Leitfaden Leader Projekteinreichung LAG Schilcherland
|
|
- Ruth Klein
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden Leader Projekteinreichung LAG Schilcherland REGIONALMANAGEMENT Südweststeiermark GmbH LAG Schilcherland Elisabeth FUKAR LEADER Managerin Heidemarie Pivec LEADER Assistenz Wirtschaftspark 2, 8530 Deutschlandsberg c/o Grottenhof 1, 8430 Leibnitz T /84 510; M / e.fukar@eu-regionalmanagement.at schilcherland@eu-regionalmanagement.at Version
2 Inhaltsverzeichnis 1. Die Leader Region Schilcherland Was ist Leader? Der einfache Weg zur LEADER-Förderung... 5 a. Wer kann einreichen?... 5 b. Was ist förderfähig?... 6 c. Welche Förderquoten gibt es?... 8 d. Welche Kriterien werden für die Projektauswahl herangezogen?... 9 e. Was muss beachtet werden? Ablauf einer LEADER-Projekteinreichung a. Kontaktanfrage LAG-Management b. Formulieren des Projektentwurfs/ Einreichung Projektblatt c. Antragsunterlagen und Beilagen d. Persönliche Projektvorstellung/ Beschlussfassung durch PAG e. Einreichung in der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A17) Projektumsetzung Anhang: Ausfüllhilfe Projektantrag (Anhang I) und Kostenübersicht (Anhang II) Seite 2
3 1. Die Leader Region Schilcherland Das Schilcherland ist identisch mit dem Verwaltungsbezirk Deutschlandsberg und ist ein Teil der im Raumordnungsgesetz verankerten Region Südweststeiermark. Seit umfasst das Schilcherland 15 Gemeinden mit einer Fläche von 864 m2. 2. Was ist Leader? LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung von innovativen Aktionen im ländlichen Raum. Das bedeutet, dass EU-Gelder ergänzt durch nationale Mittel über das Land Steiermark und die lokale Drehscheibe LAG Schilcherland in die Region fließen. Hauptziel der Förderschiene LEADER ist die Stärkung des ländlichen Raumes durch integrierte Regionalentwicklung und Sicherung der Daseinsvorsorge. Der ländliche Raum soll als möglichst eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum, unter Bewahrung und Unterstützung regionaler Identitäten, erhalten und entwickelt werden. Die Maßnahme LEADER wird über das Regionalressort des Landes Steiermark als landesverantwortliche Stelle mit dem ressortverantwortlichen Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Michael Schickhofer abgewickelt. Die Agrarmarkt Austria (AMA) nimmt als Zahlstelle die Zahlstellenfunktionen Kontrolle (bestehend aus Vor- Ort-Kontrolle und Ex-post-Kontrolle), Auszahlung und Verbuchung wahr. LEADER steht als Abkürzung für das Französische Liaison entre actions de dévelopment de l economie rurale und bedeutet Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft In der Steiermark wurden 15 Aktionsgruppen vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als LEADER - Regionen anerkannt. Seite 3
4 Die Leader-Methode: Der territoriale Ansatz: Darunter versteht man gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die regionalen Besonderheiten bilden die Basis für eine langfristig angelegte Entwicklungsarbeit. Der partnerschaftliche Ansatz: Lokale öffentlich-private Partnerschaften (so genannte Lokale Aktionsgruppen) agieren als Plattform und Motor der Entwicklung. Der Bottom-up-Ansatz: Bottom-up bedeutet, dass die Strategien und die Projekte in den Regionen entwickelt und nicht von externen Planungsstellen und Organisationen aufgesetzt werden. Zudem gewährleistet dieser Ansatz eine Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und -projekte. Kurz: Die lokale Aktionsgruppe bzw. die dafür vorgesehenen Gremien einer LAG entscheiden, ob ein Projekt, das ein regionaler Akteur oder eine regionale Organisation vorschlägt, der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und im Rahmen von Leader umgesetzt werden soll oder nicht. Die endgültige Förderentscheidung über regional positiv beurteilte Maßnahmen trifft aber immer die zuständige Förderstelle. Der multisektorale Ansatz: Damit ist eine sektorübergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der AkteurInnen und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht, gemeint. Der innovative Ansatz: Neues versuchen gewohnte Wege verlassen. Mit Kreativität und Phantasie sollen für die Region neue Ideen und Projekte aufgegriffen, entwickelt und realisiert werden. Kooperation: Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte. Es wird auf Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Region gesetzt. Vernetzung: Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch Der Blick über den Tellerrand wird durch ein europaweites Netzwerk an Aktionsgruppen erleichtert. Merkmale eines LEADER-Projekts: Innovatives Konzept Das Projektvorhaben basiert auf einem innovativen Konzept und etabliert neuartige Produkte bzw. Dienstleistungen, neue Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organisationsformen. Mehrwert für die Region Das Projekt schafft Mehrwerte für die gesamte Region Schilcherland (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Wissen, Erhalt regionaler Strukturen etc.). Vernetzung Die Zusammenarbeit und Vernetzung von verschiedenen Sektoren (Wirtschaft, Landwirtschaft, Kultur, Umwelt, Soziales etc.) bzw. Bevölkerungsgruppen und Gemeinden innerhalb und über die Region hinaus wird gefördert. Stärkung der Lebensqualität Das Projektvorhaben trägt dazu bei, dass das Schilcherland sich in der Qualität als Wohnund Erholungsstandort für Bewohner/innen und Gäste noch verbessert Seite 4
5 3. Der einfache Weg zur LEADER-Förderung Die Maßnahme LEADER dient der Umsetzung der Ziele des Programmes Ländliche Entwicklung 2020 sowie den Schwerpunktsetzungen der jeweiligen LEADER-Regionen, die in der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beschrieben sind. Jedes Projekt muss einen positiven Beitrag zur Entwicklung der LEADER-Region leisten und die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie unterstützen. Diese finden Sie einerseits auf der Website bzw. unter dem Geschäftsbereich LAG Schilcherland der Website Die LES des Schilcherlandes beinhaltet folgende Hauptaktionsfelder u. themen: Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der ländlichen Wertschöpfung Produktentwicklung und Wertschöpfungspartnerschaften sowie gemeinsame Positionierung (Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft & Kultur) innerhalb der Marke Schilcherland. Regionalität und Qualität stehen im Mittelpunkt Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe Verkehrs- und Energiepotential Koralmbahn mit klimafreundlichen Mobilitätslösungen sowie Förderung der Energieeffizienz und