Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V."

Transkript

1 Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Drucksache 17/10488 Deutscher Hebammenverband, Gartenstraße 26, Karlsruhe Seite 1 von 6

2 Der Deutsche Hebammenverband Der Deutsche Hebammenverband e.v. (DHV) ist ein Bundesverband und setzt sich aus 16 Landesverbänden zusammen. Mit derzeit Mitgliedern ist der DHV der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und vertritt die Interessen aller Hebammen. In ihm sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, Hebammen geleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Der Gedanke des Gesetzentwurfs Der Deutsche Hebammenverband unterstützt seit Jahren aktiv die Bedürfnisse der PatientInnen nach einer qualitativ hochwertigen und evidenzbasierten medizinischen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und deren neugeborenen Kinder. Selbstbestimmte und informierte Entscheidungsprozesse, die durch eine umfassende Aufklärung von fachlicher Seite unterstützt werden, sind Kernbereich des beruflichen Selbstverständnisses der Hebammen. So sieht der DHV im Vorhaben des Gesetzgebers, die Patientenrechte zu kodifizieren, einen wichtigen Ansatz zum Schutz und zur Förderung der Mündigkeit der PatientInnen und damit der werdenden und jungen Mütter mit ihren Neugeborenen. Grundlage dafür kann nur das Recht auf Selbstbestimmung und die Stärkung der medizinischen Transparenz der Patienten sein. Trotz aller Zustimmung zu der gesetzgeberischen Initiative sieht der DHV im vorliegenden Gesetzentwurf weder die Bedürfnisse der werdenden Eltern, noch die Möglichkeiten der Aufklärung im geburtshilflichen Bereich durch Hebammen adäquat abgebildet. Der Gesetzentwurf kodifiziert lediglich die judikativen Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte und zementiert damit die seit Jahren zu beobachtende Entwicklung der Geburtshilfe, die weniger am Verlauf einer normalen Geburt, sondern an der juristischen Absicherung der geburtshilflichen Professionen orientiert ist. So wichtig es ist, medizinisch zu definierende Prozesse, mit klaren Aufklärungs- und Einwilligungsregelungen zu belegen, so wichtig ist es auch, die normalen Lebensprozesse und ihre Unwägbarkeit zu akzeptieren und dies entsprechend in der Gesetzesdefinition und ihrer Begründung zu berücksichtigen. Die Geburtshilfe hat im medizinischen Kontext einen besonderen Status inne Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sind normale Prozesse, deren Begleitung sowohl fachlich-medizinische, wie auch fachlich-psychosoziale Unterstützungsleistung bedarf. Diese zu erbringen ist primär originäre Tätigkeit der Hebammen in fachlicher Kooperation mit Geburtshelfern und Kinderärzten. Wie sich allerdings dieser Prozess im medizinischen Sinne entwickelt, ist kaum vorauszusehen. Darauf müssen sich Schwangere, aber auch die geburtshilflichen Professionen einstellen. Eine ständige Erhöhung von Vorsorgen, Screenings, Test tragen zur Medikalisierung der Geburt bei, erhöhen die Interventionsraten und verunsichern die Frauen, ohne in vielen Bereichen eine kausal definierte Verbesserung des Ergebnisses zu erreichen. Dies ist insbesondere bei der Frühgeburtlichkeitsrate zu beobachten. Seit Jahren lässt sich die Zahl der Frühgeburten, trotz aller medizinischen Vorsorge und Therapiemaßnahmen nicht senken. Auch häufige Vorsorgen und intensives Risikoscreening werden keine 100% Sicherheit für eine normale Geburt, eine gesunde Frau oder ein gesundes Kind garantieren. Geburtshilfliche Notfälle, wie auch der Gesundheitsstatus des Kindes sind weder mit sicheren, evidenzbasierten Methoden zu prognostizieren, noch sind Ursachen einer Schädigung sicher auf die geburtshilfliche Versorgung zurückzuführen. Entscheidend ist, welches Fazit Medizin oder die Gesellschaft daraus zieht und welches Prinzip im Vordergrund der Überlegungen steht: Möchte man die Schwangere stärken und ihr persönliche Sicherheit im Umgang mit der körperlichen und psychischen Veränderung dieses Prozesses 1 Stand: 29. September 2012 Seite 2 von 6

3 vermitteln, oder möchte man an Stelle der Selbstbeurteilung der Frauen Screeningprogramme einsetzen, die Aussagen über den möglichen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf treffen, ohne dass das eigene Beurteilungsvermögen der Frauen benötigt wird. Das heutige Vorsorgeprozedere gibt Schwangeren den Eindruck, dass sie nur wissen können, wie es um ihre Gesundheit steht, wenn die Schwangerschaftsvorsorge diese Aussage getätigt hat. Entsprechend schwer fällt es Frauen, Entscheidungen zu treffen, die den Behandlungsprozess der Geburt betreffen. Umso wichtiger ist in diesem Fall eine zielführende Aufklärung. Diese jedoch muss anders als die Risikoaufklärung eines medizinischen Prozesses-, den Bedürfnissen und den Wahlmöglichkeiten der Frau angepasst werden. Das medizinische Serientest-Programm und Aufklärungseinheiten über Worst-case-Szenarien können hier nicht zielführend sein. Die Anerkennung, dass ein Geburtsverlauf individuell und dessen Eventualitäten schwer vorhersagbar ist, ist die Voraussetzung darüber wie das Thema Aufklärung und Haftpflicht in der Geburtshilfe zu behandeln ist. Denn: der Geburtsprozess ist keine Knieoperation, mit Wahlmöglichkeit, mit einen exakt definierten Status vor der OP und nach der OP. Und: trotz einer Vielzahl an pränataldiagnostischen Test ist eben der exakte Status eines Embryos oder einer Schwangeren nicht sicher abklärbar. Daher ist es in den meisten Fällen nicht wissenschaftlich sicher festzustellen, ob ein Fehler der Hebamme oder des Geburtshelfers einen Schaden verursacht hat, oder ob dieser Schaden eine andere Ursache hat. Dies gilt es zu berücksichtigen. Die Aufklärungspflicht: Frauen und Paare benötigen im geburtshilflichen Bereich zweifelsohne eine umfassende Beratung und Aufklärung. Diese jedoch an den Maßgaben der medizinischen Aufklärung eines definierten medizinischen Prozesses, wie beispielsweise einer Knieoperation, zu messen, ist für werdende Eltern wenig hilfreich. Denn die Geburt ist für schwangere Frauen ein unausweichliches Geschehen, bei dem sie in jedem Fall ein gesundheitliches Risiko für sich und das Kind auf sich nehmen müssen, dessen Folgen nicht vorhersehbar sind und dessen statistische Wahrscheinlichkeit keine befriedigende Entscheidungsgrundlage für den Einzelfall sein kann, geht es doch bei diesem Geschehen um die eigene, wie auch um die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Eine uneingeschränkte Aufklärung ohne abzuklären in wie weit diese vollständige Aufklärung aller Eventualitäten überhaupt erforderlich ist, hilft keiner Frau. Im Einzelfall kann sie sogar kontraproduktiv sein, da psychische Faktoren bei der Geburt eine große Rolle spielen. Was für eine Wahlmöglichkeit nach der Aufklärung hat die Schwangere. wenn man sie bei der Planung des Geburtsmodus darüber aufklärt, dass sie bei der normalen Geburt im schlimmsten Falle versterben kann, dies bei der operativen Entbindung, dem Kaiserschnitt, jedoch ebenso geschehen kann. Wie soll sie sich mit diesem Wissen in der Situation, in der sie sich grundsätzlich nicht mehr gegen eine Schwangerschaft und damit gegen dieses Risiko entscheiden kann, aufgeklärt verhalten? Im geburtshilflichen Kontext ist es nicht möglich, eine seriöse Aufklärung über die Erfolgsaussichten der Geburtsart zu vermitteln, ohne gleichzeitig die Schwangere stark zu verängstigen. Ziel des Gesetzes muss es deshalb sein, dass eine Unterscheidung zwischen Risiken eines therapeutischen Prozesses und dem normalen Lebensrisiko einer Geburt definiert wird. Nur so können das Recht der PatientInnen auf eine umfassende Aufklärung und der Erhalt der fachlichen Assistenz für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett langfristig für die Gesellschaft gesichert werden. Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler Die Vermutung des Fehlers: Der anerkannte medizinische Standard: Geburtshilfliche Leitlinien in Deutschland haben häufig ein relativ niedriges wissenschaftlich belegtes Niveau (S1-Leitlinien). Dies ist dadurch begründet, dass in vielen Bereichen die wissenschaftliche Datenlage dürftig und /oder widersprüchlich ist und deshalb keine höhere Evidenz erreichbar ist. Wie der anerkannte medizinische Standard aussehen soll, der den Leistungs- Seite 3 von 6

4 erbringern ein fehlerfreies Arbeiten ermöglichen soll, ist im geburtshilflichen Bereich nicht oder nur unzureichend zu belegen. Dies führte schon in den vergangenen Jahren dazu, dass sich sowohl Ärzte wie auch Hebammen vermehrt juristisch abgesichert haben und in der Folge sowohl die geburtshilflichen Interventionen wie auch die Kaiserschnittzahlen massiv gestiegen sind. Denn im gerichtlichen Kontext gilt seit längerem, dass ein Schaden, der in Begleitung aktiven Intervenierens zu verzeichnen ist, weniger der Vermutung eines Fehlers unterliegt, als ein Schaden im Zusammenhang mit einer interventionsarmen oder abwartenden fachlichen Betreuung. Im Hinblick jedoch auf die gravierenden gesundheitlichen Folgeerscheinungen der geburtshilflichen Interventionen für Frauen und Kinder muss diesem Umstand Rechnung getragen werden. Der Verweis in der Gesetzesbegründung auf die Einhaltung des medizinischen Standards reicht im geburtshilflichen Bereich nicht aus. Eine sichere Geburtshilfe für Frauen und Kinder muss auch eine rechtlich sichere Geburtshilfe für Hebammen und Geburtshelfer sein. Die Berufsanfängerin/der Berufsanfänger: Hebammen dürfen mit der staatlichen Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation eigenständig die Betreuung der physiologischen Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes übernehmen. Ihnen obliegt die Abgrenzung des normalen Verlaufes von einem krankhaften Geschehen und der Durchführung des gegebenenfalls erforderlichen Überleitungsmanagements in die ärztliche Betreuung. Insbesondere im geburtshilflichen Bereich gilt, wie oben bereits beschrieben, dass Schaden und Schadensursache nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist. Gilt die Vermutung eines Behandlungsfehlers nur, weil die Betreuung durch eine Berufsanfängerin erfolgte und damit die Beweislastumkehr, so wird diese gegenüber den berufserfahrenen Kolleginnen massiv benachteiligt. Denn sie wird dies im medizinischen Kontext ebenso wenig beweisen können, wie die erfahrene Kollegin. Ein schwieriges Unterfangen voller Gefahr die Haftung auf ungerechtfertigter Weise zu ihren Ungunsten ausgelegt zu bekommen, zeichnen sich doch besonders Berufsanfängerinnen durch hohes Wissen und besondere Vorsicht in ihrer Arbeitsweise aus. Es ist daher zu erwarten, dass die Schadenshäufigkeit der Berufsanfänger massiv steigen wird, ohne dass diese tatsächlich mehr Fehler verursachen. Die ohnehin schon schwierige Situation eine Haftpflichtversicherung zu finden, wird sich massiv verschärfen. Ohne berufliche Haftpflichtversicherung dürfen Hebammen jedoch nicht arbeiten. Die schon heute prekäre Versorgungslage mit Hebammenhilfe insbesondere in den ländlichen Regionen - wird sich verschlechtern. Diese Regelung schützt Patientinnen nicht vor Fehlern, sondern entzieht Frauen und Kindern die nötige fachliche Hilfe durch Hebammen. Steigende Regresse bedeuten steigende Haftpflichtsummen: Alle geburtshilflich tätigen Professionen haben das Problem, dass sie nicht kalkulieren können, wie hoch die Deckungssumme einer angemessenen Haftpflichtsumme sein muss, denn Verjährungsfristen von 30 Jahren implizieren steigende, jedoch undefinierbare Schadensregulationssummen. Insbesondere Hebammen sind nicht mehr in der Lage, die jährlich steigenden Prämien für ihre berufliche Haftpflichtsicherung zu bezahlen. Auch wenn die Thematik des Patientenrechtegesetzes nicht diese Problematik regeln möchte, so greift es doch elementar in diesen Kreislauf ein. Deshalb bedarf dieses Problems hier doch besonderer Aufmerksamkeit, insbesondere im Hinblick auf die ohnehin schon angespannte Lage im Bereich der Haftpflichtversicherungen im geburtshilflichen Bereich. Exkurs zur Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtproblematik gliedert sich in drei zentrale Probleme, die verschiedene Lösungsansätze benötigen, jedoch in ihrer Ursache eng zusammen hängen. Diese sind: Es finden sich fast keine Versicherer mehr, die das Risiko Geburt zeichnen. Seite 4 von 6

5 Die Angemessenheit der Deckungssumme ist bei steigenden Pflegekosten unkalkulierbar. Die Haftpflichtprämienhöhe übersteigt bei Weitem das Einkommen, das aus der versicherten Tätigkeit generiert werden kann. Die Situation der mangelnden Versicherungsanbieter muss grundsätzlich unterbrochen werden und zwar durch gesetzgeberischen Eingriff in den privaten Haftpflichtversicherungsmarkt. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber den Hebammen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorschreibt und sie damit in einen scheinbar, unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, funktionierenden Berufshaftpflichtversicherungsmarkt entlässt. In der Realität stellt gibt es aber nachweislich keinen funktionierenden Haftpflichtversicherungsmarkt. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, seine Schutzpflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsstand der Hebamme, wahrzunehmen, in dem er in den privaten Haftpflichtversicherungsmarkt regulierend eingreift. Obwohl wir wissen, dass sich ein derartiger staatlicher Eingriff in den Privatmarkt schwierig gestaltet, ist er dennoch nicht unmöglich oder gar von der Systematik und vom Prinzip her dem deutschen Rechtswesen fremd. Vergleichend verweisen wir auf die gesetzlich vorgeschriebene Kfz Haftpflichtversicherung. Die privaten Versicherungsanbieter unterliegen einem normativ festgeschriebenen Kontrahierungszwang; die Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrages werden ergänzend durch eine Rechtsverordnung geregelt. Ein derartiges System kann unseres Erachtens auch auf dem privaten, berufsspezifischen Haftpflichtversicherungsmarkt der Heilberufler Anwendung finden. Dadurch würden alle Versicherungsanbieter in die Pflicht zum Vertragsabschluss genommen, unter gleichzeitiger Regelung durch Rechtsverordnungen, welche die zwingend zu beachtenden Voraussetzungen des Vertragsinhalts festlegt, wie zum Beispiel eine Angemessenheitskontrolle der Prämienhöhe, kein Leistungsausschluss der Geburtshilfe oder Verbot der Kündigungsmöglichkeiten im Schadensfall. Für die in den nächsten Jahren - durch die lange Haftungszeit von 30 Jahren und die bessere, jedoch teurere Versorgung von Pflegefällen - zwangsläufig steigenden Haftpflichtansprüche, die in ihrer Höhe weder für die Versicherer noch für die Hebammen kalkulierbar und damit abdeckbar sind, wird hier eine weitere staatliche Lösung benötigt. Diese könnte ergänzend durch eine Haftungsbeschränkung auf die ansonsten üblichen 10 Jahre gelöst werden. Dies ist ein Zeitraum, der keine PatientIn der Geburtshilfe in seinen Haftungsansprüchen einschränkt, jedoch eine kalkulierbare Zeit für die Haftpflichtversicherer darstellt. Eine weitere Möglichkeit, um die Unwägbarkeit dieser Problematik einzuschränken, wäre die Gründung eines staatlichen Fonds zur Exzedentendeckung. Fondslösungen für Risiken sind in Deutschland kein Novum, wurde eine solche doch auch für Schäden in der Landwirtschaft etabliert. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die in diesem Zusammenhang öfter geforderte Fondslösung zur generellen Patientenentschädigung in bspw. strittigen oder unklaren Schadenssituationen hier explizit nicht gemeint ist. Die Exzedentendeckung ist nötig, damit die Leistungserbringer im geburtshilflichen Sektor die Möglichkeit haben, eine angemessene und bezahlbare Deckungssumme der beruflichen Haftpflichtversicherung abzuschließen und damit für ihre Fehler aufkommen zu können. Andererseits kann dadurch sichergestellt werden, dass die steigenden Pflegekosten auch künftig eine Finanzierungsmöglichkeit haben. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Kosten, die von der Haftpflichtversicherung nicht getragen werden, da sie die Deckungssumme übersteigen, durch den Schadensverursacher mit seinem privaten Vermögen getragen werden müssen. Da bei Hebammen kein adäquates Vermögen vorhanden ist, bleiben in solchen Fällen nur Verlierer zurück: Die Geschädigten bekommen mangels Masse ihre Kosten nicht gedeckt und der Hebamme ist, aufgrund der beruflichen Insolvenz, die finanzielle Lebensgrundlage entzogen. Schadensregulierung ist wichtig und Schadensverursacher sollen und wollen auch für berufliche Fehler gerade stehen. Es muss jedoch möglich sein, dass diese Kosten aus dem beruflichen Einkommen generierbar sind. Davon sind Hebammen seit Jahren weit entfernt. Das Risiko, dass ein einziger Fehler die finanzielle Situation einer gesamten Familie zerstört, wird in Zukunft mehr und mehr Leistungserbringer im geburtshilflichen Bereich davon abhalten, diesen Beruf auszuüben. Diese Situation ist in einigen Bundesstaaten der USA inzwischen eingetroffen. Laien ersetzen Seite 5 von 6

6 Hebammen und Geburtshelfer, da sie für Fehler nicht haftbar gemacht werden können. Der Schutz des Patienten und eine sichere Geburtshilfe werden durch diese Situation konterkariert. Fazit Der vorliegende Gesetzentwurf soll der Patientensicherheit dienen und bezieht sich insbesondere auf planbare medizinische Behandlungen und die dafür benötigten Maßnahmen; er unterstützt Patienten bei festgelegten medizinischen Prozessen, wie beispielsweise chirurgischen Eingriffen. Explizit werden auch Hebammen als betroffene Leistungserbringerinnen erwähnt. Die Besonderheiten der geburtshilflichen Situation bleiben gänzlich außer Acht bzw. die Bestimmungen greifen im geburtshilflichen Bereich zu kurz. Sie fördern weitere invasive Eingriffe und eine Medikalisierung der Geburtshilfe - mit all ihren Folgen für die Frauengesundheit und die Kostenentwicklung in diesem Bereich. Damit schadet die geplante Gesetzesänderung in dieser Form nicht nur den Hebammen bzw. allen in der Geburtshilfe Tätigen in der Ausübung ihres Berufes, sondern auch den werdenden und jungen Müttern und ihren Kindern. Sie behindert sie in der Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit, ihre Kinder auf normalem Weg zur Welt zu bringen. Die steigenden Mehrausgaben durch die stetig weiter wachsende Kaiserschnittrate mit ihren Folgekosten schädigen im Ergebnis die Krankenversicherungen und die gesamte Bevölkerung. Aktiver Patientenschutz muss die gesetzgeberischen Folgen auf alle Bereiche der medizinischen Versorgung im Blick bewahren. Ein Schutz bei definierten medizinischen Prozessen ist für die Patientensicherheit von elementarer Bedeutung. Dieser darf jedoch nicht zu Lasten der geburtshilflichen Versorgung definiert werden. Die Besonderheit der Geburt und die Normalität und Unwägbarkeit dieses Geschehens muss in der Aufklärungsmöglichkeit Berücksichtigung finden können. Nur dann ist den Patienten wirklich geholfen. Wir befürchten, dass durch die im Gesetz beschriebene Aufforderung der Krankenkassen, Patienten bei der Suche nach Behandlungsfehlern zu unterstützen - in Verbindung mit den ohnehin schon bestehenden monetären Anreizen für die Krankenkassen, in dem ihnen das durch Regresse generierte Geld zur freien Verfügung gestellt wird - eine Flut von Klagen und damit eine massive Steigerung von Haftpflichtfällen folgen wird. Geburtshilfe in Deutschland ist nur deshalb so sicher, weil gut ausgebildetes Fachpersonal den Frauen und Paaren zur Seite steht. Geht diese fachliche Kompetenz in Folge des Verlusts einer Haftpflichtversicherungsmöglichkeit verloren, so geht dies automatisch mit einem Verlust der Sicherheit in diesem medizinischen Bereich einher. Der Patientensicherheit und dem Patientenschutz wäre damit ein Bärendienst erwiesen. Aktiver Patientenschutz im Bereich der Geburtshilfe kann also nicht durch die Unterstützung der Fehlersuche und der Umkehr der Beweislast erreicht werden und mitnichten durch eine überbordende Aufklärungspflicht. Dieser ist nur zu erreichen, in dem sichergestellt wird, dass die hohe fachliche Qualität in Deutschland durch ausreichendes, gut geschultes und letztlich auch ausreichendes Fachpersonal gehalten werden kann, das sein Tun an evidenzbasiertem Wissen ausrichten kann und nicht an der Furcht vor Haftpflichtschäden und Regressforderungen! Karlsruhe, den Martina Klenk Katharina Jeschke Präsidentin DHV e. V. Beirätin für den freiberuflichen Bereich DHV e. V. Mail: jeschke@hebammenverband.de Seite 6 von 6

Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21.

Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2012 zum Änderungsantrag 4ff der Fraktionen der CDU/CSU und

Mehr

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,

Mehr

Hintergrundinformation: Die Haftpflichtproblematik der Hebammen

Hintergrundinformation: Die Haftpflichtproblematik der Hebammen Hintergrundinformation: Die Haftpflichtproblematik der Hebammen Der Deutsche Hebammenverband Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist ein Bundesverband und setzt sich aus 16 Landes- verbänden zusammen. Mit

Mehr

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1

Mehr

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen

Positionspapier. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. ID-Nummer 6437280268-55. zu den Anträgen Positionspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ID-Nummer 6437280268-55 zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Sicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen

Mehr

Stellungnahme. der. zum. Antrag der Fraktion DIE LINKE:

Stellungnahme. der. zum. Antrag der Fraktion DIE LINKE: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel. 0211/31006-36 Fax. 0211/31006-48

Mehr

Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen

Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen Thomas Renner Bundesministerium für Gesundheit Referatsleiter: Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik Berlin, September

Mehr

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,

Mehr

Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags -

Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Gesetzlicher Handlungsbedarf? 16. - 17. September 2011, Berlin Agenda 1 Allgemeine Beweislastregel im Arzthaftungsrecht 2 Ausnahmen der allgemeinen

Mehr

M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, 12.00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt.

M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, 12.00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 21. Januar 2011 5. Wahlperiode Sozialausschuss Telefon: 0385/525-1590, -1591 Telefax: 0385/525-1595 E-Mail: sozialausschuss@landtag-mv.de M I T T E I L U N G Die

Mehr

Versand erfolgt nur per Mail

Versand erfolgt nur per Mail Hebammenverband Baden-Württemberg e. V. www.hebammen-bw.de p Jutta Eichenauer 1. Vorsitzende Schöntaler Str. 66 71522 Backnang Versand erfolgt nur per Mail Tel: 07191 9338394 1.vorsitzende@hebammen-bw.de

Mehr

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws.. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws.. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/[ ] [Datum] Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws.. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Geburtshilfe heute

Mehr

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett Es gibt Momente, die kann man nicht in Worte fassen, nur fühlen 01 Schwangerschaft und Geburt stehen am Anfang jeder menschlichen Existenz und bestimmen das weitere

Mehr

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/81 (15/18) 22.08.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Berufshaftpflichtversicherung in nichtärztlichen

Mehr

11 (1) Nr. 1 Notwendige Ergänzung der Leistungsarten um Schwangerschaft und Mutterschaft bei Überführung aus der RVO ins SGB V.

11 (1) Nr. 1 Notwendige Ergänzung der Leistungsarten um Schwangerschaft und Mutterschaft bei Überführung aus der RVO ins SGB V. BfHD Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt/M. Tel.: 069/79534971 Mail: geschaeftsstelle@bfhd.de Internet: www.bfhd.de Stellungnahme des BfHD Bund freiberuflicher

Mehr

Familienhebammen. nachhaltige Gesundheitsförderung für Schwangere, Mütter und junge Kinder

Familienhebammen. nachhaltige Gesundheitsförderung für Schwangere, Mütter und junge Kinder Familienhebammen nachhaltige Gesundheitsförderung für Schwangere, Mütter und junge Kinder Weniger ist mehr: Rauchfrei- Beratung durch Familienhebammen 14. Juni 2011 Familienhebammen Familienhebammen sind

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Aktuelle Situation der Heilwesenhaftpflichtversicherung in dem Segment Hebammen

Aktuelle Situation der Heilwesenhaftpflichtversicherung in dem Segment Hebammen Aktuelle Situation der Heilwesenhaftpflichtversicherung in dem Segment Hebammen Inhalt 1 2 3 Marktsituation Entwicklung der Schadenpositionen Lösungsansätze und Fazit Seite 2 Inhalt 1 2 3 Marktsituation

Mehr

Die Sozialversicherung als Teil der Lösung oder Teil des Problems? von

Die Sozialversicherung als Teil der Lösung oder Teil des Problems? von Symposium Haftung und Versicherung von Heilberufen und Krankenhäusern Vortrag Die Sozialversicherung als Teil der Lösung oder Teil des Problems? von Münster Ausgangspunkt Befund: Die Beiträge zu den Haftpflichtversicherungen

Mehr

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise

Mehr

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte Fachgespräch am 29.11.2010 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Inhalt I. Gewährleistung der Patientenautonomie II. Haftung für Behandlungsfehler 1. derzeitige Rechtslage

Mehr

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a

Mehr

Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen

Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen 31. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Vortrag am 9.9.2015 Dr. Christine Bruhn, GF Geburtshaus Charlottenburg 9.9.2015

Mehr

Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin

Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Walter Rabl, Gerichtsmedizin Fleckenmusang Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Was sagt der Gerichtsmediziner?

Mehr

Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da

Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da Schwein gehabt? Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da Lieber gleich zur lebenslangen Altersversorgung Maßstäbe in Vorsorge seit 1871 rente.lv1871.de Langlebigkeit wird unterschätzt Die Lebenserwartung

Mehr

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: SCHWERPUNKT FAMILIEN- HAFTPFLICHT SCHUTZ FÜR DIE GANZE FAMILIE

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: SCHWERPUNKT FAMILIEN- HAFTPFLICHT SCHUTZ FÜR DIE GANZE FAMILIE PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: SCHWERPUNKT FAMILIEN- HAFTPFLICHT SCHUTZ FÜR DIE GANZE FAMILIE INHALT 1. Welche Personen können mitversichert werden? 03 2. Was ist bei deliktunfähigen Kindern zu beachten?

Mehr

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Ursula Nonnemacher Rede zur Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Zukunft der Hebammen im Land Brandenburg - Drs. 5/7254 77.Plenarsitzung am 05.06.2013 - Es gilt das gesprochene Wort! Anrede!

Mehr

Verbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner. Mehr als 12.000 Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung.

Verbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner. Mehr als 12.000 Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung. Verbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner Mehr als 12.000 Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung. Sie sind die Begleiterin von schwangeren und gebärenden

Mehr

Das Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz 1 Das Patientenrechtegesetz Neue Regeln Neue Risiken? Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Das Rheinische Grundgesetz Artikel 2 Et kütt

Mehr

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag

Mehr

Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz

Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz Aktuelle Haftungslage bei der Verwendung von Allografts in Deutschland, Österreich, Schweiz Ausgewählte Aspekte vertraglicher und deliktischer Haftung Dipl.-Jur. Sebastian T. Vogel, Wissenschaftlicher

Mehr

Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik

Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik Haftungsrechtliche Aspekte der Pränataldiagnostik Das Kind als Schaden? Dr. Sascha Berst Wallstraße 15 79098 Freiburg 0761/282850 Chronologie: Die ersten Urteile 1980 Sterilisationsentscheidung(en) Der

Mehr

Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen

Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen 1 Unser Leistungsprofil 57 Beratungsstellen in NRW, davon

Mehr

Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten?

Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten? Mother Hood Info-Dokumente Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten? Mother Hood e. V. hat dem Gesamtverband der Krankenkassen (GKV-SV) im Dezember 2015 schriftlich Fragen zum

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009. 14. Wahlperiode. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009. 14. Wahlperiode. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009 Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Situation freiberuflich

Mehr

Die betriebliche Haftpflichtversicherung wird noch mal untergliedert in. Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht

Die betriebliche Haftpflichtversicherung wird noch mal untergliedert in. Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht Versicherungen 1. Betriebliche Absicherung Zu der betrieblichen Absicherung zählen diejenigen Versicherungen, die ausschließlich betriebliche Risiken absichern. Hierzu zählen: Betriebs-Haftpflichtversicherung

Mehr

Warum eine Rechtsschutzversicherung?

Warum eine Rechtsschutzversicherung? Rechtsschutzversicherung? Recht haben ist das eine, recht bekommen das andere Weil Sie nicht sicher sein können, nicht um Ihr gutes Recht streiten zu müssen. Dies kann auch jedem Crewmitglied passieren.

Mehr

Wenn die Pflegefachperson zur Hebamme wird neuer Beruf oder erweiterte Kompetenzen?

Wenn die Pflegefachperson zur Hebamme wird neuer Beruf oder erweiterte Kompetenzen? Wenn die Pflegefachperson zur Hebamme wird neuer Beruf oder erweiterte Kompetenzen? Bachelorstudiengang Hebamme verkürztes Teilzeitstudium für dipl. Pflegefachpersonen Nächste Infoveranstaltungen: Donnerstag,

Mehr

zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014

zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Bundesrat Drucksache 265/1/14 30.06.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität

Mehr

ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas

ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v.

Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v. Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v. zum Änderungsantrag 3 Versorgung mit Hebammenhilfe des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der

Mehr

Der Einfluss der Geburtshelfer auf den Geburtsverlauf

Der Einfluss der Geburtshelfer auf den Geburtsverlauf Der Einfluss der Geburtshelfer auf den Geburtsverlauf 21.11.2015 Dr. Olaf Neumann Chefarzt Frauenklinik Städtisches Klinikum München-Schwabing Ist das anstößig oder einfach nur schön? Die Kaiserschnitt

Mehr

Aufklärung über die Behandlung

Aufklärung über die Behandlung sollte Sie bei geplanten Operationen schon am Tag der Terminvereinbarung aufklären, mindestens aber einen Tag vorher. Sie müssen voll einsichts- und einwilligungsfähig sein. Erfolgt die Aufklärung erst

Mehr

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin, 07.10.2010

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin, 07.10.2010 Presseerklärung Berlin,07.10.2010 Sparen an der Gesundheit für Eltern und KindergefährdetDeutschlandsZukunft DiesinkendenAusgabenderKranken undrentenversicherungfürdiemedizinische Vorsorge und Rehabilitation

Mehr

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE E Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE Die Ausgangssituation Hebammen sind wie alle übrigen Angehörigen des Heilwesens zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann berechtigt, wenn

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8 11 22 Fax:0 24 02/8 27 32 www.kanzleiwartensleben.de E-Mail: herbert.wartensleben@t-online.de

Mehr

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen

Mehr

Themenschwerpunkt. Basiswissen Pflege Teil 2 Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge. Inhalt:

Themenschwerpunkt. Basiswissen Pflege Teil 2 Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge. Inhalt: Themenschwerpunkt Basiswissen Pflege Teil 2 Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge Inhalt: Basiswissen Pflege Varianten privater Pflege-Zusatzvorsorge Die Pflegekostenversicherung Vor- und Nachteile

Mehr

Freiberuflichen Hebammen droht indirektes Berufsverbot für die Geburtshilfe!

Freiberuflichen Hebammen droht indirektes Berufsverbot für die Geburtshilfe! Freiberuflichen droht indirektes Berufsverbot für die Geburtshilfe! Erhöhte Haftpflichtprämie beendet das Recht der Frauen auf freie Wahl des Geburtsortes und auf individuelle unterstützung während der

Mehr

Demographische Alterung und deren Auswirkungen auf die Gesundheitskosten

Demographische Alterung und deren Auswirkungen auf die Gesundheitskosten Demographische Alterung und deren Auswirkungen auf die Gesundheitskosten 1. Problematik der demographischen Alterung Die Schweiz ist wie die meisten modernen Industrie- und Dienstleistungsstaaten geprägt

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V.

Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. Stellungnahme des Deutschen Hebammenverband e. V. zum Änderungsantrag 3 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG)

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund

Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Die medizinische Komplikation: Vom Trauma zur Patientensicherheit

Die medizinische Komplikation: Vom Trauma zur Patientensicherheit Die medizinische Komplikation: Vom Trauma zur Patientensicherheit Weiterbildungsveranstaltung Inselspital Universitätsklinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie 27.06.2013 Rolf P. Steinegger Fürsprecher/Rechtsanwalt

Mehr

Schönheitschirurgie. Information der Ärztekammer Nordrhein für Bürgerinnen und Bürger

Schönheitschirurgie. Information der Ärztekammer Nordrhein für Bürgerinnen und Bürger Schönheitschirurgie Information der Ärztekammer Nordrhein für Bürgerinnen und Bürger Die sogenannte Schönheitschirurgie oder ästhetische Chirurgie ist ein Bereich, der in der Bevölkerung zunehmend Interesse

Mehr

Die ärztliche Aufklärungspflicht

Die ärztliche Aufklärungspflicht GÜTLBAUER SIEGHARTSLEITNER PICHLMAIR RECHTSANWÄLTE Mag. Thomas Penzl Die ärztliche Aufklärungspflicht Die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht ist ein im Rahmen von Arzthaftungsprozessen häufiger

Mehr

Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 18/738

Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag Drucksache 18/738 Deutscher Bundestag Drucksache 18/738 18. Wahlperiode 06.03.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz,

Mehr

Haftpflicht aus Aufsichtsführung

Haftpflicht aus Aufsichtsführung Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber GmbH Postfach 11 14 82025 Grünwald Tel: 089 641895-0 Fax: 089 641895-39 Haftpflicht aus Aufsichtsführung 832 BGB (regelt die Haftung des Aufsichtspflichtigen) Wer

Mehr

Medikamentengabe in Schulen

Medikamentengabe in Schulen Chris Fertnig/iStockphoto Medikamentengabe in Schulen Überschrift DGUV Meta Bold 16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt Unterüberschrift Meta Normal 10 pt/14 pt/16 pt, ZAB 12/16/18 pt BG/GUV-SI 8098 Gesetzlicher

Mehr

KRANKENKASSE. Grundversicherung

KRANKENKASSE. Grundversicherung KRANKENKASSE Grundversicherung Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, müssen sich gegen Krankheit und Unfall versichern. Diese Grundversicherung ist obligatorisch für alle, unabhängig von Alter, Herkunft

Mehr

Information In guten Händen bei der BKK

Information In guten Händen bei der BKK Information In guten Händen bei der BKK Rund um die Schwangerschaft Rund um die Schwangerschaft Schwangerschaft, Geburt, die ersten Lebensmonate eines Kindes wichtige Ereignisse, eine Zeit mit schönen

Mehr

202-091 DGUV Information 202-091. photophonie/fotolia. Medikamentengabe in Schulen

202-091 DGUV Information 202-091. photophonie/fotolia. Medikamentengabe in Schulen 202-091 DGUV Information 202-091 photophonie/fotolia Medikamentengabe in Schulen November 2012 aktualisierte Fassung Juli 2014 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Unabhängig besser beraten

Unabhängig besser beraten Sicherheit durch unabhängige Beratung Die BRW Versicherungsmanagement GmbH, der BRW-Gruppe, bietet mit mehr als 60 Kooperationspartnern das gesamte Leistungsspektrum eines unabhängigen Versicherungsmaklers.

Mehr

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Meine Arbeit sichert meinen Lebensstandard.

Mehr

16/2531. Stellungnahme STELLUNGNAHME A01. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

16/2531. Stellungnahme STELLUNGNAHME A01. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft 16 STELLUNGNAHME 16/2531 A01 Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Zukunft der Geburtshilfe, der Vor- und Nachsorge für Mütter sowie ergänzende und unterstützende

Mehr

Vernehmlassung betreffend Neues Bundesgesetz über das elektro-nische Patientendossier

Vernehmlassung betreffend Neues Bundesgesetz über das elektro-nische Patientendossier Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz Schwanengasse 9 Juristes Démocrates de Suisse 3011 Bern Giuristi e Giuriste Democratici Svizzeri Tel 031 312 83 34 Giuristas e Giurists Democratics Svizzers

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Titel der Präsentation

Titel der Präsentation Titel der Präsentation Haftpflicht von Ärzten gegenüber den von ihnen behandelten Patienten im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Mehr

Stellungnahme des Vereins Hebammen für Deutschland (entstanden aus dem gemeinsamen Engagement von Eltern und Hebammen)

Stellungnahme des Vereins Hebammen für Deutschland (entstanden aus dem gemeinsamen Engagement von Eltern und Hebammen) Stellungnahme des Vereins Hebammen für Deutschland (entstanden aus dem gemeinsamen Engagement von Eltern und Hebammen) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen

Mehr

der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen

der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 581/13/10 13.10.10 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung

Mehr

Patientenrechte, Dokumentationspflichten

Patientenrechte, Dokumentationspflichten Patientenrechte, Dokumentationspflichten Ekkehart D. Englert Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. Mitglied des Vorstandes,

Mehr

Mit Herz und Kompetenz Wir legen Wert darauf, dass die Geburt Ihres Kindes ein einmaliges Erlebnis für Sie wird.

Mit Herz und Kompetenz Wir legen Wert darauf, dass die Geburt Ihres Kindes ein einmaliges Erlebnis für Sie wird. Faszination Geburt Mit Herz und Kompetenz Wir legen Wert darauf, dass die Geburt Ihres Kindes ein einmaliges Erlebnis für Sie wird. Herzlich willkommen in der Klinik für Gynäkologie & Geburtshilfe der

Mehr

Ethische Überlegungen zur Abtreibungsfinanzierung

Ethische Überlegungen zur Abtreibungsfinanzierung Ethische Überlegungen zur Abtreibungsfinanzierung Stellungnahme Nr. 21/2013 April 2013 Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin Bundesamt für Gesundheit, CH-3003 Bern Tel.: +41 (0)31 324 02

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung Bundesrat Drucksache 186/04 04.03.04 Verordnungsantrag des Landes Hessen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung A. Problem und Ziel Die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Mehr

RABER & COLL. Rechtsanwälte

RABER & COLL. Rechtsanwälte INFO-Post 2/2013 Die Director s and Officer s Liability Insurance (D&O-Versicherung) RABER & COLL. Martin Krah, Rechtsreferendar Inhaltsverzeichnis: A Grundlagen der D&O-Versicherung B Grundsatz der Haftungsvermeidung

Mehr

Herr Goldhahn/Frau Moning Bremen, den 27.02.13 Tel. 361-6547. Bericht für die Sitzung der Deputation für Bildung (staatlich) am 7.02.

Herr Goldhahn/Frau Moning Bremen, den 27.02.13 Tel. 361-6547. Bericht für die Sitzung der Deputation für Bildung (staatlich) am 7.02. Herr Goldhahn/Frau Moning Bremen, den 27.02.13 Tel. 361-6547 L01 Bericht für die Sitzung der Deputation für Bildung (staatlich) am 7.02.2013 Verschiedenes Reisekostenerstattung für Klassenfahrten Problem

Mehr

Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz. Problemstellungen vor PatRG. Gesetzgeberische Ziele

Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz. Problemstellungen vor PatRG. Gesetzgeberische Ziele Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz Deutscher Pflegetag Berlin 25. Januar 2014 Rechtsanwalt Stephan Kreuels Münster 2 Problemstellungen vor PatRG Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften

Mehr

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Folie 1 von 10 PFIFF Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg Fortbildungsmodul Nr. 4 am 20.04.2015 Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Referent: Ingo Pezina, Jurist beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg

Mehr

Junge Erwachsene. Sorgenfrei ins eigene Leben starten.

Junge Erwachsene. Sorgenfrei ins eigene Leben starten. Junge Erwachsene Sorgenfrei ins eigene Leben starten. Sorgen los statt sorglos. Eigenes Leben eigene Versicherung. Je eigenständiger Sie leben, desto mehr Verantwortung tragen Sie auch. Für Ihre Hand lungen

Mehr

Keine Geburt von der Stange! Für eine frauen- und familiengerechte Geburtshilfe!

Keine Geburt von der Stange! Für eine frauen- und familiengerechte Geburtshilfe! AKF e.v. Sigmaringer Str. 1 10713 Berlin Berlin, den 03.02.2015 Stellungnahme des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.v. (AKF) Zum Antrag der Fraktion der FDP

Mehr

Großschäden: Zur Situation der Haftpflicht- Versicherung für Krankenhäuser und Ärzte Ursachen und Nebenwirkungen

Großschäden: Zur Situation der Haftpflicht- Versicherung für Krankenhäuser und Ärzte Ursachen und Nebenwirkungen Großschäden: Zur Situation der Haftpflicht- Versicherung für Krankenhäuser und Ärzte Ursachen und Nebenwirkungen 15. Deutscher Medizinrechtstag, Berlin, den 12. September 2014 Michael Petry Geschäftsführer

Mehr

Patientenaufklärung kompakt und aktuell

Patientenaufklärung kompakt und aktuell 1 Patientenaufklärung kompakt und aktuell Patientenaufklärung: Neue Regeln Neue Risiken? Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Rechtsdogmatischer

Mehr

Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes. Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes

Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes. Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes Teil I: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes Teil I: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes Referent: Mirko Becker Rechtsanwalt

Mehr

Bluttest und Praxis der Pränataldiagnostik fördern Diskriminierung und untergraben Bemühungen zur Inklusion

Bluttest und Praxis der Pränataldiagnostik fördern Diskriminierung und untergraben Bemühungen zur Inklusion Pressemitteilung Bluttest und Praxis der Pränataldiagnostik fördern Diskriminierung und untergraben Bemühungen zur Inklusion Stellungnahme zum 5. Jahrestag der Unterzeichnung der UN- Behindertenrechtskonvention

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach - Bundesrat Drucksache 555/13 (Beschluss) 05.07.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach - Der

Mehr

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN HEBAMMENVERBAND. Services und Vorteile

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN HEBAMMENVERBAND. Services und Vorteile MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN HEBAMMENVERBAND Services und Vorteile 02 DHV, der Berufsverband für alle Hebammen 03 WER WIR SIND Der Deutsche Hebammenverband Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist die Berufsorganisation

Mehr

Gynäkologie Geburtshilfe. Von Mensch zu Mensch Kliniken St. Elisabeth Kompetenz und Fürsorge in Neuburg an der Donau

Gynäkologie Geburtshilfe. Von Mensch zu Mensch Kliniken St. Elisabeth Kompetenz und Fürsorge in Neuburg an der Donau Von Mensch zu Mensch Kliniken St. Elisabeth Kompetenz und Fürsorge in Neuburg an der Donau Gynäkologie Geburtshilfe Kliniken St. Elisabeth Kompetenz & Fürsorge von Mensch zu Mensch www.kliniken-st-elisabeth.de

Mehr

D&O - Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung für Organe und leitende Angestellte. Chubb Specialty Insurance

D&O - Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung für Organe und leitende Angestellte. Chubb Specialty Insurance D&O - Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung Chubb Specialty Insurance Das Risiko Zahlreiche gesetzliche Vorgaben (u.a. OR 41ff., OR 752ff., Kartellgesetz, Basel II u.v.m.) stellen hohe Anforderungen

Mehr

Was ist das vollständige Bau-Soll? Leistungsinhalt beim Bauwerkvertrag

Was ist das vollständige Bau-Soll? Leistungsinhalt beim Bauwerkvertrag 24.03.2011 Seite 1 Was ist das vollständige Bau-Soll? Leistungsinhalt beim Bauwerkvertrag Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Referat soll Sie auf die folgende Podiumsdiskussion Ein Haus von der Stange-

Mehr

Themenblock Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber

Themenblock Zielgerichteter Auswahl der Studienplatzbewerber Maßnahmenvorschläge der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) und der Deutschen Region der Internationalen Biometrischen Gesellschaft (IBS-DR) Masterplan

Mehr

Patientensicherheit aus der Perspektive der Patienten

Patientensicherheit aus der Perspektive der Patienten Patientensicherheit aus der Perspektive der Patienten Dr. Gabriele Hartl 25.01. 2014, Deutscher Pflegetag Patientenanfragen 2011-2013 1200 1000 971 800 600 400 440 408 281 272 425 200 0 Deutscher Pflegetag,

Mehr

Absicherung Ihrer Lebensrisiken. Unser Leistungsversprechen

Absicherung Ihrer Lebensrisiken. Unser Leistungsversprechen Absicherung Ihrer Lebensrisiken Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Absicherung Ihrer Lebensrisiken Im vertrauten und kontinuierlichen Dialog entwickelt unser Private Banking individuelle Lösungen.

Mehr

Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung

Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung Art und Umfang der Kostenübernahme bei einer Kinderwunschbehandlung hängen maßgeblich davon ab, ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Mehr

IGeL Informationen aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher

IGeL Informationen aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher IGeL Informationen aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher Berlin, 25.06.2013 RA Wolfgang Schuldzinski Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage

Mehr

Stellungnahme. zum Entwurf einer. Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens

Stellungnahme. zum Entwurf einer. Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens Stellungnahme zum Entwurf einer Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens Konsultation 05/2013 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr