Konzept Schulsozialarbeit

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1 Konzept Schulsozialarbeit Genehmigt an der Primarschulpflegesitzung vom Einführung der SSA genehmigt an der Primarschulgemeindeversammlung vom Schulgesundheit, Betreuung und Fürsorge Dok / VA: 09.05

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 4 2 Schulsozialarbeit Definition Allgemeine Zielsetzungen Zielgruppen Ziele 5 3 Arbeitsweisen der Schulsozialarbeit Beratung Vertrauen als Basis für Beratung Diskretion Relative Freiwilligkeit Niederschwelligkeit im Zugang zur SSA Präsenz und Erreichbarkeit Beratung während den Schulzeiten Gruppenarbeit Konfliktvermittlung Klassenarbeit Peer-Gruppenarbeit Elternarbeit Übergangsgestaltung Eintritt in die Volksschule Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule Schulische Auszeiten Krisen-Intervention Triage Teilnahme an Fallbesprechungen und Interventionssitzungen Fallkoordination Vernetzung Prävention / Projektarbeit 8 4 Organisation Strategische und operative Führung Steuergruppe Zusammensetzung der Steuergruppe in der Projektphase Aufgaben Steuergruppe Sitzungsfrequenz Leitung Steuergruppe Protokoll Fachlich Personelle Führung (LV A2/AJB) Aufgaben Regionalstelle SSA (AJB B&D) Administrative Führung 10 5 Rahmenbedingungen Infrastruktur in der Schule Ausstattung der Schulsozialarbeiterin/des Schulsozialarbeiters Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit Arbeitsorte 11 6 Qualitätssicherung Qualifikation Konzeption Schulsozialarbeit 11 Konzept Schulsozialarbeit 2

3 6.3 Mitarbeiterführung Evaluation Leistungsbezogene Arbeitszeiterfassung (statistische Methode) Regelmässige Rückmeldungen in den Begleitgruppen (Beobachtungsmeth.) Weitere Evaluationen Fachaustausch / Supervision Fachaustausch Supervision Weiterbildung 13 7 Daten 13 8 Anhänge 13 Abkürzungen: AJB JS B&D SSA Amt für Jugend- u. Berufsberatung Jugendsekretariat (Bezirke Bülach u. Dielsdorf) Schulsozialarbeit Konzept Schulsozialarbeit 3

4 1 Ausgangslage Die Schule ist neben der Familie der Ort, wo die Kinder die meiste Zeit ihrer Jugend verbringen und sich Probleme zeigen können und/oder sich effektiv manifestieren. Die Primarschule fördert die Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler und verschliesst sich auch nicht den Problemen, die damit verbunden sein können. Dass Aufwachsen oft nicht problemlos verläuft, ist uns sehr bewusst. Wir setzen jedoch alles daran, dass solche Probleme das Lernen nicht behindern und die Schülerinnen und Schüler in jeder Lebenslage so viel, wie möglich von der Schule profitieren können. Das Lernen, Lehren und Zusammenleben in der Schule ist komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Anzahl und Vielfalt der Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer sind gewachsen und wachsen weiter. Die Schule als staatliche Institution ist gefordert. Sie verstand sich zwar noch nie als reine Lerninstitution. Erziehung war schon immer eine zweite Kernaufgabe der Schule, die gegenwärtig jedoch immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Grenzen zwischen Bildungs- und Erziehungsauftrag sind fliessender geworden. Die heutige Schule muss in der Lage sein, auf die neuen Herausforderungen kompetent zu reagieren. Die Schulsozialarbeit ist eine wirksame Form, dauerhaft die erzieherischen und präventiven Ressourcen in der Primarschule nachhaltig zu erweitern. Deshalb haben sich die Schulleitung, sowie die Schulpflege der Primarschule Niederglatt entschlossen die Schulsozialarbeit einzuführen. 2 Schulsozialarbeit 2.1 Definition Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungssystems. Sie kommt aus der Disziplin Soziale Arbeit und ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in der Schule gemäss ambulantem Kinder- und Jugendhilfegesetzt (a KJHG) 1, 14, 19 und eine subsidiäre Bildungsleistung gemäss Bildungsgesetz 9. Schulsozialarbeit umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule bzw. eines Schulhauses als Lern- und Lebensraum. Adressaten dieser Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler, deren familiäres Umfeld und die weiteren schulischen Akteure sowie das Schulhaus als Organisationseinheit. Die Leistungen werden nach den Methoden und Grundsätzen der Sozialen Arbeit erbracht. 2.2 Allgemeine Zielsetzungen Die SSA leitet ihre Zielsetzungen aus dem umfassenden Bildungsauftrag der Volksschule und den damit verbundenen Lebensphasen der SchülerInnen ab. SSA wirkt ergänzend zur Schulpädagogik und fördert, unterstützt und gewährleistet die Integration der SchülerInnen in die Schule. Sie unterstützt die Schule in ihrer ganzheitlichen Aufgabe, den SchülerInnen Bildung und gute Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten. Die SSA bewegt sich inhaltlich im Rahmen der kantonalen Empfehlungen und orientiert sich an den Zielsetzungen welche von der Steuer-Gruppe SSA (siehe Kapitel 4.2) vorgegeben werden. 2.3 Zielgruppen SSA ist zuständig für soziale Probleme von SchülerInnen. SSA ist zuständig für die Beratung des Herkunftsmilieus von SchülerInnen bei Problemstellungen, welche mit dem schulischen Erfolg der SchülerInnen in Zusammenhang stehen. SSA ist zuständig für soziale Problemstellungen der Belegschaft, welche aus ihrer Arbeit mit den SchülerInnen, deren Herkunftsmilieu und anderen anschliessenden Sozialen Systemen resultieren. Konzept Schulsozialarbeit 4

5 SSA unterstützt, konsolidiert und entwickelt schulische Strukturen, welche zu einem förderlichen sozialen Klima für die Lerngemeinschaft und den konstruktiven sozialen Wandel der Schule beitragen. 2.4 Ziele Die Lebens- und Lernbedingungen ermöglichen den SchülerInnen, ihre Potentiale zu entwickeln und ihren Ressourcen entsprechend, so viel wie möglich von der Schule zu profitieren. SSA strebt durch interdisziplinäre Vernetzung von schulischen und ausserschulischen Angeboten eine Verbesserung des Lernumfeldes und der sozialen Integration der SchülerInnen an. SSA hilft mit, die Wechselwirkungen zwischen den kommunalen Angeboten, die mit der Schule und den SchülerInnen verknüpft sind, positiv zu gestalten. SSA unterstützt die Vernetzung dieser Systeme. SSA arbeitet an optimalen Voraussetzungen für die Teilnahme an den weiteren gesellschaftlichen Institutionen. 3 Arbeitsweisen der Schulsozialarbeit SSA entwickelt ihre Tätigkeit aus der Handlungswissenschaft der Sozialen Arbeit 1 und ist ihr in der Methodik und den erwünschten Arbeitsergebnissen verpflichtet. Die Organisation von SSA ist so gestaltet, dass sie für Interventions-, Vermittlungs- und Beratungsaufgaben die erforderliche Distanz zur primären pädagogischen Arbeit in den Schulen wahren kann. Weiter soll sie für alle potentiellen Parteien als glaubwürdige Vermittler- und Beratungsinstanz wirken können. Eine detaillierte Aufzählung der geforderten Aufgaben, Handlungsweisen und Methoden ist in der Stellenbeschreibung zu finden. An dieser Stelle werden die wichtigsten Handlungsbereiche und ihre Verfahren beschrieben. 3.1 Beratung Die SSA berät die Zielgruppen in sozialen Problemstellungen. Beratung ist eine Methode der Sozialen Arbeit und grenzt sich von der Psychotherapie ab. Zur Beratung gehören Einzelberatungen und Beratungen von sozialen Systemen. Sie unterscheiden sich strukturell in formelle Beratungen und informelle Beratungen. In der Beratung wird vorausgesetzt, dass es den Klienten möglich ist zu lernen und sie Zugang haben zu ihren Selbststeuerungskompetenzen. Die differenzierte Ausgestaltung der Beratungsformen wird den Anforderungen der jeweiligen Lebensalter angepasst Vertrauen als Basis für Beratung Für die Arbeit mit den relevanten Zielgruppen ist eine vertrauensvolle Beziehung die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit. Vertrauen wird erworben in den Erfahrungen, welche die Zielgruppen mit der Person der SSA und ihrer Arbeitsweise machen. 1 Der Begriff Soziale Arbeit steht als Oberbegriff für eine Disziplin und Profession die ehemals in die Teilbereiche Sozialpädagogik Sozialarbeit und Soziale Animation aufgeteilt war. Konzept Schulsozialarbeit 5

