Energieeffizienzgesetz (EEffG) 2014 KWK Punkte Gesetz (KPG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energieeffizienzgesetz (EEffG) 2014 KWK Punkte Gesetz (KPG)"

Transkript

1 Stand: Energieeffizienzgesetz (EEffG) 2014 KWK Punkte Gesetz (KPG) Ersteinschätzung des Gesetzesbestandes aufbauend auf der Perspektive aus dem Begutachtungsentwurf und der IV-Stellungnahme Von: Fuchs, Drexel Von Seiten der Industrie wird positiv anerkannt, dass die überwiegende Anzahl der Unternehmen nicht von einer direkten sanktionierten Verpflichtung erfasst ist. Jedoch wird eine grundsätzliche Kritik an der bürokratischen Konzeption des Gesetzes aufrechterhalten. Positive Entwicklungen und nach Forderung der Industrie umgesetzte Punkte: Europäische Energie und Klimapolitik Keine Bezugnahme auf über das Jahr 2020 hinausgehende und gegenwärtig unverbindliche Strategien im Bereich der EU Energie- und Klimapolitik wie etwa die EU Roadmap Auf Basis der Forderungen der Industrie und Wirtschaft, welche beide eine Aufnahme solcher Implikationen in den Gesetzbestand kategorisch ausgeschlossen haben, wurde auf die Bezugnahme auf unionsrechtlich nicht verbindliche Zielsetzungen jedweden zeitlichen Bezugs verzichtet. Die IV ist der Auffassung dass eine solch schwerwiegende und alle weiteren energiepolitischen Aktivitäten präjudizierende Festlegung im Rahmen eines einfachen Gesetzes keine Berechtigung hat. Einführung eines zweckgewidmeten Ausgleichsmechanismus. Nach Forderung von Industrie und Wirtschaft wurde nun doch ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 20 Cent/kWh verankert. (ursprünglich mit 12,2 Cent/kWh angesetzt) und damit eine kalkulierbarer Kostendeckel - wenn auch auf einem hohen Niveau eingeführt. Verpflichte Energielieferanten wird es damit in Zukunft offen stehen, sich durch Leistung einer Ausgleichszahlung von der Erbringung eines Drittels der Maßnahmen in einer volkswirtschaftlichen Betrachtung - zu befreien. Dies war insbesondere deshalb notwendig, da eine Erfüllung von bestimmten Quoten, wie der ebenfalls verankerten Haushaltswirksamkeit, der effizienzsteigernden Maßnahmen von 40% einigen Lieferanten je nach Branchen- und Kundenstruktur nicht möglich gewesen wäre. Ein größerer Wehrmutstropfen neben der Höhe ist in der im Gesetz nun zu findende mögliche Erhöhung des Ausgleichsbetrags, sofern nicht mindestens zwei Drittel der Maßnahmen tatsächlich gesetzt werden zu sehen. Diese Systematik schränkt doch die Planungssicherheit der Lieferanten über die gesamte Periode bis 2020 wieder stark ein. Seite 1 von 5

2 Lieferantenqualifikation Es konnte erreicht werden, dass die Abgrenzungen im Bereich der zentralen Beschaffung bzw. der Lieferung von Energieformen an andere Unternehmensteile oder externe Partner im Bezug zur Lieferantenverpflichtung exakter definiert wurden. So wird im Hinkunft gerade im Sinne einer kosten- aber auch energieeffizienten Darstellung und Weitergabe von Energie unabhängig von der Form des Endenergieverbrauchs innerhalb eines Betriebsgeländes nicht zu einer Qualifikation als Energielieferant führen. Dies hätte besonders Großinfrastrukturen wie Flughäfen oder auch Einkaufszentren betroffen. Der Betrieb auch weiterer zentraler Beschaffungs- und auch Umwandlungsanlagen in Gewerbe- bzw. Industrieparks führen nun zumindest nicht automatisch zu einer Lieferantenverpflichtung. Weiter löst überschüssige Prozesswärme oder Abwärme, welche aus Gründen des effizienten Prozessmanagements zur Verfügung steht und welche direkt an gewerbliche Letztverbraucher geliefert wird, keine Lieferanteneigenschaft aus. Konzernstrukturen Im Sinne von Problembereiche aus der Unternehmensstruktur ( Mutter Tochter Problematik ) wurde nun im Hinblick auf die Umsetzung besser geregelt. Es ist nun möglich, dass dem Mutterunternehmen bei einer überschreiten einer 50%ig Eigentumsschwelle, die Lieferantenverpflichtung nur nach Zustimmung zuzurechnen ist. Weitere Kriterien wurden nicht eingeführt. Effizienzsteigernde Maßnahmen im eigenen Unternehmen Im Sinne der Erbringung von Effizienzmaßnahmen, erfolgte nach Forderung der Industrie eine Klarstellung, dass es möglich und anzurechnen ist, wenn Effizienzsteigerungen im eigenen Unternehmensbereich erfolgen. Bundes- und Landesförderungen Es konnte festgehalten werden, dass Förderungen des Bundes oder der Länder jedenfalls bei der Maßnahmensetzung nicht die Anrechenbarkeit von Effizienznachweisen ausschließen. Diese Anerkennung bzw. die Klärung deren genauer Verteilung und Zurechnung wird jedoch mit einem merklichen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Energiemanagementsystem und Energieaudits In Bezug auf Energieaudits und Energiemanagementsystem für große Unternehmen wurden den Bedenken der Industrie, dass die Überprüfung durch einen externe Gutachter, welcher in der Regel keine technologischen Prozessabläufe beurteilen kann und lediglich auf Energiesparende Maßnahmen geschult ist, hier wohl keine entscheidenden zusätzliche Potentiale Im Vergleich zu den firmeninternen Spezialisten finden könnte, Rechnung getragen. Insofern, als das bei Einführung oder Betrieb eines zertifizierten Managementsystems, welches ein Energieaudit beinhaltet, dieses von internen oder externen Auditoren durchgeführt werden kann. Auch wurde die Fristigkeit zur Einführung eines solchen Systems um weitere 2 Monate erstreckt. Seite 2 von 5

3 Aufschieben des Inkrafttretens Obwohl nun die Inkraftsetzung definitiv mit festgeschrieben wurde (ursprünglich ) erfolgt dennoch vorerst keine Erhöhung der 0,6% Einsparverpflichtung in der jährlichen Betrachtung. Eine nachträgliche Anpassung ist jedoch per Verfügung möglich. Verwaltungsstrafen Im Sinne der durch Verwaltungsstrafen bedrohten Tatbestände ist nun einer weggefallen. Die Verwaltungsstrafe, welche bei Nichterbringung von effizienzsteigernden Maßnahmen, ursprünglich mit 12,2 Cent/kWh bei einem Deckel von Euro definiert, wurde mit Einführung des Ausgleichsbetrags gestrichen. Selbstverpflichtung Der Durchrechnungszeitraum für die Selbstverpflichtung wurde auf 2 Jahre erstreckt. Formale Grundlage der Ausschreibungen Die Anwendung bzw. der Geltungsbereich für die Ausschreibungssystematik des Bundevergabegesetzes wurde gestrichen und die Frist für die Durchführung der Ausschreibung von 4 auf 6 Monate verlängert. Auch ist eine 10%ige Erhöhung der Effizienzverpflichtung, sofern die Ausschreibung in einer ersten Vergaberunde nicht zum Erfolg führt, nun gestrichen. Nun ist geregelt, dass wenn ein Vergabeverfahren nach sechs Monaten nicht zum Abschluss führt, dann eben der Ausgleichsbetrag zu leisten ist. Aufnahme diverser Förderungen in den Gesetzesbestand (Artikelgesetze im Energieeffizienzpaket) Im Rahmen von Artikelgesetzen wurde nun auch eine Ausweitung der KWK- Förderung für gewerbliche Anlagen verankert. Als Wehrmutstropfen ist hier anzuführen, dass die dazu notwendigen Fördermittel neben den Beträgen aus den Ausgleichsbeträgen durch zusätzliche Pauschalen und somit durch weitere Kostensteigerungen im System erst generiert werden müssen. Erweiterung des Haushaltsbegriffs Es wurde vorgesehen, dass 40% der zu setzenden Energieeffizienzmaßnahmen Ihre Wirksamkeit im Haushalt entfalten müssen. Einige Branchen oder größere Unternehmen haben je nach Kundenstruktur nicht die Möglichkeit ein derartiges Volumen aus eigener Kraft zu realisieren. Nach Forderung der Industrie wurde nun zumindest die Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen im Verkehrsbereich auf die 40%-Haushaltsquote nun für alle Energielieferanten, die Endverbraucher im Mobilitätsbereich beliefern und zwar ohne Einschränkung auf bestimmte Energieformen - ausgeweitet. Abfallwirtschaft Es erfolgte eine Klarstellung, dass die Lieferantenverpflichtung nur für entgeltliche Energielieferungen zutrifft. Tritt der Endkunde für die Lieferung von Energie nicht in Zahlung, wird der Tatbestand der Entgeltlichkeit nicht erfüllt und somit für den Lieferanten keine Verpflichtung ausgelöst. Entgeltliche und Unentgeltliche Lieferungen können auch saldiert werden. Seite 3 von 5

4 Gemeinschaftliche Ausschreibung ermöglicht Energiehändler können, einen eigenen klar dokumentierten Aufteilungsschlüssel vorausgesetzt, gemeinschaftlich ausschreiben. Weiterhin bestehende Probleme bzw. negative Änderungen: Indikativer Zielwert von PJ Eine weitere Absenkung des Zielwertes auf 1.050PJ von den schon ursprünglich sehr ambitionierten 1100 PJ und einer somit erfolgten Erhöhung des gesamthaft zu erbringenden Volumen wird von Seiten der Industrie klar kritisiert. Es kann jedoch auch unterstrichen werden, dass es sich mit dieser Absenkung um eine rein innerstaatliche Zielsetzung handelt und an dem an die Europäisch Kommission gemeldeten Wert in der Höhe von 1.100PJ Endenergieverbrauch bis 2020 nicht geschraubt wird. Auch spiegeln sich diese überambitionierten Zielvorstellungen zumindest nicht in einer unmittelbaren Erhöhung der Lieferantenverpflichtung wieder. In den Erläuterungen des Gesetzes wurde nach der anhaltenden Kritik der heimischen Unternehmen auch klar dargelegt, dass die Zielerreichung mit demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in einem eindeutigen Zusammenhang steht. Gerade auch diese wechselseitige Beeinflussung und jedwede Abweichung vom angestrebten Zielpfad bis 2020 soll nun durch ein engmaschiges Evaluierungs- und Monitoringinstrumentarium, welches gemeinsam von Wirtschafts- und Umweltresort zu betreiben ist, überwacht werden und gegebenenfalls Maßnahmen zur Rückkehr auf den Zielpfad vorgeschlagen werden. Zementindustrie und Nutzung von Substituten Es erfolgte zwar eine Klarstellung, dass die Lieferantenverpflichtung nur für entgeltliche Energielieferungen zutrifft. Nichts desto trotz wurde aufgrund der zu wahrenden Energieträgerneutraliät keine Bezugnahme auf die potentielle Ausnahme von Substitutionsbrennstoffen getroffen (Zementindustrie). Mindestkriterien für Audits Anhang III Zwar wurden eben durch die Zulassung von internen Audits im Zuge von Managementsystemen auch den angemeldeten Bedenken im Bezug zur Durchführung von Audits unter der Betrachtung grundsätzlicher Fragen des administrativen Aufwands und teils datenschutzrechtlicher Belange Rechnung getragen doch erfolgte keine deutliche Straffung des Anhang III. Heizungssysteme auf Basis von Öl Für die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen im Wohnungssektor gilt der Einbau von Öl-Brennwertgeräten im Wohnungsneubau nicht als Effizienzmaßnahme. Auch der Austausch von alten Ölheizungen durch neue Öl-Brennwertgeräte ist ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar. Seite 4 von 5

5 Historie: Konsultationsphase des Begutachtungsentwurfs von Freitag 9. Mai 2014 bis Sonntag 1. Juni 2014 Beschluss im Ministerrat am Mittwoch den 11. Juni 2014 Beschluss im Wirtschaftsausschuss am 25. Juni 2014 geplant Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates mit 2/3 Mehrheit am 9. Juli 2014 Seite 5 von 5

DAS NEUE ENERGIEEFFIZIENZGESETZ (EEffG) Aktueller Informationsstand und offene Fragen zur rechtlichen Auslegung und praktischen Handhabung

DAS NEUE ENERGIEEFFIZIENZGESETZ (EEffG) Aktueller Informationsstand und offene Fragen zur rechtlichen Auslegung und praktischen Handhabung CRISTINA KRAMER AOT HERBSTSYMPOSIUM 2014 6. November 2014 DAS NEUE ENERGIEEFFIZIENZGESETZ (EEffG) Aktueller Informationsstand und offene Fragen zur rechtlichen Auslegung und praktischen Handhabung GENESIS

Mehr

Energieeffizienzgesetz als Baustein der Energiewende: Vorreiter oder Pflichterfüllung?

Energieeffizienzgesetz als Baustein der Energiewende: Vorreiter oder Pflichterfüllung? 1 Energieeffizienzgesetz als Baustein der Energiewende: Vorreiter oder Pflichterfüllung? Wie kam es zum Gesetzesentwurf Bundes-Energieeffizienzgesetz? Erneuerbaren Richtlinie 20-20-20 Ziele Damit die 20%

Mehr

Energiemanagementsystem und Energieaudits - Wirtschaftlicher Nutzen oder politischer Unfug?

Energiemanagementsystem und Energieaudits - Wirtschaftlicher Nutzen oder politischer Unfug? Energiemanagementsystem und Energieaudits - Wirtschaftlicher Nutzen oder politischer Unfug? DI Willibald Kaltenbrunner MBA 20. Mail 2014, Bad Vöslau denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien

Mehr

Energieeffizienzgesetz 2014

Energieeffizienzgesetz 2014 Energieeffizienzgesetz 2014 Was steht drinnen? Was bedeutet das? Mag. Manfred Bürstmayr, MSc. Grundlage EU-Richtlinie über über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, 2006 (Einsparung 9% bis

Mehr

Eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW

Eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW Eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW Wien 07.07.2015 Öffentliche Stellen (Große) Unternehmen Energielieferanten Energiedienstleister müssen Energie einsparen müssen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz Veranstaltung: Energieeffizienzgesetz in der Bauwirtschaft - 30.6.2015 Mag. André Buchegger, WKÖ Bundessparte Industrie Warum Bundes-Energieeffizienzgesetz?

Mehr

Die Hebel der Material- und Energieeffizienz im Spannungsfeld der Normen und verordneter Energieeffizienz

Die Hebel der Material- und Energieeffizienz im Spannungsfeld der Normen und verordneter Energieeffizienz Die Hebel der Material- und Energieeffizienz im Spannungsfeld der Normen und verordneter Energieeffizienz DI Axel Dick, Business Development Umwelt und Energie Wie viel Strom verbrauchen wir in Österreich

Mehr

Energieeffizienzpaket des Bundes 2014 Historie, Inhalt und Umsetzungsperspektive aus Sicht der Industrie

Energieeffizienzpaket des Bundes 2014 Historie, Inhalt und Umsetzungsperspektive aus Sicht der Industrie Energieeffizienzpaket des Bundes 2014 Historie, Inhalt und Umsetzungsperspektive aus Sicht der Industrie Stand: Dezember 2014 DI Dr. Michael Fuchs, MBA Energiepolitik, Energieforschung Bereich: Ressourcen

Mehr

Managementsysteme Anforderungen und erfolgreiche Umsetzungen in der Chemiebranche Energiemanagementsysteme ISO 50001.

Managementsysteme Anforderungen und erfolgreiche Umsetzungen in der Chemiebranche Energiemanagementsysteme ISO 50001. Managementsysteme Anforderungen und erfolgreiche Umsetzungen in der Chemiebranche systeme ISO 50001 Wo kommt es her? Was steckt dahinter? Wo geht es hin? 1 Inhalt systeme Studie Austrian Energy Agency

Mehr

EUM. Energieeinkauf. Ing. Peter Lucny. 3100 St.Pölten, am 26. Juni 2014. Netzwerk Einkauf-Beschaffungs-Logistik NÖ. Energie & Umweltmanagement e.u.

EUM. Energieeinkauf. Ing. Peter Lucny. 3100 St.Pölten, am 26. Juni 2014. Netzwerk Einkauf-Beschaffungs-Logistik NÖ. Energie & Umweltmanagement e.u. Netzwerk Einkauf-Beschaffungs-Logistik NÖ Energieeinkauf Ing. Peter Lucny 3100 St.Pölten, am 26. Juni 2014 Ing. Peter Lucny Energieeinkauf Seite 1 Themen Energiebeschaffungsmarkt und aktuelle Trends Börsenpreise

Mehr

Energieeffizienzgesetz

Energieeffizienzgesetz Energieeffizienzgesetz FAQ Stand: 20. Jänner 2015 Bis zur Vergabe der nach dem EEffG festgelegten Tätigkeit der Energieeffizienz-Monitoringstelle nimmt das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE

ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE 1 ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Mathias Reinert Energie-Control Austria 14. Symposium Energieinnovation, Graz/Austria 12.02.2016 Inhalt Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. August 2014 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. August 2014 Teil I 1 von 41 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. August 2014 Teil I 72. Bundesgesetz: Energieeffizienzpaket des Bundes (NR: GP XXV RV 182 AB 205 S. 36. BR: 9204 AB

Mehr

Fortschrittsbericht 2015 laut Art. 24 (1) Richtlinie 2012/27/EU

Fortschrittsbericht 2015 laut Art. 24 (1) Richtlinie 2012/27/EU Fortschrittsbericht 2015 laut Art. 24 (1) Richtlinie 2012/27/EU www.bmwfw.gv.at Inhalt 1. Energieeffizienzentwicklung in Österreich im Überblick... 3 2. Statistische Kennzahlen (Daten 2013)... 5 3. Legislative

Mehr

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza! EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D021155/01 [ ](2012) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Altpapier gemäß der Richtlinie

Mehr

Energieeffizienzgesetz EEffG

Energieeffizienzgesetz EEffG Energieeffizienzgesetz EEffG Gesetzliche Forderungen und mögliche Lösungswege für Betriebe Christian Plas, Wien, 07.10.2014 denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 A-1130 Wien Austria T denkstatt (+43)1

Mehr

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 40/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Energieeffizienzgesetz - Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1 von 19 1 von 19 Vorblatt Ziel(e) - Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung

Mehr

Spitzenausgleich SpaEfV

Spitzenausgleich SpaEfV Spitzenausgleich SpaEfV Jetzt Energie- und Stromsteuerrückerstattung sichern! Energiekosten dauerhaft senken, Energieeffizienz kontinuierlich steigern und dabei noch Steuern sparen der Spitzenausgleich

Mehr

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q)

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) 1 Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April 2006 zwischen dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Bayern wird folgender Tarifvertrag zur

Mehr

Energiemanagement und Energiemanagementsysteme

Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Energiekosten senken - Unternehmenserfolg nachhaltig steigern Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Durch die kontinuierliche Verbesserung und die

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT

ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT ERSTE ERFAHRUNGEN DER REGULIERUNGSBEHÖRDE MIT DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Mathias Reinert, Harald Proidl Energie-Control Austria, Rudolfsplatz 13a, +43-1-24724-716, mathias.reinert@econtrol.at, www.e-control.at

Mehr

HEAT Kongress 2014. Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Worauf sollten sich Energiehändler und Verbraucher einstellen?

HEAT Kongress 2014. Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Worauf sollten sich Energiehändler und Verbraucher einstellen? HEAT Kongress 2014 Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie Worauf sollten sich Energiehändler und Verbraucher einstellen? Einführung - Ziele/Herausforderungen - Langfristperspektive 2 Energiekonzept:

Mehr

Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008

Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hochschulring 2 15745 Wildau Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Dokument WP04 A - D01 Z U S A M M E N

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247

Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247 Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247 Dipl.-Ing. Peer Schuback 1 / 17 Unternehmensentwicklung Gründung aus einem Kompetenzcenter für Energiemanagementsysteme

Mehr

es,, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden

es,, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend z.h. Dr. Florian Haas Abteilung IV/1 Stubenbastei 5 1010 Wien Per E-Mail: post@iv1.bmwfj.gv.at In Kopie an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Wien,

Mehr

Warum Energiemanagement. Dipl.-Ing. Peer Schuback. 2015 by Envidatec

Warum Energiemanagement. Dipl.-Ing. Peer Schuback. 2015 by Envidatec Warum Energiemanagement Dipl.-Ing. Peer Schuback 1 / 23 Agenda Vorstellung Envidatec gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen Vorteile für Freiwilligkeit Fazit 2 / 23 Unternehmensentwicklung Gründung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das

Mehr

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Zertifizierungsverfahren Seite 1/7 Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Erstaudit und Zertifizierung... 2 2.1 Vorbereitung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt 4. SONDERNUMMER Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 30.01.2015 12. Stück 60. Einteilung des Studienjahres 2015/16

Mehr

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE 05/DE WP 108 Arbeitsdokument Muster-Checkliste für Anträge auf Genehmigungen verbindlicher unternehmensinterner Datenschutzregelungen Angenommen am 14. April 2005 Die Gruppe

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Anmerkungen zum 2. NEEAP und Anregungen für künftige Berichte mit Fokus EDL-Markt.

Anmerkungen zum 2. NEEAP und Anregungen für künftige Berichte mit Fokus EDL-Markt. Anmerkungen zum 2. NEEAP und Anregungen für künftige Berichte mit Fokus EDL-Markt. Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne Instrumente zur Energieeffizienzsteigerung und -marktentwicklung Berlin Donnerstag,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Vorarbeiten zu einem ENERGIEEFFIZIENZ- BEGEGNUNGSFORUM / MARKTPLATZ

Vorarbeiten zu einem ENERGIEEFFIZIENZ- BEGEGNUNGSFORUM / MARKTPLATZ Vorarbeiten zu einem ENERGIEEFFIZIENZ- BEGEGNUNGSFORUM / MARKTPLATZ Verfasser: Energieinstitut der Wirtschaft GmbH DI Doris Mandl (Projektleitung) Dr. Markus Hummel DI Friedrich Kapusta Auftraggeber: Wirtschaftskammer

Mehr

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15

Mehr

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4. Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und

Mehr

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken.

1 Ziel der Evaluation. (3) Alle Mitglieder und Angehörige der DHPol haben das Recht und die Pflicht, bei der Evaluation aktiv mitzuwirken. Evaluationsordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (EvaO-DHPol) Aufgrund 3 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 3 Satz 2 DHPolG hat der Gründungssenat der Deutschen Hochschule der Polizei

Mehr

FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2011-12 Seite 170-174

FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2011-12 Seite 170-174 Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber (Zugangsprüfungsordnung) an der Fachhochschule Bielefeld vom 02.05.2011 Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 49

Mehr

INFORMATIK-BESCHAFFUNG

INFORMATIK-BESCHAFFUNG Leistungsübersicht Von Anbietern unabhängige Entscheidungsgrundlagen Optimale Evaluationen und langfristige Investitionen Minimierte technische und finanzielle Risiken Effiziente und zielgerichtete Beschaffungen

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) 15. Juni 2012, Eschborn

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) 15. Juni 2012, Eschborn Hintergrundinformationen zur Durchführung der Zwischenüberprüfung 2012 gemäß 13 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Bundesstelle für Energieeffizienz

Mehr

Energieeffizienz. Das neue Energiedienstleistungsgesetz: Lästige Pflicht oder Chance für Ihr Unternehmen?

Energieeffizienz. Das neue Energiedienstleistungsgesetz: Lästige Pflicht oder Chance für Ihr Unternehmen? Energieeffizienz Das neue Energiedienstleistungsgesetz: Lästige Pflicht oder Chance für Ihr Unternehmen? Thorsten Grantner OmniCert Umweltgutachter GmbH Vorstellung Energieaudits Vorstellung Standards

Mehr

Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet

Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet Pressekonferenz am 1. Juli 2010 mit Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner sowie Energie- und Umweltexperte Stefan Schleicher Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet Wirtschafts-

Mehr

Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr

Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr VEA - BUNDESVERBAND DER ENERGIE-ABNEHMER E.V. GESCHÄFTSSTELLEN IM ÜBERBLICK HAUPTGESCHÄFTSSTELLE 30519 Hannover Zeißstraße

Mehr

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 1 Die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 00 der Einwohnergemeinde Röschenz erlässt, gestützt auf Art.

Mehr

Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom

Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom Kriterien der EU für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung von Strom Die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement, GPP) ist ein freiwilliges Instrument. Im vorliegenden

Mehr

Energiemanagement. INEKON Die Experten für intelligente Energiekonzepte. Industrie Gewerbe und Gebäude

Energiemanagement. INEKON Die Experten für intelligente Energiekonzepte. Industrie Gewerbe und Gebäude Energiemanagement INEKON Die Experten für intelligente Energiekonzepte Industrie Gewerbe und Gebäude » Ein Energiemanagement zahlt sich schon nach kurzer Zeit aus. «Energieeffizienzanalysen Energiemanagement

Mehr

Umsetzung des Projekts zur Senkung der Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten ( SG&A ); Umsetzung weiterer Restrukturierungsthemen ( Non-SG&A )

Umsetzung des Projekts zur Senkung der Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten ( SG&A ); Umsetzung weiterer Restrukturierungsthemen ( Non-SG&A ) Umsetzung des Projekts zur Senkung der Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten ( SG&A ); Umsetzung weiterer Restrukturierungsthemen ( Non-SG&A ) 1 Präambel (1) Dem Wirtschaftsausschuss der Siemens AG wurde

Mehr

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung S a t z u n g 1 Name, Sitz und Ordnung Der Verein trägt den Namen: Montessori-Verein Unterneukirchen e. V.. Er hat seinen Sitz in 84579 Unterneukirchen. Er ist in das Register des Amtsgerichtes Altötting

Mehr

Energieberatung, Energieaudit. und. Energiemanagementsystem

Energieberatung, Energieaudit. und. Energiemanagementsystem Leipzig, Januar 2015 Energieberatung, Energieaudit und Energiemanagementsystem Leistungen und Referenzen In Zukunft wird der effiziente Einsatz von Energie ein immer wichtigerer Maßstab für die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) 235.13 vom 28. September 2007 (Stand am 1. April 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni

Mehr

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens

Mehr

Die Umsetzung des Gesetzes über die Energieeffizienz

Die Umsetzung des Gesetzes über die Energieeffizienz Die Umsetzung des Gesetzes über die Energieeffizienz RYSZARD FRANCUZ VIII. DEUTSCH-POLNISCHE KONFERENZ GRENZNAHE ENERGIEWIRSCHAFT IN POLEN UND DEUTSCHLAND ERFAHRUNGEN UND PERSPEKTIVEN Sulechów, den 18.

Mehr

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz KVLG)

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz KVLG) Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3588 Sachgebiet 823 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001

Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001 Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001 Vorstellung der Energiedienstleistung der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH im Rahmen der Jenaer Energiegespräche

Mehr

Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber. - Zugangsprüfungsordnung -

Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber. - Zugangsprüfungsordnung - Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber - Zugangsprüfungsordnung - Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 49 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung

Mehr

I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H

I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H E N E R G I E - D I E N S T L E I S T U N G E N B E R A T U N G P L A N U N G M A N A G E M E N T W W W. M Y I B H. D E 2003-2015 Ingenieurbüro Bernd

Mehr

Unternehmertag Rhein Main

Unternehmertag Rhein Main Unternehmertag Rhein Main 13. Oktober 2015 THE SQUAIRE Andreas Ritter Produktmanager DQS GmbH Auditor Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz und Energiemanagement DQS. The Audit Company. TheAudit Company. Drei

Mehr

Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen

Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Rendsburg, 16.11.2006 Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 1 Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen I. Einleitung II. Jüngste Rechtsentwicklungen

Mehr

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Fachverband Hotellerie Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Information, aktualisierte Fassung vom 3.2.2015 EU-Verordnung bringt Deckelung der Interbankenentgelte Die Europäische Kommission hat

Mehr

Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16

Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16 Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16 Präambel Die Karl-Franzens-Universität Graz, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Hochschule für Agrar- und

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit

Mehr

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6054 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten REGLEMENT TEILLIQUIDATION Pensionskasse für Journalisten Grand-Places 14A 1701 Freiburg www.pkj.ch Stiftungsratsbeschluss: 30.5.2007 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. ZWECK

Mehr

Energiemanagementsysteme (EnMS) - Anforderungen und Einführung - Daniel Kissenkötter Köln, 29.08.2013

Energiemanagementsysteme (EnMS) - Anforderungen und Einführung - Daniel Kissenkötter Köln, 29.08.2013 Energiemanagementsysteme (EnMS) Daniel Kissenkötter Köln, 29.08.2013 Agenda 1 2 3 4 Inhalt, Methodik und Ziele eines Energiemanagementsystem (EnMS) Anforderungen und Förderungen eines EnMS Umsetzung im

Mehr

Richtlinien nachhaltige Beschaffung

Richtlinien nachhaltige Beschaffung Richtlinien nachhaltige Beschaffung 8. November 2012 Richtlinien nachhaltige Beschaffung Seite 2/7 1. Rechtliche Grundlage Grundlage für jede Auftragsvergabe in der Gemeinde Freienbach ist die Interkantonale

Mehr

Energieeffizienz in Zahlen 2015

Energieeffizienz in Zahlen 2015 Energieeffizienz in Zahlen 2015 Entwicklung bis 2013 ENERGIEEFFIZIENZ IN ZAHLEN Zahlen und Fakten Die konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor im

Mehr

6. dena-energieeffizienzkongress. Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt?

6. dena-energieeffizienzkongress. Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt? 6. dena-energieeffizienzkongress Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt? Ulrich Benterbusch Unterabteilungsleiter Wärme u. Effizienz in Industrie/Haushalten

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings

Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings Transparenzregister ID no.: 19144592949 39 Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 Kontaktperson: Markus Steigenberger email markus.steigenberger@dnr.de

Mehr

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits

Mehr

Die Bundesregierung dankt der EU-Kommission für die Vorlage der Konsultationspapiere, zu denen hiermit Stellung genommen wird:

Die Bundesregierung dankt der EU-Kommission für die Vorlage der Konsultationspapiere, zu denen hiermit Stellung genommen wird: Berlin, 17. Juni 2011 Stellungnahme der Bundesregierung an die Europäische Kommission zu den Kommissionsentwürfen bezüglich der Änderung der Berichtsverpflichtung für staatliche Beihilfen (HT 1794) Die

Mehr

ISO 9001:2015 Die richtige Antwort auf organisatorische Herausforderungen

ISO 9001:2015 Die richtige Antwort auf organisatorische Herausforderungen ISO 9001:2015 Die richtige Antwort auf organisatorische Herausforderungen ISO 9001: 2015 Weiterentwicklungen, Verstärkungen, Neuerungen Qualitätsmanagement hat sich weltweit zu einer treibenden Kraft in

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.

Mehr

Harald.Bietenduewel@fh-hannover.de Telefon/Telefax 0511/92962030 0511/92962033

Harald.Bietenduewel@fh-hannover.de Telefon/Telefax 0511/92962030 0511/92962033 Stammdaten der Organisation Name der Organisation Fachhochschule Hannover Name der übergeordneten Gruppe (nur relevant bei Gruppenzertifizierungen) Straße Ricklinger Stadtweg 120 PLZ / Ort / Land 30459

Mehr

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System

Mehr

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021 RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen

Mehr

INTERESSENERKLÄRUNG FÜR DIE MITGLIEDER DER EIDGENÖSSISCHEN KOMMISSION FÜR IMPFFRAGEN

INTERESSENERKLÄRUNG FÜR DIE MITGLIEDER DER EIDGENÖSSISCHEN KOMMISSION FÜR IMPFFRAGEN 1 INTERESSENERKLÄRUNG FÜR DIE MITGLIEDER DER EIDGENÖSSISCHEN KOMMISSION FÜR IMPFFRAGEN In Anbetracht der Tatsache, dass die Impfempfehlungen einen gewichtigen Einfluss auf die öffentliche Gesundheit haben,

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/1072 17.01.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs A Problem Zum Gesetz

Mehr

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE

ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE 12110/04/DE WP 102 Muster-Checkliste Antrag auf Genehmigung verbindlicher Unternehmensregelungen angenommen am 25. November 2004 Die Gruppe ist gemäß Artikel 29 der Richtlinie

Mehr

IHK Energiewende- Barometer 2015

IHK Energiewende- Barometer 2015 IHK Energiewende- Barometer 2015 Ergebnisse im Vergleich: Hessen zu Deutschland Jürgen Keller (IHK Lahn-Dill) IHK Energiewende-Barometer 2015 Ergebnisse im Vergleich: Hessen zu Deutschland An einer Umfrage

Mehr

Begutachtungsprozess

Begutachtungsprozess Begutachtungsprozess Mit dem vorliegenden Dokument wird der unter Punkt 8.2 der Bekanntmachung zum zweiten Aufruf des fünften beschriebene Begutachtungsprozess für Skizzen näher erläutert. Dieser wird

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014

Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014 Vergütungsbericht der Hypo Real Estate Holding AG und der Deutsche Pfandbriefbank AG 2014 gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung 1 Inhalt 1. Umfang und Ziel des Vergütungsberichts... 3 2. Historie und

Mehr

Die Beurteilung normativer Managementsysteme

Die Beurteilung normativer Managementsysteme Die Beurteilung normativer Managementsysteme Hanspeter Ischi, Leiter SAS 1. Ziel und Zweck Um die Vertrauenswürdigkeit von Zertifikaten, welche durch akkreditierte Zertifizierungsstellen ausgestellt werden,

Mehr

Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG)

Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG) Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz EBIG) Inhaltsverzeichnis 1. Begriffsbestimmungen 2. Online-Sammelsysteme 3. Überprüfung und Bescheinigung

Mehr

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:

Mehr

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen Steinbeis-Hochschule Berlin Institut für Organisations-Management Handout zu den YouTube-Videos: Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung Prof. Dr. Andreas Aulinger

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr