Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Konzeption, Aufbau und Test eines skalierbaren Serververbunds für das Onlinebefragungssystem Zofar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Konzeption, Aufbau und Test eines skalierbaren Serververbunds für das Onlinebefragungssystem Zofar"

Transkript

1 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Konzeption, Aufbau und Test eines skalierbaren Serververbunds für das Onlinebefragungssystem Zofar Nationale Bekanntmachung Vergabe-Nr. der Vergabestelle: a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH Frau C. Klörs Goseriede Hannover Tel.: 0511 / Fax: 0511 / a2) Zuschlag erteilende Stelle: siehe a1) a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: siehe a1) b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A. c) Form der Angebote: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich schriftlich verschlossen in einem doppelten Umschlag bei der unter a1) bezeichneten Stelle einzureichen. Bitte versehen Sie den inneren Umschlag nur mit der Aufschrift Ausschreibungsunterlagen Angebot Konzeption, Aufbau und Test eines skalierbaren Serververbunds für das Onlinebefragungssystem Zofar und dem Hinweis Ungeöffnet dem Arbeitsbereich Recht und Personal zuleiten. Angebote, die auf anderem Wege, z. B. als elektronische Angebote, per , Telefax usw. zugestellt werden, finden keine Berücksichtigung und werden ausgeschlossen. d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.b. Empfangsstelle): Ort der Leistung: DZHW GmbH Goseriede 9, Hannover Seite 1 von 6

2 Art und Umfang der Leistung: Zofar ist ein Onlinebefragungssystem, welches speziell für die Belange wissenschaftlicher Forschung ausgelegt ist. Das System wird im DZHW als Java Enterprise Anwendung (JSF, JPA) unter einer Open Source Lizenz (AGPL V3+) entwickelt. Das Zofar-System wird aktuell zur Durchführung von Befragungen mit kleinen und mittelgroßen Stichproben im Rechenzentrum des DZHW produktiv eingesetzt. Dabei wird ein Durchsatz von ca. 20 Fragebogenseiten pro Sekunde (jeweils ein GET und ein POST-Request) erreicht. Als Laufzeitumgebung werden in einer Virtualisierungsumgebung ein Apache Webserver mit Lastverteilungsmodul, mehrere Applikationsserver sowie ein Datenbankserver eingesetzt. Ab Mai 2016 ist die Durchführung von Onlinebefragungen mit sehr großen Stichproben geplant. Dazu wird ein Serververbund benötigt, auf dem bei mehreren Tausend Sessions durchschnittlich mindestens 500 Fragebogenseiten pro Sekunde verarbeitet werden können. Der Serververbund soll mit Ressourcen eines externen IaaS oder Cloudanbieters (vorzugsweise Virtualisierungsumgebung) betrieben werden. Zur Implementierung eines solchen Serververbunds bitten wir Sie um die Abgabe eines Angebots mit den folgenden Elementen: 1. Erarbeitung einer Konzeption für eine oder mehrere Umsetzungsmöglichkeiten des Serververbunds. Für jede Umsetzungsmöglichkeit soll eine Abschätzung getroffen werden zu a) Leistungsfähigkeit in Seiten pro Sekunde b) den zu erwartenden Aufbau- und Betriebskosten c) dem Wartungsaufwand im Produktivbetrieb 2. Unterstützung bei des Auswahl eines externen Ressourcenanbieters 3. Aufbau der in Abstimmung mit dem DZHW ausgewählten Lösung bei einem DZHW-externen Ressourcenanbieter 4. Test der aufgebauten Lösung 5. Dokumentation der Lösung Eckpunkte und Anforderungen an das System werden unten unter den Punkten 1) bis 6) beschrieben. Die Arbeiten sollen in enger Abstimmung mit dem DZHW erfolgen. Bitte geben Sie an, inwieweit Mitarbeiter(innen) des DZHW in die Arbeiten mit einbezogen werden können bzw. müssen. Ein Test der aktuellen Zofar-Implementierung zur Identifikation von Bottlenecks und zur Abschätzung des Optimierungspotenzials in Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsteam ist in Absprache möglich. Das Entwicklungsteam kann in begrenztem Umfang Änderungen zur Steigerung der Performanz nach Absprache implementieren. Bitte skizzieren Sie initiale Lösungsansätze und das geplante Vorgehen als Bestandteil des Angebots. Bitte legen Sie einen Zeitplan vor. Bitte geben Sie ein Angebot zum Festpreis ab. Bitte treffen Sie eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang Kosten (z.b. Anzahl Tagessätze) für die Begleitung des Produktionsstarts im Mai 2016 über den angegebenen Festpreis hinaus, eingeplant werden sollten. Bitte treffen Sie eine Einschätzung unter der Annahme, dass der Serververbund vollständig oder möglichst weitgehend in einer Virtualisierungsumgebung aufgebaut wird welche Hardwaregeräte (z.b. Loadbalancer) zu welchen Kosten (Kauf, Miete) zusätzlich benötigt werden. Seite 2 von 6

3 Bitte treffen Sie eine Einschätzung zu den monatlichen Kosten des Ressourcenanbieters für eine Befragung mit 500 Seiten pro Sekunde. Bitte erläutern Sie Ihre besondere Qualifikation zur Implementierung des Serververbunds. 1. Technische Ausgangsbasis Als technische Ausgangsbasis der Umsetzung sollte das derzeitige Produktivsystem herangezogen werden: 1. Lastverteilung: 1 x Ubuntu-Server LTS, 1 core, 1 GB RAM, mit Apache-Sever in der Version (Ubuntu Paket) mod_jk in Version als Lastverteilungsmodul 2. Applikationsserver: n x Ubuntu-Server LTS, 4 cores, 4 GB RAM, mit Tomcat (Ubuntu Paket) 3. Datenbankserver: 1 x Ubuntu-Server LTS, 4 cores, 8 GB RAM, mit postgresql (Ubuntu Paket) Die Leistung des derzeitigen Produktivsystems ist bei Optimierungstests mit einem selbst entwickelten Lastgenerator bestimmt worden. Erreicht wurden mit einem Tomcat-Knoten bis zu 80 Seiten pro Sekunde (jeweils ein GET- und ein POST-Request), bei 500 simulierten Testern. 2. Anforderungen an den Serververbund Die zu erwartende Last kann nur grob geschätzt werden und zudem in bestimmten Grenzen durch das DZHW gesteuert werden. Das System soll im Durchschnitt 500 bis 600 Seiten pro Sekunde verarbeiten können. Um die Antwortzeiten aktiver Sessions kurz zu halten, sollen durch einen Überlastschutz neue Ses-sions bei Erreichen einer definierbaren Lastgrenze (z.b. 85% der maximalen Leistungsfähigkeit) abgewiesen werden. Im Überlastfall soll eine Informationsseite angezeigt werden, die auf die temporäre Überlastung des Systems hinweist. Die Verfügbarkeit soll auch beim Ausfall einzelner Systemkomponenten gewährleistet bleiben (Hochverfügbarkeit). Zudem sollen Wartungen im laufenden Betrieb möglich sein. Die Sicherheit des Systems ist eine zentrale Anforderung. Mit Sicherheitsvorkehrungen nach aktuellem Stand müssen die Verfügbarkeit gesichert und Datenmanipulationen oder ein Datenabfluss verhindert werden (Sicherung von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität). Der Serververbund soll durch einen Administrator des DZHW verwaltet und betrieben werden können. Daher sollte die Lösung so einfach wie möglich entworfen werden. Ein adäquates System-Monitoring zur Laufzeitkontrolle und frühzeitiger Problemerkennung soll umgesetzt werden. Ein Backupkonzept der PostgreSQL-Datenbank und der Log_Dateien aller Server in die DZHW IT-Umgebung soll erstellt und umgesetzt werden. Eine Risikoanalyse soll erstellt, ein Notfallplan zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit soll erstellt und getestet werden. Seite 3 von 6

