Gewässer-Nachbarschaftstag Selz und Wiesbach am Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? Teil II
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- Karoline Abel
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1 Gewässer-Nachbarschaftstag Selz und Wiesbach am Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? Teil II SGD Süd Regionalstelle WAB Mainz, Bettina Thiel Folie 1
2 Übersicht Einführung Exkurs Kreislaufwirtschaft I Untersuchungen Exkurs Kreislaufwirtschaft II 1 Beispiel aus der Praxis Was noch zu beachten ist! Fazit Folie 2
3 Einführung Wo fängt man an? Da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Folie 3
4 Einführung Was ist Baggergut? - Definition von Baggergut DIN (Verwertung von Bodenmaterial) Punkt 3.6 Baggergut Bodenmaterial, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern entnommen wird. Sedimente der Gewässersohle Böden aus dem unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes Oberböden im Ufer- bzw. Überschwemmungsbereich des Gewässers Baggergut = Bodenmaterial Sande + Kiese mit einem max. Feinkornanteil (< 63 mm) von < 10 Gew.-% Folie 4
5 Einführung Baggergut = Abfall? Geltungsbereich des KrwG 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (2) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten NICHT für 11. nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden. Ist das Bodenmaterial kontaminiert oder nicht??? Folie 5
6 Einführung Wann ist mit einer Kontamination zu rechnen? DIN (Verwertung von Bodenmaterial) Punkt 5 Untersuchung der Verwertungseignung des Bodenmaterials Ein Untersuchungsbedarf besteht insbesondere für Bodenmaterial der nachstehend genannten Herkünfte (unvollständige Auflistung): Oberböden im Kernbereich urbaner und industriell geprägter Gebiete z. B. Innenstadtbereiche größerer Städte (Punkt b) Baggergut, wenn das Einzugsgebiet des Gewässers eine Verunreinigung des Sediments vermuten lässt (Punkt f) [Einleitungen] Gebiete, deren Böden erhöhte geogene Hintergrund-Gesamtgehalte erwarten lassen. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr klein, dass eine Kontamination ausgeschlossen werden kann. Folie 6
7 Einführung Fallunterscheidung: Kontamination ja/nein? Kontamination ausgeschlossen: Das Material kann in seinem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem es ausgehoben wurde, für Bauzwecke verwendet werden. => Unrealistischer Fall; ggf. bei Renaturierungsmaßnahmen Kontamination zu vermuten: Das Material fällt nun unter das KrWG und stellt im Sinne dieses Gesetzes Abfall dar. 3 Abs. 1 KrWG => Abfall aufgrund des Entledigungs willens Entledigen = ordnungsgemäße Entsorgung Abfallverzeichnisverordnung (AVV): * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter * fällt. Folie 7
8 Exkurs Kreislaufwirtschaft I Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft 7 Abs. 2 ff. KrWG (Abfallhierarchie) Verwenden Verwerten Beseitigen => Zweck und Nutzen bekannt Zwischenlagerung möglich => Aufbereitung notwendig => Deponierung oder Verbrennung Entsorgung von Abfällen Folie 8
9 Untersuchungen Wie ist das Baggergut zu untersuchen? Mindestuntersuchungsprogramm DWA-M Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Orientierende Untersuchung (grobes Raster; mind. 3 Proben) => Menge und Güte des Baggergutes Vertiefende Detailuntersuchungen (Rasterverfahren) => ggf. Kontaminationsschwerpunkte abgrenzen repräsentative Proben => gesamte Schnitttiefe; je grobkörniger das Material, desto größer die Probenmenge Grundsätzlich können Mischproben gegenüber Einzelproben Minder- oder Mehrbefunde aufweisen Probenanteil 2 mm ist zu analysieren Dokumentation der Probenahme Probenahme nach LAGA PN 98 Folie 9
10 Untersuchungen Mindestuntersuchungsprogramm Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht LAGA Mitteilung 20 ALEX- Informationsblätter des Landes Rheinland- Pfalz Folie 10
11 Exkurs Kreislaufwirtschaft II Anforderung an die stoffliche Verwertung Solange die sogenannte Mantel-Verordnung noch nicht seitens des Bundes beschlossen wurde, behelfen sich die Länder zum einen mit der BBodSchV und zum anderen mit der Ausarbeitung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) LAGA Mitteilung 20, kurz LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen => LAGA TR Boden Folie 11
12 Exkurs Kreislaufwirtschaft II Anforderung an die stoffliche Verwertung in RLP BBodSchV LAGA TR Boden Bodenverwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX- Informationsblatt 24 Boden- und/oder Bauschuttverwertu ng unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX- Informationsblatt 25 bzw. 26 Folie 12
13 Exkurs Kreislaufwirtschaft II Grenzwerte Grenzwerte in Form von Schadstoffgehalten von mineralischen Reststoffen/Abfällen bei der stofflichen Verwertung (LAGA) Eingruppierung in div. Einbauklassen Folie 13
14 Exkurs Kreislaufwirtschaft II Verwertungsmöglichkeiten abhängig d. Einbauklassen Landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Oberboden Verfüllmaterial Einbau in Technischen Bauwerken Deponie Folie 14
15 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) N =>Räumung eines Geröllfangbeckens Im Auftrag des Landes wurde das Baggergut zunächst zwecks Trocknung auf einem angrenzenden Wiesengrundstück (ca. 200 m entfernt) gelagert. Nach der Trocknung wurde es dauerhaft entfernt. Folie 15
16 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) => Radiales Probenraster Folie 16
17 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) Folie 17
18 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) Schurf 2: Stillwasserzone mit Schlickablagerungen Folie 18
19 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) Schurf 6: kiesig, steiniger Aushub Folie 19
20 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) Ergebnisse der Untersuchung aus der Fraktion < 2 mm (LAGA TR Tab. II.1.2-4) Allgemeine Parameter, Schwermetalle Polychlorierte Biphenyle (PCB), BTXE; LHKW, PAK Ergebnisse der Untersuchung aus dem Eluat (LAGA TR Tab. II.1.2-5) Allgemeine Parameter, Schwermetalle, Summenparameter, Chlorid, Sulfat Mischprobe 4 1. Orientierung Z0* Folie 20
21 Beispiel - Verwerten Geröllfang im Alfbach bei Alf/Mosel (SGD Nord) => Orientierende Untersuchung Ergebnis dient zur Einschätzung bzgl. der Verwertung des Baggergutes: Bodenverwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX-Informationsblatt 24 Boden- und/oder Bauschuttverwertung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ALEX-Informationsblatt 25 bzw. 26 => Detailuntersuchungen Grobes Material wurde hier im Waldwegebau wieder verwendet Folie 21
22 Was noch zu beachten ist! - Kein Anspruch auf Vollständigkeit - Eine Verwertung muss einen sinnvollen Zweck erfüllen und darf nicht nur Dreck-weg sein! Bei der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen sind 70 % der Vorsorgewerte einzuhalten; Beteiligung des DLR erforderlich In der Regel ist eine Verwertung im Wald ausgeschlossen; Ausnahmen möglich (siehe Beispiel) Zwischenlagerflächen sind genehmigungspflichtig Besondere Bestimmungen für Sondergebiete (WSG, ÜSG, Naturschutz etc.) Generell gilt das Verschlechterungsverbot (WRRL) Folie 22
23 Fazit Reihenfolge beim Umgang mit Baggergut 1. Orientierende Untersuchung 2. Prüfen, ob Material verwendet oder verwertet werden kann/soll oder beseitigt werden muss 3. Detailuntersuchungen 4. Verwendung/Verwertung und/oder Beseitigung inkl. Einholung der entsprechenden Genehmigungen Folie 23
24 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 24
25 Noch Fragen??? Bettina Thiel Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kleine Langgasse Mainz Bettina.Thiel@sgdsued.rlp.de Okt Folie 25
26 Beispiel Unterbringung von Baggergut auf Spülfeldern Siehe Kapitel 3.2 DWA-M 362-2: Orientierende Untersuchung zwecks Zuordnung notwendig Baggergut-Wasser-Verhältnis ~ 1:8 bis 1:10 führt zur Korngrößenfraktionierung => z. B.: Feinkorn deponieren, Grobkorn verwenden Entwässerung des Baggergutes => Sickerwasserfassung mit ggf. Aufbereitung vor Wiedereinleitung sowie ggf. eine Abdichtung des Untergrundes des Spülfeldes Folie 26
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