Nahverkehrsplan. des Landkreises Ludwigsburg. Mobilität im Landkreis Ludwigsburg

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1 Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg Mobilität im Landkreis Ludwigsburg

2 Nahverkehrsplan für den Landkreis Ludwigsburg April 2015 (mit einschließlich den vom Kreistag am 21. Juli 2017 beschlossenen Änderungen) Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg verabschiedet vom Kreistag des Landkreises Ludwigsburg im April 2015 (letzte Anpassungen: Juli 2017)

3 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) I Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen und Vorgaben zum Nahverkehrsplan Einführung Der rechtliche und organisatorische Rahmen Der europäische Rechtsrahmen Das Bundesrecht Das Landesrecht Der organisatorische Rahmen Übergreifende Zielvorstellungen zur Verkehrsentwicklung Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg Der Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart Bisherige Nahverkehrspläne Luftreinhalte- und Aktionspläne im Regierungsbezirk Stuttgart 14 2 Struktur des Untersuchungsraums Raumstrukturelle Grundlagen Vorgaben von Landes- und Regionalplanung Strukturelle Kenngrößen Netz- und Angebotsstrukturen Straßennetz und Motorisierung Regional bedeutsames Radwegenetz Netz- und Angebotsstruktur im ÖPNV Netz- und Angebotsstruktur im Bahnverkehr Netz- und Angebotsstruktur im Linienbusverkehr Netz- und Angebotsstruktur bei den Rufautoverkehren Kollektivierter Individualverkehr Verknüpfungen 32

4 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) II Seite 2.3 Das Leistungsangebot im ÖPNV Flächenhafte Erschließung Erreichbarkeit Der Tarif 37 3 Verkehrsnachfrage Verkehrsmodell Verkehrsanalyse Datengrundlage Teilraumbezogene Ergebnisse Streckenbezogene Ergebnisse Verkehrsprognose Datengrundlage Teilraumbezogene Ergebnisse Streckenbezogene Ergebnisse Demographische Entwicklung 49 4 Generelle Zielsetzungen Zielsetzungen zur Gesamtentwicklung (Leitbild) Verkehrsnachfrage Demographische Einflüsse Barrierefreiheit Umweltschutz Wirtschaftlichkeit Finanzierung Ausgaben des Landkreises für den ÖPNV Finanzierung des bestehenden Angebots Finanzierung von Angebotsverbesserungen 63

5 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) III Seite Infrastruktur Gestaltung von Verkehrswegen Gestaltung von Haltestellen Intermodale Verknüpfungen Zielsetzungen für das Verkehrsangebot Einzugsbereiche von Haltestellen (Einzugsbereiche von Haltestellen) Beförderungszeiten und -geschwindigkeiten Bedienungshäufigkeiten Qualität (einschließlich Auslastung) Tarif Linienbündelungskonzept Ausgangslage Notwendigkeit der Linienbündelung Vorgehensweise Einbezogene Linienverkehre Künftige Linienbündel im Landkreis Ludwigsburg Bündel 1: Verkehrsraum Korntal Bündel 2: Verkehrsraum Stromberg Bündel 3: Verkehrsraum Gerlingen Bündel 4: Verkehrsraum Ditzingen Büdnel 5: Verkehrsraum Bietigheim Bündel 6: Verkehrsraum Marbach (N) Bündel 7: Verkehrsraum Ludwigsburg Bündel 8: Verkehrsraum Neckartal Bündel 9: Verkehrsraum Remseck Bündel 10: Verkehrsraum Eberdingen Bündel 11: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) - Feuerbach Bündel 12: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) Oberriexingen Bündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost 104

6 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) IV Seite 5 Bewertung Zielsetzungen Ermittelte Angebotsdefizite Einzugsbereiche von Haltestellen Beförderungszeiten und -geschwindigkeiten Bedienungshäufigkeiten Rahmenvorgaben und Einzelziele Das Basisangebot des Landkreises Ausreichende Verkehrsbedienung Rahmenvorgaben für die Erstellung des Basisangebots Tarif und Verkauf Fahrzeug-Ausstattung Haltestellen-Ausstattung Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Datenübermittlung und Beteiligung Kundenservice und kundenwirksame Qualität Verkehrserhebungen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Tariftreue Einzelziele bezüglich der Linienverkehre Gesamter Landkreis Vorgehensweise bei der Leistungsbeschreibung Quantifizierung des Angebots Linienbezogene Aufteilung der Mindestbedienung Durchbindung der Angebotsqualität zum Linienende bzw. zum nächsten Angebotsbrechpunkt Aufteilung der Mindestbedienung nach Linien- und Anrufverkehr Bündel 1: Verkehrsraum Korntal Bündel 2: Verkehrsraum Stromberg 154

7 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) V Seite Bündel 3: Verkehrsraum Gerlingen Bündel 4: Verkehrsraum Ditzingen Bündel 5: Verkehrsraum Bietigheim Bündel 6: Verkehrsraum Marbach (N) Bündel 7: Verkehrsraum Ludwigsburg Bereich Kornwestheim Bereich Ludwigsburg Bündel 8: Verkehrsraum Neckartal Bündel 9: Verkehrsraum Remseck Bündel 10: Verkehrsraum Eberdingen Bündel 11: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) - Feuerbach Bündel 12: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) - Oberriexingen Bündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost Bündelfreie Linien Nachtbus-Linien Einheitliche Standards für S-Bahn-Zubringer Zusammenfassung und Ausblick Inhalt des Nahverkehrsplans Verkehrliche Weiterentwicklung Ausgangslage Weiterentwicklung des bestehenden Netzes Expressbusse Metropol-Express-Bahn Regionales Verkehrsmanagement Elektromobilität Anpassungen an den veränderten Rechtsrahmen 293 Anhang : Prüfung der Umweltauswirkungen des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 1 bis 10

8 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) VI Abkürzungsverzeichnis ABl. Amtsblatt Abs. Absatz AFZS automatische Fahrgastzählsysteme Anl. Anlage B (Sozialversichungspflichtig) Beschäftigte B+R Bike and Ride bedarfsgerechter Schülerverkehr Bf. Bahnhof BGBl. Bundes-Gesetzblatt BGG Bundesbehindertengleichstellungsgesetz BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr bzw. beziehungsweise CO Kohlenmonoxid CO2 Kohlendioxid DFI Dynamische Fahrgastinformation d. h. das heißt DIN A4, DIN A0 genormte Papierformate nach dem Deutschen Institut für Normung (A4 = 210 x 297 mm; A0 = 841 x 1189 mm) DIVA Dialoggesteuertes Verkehrsmanagement- und Auskunftssystem EC EuroCity (Fernverkehr-Zuggattung der Deutschen Bahn AG) EFM elektronisches Fahrgeldmanagement EG Europäische Gemeinschaft EMS Ereignismanagement-System EU Europäische Union EU-VO 1370 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates FFH-Gebiete Fauna-/Flora-/Habitat-Naturschutzgebiete FP Fahrtenpaare EAÖ Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs GBl. Gesetzblatt GES Gesellschaft zur Erhaltung von Schienenfahrzeugen Stuttgart e.v. GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (heute: Entflechtungsgesetz) GVRS Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

9 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) VII h Stunde(n) Hbf. Hauptbahnhof HVZ Hauptverkehrszeit HVZ1 Früh-Hauptverkehrszeit HVZ2 Spät-Hauptverkehrszeit IC InterCity (Fernverkehr-Zuggattung der Deutschen Bahn AG) ICE InterCityExpress (Fernverkehr-Zuggattung der Deutschen Bahn AG) IV Individualverkehr k.a. keine Angabe Kap. Kapitel km Kilometer L-BGG Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen LH Landeshauptstadt Lk Landkreis LTMG Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz) MB Mittelbereich Mo-Fr Montag bis Freitag naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau CH4 Methan NOx Stickoxide Nr. Nummer NVP Nahverkehrsplan NVZ Nebenverkehrszeit o. ä. oder ähnliche(s) ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG Baden-Württembergisches Landesgesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖV Öffentlicher Verkehr P+R Park and Ride PBefG Personenbeförderungsgesetz RB Regionalbahn (Nahverkehr-Zuggattung) RBL Rechnergestütztes Betriebsleitsystem RE Regionalexpress (Nahverkehr-Zuggattung der Deutschen Bahn AG) RVP Regionalverkehrsplan Sa Samstag SMS Short Message Service s.o. siehe oben So (+ Fe) Sonn- und Feiertag sog. sogenannte(r/s) SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

10 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) VIII SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG StVO Straßenverkehrsordnung SVZ Schwachverkehrszeit UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw vgl. vergleiche VPE Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A VRS Verband Region Stuttgart VVS Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart w.v. wird verhandelt z. B. zum Beispiel ZOB Zentraler Omnibusbahnhof

11 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 1 1 Grundlagen und Vorgaben zum Nahverkehrsplan 1.1 Einführung Nach 5 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) 1 ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge, die gemäß 6 desselben Gesetzes von den Aufgabenträgern (hauptsächlich den Stadt- und Landkreisen) wahrzunehmen ist. Die Befugnis von Gemeinden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Verkehrsunternehmen zu erbringen, bleibt dabei unberührt. Der Nahverkehrsplan (NVP) dient den ÖPNV- Aufgabenträgern als Instrument zur Formulierung ihrer Zielvorstellungen. Die Inhalte und die Regelungen zur Aufstellung der jeweiligen Nahverkehrspläne werden vom Landesgesetzgeber ebenfalls im ÖPNV-Gesetz vorgegeben. Als weisungsfreie Pflichtaufgabe stellen die Aufgabenträger diese Pläne zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots auf. Der Nahverkehrsplan gibt demnach den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs vor und ist auf einen Zeithorizont von fünf Jahren angelegt. Zu seinen Inhalten gehören beispielsweise Zielvorstellungen zur Definition der Netzstruktur, von Verknüpfungspunkten sowie von übergeordneten Vorstellungen zum Fahrplanangebot. Die jeweilige Genehmigungsbehörde hat die Ziele und Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans bei der Erteilung von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2 zu berücksichtigen. 1 Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) vom 8. Juni 1995 GBl. S , zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2007 GBl. S Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der derzeit gültigen Fassung

12 2 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Der Nahverkehrsplan stellt hier einen abwägungsrelevanten Belang dar 3. Die Genehmigungsbehörde kann eine konkrete Liniengenehmigung gemäß 13 Abs. 2a PBefG versagen, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan nicht in Einklang steht. 1.2 Der rechtliche und organisatorische Rahmen Nachfolgend werden die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die den Nahverkehrsplan betreffen, im Gesamtzusammenhang aufgezeigt Der europäische Rechtsrahmen Die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 Am 3. Dezember 2007 wurde im EU-Amtsblatt die EU-Verordnung mit der Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Sie ersetzte die bisher für den ÖPNV maßgebenden Verordnungen Nr. 1191/69 4 und Nr. 1893/91 und trat am 3. Dezember 2009 in Kraft. Innerhalb dieser Frist waren die EU- Mitgliedstaaten gehalten, ihre nationale Gesetzgebung dem veränderten EU-Recht anzupassen. Auch das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde mittlerweile überarbeitet und gilt in seiner novellierten Form seit dem 1. Januar Die aktuelle EU-Verordnung betrifft vor allem Verkehrsangebote, für die eine Kostendeckung nur mit öffentlichen Zuschüssen herzustellen ist. Hier sollen die Regularien ermöglichen, dass ein attraktiveres und innovativeres Dienstleistungsangebot mit den geringstmöglichen Kosten für die öffentlichen Haushalte realisiert werden kann. Die Verordnung geht deshalb bei einer Vergabe von Verkehrsleistungen von der Anwendung eines Wettbewerbsverfahrens als Regelfall aus. Sie hält aber auch die Eigen- 3 Fromm/ Fey/ Sellmann/ Zuck, PBefG, 8 RdNr 1 4 Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs, ABl. L 156 vom , zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91, ABl. L 169 vom

13 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 3 produktion von Verkehrsleistungen durch ein öffentliches Unternehmen offen. Innerhalb bestimmter Wertgrenzen wird zudem die Direktvergabe von Leistungen an private Unternehmen zugelassen. Ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Art des Vergabeverfahrens ist die Kostendeckung der Verkehrsangebote durch Fahrgeldeinnahmen und Fahrgeldersatzleistungen. Hier eröffnet die Verordnung dem Aufgabenträger mit dem Instrument einer Allgemeinen Vorschrift die Möglichkeit, Fahrgeldersatzleistungen nach allgemeinen Regeln zu gewähren. Der deutsche Gesetzgeber war bemüht, die in der EU-Verordnung verankerte Flexibiltät der Vergabeverfahren nicht einzuschränken. Es gelten deshalb auch unter Berücksichtigung der bundesdeutschen Rechtslage folgende Vergabeoptionen: Beim Schienenpersonennahverkehr sieht die Verordnung die Möglichkeit der Direktvergabe vor, wenn dies nach nationalem Recht nicht untersagt ist. Auf der Basis einer engen Auslegung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Bundesgerichtshof am 8. Februar 2011 diese Vergabevariante jedoch für unzulässig erklärt. Mit der Neufassung dieses Gesetzes zum 26. Juni 2013 durch den Bundesgesetzgeber wurde die Bundesregierung ermächtigt, u. a. für den Bereich Verkehr wieder Sonderregelungen zuzulassen. Wird ein Verkehrsangebot überwiegend aus Zuschüssen finanziert und trägt der Betreiber somit kein wesentliches Marktrisiko, liegt ein Beschaffungsauftrag im Sinne des europäischen (Richtlinien 2004/17/EG 5 und 2004/18/EG 6 ) und des deutschen Vergaberechts, insbesondere das GWB und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), vor. Die Schwellenwerte und Ausnahmebestimmungen der Verordnung sind dann nicht anzuwenden. Vielmehr gilt die grundsätzliche Pflicht zur Ausschreibung des Vertrages, sofern keine Ausnahmesi- 5 Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 ABl. L 134 vom 30. April Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 ABl. L 134 vom 30. April 2004

14 4 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) tuation vorliegt (z.b. Vergabe an einen internen Betreiber) oder die Schwellenwerte ( Euro) des nationalen Vergaberechts unterschritten werden. Sofern bei einem Verkehrsangebot die zur Kofinanzierung zu erwirtschaftenden Fahrgeldeinnahmen und Fahrgeldersatzleistungen jedoch den Zuschussbedarf überwiegen, hat der öffentliche Auftrag den Charakter einer Dienstleistungskonzession im Europäischen Sinne. In diesem Fall greift das allgemeine Vergaberecht nicht, sondern es finden die Wettbewerbsregeln der EU-Verordnung und deren Schwellenwerte Anwendung. Unterhalb der Schwellenwerte ist dann eine Direktvergabe von Verkehrsverträgen möglich. Die Schwellenwerte liegen derzeit bei einem Vertragswert von 1 Million Euro oder einer Verkehrsleistung von bis zu Kilometer pro Jahr. Bei Unternehmen, die über maximal 23 Fahrzeuge verfügen, verdoppeln sich diese Werte. Werden die Schwellenwerte nicht unterschritten, ist ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Um die Vergabeoptionen der EU-Verordnung für möglichst viele Verkehrsleistungen Nutzen zu können, ist für das VVS-Verbundgebiet der Erlass einer Allgemeinen Vorschrift zum Ausgleich tarifbedingter Lasten geplant. Die Verkehrsunternehmen können dann auf diesem Wege Mindereinnahmen ausgeglichen bekommen, die ihnen aufgrund der verpflichtenden Anwendung des VVS-Tarifs entstehen. Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes Um den Stellenwert des Umweltschutzes bei staatlichen Planungen zu erhöhen, hat die Europäische Union im Jahr 2001 die Richtlinie 2001/42/EG 7 vorgelegt. Danach sind Pläne und Programme, die aufgrund von Rechtsoder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen und die von einer Behörde oder einem Parlament angenommen werden, auf ihre Umwelt- 7 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. L 197 vom 21. Juli 2001

15 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 5 wirkungen hin zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für Pläne im Bereich Verkehr. Ausgenommen hiervon sind lediglich Planungen für die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene sowie geringfügige Änderungen bestehender Planwerke. Der Bundesgesetzgeber hat im Juni 2005 die Vorgaben der EU-Richtlinie mit dem Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUPG) 8 in die nationale Gesetzgebung übernommen. Ein entsprechendes Landesgesetz wurde im Oktober 2008 verabschiedet 9. Darin wurde explizit festgelegt, dass Nahverkehrspläne gemäß 11 ÖPNVG (vgl. Seite 9) einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen und demnach darin enthaltene Maßnahmenvorschläge auf ihre Umweltwirkungen hin zu beurteilen sind. Der vorliegende Nahverkehrsplan trägt dem Rechnung Das Bundesrecht Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird der Ordnungsrahmen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Damit gilt es für den Linienverkehr mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U- Bahnen. Das PBefG ist spezielles Gewerberecht und regelt die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum ÖPNV-Markt, die Bedingungen, unter denen sie dort tätig sein dürfen, sowie die Pflichten, die sich aus dem Anbieten von Verkehrsleistungen ergeben. Auch spricht das PBefG dem NVP zu, den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV zu bilden und zu bestimmen. Das Aufstellungsverfahren legen die Länder fest. Die Genehmigungsbehörden haben die von den Aufgabenträgern beschlossenen Nahverkehrspläne bei der Erteilung von Konzessionen nach dem PBefG zu berücksichtigen und können die Erteilung einer Liniengenehmigung ver- 8 Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EU (SUPG), GBl. vom 28. Juni Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze, GBl. vom 21. Oktober 2008

16 6 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) sagen, wenn der Verkehr nicht im Einklang mit einem Nahverkehrsplan steht. Bei Vorliegen konkurrierender Genehmigungsanträge sind insbesondere die Nahverkehrsplan-Vorgaben zu berücksichtigen. Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 am 3. Dezember 2007 wurde das PBefG novelliert. Das geänderte Gesetz trat am in Kraft. Mit der PBefG-Novelle wurden die Anforderungen des Bundesgesetzgebers an die Nahverkehrspläne deutlich ausgeweitet. Nunmehr erwartet das PBefG, dass der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan den Umfang und die Qualität des Verkehrsangebots, die Anforderungen an die Umweltqualität des Angebots sowie die Vorgaben zur verkehrsmittelübergreifenden Integration definiert. Auch der Aspekt Barrierefreiheit wurde nochmals gestärkt: Zielvorgabe ist nunmehr, bis zum 1. Januar 2022 im ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Eventuelle Ausnahmen müssen im Nahverkehrsplan definiert und begründet werden. Bei Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die betroffenen Verkehrsunternehmen frühzeitig zu beteiligen. Bündelung von Linien ( 9 Abs. 2 PBefG) Im Hinblick auf den veränderten Rechtsrahmen und die Einführung wettbewerblicher Verfahren bei der Vergabe von Verkehrsleistungen wurde das Liniennetz im Landkreis in betrieblich zusammenhängende Teilnetze gegliedert, da nur die Zusammenfassung mehrerer Linien ausreichende Spielräume für die Aktivierung von Synergien im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens bietet, gleichzeitig aber gute Voraussetzungen für eine verkehrliche Abstimmung der Linienverkehre untereinander erhält. Innerhalb solcher Linienbündel werden die Laufzeiten der Liniengenehmigungen harmonisiert.

17 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 7 Eine Definition von Linienbündeln ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung des 2. NVP-Fortschreibungsentwurfs unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen und benachbarter Aufgabenträger vorgenommen worden. Im Rahmen dieser 2. NVP-Fortschreibung wurden die Linienbündel vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Angebotsänderungen im Busbereich und der im neuen PBefG vorgesehenen Option der Losbildung modifiziert (Beschlussfassung des Linienbündelungskonzepts im Kreistag am 6. Dezember 2013; KT_41/2013). Zur Wahrung der Wettbewerbschancen für mittelständische Unternehmen war der Landkreis Ludwigsburg bemüht, die Größe der Linienbündel auf die Leistungsfähigkeit der möglichen Betreiber abzustellen. Außerdem werden nach Möglichkeit in den einzelnen Linienbündeln auch wirtschaftlich stärkere und schwächere Linien zusammengefasst. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) Im Jahr 2002 wurde das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz fordert von den Nahverkehrsplänen, das Ziel der Barrierefreiheit öffentlicher Beförderungsangebote in Form von barrierefreier Infrastruktur zu verfolgen. Konkrete zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen sind zu formulieren ( 8 Abs. 3, BGG [Bund]) Das Landesrecht Das ÖPNV-Gesetz des Landes (ÖPNVG) Der Landtag von Baden-Württemberg hat am das Gesetz zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg als Artikelgesetz beschlos-

18 8 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) sen. Dazu gehört mit Artikel 1 das Gesetz über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG 10 ). Hiernach sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als Aufgabenträger des nicht schienengebundenen Nahverkehrs bestimmt worden ( 6 Abs. 2 ÖPNVG). Die Befugnis der Gemeinden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Unternehmen zu erbringen, bleibt unberührt. Dadurch ist die bisherige Praxis, nach der Gemeinden spezielle Verkehrsleistungen fördern, in ihrer Fortführung gesichert. Der Nahverkehrsplan hat nach dem ÖPNV-Gesetz mindestens zu enthalten: eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV, eine Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse), eine Abschätzung der Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Verkehr [Individualverkehr (IV) + öffentlicher Verkehr (ÖV)] (Verkehrsprognose), Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV sowie Aussagen über zeitliche Vorgaben und Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV. Darüber hinaus sollen eventuell geplante Investitionen für den ÖPNV mit ihren voraussichtlichen Kosten und der Finanzierung dargestellt werden. 10 Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) vom 8. Juni 1995 GBl. S , zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2007 GBl. S. 252

19 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 9 Der Nahverkehrsplan soll durch einen Nahverkehrsentwicklungsplan ergänzt werden, der Aussagen zur angestrebten Entwicklung der Verkehrssituation über den Zeitraum des Nahverkehrsplans hinaus aufzeigt und angestrebte Angebotsverbesserungen darstellt. Da jedoch im vorliegenden Nahverkehrsplan auch Maßnahmen betrachtet werden, die über den Planungszeitraum von 5 Jahren hinausreichen, verzichtet der Landkreis Ludwigsburg auf die Erstellung eines Nahverkehrsentwicklungsplans. Aufgrund der Veröffentlichung der EU-Verordnung Nr. 1370/2007 am 3. Dezember 2007 und der Novellierung des PBefG zum ist mittelfristig auch von einer Anpassung des ÖPNVG auszugehen. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) In Folge des Bundes-BGG wurde im Jahr 2005 auch das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Das Landesgesetz setzt die Forderungen des Bundesgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Landes um (zum Thema Barrierefreiheit siehe auch Kapitel 4.1.3) Der organisatorische Rahmen Aufgabenträger in der Region Stuttgart Die Zuständigkeiten für den ÖPNV sind in der Region Stuttgart auf unterschiedliche Aufgabenträger verteilt: Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Baden- Württemberg Aufgabenträger. Ausgenommen davon sind der regionalbedeutsame Schienennahverkehr mit Ziel und Quelle in der Region Stuttgart sowie der regionale Nachtbusverkehr, für die der Verband Region Stuttgart (VRS) die Aufgabenträgerschaft zugewiesen bekommen hat. Beim regional-bedeutsamen Schienenverkehr handelt es sich insbesonde-

20 10 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) re um die S-Bahn Stuttgart. Für Bahnstrecken außerhalb des Netzes der Deutschen Bahn AG, die nicht regional bedeutsam sind, sowie für die übrigen Verkehrsangebote auf der Basis des PBefG (U-Bahn-, Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien) sind die Landkreise bzw. die Landeshauptstadt Stuttgart Aufgabenträger. Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Der Landkreis Ludwigsburg ist gemäß ÖPNVG Aufgabenträger für die Buslinien im Kreisgebiet und nimmt darüber hinaus die Aufgabenträgerschaft für die Strohgäubahn (R61) wahr. Der Landkreis stellt in diesen Aufgabenbereichen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicher. Aufstellung des Nahverkehrsplans Für Schienenverkehre in der Aufgabenträgerschaft des Landes oder des Verbands Region Stuttgart ist die Aufstellung eines Nahverkehrsplans nicht erforderlich. In der Region Stuttgart werden deshalb Nahverkehrspläne für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Stuttgart sowie in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems- Murr-Kreis erstellt. Die Aufstellung der Entwürfe der Nahverkehrspläne für die Aufgabenträger im Gebiet des VVS wird im Auftrag der Landkreise bzw. der Landeshauptstadt satzungsgemäß von der Verbundgesellschaft durchgeführt. Zur laufenden Begleitung und Steuerung der Arbeiten besteht beim VVS die Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan. In ihr sind die Aufgabenträger vertreten, um die Vorgaben für die einzelnen Arbeitsphasen und die NVP- Inhalte abzustimmen. Wegen der engen Wechselbeziehungen zum Verband Region Stuttgart als Träger der Regionalverkehrsplanung sowie als

21 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 11 Aufgabenträger für die S-Bahn Stuttgart ist auch dieser Mitglied der Arbeitsgruppe. Damit wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beteiligung des Trägers der Regionalplanung sowie die notwendige Abstimmung mit Aufgabenträgern innerhalb von Verkehrskooperationen bereits in der Phase der Abstimmung von Grundlagen und Vorgehensweise sichergestellt. 1.3 Übergreifende Zielvorstellungen zur Verkehrsentwicklung Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg Die übergeordneten Zielvorstellungen des Landes Baden-Württemberg zur Verkehrsentwicklung sind u. a. in dem am 14. Dezember 2010 vom Ministerrat beschlossenen Generalverkehrsplan 2010 (GVP) formuliert. Der Generalverkehrsplan versteht sich als ein integratives Verkehrskonzept, das nicht nur die Leitlinien der Verkehrspolitik der Landesregierung Baden-Württemberg darstellt, sondern auch die Maßnahme auf den anderen Entscheidungsebenen einbezieht. Wesentliche Ansätze sind die effizientere Nutzung der Verkehrsmittel, die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr, der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und der bewusstere Umgang mit der Mobilität. Mit den im Generalverkehrsplan beschriebenen Strategien und Konzepten soll das Ziel einer dauerhaft umweltverträglichen Mobilität auf absehbare Zeit erreicht werden (Motto des GVP: Nachhaltige Verkehrspolitik Mobilität sichern ). Das Land verfolgt in seiner Verkehrspolitik fünf grundsätzliche Ziele, die die unterschiedlichen und oftmals gegensätzlichen Interessen der Gesellschaft, der Wirtschaft, des Umweltschutzes und der Raumordnung zum Verkehr berücksichtigen: Langfristige Sicherung der Mobilität der Bürger und des freien Austauschs von Gütern,

22 12 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bewahrung der Lebensqualität durch räumlich ausgewogene soziale, wirtschaftliche und umweltgerechte Bedingungen im Verkehr, ökonomisch effiziente und ökologisch verträgliche Verkehrsabwicklungen zur Sicherung des Standortes Baden-Württemberg, Verminderung der Umweltbelastungen durch den Verkehr und Verminderung der Verkehrsgefahren für den Menschen. Nach den Vorstellungen des Landes soll der öffentliche Personennahverkehr im gesamten Landesgebiet im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg gesichert und verbessert sowie den Belangen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird. Jedes Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr soll im Rahmen seiner besonderen Vorteile eingesetzt werden. Das Eisenbahnnetz soll für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung erhalten und ausgebaut werden. Ferner ist anzustreben, dass auf diesem Netz ein attraktives und nach Möglichkeit vertaktetes Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zur Verfügung steht. Bei der Erfüllung von Aufgaben zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV bedient sich das Land der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW). Bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplans erfolgt eine Abstimmung mit deren Zielvorstellungen.

23 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Der Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart Die Aufstellung des Regionalverkehrsplans obliegt gemäß dem GVRS dem Verband Region Stuttgart. Er stellt dort neben dem Regionalplan und dem Landschaftsrahmenplan ein weiteres Instrument der regionalen Raumordnung dar. Der Regionalverkehrsplan baut auf dem Generalverkehrsplan des Landes auf und enthält für die Region Stuttgart auf der Basis umfangreicher Voruntersuchungen Aussagen zu organisatorischen, ordnungs- und preispolitischen Konzepten zur Verkehrsbewältigung und deren Wirkungen. Zudem werden vertiefende Aussagen zu den motorisierten Verkehren auf Straße und Schiene sowie globale Aussagen zu den nicht motorisierten Verkehrsarten (zu Fuß, mit dem Fahrrad) gemacht. Ergänzend zu Bewertung der Konzepte und Maßnahmen werden die Möglichkeiten der Verkehrsfinanzierung sowie die Finanzierbarkeit für die dringenden Infrastrukturmaßnahmen dargestellt. Der aktuell gültige Regionalverkehrsplan (RVP) wurde im März 2001 verabschiedet. Weil im RVP den immer wieder veränderten Anforderungen an den Verkehr Rechnung getragen werden muss, wird der RVP derzeit in einem dreistufigen Vorgehen aktualisiert. Um aktuelle Informationen darüber zu erhalten, welche Wege die Bewohner der Region Stuttgart zurücklegen und welche Verkehrsmittel sie dafür nutzen, fand 2009 und 2010 eine regionsweite Haushaltsbefragung statt. Sie diente dazu, die Datenbasis für den Regionalverkehr zu aktualisieren. Darauf aufbauend werden gegenwärtig die Ziele der weiteren Verkehrsentwicklung erarbeitet. In einem letzten Schritt sind konkrete Vorschläge zu Infrastrukturverbesserungen bei Schiene und Straße zu entwickeln. Gemäß ÖPNVG bildet der RVP eine Grundlage für die Nahverkehrspläne in der Region. Mit der Verabschiedung des fortgeschriebenen RVP ist im Lauf des Jahres 2014 zu rechnen.

24 14 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bisherige Nahverkehrspläne Grundlage für die vorliegende Nahverkehrsplan-Fortschreibung ist der am 25. April 2008 vom Kreistag verabschiedete zweite Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg. Die Fortschreibung erfolgt mit aktualisierten Angebots- und Nachfragedaten. Schwerpunkt dieser zweiten Nahverkehrsplan-Fortschreibung wird die Konkretisierung des vom Landkreis gewünschten ÖPNV-Angebots sein. Das überarbeitete und bereits beschlossene Linienbündelungskonzept ist integraler Bestandteil. Das Konzept wurde im Kreistag am 6. Dezember 2013 beschlossen (KT_41/2013) Luftreinhalte- und Aktionspläne im Regierungsbezirk Stuttgart In verschiedenen Städten und Gemeinden in der Region Stuttgart werden die Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe gemäß dem Bundes- Immissionsschutzgesetz 11 in unzulässiger Weise überschritten oder sind Überschreitungen in den nächsten Jahren als Folge einer bereits festgelegten Verschärfung der Grenzwerte zu erwarten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat deshalb beginnend im Jahr 2005 für nunmehr 12 Kommunen Luftreinhalte- und Aktionspläne vorgelegt, die eine Verminderung der Schadstoffbelastung zum Ziel haben. Die Pläne werden nach ca. fünf Jahren jeweils fortgeschrieben. Ein Teil der vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen betrifft in der Regel auch den öffentlichen Nahverkehr bezüglich Verkehrsangebot, Beförderungstarife oder Fahrzeuge. Diese Maßnahmen sind von den jeweils zuständigen Stellen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit umzusetzen. 11 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl I 1974, 721, 1193), neugefasst durch Bek. vom 26. September 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2006

25 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 15 2 Struktur des Untersuchungsraums 2.1 Raumstrukturelle Grundlagen Die Verkehrssituation und raumstrukturelle Gegebenheiten (wie z.b. die Verteilung von Arbeitsplätzen, Wohn- und Schulstandorten) stehen in einer engen Wechselbeziehung zueinander. Daher werden in diesem Kapitel die verkehrlich bedeutsamen strukturellen Kenngrößen zusammengestellt (die Angaben erfolgen soweit nicht anders angegeben für das Bezugsjahr 2013). Vorab ist jedoch auf die landes- und regionalplanerischen Vorgaben für den Landkreis Ludwigsburg auf der Grundlage des Landesentwicklungs- bzw. des Regionalplanes einzugehen Vorgaben von Landes- und Regionalplanung Abb. 2.1 Der Landkreis Ludwigsburg liegt im Nordwesten der Region Stuttgart. Sitz der Kreisverwaltung ist Ludwigsburg. Im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung sind zum einen die Städte Ludwigsburg und Kornwestheim und zum anderen die Städte Bietigheim-Bissingen und Besigheim als gemeinsames Mittelzentrum (Doppelzentrum) ausgewiesen. Die Stadt Vaihingen (E) ist ebenfalls als Mittelzentrum eingestuft. Die Städte Ditzingen, Gerlingen und Korntal-Münchingen werden der Kernzone Stuttgart zugeordnet. Hintergrund ist hier, dass die Stadt Stuttgart neben ihrer Funktion als Oberzentrum gleichzeitig mittelzentrale Funktionen für einen engeren Verflechtungsbereich zu erfüllen hat. Innerhalb dieser Kernzone Stuttgart bilden Ditzingen, Gerlingen und Korntal-Münchingen den Bereich Strohgäu.

26 16 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abbildung 2.1 Richtung Mühlacker (Mittelzentrum) Sersheim Vaihingen (E) Oberriexingen Eberdingen Hemmingen Richtung Leonberg (Mittelzentrum) Richtung Heilbronn (Oberzentrum) Freudental Bönnigheim Erligheim Löchgau Kirchheim (N) Besigheim Gemmrigheim Walheim Hessigheim Mundelsheim Großbottwar Oberstenfeld Sachsenheim Bietigheim- Bissingen Ingersheim Pleidelsheim Freiberg (N) Murr Benningen (N) Marbach (N) Steinheim (M) Tamm Affalterbach Markgröningen Asperg Ludwigsburg Kornwestheim Schwieberdingen Möglingen Erdmannhausen Remseck (N) Ditzingen Korntal- Münchingen Gerlingen Richtung Stuttgart (Oberzentrum) Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg Räumliche Struktur des Landkreises Ludwigsburg Gemeinde Mittelzentrum Doppelzentrum Mittelbereichsgrenze Entwicklungsachse gem. Landesentwicklungsplan Kreisgrenze April 2014

27 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 17 Von den im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Entwicklungsachsen verlaufen drei durch den Landkreis Ludwigsburg: [Stuttgart -] Kornwestheim - Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen - Besigheim [- Heilbronn] [Stuttgart -] Kornwestheim - Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen - Vaihingen (E) [-Mühlacker]. [Stuttgart -] Korntal - Ditzingen [- Leonberg - Calw]. Diese Achsen verlaufen entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene). Im Landesentwicklungsplan 2002 werden ferner sämtliche Kommunen einer von drei Raumkategorien zugeordnet. Es wird unterschieden in Verdichtungsraum Stuttgart (Kategorie 1), Randzone um den Verdichtungsraum (Kategorie 2) sowie Ländlicher Raum (Kategorie 3). Im Mittelbereich Bietigheim-Bissingen/Besigheim (im Folgenden: Bietigheim/Besigheim) fallen mit Ausnahme von Sachsenheim (Kategorie 2) alle Kommunen in die Kategorie 1. Im Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim werden ebenfalls nahezu alle Kommunen dem Verdichtungsraum (Kategorie 1) zugerechnet. Großbottwar und Oberstenfeld bilden die Ausnahme und gehören zur Kategorie 2. Im Mittelbereich Vaihingen (E) werden Sersheim und Vaihingen (E) der Kategorie 1, Eberdingen und Oberriexingen der Kategorie 2 zugeordnet. Im Bereich Strohgäu gehören alle drei Kommunen zum Verdichtungsraum (Kategorie 1).

28 18 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Strukturelle Kenngrößen Anl. 2.1 Der Landkreis Ludwigsburg umfasst ein Gebiet von 687 km². Die Einwohnerzahl beträgt (Stand Dezember 2012; Summe der aktuellsten verfügbaren kommunalen Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamts). Für den Landkreis ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 752 Einwohnern/km². Bevölkerungszahl und Bevölkerungsdichte der einzelnen Kreiskommunen sind der Anlage 2.1 zu entnehmen. Die Städte bzw. Gemeinden Asperg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen und Tamm, die an bzw. im Randbereich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Entwicklungsachse liegen, stellen ein stark verdichtetes Siedlungsgebiet dar. Hier wohnen auf knapp 17 % der Fläche 38% der Bevölkerung des Landkreises. Im weiteren Verlauf der Entwicklungsachse zeigt sich eine mäßige Verdichtung, während nordöstlich und nordwestlich von Bietigheim-Bissingen eher ländliche Strukturen vorliegen. Die Entwicklungsachse Bietigheim-Bissingen - Sachsenheim - Vaihingen (E) (- Mühlacker) prägt die Siedlungsstruktur nur in geringem Maße. Innerhalb des Mittelbereiches Vaihingen (E) liegen die Kommunen Sersheim und Vaihingen (E) auf dieser Achse. Die übrigen Bewohner des Mittelbereichs leben in zahlreichen kleinen, zerstreut liegenden Orten. Von Ludwigsburg verläuft über Freiberg (N), Marbach (N) und Steinheim (M) nach Oberstenfeld eine Linie, die zwar nicht als Entwicklungsachse ausgewiesen, aber dennoch raumprägend für den nordöstlichen Landkreis ist. Die Siedlungsflächen der einzelnen Gemeinden liegen überwiegend bzw. ausschließlich auf dieser Linie. Freiberg (N) und Marbach (N) zeigen Verdichtungsansätze, während Benningen (N), Murr, Steinheim (M), Großbottwar und Oberstenfeld eher ländlichen Charakter aufweisen. Das südöstlich an Ludwigsburg angrenzende Remseck (N) ist als Gemeinde mit Verdichtungsansätzen einzustufen. Obwohl die Teilorte Aldin-

29 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 19 gen, Neckargröningen und Neckarrems relativ nahe beieinander liegen, ist noch kein ausgeprägtes Zentrum entstanden. Der südliche Bereich Strohgäu stellt mit Ditzingen, Korntal-Münchingen und Gerlingen ein verdichtetes Siedlungsgebiet dar. Gerlingen und Korntal-Münchingen grenzen mit ihren Siedlungsflächen unmittelbar an jene der benachbarten Stuttgarter Stadtteile an. Der nördliche Bereich Strohgäu sowie die Gemeinden Hemmingen, Markgröningen und Schwieberdingen weisen Verdichtungsansätze auf. Anl. 2.1 Die Gesamtbevölkerung nimmt seit der ersten Hälfte der 90er Jahre kontinuierlich zu. Der Landkreis Ludwigsburg hat heute ca Einwohner (Stand Dezember 2012); das sind 3,8% mehr als im Jahr Hohe absolute Zunahmen sind für Remseck (3.470 Personen), Kornwestheim (1.870), Schwieberdingen (1.700), Bietigheim-Bissingen (1.330 Personen) und Korntal-Münchingen (1.050 Personen) festzustellen. Die größten relativen Einwohnerzuwächse sind in Schwieberdingen (+ 18%) und Remseck (+ 17%) zu verzeichnen. Anl. 2.2 Im Blick auf das Verkehrsgeschehen ist auch die räumliche Verteilung der Beschäftigung von Interesse. Die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer im Landkreis Ludwigsburg beträgt (Stand 2013). Diese Zahl bezieht sich auf die jeweiligen Arbeitsorte und umfasst alle Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, die Sozialabgaben entrichten müssen. Beschäftigungsschwerpunkte sind die Städte Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen. Die Städte Ditzingen, Kornwestheim, Gerlingen, Schwieberdingen, Vaihingen (E) und Korntal-Münchingen haben für den Arbeitsmarkt des Landkreises ebenfalls wichtige Bedeutung. Die Gesamtbeschäftigtenzahl des Landkreises Ludwigsburg hat sich gegenüber 2001 um oder 7% erhöht. Die stärksten absoluten Zuwächse bei den Beschäftigtenzahlen sind in Bietigheim-Bissingen ( Beschäftigte) und Ludwigsburg (+2.000) festzustellen. Am stärksten zurückgegangen ist die Beschäftigung dagegen in Markgröningen ( Beschäftigte).

30 20 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anl. 2.3 Eine wichtige Nachfragegruppe im ÖPNV sind Schüler und Auszubildende. Anlage 2.3 zeigt, von wie vielen Kindern bzw. Jugendlichen die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Schultypen besucht werden. Die höchsten Werte bei den allgemeinbildenden Schulen weisen Ludwigsburg ( Schüler), Bietigheim-Bissingen, Vaihingen (E), Marbach (N), (jeweils mehr als Schüler), Kornwestheim, Korntal-Münchingen, Remseck, Ditzingen, Besigheim, Markgröningen, Freiberg (N) und Sachsenheim (jeweils mehr als Schüler) auf. Am Beispiel von Vaihingen (E) und besonders von Marbach (N) zeigt sich, dass die Schülerzahl einer Kommune nicht nur von deren Größe, sondern auch vom Einzugsbereich der jeweiligen Schulen abhängt. Berufsschulen gibt es in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim. Zudem existieren in Ludwigsburg fünf Hochschulen.

31 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Netz- und Angebotsstrukturen Die Beziehungen, die zwischen Raumnutzungen für Wohnen, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Versorgungseinrichtungen, Erholung und den vielfältigen Landschaftsfunktionen im Verdichtungsraum, in den Randzonen und dem ländlichen Raum bestehen, erfordern eine abgestimmte und zusammenhängende Verkehrsplanung. Für die Bewältigung des Personenverkehrs sind deshalb Netz- und Angebotsstrukturen von zentraler Bedeutung. Im Folgenden werden die bestehenden Netzstrukturen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landkreises Ludwigsburg und deren Verknüpfungen dargestellt. Für den Individualverkehr werden hier das Straßennetz und die Motorisierung und für den ÖPNV die Netz- und Angebotsstrukturen im Schienen- und Busverkehr beschrieben. Im Anschluss daran werden Verknüpfungen innerhalb des ÖPNV-Netzes und wesentliche Umsteigerelationen unter Darstellung des P+R-Angebots als Bindeglied zwischen öffentlichem und individuellem Verkehr erläutert Straßennetz und Motorisierung Im Regionalplan ist für die Region Stuttgart ein Netz der regional bedeutsamen Straßen dargestellt. Dabei wird unterschieden in Straßen für den großräumigen Verkehr, Straßen für den überregionalen Verkehr und in Straßen des regionalen Verkehrs. Straßen für den großräumigen Verkehr verbinden Oberzentren untereinander oder mit Metropolregionen. Zu dieser Kategorie zählt im Landkreis Ludwigsburg ein Teilabschnitt der Bundesautobahn A 81 (Würzburg - Stuttgart - Singen) entlang der Strecke Gerlingen - Ditzingen - Korntal/Münchingen - Ludwigsburg - Freiberg (N) - Pleidelsheim - Mundelsheim. Die Länge dieses Streckenabschnitts beträgt 28,184 km.

32 22 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Straßen des überregionalen Verkehrs verbinden Oberzentren mit Mittelzentren, Mittelzentren untereinander oder Mittelzentren mit einer großräumigen Verbindung. B 10: [Pforzheim - Mühlacker -] Vaihingen (E) - Schwieberdingen - Korntal/Münchingen [- Stuttgart]; Länge im Landkreis Ludwigsburg: 23,735 km B 27: [Heilbronn -] Kirchheim (N) - Gemmrigheim - Walheim - Bietigheim/Bissingen - Tamm - Ludwigsburg - Kornwestheim [- Stuttgart]; Länge 27,806 km B 27a: Anbindung des Containerbahnhofs Kornwestheim an die A 81; Länge 4,520 km B 295: [Stuttgart-] Ditzingen [- Leonberg - Renningen - Weil der Stadt - Calw]; Länge: 4,053 km L 1100: [Stuttgart -] Remseck (N) - Marbach (N) - Großbottwar; Länge: 25,575 km L 1115: [Backnang - Aspach - ] Großbottwar - A 81 - Besigheim; Länge: 17,910 km L 1125: [Mühlacker -] Vaihingen (E) - Sersheim - Sachsenheim - Bietigheim/Bissingen - Ingersheim - Pleidelsheim - Murr; Länge: 29,095 km L 1136: [Leonberg - ] Ditzingen - Hemmingen - Eberdingen - B 10; Länge: 10,349 km L 1140: Schwiederdingen A81; Länge: 5,518 km

33 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 23 L 1142/L 1140: Ludwigsburg Remseck [ - Waiblingen]; Länge: 8,422 km L 1180: [Leonberg - ] Gerlingen-Schillerhöhe [ - Stuttgart]; Länge: 4,577 km Die Motorisierung im Landkreis Ludwigsburg hat in den letzten Jahren stark zugenommen: Der PKW-Bestand stieg von (im Jahr 2006) auf (Stand 2012). Dies ist ein Zuwachs von 13% Regional bedeutsames Radewegenetz Im Regionalverkehrsplan von 2001 wird ein regional bedeutsames Radwegenetz ausgewiesen. Dabei wird in Verbindungen Oberzentrum / Mittelzentren, Verbindungen weiterer zentraler Orte und Verbindungen mit zusätzlicher Bedeutung für den Freizeitverkehr unterschieden. Durch den Landkreis Ludwigsburg verlaufen in der Kategorie Verbindungen Oberzentrum / Mittelzentren die drei Radwege [Stuttgart ] Kornwestheim/Remseck Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen Kirchheim/Neckar [ Richtung Heilbronn] ( Neckartalweg Nord ), [Stuttgart ] Kornwestheim/Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen Vaihingen/Enz [ Richtung Pforzheim] ( Enztalweg ) und [Stuttgart ] Ditzingen [ Leonberg Renningen Weil der Stadt Richtung Pforzheim/Nagoldtal] ( Strohgäuweg ), die alle drei entlang der jeweiligen Landesentwicklungsachsen verlaufen. In der Kategorie Verbindungen weiterer zentraler Orte verlaufen durch den Landkreis folgende Radwege: [Waiblingen ] Remseck Ludwigsburg Ludwigsburg Neckarweihingen Marbach Murr Steinheim Großbottwar Oberstenfeld

34 24 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) [Backnang Großaspach ] Rielingshausen Murr Pleidelsheim Bietigheim-Bissingen Bietigheim-Bissingen Tamm Markgröningen Schwieberdingen Korntal-Münchingen Vaihingen/Enz Enzweihingen Eberdingen Heimerdingen [ Höfingen/Leonberg] Mit Wegen auf den Strecken Großbottwar Winzerhausen [Stuttgart Bad Cannstatt Max-Eyth-See ] Remseck Neckarweihingen Benningen Pleidelsheim Mundelsheim Besigheim (Neckartal) Vaihingen/Enz Enztal Bietigheim-Bissingen (Enztal) und [Backnang ] Murrtal Murr (Murrtal) gibt es im Landkreis Ludwigsburg auch Radwege der Kategorie Verbindungen mit zusätzlicher Bedeutung für den Freizeitverkehr. Neben diesen Radwegverläufen mit regionaler Bedeutung gibt es örtliche Planungsmaßnahmen. Im Regionalverkehrsplan sind geplante Radwege in den Bereichen Walheim/Kirchheim (Neckartalradweg), Besigheim/ Ottmarsheim (Anlage eines Radweges im Zuge der L 1115), Pleidelsheim/Mundelsheim (Neckartalradweg) und Enzweihingen/Ried (Rieder Tal) dargestellt.