Energieraumplanung. Kunst, Kultur und Tradition im Schilcherland. Stärkung des regionalen Selbstbewusstseins. Wissenstransfer und Innovation in Land- und Forstwirtschaft. Natürliche Ressourcen im Schilcherland. Traditionelle und moderne Baukultur inkl. Archäologie und Revitalisierung. Bauen - damals und heute. Wichtige Funktionen und Strukturen für das Gemeinwohl Lern- und Beziehungskulturen: Aufbau von Netzwerken und niederschwellige Bildungsangebote, etc. Beteiligung und Ehrenamt Soziale Infrastruktur: Barrierefreiheit, Schulsozialarbeit, offene Jugendarbeit. Neues Leben in alten Ortskernen: Wiederbelebung von Leerstand, u.a. auch Umsetzung sozialer Projekte, Wissenserweiterung. a. Wer kann einreichen? Für jedes Projekt muss und darf es nur eine/n Förderungswerber/in geben. Diese können sein: Natürliche Personen Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften (z.b. KG, OG, etc.) Juristische Personen (z.b. Verein, GmbH, etc.) Personenvereinigungen (z.b. ARGE) Gemeinden Lokale Aktionsgruppen (LAG) Seite 5
6 b. Was ist förderfähig? Fördervoraussetzungen: Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES Es liegt eine positive Beschlussfassung der regionalen Steuerungsgruppe vor Das Projekt entspricht den Zielen des Landesentwicklungsleitbilds und dem regionalen Leitbild Südweststeiermark Das Projekt wird innerhalb der LEADER-Region verwirklicht oder kommt der Region zu Gute Anrechenbare Kostenkategorien: Personalkosten: Personalaufwand ist höchstens bis zu einer Höhe anrechenbar, die dem Gehaltsschema des Bundes für die Dienstklasse VII/2 für Beamte der Allgemeinen Verwaltung gemäß Gehaltsgesetz entspricht (2015: 3.541,30). Nicht förderfähig sind insbesondere: Zuführungen zu Abfertigungsrückstellungen, Abfertigungszahlungen Rückdeckungsversicherungs-Prämien für Abfertigungen sonstige personalbezogene Rückstellungen (beispielsweise Abgeltung nicht konsumierten Urlaubes) Sonstiger freiwilliger Sozialaufwand Sachkosten: Zu den Sachkosten werden alle Aufwendungen gezählt, die im Zuge der Umsetzung eines nicht investiven (nicht aktivierungsfähigen) Vorhabens entstehen. Alle nicht als Investitions- oder Personalkosten definierten Kosten (Externe Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) geringwertige Wirtschaftsgüter, die in Summe die derzeitigen Anschaffungskosten von 400,-- nicht übersteigen und nicht Bestandteil einer Investition sind. Reisekosten: Es sind maximal die jeweils geltenden Sätze der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten, BGBl. Nr. 133/1955, heranzuziehen Werkverträge: unterliegen nicht den Vorgaben für die Abrechnung von Personalkosten und auch nicht den Personalkostenobergrenzen. Werkverträge werden in der Regel mit Honorarnoten abgerechnet und zählen somit zu den Sachkosten Vorhabenbezogene Overheadkosten (indirekte Kosten, Gemeinkosten), sofern sie dem Vorhaben zugeordnet werden können etc. Nicht förderfähig sind z.b.: Kosten für allgemeine Geschäftstätigkeit eines Förderwerbers Personalverrechnungs- und Buchhaltungskosten Abwicklungskosten (Kosten die im Zuge der Antragseinreichung bzw. im Zuge der Abrechnung eines Fördervorhabens entstehen), Mitgliedsbeiträge Investitionskosten: Entsprechend der Behaltefristen werden diese in produktive Investitionskosten, Infrastrukturvorhaben und nichtproduktive Investitionskosten untergliedert. Aktivierungsfähige Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von dauerhaften Wirtschaftsgütern Seite 6
7 Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (derzeit bis 400,--) soweit sie integrierter Bestandteil eines Investitionsvorhabens sind. Leih- und Mietgebühren für Maschinen und Geräte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens Aufwendungen, die über die Instandsetzung oder Ersetzung einzelner Elemente von bestehendem (aktivierungsfähigem) Anlagevermögen hinausgehen und die zu einer wesentlichen Steigerung der Lebensdauer oder des Wertes einer Anlage führen; Besteht das Vorhaben bzw. ein Teil des Vorhabens aus mehreren geringwertigen Wirtschaftsgütern, die in Summe als eine Investition gesehen werden können und die derzeitigen Anschaffungskosten von 400,-- übersteigen, zählen diese geringen Wirtschaftsgüter ebenfalls zu den Investitionen (z.b. Anlage von Streuobstanlagen, Ankauf von PCs, Aufstellen von Informationstafeln, etc.). Folgende immateriellen Investitionen zählen ebenfalls zu den Investitionen: Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware, Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights und Marken. Die Kosten für Grundankauf dürfen max. 10% der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen. Ausnahmen und Details sind in den spezifischen Leitfäden für die Vorhabensarten geregelt. Planungs- und Beratungskosten: Allgemeine Kosten, insbesondere Architekt-, Ingenieurund Beraterhonorare, Kosten für Durchführungsstudien, generelle Planungen und Gutachten im Zusammenhang mit den anrechenbaren Investitionskosten werden bis zu einer Höhe von 12% der direkten Kosten der Investition anerkannt. etc. Nicht anrechenbare Kosten: Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B. Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe; Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten; Finanzierungs- und Versicherungskosten; Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, ausgenommen Vertragserrichtungskosten sowie Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens; Leasingfinanzierte Investitionsgüter, ausgenommen die vom Projektträger als Leasingnehmer in dem für die Programmperiode geltenden Abrechnungszeitraum gezahlten Leasingraten; Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.b. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, Skonti, Rabatte etc.); Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Kosten wird plausibel begründet; Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter 50,- netto resultieren; nicht eindeutig dem Projekt zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten, Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug; Kosten, die vor dem erwachsen sind oder sich auf Projekte beziehen, die nicht bis zum oder im Falle der Verlängerung dieser Frist durch das Unionsrecht und einer nationalen Festlegung eines Stichtages nicht bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden; Kosten für den Grundankauf; Kosten für gebrauchte Investitionsgüter Seite 7