4 3. Anforderungen an den Ressourcendienstleister Relevante Auswahlkriterien für den externen Ressourcendienstleister sollen definiert und der Auswahlprozess des Dienstleisters durch das DZHW soll unterstützt werden. Das DZHW definiert folgende Anforderungen vor, die im Rahmen des Auftrags ergänzt und gemeinsam geschärft werden sollen: Datenschutz ausschließlich nach deutschem Recht, der Standort des Rechenzentrums muss in Deutschland sein Transparenz, welche Dienste beim externen Dienstleister durch Dritte erbracht werden IaaS- oder Cloud-Anbieter mit klar definierten Services Supportleistungen 24/7 Preisgünstiger Betrieb des Serververbundes Möglichkeit zur Reduzierung von Kosten bei nicht gebrauchten Ressourcen Möglichkeit zur flexiblen Skalierung Möglichkeit Server durch Snapshots, Images oder ähnliches schnell aufsetzen und in Betrieb nehmen zu können Möglichkeit, nicht genutzte Server zu stoppen und zu parken Zugesicherte Verfügbarkeit Information, wann interne Wartungen durchgeführt werden und wie lange sie dauern Lückenlose Information bei Störungen im Rechenzentrum Alleiniger administrativer Zugang zu gemieteten Ressourcen Performante und redundante Anbindung des Rechenzentrums an das Internet Sichere Authentifizierung beim Zugriff auf den Administrationsbereich 4. Anforderungen an die Tests Mehrere Lasttests müssen die Belastung auf dem Serververbund von 500 bis 600 Seiten pro Sekunde simulieren und die Durchführbarkeit dokumentieren. Die vorübergehende Ablehnung neuer Teilnehmer(innen) bei Erreichen der definierten Lastgrenze muss getestet werden. 5. Anforderungen an die Dokumentation Das Zielsystem muss so gut dokumentiert sein, dass das System auf Grundlage der Dokumentation durch das DZHW aufgesetzt und betrieben werden kann.. e) Aufteilung in Lose: nein f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Die Lieferung erfolgt kostenfrei zu den in der Seite 4 von 6

5 Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Terminen. h) Lieferzeitraum: Die Arbeiten sollen im November 2015 beginnen und müssen Ende März 2016 abgeschlossen sein. i) Fragen zur Ausschreibung bis: Bei inhaltlichen Fragen zum Auftrag kontaktieren Sie bitte vor Angebotsabgabe Herrn Stephan, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH, Goseriede 9, Hannover, Tel (0) , stephan@dzhw.eu oder Herrn Konstantin, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH, Goseriede 9, Hannover, Tel (0) , konstantin@dzhw.eu. Fragen können bis zum gestellt werden. Anforderung bei: 1) Alle relevanten Unterlagen sind diesem Dokument angehängt. Bezüglich der Ausschreibung auf unserer Webseite unter Download unter i2 und in einer PDF-Sammelmappe unter Bieterfragen werden auf unserer Homepage unter veröffentlicht. 2) Download: Anlage 1: Ausschreibungsbedingungen Anlage 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Anlage 3: Erklärung Vorgaben NTVergG Anlage 4: Datensicherheitserklärung j) Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: , 12:00 Uhr. Bindefrist: k) Geforderte Sicherheitsleistungen: entfällt l) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Seite 5 von 6

6 m) Im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen Paraphierte Angebotsaufforderung (Öffentliche Ausschreibung) Paraphiert oder unterzeichnet: Anlagen 1-4 n) Die Höhe der Vervielfältigungskosten und die Zahlungsweise: Die Versendung der Vergabeunterlagen ist gebührenfrei. o) Zuschlagskriterien: Kompetenz/Erfahrung: 70 % Preis: 30 % p) Zuschlagsdatum: q) Sonstiges: Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (VOL/A 19). Datum der Aufforderung zur Angebotsabgabe: Seite 6 von 6

7 Anlage 1 Bedingungen zur Ausschreibung 1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle per darauf hinzuweisen: Frau C. Klörs Goseriede Hannover, kloers@dzhw.eu Fragen sind per bis zum Uhr zu stellen. 2. Neben dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: Anlage 1: Ausschreibungsbedingungen Anlage 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Anlage 3: Erklärung Vorgaben NTVergG Anlage 4: Datensicherheitserklärung 3. Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach unten zulässig. 4. Bindefrist: bis zum Das Angebot soll nur die geforderten Angaben enthalten. Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Zusätze sind nicht statthaft (z.b. Beifügung eigener AGB). Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen oder seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Auf Anlagen, die der Bewerber beigefügt hat, ist im Angebot hinzuweisen. 6. Beim Fehlen einer Angabe bleibt der Ausschluss des Angebotes vorbehalten. 7. Die anzugebenden Preise sind ohne Umsatzsteuer und in Euro anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. 8. Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn Sie bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist nicht über den Zuschlag informiert wurden. 9. Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt. 10. Mit der Erteilung des Zuschlags kommt der Vertrag zu den Ausschreibungsbedingungen zustande. 11. Bei der Zuschlagserteilung wird der Preis mit 30 % und die Kompetenz/Erfahrung mit 70 % gewertet. 12. Vertragsbestandteile werden mit Zuschlag: Die Bedingungen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Das Angebot des erfolgreichen Bieters Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Erklärung Vorgaben NTVergG Die Datensicherheitserklärung Alle Angaben müssen dokumentenecht sein (z.b. sind Eintragungen mit Bleistift unzulässig). Seite 1 von 2

8 Anlage Laufzeit des Vertrags: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Lieferung. 14. Die Lieferung erfolgt kostenfrei an die Auftraggeberin zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Terminen. 15. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig. 16. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet und ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle insbesondere nicht veröffentlicht werden. 17. Ende der Angebotsfrist: , 12:00 Uhr. 18. Ende der Zuschlagsfrist: , 12:00 Uhr. Seite 2 von 2

9 Anlage 2: Bieterklärung Bietererklärung - Nationales Verfahren 1) Angaben des Bewerbers/Bieters über Bevorzugungsmerkmale der Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Zutreffendes bitte ankreuzen) Mein Unternehmen ist anerkannt als: Werkstatt für Behinderte bzw. Blindenwerkstatt Der gültige Nachweis ist beigefügt oder liegt bereits vor 2) Mit Abgabe seiner Bewerbung/seines Angebots erklärt der Bewerber/Bieter: dass er sich an das Angebot bzw. die Angebote ab dem bis zum gebunden hält. dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferungen/Leistungen erfüllt dass über das Vermögen kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. dass das Unternehmen keinem Kartell gemäß 2 GWB angehört. dass er in den letzten drei Jahren nicht gemäß 21 Abs. 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist. dass er nicht gemäß 6 Abs. 5 VOL/A von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. Ihm ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Ihm ist weiterhin bekannt, dass er von der Teilnahme am Wettbewerb solange ausgeschlossen ist, Seite 1 von 3

10 Anlage 2: Bieterklärung als ein von ihm vorgesehenes Nachunternehmen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. dass er sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. dass er sich damit einverstanden erklärt, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und bei EU- Vergaben nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile seines Angebotes mitgeteilt wird/werden. dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat. Verfehlungen sind unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten- insbesondere: 1. Straftaten, die im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung- auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung. 2. Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. 3. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie u.a. Absprachen in Bezug auf die Vergabe über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, die Gewährung von Gewinnbeteiligungen sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung: Straftaten nach , 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b ( Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach 370 der Abgabenordnung, nach 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, Verstöße gegen 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, Verstöße gegen 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Verstöße, die zu einem Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG) oder nach 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Seite 2 von 3

11 Anlage 2: Bieterklärung Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Mir ist bekannt, dass eine wissentlich falsche Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann. Ort, Datum Unterschrift/Stempel Seite 3 von 3

