Entsorgung von Bodenaushub II. Baggergut

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1 Gewässer-Nachbarschaftstag Pfrimm, Seebach und Eisbach am Entsorgung von Bodenaushub II Baggergut - Fallbeispiele - SGD Süd Regionalstelle WAB Mainz, Bettina Thiel Folie 1

2 Übersicht Einführung Untersuchungen Beispiele Fazit 1. SGD Süd 2. SGD Nord 3. DWA-Merkblatt 362 Teil 2 Folie 2

3 Einführung Definition von Baggergut DIN Punkt 3.6 Baggergut Bodenmaterial, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern entnommen wird. Sedimente der Gewässersohle Böden aus dem unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes Oberböden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereich des Gewässers Folie 3

4 Einführung Anwendungsbereich der DepV 1 Deponieverordnung (DepV)- Abs. 3 Nr. 2: (3) Diese Verordnung gilt NICHT für 1. [ ] 2. die Lagerung und die Ablagerung von Baggergut (Abfallschlüssel gemäß Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung) entlang von Wasserstraßen und oberirdischen Gewässern, aus denen es ausgebaggert wurde, ausgenommen die Wasserstraßen Donau, Elbe, Ems unterhalb von Papenburg, Mosel, Neckar, Oder, Rhein und Weser, 3. [ ] Achtung: ggf. Konflikt mit 31 Abs. 1 LWG Folie 4

5 Einführung Begriffsbestimmungen des BodSchG 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchG) (1) Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Folie 5

6 Einführung Geltungsbereich des KrwG 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten NICHT für 12. Sedimente, die zum Zweck der Bewirtschaftung von Gewässern, der Unterhaltung oder des Ausbaus von Wasserstraßen sowie der Vorbeugung gegen Überschwemmungen oder der Abschwächung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren oder zur Landgewinnung innerhalb von Oberflächengewässern umgelagert werden, sofern die Sedimente nachweislich NICHT gefährlich sind. + Folie 6

7 Einführung Definition Umlagerung Umlagern ist die Unterbringung von Baggergut innerhalb der seitlichen Abgrenzung der Bundeswasserstraßen (HABAB-WSV). Auf einen räumlichen Zusammenhang zwischen Baggerbereich und Unterbringungsbereich kommt es dabei nicht an. Auch eine Zweckgerichtetheit ist für das Umlagern nicht erforderlich. Umlagern ist z. B.: Verklappen in die fließende Welle Hydrodynamisches Baggern (Wasserinjektionsverfahren) Ortsfeste Ablagerung ohne wesentliche Umgestaltung Achtung: Konflikt mit 27 WHG (Verschlechterungsverbot) + guter ökologischer/ chem. Zustand Folie 7

8 Einführung Baggergut = Abfall Nachweislich nicht belastet!?! Welche Grenzwerte, Gesetzesgrundlagen gelten denn nun für das Baggergut??? 3 Abs. 1 KrWG => Abfall aufgrund des Entledigungs willens Verweis auf den Vortrag vom von Herrn Rodi: Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? Entledigen = ordnungsgemäße Entsorgung Folie 8

9 Einführung Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft 7 Abs. 2 ff. KrWG Verwenden Verwerten Beseitigen => Zweck und Nutzen bekannt Zwischenlagerung möglich => Aufbereitung notwendig => Deponierung oder Verbrennung Folie 9

10 Einführung Grenzwerte und Einbauklassen Grenzwerte in Form von Schadstoffgehalten von mineralischen Reststoffen/Abfällen bei der stofflichen Verwertung (LAGA) => Einbauklassen Folie 10

11 Untersuchungen Mindestuntersuchungsprogramm Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht LAGA Mitteilung 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen Teil II: Technische Regeln hier: Mineralische Abfälle aus dem Baubereich => Bodenmaterial (TR Boden) ALEX-Informationsblätter des Landes Rheinland-Pfalz Folie 11

12 Untersuchungen Mindestuntersuchungsprogramm DWA-M Orientierende Untersuchung (grobes Raster; mind. 3 Proben) => Menge und Güte des Baggergutes Vertiefende Detailuntersuchungen (Rasterverfahren) => ggf. Kontaminationsschwerpunkte abgrenzen repräsentative Proben => gesamte Schnitttiefe; je grobkörniger das Material, desto größer die Probenmenge Probenanteil 2 mm ist zu analysieren Vermischen von Einzelproben zu Mischproben führt zu Verdünnungseffekten Dokumentation der Probenahme LAGA PN 98 Folie 12

13 Beispiel 1 - Verwenden Gewässerentschlammung des Hagenbacher Altrheins =>Entschlammung des Altrheins Im Auftrag der Verbandsgemeinde Hagenbach wurde Baggergut auf einer Länge von ca. 3,5 km aus dem Hagenbacher Althrein entnommen und im Goldkehle/Minthe Baggersee eingespült. Folie 13

14 Beispiel 1 - Verwenden Gewässerentschlammung des Hagenbacher Altrheins Das Baggergut erhielt eine unmittelbare Verwendung, da direkt (nicht unmittelbar, aber ohne Vorbehandlung) ein neuer Zweck und Nutzen vorhanden war. Entschlammung aufgrund von wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht (Nährstoffeinträge durch andere Maßnahmen verringert) => Bewirtschaftungsziele der WRRL Ermittlung der Baggergutmengen vom Boot aus mit Fluchtstangen Durchführung in den Wintermonaten um Massenentwicklung von Wasserpflanzen und Algen aufgrund des ortho-phospates gering zu halten Saugbagger mit Fräskopf lockerte Material, das mit einem Schlamm- Wasser-Verhältnis 1:3 bis 1:4 per Druckleitung ca. 2,5 km gepumpt und unter Wasser wieder möglichst zielgenau eingebracht wurde Folie 14

15 Beispiel 1 - Verwenden Gewässerentschlammung des Hagenbacher Altrheins Mindestuntersuchungsprogramm der Gewässersedimente sowohl im Feststoff als auch im Eluat (LAGA) Überschreitungen im Feststoff: Arsen = gering Cadmium deut- Zink lich Keine Überschreitungen im Eluat auch nicht bei Cadmium und Zink! Folie 15

16 Beispiel 1 - Verwenden Gewässerentschlammung des Hagenbacher Altrheins Ca m³ wurden zur Anlage von Flachwasserzonen und ca m³ zum Ausgleichen und Nivellieren der Gewässersohle im Goldkehle/ Minthe Baggersee verwendet. Laut Studie der BfG (2003) ist die subaquatische Unterbringung von Baggergut in Kiesgruben u. Baggerseen eine umweltverträgliche u. kostengünstige Möglichkeit der Sedimentdeponierung. Folie 16

17 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel N =>Räumung eines Geröllfangbeckens Im Auftrag des Landes wurde das Baggergut zunächst zwecks Trocknung auf einem angrenzenden Wiesengrundstück (ca. 200 m entfernt) gelagert. Nach der Trocknung wurde es dauerhaft entfernt. Folie 17

18 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel => Radiales Probenraster Folie 18

19 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel Folie 19

20 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel Schurf 2: Stillwasserzone mit Schlickablagerungen Folie 20

21 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel Schurf 6: kiesig, steiniger Aushub Folie 21

22 Beispiel 2 - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel Ergebnisse der Untersuchung aus der Fraktion < 2 mm (LAGA TR Tab. II.1.2-4) Allgemeine Parameter, Schwermetalle Polychlorierte Biphenyle (PCB), BTXE; LHKW, PAK Ergebnisse der Untersuchung aus dem Eluat (LAGA TR Tab. II.1.2-5) Allgemeine Parameter, Schwermetalle, Summenparameter, Chlorid, Sulfat Mischprobe 4 1. Orientierung Z0* Folie 22

23 Beispiel 2 Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel => Orientierende Untersuchung Ergebnis dient zur Einschätzung bzgl. der Verwertung des Baggergutes: Bodenverwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX-Informationsblatt 24 Boden- und/oder Bauschuttverwertung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX-Informationsblatt 25 bzw. 26 => Detailuntersuchungen Grobes Material wurde im Waldwegebau wieder verwendet Folie 23

24 Beispiel 3 Unterbringung von Baggergut auf Spülfeldern Siehe Kapitel 3.2 DWA-M 362-2: Orientierende Untersuchung zwecks Zuordnung notwendig Baggergut-Wasser-Verhältnis ~ 1:8 bis 1:10 führt zur Korngrößenfraktionierung => z. B.: Feinkorn deponieren, Grobkorn verwenden Entwässerung des Baggergutes => Sickerwasserfassung mit ggf. Aufbereitung vor Wiedereinleitung sowie ggf. eine Abdichtung des Untergrundes des Spülfeldes Folie 24

25 Fazit 1. Orientierende Untersuchung 2. Prüfen, ob Material verwendet oder verwertet werden kann/soll oder beseitigt werden muss 3. Detailuntersuchungen 4. Verwendung/Verwertung und/oder Beseitigung Gewässerunterhaltung anpacken Folie 25

26 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 26

27 Noch Fragen??? Bettina Thiel Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kleine Langgasse Mainz Bettina.Thiel@sgdsued.rlp.de Folie 27

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