8 c. Welche Förderquoten gibt es? Zur Festlegung der Förderquoten haben die steirischen LEADER-Regionen sich auf den Bundesvorschlag (siehe unten) geeinigt. Anhand dieser Vorgaben entscheidet das Projektauswahlgremium (PAG) den Fördersatz für die Einreichung in der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A17). Einkommensschaffende Maßnahmen (Direkt wertschöpfende Maßnahmen) 40 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten). Die Einhaltung der Deminimis -Regel lt. Richtlinie ist verpflichtend Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Indirekt wertschöpfende Maßnahmen) 60 % für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) Bildung (Lernende Regionen und Lebenslanges Lernen) weder direkt noch indirekt wertschöpfend sowie Projekte zu folgenden Querschnittszielen: Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität 80 % Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; (nicht für investive Maßnahmen) Kleinprojekte nicht wettbewerbsrelevant: 1.000,-- und 5.700,-- 80 % für Personal-, Sach- und Investitionskosten für gemeinnützige Organisationen u. Personengruppen, (d.h. nicht für Gemeinden, Betriebe, LAG, etc. möglich) bis 3-malige Einreichung, vereinfachte Abrechnung, Projekt-Dauer bis längstens 1 Jahr Seite 8
9 d. Welche Kriterien werden für die Projektauswahl herangezogen? Formalkriterien: Für eine positive Bewertung in der Steuerungsgruppe müssen folgende Formal-Kriterien erfüllt werden: Regionale Trägerschaft bzw. Umsetzung des Projekts in der Region Übereinstimmung mit lokaler Entwicklungsstrategie Schilcherland (LES) und mit den Leitbildern (Region Südweststeiermark, Landesentwicklungsleitbild) Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der LES und Umsetzung des Aktionsplans ist dargestellt Nachhaltigkeit des Finanzkonzeptes und gesicherte Eigenmittelaufbringung. o Eigenmittel sind durch Gemeinderatsbeschlüsse bzw. durch Bonitätsauskünfte über die gesamte Projektsumme zu belegen. o Vorlage Finanzierungsgarantie der Bank bei Finanzierung über Kredite Wirtschaftlichkeit des Projektes. Ein Businessplan ist bei Projekten mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz vorzulegen. * Flächensicherung Optionierung Kooperationsvereinbarungen (Grundbesitzer, PartnerInnen) * Nachweis der fachlichen Qualität (d.h. Projektträger ist in der Lage das Projekt inhaltlich & formal erfolgreich umzusetzen) Vergaberecht und Publizitätsvorschriften müssen eingehalten werden * wenn für das Projekt zutreffend Qualitative Kriterien: Für eine positive Beurteilung müssen von den nachfolgend angeführten inhaltlichen, qualitativen Kriterien mindestens drei positiv erfüllt werden. Bei allen weiteren qualitativen Kriterien darf es zumindest zu keiner Verschlechterung innerhalb der Region kommen: Ökologische Nachhaltigkeit Soziale Nachhaltigkeit Ökonomische Nachhaltigkeit Verbindung mehrerer Sektoren Innovationsgrad Kooperation Gleichstellungsorientierung und Barrierefreiheit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel Ein endgültiger positiver Beschluss wird durch das Projektauswahlgremium erst gefasst, wenn der Mehrwert für die Region sowie die Merkmale eines Leader-Projekts klar ersichtlich dargestellt werden können. Seite 9
10 e. Was muss beachtet werden? Eigenmittel: Die Eigenmittel zur Projektumsetzung sind gesichert. Bitte beachten Sie, dass LEADER-Projekte immer vorfinanziert werden müssen Vorfinanzierung: Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden. Förderrückflüsse erfolgen erst nach Abrechnung (Teil- und Endabrechnung) von tatsächlich bezahlten Rechnungen (Zahlungskreislauf muss nachgewiesen werden). Projektlaufzeit: Ein LEADER-Projekt darf max. 3 Jahre lang dauern. Nachhaltige Nutzung: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt. Kostenanerkennung: Keine Auftragsvergaben und Aktivitäten vor Beginn des Projektzeitraums (Anerkennungsstichtag) setzen. Frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Kostenanerkennung ist jenes Datum, das seitens der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A17) im Bestätigungsschreiben zur Annahme des Förderungsantrags genannt ist. Vor Einlangen des Fördervertrages können Projektausgaben auf eigenes Risiko getätigt werden! Fördersatz: Pro Projekt kann nur ein Fördersatz für alle Kostenpositionen (Sach-, Personal- und Investitionskosten) angewendet werden. Spezialmaßnahmen: Für Projekte, die inhaltlich einer Spezialmaßnahme aus dem Programm LE entsprechen, gelten jedenfalls die Fördersätze der Spezialmaßnahme. Kooperationsprojekte: Nationale Kooperationsprojekte (Vorhabensart ) werden mit denselben Fördersätzen gefördert wie die Vorhabensart Umsetzung der LES (Vorhabensart ) Nutzung und Instandhaltung: Es besteht eine Behalte- und Instandhaltungspflicht von 5 Jahren ab Letztzahlung bei Investitionen in Infrastruktur und produktiven Investitionen. Versicherungspflicht: Für unbewegliche Investitionsgegenstände ist eine Versicherung gegen Elementarschäden während der Behaltefrist zu gewährleisten und der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A17) mit der Abrechnung vorzulegen. Aufbewahrung der Unterlagen: Alle die Förderung betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen sind 10 Jahre ab Ende des Jahres der Letztzahlung der Förderung, mindestens jedoch bis überprüfbar aufzubewahren. Projektmaßnahmen und Aktivitäten: sind grundsätzlich entsprechend dem eingereichten und genehmigten Projektantrag durchzuführen. Etwaige Änderungen müssen der Leaderverantwortlichen Landesstelle (A17) vor Durchführung schriftlich bekanntgegeben und genehmigt werden. Anrechenbar sind Kosten, die dem Projekt direkt zugewiesen werden können und im Projektzeitraum angefallen sind (keine Basistätigkeiten). Rechtsanspruch: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Rückzahlungen, Einbehalt und Aussetzung der Förderung sind in begründeten Fällen möglich (siehe Fördervertrag und Landesrichtlinie). Seite 10
11 4. Ablauf einer LEADER-Projekteinreichung Die Einreichfristen für Ihre Projektanträge finden Sie aktuell auf der Website: oder Ablaufschema Projekteinreichung LAG Schilcherland: a. Kontaktanfrage LAG-Management Als erster Schritt zu einer LEADER-Förderung sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen LEADER- Management aufnehmen. In einer Erstberatung wird die inhaltliche Übereinstimmung Ihrer Idee mit der lokalen Entwicklungsstrategie abgeklärt. b. Formulieren des Projektentwurfs/ Einreichung Projektblatt Für eine Aufnahme in die Steuerungsgruppensitzung muss das Projektblatt rechtzeitig und vollständig an das LAG-Management übermittelt werden. Das Projekt wird daraufhin vom LAG- Management auf die festgelegten Formalkriterien überprüft. Das Projektblatt wird dem Projektauswahlgremium (PAG) vor der Steuerungsgruppensitzung übermittelt. Das Projektauswahlgremium hat daraufhin die Möglichkeit, Fragen und Anmerkungen zum Projektblatt an das LAG-Management und damit weiterführend an die/den Projektwerber/in zu melden. Bis zum Steuerungsgruppentermin sollen diese Fragen und Anmerkungen aufgenommen und in das Projekt eingeflossen sein. Seite 11