6 Weitere Grundpfeiler des SSA Handelns sind Diskretion und das Prinzip der relativen Freiwilligkeit als Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen Diskretion Als Mitarbeiter in einer öffentlich-rechtlichen Anstellung untersteht die SSA der beruflichen Schweigepflicht. Die Zielgruppen müssen sicher sein, dass die Inhalte von Beratungsgesprächen vertraulich behandelt werden Relative Freiwilligkeit Die Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip in der Einzelfall- oder Gruppenberatung. Wer aus eigener Initiative die SSA aufsucht, nimmt die Beratung freiwillig in Anspruch und kann sie auch selber wieder beenden. Im Bedarfsfall können SchülerInnen zu einem Erstgespräch mit der SSA verpflichtet werden Niederschwelligkeit im Zugang zur SSA Der Zugang zum Angebot der SSA soll für SchülerInnen, Lehrpersonen, Eltern niederschwellig gestaltet sein. Das heisst, die Dienstleistungen werden ohne administrative oder verfahrenstechnische Hürden, schnell und unkompliziert erbracht. Dies verlangt eine hohe Flexibilität in der Präsenz und der Erreichbarkeit der SSA. Bei mehreren gleichzeitigen Anfragen nimmt die SSA selber eine Abwägung der Dringlichkeiten vor. Es gilt jedoch, dass die Bearbeitung von Krisen Vorrang hat Präsenz und Erreichbarkeit Zum niederschwelligen Zugang gehört, dass die SSA regelmässig auf dem Schulareal präsent ist. Die SSA sucht aktiv den Kontakt mit den Zielgruppen und bietet sich auch ohne konkrete Anfragen als Gesprächspartner an. Insbesondere die Kontakte, welche unbelastet zu Stande kommen, vermögen die Vertrauensbasis zu stärken. SSA wird grundsätzlich während den Unterrichtszeiten angeboten. Präsenzzeiten und Erreichbarkeit sind bekannt Beratung während den Schulzeiten Die Niederschwelligkeit des Beratungsangebotes für Schüler wird erhöht, indem die Schüler grundsätzlich die Möglichkeit, aber kein Anrecht haben, Beratungen bei der SSA auch während der Unterrichtszeit zu besuchen. 3.2 Gruppenarbeit Zur Gruppenarbeit zählen beraterische und methodische Settings mit mehr als einer/-m SchülerIn. Dazu werden gezählt: Konfliktvermittlung Ein häufig benutztes Angebot der SSA ist, SchülerInnen bei bestehenden oder drohenden Konflikten zu unterstützen. Der Auftrag zur Konfliktvermittlung kann von den betroffenen SchülerInnen, von den Eltern oder von der Lehrperson kommen Klassenarbeit Klassenarbeit in der SSA hat immer zum Ziel, soziale Prozesse konstruktiv zu beeinflussen. Dies wird einerseits durch das Vermitteln von sozialen Kompetenzen oder durch die Moderation von Interaktionen zwischen den SchülerInnen oder zwischen SchülerInnen und Lehrern getan. Die SSA arbeitet hier eng mit den zuständigen Lehrpersonen und Schulleitungen zusammen Peer-Gruppenarbeit Als Peer-Gruppen werden Gruppierungen von Gleichaltrigen bezeichnet. Peer-Gruppen übernehmen wichtige Sozialisationsfunktionen. Sie geben Unterstützung in der Ablösung vom Elternhaus und sind wichtig für die Identitätsfindung in diesem Alter. Peer-Gruppen entziehen sich zum grossen Teil der pädagogischen Einflussnahme, wirken aber in ihrer Dynamik am Schulhausklima erheblich mit. Die Arbeit mit Peer-Gruppen wird altersgemäss in allen Stufen angeboten. Konzept Schulsozialarbeit 6

7 3.3 Elternarbeit Elternarbeit wird in verschiedener Weise angeboten: In Form von professioneller niederschwelliger Beratung bei erzieherischen Fragestellungen oder bei Problemen, welche die elterliche Erziehungsarbeit beeinträchtigen. In Form von Vermittlungsarbeit in schwierigen Gesprächen mit Schulvertretern. Hierzu gehört auch die Arbeit mit Kulturvermittlern. Das Vermittlungs-Angebot kann sowohl von SchülerInnen, den Eltern, wie von den Lehrern beansprucht werden. Durch Information über wichtige pädagogische Themen, die das Lebensalter der Kinder an der Schule betreffen. Dies erfolgt in Beratungsgesprächen, in der Zusammenarbeit mit speziellen Anbietern (z.b. Elternbildung JS B&D) oder durch die Teilnahme an entsprechenden Elternbildungsveranstaltungen. Die SSA ist ausserdem über Elternbildungsangebote der Region informiert und ist in der Lage, Eltern nach Möglichkeit passende Angebote zu vermitteln. In Form von Zusammenarbeit mit dem Elternrat und die Unterstützung seiner Aktivitäten. Die Beratungsgespräche finden in der Regel in den Räumlichkeiten der SSA oder der Schule statt. In angezeigten Fällen macht die SSA auch Hausbesuche. 3.4 Übergangsgestaltung Die Übergänge in die Schule hinein und aus der Schule heraus sind sensible Abschnitte, die erhöhte Anforderungen an die SchülerInnen stellen. Die damit verbundenen Unsicherheiten können sich hinderlich auf die Entwicklung und die schulischen Prozesse auswirken. SSA arbeitet an der sinnvollen Gestaltung von Übergängen mit. Die Übergänge, die bearbeitet werden, sind: Eintritt in die Volksschule Die Schulzeit beginnt im Kanton ZH mit dem Eintritt in den Kindergarten. Mit diesem Übergang beginnt der lange Prozess sich mit den Anforderungen von formalen Organisationen vertraut zu machen. Dieser Schritt bedeutet für Kinder wie für Eltern das gesellschaftliche Funktionen und Personen auf ihr Leben Einfluss nehmen die nicht direkt mit der Familie verbunden sind. In der Gestaltung dieser Phase arbeitet SSA eng mit Eltern, KindergärtnerInnen und schulexternen Anbietern (u.a. Spielgruppen, Kleinkinder-Beratungsstelle JS B&D) zusammen Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule Der Übertritt von der Primar in die Sekundarschule ist ein markanter Übergang, der starke Veränderungen in der Lebenssituation der SchülerInnen mit sich bringt. Er geht einher mit Verlusten von Beziehungsgefügen, die sich erheblich belastend auswirken können. SSA bearbeitet diesen Übergang mit speziellen Projekten und Angeboten, welche das Abstimmen von Primarschul- und Oberstufen SSA erfordert. Hier liegt ein wichtiges Feld für Zusammenarbeit, Austausch und Massnahmenplanung durch die SSA der gemeinsamen SSA- BANESTAWE. 3.5 Schulische Auszeiten Die Schule kann in bestimmten Situationen Auszeiten, so genannte Timeouts, für Schüler von bis zu zwölf Wochen verfügen. SSA hilft dabei, diese Massnahme pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Die SSA begleitet Timeouts als Bindeglied zwischen Schule, SchülerIn und Elternhaus. Sie eröffnet Angebote, die eine sinnvolle Beschäftigung während des Timeouts ermöglichen, bereitet die Reintegration in die Schule vor und begleitet diese. Konzept Schulsozialarbeit 7

8 3.6 Krisen-Intervention SSA bietet rasch und niederschwellig Unterstützung an bei der Bewältigung von Krisensituationen. Sie arbeitet dazu mit internen und externen Gremien und Fachstellen zusammen. Bei schweren tatsächlichen oder vermuteten Krisen ist nach den schulinternen Krisen-Konzepten vorzugehen und zu handeln. 3.7 Triage Das Organisieren, Vorbereiten und Durchführen von Klienten-Überweisungen an andere Fachstellen wird mit Triage bezeichnet. Diese Notwendigkeit kann sich aus einem Erstgespräch, aus der Fallarbeit oder der Fallkoordination ergeben. 3.8 Teilnahme an Fallbesprechungen und Interventionssitzungen SSA nimmt nach Bedarf und gegenseitiger Absprache an Fallbesprechungen, Interventionssitzungen und deren Vorbereitungsgesprächen teil. Den Bedarf dazu kann sie selber äussern oder sie kann angefragt werden. Sie arbeitet hier eng mit den Schulleitungen zusammen. 3.9 Fallkoordination Fordert eine Problemstellung die Zusammenarbeit mehrerer inner- und ausserschulischen Fachstellen und besteht keine Notwendigkeit den Fall an eine ausserschulische Instanz (Vormundschaftsbehörde, Jugend- und Familienberatung, Schulpsychologie etc.) abzugeben, kann die Schulleitung der SSA die Zuständigkeit für die Fallkoordination übertragen Vernetzung Die SSA trägt in ihrem Zuständigkeitsbereich aktiv zur Vernetzung inner- und ausserschulischer Systeme und Funktionen bei. Sie ist über die Anbieter informiert und weiss Bescheid über deren Angebote Prävention / Projektarbeit Die Bedingungen der schulischen Lebenswelt sowie der angrenzenden Systeme sind ständigem Wandel unterworfen. SSA ist hier in zwei Richtungen tätig: einerseits reagiert sie auf problematische Veränderungen und andererseits hilft sie mit, Verfahren und Methoden zu entwickeln, die geeignet sind, problematischen Entwicklungen vorzubeugen. Sie macht dies auf der individuellen Ebene (SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen u.a.m.) wie der Organisations-Ebene der Schule. Die Funktion der SSA eignet sich, Handlungsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich festzustellen und für die Weiterentwicklung der Schule zur Verfügung zu stellen. SSA entwickelt hierzu Projekte und Massnahmen und beteiligt sich an schulischen Arbeitsgruppen. Konzept Schulsozialarbeit 8

9 4 Organisation Die Organisation der gemeinsamen Schulsozialarbeit regelt einerseits die Zusammenarbeit und Abstimmung der beteiligten Gemeinden und ermöglicht andererseits gute Rahmenbedingungen für die Aufgaben der SSA. Hierzu bestehen folgende Strukturen: 4.1 Strategische und operative Führung Die Schulsozialarbeit wird durch folgende Organisationsbereiche gewährleistet: Die strategischen Aufgaben der SSA-Führung werden durch die Primarschulpflege und die operative Führung durch die STEUERGRUPPE wahrgenommen. Die Sitzgemeinde PS Niederglatt beauftragt die Regionalstelle SSA des AJB Bezirke Bülach und Dielsdorf (im Folgenden: AJB B&D) mit der fachlichen Führung der SSA. Hierzu ist von der PS Niederglatt eine Leistungsvereinbarung A2 Führung von kommunal Angestellten SSA mit dem AJB eingegangen worden. 4.2 Steuergruppe Die Schule unterhält eine Steuergruppe, welche für die operative Führung der Schulsozialarbeit zuständig ist Zusammensetzung der Steuergruppe in der Projektphase Schulleitung 3 Lehrervertretungen Leitung Regionalstelle SSA AJB zuständiger SSAIn weitere Fachpersonen nach Bedarf Stimmrecht beratend Aufgaben Steuergruppe Rückmeldungen sammeln und geben zum SSA-Betrieb im Schulhaus Bedarf klären und Anträge stellen Beiträge geben zur MitarbeiterInnen-Beurteilung Anträge stellen (Schulpflege / SSA-Leitung) Sitzungsfrequenz Die Steuergruppe trifft sich während der Projektphase 4 Mal im Jahr. Weitere Sitzungen können nach Bedarf einberufen werden Leitung Steuergruppe Die Steuergruppe wird durch die Schulleitung geleitet Protokoll Die Sitzungen werden protokolliert. Die Protokolle gehen in die Aktenauflage der Schulpflege. Konzept Schulsozialarbeit 9

10 4.3 Fachlich Personelle Führung (LV A2/AJB) Die fachliche, Führung der SSA wird der Regionalstelle SSA (AJB B&D) mittels Leistungsvereinbarung (A2: Führung von kommunal angestellten SSA) übertragen und mittels Pauschale der Schulgemeinde finanziert. Der Leiter der Regionalstelle SSA ist der direkte Vorgesetzte der SSAInnen Aufgaben Regionalstelle SSA (AJB B&D) Bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe: Selektion neuer Schulsozialarbeitenden, Anforderungsprofil erstellen, Beratung und Unterstützung im Bewerbungsverfahren, Vorselektion Einarbeiten neuer SchulsozialarbeiterInnen Durchführen von Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen in Kooperation und Abstimmung mit der zuständigen Steuergruppe-SSA, Erstellen und Mitunterzeichnen von Arbeitszeugnissen in Kooperation und Abstimmung mit der Steuergruppe-SSA Mitarbeitenden-Beratung in Fach- und Fallfragen Beantragen von Weiterbildung und bei Bedarf externer Supervision im Rahmen des Weiterbildungsbudgets SSA der Schulgemeinde Vernetzung der Schulsozialarbeitenden untereinander und mit schulnahen Diensten in gemeindeübergreifenden Fachgruppen Zusammenarbeit mit den Schulleitungen Strategische Steuerung und Aufsicht SSA in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe-SSA Entbinden von der Schweigepflicht 4.4 Administrative Führung Die SSAInnen werden nach kommunalem Recht angestellt. Die Schulpflege fällt Personalentscheide auf Antrag der Steuergruppe. Die Schulgemeinde gewährleistet die Administration der Schulsozialarbeitsstelle dazu zählt insbesondere: - Erstellen der Verfügung/des Anstellungsvertrags - Führen des Personaldossiers - Kontrolle der Arbeitszeit - Verwalten der Ressourcen 5 Rahmenbedingungen 5.1 Infrastruktur in der Schule Der SSA wird ein Hauptbüro mit abschliessbaren Aktenschränken, Besprechungstisch und Fach- Mediothek in den Primarschule Niederglatt zugewiesen. 5.2 Ausstattung der Schulsozialarbeiterin/des Schulsozialarbeiters Notebook pro SSAIn mit Internetanschluss Mobil Telefon pro SSAIn -Konto interne Postfächer in der Schule Postadresse des Schulhauses Budget für den Aufbau einer Mediothek (Bücher, Dokumentationen, Filme u.a.m.). Moderationskoffer mit der an jedem Standort benötigten Minimalausstattung Konzept Schulsozialarbeit 10

11 5.3 Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit Es gilt für ein 60 % Pensum die 42 Stunden Woche. Die Arbeitsleistung wird im Rahmen der Jahresarbeitszeit erbracht. Die Jahresarbeitszeit entspricht den Vorgaben der Arbeitszeittabelle des Kantons/AJB. Die Arbeitszeit ist während der Schulzeiten zu leisten. Überzeit kann in Form von Freizeit, möglichst in den Schulferien, kompensiert werden. Die Arbeitspräsenz ist im Rahmen von gleitender Arbeitszeit zu leisten. Richtzeiten sind morgens die Uhr Pausen, welche die Anwesenheit des SSA erfordern. Die Präsenz wird nach den aktuellen Anforderungen ausgerichtet, alle Schuleinheiten haben entsprechend den Schülerzahlen Anspruch auf die Präsenz des SSA. Die Aufgaben der SSA erfordern auch Einsätze ausserhalb der üblichen Bürozeiten. 5.4 Arbeitsorte Primarschule Niederglatt. 6 Qualitätssicherung Die Qualität der Schulsozialarbeit richtet sich nach den Grundsätzen und Methodik der Sozialen Arbeit. Die Qualitätssicherung beruht auf den Pfeilern: Qualifikation, Konzeption Schulsozialarbeit, Mitarbeiterführung, Leistungserfassung und Evaluation, Vernetzung, Supervision, Weiterbildung 6.1 Qualifikation Fachliche Basis für die Qualifikation des Stelleninhabers bildet eine Ausbildung in Sozialer Arbeit an einer Fachhochschule für Soziale Arbeit oder an einer Universität. Das Stellenprofil erfordert Berufserfahrung, vorzugsweise in der Schulsozialarbeit oder in den Tätigkeitsfeldern: Beratungsarbeit, Eltern- und Jugendarbeit, Fallarbeit, Interdisziplinäre Zusammenarbeit. 6.2 Konzeption Schulsozialarbeit Mit Konzeption wird die schriftliche Darstellung aller inhaltlichen Punkte der SSA bezeichnet, die für die SchülerInnen, die Eltern, die Mitarbeiter, die anschliessenden Bereiche und den Trägerorganisation bedeutend sind. Damit wird in verbindlicher Form dargestellt, wie die gemeinsame Schulsozialarbeit arbeitet, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie setzt, wie die Zusammenarbeit strukturiert ist und welche Rahmenbedingungen dazu notwendig sind. Durch die schriftliche Darstellung der verschiedenen Bereiche ist die SSA und ihre Ergebnisse überprüfbar. Die Konzeption ist auch ein Führungsinstrument sowie wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der SSA (s. Pkt. 8: Anhänge). Zur Konzeption gehören folgende Dokumente: Schulprogramm und Leitbild Dokumente zur allgemeinen Beschreibung von SSA (wie SSA-Konzept, Stellenbeschrieb, kantonale Empfehlungen) Konzept Schulsozialarbeit 11

12 6.3 Mitarbeiterführung Dieser Teil der Qualitätssicherung wird beschrieben unter Punkte 4.4 und Evaluation Mit Evaluation wird die Analyse und Bewertung von Projekten und Interventionen in der SSA bezeichnet. Sie dient der Steuerung und Sanktion der SSA. Die Hauptinstrumente der Evaluation der gemeinsamen Schulsozialarbeit sind: Leistungsbezogene Arbeitszeiterfassung (statistische Methode) Die Verwendung der Arbeitszeit in der SSA wird leistungsbezogen erhoben. Die SSA erfasst ihre gesamte Arbeitszeit unter Angabe von definierten Verwendungsbereichen. Es werden damit zwei Ziele verfolgt: Erstens der Nachweis der vertraglich festgelegten Arbeitsleistung und zweitens das Schaffen einer standardisierten Datengrundlage, welche zur Bewertung der Verwendung der Arbeitszeit und die damit verbundene allfällige Anpassung der Kosten-Verteilschlüssel der Schulgemeinden dient. Die praktische Umsetzung der Arbeitszeiterfassung soll die Herstellung von monatlichen Arbeitszeitnachweisen und verschiedene Formen von grafischen und mathematischen Auswertungen von Tätigkeitsperioden ermöglichen. Für die leistungsbezogene Evaluation wird pro Schuljahr (August Juli) die Arbeitszeitverteilung in verschiedenen Bereichen erhoben und in der Steuer-Gruppe, in der Regel im August oder September des neuen Schuljahres ausgewertet. Der SSA bereitet die Präsentation der Daten vor und kommentiert sie. Die Ergebnisse der Auswertung werden protokolliert Regelmässige Rückmeldungen in den Begleitgruppen (Beobachtungsmeth.) In den Begleitgruppen haben alle Mitglieder Gelegenheit, Beobachtungen zur SSA und ihrer Tätigkeit einzubringen. Da alle BG-Mitglieder aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen (Schulleitung, Schulpflege, Lehrer, Sozialarbeit) stammen, kann den SSAInnen wie den Führungsgremien zur Bewertung ein breites Spektrum an Hinweisen und Erfahrungen mit der SSA zur Verfügung gestellt werden. Die Beobachtungen und die daraus folgenden Schlussfolgerungen werden protokolliert Weitere Evaluationen Weitere strukturelle Evaluationen zur SSA sind die Erhebungen, welche im Rahmen der kantonalen Schulevaluation durchgeführt werden. Diese sind jedoch nur in relativen langen Zeitabständen vorgesehen. Verschiedene Aktivitäten werden speziell evaluiert. Die Durchführung weiterer Evaluationen ist abhängig vom Aussagebedarf, welcher zu einem Aufgabenbereich der SSA besteht. Diese Evaluationen können jederzeit von der Steuer-Gruppe veranlasst werden. 6.5 Fachaustausch / Supervision Fachaustausch Die SSAInnen nehmen an den SSA-Fachaustauschgruppen, welche von der Regionalstelle SSA (AJB B&D) angeboten werden teil. Sie werden 5-6 Mal pro Jahr à 2 Std. durchgeführt. Hierin werden fachliche Themen zur Fragen der Methodik und Organisationsanalyse unter den regionalen SSAInnen behandelt Supervision Für die SSAInnen besteht die Möglichkeit Supervision zu beantragen im Rahmen des Budgets. Konzept Schulsozialarbeit 12

13 6.6 Weiterbildung Weiterbildungen werden gemäss dem Weiterbildungsreglement des AJB unterstützt. 7 Daten Als Mitarbeitende in einer öffentlich-rechtlichen Anstellung hat die SSA die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Der Umgang mit Daten der gemeinsame Schulsozialarbeit richtet sich nach den Empfehlungen zur Leistungserfassung und Aktenführung in der Schulsozialarbeit und den Bestimmungen der Leistungsvereinbarung (LV A-1, Pkt. 7) des AJB. Die SSA hat Zugang zur aktuellen Schülerdatei der Schule. Sie erhält dazu von der Schulverwaltung die notwenigen Informationen oder Zugangsberechtigungen. Persönliche Notbooks müssen mit einem Passwort geschützt sein und bei Abwesenheit einbruchsicher aufbewahrt werden. Passwörter für Notebooks und relevante Softwarezugängen sind sicher aufzubewahren und in einer Kopie in einem beschrifteten (Name SSA und Verwendungszweck des Passwortes) und verschlossenen Briefumschlag zur Aufbewahrung der Regionalstelle SSA zu übergeben. Persönliche Daten auf dem Computer werden nach der Beendigung der Schulzeit der Schüler gelöscht. 8 Anhänge A2 Leistungsvereinbarung Führung von kommunal Angestellten SSA Stellenbeschrieb Schulsozialarbeit Grundlagen und Umsetzungshilfen zur Einführung von Schulsozialarbeit (AJB Feb. 2011) Empfehlungen zur Leistungserfassung und Aktenführung in der Schulsozialarbeit Kantonale Dokumente AJB siehe unter: Konzept Schulsozialarbeit 13

14 A 1: Anhang 1. Identifikation 1.1. Stellenbezeichnung Schulsozialarbeiter/in 1.2. Besoldungsklasse / Bereich / Stufe BVO 01 Klasse Stelleninhaber/in Name StelleninhaberIn 2. Auftrag und allgemeine Zielsetzung Schulsozialarbeit umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule bzw. eines Schulhauses als Lern- und Lebensraum. Adressaten dieser Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler, deren familiäres Umfeld und die weiteren schulischen Akteure (individuelle Dimension) sowie das Schulhaus als Organisationseinheit (strukturelle Dimension). Die Leistungen werden nach den Methoden und Grundsätzen der Sozialen Arbeit erbracht. Schulsozialarbeit ist eine Ressource zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule, in der Unterricht, Erziehung und Betreuung stattfinden. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes, fördert dessen gesunde körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung und trägt dazu bei, Gefährdungen und Benachteiligungen zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu arbeitet sie mit anderen Disziplinen und Institutionen zusammen. 3. Organisatorische Eingliederung 3.1. Finanzieller Träger Die SSA Primarschule Niederglatt ist ein zusätzliches Angebot der Primarschule Niederglatt 3.2. Führungsgremien Die Betriebsgruppe übernimmt die strategische Leitung des Projektes. Hier sind die Schulpflegen vertreten. Der Steuergruppe obliegt die operationale Leitung der SSAs. Die Schulsozialarbeit ist im Rahmen der Leistungsvereinbarung, Modul A2 der Primarschulgemeinde Niederglatt mit dem AJB/JS B&D, der Regionalstelle SSA fachlich, personell und administrativ unterstellt Nebengeordnete Stellen Schulleitung, Lehrerschaft, weitere Fachstellen und Fachpersonen; es bestehen keine gegenseitigen Leitungs- und Unterstellungsverhältnisse Arbeitsort - Primarschule Niederglatt 4. Aufgaben Das Konzept Schulsozialarbeit Primarschule Niederglatt ist verbindlicher Bestandteil des Stellenbeschriebs. Für die Gewichtung der Aufgaben sind die strategischen Zielvereinbarungen der Betriebs- Gruppe und der Steuer-Gruppe verbindlich Niederschwellige Kontakte für Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern u.a. - Unmittelbare Präsenz in der Schule mit festen Bürozeiten oder telefonische Erreichbarkeit, - Präsenz auf dem Schulareal und im Lehrerzimmer - Vorstellen der Leistungen und Arbeitsweisen der Schulsozialarbeit in Schulklassen und an Elternabenden Konzept Schulsozialarbeit 14

15 - Kurzberatung (kein Coaching) von Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden in Erziehungsfragen und sozialen Fragestellungen, Information über und Vermittlung von Beratungsund Präventionsstellen - Kurzberatung von Eltern in problematischen Situationen ihrer Kinder, in Erziehungsfragen und zur Klärung familiärer Probleme, Information über Beratungsstellen und Unterstützungsangebote - Bereitstellen einer Auswahl von Dokumentationen zu spezifischen Themen und Angeboten für die Zielgruppen 4.2. Schüler/innenberatung - Beratung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichen, sozialen und/oder familiären Problemen. Die Beratung kann als Einzel-, Familien- oder Gruppenberatung stattfinden. - Triage, Weitervermittlung von Schülerinnen, Schülern und Eltern an Fachstellen (Jugend und Familienberatung, Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst usw.). Bei Problemstellungen, die längerfristige Begleitungen, psychologische Abklärungen, Therapien oder andere spezielle Massnahmen bedingen; bei Kostenfolgen für die Schulen, immer in Zusammenarbeit mit den Schulpflegen und Schulleitungen. - Beratung von Eltern und/oder Lehrpersonen im Rahmen einer Schüler/innenberatung 4.3. Interventionen in Krisen und Konflikten - Intervention bei Schülerinnen und Schülern im Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf, ggf. Triage an Fachstellen bzw. Einleiten adäquater Massnahmen - Intervention bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern - Intervention in Schulklassen bei Krisen und Konfliktsituationen auf Verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Schulleitungen 4.4. Prävention - Früherkennung und Früherfassung von Gefährdungen - Präventive Angebote und Projekte zu Sozialverhalten, Konfliktbewältigung, Partizipation, Gender- und Herkunftsfragen 4.5. Schulinterne Leistungen - Mitwirkung in der Schulentwicklung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu einer konfliktfähigen, integrativen Schulhauskultur und zu aktuellen lebensweltorientierten Themen, wie z.b. Schülerrat, - Schülerparlament, Schulhofgestaltung (Federführung durch die Schule) - Fachliche Unterstützung des Schulteams bei Elternveranstaltungen zu erzieherischen und sozialen Themen - Vermittlung zwischen Schule und Eltern, z.b. bei Familien mit anderem kulturellem Hintergrund - Regelmässiger Austausch mit den Schulleitungen zur Planung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, Sensibilisierung bezüglich problematischer Entwicklungen, Vermittlung weiterführender Angebote und Weiterbildungen für Lehrpersonen in sozialpädagogischen und sozialen Fragen, sowie der Früherkennung Vernetzung mit andern Stellen und Diensten - Erschliessen von Ressourcen in der Gemeinde bzw. im Umfeld der Schule - Fallspezifische interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung, dem Schulpsychologischen Dienst, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, dem Schularzt, u. a. m Stellen- und organisationsbezogene Aufgaben - Nicht-fallspezifische Vernetzungsarbeit - Mitarbeit in der Projektgruppe und in der Steuergruppe nach Bedarf und mit beratender Stimme - Mitarbeit an Teamsitzungen - Intervision, Supervision, Weiterbildung - Aktenführung, Leistungserfassung, Führen einer Fall- und Projektstatistik und -dokumentation - Auswertung der Projektziele und jährliche Berichterstattung - Administration Konzept Schulsozialarbeit 15

16 5. Zusammenarbeit und Schnittstellen Schulsozialarbeiter/innen handeln als eigenständige sozialarbeiterische Fachkräfte. Schule und Schulsozialarbeit stehen sich in partnerschaftlichen Rollen gegenüber und arbeiten ergänzend in unterschiedlichen Aufgaben- und Arbeitsbereichen zusammen. In regelmässigen Sitzungen klären Schulleitung und Schulsozialarbeit ihre Erwartungen, überprüfen die Erreichbarkeit der Ziele, planen die Zusammenarbeit und die Umsetzung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, bei denen die Schulsozialarbeit mitwirkt. Die Schulsozialarbeiter/innen nehmen nach Absprache mit der Schulleitung und aufgrund der Themen an Sitzungen des Schulteams teil. Schnittstellen bei Einzelberatungen ergeben sich, wenn Schüler/innen bereit sind, ihre Problemsituation mit weiteren Fachstellen und Personen zu besprechen, und wenn die Schulsozialarbeiter/innen gezwungen sind, aufgrund der fachlichen Zuständigkeit oder der zeitlichen Kapazität den Fall weiterzuleiten. Problemstellungen, die psychologische Abklärungen, Therapien oder Kindesschutzmassnahmen bedingen, verweist die Schulsozialarbeit an die zuständigen Stellen (SPD, KJPD, JFB). Zur Vernetzung und Schaffung von Synergien arbeiten die Schulsozialarbeiter/innen eng mit weiteren Fachstellen in der Gemeinde oder der Region zusammen. 6. Schweigepflicht Als öffentlich-rechtliche Angestellte unterliegen Schulsozialarbeiter/innen der Schweigepflicht ( 51 Personalgesetz bzw. 71 Gemeindegesetz) und haben die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten (Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG; LS 170.4), Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV; LS ). Siehe hier > Empfehlungen zur Leistungserfassung und Aktenführung in der Schulsozialarbeit auf 7. Qualitätssicherung Die Qualität der Schulsozialarbeit richtet sich nach den allgemein gültigen Grundsätzen und der anerkannten Methodik der Sozialen Arbeit. Die Qualitätssicherung wird im Konzept SSA ausführlich beschrieben. 8. Weiterbildung / Supervision Weiterbildung und Supervision sind Bestandteil der Aufgabe der Schulsozialarbeiter/innen. Es besteht ein Anspruch und eine Verpflichtung gemäss den Fortbildungsrichtlinien des Amtes für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich. 9. Arbeitszeit, Ferienregelung Die Anstellung erfolgt in Jahresarbeitszeit. Die regulären Ferien der Schulsozialarbeiter/innen sind auf die Schulferien zu legen. Die über die reguläre Ferienzeit hinausgehende Schulferienzeit soll, wenn möglich in der Schulzeit vor- oder nachgeholt werden. 10. Änderungen und Ergänzungen Die Steuergruppe ist befugt, diesen Stellenbeschrieb zu ändern bzw. zu ergänzen. 11. Unterschriften Niederglatt, Name StelleninhaberIn Marco Valsangiacomo SchulsozialarbeiterIn Regionaler Projektleiter SSA / JS B&D Konzept Schulsozialarbeit 16

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