15 Jahre Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler
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- Henriette Franke
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1 Bern, 12. Juni 2015 Mediencommuniqué Grosse Verbreitung und überregionale Bedeutung des GAV für das Personal bernischer Spitäler Heute feiern die Personalverbände SBK, VPOD und VSAO zusammen mit den Sozialpartnern das 15-jährige Jubiläum des Gesamtarbeitsvertrags für das Personal bernischer Spitäler. Seit 2000 ist der GAV in Kraft, zuerst nur für 3 Spitalgruppen, heute für 7 Regionale Spitalzentren, 1 Pflegeheim und 1 Spitex-Organisation. Dem GAV sind 8554 Beschäftigte unterstellt. Der GAV ist im Spitalversorgungsgesetz verankert und hatte in all den Jahren seines Bestehens Bedeutung über die Kantonsgrenzen hinaus. Dem Personal hat er in den turbulenten Zeiten Sicherheit gegeben und für sozialen Frieden gesorgt. Er soll nach Meinung der Personalverbände weiterhin eine Vorreiterrolle für fortschrittliche Anstellungsbedingungen für alle Angestellten eines Spitals einnehmen. Seit neustem beschäftigen sich die Personalverbände mit der Ausdehnung des GAV auf die kantonalen psychiatrischen Kliniken und das Inselspital. Ein weiteres Ziel ist ein Anschluss der Privatspitäler. Sehr geehrte Medienschaffende, wir bedanken uns im Voraus für die Berücksichtigung unseres Communiqués. Gerne liefern wir Ihnen weitere Hintergrundtexte oder stehen für Auskünfte zur Verfügung (bis 17 Uhr): Tamara Bütikofer, Sozialpartnerpolitik SBK, Rosmarie Glauser, Geschäftsführerin VSAO, Bettina Dauwalder, Gewerkschaftssekretärin VPOD,
2 Medienkonferenz 15 Jahre GAV Rosmarie Glauser, Geschäftsführerin VSAO Bern Am 11. März 1998 fand die erste Verhandlungsrunde für einen Gesamtarbeitsvertrag im bernischen Spitalwesen statt. Es war die Zeit der ersten Spitalstrukturbereinigungen im Kanton Bern. Mehrere Bezirksspitäler sollten geschlossen werden, was zu Verunsicherung bei Personal und Bevölkerung führte. Vor diesem Hintergrund erkannten einige visionäre und fortschrittliche Spitäler, dass eine gute Sozialpartnerschaft, festgehalten in einem Gesamtarbeitsvertrag, wichtig und hilfreich wäre. Am 16. August 1999 unterzeichneten das Spitalzentrum Biel, die Spitalgruppe A Berner Oberland (heute STS) und das Spital Interlaken einerseits, SBK, VPOD und VSAO andererseits den GAV für das Personal bernischer Spitäler. Er trat am in Kraft. Der erste GAV in der deutschschweizer Spitallandschaft war damals einzigartig. Heute, 15 Jahre später, sind die 7 Regionalen Spitalzentren, ein Alters- und Pflegeheim und eine Spitexorganisation dem GAV unterstellt. Inhaltlich orientierte sich der erste GAV stark am kantonalen Personalrecht. Für Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte gab es ausserdem erstmals eine Beschränkung der Arbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche. Das war also 5 Jahre bevor das Arbeitsgesetz diese Limite setzte. Der GAV wurde in den 15 Jahren ständig weiter entwickelt und es haben sich weitere Spitäler, Spitalgruppen und Organisationen angeschlossen. Bereits im GAV 2003 waren alle heutigen RSZ ausser SpitalNetzBern angeschlossen. Das SpitalNetzBern kam 2007 dazu. Die letzte grosse Neuverhandlung des GAV erfolgte Zum ersten Mal verhandelte auf Arbeitgeberseite der Dachverband diespitäler.be. So wurde aus dem Firmen- GAV ab 2011 ein Verbands-GAV. Inhaltlich wurde damals unter anderem das Orange-Urteil umgesetzt, ein Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen eingeführt, die Ferientage erhöht und - als kleine Sensation - die 46-Stunden-Woche für Oberärztinnen und ärzte eingeführt.
3 Bezüglich Gehaltsentwicklung löste sich der GAV aber vollständig von der kantonalen Entwicklung. Wie immer waren die Verhandlungen ein Nehmen und Geben, man begegnete sich auf Augenhöhe, gegenseitigem Respekt und Verständnis, was zu guten und tragfähigen Lösungen führte und nach wie vor führt wurde der GAV dank eines Volksvorschlages, der von der Berner Bevölkerung mit Zweidrittelsmehrheit angenommen wurde, im Spitalversorgungsgesetz verankert. Seither müssen alle Spitäler auf der kantonalen Spitalliste entweder den GAV unterzeichnen oder dem Personal insbesondere bezüglich Arbeitszeit, Entlöhnung und Sozialleistungen gleichwertige Bedingungen anbieten. Auch wenn die Bestimmung bisher nicht wirklich kontrolliert wurde, hat sie in der Berner Spitallandschaft Wirkung gezeigt.
4 Medienkonferenz 15 Jahre GAV Die Bedeutung des GAV für das Personal der bernischen Spitäler heute Bettina Dauwalder, Gewerkschaftssekretärin VPOD Bekanntlich bleibt in den Spitälern der Schweiz seit ein paar Jahren kein Stein auf dem anderen: Die Rechtsformen wechseln, die Direktoren und Personalchefinnen kommen und gehen, komplizierte Finanzierungssysteme müssen eingeführt werden. Was bleibt, ist das Personal, das sich um Patientinnen und Patienten kümmert. Ohne das Personal geht nichts! Im unstabilen Umfeld kommt geregelten Arbeitsbedingungen ein hoher Stellenwert zu. Auch die Vergleichbarkeit der Anstellungsbedingungen zwischen dem Spital im Berner Oberland und demjenigen im Seeland oder in der Stadt Bern ist wichtig. Wir wissen aus unseren Personalversammlungen und den regelmässigen Kontakten mit den Personalkommissionen, dass die Sicherheit des Gesamtarbeitsvertrags von den Beschäftigten geschätzt wird. Wichtig ist, dass der GAV für alle Berufsgruppen gilt, die in einem Spital arbeiten - von der Ärzteschaft bis zur Reinigung. Die Qualität eines Spitals ergibt sich aus dem Einsatz und Zusammenspiel vieler verschiedener Berufspersonen. Es ist ein echtes Teamwork. Das fördert der GESAMTarbeitsvertrag, wie der Name sagt. Ausgenommen vom GAV sind einzig die hohen Kader. Das Trauerspiel um die Vergütungsberichte zeigt exemplarisch, welche Auswüchse drohen, wenn die Sozialpartnerschaft wegfällt. Der GAV Spital hat in seiner 15-jährigen Laufzeit immer wieder Leitfunktion für Verbesserungen der Anstellungsbedingungen der Angestellten in den Berner Spitälern gehabt. Heute haben alle Beschäftigten bis 45-jährig fünf Wochen Ferien und danach 27 und 32 Tage. Die Arbeitszeit der OberärztInnen wurde auf 46-Stunden herabgesetzt. Seit 2012 werden auch für die Zeit der Ferien Zulagen ausbezahlt. Diese Verbesserungen mussten im schwierigen finanziellen Umfeld hart errungen werden. Wir sind überzeugt, dass diese kollektiven Verbesserungen helfen, die Attraktivität des Spitals als Arbeitgeber zu fördern und dass das hilft bei der immer schwieriger werdenden Rekrutierung von Fachpersonal. Der GAV Spital beinhaltet ein transparentes und ausgehandeltes Lohnsystem mit jährlichen Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Damit können wir Personalverbände bei
5 den GAV-Unterstellten einem ausufernden und dem Teamwork abträglichen Wettbewerb der Löhne entgegenwirken. Eine Vorreiterrolle spielte der GAV in der Schweiz, heute kennen verschiedene Kantone Gesamtarbeitsverträge einige sehen dem Berner GAV verblüffend ähnlich.
6 Medienkonferenz 15 Jahre GAV Tamara Bütikofer, Leiterin Sozialpartnerschaft SBK Bern Für uns Personalverbände bringt dieser GAV bemerkenswerte Vorteile: Ein GAV führt zu deutlich besseren Arbeitsbedingungen. Er bietet auch die Sicherheit, dass die Anstellungsbedingungen nicht einseitig vom Arbeitgeber abgeändert werden können. Durch die Verankerung im Spitalversorgungsgesetz garantiert der er zudem, dass die Arbeitsbedingungen in allen Spitälern des Kantons vergleichbar sein müssen. Wir Personalverbände sind überzeugt, dass dieser GAV weiter bestehen wird und bestehen muss vor allem in dieser Zeit des grossen Sparens, dessen Auswirkungen das Personal bereits mehrmals zu spüren bekam. Der GAV schützt das Personal und damit auch die Patientinnen und Patienten! Gute Pflege und Betreuung braucht nun mal genügend und motiviertes Personal und zwar von der Ärzteschaft über die Pflege bis hin zur Reinigung. Aber auch für die Arbeitgeber ist ein GAV nicht nur mit Kosten verbunden, im Gegenteil: Motiviertes Personal ist produktiver und bleibt dem Betrieb treu. Das spart Kosten und steigert die Attraktivität des Betriebes, sowohl für die Rekrutierung des Personals als auch der Patientinnen und Patienten. Der GAV wurde in den 15 Jahren ständig weiter entwickelt, so auch in den letzten Verhandlungen: Wir sind besonders stolz, dass ab April 2016 der angegraute Fünfliber, die Entschädigung pro Stunde Nacht- und Wochenendarbeit, endlich auf 6 Franken erhöht und bis Gehaltsklasse 24 ausgedehnt wird. Ein weiterer Meilenstein, zwar ein kleiner, denn wäre diese Zulage seit dem Jahr 2000 der Teuerung angepasst worden, müssten heute pro Stunde ein 10er-Nötli bezahlt werden. Und dies ist natürlich nicht die einzige Verbesserung, die wir Personalverbände auf unserer Wunschliste haben: Mehr Ferien bei den älteren Mitarbeitenden, längerer Vaterschaftsurlaub, bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bessere Regelung bei den Dienstaltersgeschenken, Schutz vor Nachtarbeit für ältere Mitarbeitende oder eine Abfederung der Frühpensionierungen, um nur einige Beispiele zu nennen.
7 Ein weiteres Ziel ist, möglichst viele Institutionen unter diesen GAV zu bringen. Gespräche laufen mit den drei kantonalen Psychiatrien (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern (UPD), Psychiatriezentrum Münsingen (PZM), Psychiatrische Dienste Biel-Seeland Berner Jura (SP JBB)). Diese sollen im Rahmen der Verselbstständigung aus dem kantonalen Recht in private Aktiengesellschaften übergehen. Und auch das Inselspital und die Privatspitäler stehen in unserem Visier. Wir Personalverbände sind uns einig: Alle Vorteile dieses GAV sind Mindestanforderungen für die geplante Überarbeitung des GAV ab dem Jahre Dafür werden wir uns einsetzen und dabei natürlich auch unsere Verbesserungen einfliessen lassen.
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