12 c. Antragsunterlagen und Beilagen Bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zwischen der Übermittlung des Projektblatts und der Steuerungsgruppenvorstellung müssen die Antragsunterlagen inkl. der benötigten Beilagen (siehe Website) unterfertigt im LAG-Management eingelangt sein. Erst nach Einlangen der unterschriebenen Antragsunterlagen wird das Projekt endgültig für eine persönliche Vorstellung zugelassen. Die Unterlagen werden daraufhin auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Es kann zu Rückmeldungen, Fragen und Nachforderungen kommen. Für Projekte zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (Vorhabensart ) werden folgende Dokumente benötigt: PROJEKTBLATT Schilcherland Förderungsantrag Kostenübersicht inkl. Plausibilisierungsunterlagen wie folgt: o für Kosten von 50,- bis ,-: 2 Angebote oder Preisauskünfte (auch Internetangebote, Werbeprospekte) o für Kosten zwischen ,- bis ,-: 3 Angebote oder Preisauskünfte o Achtung: Einhaltung des österreichischen Vergaberechts Projektbeschreibung Projektkosten Projektkurzbeschreibung DeMinimis Formblatt d. Persönliche Projektvorstellung/ Beschlussfassung durch PAG Die Termine der Steuerungsgruppe richten sich nach den Einreichfristen der Leaderverantwortlichen Landesstelle (Abteilung 17, Land Steiermark) und werden den Projektwerbern zeitgerecht mitgeteilt. Wenn alle Fristen eingehalten und die Antragsunterlagen übermittelt wurden, wird das Projekt in der Steuerungsgruppe durch den/die Projektwerber/in präsentiert (max. 10 Minuten; Kleinprojekte max. 5 Minuten). Daraufhin hat das Projektauswahlgremium die Möglichkeit, 5 Minuten lang Fragen zu stellen. Im Anschluss an alle Vorstellungen berät das Projektauswahlgremium über die vorgestellten Projekte. Die Projektwerber/innen werden schriftlich vom Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Entscheidungs-Möglichkeiten des Projektauswahlgremiums: Genehmigung: Genehmigung lt. vorgestelltem Projekt Erteilung von Auflagen: Weiterleitung des Projektes an die Leader-verantwortliche Landesstelle (A17) nur unter Einhaltung von Auflagen (z.b. Kooperationsaktivitäten, etc.) Re-Dimensionierung: Verringerung der Projektgesamtkosten Begründete Änderung des Fördersatzes: Verringerung oder Erhöhung Vertagung auf späteren Sitzungstermin: Bei noch nicht beschlussreifen Projekten Mehr-Phasen Einreichung (Projektsplittung in mehrere Phasen u. Einreichtermine) Begründete Ablehnung Seite 12
13 e. Einreichung in der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A17) Der/die Projektwerber/in hat nach dem positiven Beschluss des PAG noch zumind. 2 Wochen Zeit Änderungen und Auflagen der Steuerungsgruppe einzuarbeiten bzw. die Antragsunterlagen zu finalisieren. Daraufhin werden die vollständigen Unterlagen ehestmöglich dem LAG-Management zur Endkontrolle übermittelt. Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, werden diese vom LAG-Management nach Eingabe der Daten in eine Datenbank an die Leader-verantwortliche Landesstelle (A17) übermittelt. 5. Projektumsetzung Einreichung in der LVL (A17) A17: Anerkennungsstichtag Kosten auf eigene Gefahr A17: Genehmigung - Fördervertrag Umsetzung: Kosten innerhalb d. PJ-Zeitraums Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Antragsunterlagen folgen eine Prüfung der Formalkriterien und ein Eingangsschreiben durch die Leader-verantwortliche Landesstelle (A17). In diesem Schreiben finden Sie den Stichtag für die Anrechenbarkeit von Kosten innerhalb Ihres Projekts. Im Zeitraum zwischen Anerkennungsstichtag und Erhalt der Projektgenehmigung können Kosten auf eigene Gefahr des/der Projektträger/in anfallen. Diese werden im Fall der Genehmigung anerkannt. Nach Erhalt des Genehmigungsschreibens können Sie Ihr Projekt, entsprechend dem eingereichten und genehmigten Projektantrag durchführen. Projekt- u. Kostenänderungen sind dem LAG- Management und der Leader-verantwortlichen Landesstelle (A 17) im Vorhinein mitzuteilen. 6. Anhang: Ausfüllhilfe Projektantrag (Anhang I) und Kostenübersicht (Anhang II) Quellen: Lokale Entwicklungsstrategie Schilcherland Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE- Projektförderungen Handbuch LEADER Steiermark Leitfaden zur Verwaltungskontrolle Links: Seite 13
VORGABEN FÜR DIE EINREICHUNG VON ZAHLUNGSANTRÄGEN (Vorhabensart 4.2.1B)
VORGABEN FÜR DIE EINREICHUNG VON ZAHLUNGSANTRÄGEN (Vorhabensart 4.2.1B) im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE INFORMATION ZUM ZAHLUNGSANTRAG Ein Zahlungsantrag
Leitfaden. für die LAG Tennengau. zur Abrechnung eines Projektes im Rahmen von LEADER 2007 2013. Stand: 25.07.2012
Leitfaden für die LAG Tennengau zur Abrechnung eines Projektes im Rahmen von LEADER 2007 2013 Stand: 25.07.2012 Kontaktdaten LAG-Management Tennengau Regionalverband Tennengau GF Christian Steiner Mauttorpromenade
6.2 Auswahlverfahren für Projekte (inklusive Projektauswahlkriterien)
6.1.3 Arbeitsabläufe und Organigramm Abbildung 7: Arbeitsabläufe und Organigramm. 6.2 Auswahlverfahren für Projekte (inklusive Projektauswahlkriterien) Das Projektauswahlverfahren der LAG wurde von Periode
1. Checkliste, Vorlage Projektbeschreibung und Finanzplan
1. Checkliste, Vorlage Projektbeschreibung und Finanzplan Im Folgenden finden Sie - eine Checkliste in der wir die wichtigsten Schritte bei der Abwicklung Ihres LEADER-Projektes aufgelistet haben, - eine
Nicht anrechenbare Kosten. Stand: September 2012. Kosten, die grundsätzlich nicht förderfähig sind:
Förderbestimmungen des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 (Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden) geltend für die INTERREG IV Förderprogramme 2007-2013 (2015) Nicht anrechenbare
ENTWICKLUNGSPROGRAMM. Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE)
ENTWICKLUNGSPROGRAMM EULLE Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramm "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE) CCI-NR.: 2014DE06RDRP017 Projektsteckbrief LEADER
ANTRAGSFORMULAR. Kleinprojekt Regionaler Lenkungsausschuss. im Rahmen des Programms INTERREG V-A Österreich- Bayern 2014-2020.
Logos der Euregios des jeweiligen RLA ANTRAGSFORMULAR Kleinprojekt Regionaler Lenkungsausschuss im Rahmen des Programms INTERREG V-A Österreich- Bayern 2014-2020 Projekttitel Projekt-Code: (ist nicht vom
Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte. und Jungunternehmern. Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014
Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014 vom 01. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1 zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages
LEADER 2014-2020 IGNAZ KNÖBL BMLFUW. Thalerhof, am 13. November 2014
LEADER 2014-2020 IGNAZ KNÖBL BMLFUW Thalerhof, am 13. November 2014 Leader Dotierung in Österreich seit 1995 Programm Periode EU-Mittel Bundes- u. Landesmittel Öffentliche Mittel gesamt LEADER II 1995
Teil C: TOP - Innovation
Teil C: TOP - Innovation 1 Zielsetzung Ziel dieser Förderung ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Kooperations-
Inhaltliches Projektansuchen PROJEKTNAME
Inhaltliches Projektansuchen PROJEKTNAME LEADER OBERINNVIERTEL-MATTIGTAL 5280 Braunau, Industriezeile 54 Tel: +43 (0) 7722 / 673 50-8110 florian.reitsammer@zukunft-om.at www.zukunft-om.at Projektkurzbeschreibung
AUSFÜLLHILFE FÜR DIE BELEGAUFSTELUNGEN DES ZAHLUNGSANTRAGES
AUSFÜLLHILFE FÜR DIE BELEGAUFSTELUNGEN DES ZAHLUNGSANTRAGES zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 2020 Allgemeines Bitte beachten Sie, dass
Zugangskriterien Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 04 00: Maßnahme 9 Anhang 8.9.. Zugangskriterien Lokale Entwicklungsstrategie (LES) Nr. Zugangskriterium Spezifikation () Der Antrag ist fristgerecht
Förderungsantrag zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020
Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 A200 Wien www.ama.at DVR: 0719838 Eingangsvermerk (Einreich-/Bewilligende Stelle) Eingangsnummer (durch Einreichstelle zu vergeben) Antragsnummer (durch Bewilligende
MERKBLATT ZU DEN INFORMATIONS- UND PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN LE 14-20
Stand: 29.09.2015 MERKBLATT ZU DEN INFORMATIONS- UND PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN LE 14-20 1. VERPFLICHTUNGEN DER FÖRDERUNGSWERBER/-INNEN (BEGÜNSTIGTEN) Die FörderungswerberInnen (Begünstigten) haben die Öffentlichkeit
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages
Gesamtsumme der Bewertung:
Bewertung der LES 2014-2020 Name LAG: LEADER Region Tourismusverband Moststraße max. Punkte erreichte Punkte Gesamtsumme der Bewertung: 185 168 Bottom-up 1) Die Schritte und Methoden im Strategiefindungsprozess
Richtlinien. für das. Tourismus-Impulsprogramm (TIP) für Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen. des Landes OÖ.
Beilage zu Wi(Ge)-508776/1-2007/WWin/Lo/See/Kai 1.1.2007 Richtlinien für das Tourismus-Impulsprogramm (TIP) für Marketing- und Infrastrukturmaßnahmen des Landes OÖ. für den Zeitraum 2007 2013 2 1. Allgemeines
Projektberatungsprotokoll LEADER Einreichkriterien
Projektberatungsprotokoll LEADER Einreichkriterien Projektname: Projektträger/Gesellschaftsform: Gesamtkosten: GesprächspartnerIn: LAG-MitarbeiterIn: Datum/Uhrzeit Ort: Allgemeines Inhalt Indikator Erfüllt
Fit für die Zukunft im ländlichen Raum. Erfolge und Perspektiven von LEADER in Brandenburg
Fit für die Zukunft im ländlichen Raum Erfolge und Perspektiven von LEADER in Brandenburg -- ILE und LEADER in Brandenburg Ein mutiger Ansatz flächendeckend ILE ist "ver-leadert" - GLES beziehen sich auf
Förderungsziel: Förderungswerber:
ST 1.13 Seite 1 Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung Welt!Markt Förderung für internationale Auftritte Geltungsdauer - vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision bis 31.12.2020 Stand 07/2014
Begünstigte(r):... Projekttitel:... Fragen AGVO KMU. AGVO Regional. Leitlinien FEI. Beschreibung
Referenzdokument VB 24, Version 1 EU-Beihilfenrecht im Rahmen der EU-Strukturfondsabwicklung Begünstigte(r):... Projekttitel:... Zutreffendes ankreuzen 1. 2. EFRE-Förderung beruht auf welcher beihilfenrechtlichen
Entwicklung der LEADER- Entwicklungsstrategie der LAG Vogtland
Entwicklung der LEADER- Entwicklungsstrategie der LAG Vogtland Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) setzte am 9. Oktober 2013 den ersten Schritt in Richtung neuer Förderperiode.
Lernen und Leben im Mehrgenerationenkontext
FA6A - Gesellschaft und Generationen Leitfaden zur Einreichung im Förderungsprogramm Lernen und Leben im Mehrgenerationenkontext Dialog der Generationen zur Schaffung von Perspektiven der gemeinsamen Lebens-
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Kleinunternehmensförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
Ziele Ziel ist die Unterstützung von Innovations- und Wachstumsprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
aws erp-kmu-programm Ziele Ziel ist die Unterstützung von Innovations- und Wachstumsprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ein Innovationssprung im produzierenden oder produktionsnahen
Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben. Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung
Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für den Begünstigten
Fonds für Kleinregionen zur Förderung interkommunaler Strategieprojekte Richtlinie 2014
Fonds für Kleinregionen zur Förderung interkommunaler Strategieprojekte Richtlinie 2014 Präambel Die kleinregionale Zusammenarbeit basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Ziel ist
PROJEKTTRÄGER-INFORMATION. 1. Auswahlverfahren. 1.1. Zeitplan. (Aufruf zur Projekteinreichung) (Sitzung des Auswahlkomitees) 1.2. Benötigte Unterlagen
PROJEKTTRÄGER-INFORMATION 1. Auswahlverfahren 1.1. Zeitplan Antragstellung: (Aufruf zur Projekteinreichung) Förderungszuweisung: (Sitzung des Auswahlkomitees) Projektstart: jederzeit Termine siehe Internetseite
HILFE! Ich bin Teil eines EU-Projekts... Leitfaden
HILFE! Ich bin Teil eines EU-Projekts... Leitfaden wie navigiere ich mich durch die Projektentwicklung? Mit möglichst wenig Bürokratie und einem Maximum an Erfolg! Stand: 03.02.2016 Dieses Dokument ist
Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen Form 1
Eingangsstempel: Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur Sillgasse 8 A-6020 Innsbruck Tel.: ++43 (0) 512/508-3752 kultur@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/kultur Förderantrag natürliche Person, Einzelunternehmen
KWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
Leader nach 2013 eine Methode in Bewegung?
Leader nach 2013 eine Methode in Bewegung? Anke Wehmeyer, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume www.netzwerk-laendlicher-raum.de Common Strategic Framework (Gemeinsamer Strategischer Rahmen) ist die
Richtlinie der Stadt Villach zur StartUp-Förderung
Wirtschaftsförderung und Betriebsansiedelung 9500 Villach, Rathaus www.villach.at T 04242 / 205-5202 F 04242 / 205-2299 E wirtschaft@villach.at Richtlinie der Stadt Villach zur StartUp-Förderung 1. Zielsetzung:
Informationsseminar. Richtige Abwicklung eines Kleinprojektes. Zwettl, 23.05.2011
Informationsseminar Richtige Abwicklung eines Kleinprojektes Zwettl, 23.05.2011 Förderfähigkeit der Kosten Unbare Leistungen Freiwillig unbezahlte Arbeit (freiwillig, unbar, außerhalb der Normalarbeitszeit)
LEITLINIEN ZUR FÖRDERFÄHIGKEIT DER AUSGABEN KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG V A GROßREGION 2014-2020
LEITLINIEN ZUR FÖRDERFÄHIGKEIT DER AUSGABEN KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG V A GROßREGION 2014-2020 1 Einführung Das Programm der Europäischen territorialen Zusammenarbeit INTERREG V A Großregion unterstützt
Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET) 01/2015
- Entwurf (Stand: 24.03.2015) - Leitfaden Leitfaden Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2014-2020 (FILET) 01/2015 2 Einleitung
Informationen zum EPLR Mecklenburg- Vorpommern 2014 bis 2020 und zur Umsetzung von LEADER
LEADER 2014 bis 2020 Auftaktveranstaltung der LAG Ostvorpommern für die Erstellung einer SLE Informationen zum EPLR Mecklenburg- Vorpommern 2014 bis 2020 und zur Umsetzung von LEADER Thomas Reimann Ministerium
Anschlussbahn- und Terminalförderung 2014
Anschlussbahn- und Terminalförderung 2014 Förderprogramm Anschlussbahnen bzw. intermodale Umschlagsanlagen Mag. Christine KIERNER, SCHIG DI Franz SCHWAMMENHÖFER, bmvit Wien, im September 2014 Vorwort Ausgangslage
Checkliste zur Berichtslegung AT-HU
Checkliste zur Berichtslegung AT-HU Diese Checkliste soll als Hilfestellung für die Aufbereitung der Berichtslegung dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handelt.
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration
Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Diese Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration helfen und Ihnen gleichzeitig einen
Ländliche Entwicklung EK-Vorschläge, aktueller Stand und Bezug zu Tourismus
Ländliche Entwicklung EK-Vorschläge, aktueller Stand und Bezug zu Tourismus BMWFJ-Fachveranstaltutung Tourismus 2014+ Wien, 11. Oktober 2012 Markus Hopfner Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
VERTRAG UMWELTFONDS - GEMEINDE
VERTRAG UMWELTFONDS - GEMEINDE abgeschlossen am unten angeführten Tag zwischen Umweltfonds Fonds zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region rund um dem Flughafen Wien Rathaus, Rathausplatz
Förderfähigkeitsregeln im Programm Interreg IV D/A
Förderfähigkeitsregeln im Programm Interreg IV D/A Sigrid Hilger Salzburg, Januar 2010 Projektabrechnung WAS Erstellung des inhaltlichen Berichts zum Projektfortschritt Einreichung der Originalbelege,
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit
Raiffeisen - Partner der steirischen Landwirte Zukunft gemeinsam erfolgreich gestalten
Raiffeisen - Partner der steirischen Landwirte Zukunft gemeinsam erfolgreich gestalten Prok. Mag. Klaudius Thurmaier/Abt.Vst. Siegfried Trummer Unternehmertipps für Landwirte, 11. Dezember 2014 Raiffeisen
kwf-programm»investitionsförderungen mit Außenfinanzierung«
kwf-programm»investitionsförderungen mit Außenfinanzierung«im Rahmen der kwf-rahmenrichtlinie Wie lautet die Zielsetzung? Die Förderung zielt auf die Erhaltung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit
Richtlinie für den Forschungspool Vom 25. November 2014
Verwaltungshandbuch Richtlinie für den Forschungspool Vom 25. November 2014 Das Präsidium der TU Clausthal hat nach Anhörung des Senates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 folgende Richtlinie über den
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus. Projektaufruf 2016. Merkblatt
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Projektaufruf 2016 Merkblatt Verfahrensablauf Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert: 1. Phase Einreichung der Projektskizze
Leitfaden zum Berichtswesen Strategische Entwicklung von Impulszentren
Strategische Entwicklung von Impulszentren Wien, Mai 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Was ist der Zweck des Berichtswesens?... 3 2. Wie setzt sich das Berichtswesen zusammen?... 3 2.1.
Bereits begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden, d.h. Ausrüstungen dürfen vorher weder bestellt noch gekauft worden sein.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse für das Antragsjahr 2016 Förderrichtlinie des Thüringer
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1.
AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des
KWF-Programm»Unternehmens- und Projektentwicklung«
- Wirtschaftliches Potenzial + KWF-Programm»Unternehmens- und Projektentwicklung«im Rahmen der Richtlinien»Unternehmens- und Projektentwicklung«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist
Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen
Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen in der Fassung des GR-Beschlusses vom: 01.10.2015 GZ: A 23-028212/2013-0033 Inhaltsübersicht I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen: 1
Das Konzept der EU Gemeinschaftsinitiative Leader
Vorlesung Ökonomie der regionalen Ressourcen VO Nr. 731.119 SS 2011 Mainstreaming des Leader Ansatzes Thomas Dax c/o Bundesanstalt für Bergbauernfragen 01/ 504 88 69 0 thomas.dax@babf.bmlfuw.gv.at Das
Verwendungsnachweis 1
1 Verwendungsnachweis 1 Förderprogramm: Thüringen-Invest Thüringer Aufbaubank Wirtschafts- und Innovationsförderung Postfach 90 02 44 99105 Erfurt Zuschuss in Höhe von EUR Projekt-Nr. Datum Zuwendungsbescheid
Informations- und Publizitätsmaßnahmen bei Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
48 Fördergeber Lebensministerium + EU (Förderung Leader aus ELER) Informations- und Publizitätsmaßnahmen bei Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Die Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit
Umsetzung der EIP AGRI in Sachsen- Inhalt der RL LIW/2014. Winterschulung IGE am 20.11.2014 in Limbach-Oberfrohna
Umsetzung der EIP AGRI in Sachsen- Inhalt der RL LIW/2014 Winterschulung IGE am 20.11.2014 in Limbach-Oberfrohna 1. Ziele der EIP-AGRI Zusammenarbeiten! Vernetzen! 2 20. November 2014 Michael Kaßner 2.
kwf-programm»beteiligungsfinanzierung«
kwf-programm»beteiligungsfinanzierung«im Rahmen der kwf-richtlinie»finanzierung«wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses kwf-programms ist es, die Wirtschaft in Kärnten durch alternative Finanzierungsinstrumente
erp-kleinkredit HAUPTFORMULAR An den ERP-Fonds Ungargasse 37 1030 Wien Antrag um Förderung für Förderwerber/-in 1 FÖRDERWERBER/-IN
An den ERP-Fonds Ungargasse 37 1030 Wien Antrag um Förderung für erp-kleinkredit HAUPTFORMULAR Förderwerber/-in 1 FÖRDERWERBER/-IN Die Förderwerberin/Der Förderwerber ist eingetragen im Firmenbuch eine
Präsentation FP7 ABRECHNUNGEN AUS SICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS. Workshop 7. Rahmenprogramm Certificate on the methodology
Präsentation FP7 ABRECHNUNGEN AUS SICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS Workshop 7. Rahmenprogramm Certificate on the methodology Mag. Michael Dessulemoustier-Bovekercke MOORE STEPHENS City Treuhand GmbH Kärntner
1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2
INHALTSVERZEICHNIS 1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2 3 KOSTENERSATZ FÜR ZENTRALE DIENSTLEISTUNGEN (VERWALTUNGSOVERHEAD)... 2
FÖRDERUNGSANSUCHEN WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER/INNEN
Ł Wirtschaft und Innovation An die Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Körblergasse 111-113 8021 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER/INNEN Firma:
Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
Strategieprogramm Intelligente Verkehrssysteme und Services plus Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Für Projekte im Rahmen des österreichischen Strategieprogramms IV2Splus-
Ausschreibung. Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. vom 16. Mai 2012. Inhalt. 1. Allgemeine Situationsbeschreibung...2
Ausschreibung Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit vom 16. Mai 2012 Inhalt 1. Allgemeine Situationsbeschreibung.....2 2. Ziele und Gegenstand des Programms 2.1 Ziele des Programms..3 2.2 Gegenstand
Struktur für das Berichtswesen - Stiftungsprofessur -
Struktur für das Berichtswesen - Stiftungsprofessur - Stand: Jänner 2009 WWTF Währinger Straße 3 / 15a, 1090 Wien Telefon: 0043 1 4023143; Fax DW 20 1. Allgemeines 1.1. Zweck des Berichtswesens Zur Dokumentation
Referat Hütten und Wege - 1 - - Name des Objektes - Höhenlage - Anzahl der Schlaf- und Sitzplätze
Vergabe von Darlehen und Beihilfen für Hütten- Wege, Geschäftsstellen und Jugendheime - Förderungsbestimmungen - Basierend auf den Bestimmungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
An die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstraße 26/2. Stock A 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Antragsformular
An die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstraße 26/2. Stock A 9021 Klagenfurt am Wörthersee Antragsformular für die Gewährung eines Förderbeitrages des Kärntner Gesundheitsförderungsfonds
LAG Wein, Wald, Wasser. Stellungnahme LAG Wein, Wald, Wasser
Untere Hauptstraße 14 97291 Thüngersheim Tel. 09364 / 815029 oder 0931/ 9916516 Fax 0931/ 9916518 E-Mail:info@mainkabel.de www.mainkabel.de Stellungnahme Projektnahme: Projektträger: Handlungsfeld: Bachrundweg
Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum www.awsg.at/gruendungamland
Gründung am Land FAQ Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum www.awsg.at/gruendungamland Was ist der Call Gründung am Land? Generelle Zielsetzung des Förderungsprogrammes
AUSFÜLLHILFE FÜR DIE BELEGAUFSTELLUNGEN DES ZAHLUNGSANTRAGES
AUSFÜLLHILFE FÜR DIE BELEGAUFSTELLUNGEN DES ZAHLUNGSANTRAGES zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 2020 Allgemeines Achtung: Bitte beachten
Förderungen der Marktgemeinde Frastanz Vereinsförderung
Förderungen der Marktgemeinde Frastanz Vereinsförderung I. Generelle Grundsätze Eine Dorfgemeinschaft entsteht dann, wenn sich möglichst viele Bürger/Innen einbringen. Die Begriffe Nachhaltigkeit, Gemeinsamkeit
Subventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz Kultur
amt Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular
R I C H T L I N I E. Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland
R I C H T L I N I E Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Landkreis Emsland 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener
Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell
Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell Ziel Ziel des Programms ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere
Lokale Aktionsgruppe Steinfurter Land e.v. Geschäftsordnung
Lokale Aktionsgruppe Steinfurter Land e.v. Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe Steinfurter Land e.v. zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle
kwf-programm»investitionsförderungen mit Bankenfinanzierung«
kwf-programm»investitionsförderungen mit Bankenfinanzierung«im Rahmen der kwf-rahmenrichtlinie beziehungsweise nach der»de-minimis«-regel Wie lautet die Zielsetzung? Die Förderung zielt auf die Erhaltung
Gender Mainstreaming in der Regionalentwicklung
Gender Mainstreaming in der Regionalentwicklung Region Steyr-Kirchdorf Doris Hagspiel Regionalmanagerin RMOÖ GmbH GKompZ Berlin, 4.12.08 Regionalmanagement OÖ GmbH 6 Regionalbüros in OÖ, 40 Beschäftigte,
GEMEINSCHAFTSAUFGABE "VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR" Vorhaben:
GEMEINSCHAFTSAUFGABE "VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR" CHECKLISTE INFRASTRUKTUR Vorhabensart: Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement Vorhaben: Diese Checkliste ist eine Aufzählung
ERP-Regionalprogramm. erp-richtlinie 1. Jänner 2008. Wachstum und zur Sicherung der Beschäftigung in der Region wesentliche Bewertungskriterien.
erp-richtlinie 1. Jänner 2008 ERP-Regionalprogramm Ziele Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Unterstützung von technologisch anspruchsvollen, strukturverbessernden Projekten in benachteiligten
Bonus für die Einbringung von Eigenkapital
Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie
Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.
Firmenbuch Allgemeines zum Firmenbuch Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher
Leader 2014 2020/23 Zukunftskonferenz 17. Jänner 2014, 14 bis 19 Uhr
Leader 2014 2020/23 Zukunftskonferenz 17. Jänner 2014, 14 bis 19 Uhr Begrüßung: Moderation: Obmann Bgm. Stefan Wiesinger Thomas Müller (externer Prozessbegleiter) Mag. Conny Wernitznig (Leader-GF) Ko-Moderation:
A. Präambel. B. Verfahrensfragen
Geschäftsordnung für den Gesamtvorstand der RAG LEADER Wartburgregion zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der RES im Rahmen von LEADER auf der
MMag. Dr. Christina Bauer MBL MMag. Wolfgang Schrattenecker. Land Salzburg, Verwaltungsbehörde Alpenraumprogramm. National Info Day, Wien, 14.09.
ETZ-Programm Alpenraum Anforderungen und Empfehlungen aus Sicht der Verwaltungsbehörde MMag. Dr. Christina Bauer MBL MMag. Wolfgang Schrattenecker Land Salzburg, Verwaltungsbehörde Alpenraumprogramm National
7. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Vorblatt. Problemanalyse.
1 von 2 7. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung Einbringende Stelle: BMVIT Vorhabensart: Verordnung Laufendes Finanzjahr: 2015 Inkrafttreten/ 2016 Wirksamwerden: Vereinfachte wirkungsorientierte
GZ.: FA17A 80.5-1/2009-4 21. Mai 2010
ENERGIEWIRTSCHAFT UND ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGELEGENHEITEN AUSSCHREIBUNG GZ.: FA17A 80.5-1/2009-4 21. Mai 2010 Auf Grund des 7 der am 24. April 2010 beschlossenen Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung
Leerverrohrungsförderung
R i c h t l i n i e n d e s L a n d e s O b e r ö s t e r r e i c h Leerverrohrungsförderung für ultraschnelles BREITBAND-GLASFASER-INTERNET (FTTH) Zeitraum 01.07.2015 31.12.2018 2 Inhaltsverzeichnis 1.
Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe
Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine
Finanzierung und Förderungen von Betriebsgründungen
Finanzierung und Förderungen von Betriebsgründungen Mag. Bettina Kronfuß s Gründer Center / Sparkasse OÖ 20. September 2007 1 Finanzierung / Grundlagen Rechtzeitige Planung / Vorbereitung à ist Eigenkapital
Belegbehandlung bei EU-Projekten Workshopunterlage für den 10.12.2008. Finanzen, IKT und Organisation. Inhaltsverzeichnis:
Belegbehandlung bei EU-Projekten Workshopunterlage für den 10.12.2008 Finanzen, IKT und Organisation Inhaltsverzeichnis: A) EINLEITUNG 2 B) ALLGEMEINE ERFORDERNISSE 2 C) DETAIL ERFORDERNISSE 2 C 1) Kategorien
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Österreich-Slowakei 2007-2013
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Österreich-Slowakei 2007-2013 Mag. François-Edouard Pailleron Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik Koordinierende Landesförderstelle Niederösterreich
Modell Auto Club Lingen e.v. (MAC Lingen e.v.)
Modell Auto Club Lingen e.v. (MAC Lingen e.v.) - Vereinsordnung Diese Vereinsordnung ist gültig ab dem 19. Februar 2012. 1 Ziele des Modell Auto Club Lingen e.v. Das Vereinsziel wird insbesondere durch
Allgemeine Anmerkungen: Rot gekennzeichnete Felder sind als Pflichtfelder vom Projektträger auszufüllen!
Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 A-1200 Wien www.ama.at DVR: 071988 Ausfüllanleitung zum Antrag zur Förderung eines Vorhabens entsprechend den Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunktes 4 des Österreichischen
Antrag auf "Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis Emsland"
Az: 80-KMU- (bitte nicht ausfüllen!) Antrag auf "Förderung produktiver Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis Emsland" (Sollten die im Antragsvordruck vorgegebenen Felder nicht ausreichen,
Antrag. Integrierte Stadtentwicklung Pirna-Copitz
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des EFRE-Förderprogrammes VwV-Stadtentwicklung, Abschnitt B (Städtische Entwicklung) Integrierte Stadtentwicklung
Allgemeine Anmerkungen:
Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 A-1200 Wien www.ama.at DVR: 071988 Ausfüllanleitung zum Antrag zur Förderung eines Vorhabens entsprechend sonstige Maßnahmen des Österreichischen Programms für die