Pflegefamilien in der Schweiz

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1 Kantonsschule Ausserschwyz Maturaarbeit 2012 Pflegefamilien in der Schweiz Ein zweites Zuhause für Kinder in Not Autorin:, 4B Adresse: Zopfstrasse 59, 8855 Wangen Betreuende Lehrperson: lic. iur. Helen Sieber

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Abstract Einleitung Einführung Methoden Thesen Historischer Rückblick - Verdingkinder Gesetzliche Grundlagen Bestimmungen ZGB Kindesschutzmassnahmen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption Vormundschaftsbehörden Pflegeverhältnisse Formen von Pflegeverhältnissen Tagespflege Wochenpflege Dauerpflege Bereitschaftspflege Arten von Pflegefamilien Traditionelle Pflegefamilien Verwandte Pflegefamilien Professionelle Pflegefamilien Semiprofessionelle Pflegefamilien Pflegevertrag Psychologische Aspekte Traumatisierung Bindungsaufbau

3 7.2.1 Anpassungsphase Übertragungsphase Regressionsphase Loyalitätskonflikte Feldarbeit Vorgehen Darlegung und Interpretation der Ergebnisse Zusammenfassung der Ergebnisse und Blick in die Zukunft Zusammenfassung Ausblick Schlusswort Glossar Quellenverzeichnis Literaturquellen Internetquellen Abbildungsverzeichnis Anhang Umfrage Interview lic phil I Manuela Nüesch Interview Pflegemutter Interview Pflegemutter Interview SOS-Pflegemutter Interview (SOS-)Pflegemutter Interview Pflegekind Interview Dr. med. Martina Hasler Interview Tagesmutter Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption Muster-Pflegevertrag Pflegegeld Richtlinien Kanton Zürich

4 1. Vorwort Kinder Es ist ein Risiko, sagt die Vernunft. Es ist eine Belastung, sagt die Erfahrung. Es ist eine große Verantwortung, sagt die Vorsicht. Es ist nichts als Sorge und Leid, sagt die Angst. Es gibt kein größeres Glück, sagt die Liebe. - Rudyard Kipling Wer kennt sie schon nicht, die Sendung Super Nanny, die bis 2011 wöchentlich im Fernsehen ausgestrahlt wurde? Darin wurden Missstände in Familien aufgezeigt, die mich nicht selten erschaudern liessen. Kinder wurden an den Haaren gezogen und geschlagen, Schreie gehörten zur Tagesordnung. Natürlich sollte man solche Sendungen auch kritisch hinterfragen, es ist gewiss, dass manche Szenen gestellt wurden, um höhere TV-Quoten zu erreichen. Doch genau solche Szenarien spielen sich auch in der Realität ab. In einigen Familien erfahren Kinder statt Liebe körperliche und seelische Gewalt, statt Geborgenheit übelste Vernachlässigung. Weiter können Eltern schlicht und einfach mit der Kindererziehung überfordert sein oder sind aufgrund von Suchtproblemen nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Genau an diesem Punkt möchte ich mit meiner Maturaarbeit anknüpfen. Für mich war schon immer klar, dass meine Maturaarbeit von einem sozialen Thema handeln soll. Besonders Kinder faszinieren mich. Ich selbst komme aus einer kinderreichen Familie; ich habe sieben Geschwister. So entschied ich mich nach einigem Nachdenken mich intensiver mit Pflegefamilien auseinanderzusetzen. Mit viel Engagement und Neugier machte ich mich an die Arbeit. Ich möchte mit meiner Maturaarbeit mehr über das Pflegekinderwesen erfahren und auch psychologische Aspekte beleuchten. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen Personen bedanken, die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben. Ein ganz besonderer Dank geht an meine Betreuerin Frau Helen Sieber. Sie hat viel Zeit und Geduld für mich, beziehungsweise meine Arbeit aufgewendet, mich motiviert und mir immer wieder mit hilfreichen Tipps geholfen. 3

5 Einen weiteren Dank möchte ich an den Verein ESPOIR und die IG Familienplätze Kanton Schwyz richten. Ohne sie wäre eine Befragung von Pflegeeltern nicht möglich gewesen. Ein herzliches Dankeschön gebührt auch allen Pflegeeltern und Pflegekindern, die sich Zeit genommen haben, meinen Fragebogen auszufüllen, respektive mit mir ein Gespräch zu führen. Auch Manuela Nüesch und Martina Hasler bin ich zu grossem Dank verpflichtet für die spannenden Interviews, die ich mit ihnen führen durfte. Zuletzt möchte ich noch meiner Mutter danken, die mich immer wieder zu Interviewterminen gefahren und die Arbeit zur Korrektur gelesen hat. 4

6 2. Abstract Kinder brauchen Vertrauen, Geborgenheit, Liebe und Sicherheit. Nicht immer finden sie dies in ihrer Familie. Pflegefamilien nehmen solche bedürftigen Kinder auf und bieten ihnen ein zweites Zuhause. Das bedeutet gleichzeitig eine Herausforderung und eine Bereicherung für die Familie. In meiner Arbeit wollte ich das Pflegekinderwesen in juristischer, praktischer und psychologischer Hinsicht genauer untersuchen. Um dies zu erreichen befragte ich vier Pflegemütter und ein Pflegekind. Ausserdem durfte ich eine Geschäftsleiterin einer Familienplatzierungsorganisation und eine Kinderpsychologin interviewen. Zudem habe ich ein Gespräch mit einer Tagesmutter, welche früher ein Pflegekind betreute, geführt. Des Weiteren habe ich 25 Pflegemütter zu ihren Erfahrungen im Bereich Pflegekinderwesen befragt. Diese Informationen führten zu interessanten Resultaten. Es stellte sich unter anderem heraus, dass das Pflegekinderwesen in der Schweiz zu wenig Aufmerksamkeit bekommt und einige Mängel aufweist. Die Aufnahme eines Pflegekindes bringt viele Herausforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit sich. Während meines Arbeitsprozesses merkte ich schnell, dass Pflegeeltern ihren Pflegekindern nicht nur ein neues Zuhause bieten, sondern auch Hoffnung schenken. 5

7 3. Einleitung 3.1 Einführung Der Pflegekinderbereich ist in der Schweiz ein ziemlich unerforschtes Gebiet; es gibt erstaunlicherweise keine statistischen Daten über Pflegekinder. Die Erklärung von Manuela Nüesch erstaunte mich: Die Gemeinden haben selber ihre Zahlen nicht im Griff. 1 So weiss niemand genau, wie viele Pflegekinder in der Schweiz leben. Ausgehend von einer Volkszählung von 1990 nimmt man an, dass heute rund Kinder in Pflegefamilien aufwachsen. 2 Der Begriff Pflegekinder ist nicht klar definiert. Im üblichen Sprachgebrauch sind damit jene Kinder gemeint, welche auf die Dauer in einer Pflegefamilie leben. Allerdings werden in der Schweiz teilweise Tageskinder 3 ebenfalls als Pflegekinder bezeichnet. 4 In dieser Arbeit werde ich den Begriff Pflegekind ausschliesslich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, betreut von Pflegefamilien in Wochen- oder Dauerpflege, 5 verwenden. Mit meiner Arbeit möchte ich unter anderem herausfinden, welche Beweggründe Pflegeeltern haben, ein fremdes Kind bei sich aufzunehmen. Geschieht dies immer nur aus Liebe zu Kindern oder stecken auch noch andere Dinge dahinter? Zudem möchte ich untersuchen, welche Probleme bei Pflegeverhältnissen auftauchen und warum die Pflegekinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. Da ich nur Personen in der deutschsprachigen Schweiz befragen und interviewen werde, habe ich das Thema auf die deutschsprachige Schweiz eingeschränkt. Ich werde auch nicht auf die Aufnahme von im Ausland lebenden Kindern eingehen, da dies sehr selten vorkommt und rechtlich speziell geregelt ist Zitat aus dem Interview mit lic. phil. I Manuela Nüesch Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.14 Vgl. Kap.6.1.1: Tagespflege Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.8 Vgl. Kap : Wochenpflege und Kap : Dauerpflege 6

8 3.2 Vorgehen Ich werde verschiedene Fachliteratur zum Thema Pflegekinderwesen lesen. Ausserdem werde ich die Club-Sendung Vom Verdingkind zum Pflegekind ist heute alles besser? vom 8. November 2011 anschauen. Ich finde es wichtig, von verschiedenen Seiten Einblick in das Thema zu erhalten. Aus diesem Grund werde ich Interviews mit Fachpersonen, Pflegeeltern, Pflegekindern und einem Psychologen/ einer Psychologin machen. Weiter werde ich versuchen, eine Umfrage bei Pflegeeltern durchzuführen. Dies könnte sich aber schwierig gestalten, da mir die Behörden aufgrund von Datenschutzgründen aber keine Adressen von Pflegeeltern bekanntgeben dürfen. Ich werde versuchen, durch verschiedene Organisationen Pflegeeltern zu erreichen. 3.3 Thesen Zu Beginn meiner Arbeit habe ich mich für drei Thesen entschieden, die ich durch meine Feldforschung verifizieren oder falsifizieren möchte. Bei der ersten These liegt der Fokus auf den Pflegeeltern. Mich interessiert auch, welche Probleme ein Pflegeverhältnis mit sich bringt. Mit meiner zweiten These möchte ich herausfinden, was die häufigsten Schwierigkeiten sind, die aufgrund eines Pflegeverhältnisses entstehen. Die dritte These bezieht sich auf das Pflegekind bzw. auf dessen familiäres Umfeld. Ich möchte ermitteln, was der häufigste Grund für eine Fremdplatzierung ist. Folgende Thesen möchte ich anhand einer Befragung von Pflegeeltern untersuchen: 1. 50% der Pflegeeltern haben keine leiblichen Kinder. 2. Mit 40% sind Spannungen zwischen den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern das am häufigsten genannte Problem, das aufgrund eines Pflegeverhältnisses entsteht. 3. Bei 70% der Fremdplatzierungen ist der Grund die Vernachlässigung der Kinder durch deren leiblichen Eltern. 7

9 4. Historischer Rückblick - Verdingkinder Verdingung bezeichnet in der neueren Schweizer Geschichte die Fremdplatzierung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung. 6 Oft wurden die Kinder an Bauern vermittelt, von denen sie als günstige Arbeitskraft meist ausgenutzt, misshandelt und missbraucht wurden. Zwischen 1800 und 1950 wurden in der Schweiz hunderttausende Kinder verdingt. 7 Opfer waren unzählige Waisenkinder, Scheidungskinder und uneheliche Kinder, welche von den Behörden oft ungefragt aus ihren Familien gerissen wurden. Vielfach gaben auch verzweifelte Eltern ihre Kinder aus Armutsgründen weg. Und einfach immer dieser Hunger, dieser Hunger. 8 Arbeitete ich viel, bekam ich Schläge, arbeitete ich nicht, bekam ich auch Schläge. 9 Diese Aussagen von ehemaligen Verdingkindern lassen uns erahnen, wie dunkel die Geschichte des Schweizer Pflegekinderwesens war. Viele Leute wussten von den katastrophalen Zuständen in den Pflegefamilien, doch nur wenige getrauten sich, etwas zu sagen. Verdingkinder waren ihrer Pflegefamilie rechtlos ausgeliefert. Im Jahr 1877 wurde zwar das eidgenössische Fabrikgesetz, welches unter anderem das generelle Verbot von Kinderarbeit in der Industrie beinhaltete, verabschiedet. Da aber die Grosszahl der Verdingkinder auf Bauernhöfen lebte, brachte ihnen dieses Gesetz keine Erleichterung. Erst mit der Revision des Kindesrechtes von 1978 hätte der gesetzliche Schutz für alle Verdingkinder gegolten. 10 Das Thema Verdingung wurde in der Schweiz nie aufgearbeitet. Erst der 2011 erschienene Film der Verdingbub von Markus Imboden sensibilisierte die Medien und die Politik. In einer Stellungnahme von Bundesrätin Simonetta Sommaruga hiess es, dass das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement für anfangs 2012 einen Gedenkanlass für ehemalige Verdingkinder plane. 11 Allerdings hat sich auch bis zur Abgabe dieser Arbeit Mitte Oktober 2012 noch nichts getan. Bleibt abzuwarten, ob dieses Versprechen je eingehalten wird. 6 Verdingung. (Abruf: ) 7 Verdingung. (Abruf: ) 8 Leuenberger, Marco und Seglias, Loretta Versorgt und vergessen. Rotpunktverlag. Zürich. S.27 9 Leuenberger, Marco und Seglias, Loretta Versorgt und vergessen. Rotpunktverlag. Zürich. S Leuenberger, Marco und Seglias, Loretta Versorgt und vergessen. Rotpunktverlag. Zürich. S Schweizer Fernsehen. Club-Vom-Verdingkind-zum-Pflegekind-ist-heute-alles-besser (Abruf: ) 8

10 5. Gesetzliche Grundlagen 5.1 Bestimmungen ZGB Kindesschutzmassnahmen Die im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelten Kindesschutzmassnahmen dienen dazu, eine Gefährdung des Kindeswohls 12 abzuwenden. Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern weder verdrängen noch bestrafen, sondern ihre Sorge um das Kind unterstützen. Sie werden durch die Vormundschaftsbehörde angeordnet. 13 Die Massnahme sollte immer verhältnismässig sein, d.h. je nach Situation werden verschiedene Massnahmen ergriffen. 1. Stufe: Einzelmassnahmen Art. 307 Abs. 1 ZGB: Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie ausserstande, so trifft die Vormundschaftsbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutze des Kindes. Art. 307 Abs. 3 ZGB: Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist. Die Vormundschaftsbehörden können also den Eltern verschiedene Anweisungen erteilen, die Eltern werden in ihren Rechten und Pflichten aber nicht eingeschränkt Stufe: Erziehungsbeistandschaft Art. 308 Abs. 1 ZGB: Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Vormundschaftsbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt. 12 Siehe Glossar 13 Kindesschutzmassnahmen. kinder_jugendliche/kindesschutz/wegweiser_kindesschutz/gesetzliche_kindesschutzmassnahmen. html (Abruf: ) 14 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.142 9

11 Die Beistandsperson erhält das Recht auf Einsicht und Auskunft sowie der Befugnis, den Eltern Empfehlungen und Anleitungen zu geben. 15 Weiter können ihr besondere Befugnisse, wie zum Beispiel für die berufliche Ausbildung eines Jugendlichen zu sorgen, übertragen werden (Art. 308 Abs. 2 ZGB). 3. Stufe: Obhutsentzug Art. 310 Abs. 1 ZGB: Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden, so hat die Vormundschaftsbehörde es den Eltern oder, wenn es sich bei Dritten befindet, diesen wegzunehmen und in angemessener Weise unterzubringen. Der Obhutsentzug ist eine einschneidende Massnahme, sowohl für die Eltern als auch für das Kind. Da die Verletzung des Kindeswohls bei dieser Massnahme sehr gross ist, verlieren die Eltern das Bestimmungsrecht über den Aufenthaltsort, die Pflege und die Erziehung. 16 Das Kind wird in der Folge in einer Pflegefamilie, einer Anstalt oder in einem Heim untergebracht. Bei der Unterbringung muss auf die Bedürfnisse und die Persönlichkeit des Kindes eingegangen werden. Die Eltern haben nach einem Obhutsentzug nach wie vor das Recht auf persönlichen Verkehr mit ihrem Kind, vorbehalten, dass sein Wohl dadurch nicht gefährdet wird. In der Praxis wird der Obhutsentzug oft mit einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB kombiniert Stufe: Entziehung der elterlichen Sorge Art. 311 Abs. 1 ZGB: Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben oder erscheinen sie von vornherein als ungenügend, so entzieht die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde die elterliche Sorge: Art. 311 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Ortsabwesenheit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben; 15 Kindesschutzmassnahmen. kinder_jugendliche/kindesschutz/wegweiser_kindesschutz/gesetzliche_kindesschutzmassnahmen/ massnahmen_im_einzelnen.html (Abruf: ) 16 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S Kindesschutzmassnahmen. kinder_jugendliche/kindesschutz/wegweiser_kindesschutz/gesetzliche_kindesschutzmassnahmen/ massnahmen_im_einzelnen.html (Abruf: ) 10

12 Art. 311 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: wenn die Eltern sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben. Der Entzug der elterlichen Sorge ist der stärkste Eingriff in die Elternrechte und gilt als Ultima Ratio, d.h. als letzter Ausweg. Dementsprechend wird diese Massnahme auch selten ausgesprochen. Durch den Entzug der elterlichen Sorge entfallen alle Elternrechte, ausser der Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Kind. 18 Die Entziehung der elterlichen Sorge ist, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil bestimmt wird, gegenüber allen, auch gegenüber den später geborenen Kindern wirksam (Art. 311 Abs. 3 ZGB). Wird die Sorge beiden Elternteilen entzogen, so wird das Kind unter Vormundschaft gestellt (Art. 311 Abs. 2 ZGB). Auch einer Adoption geht ein Entzug der elterlichen Sorge voraus. 5.2 Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) Das Pflegekinderwesen ist in der Schweiz erst seit 1977 mit der sogenannten PAVO (Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption) rechtlich geregelt. 19 Diese Verordnung enthält nicht nur Bestimmungen für Pflegekinder in Familien, sondern auch Erlasse zur Adoption, zur Tagespflege und zur Heimpflege. Für die vorliegende Arbeit sind nur die Artikel betreffend Pflegekinder von Bedeutung, deshalb wird nachfolgend ausschliesslich auf den ersten und den zweiten Abschnitt der PAVO eingegangen. Bewilligung Laut Artikel 1 PAVO ist für die Aufnahme von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses eine Bewilligung erforderlich. So benötigt jeder, der ein Kind, das noch nicht schulpflichtig oder noch nicht 15 Jahre alt ist, für mehr als drei Monate oder für eine bestimmte Zeit entgeltlich oder unentgeltlich zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, eine Bewilligung der Vormundschaftsbehörde (Art. 4 Abs. 1 PAVO). Bewilligungen werden Personen erteilt, die erzieherische, charakterlich und gesundheitlich der Aufgabe, ein 18 Kindesschutzmassnahmen. kinder_jugendliche/kindesschutz/wegweiser_kindesschutz/gesetzliche_kindesschutzmassnahmen/ massnahmen_im_einzelnen/entziehung_der_elterlichensorgeart311zgbart312zgb.html (Abruf: ) 19 Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.17 11

13 Pflegekind zu betreuen, gewachsen sind (Art. 1 Abs. 2 PAVO). Die Vormundschaftsbehörde kann die Bewilligungspflicht für die Aufnahme verwandter Kinder zur Pflege aufheben (Art.4 Abs.3 PAVO). Aufsicht Als zuständige Behörde für die Aufsicht über die Pflegeverhältnisse bezeichnet die PAVO die Vormundschaftsbehörde am Wohnort der Pflegeeltern (Art. 2 Abs. 1 lit. a). Die Aufsichtsperson, meist sein Beistand, besucht die Familie mindestens einmal im Jahr; bei Bedarf öfters. Bei diesen Besuchen vergewissert sie sich, ob das Pflegeverhältnis noch immer dem Wohl des Kindes entspricht und ob es weitergeführt werden kann (Art. 10 PAVO). Weitere Rechte der Vormundschaftsbehörde Es ist den Kantonen überlassen, weitere Bestimmungen, die über die Verordnung hinausgehen, zu erlassen. Auch die Förderung des Pflegekinderwesens durch Merkblätter über die Rechte und Pflichten von Eltern und Pflegeeltern, Formulare für Gesuche und Meldungen etc. ist Sache der Vormundschaftsbehörde. (Art. 3 PAVO). Änderung der PAVO Die PAVO ist seit ihrem Inkrafttreten nicht geändert worden, allerdings wurde in den letzten Jahren immer wieder Kritik an der PAVO laut. So wird unter anderem die fachliche Eignung der mit der Pflegekinder-Aufsicht betrauten Person und die Ansiedlung der zuständigen Instanzen auf Gemeindeebene bemängelt. 20 Auch wird gefordert, dass die Bewilligungspflicht von 15 auf 18 Jahre erhöht werden soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Kinderbetreuungsverordnung ist in den zwei Vernehmlassungen allerdings kritisch aufgenommen worden. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Tagespflege und die Vollzeitunterbringung in ein und derselben Verordnung geregelt werden sollte, obwohl zwischen den beiden Betreuungsformen erhebliche Unterschiede bestehen. Vollzeitpflegekinder sind Kindesschutzfälle und benötigen daher staatlichen Schutz. Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2012 beschlossen, auf den Erlass der vorgesehenen Kinderbetreuungsverordnung zu verzichten. Stattdessen will er mit einer Teilrevision der Pflegekinderverordnung die Tätigkeit von Vermittlungsorganisationen regeln Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern. gesellschaft/ref_gesetzgebung/ref_kinderbetreuung.html (Abruf: ) 12

14 5.3 Vormundschaftsbehörden Die Vormundschaftsbehörden nehmen im Pflegekinderwesen eine Schlüsselrolle ein. Barbara Zatti erwähnte in ihrem Expertenbericht über Pflegekinder folgende Aufgaben der Vormundschaftsbehörden: - Wie schon im Kapitel 5.1 zur Sprache kam, ordnen sie Kindesschutzmassnahmen an und entscheiden somit, ob ein Kind weiter in seiner Familie leben kann oder ob eine Fremdplatzierung nötig ist. - Im Falle einer Fremdplatzierung liegt es in der Hand der Vormundschaftsbehörde, ob das Kind in eine Institution oder in eine Pflegefamilie platziert wird. - Die Vormundschaftsbehörde erteilt die von der PAVO vorgeschriebene Bewilligung für den Pflegeplatz und ernennt die Person, die für die Aufsicht zuständig ist. - Bei einer entsprechenden Kindesschutzmassnahme ernennt die Vormundschaftsbehörde für das Kind einen Vormund oder einen Beistand. - Falls Besuchskontakte des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie möglich sind, bestimmt die Vormundschaftsbehörde in welchem Umfang und wie der Kontakt gestaltet wird. - Eine entscheidende Rolle spielen die Vormundschaftsbeamten auch bei der Beschliessung von Um- und Rückplatzierungen 22 des Kindes. Vormundschaftsbehörden haben also eine breite Palette von Aufgaben und treffen Entscheidungen, die für die betroffenen Kinder von grosser Bedeutung sind. Dennoch fehlt in manchen Gemeinden eine gewisse Professionalität im Bezug auf das Pflegekinderwesen. Das mangelnde Fachknowhow lässt sich darauf zurückführen, dass sich gerade in kleineren Gemeinden die Vormundschaftsbehörden jahrelang nicht mit einer Fremdplatzierung auseinandersetzen müssen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Kindesschutzmassnahmen wie auch Fremdplatzierungen von jenen entschieden werden, die finanziell für die Kosten der Massnahmen aufkommen müssen. Dieser Interessenkonflikt kann dazu führen, dass die Vormundschaftsbehörden nicht die für das betroffene Kind optimal angemessene Lösung wählen, sondern diejenige, welche für die Gemeinde am preisgünstigsten ist Siehe Glossar 23 Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.33f 13

15 Mit einer Totalrevision soll das Vormundschaftsrecht den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Zukünftig werden alle Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes bei einer Fachbehörde konzentriert; die Kantone können eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht einsetzen. Schliesslich werden die wesentlichen Verfahrensgrundsätze für den Kindes- und Erwachsenenschutz gesamtschweizerisch vereinheitlicht und im Zivilgesetzbuch verankert. Das neue Vormundschaftsrecht tritt am ersten Januar 2013 in Kraft Massgeschneiderte Massnahmen für Hilfsbedürftige. home/dokumentation/mi/2006/ html (Abruf: ) 14

16 6. Pflegeverhältnisse 6.1 Formen von Pflegeverhältnissen Gesetzlich sind keine besonderen Formen von Pflegeverhältnissen festgelegt, doch in der Praxis haben sich unterschiedliche Formen etabliert Tagespflege Von Tagespflege spricht man, wenn ein Kind während des Tages in einer Familie betreut wird. Vielfach kommt diese Art von Pflegeverhältnis nur aufgrund der Erwerbstätigkeit von Eltern zustande. Aus diesem Grund wird in diesem Bericht nicht näher auf die Tagespflege eingegangen Wochenpflege Wenn ein Kind während der Woche in einer Pflegefamilie lebt, das Wochenende jedoch regelmässig bei seinen leiblichen Eltern oder einem Elternteil verbringt, spricht man von Wochenpflege. Die Gründe, warum ein Kind in Wochenpflege platziert wird sind unterschiedlich. Einige Eltern erhoffen sich mit dieser Art der Kinderpflege Entlastung. Ein anderer Grund ist aber auch die Erwerbstätigkeit der leiblichen Eltern. Bei einer Wochenpflege ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie sehr wahrscheinlich. Leider sind mir keine Zahlen über die Anzahl von Wochenpflegeverhältnissen bekannt Dauerpflege Mit Dauerpflege werden jene Pflegeverhältnisse bezeichnet, in welchen Kinder auf Dauer in eine Pflegefamilie platziert werden. Diese Kinder verbringen grundsätzlich auch das Wochenende in der Pflegefamilie. Die Kinder in Dauerpflege werden oft mit einer impliziten Dauerperspektive 25 platziert. Die Herkunftseltern haben gemäss Art. 273 ZGB dennoch ein Recht auf einen angemessenen persönlichen Umgang miteinander, also ein Besuchsrecht. 26 Die Dauerpflege ist die häufigste Form der Pflegeverhältnisse. Die Interessengemeinschaft Kanton Schwyz, ein Verein, der im Bereich der ausserfamiliären Platzierung von Kindern und 25 Siehe Glossar 26 Gassmann, Yvonne Pflegeeltern und ihre Pflegekinder. Waxmann. Münster. S.23 15

17 Jugendlichen tätig ist und sein Angebot vor allem an den Kanton Schwyz, aber auch die angrenzenden Kantone richtet, verzeichnete im Jahre langfristige Platzierungen Bereitschaftspflege Die Bereitschaftspflege wird auch Kurzzeitpflege, SOS-Platzierung oder Notplatzierung genannt. Bei diesen Pflegeverhältnissen werden Kinder aufgrund einer Notsituation, z.b. weil die leiblichen Eltern einen schweren Unfall hatten oder das Kind sexuell missbraucht wurde, in eine Bereitschaftspflegefamilie platziert. Die Kinder werden innerhalb weniger Stunden in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Dauer eines solchen Pflegeverhältnisses ist in der Regel auf drei Monate beschränkt. 27 In dieser Zeit sollte von der Behörde den weiteren Weg des Kindes abgeklärt werden. Da Bereitschaftspflegeverhältnisse nur aufgrund von Notsituationen entstehen, ist die Häufigkeit solcher Verhältnisse dementsprechend klein. Die Interessengemeinschaft Kanton Schwyz verzeichnete im Jahre 2011 nur gerade zwei kurzfristige Platzierungen. 6.2 Arten von Pflegefamilien Pflegefamilien sind sehr vielfältig, trotzdem lassen sich in der Praxis verschiedene Kategorien unterscheiden Traditionelle Pflegefamilien Traditionelle Pflegefamilien zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht spezifisch für ihre Aufgaben qualifiziert sind, d.h. sie haben weder eine Ausbildung im pädagogischen Bereich noch eine spezielle Ausbildung für Pflegeeltern absolviert. Sie erwerben ihr Wissen während ihrer Beschäftigung mit Pflegekindern. Meist sind solche Familien zufällig zu Pflegefamilien geworden. Bei vielen solchen herkömmlichen Pflegefamilien herrschen traditionelle Rollenverteilungen vor, bei der die Frau für die Kindererziehung und Kinderbetreuung zuständig ist. 28 Dies hat sich auch bei meiner Feldarbeit gezeigt. So wurden 90% der Fragebögen von Pflegemüttern ausgefüllt. Trotzdem lässt sich dieser Punkt nicht verallgemeinern, denn Pflegefamilien sind so unterschiedlich wie wir Menschen selbst. 27 Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.9 28 Zatti, Barbara Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Expertenbericht im Auftrag des Bundesamtes für Justiz. S.10 16

18 6.2.2 Verwandte Pflegefamilien Rund 35% aller Pflegekinder in der Schweiz leben bei Verwandten. 29 Für ein Kind ist es meist angenehmer, in einer Familie untergebracht zu werden, die seiner Herkunftsfamilie möglichst ähnlich ist und die es schon kennt. Zudem ist diese Art von Pflege kostengünstiger; viele Verwandte werden für ihre geleistete Arbeit gar nicht entschädigt, unter anderem weil ein Pflegegeld auch gar nicht gewünscht ist. 30 Allerdings bringen verwandtschaftliche Pflegeverhältnisse auch spezifische Probleme mit sich. Die Verwandten werden mit der Platzierung plötzlich konfrontiert. Sie haben das Pflegeverhältnis nicht unbedingt gewollt oder gesucht, sondern erachten es als ihre Pflicht Familienangehörigen zu helfen Professionelle Pflegefamilien Professionelle Pflegefamilien werden auch als heilpädagogische oder sozialpädagogische Pflegefamilien bezeichnet. Mindestens ein Elternteil besitzt eine sozial- oder heilpädagogische Ausbildung. Wegen der berufsmässigen Ausübung erhalten professionelle Pflegefamilien ein höheres Pflegegeld als traditionelle Pflegefamilien und erzielen somit einen Teil ihres Lebensunterhaltes. 31 Vor allem ältere und schwierigere Kinder oder Kinder aus besonders traumatischen Situationen in ihrer Herkunftsfamilie werden in die Pflege professioneller Pflegefamilien gegeben Semiprofessionelle Pflegefamilien Die semiprofessionellen Pflegefamilien lassen sich zwischen den traditionellen und den professionellen Pflegefamilien einordnen. Pflegeeltern werden als semiprofessionell bezeichnet, wenn sie sich für Ihre Aufgabe spezifisch qualifizieren. Sie absolvieren eine Ausbildung zur qualifizierten Erziehung von Pflegekindern, besitzen eine pädagogische Berufsbildung oder besuchen spezielle Einführungsangebote von Vermittlungsorganisationen Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S Frohofer, Franziska und Zatti, Kathrin Barbara Vanessa. Huber. Frauenfeld. S Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S

19 6.3 Pflegevertrag Ein Pflegevertrag hält die Abmachungen zwischen der Pflegefamilie, der platzierenden Stelle und den Herkunftseltern fest. Obwohl die PAVO das Abschliessen eines Pflegevertrages nicht vorschreibt, gehört ein solcher in der Praxis zum Standard. Ein schriftlicher Vertrag hilft, Konflikte vorzubeugen. Was genau die Parteien darin verabreden, bleibt den Beteiligten überlassen. Meist werden folgende Punkte in einem Pflegevertrag geregelt 33 : - Pflegeverhältnis: Die Form des Pflegeverhältnisses wird bestimmt. Sofern es möglich ist wird auch die Perspektive, d.h. die geplante Dauer des Pflegeverhältnisses vereinbart. - Pflegegeld: Die Pflegeeltern erhalten für die Betreuung eines Pflegekindes eine Entschädigung. Das Pflegegeld soll die Kosten für den Unterhalt decken und die geleistete Arbeit der Pflegeeltern entschädigen. Auslagen für Kleider, Musikgeräte etc. sind in der Regel nicht im Pflegegeld enthalten und müssen separat geregelt werden. Grundsätzlich müssen die leiblichen Eltern die Kosten für die Betreuung ihres Kindes übernehmen. Die Eltern von Pflegekindern sind vielfach finanziell schwach, deshalb wird das Pflegegeld oft vom Sozialamt am Wohnort der Eltern übernommen. Die Richtlinien für die Berechnung des Pflegegeldes variieren stark von Kanton zu Kanton. In vielen Gemeinden erhalten Pflegeeltern so wenig Pflegegeld, dass sie nicht einmal die von den Pflegekindern verursachten Kosten decken können Besuchsregelung: Um Konflikte zu vermeiden ist es wichtig, die Gestaltung des Kontaktes im Pflegevertrag zu erwähnen. Auch wie und bei wem das Kind seine Ferien verbringen soll, sollte geregelt werden. - Krankheit, Unfall, Versicherung: Es ist wichtig, dass die Pflegeeltern über allfällige Krankheiten oder Allergien informiert sind. Im Pflegevertrag kann zum Beispiel abgemacht werden, welche Person im Falle eines Unfalls benachrichtigt wird. Auch Angaben bezüglich Krankenkassen und Versicherungen gehören dazu. - Erziehungsgrundsätze: Leibliche Eltern und Pflegeeltern teilen sich die Erziehungsverantwortung, da die elterliche Gewalt nicht an die Pflegeeltern übertragen wird. Im Pflegevertrag kann zum Beispiel die religiöse Erziehung geregelt werden. 33 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen 34 Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.165 Vergleiche Anhang: Pflegegeld-Richtlinien Kanton Zürich 18

20 7. Psychologische Aspekte 7.1 Traumatisierung Nicht alle, aber viele Pflegekinder haben traumatische Erfahrungen gemacht. Zu einer Traumatisierung kommt es, wenn ein Ereignis einen Menschen psychisch verletzt hat und dieser die Verletzungen nicht verarbeiten kann. Grundsätzlich hängt der Grad der Verletzung davon ab, wie lange die traumatisierenden Ereignisse stattgefunden haben und in welchem Alter sie erlebt wurden. Welche Auswirkungen ein traumatisierendes Ereignis für ein Pflegekind hat, hängt davon ab, welche Erfahrungen es in seiner Herkunftsfamilie gemacht hat. Ausserdem reagieren alle Menschen individuell auf eine Traumatisierung. Die Frage, wie ein Pflegekind auf seelische Verletzungen reagiert, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Für Pflegekinder ist es wichtig, das Geschehene verarbeiten zu können. Viele benötigen dafür therapeutische Begleitung. Am wichtigsten ist aber, dass Pflegeeltern den Pflegekindern Verständnis und Mitgefühl entgegenbringen Bindungsaufbau Der Wechsel in eine Pflegefamilie ist für ein Kind eine prägende und einschneidende Massnahme. Plötzlich muss sich das Kind in einer eventuell völlig fremden Familie zurechtfinden. Am Anfang ist es für das Pflegekind besonders wichtig, dass der Alltag gut strukturiert ist, damit sich das Kind inmitten von all dem Neuen besser orientieren kann. 36 In einem dauernden Prozess entsteht zwischen dem Pflegekind und seiner Pflegefamilie schliesslich eine besondere Bindung. Im Bindungsaufbau lassen sich bei Pflegekindern drei verschiedene Phasen beobachten Anpassungsphase Die erste Zeit in der Pflegefamilie wird Anpassungsphase genannt, weil sich das Kind an seine neue Umgebung anpasst; tatsächlich kann man von einer Überanpassung sprechen. 35 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Leben mit Pflegekindern. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.55ff 36 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Leben mit Pflegekindern. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.34 19

21 Das Pflegekind versucht Konflikte zu vermeiden indem es sein Verhalten nach den Wünschen seiner Pflegefamilie richtet. Auf diese Weise versucht es, mit seiner eigenen Unsicherheit umzugehen. Das Pflegekind zeigt seine tatsächlichen Bedürfnisse, Wünsche und Ängste nicht und versteckt seine Verletzungen. Oftmals leidet es innerlich. Diese Phase der Bindung kann sehr unterschiedlich lange dauern; bei jüngeren Kindern einige Tage oder Wochen, bei älteren Kindern bis zu einem Jahr Übertragungsphase Wenn das Pflegekind Sicherheit in der neuen Situation gewonnen hat und Vertrauen zu der Pflegefamilie fasst, beginnt die Übertragungsphase. Das Kind beginnt, die Beziehung zu seinen Pflegeeltern nach alten Mustern zu gestalten. Es fängt an seine Erfahrungen, die es in der Herkunftsfamilie gemacht hat auf neue Gegebenheiten in der Pflegefamilie zu übertragen und zu reinszenieren. Kinder, die beispielsweise früher geschlagen wurden, versuchen die Pflegeeltern solange zu provozieren, bis auch sie einmal zuschlagen. Das Verhalten der Pflegekinder ist für die Pflegeeltern oft unverständlich, denn die Handlungsweisen des Pflegekindes beziehen sich nicht auf die Situation selbst, sondern vielmehr auf Erfahrungen, die es früher gemacht hat. Ausserdem überträgt das Pflegekind seine Gefühle, die es gegenüber seinen leiblichen Eltern empfunden hat, auf die Pflegeeltern. So treten auf einmal massive Probleme auf. Häufig fühlen sich Pflegeeltern in der Übertragungsphase überfordert mit der Situation, doch gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass das Pflegeverhältnis trotz den Schwierigkeiten weitergeführt wird und das Pflegekind korrigierende Erfahrungen machen kann Regressionsphase In dieser Phase zeigt das Pflegekind Verhaltensweisen, die nicht seinem tatsächlichen Alter entsprechen. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Pflegekind im Kindergartenalter wieder mit dem Schoppen gefüttert werden will und sich auch sonst verhält wie ein Baby. Auf diese Weise zeigt das Kind, dass es in seiner Entwicklung nochmals von vorne anfangen will und Nachholbedarf in Sachen Zuwendung hat. Die Regression ermöglicht es dem Pflegekind, seine Vergangenheit aufzuarbeiten und neue Bindungen aufzubauen. Ausserdem dient dieses Verhalten auch der Angstabwehr, da die Pflegemutter zum Beispiel mit einem Bemutterungsverhalten darauf reagiert. Den Pflegeeltern wird geraten, frühkindliche 37 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Leben mit Pflegekindern. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.44f 20

22 Verhaltensweisen zuzulassen, damit das Kind die Möglichkeit hat, seine Bedürfnisse erfüllt zu erleben Loyalitätskonflikte Ein Loyalitätskonflikt ist ein innerer Konflikt, der dadurch entsteht, dass die betroffene Person zwei unterschiedlichen und sich gegenseitig ausschließenden Anforderungen gerecht werden will. 40 Ein Pflegekind ist ein Kind zweier Familien. Sowohl die Pflegefamilie wie auch die Herkunftsfamilie stellen Erwartungen an das Pflegekind. Diese Erwartungen können sich auf die unterschiedlichsten Dinge beziehen: moralische Werte, familienspezifische Regeln aber auch Beziehungsgestaltung. Ein Pflegekind gerät schnell einmal zwischen die Fronten von Pflege- und Herkunftsfamilie. Solche Situationen sind für ein Kind extrem schwierig; es will keine Seite verlieren und versucht deshalb sich gegenüber allen Seiten loyal zu verhalten. Laut Gassmann lassen sich Loyalitätskonflikte vermeiden, indem man auf Basis der qualitativen Datenlage die Perspektive bezüglich Verbleib oder Rückkehr klärt. 41 So muss das Kind nicht in ständiger Angst leben, dass das Pflegeverhältnis plötzlich abgebrochen wird, sondern kann in der Pflegefamilie zur Ruhe kommen. Weiter ist es wichtig, dass die leiblichen Eltern verstehen lernen, dass es im Interesse ihres Kindes ist, in einer Pflegefamilie zu leben. Viele leibliche Eltern empfinden die Pflegeeltern als Konkurrenz. Im Vergleich mit ihnen empfinden sie sich selbst als Versager, während sie die Pflegeeltern als die besseren und erfolgreicheren Eltern ansehen. Für ein gutes Pflegeverhältnis ist es wichtig, dass die leiblichen Eltern die Pflegefamilie als Hilfe wahrnimmt und die Situation akzeptieren. 42 Abbildung 1: Kinder im Spannungsfeld zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie 39 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Leben mit Pflegekindern. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.38f 40 Loyalitätskonflikt. (Abruf: ) 41 Gassmann, Yvonne Pflegeeltern und ihre Pflegekinder. Waxmann. Münster. S Gintzel, Ulrich Erziehung in Pflegefamilien. Votum. Münster. S.32 21

23 8. Feldarbeit 8.1 Vorgehen Im folgenden Kapitel werde ich die Ergebnisse meiner Umfrage darlegen und interpretieren. Grundlage bilden dabei 25 ausgefüllte Fragebögen, die über die Interessengemeinschaft Familienplätze Kanton Schwyz und den Verein ESPOIR an Pflegeeltern weitergeleitet wurden (beides sind Vereine, die im Bereich der ausserfamiliären Platzierung von Kindern und Jugendlichen tätig sind). Ich bat die Pflegeeltern, für jedes Pflegekind, das sie betreuen einzeln einen Fragebogen auszufüllen, da dies das Auswerten der Fragebögen erleichtert. So wurde die Umfrage schlussendlich von 21 verschiedenen Pflegeeltern ausgefüllt. Fast alle befragten Personen befanden sich im mittleren Alter, d.h. zwischen 36 und 65 Jahren. 8.2 Darlegung und Interpretation der Ergebnisse Als erstes wollte ich von den Pflegeeltern wissen, wie viele Pflegekinder sie momentan betreuen. Wie der Abbildung zwei zu entnehmen ist, gab die Mehrheit, nämlich 14 Pflegeeltern an, dass sie ein Pflegekind betreuen. Fünf Pflegefamilien antworteten, dass zurzeit zwei Pflegekinder bei ihnen leben. Bei einer dieser fünf Familien handelt es sich dabei um ein Geschwisterpaar. Je eine Pflegefamilie betreut drei beziehungsweise 4 Pflegekinder gleichzeitig. Jene Familie, welche für 4 Pflegekinder sorgt, ist eine professionelle Pflegefamilie. 43 Hier möchte ich noch anmerken, dass es nur eine einzige professionelle Pflegefamilie im Kanton Schwyz gibt. 60% der Pflegekinder befanden sich zur Zeit der Aufnahme im Alter zwischen null und fünf Jahren. Gerade in dieser Zeit machen Kinder grosse Entwicklungsschritte. Sie lernen laufen, essen etc. und entwickeln ihren eigenen Willen, der sich in Trotzphasen äussert. Eltern, die vielleicht erst noch in ihre Elternrolle hineinwachsen müssen, fühlen sich in diesem Zeitabschnitt schnell einmal hilflos und überfordert. 36% der Pflegekinder waren sechs bis zwölf Jahre alt, als sie in der Pflegefamilie untergebracht worden sind. Lediglich ein Pflegekind war zum Zeitpunkt der Aufnahme älter als zwölf Jahre alt. Leider weiss ich nicht, ob die Kinder zuvor in anderen Pflegefamilien 43 Siehe Kap

24 gelebt haben und Umplatzierungen 44 miterlebt haben. Ist dies der Fall, so kann es durchaus sein, dass einige Kinder zur Zeit des Obhutsentzuges/ der Entziehung der elterlichen Sorge jünger waren als zur Zeit der Aufnahme in die Pflegefamilien, die die Umfragen ausgefüllt haben. Umplatzierungen sollten wenn möglich vermieden werden. Konstante Bezugspersonen sind für Kinder wichtig. [ ] Je konstanter ein Pflegeverhältnis ist, desto grösser ist die Chance, dass das Kind den Zeitabschnitt als Pflegekind positiv erleben kann. 45 Anzahl Pflegekinder/ Pflegefamilie 4.76% 4.76% 23.80% 66.68% 1 Pflegekind 2 Pflegekinder 3 Pflegekinder 4 Pflegekinder Quelle: eigene Erhebung Abbildung 2: Wie viele Pflegekinder betreuen Sie? Bei 92% der Pflegeverhältnisse handelt es sich um Dauerpflege, bei 8% um Wochenpflege. Diese Erkenntnis steht auch im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Rückplatzierung des Pflegekindes in dessen Herkunftsfamilie in Betracht gezogen werden muss. Bei einer Wochenpflege ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie sehr wahrscheinlich, bei der Dauerpflege dagegen weniger. Bei 72% der Pflegekinder ist eine Rückführung ausgeschlossen, bei 24% ist die Perspektive des Pflegeverhältnisses noch unklar und wird von Jahr zu Jahr neu beurteilt und entschieden. Nur gerade 4% aller Pflegekinder werden sicher wieder in die Obhut ihrer leiblichen Eltern zurückkehren. 44 Siehe Glossar 45 Zitat aus dem Interview mit Dr. med. Martina Hasler 23

25 Alle befragten Pflegeeltern haben leibliche Kinder. Die Mehrheit dieser Kinder (76.2%) leben noch zuhause, nur 23.8% sind schon ausgezogen. Mich interessierte, welche Stellung die Pflegekinder im Bezug auf das Alter und die leiblichen Kinder einnehmen. Während meiner Forschung habe ich oft gehört, dass es besser ist, wenn das Pflegekind jünger als die leiblichen Kinder ist. Viele Pflegeeltern und auch die Kinderpsychologin Dr. med. Martina Hasler bestätigten diese Behauptung. Laut Frau Hasler hätten ältere Kinder mehr Verständnis für ein Pflegekind. Sie verstehen, dass das Pflegekind mehr Aufmerksamkeit braucht. Ausserdem bleibt die bisherige Geschwisterfolge so erhalten. 46 Altersvergleich Pflegekind/ leibliche Kinder 14.30% 14.30% Pflegekind ist: Älter als leibliche(s) Kind(er) Jünger als leibliche(s) Kind(er) Mittelkind (= ältere und jüngere leibliche Kinder) 71.40% Quelle: eigene Erhebung Abbildung 3: Alter des Pflegekindes im Bezug auf das Alter der leiblichen Kinder Die Aufnahme eines Pflegekindes betrifft und verändert die ganze Familie. Wie bei einem Mobile, dem ein neues Teil eingebaut wird, muss die Familie ein neues Gleichgewicht finden. 47 Die leiblichen Kinder müssen einem neuen Kind Platz machen und auch die Eltern stehen vor manchen Herausforderungen. Deshalb ist es fundamental, dass die ganze Familie mit der Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, einverstanden ist. 46 Wiemann, Irmela Ratgeber Pflegekinder. Rowohlt. Reinbek bei Hamburg. S Zitat aus dem Interview mit der Pflegemutter Frau L. 24

26 Die Frage, weshalb die Pflegeeltern ein Kind aufgenommen haben wurde ganz unterschiedlich beantwortet. Folgende Antworten wurden genannt: - benachteiligten Kindern eine Chance bieten (29.26%) - Freude am Familienleben/ an der Arbeit mit Kindern (16.67%) - Arbeit zu Hause/ kleiner Nebenverdienst (16.67%) - Pflegeverhältnis hat sich einfach so ergeben (12.5%) - genügend Kapazität (Raum und Zeit) vorhanden (8.3%) - Partner für leibliches Kind (8.3%) - Suche nach einer Herausforderung (8.3%) Die Beweggründe der Pflegeeltern tragen zu einem guten Gelingen des Pflegeverhältnisses bei. Die Motivation muss stark genug sein, um auch Schwierigkeiten und Krisen durchzustehen und ein Engagement unter Umständen auf lange Zeit ermöglichen. 48 Wer ein Pflegekind aufnimmt, übernimmt eine faszinierende aber auch herausfordernde Aufgabe. Ich wollte von den Pflegeeltern wissen, mit welchen Problemen sie während des Pflegeverhältnisses konfrontiert wurden. Die Pflegeeltern hatten die Möglichkeit, mehrere Antworten anzukreuzen. Die mit 34.1% am häufigsten genannte Antwort war, dass der Hintergrund des Pflegekindes zu Problemen führte. Fast alle Pflegekinder haben in ihrer Herkunftsfamilie traumatische Ereignisse erlebt. Diese Erfahrungen prägen das Pflegekind und können sich auch auf dessen Verhalten auswirken. Das zweithäufigste Problem (22.73%) sind laut den befragten Pflegeeltern schulische Schwierigkeiten. Auch dies lässt sich mit der Traumatisierung der Pflegekinder erklären. Traumatisierte Kinder sind oft unsicher und unkonzentriert. Dies hat Auswirkungen auf ihr Leistungsvermögen % der Pflegeeltern bezeichneten Spannungen zwischen ihren leiblichen Kindern und dem Pflegekind als auftretendes Problem. Gleichviele Pflegeeltern erwähnten, dass es Spannungen zwischen ihnen und den leiblichen Eltern des Pflegekindes gab. Streitpunkte zwischen diesen Parteien gibt es viele: Vereinbarungen werden nicht eingehalten, die Eltern werten sich gegenseitig ab, eine Partei ist nicht einverstanden mit den vereinbarten Regelungen betreffend den Besuchskontakten etc. Um Loyalitätskonflikte zu vermeiden ist es unbedingt nötig, dass die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern versuchen Kompromisse zu finden und Verständnis für die andere Partei zeigen. Nur so kann das Pflegekind zur 48 Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S Schweizerische Fachstelle für das Pflegekinderwesen (Hrsg.) Leben mit Pflegekindern. Pflegekinder-Aktion Schweiz. Zürich. S.59 25

27 Ruhe kommen und sich in der neuen Familie geborgen fühlen. Erfreulicherweise haben auch 11.36% der Pflegeeltern angegeben, dass sie mit keinen speziellen Problemen zu kämpfen haben. Einige wenige Pflegeeltern (4.55%) erlebten Probleme mit den Behörden und je 2.27% der Pflegeeltern kämpften mit Schwierigkeiten bezüglich der Rückführung und dem Verhalten der Pflegekinder. Probleme, entstanden aufgrund eines Pflegeverhältnisses 2.27% 2.27% Hintergrund des Pflegekindes 11.36% 11.36% 4.55% 34.10% Schulische Probleme des Pflegekindes Spannungen zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern Spannungen zwischen Pflegekind und leiblichen Kindern keine Probleme Probleme mit den Behörden 11.36% Verhaltensauffälligkeiten 22.73% Rückführung Quelle: eigene Erhebung Abbildung 4: Welche Probleme ergaben sich aufgrund des Pflegeverhältnisses? Rund 90% der befragten Pflegeeltern besitzen keine sozialpädagogische Ausbildung. 50 Von vielen Pflegeeltern habe ich aber erfahren, dass sie an Intervisionen 51 teilnehmen und Kurse speziell für Pflegeeltern besuchen. Ausserdem bieten viele Pflegekinderorganisationen fachliche Unterstützung an. 50 Siehe Glossar: Sozialpädagogik 51 Siehe Glossar 26

28 Weshalb ein Kind in eine Pflegefamilie platziert wird hat die unterschiedlichsten Gründe. Klar ist aber, dass sich die Herkunftsfamilien der Pflegekinder in Krisen oder Notlagen befinden. Um ein Kind aus seiner Familie herauszunehmen sind schwerwiegende Gründe nötig. Erst wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, verordnet die Vormundschaftsbehörde einen Obhutsentzug. 28% der Pflegeeltern gaben an, dass ihr Pflegekind wegen Überforderung seinen leiblichen Eltern weggenommen wurde. Besonders betroffen sind alleinerziehende Mütter, weil sie durch Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung doppelt belastet sind. 20% der Pflegekinder wurden in ihrer Herkunftsfamilie vernachlässigt. Auch psychische Probleme (16%) und Sucht (14%) wurden häufig als Grund für den Obhutsentzug angegeben. Weiter kann Krankheit der leiblichen Eltern, körperliche Gewalt oder der Tod eines Elternteils oder beider Elternteile dazu führen, dass das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Eine Minderheit (2%) der Pflegeeltern hat angegeben, dass der Obhutsentzug nur angeordnet wurde, um damit die leiblichen Eltern und das Kind im Bereich Schule, der Störung ADHS und beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Gründe für den Obhutsentzug 2% 6% 6% 28% Überforderung Vernachlässigung 8% psychische Probleme Sucht Krankheit 14% körperliche Gewalt Tod der Eltern/ eines Elternteils 16% 20% Unterstützung der leiblichen Eltern Quelle: eigene Erhebung Abbildung 5: Aus welchem Grund wurde den leiblichen Eltern Ihres Pflegekindes die Obhut entzogen? 27

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