Ein angemessener Beitrag Hamburgs zum nationalen Klimaschutz-Ziel für Die angemessene Höhe der Klimaschutz-Finanzierung Das nationale Klimaschutz-Ziel des Jahres Eine Vision anstelle einer langfristigen Planung bis Hamburg ersetzt eine langfristige Planung des Klimaschutzes durch eine Vision Weichenstellungen auf das Abstellgleis Wichtige Handlungsfelder Gebäudesanierung Energieversorgung Strom aus erneuerbaren Quellen außerhalb Hamburgs Zukunftstechnologie Tauchsieder? Wärmeversorgung mit Gas und mit Fernwärme Einsatz von erneuerbarer Wärme Ein Wärmeversorgungskonzept für Hamburg fehlt Mobilität und Verkehr Industrie, Gewerbe und Hafen Verzicht auf Ordnungsrecht Der Aktionsplan 2020 als Fortsetzung des Klimaschutzkonzepts Künftige Klimaschutz-Maßnahmen nach dem Masterplan Klimaschutz Wie sollen in Zukunft die Klimaschutz-Maßnahmen ausgewählt werden? Kritik an der geplanten Veränderung der Auswahlmethode Worauf kommt es bei der Auswahl von Klimaschutz-Maßnahmen am meisten an? Die Klimaschutz-Finanzierung reicht nicht für neue Klimaschutz-Projekte Einseitige Schwerpunkte bei der Auswahl der geförderten Klimaschutz-Projekte

4 5. Der Masterplan Klimaschutz ist nach dem Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze überholt Radikaler Neustart in der Hamburger Klimapolitik Eckpunkte für einen neuen Masterplan Klimaschutz...73 Anhang 1: Hamburgs besondere Methode der CO 2 -Bilanzierung...76 A1.1 Erklärungen zur Bilanz des Hamburger Klimaschutzkonzepts A1.2 Arten der CO 2 -Bilanzierung...77 A1.3 Das Verhältnis von Verursacherbilanz und Gesamtbilanz...78 A1.4 Welche CO 2 -Zuwächse bleiben in der Gesamtbilanz des Masterplans unbeachtet?...80 A1.5 Tiefere Ursachen des Bilanzierungs-Wirrwarrs im Masterplan Klimaschutz...82 Anhang 2: Vom Elend des CO 2 -Monitoring...83 A2.1 Das CO 2 -Monitoring scheut klare Aussagen...83 A2.2 Täuschung durch einseitiges CO 2 -Monitoring wird in Kauf genommen...84 A2.3 Das externe Monitoring hat in Hamburg seine Schuldigkeit getan...85 A2.4 Was müsste ein unabhängiges Monitoring leisten?...89 Abkürzungen und Erläuterung von Begriffen...91 Bilder...92 Tabellen...94 Literatur

5 Eine einfühlende Zusammenfassung Analyse des Hamburger Masterplans Klimaschutz Die Mitarbeiter der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die verantwortlich waren für die Ausarbeitung des lang geplanten Masterplans Klimaschutz, standen nach dem Regierungswechsel im Jahr 2011 vor ernsthaften Problemen: Der neue SPD-Senat hatte die im Haushalt für den Klimaschutz verfügbaren Finanzmittel im Vergleich zu den vom Vorgängersenat bereitgestellten auf etwa die Hälfte gekürzt. Durch Gutachten, die im Auftrag der BSU ausgearbeitet und öffentlich diskutiert worden waren, war aber bekannt, dass die bestehenden Klimaschutz-Ziele Hamburgs ohne erhebliche zusätzliche Klimaschutz-Anstrengungen nicht einzuhalten sein würden. Einer Verstärkung des Klimaschutzes durch erhöhte Anforderungen an die Hamburger Wirtschaft und an die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs stand andererseits die vom neuen SPD-Senat eingeschlagene Energie- und Klimaschutz-Politik diametral entgegen: Der Senat setzte auf Bündnisse mit der Wirtschaft, in welchen im Wesentlichen die Forderungen der Wirtschafts-Verbände Eingang fanden. Neue ordnungsrechtliche Maßnahmen lehnte der SPD-Senat dagegen ab. Eine massive Abwertung des Klimaschutzes war in Hamburg besonders schwer zu begründen. Denn Hamburg war auf Grund von großen Versprechungen zur Europäische Umwelthauptstadt 2011 gewählt worden. Die Stadt setzte diese Auszeichnung eifrig für das Hamburg-Marketing ein. Zudem befürwortete ähnlich wie in ganz Deutschland auch in Hamburg eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine rasche Energiewende und einen konsequenten Klimaschutz. Hilfreich war, dass der neue Senat schon bei der Regierungs-Übernahme die Formulierung der Klimaschutz-Ziele geschickt verändert hatte. Bei vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern war zunächst der Eindruck entstanden, die bisher als verbindlich erklärten Ziele sollten weiter verfolgt werden. Tatsächlich schien die neue Formulierung der Klimaschutz-Ziele aber vereinbar zu sein mit beliebigen Kürzungen beim Klimaschutz. Die Verantwortlichen der BSU beschlossen, den Masterplans Klimaschutz zu entkernen. Auch wenn viele von einem Masterplan eine konkrete und belastbare Planung erwarten, mit Zielen, Zwischenzielen, Zielkontrollen und Nachsteuerung, entschloss man sich, für das Jahr 2050 nur noch eine Vision anzubieten. Inhalt: Im Jahr 2050 steht es mit dem Klimaschutz in Hamburg bestens. Einige angedeutete Weichenstellungen entsprachen der bereits beschlossenen Energiepolitik. Für den Zeitraum von 2013 bis 2020 eignete sich eine Vision nicht, da für die vorangegangenen fünf Jahre bereits ein konkreter Plan bestanden hatte, das Hamburger Klimaschutzkonzept Dummerweise stellte sich heraus, dass die für diesen Zeitraum verbindlich versprochene CO 2 -Minderung so deutlich verfehlt worden war, dass eine Nachsteuerung unausweichlich erschien. Einen Ausweg bot die Einführung einer neuen, ungewöhnlichen Methode zur Bilanzierung des CO 2 -Ausstoßes. Sie hatte den unbestreitbaren Vorteil, dass im Jahr 2020 eine wahrscheinlich noch viel größere Verfehlung des Beitrags Hamburgs zu den nationalen CO 2 -Minderungszielen gar nicht mehr auftreten konnte. Gezählt wurden nämlich nur noch geschätzte CO 2 -Minderungen aus Hamburger Klimaschutz-Maßnahmen. Zahlreiche gleichzeitige Zuwächse des CO 2 -Ausstoßes wurden einfach ignoriert. Um eventueller Kritik vorzubeugen, wurde erklärt, diese neue Methode sei weitaus besser als die Verursacherbilanz, die bisher gebräuchliche Bilanzierungsmethode des Statistikamtes Nord. Die BSU übte aber auch Selbstkritik: Sie verkündete, mit den halbierten Klimaschutz-Finanzmitteln würde in Zukunft eine ähnlich große CO 2 -Minderung erreicht wie mit dem bisherigen doppelt so großen Mitteln, die der Vorgängersenat bereitgestellt hatte. Wer daraus schließen will, dass sie früher mit den Klimaschutz-Finanzmitteln ziemlich schlecht gewirtschaftet hat, sollte sich klar machen, dass das ja unter einer anderen politischen Führung geschah. 5

6 1. Der Masterplan Klimaschutz und die Klimaschutz-Ziele Hamburgs 1.1 Der lange Weg zu Hamburgs Masterplan Klimaschutz Zu Recht hat Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, darauf hingewiesen, dass Hamburg nicht erst seit kurzem mit dem Klimaschutz begonnen hat, sondern bereits 1978 einen Umweltsenator hatte, 1979 ein Hamburgisches Programm zur Einsparung von Energie besaß und schon 1990 mit einem 24-Punkte-Programm den rationellen Energieeinsatz und die Nutzung regenerativer Energiequellen in Hamburg voranbrachte ([Scholz 11a]). Am beschloss Hamburg ein Klimaschutzgesetz. Seit dem 1. Juli 2008 gilt die Hamburgische Klimaschutzverordnung, die in Teilen ambitionierter ist als die zurzeit bundesweit gültige Energieeinsparverordnung EnEV Nach siebenjähriger Vorbereitungszeit hat nun der amtierende SPD-Senat am der Bürgerschaft den lang erwarteten Masterplan Klimaschutz [FHH 13a] übergeben. Vision 2050 Aktionsplan 2020 Masterplan für den Klimaschutz in Hamburg Bild 1: Die wesentlichen Teile des im Juni 2013 vorgelegten Masterplans Klimaschutz Die Masterplan-Bürgerschaftsdrucksache 20/8493 enthält zwei Teile, die Vision 2050 mit Weichenstellungen in wesentlichen Handlungsfeldern (Teil II) und den Aktionsplan 2020, der als Umsetzung bezeichnet wird (Teil III). Die Vision 2050 soll in Kapitel 3 der vorliegenden Arbeit analysiert werden. Mit dem Aktionsplan 2020 soll das vorangegangene Klimaschutzkonzept fortentwickelt werden (Bild 2). Im Vergleich zum Klimaschutzkonzept liegen allerdings zum Aktionsplan 2020 wesentlich weniger Informationen vor. Er gilt für acht statt für fünf Jahre. Mit ihm beschäftigt sich Kapitel 4. Klimaschutzkonzept Aktionsplan Bild 2: Zeitspannen des Klimaschutzkonzepts und des Aktionsplans 2020 Zeitgleich mit dem Masterplan Klimaschutz legte der Senat der Bürgerschaft, aufbauend auf dem CO 2 -Monitoring-Endbericht [Schüle 13], einen Abschlussbericht zum Hamburger Klimaschutzkonzept [FHH 13b] und einen Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel [FHH 13c] vor. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über öffentlich zugängliche Dokumente, die in direkter Verbindung mit dem Masterplan Klimaschutz stehen. 6

7 Basisgutachten Gutachten des Arrhenius-Instituts Masterplan Klimaschutz Bürgerschaftsdrucksache 20/8493, Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel Hamburger Klimaschutzkonzept Klimaschutzkonzept, Abschlussbericht Monitoring-Zwischenbericht Monitoring-Endbericht Evaluierung des Klimaschutzkonzepts Bürgerschaftsdrucksache 20/8492, Bürgerschaftsdrucksache 18/6803, Bürgerschaftsdrucksache 20/8494, CO 2 -Monitoring Zwischenbericht CO 2 -Monitoring Abschlussbericht Evaluierungs-Schlussbericht [Groscurth 10a] [FHH 13a] [FHH 13c] [FHH 07] [FHH 13b] [Schüle 11] [Schüle 13] [Schönthaler 12] Tabelle 1: Dokumente, die in direkter Verbindung mit dem Masterplan Klimaschutz stehen In der Opposition hatte die SPD-Fraktion bereits am in einem Bürgerschafts-Antrag [SPD 07a] einen Masterplan Klimaschutz gefordert. Ziele für diesen Masterplan wurden in diesem Antrag detailliert benannt. Die gewünschte Vorgehensweise wurde ausführlich begründet. Der Bürgerschaft sollte regelmäßig ein Klimaschutzbericht mit einer CO 2 -Bilanz vorgelegt werden, um die Erreichung des Klimaziels wirksam überprüfen 1 zu können. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL 2, der im April 2008 in Hamburg geschlossen wurde, enthielt noch keine Vereinbarungen zu einem Masterplan Klimaschutz. Erst Ende 2009 teilte der CDU/GAL-Senat in der zweiten Fortschreibung seines Klimaschutzkonzeptes [FHH 09a] über die Vorbereitung eines Masterplans für den Klimaschutz in Hamburg mit: Mit den Drucksachen 18/6803 und 19/1752 hat der Senat eine Klimaschutzstrategie für die Jahre formuliert. Diese wird derzeit unter Berücksichtigung der mittel- und langfristigen Minderungsziele des Senats weiterentwickelt. Im nächsten Schritt wird hierfür ein Basisgutachten erstellt, das als Grundlage für die Erarbeitung eines Masterplans für den Klimaschutz in Hamburg dienen soll. Das Basisgutachten wird die Minderungsnotwendigkeiten und -potenziale für die einzelnen Emissionsbereiche darstellen und strategische Pfade für die Erreichung der Ziele minus 40 % bis 2020 und mindestens minus 80 % bis 2050 entwickeln. Als Ausgangspunkt für diese Analyse wird das Leitszenario 2008 genutzt, das dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zugrunde liegt. Ausgehend von diesem Basisszenario wird dann geprüft, durch welche weitergehenden Maßnahmen Hamburg die über diese Bundesentwicklung hinausreichenden Ziele erreichen kann. 1 Fettdruck ist in dieser Arbeit in der Regel nicht Bestandteil des Originaltextes. Er soll zur Verständlichkeit beitragen. 2 Grün-Alternative Liste; heute: Bündnis 90/ Die Grünen 7

8 Das hier genannte Basisgutachten zum Masterplan Klimaschutz [Groscurth 10a] wurde im Oktober 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Bild 3 zeigt die Einbindung dieses Basisgutachtens und des Masterplans in die für Hamburg vorgesehene Klimaschutzplanung. Klimaschutzkonzept Hamburgs Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) Hamburgische Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) Masterplan für den Klimaschutz in Hamburg Basisgutachten Hauptgutachten Ergänzungsgutachten Bild 3: Einordnung des Basisgutachtens in die Klimaschutzplanung Hamburgs Für Anfang 2011 plante der CDU/GAL-Senat eine umfassende Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG), um das langfristig angestrebte CO 2 -Minderungsziel von 80 % bis 2050 zu erreichen (zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts [FHH 09a]). Aktionsplan 2020 Masterplan für den Klimaschutz in Hamburg Bild 4: Der vom SPD-Senat im Juni 2013 in Kraft gesetzte Masterplan Klimaschutz Der CDU/GAL-Masterplan für den Klimaschutz in Hamburg sollte im ersten Halbjahr des Jahres 2012 vorgestellt werden. Noch vor seiner Fertigstellung fanden in Hamburg vorgezogene Neuwahlen statt. Der allein von der SPD gestellte neue Senat veränderte die Vorgaben für den Masterplan Klimaschutz drastisch. Es ging, kurz gesagt, nicht mehr um die Ableitung eines Masterplans aus klimaschutz- und energiepolitischen Zielen, die vorher weitgehend Konsens zu sein schienen. Vielmehr sollte der Masterplan Klimaschutz an ein von der Parteispitze vorgegebenes energiepoliti- 8

9 sches Konzept angepasst werden, das zu großen Teilen auf den energiepolitischen Planungen der in Hamburg aktiven Konzerne E.ON und Vattenfall Europe beruhte. Am vom Hamburger Senat veröffentlichte Kooperationsvereinbarungen [FHH 11e] bildeten die Basis von Verträgen des Senats mit diesen Energieversorgungsunternehmen. Von dem in Bild 3 dargestellten Konzept blieb damit nur noch der in Bild 4 gezeigte Rest übrig ([Rab 12]). Dass der Masterplan Klimaschutz über das Jahr 2020 hinaus keinerlei Planung mehr enthält, sondern nur noch eine Vision 2050, entspricht noch nicht einmal den Vorgaben der SPD-Fraktion und des SPD-Senats. Vielmehr erwarteten diese noch eine Beschreibung von Etappenzielen, Abschnitten und Richtungsentscheidungen (vgl. auch [Rab 11c], S. 13). In ihr Regierungsprogramm 2011 [SPD 11d] schrieb die SPD: Masterplan Klimaschutz Der SPD-geführte Senat wird einen Masterplan Klimaschutz vorlegen, der aufzeigt, welche Etappenziele mit welchen Maßnahmen bis 2050 erreichbar sind. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die weltweite Erwärmung auf 2 Grad Celsius begrenzt wird. Ausführlicher im Bürgerschaftsantrag der SPD-Fraktion [SPD 11a] vom : Ferner sollen in einem Masterplan Klimaschutz bis zum Jahr 2050 langfristige Perspektiven entwickelt und aufgezeigt werden, die es ermöglichen, das CO 2 -Minderungsziel für 2050 in Abschnitten anzusteuern und zu erreichen. Dabei sollen perspektivisch der Weg beziehungsweise die Streckenabschnitte aufgezeigt werden, die bis 2050 zu bewältigen sind. Soweit sinnvoll und realistisch sind dabei auch Maßnahmen vorzuschlagen, die bis 2020 ergriffen werden sollen, um das Ziel zu erreichen. Der Weg bis 2050 soll heute wenigstens mit Richtungsentscheidungen vorgezeichnet werden, um zu verdeutlichen, wie das Minderungsziel von 80 Prozent erreicht werden könnte. Die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft beschloss in diesem Antrag, den Senat zu ersuchen ein Konzept für einen Masterplan Klimaschutz 2050 vorzuschlagen, das aufzeigt, in welchen Etappen mit welchen Richtungsentscheidungen das Ziel einer CO 2 -Reduktion um 80 Prozent bis 2050 erreicht werden könnte und der Bürgerschaft im 2. Quartal 2012 darüber zu berichten. Auch die vierte Fortschreibung zum Klimaschutzkonzept vom [FHH 11g] lässt mehr als eine Vision erwarten: Der Senat wird im zweiten Quartal 2012 einen Masterplan Klimaschutz als langfristige strategische Entwicklungsplanung der Hamburger Klimapolitik vorlegen. Er wird den Zielund Handlungsrahmen der Klimapolitik für die Zeithorizonte bis 2020 und bis 2050 formulieren. Der SPD-Senat entsprach dem Ersuchen der Bürgerschaft zur Vorlage eines Masterplans nicht im zweiten Quartal 2012, sondern erst ein volles Jahr später. Eine Beschreibung von Etappen, die auf 2020 folgen, von einem Ziel- und Handlungsrahmen bis 2050 gab es dabei nicht. Die im Teil Vision 2050 angedeuteten Weichenstellungen können kaum als zielführende Richtungsentscheidungen gewertet werden (Kapitel 3.2). 1.2 Hamburg, die Europäische Umwelthauptstadt 2011, streicht ihre Klimaschutz-Ziele Der ab April 2008 amtierende schwarz-grüne Senat der Freien und Hansestadt Hamburg setzte in seinem Regierungsprogramm [CDU/GAL 08] ein verbindliches Ziel im Klimaschutz: Bis 2020 soll der CO 2 -Ausstoß um 40 % reduziert werden. Er stimmte dabei mit den damaligen Forderungen der SPD-Opposition überein. 9

10 Mit einer Erweiterung bestätigte dieser Senat in [FHH 08a] das Ziel, den jährlichen CO 2 -Ausstoß bis zum Jahr 2012 gegenüber dem Vergleichsjahr 2007 um zwei Millionen Tonnen zu senken und den CO 2 -Ausstoß in Hamburg bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu mindern. Ende 2009 teilte er als drittes Ziel mit, dass er die von EU und Bundesregierung vorgesehene CO 2 - Minderung um mindestens 80 % bis 2050 auch für die Freie und Hansestadt als verbindliche Zielvorgabe betrachte ([FHH 09a]). Die drei verbindlichen Klimaschutz-Ziele des schwarz-grünen Hamburger Senats: Minderung der jährlichen CO 2 -Emissionen 1. im Jahr 2012 gegenüber 2007 um 2 Mio. Tonnen, 2. im Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40 %, 3. im Jahr 2050 gegenüber 1990 um mindestens 80 %. In den Fortschreibungsdrucksachen zum Klimaschutzkonzept wurden diese Klimaschutz-Ziele bestätigt. Beispielsweise heißt es in [FHH 11a]: Bis zum Jahr 2012 sollen die CO 2 -Emissionen gegenüber 2007 (17,6 Mio. Tonnen) um zusätzliche 2 Mio. Tonnen auf 15,6 Mio. Tonnen gesenkt werden. Diese Ziele beinhalten, die Treibhausgasemissionen in Hamburg mittelfristig bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % (etwa 8 Mio. Tonnen) auf rund 12 Mio. Tonnen und bis 2050 um bis zu 80 % zu senken. Der schwarz-grüne Senat bezeichnete diese Zielvorgaben wegen des relativ hohen Anteils industriellen und gewerblichen Energieverbrauchs in Hamburg als sehr ambitioniert. Bereits bei der erfolgreichen Bewerbung um den Titel der Europäischen Umwelthauptstadt 2011 (European Green Capital 2011) sei die Hamburger Klimaschutzkonzeption an Europäischen Standards gemessen worden. Klimaschutz werde ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten Hamburgs als Europäische Umwelthauptstadt 2011 sein. Hamburg solle zur Modellstadt für die Bekämpfung des Klimawandels werden ([FHH 08a]). Mehrfach wurden diese Klimaschutz-Ziele verallgemeinert in Richtung auf eine Verringerung aller Treibhausgas-Emissionen anstelle der Verringerung des CO 2 -Ausstoßes. Mehr hierzu in [Rab 11a]. Festzuhalten ist, dass bis zur Neuwahl im Februar 2011 ein Konsens zwischen den in der Bürgerschaft vertretenen Parteien über diese vom regierenden Senat als verbindlich bezeichneten Klimaschutz-Ziele bestand. Der seit Februar 2011 in Hamburg amtierende SPD-Senat schien zunächst die bisherigen Klimaschutz-Ziele zu bestätigen. Auf die Frage der GAL-Fraktion in der Bürgerschaft, ob er weiterhin an der Selbstverpflichtung festhalte, bis 2020 den CO 2 -Ausstoß Hamburgs um 40 Prozent zu reduzieren, antwortete er in [FHH 11b]: Der Senat will seinen Beitrag dazu leisten, dass die weltweite Erwärmung auf 2 Grad Celsius begrenzt bleibt. Er strebt daher weiterhin das Ziel an, bis 2020 den CO 2 -Ausstoß um 40 Prozent zu reduzieren. In 2 des Paktes Bündnis für das Wohnen in Hamburg [FHH 11d] bekannten sich die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die beteiligten Wohnungsverbände noch Ende September 2011 klar zu den Zielen einer Emissionsreduktion in Hamburg von 40 % im Jahr 2020 und von 80 % im Jahr 2050 jeweils gegenüber

11 Aus Protokollen der Bürgerschaft lässt sich entnehmen, dass viele Abgeordnete zunächst davon ausgingen, dass der SPD-Senat die bisher verkündeten Klimaschutz-Ziele beibehalten würde. Die Streichung der bisherigen Klimaschutz-Ziele war jedoch schon dem Arbeitsprogramm des Senates vom [FHH 11c] zu entnehmen, wie der Satz im folgenden Kasten zeigt. Das Klimaschutz-Ziel des Hamburger SPD-Senats: Hamburg wird weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten: Reduzierung der CO 2 -Emissionen um 40% bis 2020 und um mindestens 80% bis 2050, um die weltweite Erwärmung auf 2 Grad zu begrenzen. Dieser Satz wird seither formelhaft wiederholt, beispielsweise in den Kooperationsvereinbarungen [FHH 11e] mit Vattenfall Europe und E.ON Hanse vom , in der Antwort auf eine Bürgerschaftsanfrage [FHH 11h] und schließlich auch im Masterplan Klimaschutz [FHH 13a]: wird Hamburg weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten: Reduzierung der CO 2 -Emissionen um 40 % bis 2020 und um mindestens 80 % bis 2050, um die weltweite Erwärmung wie völkerrechtlich angestrebt auf 2 C zu begrenzen. 3 Der Senat nennt in dieser Formel die nationalen Klimaschutz-Ziele der Bundesrepublik Deutschland und versichert, dass Hamburg seinen Beitrag zur Erreichung leisten werde. Bemerkenswert ist, dass in den Anträgen der SPD-Regierungs-Fraktion nur noch von einem CO 2 - Minderungsziel für das Jahr 2050, jedoch nicht mehr für das Jahr 2020 die Rede ist. Das steht in starkem Gegensatz zu früheren Beschlüssen der SPD (Kasten Klimaschutz-Ziele der SPD Hamburg vor der Regierungsübernahme 2011 ). Es ist wohl kein Zufall, dass die Annullierung der konkreten Klimaschutz-Ziele Hamburgs im Jahr 2011 in dieser zweideutigen und verschleierten Art formuliert wurde. Denn in diesem Jahr war Hamburg Europäische Umwelthauptstadt Bei oberflächlichem Lesen konnte bei vielen der Eindruck entstehen, die vom schwarz-grünen Vorgänger-Senat als verbindlich erklärten Zielsetzungen für 2020 und 2050 würden vom SPD-Senat weiter verfolgt. Außerhalb Hamburgs werden häufig auch heute noch Hamburg ambitionierte Klimaschutz-Ziele zugeschrieben. Selbst in einem zeitgleich mit dem Masterplan Klimaschutz vorgelegten Dokument, dem Abschlussbericht zum Klimaschutzkonzept [FHH 13b], scheinen noch konkrete Klimaschutzziele zu existieren: Im Masterplan Klimaschutz wird aufgezeigt, durch welche Handlungsoptionen Hamburg die vom Senat gesetzten Ziele bis 2050 mit Blick auf die Zwischenziele, insbesondere für 2020, erreichen kann. Im Masterplan Klimaschutz selbst gibt der SPD-Senat aber zu erkennen, wie die Formel, Hamburg werde seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutz-Ziele leisten, zu verstehen ist: 3 Dem Senat ist offenbar noch nicht aufgefallen, dass in seiner Klimaschutz-Formel die nationalen Klimaschutz-Ziele nicht korrekt zitiert werden. Die deutsche Bundesregierung verfolgt nämlich das international vereinbarte Ziel, nach welchem die Industrieländer nicht nur ihre CO 2 -Emissionen, sondern ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % reduzieren müssen, und will in Deutschland die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 senken. Die Bundesregierung hat dieses Ziel wiederholt bekräftigt, beispielsweise in ihrem Ende September 2010 beschlossenen Energiekonzept 2010 [Bund 10a]. Es geht um eine Senkung der Treibhausgas-Emissionen um knapp 500 Mio. Tonnen CO 2-eq von 1251 Mio. Tonnen CO 2-eq im Jahr 1990 auf 751 Mio. Tonnen CO 2-eq im Jahr

12 Mit der Formel verbunden ist eine strikte Abkehr von konkreten, verbindlichen und überprüfbaren absoluten CO 2 -Minderungs-Zielen für Hamburg. Recht deutlich spricht der Senat aus, dass es ihm im Masterplan Klimaschutz um Standortattraktivität, Arbeitsplatzbeschaffung und ein attraktives Lebensumfeld geht: Insgesamt werden mit dem konzeptionellen Ansatz des Masterplans Klimaschutz sowohl die wirtschaftlichen Potentiale des Klimaschutzes (u.a. Arbeitsplatzschaffung und Standortattraktivität) als auch die übrigen Vorteile einer klimafreundlichen Stadt (u.a. attraktives Lebensumfeld) erschlossen. Klimaschutz wird damit zum Erfolgsmodell. (S. 2) 4 Klimaschutz-Ziele der Hamburger SPD vor der Regierungsübernahme 2011 Die SPD-Bürgerschaftsanträge [SPD 07a] vom und [SPD 07c] vom enthielten als allgemeines Klimaziel im Antragspunkt 1: Reduktion der CO 2 -Emissionen: Hamburg wird seine CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % und bis 2050 um 80 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren, indem Energie eingespart, Energieeffizienz auf allen Ebenen erhöht und der Einsatz erneuerbarer Energie gesteigert wird. Eine Senkung der Treibhausgasemissionen der Stadt um 40 % war schon am in einem Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2007/2008 gefordert worden ([SPD 06]). In ihrem Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl 2008 [SPD 07b] hatte die SPD versprochen: Wir werden in lokaler Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele mit einem Hamburger Masterplan Klimaschutz bis 2020 den CO 2 -Ausstoß der Stadt um 40 Prozent gegenüber 1990 senken. Der 12-Punkte-Plan [SPD 07d] der SPD Hamburg und die Erklärung der SPD- Bürgerschaftsfraktion vom [SPD 07e] erweiterte dieses Klimaschutz-Ziel: Hamburg wird seine CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren, indem Energie eingespart, die Energieeffizienz auf allen Ebenen erhöht und der Einsatz erneuerbarer Energie gesteigert wird. Wenn die Energiewende wie von der Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung (2011) [Ethik 11] als Gemeinschaftswerk verstanden wird, kann es nicht akzeptiert werden, dass die notwendigen Beiträge ganz nach Belieben anderen Akteuren zugeschoben werden. In Kapitel 2 wird analysiert, wie viel Hamburg für den Klimaschutz aufwenden muss, wenn es wirklich seinen Beitrag zu den nationalen Klimaschutz-Zielen leisten will und dabei Kriterien wie Fairness und Solidarität anstelle von Standortwettbewerb zu Grunde gelegt werden. 1.3 Die bisherigen Klimaschutz-Ziele Hamburgs wären weiterhin erreichbar Mit dem Masterplan Klimaschutz wird offensichtlich, dass sich der Hamburger SPD-Senat von vorher als verbindlich erklärten Klimaschutz-Zielen, ja sogar überhaupt von jeder Festlegung auf 4 Seitenzahl-Angaben beziehen sich auf den Masterplan Klimaschutz in Form der Bürgerschaftsdrucksache 20/8493 [FHH 13a]. 12

13 quantitative CO 2 -Minderungs-Ziele abgekehrt hat und vielen anderen Politikfeldern Priorität vor dem Klimaschutz einräumt. Zur Begründung wird in der Anlage 1 des Masterplans unter der Überschrift Methodik der CO 2 -Bilanzierung festgestellt, die verbindliche CO 2 -Minderung von 40 % bis 2020 sei nicht mehr zu erreichen: Für die Vergangenheit wird auf der Grundlage der Verursacherbilanz eine Verminderung der CO 2 -Emissionen in Hamburg von 1990 bis zum Jahr 2010 von 12 % ausgewiesen. Eine weitere CO 2 -Minderung um 28 % bis 2020, die allein auf die Hamburger Verursacherbilanz bezogen ist, ist mit einem realistischen Hamburger Maßnahmenpaket alleine nicht zu erreichen. Dies geht nicht zuletzt auch darauf zurück, dass in 2010 die Emissionen in Hamburg wegen außergewöhnlich hohem Wirtschaftswachstum deutlich angestiegen sind. (S. 26) Der Behauptung, die Verminderung der CO 2 -Emissionen Hamburgs um 40 % bis 2020 im Vergleich zu 1990 sei nicht zu erreichen, ist in mehrfacher Hinsicht zu widersprechen. a) Zum einen ist die Interpretation des Anstiegs der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 ganz offensichtlich falsch. b) Zum anderen haben sich mehrere rot-grün regierte Bundesländer vor kurzem vergleichbare CO 2 -Minderungsziele für 2020 vorgenommen und diese sogar gesetzlich verbindlich festgeschrieben. Zu a) (falsche Interpretation des Emissionswertes des Jahres 2010): Bild 5 findet sich auf S. 26 in der Anlage 1 des Masterplans. Vergleicht man die CO 2 -Emissionen der drei dargestellten Sektoren für die Jahre 2008 und 2010 unter Auslassung des Krisenjahres 2009, so erkennt man aus den beigefügten Zahlenwerten schnell, dass der Anstieg im Jahr 2010 praktisch ganz der Veränderung im Sektor Haushalte, gewerbliche Kleinverbraucher zuzuschreiben ist. Dieser Anstieg hat daher natürlich kaum etwas mit außergewöhnlich hohem Wirtschaftswachstum zu tun, sondern beruht weitgehend darauf, dass die Heizperiode des Jahres 2010 außergewöhnlich kalt war. Bild 5: CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) nach dem Masterplan Klimaschutz 13

14 Es ist bemerkenswert, dass der Abschlussbericht zum Hamburger Klimaschutzkonzept [FHH 13b] im Widerspruch zum Masterplan eine korrekte Interpretation enthält: Das Ansteigen der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 spiegelt einerseits das nach den konjunkturschwächeren Vorjahren sich erholende Wirtschaftswachstum sowie auch die Auswirkungen des kalten Winters mit einem höheren E- nergiebedarf wider. Nach Durchführung einer Witterungsbereinigung 5 ab 2003 ergeben sich die bereinigten CO 2 - Emissionswerte in Bild 6. Der witterungsbereinigte Wert des Jahres 2010 folgt nun dem mehrjährigen Trend (grün). Im Jahr 2009 zeigt sich eine leichte Absenkung, die als konjunkturbedingt verstanden werden kann. Der Emissionswert für das Jahr 2011 ist hier bereits eingefügt zeigen die witterungsbereinigten CO 2 -Emissionen einen deutlichen Anstieg, der nicht allein konjunkturell zu erklären ist, sondern mit einer erhöhten Stromerzeugung aus Kohle zusammenhängen dürfte. 23 CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz; witterungsbereinigt) Mio. Tonnen CO Sollwerte der Umwelthauptstadt Emissionswerte, nicht bereinigt 13 Emissionswerte, witterungsbereinigt Bild 6: Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) ohne und mit Witterungsbereinigung Im Masterplan Klimaschutz werden also wie zitiert fälschlicherweise die witterungsbedingt erhöhten CO 2 -Emissionen des Jahres 2010 als Grund dafür angeführt, dass das Klimaschutz-Ziel im Jahr 2020 nicht mehr zu erreichen sei. 6 Nach Bild 6 erscheint bei einer Rückkehr zu einer ambitionierten Klimaschutz-Politik das Erreichen des CO 2 -Minderungsziels von 40 % bis zum Ende des Jahres 2020 nach wie vor im Bereich des Möglichen zu liegen. 5 mit vom IWU im internet frei zur Verfügung gestellten Werten der Heizgradtage und Anwendung auf Raumwärmeerzeugung ohne Warmwasser. Die Werte der Heizgradtage in Kd/a für Hamburg-Fuhlsbüttel sind 2007: 1940, 2008: 2059, 2009: 2178, 2010: 2796, 2011: 2007, 2012: Amtliche witterungsbereinigte CO 2 -Emissionswerte von 1990 bis 2010 sind [Statistik 13], S. 16, zu entnehmen (Bereinigung mit Gradtagzahlen). Der bereinigte Wert 17,876 Mio. t CO 2 für 2010 wurde also schon vor der Veröffentlichung des Masterplans Klimaschutz vom Statistikamt Nord veröffentlicht. 14

15 Ein neues, an die Situation angepasstes absolutes CO 2 -Minderungsziel für 2020 enthält der Masterplan nicht. Stattdessen finden sich spekulative Angaben, deren Inkonsistenz bei der Schlussredaktion hätte auffallen müssen: Auf Seite 11 wird bei der Diskussion des Aktionsplans 2020 von einer heute erreichten CO 2 -Minderung von 18 % gesprochen (offenbar mit den Daten von 2009), nach welcher 2020 knapp 30 % erreicht werden könnten. In der Anlage 1 auf S. 26 werden nur 12 % im Jahr 2010 genannt und 27 % im Jahr 2020 für möglich gehalten (vgl. Kapitel 2.4). Zu b) (Vorhaben anderer Bundesländer): Der Masterplan Klimaschutz spart nicht mit Selbstlob: Hamburg ist bereits heute Metropole des Klimaschutzes und der Energiewende. Anknüpfend an seine bisherige erfolgreiche Klimaschutzpolitik wird der Senat diese Position weiter ausbauen und festigen. (S. 3) Praktisch alle wichtigen staatlichen Planungen zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland beschränken sich jedoch nicht auf Visionen wie neuerdings Hamburg, sondern stützen sich auf Projektionen, also auf konkret geplante Perspektiven bis 2050 mit quantitativ festgelegten Zwischenzielen (z. B. die jährlichen Leitstudien des BMU und das Energiekonzept der Bundesregierung vom ). 110% Jährliche CO 2 -Emissionen im Vergleich zu % 90% 80% 70% 60% 50% Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Hamburg Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Klimaschutzkonzept Hamburg 40% Bild 7: Jährliche CO 2 -Emissionen der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen (Quellenbilanz) und Hamburg (Verursacherbilanz) im Vergleich zu 1990 (nicht witterungsbereinigt) (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) Als Europäische Umwelthauptstadt 2011 muss sich Hamburg an den CO 2 -Minderungszielen für 2020, zu denen sich andere Bundesländer verpflichtet haben, und an deren Klimaschutz-Politik messen lassen: Die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben vor kurzem einander ähnliche Klimaschutzgesetze erlassen, in denen die Einhaltung von Klimaschutz-Zielen gesetzlich verankert ist. 15

16 Bild 7 zeigt einen Vergleich der CO 2 -Emissionen aus dem Endenergieverbrauch, jeweils bezogen auf das Jahr 1990, für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die Flächenländer verwenden Quellenbilanzen. Für Hamburg sind die nicht witterungsbereinigten Emissionsdaten nach der Verursacherbilanz abgebildet. Die beiden Flächenländer haben sich jeweils gesetzlich verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgas-Emissionen um mindestens 25 % zu reduzieren (Einzelheiten in den Kästen). In beiden Fällen wurde von Umweltverbänden kritisiert, dass diese Ziele ganz erheblich schwächer seien als die für die ganze BRD verpflichtende Treibhausgas-Minderung von 40 %. Wenn man allerdings bedenkt, dass beide Bundesländer erst ab dem Krisenjahr 2009 CO 2 -Emissionen deutlich unter 100 % im Vergleich zu 1990 aufzuweisen haben, dann ist eine bindende Vorgabe von minus 25 % bis 2020 durchaus vergleichbar mit einem Klimaschutz-Ziel von minus 40 % in Hamburg, wie es der schwarz-grüne Senat verpflichtend eingeführt hatte. Denn in Hamburg wären die CO 2 -Emissionen vom witterungsbereinigten Wert von etwa 18 % im Jahr 2010 auf 40 % im Jahr 2020 zu senken. Das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 23. Januar 2013 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlich festgelegten Klimaschutz-Zielen verabschiedet ([NRW 13]). Für die Landesregierung sind die in 3 festgelegten Klimaschutz-Ziele verbindlich: Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll nach dem neuen Gesetz bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. In einem noch zu erstellenden Klimaschutzplan sollen Zwischenziele zur Reduktion der Gesamtmenge von Treibhausgasen für den Zeitraum bis 2050 und Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie des Ressourcenschutzes festgelegt werden. Wirkungsbeiträge von Maßnahmen des Bundes sowie der Europäischen Union sind einzubeziehen und darzustellen. Ferner sind die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen von Produktionsverlagerungen nach und aus Nordrhein-Westfalen bei der Berechnung der Gesamtemissionen in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Die Klimaschutz-Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Zentrale Elemente des Monitoring sind aktuelle Erhebungen der Treibhausgasemissionen in Nordrhein- Westfalen. Die Ergebnisse des Monitoring werden veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie für die Arbeit eines Sachverständigenrates Klimaschutz ( 9). Dieser achtet auf die Einhaltung der Klimaschutz- Ziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans. In Nordrhein-Westfalen wurde 2010 rund ein Drittel der deutschen Treibhausgase emittiert. Derzeit werden noch so viele Kohlekraftwerke betrieben, dass Strom in großem Umfang exportiert wird. Im Bundestag forderte die SPD im Oktober 2010 in einem Antrag [SPD 10a] ein nationales Klimaschutzgesetz, in dem die Klimaschutzziele verbindlich festgeschrieben werden und regelmäßig durch eine unabhängige Klimaschutzkommission überprüft wird, ob die politischen Maßnahmen ausreichend sind, um diese Ziele zu erreichen. In einem weiteren Bundestagsantrag [SPD 11c] im April 2011 wurde diese Forderung bestätigt. Durch eine kontinuierliche Senkung der Treibhausgasemissionen ergibt sich ein langfristiger Minderungspfad mit jährlich maximal zulässi- 16

17 gen Werten. Anhand dieser Werte kann festgestellt werden, ob die deutsche Klimapolitik noch auf dem richtigen Pfad ist oder ob nachgesteuert werden muss. Das Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg Ein ähnliches Klimaschutzgesetz [BaWü 13] verabschiedete der Landtag von Baden- Württemberg am 17. Juli Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt. Ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept soll insbesondere folgende Elemente enthalten: 1. Minderungsziele für die Treibhausgasemissionen verschiedener Emittentengruppen (Sektorziele), 2. Ziele für Handlungsbereiche zur Erreichung der Sektorziele, insbesondere Ziele zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien, unter Berücksichtigung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung, Monitoring-Berichte bilden die Grundlage für die Fortschreibung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sowie der Anpassungsstrategie. Diese Berichte mit einer jährlichen Kurzberichterstattung ab 2014 und einer zusammenfassenden Berichterstattung alle drei Jahre ab 2016 haben ähnliche Funktionen wie beim Klimaschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung (Grüne/SPD) folgte mit ihren quantifizierten Zielsetzungen einem Gutachten [ZSW 11], das mit der Leitstudie des Bundesumweltministeriums [Nitsch 11] abgeglichen wurde. Dieses Gutachten enthält Empfehlungen für aggregierte und für sektorale Treibhausgas-Minderungsziele, die unter Anwendung einer Quellenbilanz hergeleitet wurden. Diese Zielsetzung von 25 % CO 2 -Minderung bis 2020 wurde kritisiert, da die vorangehende CDU/FDP-Regierung sogar eine Senkung der Treibhausgase um 30 Prozent bis 2020 angepeilt hatte. Andererseits wurde sie als absolut ehrlich gelobt. Vor dem zweiten Ausstieg aus der Stromerzeugung in Kernkraftwerken wurde etwa die Hälfte des Stroms in Baden-Württemberg in Kernkraftwerken erzeugt. Nach der Stilllegung von zwei Kernkraftwerken wird der Anteil von Strom aus fossilen Quellen zumindest vorübergehend zunehmen. 17

18 2. Quantifizierung des neuen Hamburger Klimaschutz-Ziels für das Jahr Planungsfehler schon am Beginn des Klimaschutzkonzepts Das eklatante Verfehlen des Hamburger Klimaschutz-Ziels für 2012 (Bilder 5 und 6) war bereits im Ausgangs-Dokument zum Klimaschutzkonzept [FHH 07] zu erkennen, das der CDU- Senat der Bürgerschaft im August 2007 vorlegte. Die geplante absolute Emissionsreduktion von 2 Mio. Tonnen pro Jahr wurde auf geschätzte CO 2 -Minderungsbeiträge einzelner Sektoren zurückgeführt, die in Bild 8 zu sehen sind. Diese Schätzwerte für CO 2 -Minderungen wurden als eine erste vorläufige Zuordnung von Teilmengen zu diesem 2-Mio.-Volumen bezeichnet. Bild 8: Planung für das CO 2 -Minderungsziel bis 2012 durch den CDU-Senat (in Tonnen CO 2 pro Jahr) (nach [FHH 13b], Abbildung 1) Der CO 2 -Zuwachs, der parallel zu den geschätzten CO 2 -Minderungen zu erwarten war, wurde dabei komplett ignoriert (Bild 9, rechts), ein simpler Rechenfehler. Wichtige Ursachen für Zuwächse sind Rebound-Effekte (gesteigerte Energienachfrage als Folge von Energieverbrauchs-Senkungen durch Effizienzmaßnahmen), Bevölkerungszunahme, Wirtschaftswachstum und Veränderungen bei den eingesetzten Energieträgern. CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts CO 2 -Emission = am Beginn des - CO 2 -Minderung + Zeitabschnitts CO 2 -Zuwachs Bild 9: Die CO 2 -Emission am Ende eines Zeitabschnitts ergibt sich aus der Emission zu Beginn sowie aus der Minderung und dem Zuwachs in diesem Zeitabschnitt In Bild 10 wird am Beispiel des Klimaschutzkonzepts in stark vereinfachter Weise angedeutet, wie neben den geschätzten CO 2 -Minderungen (entsprechend Bild 8) die gleichzeitig zu erwartenden CO 2 -Zuwächse hätten geschätzt werden können. Dabei wurden folgende Parameter verwendet: Als Maß für den gesamten Rebound-Effekt wurde 50 % nach [Santarius 12] angesetzt. Rebound wirkt besonders stark in den Sektoren Konsum und Verkehr. Beispielsweise kompensiert zurzeit der mittlere Zuwachs an Wohnfläche pro Person weitgehend die gesamten Ein- 18

19 sparungen durch energetische Sanierung. Für den Beitrag der Hamburger Industrie wurde kein Rebound-Effekt angenommen. Der Abschlussbericht zum Klimaschutzkonzept [FHH 13b] enthält für 2004 eine Einwohneranzahl Hamburgs von 1,731 Mio. Für 2012 wurden 1,796 Mio. erwartet. Bei einer Pro-Kopf-Emission von 10,8 Tonnen CO 2 pro Jahr (nur energiebedingt und ohne Emissionen, die dem Emissionshandel unterliegen) ergibt sich damit allein aus dem Wachstum der Bevölkerung zwischen 2007 und 2012 eine Zunahme der von Hamburg verursachten jährlichen CO 2 -Emissionen um rund 0,23 Mio. Tonnen CO 2. Die Einsparungsschätzungen für nicht quantifizierbare Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts in Bild 8 enthalten nicht nur Beiträge aus der Bewusstseinsbildung, sondern auch solche von ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Diese wurden vom schwarz-grünen Senat nicht mehr umgesetzt. Dieser Zuwachs in Bild 10 war am Beginn der Verpflichtungsperiode nicht vorauszusehen. 1,5 Einsparungen und Zuwächse der CO 2-Emissionen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr 1,0 0,5 0,0-0,5-1,0-1,5-2,0 HH, quantifizierbar HH, nicht quantifizierbar verbesserte Technologie Bundesmaßnahmen Industrie in Hamburg Reboundeffekte Wachstum der Bevölkerung kein neues Ordnungsrecht Bild 10: Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg im Verpflichtungszeitraum des Klimaschutzkonzepts Bild 10 liefert bereits plausible Erklärungen dafür, dass sich für das Jahr 2012 das Ausbleiben von absoluten CO 2 -Minderungen gegenüber 2007 nach der Verursacherbilanz (Definition in Anhang A1.1) abzeichnet. Nach den Bildern 5 und 6 wurden die im Verpflichtungszeitraums des Klimaschutzkonzepts geplanten CO 2 -Minderungen weitgehend durch vorhersehbare Zuwächse im gleichen Zeitraum ausgeglichen. Der noch bestehende Unterschied zwischen der Summe der Einsparungen und der Summe der Zuwächse in Bild 10 lässt sich vor allem mit dem Wirtschaftswachstum in Hamburg erklären, das preisbereinigt bei etwa 1 % pro Jahr liegt (und fast genau mit dem der ganzen BRD übereinstimmt). Außerdem spielen Veränderungen der Energieträgerstruktur in Hamburg (Wärmeerzeugung) und auf Bundesebene (Strommix) und Aktivitäten von staatlichen und privaten Akteuren, die von der Bilanzierung im CO 2 -Monitoring des Klimaschutzkonzepts nicht erfasst werden, eine Rolle. Die Ausblendung von CO 2 -Zuwächsen bei der Planung für das Klimaschutzkonzepts hat sukzessive dazu geführt, dass in der zuständigen Hamburger Behörde anstelle eines klaren Klimaschutz-Ziels für den Verpflichtungszeitraum allmählich zwei Ziele nebeneinander 19

20 gestellt wurden, die sich gegenseitig nicht abbilden, wie es der Masterplan Klimaschutz ausdrückt: Einerseits die absolute CO 2 -Reduktionsverpflichtung, jährlich 2 Mio. Tonnen nach 5 Jahren, andererseits die Erfüllung der Summe der geschätzten CO 2 -Minderungsbeiträge von Bild 8 als neu eingeführtes zweites Ziel. Ein externes professionelles, wissenschaftliches Monitoring hätte frühzeitig auf den Planungsfehler und die Zielverschiebung aufmerksam machen müssen (ausführlicher in Anhang 2). Mit einer Gesamtplanung entsprechend der Skizze in Bild 10 hätte sich bereits am Beginn des Klimaschutzkonzepts erkennen lassen, dass dieses Programm vom CDU-Senat im Jahr 2007 nicht ausreichend mit finanziellen Ressourcen ausgestattet wurde. Vor allem die Finanzmittel für die quantifizierbaren Maßnahmen hätten aufgestockt werden müssen. Die geplanten neuen ordnungsrechtlichen Maßnahmen hätten beschleunigt eingeführt werden müssen. Außerdem hätten über den Bundesrat und andere Kanäle umfangreichere und wirkungsvollere Bundesmaßnahmen angemahnt werden müssen. 2.2 Mit dem Aktionsplan 2020 wurde die Klimaschutz-Finanzierung halbiert Der SPD-Senat verspricht im Masterplan Klimaschutz [FHH 13a], an Stelle der gestrichenen Klimaschutz-Ziele des schwarz-grünen Senats (Kasten auf S. 10) wird Hamburg weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten (Kasten auf S. 11). Konkreter wird in der Anlage 1 zum Masterplan Klimaschutz erklärt: Hamburg leistet einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz, der auch der Tatsache Rechnung trägt, dass Hamburg als Industriestandort hohe und z.t. nicht beeinflussbare CO 2 - Emissionen aufweist und dass die Emissionen in Hamburg im Gegensatz zum Bund in den 90er Jahren noch gestiegen sind. Als angemessener Beitrag zum Klimaschutz wird ohne quantifizierende Begründung genannt: ein jährlicher Klimaschutz-Etat von 13,4 Mio. Euro in den Jahren 2013 und 2014 und eine Selbstverpflichtung der Industrie zu einer Reduktion um jährlich 0,2 Mio. t CO 2 bis Die 13,4 Mio. Euro, die der SPD-Senat für den Klimaschutz-Etat der Jahre 2013 und 2014 vorsieht (Bild 11), entsprechen 7,5 Euro pro Person und Jahr. Eine weitere Absenkung in den folgenden Jahren ist nicht ausgeschlossen, da als Randbedingung im Masterplan Klimaschutz mehrfach eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik genannt wird und bekanntlich die Schuldenbremse zu beachten ist. Der CDU-geführte Senat legte im August 2007 das Hamburger Klimaschutzkonzept [FHH 07] als Grundstein für eine mehrjährige Strategie vor. 25 Mio. Euro jährlich wurden als Klimaschutz-Etat für das Klimaschutzkonzept zur Verfügung gestellt, mit etwa 14 Euro pro Person und Jahr also noch doppelt so viel wie mit dem Masterplan Klimaschutz. Auch weitere Finanzmittel, die der BSU für die Förderung von Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung und zur Nutzung regenerativer Energiequellen sowie von Umwelttechnologien zur Verfügung stehen, wurden halbiert von bisher 8,5 auf 4,1 Mio. Euro im Jahr ([FHH 12d]). Begründet wurde dies mit Haushaltskonsolidierung, anderer Prioritätensetzung und künftiger Konzentration auf Maßnahmen mit einer sehr hohen CO 2 -Effizienz, mit der weiterhin erhebliche CO 2 -Minderungspotenziale erschlossen werden könnten. 20

21 Das Ansteigen der CO 2 -Emissionen im Jahr 2010 (Bild 5 auf S. 13) hätte eigentlich zu einer Erhöhung der Klimaschutz-Finanzierung führen müssen, wenn der SPD-Senat an die Versprechungen des schwarz-grünen Senats gedacht hätte, die zum Gewinn des Titels Europäische Umwelthauptstadt 2011 führten. Stattdessen wurde das Klimaschutz-Ziel für das Jahr 2020 gestrichen und die Klimaschutz-Finanzierung wurde halbiert. Klimaschutz-Förderung aus dem Hamburger Klimaschutzetat 25 Mio. Euro pro Jahr Bild 11: Jährliche Finanzmittel im Hamburger Klimaschutz-Etat (nach [FHH 13a], [FHH 13b] und nach Fortschreibungsdrucksachen des Klimaschutzkonzepts ) Klimaschutz-Ziele von NRW Auswahl von Maßnahmen zur Realisierung Finanzierung dieser Maßnahmen Vom Hamburger Senat bereitgestellte Finanzmittel Damit finanzierbare Klimaschutzmaßnahmen Geschätzte CO 2 - Minderung Bild 12: Vergleich der Klimaschutzpolitik in NRW und in Hamburg: In NRW Vorgabe von Klimaschutz-Zielen. In Hamburg Vorgabe eines finanziellen Rahmens. In der Anlage 1 des Masterplans Klimaschutz wird richtig festgestellt, dass bei einer Bilanzierung nach der Verursacherbilanz ein bestimmtes Ziel festgelegt wird, aus dem dann die zur Erreichung notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden. (S. 25) Wie in Kapitel 1.3 ausgeführt, haben kürzlich NRW und Baden-Württemberg gesetzlich verbindliche konkrete CO 2 -Minderungen beschlossen. Durch Vergleich mit statistisch erfassten CO 2 - Emissionswerten (Quellenbilanz) soll dort überprüft werden, ob die Ziele eingehalten werden oder ob nachgesteuert werden muss (Bild 12). 21

22 Der Masterplan verfährt in seinem Aktionsplan 2020 anders. Er geht von der Größe eines vom SPD-Senat bereitgestellten spärlichen, aber als angemessen bezeichneten Klimaschutz-Etats aus. Für die damit finanzierbaren Maßnahmen werden CO 2 -Minderungen geschätzt. Gleichzeitige CO 2 - Zuwächse werden ignoriert. Der Hamburger SPD-Senat zieht sich auf diese Weise aus seiner politischen Verantwortung zurück. Mit Erklärungen wie der der BSU-Senatorin vom (Anhang A1.1), in denen Schätzungen zu partiellen CO 2 -Minderungsmaßnahmen mit absoluten Minderungen des CO 2 -Ausstoßes Hamburgs gleichgesetzt werden, wird das verschleiert. Würde man eine solche Vorgehensweise als zulässig betrachten, so müsste es auch akzeptiert werden, wenn Staaten wie China ihre sicherlich beachtlichen finanziellen Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Klimaschutzverhandlungen einbringen könnten, ohne dass auch die gleichzeitigen gewaltigen Steigerungen des Ausstoßes von Treibhausgasen berücksichtigt würden. 2.3 War die Höhe der Klimaschutz-Finanzierung angemessen? Durch einen Vergleich mit den CO 2 -Minderungen der ganzen BRD kann empirisch geprüft werden, ob Hamburg in der Verpflichtungsperiode des Klimaschutzkonzepts einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaschutz-Ziels 2020 geleistet hat. 105% Energiebedingte CO2-Emissionen pro Kopf 100% 95% 90% 85% Hamburg (nicht bereinigt) BRD (nicht bereinigt) nationales Ziel der BRD Bild 13: Zeitliche Entwicklung der energiebedingten CO 2 -Emissionen pro Kopf in Hamburg und in der ganzen BRD zwischen 2007 und 2012, in Gegenüberstellung zur nationalen Zielsetzung (CO 2 -Emissionen nicht witterungsbereinigt, jeweils bezogen auf 2007 als 100 %. Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen. Werte für 2012 extrapoliert nach [UBA 13a]) Bild 13 zeigt den relativen Verlauf der Emissionen Hamburgs im Vergleich zu denen der ganzen BRD im Verpflichtungszeitraum Da die Einwohnerzahl in Hamburg zunimmt, während sie im Bund nahezu gleich bleibt, wurden CO 2 -Emissionen pro Person dargestellt. Im Bundesdurchschnitt nahmen die Emissionen im betrachteten Zeitraum um einige Prozent ab, in Hamburg wird dagegen im Jahr 2012 ein ähnlicher Wert erwartet wie im Jahr Daraus folgt, dass der Einsparerfolg Hamburgs in der Verpflichtungsperiode deutlich geringer war als der im gesamten Bundesgebiet. Aber auch die CO 2 -Minderungen des Bundes blieben in den letzten drei Jahren hinter denen, die zum nationalen Klimaschutz-Ziel des Jahres 2020 (minus 40 % gegen 1990) führen würden, 22

23 erheblich zurück (grüne Linie). Deutschland fiel 2013 in der Klimaschutz-Rangliste der Umweltorganisation Germanwatch [German 13] von Platz acht auf Platz 19 zurück. Zum ersten Mal wurde die deutsche Klimapolitik damit nicht mehr mit gut, sondern nur noch mit mittelmäßig bewertet. Als Begründung wurde die Blockadehaltung der Bundesregierung bei Energieeffizienz- Maßnahmen, bei der Verhinderung von schärferen CO 2 -Obergrenzen für Neuwagen und bei der Sanierung des europäischen Emissionshandels genannt. In diversen Studien wird das Erreichen der nationalen Ziele für 2020 ohne erhebliche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen bezweifelt ([Bund 12a], [UBA 11]). Hamburg hat also offensichtlich bereits in der Periode des Klimaschutzkonzepts einen zu geringen Beitrag zum nationalen Klimaschutz-Ziel für 2020 geleistet. Daher ist völlig klar, dass Hamburg ab 2013 nach Halbierung der Klimaschutz-Finanzierung im Aktionsplan 2020 bei weitem keinen angemessenen Beitrag zum nationalen Klimaschutz-Ziel leisten wird, auch wenn diese Finanzmittel mit höherer CO 2 -Effizienz eingesetzt werden sollen als bisher. 2.4 Ein angemessener Beitrag Hamburgs zum nationalen Klimaschutz-Ziel für 2020 Der SPD-Senat hat bei der Übernahme der Regierung entschieden, die bisherigen Klimaschutz- Ziele Hamburgs zu streichen und eine vage neue Zielsetzung gewählt. Er hat sich diese veränderte Zielsetzung von der SPD-Bürgerschaftsmehrheit bestätigen lassen: wird Hamburg weiterhin seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten. Als seinen Beitrag hat der SPD-Senat sodann eine Halbierung der Klimaschutz-Finanzmittel festgelegt. Diese bezeichnet der Masterplan Klimaschutz als angemessen. In Wirklichkeit reichen sie gerade aus, um einen Teil der bisherigen Klimaschutzprojekte Hamburgs fortzuführen. Für neue Projekte steht so gut wie keine Geld mehr zur Verfügung (Kapitel 4.2). Zur Begründung für die Angemessenheit der halbierten Klimaschutz-Finanzierung führt der Masterplan ins Feld, Hamburg weise als Industriestandort hohe und z. T. nicht beeinflussbare CO 2 - Emissionen auf und die Emissionen in Hamburg seien im Gegensatz zum Bund in den 90er Jahren noch gestiegen (Zitat in Kapitel 2.2). Beide Begründungen sind nicht überzeugend: Für den Vergleich ab 2007 in Bild 13 spielt es keine Rolle, dass die CO 2 -Emissionen im Bund auf Grund der raschen Entindustrialisierung der neuen Bundesländern zu Beginn der 90er Jahre fielen, während sie in Hamburg nach Bild 7 auf S. 15 in den 90er Jahren etwa gleich blieben. Der Anteil der Industrie (verarbeitendes Gewerbe) an den CO 2 -Emissionen ist in Hamburg geringer als im Bundesdurchschnitt. Außerdem ist das CO 2 -Einsparpotenzial gerade in der Industrie besonders hoch, da hier immer noch Effizienzmaßnahmen nur bei besonders kurzen Amortisationszeiten vorgenommen werden. Aus den Argumenten des Senats kann also sicher kein Anspruch auf unterdurchschnittliche Emissionsminderungen hergeleitet werden. Hamburg liegt 2012 in einem Bundesländerranking [IW 12] bei Wohlstand und Standortqualität im Vergleich mit den anderen Bundesländern weit vorn. Die Hansestadt belegte gleich vier erste Plätze bei wichtigen Wohlstandsindikatoren, bei der Wirtschaftsleistung je Einwohner, beim verfügbaren Einkommen je Einwohner, bei der Kaufkraft je Einwohner und bei der Steuerkraft je Einwohner. Hamburgs Haushalt war im ersten Halbjahr 2013 ausgeglichen. Halbjährigen Einnahmen von 5,791 Mrd. Euro standen Ausgaben von 5,792 Mrd. Euro gegenüber. Es kann also nicht ernsthaft behauptet werden, der Haushalt habe eine Halbierung der Klimaschutzmittel erzwungen. Wenn Hamburg sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, als Trittbrettfahrer von den Vorteilen des Klimaschutzes zu profitieren, sich aber um eigene angemessene Beiträge herumzudrücken, dann muss Hamburg ab 2013 seine CO 2 -Emissionen entsprechend den nationalen Zielen mindestens um den gleichen Faktor senken wie die gesamte BRD und wie der Durchschnitt der anderen deutschen Bundesländer. 23

24 Zur Konkretisierung eines Klimaschutzbeitrags, der der neu formulierten Zielsetzung des SPD- Senats entspricht, wird daher hier als Angemessenheits-Kriterium verwendet: Hamburg soll die CO 2 -Emissionen pro Einwohner von 2013 bis 2020 mindestens so stark verringern, wie sie die ganze BRD in diesem Zeitraum verringern muss. Aus einem Vergleich mit empirischen Daten wie in Bild 13 kann mit diesem Kriterium ein quantitatives CO 2 -Minderungsziel für Hamburg im Jahr 2020 hergeleitet werden. Es beschreibt nur einen Mindestbeitrag Hamburgs zum Klimaschutz. Denn es gibt überzeugende Gründe dafür, dass Hamburg mehr zu den nationalen Zielen beitragen müsste als der Durchschnitt der Bundesländer. Für 2011 liegen die jährlichen CO 2 -Emissionswerte für die BRD bei 743 Mio. t, für Hamburg bei 17,6 Mio. t. Der Sollwert 2020 für die BRD ist 589 Mio. t CO 2. Er folgt aus dem nationalen Klimaschutz-Ziel einer Reduktion auf 60 % von 982 Mio. t im Jahr Aus dem Kriterium folgt für Hamburg ein Sollwert von 13,9 Mio. t im Jahr 2020 entsprechend einer Reduktion auf 67,2 % gegenüber Die Zielsetzung des SPD-Senats, Hamburg werde seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten, bedeutet auf der Basis des Emissionswertes des Jahres 2011 mindestens eine Senkung der CO 2 -Emissionen Hamburgs zwischen 1990 und 2020 um rund 33 % anstelle des bisherigen Ziels von 40 %. Hamburg hat im Jahr 2011 rund 15 % CO 2 gegenüber 1990 eingespart (ohne Witterungskorrektur). In der gesamten BRD betrug die Einsparung bereits rund 24 %. Bis zum Jahr 2020 sind im Vergleich zu 2011 in der ganzen BRD und damit auch in Hamburg 20,8 % einzusparen, damit das nationale Klimaschutz-Ziel einer Reduktion auf 60 % im Jahr 2020 gegenüber 1990 erreicht wird. Nach diesem Ergebnis sind die Emissionen Hamburgs von 2013 bis 2020 um etwa 0,45 Mio. t CO 2 pro Jahr zu reduzieren. Für den Verpflichtungszeitraum des Klimaschutzkonzepts hatte sich der CDU-Senat eine Einsparung von 0,4 Mio. t CO 2 pro Jahr als Ziel gesetzt. Die vorgestellte Berechnung entspricht dem Vorschlag der Leitstudie 2011 des BMU [Nitsch 12], die nationalen Ziele auf transparente Weise auf einzelne Kommunen herunterzubrechen. Ob der berechnete Beitrag Hamburgs als angemessen betrachtet werden darf, kann allerdings in Frage gestellt werden. Denn es ist möglicherweise nicht fair, von Bundesländern wie Mecklenburg- Vorpommern oder Sachsen die gleiche relative Reduktionsleistung bezogen auf den Istwert zu fordern wie von Hamburg, da sie schon große Reduktionsleistungen erbracht haben (Tabelle 2). Für einen Vergleich mit anderen Bundesländern enthält Tabelle 2 die jährlichen CO 2 -Emissionen in Mio. Tonnen für die Jahre 1990 und 2008 nach der Verursacherbilanz. Bilanzwerte für 2011 stehen noch nicht für alle Bundesländer zur Verfügung. Im Jahr 2008 waren in der gesamten BRD die energiebedingten CO 2 -Emissionen gegenüber 1990 um 21,4 % gesunken. Um im Jahr 2020 auf eine Minderung von 40 % zu kommen, ist der Wert des Jahres 2008 um 23,7 % zu reduzieren. Die vorletzte Spalte der Tabelle enthält die Zielwerte im Jahr 2020, wenn alle Bundesländer ihre Emissionen um den gleichen Faktor gegenüber dem Jahr 2008 vermindern wie die BRD insgesamt. Für Hamburg hätte sich damit ein Zielwert von 64 % anstelle von 60 % ergeben. Zu bemerken ist, dass die Klimaschutzgesetze von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit 25 % höhere gesetzliche Verpflichtungen als 23,7 % vorsehen. Beide beziehen sich jedoch auf die Quellenbilanz. Die skizzierte Überlegung wurde bewusst einfach gehalten. Beispielsweise wurde nicht berücksichtigt, dass sich das nationale Klimaschutz-Ziel auf alle Treibhausgase und nicht nur auf CO 2 bezieht. Oder dass die Emissionswerte der BRD Beiträge von Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, enthalten, die verwendeten Emissionswerte von Hamburg dagegen nicht. Auch könnte man berücksichtigen, dass die Bevölkerungszahl in Hamburg leicht ansteigt, während sie in der 24

25 BRD zurzeit ziemlich konstant ist. Verfeinerungen dieser Art würden aber das vorgestellte Resultat nicht wesentlich verändern Reduktion im Jahr 2008 gegen 1990 weitere Reduktion gegenüber 2008 um 23,7 % Reduktion im Jahr 2020 gegen 1990 Bundesrepublik ,6 % % Baden-Württemberg 96,5 97,4 100,9 % 74,3 77,0 % Berlin 29,3 20,7 70,6 % 15,8 53,9 % Bremen 11,1 10,3 92,9 % 7,8 70,9 % Hamburg 20,7 17,4 83,9 % 13,3 64,0 % Mecklenburg-Vorpommern 19,6 10,7 54,8 % 8,2 41,8 % Niedersachsen 89,8 83,3 92,9 % 63,6 70,9 % Nordrhein-Westfalen 241,8 220,1 90,6 % 168,0 69,2 % Sachsen 77,1 29,5 38,3 % 22,5 29,2 % Schleswig-Holstein 29,3 21,7 74,0 % 16,6 56,5 % Tabelle 2: Reduktion der energiebedingten CO 2 -Emissionen verschiedener Bundesländer im Vergleich zu Jährliche energiebedingte CO 2 -Emissionen in Mio. Tonnen nach der Verursacherbilanz ohne Witterungskorrektur. (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) Bild 14: CO 2 -Emissionswerte der Verursacherbilanz im Zeitraum des Aktionsplans 2020 nach der Anlage 1 Masterplan Klimaschutz (S. 25) Das für Hamburg aus dem Angemessenheits-Kriterium hergeleitete Reduktionsziel 33 % im Jahr 2020 gegenüber 1990 unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht wesentlich von Werten, die im Masterplan Klimaschutz selbst genannt werden: 27 % in dessen Anlage 1 und knapp 30 % auf S. 11. Tatsächlich bestehen aber sehr große Unterschiede. Es erscheint daher angebracht, sich die Herleitung der Werte im Masterplan genauer anzusehen und auf notwendige Korrekturen hinzuweisen: Korrektur 1: Zur Begründung dafür, dass minus 40 % im Jahr 2020 nicht mehr erreichbar sei, verwendet der Masterplan auf S. 25 den witterungs- und konjunkturbedingt hohen Wert des Jahres Der prognostizierte Wert für 2020 in der in Bild 14 wiedergegebenen Masterplan-Tabelle 25

26 ergab sich jedoch, indem als Bezugswert nicht dieser letzte bekannte Wert für 2010, sondern der für 2009 verwendet wurde. Dieser war durch einen Rückgang der Wirtschaftsleistung beträchtlich vermindert. Von diesem Bezugswert aus ergibt sich der Wert 15,2 Mio. t für 2020 durch Abzug einer für den Aktionsplan 2020 in der Anlage 1 des Masterplans geschätzten CO 2 -Minderung von 1,85 Mio. t (Bild 14 rechts und Tabelle 3, links). 7 Mit einem für das Jahr 2012 geschätzten jährlichen CO 2 -Emissionswert von 18 Mio. t (Bild 13) ergeben sich rechnerisch bei Abzug dieser 1,85 Mio. t im Jahr 2020 noch 16,2 statt 15,2 Mio. t. Im Verhältnis zu 20,7 Mio. t im Jahr 1990 entspricht dies nur einer Reduktion von 22 % statt von 27 %. (Tabelle 3, Mitte). Diese kann kaum noch mit knapp 30 % gekennzeichnet werden. Sie ist außerdem nicht ernst zu nehmen (Kapitel 4.2). Emissionswerte zum angemessenen neuen Klimaschutz-Ziel 2020, das der offiziellen Zielsetzung des SPD-Senats entspricht, enthält die rechte Seite von Tabelle 3. Masterplan Klimaschutz Masterplan Klimaschutz, nach Korrektur angemessenes Klimaschutz-Ziel Mio. t CO 2 Mio. t CO 2 Mio. t CO ,7 20,7 20, ,0 17, ,3 18, % % ,2-27 % 16,2-22 % 13,9-33 % Tabelle 3: Markante Reduktionswerte der energiebedingten CO 2 -Emissionen im Vergleich zu Links nach der Anlage 1 des Masterplans Klimaschutz (vgl. Bild 14), in der Mitte nach der Korrektur 1, rechts nach dem berechneten angemessenen Klimaschutz-Ziel Hamburgs für Korrektur 2: Es wäre total irreführend aus der scheinbaren Ähnlichkeit der Reduktionsziele (33 % nach dem Angemessenheits-Kriterium und knapp 30 % im Masterplan) zu schließen, die Ausstattung der Klimaschutz-Finanzierung im Aktionsplan 2020 stelle einen nahezu angemessenen Beitrag Hamburgs zum nationalen Klimaschutz-Ziel 2020 dar. Denn im Masterplan Klimaschutz wurden wie bei der Planung zum Klimaschutzkonzept nur geplante CO 2 -Einsparungen betrachtet, die voraussehbaren gleichzeitigen CO 2 -Zuwächse wurden dagegen ignoriert. 2.5 Die angemessene Höhe der Klimaschutz-Finanzierung Mit der im Kapitel 2.1 beschriebenen Vorgehensweise ergibt sich für den Zeitraum des Aktionsplans 2020, also für die Jahre 2013 bis 2020, das folgende Bild 15. In dieser Gesamtsicht verbleiben unter Einschluss geschätzter Bundesmaßnahmen zunächst nur resultierende Minderungen von bestenfalls 0,9 Mio. t statt 1,85 Mio. t. Im Jahr 2020 ergibt sich damit gegenüber 1990 bestenfalls eine Reduktion von 19 % statt von 33 % nach dem Angemessenheitskriterium. Bei anhaltendem (preisbereinigtem) Wirtschaftswachstum liegen die entsprechenden Werte noch erheblich tiefer. 7 In Kapitel 4.2 wird gezeigt, dass es schon gegenwärtig äußerst fraglich ist, ob bis 2020 mit den im Masterplan Klimaschutz vorgesehenen Maßnahmen jährlich 1,85 Mio. t CO 2 eingespart werden können. 26

27 Bei der gegenwärtig vorgesehenen Klimaschutz-Finanzierung und bei Fortdauer der Situation der Wirtschaft in Hamburg ist im Jahr 2020 kaum eine Senkung der CO 2 -Emissionen unter das Niveau von 2007 zu erwarten. Um bis 2020 auf eine für Hamburg angemessene CO 2 -Reduktion von 33 % gegenüber 1990 zu kommen, müssen die Klimaschutz-Finanzmittel also aufgestockt werden. Tabelle 4 enthält Schätzungen für die notwendigen Mindestwerte des Klimaschutz-Etats zu unterschiedlichen Szenarien. 3 Einsparungen und Zuwächse der CO 2-Emissionen von 2013 bis 2020 im Rahmen des Aktionsplans 2020 Mio. Tonnen CO 2 pro Jahr Maßnahmen des Senats in HH Bundesmaßnahmen Wachstum der Bevölkerung Industrie in Hamburg Reboundeffekte Bild 15: Geschätzte Einsparungen (links) und Zuwächse an CO 2 -Emissionen (rechts) in Hamburg im Verpflichtungszeitraum des Aktionsplans Da es schwer werden dürfte, allein durch quantifizierbare Maßnahmen und ohne zusätzliches Ordnungsrecht jedes Jahr eine weitere CO 2 -Minderung von fast 1 Mio. t CO 2 zu erreichen, wurde die Berechnung auch für den Fall durchgeführt, dass durch zusätzliche ordnungsrechtliche Maßnahmen zwischen 2013 und 2020 insgesamt 1 Mio. t CO 2 eingespart wird. In diesem Fall und noch ohne Wirtschaftswachstum muss der Klimaschutz-Etat mehr als verdreifacht werden. Klimaschutz-Etat (Mio. Euro/Jahr) CO 2 -Minderung pro Jahr durch quantifizierbare Maßnahmen in Hamburg (Mio. t pro Jahr) Nur quantifizierbare Maßnahmen in Hamburg Mit zusätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen in Hamburg Mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen in Hamburg und mit doppelten Bundes- Maßnahmen ,9 0,7 0,5 Tabelle 4: Mindestwerte finanzieller Aufwendungen für Maßnahmen in Hamburg in unterschiedlichen Szenarien, wenn Hamburg mit einer Reduktion auf 33 % gegenüber 1990 einen angemessenen Beitrag zum nationalen Klimaschutz-Ziel für 2020 beiträgt (ohne Berücksichtigung von Wirtschaftswachstum) Schließlich wurde ein Fall betrachtet, bei dem zuzüglich zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Bund seine Klimaschutz-Maßnahmen so sehr verstärkt, dass sich die dem Bund in Hamburg 27

28 zuzuschreibenden Einsparungen bis 2020 verdoppeln. In diesem Szenario ist der Klimaschutz-Etat mindestens um eine Faktor 2,5 zu erhöhen verglichen mit dem für 2013 und 2014 vorgesehenen. Mindestens bezieht sich darauf, dass für Tabelle 4 kein Wirtschaftswachstum angenommen wurde, das der Senat jedoch anstrebt. Diese Ergebnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem in Bild 13 dargestellten empirischen Fund, dass Hamburg in der Verpflichtungsperiode des Klimaschutzkonzepts keinen angemessenen Beitrag zum nationalen Klimaschutz-Ziel für das Jahr 2020 geleistet hat. Denn auch der in Bild 13 vorgenommene Vergleich zwischen Hamburg und der BRD hat als Resultat, dass die Klimaschutz-Finanzierung des Klimaschutzkonzepts hätte verdoppelt werden müssen. Damit ergibt sich ein ähnlicher Umfang für die Klimaschutz-Finanzierung wie bei der Abschätzung, die das Bild 15 begleitet. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Um nach der Zielsetzung des SPD-Senats einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaschutzziels im Jahr 2020 zu leisten, muss Hamburg - die Klimaschutz-Finanzierung mindestens vervierfachen, - den Klimaschutz mit wirkungsvollen ordnungsrechtlichen Bestimmungen voranbringen und - im Bund seinen Einfluss für eine nachdrücklichere Klimaschutzpolitik geltend machen. Der Masterplan Klimaschutz argumentiert auf S. 25 gegen ein absolutes CO 2 -Minderungs-Ziel für Hamburg: Zielwerte nach der Verursacherbilanz kämen für Hamburg nicht in Betracht, da diese einer Reihe von Einflüssen unterlägen, die Hamburg nur sehr begrenzt beeinflussen könne (z. B. Konjunktur, Bundespolitik). Diese Argumentation ist zwar nicht überzeugend, da Ähnliches für alle Akteure, für andere Bundesländer, für Städte und auch für die Bundesregierung, gilt. Es ist allerdings erkennbar, dass eine unzureichende Klimaschutzpolitik der Bundesebene zu Problemen bei der Einhaltung von absoluten Verpflichtungen der Bundesländer führen wird (vgl. Bild 13 auf S. 22). 110% CO 2 -Emissionen Hamburgs und Generalfaktor Strom 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% Generalfaktor Strom 20% gesamte CO2-Emissionen in Hamburg 10% CO2-Emissionen aus Stromverbrauch 0% Bild 16: Zeitlicher Verlauf der gesamten CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz; witterungsbereinigt), der CO 2 -Emissionen aus dem Stromverbrauch und des Generalfaktors zur Beschreibung der CO 2 -Emissionen des bundesdeutschen Strommix 28

29 In Bild 16 wird der zeitliche Verlauf des Generalfaktors dem Verlauf der witterungsbereinigten CO 2 -Emissionen Hamburgs gegenübergestellt. Der Generalfaktor ist der Quotient aus den Emissionen aller deutschen Stromerzeugungsanlagen, soweit sie für den inländischen Verbrauch produzieren, und dem inländischen Stromendverbrauch. Er ist ein Maß für die spezifischen CO 2 -Emissionen des bundesdeutschen Strommix. In Hamburg stammen über 40 % der CO 2 -Emissionen aus dem Stromverbrauch. Der Anstieg des Generalfaktors zwischen 2010 und 2011 trägt daher ganz erheblich zum Anstieg der witterungsbereinigten CO 2 -Emissionen Hamburgs zwischen 2010 und 2011 bei. Dieser Anstieg rührt davon her, dass die Produktion von Kohlestrom in der BRD zunahm, weil die CO 2 -Emissions-Zertifikate nahezu nichts mehr kosteten. Gerade die deutsche Bundesregierung hatte sich aber auf Betreiben des FDP-Wirtschaftsministers auf EU-Ebene erfolgreich gegen eine Stilllegung von Emissions-Zertifikaten ( Backloading ) eingesetzt, mit der der Preis der Zertifikate wieder angehoben werden sollte. Sollte Hamburg vor diesem Hintergrund ein absolutes Klimaschutz-Ziel wie Baden-Württemberg oder NRW scheuen, so müsste es nichtsdestoweniger seiner eigenen Klimaschutz-Finanzierung einen Umfang geben, der einen angemessenen Beitrag zu den nationalen Klimaschutz-Zielen erwarten lässt. Wenn Hamburg dagegen bei der minimalen Klimaschutz-Finanzierung bleibt, die der Aktionsplan 2020 für die Jahre 2013 und 2014 vorsieht, so muss sich die Europäische Umwelthauptstadt 2011 vorwerfen lassen, dass sie sich um ihren Beitrag zu den nationalen Klimaschutz-Zielen herumdrückt und als Trittbrettfahrerin Klimaschutz-Leistungen auf andere Bundesländer und auf den Bund abwälzt. Bei Fortsetzung des Vergleichs der CO 2 -Werte der Verursacherbilanz Hamburgs mit der der ganzen BRD wie in Bild 13 auf S. 22 ergibt sich sogar wieder ein gewisses Maß an objektiver Überprüfbarkeit der Einhaltung von Hamburgs Klimaschutz-Zielen. Realisiert die Bundesregierung ihr Klimaschutz-Ziel für 2020 unter Umständen erst durch Nachsteuerung, so müsste auch Hamburg nachsteuern. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die mit Bild 13 verbundene Überlegung, die zu einer quantifizierten CO 2 -Reduktion um 33 % in Hamburg im Jahr 2020 führte, bewusst einfach gehalten wurde, sich aber verfeinern lässt, beispielsweise durch Korrekturen für jährliche Schwankungen der Außentemperatur, des wirtschaftlichen Verlaufs usw. Das gleiche gilt für die Abschätzung einer angemessenen Höhe des Klimaschutz-Etats. 29

30 Mio. Tonnen CO 2 CO 2 -Emissionen Hamburgs (Verursacherbilanz) 110% 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Hamburg nach Trend Hamburg nach nationalen Zielen Bild 17: Klimaschutzpfade entsprechend dem nationalen CO 2 -Klimaschutz-Ziel Deutschlands für 2050 und entsprechend einer Politik des weiter so 2.6 Das nationale Klimaschutz-Ziel des Jahres 2050 Das nationale Klimaschutz-Ziel der BRD für 2050 ist die Senkung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 80 % im Vergleich zu Der Masterplan Klimaschutz behauptet mit Blick auf das Jahr 2050: Schreibt man die bis 2020 voraussichtlich erreichbaren Minderungen fort, so erscheint eine Minderung um 80 % bis 2050 in Hamburg machbar. (S. 11) Nach unseren bisherigen Ergebnissen ist jedoch festzustellen, dass Hamburg in keiner Weise seinen Beitrag zum nationale Klimaschutz-Ziel des Jahres 2050 leisten würde, wenn es Klimaschutz wie mit dem Masterplan Klimaschutz im Wesentlichen unter Aspekten des Standort- Wettbewerbs betrachten und Klimaschutz-Anstrengungen Anderen zuschieben würde. Nicht nur das Einhalten der Zwei-Grad-Grenze durch rasche Klimaschutz-Maßnahmen, sondern auch ökonomische Gründe sprechen dafür, einen Pfad (in Bild 17 grün) einzuschlagen, der die CO 2 - Emissionen im nächsten Jahrzehnt in absoluten Beträgen stärker reduziert als in den darauf folgenden Jahrzehnten. Darüber hinaus seien zumindest genannt: die Verpflichtung der Industrieländer zum Abtragen ihrer Klimaschulden und die besondere Verpflichtung der Europäischen Umwelthauptstadt

31 3. Eine Vision anstelle einer langfristigen Planung bis Hamburg ersetzt eine langfristige Planung des Klimaschutzes durch eine Vision 2050 In Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg wurden Klimaschutz-Ziele festgelegt, die als erreichbar betrachtet werden. Darauf aufbauend werden Energieversorgungskonzepte abgeleitet, die weitere Ziele wie Versorgungssicherheit berücksichtigen. Nach Streichung der bisherigen Klimaschutz-Ziele verfährt der Hamburger SPD-Senat entgegengesetzt (Bild 18). Gestützt auf ein Energiekonzept, das in Bündnissen mit Wirtschaftsverbänden festgelegt wurde und auf eine auf die Hälfte gestutzte Klimaschutz-Finanzierung, wird ein hierzu passender Masterplan Klimaschutz für Hamburg formuliert. in NRW und BW Masterplan Klimaschutz Energiekonzept: Energie- Einsparung Energiekonzept: Energie- Versorgung in Hamburg Bild 18: Abfolge der Planung des Hamburger Senats: Aus einem vorgegebenen Energiekonzept für Hamburg wird ein Masterplan Klimaschutz für Hamburg abgeleitet. Da sich ein Energiekonzept für das Jahr 2050 heute noch nicht angeben lässt, verzichtet der Masterplan Klimaschutz auf S. 3 darauf, planerische Vorgaben für die nächsten knapp 40 Jahre aufzustellen. Stattdessen beschreibt eine neun Seiten lange Klimaschutz-Vision für das Jahr Inhalt dieser Vision kurz und knapp: Im Jahr 2050 wird es um den Klimaschutz in Hamburg bestens bestellt sein. Mit dem Basisgutachten zum Masterplan Klimaschutz [Groscurth 10a] vom Oktober 2010 hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Grundlagen für eine langfristige Planung des Klimaschutzes in Hamburg gelegt. Das Basisgutachten bezog sich auf das Leitszenario des Bundes- Umweltministeriums und war auf diese Weise eingebettet in die langfristige nationale Klimaschutz- Strategie. Beispielhaft wurden im Basisgutachten konkrete Veränderungen benannt, mit denen sich der CO 2 - Ausstoß Hamburgs gegenüber 1990 um 80 % reduzieren lassen würde. Im langen Zeitraum zwischen Oktober 2010 und Juni 2013 hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSU in Zusammenarbeit mit den Gutachtern des Basisgutachtens die kurz- und langfristigen Planungen fundiert erweitern können. Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSU muss es daher frustrierend gewesen sein: Während ihre Kolleginnen und Kollegen in NRW und Baden-Württemberg an konkreten Planungen arbeiten konnten, hatten sie lediglich in Form eines Schulaufsatzes die Beschreibung eines im Jahr 2050 perfekten Klimaschutzes in Hamburg zu Papier zu bringen. 31

32 Hinsichtlich quantifizierter Ziele mussten sie sich damit begnügen, ihren Nachfolgern als Vision für das Jahr 2050 zu wünschen: Auf der Grundlage von soweit wie möglich auch quantifizierten Zielen wurde ein systematisches Monitoring aufgebaut. (S. 9) Für eine Europäische Umwelthauptstadt ist eine solche Entwicklung eine veritable Blamage. Tröstlich ist, dass sie in der Vision 2050 wieder Vorbild sein darf (S. 8): Hamburg stimmt sich trotz bestehender Konkurrenzen in der Raumentwicklung mit dem Umland ab. Es nutzt seine hervorgehobene Position als die norddeutsche Metropole und ist im nationalen und internationalen Kontext Vorbild der klimaneutralen Stadtentwicklung. Vorbildfunktion: In allen öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Bildungseinrichtungen) ist die Vision 2050 vorbildlich umgesetzt. Mit dem Verzicht auf eine realitätsbezogene Planung und auf eine überprüfbare CO 2 -Bilanzierung ist eine Mischung aus Public-Relations-Text und Science Fiction entstanden: Mit dem Masterplan Klimaschutz trägt die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Teil dazu bei, dass die CO 2 -Emissionen zentraler Handlungsbereiche bis 2050 auf ein Minimum reduziert werden. (S. 2) Wie das vor sich gehen soll? Durch einen ökologischen Imperativ: Der Klimaschutz muss als Teil einer aktiven ökologischen Industriepolitik starke Umweltinnovationen hervorgebracht haben. (S. 5) Auch für den Fall, dass einige Bürgerinnen und Bürger Hamburgs heute noch nicht ganz verstehen sollten, was visionär gemeint ist mit oder mit Für Produktion, Konsum und Entsorgung sind die Leitziele Effizienz, Suffizienz, Konsistenz und Permanenz selbstverständlich geworden. (S. 7) Die Ausgestaltung (Art und Umfang) des Monitorings über weitere Maßnahmen (Mainstreaming) wird mit den beteiligten Stellen im weiteren Verfahren geklärt. Für die Klimafolgenanpassung wird angestrebt, bis 2015 ein Klimafolgenmonitoring als mittel- und langfristiges Controllingsinstrument aufzubauen. (S. 22) oder wie aus Strom verbrauchenden Anlagen Kraftwerke werden sollen Über Schnittstellen werden Strom verbrauchende Anlagen als virtuelle Kraftwerke entsprechend dem schwankenden Stromangebot im Netz gesteuert. (S. 5) ist im Masterplan vorgesorgt: Im Jahre 2050 wird sich Hamburg zu einem Exzellenz-Standort für die klimabezogene Aus- und Weiterbildung entwickelt haben. (S. 9) Dass es Hamburg bisher gelang, international als Klimaschutz-Vorbild wahrgenommen zu werden (vgl. [Rab 11 a], Kap. 1.1), war auch das Verdienst von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSU. Ihre Unterforderung durch die Aufgabenstellung, nur eine Vision 2050 zu formulieren, kann vielleicht erklären, weshalb der visionäre Teil II des Masterplans Klimaschutz bisweilen widersprüchlich und inkonsistent ist. Als Begründungen dafür, dass auf planerische Vorgaben für den Zeitraum von 2020 bis 2050 ganz verzichtet wurde und nicht einmal wie in Bürgerschafts-Beschlüssen gefordert Etappen beschrieben wurden, wird angeführt: Eine den CO 2 -Minderungszielen verpflichtete Klimaschutzpolitik mit dem Zeithorizont 2050 muss dynamisch sein. 32

33 Die technischen Entwicklungen werden voranschreiten, vielfach auch sprunghaft und derzeit nicht absehbar. Auch hinsichtlich der politischen Rahmenbedingungen sind Änderungen bis 2050 eher wahrscheinlich. (S. 3) Mit den CO 2 -Minderungszielen sind wahrscheinlich die nationalen gemeint. Die genannten Rahmenbedingungen gelten zweifellos auch für die Bundesländer Baden-Württemberg und NRW, die vor kurzem Klimaschutzgesetze beschlossen haben. Sie gelten für andere Kommunen und in jeweils spezifischer Form auch für Staaten und Staatenbünde. Den renommierten Leitstudien des Umweltbundesministeriums, auf denen das Basisgutachten aufbaute, könnte mit einer solchen Argumentation leicht der Boden entzogen werden, wenn ihnen nichts entgegenzusetzen wäre. Wäre es für jemanden, der anführt, die technischen Entwicklungen seien derzeit nicht absehbar, nicht konsequent gewesen, sich ganz auf visionäre Aussagen zu beschränken? Offenbar nicht: Denn der Masterplan Klimaschutz will auch noch einen plausiblen Weg und Weichenstellungen, mit denen Hamburg bis 2050 die Herausforderungen bewältigen könnte, skizzieren. Zu diesem Zweck werden einige grundlegende Annahmen gemacht. Und für die gilt eine Feststellung, auf die sich auch die Bundesländer, die kürzlich Klimaschutzgesetze beschlossen haben, stützen: Die den Annahmen zugrunde liegenden Technologien sind vorwiegend bereits heute verfügbar. (S. 3) Trotz solcher Verrenkungen und Widersprüche lohnt sich die Lektüre mancher Passagen in Teil II des Masterplans, der Vision Zum Beispiel für alle, die glaubten oder propagierten, die Energieverteilnetze in Hamburg hätten keinen Einfluss auf die Energiewende, weil sie nur aus langweiligen Kabeln und Rohren bestünden. Die auf die Energieverteilnetze, Strom-, Gas- und Fernwärmenetze, zukommenden neuen Herausforderungen werden nämlich auf S. 4 in Teil II.1 des Masterplans recht überzeugend erläutert. 3.2 Weichenstellungen auf das Abstellgleis Wichtige Handlungsfelder Neben der visionären Beschreibung eines vorbildlichen Klimaschutz-Niveaus im Jahr 2050 will der Masterplan in Teil II auch die wesentlichen Weichenstellungen angeben, mit deren Hilfe Hamburg auf den Weg zu einer CO 2 -armen Stadt im Jahr 2050 geführt werden soll. Man kann sicher der Meinung sein, eine eingehende Beschäftigung mit dem Visionsteil des Masterplans lohne sich kaum. Auch der Einwand, dass sich hinter den Weichenstellungen nur die vom SPD-Senat und seinen Bündnispartnern lange vor Fertigstellung des Masterplans beschlossene aktuelle Energiepolitik verberge (Bild 18), ist nicht von der Hand zu weisen. Erschwerend kommt hinzu: Häufig fehlen nicht nur den Lesern, sondern auch der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die für konkrete Planungen und Überprüfungen notwendigen Daten. Offenbar kennen die in Hamburg aktiven Großkonzerne die Energiesituation Hamburgs oft viel besser als der Senat und die Öffentlichkeit. Sie behalten ihr Wissen aber unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse für sich. Der SPD-Senat trägt noch viel stärker als seine Vorgänger hierzu bei, indem er in großem Umfang auf Bündnisse mit den großen Wirtschaftsverbänden und auf deren Selbstverpflichtungen setzt und ihnen zuliebe komplett auf eine Weiterentwicklung ordnungsrechtlicher Vorschriften verzichtet. 8 8 Zur Kritik an Selbstverpflichtungen als Instrument des Klimaschutzes: Kap. 2.1 in [Rab 11a] 33

34 Dennoch soll hier an einigen Beispielen gezeigt werden, dass wichtige Weichenstellungen in einigen Handlungsbereichen fehlen und dass in anderen die Weichenstellungen des Masterplans bei weitem nicht zu den visionären Phantasien für das Jahr 2050 führen werden. Endenergieverbrauch in Hamburg im Jahr 2011 sonstige 11% Strom 27% Kraftstoffe 31% Wärme 31% Bruttoendenergieverbrauch nach Bereichen, Hamburg 2005 bis 2009 Verkehr 26% sonstige 7% Strom 14% Wärme Kälte 53% CO 2 -Emissionen in Hamburg nach Energieträgern, 2011 Kraftstoffe 23% sonstige 11% Wärme 21% Strom 45% Bild 19: Endenergieverbrauch und Bruttoendenergieverbrauch nach Bereichen, CO 2 -Emissionen nach Energieträgern in Hamburg im Jahr 2011, (Quelle: Statistikamt Nord; Verursacherbilanz) Nach Bild 19 war in Hamburg im Jahr 2011 fast die Hälfte der CO 2 -Emissionen dem Sektor Strom zuzuschreiben. Mit der Einsparung von Strom, beispielsweise durch Austausch von Nachtspeicherheizungen, kann also besonders viel CO 2 eingespart werden. Auf die spezifischen CO 2 -Emissionen für Strom hat Hamburg dagegen kaum direkten Einfluss. Sie hängen in erster Linie davon ab, in 34

35 welchem Tempo erneuerbare Stromquellen fossile Stromquellen ersetzen. Der Ausstieg aus der Nutzung von Kernenergie kann durch mehr fossilen Strom oder durch mehr erneuerbaren Strom begleitet werden. Die gegenwärtige Politik der Bundesregierung lässt eher eine Zunahme fossilen Stroms und damit keine deutliche Absenkung des Generalfaktors für Strom (Bild 16 auf S. 28) erwarten. Umso wichtiger wird für Hamburg die Senkung des Stromverbrauchs. Größeren Einfluss hat Hamburg auf die CO 2 -Emissionen der Sektoren Wärme und Kraftstoffe. Beim Endenergieverbrauch und noch mehr beim Bruttoendenergieverbrauch 9 liegt der Sektor Wärme Kälte an der ersten Stelle. In der folgenden Tabelle 5 sind diejenigen Handlungsfelder und Einsatzgebiete hervorgehoben, in denen Hamburg besonders große Handlungs-Spielräume besitzt. Für CO 2 -Einsparungen kann der sektorale Endenergieverbrauch gesenkt werden, die verwendeten Energieträger können effizienter eingesetzt werden und fossile Energieträger können erneuerbaren Energien weichen. Anwendungs- Sektor Endenergieverbrauch senken Energie effizienter einsetzen 10 Fossile Energie durch erneuerbare Energie ersetzen Elektrische Energie Überflüssigen Gebrauch vermeiden Effizientere Motoren, Pumpen, Haushaltsgeräte, Lichtquellen Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft Raumwärme Energetische Sanierung von Gebäuden Effizientere Heizungen, KWK, Ersatz von Nachtspeichern Solarwärme, Biomasse, Erdwärme Mobilität Kurze Wege, Öffentlicher Nahverkehr, Radund Fußverkehr fördern, Verkehrsvermeidung Leistung von Pkw vermindern, sparsamere Motoren Verkehrsverlagerung, emissionsfreie Kraftstoffe Tabelle 5: Wichtige Handlungsfelder mit besonderen Spielräumen in Hamburg Gebäudesanierung Im Handlungsfeld Gebäude setzt der Masterplan Klimaschutz als Ziel, im Gebäudebereich bis 2050 das Einsparpotenzial zu erschließen. Es soll eine ambitionierte, aber nicht unrealistische durchschnittliche Modernisierungsqualität und tiefe sowie eine angemessene jährliche Modernisierungsrate erreicht werden. Auf der Grundlage von 30- bis 40- jährlichen Modernisierungszyklen können damit bis 2050 nahezu alle Hamburger Gebäude saniert sein. (S. 5) 9 Der Bruttoendenergieverbrauch setzt sich aus den Energieprodukten (Strom, Fernwarme, Benzin, Diesel, Gas u. a.), die der Industrie, dem Verkehrssektor, Haushalten, dem Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu energetischen Zwecken geliefert werden, zusammen. Auch der Elektrizitäts- und Wärmeverbrauch den die Energiewirtschaft für die Elektrizitäts- und Wärmerzeugung benötigt, wird hinzugerechnet. Ebenso werden die Verluste bei der Elektrizitäts- und Wärmeverteilung mit eingerechnet. 10 Effizienz = Verringerung des Energieeinsatzes für den gleichen Nutzen 35

36 Für eine Vision klingt die Formulierung können saniert sein reichlich skeptisch. Wie groß eine angemessene jährliche Modernisierungsrate sein sollte, wird nicht angegeben, sie lässt sich aber aus 30- bis 40-jährlichen Modernisierungszyklen ableiten: etwa drei Prozent des Gebäudebestands pro Jahr. Für die durchschnittliche Modernisierungsqualität und tiefe finden sich in der Vision quantitative Angaben: Für alle bestehenden Wohngebäude strebt der Senat an, den jährlichen Endenergiebedarf auf den des heutigen Standards WK-Effizienzhaus-70 zu senken. 11 Die bestehenden Wohngebäude sollen also so saniert werden, dass sie um etwa 30 % weniger Energie verbrauchen als gegenwärtig neu gebaute Wohngebäude, die die Mindeststandards einhalten. Das bedeutet, dass sogar Wohngebäude, die zurzeit unter Einhaltung der gültigen Einsparanforderungen gebaut werden, noch vor 2050 energetisch saniert werden müssen! Und dass auch heute nach geltenden Standards energetisch sanierte Wohngebäude bis 2050 erneut energetisch saniert werden müssen! Bei Nichtwohngebäuden in Hamburg ein besonders großer Anteil soll bis 2050 eine Minderung des Wärmebedarfs um 50% erreicht werden, ein Bestandsniveau unterhalb des heutigen Neubaustandards bezüglich der jeweiligen EnEV-Referenzgebäude (S. 6). Auch für seine eigenen öffentlichen Bestandsgebäude strebt der Senat eine Halbierung des Heizenergiebedarfs an. Bild 20: Szenario zur Erreichung der Ziele des Energiekonzepts 2010 der Bundesregierung für den Gebäudebereich (Quelle: [dena 13a]) 11 Genauer: auf durchschnittlich kwh/m² bei Mehrfamilienhäusern und auf kwh/m² bei Einfamilienhäusern. Dies entspricht ungefähr dem Primärenergiebedarf des heutigen WK-Effizienzhaus-70-Standards. 36

37 Bild 20 lässt erkennen, wie das Ziel der Bundesregierung gemeint ist, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. Ein Teil des Gebäudebestands im Jahr 2050 werden Gebäude sein, die nach 2020 gemäß der EU-Gebäude-Richtlinie als "nearly zero-energy buildings zu bauen sind. Unter diesem Standard "Niedrigstenergiegebäude" versteht das IWU ein Gebäude mit einem Wärmeschutz auf Passivhaus-Niveau und einem möglichst hohen regenerativen Versorgungsanteil. Der Primärenergiebedarf derartiger "Niedrigstenergiehäusern" sollte nur noch etwa 40% des Neubau-Grenzwerts der EnEV 2009 betragen (entspricht dem "Effizienzhaus 40"-Standard der KfW). Auch unter Voraussetzung dieses Standards ab 2020 und einer Neubaurate von 1,0 Prozent pro Jahr ist die in Bild 20 für 2050 geplante Einsparung von Endenergie im Wohngebäudebestand noch sehr optimistisch. Die ambitionierte, aber nicht unrealistische Phantasie des Masterplans zum Endenergiebedarf der Hamburger Gebäude im Jahr 2050 ist ziemlich unrealistisch : 1. Es ist hinreichend bekannt, dass nach den meisten Sanierungen die tatsächlichen Energieeinsparungen deutlich geringer sind als die Werte, die sich rechnerisch aus den in Verbindung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) etablierten Algorithmen ergeben. (Vgl. [FHH 09d], Prof. D. Wolff, S. 14, 15) 2. Aus wissenschaftliche Untersuchungen zu den technischen und kulturellen Grenzen der Dämmbarkeit ist bekannt, dass ein Sockel des Heizwärmebedarfs von rund 42 % des heutigen Bedarfs auch dann bestehen bleiben würde, wenn der gesamte dämmbare Gebäudebestand auf das Passivhausniveau saniert werden würde ([Jochum 12]). Selbst bei einer vollständigen Sanierung aller Gebäude bis 2050 ohne Vollzugsdefizit 12 ist es daher faktisch nicht möglich, den Heizenergiebedarf der Hamburger Gebäude auf das vom Masterplan vorgesehene Niveau zu senken. Mit einer Politik, die nur auf Bündnisse mit der Wohnungswirtschaft setzt (Kasten Selbstverpflichtungen im Bündnis für das Wohnen in Hamburg auf S. 38) und auf eine Anpassung des Ordnungsrechts an steigende Energiepreise verzichtet, lässt sich noch erheblich weniger erreichen. Eine Strategie sehr gut Sanieren, Heizen mit Strom ([Groscurth 12]) ist daher praxisfremd und zudem nicht wirtschaftlich. Noch unrealistischer als Bild 20 ist das Umweltbundesamt. In Abbildung 3 der Studie [UBA 13b] wird angenommen, dass sich der Endenergieverbrauch für die Anwendung Wärme zwischen 2010 und 2050 um einen Faktor 5 senken lässt, ebenso der Endenergieverbrauch für den Sektor Haushalte. Die hier vorgebrachten Einwände gegen den visionären Optimismus des Masterplans hinsichtlich Gebäudesanierung dürfen nicht missverstanden werden. Für eine bezahlbare und stetige Wärmewende ist die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Einsparpotenzials im Gebäudesektor sehr wichtig ([Rab 11b], Kap. 1.1). Eine Rücknahme der energetischen Sanierungsziele, wie sie auf S. 4 in [Maaß 13] zur Diskussion gestellt wird, würde höhere Gesamtkosten oder geringeren Klimaschutz mit sich bringen. Soweit zur Realisierbarkeit der Vision 2050 im Handlungsfeld Gebäude. Nun zu möglichen Weichenstellungen: Wenn die in der Vision vorgesehene anspruchsvolle energetische Sanierung aller Hamburger Gebäude bis 2050 ernst gemeint wäre, müssten Konsequenzen gezogen werden für die notwendigen 12 Gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparung werden nicht beachtet. Besonders bei der energetischen Sanierung ist das in erheblichem Maß der Fall, da keine staatliche Kontrolle vorgesehen ist. 37

38 Sanierungsraten, für die Vermeidung des Vollzugsdefizits 12 und für eine wirksame Qualitätssicherung. Daher müsste die Hamburgische Klimaschutzverordnung novelliert werden. Denn die gleichzeitig bundesweit geltende EnEV ist veraltet, besonders hinsichtlich der Vorgaben für Bestandsgebäude. Erst im Jahr 2016 sind in der am von der Bundesregierung beschlossenen EnEV 2014 mäßige Verschärfungen der Vorschriften für Neubauten vorgesehen. Die Vorschriften für Bestandsgebäude werden wahrscheinlich bis zum Ende des Jahrzehnts unverändert bleiben. Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz, die nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz möglich sind, müssten zum Einsatz kommen ( 7 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) betreffend Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen). Weichenstellungen dieser Art sind im Masterplan Klimaschutz nicht zu finden. Selbstverpflichtungen im Bündnis für das Wohnen in Hamburg Der Hamburger SPD-Senat schloss am mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs ein Bündnis für das Wohnen in Hamburg [FHH 11d] (vgl. [Rab 11b], 2.12). Um mit dem Mietwohnungsbau in Hamburg voranzukommen, verpflichtete sich der Senat, die bestehenden ordnungsrechtlichen Wärmeschutz- und Energieanforderungen für den Wohnungsbau auf Landesebene nicht (zu) verschärfen. Die vom CDU-GAL-Senat vorbereitete Verschärfung der Hamburgischen Klimaschutzverordnung wurde verworfen. Diese Vereinbarung gilt vorläufig für die 20. Legislaturperiode. Nichtwohngebäude sind (theoretisch) hiervon ausgenommen. Die Wohnungsverbände ihrerseits verpflichteten sich im Handlungsfeld Klimaschutz und Energieeffizienz nur dazu, auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken, die durchschnittlichen Endenergieverbräuche ohne Warmwasser ihrer Bestände bis 2020 auf 133 kwh/a je Quadratmeter Wohnfläche zu verringern und den jährlichen CO 2 -Ausstoß im gleichen Zeitraum auf 25,0 kg je Quadratmeter Wohnfläche zu senken. Spezifische Bestände wie etwa Altbauten der Baualtersklasse vor 1918 oder Eigentumswohnungen werden davon abweichend einer gesonderten Betrachtung unterzogen. Welche Bedeutung haben diese Werte? Im März 2013 hat die GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) in einer Energieprognose 2050 [GdW 13] als mittleren spezifischen Endenergieverbrauch (in kwh/(m² WF a)) für Beheizung und Warmwasserbereitung der GdW-Unternehmen angegeben: Der hier von der GdW selbst prognostizierte Verbrauchswert für 2020 liegt also wesentlich tiefer als der in der Selbstverpflichtung im Bündnis versprochene und das unter Einschluss von Warmwasser! Es ist recht wenig wahrscheinlich, dass die Hamburger Wohnungsbestände ein so viel schlechteres energetisches Niveau haben als der Bundesdurchschnitt. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass die Selbstverpflichtung der Wohnungsunternehmen im Bündnis für das Wohnen in Hamburg wertlos ist. Inhalt des Bündnisses kurz und knapp: Mehr Wohnungen für mäßigen Klimaschutz. 38

39 Da bisher nur ein kleiner Anteil der öffentlichen Gebäude in anspruchsvoller Weise energetisch saniert wurde, müssen bis zum Zieljahr 2050 jährlich etwa drei Prozent dieser Gebäude saniert werden. Im Masterplan fehlt eine solche Weichenstellung. Im Handlungsfeld Öffentliche Gebäude führt der Masterplan unter dem Stichwort Vorbildfunktion aus: Nach der Energieeffizienzrichtlinie der EU müssen jährlich 3% der Gebäude des Bundes energetisch modernisiert werden. Hamburg strebt an, den Heizenergiebedarf seiner öffentlichen Bestandsgebäude durch energetische Modernisierung bis 2050 um 50% zu senken. (S. 6) Kurioserweise zitiert der Masterplan also gesetzlich bindende Sanierungsraten, die für Bundesgebäude gelten, 13 schweigt sich aber zu Sanierungsraten der öffentlichen Gebäude in Hamburg aus. Überraschenderweise findet sich etwas versteckt im Teil Aktionsplan 2020 ein Satz, der allen Abstimmungen innerhalb der Behörden und mit den kooperierenden Energieversorgern nicht zum Opfer fiel: Die wichtigste Klimaschutzmaßnahme in diesem Sektor ist, dass der Senat den Sanierungsstau im Bereich der öffentlichen Gebäude überhaupt angeht. (S. 15) Das Fehlen brauchbarer Weichenstellungen im Handlungsfeld Gebäude ist vermutlich damit zu erklären, dass sich für die Autoren des Masterplans bei Beachtung aller ihnen politisch und sachlich vorgegebener Randbedingungen eine unlösbare Aufgabe ergab. Vorrangig sind zu nennen: der schon erwähnte Verzicht auf eine Anpassung des Ordnungsrechts als Folge des Bündnisses mit der Wohnungswirtschaft (Kasten Selbstverpflichtungen im Bündnis für das Wohnen in Hamburg ) die Vorgabe, dass die Marktteilnehmer nicht überfordert werden sollen, die Investoren ebenso wie die Mieterinnen und Mieter (S. 6), und der Zwang zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik (S. 2) (Schuldenbremse). Ein offenes Eingeständnis, dass sich unter diesen Einschränkungen keine zielführenden Weichenstellungen angeben lassen, kann man im Masterplan nicht erwarten. Die Probleme werden aber erkennbar aufgezeigt: Wegen seines hohen Anteils an den Hamburgischen CO 2 -Emissionen und seines großen Minderungspotentials sind die Auswirkungen des Gebäudesektors sogar so groß, dass eine Verfehlung der Effizienzziele in diesem Bereich auch die energiepolitischen Ziele in Frage stellt. (S. 3) Die energetischen Ziele können daher nur erreicht werden, wenn eine sozialverträgliche Finanzierung der Modernisierungen gesichert ist. (S. 6) Sogar eine alte Chimäre, das sog. Mieter-Vermieter-Dilemma, wird bemüht. Lobbyisten der Immobilienverbände verbreiten, der Nutzen von energetischen Sanierungen würde den Mietern zufallen, die Vermieter hätten dagegen nur die Kosten zu tragen. Nach dieser Denkungsart müsste bei der Errichtung von neuen Mietshäusern jeder Investor vor einem Dilemma dieser Art stehen. Denn auch bei einem Neubau schießt der Investor die Kosten vor, um sie sich mit Gewinn von den Mietern refinanzieren zu lassen. Nicht anders verhält es sich bei gut geplanten energetischen 13 Artikel 4 des Entwurfs zur Energieeffizienzrichtlinie [EU 11] sah verbindlich vor, dass die Mitgliedsstaaten ab dem 1. Januar 2014 dafür sorgen, dass jährlich 3 % der Fläche aller öffentlichen Gebäude renoviert wird. Der Bundesrat erklärte dies angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler öffentlicher Haushalte als nicht erfüllbar ([Bundesrat 11]). Der Schlüssel liegt also bei den zu geringen Einnahmen der Länder und Kommunen. Der Bund besitzt nur eine geringe Anzahl an öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu den Bundesländern. 39

40 Sanierungen. Auch hier können Vermieter ihre Kosten auf die Miete umlegen und das bisher sogar zeitlich unbegrenzt. 14 Bild 19 (S. 34) ist zu entnehmen, um wie viel der Bruttoendenergieverbrauch in den Anwendungsbereichen Wärme und Kälte in Hamburg größer ist als die Verbräuche in den Bereichen Strom und Verkehr. Im Jahresdurchschnitt beansprucht die Bereitstellung von Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser und Kälte in Hamburg rund 53 % des Bruttoendenergieverbrauchs Für die ganze BRD ist der entsprechende Anteil sogar 56 %. Energetische Modernisierung von Wohnungen in Hamburg Anzahlen vollwertig energetisch modernisierter Wohneinheiten pro Jahr vollständige Modernisierung bis Wohneinheiten aus Neubau nach Abriss (geschätzt) nicht WK-geförderte Wohneinheiten (geschätzt) Eigentümerwohnungen ("Arbeit und Klimaschutz") Mietwohnungen (WK-Programme B, D und Konjunkturpaket II (nur 2009/10)) Mietwohnungen (WK-Programme A und G (nur 2007)) Bild 21: Empirische Sanierungsraten von Wohnungen und dauerhaft notwendige Sanierungsraten für eine vollständige Modernisierung bis 2050 (Daten nach Investitions- und Förderbank Hamburg, mit eigenen Schätzungen; Teilsanierungen auf vollwertige Sanierungen umgerechnet) Schwer lösbare Aufgaben werden gern auf später verschoben. So auch im Masterplan: Wegen des großen Einsparpotentials und der Bedeutung für den Erfolg der Energiewende muss intensiv beobachtet werden, wie die energetische Modernisierung in Hamburg vorankommt. Gelingt es nicht, den Gebäudebestand in ausreichendem Maß auf ein modernes e- nergetisches Niveau zu bringen, ist eine Nachsteuerung zu prüfen. (S. 6) Es ist überflüssig, die Ergebnisse einer intensiven Beobachtung abzuwarten. Denn schon seit langem ist absolut klar, dass die Gebäude-Sanierungsraten in Hamburg bei weitem zu klein sind (Bild 21). Eine Nachsteuerung wäre nicht irgendwann, sondern sofort fällig. Es ist offensichtlich, 14 Ausführlicher in [Rab 11a], Kapitel 3.4, und in [Rab 11 b], Kapitel 2.8, wo gezeigt wird, dass keine empirischen Belege für das Mieter-Vermieter-Dilemma bekannt sind. 40

41 dass sich mit dem heutigen Aktivitätsniveau und ohne staatliche Regulierung die beschriebene Vision 2050 auf keinen Fall erreichen lässt. Die besonderen Problemgruppen unter den Gebäudeeignern sind Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften ([Rab 11b] Kapitel 2.6). Eine durchdachte Klimaschutzpolitik müsste daher Sanierungshemmnisse vorrangig bei diesen Gruppen beseitigen Energieversorgung Strom aus erneuerbaren Quellen außerhalb Hamburgs Im Jahr 2050 sollten die Herausforderungen der Energiewende bewältigt sein. Der Energiebedarf Hamburgs wird dann maßgeblich durch Erneuerbare Energien zuverlässig, bedarfs- und wettbewerbsgerecht gedeckt. (S. 3) Für eine Vision ist maßgeblich eine sehr dehnbare Bezeichnung, die mit allem und jedem vereinbar ist. Als Weichenstellungen für die Energieversorgung nennt der Masterplan Klimaschutz: Die Erzeugung von mehr Energie aus erneuerbaren Quellen soll vorrangig von der außerhalb Hamburgs erzeugten Windenergie erbracht werden : Als Stadtstaat kann Hamburg Erneuerbare Energien innerhalb seiner Landesgrenzen selbst nur geringfügig ausbauen. (S. 4) Das ist einleuchtend, denn innerhalb Hamburgs werden für den Ausbau erneuerbarer Energien aufgeführt Windenergieerzeugung in Hamburg selbst (bis 2020 wird maximal eine Gesamtleistung von 150 MW und eine Erzeugung von 340 GWh Strom für möglich gehalten. Das sind knapp 3 % des Strombedarfs in Hamburg. Das neue Steinkohlekraftwerk in Moorburg hat eine Nennleistung von 1630 MW), Installation von Solaranlagen auf Hamburgs Dachflächen (eine Aufschlüsselung nach Solarthermie und Photovoltaik erfolgt nicht), energetische Nutzung von Biomasse, die im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege in Hamburg anfällt, und in gewissem Umfang auch aus nachhaltiger Produktion in der Metropolregion bezogen werden kann, Vergärung von biogenen Reststoffen und Biomüll und geothermische Wärmegewinnung. Der Masterplan weiß, dass Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in anderen Handlungsfeldern als der Versorgung mit Energie dazu führen, dass weniger Energie bereitgestellt werden muss, dass nicht erzielte Einsparungen oder gar Mehrbedarfe die technischen Anforderungen an die Verteilung und Speicherung der Energie verschärfen und dass die Deckung der Bedarfe an Strom und Wärme zunehmend verknüpft sind: Besonders stark sind die Bereiche Energie und Gebäude miteinander verknüpft. (S. 3) Dass mit Sonne, Abwärme und Biomasse allein der Wärmeenergiebedarf in Hamburg auch langfristig nicht zu 100 % gedeckt werden kann, wird kaum jemand bestreiten. Dass der Energieaustausch zwischen Strom-, Gas- und Wärmenetzen und der Einsatz von Energiespeichern bei einem immer größeren Anteil von schwankenden Energiequellen eine zunehmende Rolle spielen wird, ist heutzutage eine Binsenweisheit. Also müssen Zukunftstechnologien in den Blick genommen werden: 41

42 Der Wärmeenergiebedarf wird voraussichtlich mit den heute etablierten Technologien zur Nutzung von Sonne, Abwärme und Biomasse auch langfristig nicht zu 100% aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden können. Daher müssen schon jetzt Zukunftstechnologien in den Blick genommen werden wie die Umwandlung von Windstrom in Wärme und gegebenenfalls die Tiefengeothermie. (S. 4) Für die netzgebundene Wärmeversorgung bleibt Gas zumindest ein wichtiger Brücken- Energieträger. Als andere Brennstoffe kommen in Betracht: Windstrom, Abwärme, Solarthermie, Biomasse und eventuell auch die Geothermie (S. 5). Nachtspeicherheizungen Da vor etwa drei Jahrzehnten Kernkraftwerke und Braunkohle-Grundlast-Kraftwerke auch nachts mit voller Leistung laufen sollten, also nachts mangels Nachfrage überschüssiger Strom produziert wurde, setzten die großen Stromproduzenten auf die Innovation Nachtspeicherheizungen. Die Lieferung von Strom für diese Wärmespeicher wurde längere Zeit kräftig subventioniert. Inzwischen sind sie eine große Last geworden, für die Stromwärmekunden allemal, da die Subventionen abgebaut wurden, für die Hausbesitzer mit diesen Heizungsanlagen, die nur schwer auf andere Heizungen umstellen können und für den Klimaschutz. Wie schwierig es ist, von einer solchen innovativen Technologie wieder loszukommen, zeigt sich drastisch daran, dass 2007 eine Vorschrift zum Ersatz von Nachtspeicherheizungen ins Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und in die Energieeinsparverordnung (EnEV) aufgenommen wurde, die vor kurzem unsinnigerweise und gegen den Rat praktisch aller sachverständigen Fachleute vom Bundestag wieder gestrichen wurde. Leidtragende sind die betroffenen Verbraucher und der Klimaschutz. Die Stromkonzerne als Verursacher werden an der Ersetzung der Nachtspeicherheizungen nicht beteiligt. Rund 6 % aller Wohnungen werden in Hamburg mit Strom beheizt. Nach [Frey 07] sind dies Wohnungen mit Einzel- und Mehrraumöfen, alle in Gebäuden mit bis zu 6 Wohneinheiten. Nach Drs. 18/5231 ( ) versorgte allein Vattenfall Europe noch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen. Nach Drs. 19/2978 ( ) gab es Ende 2007 in Hamburg noch etwa elektrische Speicherheizsysteme ([Rab 11b]). Laut Masterplan Klimaschutz verursachen in Hamburg Nachtspeicherheizungen etwa 9% der CO 2 -Emissionen des Hamburger Wohnungssektors. Daher folgt der Masterplan nicht dem vom Bundestag eingeschlagenen Irrweg. Er sieht vor: Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen: Es wird ein Förder- und Beratungsprogramm zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen und zur Verbreitung zentraler Warmwasserbereitung eingerichtet. Die in Hamburg noch vorhandenen Nachtspeicherheizungen verursachen etwa 9% der CO 2 -Emissionen des Hamburger Wohnungssektors. Nachtspeicherheizungen sind ineffizient. Ihre Speicher erfüllen auch nicht die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um überschüssigen Strom aus Erneuerbaren Energien im Energiesystem so zu speichern, dass die Energie bedarfsgerecht abgerufen werden kann. (S. 14) Zukunftstechnologie Tauchsieder? Die an ganz prominenter Stelle genannte Zukunftstechnologie Umwandlung von Windstrom in Wärme oder power-to-heat wird im Masterplan im Gegensatz zur Technologie power-to-gas (Erzeugung von Wasserstoff oder Methan mit Hilfe von Strom) immer wieder genannt. Hier ist eine 42

43 Weichenstellung des Masterplans zu erkennen. Auf diese Zukunftstechnologie soll daher ausführlicher eingegangen werden. Denn in der gegenwärtigen Diskussion um die Verwendung überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Quellen werden wichtige Schwächen der Energiewende- Planung erkennbar, die auch der Masterplan Klimaschutz in verwirrender Weise widerspiegelt. Welch umfangreicher Handlungsbedarf ganz allgemein bei der Gestaltung der Energiewende besteht, zeigt sich beispielsweise daran, dass zurzeit modernste Gaskraftwerke (wie Irsching) als unrentabel stillgelegt werden, während die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke eine Renaissance erleben. Beim Einsatz vorhandener Gaskraftwerke mit viel besseren Regelungsmöglichkeiten als der von unflexiblen und klimaschädlichen Kohlekraftwerken, würde weniger überschüssiger Strom erzeugt. Infolge von viel zu niedrigen CO 2 -Zertifikate-Preisen werden jedoch zunehmend Kohlekraftwerke anstelle von Gaskraftwerken betrieben. Insgesamt sollte geklärt werden, 1. in welchem Umfang übermäßig hohe EE-Stromerzeugung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, 2. welcher Strom überhaupt überschüssig ist, der der Windenergie- und Photovoltaikanlagen oder der aus kaum regelbaren Kohle- und Kernenergie-Anlagen, 3. ob es nicht bessere Möglichkeiten zur Verwendung von EE-Stromspitzen als power-toheat gibt, 4. ob nicht faktisch ein verstärkter Einsatz von Strom aus Kohle und Kernenergie unterstützt werden soll, wenn gefordert wird, erneuerbarer Strom solle lieber zur Erzeugung von Niedertemperaturwärme eingesetzt werden, statt die Windstromanlagen abzuregeln, und 5. ob nicht durch power-to-heat eine zukunftsfähige Anpassung des Energieversorgungssystems behindert wird. Eine direkte Umwandlung der sehr hochwertigen Energieform elektrischer Strom in die exergetisch niederwertige Energieform Niedertemperaturwärme wird bekanntlich mit Tauchsiedern, aber auch mit Nachtspeicherheizungen (Kasten) vorgenommen. Bild 22: Spezifische CO 2 -Emissionen für unterschiedliche Heizsysteme und Gebäudevarianten (Quelle: [Leprich 09]) Unter Sachverständigen besteht große Einigkeit darüber, dass Stromwärme in Nachtspeicherheizungen zügig ersetzt werden muss trotz der kürzlichen Fehlentscheidung im Energieeinsparungs- 43

44 gesetz (EnEG) (Kasten). Bild 22 zeigt die mit Nachtspeicherheizungen verbundenen hohen CO 2 - Emissionen. Für die großen Energieversorger war die Einführung von Nachtspeicherheizungen betriebswirtschaftlich vorteilhaft. Gesamtwirtschaftlich war sie unsinnig und verlustreich. Die Regierung hätte das frühzeitig erkennen und eingreifend steuern müssen. Ähnliches droht sich nun durch einen nicht durchdachten Einsatz erneuerbaren Stroms zu entwickeln. Die simple Strategie power-to-heat erinnert an die Einführung von Nachtspeicherheizungen. Denn sie ermöglicht auf die einfachste Art und Weise das Weiterlaufen von unflexibler Erzeugung von Strom aus Kohle und Kernenergie. Der Masterplan Klimaschutz schreibt: Mit der Technologie Power-To-Heat wird überschüssiger Wind- und Photovoltaikstrom in Wärme umgewandelt und im Wärmenetz genutzt oder gespeichert. Großvolumige Wärmespeicher können zusätzliche Speicherkapazität für Erneuerbare Energien schaffen. Auch große Wärme- und Kühlprozesse, die z.b. im Hafen bereits heute vorhanden sind, können zur Speicherung von Windstrom dienen. (S. 4) Speicherung von Windstrom durch power-to-heat das ist eine irreführende Bezeichnungsweise. Strom kann nicht wirklich als Wärme gespeichert werden. Sondern er wird durch Umwandlung in Wärme wie mit einem Tauchsieder entwertet. Sogar die erzeugte Wärme wird bestenfalls nur über Intervalle von Tagen gespeichert. Strom, der in einem Pumpspeicherkraftwerk in Form von potenzieller Energie gespeichert wird, lässt sich dagegen mit einem hohen Wirkungsgrad wieder in Strom umwandeln. Zu den aufgeworfenen klärungsbedürftigen Fragen: 1. Umfang übermäßig hoher EE-Stromerzeugung Nach [IZES 13] und ähnlichen Studien kann bis 2020 davon ausgegangen werden, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen zwar vereinzelt, aber nicht in einer nennenswert hohen Zahl von Stunden im Jahr mehr Strom erzeugen, als zur Deckung der inländischen Nachfrage erforderlich ist. Simulationen des DIW ergaben, dass im Jahr 2032 der Stromüberschuss aus Wind- und Solarenergie von über 18 Prozent auf unter zwei Prozent der möglichen Jahreserzeugung gesenkt werden kann, wenn der Must-Run-Sockel aus unflexiblen Kraftwerken abgeschafft und flexible Biomasseverstromung eingeführt wird ([Schill 13]). 2. Welcher Strom ist überschüssig Da es also in absehbarer Zeit selten vorkommt, dass in der BRD mehr erneuerbarer Strom erzeugt wird, als gleichzeitig Strom nachgefragt wird, ist natürlich zu fragen, welcher Strom als überschüssig betrachtet wird, derjenige aus Wind oder Photovoltaik oder derjenige aus Kohle oder Kernenergie. Wegen des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Einspeisevorrangs für erneuerbaren Strom wäre selbstverständlich der Strom aus Kohle und Kernenergie überschüssig. Power-to-heat wäre daher mit den hohen CO 2 -Emissionen verbunden, die Bild 22 für eine Stromheizung zeigt. Wenn wirklich nur erneuerbare Überschussenergien eingesetzt würden, würden sich Elekroboiler in Fernwärmespeichern zurzeit gar nicht lohnen. Erst um 2030 wird mit entsprechenden Überschüssen gerechnet. In Flensburg ([Flensburg 12]) und in Lemgo wird daher bereits dann Strom in Fernwärmespeichern direkt verheizt, wenn die mit Erdgas erzeugte Wärme mehr kosten würde. Es geht bei power-to-heat also gar nicht nur um den Einsatz von überschüssigem Windstrom, sondern um Strom, der durch Beiträge der EE-Anlagen besonders preisgünstig angeboten wird ([Brischke 12]). Wenn der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag [Koalition 13] vorsieht, Strom, der 44

45 sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, (zu) nutzen, so darf sonst abgeregelt werden müsste nicht wörtlich verstanden werden. 3. Bessere Möglichkeiten zur Verwendung von EE-Stromspitzen Um im Verlauf der Energiewende das fluktuierende Dargebot erneuerbarer Energien, insbesondere beim Strom, zu nutzen, muss das Energiesystem angepasst werden. Es ist noch stark darauf ausgerichtet, dass jederzeit mit Kernenergie, Kohle und Gas gespeicherte Energieträger verfügbar waren, die orientiert am Bedarf eingesetzt werden konnten. Das zukünftige Energiesystem muss zunehmend Flexibilitätsoptionen aufweisen ([Plattform EE 12]): Bei der Nachfrage nach Strom (Lastmanagement): durch zeitliche Lastverschiebung in Industrieprozessen, elektrische Kühlung, elektrisch erzeugte Hochtemperatur-Prozesswärme, 15 Laden von E-Fahrzeugen, Einsatz von EE-Strom in Wärmepumpen, Nachfragemanagement bei der Steuerung des Verbrauchs (das Pilotprojekt ACDC (Active Customer Demand Control) von Vattenfall mit Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR) zur intelligenten Lastund Verbrauchssteuerung bei Gewerbebetrieben durch Externe wie den Netzbetreiber oder Händler, weist in diese Richtung. Einbezogen wurden z. B. Kühlaggregate mit und ohne Speicher, Ventilations- und Lüftungsanlagen und Industriepumpen.) Bei der Erzeugung von Strom: flexibel regelbare (KWK-)Anlagen, virtuelle Kraftwerke Bei der Speicherung von Strom: Einsatz und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken, der ersten Wahl für eine wirkliche, nicht saisonale Speicherung von Strom. Der Vattenfall- Konzern, der über die meisten deutschen Pumpspeicherkraftwerke verfügt, hat kürzlich angekündigt, einige von ihnen nicht mehr betreiben zu wollen, weil sie nicht mehr genügend rentabel wären. Entwicklung von weiteren Stromspeichertechnologien: Für die Technologien Power-to-Gas und Power-to-Liquid stehen in Deutschland gegenwärtig erst Demonstrationsanlagen zur Verfügung Bei der weiträumigen Verschiebung von Strom mit Stromnetzen. 4. Unterstützung des verstärkten Einsatzes von Strom aus Kohle und Kernenergie Ohne Netzausbau und Verstärkung der Flexibilitätsoptionen kann sich in der Umgebung Hamburgs in absehbarer Zeit ein bedeutendes Überangebot an Windstrom einstellen. Wenn 2014 der Steinkohlekraftwerk Moorburg ans Netz geht, dann werden Windenergieanlagen abgeregelt oder Windstrom direkt verheizt werden müssen, damit Moorburg durchgängiger Strom liefern kann. 5. Behinderung eines zukunftsfähigen Energiesystems durch power-to-heat Flexibilitätsoptionen, bei denen das Arbeitsvermögen des Stroms nicht verschleudert wird wie bei Tauchsiedern, sind häufig teurer als die direkte Umwandlung von Strom in Niedertemperaturwärme, bei der das Arbeitsvermögen nahezu vollständig verloren geht. Wenn die billige Anwendung von EE-Strom in wachsendem Maß eingesetzt wird, dann wird die notwendige Entwicklung von Flexibilitätsoptionen, die gut in das künftige Energiesystem passen, behindert. Inwieweit Preisverzerrungen dabei eine Rolle spielen, lässt sich noch nicht sagen. Auch von power-to-gas -Systemen können nicht-integrierbare Strommengen aufgenommen werden. Sie werden in speicherbare chemische Energieträger umgewandelt. Die Strategieplattform Power to Gas macht in [dena 13b] geltend: Wenn ihre Systeme als Letztverbraucher eingestuft 15 Unter power-to-heat wird nicht immer die Erzeugung von Niedertemperatur verstanden. Manche Autoren bezeichnen damit (auch) nicht strittige Einsatzarten wie die elektrische Erzeugung von Dampf für Prozesswärme oder auch den Einsatz in Wärmepumpen. 45

46 würden, so müssten für den verwendeten Strom Abgaben und Umlagen bezahlt werden. Damit würden solchen Systemen die Chancen auf praxisnahe Erprobung und Markteinführung verbaut. Die Strategieplattform fordert daher, die Einstufung von power-to-heat als Letztverbraucher aufzuheben, auch wenn die Produkte Wasserstoff und Methan nicht ausschließlich für die Rückverstromung, sondern als Treibstoffe eingesetzt werden sollen. Für power-to-heat dürfte Ähnliches gelten. Die Interessenten dürften aber Lösungen finden, die versprechen, besonders hohe Gewinne abzuwerfen ([Brischke 12], S. 22). Beispielsweise könnte Eigenstrom eingesetzt werden. Wie überschüssiger Windstrom in Eigenstrom verwandelt wird, ist nicht ohne Weiteres klar. Power-to-gas besitzt große Bedeutung für eine konsequente Dekarbonisierung. Langfristig wird der Verkehrs- und der Wärmebereich, ganz zu schweigen von der saisonalen Speicherung von Energie, nicht ohne Beiträge dieser Technologie auskommen. Es ist aber möglich, dass power-toheat als Billig-Konkurrent die rechtzeitige Entwicklung von power-to-gas behindert und verzögert. Viele Studien richten ihr Augenmerk nur auf das isolierte Stromsystem und kommen dann zum Ergebnis, dass die Umwandlung von Strom in Wasserstoff und Methan mittelfristig für das Stromsystem nicht notwendig sei. Berücksichtigt man dagegen auch die Sektoren Wärme und Mobilität, so wird schnell klar, dass bei einer konsequenten Energiewende längerfristig große Beiträge aus saisonaler Speicherung von Energie kommen müssen. Sofern nicht weiter auf Energieimport gesetzt wird, kommen hierfür aus gegenwärtiger Sicht nur power-to-gas und power-to-liquid oder, weniger wahrscheinlich, eine Speicherung von Energie in skandinavischen Pumpspeichern in Frage. Der Masterplan Klimaschutz beschränkt sich darauf, diese Technologien zu nennen. Dass sich E.ON Hanse in Hamburg bereits bei power-to-gas engagiert, wird nicht einmal erwähnt. Die spezielle Situation in Hamburg: Dass die altbekannte Tauchsieder-Technologie im Masterplan Klimaschutz als Zukunftstechnologie erster Wahl auftreten darf, ist natürlich eine Folge des engen Schulterschlusses mit den Konzernen Vattenfall und E.ON Hanse. Vattenfall hat vor kurzem am Hamburger Kraftwerksstandort Tiefstack einen großen Wärmespeicher als Komponente innerhalb der Fernwärmeversorgung errichtet. Das zurzeit in Wedel geplante neue GuD-Heizkraftwerk soll ebenfalls mit einem solchen Wärmespeicher ausgerüstet werden. Wärmespeicher dieser Art repräsentieren keine Zukunftstechnologie, sondern entsprechen bei neuen KWK-Kraftwerken dem Stand der Technik. Sie ermöglichen eine flexiblere Betriebsweise. Vattenfall stattet diese Speicher mit Elektroboilern aus. Diese ermöglichen die Integration Erneuerbarer Überschussenergien durch Wind-zu-Wärme/Wind-zu-Speicher, die Regelenergiebereitstellung sowie die Betriebsoptimierung des GuD-Kraftwerks. Das System der Wärmespeicher kann in Verbindung mit dem GuD-Kraftwerk mehrere hundert MW regenerativer Stromproduktion für 10 Stunden (z.b. während einer Sturmfront/Flaute) abfedern, was der Leistung eines größeren Windparks entspricht. ([FHH 11e]) Wenn wie im Masterplan Klimaschutz davon gesprochen wird, dass Strom als Wärme gespeichert wird, erscheint diese Anwendung vielen als vorteilhaft. Im Jahre 2050 wird Hamburg seine Energieflüsse durch intelligente Steuerungssysteme wie virtuelle Kraftwerke weitestgehend neu geregelt haben. Überschüssige Energiemengen werden mit Speichern in das Energiesystem integriert. Mit der Technologie Power-To-Heat wird überschüssiger Wind- und Photovoltaikstrom in Wärme umgewandelt und im Wärmenetz genutzt oder gespeichert. Großvolumige Wärmespeicher können zusätzliche Speicherkapazität für Erneuerbare Energien schaffen. (S. 4) 46

47 power-to-heat oder power-to-gas? Das Discussion Paper Nr. 9 [Groscurth 13] des Arrhenius-Instituts vergleicht die langfristigen Optionen a) Einsatz von EE-Strom, der nicht direkt genutzt werden kann, für die Bereitstellung von Niedertemperaturwärme und b) Einsatz der fraglichen Strommengen zur Erzeugung von Wasserstoff und Methan, die in KWK-Anlagen oder als Treibstoff verwendbar sind. Es kommt mit einer Perspektive bis zum Jahr 2050 bei einem Anteil von EE-Strom von 80 % entsprechend dem Energiekonzept der Bundesregierung zum Schluss: Kritik: Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht direkt genutzt werden kann, sollte bis auf weiteres für die Bereitstellung von Niedertemperaturwärme eingesetzt werden. Wärmespeicher können dies sinnvoll unterstützten. Das Konzept Power-to-gas kann weiter erforscht und erprobt werden. Eine Markteinführung sollte jedoch zurückgestellt werden. 1. Durch im Paper selbst gesetzte Randbedingungen kein Export von Strommengen; keine Nutzung im Verkehrssektor ( E-Mobility ); keine Verlagerung der Stromnachfrage (Lastmanagement, Smart Grids) wird die Fragestellung so eingeengt, dass das Ergebnis des Vergleichs zwischen der technisch einfachen und billigen Variante powerto-heat und der anspruchsvolleren, noch in der Entwicklung befindlichen Variante power-to-gas vorherbestimmt wird. Umfangreiche Berechnungen sind für das Resultat des Papiers daher gar nicht nötig. Es wird zwar angenommen, dass die Übertragungs- und Verteilnetze so ausgebaut werden, dass EE-Strom jederzeit vom Ort der Gewinnung zum Ort der Nutzung transportiert werden kann. Dennoch wird ein Export von Strommengen im Modell nicht zugelassen. Es wird unterstellt, dass nur überschüssiger Strom verheizt wird, während andere Arbeiten ergeben, dass power-to-heat dann zurzeit nicht wirtschaftlich ist. 2. Auf Grund von begrenzten, rein ökonomischen Überlegungen empfiehlt die Studie auch für 2050 eine Wärmeversorgung mit fossilen Energieträgern und mit Direktstrom. Ein Wärmebedarf der Gebäude von 50 % des heutigen (mehr als 300 TWh pro Jahr, ein Betrag, der zu vergleichen ist mit einem Strombedarf von 500 TWh pro Jahr) soll auch noch 2050 mit fossilen Energieträgern gedeckt werden, für die stellvertretend Erdgas angenommen wird. Ein möglichst großer Teil hiervon soll mit elektrischen Heizstäben, auch in kleinen Speichern von Einzelheizanlagen, erzeugt werden. Die exergetisch besseren Einsatzbereiche Kälte und Prozesswärme werden nicht berücksichtigt. 3. Das Fundamentalmodell abstrahiert so weit von der Realität, dass den Ergebnissen kaum Relevanz bescheinigt werden kann. Berechnungsergebnisse der Studie zur wirtschaftlich optimalen Energieeinsparung in Gebäuden sind wertlos unter anderem, weil auch für den Haushaltsbereich der Großhandelspreis von Erdgas unterstellt wurde, anstelle eines fast doppelt so hohen tatsächlichen Preises, weil die Kosten für überschüssigen Strom offenbar zu null angenommen wurden und Kosten für Transport und Verteilung, Umlagen sowie Systemdienstleistungen nicht berücksichtigt wurden und weil nur die groben Sanierungseffizienz-Stufen 75 %, 50 % und 25 % anstelle eines gleitenden Zusammenhangs Verwendung fanden. 47

48 Offensichtlich geht es, wenn der Masterplan Klimaschutz in der Vision 2050 power-to-heat zur Zukunftstechnologie erklärt, nicht um eine vorübergehende Lückenbüßer-Rolle, bis das Energiesystem flexibel genug geworden ist. Diese Feststellung passt zu einer Studie des Arrhenius-Instituts, das die Stadtentwicklungsbehörde maßgeblich bei der Erstellung des Masterplans Klimaschutz beraten hat. Das Institut stellte im Februar 2013 ein Discussion Paper Nr. 9 [Groscurth 13] vor, in dem die Alternative Power-to-heat oder Power-to-gas untersucht wird. Das Papier kommt für den Fall, dass für 2050 ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 80% angestrebt wird, zum Schluss: Es lässt sich jedoch klar sagen, dass für das 80%- Ziel die Option Power-to-heat günstiger ist als Power-to-gas. Eine knappe Kritik dieser Studie findet sich im Kasten Power-to-heat oder Power-to-gas? Mit einem hohen Anteil fossil erzeugter Wärme neben Wärme aus Direktstrom steht das Papier in Widerspruch zur Leitstudie, nach der im Jahr 2050 kaum noch Erdgas und Heizöl für die direkte Beheizung eingesetzt werden (Bild 24, S. 52). Wenn man der Sicht dieser Studie folgt, so ist zu erwarten, dass der Einsatz von power-to-heat in großen Fernwärmespeichern als Vorläufer einer neuen Form der Direktheizung in normalen Privathaushalten zu betrachten ist. Auch für die umfangreiche Einführung von Nachtspeicherheizungen, die heute die CO 2 -Bilanz und die Heizungsrechnungen belasten, gab es früher scheinbar überzeugende Begründungen. Das Konzept power-to-gas kann nach dem Diskussionspapier weiter erforscht und erprobt werden. Eine Markteinführung sollte jedoch zurückgestellt werden. Die Strategieplattform Power to Gas nennt dagegen in [dena 13b] als Ziel eine Markteinführung von power-to-gas mit einem Anlagenvolumen in Höhe von MW bis 2022 und nennt als Nutzungspfade Mobilität, stoffliche Nutzung in der Industrie, Wärmeversorgung sowie Rückverstromung und langfristig saisonale Speicherung Wärmeversorgung mit Gas und mit Fernwärme Die meisten Gebäude in Hamburg werden zur Erzeugung von Wärme direkt aus dem Erdgasnetz mit Erdgas versorgt. Der Masterplan nennt rund Hausanschlüsse und eine Netzlänge von etwa km. Für diese nicht mit Wärmenetzen versorgten Gebäude sieht die Vision 2050 des Masterplans eine ökologisch recht zufrieden stellende Wärmeversorgung voraus: Diese Gebäude werden mit Wärmepumpen und Solarenergie oder KWK-Anlagen beheizt. Als Brennstoff wird dann möglichst Bioerdgas genutzt. (S. 5) Eine Weichenstellung für die entsprechende Transformation fehlt. Zu den Wärmenetzen erklärt der Masterplan Klimaschutz nicht ohne Stolz: Die Stadt verfügt bereits über ein 770 km langes Fernwärmenetz, das gemeinsam mit den Nahwärmenetzen das größte Wärmenetz Deutschlands bildet. (S. 4) Zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Analyse verfügt noch nicht die Stadt sondern der Vattenfall- Konzern über das Fernwärmenetz. Es wird wahrscheinlich erst gerichtlich geklärt werden, ob Hamburg dieses Netz und die zugehörigen Versorgungsanlagen zurückkaufen kann, wie es der Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz vom beschlossen hat. Das größte Wärmenetz Deutschlands befindet sich nicht in Hamburg, sondern in Berlin. Die große Bedeutung der Hamburger Wärmenetze soll aber keineswegs unterschätzt werden. Etwa Wohnungen sowie ein großer Teil der Nichtwohngebäude werden mit Fernwärme beheizt. Die Anzahl der Übergabestationen beträgt rund ([FHH 13d]). Die Weichenstellungen des Masterplans Klimaschutz für die netzgebundene Wärmeversorgung lassen sich auf die kurze Formel bringen: Unterordnung unter die Planungen der beherrschenden 48

49 Energiekonzerne in Hamburg, Vattenfall und E.ON. Das gilt hinsichtlich der Fernwärmenetze und hinsichtlich der Konkurrenz zwischen Fernwärmeversorgung und direkter Versorgung mit Erdgas. Klare Weichenstellungen zur Öffnung des großen Fernwärmenetzes für klimafreundliche Wärme und für Kosteneinsparungen durch Entflechtung von Fernwärme- und Gasversorgung gibt es nicht. Der Masterplan weiß: Ideal für die Verwendung von Wärme aus Erneuerbaren Quellen oder industrieller Abwärme sind Heizsysteme auf Niedertemperaturbasis. Hierfür sind Heizsysteme auf geringerer Temperaturbasis zu schaffen. Dies ermöglicht es auch, das Potential vieler Gewerbebetriebe, insbesondere auch im Hafen, für die Einspeisung von Abwärme auszuschöpfen. Wie aber das große Fernwärmenetz für solche Wärmebeiträge geöffnet werden kann und soll, wird nicht thematisiert. Dass es möglich wäre, zeigt sich am kleineren Wärmenetz, das E.ON Hanse in Hamburg betreibt: Die E.ON Hanse Gruppe öffnet ihre Wärmenetze für ihre Geschäftspartner mit der Möglichkeit, klimafreundliche Energie in das Netz einzuspeisen, dort zu speichern und wieder zu entnehmen. (S. 5) Allerdings ist noch nicht bekannt, in welchem Umfang tatsächlich Fremdwärme in dieses Netz eingespeist wird und wie groß der Anteil von Abwärme und von erneuerbarer Wärme ist. Der Anteil erneuerbarer Wärme beispielsweise aus Solarkollektoren erscheint recht gering zu sein. In der politischen Konfrontation vor dem Volksentscheid vom bemühte sich der SPD- Senat hartnäckig darum, zu leugnen, dass Fernwärmeversorger ab einer Anschlussdichte, die in Hamburg in der Regel vorliegt, ein Quasimonopol besitzen (beispielsweise in der Anhörung mehrerer Bürgerschaftsausschüsse zur Volksinitiative [FHH 11f], S. 46 und 47). Das Bundeskartellamt erklärte dagegen nach seiner Sektoruntersuchung Fernwärme zur Marktbeherrschung bei Fernwärme unmissverständlich: Der jeweilige Fernwärmeversorger ist in dem Gebiet, in dem er die Versorgung mit Fernwärme übernommen hat, marktbeherrschend. Dabei ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob das betreffende Gebiet einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass der jeweilige Wärmebezieher keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten besitzt, auf andere Beheizungsvarianten umzusteigen. ([Kartellamt 12], Rn 190, 191) Anlass für die unhaltbare Positionierung des SPD-Senats dürfte die Forderung nach einer Öffnung des von Vattenfall betriebenen großen Fernwärmenetzes gewesen sein, die ihren Höhepunkt in einer von der Verbraucherzentrale Hamburg herbeigeführten Erklärung des Bundeskartellamts vom fand ([Kartellamt 11b], [Verbr HH 12]). Aus [FHH 12b] geht hervor, dass der SPD-Senat zwar in seinem Regierungsprogramm wünschte, sicher(zu)stellen, dass mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme möglichst dezentral in die Fernwärmenetze eingespeist werden kann, dass Vattenfall aber unter Hinweis auf die technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Öffnung des bestehenden Hochtemperatur-Netzes diese für das bestehende Netz verweigerte. Der Senat gibt an, eine Auseinandersetzung hierüber zurückgestellt zu haben, weil ohnehin ein Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz zur Durchleitung erzeugter Energie an Abnehmer des Produzenten besteht. Dies ist später in einem Schreiben des Bundeskartellamts an die Verbraucherzentrale Hamburg vom 22. Dezember 2011 bestätigt worden. Auch im Masterplan Klimaschutz stellt der Senat die Auseinandersetzung zurück und nennt lediglich die im Wärmenetz von E.ON Hanse bestehende Öffnung für klimafreundliche Wärme. Weitere Punkte, bei denen mögliche Weichenstellungen an die Konzerninteressen angepasst wurden, obwohl sie kaum mit der Vision 2050 vereinbar sind: 49

50 Laut Masterplan ist zu prüfen, ob durch ergänzende Wärmeerzeugungsmaßnahmen Verluste im Fernwärmesystem reduziert werden können. Das als Ersatz für das veraltete Kohlekraftwerk Wedel geplante neue GuD-Heizkraftwerk soll jedoch nach dem Willen von Vattenfall trotz der Wärmeverluste der sehr langen Fernwärmeleitung von Wedel ins Zentrum von Hamburg wieder in Wedel und nicht näher an den Verbrauchsschwerpunkten errichtet werden. Wie rasch Kohle als derzeit überwiegende Wärmequelle der Fernwärme vollständig durch klimaschonendere Energieträger ersetzt werden soll, bleibt unklar. Im Basisgutachten [Groscurth 10a] wird die Aufspaltung des großen Fernwärmenetzes in kleinere Einheiten vorgeschlagen. Der Masterplan setzt diesen Gedanken nicht fort. Bei einer öffentlich kontrollierten Wärmeversorgung (Gasnetz und Fernwärmenetz) würden sich die Kosten und damit auch die Verbraucherpreise durch den Rückbau von Gas- oder Fernwärmeleitungen in ausgewählten Stadtgebieten senken lassen. Hierfür müssten am besten beide Energienetze in städtischer Verfügung sein. Der Masterplan sieht einen Ausbau des Fernwärmenetzes, besonders in Gebieten mit dichter Mehrfamilienhausbebauung vor. Bei einer Erhöhung der Anzahl fernwärmeversorgter Gebäude wie in den Kooperationsvereinbarungen von 2011 [FHH 11e] würde der Gesamtbedarf an Fernwärme mindestens zwei Jahrzehnte lang nicht sinken, sofern die Sanierungsrate nicht außergewöhnlich steigt (Bild 23). Ein Dilemma für die Fernwärmeversorgung durch energetische Sanierung, wie von manchen Autoren befürchtet ([Maaß 12]), ist also nicht zu erwarten Wärmebedarf des großen Fernwärmenetzes in Hamburg Fernwärmebedarf in GWh Sanierung nach dem Trend vollständige Sanierung bis Bild 23: Fernwärmebedarf des großen Fernwärmenetzes in Hamburg (2012 bereits saniert: 24 %; Sanierungsrate nach dem Trend: 0,7 %/a; vollständige Sanierung bis 2050: 2,0 %/a; Sanierungstiefe: 50 %) Allerdings würde nach der Sanierung ganzer Quartiere die dorthin zu liefernde Fernwärme erheblich zurückgehen. Quartiersanierungen erfordern also erhöhte Flexibilität des lokalen Wärmenetzes und der Erzeuger. Wenn in Zukunft sowohl die Fernwärmeversorgung als auch die Moderation von Quartiersanierungen kommunal gesteuert werden können, sind solche Prozesse wesentlich leichter zu organisieren. Sie eröffnen auch Chancen für die Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung. Hamburg als Bundesland und Kommune ist bei der Gebäudesanierung gefordert: 50

51 Sanierungsbereitschaft: Ein rein betriebswirtschaftlich kalkulierender Fernwärmeversorger wird dazu tendieren, hohe Anschlussleistungen und große Wärmelieferungen zu verkaufen. Energetische Sanierung läuft dieser Interessenlage entgegen. Sanierungsgrad: Hamburg hat mit der Hamburgischen Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) verhindert, dass bei energetischen Sanierungen nur ein sehr mäßiger Sanierungsgrad umgesetzt wird, wie ihn die EnEV bei niedrigen Primärenergiefaktoren von Fernwärme zulassen würde. Sanierungszeitpunkt: Wirtschaftlich sehr vorteilhaft ist eine Verbindung der energetischen Sanierung mit einer ohnehin notwendigen Modernisierung. Der Modernisierungszeitpunkt liegt aber im Ermessen des Gebäudebesitzers, oft innerhalb eines weiten Zeitbereichs. Bei Fernwärmeversorgung könnten die Gebäudebesitzer dazu tendieren, die Gebäudesanierung aufzuschieben. Bei einer kommunalen Versorgung ist dieses Problem leichter zu lösen (z. B. durch Quartiersanierungen) Einsatz von erneuerbarer Wärme Vom Masterplan Klimaschutz könnten als Weichenstellungen bei der leitungsgebundenen Wärmeversorgung Hamburgs der Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, der Umstieg auf den Übergangsenergieträger Erdgas und der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien und von Abwärme erwartet werden. Immerhin wurden im Jahr 2007 noch etwa 65 % der in das große Hamburger Fernwärmenetz eingespeisten Wärme mit Steinkohle erzeugt. Nicht im Weichenstellungs-Teil II, sondern nur in Teil III.1 erinnert sich der Masterplan im Zusammenhang mit dem für die Fernwärmeversorgung geplanten GuD-Kraftwerk an das Basisgutachten [Groscurth 10a]: Der Verzicht auf Steinkohle als Energieträger für die Fernwärmeerzeugung wurde gutachterlich als einer der wichtigsten Beiträge zur Verringerung der CO 2 -Emissionen in Hamburg identifiziert. (S. 13) Vattenfall plante in diesem Sinn seit 2011, das veraltete, kohlegefeuerte Heizkraftwerk Wedel durch ein Gasturbinen-und-Dampfkraftwerk (GuD) zu ersetzen, das wegen eines integrierten Wärmespeichers hochtrabend als Innovationskraftwerk bezeichnet wurde. Sollte dieses Vorhaben auch nach dem am beschlossenen Volksentscheid zum Zurückkauf der Hamburger Energienetze verwirklicht werden, so würden immer noch etwa 36 % der Fernwärme in dem im Jahr 1993 errichteten Kraftwerk Tiefstack erzeugt, in dem Steinkohle verbrannt wird. Außerdem plante Vattenfall, Abwärme vom neuen Steinkohlekraftwerk Moorburg mittels einer neuen Fernwärmeleitung im Süderelbe-Gebiet zu verwerten. Eine Weichenstellung gegen die in den Kraftwerken Tiefstack und Moorburg eingesetzte Steinkohle findet sich im Masterplan nicht, wahrscheinlich aus Rücksichtnahme auf den Partner Vattenfall. Sehr allgemein heißt es nur Für die netzgebundene Wärmeversorgung lassen sich durch den Einsatz anderer Brennstoffe und Optimierungen an der Netzstruktur weitere Effizienzpotenziale erschließen. Als E- nergieträger kommen Windstrom, Abwärme, Solarthermie, Biomasse und eventuell auch die Geothermie in Betracht. Gas bleibt dabei zumindest ein wichtiger Brücken- Energieträger. (S. 5) Die Umstellung von Fernwärme mit Kohlefeuerung auf Fernwärme mit Erdgasverbrennung ist zwar ein Schritt, durch den die CO 2 -Emissionen vermindert werden können. In Kombination mit Wärmespeichern kann auch der gekoppelt erzeugte Strom zur Flexibilisierung der Stromerzeugung beitragen. Die spezifischen CO 2 -Emissionen von fossilem Erdgas werden sich aber in absehbarer Zeit dadurch erhöhen, dass immer mehr unkonventionelles Erdgas gefördert werden wird. Daher ist auf Dauer nicht viel gewonnen, wenn der Brücken-Energieträger Erdgas nicht mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzt wird. 51

52 Welche Weichenstellungen enthält der Masterplan in dieser Hinsicht? Das Umweltbundesamt hält den Anbau von Biomasse zum alleinigen Zweck einer energetischen Nutzung für nicht vertretbar insbesondere wegen Nutzungskonkurrenzen um Anbauflächen und wegen negativer Auswirkungen auf Wasser, Boden, Biodiversität und Naturschutz. Der Einsatz von Biomasse erfolgt in der Studie [UBA 13b] im Jahr 2050 daher nur, insoweit sie aus Abfällen und Reststoffen gewonnen werden kann (Kaskadennutzung: [Arnold 09], [WBGU 09a], [WBGU 09b]). Leprich sieht dagegen in Biomasse, auch aus nachwachsenden Rohstoffen, die Königsoption, um den unflexiblen Must-Run-Sockel aus Großkraftwerken von 15 bis 20 GW abzulösen ([Leprich 13]). Nach den nationalen Energieszenarien von [Nitsch 12] sollte der Einsatz von Biomasse für Raumwärme nach 2015 kaum mehr erhöht werden (Bild 24): Der heute dominierende Einsatz von Biomasse (91% der gesamten Erneuerbaren im Wärmesektor) kann aufgrund des begrenzten Potenzials nicht mehr in größerem Umfang ausgeweitet werden. Der individuelle Biomasseeinsatz in Einzelheizungen sollte sogar zugunsten von Wärmenetzen verringert werden. Bild 24: Endenergieeinsatz für Raumwärme einschließlich Stromeinsatz (in Szenario 2011a von [Nitsch 12]) Im Masterplan Klimaschutz ist zum Thema Biomasse Widersprüchliches zu finden. Einerseits ist eine Beschränkung auf Biobrennstoffe aus der Metropolregion positiv zu vermerken: energetische Nutzung von Biomasse, die im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege in Hamburg anfällt, und in gewissem Umfang auch aus nachhaltiger Produktion in der Metropolregion bezogen werden kann (S. 4) Förderung Bioenergie: Die Förderung von Einzelanlagen zur Verbrennung von Biomasse wird fortgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf größeren Anlagen (>100 kw) im Gewerbe oder auf der Wärmeeinspeisung in Nah- und Fernwärmenetze. Ausgebaut werden soll auch die KWK-Technik, durch die es möglich ist, parallel zur Wärme auch elektrischen Strom zu erzeugen. (S. 13) Andererseits wird auf S. 13 unter dem Stichwort Brennstoffwechsel referiert, dass im Kooperationsvertrag mit Vattenfall vereinbart wurde zu prüfen, ob im Kohle-Heizkraftwerk Tiefstack die Biomasse-Mitverbrennung wirtschaftlich ermöglicht werden kann. Dadurch würde der CO 2 -Faktor der Fernwärmeversorgung in Hamburg verbessert. 52

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