Handbuch. zur Bewertung von Störungen im Rundfunkbetrieb für den Privaten Rundfunk. Deutsche Telekom =====!" MediaBroadcast
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- Lukas Siegel
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1 Handbuch zur Bewertung von Störungen im Rundfunkbetrieb für den Privaten Rundfunk =====!" Deutsche Telekom MediaBroadcast
2 Inhalt 1 UMFANG DER LEISTUNGEN 3 2 VERFÜGBARKEIT DER LEISTUNGEN Ton- und Fernsehsendeanlagen Ton- und Fernsehleitungen Sendeanlagen einschl. Modulationsleitungen Dokumentation der Verfügbarkeit Instandhaltungsmaßnahmen Störungen außerhalb des Bereichs von Telekom 4 3 BEARBEITEN UND BEWERTEN VON STÖRUNGEN Meldeverfahren Bewerten von Störungen Ausfälle Beeinträchtigungen Kurzzeitausfälle 6 4 STÖRUNGEN AN LEITUNGEN 6 5 STÖRUNGEN AN SENDEANLAGEN Abschaltungen Ausfälle Leistungsreduzierung 7 6 QUALITÄTSREPORT Darstellung 8 Deutsche Telekom 2 von 8
3 1 Umfang der Leistungen Die Deutsche Telekom AG (nachfolgend Telekom genannt) überlässt den privaten Rundfunkveranstaltern nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) folgende Leistungen zur Nutzung für Rundfunkzwecke und hält diese instand: Fernsehsendeanlagen einschließlich peripherer Einrichtungen zur terrestrischen Abstrahlung von Fernsehprogrammen UKW-Sendeanlagen einschließlich peripherer Einrichtungen zur terrestrischen Abstrahlung von Hörfunkprogrammen LW- und MW-Sender einschließlich peripherer Einrichtungen zur Abstrahlung von Hörfunk-Programmen Fernseh-Verteil- und Modulationsleitungen mit Mono- oder Zweiton und Zusatzsignalen zur Programmheranführung an Fernsehsender (Distribution) Fernsehleitungen mit oder ohne Begleitton (Mono- oder Zweiton einschließlich Zusatzsignalen) für die Zuführung und den Austausch von Programmen (Contribution) Ton-Modulationsleitungen zur Programmheranführung an Hörfunksender (mono- bzw. stereofähig) Ton-Leitungen für den Programmaustausch (mono- oder stereofähig) Zusätzlich werden dem privaten Rundfunk zur Abwicklung des Programmbetriebes Leitungen (z.b. Melde-, Fernwirkleitungen u.a.) und sonstige technische Einrichtungen für Rundfunkzwecke bereitgestellt. 2 Verfügbarkeit der Leistungen 2.1 Ton- und Fernsehsendeanlagen Sendeanlagen werden täglich 24 Stunden überlassen. Die Fernseh- und UKW-Sendeanlagen werden im Durchschnitt eines Kalenderjahres mit einer Verfügbarkeit von 99,7 % als Sender mit einfacher Betriebssicherheit und 99,9 % als Sender mit erhöhter Betriebssicherheit bereitgestellt. Die Verfügbarkeit von LMK-Sendeanlagen wird mit den jeweiligen Rundfunkveranstaltern gesondert vereinbart. 2.2 Ton- und Fernsehleitungen Die Leitungen werden täglich 24 Stunden überlassen. Ton- und Fernsehleitungen (Standard-Festverbindungen) werden mit einer Verfügbarkeit von 99,7 % im Jahresdurchschnitt bereitgestellt. Deutsche Telekom 3 von 8
4 2.3 Sendeanlagen einschl. Modulationsleitungen Werden Sendeanlagen mit einfacher Betriebssicherheit und Modulationsleitungen von Telekom bereitgestellt, so gilt für Sendeanlage und Modulationsleitung eine Gesamtverfügbarkeit von 99,7 % in Durchschnitt eines Kalenderjahres. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vertragslaufzeit der Modulationsleitung an die des Senders angepasst ist. Höhere Gesamtverfügbarkeiten können in individuellen Verträgen vereinbart werden. 2.4 Dokumentation der Verfügbarkeit Die Telekom wird den Rundfunkveranstaltern ab 1996 jährlich jeweils bis zum des Folgejahres eine Dokumentation über die tatsächlichen Verfügbarkeit der einzelnen Sendeanlagen und Leitungen zur Verfügung stellen (siehe Punkt 5, Qualitätsreport). Bei Ton- und Fernsehleitungen innerhalb eines Ortsnetzes ( Ortsleitungen mit Anfangs- und Endpunkt im selben Ortsnetz) und bei sonstigen Leitungen für die Programmabwicklung ist die Überwachung der Verfügbarkeit aus technischen Gründen nicht in allen Fällen möglich. Für überwachte Ortsleitungen, insbesondere alle Modulationsleitungen zu den Sendern sowie mit Rundfunkveranstaltern einzeln abgesprochene Leitungen, wird die Verfügbarkeit dokumentiert. 2.5 Instandhaltungsmaßnahmen Die Sendeanlagen werden nur nach vorheriger einvernehmlicher Abstimmung mit dem jeweiligen Rundfunkveranstalter zu Instandhaltungsmaßnahmen abgeschaltet oder in der Leistung reduziert. Die Termine für die Instandhaltungsmaßnahmen werden längerfristig (in der Regel 6 Monate vor Beginn der Arbeiten) zwischen dem Rundfunkveranstalter und dem GB MediaBroadcast vereinbart. Die Instandhaltungsmaßnahmen umfassen im Regelfall maximal zwei Termine pro Jahr zu jeweils maximal 6 Stunden. Telekom wird Abschaltungen auf die kürzestmögliche Zeit und auf möglichst einen Termin pro Jahr beschränken. Die Termine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Hauptsendezeiten (unterschiedliche Zeiten bei Hörfunk und Fernsehen!) gelegt werden. Bei der Terminvereinbarung werden Wünsche des Programmveranstalters bestmöglich berücksichtigt. Programmfreie Zeiten können darüber hinaus nach Absprache für kurzfristig notwendige Arbeiten ohne Anrechnung auf die Verfügbarkeit genutzt werden. Das zuständige Broadcast Net Management Center (BNMC) wird die Runkfunkveranstalter rechtzeitig über die Instandhaltungsmaßnahmen mit Angabe der voraussichtlichen Dauer und die Wiederinbetriebnahme informieren. 2.6 Störungen außerhalb des Bereichs von Telekom Zu Störungen außerhalb des Bereichs von Telekom zählen: Störungen im Bereich des Kunden Störungen durch Dritte Störungen durch unvorhersehbare Ereignisse Störungen durch Dritte werden voll auf die Verfügbarkeit angerechnet. Störungen im Bereich des Kunden und Störungen durch unvorhersehbare Ereignisse an technischen Einrichtungen von Telekom und der zugehörigen externen Energieversorgung werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet. Deutsche Telekom 4 von 8
5 Unvorhersehbare Ereignisse sind beispielsweise Blitzeinschlag, wenn die Vorsorgemaßnahmen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Sturmschäden, Hochwasser Anschläge, kriegerische Ereignisse Flugzeugabsturz. Die Zuordnung von Störungen durch nicht vorhersehbare Ereignisse wird im Einzelfall abgestimmt. Die Pflicht zum Nachweis liegt bei Telekom. 3 Bearbeiten und Bewerten von Störungen Unter Störungen sind Unterbrechungen der Leitungen, Ausfälle von Sendeanlagen oder Beeinträchtigungen der Übertragungsqualität zu verstehen. Störungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Störung erstmalig auftritt. Telekom überwacht die von ihr bereitgestellten Sendeanlagen und Leitungen. Ab 1996 erfolgt Zug um Zug die Überwachung der Sendeanlagen und Leitungen mit einem rechnergestützten Qualitätssicherungssystem (QSS). 3.1 Meldeverfahren Die Service-Stellen der Telekom erfassen alle Störungen des Rundfunkbetriebs und informieren bei Störungen unverzüglich die betroffenen Rundfunkveranstalter und vergeben Störungsnummern zur späteren Nachvollziehbarkeit. Die Rundfunkveranstalter ihrerseits teilen festgestellte bzw. erkannte Störungen schnellstmöglich der Service- Stelle der Telekom mitgeteilt. Die Service-Stellen der Telekom informieren die Rundfunkveranstalter während der Störungsbearbeitung schnellstmöglich über Ursachen und voraussichtliche Dauer und teilen die Beseitigung einer Störung unverzüglich den betroffenen Rundfunkveranstalter mit. Rundfunkveranstalter und GB MediaBroadcast benennen gegenseitig Service-Stellen, die für die Störungserfassung und -bearbeitung verantwortlich sind. 3.2 Bewerten von Störungen Für die Erfassung der verfügbarkeitsrelevanten Ausfallzeiten werden grundsätzlich alle Störungen, welche die Nutzung von Sendeanlagen und Leitungen einschränken, von der Telekom festgehalten und dokumentiert. Je nach dem Grad einer Störung Totalausfall qualitätsmindernde Beeinträchtigung der Übertragung Deutsche Telekom 5 von 8
6 und je nach der Störungsursache im Bereich von Telekom im Bereich des Kunden durch Dritte durch unvorhersehbare Ereignisse müssen die Störungszeiten einvernehmlich bewertet werden, um die verfügbarkeitsrelevanten Ausfallzeiten festzustellen Ausfälle Zur Feststellung der auf die Verfügbarkeit anzurechnenden Ausfallzeiten werden Bewertungsfaktoren FB = 0 und FB = 1 eingeführt. FB = 1 Bei Störungen im Bereich der Telekom (Die Störungszeit wird auf die Verfügbarkeit angerechnet) FB = 1 Bei Störungen außerhalb des Bereichs von Telekom durch Dritte (Die Störungszeit wird auf die Verfügbarkeit angerechnet) FB = 0 Bei Störungen im Bereich des Kunden (Die Störungszeit wird auf die Verfügbarkeit nicht angerechnet) FB = 0 Bei Störungen durch unvorhersehbare Ereignisse (Die Störungszeit wird auf die Verfügbarkeit nicht angerechnet) Beeinträchtigungen Neben den oben beschriebenen Totalausfällen können Störungen in Form von Beeinträchtigungen und Kurzzeitausfällen auftreten, bei denen das Fernsehsignal zwar inhaltlich richtig aber mit messbaren bzw. mehr oder weniger sicht- und/oder hörbaren Qualitätseinbußen übertragen wird. Bei Beeinträchtigungen, die sich sicht- und/oder hörbar auf die Signalqualität auswirken, werden die Störungszeiten mit dem Bewertungsfaktor FB = 1 multipliziert, Bei Beeinträchtigungen, die sich nicht oder nur unwesentlich auf die Signalqualität auswirken, werden die Störungszeiten mit dem Bewertungsfaktor FB = 0 multipliziert Kurzzeitausfälle Kurzzeitausfälle werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten erfasst und in Absprache mit dem Kunden bewertet. 4 Störungen an Leitungen Fernsehleitungen mit Mono- oder Mehrkanalton Ausfall der Bildleitung FB = 1 Ausfall eines oder beider Tonkanäle FB = 1 Tonleitung Mono oder Stereo Ausfall eines oder beider Tonkanäle FB = 1 Fehlschaltungen werden als Ausfälle gewertet. Deutsche Telekom 6 von 8
7 5 Störungen an Sendeanlagen 5.1 Abschaltungen Vereinbarte Abschaltzeiten für Instandhaltungsmaßnahmen bei UKW und TV-Sendeanlagen gemäß 2.5 werden auf die Verfügbarkeit angerechnet. FB = 1 Für LMK-Sendeanlagen werden individuelle Vereinbarungen getroffen. 5.2 Ausfälle Fernseh-Sendeanlage mit Mono- oder Mehrkanalton Bildausfall FB = 1 Ausfall eines oder beider Tonkanäle FB = 1 Hörfunk-Sendeanlagen mit Mono- oder Stereoton Ausfall eines oder beider Tonkanals bei Stereo FB = 1 RDS Ausfall de RDS-Signals FB = 1 (bezogen auf die RDS-Leistung) 5.3 Leistungsreduzierung Vereinbarte, vorübergehende Leistungsreduzierungen von max. 3 db werden bis zu einer Dauer von 24 Stunden für Sendeanlagen > 5 kw Sendeleistung nicht als Störung bewertet. FB = 0 < 5 kw Sendeleistung als Störung bewertet. FB = 1 Bei vereinbarten Leistungsreduzierungen über 24 Stunden >3 db wird das Entgelt für die Zeit der Leistungsreduzierung den für diese Leistungsklasse entsprechenden Tarifen angepasst. Aus Störungen resultierende Leistungsreduzierungen bis 3 db werden bis zu einer Dauer von 24 Stunden mit FB = 0 und ab einer Dauer von 24 Stunden mit FB = 0,5 bewertet. 6 Qualitätsreport Die Kunden erhalten monatlich einen Qualitätsreport. Die darin enthaltenen Daten werden zwischen dem GB MediaBroadcast und Rundfunkveranstalter abgeglichen und bewertet. Die abgestimmten Qualitätsreports sind Grundlage und Bestandteil der Jahresdokumentation. Deutsche Telekom 7 von 8
8 6.1 Darstellung Der Qualitätsreport enthält alle Ereignisse, die die Nutzung der Sendeanlage und Leitungen einschränken. Das sind Ausfälle Beeinträchtigungen Abschaltungen bei Wartung Leistungsreduzierungen höhere Gewalt Störungen, deren Ursache im Bereich des Rundfunkveranstalters liegt unabhängig davon, ob sie auf die Verfügbarkeit anzurechnen sind. Die Form des Qualitätsreports wird in Anlage 1 dargestellt. Auflistung aller Ereignisse im Berichtsmonat der verfügbarkeitsrelevanten Störungszeiten im Berichtszeitraum Deutsche Telekom 8 von 8
9 Arbeitshilfe GB MediaBroadcast 01/03.98 Ereignisse: Sendeanlagen - Kunde Berichtszeitraum: Zeitraum Sendername Kanal/ Frequ. Ereignisse Abgl. Dauer Beginn Ende Dauer Bew.- Ursache Datum Uhrz. Datum Uhrz. Min. Fakt. Min. Störungs-Nr. Deutsche Telekom 1 von 2
10 Arbeitshilfe GB MediaBroadcast 01/03.98 Ereignisse: Leitungen - Kunde Berichtszeitr aum: Leitung Zeitraum Ltgs.- Nr. Ereignisse Abgegl. Dauer Beginn Ende Dauer Bew.- Ursache von bis Datum Uhrz. Datum Uhrz. Min. Fakt. Min. Störungs-Nr. Deutsche Telekom 2 von 2
Unter Störungen sind Ausfälle von Antennenanlagen zu verstehen. Störungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Störung erstmalig bei MB gemeldet wird.
Anlage 2: Service Level Agreement (SLA) Inhaltsverzeichnis 1 Standardleistung... 1 2 Entstörung... 1 2.1 Meldeverfahren... 2 2.2 Bewertung von Störungen... 2 2.3 Ausfälle... 3 3 Wartung... 3 4 Erstattung
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