Workshop B: Transparente und klare Kostenzuteilung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop B: Transparente und klare Kostenzuteilung"

Transkript

1 Workshop B: Transparente und klare Kostenzuteilung Spendengütesiegelforum 2014 Wien, 2. Juni 2014

2 2. Juni 2014 Workshop-Ablauf 1 Grundlagen / Anwendung in der Praxis A Rahmenbedingungen B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen C Spendenwerbung und Verwaltungsausgaben D Definitionen E Anwendungserläuterungen F Darstellung/Dokumentation 2 Ihre Erfahrungen Juni 2014 Seite 1

3 A Rahmenbedingungen 1 Grundlagen und Anwendung Kooperationsvertrag über die Vergabe eines SGS Festlegung von Richtlinien, mit denen die Inhalte und der praktische Ablauf der Prüfung der NPO auf Einhaltung der Ziele und Standardkriterien geregelt wird Laufende Weiterentwicklung der Richtlinien Jährliche Evaluierung, aktuell idf der Evaluierung 2013, gültig ab Juni 2014 Seite 2

4 A Rahmenbedingungen 1 Grundlagen und Anwendung Festlegung des Systems der Standards für Non Profit Organisationen in den Bereichen Spendemittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung Kriterienkatalog im Kooperationsvertrag als Beilage 1 Ziele Katalog Ebene 1 Allgemeine Rahmenbedingungen für Standards für NPO Ebene 2 Inhaltliche Grundlagen für einen Kriterienkatalog Juni 2014 Seite 3

5 1 Grundlagen und Anwendung A Rahmenbedingungen Kriterien Katalog (Ebene 3) Definition von 34 Kriterien/Standards in 4 Teilbereichen 3.1. Formale Voraussetzungen und Organisation 3.2. Werbung und Spendensammlung 3.3. Mittelverwendung 3.4. Informationspflicht Juni 2014 Seite 4

6 1 Grundlagen und Anwendung A Rahmenbedingungen 3.4. Informationspflicht Jahresbericht Tätigkeitsbericht Finanzbericht Juni 2014 Seite 5

7 1 Grundlagen und Anwendung A Rahmenbedingungen 3.4. Informationspflicht Finanzbericht Mindestgliederung: Mittelverwendung I. Leistungen für die statutarisch festgelegten Zwecke II. Spendenwerbung III.Verwaltungsaufwand IV. Sonstiger Aufwand sofern nicht unter Punkt I bis III festgehalten V. Zuführung zu Rücklagen und Zweckwidmungen Juni 2014 Seite 6

8 1 Grundlagen und Anwendung B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen Ergänzung zum Arbeitsbehelf Checkliste zu Kooperationsvertrag der Arbeitsgruppe Spendengütesiegel Anwendbar für Prüfungen ab 2012 Nichtanwendung der Zuordnungsbestimmungen und Ausgabenmatrix ist durch den Prüfer zu begründen Juni 2014 Seite 7

9 1 Grundlagen und Anwendung B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen Zielsetzung Unterstützung zur Zuordnung der Ausgaben/Aufwendungen Überleitung Einnahmen/Ausgabenrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechung Dokumentation/Nachvollziehbarkeit Vollständigkeit Juni 2014 Seite 8

10 1 Grundlagen und Anwendung B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen Zielsetzung Vereinheitlichung der Berichterstattung Anlehnung an Deutschland, Schweiz Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Schweizer ZEWO Stiftung Juni 2014 Seite 9

11 1 Grundlagen und Anwendung B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen Ausgabenmatrix 1.Personalaufwand 2. Aufwandsentschädigung 3. Raumkosten 4. Sonstige Abschreibungen 5. Bürokosten 6. Rechnungswesen I. Statutarisch festgelegte Zwecke Ia. Projekte Programme /Gemeinn. Betrieb Ib. Satzungs - mäßige Kampagnen, Information II. Spenden - werbung Werbung, allg. Öffentlichkeits arbeit III. Verwaltungsaufwand IIIa. Allg. Verwaltung IIIb. Spenden verwaltung 7. Sonstige Aufwendungen 8. Drucksachen Medien 9. Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit Juni 2014 Seite 10

12 1 Grundlagen und Anwendung B Ausgabenmatrix, Zuordnungsbestimmungen Ausgabenmatrix 10. Projekte, Betriebe 11. Mittel weiterleitung 12. Sonstiges I. Statutarisch festgelegte Zwecke Ia. Projekte Programme /Gemeinn. Betrieb Ib. Satzungs - mäßige Kampagnen, Information II. Spenden - werbung Werbung, allg. Öffentlichkeits arbeit III. Verwaltungsaufwand IIIa. Allg. Verwaltung IIIb. Spenden verwaltung Horizontal: Gliederung Finanzbericht (I III) Vertikal: Zuordnung der einzelnen Ausgaben- bzw. Aufwandsarten (bzw. Gliederung der GuV) Juni 2014 Seite 11

13 1 Grundlagen und Anwendung C Spendenwerbung und Verwaltungsausgaben Notwendig für Beschaffung von Spendenmitteln Organisation der Mittelverwendung Vergleichbarkeit von Prozentsätzen (???) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. auch Pkt 4.8 bzw. 4.9 Zuordnungsbestimmungen) Pkt 2.2. Zuordnungsbestimmungen / Z 29 Kooperationsvertrag (idf Evaluierung 2013): keine Vorgabe der vertretbaren Höhe; Beurteilung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers anders Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen: Vorgabe eines Werbe- und Verwaltungskostenanteils Unter 10% - niedrig 10% bis 20% - angemessen 20% bis 35% - vertetbar Juni 2014 Seite 12

14 D Definitionen 1 Grundlagen und Anwendung (Ia) Projekte/Programme: Satzungsmäßige Zweckerfüllung (Ia) Gemeinn. Betriebe: isd 45f BAO (auf Dauer angelegte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) (Ib) Satzungsmäßige Kampagnen/Informationen: Schaffung öffentlicher Aufmerksamkeit/öffentliches Bewusstsein VS: in der Satzung als eigenständiger Zweck festgelegt Juni 2014 Seite 13

15 D Definitionen 1 Grundlagen und Anwendung (II) Spendenwerbung: Ausgaben zur Beschaffung von Spenden (Bsp: Selbstdarstellung, Imagearbeit, Rechenschaftsberichte etc.) (III) Verwaltungsaufwand: Gewährleisten die Grundfunktionen der Organisation als ganzes (Leitungs- und Aufsichtsgremien, Finanz- und Rechnungswesen, Personalverwaltung, Organisation) (IIIa) allgemeine Verwaltungsausgaben: IIIa=III-IIIb (IIIb) Spendenverwaltung: entspricht dem Verwaltungskostenbegriff des 4a (8) lit d EStG zur Beurteilung der steuerlichen Absetzbarkeit der Spenden (10%); [nicht aufteilungsfähig nur Lagerkosten für Sachspenden] Juni 2014 Seite 14

16 E Anwendungserläuterungen 1 Grundlagen und Anwendung (1) Ausgaben der Leitungsebene: Größere Organisationen: idr keine Aufteilung: IIIa Kleinere Organisationen: sofern die Leitung operative Aufgaben übernimmt Ia/IIIa (2) Sachspenden: Ansatz im Anlagevermögen; fiktive Anschaffungskosten Abschreibung Zweck Gleichstellung von Sach- und Geldspenden Vgl. auch Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder FS/RL19 Frage 7 (3) Ehrenamtliche Arbeit: Keine Erfassung im Rechnungswesen (sofern von vornherein unentgeltlich erbracht) Bei nachträglichem Verzicht (Verzichtsspende) ertragswirksame Vereinnahmung im Zeitpunkt des Verzichts (IDW RS HFA 21); Aufwandsentschädigungen entsprechend der Tätigkeit Zuordnung unter Ia, II oder IIIa Juni 2014 Seite 15

17 E Anwendungserläuterungen 1 Grundlagen und Anwendung (4) Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit: Straßenansprachen: Anteil Ib nur, wenn die Vergütung zu mindestens 50% in Form eines fixen Grundhonorars erfolgt; Inhalte müssen klar über Informationen, die im Rahmen einer üblichen allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit präsentiert werden, hinausgehen Haustüransprachen: immer II Festschreibung von Werbung (bzw. auch Verwaltung) als statutarisch festgelegter Zweck nicht möglich; würde Ausschließlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz der BAO widersprechen (5) Verlust Vermögensverwaltung: Saldierte Darstellung (Mittelherkunft Va bzw. negatives Ergebnis III.a ) (6) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Negatives Nettoergebnis nach sachlichem Zusammenhang II oder IIIa Juni 2014 Seite 16

18 F Darstellung/Dokumentation 1 Grundlagen und Anwendung Detaillierungsgrad der Matrix steht der NPO offen Schlüsselung S : sofern ein Gesamtposten zusammengefasst wird (Bsp Personalaufwand) ist eine Schlüsselung vorzulegen; Kostenrechnung anhand von Kostenstellen oder Nachvollziehbare Schätzungsmethode Erläuterung notwendig Bedeutung der Symbole X : Eindeutige vorgegebene Zuordnung; Abweichung nur mit dokumentierter Begrünung möglich S : Schlüsselung; exemplarische Vorgabe in der Ausgabenmatrix G : Aufteilung Ia bzw. II. Juni 2014 Seite 17

19 2 Erfahrungen Rückmeldungen Teilnehmer Positiv Negativ Anwendungsprobleme Juni 2014 Seite 18

20 Ansprechpartner M M ag. Thomas Stranzinger, LL.M. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Managing Partner Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger T E t.stranzinger@solidaris.at Mag. Christoph Hofer Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Partner Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger T E c.hofer@solidaris.at Ölzeltgasse 3 A-1030 Wien T office@solidaris.at Juni 2014 Seite 19

Information für NPOs. Wissenswertes zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels Stand: Oktober 2013

Information für NPOs. Wissenswertes zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels Stand: Oktober 2013 Information für NPOs Wissenswertes zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels Stand: Oktober 2013 Inhalt 1. Was bringt das Österreichische Spendengütesiegel? 2. Was wird dabei geprüft? 3. Unterschiede

Mehr

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. DZI-Bericht 2014

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v. DZI-Bericht 2014 Zertifizierung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI-Spendensiegel) Einnahmen-/Ausgabenrechnung 2014 und Vermögensrechnung 31.12.2014 des Caritasverbandes der Erzdiözese München und

Mehr

Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen IDW RS HFA 21

Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen IDW RS HFA 21 Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen IDW RS HFA 21 Berlin 27. April 2010 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Gliederung I. Einführung II. Einzelfragen zur Rechungslegung Spenden

Mehr

Copyright Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Muster einer Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Kooperationsvertrag über die Vergabe eines Spendengütesiegels für Spenden sammelnde Non-Profit-Organisationen (Muster 1: eine Pflichtprüfung

Mehr

Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht

Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht Plenumsvortrag zum Stiftungstag 2011 von Dirk Sombrowski, Dipl. Finanzwirt (FH) 1 Inhalt Einleitung Darstellung von praktischen Problembereichen zur Sensibilisierung

Mehr

Spenden vs. Sponsoring

Spenden vs. Sponsoring MTV INFO Spenden vs. Sponsoring 1 Einführung Die Unterstützung durch Mittel von Privatpersonen und Firmen gewinnt bei der Umsetzung unseres Vereinszweckes und daraus abgeleiteten Veranstaltungen und Projekten

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung

Mehr

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2011 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Gesamtkostenverfahren 2011 2010 Ideeller Bereich 1. Spendenzufluss des Geschäftsjahres (1) Spenden*

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

OxfamUnverpackt: EinZiegartige Kundengeschenke für Ihr Unternehmen. Oktober 2012 Oxfam Deutschland e.v. OxfamUnverpackt

OxfamUnverpackt: EinZiegartige Kundengeschenke für Ihr Unternehmen. Oktober 2012 Oxfam Deutschland e.v. OxfamUnverpackt OxfamUnverpackt: EinZiegartige Kundengeschenke für Ihr Unternehmen Was ist OxfamUnverpackt? 1. OxfamUnverpackt ist der Online-Geschenkeshop der Hilfs- und Entwicklungsorganisation Oxfam Deutschland e.v.

Mehr

Instrument: Insolvenzplan

Instrument: Insolvenzplan Instrument: Insolvenzplan Ein Insolvenzplan ist...... ein Vorschlag des Schuldners oder Verwalters, abweichend von der Regelverwertung (Zerschlagung, Liquidierung, übertragende Sanierung) eine andere,

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Fundraising Frühstück

Fundraising Frühstück Fundraising Frühstück Spendengütesiegel Kriterien für Fundraiser Mag. Walter Mika powered by Das Spendengütesiegel Kriterien für Fundraiser Steirer, Mika & Comp. WT-GmbH www.steirer-mika.at Seite 2 Nutzen

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt.

Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt. A) Korrekturen von Hand Korrekturen von Hand ausgeführt, per Post oder als Scan an Sie übermittelt. + Problemlos für DTP, wenn nur ein Bildschirm vorhanden ist, da Printversion mit Korrekturen Mühsam für

Mehr

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN SCC OKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR IE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UN PERSONLIENSTLEISTERN URCH KONTRKTOREN ERLÄUTERUNGEN ZU EN FRGEN 11.1 UN 11.3 ES OKUMENTES 003 OKUMENT 010 VERSION 2011 Seite 1 1 EINLEITUNG

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen:

1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen: Projektbezeichnung (Titel): Projektträger (Verein/Dachverband): 1. Angaben zum Projekt (in Stichworten, ausführlich im Anhang) Projektziele (geplante Wirkung der Maßnahmen): Geplante Maßnahmen: Notwendigkeit

Mehr

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Handbucherweiterung Zuschlag

Handbucherweiterung Zuschlag Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

Zusammengefasst kommen somit folgende Kriterien zur Anwendung:

Zusammengefasst kommen somit folgende Kriterien zur Anwendung: BESTELLUNG VON WIRTSCHAFTSPRÜFERN Gemäß 5 Abs. 2 i.v.m. 13 PartG hat der RH für einen Zeitraum von fünf Jahren zwei Wirtschaftsprüfer aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen bzw. wahlwerbenden

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen

Mehr

Jahresbericht 2014. In seinem Tätigkeitsbereich liegt auch der Kontakt und Austausch mit anderen Hospizinitiativen und ähnlichen Institutionen.

Jahresbericht 2014. In seinem Tätigkeitsbereich liegt auch der Kontakt und Austausch mit anderen Hospizinitiativen und ähnlichen Institutionen. Jahresbericht 2014 I. Selbstdarstellung Zweck des Vereins laut Statuten I Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 2. Der Verein hat seinen Sitz in Melk und erstreckt seine Tätigkeit auf a) das Hospiz im Heim

Mehr

Verhaltenskodex und Handlungsrichtlinie (Code of Practice)

Verhaltenskodex und Handlungsrichtlinie (Code of Practice) Verpflichtungserklärung Kinder in Rio e.v. im August 2013 Kinder in Rio e.v. Verhaltenskodex und Handlungsrichtlinie (Code of Practice) Präambel Auf Grundlage des christlichen Menschenbildes versteht sich

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung

Mehr

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der

Mehr

1.2 Sind auch Ihre Mitarbeiter viel unterwegs? Und haben Sie dadurch hohen Verwaltungsaufwand?

1.2 Sind auch Ihre Mitarbeiter viel unterwegs? Und haben Sie dadurch hohen Verwaltungsaufwand? Reisekostenabrechnung 1.1 Das Sprichwort sagt: Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Die Praxis sagt: Wenn einer eine Reise tut, dann bringt er Tankbelege, Hotelrechnungen und viele weitere

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen

Finanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen 1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung

Mehr

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Finanzordnung der Schützengilde Gärtringen 1985 e.v. (beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2013) Inhalt: 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand

Mehr

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Robert Bosch Stiftung GmbH Heidehofstraße 31 70184 Stuttgart Seite 1 Federführender Antragsteller Kooperationspartner 1 Bitte

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN

SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN SPORTVEREIN in der PRAXIS BUCHFÜHRUNG IM VEREIN Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Buchführung was ist das? = laufende, planmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Kriterien: vollständig chronologisch

Mehr

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen

Mehr

Grundlagen der Spendengütesiegel-Prüfung Transparente Kostenzuteilung

Grundlagen der Spendengütesiegel-Prüfung Transparente Kostenzuteilung pendengütesiegel-forum 2015 Wien, 18.06.2015 Grundlagen der pendengütesiegel-prüfung Transparente Kostenzuteilung Mag. Alexander Kastelic Wirtschaftsprüfer, teuerberater Kooperationsvertrag pendengütesiegel

Mehr

2013/2014. Verein "selbstbestimmtes Leben" in vertrauter Unmgebung" 3040 Neulengbach, Ackergasse 53 STNR:

2013/2014. Verein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Unmgebung 3040 Neulengbach, Ackergasse 53 STNR: JAHRES- ABSCHLUSS 203/204 3040 Neulengbach, Ackergasse 53 STNR: 306 Ollersbach, Schönfeld-Bahnweg 30 Tel.: +43 (2772) 52565-0 Fax: +43 (2772) 52565-22 email: office@wtgissauer.at Inhaltsverzeichnis Rechtliche

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

Immobilienbesteuerung

Immobilienbesteuerung alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die

Mehr

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz )

Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz ) Information des Bundesministeriums für Finanzen zur elektronischen Bilanzeinreichung ( E-Bilanz ) Wien, im September 2006 Rechtsgrundlage Elektronische Steuererklärungen betreffend die Ertragsteuern 2-42

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Modul 57036 / 72034 Accounting (Sommersemester 2015): Syllabus. 2 Zielgruppe, Vorkenntnisse und Voraussetzungen

Modul 57036 / 72034 Accounting (Sommersemester 2015): Syllabus. 2 Zielgruppe, Vorkenntnisse und Voraussetzungen Modul 57036 / 72034 Accounting (Sommersemester 2015): Syllabus 1 Rahmendaten Pflichtmodul für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik im Bachelorstudiengang Informatik (SPO 29) und den Bachelorstudiengang

Mehr

Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender

Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender 1 Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender Als ärztlicher Fortbildungsanbieter haben Sie nach erfolgter Registrierung auf www.dfpkalender.at die Möglichkeit, Fortbildungen selbstständig im

Mehr

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer

Mehr

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung

Mehr

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Aktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts

Aktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts Aktuelle Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Dr. Klaus Zimmermann Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Dr. Klaus Zimmermann ist

Mehr

Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung (WPV) vom 1. Mai 2003

Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung (WPV) vom 1. Mai 2003 Drescheweg 2 FL-9490 Vaduz Tel +423 233 29 20 Fax +423 233 29 21 info@wpv.li Inhaltsübersicht Einleitung 3 1. Allgemeine Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Honoraransätze 4 4. Auslegungsfragen

Mehr

Anleitung zum Bestellformular für Geschäftsdrucksachen UZH

Anleitung zum Bestellformular für Geschäftsdrucksachen UZH Anleitung zum Bestellformular für Geschäftsdrucksachen UZH Wählen Sie zurück ein Thema zur Übersicht durch Anklicken Auftraggeber/ Rechnungsadresse Erfassung der administrativen Angaben des Auftraggebers

Mehr

Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts

Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts erstellt am Beispiel Kroatien Mit 01.07.2013 tritt Kroatien der EU bei. Damit verbunden ändern sich im Bereich der Rechnungslegung

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 5. Nachtrag zur Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin vom 18.3.2013 Anlage 3 Entschädigungsordnung der Kassenzahnärztlichen

Mehr

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Claudio Bertini Steuerverwaltung Basel-Stadt Abteilung Juristische Personen Leiter Veranlagungsgruppe 1 Befreiung von der Handänderungssteuer

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht Grundstücksbesteuerung-neu neu Sonderfragen im privaten Bereich Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 26. April 2012 Institut für Finanzrecht, Universität Wien Übersicht Veräußerungsgeschäfte isd 30 EStG-neu

Mehr

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten 1 Aktuelles verwalten Beiträge in "Aktuelles" beziehen sich immer auf neue Inhalte im LfF Web. Diese können neue Dateien in den Downloadtabellen (vgl. 1.1) sein, oder sonstige neue (aktualisierte) Inhalte

Mehr

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde

Mehr

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Welche Bereiche werden geprüft?

Welche Bereiche werden geprüft? Welche Bereiche werden geprüft? 1) Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung; 2) Internes Kontrollsystem in der jeweiligen Entwicklungsstufe, auch die Trennung von Geschäftsführungs-Aufgaben und Kontroll-Aufgaben;

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Mai 2008 als IWP/BA10, zuletzt redaktionell überarbeitet im Dezember 2015) Inhaltsverzeichnis

(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Mai 2008 als IWP/BA10, zuletzt redaktionell überarbeitet im Dezember 2015) Inhaltsverzeichnis Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer über die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung im Rahmen der Prüfung eines Rechenschaftsberichtes einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per Email Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 19. Mai 2015 BETREFF

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Installation & Konfiguration AddOn CopyObjects

Installation & Konfiguration AddOn CopyObjects Installation & Konfiguration AddOn CopyObjects Objekte beliebiger Entitäten inklusive verknüpfter Objekte per Knopfdruck kopieren Version 7.1.0 für Microsoft Dynamics CRM 2013 & 2015 Datum 27. März 2015

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Praktische Prüfung Altenpflege Bewertungskriterien in der Durchführung

Praktische Prüfung Altenpflege Bewertungskriterien in der Durchführung Teil 1: Planung und Vorbereitung Das Kriterienraster für die Planungsphase bezieht sich - den Schritten des Pflegeprozesses folgend - auf die Kriterien Informationssammlung, Erkennen von Problemen und

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i

Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates. Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1038a bis 1038i Roman Fragner, Jänner 2015 Zielsetzung Arbeitgeber soll Kostenersätze steuerlich sofort als Werbungskosten

Mehr

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des SGB II und deren Unterstützung

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des SGB II und deren Unterstützung Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen des und deren Unterstützung Einstiegsgeld 16b Im Rahmen der Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit lt. GG Art. 12 GG für natürliche und juristische

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Analyse der Qualität von Klinikinformationen (online / print) im Hinblick auf eine zielgruppengerechte Außendarstellung

Analyse der Qualität von Klinikinformationen (online / print) im Hinblick auf eine zielgruppengerechte Außendarstellung HTW Analyse der Qualität von Klinikinformationen (online / print) im Hinblick auf eine zielgruppengerechte Außendarstellung Anna Gädicke Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Thomas Altenhöner (HTW)

Mehr

Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain

Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Die Vergabe der.saarland Domains wird zunächst in verschiedene Phasen unterteilt, die sich an unterschiedliche Interessengruppen richten Sie sind Inhaber einer

Mehr