12 Anlage 3 Erklärung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 5, NTVergG 1. Zahlung von Mindestentgelten Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung mindestens ein Bruttoentgelt von EUR 8,50 pro Stunde zu zahlen, da keine Mindestentgeltregelung nach dem AEntG einschlägig ist oder das danach zu zahlende Mindestentgelt unter dem in 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) normierten Mindestentgelt je Stunde von zurzeit EUR 8,50 brutto liegt. Diese Verpflichtung liegt dem geschlossenen Vertrag zugrunde. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem Verleiher zu vereinbaren, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt im Sinne des AEntG gezahlt wird. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die für die Beschäftigung zur Ausführung des Auftrags regelmäßig vereinbart und gezahlt werden. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom AZR 139/10; BAG E 109, Verpflichtung von Nachunternehmen Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren sowie von diesen einzufordern und dem Auftraggeber die Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des 13 Abs. 1 Satz 3 i.v.m. 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden. Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung von Mindestentgelten nach 4 Abs. 1 oder 5 Abs. 1 NTVergG. Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf die beauftragte Nachunternehmerleistung und das insoweit geltende Mindestentgelt. Soweit keine Mindestentgeltregelung nach 4 Abs. 1 NTVergG existiert, ist das vergabespezifische Mindestentgelt gemäß 5 Abs. 1 NTVergG zu zahlen. Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat die rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. 3. Kontrollrechte 3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung der Zahlungspflicht des Mindestentgelts gem. Seite 1 von 4

13 Anlage 3 4 und 5 NTVergG zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Seite 2 von 4

14 Anlage 3 Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nachunternehmen sowie etwaige dritte Nachunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht/Vergabesperre Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nachunternehmen beauftragten Nachunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage der 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflicht-verstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 1, 2 und 3.2., die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt. Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nachunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nachunternehmen regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder einen Verleiher von Arbeitskräften begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Seite 3 von 4

15 Anlage 3 Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2. genannten Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nachunternehmen eingesetzten Nachunternehmen das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Den Parteien ist bekannt, dass der Auftraggeber in dem Fall, dass der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmen mindestens grob fahrlässig oder mehrfach und wiederholt gegen die auf Grundlage der 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Vertragspflichten verstößt, den Auftragnehmer oder das jeweils pflichtwidrig handelnde Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen hat. Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nachunternehmen über die drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2 vereinbarten Verpflichtungen. Dem Auftragnehmer ist weiter bekannt, dass die öffentlichen Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 23 AEntG zuständigen Stellen über Verstöße der Unternehmen gegen die auf Grundlage des 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren. 5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt. 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Ort, Datum Unterschrift/Stempel Unternehmen Seite 4 von 4

16 Anlage 4 Datensicherheitserklärung Im Falle der Erteilung des Auftrags vereinbart der Bieter mit DZHW eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit folgendem Inhalt: 1. DZHW wird dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen. 2. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind schriftliche, mündliche oder sonstige Informationen, die dem Vertragspartner bekannt gemacht werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Daten, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung direkt oder indirekt zur Kenntnis kommen, streng vertraulich zu behandeln. Er wird vertrauliche Informationen weder ändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise verändern und Dritten zugänglich machen, soweit der Vertragszweck dies nicht erfordert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DZHW Dritten zugänglich zu machen. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm weiterhin im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werdende geheimhaltungsbedürftige Informationen oder Vorgänge sowohl während der Vertragsdauer als auch danach Stillschweigen zu bewahren. 5. Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Er nutzt die vertraulichen Informationen und Daten nur für die Zwecke der Durchführung des vorgenannten Auftrags und wird vertrauliche Informationen nur an Beschäftigte oder sonstige Dritte, die für die Zwecke der Durchführung der vorliegenden Vereinbarung Zugang zu diesen Informationen benötigen, weitergeben und nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um den vereinbarten Zweck zu erreichen. Eine Weitergabe ist nur an solche Personen zulässig, die ebenfalls ausdrücklich auf eine dieser Vereinbarung entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wird DZHW eine Kopie dieser Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung stellen. Einen Verstoß hat der Auftragnehmer wie eigenes Verschulden zu verantworten. 6. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die allgemein bekannt oder veröffentlicht sind oder die einer Vertragspartei von dritter Seite ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvorschrift bekannt gemacht wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen aufgrund von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsanweisungen weiterzugeben. In letzterem Fall verpflichtet er sich, die DZHW unverzüglich zu informieren. Seite 1 von 2

17 Anlage 4 7. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die vorstehenden Ausnahmetatbestände erfüllt sind, wenn er eine vertrauliche Information ändern, verarbeiten oder Dritten zugänglich machen will. 8. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit gilt unbefristet und insbesondere auch dann weiter, wenn die Zusammenarbeit beendet ist. Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel Seite 2 von 2

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) 1. Zahlung von Mindestentgelten Der

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. I. Vergabe von Bauaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. I. Vergabe von Bauaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 07.10.2014 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss der KZBV 1. Auftragsgegenstand Die KZBV beabsichtigt den Aufbau eines Datenbanksystems

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen. - Bewerber -

Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen. - Bewerber - Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen - Bewerber - Die Abgabe der folgenden Eigenerklärungen ist zwingend. Dafür kann dieser Vordruck verwendet werden. Die Eintragungen können leserlich

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 Bekanntmachung 1. Art der Vergabe Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. 3 Abs. 3 VOL/A 2009 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Landes-Gewerbeförderungsstelle

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb

Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb Name und Anschrift des Bewerbers Vergabestelle Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb (vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe von den anderen Unternehmern

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

V e r t r a g (Auftrag)

V e r t r a g (Auftrag) V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Angebotsblatt (insgesamt 4 Seiten) Dieser Vordruck einschließlich aller Folgeseiten sind als Angebot einzureichen.

Angebotsblatt (insgesamt 4 Seiten) Dieser Vordruck einschließlich aller Folgeseiten sind als Angebot einzureichen. Angebotsblatt (insgesamt 4 Seiten) Dieser Vordruck einschließlich aller Folgeseiten sind als Angebot einzureichen. Angaben zum Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft: Bezeichnung: E-Mail:

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte die

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind zu übersenden *):

Im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind zu übersenden *): Anlage A: Übersicht der einzureichenden Nachweise und Dokumente zur Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) Im Original bzw. in beglaubigter

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Lichtbildbeschaffung egk

Lichtbildbeschaffung egk Lichtbildbeschaffung egk Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Eigenerklärung zur Eignung

Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen) 1. Erklärung zur Zuverlässigkeit Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung

Öffentliches Auftragswesen. Bewerbererklärung und Präqualifizierung Öffentliches Auftragswesen Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 21.11.2008 41-32570/3 - im Einvernehmen mit MI,MF, MK, MS, MLV Bezug: RdErl. des MW vom 9.8.2006 (MBl.LSA S.597) 1.

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge

Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge Martin Runge 0507 Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen, die sich offenkundig schwerer Verfehlungen wie

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A)

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A) Bekanntmachungstext 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse des Auftraggebers Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100 76889 Klingenmünster Tel. 06349/900-0 2. Vergabeverfahren

Mehr

Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung

Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Ausländerbeschäftigung, Verstöße gegen das Arbeitnehmer Entsendegesetz, Schwarzarbeit. Erscheinungsformen der Schwarzarbeit

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Büromöbel Rahmenvertrag Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62 10969

Mehr

Durchführung von Mindestlohnkontrollen. Stephan Slopinski Oldenburg / Hannover im November 2014

Durchführung von Mindestlohnkontrollen. Stephan Slopinski Oldenburg / Hannover im November 2014 Durchführung von Mindestlohnkontrollen Stephan Slopinski Oldenburg / Hannover im November 2014 Mindestlohnkontrolle Recht oder Pflicht? 14 Absatz 1 NTVergG: öffag sind gehalten, Kontrollen durchzuführen.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Öffentliche Ausschreibung. Notebook - Arbeitsplätze. Leistungsbeschreibung / Verdingungsunterlage

Öffentliche Ausschreibung. Notebook - Arbeitsplätze. Leistungsbeschreibung / Verdingungsunterlage Öffentliche Ausschreibung Notebook - Arbeitsplätze Leistungsbeschreibung / Verdingungsunterlage 09.01.2013 1 Allgemeine Angaben Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist ein gemeinnütziges

Mehr

EBDC Data Archiving Agreement

EBDC Data Archiving Agreement EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Schönebeck (Elbe) Markt 1 Zentrale Vergabestelle z. Hd. von Frau L. Müller

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:291911-2013:text:de:html Deutschland-Plön: Reinigung von Schulen 2013/S 168-291911 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen

Durchsetzung von Sekundärzielen Neues Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Durchsetzung von Sekundärzielen Rechtsanwalt Dr. Stefan Gesterkamp Baumeister, Münster Einführung Ziele des EU-Vergaberechts ( 97 ff. GWB): freier Verkehr von Waren

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr