STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau

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1 STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau Leistungsbereich 105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Herausgeber Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. Ausgabe August überarbeitete Auflage IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 1

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3 STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau Leistungsbereich 105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Sicht aus der Praxis Bieter und Auftragnehmer für Verkehrssicherung ODER Theorie und Praxis IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 3

4 Einführungserlaß Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2003 Sachgebiet 16.2 Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Bonn 02. Oktober 2003 IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 4

5 RSA 95 Relevante Vorschriften und Richtlinien Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ZTV-SA 97 zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen TL`s RUB 1992 RiLSA 2010 ZTV-M 13 Technische Lieferbedingungen Absperrschranken 97, Leitbaken 97, Absperrtafeln 97, Aufstellvorrichtungen 97, Vorübergehende Markierungen 97, Warnbänder 97, Leitelemente 97, Transportable Schutzeinrichtungen 97, Transportable Lichtsignalanlagen 97, Warnleuchten 90,Leitkegel 94 Richtlinie für Umleitungsbeschilderung Richtlinie für Lichtsignalanlagen, Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Markierungen auf Straßen RMS Richtlinien für die Markierung von Straßen, Teil 1, Teil 2 VOB(A) 2012 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 5

6 Aufbau der Leistungsbeschreibung - Grundtexte - Der Grundtext sollte in unveränderter Form zur Anwendung kommen. Im Grundtext sind erforderliche Leistungen ausreichend beschrieben. Besondere Leistungen sind extra aufgeführt, sie sind über weitere Positionen aus dem STLK aufzuführen. - Folgetexte - Die Auswahl sollte unter Beachtung der Hinweise zur Kombination erfolgen oder durch Ergänzung des Freitext. Leider fehlen im vorliegenden STLK wichtige Hinweise zur Kombination von Folgetexten. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 6

7 LB GT AE KURZGRUNDTEXT FT GRUNDTEXT (GT) UND FOLGETEXT (FT) KURZFOLGETEXT Psch Verkehrssicherung läng. Dauer aufst. Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen und beseitigen. Vorhalten, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement und transportable Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet. 70 v.h. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. 1.1 Verkehrssicherung an Arbeitsstelle. Arbeitsstelle. 1.2 Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke. Umleitungsstrecke. 1.3 Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrecke. Arb.st.u.Uml.str. 2.1 Nach Verkehrskonzept des AG. Verk.konze 2.2 Nach Verkehrszeichenplan des AG. VZ-Plan des AG 2.3 Nach RSA, Regelplan Freitext Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG außer Kraft und wieder in Kraft setzen. In/außer Kraft 3.9 Vorhandene Verkehrsschilder Freitext Länge der Verkehrsführung Freitext Für Bauphase Freitext Kontrolle gem. ZTV-SA für die gesamte Arbeitsstellensicherung wird gesondert vergütet Kontr.ges.vergüt.

8 Inhalt des STLK 105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Verkehrssicherung nach Verkehrszeichenplan Verkehrsschild Vorübergehende Markierung Absperrgeräte und Warneinrichtungen Transportable Lichtsignalanlagen Bauliche Leitelemente Transportable Schutzeinrichtungen Kontrolle der Arbeitsstellensicherung IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 8

9 105 1 Verkehrssicherung nach Verkehrszeichenplan Psch Verkehrssicherung längerer Dauer aufstellen d Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten Psch Verkehrssicherung umsetzen Psch Verkehrssicherung längerer Dauer durchf St Verkehrssicherung längerer Dauer durchf St Verkehrssicherung kürzer Dauer durchf St Verkehrssicherung kürzer Dauer umsetzen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 9

10 Psch Verkehrssicherung längerer Dauer aufstellen Abrechnung Pauschal Psch - Grundtext - Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen und beseitigen. Vorhalten, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markierung, LB transportable Lichtsignalanlagen, LB bauliches Leitelement und LB transportable Schutzeinrichtung LB werden gesondert vergütet. 70 v.h. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufstellen, der Rest nach Beseitigen vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 10

11 - Folgetext Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Verkehrssicherung an Umleitungsstrecken Verkehrssicherung an Arbeitsstellen und Umleitungsstrecken. Die Kombination Arbeitsstelle und Umleitungsstrecke in einer Position ist nicht empfehlenswert. In der Praxis steht die Umleitungsstrecke während der gesamten Bauzeit. Die Verkehrssicherung an der Arbeitsstelle ändert sich jedoch Nach Verkehrskonzept des AG Nach Verkehrszeichenplan des AG Nach RSA, Regelplan... Es sollte ein, mit der Verkehrsbehörde (vorab) abgestimmter Verkehrszeichenplan vorliegen. Bei Auswahl nach Regelplan der RSA ist besonders auf die Anforderungen der Längssicherung zum Geh- (/Rad-) weg hinzuweisen. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 11

12 Auszug aus der ZTV-SA Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Geh- und Radwegbereich Aufgrabungen, Baugruben und Gräben sind, sofern sie neben Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer liegen, gegen Absturz dieser Verkehrsteilnehmer zu sichern. An diese Absicherungen werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Absturztiefe von maximal 0,6 m Absperrschranken von 100 mm Höhe Absturztiefe bis maximal 1,25m Absperrschranken von mindestens 250 mm Höhe, ab 1,25m Absturztiefe Einsatz von Absturzsicherungen Absperrschranken sind miteinander oder am Boden so zu verankern, dass sie bei einem Anprall von Personen nicht umfallen. Tastleisten für Blinde sind entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung anzubringen. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 12

13 Auszug aus der ZTV-SA Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Geh- und Radwegbereich Bei Arbeitsstellen im Bereich von Schachtzugängen dürfen mobile Absturzsicherungen eingesetzt werden, wenn die Absperrschrankenhöhe 250 mm beträgt oder wenn bei einer Absperrschrankenhöhe von 100 mm die Schachtöffnung zusätzlich durch einen Zeltüberbau gesichert wird. Die mobilen Absturzsicherungen sind so aufzustellen, dass zum Rand der offenen Schächte in Längsrichtung des Geh- oder Radweges mindestens ein Sicherheitsabstand von 0,3 m, in Querrichtung von 0,15m eingehalten wird. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 13

14 Auszug aus der ZTV-SA Mobile Absturzsicherung (1) Eine mobile Absturzsicherung zum Schutz für Fußgänger gegen Absturz besteht aus einer beweglichen Rahmenkonstruktion von nicht mehr als 2 m Breite und Länge sowie von mindestens 1 m Höhe, je nach Anwendungsbereich einer Absperrschranke von 100 oder 250 mm Höhe (Oberkante in 1mHöhe) und einer Tastleiste von 100mm(Unterkante in maximal 150mmHöhe). (2) Muss der Raum zwischen Absperrschranke und Tastleiste mit tragfähigen Netzen oder Geflechten mit höchstens 75 mm Maschenweite als zusätzlichem Schutz, mit einem Gewebe als Spritzschutz oder vollflächig geschlossen werden, ist dies in der Leistungsbeschreibung zu vereinbaren. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 14

15 - Folgetext Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG außer Kraft und wieder in Kraft setzen Vorhandene Verkehrsschilder Länge der Verkehrsführung... Die Angabe zur Länge ist wichtig! Angabe wird benötigt um den Umfang der Längssicherung zur ermitteln. Anzahl der Baken und ggf. Länge der mobilen Absturzsicherung Für Bauphase Kontrolle gem. ZTV-SA für die gesamte Arbeitsstellensicherung wird gesondert vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 15

16 d Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten Abrechnung nach Tagen (Kalendertage) d - Grundtext - Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer vorhalten, warten und betreiben. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Die Vergütung erfolgt nach der vom AG festgelegten Einsatzzeit. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 16

17 Psch Verkehrssicherung längerer Dauer umsetzen Abrechnung Pauschal Psch (?) nach Stück St!! - Grundtext - Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen und beseitigen. Vorhalten, Warten und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalanlagen, bauliches Leitelement und transportable Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 17

18 Psch Verkehrssicherung längerer Dauer durchf. Abrechnung Pauschal Psch - Grundtext - Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen, beseitigen, vorhalten, warten und betreiben. Einsatzzeit nach Unterlagen des AG. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalanlagen, bauliches Leitelement und transportable Schutzeinrichtung werden gesondert vergütet. 70 v.h. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. *** Nur bei geringfügigen Längen bzw. kurzer Bauzeit Bitte unbedingt diesen Kommentar beachten! IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 18

19 St Verkehrssicherung kürzerer Dauer durchf. Abrechnung Stück St - Grundtext - Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer aufstellen, beseitigen, vorhalten, warten und betreiben. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. Anwendung nur für Tagesbaustellen gilt für maximal einen Tag. z. Bsp. Für Regelpläne Innerorts B IV / 1 bis 3 Außerorts C II / 1 bis 5 Autobahn D III / 1 bis 7 Anwendung auch für mehrspurige Straßen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 19

20 - Folgetext Nach Verkehrskonzept des AG Nach Verkehrszeichenplan des AG Nach RSA, Regelplan Für stationäre Arbeitsstellen Für bewegliche Arbeitsstellen Länge der Verkehrsführung Dauer der Verkehrsführung bis 4 Std. 4.2 Dauer der Verkehrsführung über 4 bis 8 Std. 4.3 Dauer der Verkehrsführung IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 20

21 - Folgetext Bei Tageslicht. 5.2 Bei Dunkelheit. 5.9 Bei Fahrbare Absperrtafel mit Vorwarneinrichtung stellt AG ab Lagerplatz. Lagerplatz nach Unterlagen des AG. Absperrtafel und Vorwarneinrichtung säubern und zum Lagerplatz transportieren. 6.9 Fahrbare Absperrtafel IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 21

22 St Verkehrssicherung kürzerer Dauer umsetzen Abrechnung Stück St - Grundtext Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer umsetzen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext Nach Verkehrskonzept des AG Nach Verkehrszeichenplan des AG Nach RSA, Regelplan Länge der Verkehrsführung Bei Tageslicht Bei Dunkelheit Bei IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 22

23 105 2 Verkehrsschild St Verkehrsschild aufstellen St Verkehrsschild des AG aufstellen St Verkehrsschild des AG anbringen St Verkehrsschild beleuchten St Verkehrsschild verändern St Verkehrsschild umsetzen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 23

24 St Verkehrsschild aufstellen Abrechnung Stück St - Grundtext Verkehrsschild aufstellen und beseitigen, für die Bauzeit vorhalten und warten. Aufstellvorrichtung nach statischen Erfordernissen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70 v.h. des Preise werden nach Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 24

25 - Folgetext Verkehrsschild = Ronde, Dreieck, Quadrat (Rechteck). *** Mit FT 3.1 oder Verkehrsschild = Zeichen 454, 457, Verkehrsschild = Rechteck, H x B 330 x 600 mm Verkehrsschild = Rechteck, H x B 1600 x 1250 mm (Z 458) 1.99 Verkehrsschild Größe Größe Kombination = 1 Verkehrsschild und Zusatzschild 4.2 Kombination = 2 Verkehrsschilder 4.3 Kombination = 2 Verkehrsschilder und Zusatzschild 4.9 Kombination IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 25

26 - Folgetext Retroreflektierend mit Folie der Bauart Typ Retroreflektierend mit Folie der Bauart Typ Retroreflektierend mit Ist überholt, aktuell sind die Reflektionsklassen wie folgt RA 1 Aufbau A RA 2 Aufbau B RA 2 Aufbau C RA 3 Aufbau C sicherheit-ist-sichtbar.de IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 26

27 - Folgetext Aufstellvorrichtung vorhanden. 6.2 Aufstellvorrichtung nach Wahl des AN aufstellen. 6.3 Aufstellvorrichtung mit bis 6.9 Aufstellvorrichtung Aufstellhöhe = 0,6 m 7.02 Aufstellhöhe = 1,5 m 7.03 Aufstellhöhe = 2,0 m 7.04 Aufstellhöhe = 2,2 m 7.99 Aufstellhöhe 6.3 bis 6.9 sowie 7.xx kann eigentlich entfallen, da die Aufstellung immer unter Berücksichtigung der Standsicherheit nach TL- Aufstellvorrichtungen und unter Beachtung der Aufstellhöhen ZTV-SA erfolgen muss. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 27

28 ZTV-SA Aufstellhöhe von Schildern (1) Der Abstand zwischen Unterkante Verkehrsschild und Aufstellfläche beträgt in der Regel: a) 2,0m außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen, b) 2,2m über Radwegen. (2) Im Bereich von Arbeitsstellen kann die Aufstellhöhe bis auf folgende Werte reduziert werden, soweit die Schilder nicht im Bereich von Geh- und Radwegen aufgestellt werden: a) 1,5m innerorts, wenn die Verkehrsschilder nicht durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden können, z. B. auf Mittelinseln, Grünstreifen, Parkstreifen oder abgesperrten Fahrbahnteilen, b) 1,5m außerorts bei drei- und mehrstreifigen Straßen, c) 0,6m außerorts bei zweistreifigen Straßen. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 28

29 Im Grundtext steht Mangel im Grund- und Folgetext für die Bauzeit vorhalten und warten Wenn die Verkehrsführung in mehreren Abschnitten erfolgt und somit die Einsatzzeiten der Verkehrsschilder nicht der Bauzeit entspricht gibt es keine Möglichkeit zum Hinweis im Folgetext, wie z.bsp Für Bauphase... IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 29

30 St Verkehrsschild des AG aufstellen St Verkehrsschild des AG anbringen St Verkehrsschild beleuchten IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 30

31 St Verkehrsschild verändern Abrechnung Stück St - Grundtext Vorhandenes Verkehrsschild verändern. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext bis 1.9 Verkehrsschild Größe 2.1 bis 2.9 Angaben zu Aufstellort und -höhe IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 31

32 - Folgetext Verkehrsschild außer Kraft setzen. 3.2 Verkehrsschild in Kraft setzen 3.3 Verkehrsschild außer Kraft und wieder in Kraft setzen. 3.4 Verkehrsschild teilweise außer Kraft setzen nach Unterlagen des AG 3.5 Verkehrsschild teilweise in Kraft setzen nach Unterlagen des AG 3.6 Verkehrsschild teilweise außer Kraft und wieder in Kraft setzen nach Unterlagen des AG 3.9 Verkehrsschild Verkehrsschild mit Antitaufolie 4.2 Verkehrsschild mit Innenbeleuchtung 4.9 Verkehrsschild 5.99 Verkehrsschild außer Kraft setzen mit Einsatz von berührungslosen Auskreuzvorrichtungen mit retroreflektierenden roten Kreuzen RSA 10.1 (5) IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 32

33 Auszug aus der RSA 10.1 Umleitungen (5) Bei Vollsperrungen ist die wegweisende Beschilderung bzw. sind die Zielangaben rot auszukreuzen. Die für die Auskreuzung verwendeten Materialien müssen auch bei Nacht deutlich erkennbar sein. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 33

34 St Verkehrsschild umsetzen Abrechnung Stück St Verkehrsschild umsetzen. - Grundtext - Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - Textauswahl analog vom Aufstellen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 34

35 105 3 Vorübergehende Markierung m Markierungsknopf setzen m Markierung Typ I herstellen St Markierungszeichen Typ I herstellen m Markierung Typ II herstellen St Markierungszeichen Typ II herstellen m Aufnehmbare Markierung herstellen St Sichtzeichen setzen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 35

36 Da es sich um die Leistungsbeschreibung für vorübergehende Markierung handelt, sollte auf aktuelle Systeme zurückgegriffen werden. Grundlegend gilt es zu beachten, dass vorübergehend verlegte Markierung von den Werten der Tages- und Nachtsichtbarkeit sowie der Sichtbarkeit bei Nässe gleichwertig oder bessere sein muss als die vorhandene Markierung. Somit kommen nicht zur Anwendung, m Markierungsknopf setzen m Aufnehmbare Markierung herstellen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 36

37 Auszug aus der TL M06, Anhang Anforderungen an vorübergehende gelbe Markierungssysteme Die Klassen für die verkehrstechnischen Eigenschaften bei vorübergehenden Markierungen richten sich nach DIN EN Es sind folgende Mindestanforderungen im Gebrauchszustand zu erfüllen. Tagessichtbarkeit: Q 2, Nachtsichtbarkeit, trocken:r4 Nachtsichtbarkeit, feucht: RW 3 (nur bei Typ II-Markierungen) Griffigkeit: S 1, Farbbereich Y2 In Fällen, in denen keine weiße Markierung vorhanden oder die aufzuhebende dauerhafte weiße Markierung in Typ I ausgeführt ist, genügen die Nachtsichtbarkeitsklassen R 3 und RW 2. Je nach Anwendungszweck sind für Typ I-Markierungssysteme die Verkehrsklassen P 2, P 4 oder P 5 und für Typ II- Markierungssysteme die Verkehrsklassen P 5 bis P 7 zu wählen. ist aufgehoben durch die ZTV-M13, hier im Wesentlichen geregelt unter den Punkten Vorübergehende Markierungen Auffälligkeit, bei Tag und Nacht ebenso wie die vorhandene Markierung 4.4 Nachtsichtbarkeit, trocken und feucht 5.2 sowie 5.5 Verkehrsklassen in Abhängigkeit der Liegedauer IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 37

38 m Markierung Typ I herstellen Abrechnung Meter m sowie m Markierung Typ II herstellen Abrechnung Meter m - Grundtext Markierung Typ I (II) für vorübergehende Markierung herstellen und warten. Zu markierende Fläche von losem Schmutz reinigen. Vormarkieren. Sicherungsmaßnahmen durchführen. Abgerechnet wird der markierte Strich. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 38

39 - Folgetext bis 1.9 Markierung = Linientypen 2.1 bis 2.9 Strichbreiten Typ 3.1 Markierungsstoff = Lösemittelarme Farbe (High-Solid) I 3.x Markierungsstoff = Kaltspritzplastik mit groben Nachstreumitteln II 3.x Markierungsstoff = Kaltplastik mit Agglomeraten II 3.x Markierungsstoff = Folie, Alu-Träger 3.x Markierungsstoff = Folie, Gewebe- /Kunststoffträger II 3.9 Markierungsstoff. Hinweise zur Markierung mit Folien: Der Aufbau der Folien, Alu-Träger oder Gewebe- / Kunststoffträger ist nicht maßgebend, entscheidend sind die Verkehrstechnischen Eigenschaften! Festlegung im Folgetext 4.x, 5.x, 6.x IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 39

40 4.1 bis 4.9 Verkehrsklasse - Folgetext bis 5.9 Tages-/ Nachtsichtbarkeit bei Typ II, Werte Trocken und Feucht bis 6.3 Überollbarkeitsklasse für nasse Systeme trifft nicht für Folien zu 7.1 Unterlage = Asphaltbeton 7.2 Unterlage = grobstrukturierte Decke 7.3 Unterlage = Beton 7.4 Unterlage = Pflaster 7.9 Unterlage IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 40

41 - Folgetext Markierungsfolie rückstandsfrei und deckenschonend entfernen. Markierungsabfall aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 8.2 Markierung entfernen durch Fräsen. Markierungsabfall aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 8.3 Markierung entfernen durch Wasserstrahlen. Markierungsabfall aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Fräsverfahren mit Walzen oder Wasserstrahl setzen eine intakte Decke voraus. Die Hinweise gelten analog für, St Markierungszeichen Typ I herstellen St Markierungszeichen Typ II herstellen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 41

42 105 4 Absperrgerät und Warneinrichtung St Absperrgerät oder Warneinrichtung aufstellen St Absperrgerät oder Warneinrichtung des AG aufstellen St Absperrgerät oder Warneinrichtung umsetzen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 42

43 St Absperrgerät oder Warneinrichtung aufstellen Abrechnung Stück St - Grundtext Absperrgerät oder Warneinrichtung aufstellen und beseitigen, für die Bauzeit vorhalten, warten und betreiben. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 43

44 - Folgetext bis 1.99 Art des Absperrgerätes und Größe Leitbake, Absperrschranke, Warnbake, Leitkegel, fahrbare Absperrtafel, Vorwarneinrichtungen 3.0 bis 3.99 Typ der Reflexfolie 5.0 bis 5.99 Auswahl der Beleuchtung Mit Tastleiste *** Mit FT 1.10 bis 1.19 Richtig wäre nur mit FT 1.10 bis 1.15, da es sich dann um eine mobile Absturzsicherung nach ZTV-SA handelt und diese darf max. 2,0m lang sein (Absperrschranken können länger sein). IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 44

45 - Folgetext bis 8.9 Energieversorgung kann entfallen, da die Einrichtung betrieben werden muss und die Systeme auf Batteriebetrieb ausgelegt sind. Ggf. Folgetext 8.1 Energieversorgung nach Wahl des AN IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 45

46 St Absperrgerät oder Warneinrichtung des AG aufstellen St Absperrgerät oder Warneinrichtung umsetzen Abrechnung Stück St - Grundtext - Absperrgerät oder Warneinrichtung umsetzen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 1.1 Leitbake 1.2 Absperrschranke 1.3 Warnbake 1.9 Absperrgerät - Folgetext bis 2.9 Energieversorgung IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 46

47 Im Grundtext steht Mangel im Grund- und Folgetext für die Bauzeit vorhalten und warten Wenn sich die Verkehrsführung in mehreren Abschnitten erfolgt und somit die Einsatzzeiten der Verkehrsschilder nicht der Bauzeit entspricht gibt es keine Möglichkeit zum Hinweis im Folgetext, wie z.bsp Für Bauphase... IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 47

48 105 5 Transportable Lichtsignalanlage St Transportable Lichtsignalanlage aufstellen d Transportable LS- Anlage vorhalten St Transportable LS- Anlage umsetzen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 48

49 Einsatz von LSA an Baustellen Typen von transportablen LSA gemäß TL- Transportable Lichtsignalanlagen 97 Es gibt zwei Grundtypen, Engstellensignalanlagen, hierzu gehören die Typen, A B C Diese Anlagentypen bestehen immer aus einem Signalgeberpaar. Signalanlagen für kreuzende Verkehrsströme. Typ D IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 49

50 Einsatz von LSA an Baustellen Typ A Engstellensignalanlagen ohne Signalsicherung Hierbei handelt es sich um Lichtsignalanlagen der einfachen Ausführung wobei die Synchronisation und Ablaufsteuerung über geeignete Zeitglieder (z.b. Quarzoszillatoren) und/oder Kabel- oder Funkverbindung ohne Rückmeldung erfolgt. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 50

51 Einsatz von LSA an Baustellen Typ B Engstellensignalanlagen mit Signalsicherung Hierbei handelt es sich um eine Anlage wie unter A, jedoch erweitert um eine Kabel- oder Funkverbindung, über welche eine Rückmeldung zur Signalsicherung erfolgt. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 51

52 Einsatz von LSA an Baustellen Typ C Engstellensignalanlagen mit Signalsicherung und Verkehrsabhängigkeit Hierbei handelt es sich um eine Anlage wie unter B, jedoch zusätzlich mit Sensoren ausgerüstet, die eine dem Verkehrsfluss entsprechende Regelung ermöglicht. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Anforderungsbetrieb und der verkehrsflussabhängigen Grünzeitenverlängerung. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 52

53 Einsatz von LSA an Baustellen Typ D Lichtsignalanlagen in Sternverkabelung für kreuzende Verkehrsströme mit Signalsicherung der feindlichen Verkehrsströme Hierbei handelt es sich um Anlagen, die sich kreuzende Verkehrsströme, wie Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer, Busse, Bahnen usw. regeln. Eine Verkehrsabhängigkeit mit Anforderungsbetrieb und verkehrsflussabhängige Grünzeitenverlängerung sollte möglich sein. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 53

54 St Transportable Lichtsignalanlage aufstellen Abrechnung Stück St - Grundtext Transportable Lichtsignalanlage einschließlich Energieversorgung aufstellen und beseitigen. Vorhalten, warten und betreiben wird gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 54

55 - Folgetext Lichtsignalanlage für Engstelle, Typ B Lichtsignalanlage für Engstelle und Verkehrsabhängigkeit, Typ C 1.03 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 3 Fahrzeugsignalgruppen, Typ D 1.04 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 3 Fahrzeugsignalgruppen und eine Fußgängersignalgruppe, Typ D 1.05 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 3 Fahrzeugsignalgruppen und zwei Fußgängersignalgruppen, Typ D 1.06 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 4 Fahrzeugsignalgruppen, Typ D 1.07 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 4 Fahrzeugsignalgruppen und einer Fußgängersignalgruppe, Typ D 1.08 Lichtsignalanlage für Einmündungsverkehr mit 4 Fahrzeugsignalgruppen und zwei Fußgängersignalgruppen, Typ D 1.09 Lichtsignalanlage für Sicherung einer Fußgängerquerung 1.99 Lichtsignalanlage IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 55

56 - Folgetext Mit einem Ausleger. 3.2 Mit zwei Ausleger 3.3 Mit drei Ausleger 3.4 Mit vier Ausleger 3.9 Mit Ausleger Hinweis zur Verwendung FT fehlt. FT 3.1 bis 3.9 geht nur in Kombination mit FT 1.03 bis 1.99 LSA Typ D! Funkverbindung 4.2 Kabelverbindung Hinweis zur Verwendung FT fehlt. FT 4.1 und 4.2 nur in Verbindung mit FT 1.01 und LSA Typ B oder C! LSA`s der FT 1.03 bis 1.99 sind Anlagen vom Typ D. Diese müssen zwingend verkabelt werden! IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 56

57 - Folgetext Energieversorgung nach Wahl des AN 5.2 Energieversorgung nach Unterlagen des AG aus öffentlichem Netz. Zuleitung herstellen 5.9 Energieversorgung kann eigentlich entfallen, da im Grundtext steht, einschließlich Energieversorgung Leuchtfelddurchmesser kann entfallen, regelt die TL- Transportable LSA und RiLSA Steuerung = Festzeit 7.02 Steuerung = Verkehrsabhängig 7.03 Steuerung = Festzeitsteuerung mit mind. 4 Signalzeitenplänen 7.04 Steuerung = Verkehrsabhängig mit mind. 4 Signalzeitenplänen 7.99 Steuerung Hinweis zur Verwendung FT fehlt. FT 7.1 bis 7.99 geht nur in Kombination mit FT 1.03 bis 1.99! IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 57

58 d Transportable LS- Anlage vorhalten Abrechnung nach Tagen (Kalendertage) d - Grundtext - Transportable Lichtsignalanlage vorhalten, warten und betreiben. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 58

59 St Transportable LS- Anlage umsetzen Abrechnung Stück St - Grundtext - Transportable Lichtsignalanlage umsetzen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - Textauswahl analog vom Aufstellen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 59

60 105 6 Bauliches Leitelement m Bauliches Leitelement aufstellen d Bauliches Leitelement vorhalten m Bauliches Leitelement umsetzen m Bauliches Leitelement aufstellen und vorh. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 60

61 m Bauliches Leitelement aufstellen Abrechnung in Meter m - Grundtext - Bauliches Leitelement aufstellen und beseitigen. Vorhalten, warten und betreiben wird gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Beseitigung vergütet. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 61

62 1.1 Leitelement = Leitschwelle 1.2 Leitelement = Leitbord 1.3 Leitelement = Leitwand 1.9 Leitelement - Folgetext Mit kleiner Leitbake, Folie der Bauart Typ 1, Abstand 5m 2.2 Mit kleiner Leitbake, Folie der Bauart Typ 2, Abstand 5m 2.3 Mit kleiner Leitbake, Folie der Bauart Typ 1, Abstand 10m 2.4 Mit kleiner Leitbake, Folie der Bauart Typ 2, Abstand 10m 2.9 Mit kleiner Leitbake *** FT 2.1 bis 2.4 mit FT 1.1 oder 1.2 IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 62

63 Befestigung mit Klebeband. 3.2 Befestigung mit - Folgetext Leitelement und Klebeband rückstandsfrei und deckenschonend entfernen. Klebeband der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. 4.9 Leitelement und Klebeband IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 63

64 d Bauliches Leitelement vorhalten Abrechnung nach Tagen (Kalendertage) d - Grundtext - Bauliches Leitelement vorhalten, warten und betreiben. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - FT analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis bis 3.99 Aufstelllänge = in Staffelungen Zur besseren Abrechnung der tatsächlich aufgestellten Menge und Standzeit empfiehlt sich die Mengeneinheit (Meter x Tage) md IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 64

65 m Bauliches Leitelement umsetzen Abrechnung in Meter m - Grundtext - Bauliches Leitelement umsetzen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - FT analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis 3.99 IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 65

66 m Bauliches Leitelement aufstellen und vorhalten Abrechnung in Meter m - Grundtext - Bauliches Leitelement aufstellen, beseitigen, vorhalten und warten. Einsatzzeit nach Unterlagen des AG. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen vergütet. *** Nur bei geringfügigen Längen (ca. 100m) bzw. kurzer Bauzeit Bitte unbedingt diesen Kommentar beachten! - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis 4.9 IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 66

67 105 7 Transportable Schutzeinrichtung m Transportable Schutzeinrichtung aufstellen d Transportable Schutzeinrichtung vorhalten m Transportable Schutzeinrichtung umsetzen m Transp. Schutzeinr. aufstellen und vorh m Transp. Schutzeinr. des AG aufstellen IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 67

68 m Transportable Schutzeinrichtung aufstellen Abrechnung in Meter m - Grundtext - Transportable Schutzeinrichtung einschließlich Endausbildung aufstellen und beseitigen. Vorhalten, warten und betreiben wird gesondert vergütet. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen vergütet. Kommentar Berücksichtigung der TL- Transportable Schutzeinrichtungen 97 Einsatzbereiche nach ZTV-SA ausgewählt. Hilfreich ist die durch die BAST veröffentlichte Freigabeliste. Hinweis Aufstelllänge ergibt sich aus, zu schützenden Bereich plus Prüflängen! (2/3 davor und 1/3 danach) IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 68

69 - Folgetext Transportable Schutzeinrichtung 1.2 Schrammbord 1.9 Schutzeinrichtung 1.2 und 1.9 sollten nicht verwendet werden. Es gibt keine zugelassenen bzw. geprüften Schrammborde Material = Stahl 2.2 Material = Beton 2.9 Material Ob eine Festlegung zum Material erforderlich ist, ist fraglich ggf. nicht zulässig! Es gibt auch Systeme aus der Materialkombination Stahl und Beton. Bitte Folgetext 2.0 nicht verwenden, entscheidend sind die Angaben unter 4.X und 5.X IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 69

70 - Folgetext Zwischen Arbeitsstelle und fließenden Verkehr 3.2 Zwischen entgegengesetzten gerichteten Verkehrsströmen. 3.9 Zwischen Aufhaltestufe min. T1 4.2 Aufhaltestufe min. T2 4.3 Aufhaltestufe min. T3 4.4 Aufhaltestufe min. H Wirkungsbereich W3 5.2 Wirkungsbereich W4 5.3 Wirkungsbereich W8 5.9 Wirkungsbereich Aufhaltestufe und Wirkungsbereich sind nach den Einsatzbereichen der ZTV-SA, den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der verfügbaren Systeme auszuwählen. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 70

71 - Folgetext Kraftschlüssige Verbindung an vorhandenes Rückhaltesystem aus Stahl herstellen. 6.2 Kraftschlüssige Verbindung an vorhandenes Rückhaltesystem aus Beton herstellen. 6.1 Kraftschlüssige Verbindung Anbindungen an vorhandene Systeme sollten vermieden werden, da die transportablen Systeme, in der Regel freistehend geprüft werden. Siehe auch BAST- Freigabeliste. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 71

72 d Transportable Schutzeinrichtung vorhalten Abrechnung nach Tagen (Kalendertage) d - Grundtext - Transportable Schutzeinrichtung vorhalten und warten. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis bis 6.9 Aufstelllänge = in Staffelungen Zur besseren Abrechnung der tatsächlich aufgestellten Menge und Standzeit empfiehlt sich die Mengeneinheit (Meter x Tage) md IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 72

73 m Transportable Schutzeinrichtung umsetzen Abrechnung in Meter m - Grundtext - Transportable Schutzeinrichtung einschl. Endausbildung umsetzen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis 5.99 IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 73

74 m Transportable Schutzeinrichtung aufstellen Abrechnung in Meter m - Grundtext - Transportable Schutzeinrichtung einschließlich Endausbildung aufstellen, beseitigen, vorhalten und warten. Einsatzzeit nach Unterlagen des AG. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 70v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen vergütet. *** Nur bei geringfügigen Längen (ca. 50m) bzw. kurzer Bauzeit. - Folgetext - Text analog vom Aufstellen und Beseitigen verwenden Bereich 1.1 bis 5.99 Leistungsbeschreibung sollte nicht verwendet werden. Problematisch in Bezug zu schützender Bereich und Prüflänge. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 74

75 d Kontrolle der Arbeitsstellensicherung Abrechnung nach Tagen (Kalendertage) d - Grundtext - Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV- SA durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeitsund Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 75

76 d Kontrolle der Arbeitsstellensicherung - Folgetext Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen einmal täglich 1.2. Kontrolle zweimal täglich Kontrolle Kontrolle durch schriftliche Dokumentation nach Unterlagen des AG Kontrolle durch elektronisches Erfassungsgerät nach Unterlagen des AG. 2.9 Kontrolle durch IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 76

77 Auszug aus der ZTV-SA 7 Kontrolle und Wartung an Arbeitsstellen (1) Im Rahmen der Kontrolle und Wartung hat der Auftragnehmer Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an den Verkehrsschildern, Markierungen, Leitelementen, Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen regelmäßig durchzuführen. Die Übertragung auf Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. (2) Es ist zu prüfen, ob bei größeren und länger andauernden Baumaßnahmen die Aufnahme der Wartung als gesonderte Position in die Leistungsbeschreibung zweckmäßig ist. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 77

78 Auszug aus der ZTV-SA 7 Kontrolle und Wartung an Arbeitsstellen (3) Der in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter muss bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich sowie zusätzlich unverzüglich nach einem Unwetter oder Sturm die Arbeitsstelle kontrollieren. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen. Auch wenn die Kontrolle auf einen Beauftragten (Vertreter) übertragen wird, die Verantwortung trägt der in der verkehrsrechtlichen Anordnung mit Namen benannte Verantwortliche. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 78

79 Auszug aus der ZTV-SA 7 Kontrolle und Wartung an Arbeitsstellen (4) Verantwortlich ist der für die Arbeitsstellensicherung in der verkehrsrechtlichen Anordnung Benannte, auch wenn dieser die Arbeiten auf andere Personen überträgt. Er hat stets ein Exemplar des angeordneten Verkehrszeichenplans auf der Arbeitsstelle bereitzuhalten. Er muss die Rufbereitschaft und ggf. einen Notdienst jederzeit sicherstellen. Entsprechendes gilt für den für die Lichtsignalanlage Verantwortlichen bzw. den benannten Stördienst. IVST e.v.- FA Verkehrssicherung 79

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