Niedersächsisches Kultusministerium. Vorläufige Handreichungen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niedersächsisches Kultusministerium. Vorläufige Handreichungen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung"

Transkript

1 Niedersächsisches Kultusministerium Vorläufige Handreichungen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Stand:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG Rechtliche Vorgaben Regelungen zum Datenschutz Konzeptionelle Einbettung 4 2. HINWEISE ZUR UMSETZUNG Vorschlag zur Beschreibung der individuellen Lernentwicklung Primarbereich Sekundarbereich I ABLAUFPLANUNG Grundschule Weiterführende Schulen Beteiligung der Schülerinnen und Schüler Mitwirkung der Erziehungsberechtigten Mitwirkung anderer Fachkräfte 27 MATERIALHINWEIS 27

3 1. Einleitung Lehren und Lernen finden in der Schule in der Regel in Gruppen statt, beides ist aber zugleich ein sehr individueller Vorgang. Für den Unterricht bedeutet dieses u.a., dass Lehren dann besonders effektiv ist, wenn die Kenntnisse über die Lernenden in die Planung und die Durchführung des Unterrichts einfließen und die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Lehrkräfte wissen dies und lernen vom Beginn ihrer Ausbildung an, die gründliche Reflexion über ihre Lerngruppe. Doch fehlt oft ein gemeinsamer Austausch über die zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler. Dem Beobachten und dem Gespräch der Lehrkräfte über die Beobachtungen fallen damit eine besondere Rolle zu. Beide schärfen das Bewusstsein für Lernprozesse und haben damit auch Rückwirkung auf die Gestaltung des Unterrichts. Lehrkräfte vergleichen ihre Beobachtungen über Lernverhalten und Leistungen, beziehen die individuellen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in ihre Planung ein, ziehen Rückschlüsse und beschließen Maßnahmen, die für die individuelle Lernentwicklung förderlich sind. Schülerinnen und Schüler erwerben zunehmend ein Bewusstsein dafür, dass und wie sich Lernfortschritte entwickeln, dass sie Stärken ausbilden und ihre Anstrengungen von Anderen gewürdigt werden. Sie werden so zunehmend befähigt, ein realistisches Bild ihrer Lernmöglichkeiten herauszubilden und Mitverantwortung für ihren Bildungs- und Ausbildungsweg zu übernehmen. Erziehungsberechtigte erhalten über die Zeugnisse hinaus eine Rückmeldung über das Lernen und den Lernstand ihrer Kinder, die deren Entwicklung würdigt und differenzierter als die üblichen Leistungsbewertungen ist. Im Sinne der Erziehungspartnerschaft können Vereinbarungen zwischen Schule und Elternhaus getroffen werden, die gemeinsame Zielvorstellungen verfolgen. Auch die Beiträge und Zielsetzungen anderer am Bildungsprozess Beteiligter, z. B. der Kindertagesstätte, können in eine schlüssige Lernentwicklungsplanung einbezogen werden. 1

4 1.1 Rechtliche Vorgaben Das Recht auf individuelle Förderung ist in 54 Abs. 1 NSchG für alle Schülerinnen und Schüler festgeschrieben. 54 Recht auf Bildung (1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden. Konkretisiert wird dieser Auftrag in den Grundsatzerlassen der einzelnen Schulformen. In allen allgemein bildenden Schulen ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler für die Schuljahrgänge 1 bis 10 (in den Gymnasien bis zum 9. Schuljahrgang) vorgeschrieben. Für jede Schülerin und jeden Schüler ist die individuelle Lernentwicklung zu dokumentieren. Die Dokumentation bildet die wichtigste Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen. Die Dokumentation enthält Aussagen - zur Lernausgangslage, - zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, - zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und - zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler. 1 In der Grundschule wird die Lernausgangslage der Schülerin und des Schülers beschrieben. Die individuelle Lernausgangslage wird von den Lehrkräften in einer Prozessbeobachtung zu Beginn der Schulzeit erhoben. Dabei sollten wenn vorhanden auch Lerndokumentationen des abgebenden Kindergartens einbezogen werden. Die Feststellung der Lernausgangslage bezieht die bisherigen Lernerfahrungen und die Selbsteinschätzung jedes Kindes ein. Bei Bedarf greifen die Lehrkräfte auf Kompetenzen anderer Fachkräfte zurück. 2 Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen und in anderen allgemeinen Schulen ist die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als individuelle Förderplanung anzulegen. 3 In den weiterführenden Schulen wird die von der Grundschule dokumentierte individuelle Lernentwicklung für Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 5 bis 9 (10) fortgeschrieben. 1 a) Die Arbeit in der Grundschule (VORIS 22410); b) Die Arbeit in der Hauptschule (VORIS 22410); c) Die Arbeit in der Realschule (VORIS 22410); d) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums (VORIS 22410); e) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (VORIS 22410); f) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (VORIS 22410); g) Sonderpädagogische Förderung (VORIS 22410) 2 a) Die Arbeit in der Grundschule 3 g Sonderpädagogische Förderung (VORIS 22410) 2

5 Die Aussagen zur Lernausgangslage, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert. Die Klassenkonferenz 4 erörtert die individuelle Lernentwicklung und beschließt die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Die dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist mit Grundlage der Unterrichtung und Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihres Kindes Regelungen zum Datenschutz Die Dokumentation begleitet die Schülerin oder den Schüler vom 1. bis zum 9. bzw. 10. Schuljahrgang. Sie enthält personenbezogene Informationen, für die datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Für die Weitergabe von Schülerdaten gelten die Vorschriften in 31 Abs. 2 NSchG i. d. F. vom : Schulen, Schulbehörden, Schulträger, Schülervertretungen und Elternvertretungen dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule ( 2) und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist; das gilt auch für Gesundheitsämter, soweit sie Aufgaben nach den 56 (Untersuchungen und Gutachten) und 57 (Teilnahme an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege) wahrnehmen, für Träger der Schülerbeförderung, soweit sie Aufgaben nach 114 wahrnehmen, und für personenbezogene Daten von Kindern in Kindergärten, soweit diese vorschulische Förderaufgaben wahrnehmen. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung enthält ausschließlich Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler erfasst werden. Eine Weitergabe beim Übergang in eine andere Schule ist erforderlich, um die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen. Für die Datenweitergabe vom Kindergarten an die Grundschule die auch im Rahmen von gemeinsamen Gesprächen beider Einrichtungen stattfinden kann reicht 31 Abs. 2, letzter Teilsatz, NSchG als Rechtsgrundlage nicht aus, weil für den Schutz der Daten von Kindern in Kindertagesstätten darüber hinaus besondere Vorschriften des Sozialgesetzbuches gelten. Darum ist in diesem Fall grundsätzlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. 6 Erfahrungsgemäß werden aber nicht alle Erziehungsberechtigten mit diesem Austausch personenbezogener Daten einverstanden sein. Darum ist zunächst einmal bei den Erziehungsberechtigten um Verständnis und Unterstützung zu werben, weil dieser Datenaustausch nicht in erster Linie dem Kindergarten oder der Schule, sondern der Verbesserung der Möglichkeiten zur individuellen Förderung des Kindes dient. 4 Während der Pilotphase kann die Erörterung der Dokumentation auch im Rahmen einer pädagogischen Dienstbesprechung, auch in einem Team, erfolgen. 5 b) Die Arbeit in der Hauptschule; c) Die Arbeit in der Realschule; d) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums; e) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule; f) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule 6 Die Rechtslage in diesem Bereich wird sich möglicherweise demnächst ändern. Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise im Internetforum zur Individuellen Lernentwicklung. 3

6 1.3 Konzeptionelle Einbettung Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Schülerin / Schüler Lernausgangslage angestrebte Lernziele und geplante Maßnahmen Beschreibung und Einschätzung der durchgeführten Maßnahmen und der Lernentwicklung Unterricht Klasse Lernsituation der Klasse Lehren und Lernen Beobachten der Lernprozesse Überprüfung der Lernergebnisse Lernkontrollen Schule Lehrpläne, Förderkonzepte Konferenzen Interne Evaluation Land Rahmenrichtlinien, Kerncurricula Vergleichsarbeiten Abschlussprüfungen Inspektion Schulbehörde KMK nationale Bildungsstandards nationale und internationale Vergleichsuntersuchungen 4

7 Das Schaubild zeigt, wie sich die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung mit den anderen Instrumenten (Bildungsstandards, Kerncurricula, Vergleichsarbeiten, Inspektion) in ein System zur Verbesserung der Qualität von Unterricht einfügt. Die Schulen erarbeiten im Zusammenhang ihres Schulprogramms in ihren Konferenzen auf der Grundlage der verbindlichen Kerncurricula schuleigene Arbeitspläne und Förderkonzepte. Neben den curricularen Vorgaben des Landes und den auf dieser Grundlage erarbeiteten schulinternen Arbeitsplänen und Förderkonzepten sind die Beobachtungen zum jeweiligen Stand der individuellen Lernentwicklung der Schülerin und des Schülers als Teil der Dokumentation Ausgangspunkt für die Planung des Unterrichts in den einzelnen Klassen. In der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung wird der individuelle Lernprozess festgehalten und fortgeschrieben. Ein fachlich ausgerichtetes Portfolio kann hierzu eine sinnvolle Ergänzung bilden. Mithilfe des Portfolios können Schülerinnen und Schüler ihren eigenen Lernfortschritt betrachten, reflektieren und kommentieren. Die Leistungsüberprüfung und -bewertung und die Dokumentation ergänzen einander: Mit der Benotung werden Leistungen bezogen auf Bildungsstandards bzw. der in den Curricula ausgewiesenen Kompetenzen gemessen und im Zeugnis festgehalten. Die Leistungsbewertung erfolgt kriterien- und normbezogen und lässt Aussagen über Leistungen zu bestimmten Zeitpunkten zu. Die Dokumentation erfasst prozessual die Entwicklung individueller Lernstände einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst die individuellen Entwicklungspotentiale und die Lernentwicklung. Sie verfolgt u. a. das Ziel, durch entsprechende Unterrichtsplanung Lernangebote und Lernstände miteinander abzustimmen. Sie sollte auch überfachliche Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. 2. Hinweise zur Umsetzung Die folgenden Hinweise sind als Vorschläge für die Pilotphase zu verstehen. Sie sind keine verbindlichen Vorgaben, sondern geben Beispiele dafür, wie die Ergebnisse eines Austausches zwischen den Lehrkräften und allen am Bildungsprozess Beteiligten in möglichst knapper Form zusammengeführt werden können. Den Schulen ist freigestellt, eigene Formen zu entwickeln oder bereits entwickelte zu nutzen. Die vorgestellten Formen der Dokumentation stellen Ausgangslagen fest und geben Beispiele von Planungen für besondere Angebote. Sie sind so gefasst und formuliert, dass sie fortgeschrieben werden können. Weitere Vorschläge werden im Internet unter bereitgestellt 5

8 Für die Entwicklung eines individuellen Lern- oder Unterstützungsangebotes ist die Feststellung der Ist-Situation erforderlich. Was kann die Schülerin oder der Schüler schon im Hinblick auf ein gesetztes Ziel? Welche Faktoren tragen zur weiteren Lernentwicklung bei? Welche Stärken und Potentiale hat der Schüler oder die Schülerin? Sind Probleme bekannt, die die weitere Lernentwicklung verzögern oder beeinträchtigen könnten? Dabei können Potentiale und Probleme in einzelnen Unterrichtsfächern liegen oder fächerübergreifende Wirkungen haben. Sie können auch das Arbeitsverhalten und das soziale Miteinander betreffen. Die Erfassung des Ist-Zustands, also die Beschreibung der Lernausgangslage oder des aktuellen Stands der Lernentwicklung, wird umso präziser, je mehr Informationen einbezogen und je mehr Perspektiven aufgenommen und reflektiert werden. Auf diese Weise kann ein Gesamtbild der Schülerin oder des Schülers entstehen, so dass die Entscheidung darüber, was für ihre oder seine Lernentwicklung notwendig ist, auf eine verlässliche Grundlage gestellt wird. Wesentlich ist dabei, dass der Blick nicht den Defiziten verhaftet ist. Entwicklungen bauen auf dem auf, was bereits vorhanden ist, und nicht auf dem, was fehlt. Zielbestimmungen knüpfen an die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler an. Bei den Überlegungen, welche Lernangebote Schülerinnen und Schüler benötigen, müssen Prioritäten gesetzt werden. Was ist in der nächsten Zeit am wichtigsten? Die Planung individuell abgestimmter Schritte bedeutet nicht, dass ein Angebot für jedes Potential, für jede Schwierigkeit gemacht wird, sondern dass die Priorität der verschiedenen Bereiche in Bezug auf das Gesamtbild der Schülerin oder des Schülers eingeschätzt wird. Lernangebote beziehen sich auf einzelne Unterrichtsfächer oder können fachübergreifend sein. Auf Unterrichtsfächer bezogen können die Maßnahmen der inneren Differenzierung genutzt werden. Fächerübergreifend kann z. B. der Einsatz von Übungshilfen sinnvoll sein oder die Möglichkeit, selbstständig ein Wissensgebiet zu erschließen oder zu vertiefen. In Bezug auf das Arbeitsoder Sozialverhalten können Vereinbarungen mit der Schülerin oder dem Schüler getroffen werden. Die Lernangebote können für einen sehr kurzen oder für einen längeren Zeitraum vorgesehen werden. Unerlässlich ist, dass regelmäßig überprüft wird, ob sie sich fördernd auf die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers auswirken. Wenn dies nicht der Fall ist, muss nicht nur ein neues Angebot gemacht werden, sondern es muss auch bedacht werden, warum das bisherige nicht die erwünschte Wirkung gezeigt hat. Bei erfolgreichen Angeboten wird überprüft, ob sie weiterhin bestehen bleiben oder ob ein anderer Bereich der Lernentwicklung in den Mittelpunkt rücken soll. Damit wird eine erneute Beschreibung des Ist-Zustands eingeleitet und entsprechend wird die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung fortgeschrieben. 6

9 2.1 Vorschlag zur Beschreibung der individuellen Lernentwicklung Aufgrund der Beobachtungen der Lehrkräfte und ggf. anderer Fachkräfte, die mit der Schülerin oder dem Schüler arbeiten, wird die Dokumentation entwickelt. Die Sichtweise der Erziehungsberechtigten und die Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers sind notwendige Bestandteile und werden daher aufgenommen. Durch die Zusammenführung der Informationen aller Beteiligten werden der Ist-Zustand beschrieben und das angestrebte Ziel bestimmt. Das geeignete Vorgehen wird verabredet. Im weiteren Verlauf wird der Erfolg des Vorgehens überprüft. Tabellarische Übersichten bilden ein nützliches und pragmatisches Hilfsmittel zur Erstellung und Fortschreibung der Dokumentation. In einer Übersicht kann das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers eingeschätzt werden. Es kann festgehalten werden, ob ihr oder sein Stand der Lernentwicklung in den Lernbereichen den Anforderungen entspricht oder diese deutlich über- oder unterschreitet. Die Anforderungen ergeben sich aus den Bildungsstandards und den Curricularen Vorgaben. Als weitere wichtige Faktoren ergänzt die eigene Einschätzung der Schülerin oder des Schülers das Bild. Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sind im Sinne der Erziehungspartnerschaft gemeinsam zu erörtern. Auch das weitere Umfeld der Schülerin oder des Schülers sollte ggf. berücksichtigt werden. Für eine entsprechende Übersicht können sich die Eintragungen auf wenige Kategorien beschränken, z. B. + Stärken keine Auffälligkeiten! Unterstützungsbedarf Wenn diese Eintragungen in regelmäßigen Abständen in einer Gesamtübersicht notiert werden, ergibt sich daraus ein Überblick über die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers. Fortdauernder Unterstützungsbedarf wird ebenso erkennbar wie besondere Potentiale. Andere Formen sehen frei formulierte verbale Eintragungen vor, die mehr individuellen Gestaltungsraum ermöglichen. Nur wenn aus der Gesamtübersicht für eine Schülerin oder einen Schüler deutlich wird, dass das Anforderungsniveau deutlich über- oder unterschritten wird, muss eine weitergehende Planung erfolgen. Auf der Basis einer Beschreibung des Ist-Zustands sind in diesem Fall Ziele zu bestimmen, die die Schülerin oder der Schüler in einem festgelegten Zeitraum erreichen soll. Es ist zu planen, mit welcher Maßnahme diese Ziele erreicht werden sollen. Außerdem ist zu verabreden, wann überprüft werden soll, ob die gewählte Maßnahme wirksam war. Auch diese ausführlicheren Planungsschritte können in einer Übersicht festgehalten werden. 7

10 2.2 Primarbereich Zur Erfassung der Grunddaten stellt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer des ersten Schuljahrgangs in Absprache mit den Fachlehrkräften und anderen Fachkräften (in der Grundschule z. B. aus der Kindertagesstätte) die Grunddaten für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse zusammen. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein Schülerbogen angelegt, in den während der gesamten Grundschulzeit Eintragungen vorgenommen werden. Die Eintragungen können durch Zeichen (z. B. +,,!) oder in Textform erfolgen. Es kann sich als nützlich erweisen, die Angaben zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern regelmäßig (z. B. halbjährlich) in eine Klassenübersicht zu übertragen. Eine solche Klassenübersicht lässt dann deutlich erkennen, ob es in bestimmten Lernbereichen mehrere Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlichen Angeboten oder Unterstützung gibt. Daraus können wichtige Hinweise für die Erstellung eines Förderkonzepts für die Klasse und ggf. auch klassenübergreifende Maßnahmen gewonnen werden. Z. B. können zusätzliche Angebote gebündelt werden. Nach Auswertung der Übersichten ist zu entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen geplant werden müssen. Nur in diesen Fällen wird ein Einzelplan für eine Schülerin oder einen Schüler erstellt. Die Planung der notwendigen Maßnahmen für eine einzelne Schülerin oder einen einzelnen Schüler umfasst die Beschreibung des Ist-Zustands in Bezug auf einen Lern- oder Verhaltensbereich, die Zielsetzung und die Gestaltung der Maßnahme sowie Art und Zeitpunkt der Überprüfung. Die Maßnahme wird mit der Schülerin oder dem Schüler erörtert. Ggf. werden die Erziehungsberechtigten einbezogen. Verabredungen werden notiert. Damit ist das Vorgehen für alle Beteiligten transparent. 8

11 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernausgangslage Schülerbogen + - Stärke nicht auffällig! Unterstützungsbedarf Es sind auch Eintragungen in Textform möglich! Name Klasse Nach der Anmeldung 1. Schjg. Herbst 1. Schjg. Jan/Feb 1. Schjg Apr/Mai 2. Schjg. Herbst 2. Schjg. Frühj. 3. Schjg. Herbst 3. Schjg. Frühj. 4. Schjg. Herbst 4. Schjg. Jan. Sozialverhalten Arbeitsverhalten Deutsch Mathematik Sachunterricht Musisch-kulturelle Bildung Sport Englisch Religion Individuelle Stärken Selbsteinschätzung Es soll eine Selbsteinschätzung durch die Schülerin oder den Schüler erfolgen. Die Eintragung wird durch die Lehrkraft vorgenommen. Zusammenarbeit Schule / Erziehungsberechtigte Absprachen, Ergebnisse einer möglichen Erziehungsvereinbarung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen 9

12 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernausgangslage Klassenbogen + - Stärke nicht auffällig! Unterstützungsbedarf Es sind auch Eintragungen in Textform möglich! Klasse: Name der Schülerin oder des Schülers Sozialverhalten Arbeitsverhalten Deutsch Mathematik Sachunterricht Musisch-kulturelle Bildung Sport Englisch Religion Individuelle Stärken Selbsteinschätzung Es soll eine Selbsteinschätzung durch die Schülerin oder den Schüler erfolgen. Die Eintragung wird durch die Lehrkraft vorgenommen. Zusammenarbeit Schule / Erziehungsberechtigte Absprachen, Ergebnisse einer möglichen Erziehungsvereinbarung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen 10

13 Einzelplan Muster Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand Angestrebtes Ziel Geplante Maßnahme Überprüfung Ein Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Folgende Vereinbarungen / Absprachen wurden getroffen: 11

14 Einzelplan Beispiel Knut Meier 1 b 2004/ Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Frau Müller Erstlesen / Deutsch Frau Müller Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand - Knut liest von sich aus unbekannte Fibeltexte sinn entnehmend - und schreibt schon kleine - relativ lautgetreue Wörter und auch Sätze. Angestrebtes Ziel - Knut soll seine Lese- und Schreibfreude behalten und seine Kompetenzen erweitern, sowohl im sinn entnehmenden und sinn gestaltenden Lesen - als auch im richtigen Schreiben lautgetreuer Wörter und Schlüsselwörter (und, ein, auf, ). Geplante Maßnahme Knut bekommt schwierigere Lese- und Schreibaufgaben: - Leseblätter mit Sätzen und kurzen Texten mit Handlungsanweisungen: Rätsel, Malaufträge.und Fehler in Sätzen/Texten finden - Geschichten, Kinderbücher auch Sachbücher - lesen - Schreibanlässe schaffen: Tagebuch, Briefe, Geschichten - Schreiben am Computer mit Rechtschreibkontrolle, um eigene Fehler zu erkennen Überprüfung - den Mitschülerinnen und -schülern vorlesen/vorstellen, was er gelesen hat, wenn er es möchte - lautgetreue Wörterdiktate - Sammelmappe ( Portfolio ) mit den Texten anlegen, die er gelesen/geschrieben hat Ein Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Folgende Vereinbarungen / Absprachen wurden getroffen: Lesehausaufgaben in einer von Knut gewählten Lektüre; differenzierte Hausaufgaben beim Schreiben, je nach Könnens- und Entwicklungsstand 12

15 Einzelplan Beispiel Maria Petersen 1 b 2004/ Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Frau Müller Erstlesen / Deutsch Frau Müller Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand - Maria kann nur wenige eingeführte Buchstaben wieder erkennen und benennen (u, a, f, l), die anderen verwechselt sie bzw. erkennt/benennt sie gar nicht. - Das Zusammenziehen von Lauten / Buchstaben gelingt ihr nur teilweise. Angestrebtes Ziel - Sicherheit herstellen im Wieder erkennen der eingeführten Buchstaben, - Phonem-Graphem-Zuordnung - Synthesefähigkeit grundlegend erarbeiten Geplante Maßnahme Gezielte Maßnahmen in der Einzel- oder Kleingruppenarbeit: - Buchstaben mit allen Sinnen festigen: o o Lautunterstützung durch Lautgebärden besonders: sensomotorische Übungen wie: Buchstaben kneten, fühlen, ertasten Überprüfung - Buchstabendiktate - Anlaute Bildern zuordnen - lautgetreue Wörter vorlesen lassen und/oder Bildern zuordnen - lautreine/-getreue Wörter mit einfacher Lautstruktur erlesen ( ma, mi, fa ) Ein Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Folgende Vereinbarungen/Absprachen wurden getroffen: Tägliches Üben mit Material/Unterlagen nach Absprache zu Hause / tägliches Üben in Einzel- oder Kleingruppenarbeit im Unterricht, evtl. mit Hilfe von Mitschülerinnen und -schülern 13

16 2.3 Sekundarbereich I Zur Erfassung der Grunddaten stellt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer des fünften Schuljahrgangs in Absprache mit den Fachlehrkräften und ggf. anderen Fachkräften die Grunddaten für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse zusammen. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein Schülerbogen angelegt, in den vom fünften bis zum zehnten Schuljahrgang regelmäßig Eintragungen vorgenommen werden. Die Eintragungen können durch Zeichen (z. B. +,,!) oder in Textform erfolgen. Es kann sich als nützlich erweisen, die Angaben zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern regelmäßig (z. B. halbjährlich) in eine Klassenübersicht zu übertragen. Eine solche Klassenübersicht lässt dann deutlich erkennen, ob es in bestimmten Lernbereichen mehrere Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an zusätzlichen Angeboten oder Unterstützung gibt. Daraus können wichtige Hinweise für die Planung weiterer Maßnahmen gewonnen werden. Z. B. können Unterstützungsangebote gebündelt werden. Nach Auswertung der Übersichten ist zu entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen geplant werden müssen. Nur in diesen Fällen wird ein Einzelplan für eine Schülerin oder einen Schüler erstellt. Die Planung der notwendigen Maßnahmen für eine einzelne Schülerin oder einen einzelnen Schüler umfasst die Beschreibung des Ist-Zustands in Bezug auf einen Lern- oder Verhaltensbereich, die Zielsetzung und die Gestaltung der Maßnahme sowie Art und Zeitpunkt der Überprüfung. Die Maßnahme wird mit der Schülerin oder dem Schüler erörtert. Ggf. werden die Erziehungsberechtigten einbezogen. Verabredungen werden notiert. Damit ist das Vorgehen für alle Beteiligten transparent. Insbesondere dann, wenn mehrere Fachlehrkäfte in einer Klasse eingesetzt sind, kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Bögen als Eingabemaske für die elektronische Datenweitergabe einzurichten. Damit können längere Bearbeitungszeiten (wie sie bei einem Umlaufverfahren entstehen würden) vermieden werden. 14

17 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernausgangslage Schülerbogen + - Stärke nicht auffällig! Unterstützungsbedarf Es sind auch Eintragungen in Textform möglich! Name Klasse 5.Schjg. Herbst 5.Schjg. Frühjahr 6.Schjg. Herbst 6.Schjg. Frühjahr. 7.Schjg. Herbst 7.Schjg. Frühjahr. 8.Schjg. Herbst 8.Schjg. Frühjahr. 9.Schjg. Herbst 9.Schjg. Frühjahr. 10.Schjg. Herbst Sozialverhalten Arbeitsverhalten Deutsch 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache weitere Fremdsprachen Mathematik Physik / Biologie/ Chemie / Informatik Geschichte / Politik / Erdkunde Wirtschaft Technik/Hauswirtschaft Musik / Kunst Darstellendes Spiel Gestaltendes Werken Textiles Gestalten Religion Werte und Normen Sport Individuelle Stärken Selbsteinschätzung Es soll eine Selbsteinschätzung durch die Schülerin oder den Schüler erfolgen. Die Eintragung wird durch die Lehrkraft vorgenommen. Zusammenarbeit Schule/ Erziehungsberechtigte Absprachen, Ergebnisse einer möglichen Erziehungsvereinbarung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen 15

18 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Lernausgangslage Klassenbogen + - Stärke nicht auffällig! Unterstützungsbedarf Es sind auch Eintragungen in Textform möglich! Klasse: Name der Schülerin oder des Schülers Sozialverhalten Arbeitsverhalten Deutsch 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache weitere Fremdsprachen Mathematik Physik / Biologie/ Chemie / Informatik Geschichte / Politik / Erdkunde Wirtschaft Technik/Hauswirtschaft Musik / Kunst Darstellendes Spiel Gestaltendes Werken Textiles Gestalten Religion Werte und Normen Sport Individuelle Stärken Selbsteinschätzung Es soll eine Selbsteinschätzung durch die Schülerin oder den Schüler erfolgen. Die Eintragung wird durch die Lehrkraft vorgenommen. Zusammenarbeit Schule/ Erziehungsberechtigte Absprachen, Ergebnisse einer möglichen Erziehungsvereinbarung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen 16

19 Einzelplan Muster Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand Angestrebtes Ziel Geplante Maßnahme Überprüfung Ein Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Folgende Vereinbarungen / Absprachen wurden getroffen: 17

20 Einzelplan Beispiel Bianca M. 5 c 2005/06 Oktober/ November Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Herr Winter Mathematik Frau Frühling Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand Themenbereich: Struktur geometrischer Objekte Gute Beobachtungsgabe; Räumliches Sehen gut entwickelt; Aufgaben mit Dreiecken, Vierecken und einfachen Körpern werden sachgerecht und gründlich in kurzer Zeit bearbeitet. Angestrebtes Ziel Ansätze zur Abstraktion fördern. Geplante Maßnahme Komplexere Aufgaben stellen: z. B. mit Vielecken; einfache Beweise zu Dreiecken. Überprüfung Ergebnisse im Klassenverband selbstständig darstellen. Ein Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Oktober / November Folgende Vereinbarungen /Absprachen wurden getroffen: 18

21 Einzelplan Beispiel Roman B. 5 c 2005/06 Oktober/ November Name der Schülerin / des Schülers Klasse Schuljahr Datum Frau Beispiel Deutsch Herr Muster Klassenlehrerin / Klassenlehrer Fach Fachlehrerin / Fachlehrer Beobachteter Ist-Zustand - R. kann Fragen zu Sachtexten beantworten, wenn sich Teile der Frage wortwörtlich im Text befinden - R. hat noch Mühe, in Sachtexten gezielt nach gewünschten Informationen zu suchen und dabei wichtige von unwichtigen Informationen zu unterscheiden Angestrebtes Ziel Sachtexten, die einen dem Alter angemessenen Umfang besitzen, wesentliche Informationen entnehmen und diese Informationen den Fragen zuordnen können Geplante Maßnahme - Zusammenhang zwischen Frage (z. B. nach Verbreitungsgebieten von Tieren) und Antwort enthaltenden Sinnträgern aufzeigen (mögliche Antworten: Ländernamen, Regionen ) - Sinnträger (z. B. Nomen) in Texten suchen und markieren lassen - Überfliegendes Lesen oder Slalomlesen z. B. unter besonderer Berücksichtigung von Nomen/Kombinationen mit Nomen üben - Evtl. Mind-Map einsetzen, um Informationen zu strukturieren Überprüfung - Information und Absprache mit Fachlehrkräften in Biologie, Erdkunde, Geschichte - Umsetzung und Überprüfung im Rahmen des Fachunterrichts in Biologie, Erdkunde, Geschichte - Rückmeldung der Fachlehrkräfte Ein Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler fand statt am Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand statt am Oktober / November zurzeit noch nicht erforderlich Folgende Vereinbarungen /Absprachen wurden getroffen: 19

22 3. Ablaufplanung Die folgenden Hinweise sind als Vorschläge für die Pilotphase zu verstehen. Sie sind keine verbindlichen Vorgaben. Die im Folgenden aufgeführten Abläufe sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Den Schulen ist freigestellt, eigene Formen zu entwickeln oder bereits entwickelte zu nutzen. Bei der Ablaufplanung ist sicherzustellen, dass zu bestimmten von der Schule festzulegenden Zeitpunkten der Stand der Lernentwicklung kritisch gewürdigt wird, den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zu einem Gespräch angeboten wird und bereits durchgeführte Lernangebote auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies sollte in jedem Schulhalbjahr geschehen. Von grundlegender Bedeutung für die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und die damit verbundenen Lernangebote für die Schülerinnen und Schüler ist eine Verständigung aller am Bildungsprozess Beteiligten miteinander. Nur dadurch ist zu gewährleisten, dass alle Potentiale der Schülerin oder des Schülers erkannt werden und Problemen in der Lernentwicklung frühzeitig vorgebeugt oder begegnet werden kann. In der Dokumentation werden die Ergebnisse dieses Austausches in knapper Form festgehalten. 3.1 Grundschule Je besser Lehrkräfte die Lernausgangslage einer Schülerin oder eines Schülers kennen, desto effektiver können sie ihre oder seine persönliche Lernentwicklung planen und unterstützen. Eine Verständigung aller Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen, die mit der Schülerin oder dem Schüler arbeiten, und die Dokumentation ihrer Beobachtungen und möglicher Befunde sowie der Austausch mit den Erziehungsberechtigten bilden die Grundlage für die Lernentwicklungsplanung. Elementarbereich Bereits im Elementarbereich sind Beobachtung und Dokumentation der Bildungsprozesse unerlässliche Instrumente der Bildungsbegleitung der Kinder in den Kindertagesstätten. Zur Vorbereitung auf den Übergang Kindertagesstätte / Schule ist es notwendig, dass sich Vertreterinnen und Vertreter beider Institutionen über die Kompetenzen austauschen, die das Kind während seiner Kindergartenjahre erworben hat. Dies sollte mit gemeinsam durchgeführten Maßnahmen während des gesamten letzten Kindergartenjahres erfolgen. Hierzu zählen z. B. ein regelmäßiger Austausch der sozialpädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätte mit den Lehrkräften der Grundschule über die pädagogischen Konzepte, gegenseitige Hospitationsmöglichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen, wechselseitige Teilnahme an Gremien und Veranstaltungen, Erstellung eines Kooperationskalenders und der gezielte Informationsaustausch zwischen Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften in Bezug auf Entwicklungsstand, Sprachentwicklung und die Einschätzung der Schulfähigkeit des Vorschulkindes. In diesen Informationsaustausch können auch die Erziehungsberechtigten einbezogen werden. (Weitere Anregungen für gemeinsame Maßnahmen finden sich bei den Hinweisen zur Umsetzung und im Anhang des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für 20

23 Kinder 7 ). Bereits vor der Einschulung sollten erste Fördermaßnahmen geplant und eingeleitet werden. Notwendige außerschulische Fördermaßnahmen sind ausdrücklich einzubeziehen. Die aufgrund der gemeinsamen Maßnahmen gewonnenen Hinweise und die Einschätzungen aus den Gesprächen mit den Erzieherinnen und Erziehern, den Eltern und dem Kind (Lernerfahrungen und Selbsteinschätzung) der Sprachstandsfeststellung der schulärztlichen Untersuchung und ggf. aus vorschulischen Therapien und Förderprogrammen (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik) bilden wesentliche Grundlagen der Feststellung der Lernausgangslage beim Schuleintritt. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt sind der Austausch aller am Bildungsprozess Beteiligten für die individuelle Bildungsplanung und die Dokumentation der Ergebnisse wichtig und für Kindertagesstätten und Grundschulen verbindlich. Während der Grundschulzeit finden regelmäßig Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern über die Lernentwicklung statt. Die Lehrkraft hält fest, dass ein Gespräch stattgefunden hat. Dies kann in der Dokumentation vermerkt werden. Die Dokumentation kann auch den Erziehungsberechtigten zur Abzeichnung vorgelegt werden. Darüber entscheidet die Schule. Bei halbjährlicher Fortschreibung der Dokumentation sollen zweimal pro Schuljahr Eltern-/Schülerberatungstage oder Beratungsgespräche an die Pädagogischen Dienstbesprechungen angebunden werden. So erhalten Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung über das Lernen und den Lernstand, die nicht nur an Zensuren ausgerichtet ist. Als Orientierungshilfe sind die Termine in der beigefügten tabellarischen Übersicht aufgeführt. Zu den Pädagogischen Dienstbesprechungen lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein, lediglich zur Zeugniskonferenz im Januar des 4. Schuljahres lädt die Schulleitung ein. Bei dieser Konferenz wird unter Einbeziehung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung über die Schullaufbahnempfehlung entschieden. Teilnahme an den Pädagogischen Dienstbesprechungen Grundsätzlich nehmen alle Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, an der Pädagogischen Dienstbesprechung teil. Die Teilnahme der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der muttersprachlichen Lehrkräfte und derjenigen Personen/Therapeuten, die das Kind im außerschulischen Bereich betreuen/behandeln, ist erwünscht. Zu den Pädagogischen Dienstbesprechungen im ersten Schuljahr sollten die sozialpädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätte eingeladen werden. Durch die gegenseitige Information aller Beteiligten über das Lern- und Leistungsverhalten werden die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich und umfassend in den Blick genommen. Hieraus werden Maßnahmen zur Förderung der individuellen Lernentwicklung abgeleitet. 7 Im Internet abrufbar unter Themen Kindertagesstätten 21

24 Vorschlag: Fortschreibung der Dokumentation in jedem Schulhalbjahr Zeit vor der Einschulung / Schuljahr Zeitpunkt Pädagogische Dienstbesprechungen / Erstellen eines Lernentwicklungsplans Kindergarten Schulanmeldung Klasse 1 Klasse 2/3 Klasse 4 Ein Jahr vor der Einschulung im September vor der Einschulung vor den Herbstferien Oktober/November Januar/Februar April/Mai Oktober/November November/Dezember März/April April/Mai November November/Dezember Januar empfohlen werden - Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen von Kita und Schule. - Erstellung eines individuellen Lernentwicklungsplans Erste Eintragungen aufgrund der - Ergebnisse der Gespräche mit den sozialpädagogischen Fachkräften in den Kindertagesstätten - Sprachstandsfeststellung - schulärztliche Untersuchung - Gespräche mit den Eltern, mit dem Kind 1. Pädagogische Dienstbesprechung Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche 2. Pädagogische Dienstbesprechung Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche 3. Pädagogische Dienstbesprechung 1. Pädagogische Dienstbesprechung Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche 2. Pädagogische Dienstbesprechung Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche Pädagogische Dienstbesprechung Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche Zeugniskonferenz unter Einbeziehung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, um Tendenzen für die Schullaufbahnempfehlung zu entwickeln (vorläufige Schullaufbahnempfehlung) Eltern-/Schülerberatungsgespräch im Einzelfall Änderungen / Ergänzungen zur Schullaufbahnempfehlung Mai/Juni zweites Halbjahr bei Bedarf: Eltern-/Schülerberatungsgespräch 8.4 Zur Abstimmung und Koordinierung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen finden regelmäßige Abstimmungsgespräche statt. 8.5 Die Grundschule informiert die weiterführenden Schulen über die am Ende des 4. Schuljahrgangs erreichten Lernstände. 8 8 Die Arbeit in der Grundschule 22

25 3.2 Weiterführende Schulen Maßnahmen zur Förderung der individuellen Lernentwicklung erfolgen sowohl fachbezogen im Fachunterricht als auch fächerübergreifend. Als Grundlage dienen im Wesentlichen die von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den Fachlehrkräften festgehaltenen Beobachtungen. Damit beim Übergang in die weiterführenden Schulformen des Sekundarbereichs I bzw. bei einem Wechsel in der Klassenleitung Brüche bei der individuellen Lernentwicklung vermieden werden, sind Durchsicht und Auswertung der von der Grundschule zugeleiteten Dokumentation zur Lernentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler Aufgabe der Klassenleitung. Beides sollte zeitnah nach Übernahme einer Klasse bzw. zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Gegebenenfalls können dann rechtzeitig Informationen an Fachlehrkräfte weitergegeben werden, um individuelle Maßnahmen fortführen bzw. einleiten zu können. Unabhängig davon halten die Fachlehrkräfte bis zur zusammenfassenden Sichtung ihre Beobachtungen auf geeigneten Formblättern (s. 2. Hinweise zur Umsetzung) fest. Sie bilden die Grundlage für Entscheidungen über weitere Maßnahmen zur Förderung der individuellen Lernentwicklung im jeweiligen neuen Schuljahrgang. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die empfohlene Fortschreibung der Dokumentation in jedem Schulhalbjahr. Im Oktober / November erfolgt eine erste zusammenfassende Sichtung und Auswertung im Rahmen von Besprechungen der Lehrkräfte einer Klasse (pädagogische Dienstbesprechung oder Klassenteambesprechung). Dabei wird die Lernentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers erörtert, über notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung beraten und über die weitere Umsetzung entschieden. Pädagogisch sinnvoll und wünschenswert ist die Beteiligung aller in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, z. B. in einer Klassendienstbesprechung. Dies wird jedoch aus organisatorischen Gründen und vor dem Hintergrund, dass viele Lehrkräfte aufgrund des verstärkten Fachunterrichts im Sekundarbereich I in zahlreichen Klassen unterrichten, nicht immer möglich sein. Alternativ können die Sichtung und Auswertung im Rahmen der Besprechung eines Klassenteams erfolgen, das aus der Klassenlehrkraft und möglichst zwei Fachlehrkräften bestehen sollte. Alle Fachlehrkräfte leiten dem Team dazu die Bögen mit den fachspezifischen bzw. fachübergreifenden Beobachtungen zu. Das Klassenteam beteiligt zur Planung individueller Lernangebote die entsprechenden Lehrkräfte. Es informiert alle Lehrkräfte der Klasse. Es wird empfohlen, an die Pädagogischen Dienstbesprechungen zeitnah Eltern-/Schülerberatungstage bzw. Beratungsgespräche anzubinden. Bei den Beratungstagen bzw. bei frei vereinbarten Gesprächsterminen werden mit den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten die individuellen Lernentwicklungspläne besprochen und Aufgaben und Vorgehen festgelegt. Die Lehrkraft hält fest, dass ein Gespräch stattgefunden hat. Dies kann in der Dokumentation vermerkt werden. Die Dokumentation kann auch den Erziehungsberechtigten zur Abzeichnung vorgelegt werden. Darüber entscheidet die Schule. 23

26 Im März / April erfolgt eine zweite zusammenfassende Sichtung und Auswertung. Dies dient zum einen der Überprüfung der bisher eingeleiteten Maßnahmen in Hinblick auf das Erreichen der angestrebten Zielsetzung, zum anderen auch der Fortschreibung bzw. Neuaufnahme von Maßnahmen. Die Bestätigung der Vorschläge und deren Besprechung mit den Erziehungsberechtigten sollten wiederum zeitnah erfolgen. Unabhängig von den genannten Terminen werden die Schülerinnen und Schüler über Maßnahmen informiert, die zu ihrer individuellen Lernentwicklung beitragen. Ihnen soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, sich am Prozess aktiv zu beteiligen und die eigene Entwicklung einzuschätzen. Dies macht auch die kontinuierliche Rückmeldung durch die Lehrkräfte erforderlich. 24

27 Vorschlag: Fortschreibung der Dokumentation in jedem Schulhalbjahr Schuljahrgang Zeitpunkt Dienstbesprechung / Lernentwicklungsplanung begleitend 5 Zur Koordinierung des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen findet eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen statt. 9 5 bis 9 (10) Zeitnah nach Schuljahresbeginn Durchsicht und Auswertung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung der Grundschule bzw. vorherigen Klasse durch die Klassenleitung. Ggf. Weitergabe an die Fachlehrkräfte, um individuelle Maßnahmen fortführen bzw. einleiten zu können. Oktober/ November - Dienstbesprechung oder - Klassenteambesprechung (Klassenlehrkraft und mindestens zwei Fachlehrkräfte) - bei Bedarf Klassenkonferenz zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung unabhängig von den Zeugniskonferenzen die Fachlehrkräfte der Klasse leiten dem Klassenteam hierzu die Formblätter für jede Schülerin oder jeden Schüler zu oder alle Fachlehrkräfte tragen in ein Formblatt pro Schülerin oder Schüler eine anschließend Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche Notiz über Durchführung des Gesprächs oder Abzeichnung durch die Erziehungsberechtigten März/April - Dienstbesprechung oder - Klassenteambesprechung (Klassenlehrkraft und mindestens zwei Fachlehrkräfte) - bei Bedarf Klassenkonferenz zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung unabhängig von den Zeugniskonferenzen die Fachlehrkräfte der Klasse leiten dem Klassenteam hierzu die Formblätter für jede Schülerin oder jeden Schüler zu oder alle Fachlehrkräfte tragen in ein Formblatt pro Schülerin oder Schüler ein Überprüfung der Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen Fortschreibung der Lernentwicklungsplanung anschließend Eltern-/Schülerberatungstag / Beratungsgespräche Notiz über Durchführung des Gesprächs oder Abzeichnung durch die Erziehungsberechtigten 9 Vgl. hierzu b) Die Arbeit in der Hauptschule; c) Die Arbeit in der Realschule; d) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums; e) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule; f) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule 25

28 3.3 Beteiligung der Schülerinnen und Schüler Zielsetzungen: Entwicklung der Fähigkeit bei Schülerinnen und Schülern, zunehmend Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen, den eigenen Lernprozess in seinen Ergebnissen zu beurteilen, die eigene Einschätzung mit anderen Rückmeldungen zu vergleichen, realistische Ziele für die eigene Planung zu benennen und in eine konkrete Zeit- und Aufgabenplanung umzusetzen. Im Rahmen der Individualisierung der Lernentwicklungsplanung ist es sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler bei der Erstellung ihres individuellen Lernentwicklungsplans direkt zu beteiligen. Sie sollen ihre Erkenntnisse und Fähigkeiten einbringen und zunehmend Verantwortung für ihre eigene Lernentwicklung übernehmen. Die Schülerinnen und Schüler schätzen sich regelmäßig selbst ein. Durch größtmögliche Transparenz bei der Erstellung, Besprechung und Umsetzung schärfen die Schülerinnen und Schüler ihr Bewusstsein. Durch die systematische Erstellung und Durchführung der individuellen Lernentwicklungsplanung und die Eigenwahrnehmung werden sie sensibilisiert. Damit sind eine höhere Akzeptanz und aktive Beteiligung an Lernangeboten verbunden. Die systematische Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler ihrer Lernfähigkeit sollte deshalb für die Erstellung und Umsetzung der individuellen Entwicklungspläne konsequent genutzt werden. Sie ermöglicht gleichzeitig eine Förderung der Selbstbestimmung und Partizipation von Schülerinnen und Schülern am Lernprozess. Über Zielvereinbarungen kann der Entwicklungsprozess abgesichert werden. 3.4 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte sind Fachleute mit jeweils eigenen Kompetenzen für die Entwicklungsprozesse der Kinder. Sie kennen und beurteilen deren Lebenssituation aus jeweils unterschiedlicher Perspektive. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass sie bei der Entwicklung der Kinder zusammenwirken, Perspektiven entfalten und sich gemeinsamen Zielvorstellungen verpflichtet wissen. Dies kann nur in einem langfristigen Dialog durch Erfahrungsaustausch und gegenseitige Beratung geschehen. Daher sind die Lehrkräfte verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten zu unterrichten. Andererseits benötigt auch die Schule Informationen der Erziehungsberechtigten über deren Kinder. 26

29 3.5 Mitwirkung anderer Fachkräfte Die Mitwirkung anderer Fachkräfte, die am Bildungsprozess der Schülerin oder des Schülers beteiligt sind oder waren, ist anzustreben. Dies betrifft z. B. die Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Schulen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Träger außerschulischer Maßnahmen. Ggf. ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Materialhinweis Es gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen zur individuellen Lernentwicklung. Vorschläge und Erfahrungsberichte zum praktischen Vorgehen werden in der Fachliteratur vorgestellt und in Veröffentlichungen von Schulen zugänglich gemacht. Begleitend zur Pilotphase für die Einführung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung wird ein Internetforum auf dem Niedersächsischen Bildungsserver eingerichtet, das Informationen zur Verfügung stellt und die direkte Kontaktaufnahme von Schulen untereinander ermöglichen soll. Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben Hannover Hannover, August

2.2 Primarbereich durch Zeichen ,!) oder in Textform

2.2 Primarbereich durch Zeichen ,!) oder in Textform Aus: Vorläufige Handreichungen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Stand: 14.07.2005, Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium 2.2 Primarbereich Zur Erfassung der Grunddaten stellt

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium. Handreichungen Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation

Niedersächsisches Kultusministerium. Handreichungen Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation Niedersächsisches Kultusministerium Handreichungen Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation Inhaltsverzeichnis Vorwort des Ministers... 3 Vorbemerkung... 4 1. Einleitung... 4 1.1 Konzeptionelle

Mehr

Die Arbeit in der Oberschule

Die Arbeit in der Oberschule Niedersächsisches Kultusministerium Die Arbeit in der Oberschule RdErl. d. MK v. 7.7.2011 32 81 028- VORIS 22410 zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.6.2015 (SVBl. 2015 Nr. 7, S. 310, ber.

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.

a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen. Übergänge gestalten - hier: Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe APO SI 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten

Mehr

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben

Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Konzept Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben Haupt- und Realschule Salzbergen Erstellung: April 2009 Fortschreibung: Oktober 2010 Konzept Grundsätze im Umgang mit Hausaufgaben für die Haupt- und Realschule

Mehr

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v.

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. 4.10.2005 268163105 (SVBl. 11/2005 S.560) VORIS 22410 Bezug 1. Lesen,

Mehr

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule www.tmbjs.de Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: Januar 2015 1. Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet

Mehr

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln 1. Schulrechtliche Vorgaben A Niedersächsisches Schulgesetz in der

Mehr

Förderkonzept. Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom GS Ochtersum 1

Förderkonzept. Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom GS Ochtersum 1 Förderkonzept Grundschule Ochtersum seit 2001 fortgeschrieben Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.02.2010 Aktualisiert für das Schuljahr 2012/2013 GS Ochtersum 1 Das Förderkonzept ist ein Portfolio, dass

Mehr

Lern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf

Lern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf Lern und Entwicklungsplanung Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf 1 Aufgaben und Ziele Zielgruppe der sonderpädagogischen Förderplanung sind Schülerinnen und Schüler mit

Mehr

E l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10

E l t e r n b r i e f I I I Informationen über die Organisation der Jahrgangsstufen 9 / 10 Wettenbergschule Schaal 60 35435 Wettenberg Wettenbergschule Gesamtschule des Landkreises Gießen Schaal 60 35435 Wettenberg Telefon: +49 (641) 82101 Telefax: +49 (641) 85134 http://www.wettenbergschule.de

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Leitfaden Lernentwicklungsgespräche

Leitfaden Lernentwicklungsgespräche für Eltern und Lehrkräfte am Gymnasium Ohmoor (Stand: 15.10.2012) 1. Warum Lernentwicklungsgespräche? Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind neben den Jahreszeugnissen für alle Hamburger Schüler regelmäßige

Mehr

HOCHBEGABUNG FÖRDERNF

HOCHBEGABUNG FÖRDERNF HOCHBEGABUNG FÖRDERNF Kooperationsverbünde allgemein bildender Schulen und Kindertagesstätten Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, September 2006 Bildungspolitisch... Die Dogmatisierung von Gleichheit

Mehr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule

Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 2. Juni 2014 Nach 17 und 18

Mehr

Konzept zum Übergang Grundschule weiterführende Schule

Konzept zum Übergang Grundschule weiterführende Schule Stand 2012 Konzept zum Übergang Grundschule weiterführende Schule Freiherr-vom-Stein Schule Grundschule der Stadt Hagen Lindenstraße 16a 58089 Hagen Konzept für den Übergang auf die weiterführende Schule

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Konzept zur Leistungskultur und Leistungsbewertung

Konzept zur Leistungskultur und Leistungsbewertung Konzept zur Leistungskultur und Leistungsbewertung 1. Funktion und Zielsetzungen der schulischen Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen

Mehr

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Was ist ein Sonderpädagogischer Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-

Mehr

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule www.tmbjs.de Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: Oktober 2016 1. Wie wird an der Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 5 bis 8 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet?

Mehr

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I.1 Gemeinsame pädagogische Grundlagen von Kindertageseinrichtungen und Schulen (Grundschulen, Sonderschulen) Tageseinrichtungen und Schulen tragen

Mehr

HOCHBEGABUNG FÖRDERN

HOCHBEGABUNG FÖRDERN HOCHBEGABUNG FÖRDERN Kooperationsverbünde allgemein bildender Schulen und Kindertagesstätten Es gilt das gesprochene Wort! Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, Mai 2008 Bildungspolitisch... Die

Mehr

Verordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen

Verordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen Verordnung über die Organisation des Bildungsgangs der Grundschule (Grundschulverordnung) im Land Bremen Vom 07.08.2012 (Brem.GBl. S. 369) Aufgrund des 18 Absatz 6, des 23 Absatz 4 in Verbindung mit 67

Mehr

1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung.

1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung. Förderplanung im GU Stand: 01/2009 1. Rechtliche Grundlagen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert das Recht eines jeden Kindes auf individuelle Förderung. "Jeder junge Mensch hat

Mehr

Vom 06. Juni Gz.:

Vom 06. Juni Gz.: Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem/der Schule XYZ und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hagen 1. Grundsätze der Zusammenarbeit

Mehr

(Termine, Daten, Inhalte)

(Termine, Daten, Inhalte) IV. Dokumentationsbögen / Planungsbögen (I VII) für die Referendarinnen und Referendare hinsichtlich des Erwerbs der geforderten und im Verlauf ihrer Ausbildung am Marie-Curie-Gymnasium Die Referendarinnen

Mehr

Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, Schöneiche / Tel.: (030) / Fax: (030)

Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, Schöneiche / Tel.: (030) / Fax: (030) Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, 15566 Schöneiche / Tel.: (030) 6 4 9 54 94 / Fax: (030) 22 17 11 45 Konzept r Gestaltung des Übergangs von der r Grundschule 1. Einleitung 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe

Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe Vorstellung der Zusammenarbeit Kindergarten-Grundschule in der Stadt und im Kreis Paderborn/NRW Regionalkonferenz Die Leitungen von

Mehr

Kooperationsvertrag. Gemeinde Lehre Marktstraße Lehre Tel.: 05308/699-0

Kooperationsvertrag. Gemeinde Lehre Marktstraße Lehre Tel.: 05308/699-0 Kooperationsvertrag Gemeinde Lehre Marktstraße 10 38165 Lehre Tel.: 05308/699-0 www.gemeindelehre.de Lehre Eitelbrotstraße 37 38165 Lehre Tel.: 05308/6352 E-mail: Kita.Lehre@gemeinde-lehre.de Grundschule

Mehr

Gesamtkonzeption der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden

Gesamtkonzeption der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Die Zusammenarbeit zwischen den sozialpädagogischen BFZ-Fachkräften, den BFZ- Förderlehrkräften und dem Lehrkörper der allgemeinbildenden Schulen basiert auf der Gesamtkonzeption der Modellregion Inklusive

Mehr

Realschule Bleckede. Beratungskonzept. Stand: 02.10

Realschule Bleckede. Beratungskonzept. Stand: 02.10 Beratungskonzept Stand: 02.10 1. Allgemeine Zielsetzung Durch veränderte gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Schülerpersönlichkeiten muss Schule nicht nur das Lehren und Lernen immer wieder kritisch

Mehr

Die Stadtteilschule. Stadtteilschule 1

Die Stadtteilschule. Stadtteilschule 1 Die Stadtteilschule Stadtteilschule 1 Die Stadtteilschule. In der Stadtteilschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam, um die bestmöglichen Leistungen und den höchstmöglichen Schulabschluss

Mehr

Leistungsfeststellung und bewertung ab 2012

Leistungsfeststellung und bewertung ab 2012 V e r l ä s s l i c h e G r u n d s c h u l e Hauptstraße 5 30952 Ronnenberg-Weetzen 05109-52980 Fax 05109-529822 Leistungsfeststellung und bewertung ab 2012 - Gemäß Beschluss der GK am 24.01.2008 und

Mehr

Information. Die Grundschule

Information. Die Grundschule Information Die Grundschule Allgemeines Flexible Eingangsphase Zeugnisse Lernplan Verlässliche Grundschule Betreuungsangebote an Grundschulen Programm gegen Unterrichtsausfall Vergleichsarbeiten Sprachförderung

Mehr

Beurteilungspraxis. N. Bussmann

Beurteilungspraxis. N. Bussmann Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung

Mehr

Leistungskonzept der Paul-Maar-Schule

Leistungskonzept der Paul-Maar-Schule Leistungskonzept der Paul-Maar-Schule I Grundsätzliche Überlegungen zu Leistungsbeurteilung und individueller Entwicklung Ein schuleigenes Leistungskonzept dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der

Mehr

Hausaufgabenkonzept. des. Helmholtz-Gymnasiums. Bielefeld

Hausaufgabenkonzept. des. Helmholtz-Gymnasiums. Bielefeld Helmholtz-Gymnasium Bielefeld Hausaufgabenkonzept des Helmholtz-Gymnasiums Bielefeld Verabschiedet durch die Schulkonferenz am 20.06.2013 (Änderungen durch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Mehr

Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d.

Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d. Hier: Schulkonzept/Entwicklungs- und Arbeitsschwerpunkte 29549 Bad Bevensen Lönsweg 12 Telefon 05821-2460 FAX 05821-477043 Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d. 1. Schulkonzeption 1. 1 Allgemeine

Mehr

Bildungsstandards und niedersächsische Kerncurricula

Bildungsstandards und niedersächsische Kerncurricula Bildungsstandards und niedersächsische Kerncurricula 1 Mit Bildungsstandards und Kerncurricula sind große Erwartungen, aber auch große Befürchtungen verbunden 2 3 Orientierung an den Ich habe Willy das

Mehr

Konzept zur Förderung besonders begabter Kinder

Konzept zur Förderung besonders begabter Kinder Konzept zur Förderung besonders begabter Kinder Unsre Schule, die hat uns Kinder und wir lernen dort tagein tagaus... Wir lernen, feiern, spielen, es geht mit uns voran. Wir sind ja ziemlich viele und

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit

Mehr

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

für Kinder nach S 8a SGB Vlll Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe

Mehr

Schullaufbahnberatung

Schullaufbahnberatung Schullaufbahnberatung Elterninformation der Grundschule Woltwiesche Grundschule Broistedt Grundschule Lengede Gemeinsam den richtigen Weg finden! Wichtig: Die Schule berät und die Eltern entscheiden in

Mehr

Wie weiter ab Klasse 7?

Wie weiter ab Klasse 7? Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium

Mehr

Bewertung und Zensierung an der Astrid- Lindgren- Grundschule

Bewertung und Zensierung an der Astrid- Lindgren- Grundschule Bewertung und Zensierung an der Astrid- Lindgren- Grundschule 1. Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Mehr

[Geben Sie den Titel des Dokuments ein]

[Geben Sie den Titel des Dokuments ein] [Geben Sie den Titel des Dokuments ein] Konzept für die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund Albert-Schweitzer-Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Dorsten Glück-Auf-Straße 267 46284 Dorsten

Mehr

der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd

der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd September 2016 INHALT 1. Verzeichnis der kooperierenden Einrichtungen 2. Gemeinsame pädagogische Grundlagen 3. Jahresplan 4. Anhang 4.1

Mehr

Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe. Lernen an der Sophie-Scholl-Realschule

Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe. Lernen an der Sophie-Scholl-Realschule Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe Allgemeine Informationen zur Realschule Lernen an der Sophie-Scholl-Realschule Soziales Lernen an der Sophie-Scholl-Realschule Allgemeine Merkmale der Realschule Förderung

Mehr

GS Am Westerminnerweg Juni Förderkonzept

GS Am Westerminnerweg Juni Förderkonzept GS Am Westerminnerweg Juni 2007 Förderkonzept Stand: Juni 2007 1. Förderverständnis Der Begriff `Förderung ist nicht so eindeutig, als dass allgemein von einem einheitlichen Verständnis ausgegangen werden

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

Gymnasien für Erwachsene Gläser 1

Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 17.08.2016 Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 Was liegt heute an? Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten, die Sie als Schülerinnen und Schüler besitzen, um an den Entscheidungsprozessen in unseren

Mehr

Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße Lübeck 0451 / Fax 0451 /

Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße Lübeck 0451 / Fax 0451 / Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße 59 23566 Lübeck 0451 / 61 03 01-0 Fax 0451 / 61 03 01-20 Ausbildungskonzept der Albert-Schweitzer-Schule Präambel Die

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung.

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Unser Förderkonzept Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Für wen? (Welche Schüler sollen eine Förderung

Mehr

Gesamtschule Euskirchen. Informationsveranstaltung zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7

Gesamtschule Euskirchen. Informationsveranstaltung zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 Gesamtschule Euskirchen Informationsveranstaltung zur Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Allgemeine Grundlagen zur Fachleistungsdifferenzierung 2. Formen der

Mehr

Schullaufbahnempfehlung

Schullaufbahnempfehlung Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung 1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das

Mehr

Kooperationsvertrag. zwischen. der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel. und. der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel

Kooperationsvertrag. zwischen. der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel. und. der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel Kooperationsvertrag zwischen der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel und der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel gemäß 25 NSchG Vorbemerkung: Die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte

Mehr

Wiesbachschule Grävenwiesbach. Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen

Wiesbachschule Grävenwiesbach. Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen Wiesbachschule Grävenwiesbach Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen Stand: 24.09.2013 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Allgemeines... 4 Klassenarbeiten... 5 Erste Klasse...

Mehr

Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)

Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) Vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom

Mehr

Wie sieht die Umsetzung aus? - Beispiel zur Gestaltung einer Willkommenskultur zur Erleichterung des Übergangs Kita - Grundschule

Wie sieht die Umsetzung aus? - Beispiel zur Gestaltung einer Willkommenskultur zur Erleichterung des Übergangs Kita - Grundschule Planung Pädagogischer Tag Wie sieht die Umsetzung aus? - Beispiel zur Gestaltung einer Willkommenskultur zur Erleichterung des Übergangs Kita - Grundschule Mögliche Ausgangslage: Auslöser für den Pädagogischen

Mehr

1. Schuleingangsphase

1. Schuleingangsphase Selbständiges Lernen in der Schuleingangsphase und in den 3./4. Klassen 1. Schuleingangsphase Wochenplanarbeit Laut Lehrplan ist es Aufgabe der Lehrkräfte, in der Schuleingangsphase (1./2.) alle Kinder

Mehr

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse

Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse Schuleingangsdiagnostik an der Grundschule Kampstrasse Mit dem Förderkonzept hat sich die Grundschule Kampstraße entschieden, für Kinder im Rahmen von Förderplänen gezielte geeignete Maßnahmen zur Verbesserung

Mehr

Die neue gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Die neue gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen Die neue gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen Mit dem neuen Schulgesetz wird auch die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen grundlegend reformiert. Damit soll die allgemein bildende Funktion

Mehr

Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2012) 1 1. Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA Um die erforderliche Weiterentwicklung von VERA in allen

Mehr

Wasser ist wertvoll Individuelle Seiten für ein Portfolio. Heimat- und Sachunterricht / Deutsch. Portfolio Wasser, Papier

Wasser ist wertvoll Individuelle Seiten für ein Portfolio. Heimat- und Sachunterricht / Deutsch. Portfolio Wasser, Papier Portfolio Das Instrument des Portfolios wird als eine gute Möglichkeit bewertet, verschiedene Aufträge der Flexiblen Grundschule zu vereinen: Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell, aber im Rahmen

Mehr

Schuleingangsdiagnostik (Stand: August 2010)

Schuleingangsdiagnostik (Stand: August 2010) Grundschule am Schloßplatz Offene Ganztagsschule Umweltschule in Europa Schulstraße 1 26316 Varel ( 04451 / 862 999 Fax: 04451 / 960 999 gs-schlossplatz@t-online.de Schuleingangsdiagnostik (Stand: August

Mehr

Portfolio. Seite 1 von 5

Portfolio. Seite 1 von 5 Portfolio Das Instrument des Portfolios wird als eine gute Möglichkeit bewertet, verschiedene Aufträge der Flexiblen Grundschule zu vereinen: Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell, aber im Rahmen

Mehr

Lernlandkarte. So zeige ich, was ich kann, und was ich noch lernen möchte:

Lernlandkarte. So zeige ich, was ich kann, und was ich noch lernen möchte: Lernlandkarte Mithilfe von Lernlandkarten können Schülerinnen und Schüler in vorstrukturierter Weise ihren Lern- und Wissensstand zu einem bestimmten Thema beschreiben. Das Erstellen einer Lernlandkarte

Mehr

Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum. Niedersächsisches Kultusministerium

Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum. Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Kultusministerium Christian Schwier / Fotolia Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule Vorwort Übergänge gestalten Sehr geehrte

Mehr

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe

Beurteilen und Fördern im 1. Zyklus. Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe im 1. Zyklus Barbara Brun, 1./2. Klasse Luzern Felsberg Pius Theiler, Beauftragter Kindergarten/Basisstufe 16. Januar 2016 Inhalt und Zielsetzung Die Umsetzung des Lehrplans 21 im Unterricht erfordert

Mehr

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe

Mehr

Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark

Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark 1 Stand: August 2013 Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 Schulsituation 3 Förderbedarf 4 Zielsetzung 5 Organisation/Konkrete Umsetzung 6 Inhalte des Förderunterrichtes

Mehr

Konzept zur Qualitätsentwicklung in der Fachkonferenzarbeit

Konzept zur Qualitätsentwicklung in der Fachkonferenzarbeit An die Mitglieder der Gesamtkonferenz 26.08.2010 Konzept zur Qualitätsentwicklung in der Fachkonferenzarbeit der Schule Am Dobrock Beschluss der Gesamtkonferenz vom 26. August 2010 I. Aufgaben der Fachkonferenzen

Mehr

V. 5 Informationsblätter

V. 5 Informationsblätter V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit

Mehr

Dokumentation des Ausbildungsplanungsgespräches I und Grundlage für die Planungsfortschreibung im Verlauf der Ausbildung (OVP 11, Absätze 6 und 7)

Dokumentation des Ausbildungsplanungsgespräches I und Grundlage für die Planungsfortschreibung im Verlauf der Ausbildung (OVP 11, Absätze 6 und 7) Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg Seminar für das Lehramt Gymnasium / Gesamtschule Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg Dokumentation des Ausbildungsplanungsgespräches I und

Mehr

Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M. Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik

Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M. Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik Janusz-Korczak-Realschule Hahner Straße 33 51597 Morsbach Tel. 02294/9272 Fax 02294/90778

Mehr

Informationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10. im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule!

Informationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10. im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule! Informationen über die Zentrale Prüfung in der Klasse 10 im Schuljahr 2011/12 an der Theodor-Heuss-Realschule! Zielsetzung Anforderungsniveau sichern Leistungen vergleichbar machen Rückmeldung über Unterrichtserfolg

Mehr

Methoden- und Evaluationskonzept

Methoden- und Evaluationskonzept Methoden- und Evaluationskonzept Grundschule Steindorf-Albshausen 1. Allgemeiner Teil 2. Methoden 3. Evaluation und deren Auswertung 4. Quellenangaben 5. Anhang Stand: Juni 2016 1 1. Allgemeiner Teil Wichtig

Mehr

Die gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 (Gymnasium) gymnasium am wall verden Die gymnasiale Oberstufe Ziel: Allgemeine Hochschulreife [ oder Fachhochschulreife

Mehr

PORTFOLIO - REFLEXIONSBOGEN HANDLUNGSFELD 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen

PORTFOLIO - REFLEXIONSBOGEN HANDLUNGSFELD 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen PORTFOLIO - REFLEXIONSBOGEN HANDLUNGSFELD 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen 1. Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich

Mehr

3.03 Individuelle Förderung

3.03 Individuelle Förderung 3.03 Individuelle Förderung Stand August 2008 Rahmenbedingungen Zurzeit gibt es an der Johannesschule 12 Klassen, alle Jahrgänge werden dreizügig geführt. Nach einem Schulkonferenzbeschluss vom Januar

Mehr

Konzept zur individuellen Förderung. Kinder sind anders. (Maria Montessori)

Konzept zur individuellen Förderung. Kinder sind anders. (Maria Montessori) Konzept zur individuellen Förderung Kinder sind anders (Maria Montessori) Jedes Kind lernt anders, jedes Kind kann etwas anderes, darum kann man Ungleiches nicht gleich behandeln. Diese Vielfalt ist (auch)

Mehr

Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule

Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule - 31 Schulen wurden angefragt o 1 Gemeinschaftsschule, 1 Förderzentrum, 1 Leistungssportzentrum o 3 freie Schulen - mit Stand 3.9.213

Mehr

Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011. Berichte aus der Schulpraxis

Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011. Berichte aus der Schulpraxis Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011 Berichte aus der Schulpraxis Friedhelm Kapteina, Kirsten Seegers Neue Formen der Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit im Fach Mathematik Eine Unterrichtsentwicklung,

Mehr

Bewertungsmaßstäbe aller Fächer Hüggelschule, Stand

Bewertungsmaßstäbe aller Fächer Hüggelschule, Stand Beurteilung und Zensierung im Fach Mathematik Die Leistungsbewertung in Mathematik bezieht sich auf die schriftlichen Arbeiten und die mündliche Beteiligung. Zu den schriftlichen Leistungen zählen die

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

Förderkonzept. Grundsätze zur Förderung. zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch

Förderkonzept. Grundsätze zur Förderung. zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch Teil I Teil II Teil III Förderkonzept Grundsätze zur Förderung Förderung zur Stärkung fachlicher Kompetenzen im Fach Deutsch Powertage zur Festigung von Grundlagen in den Fächern Deutsch Mathematik und

Mehr

Informationshinweise Elternbefragung

Informationshinweise Elternbefragung Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Bildung Thiestraße 26a 38226 Salzgitter Tel. 05341/839-3280 Mail: schulverwaltung@stadt.salzgitter.de Informationshinweise Elternbefragung zur Ermittlung

Mehr

Entscheidungshilfe. Welche Schule für mein Kind?

Entscheidungshilfe. Welche Schule für mein Kind? Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Schulreform im Saarland Erweiterte Gesamtschule Gemeinschaftsschule Realschule Gymnasium Grundschule Seite 2 Abschlüsse Gemeinschaftsschule Gymnasium Abitur

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

A ALLGEMEINES 6.a. Niedersäschischer Erlass 2005

A ALLGEMEINES 6.a. Niedersäschischer Erlass 2005 Ab dem 1. November 2005 ist ein neuer Erlass in Kraft. Wichtige Inhalte des neuen Erlasses (laut Kultusminsterium): Rechenschwierigkeiten werden beru cksichtigt; die Bedeutung des Erstunterrichts wird

Mehr

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom 06.12.2006 Aufgrund der 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4, 128 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) in der

Mehr

Eigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen

Eigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen Eigenverantwortliche Schule Externe Evaluation Thüringer Schulen Inhaltsangabe Seite 1. Ziele 2 2. Hinweise zum Verfahren 2 2.1 Ausfüllen des Eckdatenblattes und Erstellung eines Selbstbildes 2.2 Übersendung

Mehr

für die Zusammenarbeit von Schulen / dem Staatlichen Schulamt Lörrach und

für die Zusammenarbeit von Schulen / dem Staatlichen Schulamt Lörrach und Staatliches Schulamt Lörrach Landratsamt Lörrach Landratsamt Waldshut Stand 01.08.2012 Vereinbarungen für die Zusammenarbeit von n / dem Staatlichen Schulamt Lörrach und dem Fachbereich Jugend & Familie

Mehr