35 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Netz- und Angebotsstruktur im ÖPNV Das ÖPNV-Netz wird durch den klassischen Linienverkehr mit Bussen und Bahnen gekennzeichnet. Busse und Bahnen werden entsprechend ihrer spezifischen Leistungsmerkmale eingesetzt und ergänzen sich zu einem integrierten Gesamtangebot. Die Schienenverkehrsmittel bedienen die Relationen mit den stärksten Verkehrsnachfragen. Regionalzüge, S-Bahnen und Stadtbahnen bilden so das Rückgrat der Verkehrsbedienung. Dem Busverkehr kommt die Funktion der lokalen Erschließung sowie Zuund Abbringerdienste zu bzw. von den Bahnen zu. Dabei überlagern sich Erschließungsaufgaben auf gemeindlicher und überörtlicher Ebene. Entsprechend den vorhandenen Verkehrsbeziehungen und im Sinne einer verkehrlichen und wirtschaftlichen Angebotsgestaltung erfordert dies eine integrierte Netzgestaltung. Ergänzend zum klassischen Linienverkehr kommen für die Bedienung schwacher Nachfragebereiche und -zeiten in geringem Umfang flexible Bedienungsformen (Ruftaxis) zum Einsatz. Im Landkreis Ludwigsburg verkehren insgesamt zehn Bahnlinien (vier Regionalbahn-, vier S-Bahn- und zwei Stadtbahnlinien), 109 Buslinien (inklusive Nachtbusse und Ruftaxis) und eine Schiffahrtslinie (Neckar- Personen-Schifffahrt NPS). Momentan gibt es im gesamten Landkreis 32 Schienenhaltestellen (davon 7 Stadtbahnhaltestellen) und 766 Bushaltestellen (Stand: August 2013). Auf der Regionalbahnlinie R61 (Strohgäubahn) werden 8 Fahrzeuge, die eine geringe Einstiegshöhe (60 cm) aufweisen, eingesetzt. Die Busunternehmen im Landkreis Ludwigsburg setzen derzeit im Linienverkehr ca. 340 Busse ein, 270 davon (78%) sind Niederflurfahrzeuge. In den nächs-

36 26 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) ten 5 Jahren sollen etwa 30 Busse hinzukommen. Der Niederflur-Anteil wird sich voraussichtlich um ca. 1% erhöhen 1. Das Fahrplanangebot (Gesamtzahl der Fahrten aller Linien) im Bahn-, Bus- und Schifffahrtsverkehr an den jeweiligen Wochentagen ist in Tabelle 2.2 dargestellt. Ein relativ großer Anteil an der Gesamtzahl der Fahrten im Schienenverkehr entfällt auf die Stadtbahnlinien U6 und U14. Deshalb wird der Stadtbahnverkehr gesondert ausgewiesen. Tab. 2.2: Gesamtzahl der täglichen Fahrten aller Verkehrslinien im Landkreis Ludwigsburg (Fahrplan 2013) Wochentag Anzahl der Fahrten im Bahnverkehr* Anzahl der Fahrten im Stadtbahnverkehr Anzahl der Fahrten im Busverkehr Anzahl der Fahrten im Schiffverkehr** Anzahl der Fahrten (Gesamt) Montag Donnerstag (Schule) Montag Donnerstag (Ferien) Freitag (Schule) Freitag (Ferien) Samstag Sonn- und Feiertage * Schienenverkehr und Stadtbahnen (ohne die Linien U6 und U14) ** nur in der Sommersaison (Mo Ruhetag; Di, Mi, Do, Sa, So+Fe je 3 Fahrten; Fr 1 Fahrt) Netz- und Angebotsstruktur im Bahnverkehr Die Entwicklungsachse Stuttgart - Bietigheim-Bissingen [- Heilbronn] wird durch S-Bahnen und Regionalbahnen bedient. Die S-Bahnen verkehren montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) von etwa 8:30 bis 14:30 Uhr im 15-Minuten-Takt sowie in den Neben- und Spätverkehrszeiten (NVZ) im 30-Minuten-Takt. Samstagnachmittags und an Sonn- und Feiertagen werden 30-Minuten-Takte angeboten. Die S- Bahnen fahren in Nächten vor Sams-, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr, wobei nachts ein Stunden-Takt angeboten wird. Die 1 Die Zahlen wurden vom VVS eigens für den aktuellen Nahverkehrsplan erhoben (Stand August 2013). Teilweise wurden von den Unternehmen keine Angaben gemacht. Dies betrifft (vermutlich wegen des zu erwartenden Wettbewerbs) insbesondere die für die nächsten fünf Jahre geplanten Zuwächse bei den Fahrzeugzahlen. Daher bestehen die dargestellten Summen zum einen Teil aus neu erhobenen Daten, zum anderen Teil aus Erfahrungswerten der 2. Nahverkehrsplan-Fortschreibung.

37 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 27 Regionalbahnlinien haben unterschiedliche Taktfrequenzen. Mit Ausnahme der Linie R11 wird aber unter der Woche (mindestens) halbstündlich gefahren. Am Wochenende und abends kommt es zu Taktausdünnungen. Die S-Bahnlinie S5 bedient die Relation Stuttgart - Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen, während die S4 von Stuttgart kommend ab Ludwigsburg über Marbach (N) nach Backnang fährt. Die S5 bedient innerhalb des Landkreises die Stationen Kornwestheim, Ludwigsburg, Asperg, Tamm und Bietigheim. Die S4 hält an den Haltestellen Kornwestheim, Ludwigsburg, Favoritepark, Freiberg (N), Benningen (N), Marbach (N) und Erdmannhausen. Abweichend vom oben geschilderten S-Bahn-Taktschema wird der Abschnitt Marbach Erdmannhausen Backnang montags bis freitags bis 20 Uhr durchgehend alle 30 Minuten und abends sowie am Wochenende stündlich bedient. Auch entfällt auf diesem Abschnitt in den Nächten auf Samstage sowie Sonn- und Feiertage der durchgehende Nachtverkehr. Die Regionalbahn R4 ergänzt das Angebot der S5 durch Regional-Züge, die im Landkreis Haltepunkte in den Gemeinden bzw. Städten Kirchheim (N), Walheim, Besigheim, Bietigheim und Ludwigsburg. Auf der Linie R4 fahren unter der Woche zwei bis drei Züge in der Stunde: Zwei stündliche Leistungen ergänzen sich zu einem gemeinsamen Halbstunden-Takt zwischen Stuttgart Hbf und Heilbronn Hbf und bedienen nördlich von Bietigheim-Bissingen alle Bahnhöfe im Landkreis Ludwigsburg. Samstagnachmittags und an Sonn- und Feiertagen wird dieses Angebot auf ein 30-/30-/60-Minuten-Taktschema reduziert. Überlagert werden diese Leistungen von zweistündlichen (zeitweise stündlichen) Zügen, die zu den meisten Zeiten zwischen Stuttgart Hbf und Heilbronn Hbf nur in Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen halten. Die Achse Stuttgart - Bietigheim-Bissingen - Vaihingen (E) wird von der Linie R5 im regionalen Nahverkehr mit den Bahnhöfen Ludwigsburg, Bietigheim, Ellental, Sachsenheim, Sersheim und Vaihingen (E) bedient.

38 28 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Das Angebot der Linie R5 setzt sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammen: Zum einen starten von Stuttgart Hauptbahnhof stündlich Regionalexpress-Züge nach Mühlacker und fahren von hier aus abwechselnd weiter nach Heidelberg oder Karlsruhe. Diese Züge halten im Landkreis Ludwigsburg an den Stationen Ludwigsburg, Bietigheim- Bissingen, Ellental, Sachsenheim, Sersheim und Vaihingen (E). Im Abschnitt Bietigheim Vaihingen (E) werden diese Züge von den Regionalstadtbahnen der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG), die von Bietigheim nach Pforzheim und weiter nach Bad Wildbad oder Wörth (Rhein) fahren, auf einen Halbstunden-Takt verdichtet. Analog zur Linie R4 wird dieser Halbstunden-Takt samstagnachmittags und an Sonn- und Feiertagen auf ein 30-/30-/60-Minuten-Taktschema reduziert, wobei auch dann stündliche Verbindungen nach Stuttgart Hbf angeboten werden. Außerdem wird die Relation Stuttgart - Vaihingen (E) mindestens zweistündlich mit InterRegioExpress-Zügen, die ohne Zwischenhalt verkehren und die Schnellfahrstrecke nutzen, bedient. Der Takt der Linien R4 und R5 wird im Berufsverkehr punktuell verdichtet. Die S-Bahn-Linien S6 und S60 fahren entlang einer regionalen Entwicklungsachse Stationen auf der Strecke Stuttgart Renningen Weil der Stadt/Böblingen an und halten innerhalb des Landkreises Ludwigsburg an den Bahnhöfen Korntal und Ditzingen. Bezüglich des Fahrplanangebotes sind die Linien S6 und S60 zwischen Renningen und Schwabstraße als eine Linie zu interpretieren. Das Linienpaar S6/S60 verkehrt montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) sowie samstags von 8:30 bis 14:30 Uhr im 15-Minuten-Takt, in den Neben- und Spätverkehrszeiten (NVZ) im 30-Minuten-Takt. Samstagnachmittags und an Sonn- und Feiertagen werden tagsüber durchgehend 30-Minuten-Takte angeboten. Die im folgenden aufgeführten Schienenbahnen haben u. a. Zu- und Abbringerfunktion: Die Regionalbahn R11 wird von der DB Regio AG betrieben und bedient die Relation Stuttgart-Untertürkheim - Kornwestheim montags bis freitags mit sechs Fahrtenpaaren. Die Strohgäubahn R61 wird von der

39 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 29 Württembergischen Eisenbahn-Gesellschaft (WEG) bedient. Diese verkehrt auf der Strecke (Weissach -) Hemmingen - Korntal und hat im Landkreis Ludwigsburg die Haltepunkte Heimerdingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Münchingen, Münchingen Rührberg, Korntal Gymnasium und Korntal. Die R61 fährt zwischen Hemmingen und Korntal montags bis freitags den Tag über im 30-Minuten-Takt, abends und am Wochenende im 60-Minuten-Takt. Die Relation Hemmingen Heimerdingen wird nur von einzelnen Zügen und im Berufsverkehr von Bussen bedient. Nach der abgeschlossenen Sanierung der Strohgäubahn sollen aber alle Züge über Hemmingen hinaus bis Heimerdingen fahren. Gerlingen ist mit der U6 direkt an das Stadtbahnnetz Stuttgarts angebunden. Die U6 verkehrt täglich im 10-Minuten-Takt, der in der SVZ auf einen 15-Minuten-Takt ausgedünnt wird. Remseck hat mit der Linie U14 über Stuttgart-Mühlhausen ebenfalls einen Stadtbahn-Anschluss. Für die U14 gilt dieselbe Fahrplanstruktur wie für die Stadtbahnlinie U6 (siehe oben). Beide Linien bieten umsteigefreie Verbindungen in die Stuttgarter Innenstadt Netz- und Angebotsstruktur im Linienbusverkehr Die Linienbusverkehre, die die Flächenerschließungsfunktion in den Haupt- und Nebenachsen sowie Ab- bzw. Zubringerfunktion von und zu den Bahnen wahrnehmen, orientieren sich im Fahrtenangebot an den vorhandenen Nachfragestrukturen bzw. am Fahrplan der korrespondierenden Bahnen. Zusätzlich ist der Busverkehr im Kreisgebiet in Einklang mit den Anforderungen des Schülerverkehrs zu bringen. Wegen der Bedürfnisse der Berufs- und Ausbildungspendler sind Buslinien mit Beziehungen zum Schienenverkehr zur Optimierung der Umsteigeverkehre auf die Fahrpläne der S-Bahnen und Regionalzüge angepasst. Im Rahmen der Buskonzepte wurde und wird jedoch grundsätzlich auf eine Vertaktung der Fahrpläne und eine Vereinheitlichung von Linienwegen Wert gelegt.

40 30 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Aufgrund der hohen Fahrgastnachfrage ergeben sich für die Stadtverkehre in Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck und Vaihingen (E) entsprechend hohe Fahrtenzahlen. Im überörtlichen Busverkehr sind als Relationen mit großen Bedienungshäufigkeiten für den Mittelbereich Bietigheim/Besigheim die Achsen Bietigheim - Großsachsenheim und Bietigheim - Löchgau - Erligheim - Bönnigheim hervorzuheben. Für den Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim sind die Relationen mit dem dichtesten Fahrtenangebot im Busverkehr auf den Netzabschnitten Ludwigsburg - Möglingen und Ludwigsburg - Remseck (N) vorhanden. Im Bereich Strohgäu besteht die dichteste Bedienung auf der Achse Schwieberdingen - Zuffenhausen - Feuerbach. Das dichteste Verkehrsangebot des regionalen Busverkehrs im Mittelbereich Vaihingen (E) befindet sich auf den Achsen Vaihingen (E) - Oberriexingen und Vaihingen (E) - Kleinglattbach. Als Ergänzung zum S-Bahn- bzw. Stadtbahnangebot verkehren an den Wochenenden im Landkreis Ludwigsburg 14 Nachtbuslinien. Die Linien knüpfen an den Bahnhöfen Zuffenhausen, Ditzingen, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Freiberg (N) und Marbach (N) an die nächtlichen Fahrten der S-Bahn-Linien S4, S5 und S6 an. Nur die Linien N3 und N52 fahren nicht als Abbringer zur S-Bahn. Die Linie N3 führt von Gerlingen direkt in die Stuttgarter Innenstadt und die Linie N52 fährt in Anschluss an die Nachtbuslinien N53 und N56.

41 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Netz- und Angebotsstruktur bei den Anrufverkehren Im Spätverkehr sowie am Wochenende werden Linienbusverkehre im Bereich Strohgäu (Ditzingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen), in Marbach sowie in Kornwestheim durch Anrufverkehre ergänzt oder ersetzt. Ähnlich den Nachtbussen steht auch hier überwiegend die Verteilung des aus den Zentren rückströmenden Verkehrs in die Fläche im Vordergrund. Anknüpfungspunkte sind dabei wichtige Bahnhöfe, wo bei Bedarf Fahrgäste des Schienenverkehrs aufgenommen und weiterverteilt werden Kollektivierter Individualverkehr Seit einigen Jahren gewinnen Formen des sogenannten kollektivierten Individualverkehrs immer größere Bedeutung. Die dahinter stehende Idee ist, Verkehrsmittel des Individualverkehrs (vorrangig Pkw und Fahrrad) für den kurzfristigen Gebrauch entgeltlich zu verleihen. Diese Mobilitätsdienstleistungen stellen, insbesondere für regelmäßige ÖPNV-Nutzer, für Fahrtanlässe, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet oder zu umständlich ist, eine sinnvolle Ergänzung dar. Während es im Bereich Carsharing bereits Angebote gibt, wird in den Jahren 2013 bis 2015 das Projekt E-2-Rad Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten realisiert. Das Projekt fördert das Ausleihen von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor, sogenannte Pedelecs. So ging am 18. Oktober 2013 die landesweit erste E-Bike-Station in Bietigheim-Bissingen in Betrieb. Die Station umfasst 10 Leih-Pedelecs und bis zu 10 Abstellplätze für private Pedelecs; sie ist rund um die Uhr geöffnet. Weitere Ausleihstationen wird es im Landkreis Ludwigsburg in Schwieberdingen, Kirchheim/Neckar, Ludwigsburg und Vaihingen/Enz geben. Der Carsharing-Anbieter Stadtmobil stellt den Bürgern der Städte bzw. Gemeinden Asperg, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Ludwigsburg und Marbach Leihwagen zur Verfügung. Das von der Daimler-Benz AG betriebene CarSharing-System car2go wurde im Jahr 2013

42 32 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) von der Landeshauptstadt Stuttgart (u. a.) auf die Stadt Gerlingen ausgeweitet. Um für die kombinierte Nutzung von Carsharing und E2-Rad Anschlussmobilität und öffentlichen Verkehrsmitteln zu werben, erhalten VVS- Stammkunden vergünstigte Konditionen Verknüpfungen Verknüpfungspunkte innerhalb des ÖPNV-Netzes Knoten- bzw. Verknüpfungspunkte sind wesentliche Elemente eines Verkehrsnetzes. Sie ermöglichen dem Fahrgast Übergänge zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln und Linien. Fahrplanabstimmungen und kurze, zuverlässige Übergänge sind für ihn von Bedeutung. Die für den Landkreis Ludwigsburg bedeutendsten Verknüpfungspunkte sind die Bahnhöfe in Bietigheim, Ditzingen, Freiberg (N), Ludwigsburg, Vaihingen (E) und Marbach (N) und außerhalb des Landkreises die Bahnhöfe in Stuttgart-Zuffenhausen und -Feuerbach. Hierbei stehen die Übergänge Bus/Schiene und Schiene/Bus im Mittelpunkt der Betrachtung. Daneben dienen die Knoten auch der Verknüpfung der Buslinien untereinander. Der Bahnhof Bietigheim bündelt Verkehrsströme aus dem Westen (Sachsenheim, Sersheim, Vaihingen (E)), aus dem Norden (aus Freudental, Erligheim, Bönnigheim), aus dem Osten (Ingersheim, Pleidelsheim) und aus den Teilorten Bietigheims in Richtung Oberzentrum Stuttgart und dient in der Gegenrichtung als Verknüpfungspunkt zu den Abbringerlinien des Mittelbereichs. An der S-Bahn-Station Ditzingen sind Übergänge zwischen der S-Bahn- Linie S6 und Bussen aus Ditzingen und den Teilorten Hirschlanden, Schöckingen und Heimerdingen, aus dem Nordosten (Münchingen, Möglingen, Ludwigsburg) sowie aus dem Süden (Gerlingen) möglich.

43 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 33 Die S-Bahn-Haltestelle Freiberg (N) bündelt Verkehrsströme aus dem Süden (Ludwigsburg), aus dem Norden (aus Pleidelsheim, Höpfigheim, Groß- und Kleingersheim) sowie aus dem noch weiter nördlich gelegenen Neckartal (Besigheim, Hessigheim, Mundelsheim) zur S4 in Richtung Oberzentrum Stuttgart und ist in der Gegenrichtung Verknüpfungspunkt zu den Abbringerlinien. Am Bahnhof in Ludwigsburg werden dem Fahrgast Übergänge zwischen den S-Bahn-, sowie RegionalExpress- und Regionalbahn-Zügen (R4, R5, S4, S5) und Bussen aus Ludwigsburg und den Ludwigsburger Teilorten, aus dem Westen (Asperg, Markgröningen, Schwieberdingen, Bereich Strohgäu) sowie aus dem Südosten (Remseck (N), Waiblingen) ermöglicht. Der Bahnhof von Vaihingen (E) ist Verkehrsknoten für den Fernverkehr (InterCity, EuroCity, InterCity-Express) und den InterRegioExpress, die beide Vaihingen (E) ohne Zwischenhalt mit Stuttgart verbinden, für den Regionalbahnlinie R5 (Heidelberg/Karlsruhe - Mühlacker - Stuttgart), die auch die Regionalstadtbahnen von Karlsruhe und Bad Wildbad nach Bietigheim beinhaltet, sowie für Busse aus den Teilorten von Vaihingen (E), aus Eberdingen (aus dem südlichen Teil des Mittelbereichs) und aus Oberriexingen und Sersheim (aus dem östlichen Teil des Mittelbereichs). Auch für Buslinien aus dem im Westen gelegenen Enzkreis dient der Vaihinger Bahnhof als Verknüpfungspunkt. Am Bahnhof Marbach (N) können Fahrgäste von den Buslinien aus den Teilorten Marbachs (Hörnle, Rielingshausen), aus Affalterbach und Backnang sowie aus dem Bottwartal (Großbottwar, Oberstenfeld, Murr, Steinheim (M)) auf die S-Bahn-Linie S4 umsteigen. In Stuttgart-Feuerbach bzw. -Zuffenhausen werden die auf der Achse Schwieberdingen - (Münchingen -) Zuffenhausen - Feuerbach gebündelten Buslinien aus Vaihingen (E) und aus Hemmingen/Eberdingen an die S-Bahn-Linien S4, S5, S6 und S60 angebunden. In Feuerbach stehen

44 34 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) auch die Stadtbahnen der Linien U6 und U13 zur Weiterfahrt in Richtung Stuttgart Stadtmitte, Gerlingen und Bad Cannstatt zur Verfügung. Auch zu anderen Stuttgarter Stadtteilen kann in Zuffenhausen (Richtung Zazenhausen, Mühlhausen, Stammheim, Burgholzhof) und Feuerbach (Botnang) mit verschiedenen Buslinien umgestiegen werden. Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV und Individualverkehr Anl. 2.4 Von Bedeutung sind weiterhin die Übergangsmöglichkeiten zwischen dem Individualverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln (P+R und B+R), wobei dies insbesondere für Schienenverkehrsmittel relevant ist. Im Landkreis Ludwigsburg gibt es an nahezu jeder Bahnstation ein Angebot an P+R-Plätzen, an denen Pkw-Fahrer ihr Fahrzeug abstellen und zur Weiterfahrt S-Bahn oder andere Züge benutzen können (siehe dazu Anlage 2.4). Die durchschnittliche Größe einer P+R-Anlage im Landkreis Ludwigsburg liegt bei 149 Stellplätzen, die größte ist am Bahnhof Vaihingen (E) mit rund 729 Plätzen. Insgesamt werden im Landkreis Ludwigsburg derzeit P+R- Stellplätze angeboten (Stand: Juni 2013), von denen die überwiegende Mehrzahl an S-Bahn-Stationen liegen. Die meisten sind ebenerdig angelegt. Parkhäuser existieren in Bietigheim, Vaihingen/Enz und Kornwestheim, in Benningen gibt es ein Parkdeck. Auch für Fahrradfahrer werden an den Bahnhöfen im Landkreis Ludwigsburg zahlreiche Einstellplätze bereitgehalten. Es sind dies derzeit 2.500, etwa 95 % davon sind überdacht. Zusätzlich gibt es gegenwärtig 312 abschließbare Fahrradboxen. Hinweise zum weiteren Ausbau von Abstellanlagen für Individualverkehrsmittel an Bahnhöfen sind in den Rahmenempfehlungen für den Ausbau von P+R und B+R im Verbundraum des VVS vom November 2005 enthalten. Ein neues Ausbauprogramm ist derzeit im Entstehen und soll neue Schwerpunkte setzen.

45 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Das Leistungsangebot im ÖPNV Die Angebotsqualität im ÖPNV wird im Wesentlichen durch folgende für den potenziellen Nutzer maßgebende Kriterien beschrieben: flächenhafte Erschließung sowie Erreichbarkeit mit den Merkmalen Bedienungshäufigkeit und Beförderungszeit. Für die ausführliche Darstellung im Rahmen der Bestandsaufnahme wird primär der Zeitbereich Montag bis Freitag (Normalwerktag) analysiert. Hinsichtlich des Wochenendverkehrs beschränkt sich die Auswertung auf den zentralen Aspekt Bedienungshäufigkeit, da im Hinblick auf die geringere Bedeutung zeitlich gebundener Fahrtzwecke (Berufsverkehr, Schülerverkehr) am Wochenende eine Analyse der für die Reisezeit ausschlaggebenden Merkmale entbehrlich erscheint. Als Datengrundlage dienen die in der Elektronischen Fahrplanauskunft [EFA] des VVS hinterlegten Fahrpläne für alle im Verbundraum verkehrenden Linien (Stand: Dezember 2013 nach Fahrplanwechsel). In die Analyse werden sowohl Linienverkehre und - soweit integriert - Anrufverkehre einbezogen Flächenhafte Erschließung Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden für den gesamten Landkreis die Einzugsbereiche aller Haltestellen dargestellt, die während des Jahresfahrplans 2014 vom Linienverkehr regelmäßig bedient wurden. Haltestellen, die nur im Schülerverkehr (oder von Ruftaxis) angefahren wurden, sind ebenfalls enthalten. Die Darstellung für den Busverkehr erfolgt in Radien von 300, 400 und 500 m. Im Schienenverkehr gilt bei Haltestellen, von denen aus Direktverbindungen ins Oberzentrum Stuttgart bestehen, ein Radius von 1000 m, bei allen anderen Schienenhaltestellen ein Einzugsbereich von 800 m (siehe hierzu auch Kapitel 4.2.1).

46 36 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anl In den Anlagen 2.5 bis 2.8 sind für die Mittelbereiche und den Bereich Strohgäu die Einzugsbereiche der Bus- und Schienenhaltestellen dargestellt Erreichbarkeit Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden mit dem Programmsystem EFA für jeden Teilort die Fahrmöglichkeiten zu den Nachbarorten bzw. zum nächstgelegenen Schienenanschluss untersucht, von dem aus Fahrten in übergeordnete Zentren möglich sind. Soweit in Einzelfällen bestehende und gesicherte Verbindungen von EFA wegen der Unterschreitung von Umsteigezeiten nicht erkannt werden, werden diese manuell nachgetragen. Für alle Fahrmöglichkeiten zwischen Quelle und Ziel wird eine durchschnittliche Beförderungszeit, d. h. die Zeit zwischen Abfahrt und Ankunft einschließlich eventueller Umsteigezeiten, sowie die Beförderungsgeschwindigkeiten ermittelt. Die Umsteigezeit umfasst mindestens die für den jeweiligen Umsteigevorgang notwendige Zeit für das Zurücklegen des entsprechenden Fußweges sowie eine Pufferzeit (von zwei Minuten) zum Ausgleich von etwaigen Verspätungen der einzelnen Verkehrsmittel. Bei der Analyse werden in jedem Teilort bis zu vier Bezugshaltestellen ausgewählt, um möglichst alle vorhandenen Linien zu berücksichtigen. Die EFA weist alle Fahrmöglichkeiten zwischen zwei Punkten aus (einschließlich Umsteigefahrten). Dabei wird nur das für den Kunden relevante Angebot ausgewertet. Wo in Einzelfällen zeitparallele Verbindungen bestehen, werden nur die jeweils schnellsten einbezogen. Existieren in einzelnen Zeitbereichen nur wenige oder keine Fahrmöglichkeiten mit dem üblichen, d. h. möglichst kurzen Linienverlauf, so bietet EFA mitunter Vorschläge mit sehr umständlichen Fahrwegen an, die für die Kunden einen überdurchschnittlich hohen Zeitaufwand mit sich bringen

47 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 37 und deshalb praktisch nicht genutzt werden. Aus diesem Grund werden entsprechende Fahrmöglichkeiten ausgefiltert und nicht für die Bestandsaufnahme verwendet Der Tarif Der Gemeinschaftstarif des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart gilt in allen regelmäßig verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln des Landkreises Ludwigsburg. Ausnahmen bestehen lediglich bei Anrufsammeltaxi- Verkehren sowie bei Sonderfahrten für Veranstaltungen 2. Allerdings strebt der Landkreis gemeinsam mit dem VVS an, die Anrufverkehre künftig vollumfänglich in das VVS-Verkehrsangebot zu integrieren und damit die Erhebung von Komfortzuschlägen abzuschaffen. Die Anwendung des Gemeinschaftstarifs durch die Verkehrsunternehmen wird in einem gesonderten Vertrag (Kooperationsvertrag) geregelt. Diese Verträge werden gemäß aktuellem EU-Recht bis zum Jahr 2019 fortgeführt. Eine Allgemeine Vorschrift gemäß EU-Verordnung Nr. 1370/2007 gibt künftig den Verkehrsunternehmen den VVS-Tarif als sog. Höchsttarif verbindlich vor.der Verbundtarif ist ein Zonentarif, d. h. der Fahrausweis gilt nicht für eine bestimmte Strecke, sondern für eine oder mehrere Zonen. Während der Gültigkeitsdauer kann man innerhalb der gewählten Zonen alle einbezogenen öffentlichen Verkehrsmittel nach freier Wahl in Richtung Fahrtziel benutzen. Sofern der VVS Übergangstarifregelungen mit anderen Verkehrsverbünden vereinbart hat bzw. noch vereinbart, sind diese Regelungen in allen regelmäßig verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln ebenfalls an- 2 Ausnahmen: Bei Ruftaxiverkehren gibt es unterschiedliche Arten von Tarifen. Im Landkreis Ludwigsburg hat der Fahrgast in der Regel für eine Fahrt mit dem Ruftaxi den jeweils gültigen VVS- Einzelfahrpreis zuzüglich eines Komfortzuschlags zu entrichten. Im Schulbusverkehr gibt es Abweichungen vom VVS-Tarif lediglich bei sogenannten Bäderfahrten, bei denen Schüler zwischen Schule und örtlichem Hallenbad gratis befördert werden. Die Aufwendungen hierfür trägt die jeweilige Kommune. Sonderverkehre gibt es z. B. bei einigen Stadtfesten. I. d. R. wird die Fahrt dann zu einem vergünstigten VVS-Fahrpreis angeboten, wobei die jeweilige Kommune die Differenz zum tatsächlichen VVS- Fahrpreis übernimmt.

48 38 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) zuwenden. Das gleiche gilt für bestehende oder künftige Anschlussticketregelungen, bei denen der VVS oder seine Nachbarverbünde Fahrpreisermäßigungen für Kunden des jeweiligen Nachbarverkehrsverbundes einräumen. Das Land Baden-Württemberg plant die Einführung eines Landestarifs. Perspektivisch soll von jedem Haltepunkt zu jedem Haltepunkt in Baden- Württemberg einschließlich etwaiger Arrondierungsgebiete in den benachbarten Bundesländern und Nationalstaaten tarifiert werden können. Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich, diesen Landestarif anzuwenden und zu vertreiben, soweit es sich nicht um Verbundbinnenrelationen oder um Relationen handelt, für die es entsprechende Übergangstarifregelungen bzw. Anschlussticketregelungen gibt.

49 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 39 3 Verkehrsnachfrage 3.1 Verkehrsmodell Für die gemäß 11 Abs. 3 ÖPNVG erforderliche Betrachtung der Verkehrsmengen im öffentlichen Verkehr und im Individualverkehr konnte auf das aktuelle Verkehrsmodell des Verbands Region Stuttgart (VRS) zurückgegriffen werden. Dieses ließ der VRS im Vorfeld der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans auf den Zeithorizont 2025 erstellen. Das Modell setzt bezüglich der Verkehrsanalyse auf dem Jahr 2010 auf. Das Verkehrsmodell basiert auf Verkehrszellen, die teilweise außerhalb der Regionsgrenzen liegen und zur Abbildung ein- und ausbrechenden Verkehre dienen. Auf den VVS-Raum entfallen 917 Zellen und auf den Landkreis Ludwigsburg 102. Das Modell ist hinsichtlich seiner Auflösung damit gut geeignet, die zu erwartende Entwicklung des motorisierten Verkehrs im überörtlichen Verkehr im kommenden Jahrzehnt zu beschreiben. Für die verkehrlichen Verflechtungen über die Regionsgrenzen hinaus wurde für das Modell auf eine landkreisscharfe Matrix zurückgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Generalverkehrsplans des Landes erarbeitet worden war. Da bei deren Erstellung Busverkehre keine Berücksichtigung fanden, ist auf ein- und ausbrechenden Relationen, die teilweise oder ganz durch Buslinien abgedeckt werden, eine Auswertung von ÖV-Anteilen nicht möglich bzw. führt nicht zu sinnvollen Ergebnissen. Aufgrund des weitgehenden Neuaufbaus des Verkehrsmodells ergeben sich zwangsläufig Abweichungen zu den in früheren Nahverkehrsplänen genannten Aufkommensdaten, die nicht allein mit dem Zeitablauf und der Strukturentwicklung erklärt werden können. Diese Unterschiede sind Folge der in den Verkehrsmodellen implizierten modellhaften Verkehrserzeugung, die je nach Verfahren und gesetzten Parametern auch zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen führt. Weitere Differenzen können auch durch unterschiedliche Grade der Vereinfachung bei der Modellie-

50 40 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) rung des Umgebungsraumes entstehen. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Nachfragedaten der früheren Nahverkehrspläne und denen des jetzigen Fortschreibungsentwurfs ist deshalb nur bedingt gegeben. Entscheidend für das jeweilige Planwerk ist die Abschätzung der zu erwartenden Entwicklung durch eine Gegenüberstellung von Verkehrsanalyse und - prognose. Durch die jeweils erfolgte Hochrechnung innerhalb desselben Verkehrsmodells ist in jedem Fall die Konsistenz des Datenbestandes garantiert. 3.2 Verkehrsanalyse Datengrundlage Der erste Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart war auf den Zielhorizont 2010 ausgelegt. Da die Fortschreibung hieran anschließt, wurde als Analysezeitpunkt ebenfalls das Jahr 2010 festgelegt. Passend hierzu bilden die Strukturdaten dieses Jahres die Basis für die Modellierung des Analysezustands. Für den Landkreis Ludwigsburg wurden dabei rund Einwohner, Arbeitsplätze und Schulplätze unterstellt. Die wichtigsten Steuer- und Eichgrößen lieferten die Ergebnisse einer Haushaltsbefragung in der Region Stuttgart aus den Jahren 2009 und 2010, Belastungswerte von Zählstellen im Straßennetz sowie Erhebungsergebnisse des VVS im öffentlichen Personennahverkehr. Dem Verkehrsmodell sind die jeweils gültigen Verkehrsnetze des Individualverkehrs und des öffentlichen Personen-Nahverkehrs für den Analysezeitpunkt hinterlegt. Die dazu passende Verkehrsnachfrage ist in getrennten Matrizen für die beiden Verkehrsarten auf der Basis der Verkehrszellen definiert. Durch eine Umlegung der jeweiligen Verkehrsströme auf die jeweiligen Netze ergeben sich dann die einzelnen Strecken- bzw. Linienbelastungen. Die dem Modell entnommenen Fahrtenzahlen beziehen sich durchweg auf den normalwerktäglichen Regelverkehr, also das mittlere, tägliche Verkehrsaufkommen von montags bis freitags.

51 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Teilraumbezogene Ergebnisse In der Regel umfasst eine Verkehrszelle jeweils einen Teilort oder geschlossenen Siedlungsbereich, lediglich bei größeren Städten sind zusammenhängende Siedlungsflächen in mehrere Verkehrszellen unterteilt. Aus methodischen Gründen sind Aussagen zum Binnenverkehr einer Verkehrszelle mit Unschärfen behaftet, da zumindest in Bezug auf den Individualverkehr hier selten empirische Daten vorliegen und Modellansätze die lokalen Eigenheiten nur unzureichend abbilden können. Für Verkehre zwischen den Verkehrszellen liefern Verkehrsmodelle auf der Basis von Struktur- und Netzdaten jedoch deutlich zuverlässigere Aussagen. Vor diesem Hintergrund sind Betrachtungen des Verkehrsaufkommens für einzelne Verkehrszellen allenfalls in Einzelfällen (z. B. bei großen Verkehrserzeugern) sinnvoll. Die Nachfrageanalyse in diesem Kapitel wird deshalb maximal auf die Ebene der Mittelbereiche heruntergebrochen, die jeweils mindestens 15 Verkehrszellen umfassen. Für die betrachteten Raumeinheiten wird jeweils der Quell-, Ziel- und Binnenverkehr analysiert, da nur bei diesen Verkehrssegmenten eine Beeinflussung durch lokale Maßnahmen im Verkehrsangebot angenommen werden kann. Durchgangsverkehre hingegen stehen zumeist mit übergeordneten Netzstrukturen in Zusammenhang, die nicht durch Nahverkehrspläne geregelt werden. Tab. 3.1 Die wichtigsten Ergebnisse der Verkehrsanalyse für den Landkreis Ludwigsburg sind in der Tabelle 3.1 zusammengefasst. Mit einem kreisweiten ÖPNV-Anteil von 17,3 % wird in Anbetracht der weiträumigen Verflechtungen im Berufsverkehr und der guten Anbindungen an das Fernstraßennetz ein vergleichsweise hoher Wert erreicht. Dies dürfte hauptsächlich auf das attraktive öffentliche Verkehrsangebot zurückzuführen sein, das für verdichtete Siedlungsbereiche häufig einen direkten Anschluss an das Schienenverkehrsnetz bereithält. Das gute Angebot auf der Schiene.

52 42 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Tabelle 3.1: Ergebnisse der Verkehrsanalyse 2010 Betrachtungsraum Verkehrsströme Aufkommen motorisierter Verkehr [Fahrten/Tag]...davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln [Fahrten/Tag] ÖV-Anteil VVS-Gebiet Gesamtverkehr ,9 %...davon Binnenverkehr ,7 %...davon Quell-/Zielverkehr ,0 % Landkreis Ludwigsburg Gesamtverkehr ,3 %...davon Binnenverkehr ,2 %...davon Quell-/Zielverkehr ,8 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,9 % Rems-Murr-Kreis Quell-/Zielverkehr ,7 % Lk Böblingen Quell-/Zielverkehr ,2 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,0 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,6 % Bietigheim-Bissingen/...davon Binnenverkehr ,0 % Besigheim...davon Quell-/Zielverkehr ,1 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: MB Ludwigsburg/Kornwh. Quell-/Zielverkehr ,9 % LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,4 % MB Vaihingen/Enz Quell-/Zielverkehr ,5 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,9 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,7 % Ludwigsburg/...davon Binnenverkehr ,9 % Kornwestheim...davon Quell-/Zielverkehr ,6 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart. Quell-/Zielverkehr ,5 % MB Bietighm.-B./Besigheim Quell-/Zielverkehr ,9 % MB Waiblingen/Fellbach Quell-/Zielverkehr ,6 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,4 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,8 % Vaihingen/Enz...davon Binnenverkehr ,9 %...davon Quell-/Zielverkehr ,3 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: MB Bietighm.-B./Besigheim Quell-/Zielverkehr ,5 % MB Ludwigsburg/Kornwh. Quell-/Zielverkehr ,9 % LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,2 % Bereich Strohgäu Gesamtverkehr ,0 %...davon Binnenverkehr ,4 %...davon Quell-/Zielverkehr ,1 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,2 % MB Leonberg Quell-/Zielverkehr ,2 % MB Ludwigsburg/Kornwh. Quell-/Zielverkehr ,7 % LH = Landeshauptstadt / Lk = Landkreis / MB = Mittelbereich

53 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 43 selbst bewirkt zudem bemerkenswert hohe Modal Split-Werte bei den radial auf die Landeshauptstadt Stuttgart ausgerichteten Verkehrsströmen. Der vergleichsweise hohe ÖV-Anteil im Binnenverkehr des Mittelbereichs Ludwigsburg/Kornwestheim belegt jedoch auch die Attraktivität des Busverkehrs in verdichteten Räumen. Die Verkehrsanalyse verdeutlicht zudem die starken verkehrlichen Verflechtungen der Mittelbereiche des Landkreises Ludwigsburg untereinander sowie zu einzelnen benachbarten Räumen außerhalb des Kreises. Dabei stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für alle Mittelbereiche eine wichtige Quelle bzw. ein wichtiges Ziel für die Verkehrsströme dar und dominiert das Verkehrsgeschehen in den unmittelbar benachbarten Bereichen Ludwigsburg/Kornwestheim und Strohgäu. Weiter bemerkenswert ist die intensive verkehrliche Verflechtung zwischen den Bereichen Bietigheim-Bissingen/Besigheim und Ludwigsburg/Kornwestheim. Unter den Landkreisen außerhalb des VVS ist der Landkreis Heilbronn der wichtigsten Verkehrspartner. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die durch die Autobahn A81 und die Regionalzuglinie R4 aus dem Heilbronner Raum sehr gut zu erreichen sind. Da die Busverbindungen, die bei Oberstenfeld die Kreisgrenze passieren, in die Modellierung des regionsübergreifenden Verkehrs nicht eingeflossen sind, dürfte der ÖV-Anteil bezüglich des Landkreises Heilbronn sogar noch etwas höher sein, als sich durch die Auswertung der Matrix ergibt Streckenbezogene Ergebnisse Die Ergebnisse der Verkehrsanalyse 2010 spiegeln die Struktur des öffentlichen Verkehrsnetzes im Landkreis Ludwigsburg klar wieder. Die mit Abstand höchsten Nachfragewerte weist die Schienenachse Ludwigsburg - Stuttgart auf, die vom regionalen Zugverkehr und von den S-Bahn- Linien 4 und 5 gleichzeitig bedient wird. Hier liegt die Querschnittsbelastung bei rund Fahrten pro Normalwerktag (Mo-Fr) an der Stuttgarter Stadtgrenze, wovon gut Fahrgastfahrten auf die S-Bahnen ent-

54 44 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) fallen. Die zweitwichtigste Verkehrsachse, die S-Bahn-Bahnstrecke Stuttgart - Leonberg, wird im Verkehrsmodell zwischen den Haltepunkten Korntal und Neuwirtshaus mit einer Belastung von rund Fahrten pro Normalwerktag dargestellt. Die Regionalzugstrecken außerhalb des S- Bahn-Bereichs erreichen Werte zwischen rund (Frankenbahn Besigheim Bietigheim-Bissingen), rund (Residenzbahn Sachsenheim - Bietigheim-Bissingen) und ca (Neubaustrecke Vaihingen/Enz - Stuttgart) normalwerktäglichen Fahrten. Die Strohgäubahn, die dem Analysenetz noch mit ihrem früheren Betriebskonzept hinterlegt ist, zeigt eine maximale Querschnittsbelastung von Fahrgastfahrten pro Normalwerktag. Im Busverkehr kommen überwiegend solche überörtliche Linien auf deutlich vierstellige Belastungswerte, die dicht besiedelte Räume mit den Regionalzug- und S-Bahn-Achsen verbinden. Dies gilt für die Regionalbusverkehre zu den Verkehrsknoten Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Marbach ebenso wie für jene zu den Knoten Ditzingen und Freiberg. Auch die Nachfrage der Busverkehre zwischen Schwieberdingen und Stuttgart- Zuffenhausen summiert sich auf mehr als Fahrgastfahrten pro Normalwerktag. Innerstädtische Linien und Linienabschnitte können zwar ebenfalls ähnlich hohe Nachfragedaten aufweisen, die relativ grobe Verkehrszelleneinteilung des Verkehrsmodells erlaubt hierzu allerdings nur in Sonderfällen noch zuverlässige Aussagen. 3.3 Verkehrsprognose Datengrundlage Analog zum ersten Regionalverkehrsplan mit einem Planungshorizont von 15 Jahren ( ) hat der VRS auch für dessen Fortschreibung diesen Betrachtungszeitraum gewählt. Für den Zeithorizont 2025 spricht zudem, dass aus heutiger Sicht auch die vollständige Umsetzung des Projekts Stuttgart 21, das erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsnetz im

55 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 45 ÖPNV haben wird, in der Prognosesituation sicher unterstellt werden kann. Die Hochrechnung der Gesamtverkehrsmenge auf den Prognosezeitpunkt fußt im Wesentlichen auf der anzunehmenden Veränderung der Strukturdaten. Bezüglich der künftigen Einwohnerzahlen wurde hier auf aktuelle Prognosen des Statistischen Landesamts sowie des Statistischen Amts der Landeshauptstadt Stuttgart, in Einzelfällen auch auf Angaben einzelner Kommunen, zurückgegriffen. Bei den Arbeitsplatzzahlen wurde im Eckwert von einer weitgehenden Konstanz des Angebots ausgegangen, die Verteilung auf die einzelnen Verkehrszellen aber unter Berücksichtigung der Entwicklung großer Gewerbestandorte sowie sonstiger kommunalen Angaben modifiziert. Auch die Schülervorausrechnung des Statistischen Landesamts floss in die Strukturdatenprognose ein. Für den Landkreis Ludwigsburg wurden somit letztlich Einwohner ( ), Arbeitsplätze ( ) und Schulplätze ( ) für den Prognosehorizont angenommen Teilraumbezogene Ergebnisse Tab. 3.2 Für die Auswertung bzw. Darstellung der Ergebnisse der Verkehrsprognose gelten die in Kap enthaltenen Hinweise zur Verkehrsanalyse entsprechend. Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Prognoserechnung für den Landkreis Ludwigsburg gibt Tabelle 3.2. Trotz des nur minimalen Anstiegs bzw. der teilweisen Rückgänge bei den Strukturdaten weist die Prognoserechnung für den Landkreis insgesamt ein Verkehrswachstum im motorisierten Verkehr von etwa 1,7 % bis 2025 auf, das sich aus einer stärkeren Zunahme des Quell- und Zielverkehrs (+ 5,3 %) und einer leichten Abnahme des Binnenverkehrs (- 1,0 %) zusammensetzt. Der Rückgang des Binnenverkehrs wird dabei ausschließlich durch Verluste im öffentlichen Verkehr verursacht, die weit überwiegend eine Folge der sinkenden Schülerzahlen sind. Aus diesem Grund

56 46 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) ergibt sich trotz einer verbesserten Angebotssituation gegenüber 2010 (S4, Ausbau Strohgäubahn) sogar ein Absinken des ÖV-Anteils im Binnenverkehr. Das errechnete Wachstum des Quell- und Zielverkehrs dürfte im Wesentlichen mit der gewerblichen Entwicklung in Zusammenhang stehen, die neben der leichten Zunahme an Arbeitsplätzen tendenziell auch eine Konzentration der Entwicklung auf Schwerpunkte enthält. Der überwiegend zu beobachtende, teilweise deutliche Anstieg des ÖV-Anteils am Quell- und Zielverkehr aus bzw. in die Landeshauptstadt Stuttgart hängt mit dem Projekt Stuttgart 21 und den dort vorgesehenen Verbesserungen im öffentlichen Verkehrsangebot zusammen.

57 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 47 Tabelle 3.2: Ergebnisse der Verkehrsprognose 2025 Betrachtungsraum Verkehrsströme Aufkommen motorisierter Verkehr [Fahrten/Tag]...davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln [Fahrten/Tag] ÖV-Anteil Prognose 2025 ÖV-Anteil Analyse 2010 (aus Tab. 3.1) VVS-Gebiet Gesamtverkehr ,8 % 19,9 %...davon Binnenverkehr ,5 % 20,7 %...davon Quell-/Zielverkehr ,4 % 13,0 % Landkreis Gesamtverkehr ,2 % 17,3 % Ludwigsburg...davon Binnenverkehr ,2 % 16,2 %...davon Quell-/Zielverkehr ,0 % 18,8 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,6 % 31,9 % Rems-Murr-Kreis Quell-/Zielverkehr ,5 % 4,7 % Lk Böblingen Quell-/Zielverkehr ,0 % 10,2 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,6 % 5,0 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,9 % 13,6 % Bietigheim-Biss./...davon Binnenverkehr ,7 % 10,0 % Besigheim...davon Quell/Zielverkehr ,3 % 16,1 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: MB Ludwigsburg/Kwh. Quell-/Zielverkehr ,4 % 11,9 % LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,2 % 44,4 % MB Vaihingen/Enz Quell-/Zielverkehr ,5 % 7,5 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,0 % 5,9 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,1 % 18,7 % Ludwigsburg/...davon Binnenverkehr ,4 % 22,9 % Kornwestheim...davon Quell-/Zielverkehr ,4 % 15,6 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,8 % 33,5 % MB Bietighm./Besighm. Quell-/Zielverkehr ,4 % 11,9 % MB Waiblingen/Fellb. Quell-/Zielverkehr ,6 % 4,6 % Lk Heilbronn Quell-/Zielverkehr ,2 % 4,4 % Mittelbereich Gesamtverkehr ,5 % 12,8 % Vaihingen/Enz...davon Binnenverkehr ,5 % 13,9 %...davon Quell-/Zielverkehr ,5 % 12,3 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: MB Bietighm./Besighm. Quell-/Zielverkehr ,5 % 7,5 % MB Ludwigsburg/Kwh. Quell-/Zielverkehr ,1 % 13,9 % LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,0 % 35,2 % Bereich Strohgäu Gesamtverkehr ,2 % 17,0 %...davon Binnenverkehr ,9 % 12,4 %...davon Quell-/Zielverkehr ,5 % 18,1 % Wichtigste Ziele bzw. Herkünfte des Quell- und Zielverkehrs: LH Stuttgart Quell-/Zielverkehr ,2 % 24,2 % MB Leonberg Quell-/Zielverkehr ,5 % 16,2 % MB Ludwigsburg/Kwh. Quell-/Zielverkehr ,0 % 9,7 % LH = Landeshauptstadt / Lk = Landkreis / MB = Mittelbereich

58 48 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Die einzelnen Mittelbereiche nehmen an der Gesamtentwicklung in unterschiedlichem Umfang teil. Während Ludwigsburg/Kornwestheim und Bietigheim-Bissingen/Besigheim noch Verkehrszunahmen verzeichnen, zeigt sich der Mittelbereich Vaihingen/Enz stabil. Der Rückgang des Schülerverkehrs macht sich mit einem Absinken des ÖV-Verkehrsaufkommens im Binnenverkehr jedoch in allen Bereichen bemerkbar. Eine Kompensation durch eine höhere Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs im Quell- und Zielverkehr gelingt jedoch wiederum nur im Mittelbereich Bietigheim-Bissingen/Besigheim sowie im Bereich Strohgäu. In den Mittelbereichen Ludwigsburg/Kornwestheim und Vaihingen/Enz nimmt die ÖPNV- Nachfrage daher insgesamt leicht ab Streckenbezogene Ergebnisse Veränderungen in den Streckenbelastungen im Landkreis Ludwigsburg ergeben sich hauptsächlich durch das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart Ulm. Insbesondere das in diesem Zusammenhang deutlich verbesserte Regionalzugangebot führt in diesem Teilnetz zu beachtlichen Nachfragesteigerungen, die teilweise allerdings auch aus Verlagerungen aus dem S-Bahn-Netz herrühren. Die Belastungen des Schienenkorridors Ludwigsburg - Stuttgart erhöht sich beispielsweise um gut normalwerktägliche Fahrgastfahrten. Da gleichzeitig die S-Bahnen etwa Fahrten an die Regionalzugverkehre abgeben, steigt deren Querschnittsbelastung um normalwerktägliche Fahrgastfahrten an. Die S-Bahn-Linie 6 wird nicht durch Regionalzüge überlagert und gewinnt deshalb östlich von Korntal etwa Fahrten hinzu. Positiv entwickelt sich auch die Strohgäubahn, wo der unterstellte Ausbau am nachfragestärksten Querschnitt eine um 700 Fahrten steigende Belastung erwarten lässt. Der überörtliche Busverkehr muss wegen des Absinkens der Schülerzahlen nahezu flächendeckend Fahrgastverluste hinnehmen. Diese Nachfragerückgänge erreichen bis 2025 eine Größenordnung von etwa 10 %.

59 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Demographische Entwicklung Aufgrund der anhaltend geringen Geburtenrate in Deutschland bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung der Einwohner wird die Zahl junger Menschen mittelfristig zurückgehen, während die Zahl alter und hochbetagter Menschen kontinuierlich ansteigen wird. Diese bundesweit zu erwartende demographische Entwicklung wird sich im Landkreis Ludwigsburg ebenfalls bemerkbar machen. Von diesem Trend bleibt auch der ÖPNV nicht unbeeinflusst. Zum einen führt die Abnahme junger Menschen unmittelbar zu einem Rückgang des Schülerverkehrs, der auch in der Verkehrsprognose (vgl. Kap. 3.3) bereits seinen Niederschlag findet. Zum anderen wandeln sich mit dem ansteigenden Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung und der Zunahme der Gruppe der Senioren möglicherweise die Anforderungen an den ÖPNV. Beide Effekte sind bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsangebots zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Schülerverkehrs sind die Auswirkungen zumindest auch zahlenmäßig abschätzbar. Bis 2012 waren die Schülerzahlen an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen, die die Nachfrage im Schülerverkehr im Wesentlichen beeinflussen, noch recht stabil. Parallel zur flächendeckenden Umsetzung des 8-jährigen Gymnasiums schlägt seither auch der schon länger bemerkbare Rückgang der Grundschüler auf die weiterführenden Schularten durch. Zum Schuljahr 2012/2013 sank die Schülerzahl an diesen Schulen schlagartig um gut Schüler (-3,7 %). Bis zum Jahr 2020 wird sich dieser Schwund auf knapp Schüler (-16,2 %) aufsummieren. Weiterreichende Vorausrechnungen des Statistischen Landesamts liegen derzeit nicht vor. Auch wenn gelingt, künftig noch mehr Studierende und Erwachsene für die Nutzung des Nahverkehrs zu gewinnen, so werden solche Zuwächse die Schrumpfung des Teilmarkts Schülerverkehr auf keinem Fall kompensieren können. Rückgänge im ÖPNV-Verkehrsaufkommen sind deshalb zumindest außerhalb städtischer Bereich kaum zu verhindern. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass sinkende Schülerzahlen auch zu Veränderungen bei den Schul-

60 50 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) standorten (Schließungen, Verlagerungen, Fusionen, Kooperationen etc.) führen werden. Ebenso beeinflusst die Einführung von Gemeinschaftsschulen die Schullandschaft. In der Folge ist daher auch mit einer Verlagerung von Schülerströmen und fallweise zusätzlichen Schülerverkehren zu rechnen, die die dargestellten Nachfragerückgänge zumindest teilweise abmildern. Die jüngste Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamts aus dem Jahr 2008 lässt für den Landkreis Ludwigsburg eine Abnahme des Anteils junger Menschen bis 20 Jahre an der Gesamtbevölkerung von 20,1 % (2012) auf 18,7 % (2020) erwarten, dies entspricht einem Ausscheiden von rund Personen aus dieser Altersklasse. Gleichzeitig steigt zwischen 2012 und 2020 der Anteil der über 60-jährigen von 25,3 % auf 28,4 % ( Personen) an. Im Gegensatz zur Schülerthematik sind die Auswirkungen der Veränderungen in der Altersstruktur der erwachsenen Bevölkerung jedoch deutlich schwerer vorherzusagen, da weniger künftige Mengen als vielmehr das künftige Verhalten, insbesondere das der Senioren, zu prognostizieren ist. In der Verkehrswissenschaft besteht aber weitgehende Einigkeit, dass kommende Seniorengenerationen ein verändertes Verkehrsverhalten gegenüber den heutigen Senioren an den Tag legen werden. Sie sind überwiegend an eine freizügige Nutzung von Individualverkehrsmitteln gewöhnt und werden diese Praxis wohl bis ins hohe Alter fortführen. Zudem gleicht sich der Führerscheinbesitz älterer Frauen immer mehr der Besitzquote älterer Männer an. Die Marktchancen des ÖPNV bei der Gruppe der Senioren wird dies sicherlich nicht verbessern, obwohl eine ÖPNV-Nutzung möglicherweise vor allem bei zunehmenden altersbedingten körperlichen Beeinträchtigungen in Betracht gezogen wird. Der traditionelle öffentliche Nahverkehr wird aus Kostengründen diesen Herausforderungen wohl nur teilweise gerecht werden können. Zwar kommen die Bemühungen um ein barrierefreies Verkehrsangebot gerade auch älteren Menschen zugute. Den zu erwartenden Wünschen nach einer Verkürzung von Zu- und Abgangswegen zu bzw. von den Haltestellen oder nach Beförderungsangeboten für kurze Weg-

61 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 51 strecken müsste jedoch durch eine größere Netzdichte entsprochen werden. Angesichts stagnierender oder gar sinkender Fahrgastzahlen dürfte dies flächendeckend jedoch wirtschaftlich kaum vertretbar sein. Derartige Bedarfe können zukünftig teilweise durch gemeindliche und ggf. ehrenamtliche Initiativen erfüllt werden können (vgl. Kapitel 4.1.2).

62 52 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 4 Generelle Zielsetzungen Der öffentliche Nahverkehr leistet im Landkreis Ludwigsburg einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Mobilität aller Bürger. Er ist damit ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge und gleichzeitig für die weitere Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung von erheblicher Bedeutung. Seine Rolle im Gefüge der Verkehrsträger soll deshalb auch künftig gestärkt und seine Attraktivität insbesondere als Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter gesteigert werden. 4.1 Zielsetzungen zur Gesamtentwicklung (Leitbild) Verkehrsnachfrage Die Verkehrsnachfrage im öffentlichen Verkehr soll nach Möglichkeit weiter erhöht, zumindest aber auf dem heutigen Niveau gesichert werden. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung mit mittelfristig sinkenden Einwohner- und Schülerzahlen erfordert bereits eine Stabilisierung der Fahrgastnachfrage eine Steigerung des Anteils der mit dem ÖV zurückgelegten Fahrten (Modal Split). Gerade der absehbare Rückgang des Schülerverkehrs, der traditionell eine wichtige Nachfragegruppe für die Auslastung des Nahverkehrs darstellt, erfordert hier das verstärkte Bemühen um andere Verkehrssegmente wie Berufs-, Besorgungs- und Freizeitverkehr. Insbesondere im Freizeitverkehr werden hier noch größere Marktchancen gesehen, da die potenziellen Fahrgäste in diesem Nachfragesegment in ihrer Zielwahl relativ flexibel sind und somit Fahrtziel und ÖPNV-Angebot noch gut in Übereinstimmung gebracht werden können. Neben der besseren Auslastung vorhandener Linienverkehre durch Werbemaßnahmen o- der besondere Tarifangebote kommen dabei auch spezielle Angebote für Ausflügler in Betracht. Dabei sind sowohl saisonale und/oder auf Wochenend- und Feiertage beschränkte Sonderlinien zu touristischen Zielen wie auch ein ggf. ebenfalls temporär erweiterter Service im Rahmen des nor-

63 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 53 malen Linienverkehrs (Fahrradmitnahme, akustische Reisebegleitung, etc.) denkbar. Bei den von Erwachsenen dominierten Verkehrssegmenten spielt zudem der Wettbewerb mit dem privaten Pkw eine herausragende Rolle. Der ÖPNV wird hier nur dann seine Chancen wahren können, wenn er sein Angebot eng an den Anforderungen des Verkehrsmarktes ausrichtet. Dies bedeutet zum einen die Überprüfung und eventuelle Anpassung des Bedienungsangebots an die Nachfragepotenziale als Daueraufgabe, zum anderen das kontinuierliche Bemühen um eine hohe Beförderungsqualität. Die Beförderungstarife sollen akzeptabel und marktorientiert festgesetzt werden. Der Landkreis Ludwigsburg wird sich in diesem Sinne für eine marktgerechte Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots einsetzen Demographische Einflüsse Die bundesweit zu erwartende demographische Entwicklung wird auch im Landkreis Ludwigsburg ihren Niederschlag finden. Das bedeutet auch hier längerfristig eine schrumpfende Bevölkerung, einen Rückgang der Zahl der Jugendlichen und damit auch der Schüler sowie einen Anstieg des Anteils älterer Menschen. Während die sinkenden Einwohner- und Schülerzahlen sich primär auf das Verkehrsaufkommen und damit ggf. auf die Bedienungshäufigkeiten auswirken können (vgl. Kap ), ergeben sich aus der Alterung der Bevölkerung möglicherweise erhöhte Anforderungen an die Erschließungs- und Beförderungsqualität (vgl. Kap. 3.4). Einem Teil dieser Anforderungen kann sicherlich mit der ohnehin notwendigen Berücksichtigung des Aspekts Barrierefreiheit (vgl. Kap ) entsprochen werden. Wünsche nach einer deutlichen Verkürzung von Zu- und Abgangswegen zur bzw. von der Haltestelle oder die Abdeckung von kurzen, zumeist innerörtlichen Wegen durch ein Beförderungsangebot wird der ÖPNV außerhalb städtischer Bereiche jedoch nur in Einzelfällen erfüllen können. Eine derartige Individualisierung der Beförderungsangebote widerspräche der systemimmanenten Bündelung von Nachfrageströmen und dürfte üblicherweise auch die durch den Zwang zur Wirtschaftlichkeit

64 54 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) gegebenen Grenzen eines noch vertretbaren Betriebsaufwands sprengen. Soweit dennoch vor Ort ergänzende Angebote für notwendig erachtet werden, kommen hier auch kommunale oder ehrenamtliche Ansätze (z. B. Bürgerbusse) sowie die Ausweitung flexibler Bedienungsformen (z. B. Ruftaxis) in Betracht Barrierefreiheit Das im Jahr 2002 verabschiedete Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert in 4 Barrierefreiheit als Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Die Verkehrsinfrastruktur, die Fahrzeuge und die Verkehrsangebote im öffentlichen Personennahverkehr sollen deshalb so geplant und gestaltet werden, dass eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht wird. Dies betrifft insbesondere die Zugänglichkeit der Fahrzeuge sowie die Bereitstellung von Informationen zur Nutzung der Angebote. Ein barrierefreier ÖPNV kommt nicht nur behinderten Menschen, sondern insbesondere auch älteren oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen, werdenden Müttern, Kindern und Fahrgästen mit kleinen Kindern, Kinderwagen, Fahrrädern oder Traglasten zugute. Außerdem kommt es infolge verringerter Fahrgastwechselzeiten zu einer Stabilisierung der Fahrpläne. Das novellierte Personenbeförderungsgesetz fordert in 8 (3) für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Landkreis ist bemüht, dieser gesetzlichen Verpflichtung in seinem Zuständigkeitsbereich und im Rahmen seiner Möglichkeiten kontinuierlich nachzukommen. So ist bei der Vergabe von Linienverkehren künftig für den Regelfahrplan grundsätzlich der Einsatz von Fahrzeugen zu fordern, die im Zusammenspiel mit entsprechend ausgestatteten Haltestellen einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erlauben.

65 Abbildung 4.1 Priorisierung von Bushaltestellen im Landkreis Ludwigsburg für den barrierefreien Ausbau Häfnerhaslach Dorfbrunnen Roßwag Sporthalle Gündelbach Pfarrhaus Rathaus Aurich Ortsmitte Nußdorf Martinstraße Kleinglattbach Grundschule 1 Bietigheim-Bissingen Bahnhof Bissingen Rathaus Kronenzentrum Krankenhaus Metterz. Kindergarten Gröninger Weg Ellental Schwarzwaldstraße Theo-Lorch-Werkstätten Vaihingen Bahnhof Stadthalle Grabenstraße Krankenhaus Eberdingen Hochdorfer Straße Ochsenbach Kirche Hohenhaslach Steige Horrheim Marktplatz Enzweihingen B10 Riet Dorfplatz Hochdorf Rathaus Heimderdingen Wiesenäckerstr. Spielberg Ochsen Sersheim Sedanstraße Oberriexingen Roter Baum Hirschlanden Rathausplatz Freudental Post Hemmingen Rathaus Schöckingen Rose Bönnigheim Am Schloss Schulzentrum Erligheim Löchgau Wette Kleinsachsenheim Bietigheimer Straße Markgröningen Behindertenheim Klinik/Schule Bildungszentrum Mitte/Wernerstr Hardthof Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Unterriexingen Glemsbrücke Ditzingen Bahnhof Autenstraße Untermberg Am Türmle Schwieberdingen Mitte Glemstal Gerlingen Rathaus Schillerhöhe Klinik Hohenstein Post Kirchheim Bahnhof Hofen Besigheim Bahnhof Jahnstraße Asperg Bahnhof Stadtmitte Münchingen Stiegelplatz 1 Tamm Bahnhof Ulmer Straße Korntal Bahnhof Gemmrigheim Papierfabrik Großingersheim Tiefengasse Kallenberg Lackfabrik Hessigheim Gartenstraße Kleiningersheim Blumenstraße Möglingen Hindenburgstraße Kornwestheim Bahnhof Hallenbad Freiberg Bahnhof Stadtzentrum Bilfinger Straße Beihinger Platz 3 Legende Ottmarsheim Rathaus Mundelsheim Lange Straße Pleidelsheim Wiegehalle Pattonville Berufsschule Realschule Mitte Winzerhausen Raiffeisenstraße Höpfigheim Talstraße Murr Blattert Poppenweiler Zehntscheuer Hochdorf Wilhelmsplatz Neckargröningen Stadtbahn Großbottwar Rosenplatz Kleinbottwar Steinheim Bahnhof Erdmannhausen Rathaus Affalterbach Waage Neckarrems Kelterschule Aldingen Schlosshof Hochberg Alexandrinenpl. Haltestelle ist bereits barrierefrei ausgebaut (Bordsteinhöhe mind. 18 cm) 2 Haltestelle ist noch nicht barrierefrei ausgebaut Gronau Schule Oberstenfeld Rathaus Hof und Lembach Sauserhof Rielingshausen Hauptstraße Birkhau Prevorst Feuerwehr 2 Marbach Bahnhof Stadionhalle König-Wilhelm-Platz Schillerhöhe Krankenhaus Hochhaus Wolfsölden 3 Ludwigsburg Arsenalplatz Bahnhof Bottwartalstraße Breuningerland Dorfstraße/Möglinger Str. Danziger Straße Friesenstraße Karlshöhe Kreisberufsschule Klinikum Landratsamt Netzestraße Rathaus Rundsporthalle Tammer Straße Wendeplatte Theo-Lorch-Werkstätten Aldinger Straße

66 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 57 Um den Zugang zum Schienenverkehr so einfach wie möglich zu gestalten, werden neue Schienenhaltepunkte grundsätzlich barrierefrei errichtet. Vorhandene Stationen sollen, soweit die Zugangsanlagen noch Defizite aufweisen, mit entsprechenden Einrichtungen nachgerüstet werden. Auf Gemarkung des Landkreises Ludwigsburg sind bei sämtlichen S-Bahnen die Stationen barrierefrei zu erreichen. An den Bahnhöfen Ludwigsburg, Kornwestheim und Korntal müssen allerdings die Zugänge zu Bahnsteigen, an denen Regionalzüge halten, noch barrierefrei zugänglich gemacht werden, um mobilitätseingeschränkten Menschen einen ungehinderten Zugang zu den betreffenden Bahnlinien zu verschaffen. Niederflurfahrzeuge können im Busverkehr das Ein- und Aussteigen erleichtern und beschleunigen. Der Anteil der Niederflur- bzw. Low-Entry- Busse an allen im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen beträgt im Landkreis Ludwigsburg rund 78 % (Stand August 2013). Im Zuge der Neuund Ersatzbeschaffung von Bussen sollen die Verkehrsunternehmen den Anteil an Niederflurfahrzeugen in ihrer Fahrzeugflotte kontinuierlich erhöhen. Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Verwendung von Fahrzeugen kann für Verstärker-, Sonder- und Ersatzfahrten von diesem Grundsatz abgewichen werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass auch die anzufahrenden Haltestellen einen ebenerdigen Ein- und Ausstieg ermöglichen sollten. Insbesondere beim Neu- bzw. Umbau von Haltestellen sind angeglichene Bordsteinkanten und weitgehend stufenlose Zugänge und Blindenleitstreifen anzustreben. Auch wenn von Bussen befahrene Straßenzüge umgestaltet werden, sollte die barrierefreie Umrüstung der betroffenen Bushaltestellen direkt berücksichtigt werden. Der Um- und Ausbau von Haltestellen fällt in der Regel in kommunale Baulast und entzieht sich daher dem direkten Einfluss des Landkreises. Im Rahmen der Nahverkehrsplanerstellung wurde unter Beteiligung der Kommunen und Verkehrsunternehmen eine Priorisierung von Haltestellen,

67 58 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) an denen ein barrierefreier Ein- und Ausstieg besonders notwendig ist, vorgenommen. Dabei kamen folgende Kriterien zum Tragen: Eine barrierefreie Haltestelle je Teilort In jedem Teilort sollte mindestens eine Haltestelle barrierefrei ausgebaut sein. In der Regel wurde die Haltestelle mit dem höchsten Fahrgastaufkommen ausgewählt. Barrierefreie Haltestellen an Einrichtungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität frequentiert werden Krankenhäusern und Behindertenwerkstätten (oder ähnlichen Einrichtungen) wurde jeweils eine Haltestelle zugeordnet, die barrierefrei ausgebaut werden sollte. Gut frequentierte Haltestellen Alle Haltestellen mit und mehr Ein-, Aus- und Umsteiger je Normalwerktag sollten barrierefrei ausgebaut werden. Abb. 4.1 Der Landkreis Ludwigsburg empfiehlt den jeweiligen Kommunen, Planungen für entsprechende Ausbauten der priorisierten Haltestellen vorzunehmen. Die priorisierten Haltestellen sowie deren derzeitiger Ausbauzustand (Stand März 2014) ist der Abbildung 4.1 zu entnehmen.

68 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Umweltschutz Aufgrund der Bündelung von Beförderungswünschen kann der ÖPNV Beförderungsleistungen mit vergleichsweise niedrigem Energieeinsatz und entsprechend geringem Schadstoffausstoß erbringen. Er vermag damit sowohl zur Lösung lokaler Umweltprobleme (hohe Feinstaub- oder Stickoxidbelastungen) als auch zur Minderung globaler Effekte (Klimaveränderung) beizutragen. Zur Erreichung von Umweltzielen strebt der Landkreis Ludwigsburg deshalb eine weitere Verlagerung von Fahrten im motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel an. Gleichzeitig ergibt sich damit allerdings die Verpflichtung, innerhalb des öffentlichen Nahverkehrs alle technischen und wirtschaftlich vertretbaren Optionen zum Schutz der Umwelt wahrzunehmen. Wegen dieser Vorbildfunktion des ÖPNV sind die Verkehrsunternehmen aufgefordert, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verschärfte Emissionsgrenzwerte frühzeitig einzuhalten und die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes bei den Fahrzeugen zu nutzen. Die Vorgaben eventueller Luftreinhaltepläne müssen beachtet werden. Da die Benutzung des ÖPNV immer auch Zu- und Abgangswege zu bzw. von den Haltestellen mit sich bringt, ist hier das Augenmerk auch auf die dabei am häufigsten genutzten, gleichfalls umweltfreundlichen Verkehrsarten Fuß- und Radverkehr zu richten. Mit einer attraktiven Gestaltung der Zu- und Abgangswege sowie der Bereitstellung günstig gelegener und gut ausgestatteter, möglichst überdachter (und idealerweise ergänzt durch abschließbare) Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl sollte die umweltschonende Abwicklung des Vor- und Nachlaufs von ÖV-Fahrten gefördert werden. Idealerweise stehen ergänzend auch abschließbare Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.

69 60 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Wirtschaftlichkeit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich zu erbringen (siehe 8 Abs. 4 PBefG). Bei der Erstellung des Verkehrsangebots im öffentlichen Nahverkehr wird eine höchstmögliche Produktivität angestrebt, um Spielräume für Angebotsverbesserungen zu schaffen. Von den Verkehrsunternehmen wird erwartet, dass sie an der Optimierung des Gesamtsystems konstruktiv mitwirken und insbesondere vorhandene Synergien nutzen. Solche Synergien sollen durch Kooperationen zwischen Verkehrsunternehmen, aber auch durch die Optimierung von Teilnetzen oder den Abbau paralleler Bedienungen aktiviert werden. Zur Sicherstellung einer hohen Wirtschaftlichkeit ist das vorhandene Fahrtenangebot auch an der vorhandenen Fahrgastnachfrage zu messen. Dabei soll grundsätzlich eine Belegung von durchschnittlich mindestens 5 bis 10 Fahrgästen pro Fahrt vorliegen, um die Einrichtung eines neuen oder die Beibehaltung eines bestehenden Leistungsangebots befürworten zu können. Dies gilt auch bei Verkehrsverbesserungsmaßnahmen auf funktional eigenständigen Linienabschnitten. Wird dieser Grenzwert dauerhaft unterschritten, ist in der Regel bei vom Landkreis bezuschussten Verkehren eine angemessene Reduzierung der Verkehrsleistung anzustreben, wobei die Belange des Schüler- und Ausbildungsverkehrs sowie betriebliche, insbesondere umlaufbedingte Aspekte zu berücksichtigen sind und insgesamt wirtschaftlich sinnvolle Lösungen realisiert werden sollen. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen sollen bei Verfehlung der Mindestbesetzung die Möglichkeiten für Umschichtungen bzw. Verlagerungen von Verkehrsleistungen in nachfragestärkere Zeitlagen oder Relationen geprüft werden. Um eine hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen, kommen für Räume und Zeiten geringer Verkehrsnachfrage auch Anruf-Verkehre in Betracht. Dies gilt insbesondere für solche Fahrtenangebote, die zur Gewährleistung eines

70 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 61 Mindeststandards sinnvoll erscheinen, bei denen aufgrund der strukturellen Randbedingungen aber gleichwohl keine regelmäßige Inanspruchnahme zu erwarten ist. Um eine bestmögliche Akzeptanz solcher Angebote zu erreichen, sollen die Konditionen für ihre Nutzung verbundweit möglichst einheitlich gestaltet werden Finanzierung Ausgaben des Landkreises für den ÖPNV Wenngleich innerhalb des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart mit rund 59% ein bundesweit respektabler Kostendeckungsgrad erreicht wird, so bedeutet dies umgekehrt, dass ca. 41% des Aufwands für die Leistungserstellung aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden muss. Auch der Haushalt des Landkreises Ludwigsburg ist hierdurch erheblich und in zunehmendem Maße belastet. Die jährlichen Gesamtausgaben des Landkreises für den ÖPNV setzen sich hierbei im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen: Ausgaben für die Schülerbeförderung, Finanzierungsbeteiligung an der Verbundstufe I (Verbundlastenausgleich), Betriebskostenumlage des VRS (für die Verbundstufe II und den Ausbau der S-Bahn), Zuweisungen an die VVS GmbH im Rahmen des Gesellschafterstatus, Verkehrslastenausgleich an die Landeshauptstadt Stuttgart, Komplementärmittel für den Ausbau des S-Bahn-Systems (z. B. für die Nachrüstung behindertengerechter Zugangsanlagen), Betriebskostenzuschüsse für Angebotsverbesserungen,

71 62 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Betriebskostenumlage Zweckverband Strohgäubahn Vermögensumlage VRS sowie die Vermögensumlage Zweckverband Strohgäubahn. Für das Jahr 2012 belief sich der Gesamtzuschuss auf ca. 30,2 Mio. Euro. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage ist der Landkreis um eine Stabilisierung seiner Ausgaben bemüht. Die Güte des ÖPNV-Angebots soll dabei jedoch auf dem heutigen Niveau gehalten, partiell ggf. auch noch verbessert werden Finanzierung des bestehenden Angebots Der Landkreis Ludwigsburg verfolgt kontinuierlich das Ziel einer transparenten und leistungsbezogenen Finanzierung des ÖPNV. Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache Altmark Trans (Kap ) und der dort formulierten vier Voraussetzungen vereinbarten die Verbundlandkreise mit der Region eine Anpassung der bisherigen Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen. Die analytisch ermittelten Sollkosten für ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen (Voraussetzung Nr. 4) sollten dabei Maßstab für eine rechtssichere und transparente Abgeltungsregelung im Verhältnis der öffentlichen Aufgaben- und Finanzierungsträger zu den Verkehrsunternehmen sein. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde deshalb mit allen Verkehrsunternehmen im Landkreis ein neuer Kooperationsvertrag mit unternehmensindividuell angepassten Vergütungsregelungen abgeschlossen. Dieser Kooperationsvertrag entspricht im Wesen einem Bruttovertrag (die Verkehrsunternehmen erhalten ihren vollen Aufwand von der öffentlichen Hand erstattet) und wäre gemäß den Vorgaben der inzwischen in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 nur durch Vergabeverfahren gemäß VOL/A zu erneuern. Er wird deshalb längstens bis Dezember 2019, dem Ende der von der EU-Verordnung gewährten 10-jährigen Übergangsfrist, fortgeführt.

72 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 63 Derzeit werden deshalb die Mechanismen für die künftige Finanzierung des Verkehrsangebots neu entwickelt. Zentraler Bestandteil hierbei wird eine sog. Allgemeine Vorschrift sein, die nach einem einheitlichen, transparenten Verfahren die Zuweisung von Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichsleistungen für aus der Anwendung des VVS-Tarifs resultierende Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste an die Verkehrsunternehmen erlauben wird. Nur mit diesem Instrument ist die eigenwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsleistungen bzw. die Nutzung aller mit der EU- Verordnung zu vereinbarenden Vergabeverfahren überhaupt möglich. Die Beschlussfassung über eine Allgemeine Vorschrift erfolgt allerdings unabhängig vom Nahverkehrsplan Finanzierung von Angebotsverbesserungen Zur Umsetzung von Verkehrsverbesserungsmaßnahmen werden im VVS üblicherweise Verkehrsbedienungsverträge zwischen dem Aufgabenträger, den betroffenen Verkehrsunternehmen und dem Verband Region Stuttgart (VRS) als Finanzierungsträger der Verbundstufe II abgeschlossen. Diese definieren das Leistungsangebot und die Finanzierung. Tab. 4.1 Der VRS erstattet für die Anwendung des Gemeinschaftstarifs derzeit eine Pauschale in Höhe von 14,5 % der Zusatzaufwendungen als Abgeltung für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinschaftstarif angewendet wird, die Maßnahme als verkehrlich sinnvoll zur Erzielung der vom Landkreis definierten Zielsetzungen und der im Verbundraum üblichen Qualitätskriterien beurteilt wird und der Landkreis der Maßnahme zustimmt. Daneben reicht der VRS die ihm aus dem VVS-Einnahmenpool zufließenden Mehrerlöse für den zugewonnenen Neuverkehr an den Finanzierungsträger weiter. Dieser Neuverkehr und die entsprechenden Mehrerlöse werden im Regelfall zunächst auf der Grundlage empirisch abgesicherter Erkenntnisse durch den VVS prognostiziert; die Richtigkeit der Prognose ist jedoch später durch Nachher- Erhebungen nachzuweisen. In der nachfolgenden Tabelle ist ein Muster-

73 64 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Beispiel für die Finanzierung einer ÖPNV-Verkehrsverbesserungsmaßnahme dargestellt. Tab. 4.1: Muster-Beispiel für die Finanzierung von ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen im Landkreis Ludwigsburg Rechenbeispiel: Mehrkosten ÖPNV-Verbesserungsmaßnahme (Beispiel) abzüglich 14,5 % als Ausgleich für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (VRS) Zwischendifferenz: Erstattung der Einnahmen aus Neuverkehren durch den VRS (gemäß Prognose bzw. Nachweis VVS) Verbleibende Mehrkosten, die Landkreis und Gemeinden zu finanzieren haben. Es übernehmen... % der Kosten: 50 % der Landkreis und 50 % die Kommunen bei einer überörtlichen Maßnahme Auf lokaler Ebene finanzieren einige Städte des Landkreises Ludwigsburg ihre über die Landkreis-Anforderungen hinausgehenden Stadtverkehre. Dabei schließen die betreffenden Kommunen unter Beteiligung des VRS selbst Verkehrsbedienungsverträge mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen ab und übernehmen die Finanzierung dieser Mehrleistungen aus kommunalen Mitteln. Mit dem Auslaufen der aktuellen Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen ist auch diese Verfahrensweise durch eine neue Regelung

74 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 65 zu ersetzen. Diese befindet sich derzeit aber noch in der Konzeptionsphase, die Beschlussfassung hierüber wird ebenfalls außerhalb des Nahverkehrsplans erfolgen. Idealerweise werden künftig Wünsche für Verkehrsverbesserungen aber bereits synchron zum Vergabeverfahren für die jeweiligen Verkehrsangebot eingebracht. Für Investitionen (z. B. Fahrzeugbeschaffung, Einrichtung von Haltestellen) werden in der Regel Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz (früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz [GVFG]) in Anspruch genommen. Den verbleibenden, nicht durch Zuschüsse gedeckten Kostenanteil übernimmt der Maßnahmenträger Infrastruktur Gestaltung von Verkehrswegen Zügig und behinderungsfrei befahrbare Verkehrswege sind für die Akzeptanz und Attraktivität eines Linienverkehrs unverzichtbar. Planungs- und Straßenbaulastträger sind deshalb aufgefordert, die Belange des Linienverkehrs bei der Gestaltung von Verkehrswegen zu berücksichtigen. Dies schließt insbesondere die ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen und die Minimierung von Störeinflüssen aus Abbiege- und Querverkehren mit ein. Die Straßen, in welchen Linienbusse verkehren, müssen (soweit möglich) ausnahmslos Vorfahrtsstraßen sein. Dies bietet die größtmögliche Sicherheit und im Interesse der Fahrgäste ein zügiges Erreichen des Fahrtzieles oder Umsteigepunktes. Bei Busverkehren ist zudem auf die ausreichende Dimensionierung der Fahrbahnbreiten sowie die verträgliche Gestaltung von Elementen der Verkehrsberuhigung und der straßenbegleitenden Parkierung zu achten. Geschwindigkeitsreduktionen oder andere verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen auf ihre Wechselwirkungen mit regelmäßigen Busverkehren hin untersucht werden. Oftmals führen derartige Eingriffe zu einer verminderten Beförderungsgeschwindigkeit und haben für den ÖPNV fatale Folgen. Einerseits verlängert sich die Reisezeit für die Fahrgäste, andererseits wird dadurch ggf. ein Fahrzeugmehrbedarf ausgelöst, da bestehende Fahrzeugumläufe nicht mehr gehal-

75 66 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) ten werden können. Insbesondere wenn solche Maßnahmen im Rahmen von Lärmaktionsplänen oder Luftreinhalteplänen erfolgen sollen, besteht die Gefahr, dass durch die Behinderung des ÖPNV und in der Folge eine Verlagerung von Fahrten vom ÖV zum MIV die ursprüngliche Absicht konterkariert wird. Für die Detailplanung wird auf die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)" 1 verwiesen Gestaltung von Haltestellen Ein qualitativ hochwertiger Linienbusverkehr bedarf einer Anpassung der Haltestellen an die fahrzeugtechnischen Möglichkeiten. Insbesondere der im Behindertengleichstellungsgesetz geforderte Einstieg von Menschen mit Behinderung oder mobilitätseingeschränkte Personen ohne fremde Hilfe ist nur in der Kombination Niederflureinstieg und erhöhte Bordsteinkante zu realisieren. Eine gute Anfahrbarkeit der Haltestelle ist dabei eine Grundvoraussetzung, um geringe Spaltbreiten zwischen Fahrzeug und Bordstein gewährleisten zu können. Die Bushaltestelle sollte zudem eine ausreichend große Fahrgastaufstellfläche umfassen, stufenfrei zugänglich und mit taktilen Orientierungshilfen (z. B. Bodenelemente für Sehbehinderte mit Leitstreifen) ausgestattet sein. Sie sollte darüber hinaus mindestens über die im Verbundgebiet notwendigen Informationseinrichtungen verfügen (siehe Kapitel 6.3.3). Je nach Lage und Fahrgastaufkommen sind auch ein Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten sinnvoll. Von den zuständigen Stellen sind hier ebenfalls die EAÖ 2003 bzw. hinsichtlich der Fahrgastinformation die Vorgaben des VVS zu beachten. Bei Haltestellen des Schienenverkehrs sind Neubauten grundsätzlich so anzulegen, dass der Zugang barrierefrei möglich ist. Altanlagen sollen entsprechend nachgerüstet werden. Der barrierefreie Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Fahrzeugen hängt auch vom eingesetzten Fahrzeugmaterial ab. Sind dessen Eingangsbereiche stufenfrei, ist die Bahnsteighöhe an der Fahrzeugbodenhöhe zu orientieren. Für optimale Einstiegsverhältnis- 1 Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2003

76 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 67 se sollten dabei für die verbleibende Reststufe und den verbleibenden Restspalt Werte von maximal 5 cm angestrebt werden. Bei der Ausstattung von Schienenhaltestellen sind taktile Orientierungshilfen, ein Witterungsschutz mit Sitzgelegenheiten sowie Informationseinrichtungen nach VVS- Empfehlung obligatorisch. Ist ein Fahrscheinkauf im Fahrzeug nicht möglich, müssen an jeder Haltestelle auch Fahrscheinautomaten vorhanden sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Automaten für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind Intermodale Verknüpfungen Öffentliche Verkehrsmittel können in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Wegeketten abdecken. In den meisten Fällen muss zur Start- bzw. ab der Zielhaltestelle ein weiterer Weg überbrückt werden. Zudem können aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle Verkehrsangebote mit der gleichen Fahrplandichte verkehren, so dass beim Umsteigen ggf. Wartezeiten auftreten. Je nach Fahrtanlass wird der Umstieg zwischen zwei Verkehrsmitteln gelegentlich auch bewusst vermieden. Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsangebots zumindest für einen Teilweg kann deshalb gesteigert werden, wenn an den Haltestellen eine möglichst gute Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen stattfindet. Während sich dieses Erfordernis im Fußgängerverkehr auf eine möglichst gute Einbettung der Haltestellen in das Fußwegenetz der jeweiligen Umgebung bezieht, spielt für Individualverkehrsmittel deren räumlich günstige Stationierung in Haltestellennähe die entscheidende Rolle. Für private Kraftfahrzeuge und Zweiräder wird hier ein ausreichend bemessenes Parkierungsangebot (Park & Ride, Bike & Ride) benötigt. Trotz der hohen Priorität intermodaler Verknüpfungen ist bei der Neugestaltung von SPNV-Stationen darauf zu achten, dass die Haltestellenbereiche des zu- und abbringenden Busverkehrs nicht zu Gunsten von Abstellplätzen für Fahrräder oder Kraftfahrzeuge an eine ungünstigere Lage positioniert werden. Der zunehmenden Beliebtheit von Fahrzeug-Leihsystemen (Carsharing, Leihfahrräder) ist mit der Stationierung entsprechender Fahrzeuge an Haltestellen Rechnung zu tragen. Im Sinne einer Stärkung eines zum klassischen Individualverkehr alterna-

77 68 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) tiven Mobilitätsverhaltens setzt sich der Landkreis für eine möglichst weitreichende Verknüpfung des öffentlichen Nahverkehrs mit anderen Mobilitätsformen ein. Wegen der hohen Akzeptanz des Schienenverkehrs auch bei nur gelegentlichen ÖPNV-Nutzern sind diese Aktivitäten zunächst vorrangig auf Haltestellen des Schienenverkehrs zu konzentrieren. Im Sinne eines zukunftsorientierten ÖPNV hat sich der Landkreis Ludwigsburg gemeinsam mit der Region, der Landeshauptstadt, den übrigen Verbundlandkreisen sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur auf Verbesserungen und den Ausbau von P+R- bzw. B+R-Möglichkeiten verständigt. Entsprechende Maßnahmen sollen in Abstimmung mit den Kommunen durch eine regional wirksame Konzeption und ein darauf aufbauendes Förderprogramm forciert werden. Die Bereitstellung von P+R-Stellplätzen an den einzelnen Bahnstationen ist aufgrund der benötigten Flächen und Zufahrtsmöglichkeiten wie auch aus städtebaulichen Gründen nicht beliebig steigerbar. Für die unbestreitbar notwendige Erhöhung der Kapazitäten ist deshalb ein standortübergreifender Planungsansatz erforderlich, bei dem P+R-Schwerpunkte gestärkt, aber auch Stationen mit Ausbaureserven zur Entlastung benachbarte Standorte ohne Erweiterungsmöglichkeit herangezogen werden. Nach ersten Überlegungen des VVS könnte das vorhandene Stellplatzangebot insbesondere an der Stadtbahn-Haltestelle Hornbach (Remseck- Aldingen), an den S-Bahn-Stationen Bietigheim-Bissingen, Freiberg (N), und Tamm sowie außerhalb des S-Bahn-Bereichs an den Bahnhöfen Sachsenheim und Vaihingen (E) ausgebaut werden. Diese Stationen zeichnen sich bereits heute durch hohe Auslastungsgrade der bestehenden Anlagen aus. Um den P+R-Ausbau finanziell stemmen zu können, sollte die Finanzierung der Anlagen künftig nicht ausschließlich von den jeweiligen Standortkommunen geschultert werden müssen. Auch im Bereich des Carsharings wird eine Verbesserung der Verfügbarkeit angestrebt. Neben dem vorhandenen Free-Float-System Car2Go in Gerlingen gibt es in Asperg, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Korntal-

78 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 69 Münchingen, Ludwigsburg und Marbach Fahrzeuge eines Carsharing- Anbieters an festen Stellplätzen (siehe Kapitel 2.2.4). Wünschenswert wäre darüber hinaus, dass alle Kommunen mit über Einwohner vor Ort über Carsharing-Angebote verfügen. Fahrradverleih-Systeme in Verknüpfung mit dem ÖPNV sind im Landkreis bisher nicht vorhanden. Das Projekt E-2-Rad Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten erleichtert es derzeit aber Kommunen mit aufkommensstarken S- und Regionalbahnstationen, solche Systeme in modernster Ausprägung mit elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs) aufzubauen. Neben der bereits existierenden Station in Bietigheim-Bissingen sind in Schwieberdingen, Kirchheim/Neckar, Ludwigsburg und Vaihingen/Enz solche Systeme geplant. Der Landkreis empfiehlt insbesondere den Städten, die Möglichkeiten zur Installation solcher Leihstützpunkte intensiv zu prüfen. Die räumliche Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsformen sollte auch durch eine tarifliche Kooperation flankiert werden. Die Gewährung des Zugangs zu den einzelnen Angeboten mittels eines multipel einsetzbaren elektronischen ÖPNV-Tickets ist bereits Gegenstand des Förderprojekts Stuttgart Services, an dem auch der VVS maßgeblich beteiligt ist. Das ÖPNV-Ticket erhält hier einen Mehrwert, der deutlich über den ÖPNV hinausreicht. Sonderrabatte für ÖPNV-Kunden bei den Kooperationspartnern tragen zudem dazu bei, die Kombination des ÖPNV mit anderen Verkehrsarten als durchaus erwünschtes Verkehrsverhalten zu vermitteln. Eine in Kapitel bereits erwähnte Art der intermodalen Verknüpfung ist die Fahrradmitnahme. Im Schienenpersonennahverkehr des VVS ist diese mit zeitlichen Einschränkungen weitgehend erlaubt. Für den Busverkehr strebt der Landkreis, zusammen mit dem VVS und den anderen ÖPNV-Aufgabenträgern im Verbund, eine verbundweit einheitliche Regelung zur Fahrradmitnahme an.

79 70 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 4.2 Zielsetzungen für das Verkehrsangebot Die Güte des öffentlichen Nahverkehrs setzt sich aus den Aspekten Bedienungsqualität und Beförderungsqualität zusammen. Unter Bedienungsqualität ist der Standard der räumlichen und zeitlichen Bedienung von Siedlungsflächen zu verstehen. Sie beschreibt damit vor allem die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsangebots und wird wesentlich durch die Kriterien räumliche Erreichbarkeit, Beförderungszeiten sowie Bedienungshäufigkeiten bestimmt. Im Gegensatz dazu steht die Beförderungsqualität für die Randbedingungen, unter denen eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsnetz stattfindet. Hauptsächliche Elemente hierbei sind die Ausstattung der baulichen Anlagen und der Fahrzeuge sowie der im Rahmen der Dienstleistungserbringung gebotene Service (insbesondere Ticketverkauf, Fahrgastinformation und Hilfestellung für ungeübte Benutzer bzw. im Störungsfall). Für die Bedienungsqualität gilt, dass sich für fast alle Kriterien Maßzahlen definieren lassen, die für den gesamten Landkreis gelten und in allen Teilräumen des Landkreises erfüllt sein sollen ( Mindestbedienung ). Diese dienen zugleich als Messgrößen, um die vorhandene und angestrebte Angebotssituation in den verschiedenen Räumen quantitativ beschreiben und bewerten zu können. Für den Aspekt der Beförderungsqualität sind nur in Ausnahmefällen Maßzahlen benennbar; die entsprechenden Zielsetzungen werden deshalb verbal beschrieben.

80 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 71 Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsangebots hängt nicht nur von der Erreichbarkeit und Bedienungshäufigkeit von Haltestellen, einer umfassenden Fahrgastinformation sowie einem hohen Beförderungskomfort ab, sondern wird auch von den tariflichen Modalitäten beeinflusst. Die Anwendung des Verbundtarifs im gesamten Landkreis wird deshalb ebenfalls als Qualitätsmerkmal betrachtet und auch künftig eingefordert werden. Alle Maßzahlen und Verfahrensweisen wurden in der Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan (vgl. Kap ) abgestimmt und gelten somit für alle Verbundlandkreise Einzugsbereiche von Haltestellen Abb. 4.2 Mit den Einzugsbereichen von Haltestellen wird die Zugänglichkeit zum Bus- und Bahnangebot flächendeckend erfasst. Die Länge des Zugangswegs beeinflusst über den erforderlichen Zeitaufwand maßgeblich die gesamte Reisezeit (siehe hierzu auch Kapitel 2.3.1)

81 72 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abb. 4.2: Einzugsbereiche von Haltestellen (empfohlene Maximalwerte) 1) Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Haltestellen / Bahnhöfe... SPNV [in m] - mit Direktverbindung zum Stuttgarter Hauptbahnhof ohne Direktverbindung zum Stuttgarter Hauptbahnhof 800 2) Busverkehr Haltestellen... Bus [in m] in den Mittelzentren Bietigheim-Bissingen/Besigheim, Ludwigsburg/Kornwestheim und Vaihingen/Enz: - zentraler Bereich hohe Bebauungsdichte geringe Bebauungsdichte 500 in Kommunen generell 500 3) Mindesterschließung Alle Flächen mit zusammenhängender Bebauung, die mehr als 200 Einwohner haben oder vergleichsweise eine entsprechende Zahl von Berufspendlern und/oder Auszubildenden sowie vergleichbar verkehrserzeugende Einrichtungen aufweisen, sollen im Rahmen der o.g. Einzugsbereiche an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Zur Akzeptanz der Zugangswege liegen abgesicherte Erkenntnisse vor, die bei der Definition der Kriterien beachtet wurden. Hieraus ergeben sich Differenzierungen der empfohlenen Maximalwerte für Bus- und Bahnhaltestellen sowie für die unterschiedlichen Bebauungsdichten der Einzugsgebiete. Eine Haltestelle leistet dann einen vollwertigen Beitrag zur Erschließung eines Siedlungsbereichs, wenn dort 11 oder mehr Abfahrten pro Betriebstag Mo-Fr angeboten werden.

82 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 73 Anl In den Anlagen 2.5 bis 2.8 sind für die Mittelbereiche Bietigheim- Bissingen/Besigheim, Ludwigsburg/Kornwestheim und Vaihingen/Enz sowie für den Bereich Strohgäu die Einzugsbereiche dieser Bushaltestellen sowie der Schienenhaltestellen dargestellt Beförderungszeiten und -geschwindigkeiten Abb. 4.3 Die Beförderungszeiten sind ein wesentliches Merkmal des ÖPNV- Angebots und eine wichtige Bestimmungsgröße für die Verkehrsmittelwahl. Mit der Analyse der Beförderungszeiten lässt sich darstellen, welche übergeordneten Zentren innerhalb bestimmter Zeitbereiche erreichbar sind. Bei der Interpretation dieses Bewertungskriteriums ist die vorliegende Raumstruktur zu beachten und in Verbindung mit den vorhandenen Distanzen hinsichtlich der erzielbaren Geschwindigkeiten zu analysieren. Um auch bei Einhaltung der Obergrenzen für die Beförderungszeiten ggf. sehr umwegige Linienführungen oder überlange Umsteigezeiten erkennen zu können, wird ein Warnwert von 15 km/h für die Luftliniengeschwindigkeit der untersuchten Relationen festgesetzt. Wird dieser Wert unterschritten, ist die jeweilige Relation im Detail zu analysieren. Anl Die Ergebnisse der Beförderungszeiten-Analyse sowie die Betrachtung der Beförderungsgeschwindigkeiten sind in den Anlagen 5.1 bis 5.4 dargestellt. Die Anlagen enthalten für Fahrten zwischen jedem einzelnen Ort des Landkreises und ausgewählten Fahrtzielen die durchschnittlichen Beförderungszeiten und -geschwindigkeiten, die sich aus den Fahrmöglichkeiten der Betriebstage Montag bis Freitag (Schule), Montag bis Freitag (Ferien), Samstag sowie Sonn- und Feiertag errechnen.

83 74 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abb. 4.3: Beförderungszeiten (empfohlene Maximalwerte) Relation maximale davon Zu- und Abgangszeit 3 maximale Gemeindeteilorte - Gemeindehauptorte Reisezeit 2 (inkl. Wartezeit beim Einstieg) Beförderungszeit 4 [in Minuten] [in Minuten] [in Minuten] Gemeindeteile zugehörige Mittelzentren 1 Gemeindeteile - Stuttgart Mittelzentren: Bietigheim-Bissingen, Besigheim, Kornwestheim, Ludwigsburg, Vaihingen/E 2 Reisezeit: Zeitbedarf von der Quelle bis zum Ziel (Haus-zu-Haus) einschließlich Fußwegzeiten von/zu den Haltestellen und Wartezeiten. 3 Für alle Zu-/Abgangszeiten wird eine Gehgeschwindigkeit von 70 m/min, ein Umwegfaktor von 1,2 und eine Wartezeit von 5 Minuten (nur beim Zugang!) vorausgesetzt. Für das Verbundgebiet werden für alle Relationen mittlere Zu- und Abgangswege von 2 x 300 m unterstellt. 4 Beförderungszeit: Zeitbedarf von Einstiegs- bis zur Zielhaltestelle Bedienungshäufigkeiten Anl. 4.2 Bei den Bedienungshäufigkeiten wird der bisherige Ansatz, der ausschließlich auf der Zentralität und der Einwohnerzahl von Ortsteilen beruhte, modifiziert und durch eine nachfrageabhängige Komponente ergänzt. Zusätzlich wird die Betrachtung der Bedienung größerer zusammenhängender Siedlungsflächen intensiviert. Zwar nimmt die Komplexität der Zielvorgabe dadurch erheblich zu, gleichzeitig erfolgt jedoch eine deutliche Annäherung an die reale Angebotssituation. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist weiterhin die Einwohnerzahl der anzubindenden Siedlungsbereiche, für die im Regelfall eine Vorzugsverbindung zum übergeodneten Verkehrsnetz (Schienenverkehr) vorzusehen ist. Hierzu passend wird ein bestimmtes Angebotsraster als

84 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 75 Mindestangebot festgelegt (Anl. 4.2). Diese Mindestbedienung ist so gewählt, dass die angestrebte Mindestauslastung der Fahrten über den Gesamttag hinweg sichergestellt wird. Anhand der im Rahmen von VVS- Verkehrsstromerhebungen tatsächlich erhobenen Nachfrage wird dann die Mindestbedienung im Zuge der nachfrageabhängigen Betrachtung überprüft und ggf. aufgestockt. Der als Folge dieser Betrachtung ermittelte Wert stellt dann die Mindestbedienung der untersuchten Relation dar. Für die strukturabhängige Betrachtung können die Einwohnerzahlen entlang einer Verkehrsachse auch weiterhin aufsummiert werden, passend dazu wird auch das Verkehrsaufkommen am stärksten belasteten Querschnitt ausgewertet. Der höheren Nachfrage im Binnenverkehr in städtischen Bereichen wird mit abweichenden Angebotskonzepten Rechnung getragen, die insbesondere ab Einwohnern ein höheres Wochenend-Angebot umfassen. Im Sinne einer Mindestbedienung soll gelten, dass erschließungsrelevante Linien mindestens 11 Fahrtenpaare bzw. bei Ringlinien 11 Fahrten an Normalwerktagen anbieten sollen. Damit kann je nach Gebietstypus entweder ein Halbstundentakt in den Hauptverkehrszeiten (Schwerpunkt Berufs- und Ausbildungsverkehr) oder eine ganztägige Bedienung für unterschiedliche Verkehrsanlässe hergestellt werden. Bei der nachfrageabhängigen Betrachtung werden die Beförderungskapazität in der Spitzenstunde und die mittlere Auslastung über den gesamten Betriebstag hinweg überprüft. Im überörtlichen Verkehr wird bezüglich der Spitzenstunde ein Spitzenstundenfaktor von 40%, im innerörtlichen Verkehr ein Faktor von 25% auf die Tagesnachfrage unterstellt, wobei in diesem Zeitbereich die Fahrzeugkapazitäten ohne Abzug in Ansatz gebracht werden. Ganztags sollte die durchschnittliche Auslastung aller Fahrten 25 Fahrgäste bei Standardbussen nicht überschreiten. Die Faktoren bzw. diese Grenzwerte lassen sich aus Analysen der vorhandenen Verkehrsnachfrage ableiten, berücksichtigen allerdings im Sinne der Bildung von Kapazitätsreserven eher ungünstige Fallkonstellationen.

85 76 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Da Nachfragedaten lediglich für Normalwerktage vorliegen, sind für Samstage, Sonn- und Feiertage lediglich strukturabhängige Vorgaben möglich. Diese orientieren sich weitestgehend an bestehenden, typischen Angebotssituationen. Eine ergänzende Regel, wonach an Samstagen wenigsten 50% und an Sonn- und Feiertagen wenigsten 30% des normalwerktäglichen Angebotsniveaus erreicht werden sollen, sorgt für einen dichteren Wochenend-Fahrplan auf nachfragestarken Relationen. Der beschriebene Ansatz versagt allerdings bei Verbindungen, die fast ausschließlich dem Schülerverkehr dienen, da die hinterlegten Taktkonzepte den dortigen Anforderungen nicht entsprechen. Auch bei Verbindungen in benachbarte Landkreise liefert das Verfahren teilweise keine sinnvollen Ergebnisse, da eine strukturabhängige Betrachtung für die außerhalb der Kreisgrenzen gelegenen Gemeinden nicht sinnvoll ist. Der Landkreis behält sich deshalb vor, das Angebot dort passend zu den aktuellen Anforderungen bzw. in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabeträgern individuell festzulegen. Um dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen, wird zugelassen, Verbindungen in Gewerbegebiete oder zu Schulstandorten nur an Normalwerktagen (Mo- Fr) zu betreiben.

86 Roßwag Mindestbedienung für den Busverkehr im Landkreis Ludwigsburg Abbildung 4.4 Cleebronn, Brackenheim, Heilbronn wv Hohenstein Lauffen, Heilbronn, Neckarsulm, Mannheim, Würzburg wv Neckarwestheim, Abstatt, Heilbronn Beilstein wv wv Prevorst Bönnigheim Hofen Kirchheim Gemmrigheim wv Gronau Häfnerhaslach Ochsenbach Spielberg Erligheim Löchgau Walheim Ottmarsheim Winzerhausen Oberstenfeld Gündelbach Horrheim Hohenhaslach Freudental Besigheim Hessigheim Mundelsheim Großbottwar Hof und Lembach Illingen / Mühlhausen Illingen, Mühlacker, Pforzheim, Karlsruhe, Heidelberg wv Ensingen Kleinglattbach Großsachsenheim Sersheim Eichwald Kleinsachsenheim Ellental Untermberg Kleiningersheim Großingersheim Bietigheim Höpfigheim Murr Pleidelsheim Benningen Kleinbottwar Steinheim Rielingshausen Kirchberg, Backnang Großaspach, Backnang Vaihingen Freiberg Marbach Erdmannhausen Nußdorf Aurich Eberdingen Enzweihingen Riet Hochdorf Heimerdingen Höfingen, Leonberg Oberriexingen Pulverdingen Leonberg, Weil der Stadt, Böblingen Leonberg Leonberg Hemmingen Schöckingen Hirschlanden Unterriexingen Gerlingen Schwieberdingen Schillerhöhe Münchingen Ditzingen Tamm Markgröningen Weilimdorf 4 Solitude, Stuttgart Weilimdorf, Feuerbach, Stuttgart Asperg Korntal Weilimdorf, Giebel Möglingen Breuningerland/ IKEA Porsche Kallenberg Favoritepark Stammheim Stammheim, Zuffenhausen Zuffenhausen, Feuerbach Zuffenhausen, Stuttgart Zuffenhausen, Stuttgart Ludwigsburg Kornwestheim Mühlhausen, Stuttgart Pattonville 1: Aldingen Mühle 2: Aldingen Brückenstraße 3: Münchingen Rührberg 4: Korntal Gymnasium 5: Gerlingen Siedlung 6: Gerlingen Breitwiesen Poppenweiler Neckargröningen 2 Hornbach Hochberg Neckarrems R-Bahn, S-Bahn Hochdorf Hegnach, Neckarrems Hauptnetz Bus Bittenfeld Stadtverkehrsnetz* Affalterbach Innerörtliche Linie oder Linienabschnitt zur innerörtlichen Erschließung Kreisgebiet Hauptnetz Bus (Mo-Fr) Birkhau / Wolfsölden Mindestbedienung in Fahrtenpaaren (Mo-Fr Sa So) wv : Anforderung wird mit Nachbarkreis verhandelt Ergänzungsnetz Bus Ergänzungsnetz Bus (Mo-Sa) Ergänzungsnetz Bus (Mo-Fr) Zusätzliche Abschnitte** Bahnhof / Stadtbahnstation * Die angegebene Mindestbedienung bei den Stadtverkehren kann auf einzelnen Linien der betrachteten Netze abweichen ** Zusätzliche Abschnitte, die für die bedarfsgerechte Abwicklung des Schülerverkehrs oder die Bildung sinnvoller Linienwege benötigt werden

87 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 79 Für die Verteilung der Fahrten über den Tag hinweg ist nach Möglichkeit ein regelmäßig vertaktetes Angebot unter Beachtung der tageszeitlichen Verteilung der Verkehrsnachfrage anzustreben. Daraus können sich sinnvolle und notwendige Abweichungen von einem starren Taktsystem ergeben. Abb. 4.4 Die Ergebnisse der Analyse der Fahrmöglichkeiten sind in Abbildung 4.4 dargestellt. Dort ist für jeden Ort des Landkreises die Anzahl der aus Sicht des Landkreises mindestens erforderlichen Fahrtenpaare zur Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz dargestellt. Die für die Stadtverkehre in Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Ludwigsburg ermittelten Werte gelten allerdings nicht automatisch für alle dort heute verkehrenden Linien, da dies wegen der Engmaschigkeit der dortigen Netzstrukturen zu unangemessenen Ergebnissen führen würde. Vielmehr werden die Mindestwerte auf ein fiktives, nahezu ausschließlich an den Erschließungsnotwendigkeiten orientiertes Netz angewandt. Das Verfahren dient hier insofern nicht nur der Ableitung konkreter Anforderungen an die Verkehrsunternehmen, sondern auch der Berechnung einer mindestens notwendigen Betriebsleistung als Eingangsgröße für die Abstimmung zwischen den Städten und dem Landkreis Qualität (einschließlich Auslastung) Der öffentliche Nahverkehr befindet sich in direktem Wettbewerb mit dem motorisierten Individualverkehr. Um sein Fahrgastaufkommen erhalten zu können oder gar auszubauen, muss er bereits heute auch unter dem Teil der Bevölkerung Kunden gewinnen, der über einen jederzeit nutzbaren Pkw verfügt ( Wahlfreie Nutzer ). Diese Gruppe wird demographie- und sozialisationsbedingt zunehmen. Gleichzeitig steigen mit der immer besseren Ausstattung der Kraftfahrzeuge auch die Ansprüche an ein attraktives Nahverkehrsangebot. Um auch künftig konkurrenzfähig zu bleiben, muss sich der ÖPNV deshalb den steigenden Erwartungen anpassen.

88 80 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Ein wichtiges Element bei diesen Bemühungen ist neben der durch die obigen Merkmale gekennzeichneten Bedienungsqualität der Aspekt der Beförderungsqualität. Diese wird durch die Randbedingungen, unter denen eine Fahrt mit dem ÖPNV stattfindet, beschrieben. Im Einzelnen sind hier folgende Einflussgrößen zu identifizieren: Zuverlässigkeit und Leichtigkeit der Betriebsabwicklung Platzangebot Fahrzeugausstattung Haltestellenausstattung Tarif und Verkauf Kundenservice Die Aspekte Fahrzeugausstattung, Haltestellenausstattung, Tarif und Verkauf sowie Kundenservice sind vom Verkehrsunternehmen unmittelbar steuerbar. In Kapitel 6.3 (Rahmenvorgaben für die Erstellung des Basisangebots) sind die Vorstellungen des Landkreises als Aufgabenträger bezüglich dieser Merkmale niedergelegt. Dem Grundsatz nach ist auch das Platzangebot direkt durch das Unternehmen beeinflussbar. Es besteht jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang zum Fahrplanangebot und dem entsprechenden Bedienungsaufwand. Eine Ausweitung der Beförderungskapazitäten insbesondere in den Hauptverkehrszeiten ist zumeist mit erheblichen Sprungkosten und einem Verlust an Wirtschaftlichkeit beim Linienbetrieb verbunden. Insoweit ist eine Abwägung zwischen Kundenorientierung und Zusatzaufwand statthaft. Gleichwohl sollten auch zu Spitzenzeiten zumutbare Beförderungsverhältnisse für alle Kunden angeboten werden. Die Beförderungspflicht gemäß PBefG ist zudem in jedem Fall zu erfüllen.

89 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Tarif Der Landkreis Ludwigsburg liegt vollständig innerhalb des Gebiets des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Auf allen Linienverkehren im Landkreis ist für Fahrten innerhalb des Verbundraums der VVS- Gemeinschaftstarif anzuwenden. Ausnahmen für besondere Verkehrsangebote sind nur mit Zustimmung des Landkreises und in Abstimmung mit dem VVS möglich. Der Verbundtarif ist ein Zonentarif, d. h. der Fahrausweis gilt nicht für eine bestimmte Strecke, sondern für eine oder mehrere Zonen. Während der Gültigkeitsdauer kann man innerhalb der gewählten Zonen alle einbezogenen öffentlichen Verkehrsmittel nach freier Wahl benutzen: alle S- Bahnen, Züge des Nahverkehrs, Stadtbahnen und Linienbusse. Für Verkehre, die die Grenzen des Verbundgebiets überschreiten, strebt der VVS in Kooperationen mit den benachbarten Verbünden und Landkreisen erleichterte Durchtarifierungsmöglichkeiten an. Vor dem Hintergrund des wachsenden Umfangs dieser Verkehre befürwortet der Landkreis Ludwigsburg diese Bemühungen.

90 82 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 4.3 Linienbündelungskonzept Ausgangslage Die seit dem 3. Dezember 2009 geltenden EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO Nr. 1370/2007) regelt die Finanzierung von wie auch den Marktzugang zu Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Die bundesdeutsche Gesetzgebung wurde mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 entsprechend angepasst. Für die Erbringung von ÖPNV-Dienstleistungen, die aus öffentlichen Kassen bezuschusst werden, sieht die EU-Verordnung folgende Auswahl- bzw. Auftragsmechanismen vor: Wettbewerbliches Verfahren (z. B. Genehmigungswettbewerb oder Ausschreibung) Eigenproduktion oder Direktvergabe an einen internen Betreiber (z. B. kommunales Verkehrsunternehmen) Direktvergabe an einen beliebigen Betreiber beim Unterschreiten von Schwellenwerten (jährliches Leistungsvolumen bis 1 Mio. Euro oder km verfügt der Betreiber über max. 23 Fahrzeuge, gelten die Grenzwerte 2 Mio. Euro oder km). Das deutsche Recht geht davon aus, dass es auch weiterhin Verkehrsangebote geben wird, die von Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich, d. h. ohne konkrete Leistungsbestellung durch öffentliche Stellen, erbracht werden können. Hierzu wird auch das EU-konforme Instrument einer Allgemeinen Vorschrift beitragen, über das sich Ausgleichsleistungen für Tarifvorgaben unternehmensneutral gewähren lassen. Entsprechende Genehmigungsanträge genießen im Genehmigungsverfahren Vorrang.

91 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 83 In Anpassung an die EU-Verordnung erlaubt das PBefG nunmehr eine Laufzeit der Liniengenehmigungen im Kraftomnibusverkehr von bis zu 10 Jahren. Wenn die Förderung der Verkehrsbedienung oder der Ausgleich der Verkehrsinteressen dies erfordert, können Liniengenehmigungen auch weiterhin gebündelt erteilt werden. Das vorliegende Linienbündelungskonzept stellt eine Ergänzung des Nahverkehrsplans des Landkreises dar Notwendigkeit der Linienbündelung Im Landkreis Ludwigsburg sind die Liniengenehmigungen auf der Basis des PBefG derzeit ausschließlich für Einzellinien vergeben. Im Hinblick auf mögliche künftige Vergabeverfahren ist die Zersplitterung der Liniengenehmigungen weder einer effektiven Abwicklung derartiger Verfahren noch einer erwarteten Aktivierung betrieblicher Synergien zuträglich. Aufgrund des prinzipiellen Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre wird die Gefahr gesehen, dass bei linienweisen Genehmigungsverfahren die Einnahmen ertragsstarker Linien künftig kaum noch zur Mitfinanzierung nicht kostendeckender Angebote herangezogen werden können. Die beabsichtigte Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Anwendung des Verbundtarifs mittels einer Allgemeinen Vorschrift verstärkt diese Gefahr. Der Landkreis beabsichtigt deshalb auf der Basis des 9 Abs. 2 PBefG durch die Definition sogenannter Linienbündel eine Umstellung der Genehmigungen für Einzellinien auf solche für Teilnetze. Neben einer weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung wird infolge des Zuschnitts der Teilnetze auch eine vereinfachte und verbesserte Abstimmung verschiedener Verkehrslinien aufeinander erwartet. Die Festlegung von Linienbündeln dient weiterhin der Harmonisierung der Laufzeiten der Einzelgenehmigungen für die Linien innerhalb des Bündels. Der jeweilige Harmonisierungszeitpunkt berücksichtigt mindestens die jeweiligen Laufzeiten der eingeschlossenen Genehmigungen, kann aber aufgrund einer beabsichtigten Staffelung von Vergabeverfahren oder aufgrund

92 84 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) von Absprachen mit Finanzierungsträgern auf spätere Zeitpunkte verschoben werden. Eine Entscheidung über die Art des künftigen Vergabeverfahrens ist mit der Definition der Linienbündel nicht verbunden Vorgehensweise Für die Festlegung der Linienbündel werden im Sinne des 9 Abs. 2 PBefG insbesondere verkehrliche und betriebliche Aspekte betrachtet und abgewogen. Im Einzelnen sind dies: Räumliche Nähe der Linien (gemeinsame End- oder Schnittpunkte, benachbarte oder parallele Linienwege), Verknüpfungen von Linien (Anschlüsse an End- oder Schnittpunkten), Funktion der Linien (Stadt- oder Regionalverkehr, Nachtbus), Räumlicher Schwerpunkt der Bedienung (bei sehr langen Linienwegen oder bei Linien, die die Landkreisgrenze überschreiten). Ergänzend hierzu gehen auch der Umfang der Fahrleistung (Fahrzeugkilometer) und eine Abschätzung der Ertragskraft in den Entscheidungsprozess ein. Dabei sind die Leistungsdaten aus den beim VVS vorliegenden Fahrplandaten abgeleitet. Es können deshalb nur solche Fahrleistungen in die Berechnungen eingehen, die dort auch hinterlegt sind. Für einzelne Schuloder Verstärkerfahrten ist dies möglicherweise nicht der Fall, so dass der tatsächliche Leistungsumfang in den Bündeln tendenziell etwas höher liegen dürfte. Gleichwohl geben die Werte einen klaren Hinweis auf die Größenordnung der notwendigen jährlichen Betriebsleistung. Um den Möglichkeiten mittelständischer Verkehrsunternehmen gerecht zu werden, strebt der Landkreis auch die Definition kleiner Linienbündel an. Bereits bestehende, großräumige verkehrliche und betriebliche Zusammenhänge führen andererseits im Einzelfall zu größeren Bündeln.

93 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 85 Besondere Verkehrsangebote mit speziellen Charakteristika oder dem Bedienungsschwerpunkt außerhalb des Landkreises können bündelfrei gestellt oder Linienbündeln anderer Landkreise zugeordnet werden. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere die Stadtbahnverkehre im Landkreis nicht in Linienbündel einbezogen. Die vorliegende Gliederung des Busliniennetzes im Landkreis Ludwigsburg in Linienbündel wurde vom Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der Landkreisverwaltung erarbeitet. Die im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen wurden bereits während der Bearbeitungsphase beteiligt. Eine Abstimmung mit anderen Aufgabenträgern erfolgte ebenfalls im Vorfeld im Rahmen der beim VVS angesiedelten Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan.

94 86 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Einbezogene Linienverkehre Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Landkreis Ludwigsburg verkehrenden Verkehrslinien. Sie enthält darüber hinaus die Information, welche Linien in das Linienbündelungskonzept eingegangen sind. Linie Laufweg Im Bündelungskonzept enthalten S4 Backnang Marbach (N) Stuttgart nein S5 Bietigheim-Bissingen Ludwigsburg Stuttgart nein S6 Weil der Stadt Leonberg Korntal Stuttgart nein S60 Böblingen Renningen (- Stuttgart) nein R4 Heilbronn Bietigheim-Bissingen Ludwigsburg Stuttgart nein R5 Karlsruhe/Heidelberg Vaihingen/Enz Ludwigsburg Stuttgart nein R11 Kornwestheim Stuttgart-Untertürkheim nein R61 (Weissach ) Hemmingen Schwieberdingen Korntal nein U6 Gerlingen Stuttgart-Mitte Stuttgart-Möhringen nein U14 Remseck Stuttgart-Mitte Stuttgart-Heslach nein 90 (Borkumstraße ) Korntal Weilimdorf Giebel nein 92 Stuttgart Leonberg Universität Heslach Vogelrain nein 98 Ditzingen Gerlingen Leonberg Golfplatz ja 364 Backnang Großaspach Rielingshausen Marbach (N) ja 402 Hochdorf Hochberg Neckarrems Neckargröningen ja 403 Hochberg Neckargröningen ja (404) (Pattonville Aldingen Neckargröningen) ja 405 Hochdorf Neckarrems Neckargröningen Aldingen Pattonville ja 411 Kornwestheim Bahnhof Friedhof ja 412 Pattonville Kornwestheim (Stammheim) ja 413 Ludwigsburg Kornwestheim ja 414 Kornwestheim Bahnhof Mühlhäuser Straße Bahnhof ja 420 Asperg Im Waldeck Bahnhof Schäferstraße ja 421 Neckarweihingen Ludwigsburg ZOB Oststadt Oßweil-Süd ja 422 Pflugfelden Ludwigsburg ZOB Schlösslesfeld ja 423 Ludwigsburg ZOB Kreisberufsschule ja 424 Ludwigsburg Arsenalplatz ZOB PH Breuningerland IKEA ja 425 Eglosheim Ludwigsburg ZOB Oßweil ja 426 Ludwigsburg ZOB Oßweil Nord ja 427 (Pattonville ) Grünbühl Ludwigsburg ZOB Hoheneck ja 429 Ludwigsbg. Forum ZOB Talstraße Neckarweih. H.-Hesse-Str. ja 430 (Hochberg ) Poppenweiler Ludwigsburg ZOB Eglosheim ja 431 Ludwigsburg Neckargr. Neckarrems Hegnach Waiblingen ja 432 Ludwigsburg Neckargröningen Hegnach Waiblingen ja 433 Asperg Ludwigsburg ZOB Hochberg Poppenweiler ja 443 Ludwigsburg Neckarweihingen Marbach (N) ja 444 Ludwigsburg Freiberg (N) Höpfigheim ( Steinheim (M)) ja 446 Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim ja 451 Marbach (N) Poppenweiler Neckargröningen ja

95 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Marbach (N) Rielingshausen Kirchberg Marbach (N) ja 455 (Marbach (N) ) Burgstetten Backnang nein 456 Marbach (N) Affalterbach (- Winnenden) ja 457 Marbach (N) Bahnhof Hörnle Bahnhof ja 459 Freiberg (N) Pleidelsheim Besigheim ja 460 Beilstein Oberstenfd. Großbottw. Steinhm. (M) Marbach (N) ja 461 Winzerhausen Großbottwar Marbach (N) ja 462 Beilstein Oberstenfd. Großbottw. Marbach (N) ja 463 Prevorst Gronau Oberstenfeld ja 464 Besigheim Mundelsheim Großbottwar Marbach ja 501 Feuerbach Münchingen Schwieberdingen Hemmingen ja 502 Feuerbach Schwieberdingen Hemmingen Eberdingen - Riet ja 503 Feuerbach - Schwieberdingen Vaihingen (E) ja 504 Schwieberdingen Bahnhof Bosch Hülbe ja 508 Ludwigsburg Möglingen Zuffenhausen ja 531 Asperg Markgröningen Schwieberdingen ja 532 Ludwigsburg Asperg Markgröningen Sachsenheim ja 533 Aldingen Ludwigsburg Möglingen Markgröningen ja 534 Ludwigsburg Möglingen Schwieberdingen Hemmingen ja 535 Ludwigsburg Möglingen Münchingen Ditzingen ja 536 Ludwigsburg IKEA Breuningerland Tamm Möglingen ja 540 Bietigheim ZOB Bissingen Neuer Friedhof ja 541 (Tamm ) Bissingen Unterriexingen ja 542 Bietigheim Bissingen Tamm Hoheneck ja 543 Sachsenheim Untermberg ja 544 Bietigheim Sachsenheim Eichwald Ja 551 (LB Breuningerld. ) Buch Bietighm. ZOB Metterzi. Sachsenhm. ja 552 (LB Breuningerland ) Buch Bietigheim ZOB Metterzimmern ja 553 Untermberg Bissingen Bietigheim ZOB Antonia-Visconti-Straße ja 554 Untermberg Bissingen Bietigheim ZOB Löchgau Bönningheim ja 555 Bietigheim Bissingen Untermberg Metterzimmern ja 556 Bietigheim ZOB Bissingen Buch ZOB ja 557 Bietigheim ZOB Buch Bissingen ZOB ja 558 Bietigheim ZOB Laiern ZOB ja 559 Bietigheim ZOB Büttenwiesen ja 560 (Husarenhof ) Ingersheimer Feld Besigheim Bf. Schäuber ja 561 Bietigheim ZOB Kammgarnspinnerei ja 564 Bietigheim Buch Freiberg (N) ja 565 Bietigheim Buch Bolzstraße Friedhof St. Peter ja 566 Bietigheim Sachsenheim Vaihingen (E) ja 567 Hohenhasl. Freudental Bietighm. Großingershm. Pleidelshm. ja 568 Freudental Löchgau Besigheim - Ottmarsheim ja 571 Häfnerhaslach Hohenhaslach Großsachsenheim ja 572 Bietigheim Tripsdrill Kirbachtal [Stromer] ja 574 Besigheim/Ottmarsheim Kirchheim (N) Bönnigheim ja 576 Vaihingen (E) Roßwag Mühlhausen (- Illingen) nein 578 Sersheim Kleinglattbach Vaihingen ja 579 Oberriexingen Enzweihingen Vaihingen (E) Kleinglattbach - ja Ensingen 590 Vaihingen (E) Ensingen Horrheim Hohenhaslach ja 591 Feuerbach Zuffenhausen Schwieberdingen Vaihingen (E) ja 592 Gündelbach Vaihingen (E) Eberdingen ja

96 88 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 594 Vaihingen (E) Illingen Schützingen nein 595 Vaihingen (E) Enzweihingen Riet Hochdorf ja 612 Korntal Neuwirtshaus Münchingen (- Hemmingen) ja 620 Ditzingen Hirschlanden Heimerdingen (- Weissach) ja 623 Ditzingen Schöckingen Heimerdingen ja 624 Stadtverkehr Ditzingen ja 635 Leonberg Gerlingen ja 625 Ditzingen Bahnhof Süd Gewerbegebiet Süd nein HNV Heilbronn Beilstein Prevorst nein 644 HNV Abstatt Ilsfeld Neckarwestheim Kirchheim (N) nein Eltingen Leonberg Höfingen Hemmingen nein HNV Lauffen (N) Neckarwestheim Kirchheim (N) nein 651 HNV Heilbronn Lauffen Bietigheim-Bissingen nein 669 VPE Mühlacker Mühlhausen (E) Illingen Vaihingen (E) nein Freudental Bönnigheim Brackenheim Heilbronn nein N3 Schlossplatz Gerlingen nein N40 Marbach (N) Erdmannhausen Affalterbach Kirchberg (M) nein N41 Ludwigsburg ZOB Eglosheim - ZOB nein N42 Ludwigsburg ZOB Oßweil - ZOB nein N43 Ludwigsburg Remseck Poppenweiler Neckarweihingen nein N44 Freiberg (N) Pleidelsheim Besigheim nein N46 Marbach (N) Steinheim (M) Großbottw. Oberstenfd. Beilstein nein N52 Markgröningen Sachsenheim Hohenhaslach Ensingen nein N53 Ludwigsburg Möglingen Markgröningen Schwieberdingen nein N55 Zuffenhausen Schwieberdingen Hemmingen Eberdingen nein N56 Bietigheim Sachsenheim Vaihingen (Enz) Oberriexingen nein N57 Bietigheim Löchgau Bönnigheim Bietigheim nein N58 Bietigheim Besigheim Kirchheim (N) Ottmarsheim Bietigheim nein N62 Gerlingen Leonberg Rutesheim Weissach nein N65 Ditzingen Hirschlanden Schöckingen - Heimerdingen nein Neben den Schienenverkehren wurden auch solche Buslinien aus dem Linienbündelungskonzept ausgeklammert, die nicht in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises liegen oder bei denen der Bedienungsschwerpunkt außerhalb des Landkreises Ludwigsburg liegt. Auch für die vom Landkreis verantworteten Nachtbusverkehre keine wird Notwendigkeit zur Bündelung gesehen. In einzelnen sind für die gemäß der obigen Tabelle ausgenommenen Linien folgende Gründe maßgebend:

97 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 89 Linien 90, 92 Hierbei handelt es sich um ausbrechende Linien des Busnetzes der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Bedienungsschwerpunkt zudem außerhalb des Landkreises Ludwigsburg liegt. Die Landeshauptstadt strebt unter der Option der Eigenproduktion die Direktvergabe der Verkehrsleistungen auf ihrer Gemarkung an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) an und wird in diesem Zusammenhang die Linienverkehre der SSB innerhalb Stuttgarts einschließlich der ausbrechenden Verkehre zusammenfassen. Seitens des Landkreises Ludwigsburg bestehen keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise. Eine Bündelung der o. g. Linien durch den Landkreis ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich und wäre im Hinblick auf die Bedienungsschwerpunkte auch nicht sachgerecht. Linie 455: Die Linie verkehrt im Korridor Backnang Burgstall. Da der Bedienungsschwerpunkt eindeutig im Rems-Murr-Kreis liegt, erfolgt in Absprache mit der Waiblinger Kreisverwaltung eine Bündelung mit dem dortigen Bündelungskonzept. Linie 576: Die Linie ist betrieblich und verkehrlich eng mit der Linie 594 verflochten. Eine Bündelung durch den Landkreis wäre daher nicht sachgerecht. Kreis und VVS stehen zudem in Kontakt mit dem benachbarten Enzkreis, um die Anforderungen aus dem Raum Vaihingen (Enz) einzubringen. Linie 651: Die Linie ist insbesondere Teil des Stadtnetzes Leonberg und hat auch dort ihren Bedienungsschwerpunkt. In Absprache mit dem Landkreis Böblingen erfolgt deshalb eine Bündelung mit dem dortigen Linienbündelungskonzept. Linien 594, HNV 644, HNV 646, HNV 651, HNV 669, VPE 707, 7827: Diese Linien sind für die ÖPNV-Erschließung im Landkreis Ludwigsburg

98 90 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) ohne oder nur von nachrangiger Bedeutung im Vergleich zu den Bedienungsaufgaben in den Nachbarkreisen außerhalb des VVS. Eine Bündelung durch den Landkreis Ludwigsburg wäre daher nicht sachgerecht. Linie N3: Diese Linie ist Bestandteil des Nachtbusnetzes der Landeshauptstadt Stuttgart und in erheblichem Umfang für die Bedienung der nordwestlichen Stuttgarter Stadtbezirke zuständig. Wesentliches Element dieses Netzes ist darüber hinaus eine Verknüpfung aller Linien am Stuttgarter Schlossplatz. Eine Bündelung durch den Landkreis Ludwigsburg wäre daher nicht sachgerecht. Linie N40: Die Linie N40 liegt als S-Bahn-Ergänzungsverkehr in der Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart. Sie bleibt deshalb im Linienbündelungskonzept des Landkreises unberücksichtigt. Linien N41, N42, N43, N44, N46, N52, N53, N55, N56, N57, N58, N62, N65: Diese Nachtlinien ergänzen das S-Bahn-Netz und sind nur in Zusammenhang mit diesem verkehrlich sinnvoll. Ihr Betrieb stellt für die mehrheitlich mittelständischen Verkehrsunternehmen im Landkreis eine große Herausforderung dar und ist nicht gesamthaft zu regeln. Aufgrund der Konzessionslaufzeit bis zum und dem notwendigen Abstimmungsbedarf mit den Verkehrsunternehmen erscheint zu gegenwärtigen Zeitpunkt eine Bündelung daher nicht zielführend. Das Linienverkehrsangebot im Landkreis wird in Einzelfällen durch Anrufverkehre ergänzt. Diese sind so auszugestalten, dass die Linienfahrten der Verkehrsunternehmen nicht konkurrenziert werden. Liniengenehmigungen für Anrufverkehre sind deshalb grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Regelangebot zu sehen.

99 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Künftige Linienbündel im Landkreis Ludwigsburg Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Landkreis Ludwigsburg abgegrenzten Linienbündel und den angestrebten Harmonisierungszeitpunkt. Linienbündel Linien Harmonisierungszeitpunkt (1) Korntal 501, 504, 612, 612a (2) Stromberg 566, 566a, 571, 571a 590, 592, 592a, b (3) Gerlingen 98, (4) Ditzingen 620, 620a, 623, 623a, (5) Bietigheim 540, 541, 542, 543, 544, 551, 551a, , 553, 554, 555, 556, 557, 558, 559, 561, 564, 565, (6) Marbach (N) 364, 443, 453, 456, 456a, 457, 460, a, 461, 462, 463, 464 (7) Ludwigsburg 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, , 425, 426, 427, 429, 430, 431, 432, 433, 451 (8) Neckartal 444, 444a, 446, 446a, 459, 459a, 560, , 567a, 568, 568a, 572, 574, 574a (9) Remseck 402, 403, 404, (10) Eberdingen 502, (11) Vaihingen (Enz) - Feuerbach 503, (12) Vaihingen (Enz) - Oberriexingen 578, (13) Strohgäu Ost 508, 531, 531a, 532, 532a, 533, 533a, 534, 534a, 535, 536, 536a Neben den aktuellen Laufzeiten der Liniengenehmigungen wurde bei der Festlegung der Harmonisierungszeitpunkte auch auf einen noch vertretbaren Zeitpunkt für einen möglichen Betreiberwechsel geachtet. Eine Staffelung der Zeitpunkte ist zudem notwendig, damit eventuelle Vergabeverfahren vom Landkreis sukzessive durchgeführt werden können.

100 92 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 1: Verkehrsraum Korntal Anl. 4.3 In diesem Bündel sind die Buslinien zusammengefasst, die in den Korridoren Hemmingen/Schwieberdingen Korntal-Münchingen vor allem innerörtliche Bedienungsaufgaben erfüllen. Im Bereich Hemmingen sowie im Bereich Schwieberdingen verkehren zeitnah Linien der Linienbündel 10 und 11. Dabei werden dabei vielfach die gleichen Fahrgastpotenziale bedient, so dass eine koordinierte Ausgestaltung der Fahrplanangebote sinnvoll erscheint. Linienbündel (1) Korntal Linien Laufweg 501 Feuerbach Münchingen Schwieberdingen Hemmingen 504 Schwieberdingen Bf. Bosch Bahnhof 612 Korntal Neuwirtshaus Münchingen 612a Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

101 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 2: Verkehrsraum Stromberg Anl. 4.4 Die im Bündel 2 zusammengefassten Linien umfassen im Wesentlichen den nordwestlichen Teil des Strohgäus. Den Schwerpunkt des Bündels bilden die Städte Vaihingen an der Enz und Sachsenheim. Die Linien dienen primär der Anbindung der weiter entfernt liegenden Stadtteile an die Kernstädte und die Bahnhöfe, wo Anschlüsse an den Regionalzugverkehr und den Fernverkehr (Vaihingen (Enz) herzustellen sind. Auch eine Abstimmung der Busankünfte und -abfahrten untereinander ist an diesen Verkehrsknoten sinnvoll, um insbesondere in den Schwachlastzeiten möglichst gestaffelte Zu- und Abbringerfahrten in die benachbarten Siedlungsbereiche zu ermöglichen. Weiterer Koordinierungsbedarf besteht an dem innerstädtischen Busknoten Grabenstraße in Vaihingen (Enz). Die Linien werden bereits heute in fahrplantechnischer Abstimmung und teilweise auch in betrieblicher Kooperation, auch bei Fahrten in das Oberzentrum Bietigheim betrieben diese Synergien sollen erhalten bleiben. Eine effektive Umlaufgestaltung wird durch den räumlichen Zuschnitt des Bündels ermöglicht. Linienbündel (2) Stromberg Linien Laufweg 566 Bietigheim Sachsenheim Vaihingen (E) 566a 571 Häfnerhaslach Hohenhaslach Großsachsenheim 571a 590 Vaihingen (E) Ensingen Horrheim Hohenhaslach 592 Gündelbach Vaihingen (E) Eberdingen 592a 592b Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

102 94 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 3: Verkehrsraum Gerlingen Anl. 4.5 Das Linienbündel umfasst die beiden Buslinien des Raums Gerlingen, die seit März 2007 in einem Stadtbuskonzept zusammengeführt sind. Grundkonzept dabei ist eine bestmögliche Arbeitsteilung zwischen den Linien bei der Bedienung der Siedlungsflächen sowie abgestimmte Übergangsmöglichkeiten untereinander an dem Verknüpfungspunkt Gerlingen Rathaus. Dort vermitteln beide Buslinien zudem Übergänge auf die Stadtbahnlinie U6. Ein auf die beengte Straßensituation zugeschnittener Fahrzeugtyp rundet das Stadtbuskonzept ab. Linienbündel (3) Gerlingen Linien Laufweg 98 Ditzingen Gerlingen Leonberg Golfplatz 635 Leonberg Gerlingen Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

103 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 4: Verkehrsraum Ditzingen Anl. 4.6 Das Linienbündel umfasst ausschließlich Buslinien, die am Bahnhof Ditzingen an die S-Bahn angebunden sind und deren betrieblicher Schwerpunkt nördlich des Bahnhofs liegt. Neben der Anschlussbindung an die S-Bahn- Linie 6 sind am Bahnhof auch Übergangsmöglichkeiten zwischen den Buslinien untereinander erwünscht. Wegen der Bedeutung des Schülerverkehrs insbesondere auf den Linien 620 und 623 sind im Einzelfall jedoch die Belange dieser Verkehre mit den Anforderungen an Vertaktung und Anschlussbindung abzuwägen. Für diese beiden Linien besteht heute bereits eine aufwandsmindernde Kooperation zwischen den Betreibern diese Synergien sollen auch künftig genutzt werden können. Linienbündel (4) Ditzingen Linien Laufweg 620 Ditzingen Heimerdingen ( Weissach) 620a 623 Ditzingen Schöckingen 623a 624 Stadtverkehr Ditzingen Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

104 96 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 5: Verkehrsraum Bietigheim Anl. 4.7 Das Linienbündel 5 umfasst den heutigen Stadtverkehr der Stadt Bietigheim-Bissingen, der aufgrund der vielfältigen Verflechtungen und Korrespondenzen innerhalb des Netzes sowie zahlreicher Linienüberlagerungen auch künftig aus einer Hand erstellt werden sollte. Linienbündel Linien Laufweg (5) Bietigheim 540 Bietigheim ZOB Bissingen Neuer Friedhof 541 (Tamm ) Bissingen Unterriexingen 542 Bietigheim Bissingen Tamm Hoheneck 543 Sachsenheim Untermberg 544 Bietigheim Sachsenheim Eichwald a (LB Breuningerld. ) Buch Bietighm. ZOB Metterzi. Sachsenhm. 552 (LB Breuningerland ) Buch Bietigheim ZOB Metterzimmern 553 Untermberg Bissingen Bietigheim ZOB Antonia-Visconti- Straße 554 Untermberg Bissingen Bietigheim ZOB Löchgau Bönningheim 555 Bietigheim Bissingen Untermberg Metterzimmern 556 Bietigheim ZOB Bissingen Buch ZOB 557 Bietigheim ZOB Buch Bissingen ZOB 558 Bietigheim ZOB Laiern ZOB 559 Bietigheim ZOB Büttenwiesen 561 Bietigheim ZOB Kammgarnspinnerei 564 Bietigheim Buch Freiberg (N) 565 Bietigheim Buch Bolzstraße Friedhof St. Peter Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

105 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 6: Verkehrsraum Marbach (N) Anl. 4.8 Bündel 6 vereinigt die aus dem Quadranten nordöstlich von Marbach (N) auf den dortigen Verknüpfungspunkt zulaufenden Buslinien, soweit sie ihren Bedienungsschwerpunkt noch im Landkreis Ludwigsburg haben. Im Hinblick auf bestehende Synergien aus dem Fahrzeugeinsatz wird auch die Buslinie 443 aus Ludwigsburg diesem Bündel zugeschlagen. Für die im Korridor des Bottwartals verkehrenden Linien 460 bis 463 ist eine Fahrplanabstimmung entlang des Laufwegs unverzichtbar. Zusätzlich sind am Bahnhof Marbach nicht nur gute Anschlüsse zur S-Bahn herzustellen, sondern auch auf attraktive Übergänge zu den übrigen Buslinien für die diese Forderung gleichermaßen gilt - zu achten. Linienbündel (6) Marbach Linien Laufweg 364 Backnang Aspach-Großaspach Marbach (N) 443 Ludwigsburg Neckarweihingen Marbach (N) 453 Marbach (N) Rielingshausen Kirchberg (M) Marbach (N) 456 Marbach (N) Affalterbach ( Winnenden) 456a 457 Marbach (N) Bahnhof Hörnle a Beilstein Oberstenfeld Großbottwar Steinheim (M) Marbach (N) 461 Winzerhausen Großbottwar Marbach (N) 462 Beilstein Oberstenfeld Großbottwar Steinheim (M) Marbach (N) 463 Prevorst Gronau Oberstenfeld 464 Besigheim Mundelsheim Großbottwar Marbach Jährliche Betriebsleistung: Km Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

106 98 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 7: Verkehrsraum Ludwigsburg Anl. 4.9 Das Linienbündel 7 fasst neben dem Stadtverkehr der Stadt Ludwigsburg die Verkehre der angrenzenden Kommune Kornwestheim zu einer Einheit zusammen. Dieser Ansatz erhält die heutigen Synergien und schafft gleichwohl Spielräume für eine fortlaufende Weiterentwicklung des Stadtverkehrs im Hinblick auf die sich verändernden Anforderungen. Linienbündel Linien Laufweg 411 Kornwestheim Bahnhof Friedhof 412 Pattonville Kornwestheim ( Stammheim) 413 Ludwigsburg Kornwestheim 414 Kornwestheim Bahnhof Mühlhäuser Straße Bahnhof 420 Asperg Im Waldeck Bahnhof Schäferstraße 421 Neckarweihingen Ludwigsburg ZOB Oststadt Oßweil-Süd 422 Pflugfelden Ludwigsburg ZOB Schlösslesfeld 423 Ludwigsburg ZOB Kreisberufsschule 424 Ludwigsburg Arsenalplatz ZOB PH Breuningerland IKEA 425 Eglosheim Ludwigsburg ZOB Oßweil 426 Ludwigsburg ZOB Oßweil Nord 427 (Pattonville ) Grünbühl Ludwigsburg ZOB Hoheneck 429 Ludwigsburg Forum ZOB Talstraße Neckarweihingen Herrmann-Hesse-Straße 430 Poppenweiler Ludwigsburg ZOB Eglosheim 431 Ludwigsburg Neckargröningen Neckarrems Hegnach Waiblingen 432 Ludwigsburg Neckargröningen Hegnach Waiblingen 433 Asperg Ludwigsburg ZOB Hochberg Poppenweiler 451 Marbach (N) Poppenweiler Neckargröningen Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

107 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 8: Verkehrsraum Neckartal Anl Mit dem Bündel Neckartal werden primär die im Norden des Landkreises gelegen Regionalverkehrslinien entlang des Neckars zusammengefasst. Die auf der Nord Südachse verlaufenden Linien bedienen die auf gleicher Höhe gelegenen Gemeinden Pleidelsheim und Ingersheim umfassend, so ist eine Splittung der Linienwege und ein aufeinander abgestimmtes Angebot in diesem Raum unverzichtbar. Abgestimmte Übergänge erfolgen sowohl in Freiberg (N) auf das S-Bahn-Netz, als auch in Besigheim auf die Regionalzug-Linien. Die in Ost-West-Richtung verkehrenden Regionalverkehrslinien vermitteln die Bahnanschlüsse an den Bahnhöfen Bietigheim- Bissingen, Besigheim, Kirchheim (N) und Sachsenheim. Die Lage zwischen zwei Achsen des Schienenverkehrs und die flächige Siedlungsstruktur erschwert dabei eine eindeutige Bündelung der Verkehrsströme, so dass ein Netz schwächer bedienter Linien vorgehalten werden muss, deren Angebot in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu stehen hat. Für beide Achsen gelten besondere Anforderungen aus dem Schülerverkehr, die nur linienübergreifend mit vertretbarem Aufwand bewältigt werden können. Linienbündel Linien Laufweg (8) Neckartal 444 Ludwigsburg Freiberg (N) Höpfigheim ( Steinheim (M)) 444a 446 Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim 446a 459 Freiberg (N) Pleidelsheim Besigheim 459a 560 (Husarenhof ) Ingersheimer Feld Besigheim Bf. Schäuber a Hohenhaslach Freudental Bietigheim Großingersheim Pleidelsheim 568 Freudental Löchgau Besigheim Ottmarsheim 568a 572 Bietigheim Tripsdrill Kirbachtal [Stromer] a Besigheim/Ottmarsheim Kirchheim (N) Bönnigheim Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

108 100 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 9: Verkehrsraum Remseck Anl Der Stadtbus Remseck verbindet die Remsecker Stadtteile untereinander sowie mit der Stadtmitte und der Stadtbahnlinie U14. Zudem ist als Verkehrsaufgabe auch der Schülerverkehr zu den großen Schulstandorten in Aldingen und Pattonville zu bewältigen. Beides erfordert eine enge Abstimmung der Buslinien aufeinander. Zudem betreibt und vermarktet die Stadt Remseck ihren Stadtbus als einheitliches System. Dieser Ansatz soll durch die Linienbündelung unterstützt und gesichert werden. Linienbündel (9) Remseck Linien Laufweg 402 Hochdorf Hochberg Neckarrems Neckargröningen 403 Hochberg Neckargröningen 404 Pattonville Aldingen Neckargröningen 405 Hochdorf Neckarrems Neckargröningen Aldingen Pattonville Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

109 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 10: Verkehrsraum Eberdingen Anl In diesem Bündel sind die Buslinien zusammengefasst, die den Raum Eberdingen sowohl an Vaihingen (Enz), als auch auf direktem Wege mit den S- Bahn-Haltepunkten Zuffenhausen und Feuerbach verbinden. Am Bahnhof Hemmingen sind gute Anschlüsse zur Strohgäubahn herzustellen. Die heute schon bestehenden betrieblichen Synergien zwischen den Linien sollen erhalten bleiben. Wegen des zwischen Schwieberdingen und Feuerbach identischen Linienwegs ist eine fahrplantechnische Abstimmung mit der Linie 503 aus dem Bündel 11 notwendig. Linienbündel (10) Eberdingen Linien Laufweg 502 Feuerbach Schwieberdingen Hemmingen Eberdingen Riet 595 Vaihingen (E) Enzweihingen Riet Hochdorf Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

110 102 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 11: Verkehrsraum Vaihingen / Feuerbach Anl Dieses Linienbündel beinhaltet die langlaufenden Busverbindungen von Vaihingen (Enz), die im Zuge der Bundesstraße 10 den Raum Vaihingen (Enz) auf direktem Wege mit den S-Bahn-Haltepunkten Zuffenhausen und Feuerbach verbinden. Wegen des zwischen Schwieberdingen und Feuerbach identischen Linienwegs mit der Linie 502 aus dem Bündel 10, ist eine fahrplantechnische Abstimmung zwischen den Linien notwendig. Linienbündel (11) Vaihingen (Enz) - Feuerbach Linien Laufweg 503 Feuerbach Schwieberdingen Vaihingen (E) 591 Feuerbach Schwieberdingen Vaihingen (E) Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

111 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 12: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) - Oberriexingen Anl Kristallisationspunkt der Busverkehre im Verkehrsraum Vaihingen (Enz) ist der Bahnhof Vaihingen (E), wo Anschlüsse an den Regionalzugverkehr und den Fernverkehr herzustellen sind. Auch eine Abstimmung der Busankünfte und -abfahrten untereinander sind an diesem Verkehrsknoten sinnvoll, um insbesondere in den Schwachlastzeiten möglichst gestaffelte Zu- und Abbringerfahrten in die benachbarten Siedlungsbereiche zu ermöglichen. Weiterer Koordinierungsbedarf besteht an dem innerstädtischen Busknoten Grabenstraße. Mit Rücksicht auf die Vielzahl der im Raum Vaihingen (Enz) tätigen Verkehrsunternehmen werden hier drei Linienbündel gebildet. Das Bündel 12 vereinigt die in grober Näherung in einem West-Ost-Korridor verlaufenden Linien 578 und 579, bei denen die Funktion der ergänzenden Erschließung der Kernstadt abseits der Achsen der überörtlichen Verkehrslinien konzentriert ist. Sie ergänzen sich zudem hinsichtlich der Bedienung der Schulstandorte. Mit Oberriexingen und Sersheim werden zudem auch Nachbarorte mit dem Mittelzentrum Vaihingen (Enz) verbunden, wobei bei der Verbindung nach Sersheim die Wechselwirkungen mit dem Schienenverkehr zu beachten sind. Hinsichtlich der Anbindung des interkommunalen Gewerbegebiets Eichwald ist auf eine abgestimmte Aufgabenteilung der bedienenden Linien zu achten. Dabei sind grundsätzlich abgestimmte Anschlüsse an den Verknüpfungspunkten zu den weiterführenden Schienenverkehrsmittel herzustellen. Linienbündel (12) Vaihingen (Enz) - Oberriexingen Linien Laufweg 578 Sersheim Kleinglattbach Vaihingen (E) 579 Oberriexingen Enzweihingen Vaihingen (E) Kleinglattbach - Ensingen Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

112 104 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost Anl Das Linienbündel umfasst primär Buslinien des östlichen Strohgäus, die am Verknüpfungspunkt Ludwigsburg Bf. zusammenlaufen. Die heute schon betrieblich damit verbundenen Buslinien im Raum Asperg/Tamm werden dem Bündel zugeschlagen. Im Bündel sind Anschlüsse an das Bahnnetz in Asperg, Tamm, und Ludwigsburg herzustellen. Linienbündel (13) Strohgäu Ost Linien Laufweg 508 Ludwigsburg Möglingen Zuffenhausen 531 Asperg Markgröningen Schwieberdingen 531a 532 Ludwigsburg Asperg Markgröningen Sachsenheim 532a 533 Aldingen Ludwigsburg Möglingen Markgröningen 533a 534 Ludwigsburg Möglingen Schwieberdingen Hemmingen 534a 535 Ludwigsburg Möglingen Münchingen Ditzingen 536 Ludwigsburg IKEA Breuningerland Tamm Möglingen 536a Jährliche Betriebsleistung: Fahrzeugkilometer Harmonisierungszeitpunkt:

113 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bewertung 5.1 Zielsetzungen Gemäß 11 Abs. 3 Ziff. 2 ÖPNVG ist im Rahmen der Bearbeitung des Nahverkehrsplans das bestehende ÖPNV-Angebot einer Bewertung zu unterziehen. In dieser Bewertung werden die Stärken und Schwächen des ÖPNV-Angebots im Landkreis Ludwigsburg herausgearbeitet. Daneben soll auch festgestellt werden, ob für Räume vergleichbarer Strukturen gleichwertige Angebote vorliegen. Die Bewertungsergebnisse bilden die Basis für die Formulierung von Zielsetzungen zur künftigen Ausgestaltung des ÖPNV (Kapitel 6 - Einzelziele). Die Bewertung selbst besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe erfolgt ein Vergleich der Bestandsdaten mit den in Kapitel 4.2 vorgegebenen Zielen zum Verkehrsangebot. Dieser Vergleich liefert Hinweise auf die Güte oder Defizite des vorhandenen ÖPNV-Angebots. In einer zweiten Bewertungsstufe werden ergänzend die spezifischen örtlichen Gegebenheiten wie Verkehrspotenziale, besondere Anforderungen von Benutzergruppen (z. B. Schüler) sowie Anregungen von Kommunen und Verkehrsunternehmen einbezogen. Diese zweite Stufe bildet dann die endgültige Grundlage für die Ableitung von Zielsetzungen zu den Linienverkehren. 5.2 Ermittelte Angebotsdefizite Zeigt sich bei der Gegenüberstellung von Ist-Werten und Bewertungskriterien eine negative Abweichung von den Soll-Maßzahlen, so wird daraus ein Untersuchungsbedarf abgeleitet (Stufe 1). Die abschließende verkehrliche Beurteilung (Stufe 2) führt dann entweder zur Tolerierung der Abweichungen oder zur Entwicklung möglicher Lösungsansätze. Beide Bewertungsschritte sind im Folgenden für die ermittelten Defizit-Bereiche dargestellt.

114 106 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Einzugsbereiche von Haltestellen Anl Getrennt nach den Mittelbereichen Bietigheim/Besigheim, Ludwigsburg/Kornwestheim und Vaihingen/Enz sowie für den Bereich Strohgäu, werden für die jeweils zugehörigen Gemeinden und Teilorte auf topographischen Karten die Einzugsbereiche von Haltestellen dargestellt (Anlagen 2.5 bis 2.8). Weil dabei das schlichte Vorhandensein einer Haltestelle nicht zwingend bereits die ÖPNV-Erschließung eines Gebiets sichert, sondern im Sinne des Kap auch eine Mindest-Anzahl von Busabfahrten dort gefordert wird, wurden zusätzlich alle Haltestellen aus der Auswertung herausgenommen, an denen an Normalwerktagen (Mo-Fr) weniger als 11 Bus-Abfahrten stattfinden. Tab. 5.1 Durch die Überlagerung der Einzugsbereiche der verbliebenen, erschließungsrelevanten Haltestellen mit den bestehenden Siedlungsflächen lassen sich Erschließungsdefizte lokalisieren. Sind in diesen Defizitbereichen mehr als 200 Auszubildende, Beschäftigte oder Einwohner betroffen, besteht in jedem Fall Untersuchungsbedarf. In Einzelfallbetrachtungen wurde dann abgewogen, ob sich auch ein Handlungsbedarf ableiten lässt. Die Ergebnisse dieser Abwägung sind in Tabelle 5.1 dargestellt. Tabelle 5.1: ÖPNV-Erschließungsdefizite mit Maßnahmenvorschlägen (alphabetisch sortiert nach Kommunen) Gemarkung Affalterbach Bietigheim- Bissingen Erschließungsdefizit im Bereich Südliches und westliches Affalterbach (u. a. Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund) Bietigheim-Nord; Besiedlung um den nördlichen Wolfsweg Maßnahmenvorschlag / Weiteres Vorgehen Eine Erschließung mit der Buslinie 456 erscheint erforderlich. In Zusammenarbeit von Kommune, Straßenbauamt, Landratsamt, bedienendem Unternehmen und VVS muss ein Erschließungskonzept erarbeitet werden. Wegen der Steigung und der beengten Straßenverhältnisse ist eine Verbesserung der Situation mittels Schleifenfahrt nicht möglich. Den Bewohnern muss weiterhin ein weiterer Fußweg (< 500m) zur nächstgelegenen Haltestelle zugemutet werden.

115 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 107 Bönnigheim Bönnigheim- Hofen Ditzingen- Heimerdingen Eberdingen Eberdingen Erligheim Erligheim Freiberg/N Freudental Besiedlung zwischen Erligheimer und Freudentaler Straße Östliches Hofen Gewerbegebiet Nord (nordöstliches Heimerdingen) Gebiet um die südliche Stuttgarter Straße Wohngebiet Winterhaube/Lettenäcker (östliches Eberdingen) Westlicher Ortsrand (Gewerbegebiet Großes Flürle) Östlicher Ortsrand (Wohngebiet Aichert II) Gewerbegebiet Neckar (östliches Freiberg/N) Freudental-Südost und -Nordwest Da langfristig nicht mit einer Angebotsverbesserung auf der Buslinie 7827 zu rechnen ist, würde die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Freudentaler Straße (Höhe Gustav-Werner Straße) und die Bedienung der Haltestelle durch die Linie 7827 keine verbesserte Erschließung bringen. Den Fahrgästen muss daher auch weiterhin ein längerer Fußweg zu den Haltestellen Am Schloss und Hofener Straße zugemutet werden. Den Bewohnern dieses Bereichs müssen aus betrieblichen Gründen (L. 554; umlaufbedingt) und wegen der örtlichen Straßensituation auch weiterhin längere Fußwege zugemutet werden (bis zu ca. 800 m). Das Gebiet wird relativ selten von der Buslinie 620 bedient. Die Fahrtenzahl für das Gebiet sollte erhöht werden (mindestens + 1 Fahrtenpaar). Eine Erschließung ist verkehrstechnisch (bspw. mit einer Stichfahrt) nicht möglich, da keine Wendemöglichkeit für Busse vorhanden ist. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle an der Hochdorfer Straße am östlichen Ortseingang wird empfohlen (L. 502, 503, 592, 595). Umlaufbedingt sind keine Schleifenfahrten der Buslinie 554 mehr möglich. Das Nachfragepotenzial ist ohnehin so gering, dass keine ÖPNV-Anbindung erforderlich ist. Es wird die Einrichtung einer Haltestelle an südlichen Ortsrand (Kreuzungsbereich Löchgauer / Blattwiesenstraße) im Verlauf der L. 554 empfohlen. Die Anbindung durch die vorhandene Buslinie 459 ist problematisch, da im Gewerbegebiet keine Wendemöglichkeit für Busse besteht. Wegen des geringen Nachfragepotenzials ist eine Erschließungsmaßnahme verzichtbar. Es handelt sich um kleinere, nicht erschlossene Siedlungsbereiche. Den dort wohnenden Fahrgästen ist ein etwas längerer Fußweg zu den nächstgelegenen Haltestellen Besigheimer Straße zuzumuten. Gemmrigheim Gemmrigheim-Ost Die Haltestellen Amselweg, Adlerweg und Niedere Klinge (L. 574) werden relativ selten bedient. Eine Erhöhung der Fahrtenzahl zur Erschließung des Gebiets wäre sinnvoll. Großbottwar Großbottwar- Hof und Lembach Nördlicher / Südöstlicher Siedlungsrand Östliches Hof und die gesamte Ortschaft Lembach Es handelt sich bei der nicht erschlossenen Besiedlung lediglich um vereinzelte Wohnhäuser. Eine Anpassung des ÖPNV-Angebots ist nicht notwendig. Die örtlichen Haltestellen Kelter und Talstraße (L. 463) werden relativ selten bedient. Das stärker besiedelte Hof (ca. 550 Einwohner) liegt großteils im Einzugsbereich der Haltestelle Sauserhof (L ). Betrachtet man diese relativ häufig bediente Haltestelle als Teil von Hof, besteht für diesen Teilort kein Erschließungsdefizit. Für die Bewohner des deutlich kleineren Lembach (Haltestelle Kelter ; ca. 200 Einwohner) könnte ein örtliches Ruftaxi eingerichtet werden, das Lembach mit Großbottwar ( Rosenplatz ) verbindet und Anschluss in Lastrichtung an die L. 460 bietet. Hessigheim Hessigheim-Nord Umlaufbedingt ist keine Schleifenfahrt der Buslinie 459 durchs nördliche Hessigheim möglich. Den Bewohnern muss auch künftig ein etwas längerer Fußweg zu den vorhandenen Haltestellen zugemutet werden.

116 108 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Ingersheim- Großingersheim Gewerbegebiet Mühlweg/Talstraße (östliches Großingersheim) Das Gewerbegebiet liegt außerhalb der Einzugsbereiche vorhandener Haltestellen. Die Einrichtung einer Haltestelle an der Pleidelsheimer Straße auf Höhe der Talstraße (L. 567 und L. 444) sollte geprüft haben. Zu bedenken ist aber, dass beide Linien eine äußerst knappe Umlaufzeit aufweisen. Kirchheim/N Nördliches Kirchheim Die örtliche Straßensituation lässt eine Verlaufsänderung der Buslinie 574 nicht zu. Den dortigen Bewohnern muss ein etwas längerer Fußweg zur Haltestelle Schillerplatz zugemutet werden. Ludwigsburg- Oßweil Nordöstliches Oßweil Es handelt sich ausschließlich um vereinzelte Wohnhäuser an den nördlichen Enden der Poppenweiler und der Lange Straße. Den Bewohnern muss ein längerer Fußweg zur Haltestelle Hirschstraße zugemutet werden. Mundelsheim Südöstlicher Ortsrand Umlaufbedingt (L. 444, L. 459) und wegen der starken Steigung in diesem Bereich muss den dortigen Bewohnern auch weiterhin ein längerer Fußweg (zur Haltestelle Lange Straße ) zugemutet werden. Murr Murr-West (Langes Feld und Egarten/ Bottenäcker) Die Erschließung des Gebiets mit (einzelnen) Fahrten der L. 460 würde dem Buskonzept Bottwartal zuwiderlaufen, das eine schnelle und gut strukturierte Verbindung von Marbach (N) ins Bottwartal vorsieht. Die Situation muss daher weiterhin in Kauf genommen werden. Oberriexingen Nördlicher Ortsrand Umlaufbedingt (L. 532, L. 579) muss den dortigen Bewohnern / Arbeitnehmern auch weiterhin ein längerer Fußweg (zur Haltestelle Roter Baum ) zugemutet werden. Oberstenfeld Östlicher Ortsrand Die örtlichen Straßenverhältnisse lassen eine Veränderung der Linienverläufe (L. 460, L. 463) nicht zu. Den dort wohnenden Fahrgästen müssen auch weiterhin etwas längere Fußwege zu den nächstgelegenen Haltestellen zugemutet werden. Oberstenfeld- Prevorst Remseck- Neckargröningen Remseck- Neckarrems Sachsenheim- Großsachsenheim Die bestehende Haltestelle Bannhalde wird nur relativ selten von der Buslinie 571 bedient. Eine generelle Einbindung der Haltestelle in den Verlauf der Linie 571 wäre wünschenswert, mindestens jedoch mit 11 Fahrtenpaaren. Schwieberdingen Gesamte Ortschaft Gewerbegebiet Rainwiesen Südwestliches Neckarrems (Am Schlossberg / Burgholz) Nordwestliches Großsachsenheim, Gebiet Bannhalde Nordwestliches Schwieberdingen (Gewerbegebiet) Die örtlichen Haltestellen Löwen und Feuerwehr werden relativ selten bedient. L. 463: Eine Angebotserhöhung auf mindestens 11 Fahrtenpaare ist zu empfehlen. Die Haltestelle Rainwiesen (L. 451) wird relativ selten bedient. Eine Erhöhung der Fahrtenzahl zur Erschließung des Gebiets wäre sinnvoll. Das Gebiet ist durch die Topografie und die vorhandene Wegeführung schlecht erreichbar. Eine Erschließung mit vorhandenen Buslinien ist problematisch, da große Umwegfahrten notwendig wären, weil am Schlossberg keine Wendemöglichkeit für Linienbusse existiert. Die Bebauungsstruktur lässt nur eine geringe Nachfrage erwarten lässt. Daher müssen Fahrgäste aus dem Gebiet Schlossberg auch weiterhin weitere Wege zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle zurücklegen. Der Arbeitsplatzschwerpunkt liegt im östlichen Bereich. Den Arbeitnehmern kann der etwas längere Fußweg zu den Bushaltestellen Siemensstraße und Laiblinger Weg zugemutet werden. Die Schaffung einer Stadtbahnlinie Ludwigsburg Markgröningen kann die ÖPNV- Erschließung in diesem Bereich verbessern.

117 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 109 Steinheim Steinheim- Kleinbottwar Tamm Vaihingen/E Vaihingen/E- Aurich Einzelne Umwegfahrten der Linien 460 bis 462 sind nicht zu empfehlen, da man so die optimierten und abgestimmten Fahrpläne im Bottwartal aufgeben müsste. Den Bewohnern in diesem Bereich muss daher ein etwas längerer Fußweg zur Haltestelle Kelter (L. 460, L. 461) zugemutet werden. Es ist nur sehr eine geringe Anzahl von Einwohnern betroffen. Den Bewohnern in diesem Bereich kann daher ein etwas längerer Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle zugemutet werden. Das geringe Fahrgastpotenzial in diesem Bereich rechtfertigt eine Ausweitung des ÖPNV-Angebots nicht. Den Bewohnern muss wie bisher ein etwas längerer Fußweg zum Bahnhof Tamm zugemutet werden. Es wird die Einrichtung einer Haltestelle im Verlauf der L. 579 auf Höhe der Kehlstraße empfohlen. Die vorhandenen Straßen sind für Standardlinienbusse zu eng. Da das vorhandene Nachfragepotenzial sehr gering ist, ist eine Angebotsänderung nicht zu rechtfertigen. Ist wegen der örtlichen Situation (keine Wendemöglichkeit) nicht zu ändern. Vaihingen/E- Enzweihingen Vaihingen/E- Enzweihingen Vaihingen/E- Riet Es existieren vereinzelte Schülerfahrten mit der Buslinie 595. Eine Schleifenfahrt der L. 595 über Karl-Blessing- Straße Steinestraße Klaiberstraße und eine regelmäßige Einbindung der Haltestelle Klaiberstraße in den Linienverlauf ist auch für durchfahrende Fahrgäste vertretbar. Allerdings muss zuvor der ruhende Verkehr in diesem Bereich neu geordnet werden. Die vorhandenen Straßen sind für Standardlinienbusse zu eng. Da das vorhandene Nachfragepotenzial sehr gering ist, ist eine Angebotsänderung nicht zu rechtfertigen. Die Haltestelle Mühlhäuser Straße (L. 576) wird relativ selten bedient. Es sollte geprüft werden, ob eine Verlängerung der Fahrten, die an der Haltestelle Sporthalle enden, bis Mühlhäuser Straße verlängert werden könnten, wenn im westlichen Roßwag eine Wendemöglichkeit für Busse geschaffen wird. Vaihingen/E- Roßwag Südöstlicher Siedlungsrand (Rielingshäuser Straße) Östlicher Siedlungsrand Wohngebiet um die Unterriexinger und Rottenburger Straße (südwestliches Tamm) Gebiet um die östliche Eichendorffstraße Östliches Aurich Südöstliches Enzweihingen (Brunnenhaldenstraße) Westliches Enzweihingen (Bereich um die Haltestelle Klaiberstraße ) Südliches Riet Westliches Roßwag Beförderungszeiten und -geschwindigkeiten Anl In der VDV-Schrift Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV sind Reisezeitempfehlungen für die Relationen der zentralörtlichen Gliederung dargestellt und erläutert (siehe Kapitel 4.2). Für das Kriterium Beförderungsgeschwindigkeit existieren derartige Empfehlungen nicht. Das Kriterium wurde ergänzt, um ggf. für den Fahrgast ungünstige Auffälligkeiten (z. B. sehr lange Umsteigezeiten) feststellen zu können.

118 110 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Die Empfehlungen für die Reisezeiten wurden (nach Subtraktion von Zu-, Abgangs- und Wartezeiten) den tatsächlichen, im Rahmen der Bestandsaufnahme ermittelten, Beförderungszeiten der betreffenden Relationen gegenübergestellt. Es wurde nun für jede dieser Relationen überprüft, ob die errechneten Beförderungszeiten größer als die maximal empfohlenen Werte sind oder die Beförderungsgeschwindigkeit den Warnwert unterschreitet. Ist dies der Fall, so liegt ein Untersuchungsbedarf vor. Die Ergebnistabellen sind in den Anlagen 5.1 bis 5.4 enthalten. Die Darstellung erfolgt dort in der alphabetischen Reihenfolge nach Mittelbereichen, Kommunen und Teilorten/Stadtteilen. Die Rechenergebnisse zeigen, dass es beim Kriterium Beförderungszeit bei einer Gegenüberstellung Ist-Werte/VDV-Sollwerte nur vereinzelte, geringfügige Defizite gibt: Zwischen Teilorten von Großbottwar (Hof und Lembach, Winzerhausen) bzw. Oberstenfeld (Gronau, Prevorst) und Ludwigsburg/Stuttgart wurden relativ lange Beförderungszeiten festgestellt. Teilweise muss für diese Fahrten mehrfach umgestiegen werden; in allen Fällen sind die langen Beförderungszeiten jedoch auch auf die relativ großen zurückzulegenden Distanzen zurückzuführen. Da der Busverkehr im Bottwartal und die zugehörigen Anschlüsse bereits weitestgehend optimiert sind, würden Angebotsanpassungen zu keinen Verkürzungen der Beförderungszeiten führen. Tab. 5.2 Beim Kriterium Beförderungsgeschwindigkeit ist festzustellen, dass bei Schienenverbindungen oder bei Überland-Busverbindungen mit wenigen Haltestellen relativ hohe Geschwindigkeiten zu erreichen sind. Insbesondere bei innergemeindlichen Verbindungen mit überwiegender Erschließungsfunktion treten Werte unter 20 km/h nicht selten auf. Der Warnwert von 15 km/h wird bei einigen Ortsteilen unterschritten (Tab. 5.2).

119 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 111 Tabelle 5.2: Unterschreitungen des Warnwerts bei der Beförderungsgeschwindigkeit (< 15 km/h) Gemarkung Hof und Lembach Marbach Kallenberg Ludwigsburg (am Wochenende auch Stuttgart) Grünbühl Ludwigsburg Pflugfelden Ludwigsburg Hörnle Marbach / Ludwigsburg Möglingen Ludwigsburg Aldingen/ Pattonville Ludwigsburg Stadtteile Remseck Neckargröningen / Ludwigsburg Steinheim/ Kleinbottwar Marbach Stadtteile Bie- tigheim- Bissingen Bietigheim Betroffene Wochentagstypen Mo-Fr Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr Mo-Fr, Sa, So+Fe Hintergründe/Maßnahmenvorschläge Die örtlichen Haltestellen Kelter und Talstraße (L. 463) werden relativ selten bedient. Die vorhandenen Anschlüsse in Großbottwar (Rosenplatz) sind jedoch optimiert. Der Warnwert wird ohnehin nur geringfügig unterschritten. Keine Maßnahme erforderlich. Ludwigsburg ist nur mit zweimaligem Umsteigen zu erreichen. Erscheint unproblematisch, da Kallenberg überwiegend nach Stuttgart orientiert ist. (Wochenende: Viele Fahrmöglichkeiten beginnen/enden mit einem Fußweg zur Neuwirtshauskreuzung, da eine Verbindung mit der L. 99 und einem Umstieg von/zur U15 an der Korntaler Straße als schnellste Fahrmöglichkeit angeboten wird. Es werden jedoch auch zusätzlich Fahrten der L. 501 von/zum Bahnhof Zuffenhausen angeboten.) Keine Maßnahme erforderlich. Innerstädtische Verbindung mit Umwegfahrt über die Karlshöhe. Geringfügige Unterschreitung des Warnwerts. Keine Maßnahme erforderlich. Innerstädtische Verbindung mit relativ vielen Haltestellen und umwegige Fahrten mit Schlenker über die Solitudeallee. Keine Maßnahme erforderlich. Innerstädtische Verbindung mit Umwegfahrt i. d. R. über die Schillerhöhe. Fahrten von/nach Ludwigsburg: Anschlüsse am Bahnhof Marbach sind optimiert. Keine Maßnahme erforderlich. Die Linien 533 und 534 haben in Ludwigsburg und Möglingen auch städtische und innergemeindliche Erschließungsfunktion. Keine Maßnahme erforderlich. Die direkte Buslinie 533 erschließt Pattonville mit und übernimmt zusätzlich in Ludwigsburg innerstädtische Erschließungsfunktion. Außerdem wurden Fahrmöglichkeiten mit mehrfachem Umsteigen in die Berechnung einbezogen. Keine Maßnahme erforderlich. Innerstädtische Verbindungen mit überwiegender Feinerschließungsfunktion. Keine Maßnahme erforderlich. Die Linien 460 und 461 führen über Murr nach Marbach. In den Hauptverkehrszeiten sind im Fahrplan wegen zu erwartender Rückstaus Pufferzeiten eingeplant. Die Schaffung einer Busspur zwischen Murr und Marbach und die Installation einer Lichtsignal-Beeinflussung für Busse an der Kreuzung Richtung Benningen könnte den Buslinienverkehr beschleunigen. Innerstädtische Verbindungen mit überwiegender Feinerschließungsfunktion. Keine Maßnahme erforderlich.

120 112 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Freiberg (N) Bietigheim Hessigheim Bietigheim Ingersheim Bietigheim (am Wochenende zusätzlich Freiberg (N)) Mundelsheim Bietigheim Pleidelsheim Bietigheim Pleidelsheim Freiberg (N) Kleinsachsenheim Bietigheim Hochdorf Vaihingen (E) Oberriexingen Vaihingen (E) Riet Vaihingen (E) Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe Mo-Fr, So+Fe Mo-Fr, Sa, So+Fe So+Fe Die direkte Buslinie 564 verkehrt überwiegend in den Hauptverkehrszeiten. Daher gehen in die Geschwindigkeiten-Berechnung auch überwiegend Übereck-Verbindungen mit der S-Bahn über Ludwigsburg ein. Der Warnwert wird nur geringfügig unterschritten. Daher keine Maßnahme erforderlich. Die Buslinie 459, die Hessigheim mit Besigheim verbindet, schafft über Eck eine Anbindung an die R4 am Bahnhof Besigheim. Die Übergangszeiten sind in der Regel größer 5 Minuten. Da die L. 459 am anderen Linienende nachfrageseitig gewichtigere Anschlüsse zur S4 in Freiberg (N) schafft, ist keine Maßnahme erforderlich. Kleiningersheim: Der Bus-Bus-Umstieg (L. 446, L. 567) in Großingersheim ist abgestimmt, aber nicht optimiert, was an der S-Bahn-Zubringerfunktion der beiden Linien liegt. Großingersheim: Wegen möglicher Rückstaus in den HVZen sind im Fahrplan Zeitpuffer berücksichtigt. (Wochenende: Die Buslinie 446, die die Ingersheimer Ortsteile mit Freiberg (N) verbindet, übernimmt in Freiberg (N) zusätzlich Erschließungsaufgaben.) Keine Maßnahme erforderlich. Neben Fahrmöglichkeiten mit Umstieg in Besigheim (lange Umsteigezeiten!) existieren Fahrten mit Bus-Bus-Umstieg in Pleidelsheim mit akzeptabler Beförderungsgeschwindigkeit. Keine Maßnahme erforderlich. Wegen möglicher Rückstaus in den HVZen sind im Fahrplan Zeitpuffer berücksichtigt. Keine Maßnahme erforderlich. Die Linie 459 erschließt mit einer Schleifenfahrt das Gewerbegebiet in Pleidelsheim. Dies ist verkehrlich sinnvoll. Keine Maßnahme erforderlich. Die L. 551, die Kleinsachsenheim mit Bietigheim verbindet, hat in Bietigheim eine innerstädtische Feinerschließungsfunktion. Keine Maßnahme erforderlich. Die Buslinie 595 bedient zwischen Hochdorf und Vaihingen (E) die Vaihinger Teilorte Riet und Enzweihingen und hat in den bedienten Orten teilweise auch eine innerörtliche Erschließungsfunktion. Keine Maßnahme erforderlich. Die L. 579, die Oberriexingen mit Vaihingen (E) verbindet, hat in Vaihingen (E) eine innerstädtische Erschließungsfunktion. Außerdem enthält der Fahrplan Pufferzeiten, die aufgrund des häufig hohen Verkehraufkommens der Ortsdurchfahrt Enzweihingen (B10) erforderlich sind. Keine Maßnahme erforderlich. Neben den Beförderungszeiten der zwischen Riet und Vaihingen (E) direkt fahrenden Buslinien 502 und 503 gingen in die Geschwindigkeiten-Berechnung auch Fahrmöglichkeiten mit mehrfachem Umsteigen ein. Daher keine Maßnahme erforderlich.

121 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bedienungshäufigkeiten Abb. 4.4 Bei der Bewertung der Bedienungshäufigkeiten wird die Mindestbedienung (siehe Abb. 4.4) zugrunde gelegt. Hierbei wird das aktuelle Angebot den Anforderungen der Mindestbedienung in Form von Fahrtenpaaren (FP) gegenübergestellt. Anl. 4.2 Die Anforderungen für die Mindestbedienung entlang der Achsen sind in Anlage 4.2 dargestellt. Tabelle 5.3: Unterschreitungen der Mindestbedienung und Maßnahmenvorschläge (sortiert nach Verkehrstagen) Montag bis Freitag Verkehrsrelation Neckarweihingen Marbach Marbach Poppenweiler Neckargröningen Marbach Erdmannhausen Pleidelsheim Mundelsheim Defizit Lösungsvorschlag (in FP) 4 Auf der Linie 443 sollen montags bis freitags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Ludwigsburg und Marbach eingerichtet werden. 3 Auf der Linie 451 sollen montags bis freitags drei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Neckargröningen und Marbach eingerichtet werden. 10 Auf der Linie 456 sollen montags bis freitags zehn zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Marbach und Wolfsölden eingerichtet werden. Zuvor soll aber überprüft werden, ob die Inbetriebnahme der S-Bahn zwischen Marbach und Backnang über Erdmannhausen wesentliche Nachfrageverschiebungen vom Bus zur S-Bahn bewirkt hat. In diesem Fäll wäre das auszugleichende Defizit ggf. geringer. 5 Auf der Linie 459 sollen montags bis freitags fünf zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Freiberg und Mundelsheim eingerichtet bzw. bestehende Fahrtenpaare im Abschnitt Freiberg Pleidelsheim nach Mundelsheim verlängert werden. Zusätzliche FP

122 114 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Marbach Murr 32 Da die Busverbindung nach Murr und 3 Murr Steinheim 16 Steinheim (Linien 460/461) primär als S- 3 Bahn-Zubringer in Marbach ausgelegt ist, soll das Defizit nicht komplett behoben werden. Schließlich gäbe es dann montags bis freitags 81 Bus-Fahrten, denen lediglich 52 S-Bahn-Fahrten in Marbach gegenüberstehen würden. Deshalb soll das Defizit durch drei zusätzliche Fahrtenpaare auf der Linie 460 zwischen Marbach und Beilstein ausgeglichen werden. Oberstenfeld Prevorst 5 Auf der Linie 463 sollen montags bis freitags fünf zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Gronau und Prevorst eingerich- 5 Hochdorf Hemmingen Oberriexingen Großsachsenheim tet werden. 9 Auf der Linie 502 sollen montags bis freitags neun zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Riet eingerichtet werden. 1 Auf der Linie 532 soll montags bis freitags ein zusätzliches Fahrtenpaare von Oberriexingen nach Großsachsenheim verlängert werden Tamm Hohenstange 4 Auf der Linie 536 sollen montags bis freitags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Tamm und Hohenstange eingerichtet werden Freudental Bietigheim Großsachsenheim Hohenhaslach Gemmrigheim Gemmrigheim Amselweg 1 Auf der Linie 567 soll montags bis freitags ein zusätzliches Fahrtenpaar zwischen Hohenhaslach und Freudental eingerichtet werden. 8 Das Defizit muss nicht behoben werden, da für Fahrgäste auf Hohenhaslach mit der Linie 567 nach Bietigheim ausreichend Alternativverbindungen zur Verfügung stehen. 13 Auf der Linie 574 sollen montags bis freitags 13 zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Gemmrigheim Amselweg und Kirchheim eingerichtet werden. Vaihingen Roßwag 4 Auf der Linie 576 sollen montags bis freitags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Vaihingen und Roßwag eingerichtet werden. Vaihingen Hohenhaslach 3 Auf der Linie 590 sollen montags bis freitags drei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Vaihingen und Hohenhaslach eingerichtet werden

123 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 115 Samstag Verkehrsrelation Gerlingen Gerlingen Süd Defizit Lösungsvorschlag (in FP) 2 Auf der Linie 98 (künftig 638) sollen samstags zwei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Leonberg Golfplatz und Ditzingen eingerichtet werden. Zusätzliche FP 2 Marbach Erdmannhausen 5 Auf der Linie 456 sollen samstags fünf zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Marbach und Wolfsölden eingerichtet werden. Zuvor soll aber überprüft werden, ob die Inbetriebnahme der S-Bahn zwischen Marbach und Backnang über Erdmannhausen wesentliche Nachfrageverschiebungen vom Bus zur S-Bahn bewirkt hat. In diesem Fäll wäre das auszugleichende Defizit ggf. geringer. Marbach Murr 12 Da die Busverbindung nach Murr und 9 Murr Steinheim 4 Steinheim (Linien 460/461) primär als S- Bahn-Zubringer in Marbach ausgelegt ist, soll das Defizit nicht komplett behoben werden. Schließlich gäbe es dann samstags 41 Bus-Fahrten denen lediglich 38 S-Bahn-Fahrten in Marbach gegenüberstehen würden. Deshalb soll das Defizit durch neun zusätzliche Fahrtenpaare auf der Linie 460 zwischen Marbach und Beilstein ausgeglichen werden. 9 Oberstenfeld Prevorst Zuffenhausen Kallenberg Hochdorf Hemmingen Schwieberdingen Pulverdingen Enzweihingen Großsachsenheim Hohenhaslach Hohenhaslach Spielberg Ochsenhbach 7 Auf der Linie 463 sollen samstags sieben zusätzliche Fahrtenpaare zwsichen Gronau und Prevorst eingerichtet werden. 2 Auf der Linie 501 sollen samstags zwei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Münchingen eingerichtet werden. 5 Auf der Linie 502 sollen samstags fünf zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Vaihingen eingerichtet werden. 6 Auf der Linie 503 sollen samstags sechs zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Vaihingen eingerichtet werden Das Defizit muss nur teilweise behoben werden, da für Fahrgäste auf Hohenhaslach mit der Linie 567 nach Bietigheim ausreichend Alternativverbindungen zur Verfügung stehen. Auf der Linie 571 sollen samstags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Großsachsenheim und Häfnerhaslach eingerichtet werden

124 116 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Gemmrigheim Gemmrigheim Amselweg 10 Auf der Linie 574 sollen samstags zehn zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Gemmrigheim Amselweg und Kirchheim eingerichtet werden. Vaihingen Roßwag 3 Auf der Linie 576 sollen samstags drei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Vaihingen und Roßwag eingerichtet werden. Enzweihingen Oberriexingen 3 Auf der Linie 579 sollen samstags drei zusätzliche Fahrtenpaare von Enzweihingen nach Oberriexingen verlängert werden Sonn- und Feiertag Verkehrsrelation Defizit (in FP) Lösungsvorschlag Zusätzliche FP Hochberg (Remseck) - Hochberger Wald 7 Auf der Linien 402 oder 403 sollen sonntags sieben zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Hochberg und Hochberger Wald eingerichtet werden. 7 Kornwestheim Pattonville Kornwestheim Ludwigsburg 5 Auf der Linie 412 sollen sonntags fünf zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Kornwestheim und Pattonville eingerichtet werden. 14 Auf der Linie 413 sollen sonntags 14 zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Kornwestheim und Ludwigsburg eingerichtet werden Marbach Erdmannhausen Erdmannhausen Affalterbach Pleidelsheim Mundelsheim Hessigheim Besigheim 6 1 Auf der Linie 456 sollen sonntags sechs zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Marbach und Wolfsölden eingerichtet werden. Zuvor soll aber überprüft werden, ob die Inbetriebnahme der S-Bahn zwischen Marbach und Backnang über Erdmannhausen wesentliche Nachfrageverschiebungen vom Bus zur S-Bahn bewirkt hat. In diesem Fäll wäre das auszugleichende Defizit ggf. geringer Auf der Linie 459 soll sonntags ein zusätzliches 1 Fahrtenpaar zwischen Frei- berg und Besigheim eingerichtet werden. 1 1

125 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 117 Marbach Murr 8 Auf der Linie 460 sollen sonntags acht 8 zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Marbach und Beilstein eingerichtet werden. Murr Steinheim 4 8 Oberstenfeld Prevorst Zuffenhausen Kallenberg Hochdorf Hemmingen Schwieberdingen Pulverdingen Enzweihingen Ludwigsburg Pattonville Möglingen Markgröningen 6 Auf der Linie 463 sollen sonntags sechs zusätzliche Fahrtenpaare zwsichen Gronau und Prevorst eingerichtet werden. 2 Auf der Linie 501 sollen sonntags zwei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Münchingen eingerichtet werden. 4 Auf der Linie 502 sollen sonntags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Vaihingen eingerichtet werden. 5 Auf der Linie 503 sollen sonntags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Feuerbach und Vaihingen eingerichtet werden. 3 Auf der Linie 533 sollen sonntags drei zusätzliche Fahrtenpaare von Ludwigsburg nach Aldingen verlängert werden 2 Auf der Linie 533 sollen sonntags zwei zusätzliche Fahrtenpaare von Möglingen nach Markgröningen verlängert werden Tamm Hohenstange 8 Auf der Linie 536 sollen sonntags achtzusätzliche Fahrtenpaare zwischen Tamm und Hohenstange eingerichtet werden Besigheim-Schäuber Besigheim-Friedhof Ottmarsheim Besigheim Großsachsenheim Hohenhaslach Hohenhaslach Spielberg Ochsenhbach Gemmrigheim Gemmrigheim Amselweg Enzweihingen Oberriexingen 7 Auf der Linie 560 sollen sonntags sieben zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Schäuber und Friedhof eingerichtet werden. 1 Auf der Linie 568 soll sonntags ein zusätzliches Fahrtenpaar zwischen Ottmarsheim und Besigheim eingeführt werden. 6 Das Defizit muss nur teilweise behoben werden, da für Fahrgäste auf Hohenhaslach mit der Linie 567 nach Bietig- 4 heim ausreichend Alternativverbindungen zur Verfügung stehen. Auf der Linie 571 sollen sonntags vier zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Großsachsenheim und Häfnerhaslach eingerichtet werden. 4 7 Auf der Linie 574 sollen sonntags sieben zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Gemmrigheim Amselweg und Kirchheim eingerichtet werden. 1 Auf der Linie 579 soll sonntags ein zusätzliches Fahrtenpaare von Enzweihingen nach Oberriexingen verlängert werden

126 118 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Horrheim Kleinglattbach Ditzingen Hirschlanden Ditzingen Ditzingen Nord 1 Auf der Linie 592 soll sonntags ein zusätzliches Fahrtenpaar zwischen Gündelbach und Vaihingen eingerichtet werden. 2 Auf der Linie 620 sollen sonntags zwei zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Ditzingen und Heimerdingen eingerichtet werden. 8 Auf der Linie 624 sollen sonntags acht zusätzliche Fahrtenpaare zwischen Ditzingen und Ditzingen Nord eingerichtet werden Das Busnetz des Landkreises Ludwigsburg unterschreitet nur punktuell die Anforderungen aus der Mindestbedienung. Ein Handlungsbedarf ergibt sich aber nicht in allen Fällen, da punktuell Alternativ-Verbindungen berücksichtigt werden können. Auch behält sich der Landkreis Ludwigsburg vor, Anruf-Verkehre, gemäß den Vorgaben aus der Mindestbedienung, zur Behebung der Defizite einzuführen. Die dargestellten Defizite sollen nach Möglichkeit im Rahmen der bevorstehenden Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen behoben werden. Soweit bis zur Einleitung des entsprechenden Verfahrens aktuellere Fahrgastzahlen zur Verfügung stehen, ist die Mindestbedienung zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich die Anforderungen für die Mindestbedienung bis zur Vergabe in einzelnen Fällen ändern werden.

127 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Rahmenvorgaben und Einzelziele Das Instrument des Nahverkehrsplans wirkt durch seine Einbindung in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere im Verhältnis zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Die im Nahverkehrsplan enthaltenen Rahmenvorgaben und Ziele richten sich deshalb primär an die im Landkreis vorhandenen oder ggf. neu hinzukommenden Betreiber von Linienverkehren. Der Landkreis Ludwigsburg als Aufgabenträger beabsichtigt, diese Zielsetzungen im Rahmen künftiger Liniengenehmigungsverfahren bzw. eventuell vorausgehender Vergabeverfahren von den Verkehrsunternehmen einzufordern. Es bleibt den Verkehrsunternehmen unbenommen, hiervon abweichend Vorschläge hinsichtlich der Bedienungs- und Beförderungsqualität zu unterbreiten. Soweit dadurch die Zielsetzungen unterschritten werden, kann eine Zustimmung des Landkreises aber allenfalls in Sonderfällen erwartet werden. Soweit für die Erreichung der im Kapitel 4.1 beschriebenen übergeordneten Zielsetzungen Maßnahmen oder Festlegungen außerhalb des Regelungsbereichs des PBefG notwendig sind, behält sich der Landkreis vor, auch solche Ziele (ggf. auch außerhalb des Nahverkehrsplans) weiter zu konkretisieren, geeignete Maßnahmen zu deren Erreichung den zuständigen Kreisgremien zur Beschlussfassung vorzulegen und bei deren Zustimmung umzusetzen. Zur Sicherung der Akzeptanz des öffentlichen Nahverkehrs soll der Bevölkerung im gesamten Landkreis ein ausreichend dichtes und qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zur Verfügung stehen (vgl. Kap 4.1 und 4.2). Aus dieser Zielsetzung und der Bewertung des bestehenden Angebots in Kap. 5 lassen sich konkrete Vorgaben für die einzelnen Linienverkehre ableiten. Da das Verkehrsangebot aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in Abhängigkeit von den Nachfragepotenzialen je nach Relation abgestuft werden muss, sind die entsprechenden Vorgaben linien- oder liniengruppenscharf festzulegen. Gleichzeitig soll jedoch ein zum Individualverkehr konkurrenzfähiges Maß an Beförderungsqualität im gesamten Verkehrsnetz

128 120 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) des Landkreises gesichert werden. Solche Vorgaben können einheitlich für alle Linienverkehre formuliert werden. 6.1 Das Basisangebot des Landkreises Die Zielsetzungen zum Verkehrsangebot in Kapitel 4 sind so angelegt, dass auf dieser Basis ein Mindeststandard in Bezug auf flächendeckende ÖPNV- Erschließung, Anbindungen an das Schienenverkehrsnetz, Erreichbarkeit übergeordneter Zentren und - soweit auf der Basis von VVS- Verkehrsstromerhebungsdaten abschätzbar - Beförderungskapazitäten gewährleistet werden kann. Insbesondere Unterschreitungen dieser Anforderungen werden in Kapitel 5 anhand der jeweiligen speziellen örtlichen Situation bewertet und ggf. korrigiert. Das in Kapitel 4 geforderte und ggf. in Kapitel 5 angepasste Angebotsniveau wird gemeinsam mit den in Kapitel 6.3 festgelegten Beförderungsqualitäten als Basisangebot des Landkreises Ludwigsburg definiert. Die linienübergreifende Mindestbedienung der einzelnen Relationen sind die Grundlage des Basisangebots und in Abbildung 4.4 zusammengefasst. Daneben gibt es den heutigen Angebotsumfang (Status Quo), der auf weiteren Randbedingungen wie hochwertige, vertaktete Schienenverkehre, starke Arbeitsplatzverdichtung, ausgeprägte Einkaufs- und Freizeitangebote, starke Wechselbeziehungen zwischen bestimmten Kommunen, direkte Nachbarschaft zu Stuttgart mit Bezug zur Stadtbahn beruht. Dieser, teilweise über das Basisangebot hinausgehende Angebotsstandard wird im Folgenden als verkehrlich sinnvoller Status quo bezeichnet. 6.2 Ausreichende Verkehrsbedienung Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist der Landkreis als Aufgabenträger zuständig ( 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i.v.m. 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG BW). Er definiert dazu die Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung ( 8 Abs. 3 Satz 2 PBefG) in diesem NVP. Für den Landkreis setzt sich die ausreichende Verkehrsbedienung daher aus

129 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 121 dem in Kapitel 6.1 dargestellten Basisangebot, dem verkehrlich sinnvollen Status Quo sowie aus weiteren Angeboten zusammen, die in Kapitel 6.4 auf Basis der einzelnen Linie bzw. Verkehrsräume dargestellt sind. Die dargestellten Festlegungen schließen eine abschließende Präzisierung oder Korrektur dieser Anforderungen im Rahmen einer den wettbewerblichen Verfahren vorgeschalteten Vorabbekanntmachung nicht aus. Über die Finanzierung der ausreichenden Verkehrsbedienung trifft der Kreistag eine gesonderte Entscheidung.

130 122 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 6.3 Rahmenvorgaben für die Erstellung des Basisangebots Das öffentliche Verkehrsangebot im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart soll sich nicht nur durch eine angemessene Bedienungsqualität, sondern auch durch eine hohe Beförderungsqualität auszeichnen. Die Verbundlandkreise einschließlich des Landkreises Ludwigsburg haben sich deshalb auf einen Katalog von Anforderungen verständigt, die von allen Linienverkehren zu erfüllen sind. Vielfach entspricht die von den Verkehrsunternehmen angebotene Beförderungsqualität bereits heute diesen Anforderungen. Im Zuge künftiger Genehmigungs- oder Vergabeverfahren soll die Einhaltung der folgenden Regelungen mit den Verkehrsunternehmen explizit vereinbart werden Tarif und Verkauf Die Wahrnehmung der ÖPNV-Angebote als flächendeckendes Gesamtsystem durch den Kunden wird erheblich von der Möglichkeit der Durchtarifierung beeinflusst. Insoweit ist die einheitliche Anwendung des VVS- Gemeinschaftstarifs ein wesentliches Qualitätsmerkmal aller Linienverkehre im Nahverkehr. Merkmal Anwendung des Verbundtarifs Anforderung Für alle Fahrgastfahrten mit Start und Ziel innerhalb des Verbundraums wenden die Verkehrsunternehmen den VVS-Tarif an. Grundsätzlich ausgenommen hiervon sind die Fernzüge der Deutschen Bahn AG (ICE, IC, EC) oder vergleichbare Produkte anderer Anbieter sowie Angebote des Fernbusverkehrs nach 42a PBefG. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, sofern es zu einer entsprechenden Vereinbarung mit dem VVS zur Anwendung des VVS-Tarifs kommt. Mit der Tarifanwendung werden auch die Beförderungsbedingungen des VVS einschließlich der darin enthaltenen Serviceleistungen (z. B. Fahrradmitnahme, Halt auf Wunsch ) anerkannt und eingehalten. Ausnahmen von diesen Regelungen können für Ruf- und Linientaxis, Bürgerbusse o. ä. in Absprache mit dem Landkreis und der VVS GmbH zugelassen werden. Von der Anwendung des Gemeinschaftstarifs können genehmigt durch das Landratsamt auch Sonderformen des Linienverkehrs gemäß 43 PBefG ausgenommen werden.die Verkehrsunternehmen ge-

131 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 123 Fahrausweise Verkauf in den Fahrzeugen (Sortiment) währleisten die jederzeitige Einhaltung des Ticketvertriebs nach den hier genannten Standards in den eigenen Fahrzeugen und den Fahrzeugen eingesetzter Subunternehmer. Alle für die Einführung und Anwendung des VVS-Tarifs sowie für Tarifanpassungen notwendigen Tarifanträge werden von der VVS GmbH im Namen der Verkehrsunternehmen bei den zuständigen Genehmigungsbehörden gestellt. Hierfür wird die VVS GmbH von den Verkehrsunternehmen mit dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit der Verbundgesellschaft bevollmächtigt. Die Unternehmen setzen geplante Tarifänderungen zum Gültigkeitszeitpunkt um. Die Ausgabe von Tickets erfolgt in einem von der VVS GmbH vorgegebenen Format und nur auf Ticketpapier, dessen Verwendung die VVS GmbH genehmigt hat. Die Bestellung des zu nutzenden Ticketpapiers obliegt den Verkehrsunternehmen, während die Bestellorganisation zur Beschaffung des Ticketpapiers für die Vertriebstechnik durch die VVS GmbH erfolgt. Die Papierspezifikationen für sämtliche Vertriebskanäle innerhalb des VVS-Gebietes werden bei Bedarf von der VVS GmbH zur Verfügung gestellt. Der Druckauftrag wird durch die VVS GmbH im Rahmen der Gesamtbestellung für alle Unternehmen erteilt. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung des Ticketpapiers übernehmen die Verkehrsunternehmen. Die Ticketaufdrucke werden ebenfalls von der VVS GmbH vorgegeben. Die Unternehmen erhalten hierfür von der VVS GmbH eine Ticket- Mustersammlung. Darin sind auch Vorgaben für die Entwerterabdrucke enthalten. Die Verkehrsunternehmen sind für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung zugesandter Tickets oder Wertmarken verantwortlich. Sollten Ticketrohlinge verloren gehen, informieren sie die VVS GmbH unverzüglich. Die Unternehmen haften für den schuldhaften Verlust von Tickets in Höhe ihres tariflichen Nennwerts. Es wird daher der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen. Erkenntnisse über gefälschte oder unrechtmäßig erworbene Tickets geben die Unternehmen der VVS GmbH ebenfalls zeitnah bekannt. Spätestens zwei Monate nach einer Tarifänderung liefern die Unternehmen ihre nicht verkauften Wertmarken und den Ticketbestand an die VVS GmbH zurück. Andernfalls ist die VVS GmbH berechtigt, in begründeten Fällen den vollen Ticketwert der nicht zurück gelieferten Tickets in Rechnung zu stellen. In Linienbussen werden mindestens die Tickets des Gelegenheitsverkehrs, also EinzelTickets, KurzstreckenTickets, 4er- Tickets und TagesTickets incl. Metropol- und Baden- Württemberg-Tickets, verkauft. Ausnahmen von diesen Regelungen können für Ruf- und Linientaxis sowie für reine Schülerfahrten in Absprache mit dem Landkreis und der VVS GmbH zugelassen werden. Im Schienenverkehr kann auf den Verkauf im Fahrzeug verzichtet werden, wenn der Fahrscheinerwerb für Gelegenheitskunden an allen Haltestellen ermöglicht wird.

132 124 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Verkauf in den Fahrzeugen (Technik) Verkauf an Haltestellen Beseitigung von Gerätestörungen Fahrausweiskontrolle Linienbusse werden mit den im VVS aktuell notwendigen Verkaufs- und Kontrollgeräten (derzeit personalbediente Fahrscheindrucker sowie Entwerter und Barcode-Lesegeräte, künftig auch e-ticket-lesegeräte) ausgestattet. Ausnahmen sind nur kurzfristig für den Ausfall derartiger Fahrzeuge oder der Verkaufsgeräte möglich. In diesen Fällen wird der Verkauf und die Entwertung mittels Notfahrscheinen und Handstempel sichergestellt. Auch für einzelne tarifliche Sonderangebote können in Absprache mit der VVS GmbH Notfahrscheine (Blockverkauf) zum Einsatz kommen. Ausnahmen von diesen Regelungen können für Ruf- und Linientaxis sowie für reine Schülerfahrten in Absprache mit dem Landkreis und der VVS GmbH zugelassen werden. Im Schienenverkehr erfolgt der Ticketverkauf an Ticketautomaten, die in der Regel an allen Haltestellen aufgestellt sind. Dort müssen mindestens sämtliche Tickets des Gelegenheitsverkehrs zu erwerben sein. Entwerter sind in den Fahrzeugen oder auf den Bahnsteigen zulässig. In Abstimmung mit dem Landkreis und der VVS GmbH kann im Ausnahmefall auch alternativ die Installation von Ticketautomaten in den Fahrzeugen zugelassen werden. In diesem Fall sind auch die Entwerter zwingend dort zu installieren. Haltestellen des Schienenverkehrs sind grundsätzlich mit Fahrausweisautomaten ausgestattet, wenn in den Fahrzeugen kein Fahrscheinverkauf stattfindet. Zur Stabilisierung der Betriebsabläufe im Busverkehr wird zudem empfohlen, Bushaltestellen mit einem Aufkommen von mehr als 200 Gelegenheitskunden an Normalwerktagen ebenfalls mit Fahrausweisautomaten auszustatten. Gerätestörungen in den Fahrzeugen werden möglichst kurzfristig, spätestens jedoch vor dem nächsten Einsatztag behoben. Hierfür wird eine Reserve- oder Ersatzteilhaltung in geeignetem Umfang vorgesehen. Störungen stationärer Verkaufsgeräte werden innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Die Einnahmesicherung ist Aufgabe der Verkehrsunternehmen. Die Tickets werden außerhalb des Schienenverkehrs beim Zustieg durch den Fahrer sowie stichprobenartig im Fahrzeug durch Prüfpersonal kontrolliert. Im Schienenverkehr erfolgt die Kontrolle ausschließlich durch Prüfpersonal. Auch die VVS GmbH ist grundsätzlich berechtigt, durch eigenes oder beauftragtes Personal unangekündigte Fahrausweisprüfungen durchzuführen. Erhöhte Beförderungsentgelte, die von Fahrgästen ohne gültiges Ticket erhoben werden, verbleiben beim jeweiligen Veranlasser der Prüfung.

133 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 125 Meldepflicht Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) Die Verkehrsunternehmen melden der VVS GmbH monatlich ihre Ticketverkäufe und die dabei erzielten Fahrgeldeinnahmen. Diese Meldungen erfolgen bis zum 20. Tag des jeweiligen Folgemonats in einem von der VVS GmbH vorgegebenen Format. Die Verrechnung der Einnahmen-Meldungen mit dem Anspruch des Verkehrsunternehmens auf Zuweisungen aus der Allgemeinen Vorschrift erfolgt bis zum 30. Tag des Folgemonats, der kassenmäßige Ausgleich danach innerhalb von 14 Tagen. Die Jahresabrechnung wird bis spätestens zum 15. März des Folgejahres abgeschlossen. Im VVS erfolgt die Umstellung des papierbasierten Ticketvertriebs auf ein elektronisches Fahrgeldmanagement unter Einsatz von Chipkarten für die Kernapplikation-EFM-Stufe 2 des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die Verkehrsunternehmen begleiten diese Umstellung konstruktiv und schließen die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit der VVS GmbH und eventuellen Zuschussgebern ab. Die Unternehmen halten die damit verbundenen Regularien des Datenaustauschs ein. Darüber hinausgehende vertragliche Vereinbarungen zur Anwendung des VVS-Gemeinschaftstarifs bleiben unberührt Fahrzeug-Ausstattung Eine durchgängige, unternehmensübergreifende Fahrgastinformation sorgt im Verbundgebiet dafür, dass der Nahverkehr sich dem Kunden gegenüber als integriertes Angebot präsentiert. Insbesondere für gelegentliche oder ortsunkundige Fahrgäste werden damit verbundweit verlässliche Informationsquellen bereitgehalten. Grundlage für die Anforderungen an die Verkehrsunternehmen ist hierbei die VVS-Norm Fahrgastinformation, die im gleichnamigen Arbeitskreis der VVS GmbH unter Mitwirkung von Verkehrsunternehmen erstellt wurde und weiter fortgeschrieben wird. Zur Erfüllung der mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verbundenen Zielsetzungen müssen die im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge im Zusammenspiel mit entsprechend ausgestatteten Haltestellen eine weitgehende Barrierefreiheit im Verkehrsnetz gewährleisten.

134 126 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr hält der Landkreis die nachfolgenden Komfortmerkmale bei der Fahrzeugausstattung für unverzichtbar. Die Verkehrsunternehmen sind darüber hinaus gehalten, durch Wahl und Wartung ihres Fahrzeugparks das Image des ÖPNV als umweltfreundlicher Verkehrsträger zu stützen. Merkmal Niederflur Klimaanlage Antrieb Anzeige von Fahrtziel und Liniennummer Ankündigung der Haltestellen Anforderung Im Linienverkehr setzen die Unternehmen ausschließlich Niederflur- oder Low-Entry-Fahrzeuge ein. Zur bedarfsweisen Erleichterung des Ein- und Ausstiegs ist eine manuelle Klapprampe oder eine mindestens gleichwertige Ersatzlösung vorhanden. Für Verstärker-, Sonder- und Ersatzfahrten können vom Landkreis Ausnahmen zugelassen werden. Im Linienverkehr werden Fahrzeuge mit Klimaanlagen eingesetzt. Für Verstärker-, Sonder- und Ersatzfahrten können vom Landkreis Ausnahmen zugelassen werden. Neu zu beschaffende Linienbusse werden mit energiesparenden und emissionsarmen Antrieben entsprechend den geltenden Vorschriften ausgestattet. Damit wartende Fahrgäste ankommende Fahrzeuge schnell identifizieren können, wird die Liniennummer vorn, hinten und an der rechten Fahrzeugseite beschildert. Zusätzlich wird das Endziel vorne und an der rechten Fahrzeugseite angezeigt. Einzelheiten werden in den Normen Fahrgastinformation des VVS geregelt. Bei Ruf- oder Linientaxis reicht die Anzeige der Liniennummer in einer Größe von mindestens 10 Zentimetern an der Vorderseite aus. Haltestellen werden rechtzeitig vor dem Halt optisch und akustisch angekündigt. Dieser Service ist auch im Hinblick auf die vom Gesetzgeber geforderte Barrierefreiheit des ÖPNV notwendig. Zur besseren Verständlichkeit werden für die akustische Ankündigung der Haltestellen automatische Ansagen verwendet. Die optische Anzeige besteht mindestens aus dem Namen der nächsten Haltestelle. Werden Monitore eingesetzt, sollen diese für weitergehende Informationen genutzt werden. Details hierzu sind in den Normen Fahrgastinformation des VVS enthalten. In einem Solofahrzeug ist mindestens eine Anzeige enthalten, die ausschließlich der Fahrgastinformation dient. In Gelenkbussen werden 2 Anzeigen, davon eine im Bereich des Nachläufers, benötigt. Im Fahrgastraum gibt es ausreichend Haltewunsch-Tasten. Eine optische Anzeige informiert die Fahrgäste darüber, dass der Bus an der folgenden Haltestelle anhält.

135 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 127 Äußere Kennzeichnung der Fahrzeuge Alle Fahrzeuge der im VVS kooperierenden Verkehrsunternehmen einschließlich der von ihnen beauftragten Subunternehmen sind einheitlich an der Einstiegstür mit dem Aufkleber Partner im VVS gekennzeichnet. Die mittlere und hintere Tür erhält (jeweils) den Aufkleber Einstieg nur vorne. Unterlagen zu Größe und Anbringungsort der Signets sind im Handbuch Normen Fahrgastinformation des VVS ersichtlich. Linien- und Ruftaxis sind von dieser Regel ausgenommen. Kommunikationsmöglichkeiten Ausweisung bestimmter Funktionsbereiche Um die Fahrgäste in besonderen Situationen aktuell informieren zu können, verfügen die Fahrzeuge im Innenraum über eine Lautsprecheranlage mit Mikrofon am Fahrerarbeitsplatz. Bei Störung der Ansagegeräte werden die Haltestellen vom Fahrpersonal über das Mikrofon ausgerufen. Auch ist gewährleistet, dass der Fahrer jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren kann. Über die vorrangige Nutzung bestimmter Bereiche des Fahrzeuginnenraums informieren Piktogramme. Sitzplätze in direkter Nähe zum Fahrer und im Bereich der Türen werden als Sitzplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen. Sonderflächen werden als Stellplätze für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder gekennzeichnet. Die Inneneinrichtung soll die Richtlinie 2001/85/EG erfüllen. Neben diesen Merkmalen und Anforderungen bleiben die sonstigen Bestimmungen der BOKraft bezüglich der Fahrzeugausstattung unberührt. Die Ausführungen zum Verkehrsmittel Bus gelten mit Ausnahme des Aspekts Niederflur entsprechend auch für Schienenfahrzeuge. Die Höhe des Fahrzeugbodens ist hier auf die Systemhöhe der Bahnsteige abzustimmen. Bei Zweirichtungsfahrzeugen sind Liniennummer und Fahrtziel auch auf der linken Fahrzeugseite anzuzeigen Haltestellen-Ausstattung Die Haltestelle als Zugangsstelle zum öffentlichen Nahverkehr vermittelt dem Neu- und Gelegenheitskunden Kontakt zum ÖPNV-System. Die dortigen Informationseinrichtungen sollen sich deshalb aktuell, umfassend und ansprechend präsentieren. Die Verkehrsunternehmen wirken hier aktiv an der Aufrechterhaltung eines attraktiven und verbundeinheitlichen Auftritts des öffentlichen Nahverkehrs an seinen Zugangsstellen mit. Sie verhalten sich kundenorientiert und informieren dort auch über die Ange-

136 128 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) bote anderer Verkehrsmittel oder anderer Verkehrsunternehmen. Dies gilt insbesondere für Verknüpfungspunkte und gemeinsam bediente Haltestellen. Den Unternehmen steht es allerdings frei, diese Aufgabe an andere Unternehmen zu delegieren oder hierfür, z. B. in Kooperation mit anderen Verkehrsunternehmen, eigenständige Organisationsformen zu schaffen. Merkmal Kennzeichnung Beschilderung Informationsvitrine Dynamische Anzeigen Instandhaltung und Pflege Anforderung Bushaltestellen werden durch das Zeichen 224 StVO ( H ) gekennzeichnet. Auf dem Haltestellenschild sind neben dem Zeichen 224 StVO der Haltestellenname, die VVS-Tarifzone und die dort bedienenden Linien mit Liniennummer und Linienwegbeschreibung aufgeführt. Die Detailgestaltung ist in den Normen Fahrgastinformation des VVS beschrieben. Im Bereich der Haltestelle ist in Blickhöhe eine Vitrine für Aushangfahrpläne, der Tarifinformation und dem Umgebungsplan (Stadtplanausschnitt) angebracht. Die Montage kann dabei am Haltestellenmast, im Fahrgastunterstand oder an benachbarten Bauwerken erfolgen. Die Größe der Vitrinen richtet sich nach der Anzahl der Linien, die an der jeweiligen Haltestelle abfahren. Dabei kommen die VVS-weit einheitlichen, modulartig aufgebauten Aushangvitrinen mit Platz für 4 oder 6 DIN A4-Aushänge zum Einsatz. Näheres ist in den Normen Fahrgastinformation des VVS geregelt. An Verknüpfungspunkten oder an Haltestellen mit vielen bedienenden Linien können auch DIN A0-Vitrinen erforderlich werden. An zentralen Haltestellen oder Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen kann die Ausstattung mit dynamischen Informationsanzeigen sinnvoll sein. Deren Installation und Unterhaltung ist in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Verkehrsunternehmen, der Markungsgemeinde und der VVS GmbH zu regeln. Darstellung und Inhalte der DFI ist in den Normen Fahrgastinformation festgelegt. Soweit ein Verkehrsunternehmen die Zuständigkeit für eine Haltestelle von einem anderen Verkehrsunternehmen übernimmt, werden im Interesse der Kunden sowie zum Schutz von Fördermitteln dem neu hinzukommenden Verkehrsunternehmen auch die zugehörigen vertraglichen Verpflichtungen übertragen. Die Betreuung und Unterhaltung der Haltestellen wird in Absprache mit der VVS GmbH geregelt. An den Haltestellen sind die Verkehrsunternehmen für die Informationsvitrinen und die Ausstattung der Haltestellen mit Informationsmedien zuständig. An Haltestellen, wo Linien mehrerer Verkehrsunternehmen ver-

137 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 129 Informationsinhalte Haltestellennamen Schadensfreiheit kehren, richtet sich die Zuständigkeit nach der Bedienungshäufigkeit, soweit nicht eine andere Zuordnung (z. B. Bedienungsgebiet, Nähe zum Betriebshof) zweckmäßiger erscheint und zwischen den Verkehrsunternehmen vereinbart ist. Die Instandhaltung und Pflege der Haltestellen-Möblierung (Unterstände, Sitzmöglichkeiten, Haltestellenmast, ) liegt in der finanziellen Verantwortung der zuständigen Kommune bzw. des zuständigen Straßenbaulastträgers. Die Aushangmaterialien werden von der VVS GmbH gedruckt und laminiert oder auch digital, z.b. für die Erstellung von Komplettaushängen, zur Verfügung gestellt. Sowohl zum Fahrplanwechsel als auch bei unterjährigen Änderungen der Aushangmaterialien tauschen die Verkehrsunternehmen die Aushänge spätestens bis zum Gültigkeitsbeginn der neuen Aushänge aus. Mit dem Austausch soll jedoch frühestens eine Woche vor dem Gültigkeitsbeginn begonnen werden. Gleichermaßen ist mit Änderungen bei der Linien- und Haltestellenbeschilderung zu verfahren. In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen kann die VVS GmbH eigenständig Anpassungen an Informationselementen der Haltestelle vornehmen, insbesondere dann, wenn diese nicht den geltenden Normen Fahrgastinformation entsprechen. Haltestellen haben zur Erleichterung der lokalen Identifikation einen eindeutigen und leicht verständlichen Haltestellennamen, dabei sind innerhalb des Gebiets der VVS GmbH Regeln zu beachten. Details sind in den Normen Fahrgastinformation des VVS dargelegt. In jedem Fall ist bei der Benennung von Haltestellen eine Abstimmung mit der VVS GmbH notwendig. Bestehende Haltestellen werden nur dann umbenannt, wenn es dem Fahrgast bessere Information und Orientierung bietet. Damit sich Fahrgäste an den Haltestellen zurechtfinden und wohlfühlen, sollen Beschädigungen, z. B. Farbschmierereien, innerhalb einer Woche entfernt werden. Gleiches gilt für den Ersatz zerstörter oder gestohlener Informationseinrichtungen. Eventuelle Ersatzaushänge werden von der VVS GmbH gestellt. Die Reinigung von Haltestellen erfolgt regelmäßig im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit. Die Beseitigung von Schäden an der Haltestellen-Möblierung liegt in der finanziellen Verantwortung der zuständigen Kommune bzw. des zuständigen Baulastträgers. Durch Vandalismus und/oder auf andere Weise anonym entstandene Schäden werden von der finanziell verantwortlichen Stelle zur Anzeige gebracht. Die Beseitigung von Schäden an dynamischen Anzeigen ist durch die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Betreibern geregelt.

138 130 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anpassung der Ausstattung Machen Linienänderungen eine Anpassung der Informationsausstattung notwendig, wird diese vom verursachenden Verkehrsunternehmen angestoßen. Ggf. erfolgt zwischen diesem und dem betreuenden Unternehmen eine Absprache hinsichtlich der durchzuführenden Arbeiten und der Kostentragung. Jede Veränderung der Informationsinhalte wird mit der VVS GmbH abgestimmt. Neben diesen Merkmalen und Anforderungen bleiben die sonstigen Bestimmungen des PBefG und der BOKraft bezüglich der Haltestellenausstattung unberührt. Die Ausführungen zum Verkehrsmittel Bus gelten mit Ausnahme der Aspekte Kennzeichnung und Beschilderung entsprechend auch für Schienenverkehre Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, Datenübermittlung und Beteiligung Das öffentliche Verkehrsangebot im Verbundraum soll sich dem Nutzer als Komplettangebot präsentieren, bei dem die einzelnen Akteure abgestimmt miteinander agieren. Dies erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsunternehmen, aber auch zwischen Unternehmen und Aufgaben- und Finanzierungsträgern sowie der Verbundgesellschaft. Die sinnvollerweise bei der Verbundgesellschaft konzentrierten, übergeordneten Aufgaben können von dort nur dann mit Erfolg durchgeführt werden, wenn die notwendigen Grundlageninformationen zur Verfügung gestellt werden. Merkmal Abstimmungspflicht bei Namen und Nummern Informationspflicht beim Leistungsangebot Anforderung Die Verkehrsunternehmen stimmen die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Haltestellen- und Linienbezeichnungen mit der VVS GmbH ab, um eine durchgängige, widerspruchsfreie Fahrgastinformation zu gewährleisten. Die erbrachten Leistungen im Linienverkehr einschließlich regelmäßiger Verstärkerleistungen werden vollumfänglich und kostenfrei dem Landkreis und der VVS GmbH gegenüber offen gelegt. Ebenso besteht eine Mitteilungspflicht für Veränderungen im Fahrplanangebot auch für solche geringfügiger Natur. Neben den Fahrplandaten, die die VVS GmbH für die Fahrgastinformation, das Monitoring der Betriebsleistungen sowie die Planung von Verkehrserhebungen nutzt, werden dort

139 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 131 Ermittlung und Weitergabe von Echtzeit-Daten Ereignis- Management- System auch Geographie-Daten (Fahrtrouten, Lage von Haltestellen) benötigt. Die Verkehrsunternehmen stellen diese Informationen der VVS GmbH zeitgerecht zur Verfügung. Wegen der flächendeckenden Aktualisierung der Informationsangebote anlässlich des Fahrplanwechsels erhält das Unternehmen hierfür von der VVS GmbH vorab einen Terminplan. Unterjährige Veränderungen werden spätestens 14 Tage vor der Inkraftsetzung mitgeteilt. Die VVS GmbH veröffentlicht die Daten in ihren Printmedien (Aushangfahrpläne, Fahrplanbücher, Minifahrpläne, Stadtplanausschnitte, Verkehrslinienpläne) und in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) im Internet, auf stationären elektronischen Abfahrtstafeln oder auf mobilen Endgeräten. Für den Fahrplanwechsel werden den Verkehrsunternehmen Ausdrucke der Fahrplandaten aus dem laufenden Fahrplan zur Verfügung gestellt. In diesen Tabellen heben die Unternehmen alle Änderungen besonders hervor und übermitteln diese der VVS GmbH. Dies gilt auch für den Fall, dass Fahrplandaten per Datenschnittstelle zur Verfügung gestellt oder von den Unternehmern per Web-Zugriff selbst ins VVS- Fahrplanerfassungssystem (DIVA) eingegeben werden. Zusätzlich informieren die Unternehmen über Neuerungen und Änderungen bezüglich der Lage von Haltestellen - z. B. durch Einzeichnen in einer Karte. Die Gründe für Fahrplanänderungen (sowohl zum Fahrplanwechsel als auch unterjährig) werden der VVS GmbH rechtzeitig mitgeteilt, um die Änderungen im Internet und über Pressemeldungen kommunizieren zu können. Für die Nahverkehrspläne geben die Verkehrsunternehmen auf Anfrage über die Anzahl der in einem oder mehreren Teilnetzen eingesetzten Fahrzeuge insgesamt sowie ggf. nach Merkmalen gegliedert Auskunft. Sofern die Verkehrsunternehmen über Echtzeit-Daten verfügen, werden diese kostenlos über die definierten Schnittstellen gemäß VDV-Schriften 454 und 453 bereitgestellt. Andernfalls nehmen die Unternehmen am mandantenfähigen Rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) light des VVS teil. Im Rahmen dieser Teilnahme erhält der VVS von den Verkehrsunternehmen auch betriebliche Daten (z. B. Umläufe). Der Umgang mit solchen Daten wird im Vertrag Teilnahme am mandantenfähigen RBL light des VVS geregelt. Die Ist-Abfahrtszeiten der Verkehrsmittel werden in den Auskunftsmedien des VVS veröffentlicht. In Absprache mit der VVS GmbH stellen die Verkehrsunternehmen sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Ermittlung von Echtzeit-Daten in den Fahrzeugen gegeben sind. Informationen zu geplanten Fahrplanänderungen einschließlich Baustellen mit Auswirkungen auf den Betrieb sowie Verstärkungen bei Großveranstaltungen und alle Betriebsstörungen werden von den Verkehrsunternehmen im Ereignis- Management-System (EMS) der VVS GmbHbereitgestellt, damit die Kunden über Internet, SMS und informiert

140 132 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anschluss- Sicherung Weiterentwicklung des Verkehrsnetzes Mitwirkung bei Erlösberechnungen werden können. Dieser Service wird mindestens während der üblichen Bürozeiten angeboten. Im Zu- und Abbringerverkehr mit Bussen werden in betrieblich vertretbaren Grenzen Anschlüsse an übergeordnete ÖPNV-Verkehrslinien (Regionalzüge, S-Bahn-Linien, Stadtbahn-Linien, im Regionalverkehr auch zu Regionalbahnen und Buslinien) sichergestellt. Insbesondere im Spätverkehr wird der Anschluss-Sicherung höhere Priorität als der Pünktlichkeit eingeräumt. Soweit Buslinien in Anschlussknoten mit Buslinien anderer Verkehrsunternehmen planmäßig verknüpft sind, werden Fahrplanänderungen mit dem Landkreis und der VVS GmbH abgestimmt. Langfristig sollen abgestimmte Standards zur Anschlusssicherung umgesetzt werden, an denen sich die Verkehrsunternehmen beteiligen. Durch die RBL-Systeme und den verkehrsmittelübergreifenden Austausch der Ist-Daten sind die grundlegenden technischen Voraussetzungen geschaffen, eine Bahn-Bus- (bzw. Bus-Bus-) Anschlusssicherung durchzuführen. Zuvor werden die Orte und Fahrten, für die die Anschlusssicherung gilt, sowie die maximalen Wartezeiten der Anschlussverkehrsmittel sorgfältig ausgewählt. Die Verkehrsunternehmen sind aufgerufen, kontinuierlich Vorschläge zur Optimierung ihrer Linienverkehre zu entwickeln. Auch sollen sie Planungsvorschläge des Landkreises oder der VVS GmbH hinsichtlich der Umsetzbarkeit bewerten und ggf. Alternativen hierzu benennen. Dies schließt insbesondere die Prüfung vorgeschlagener Fahrwege und Fahrzeiten ein. Zur Abschätzung lokaler Erlössituationen sind im Einzelfall Daten von Fahrausweisverkäufen auf bestimmten Linien oder an bestimmten Automaten zu ggf. eingegrenzten Zeitbereichen notwendig. Bei Bedarf stellen die Unternehmen solche Informationen dem Landkreis und der VVS GmbH zur Verfügung Kundenservice und kundenwirksame Qualität Auch bei Anwendung des Verbundtarifs bleiben die Verkehrsunternehmen die direkten Vertragspartner der Fahrgäste. In den Verkaufsstellen und vor allem in den Fahrzeugen haben sie zudem direkten Kontakt mit den Kunden. Sie prägen deshalb entscheidend das Bild des öffentlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet, wie es von den Fahrgästen wahrgenommen wird. Es ist daher unverzichtbar, dass die Verkehrsunternehmen durch ein qualitativ hochwertiges Beförderungsangebot und ein serviceorientiertes Ver-

141 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 133 halten im Umgang mit den Kunden die insgesamt hohe Wertschätzung des ÖPNV im Landkreis Ludwigsburg sowie im gesamten VVS-Raum festigen und ausbauen. Merkmal Kontaktmöglichkeit Umgang mit Anregungen und Beschwerden Internetpräsenzen Fahr- und Verkaufspersonal Anforderung Die Verkehrsunternehmen sind für ihre Kunden montags bis freitags während der üblichen Bürozeiten (mindestens also in der Zeit von 9.00 bis Uhr) telefonisch erreichbar. Fundsachen können im gleichen Zeitfenster abgeholt werden. Die Unternehmen veröffentlichen zudem eine - und Postadresse, über die Fahrgäste sich schriftlich an das Unternehmen wenden können. Auf Kundenschreiben (Anfragen oder Beschwerden) soll innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang mit der abschließenden Beantwortung oder per Zwischenbescheid reagiert werden. Die Beantwortung erfolgt in der Regel durch das betroffene Busunternehmen, bei Anregungen und Beschwerden grundsätzlicher oder netzübergreifender Art übernimmt der VVS nach Weiterleitung des Schreibens die Beantwortung. Servicetelefonnummern des Busunternehmens und des VVS werden an der Haltestelle deutlich sichtbar angebracht (vgl. Normen Fahrgastinformation des VVS). In der Regel verfügen die Verkehrsunternehmen über eigene Internetpräsenzen für die Kundeninformation und werbliche Zwecke. Zur Gewährleistung der Aktualität der Fahrgastinformation wird dabei sichergestellt, dass für die unternehmensübergreifenden Informationsbestandteile (z. B. Liniennetze, Tarife,...) auf den Internetauftritt des VVS ( zurückgegriffen wird. Mitarbeiter mit Kundenkontakt zeichnen sich durch höfliches, freundliches und respektvolles Auftreten kundenorientiertes Verhalten gute Deutschkenntnisse, gute Tarifkenntnisse lokale Netzkenntnisse und die Kenntnis betrieblicher Besonderheiten (u. a. Veranstaltungsverkehre, Störungsmanagement, Notfallpläne). aus. Die ÖPNV-spezifischen Kenntnisse werden durch Schulungen regelmäßig aufgefrischt. Mitarbeiter im Fahrdienst führen während ihres dienstlichen Einsatzes den VVS-Prospekt Tickets und Preise sowie die Fahrplanbücher der Landkreise, in denen ihr Fahrzeug unterwegs ist, in der jeweils aktuellen Fassung mit. Diese Mitarbeiter werden auch im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen geschult.

142 134 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Außenwerbung Innenraum Beschallung Sauberkeit der Fahrzeuge Umgang mit Beschädigungen im Fahrzeug Die Einbeziehung der Fahrzeugscheiben in die Außenwerbung erschwert den Blick in das Fahrzeug sowie aus dem Fahrzeug heraus und mindert damit die Beförderungsqualität für die Fahrgäste. Von einer Beklebung der Seitenscheiben ist abzusehen. Ausnahmen von dieser Regel können anlassbezogen von Aufgabenträger zugelassen werden. Gegen die Ausdehnung der Außenwerbung auf das Heckfenster bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Eventuelle Außenwerbung wird so gestaltet, dass die Erkennbarkeit der Zugänge sowie der Bedienelemente (Türöffner) auch für sehbehinderte Personen gewährleistet ist. Die Beleuchtungssituation im Innenraum der Fahrzeuge soll jederzeit auf allen Plätzen das Lesen ermöglichen. Die Sicht des Fahrers darf jedoch durch die Innenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals ist bei einer Abwägung höher einzustufen. Werbeplakate oder Informationsaufkleber in den Fahrzeugen werden ebenfalls außerhalb der Seitenscheiben angebracht. Ausgenommen hiervon sind Piktogramme für die vorrangigen Innenraumnutzungen oder für Notfalleinrichtungen. Eine Beschallung der Fahrgäste erfolgt ausschließlich im Rahmen der Fahrgastinformation. Für besondere Verkehrsangebote kann nach Absprache mit dem Landkreis eine Musikbeschallung gestattet werden. Hierfür ist jedoch eine Befreiung von Vorgaben der BOKraft erforderlich. Die Verkehrsunternehmen gewährleisten die Sauberkeit der Fahrzeuge innen wie außen. Der Innenraum ist dann als sauber anzusehen, wenn eventuell vorhandene Abfallbehälter noch aufnahmefähig sind, sich auf und zwischen den Sitzen sowie am Boden kein Müll befindet, Sitzflächen nicht verschmutzt sind, der Boden frei von Getränke- oder Essensresten ist und keine üblen Gerüche vorhanden sind. Beschädigungen werden innerhalb von 10 Werktagen repariert; eventuelle Unfallgefahren werden jedoch sofort nach der Entdeckung beseitigt. Farbschmierereien sollen schnellstmöglich, spätestens innerhalb einer Woche entfernt werden. Darüber hinausgehende Vereinbarungen oder Zielsetzungen zum Kundenservice bleiben unberührt.

143 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Verkehrserhebungen Um Daten für Netzplanungen und zur Einnahmeaufteilung zu gewinnen, führt die VVS GmbH oder von ihr Beauftragte routinemäßig oder aufgrund besonderer Anforderungen Erhebungen in allen Bussen und Bahnen im Verbundgebiet durch. Die Verkehrsunternehmen unterstützen die VVS GmbH bei dieser Tätigkeit. Merkmal Duldung von Erhebungen Unentgeltliche Beförderung von Erhebungspersonal Automatisierte Erhebung von Nachfragedaten Unterstützung bei der Aufklärung von Implausibilitäten Anforderung Verkehrserhebungen der VVS GmbH an Haltestellen und in den Fahrzeugen werden von den Verkehrsunternehmen sowie deren Auftragsunternehmen geduldet und unterstützt. Dies gilt auch für Linienabschnitte außerhalb des Verbundgebiets, die zur validen Erfassung des ein- und ausbrechenden Verkehrs in die Erhebungen einbezogen werden müssen. Bei der Erhebungsplanung unterstützen die Unternehmen die VVS GmbH bei Bedarf durch Offenlegung betrieblicher Daten und Besonderheiten. Dies gilt - auf begründete Anforderung hin - auch für Fahrzeugumläufe. Erheber der VVS GmbH mit gültigem Zählerausweis werden unentgeltlich in den Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen auf den das VVS-Gebiet berührenden Linienverkehren, ggf. auch über die Verbundgrenze hinweg, befördert. Aufgrund der angestrebten, kontinuierlichen Nachfrageerhebung für Zwecke der Einnahmenaufteilung strebt die VVS GmbH den netzweiten Einsatz von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) an. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung steht jedoch noch aus. Sollte diese zugunsten des AFZS-Einsatzes ausfallen, wird erwartet, dass sich die Verkehrsunternehmen an der sukzessiven Einführung eines solchen Systems beteiligen. Details werden dazu in einer separaten Vereinbarung mit der VVS GmbH geregelt werden. Um Erhebungsergebnisse zu plausibilisieren, benötigt die VVS GmbH in Einzelfällen Daten zu Ticketverkäufen, die sich auf bestimmte Linien, Automaten und/oder Zeitabschnitte beziehen. Bei Bedarf stellen die Verkehrsunternehmen diese Daten zur Verfügung. Auch darüber hinaus unterstützen die Verkehrsunternehmen die VVS GmbH bei der Ursachenforschung, falls Erhebungen zu unplausiblen Ergebnissen führen.

144 136 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Die Kommunikation des ÖPNV-Angebots im Verbundgebiet als integriertes System schließt auch ein koordiniertes Vorgehen bei werblichen Maßnahmen ein. Hier sind von den Verkehrsunternehmen insbesondere die Marketing-Aktivitäten der VVS GmbH zu berücksichtigen und zu unterstützen. Merkmal Unterstützung der VVS GmbH im Rahmen der regelmäßigen Kundeninformation Unterstützung der VVS GmbH im Rahmen des allgemeinen Marketings Unterstützung der VVS GmbH bei der Bewerbung von veränderten Verkehrsangeboten Marketing- Aktivitäten des Verkehrsunternehmens Anforderung Die Verkehrsunternehmen stellen Werbe- sowie Informationsprodukte und -medien des VVS (z. B. Printprodukte und Plakate zu aktuellen Tarifinformationen, Printprodukte und Plakate der Fahrgastinformation) aktiv über ihre Vertriebswege (z. B. Fahrzeuge, Vertriebsstellen, Event / Promotion) zur Verfügung. Die Kundenzentren und Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen werden mit dem Aufkleber VVS-Verkaufsstelle gekennzeichnet. In allen Print-Medien und Kampagnen des Verkehrsunternehmens wird das VVS-Logo mit dem Zusatz Partner im Verbund platziert. Die Verkehrsunternehmen präsentieren Werbe- und Informationsmaterial der VVS GmbH auf den ihnen zur Verfügung stehenden Werbe- und Informationsflächen (z. B. in Fahrzeugen, an Haltestellen, Printmedien, elektronischen Medien, Fahrgastfernsehen in Zügen/Bussen, Eventbereich). Der Umfang der Flächeninanspruchnahme ergibt sich aus den jeweiligen Kampagnen und ist mit den Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die Überlassung von Werbeflächen erfolgt kostenfrei. Darüber hinaus wird die VVS GmbH die Möglichkeit eingeräumt, redaktionelle Beiträge in den verbundrelevanten Medien des Verkehrsunternehmens zu platzieren (z. B. in Kundenmagazinen und anderen Printprodukten, elektronischen Medien, Fahrgastfernsehen in Fahrzeugen). Die Inhalte werden im Rahmen des jährlichen Marketingplanes abgestimmt. Die Neuordnung von Verkehrsangeboten sind hervorragende Anlässe, den öffentlichen Nahverkehr wieder verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Der Umfang der werblichen Aktivitäten ist dabei von der Bedeutung der Maßnahme für das Verbundnetz abhängig. Die Arbeitsteilung zwischen Verkehrsunternehmen und VVS GmbH wird deshalb in jedem Einzelfall neu abgestimmt. Soweit die Verkehrsunternehmen eigene Marketing- Maßnahmen durchführen, wird der Marketingplan des Unternehmens bis 31. Oktober eines jeden Jahres für das Folgejahr erarbeitet und mit der VVS GmbH abgestimmt. So kann

145 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 137 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die VVS GmbH die Aktivitäten der Verkehrsunternehmen in ihrer Marketing-Strategie berücksichtigen und ggf. Konflikte der Marketing-Ansätze verschiedener Unternehmen frühzeitig erkennen. Die Verkehrsunternehmen unterstützen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der VVS GmbH und teilen mögliche Änderungen im Verkehrsangebot rechtzeitig mit. Über Pressemitteilungen der Verkehrsunternehmen wird die VVS GmbH rechtzeitig vor der Veröffentlichung informiert. Pressemitteilungen, die sowohl Verkehrsunternehmen als auch den Verbund betreffen, werden rechtzeitig vorher abgestimmt. Bei Veröffentlichung erhält die VVS GmbH die Mitteilung in Kopie. Dadurch ist die VVS GmbH auf etwaige Presseanfragen vorbereitet und kann die Informationen gegebenenfalls über weitere Kanäle kommunizieren. Im Gegenzug erhalten die Verkehrsunternehmen alle Pressemitteilungen der VVS GmbH rechtzeitig, sofern sie das jeweilige Bedienungsgebiet betreffen Tariftreue Wenn künftig Busverkehrsleistungen auch in wettbewerblichen Verfahren vergeben werden, führt das Gebot der Wirtschaftlichkeit in solchen Fällen dazu, dass der Landkreis als öffentlicher Aufgabenträger den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter erteilt. Um dabei eine Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz untertariflich entlohnter Beschäftigter zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, LTMG) geschaffen. Dies ist zwingend einzuhalten und im Rahmen der Vergabeverfahren entsprechend nachzuweisen. Unternehmen, die im Landkreis Ludwigsburg Busverkehrsleistungen anbieten, lassen daher allen Beschäftigten dauerhaft mindestens die Sozialstandards bzw. die Entlohnung zukommen, die im LTMG geregelt sind.

146 138 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 6.4 Einzelziele bezüglich der Linienverkehre Gesamter Landkreis Der Landkreis Ludwigsburg verfügt, wie in Kapitel 5 erläutert, über ein insgesamt gutes, umfassendes Angebot im öffentlichen Nahverkehr. Primäres Ziel des Landkreises ist es daher, dieses Angebot auch künftig im Wesentlichen aufrecht zu erhalten und ggf. maßvoll weiterzuentwickeln. Der Landkreis geht gemäß den Grundsätzen des PBefG davon aus, dass die im Nahverkehrsplan geforderten Verkehrsangebote eigenwirtschaftlich erbracht werden können. Ist dies nicht der Fall, sind durch den Landkreis, ggf. unter Beteiligung der nutznießenden Kommunen, Betriebskostenzuschüsse zu leisten Vorgehensweise bei der Leistungsbeschreibung Das Verkehrsangebot auf den Relationen wird im Folgenden in Form von Liniensteckbriefen und funktionalen Beschreibungen definiert. Diese fassen die wesentlichen Leistungsmerkmale der jeweiligen Linien zusammen. Um möglichst umfassende Informationen zum aktuellen und künftigen Leistungsspektrum einer Linie wiederzugeben, erfolgt die Angabe über den Angebotsumfang (Fahrtenpaare, Taktfrequenz und Betriebsleistungen) in der Regel in den drei Kategorien Status Quo, Basisangebot und ausreichende Verkehrsbedienung. Im Folgenden werden anhand eines Muster-Liniensteckbriefs die einzelnen Kategorien erläutert. Linie Nr. Linienweg In dieser Zeile wird die Liniennummer der jeweils betrachteten Linie wiedergegeben. Es können hier auch mehrere Liniennummern aufgeführt sein, wenn sich Linien zu einem gemeinsamen Angebot zusammenfügen und deshalb gemeinsam beschrieben werden sollen. Der Verlauf der Linie wird wiedergegeben. An den Linienenden wird der Ortsname durch die Haltestelle, bis zu der die Linie mindestens durchgebunden werden soll, ergänzt. Alternativwege, die nur von einem Teil der Fahrten bedient werden, werden in Klammern gesetzt. Gabelungen werden durch einen Schrägstrich gekennzeichnet.

147 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 139 Grafischer Linienverlauf Abgrenzung der Liniennummern Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) In einer Plandarstellung wird der Linienverlauf wiedergegeben. Der reguläre Linienweg wird als durchgezogene Linie dargestellt. Linienabschnitte, die nur von einem Teil der Fahrten bedient werden, sind gestrichelt eingezeichnet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung von Linienabschnitten, die nur von einzelnen Fahrten bedient werden, verzichtet. Bei Linien, deren Linienweg sich in den nächsten Jahren ggf. verändern wird, stellt der Plan bereits auf den für die Zukunft erwarteten Linienverlauf ab. Werden in einem Liniensteckbrief mehrere Linien beschrieben, wird in dieser Zeile festgehalten, nach welchem Kriterium die Fahrten den verschiedenen Liniennummern zugeschlagen werden. Unter diesem Punkt werden die Funktionen der Linie detailliert beschrieben. Zunächst werden die wichtigsten Funktionen unter dem Überbegriff Hauptfunktionen aufgeführt. Weitere Funktionen werden anschließend differenziert dargestellt nach: Regionalverkehr (überörtlicher Verkehr), Stadtverkehr (Verkehre innerhalb von Städten), Feinerschließung (Bedienung von Haltestellen oder Gebieten, die sich abseits des direkten Wegs zwischen zwei im Linienverlauf angegebenen Orten befinden), Schülerverkehr (Anbindung von Schulstandorten, die Zusatzfahrten oder Abweichungen vom normalen Linienweg erfordern), Berufsverkehr (Anbindung von arbeitsplatzintensiven Einrichtungen, die Zusatzfahrten oder Abweichungen vom normalen Linienweg erfordern) und Ergänzung des SPNV (Fahrten in Tagesrandlage, die Früh- oder Spätfahrten einer S- oder Regionalbahnlinie ersetzen). Alle Funktionen beziehen sich auf konkrete Ort-zu-Ort-Verbindungen oder die Bedienung bestimmter Haltestellen oder Gebiete. Hinter den Funktionen wird die Wahrnehmung dieser Funktion in Form von Fahrtenpaaren quantifiziert. Beim Schülerverkehr, dessen Anforderungen sehr stark mit den Schulzeiten des jeweiligen Standorts zusammenhängt, wurde i.d.r. auf eine Nennung von Fahrtenpaaren verzichtet und stattdessen das Kürzel (bedarfsgerechter Schülerverkehr) vermerkt. Diese Verkehre sollen auch in Zukunft an den (aktuellen) Anforderungen orientiert und bedarfsgerecht disponiert werden. In der Spalte Basisangebot wurde auch bei Linien bzw. Linienabschnitten, die in nicht zum VVS gehörende Nachbarlandkreise führen, auf die Angabe von Fahrtenpaaren verzichtet. Stattdessen zeigt das Kürzel w.v. (= wird verhandelt) bei diesen Verbindungen an, dass hier vor der Vergabe mit dem jeweiligen Nachbarlandkreis über das zur Vergabe anstehende Angebotsvolumen noch verhandelt wird.

148 140 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung Getrennt nach den Verkehrszeiten Früh-Hauptverkehrszeit (HVZ1), Nebenverkehrszeit (NVZ), Spät-Hauptverkehrszeit (HVZ2) und Schwachverkehrszeit (SVZ) werden in dieser Zeile Takte angegeben, die gefahren werden sollen. Wie lange die in den jeweiligen Verkehrszeiten angegebenen Takte aufrechtzuhalten sind, ist Abbildung 6.1 zu entnehmen. Oftmals ergibt sich die Notwendigkeit, dass Linien in ihrem Verlauf mit unterschiedlichen Taktanforderungen versehen werden. In solchen Fällen sind die Taktanforderungen nach den jeweiligen Linienabschnitten unterschieden. Betriebsleistung Hier werden die Fahrzeug-km p.a. der jeweiligen Linie als Orientierung für das Leistungsvolumen wiedergegeben. Bei kreisüberschreitenden Linien beziehen sich diese Angaben nur auf die Abschnitte innerhalb der Landkreisgrenzen. Auf Linien, bei denen die Abwicklung des Schülerverkehrs einen großen Umfang aufweist, wurde die für den Schülerverkehr notwendige Betriebsleistung abgeschätzt und getrennt ausgewiesen. Diese Angaben dienen allerdings lediglich als Orientierungsgröße. Schließlich soll der Schülerverkehr auch künftig kurzfristig disponiert werden. Anschlüsse In dieser Zeile werden wichtige Anschlussbeziehungen wiedergegeben. Beim primären Anschluss handelt es sich um eine Anschlussrelation an einem Verknüpfungspunkt, die für die Fahrplangestaltung der Linie maßgeblich ist. Der Anschluss wird mit dem Namen der Station, mit der Liniennummer oder den Liniennummern der Anschlusslinien sowie mit der Richtung der im Liniensteckbrief beschriebenen Linie und der Richtung der Anschlusslinie wiedergegeben. Dies kann an folgendem Beispiel der Linie 444 (Ludwigsburg Bf. Freiberg Bf. Höpfigheim Steinheim) verdeutlicht werden: Primärer Anschluss: (aus Richtung Steinheim) Freiberg Bf.: S4, in Richtung Stuttgart Der primäre Anschluss der hier beschriebenen Linie ist am Bahnhof Freiberg und zwar in der Relation Steinheim (Linie 444)-Stuttgart (Linie S4) oder in Gegenrichtung Stuttgart (Linie S4)-Steinheim (Linie 444). Andere Umsteigerelationen zwischen beiden Linien (beispielsweise Steinheim-Backnang oder Ludwigsburg-Stuttgart) sind im Vergleich zum primären Anschluss von nachrangiger Bedeutung. Die Übergangszeiten am primären Anschluss sind so zu wählen, dass ein Umstieg zum Anschlussverkehrsmittel (unter Berücksichtigung der Zugangswege) auch bei kleinen Verspätungen noch sicher möglich ist, aber auch keine zu lange Wartezeit entsteht. In der Regel sind Übergangszeiten von fünf bis zehn Minuten sinnvoll. Wenn es noch weitere Haltestellen gibt, an denen die im Liniensteckbrief beschriebene Linie wichtige Anschlüsse aufnimmt bzw. aufnehmen könnte, sind diese als sekundäre Anschlüsse aufgeführt. Aufgrund der Zwänge durch den primären Anschluss sind sekundäre Anschlüsse nicht immer optimal in die Fahrpläne zu integrieren.

149 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 141 Deshalb handelt es sich bei den sekundären Anschlüssen auch um kein verbindliches Kriterium, wohl aber um ein Beurteilungskriterium des Fahrplans. Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Hinweise Ergibt sich für eine Linie das Erfordernis, den Fahrplan (abgesehen von Anschlüssen) mit anderen Linien abzustimmen, findet sich in dieser Zeile ein entsprechender Hinweis. In der Regel geht es dabei darum, dass sich die Linie mit einer anderen auf einem längeren Abschnitt überlappt, sodass die Fahrplanlagen beider Linien im Sinne eines integrierten Gesamtangebots auf dem Überlappungsabschnitts geplant werden sollten. In dieser Zeile wird vermerkt, ob auf der jeweiligen Linie, ergänzend zum zuvor beschriebenen Linienbus-Angebot, auch Rufauto-Fahrten zum Einsatz kommen. In dieser Kategorie werden Anregungen und Prüfaufträge zusammengetragen. Abb. 6.1: Verkehrs- und Taktzeiten * Die angegebenen Ziffern markieren immer den Anfang der jeweiligen Stunde (z.b. beschreibt die Ziffer "0" die Stunde von 0 bis 1 Uhr) In den Liniensteckbriefen ist für jede Linie angegeben, an welchen Verkehrstagen (Mo-Fr, Sa, So) sie zu welchen Verkehrszeiten (HVZ1, NVZ, HVZ2, SVZ) in welchem Taktschema zu bedienen ist. Abbildung 6.1 verdeutlicht, wie diese Vorgaben zu interpretieren sind. Dieses soll am Beispiel der Linie 620 erläutert werden. Diese Linie hat folgende Taktanforderung im Status quo:

150 142 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) In der HVZ1 muss also mindestens halbstündlich gefahren werden. Dieser morgendliche HVZ-Takt (30 = Halbstunden-Takt) muss über mindestens zwei Stunden (siehe Mindestbetriebszeit in h ) gefahren werden. Die Zeile Lage der Verkehrszeiten gibt zudem an, in welchem Zeitraum der jeweilige Takt zu erbringen ist. Demnach ist der HVZ1-Takt zwischen 6:00 und 8:00 Uhr abzuleisten. In begründeten Ausnahmen kann die Zeitlage der jeweiligen Verkehrszeit allerdings auch in einem gewissen Rahmen verschoben werden, sofern damit den lokalen Ansprüchen eher Rechnung getragen werden kann. In der NVZ ist ein Stundentakt vorgesehen. Diese Taktvorgabe muss demzufolge zehn Stunden aufrecht erhalten werden. Entscheidet sich das Verkehrsunternehmen, den HVZ-Takt länger als vorgegeben anzubieten (z. B. 6 statt 4 Stunden), so verringert sich die Mindest-Dauer des NVZ-Taktes entsprechend (8 Stunden statt 10 Stunden). Oft sind während der Verkehrsspitzen Verstärkerfahrten zum vorgegebenen Takt erforderlich. Auf Linien, bei denen ein umfangreiches Angebot an Verstärkerfahrten notwendig ist, kann es sein, dass die im Basisangebot vorgegebenen Takte mit den zur Verfügung stehenden Fahrtenpaaren nicht gefahren werden können. In solchen Fällen ist es statthaft, wenn die Taktvorgaben unterschritten werden. Nichtsdestotrotz werden im Basisangebot in den meisten Fällen mehr Fahrtenpaare gefordert, als zur Ableistung der Taktvorgaben notwendig sind. D.h. ein Teil der Fahrten kann zusätzlich zu den in Abbildung 6.1 geforderten Taktzeiten bedarfsgerecht eingeplant werden. Es kann z. B. zur HVZ ein dichterer Takt oder Verstärkerfahrten angeboten, der Betrieb am Abend länger aufrecht erhalten oder noch andere Ideen zur Fahrplanausweitung angeboten werden. Insofern soll der NVP bei der Fahrplangestaltung nur einen groben Rahmen vorgeben, den die Verkehrsunternehmen dann unter Einbringung ihrer eigenen Erfahrungen und Vorstellungen ausgestalten können.

151 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 143 Eine bestimmte Taktvorgabe gilt dann als erfüllt, wenn in dieser Zeitlage die einem bestimmten Takt entsprechende Anzahl von Fahrten je Richtung (z.b. 30 = zwei Fahrtenpaare je Stunde) ausgehend vom primären Anschlusspunkt in Lastrichtung gefahren werden. Als primärer Anschlusspunkt ist die Haltestelle zu verstehen, die im Liniensteckbrief in der Zeile Anschlüsse als Primärer Anschluss ausgewiesen ist. Die Einhaltung der geforderten Zeitlagen hat dabei in die jeweilige Lastrichtung Priorität, was z. B. heißen soll, dass die letzte Fahrt gegen Lastrichtung auch außerhalb der in Abbildung 6.1 für die jeweils angegebenen Verkehrszeiten angegebenen Zeitfenster erfolgen kann. Bei den Stadtverkehren der Städte Ludwigsburg, Kornwestheim und Bietigheim-Bissingen wird im Gegensatz zum überörtlichen Verkehr zumindest in den Kernbereichen auf die Verwendung von Liniensteckbriefen verzichtet. Die flächige Anordnung der Fahrgastpotenziale und die starke Vernetzung des Straßennetzes erlauben hier in der Regel deutlich mehr Varianten der Liniennetzgestaltung, als dies im überörtlichen Verkehr der Fall ist. Um diese Freiheitsgrade für künftige Weiterentwicklungen dieser Netze weitestgehend zu erhalten, werden die Vorgaben zu den Stadtverkehren primär funktional beschrieben. Hierzu dient je Stadtverkehr eine Plandarstellung, die die wichtigsten anzufahrenden Haltestellen wiedergibt. Dabei sind diese Haltestellen jeweils mit einem angegebenen zentralen Verknüpfungspunkt zu verbinden. Zentrale Verknüpfungspunkte sind Netzknoten, die einen Übergang auf andere Stadtverkehrslinien sowie auf den weiterführenden Schienenverkehr ermöglichen. Große Stadtverkehrsnetze können mehrere zentrale Verknüpfungspunkte umfassen. Des Weiteren sind für die anzufahrenden Haltestellen Taktanforderungen und - insbesondere an den Stadträndern - teilweise auch Obergrenzen für die Fahrzeit zum zentralen Verknüpfungspunkt angegeben. Die angegebenen Plandarstellungen nehmen dabei allerdings ausschließlich auf den Status quo (Fahrplan 2014) Bezug. Die Betriebsleistungen des Basisangebots und des Status quo werden in den jeweiligen Kapiteln in Form der jeweiligen Fahrzeug-Kilometer p.a. gegenübergestellt.

152 144 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Liniensteckbriefe kommen bei Stadtverkehren fallweise lediglich noch in vereinfachter Form zur Beschreibung der Anbindung räumlich getrennter Stadtteile zur Anwendung. Darüber hinaus sind folgende Linien aufgrund geringer Verkehrsbedeutung für den Landkreis nicht als Liniensteckbriefe aufgeführt (Korntal Weilimdorf Hausen Giebel) Backnang Burgstetten ( Marbach) Tamm Bissingen Unterriexingen Bietigheim Bissingen Tamm Hoheneck Vaihingen Illingen Schützingen Prevorst Beilstein Heilbronn Kirchheim Neckarwestheim Ilsfeld Abstatt Lauffen Neckarwestheim Kirchheim Heimerdingen Rutesheim Heilbronn Lauffen Bietigheim-Bissingen

153 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Quantifizierung des Basisangebots In Abschnitt wurde die Herleitung der Bedienungshäufigkeiten, die auf den einzelnen Relationen mindestens vorgesehen werden sollen, erläutert. Zusammenfassend dargestellt wurden die Bedienungshäufigkeiten im Landkreis Ludwigsburg in Abbildung 4.4. Diese Bedienungshäufigkeiten bilden die Grundlage für das Basisangebot des Landkreises. Das Basisangebot wird in den Liniensteckbriefen (Kapitel 6.4.4f) jedoch linienbezogen ausgewiesen. Die Weiterentwicklung der Bedienungshäufigkeiten (Abbildung 4.4) zum linienscharfen Basisangebot beinhaltet im Wesentlichen die folgenden drei Schritte Linienbezogene Aufteilung der Mindestbedienung In Abbildung 4.4 sind die Bedienungshäufigkeiten auf den einzelnen überörtlichen Relationen eingetragen. Im Basisangebot wird diesem Streckennetz das derzeitige oder geplante Liniennetz hinterlegt. Dort, wo auf einer überörtlichen Relation zwei oder mehrere Linien verkehren (z.b. die Linien 501 und 612 zwischen Zuffenhauen und Kallenberg), werden die Bedienungshäufigkeiten auf diesem Abschnitt auf die jeweiligen Linien aufgeteilt. Abb. 6.2: Linienscharfe Aufteilung der Mindestbedienung Werte in den Kästen sind in Anlehnung an Abbildung 4.4 und die Liniensteckbriefe zu verstehen als Fahrtenpaare (Mo-Fr Sa So) Um die Komplexität der Berechnung des Basisangebots nicht zu überfrachten, wurden Linien, die nicht ganztags verkehren (z.b. reine Spätverkehrs- oder Schülerverkehrslinien), nicht in die Aufteilung der Fahrtenpaare einbezogen.

154 146 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Durchbindung der Angebotsquantität zum Linienende bzw. zum nächsten Angebotsbrechpunkt Die Fahrtenpaare, die als Bedienungshäufigkeiten in Abbildung 4.4 dargestellt sind, variieren von jedem Ort zum nächsten Ort gemäß der jeweiligen Steuergrößen (Einwohnerzahlen der zu erschließenden Orte und Fahrgastzahlen). Auf dieser Basis ließe sich weder ein für den Fahrgast nachvollziehbarer Fahrplan noch ein wirtschaftlicher Umlaufplan erstellen. Deshalb wurden die Fahrtenpaare im Basisangebot nicht wie im Rahmen der Mindestbedienung auf Abbildung 4.4 dargestellt von jedem Ort zum nächsten variiert. Vielmehr wurde der Querschnitt einer Linie, der die höchste Anforderung (die meisten Fahrtenpaare) aufweist, für die Bemessung des kompletten Linienwegs herangezogen. Ausnahmen wurden nur dort gemacht, wo sich sinnvolle Angebotsbrechpunkte, also Zwischenendstellen an denen kurz geführte Kurse einer Linie enden können, identifiziert werden konnten. Abb. 6.3: Durchbindung der Angebotsquantität zum Linienende bzw. zum nächsten Angebotsbrechpunkt Werte in den Kästen sind in Anlehnung an Abbildung 4.4 und die Liniensteckbriefe zu verstehen als Fahrtenpaare (Mo-Fr Sa So) Die hinterlegten Angebotsbrechpunkte basieren im Wesentlichen auf den aktuellen Fahrplänen. Dies hat den Vorteil, dass die gewählten Angebotsbrechpunkte auf erprobten Betriebskonzepten beruhen und sich somit eine wirtschaftliche Leistungserbringung des Basisangebots erwarten lässt. Im Rahmen der anstehenden Vergabeverfahren behält sich der Landkreis aber vor, die Angebotsbrechpunkte anzupassen, sofern sich die zugrundeliegenden Rahmenbedingungen geändert haben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund von verkehrsberuhigenden Maßnahmen Fahrzeiten gestreckt werden müssen und dadurch bestehende Umläufe nicht mehr eingehalten werden können. Andere Gründe können geänderte

155 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 147 Anschluss-Situationen, Fahrzeitverschiebungen bei Anschluss- Verkehrsmitteln oder geänderte Angebotsquantitäten auf der betroffenen Linie sein. Unabhängig von etwaigen Änderungen der Angebotsbrechpunkte müssen aber mindestens die in Abbildung 4.4 dargestellten Fahrtenpaare (Mindestbedienung) im Basisangebot enthalten sein Aufteilung der Mindestbedienung nach Linien- und Anrufverkehr Im Rahmen der Übertragung der Bedienungshäufigkeiten aus der Mindestbedienung zum Basisangebot kann teilweise noch eine Aufteilung der Fahrtenpaare in Linien- und Anruf-Verkehre stattfinden. Da die bisherigen Erfahrungen des Landkreises Ludwigsburg zeigen, dass sich aufgrund der im Landkreis auftretenden hohen Nachfrage meist auch in der Schwachverkehrszeit Linienverkehre im Vergleich zu Anrufverkehren als wirtschaftlicher darstellen, wurde eine solche Aufteilung in den Liniensteckbriefen nicht vorgenommen. Der Landkreis behält sich aber vor, im Rahmen der anstehenden Vergabeverfahren einen Teil des Angebots insbesondere wenn aufgrund des Basisangebots die Angebotsquantität ausgedehnt werden muss als Anrufverkehr auszugestalten. Hierfür gelten aber folgende Einschränkungen: Montags bis freitags sollen mindestens 80 Prozent der Fahrten aus der Mindestbedienung durch Linienfahrten abgedeckt werden. Anruf-Verkehre sollen dagegen nur in nachfrageschwachen Zeiten (von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, sowie am Wochenende) im Rahmen des Basisangebots zum Einsatz kommen. Darüber hinaus soll auf nachfragestarken Achsen, als Grenzwert gilt hier Fahrgäste pro Normalwerktag am Querschnitt, sowie in Stadtverkehren (bei Städten mit über Einwohnern) das Basisangebot ausschließlich durch Linienfahrten erbracht werden.

156 148 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 1: Verkehrsraum Korntal Linie Nr. 501 Linienweg Feuerbach Bf. Zuffenhausen Ohmstr/Bf. Kallenberg Münchingen Schwieberdingen Hemmingen Schauchert Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Münchingen und Kallenberg an Zuffenhausen und Feuerbach - Anbindung von Schwieberdingen und Hemmingen an Zuffenhausen und Feuerbach sowie Anbindung von Münchingen an Schwieberdingen und Hemmingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 35/15/8 34/15/8 Basisangebot 22/17/10 14/7/6 Ausreichende Verkehrsbedienung 35/17/10 34/15/8 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Schlosshaldenstraße in Hemmingen 29/10/0 14/7/0 29/10/0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Feuerbach Bf. Münchingen Stiegelplatz Abschnitt Münchingen Stiegelplatz Hemmingen Schauchert 30/30/30/60 60/90 120/120 30/30/30/60 60/90 120/120 30/60/60/60 60/60 120/120 60/60/60/- 120/- 120/- 30/30/30/60 60/90 120/120 30/30/30/60 60/90 120/120

157 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 149 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Hemmingen) Zuffenhausen Ohmstraße/Bf.: S4, S5, S6; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Feuerbach) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch (aus Richtung Hemmingen) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 612 Im Abschnitt: Porsche Münchingen Stiegelplatz Anmerkung: Auch wenn die Linie 612 am Bf. Neuwirtshaus und die Linie 501 an den Bf. Zuffenhausen und Feuerbach an die S-Bahnen in Richtung Stuttgart anbinden, ergänzen sich beide Linien zu einem Gesamtangebot im Buskorridor von Münchingen in Richtung Stuttgart, sodass die Fahrtzeiten auf dem Abschnitt bestmöglich entzerrt werden müssen. Mit Linie(n): 502 und 503 Im Abschnitt: Feuerbach Bf. Schwieberdingen Mitte Anmerkung: Da die Linie 501 durch die Bedienung von Kallenberg und Münchingen zwischen Feuerbach und Schwieberdingen eine um etwa 13 Minuten längere Fahrzeit hat als die Linien 502 und 503 scheint eine Taktintegration nur in Zeiten, in denen seltener als alle 30 Minuten gefahren wird, sinnvoll, da sonst eine Entzerrung der Fahrpläne nicht möglich ist. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Es ist zu prüfen, ob die Linie montags bis freitags während der Arbeitszeiten aus Richtung Feuerbach ab der Haltestelle Schwieberdingen Hermann-Essig-Straße nur noch mit jedem zweiten Kurs Hemmingen anfährt. Die übrigen Kurse könnten dagegen direkt zur Fa. Bosch geführt werden, womit eine Direktverbindung von den nördlichen Stuttgarter Stadtteilen sowie Münchingen zum Bosch-Standort entstünde. Für Fahrgäste die von Hemmingen nach Schwieberdingen, Zuffenhausen oder Feuerbach wollen bestünden mit der Buslinie 502 und der Strohgäubahn (R61) ausreichend alternative Fahrmöglichkeiten. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Die Gemeinde Hemmingen wünscht eine Anbindung des westlichen Gemeindegebiets (zwischen Strohgäubahn und Eberdinger Straße). Bei möglichen Neukonzeptionen des Verkehrsangebots sollte geprüft werden, ob sich hierfür kostengünstige und umsetzbare Lösungen ergeben. - Es ist in Abstimmung mit den Anrainerkommunen zu prüfen, ob die heutige Funktion der Linie 501 im Abschnitt Schwieberdingen- Hemmingen zumindest teilweise auch auf andere Linien in diesem Abschnitt verlagert werden können.

158 150 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 504 Linienweg Schwieberdingen Bf. ( Schwieberdingen Bosch) ( Schwieberdingen Hülbe) Schwieberdingen Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung des Wohngebiets Hülbe an die Ortsmitte und den Bahnhof von Schwieberdingen 1 - Anbindung des Schwieberdinger Bosch-Standorts an den Bahnhof Schwieberdingen 1 Status quo (laut Fahrplan 2014) 16 / 0 / 0 14 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 16 / 0 / 0 14 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Teilweg Schwieberdingen Bf. ( Schwieberdingen Bosch Tor IV) Schwieberdingen Hülbe 2 Teilweg Schwieberdingen Bf. ( Schwieberdingen Hülbe) Schwieberdingen Bosch Tor IV 2 30/60/30/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Hülbe) Schwieberdingen Bf.: R61; Richtung Korntal 3

159 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 151 Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Bosch) Schwieberdingen Mitte: 501, 502 oder 503; Richtung Feuerbach (aus Richtung Bosch und Hülbe) Schwieberdingen Bf.: R61; Richtung Hemmingen (aus Richtung Bosch) Schwieberdingen Bf.: R61; Richtung Korntal 4 Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 531, 534 Im Abschnitt: Schwieberdingen Mitte Schwieberdingen Bosch Tor IV Anmerkung: Die drei Linien 504, 531 und 534 unterliegen jeweils verschiedenen betrieblichen Zwängen, sodass eine exakte Taktintegration in diesem Abschnitt nicht möglich erscheint. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere im Berufsverkehr keine allzu großen Abstände zwischen den Fahrten entstehen. Ergänzender nein Anrufverkehr 1 In der Früh- und Nachmittagsspitze wird die Linie 504 sowohl über Hülbe als auch über Bosch geführt, wobei gemäß der Lastrichtung morgens in der Reihenfolge Bf.-Bosch-Hülbe- Bf. und nachmittags in der Reihenfolge Bf.-Hülbe-Bosch-Bf. gefahren wird. Außerhalb der Spitzenzeiten wird die Linie dagegen alternierend nur über Bosch (Bf.-Bosch-Bf.) oder nur über Hülbe (Bf.-Hülbe-Bf.) geführt. Dieses Betriebskonzept hängt mit den Anschlüssen zusammen und wird unter Fußnote 3 begründet. 2 Obwohl die Mindest-Taktanforderung auf beiden Teilwegen von der HVZ zur NVZ von einem 30- auf einen 60-Minuten-Takt reduziert wird, soll die Linie durchgehend im 30-Minuten- Takt fahren, wobei nur zur HVZ jeder Kurs über Hülbe und Bosch geführt werden muss während es in der NVZ aufgrund der Anschlusssituation in Schwieberdingen alternierend über Hülbe und Bosch gefahren wird, sodass beide Bedienungsgebiete trotz des 30-Minuten- Taktes der Gesamtlinie nur alle 60 Minuten angefahren werden. Nachdem Ende der Früh-HVZ ist eine Taktlücke bis zur Mittagszeit zulässig. 3 In der Früh- und Nachmittagsspitze muss dieser Anschluss nur in Lastrichtung (Früh: In Richtung Korntal; Nachmittag: aus Richtung Korntal), da nur dann sowohl Hülbe als auch Bosch in eine Fahrt integriert werden können, was aufgrund der in der HVZ eindeutigen Lastrichtungen als wichtiger angesehen wird. 4 Diese Funktion wird schwerpunktmäßig von der Linie 531 wahrgenommen, sodass sie hier nur als sekundärer Anschluss aufgeführt wird. Sollte die Linie 531, die selbst in eine verbindliche Taktintegration mit der Linie 532 eingebunden ist, diese Funktion zu den Spitzenzeiten in die jeweilige Lastrichtung nicht mehr wahrnehmen können, würde es evtl. bei der Linie 504 zu entsprechenden Umstrukturierungen kommen.

160 152 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 612 / 612A Linienweg (Korntal Hauffstraße ) Korntal Bf. Neuwirtshaus Bf. Kallenberg Münchingen Friedhof ( Hemmingen Schauchert) Abgrenzung der Liniennummern 612: Reguläre Fahrten 612A: Gesonderte Schülerfahrten von Kallenberg (Haltestelle Kirche ) zur Flattichschule in Münchingen. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Kallenberg an Korntal und Zuffenhausen (S- Bahnhof Neuwirtshaus) - Anbindung von Kallenberg an Münchingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 22 / 0 / 0 21 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 22 / 0 / 0 21 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Hemmingen an Korntal 2 / 0 / 0 0 / 0 / 0 2 / 0 / 0 Schülerverkehr: - Anbindung der Flattichschule (Grund- und Werkrealschule) in Münchingen - Anbindung des Gymnasiums in Korntal Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Kallenberg Kirche 5 / 0 / 0 0 / 0 / 0 5 / 0 / 0

161 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 153 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Korntal Bf. Münchingen Friedhof 30/60/30/- -/- -/- ca ca (L. 612A) 60/120/60/- -/- -/- ca ca (L. 612A) 30/60/30/- -/- -/- ca ca (L. 612A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Münchingen) Neuwirtshaus / Porsche: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Münchingen) Neuwirtshaus / Porsche: S6 oder S60; Richtung Renningen Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 501 Im Abschnitt: Porsche Münchingen Stiegelplatz Anmerkung: Auch wenn die Linie 612 am Bf. Neuwirtshaus und die Linie 501 an den Bf. Zuffenhausen und Feuerbach an die S-Bahnen in Richtung Stuttgart anbinden, ergänzen sich beide Linien zu einem Gesamtangebot im Buskorridor von Münchingen in Richtung Stuttgart, sodass die Fahrtzeiten auf dem Abschnitt bestmöglich entzerrt werden müssen. Ergänzender nein Anrufverkehr 1 Inklusive kleiner Leistungsanteile in der Landeshauptstadt Stuttgart

162 154 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 2: Verkehrsraum Stromberg Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 566 / 566A (Vaihingen Bf. Kleinglattbach Sersheim Eichwald ) Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Bietigheim Bf. 566: Reguläre Fahrten 566A: Gesonderte Schülerfahrten von Sersheim und Großsachsenheim zum Lichtenstern-Gymnasium in Großsachsenheim und zum Ellental-Gymnasium in Bietigheim Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung der bahnabgewandten Teile von Großsachsenheim an Bietigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 18 / 10 / 6 Basisangebot 13 / 7 / 6 Ausreichende Verkehrsbedienung 18 / 10 / 6 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung des Gewerbegebiets Eichwald an Großsachsenheim, Sersheim sowie Anbindung der bahnabgewandten Teile von Sersheim an Großsachsenheim und Bietigheim - Anbindung der bahnabgewandten Teile von Sersheim und Großsachsenheim an Vaihingen 8 / 1 / 0 2 / 1 / 0 5 / 0 / 0 0 / 0 / 0 8 / 1 / 0 2 / 1 / 0 Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Zimmerer Pfad und Holderbüschle in Großsachsenheim - Bedienung der Haltestelle Winkels in Eichwald 18 / 10 / 6 8 / 1 / 0 13 / 7 / 6 5 / 0 / 0 18 / 10 / 6 8 / 1 / 0 Schülerverkehr: - Anbindung des Lichtenstern- Gymnasiums in Großsachsenheim

163 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anbindung des Ellental- Gymnasiums Bietigheim- Bissingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Bietigheim Bf. Großsachsenheim Bf. 60/60/60/- 60/- 120/- ca ca (L. 566A) 60/120/60/- 120/- 120/- ca ca (L. 566A) 60/60/60/- 60/- 120/- ca ca (L. 566A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Vaihingen) Bietigheim Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Vaihingen) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Bietigheim) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker (aus Richtung Bietigheim) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Vaihingen) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: 551; Richtung Bietigheim (aus Richtung Vaihingen) Bietigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 532, 544 und 578 Im Abschnitt: Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Eichwald Winkels Anmerkung: Die Fahrten der Linien 532, 544, 566 und 578 in das interkommunale Gewerbegebiet Eichwald sind so aufeinander abzustimmen, dass der Standort tagsüber möglichst durchgängig erreichbar ist. nein

164 156 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 571 / 571A (Bietigheim Ellental-Gymnasium / Großsachsenheim Lichtenstern Gymnasium / Großsachsenheim Realschule ) Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Hohenhaslach Spielberg Ochsenbach Häfnerhaslach Dorfbrunnen 571: Reguläre Fahrten 571A: Gesonderte Schülerfahrten zu den unter Funktionen genannten Schulstandorten. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hohenhaslach, Spielberg, Ochsenbach und Häfnerhaslach an Großsachsenheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 22 / 6 / 3 Basisangebot 22 / 10 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 22 / 10 / 7 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Bannhalde in Großsachsenheim 3 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Schülerverkehr: - Anbindung des Lichtenstern- Gymnasiums in Großsachsenheim - Anbindung der Realschule Großsachsenheim - Anbindung der Kirbachschule Hohenhaslach - Anbindung des Ellental- Gymnasiums Bietigheim- Bissingen

165 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 157 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Großsachsenheim 30/60/30/60 Sachsenheim Bf. Häfnerhaslach 120/- Dorfbrunnen 240/- ca ca (L. 571A) 30/60/60/60 120/ /120 ca ca (L. 571A) 30/60/60/60 120/ /120 ca ca (L. 571A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Häfnerhaslach) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Häfnerhaslach) Hohenhaslach Steige: 567; Richtung Bietigheim (aus Richtung Häfnerhaslach) Hohenhaslach Steige: 590; Richtung Vaihingen (Enz) (aus Richtung Häfnerhaslach) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: R5; Richtung Mühlacker Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Möglichst alle Fahrten sollen über das Gebiet Großsachsenheim Bannhalde geführt werden; zumindest soll dieses Gebiet aber elfmal je Richtung an Normalwerktagen bedient werden. Derzeit gilt dieses Gebiet mit nur drei Fahrtenpaaren als nicht erschlossen. Die Eingliederung in die Umläufe der Linie 571 scheint bei einer Minute Fahrzeitverlängerung je Richtung trotz der praktizierten Nullwende in Häfnerhaslach durch die Anpassung der Übergangszeiten auf die Regional- und Stadtbahn machbar. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

166 158 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 590 Linienweg Vaihingen Bf. Ensingen Horrheim Hohenhaslach Steige Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion - Anbindung von Hohenhaslach an Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 8 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 11 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen Regionalverkehr - Anbindung von Horrheim an Vaihingen - Anbindung von Ensingen an Vaihingen 8 / 0 / 0 9 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Berta-Benz-Straße in Ensingen 5 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Vaihingen Bf. Hohenhaslach Steige 60/-/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Hohenhaslach) Vaihingen Bf.: 502, 503, 576, 578, 591, 592, 595; Richtung Vaihingen Grabenstraße

167 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 159 Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hohenhaslach) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Vaihingen) Hohenhaslach Steige: 571; Richtung Häfnerhaslach (aus Richtung Vaihingen) Hohenhaslach Steige: 567; Richtung Bietigheim (aus Richtung Hohenhaslach) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Durch die Weiterführung der Linie von Vaihingen Bf. nach Vaihingen Grabenstraße wären die zentralen Einrichtungen in Vaihingen aus Hohenhaslach umsteigefrei zu erreichen. Daher sollte eine Weiterführung der Linie geprüft werden. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

168 160 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 592 / 592A / 592B (Hochdorf Rathaus Riet ) Eberdingen Hochdorfer Straße Nußdorf Aurich Vaihingen Bf. Kleinglattbach Horrheim Gündelbach Hildenstraße 592: Reguläre Fahrten 592A: Gesonderte Schülerfahrten aus Richtung Eberdingen nach Vaihingen 592B: Gesonderte Schülerfahrten aus Richtung Gündelbach nach Vaihingen Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion - Anbindung von Eberdingen, Nußdorf und Aurich an Vaihingen - Anbindung von Gündelbach, Horrheim und Kleinglattbach an Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 26 / 15 / 8 27 / 14 / 7 Basisangebot 22 / 11 / 7 26 / 13 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 26 / 15 / 8 27 / 14 / 8 Zusätzliche Funktionen Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Grabenstraße und Vaihinger Eck in Vaihingen 26 / 15 / 8 22 / 11 / 7 26 / 15 / 8 Regionalverkehr - Anbindung von Riet und Hochdorf an Vaihingen 4 / 3 / 1 0 / 0 / 0 4 / 3 / 1 Schülerverkehr - Anbindung des Stromberggymnasiums in Vaihingen

169 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 161 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Gündelbach Hildenstraße Vaihingen Bf. Abschnitt Vaihingen Bf. Eberdingen Hochdorfer Straße 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/60/60/60 120/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca (L. 592A und 592B) ca (L. 592A und 592B) ca (L. 592A und 592B) Primärer Anschluss: (aus Richtung Gündelbach) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Eberdingen) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Gündelbach) Eberdingen Hochdorfer Straße: 502; Richtung Feuerbach (aus Richtung Gündelbach) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker (aus Richtung Eberdingen) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 595 Im Abschnitt: Vaihingen Hochdorf Rathaus Anmerkung: In den Abendstunden, wenn die Linie 595 nicht mehr fährt, wird der Linienweg der Linien 592 mittels einer Schleifenfahrt über Hochdorf und Riet verlängert, sodass beide Orte auch in der SVZ eine Direktverbindung nach Vaihingen (Enz) haben. Mit Linie(n): 579 Im Abschnitt: Vaihingen Bf. Ensingen Kleinglattbacher Straße Anmerkung: Wenn die Linie 579 montags bis freitags während der SVZ nur noch auf dem Abschnitt Vaihingen Bf. Oberriexingen fährt, wird die Linie 592 über Ensingen geführt. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - In Eberdingen könnte am östlichen Ortsausgang eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

170 162 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 3: Verkehrsraum Gerlingen Linie Nr. 98 / 638 Linienweg Abgrenzung der Liniennummern Ditzingen Bf. Gerlingen Schillerhöhe Leonberg Golfplatz 98: Liniennummer bis zum Vergabezeitpunkt 638: Neue Liniennummer ab dem Vergabezeitpunkt Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion - Anbindung der Schillerhöhe an Gerlingen - Verbindung der Städte Ditzingen und Gerlingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 33 / 14 / 9 33 / 14 / 9 Basisangebot 23 / 16 / 8 23 / 16 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 33 / 16 / 9 33 / 16 / 9 Zusätzliche Funktionen Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Füllerstraße und Forchenrainstraße in Gerlingen 1 - Bedienung der Haltestelle Waldfriedhof auf der Schillerhöhe 33 / 14 / 9 33 / 14 / 9 23 / 16 / 8 23 / 16 / 8 33 / 16 / 9 33 / 16 / 9 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Leonberg Golfplatz Ditzingen Bf. 30/30/30/60 60/- 60/- ca /60/30/60 60/ /120 ca /30/30/60 60/- 60/- ca

171 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 163 Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Leonberg Golfplatz) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Leonberg Golfplatz) Gerlingen Rathaus: 635; Richtung Breitwiesen (aus Richtung Ditzingen) Schillerhöhe Post: 92; Richtung Stuttgart über Solitude Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Zur Vereinfachung der Betriebsführung soll die Linie nach Möglichkeit direkt über die Füllerstraße statt wie bislang über die Talund Seifertstraße in die Forchenrainstraße geführt werden. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Sobald die vom Verband Region Stuttgart geplante Expressbus- Linie Leonberg-Flughafen/Messe eingerichtet ist, sollten an der Expressbus-Haltestelle Schillerhöhe Bosch nach Möglichkeit attraktive Übergangszeiten zwischen Expressbus und der Linie 98 eingerichtet werden. So könnte die Verbindung Gerlingen- Universität gestärkt werden. 1 Die Haltestellen müssen nur in eine Richtung bedient werden, sofern an der Endstelle Leonberg Golfplatz eine kurze Wendezeit angeboten wird und für die Fahrgäste die Möglichkeit besteht, im Bus sitzen zu bleiben. 2 Inklusive kleiner Leistungsanteile im Landkreis Böblingen

172 164 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 635 Linienweg Abgrenzung der Liniennummern Leonberg Bf. Gerlingen Breitwiesen 98: Liniennummer bis zum Vergabezeitpunkt 638: Neue Liniennummer ab dem Vergabezeitpunkt Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Verbindung der Städte Gerlingen und Leonberg Status quo (laut Fahrplan 2014) 18 / 14 / 9 Basisangebot 11 / 7 / 6 Ausreichende Verkehrsbedienung 18 / 14 / 9 Zusätzliche Funktion: Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Ringstraße, Rosenstraße, Rathaus, Falkenweg, Einkaufszentrum und Lächlestraße in Gerlingen 18 / 14 / 9 23 / 16 / 8 23 / 16 / 9 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Leonberg Bf. Gerlingen Breitwiesen Keine primären Anschlüsse 60/60/60/60 60/- 60/- 60/120/60/- 120/- 120/- 60/60/60/60 60/- 60/- ca ca ca Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Breitwiesen) Leonberg Bf.: S6/S60; Richtung Renningen (aus Richtung Breitwiesen) Gerlingen Rathaus: 98; Richtung Leonberg Golfplatz Ergänzender Anrufverkehr nein

173 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 4: Verkehrsraum Ditzingen Linie Nr. 620 Linienweg Ditzingen Bf. Hirschlanden (Schöckingen ) Heimerdingen Wiesenäckerstraße ( Weissach Marktplatz) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hirschlanden und Heimerdingen an Ditzingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 34/16/10 Basisangebot 38/20/20 Ausreichende Verkehrsbedienung 38/20/20 Zusätzliche Funktion: Regionalverkehr: - Verbindung von Weissach mit Heimerdingen, Hirschlanden und Ditzingen - Anbindung von Schöckingen an Ditzingen 3/0/0 4/3/9 0/0/0 7/6/20 0/0/0 7/6/20 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Nord in Hirschlanden - Bedienung der Haltestelle Gewerbegebiet Nord in Heimerdingen 34/16/10 10/0/0 38/20/20 11/0/0 38/20/20 11/0/0 Schülerverkehr - Anbindung der Realschule in der Glemsaue und des Gymnasiums in der Glemsaue in Ditzingen

174 166 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Ditzingen Bf. Heimerdingen Wiesenäckerstraße 30/30/30/60 60/60 60/60 30/30/30/60 60/60 60/60 30/30/30/60 60/60 60/60 ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Heimerdingen) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Heimerdingen) Hirschlanden Rathausplatz: 651; Richtung Leonberg (aus Richtung Heimerdingen) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Renningen Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 623 Im Abschnitt: Ditzingen Bf. Hirschlanden Kreisverkehr Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien in einem bestimmten Zeitraum jede S-Bahn ab- und andient, sind die Abfahrtszeiten beider Linien so zu entzerren, dass auf möglichst viele S-Bahnen in und aus Richtung Stuttgart in Ditzingen ein Umstieg von und in Richtung Hirschlanden möglich ist. Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 623 fährt die Linie 620 auch über Schöckingen. Mit Linie(n): R61 Im Abschnitt: Heimerdingen Bf. Korntal Bf./Ditzingen Bf. Anmerkung: Die Abfahrtszeiten der Linien 620 und R61 (Strohgäubahn) sollten so gelegt sein, dass für die Anbindung von Heimerdingen ein möglichst gutes Gesamtangebot entsteht. D.h. dass die Fahrten der Linie 620 und R61 in Ditzingen bzw. Korntal möglichst nicht dieselben S-Bahnen an- und abdienen sollten. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Fahrten, die von Ditzingen aus über Schöckingen nach Heimerdingen geführt werden, verkehren generell unter der Liniennummer 620. Derzeit werden diese Fahrten teilweise unter der Liniennummer 620 und teilweise unter der Liniennummer 623 geführt, was aber lediglich konzessionsrechtliche Gründe hat und nach dem Vergabezeitpunkt nicht weitergeführt werden soll. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Die Straßeninfrastruktur sollte baldmöglichst so ertüchtigt werden, dass die Busse die Haltestelle Gewerbegebiet Nord in Heimerdingen regelgerecht anfahren können.

175 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 167 Linie Nr. Abgrenzung der Liniennummern Linienweg 623 / 623A 623: Reguläre Fahrten 623A: Gesonderte Schülerfahrten zu den unter Funktionen genannten Schulstandorten. Ditzingen Bf. Hirschlanden Schöckingen Silcherstraße Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hirschlanden und Schöckingen an Ditzingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 40 / 23 / 8 Basisangebot 27 / 13 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 40 / 23 / 8 Zusätzliche Funktion: Regionalverkehr - Anbindung von Heimerdingen an Ditzingen 3 / 3 / 8 0 / 0 / 0 3 / 3 / 8 Schülerverkehr - Anbindung der Realschule in der Glemsaue und des Gymnasiums in der Glemsaue in Ditzingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Ditzingen Bf. Schöckingen Silcherstraße 1 15/30/15/60 60/60 60/60 ca ca (L. 623A) 30/60/30/60 60/60 60/60 ca ca (L. 623A) 15/30/15/60 60/60 60/60 ca ca (L. 623A)

176 168 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Schöckingen) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Schöckingen) Hirschlanden Rathausplatz: 651; Richtung Leonberg (aus Richtung Schöckingen) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Renningen Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 620 Im Abschnitt: Ditzingen Bf. Hirschlanden Kreisverkehr Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien in einem bestimmten Zeitraum jede S-Bahn ab- und andient, sind die Abfahrtszeiten beider Linien so zu entzerren, dass auf möglichst viele S-Bahnen in und aus Richtung Stuttgart in Ditzingen ein Umstieg von und in Richtung Hirschlanden möglich ist. Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 623 fährt die Linie 620 auch über Schöckingen. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Fahrten, die von Ditzingen aus über Schöckingen nach Heimerdingen geführt werden, verkehren generell unter der Liniennummer 620. Derzeit werden diese Fahrten teilweise unter der Liniennummer 620 und teilweise unter der Liniennummer 623 geführt, was aber lediglich konzessionsrechtliche Gründe hat und nach dem Vergabezeitpunkt nicht weitergeführt werden soll. 1 Inklusive der Fahrten der Linie 620, die über Schöckingen führen

177 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 169 Linie Nr. 624 Linienweg Ditzingen Bf. Ditzingen Bf. (Stadtverkehr Ditzingen) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung Ditzinger Wohngebiete im Umfeld der Gröninger Straße von Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Industriegebiet Ost in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Breslauer Straße/Kindergarten in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Ditzenbrunner Straße in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Zollern-/ Lichtensteinstraße in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Markt-/ Bauernstraße in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Fuchsbau Einkaufsmarkt in Ditzingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 20 / 9 / 0 12 / 0 / 0 20 / 9 / 0 20 / 9 / 0 10 / 9 / 0 16 / 18 / 0 20 / 0 / 0 Basisangebot 23 / 16 / 8 11 / 0 / 0 23 / 16 / 8 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 23 / 16 / 8 0 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 23 / 16 / 8 12 / 0 / 0 23 / 16 / 8 20 / 9 / 0 10 / 9 / 0 23 / 16 / 8 20 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Ditzingen Bf. Ditzingen Gröninger Straße/Baumhalde Abschnitt Ditzingen Bf. Ditzingen Industriegebiet Ost 30/60/30/- 60/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/60 60/60 120/120 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/- 60/- 120/120 30/-/30/- -/- -/-

178 170 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Ditzingen Nord) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Soweit die Stadt Ditzingen in Anlehnung an die bisherige Bedienungsstruktur weiterhin diversifizierte Linienwege bevorzugt, sollen die Festsetzungen des Basisangebots dies nicht behindern. Das Basisangebot wäre dann primär als Verrechnungsgröße zwischen Kommune und Landkreis anzusehen. - Mit der Aufsiedlung des Wohngebiets Ob dem Korntaler Weg plant die Stadt Ditzingen ab 2014/2015 den Fahrplan der Linie 624 auszuweiten. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

179 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 5: Verkehrsraum Bietigheim Im Bündel 5 sind 18 Linien enthalten. Charakteristisch für das Bündel ist der hohe Integrationsgrad von städtischen und regionalen Funktionen. In diesem Zusammenhang werden die Linien 551, 553 und 554 sowohl funktional (im Bereich des Stadtverkehrs Bietigheim) als auch per Liniensteckbrief (für die anschließenden überörtlichen Abschnitte) beschrieben. Im Status quo hat das Bündel 5 ca Fz-km p.a. gegenüber ca Fz-km p.a. im Basisangebot. Sowohl im Basisangebot als auch im Status quo sind noch ca Fz-km p.a. (Linie 551A) zur Abwicklung eines bedarfsgerechten Schülerverkehrs hinzuzählen. Als ausreichende Verkehrsbedienung wird ein Leistungsumfang von ca Fz-km p.a. zzgl. ca Fz-km p.a. zur Abwicklung eines bedarfsgerechten Schülerverkehrs festgelegt. Für die verkehrliche Ausgestaltung der ausreichenden Verkehrsbedienung sind die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Liniensteckbriefe maßgeblich.

180 172 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abb. 6.4: Funktionale Leistungsbeschreibung Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen

181 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 173 Linie Nr. 544 Linienweg Bietigheim Bf. Bissingen Untermberg Eichwald Porsche Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Eichwald (interkommunales Gewerbegebiet) an Großsachsenheim und Bietigheim [Frühverbindung nach Eichwald und Spätverbindung von Eichwald Fahrtlagen orientiert an den Bedürfnissen des Schichtbetriebs] Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 2 / 0 / 0 0 / 0 / 0 2 / 0 / 0 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. Primärer Anschluss: Kein primärer Anschluss siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 532, 566 und 578 Im Abschnitt: Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Eichwald Winkels Anmerkung: Die Fahrten der Linien 532, 544, 566 und 578 in das interkommunale Gewerbegebiet Eichwald sind so aufeinander abzustimmen, dass der Standort tagsüber möglichst durchgängig erreichbar ist. nein

182 174 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg 551 (Süd) Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen Ludwigsburg IKEA Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Bietigheim an die Einkaufsstandorte Breuningerland und IKEA in Ludwigsburg Nord Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 16 / 12 / 0 11 / 11 / 0 16 / 12 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Ergänzender Anrufverkehr Abschnitt Ludwigsburg IKEA Bietigheim-Bissingen Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. -/60/30/- 30/- -/- siehe Einleitungstext 60/120/60/- 60/- -/- siehe Einleitungstext -/60/30/- 30/- -/- siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Ludwigsburg) Bietigheim-Bissingen Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart nein

183 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 175 Linie Nr. Linienweg 551 (Nord) Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen Kleinsachsenheim Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Kleinsachsenheim an Großsachsenheim und Bietigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 32/18/14 29/16/9 32/18/14 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Bietigheim Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 30/30/30/60 30/60 60/60 siehe Einleitungstext 30/60/30/60 60/ /120 siehe Einleitungstext 30/30/30/60 30/60 60/60 siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Großsachsenheim) Bietigheim-Bissingen Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Bietigheim) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: R5; Richtung Mühlacker (aus Richtung Bietigheim) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: 532, 544, 566 oder 578; Richtung Eichwald Ergänzender Anrufverkehr nein

184 176 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 554 (Nord) Linienweg Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen Löchgau ( Freudental) Erligheim Hofen Bönnigheim Burgplatz Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion - Anbindung von Löchgau, Erligheim, Hofen und Bönnigheim an Bietigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 37/20/13 Basisangebot 37/19/11 Ausreichende Verkehrsbedienung 37/20/13 Zusätzliche Funktion Regionalverkehr - Anbindung von Freudental an Bietigheim 2/3/0 0/0/0 2/3/0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Bietigheim-Bissingen Bf. Bönnigheim Burgplatz In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 15/60/30/60 60/60 60/60 siehe Einleitungstext 30/30/30/60 60/60 60/120 siehe Einleitungstext 15/60/30/60 60/60 60/60 siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Bönnigheim) Bietigheim-Bissingen Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Bietigheim) Bönnigheim Burgplatz: 7827 (HNV-Linie 662); Richtung Heilbronn Ergänzender Anrufverkehr nein

185 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 177 Hinweise - In Erligheim könnte am südlichen Ortsausgang eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. - Für die Einrichtung einer Busspur zwischen der Haltestelle Waldhof und dem Ortseingang Bietigheim sollte die technische und finanzielle Machbarkeit geprüft werden. - Die Gemeinde Löchgau regt die Einrichtung eines 15-Minuten- Taktes zwischen 16:00 und 18:00 Uhr im Abschnitt Bietigheim- Bissingen Bönnigheim an.

186 178 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 553 / 554 (West) / 543 Linienweg Abgrenzung der Liniennummern Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen Untermberg Am Türmle ( Großsachsenheim Sachsenheim Bf.) 553: Fahrten, die nicht über Bietigheim hinaus bis Bönnigheim durchgebunden werden 554: Fahrten, die über Bietigheim hinaus bis Bönnigheim durchgebunden werden 543: Separate Liniennummer für Fahrten von Untermberg nach Großsachsenheim. Diese Fahrtverlängerungen der Linien 553 und 554 sollen künftig unter einer durchgehenden Liniennummer (553 und/oder 554) geführt werden. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Untermberg an Bissingen und Bietigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 41/20/16 Basisangebot 19/10/7 Ausreichende Verkehrsbedienung 41/20/16 Zusätzliche Funktion: Regionalverkehr - Verbindung von Großsachsenheim mit Untermberg und Bissingen 16/13/13 11/0/0 16/13/13 Schülerverkehr - Anbindung des Ellental- Gymnasiums in Bietigheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Untermberg Am Türmle Bietigheim-Bissingen Bf. 15/30/30/60 30/60 60/60 30/60/60/ / /120 15/30/30/60 30/60 60/60

187 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 179 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Großsachsenheim) Bietigheim-Bissingen Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Bietigheim) Sachsenheim Großsachsenheim Bf.: R5; Richtung Mühlacker (aus Richtung Großsachsenheim) Bietigheim-Bissingen Bf.: R4; Richtung Heilbronn Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Derzeit ist das Angebot in Untermberg Am Türmle formal in die Liniengruppe 553/554 und die Linie 543 gebrochen, obwohl Fahrgäste hier im Bus sitzen bleiben und durchfahren können. Wenn das Angebot unter einer Liniennummer von Bietigheim bis Großsachsenheim durchgebunden würde, könnten Fahrgäste zusätzliche Direktfahrmöglichkeiten (z.b. Bissingen-Großsachsenheim) schneller erkennen. Die Durchbindung unter einer Liniennummer wird daher empfohlen. - Derzeit wird der Stunden-Takt zwischen Untermberg und Bietigheim samstags zwischen etwa 5 und 9 Uhr auf einen Halbstunden- Takt verdichtet. Es soll geprüft werden, ob die Zeiten des Halbstunden-Takts am Samstag zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller wären. - In Großsachsenheim könnte im Zusammenhang der Aufsiedlung angrenzender Flächen eine neue Bushaltestelle in der Bissinger Straße auf Höhe Lichtensternstraße entstehen.

188 180 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 564 Linienweg Stadtverkehr Bietigheim-Bissingen Freiberg Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Verbindung von Freiberg und Bietigheim - Anbindung von Geisingen an den Bahnhof Freiberg Status quo (laut Fahrplan 2014) 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Bietigheim Bf. Freiberg Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. Primärer Anschluss: Kein primärer Anschluss 30/-/-/- -/- -/- siehe Einleitungstext 60/120/60/- -/- -/- siehe Einleitungstext 30/-/-/- -/- -/- siehe Einleitungstext Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Freiberg) Bietigheim-Bissingen Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Bietigheim-Bissingen) Freiberg Bf.: S4; Richtung Stuttgart Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 444 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Freiberg Mönchsbergstraße Anmerkung: Nach Möglichkeit sollten die Linien 444 und 564 ab Freiberg Bf. alternierend abfahren, sodass sich auf dem wichtigen Überlappungsabschnitt in den Freiberger Stadtteil Geisingen ein dichterer Takt ergibt. nein

189 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 6: Verkehrsraum Marbach (N) Linie Nr. 364 Linienweg Marbach Stadionhalle Marbach Bf. Rielingshausen Egelsee ( Kleinaspach Sonnenhof / Großaspach Backnang Bf.) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Rielingshausen an Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 32 / 15 / 7 Basisangebot 23 / 12 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 32 / 15 / 7 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Großaspach an Marbach - Anbindung von Kleinaspach an Marbach - Anbindung von Rielingshausen an Backnang - Anbindung von Zwingelhausen und Frühmesshof an Marbach und Backnang - Anbindung des Gewerbegebiets Erdmannhausen an Marbach 12 / 1 / 0 3 / 0 / 0 7 / 0 / 0 1 / 0 / 0 32 / 15 / 7 11 / 0 / 0 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 23 / 12 / 7 12 / 1 / 0 3 / 0 / 0 7 / 0 / 0 1 / 0 / 0 32 / 15 / 7 Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen König-Wilhelm-Platz und Stadionhalle in Marbach 25 / 14 / 0 23 / 12 / 0 25 / 14 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Rielingshausen Egelsee Marbach Bf. 30/30/30/- 60/- 120/- 30/60/30/60 60/ /120 30/30/30/- 60/- 120/- ca ca ca

190 182 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anschlüsse Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Primärer Anschluss: (aus Richtung Backnang) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Marbach) Backnang Bf.: S3 oder R3; Richtung Stuttgart (aus Richtung Marbach) Großaspach Lerchenstraße: 367 in Richtung Backnang (aus Richtung Backnang) Erdmannhausen Schweißbrücke / Bf.: S4; Richtung Backnang Mit Linie(n): 453 Im Abschnitt: Marbach Bf. Rielingshausen Egelsee Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt, wenn die Linie 364 am Abend den Betrieb einstellt, beginnt der Betrieb der Linie 453, die ab dann die Verbindung zwischen Marbach und Rielingshausen sicherstellt. ja

191 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 183 Linie Nr. 443 Linienweg Marbach Bf. Neckarweihingen Ludwigsburg Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Neckarweihingen an Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 9 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 11 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Marbach an das Heilbad Hoheneck 3 / 0 / 0 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 Stadtverkehr Ludwigsburg - Anbindung von Neckarweihingen an den Bahnhof Ludwigsburg 7 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Marbach Bf. Ludwigsburg Bf. Primärer Anschluss: Kein primärer Anschluss -/-/-/- -/- -/- 60/120/60/ - -/- -/- 60/120/60/ - -/- -/- ca ca ca Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Marbach) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Ludwigsburg) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart

192 184 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 421 Im Abschnitt: Neckarweihingen Immanuel-Dornfeld-Straße Ludwigsburg Bf. Anmerkung: Derzeit wird das Neubaugebiet Neckarweihingen Neckarterrassen (Hst. Immanuel-Dornfeld-Straße) von den Linien 421 und 443 jeweils nur mit wenigen Fahrten bedient. Wenn möglich, sollten sich beide Linien für die Fahrgäste aus diesem Gebiet zu einem möglichst guten Gesamtangebot zusammenfügen. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

193 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 185 Linie Nr. 453 Linienweg Marbach Bf. Rielingshausen Kirchberg Marbach Bf. Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Rielingshausen und Kirchberg an Marbach [Ringverkehr, daher Bedienung nur in einer Fahrtrichtung] Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 3 / 4 / 1 0 / 0 / 0 3 / 4 / 1 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Kirchberg) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart 1 Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Marbach) Kirchberg Rathaus.: 454; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 364 Im Abschnitt: Marbach Bf. Rielingshausen Egelsee Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt, wenn die Linie 364 am Abend den Betrieb einstellt, beginnt der Betrieb der Linie 453, die ab dann die Verbindung zwischen Marbach und Rielingshausen sicherstellt. Ergänzender nein Anrufverkehr Voraussichtliche Änderungen gegenüber dem Fahrplan 2014Hinweise - Es soll geprüft werden, ob die abendliche Bedienung von Kirchberg/Murr angesichts der zwischenzeitlich vorhandenen S-Bahn- Anbindung in der bisherigen Form sinnvoll ist. 1 Durch den Ringverkehr wird dieser Anschluss derzeit nur in der Relation Stuttgart-Marbach- Kirchberg ermöglicht (in die Gegenrichtung beträgt die Wartezeit ca. 20 Minuten).

194 186 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 456 / 456A Linienweg (Marbach Stadionhalle ) Marbach Bf. (Marbach Hörnle ) Erdmannhausen Affalterbach Birkhau Wolfsölden ( Winnenden Bf.) Abgrenzung der Liniennummern 456: Reguläre Fahrten 456A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Erdmannhausen, Affalterbach, Birkhau und Wolfsölden an Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 41/21/9 Basisangebot 51/26/15 Ausreichende Verkehrsbedienung 51/26/15 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Verbindung von Marbach, Erdmannhausen, Affalterbach, Birkhau und Wolfsölden mit Winnenden 3/0/0 0/0/0 3/0/0 Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Schillerhöhe, Hörnle Wiesbadener Platz und Hörnle Hochhaus in Marbach 0/2/1 0/0/0 0/2/1 Schülerverkehr - Anbindung des F.-Schiller- Gymnasiums und der Tobias Mayer Haupt- und Realschule in Marbach

195 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 187 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Wolfsölden Marbach Bf. 15/30/15/60 60/60 120/120 ca ca (L. 456A) 15/30/15/30 30/60 60/60 ca ca (L. 456A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Wolfsölden) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart 15/30/15/30 30/60 60/60 ca ca (L. 456A) Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Wolfsölden) Marbach Bf.: S4; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): S4 Im Abschnitt: Marbach Bf. Erdmannhausen Bf. / Erdmannhausen Turnhalle Anmerkung: In den Zeiträumen, in denen die S4 zwischen Marbach und Erdmannhausen sowie die Linie 456 zwischen Marbach und Erdmannhausen seltener als alle 30 Minuten fahren, sollte die Fahrtlagen der Linie 456 so gewählt werden, dass die Linie 456 in Marbach versetzt zur S-Bahn ankommt und abfährt. Mit Linie(n): 457 Im Abschnitt: Marbach Bf. Marbach Hörnle Hochhaus Anmerkung: Wenn die Linie 457 spätabends nicht mehr in Betrieb ist, werden Einzelfahrten der Linie 456 entlang des Linienwegs der Linie 457 geführt. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Abgesehen von den Schülerfahrten der Linie 456A endet die Linie 456 derzeit in Marbach am Bahnhof. Nach dem Vorbild der Linie 364 soll geprüft werden, ob auch die Busse der Linie 456 zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Innenstadt und der Schulstandorte von Marbach vom Bahnhof zur Haltestelle Stadionhalle verlängert werden. - Bislang fahren die Busse der Linie 456 nur vereinzelt nach Winnenden. Im Vorfeld des anstehenden Vergabeverfahrens soll nach Möglichkeiten gesucht werden, das Fahrtenangebot auf der Verbindung Marbach-Affalterbach-Winnenden auszuweiten. Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

196 188 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 457 Linienweg Marbach Bf. ( Marbach Schillerhöhe / Marbach Eichgraben) Marbach Hörnle Hochhaus Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung des Stadtteils Hörnle an den Bahnhof von Marbach - Anbindung von Marbach Süd an den Bahnhof von Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 41 / 22 / 8 37 / 18 / 7 Basisangebot 28 / 16 / 8 28 / 16 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 41 / 22 / 8 37 / 18 / 8 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Eichgraben 6 / 4 / 1 0 / 0 / 0 6 / 4 / 1 Schülerverkehr - Anbindung des F.-Schiller- Gymnasiums und der Tobias Mayer Haupt- und Realschule in Marbach Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Marbach Bf. Marbach Hörnle Hochhaus 15/30/15/30 30/30 120/- 30/60/30/60 60/ /120 15/30/15/30 30/30 120/- ca ca ca

197 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 189 Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Marbach Hörnle Hochhaus) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Marbach Hörnle Hochhaus) Marbach Bf.: S4; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 456 Im Abschnitt: Marbach Bf. Marbach Hörnle Hochhaus Anmerkung: Wenn die Linie 457 spätabends nicht mehr in Betrieb ist, werden Einzelfahrten der Linie 456 entlang des Linienwegs der Linie 457 geführt. ja

198 190 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 460 / 460A Linienweg Marbach Bf. Murr Steinheim Kleinbottwar Großbottwar Oberstenfeld Gronau Beilstein Schulzentrum Abgrenzung der Liniennummern 460: Reguläre Fahrten 460A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Beilstein,Gronau, Oberstenfeld, Großbottwar, Kleinbottwar, Steinheim und Murr an Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 37/29/16 Basisangebot 40/38/24 Ausreichende Verkehrsbedienung 40/38/24 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Winzerhausen an Großbottwar 1 6/13/6 7/10/7 7/13/7 Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Kleinbottwarer Straße in Steinheim - Bedienung der Haltestelle Holzweilerhof in Winzerhausen 37/29/16 2/0/0 40/38/24 0/0/0 40/38/24 2/0/0 Schülerverkehr - Anbindung des F.-Schiller- Gymnasiums und der Tobias Mayer Haupt- und Realschule in Marbach

199 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anbindung der Blankensteinschule und der Erich- Kästner-Realschule in Steinheim - Anbindung der Matern- Feuerbacher-Realschule und der Schule an der Linde in Großbottwar - Anbindung des Herzog- Christoph-Gymnasiums in Beilstein Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Marbach Bf. Beilstein Schulzentrum 30/30/30/60 30/60 60/60 ca ca (L. 460A) 30/30/30/30 30/30 30/60 ca ca (L. 460A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Beilstein) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart 30/30/30/30 30/30 30/60 ca ca (L. 460A) Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Marbach) Großbottwar Rosenplatz: 461; Richtung Winzerhausen (aus Richtung Marbach) Großbottwar Rosenplatz: 463; Richtung Hof und Lembach (aus Richtung Marbach) Oberstenfeld Lichtenberger Straße: 463; Richtung Prevorst (aus Richtung Marbach) Beilstein Schulzentrum: 641, 642 oder 644; Richtung Heilbronn (aus Richtung Beilstein) Marbach Bf.: S4; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 461 und 462 Im Abschnitt: Marbach Bf. Großbottwar Kelter Anmerkung: Während der Betriebszeiten der Linie 462 (Beilstein- Marbach), die Murr und Steinheim über die L1100 umfährt, wird die Linie 461 von Winzerhausen über Großbottwar hinaus bis Marbach weitergeführt. Beide Linien sollen dieselben S-Bahnen in Marbach abund andienen, sodass die von der Linie 462 umfahrenen Orte Murr und Steinheim über die Linie 461 Anschluss erhalten. Die Linie 460 als Hauptlinie im Bottwartal wird zu den zeitgleichen Abfahrten bzw. Ankünften der Linien 461 und 462 in Marbach versetzt, sodass für die meisten Orte im Bottwartal zu nachfragestarken Zeiten ein Viertelstunden-Takt vorhanden ist. Mit Linie(n): 461 Im Abschnitt: Großbottwar Waldstraße Winzerhausen Raiffeisenstraße Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 461 wird Winzerhausen über Stichfahrten der Linie 460 angebunden Ergänzender Anrufverkehr nein

200 192 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Hinweise Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). 1 Winzerhausen wird von der Linie 460 nur in Richtung Beilstein als Stich angefahren. D.h. dass die Fahrgäste in Richtung Marbach in Großbottwar umsteigen müssen.

201 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 193 Linie Nr. 461 Linienweg Winzerhausen Raiffeisenstraße Großbottwar Rosenplatz ( Kleinbottwar Steinheim Murr Marbach Bf.) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Winzerhausen an Großbottwar Status quo (laut Fahrplan 2014) 21 / 0 / 0 Basisangebot 12 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 21 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Winzerhausen, Großbottwar, Kleinbottwar, Steinheim und Murr an Marbach 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Feinerschließung: - Bedienung der Haltestellen Schulzentrum und Horrenwinkel in Steinheim - Bedienung der Haltestellen Hauptstraße und In den Frauengärten in Großbottwar - Bedienung der Haltestelle Holzweilerhof in Winzerhausen 12 / 0 / 0 21 / 0 / 0 18 / 0 / 0 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 21 / 0 / 0 18 / 0 / 0 Schülerverkehr - Anbindung der Matern- Feuerbacher-Realschule und der Schule an der Linde in Großbottwar

202 194 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Winzerhausen Raiffeisenstraße Großbottwar Rosenplatz 1 Abschnitt Großbottwar Rosenplatz Marbach Bf. 30/60/30/60 60/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/- 120/ /- 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/60 60/- -/- 30/-/30/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Winzerhausen) Großbottwar Rosenplatz: 460; Richtung Marbach Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Winzerhausen) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Marbach) Großbottwar Rosenplatz: 463; Richtung Hof und Lembach Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 460 und 462 Im Abschnitt: Marbach Bf. Großbottwar Kelter Anmerkung: Während der Betriebszeiten der Linie 462 (Beilstein- Marbach), die Murr und Steinheim über die L1100 umfährt, wird die Linie 461 von Winzerhausen über Großbottwar hinaus bis Marbach weitergeführt. Beide Linien sollen dieselben S-Bahnen in Marbach abund andienen, sodass die von der Linie 462 umfahrenen Orte Murr und Steinheim über die Linie 461 Anschluss erhalten. Die Linie 460 als Hauptlinie im Bottwartal wird zu den zeitgleichen Abfahrten bzw. Ankünften der Linien 461 und 462 in Marbach versetzt, sodass für die meisten Orte im Bottwartal zu nachfragestarken Zeiten ein Viertelstunden-Takt vorhanden ist. Mit Linie(n): 460 Im Abschnitt: Großbottwar Waldstraße Winzerhausen Raiffeisenstraße Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 461 wird Winzerhausen über Stichfahrten der Linie 460 angebunden Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise Die Stadt Steinheim strebt an, die in Großbottwar endenden Fahrten der Linie 461 bis nach Steinheim unter Einbindung des Wohngebiets Horrenwinkel weiterzuführen. Eine Umsetzung soll geprüft werden. 1 Inklusive der Fahrten der Linie 460, die über Winzerhausen führen

203 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 195 Linie Nr. 462 Linienweg Marbach Bf. Großbottwar Oberstenfeld Beilstein Schulzentrum Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Großbottwar, Oberstenfeld und Beilstein an Marbach [Schnellverbindung; ab Großbottwar über die L1100 ohne Zwischenhalt nach Marbach] Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Marbach Bf. Beilstein Schulzentrum 30/-/30/- -/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/-/30/- -/- -/- ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Beilstein) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Marbach) Großbottwar Rosenplatz: 463; Richtung Hof und Lembach (aus Richtung Marbach) Oberstenfeld Beilsteiner Straße: 463; Richtung Prevorst (aus Richtung Marbach) Beilstein Schulzentrum: 641, 642 oder 644; Richtung Heilbronn (aus Richtung Beilstein) Marbach Bf.: S4; Richtung Backnang

204 196 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 460 und 461 Im Abschnitt: Marbach Bf. Großbottwar Kelter Anmerkung: Während der Betriebszeiten der Linie 462 (Beilstein- Marbach), die Murr und Steinheim über die L1100 umfährt, wird die Linie 461 von Winzerhausen über Großbottwar hinaus bis Marbach weitergeführt. Beide Linien sollen dieselben S-Bahnen in Marbach abund andienen, sodass die von der Linie 462 umfahrenen Orte Murr und Steinheim über die Linie 461 Anschluss erhalten. Die Linie 460 als Hauptlinie im Bottwartal wird zu den zeitgleichen Abfahrten bzw. Ankünften der Linien 461 und 462 in Marbach versetzt, sodass für die meisten Orte im Bottwartal zu nachfragestarken Zeiten ein Viertelstunden-Takt vorhanden ist. nein

205 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 197 Linie Nr. 463 Linienweg Prevorst Feuerwehr Gronau Schule und Hof und Lembach Kelter Großbottwar Schulzentrum Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Prevorst an Gronau Status quo (laut Fahrplan 2014) 6 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 7 / 6 Ausreichende Verkehrsbedienung 11 / 7 / 6 Zusätzliche Funktion: Regionalverkehr: - Anbindung von Hof und Lembach an Großbottwar 3 / 0 / 0 4 / 0 / 0 4 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Prevorst Feuerwehr Gronau Schule -/-/-/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Prevorst) Gronau Lichtenberger Straße: 460; Richtung Marbach Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hof und Lembach) Großbottwar Rosenplatz: 460, 461 oder 462; Richtung Marbach (aus Richtung Prevorst) Oberstenfeld Beilsteiner Straße: 462; Richtung Marbach Ergänzender Anrufverkehr nein

206 198 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Hinweise Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

207 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 199 Linie Nr. 464 (WeinKulTourer 1 ) Linienweg Marbach Bf. Erdmannhausen Steinheim Kleinbottwar Großbottwar Mundelsheim Hessigheim Besigheim Bf. Landkreis Ludwigsburg Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Hauptfunktion: - Anbindung von Erdmannhausen, Steinheim, Kleinbottwar, Großbottwar, Mundelsheim und Hessigheim an Besigheim und Marbach Abschnitt Marbach Bf. Besigheim Bf. Status quo (laut Fahrplan 2014) Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Basisangebot 0 / 0 / 5 Touristisches Angebot; nicht Bestandteil -/-/-/- -/- 120/- des Basisangebots Ausreichende Verkehrsbedienung 0 / 0 / 5 -/-/-/- -/- 120/- ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Besigheim) Marbach Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Marbach) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Besigheim) Marbach Bf.: S4; Richtung Backnang (aus Richtung Marbach) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Ergänzender nein Anrufverkehr 1 Da die Linie 464 ein Wanderbus ist, reicht der Betrieb im Sommerhalbjahr (1. Mai bis 3. Oktober) aus. Außerdem ist der eingesetzte Bus mit einem Fahrradanhänger auszustatten.

208 200 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 7: Verkehrsraum Ludwigsburg Das Bündel 7 umfasst die Stadtverkehre von Kornwestheim und Ludwigsburg Bereich Kornwestheim Im Bereich Kornwestheim verkehren die Linien 411, 412, 413 und 414. An das eigentliche Stadtverkehrsnetz schließen sich die regionalen Abschnitte nach Stammheim (412 Süd), Pattonville (412 Nord) und nach Ludwigsburg (413 Nord) an. Im Status quo weisen die genannten Linien einen Leistungsumfang von ca Fz-km p.a. gegenüber ca Fzkm p.a. im Basisangebot auf. Die Angabe der Betriebsleistungen umfasst nur die Leistungen innerhalb des Landkreises Ludwigsburg. Die Leistungsanteile der Linie 412 in Stammheim sind demnach ausgeklammert. Als ausreichende Verkehrsbedienung wird ein Leistungsumfang von ca Fz-km p.a. festgelegt. Für die verkehrliche Ausgestaltung der ausreichenden Verkehrsbedienung sind die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Liniensteckbriefe maßgeblich.

209 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 201 Abb. 6.5: Funktionale Leistungsbeschreibung Stadtverkehr Kornwestheim

210 202 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 412 Linienweg Pattonville Berufsschule Stadtverkehr Kornwestheim Stammheim Asperger Straße 1 Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Pattonville an Kornwestheim - Verbindung von Stammheim und Kornwestheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 48 / 16 / 2 24 / 2 / 0 Basisangebot 23 / 12 / 7 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 48 / 16 / 7 24 / 2 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Pattonville Berufsschule Kornwestheim Bf. Abschnitt Stammheim Asperger Straße Kornwestheim Bf. 20/20/20/- 40/- -/- 40/40/40/- -/- -/- 30/60/30/60 60/ /120 60/120/60/- -/- -/- 20/20/20/- 40/- 120/120 40/40/40/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Pattonville) Kornwestheim Bf.: S4 oder S5; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Stammheim) Kornwestheim Bf.: S4 oder S5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Pattonville) Kornwestheim Bf.: S4 oder S5; Richtung Ludwigsburg (aus Richtung Stammheim) Kornwestheim Bf.: S4 oder S5; Richtung Ludwigsburg

211 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 203 Ergänzender ja Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Die Möglichkeit, aus den Linien 404 und 412 eine durchgehende Linie von Kornwestheim nach Neckargröningen zu entwickeln, sollte geprüft werden. 1 Im Rahmen einer möglichen Neukonzeption des Stadtverkehrs in Kornwestheim kann die Linie 412 auch in zwei Linien (Stammheim-Kornwestheim; Pattonville-Kornwestheim) aufgeteilt werden.

212 204 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 413 Linienweg (Ludwigsburg Forum am Schlosspark ) Ludwigsburg Bf. Stadtverkehr Kornwestheim Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Verbindung von Kornwestheim und Ludwigsburg Status quo (laut Fahrplan 2014) 50/29/2 Basisangebot 37/19/16 Ausreichende Verkehrsbedienung 50/29/16 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Rathaus in Ludwigsburg 43/27/0 0/0/0 43/27/0 Schülerverkehr - Anbindung der Oscar- Walcker-Schule, der Mathilde-Planck-Schule und der Robert-Franck-Schule in Ludwigsburg (Schulstandort Ludwigsburg Römerhügel) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Kornwestheim Bf. Ludwigsburg Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 20/20/20/- 20/- -/- siehe Einleitungstext 30/30/30/60 60/60 60/60 siehe Einleitungstext 20/20/20/- 20/- 60/60 siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Ludwigsburg) Kornwestheim Bf.: S4 oder S5; Richtung Stuttgart

213 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 205 Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Kornwestheim) Ludwigsburg Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Bietigheim Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

214 IKEA 3 H 20 H Monrepos 6 20 H Wendeplatte Abbildung 6.6 Funktionale Leistungsbeschreibung Stadtverkehr Ludwigsburg Ri. Markgröningen, Schwieberdingen, Unterriexingen H 16 Falkenweg Straßenäcker 2 H 15 H Pädagogische Hochschule 3 Ebelstraße H 17 H Heilbad Neckarbrücke 1 H Untere Marbacher Schlösslesfeld Straße 1 H H H Hermann- Hesse-Straße 4 Weststadt-Kirche 2 H Bahnhof ZOB H Ostraße Comburgstraße H H Westfalenstraße / Wettermarkt Neckarweihinger Straße 5 H 13 Ri. Markgröningen Friedenstraße 52 H 16 H Mehrzweckhalle 15 H Sportplatz 11 H Kreisberufsschule H Karlshöhe 16 Ri. Poppenweiler, Neckargröningen, Neckarrems, Hochberg, Bittenfeld, Hochdorf H Theo-Lorch-Werkstetten / Netzestraße Ri. Kornwestheim Ri. Pattonville, Aldingen ZOB Zentraler Verknüpfungspunkt H Mo-Fr: 10 HVZ1 / 20 NVZ / 10 HVZ2 / 30 SVZ Sa: 20 NVZ / 30 SVZ So: 20 NVZ / 30 SVZ H Haltestelle mit hohem Aufkommen im Schülerverkehr; bedarfsgerechte Bedienung mit ausreichend Kapazität 14 Fahrzeitobergrenze zum Bahnhof Ludwigsburg in Minuten Weiterführende Stadtverkehrslinie innerhalb des Linienbündels Berücksichtigte Regionalbuslinie außerhalb des Linienbündels mit Stadtverkehrsfunktion Berücksichtigte Regionalbuslinie außerhalb des Linienbündels Regionallinien innerhalb des Linienbündels; (Linien 431, 432, 433) Linien können den Stadtverkehr zwar unterstützen, aufgrund ihrer Taktung und der erforderlichen Kapazitäten aber nicht ersetzen. Die genaue Linienführung innerhalb von Ludwigsburg ist so zu wählen, dass der Stadtverkehr bezüglich Kapazität und Erschließung zwar unterstützt wird, Fahrgäste aus dem Umland aber ohne größere Umwege zum Ludwigsburger Bahnhof gebracht werden. 1 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: 10 HVZ1 / 10 NVZ / 10 HVZ2 / 15 SVZ Sa: 15 NVZ / 15 SVZ So: 15 NVZ / 15 SVZ 4 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: 20 HVZ1 / -NVZ / 20 HVZ2 / - SVZ Sa: - NVZ / - SVZ So: - NVZ / - SVZ 2 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: 20 HVZ1 / 20 NVZ / 20 HVZ2 / 30 SVZ Sa: 20 NVZ / 30 SVZ So: 30 NVZ / 30 SVZ 5 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: 30 HVZ1 / - NVZ / 30 HVZ2 / -SVZ Sa: - NVZ / - SVZ So: - NVZ / - SVZ 3 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: 30 HVZ1 / 60 NVZ / 60 HVZ2 / - SVZ Sa: 30 NVZ / - SVZ So: - NVZ / - SVZ 6 Abweichendes Taktschema: Mo-Fr: - HVZ1 / - NVZ / - HVZ2 / - SVZ Sa: 20 NVZ / 30 SVZ So: 30 NVZ / - SVZ

215 208 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bereich Ludwigsburg Im Bereich Ludwigsburg verkehren die Linien 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 429, 430, 431, 432, 433 und 451. Die Linie 421 bis 429 dienen dem Verkehr innerhalb der geschlossen bebauten Kernstadt von Ludwigsburg. Die Linien 430 bis 451 übernehmen dagegen auch regionale Aufgaben. Da im Ludwigsburger Stadtverkehr hohe Ansprüche an Kapazität und Taktung gestellt werden, können die regionalen Linien nur bedingt die Aufgaben des eigentlichen Stadtverkehrs übernehmen. Eine Ausnahme stellt allerdings die Linie 430 dar, deren Fahrplan die Standards des Ludwigsburger Stadtverkehrs erfüllt und die innerhalb von Ludwigsburg als vollwertige Stadtverkehrslinie betrachtet werden kann. Dieser Einteilung entsprechend werden die Linien 431, 432, 433 und 451 auf voller Länge durch Liniensteckbriefe beschrieben. Der genaue Linienverlauf dieser Linien soll innerhalb von Ludwigsburg so gewählt werden, dass der Stadtverkehr bestmöglich unterstützt werden kann. Die Linie 430 wird dagegen nur im überörtlichen Bereich (Abschnitt Neckarweihingen Poppenweiler) mittels Liniensteckbrief beschrieben. Ab Neckarweihingen greifen für die Linie 430 die Anforderung der funktionalen Leistungsbeschreibung. Im Status quo weisen die genannten Linien einen Leistungsumfang von ca Fz-km p.a. gegenüber ca Fz-km p.a. im Basisangebot auf. Sowohl im Basisangebot als auch im Status quo sind noch ca Fz-km p.a. für die Abwicklung eines bedarfsgerechten Schülerverkehrs (Linien 421A, 422A, 425A, 427A, 433A) zu berücksichtigen. Die Angabe der Betriebsleistungen umfasst nur die Leistungen innerhalb des Landkreises Ludwigsburg. Die Leistungsanteile der Linien 430, 431, 432 und 433 im Rems-Murr-Kreis sind demnach ausgeklammert. Als ausreichende Verkehrsbedienung wird ein Leistungsumfang von ca Fz-km p.a. zzgl. ca Fz-km p.a. zur Abwicklung eines bedarfsgerechten Schülerverkehrs festgelegt. Für die verkehrliche Ausgestaltung der ausreichenden Verkehrsbedienung sind die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Liniensteckbriefe maßgeblich.

216 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 209 Linie Nr. 430 Linienweg (Hochberg Adlerplatz ) Poppenweiler Jahnstraße Stadtverkehr Ludwigsburg Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Poppenweiler an Ludwigsburg Status quo (laut Fahrplan 2014) 55/47/35 Basisangebot 31/16/9 Ausreichende Verkehrsbedienung 55/47/35 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Hochberg und Hochdorf an Ludwigsburg - Anbindung von Bittenfeld an Ludwigsburg 7/10/9 2/3/3 0/0/0 0/0/0 7/10/9 2/3/3 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Poppenweiler Jahnstraße Ludwigsburg Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 20/20/20/30 20/30 30/30 siehe Einleitungstext 30/60/30/60 60/ /120 siehe Einleitungstext 20/20/20/30 20/30 30/30 siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Poppenweiler) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart

217 210 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 433 Im Abschnitt: Poppenweiler Burghaldenstraße Hochberg Adlerplatz Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 433 wird die Linie 430 über ihre Endstelle Poppenweiler Jahnstraße hinaus bis Hochberg Adlerplatz verlängert und stellt so die umsteigefreie Direktverbindung von Hochberg, Bittenfeld und Hochdorf nach Ludwigsburg sicher. nein

218 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 211 Linie Nr. 431 Linienweg (Waiblingen Bf. Hegnach ) Neckarrems Steige Neckargröningen Ludwigsburg Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Neckarrems und Neckargröningen an Ludwigsburg Status quo (laut Fahrplan 2014) 26/18/9 Basisangebot 11/7/6 Ausreichende Verkehrsbedienung 26/18/9 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Hegnach an Ludwigsburg sowie Verbindung zwischen Ludwigsburg und Waiblingen - Anbindung von Hegnach an Waiblingen - Anbindung von Aldingen und Pattonville an Ludwigsburg 1/14/8 32/18/12 1/1/1 0/7/6 0/7/6 0/0/0 1/14/8 k.a. 1 1/1/1 Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Traubenstraße, Neckarhalde und Rathaus in Neckarrems - Bedienung der Haltestellen Lamm und Bank in Neckargröningen 27/18/9 27/18/9 11/7/6 11/7/6 27/18/9 27/18/9

219 212 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Stadtverkehr Ludwigsburg: - Bedienung der Haltestellen Ostfriedhof und Mauserstraße in Ossweil - Unterstützung des Stadtverkehrs Ludwigsburg im Korridor Ossweil Westfalenstraße Ludwigsburg Bf. 26/18/9 26/18/9 11/7/6 11/7/6 26/18/9 26/18/9 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Neckarrems Steige Ludwigsburg Bf. In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 30/60/30/120 60/90 120/- siehe Einleitungstext 60/120/60/- 120/- 120/- 30/60/30/120 60/90 120/- siehe siehe Einleitungstext Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Waiblingen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Ludwigsburg) Waiblingen Bf.: S2, S3, R2 oder R3; Richtung Stuttgart (aus Richtung Ludwigsburg) Waiblingen Bf.: Stadtverkehr Waiblingen; Richtung Waiblingen Stadtmitte Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 432 Im Abschnitt: Waiblingen Bf. Ludwigsburg Bf. Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 432, die eine Schnellverbindung von Ludwigsburg nach Waiblingen darstellt, werden auf der Linie 431 durchgehende Fahrten von Ludwigsburg nach Waiblingen angeboten. Ergänzender nein Anrufverkehr 1 Die Festlegung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für diese Funktion erfolgt im NVP des Rems-Murr-Kreises (Linie 213)

220 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 213 Linie Nr. 432 Linienweg Waiblingen Bf. Hegnach Neckargröningen Stadtbahn Ludwigsburg Bf. Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Verbindung von Ludwigsburg und Waiblingen sowie Anbindung von Hegnach und Neckargröningen an Ludwigsburg und Waiblingen [Schnellverbindung; Halt nur an den drei Zwischenstationen Ludwigsburg Friedrichstraße, Neckargröningen Stadtbahn und Hegnach Neckarstraße] Status quo (laut Fahrplan 2014) Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 24/0/0 13/0/0 24/0/0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Waiblingen Bf. Ludwigsburg Bf. 30/60/30/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Waiblingen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart

221 214 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Ludwigsburg) Waiblingen Bf.: S2, S3, R2 oder R3; Richtung Stuttgart (aus Richtung Ludwigsburg) Waiblingen Bf.: Stadtverkehr Waiblingen; Richtung Waiblingen Stadtmitte (aus Richtung Waiblingen) Neckargröningen Stadtbahn: U14 bzw. U12; Richtung Stuttgart (aus Richtung Waiblingen) Neckargröningen Stadtbahn: 402 oder 403; Richtung Hochberg Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 431 Im Abschnitt: Waiblingen Bf. Ludwigsburg Bf. Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 432, die eine Schnellverbindung von Ludwigsburg nach Waiblingen darstellt, werden auf der Linie 431 durchgehende Fahrten von Ludwigsburg nach Waiblingen angeboten. nein

222 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 215 Linie Nr. 433 / 420 Linienweg Abgrenzung der Liniennummern Poppenweiler Burghaldenstraße Hochdorf (Bittenfeld ) Hochberg Ludwigsburg Bf. Asperg Bf. Asperg Schäferstraße 433: Fahrten, die von Asperg kommend, bis Ludwigsburg oder darüber hinaus fahren 420: Fahrten innerhalb von Asperg (Asperg Schäferstraße Asperg Bf. Asperg Im Waldeck) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hochberg an Ludwigsburg - Anbindung von Hochdorf an Ludwigsburg - Anbindung von Poppenweiler an den östlichen Teil Ludwigsburgs - Erschließung des westlichen Teils von Asperg Status quo (laut Fahrplan 2014) 30/21/12 30/21/12 30/21/12 47/24/13 Basisangebot 15/8/6 15/8/6 15/8/6 24/16/8 Ausreichende Verkehrsbedienung 30/21/12 30/21/12 30/21/12 47/24/13 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Bittenfeld an Ludwigsburg 15/11/6 15/8/6 15/11/6 Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Stuttgarter Straße, Berliner Straße und Stadtmitte in Asperg - Bedienung der Haltestellen Saarstraße, Neckarstraße und Im Waldeck in Asperg 47/24/13 47/24/13 24/16/8 16/8/6 47/24/13 47/24/13 Stadtverkehr Ludwigsburg - Bedienung der Haltestellen Berliner Platz, Danziger Straße und Brünner Straße in der Oststadt - Unterstützung des Stadtverkehrs Ludwigsburg im Korridor Asperg Im Waldeck Ludwigsburg Bf. 30/21/12 33/21/12 15/8/6 16/8/6 30/21/12 33/21/12

223 216 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Poppenweiler Burghaldenstraße Ludwigsburg Bf. Abschnitt Asperg Bf. Asperg Schäferstraße 30/30/30/- 30/- 60/- 15/30/15/60 30/60 60/- 60/60/60/- 120/ /- 30/60/30/606 0/ /120 30/30/30/- 30/- 60/- 15/30/15/60 30/60 60/- Abschnitt Asperg Bf. Ludwigsburg Bf. 30/30/30/60 30/60 60/- 60/60/60/ / /- 30/30/30/60 30/60 60/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Asperg Schäferstraße) Asperg Bf.: S5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Poppenweiler) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Asperg Schäferstraße) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Poppenweiler) Hochberg Alexandrinenplatz: 402 oder 403; Richtung Neckargröningen Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 430 Im Abschnitt: Poppenweiler Burghaldenstraße Hochberg Adlerplatz Anmerkung: Außerhalb der Betriebszeiten der Linie 433 wird die Linie 430 über ihre Endstelle Poppenweiler Jahnstraße hinaus bis Hochberg Adlerplatz verlängert und stellt so die umsteigefreie Direktverbindung von Hochberg, Bittenfeld und Hochdorf nach Ludwigsburg sicher. Mit Linie(n): 531 und 532 Im Abschnitt: Asperg Bf. Asperg Volksbank Anmerkung: Insbesondere zu nachfrageschwachen Zeiten, in denen die Linien von Asperg in Richtung Asperg Schäferstraße (derzeit 420 und 433) und in Richtung Markgröningen (531 und 532) nicht jeweils jede S-Bahn ab- bzw. andienen, sollten die Abfahrten so verteilt werden, dass zwischen Asperg Bf. und Asperg Volksbank ein möglichst gutes Angebot vorhanden ist. Ergänzender Anrufverkehr nein

224 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 217 Linie Nr. 451 Linienweg Marbach Bf. Poppenweiler Neckagröningen Stadtbahn ( Aldingen Hornbach) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Poppenweiler an Marbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 9 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 11 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Poppenweiler an Neckargröningen - Anbindung von Poppenweiler an Aldingen 8 / 0 / 0 5 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Rainwiesen in Neckargröningen - Bedienung der Haltestelle König-Wilhelm-Platz in Marbach 8 / 0 / 0 9 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Schülerverkehr - Anbindung des F.-Schiller- Gymnasiums und der Tobias Mayer Haupt- und Realschule in Marbach

225 218 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Marbach Bf. Neckargröningen Stadtbahn In Stadtverkehren werden die Betriebsleistungen nur für das komplette Linienbündel wiedergegeben. 60/-/60/- -/- -/- siehe Einleitungstext 60/120/60/- -/- -/- siehe Einleitungstext 60/120/60/- -/- -/- siehe Einleitungstext Primärer Anschluss: (aus Richtung Marbach) Neckargröningen Stadtbahn: U14 bzw. U12; Richtung Stuttgart Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

226 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 8: Verkehrsraum Neckartal Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 444 / 444A (Ludwigsburg Bf. Hoheneck ) Freiberg Bf. Großingersheim ( Kleiningersheim) Pleidelsheim Höpfigheim Talstraße ( Steinheim Bahnhof) 444: Reguläre Fahrten 444A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Großingersheim, Pleidelsheim und Höpfigheim an Freiberg Status quo (laut Fahrplan 2014) 24 / 14 / 8 Basisangebot 22 / 11 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 24 / 14 / 8 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - (Umsteigefreie) Anbindung von Höpfigheim, Pleidelsheim und Großingersheim an Ludwigsburg - Anbindung von Höpfigheim an Steinheim sowie umsteigefreie Anbindung von Steinheim an Ludwigsburg - Anbindung von Kleiningersheim an Freiberg - Anbindung von Mundelsheim an Freiberg 22 / 8 / 0 16 / 0 / 0 2 / 2 / 0 1 / 1 / 2 12 / 0 / 0 11 / 0 / 0 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 22 / 8 / 0 16 / 0 / 0 2 / 2 / 0 1 / 1 / 2

227 220 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Schülerverkehr - Anbindung der Oscar-Paret- Schule in Freiberg - Anbindung der Blankensteinschule und der Erich- Kästner-Realschule in Steinheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Freiberg Bf. Höpfigheim Talstraße 30/60/30/60 60/ /120 ca ca (L. 444A) 30/60/60/60 120/ /120 ca ca (L. 444A) 30/60/30/60 60/ /120 ca ca (L. 444A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Steinheim / Höpfigheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Steinheim / Höpfigheim) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Ludwigsburg) Steinheim Bf.: 460 oder 462; Richtung Marbach (aus Richtung Ludwigsburg) Steinheim Bf.: 460 oder 461; Richtung Beilstein (aus Richtung Steinheim / Höpfigheim) Pleidelsheim Wiegehalle: 567; Richtung Bietigheim (aus Richtung Steinheim / Höpfigheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 564 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Freiberg Mönchsbergstraße Anmerkung: Nach Möglichkeit sollten die Linien 444 und 564 ab Freiberg Bf. alternierend abfahren, sodass sich auf dem wichtigen Überlappungsabschnitt in den Freiberger Stadtteil Geisingen ein dichterer Takt ergibt. Mit Linie(n): 446 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Großingersheim Tiefengasse Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien alle S-Bahnen in Freiberg Bf. bedient, fahren die Linien 444 und 446 alternierend um eine Taktverbesserung für Großingersheim zu erreichen. Mit Linie(n): 446 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Kleiningersheim Blumenstraße Anmerkung: Wenn die Linie 446 in der SVZ nicht mehr betrieben wird, fährt die Linie 444 über Kleiningersheim. Mit Linie(n): 459 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Pleidelsheim Wiegehalle Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien alle S-Bahnen in Freiberg Bf. bedient, fahren die Linien 444 und 459 alternierend um eine Taktverbesserung für Pleidelsheim zu erreichen.

228 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 221 Ergänzender Anrufverkehr nein

229 222 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 446 / 446A Freiberg Bf. Großingersheim Kleiningersheim Blumenstraße 446: Reguläre Fahrten 446A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Großingersheim und Kleiningersheim an Freiberg Status quo (laut Fahrplan 2014) 26 / 14 / 8 Basisangebot 19 / 10 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 26 / 14 / 8 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Anbindung der Haltestelle Friedhof in Großingersheim - Anbindung der Haltestelle Starenweg in Freiberg 18 / 12 / 8 26 / 14 / 8 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 18 / 12 / 8 26 / 14 / 8 Schülerverkehr - Anbindung der Oscar-Paret- Schule in Freiberg - Anbindung der Schillerschule in Großingersheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Freiberg Bf. Kleiningersheim Blumenstraße 30/60/30/60 60/ /120 30/60/60/ / /- 30/60/30/60 60/ /120

230 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 223 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca (L. 446A) ca ca (L. 446A) ca ca (L. 446A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Kleiningersheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Kleiningersheim) Großingersheim Bietigheimer Straße: 567; Richtung Bietigheim (aus Richtung Kleiningersheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Backnang Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 444 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Großingersheim Tiefengasse Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien alle S-Bahnen in Freiberg Bf. bedient, fahren die Linien 444 und 446 alternierend um eine Taktverbesserung für Großingersheim zu erreichen. Mit Linie(n): 444 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Kleiningersheim Blumenstraße Anmerkung: Wenn die Linie 446 in der SVZ nicht mehr betrieben wird, fährt die Linie 444 über Kleiningersheim. Ergänzender Anrufverkehr nein

231 224 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 459 / 459A (Freiberg Stadtzentrum ) Freiberg Bf. Pleidelsheim Mundelsheim Hessigheim Besigheim Bf. 459: Reguläre Fahrten 459A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Pleidelsheim an Freiberg - Anbindung von Mundelsheim an Freiberg - Anbindung von Hessigheim an Freiberg - Anbindung von Freiberg, Pleidelsheim, Mundelsheim, Hessigheim an Besigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 30/18/7 28/18/7 22/11/7 22/10/5 Basisangebot 34/19/11 34/19/11 23/12/7 19/10/6 Ausreichende Verkehrsbedienung 34/19/11 34/19/11 23/12/7 22/10/6 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Anbindung der Haltestelle Stadtzentrum in Freiberg 26/18/0 34/19/0 34/19/0 Schülerverkehr - Anbindung des Christoph- Schrempf-Gymnasiums und der Maximilian-Lutz- Realschule in Besigheim - Anbindung der Grund- und Werkrealschule Hessigheim

232 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 225 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Freiberg Bf. Mundelsheim Hessigheimer Straße Abschnitt Freiberg Bf. Besigheim Bf. 30/60/30/60 60/60 120/120 30/60/30/- 120/- 120/- ca ca (L. 459A) 30/30/30/60 60/60 120/120 30/60/60/ / /- ca ca (L. 459A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Besigheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Stuttgart 30/60/30/60 60/60 120/120 30/60/30/- 120/- 120/- ca ca (L. 459A) Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Freiberg) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Besigheim) Pleidelsheim Wiegehalle: 567; Richtung Bietigheim (aus Richtung Besigheim) Freiberg Bf.: S4; Richtung Backnang (aus Richtung Freiberg) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 444 Im Abschnitt: Freiberg Bf. Pleidelsheim Wiegehalle Anmerkung: Sofern nicht eine der beiden Linien alle S-Bahnen in Freiberg Bf. bedient, fahren die Linien 444 und 459 alternierend um eine Taktverbesserung für Pleidelsheim zu erreichen. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

233 226 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 560 Linienweg (Besigheim Husarenhof ) Besigheim Friedhof Besigheim Bf. ( Chausseebergstraße) Schäuber Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung des Gebiets Schäuber in Besigheim an den Bahnhof Besigheim - Anbindung der Wohngebiete im Besigheimer Süden links des Neckars Status quo (laut Fahrplan 2014) 21 / 7 / 0 27 / 8 / 0 Basisangebot 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 21 / 10 / 7 27 / 10 / 7 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Chausseebergstraße in Besigheim - Bedienung der Haltestelle Elserring in Besigheim - Bedienung der Haltestelle Kelterplatz in Besigheim - Bedienung der Haltestellen Friedrich-Breining-Straße und Wasserturm - Bedienung der Haltestelle Husarenhof in Besigheim 8 / 5 / 0 20 / 8 / 0 25 / 9 / 0 27 / 8 / 0 4 / 1 / 0 0 / 0 / 0 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 0 / 0 / 0 8 / 5 / 0 20 / 10 / 7 25 / 10 / 7 27 / 10 / 7 4 / 1 / 0 Schülerverkehr - Anbindung des Christoph- Schrempf-Gymnasiums und der Maximilian-Lutz- Realschule in Besigheim

234 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 227 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Besigheim Friedhof Besigheim Bf. Besigheim Schäuber 30/60/30/- 60/- -/- 30/60/60/ / /120 30/60/30/- 60/- 120/120 ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Besigheim Friedhof) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Besigheim Schäuber) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Besigheim Friedhof) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn (aus Richtung Besigheim Schäuber) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

235 228 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 567 / 567A (Cleebronn Tripsdrill ) / Hohenhaslach Steige Freudental Bietigheim Bf. Großingersheim ( Kleiningersheim Blumenstraße) / Pleidelsheim Wiegehalle/Riedbachstraße ( Murr Ortsmitte) 567: Reguläre Fahrten 567A: Gesonderte Schülerfahrten von Kleiningersheim und Großingersheim nach Bietigheim Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hohenhaslach an Bietigheim - Anbindung von Freudental an Bietigheim - Anbindung von Großingersheim und Pleidelsheim an Bietigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 21 / 13 / 7 21 / 14 / 6 24 / 17 / 7 Basisangebot 22 / 11 / 7 22 / 11 / 7 20 / 10 / 6 Ausreichende Verkehrsbedienung 22 / 13 / 7 22 / 14 / 7 24 / 17 / 7 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Murr an Bietigheim - Anbindung des Freizeitparks Tripsdrill an Bietigheim 1 2 / 0 / 0 2 / 1 / 1 0 / 0 / 0 2 / 1 / 1 Schülerverkehr - Anbindung des Ellentalgymnasiums und der gewerblichen und kaufmännischen Schule in Bietigheim - Anbindung der Realschule im Aurain in Bietigheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Abschnitt Hohenhaslach Steige Bietigheim Bf. 30/60/30/60 60/- 120/- 30/60/60/60 120/ /120 30/60/30/60 60/- 120/-

236 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 229 Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Bietigheim Bf. Pleidelsheim Wiegehalle/Riedbachstraße 30/60/30/60 60/- 120/- 30/60/60/ / /- 30/60/30/60 60/- 120/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca (L. 567A 3 ) ca ca (L. 567A 3 ) ca ca (L. 567A 3 ) Primärer Anschluss: (aus Richtung Hohenhaslach) Bietigheim Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Pleidelsheim) Bietigheim Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Pleidelsheim) Bietigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn (aus Richtung Pleidelsheim) Hohenhaslach Steige: 571; Richtung Häfnerhaslach (aus Richtung Pleidelsheim) Hohenhaslach Steige: 590; Richtung Vaihingen (aus Richtung Hohenhaslach) Großingersheim Bietigheimer Straße: 444; Richtung Höpfigheim / Steinheim (aus Richtung Hohenhaslach) Großingersheim Bietigheimer Straße: 446; Richtung Kleiningersheim (aus Richtung Hohenhaslach) Pleidelsheim Wiegehalle: 459; Richtung Besigheim Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Eine (regelmäßige) Verlängerung des Linienwegs über Pleidelsheim hinaus nach Murr Ortsmitte wäre denkbar und sollte auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Wenn in diesem Zusammenhang im Westen von Murr eine neue Bushaltestelle eingerichtet würde, könnte zudem das dortige Erschließungsdefizit beseitigt werden - Derzeit gibt es an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen im Abschnitt zwischen Freudental und Hohenhaslach eine Taktlücke, da zu dieser Zeit ab Freudental nach Tripsdrill statt nach Hohenhaslach gefahren wird. Die dadurch angebotene Heimfahrmöglichkeit von Tripsdrill um 16:05 liegt allerdings nur 33 Minuten vor einer Fahrtmöglichkeit mit der Linie 572 nach Bietigheim. Ob die Linie 567 hier besser ihren regulären Linienweg nach Hohenhaslach fahren kann, sollte geprüft werden. - Es sollte geprüft werden, ob am östlichen Ortausgang von Großingersheim eine zusätzliche Haltestelle zur Erschließung des dortigen Gewerbegebiets entstehen könnte. Die knappe Umlaufzeit der betroffenen Buslinien ist dabei zu beachten. - Am westlichen Ortsausgang von Großingersheim könnte ebenfalls eine zusätzliche Haltestelle zur Erschließung des Gewerbegebiets Gröninger Weg entstehen. - Für die Einrichtung einer Busspur zwischen der Haltestelle Waldhof und dem Ortseingang Bietigheim sollte die technische und finanzielle Machbarkeit geprüft werden. - Die Gemeinde Ingersheim strebt Angebotsverbesserungen am Abend und am Wochenende zwischen Bietigheim-Bissingen und Großingersheim an.

237 230 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). 1 Der Freizeitpark Tripsdrill muss nur während dessen Öffnungszeiten angebunden werden. 2 Kleiningersheim wird nur im Rahmen des Schülerverkehrs angefahren. 3 inkl. Schülerverkehr im Abschnitt Pleidelsheim-Murr, der unter der Liniennummer 567 veröffentlicht ist.

238 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 231 Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 568 / 568A Freudental Post Löchgau Besigheim Bf. Ottmarsheim Carl-Benz- Straße 568: Reguläre Fahrten 568A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Ottmarsheim an Besigheim - Anbindung von Freudental und Löchgau an Besigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 25 / 17 / 6 16 / 0 / 0 Basisangebot 22 / 11 / 7 12 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 25 / 17 / 7 16 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Rathaus und Ilsfelder Straße in Ottmarsheim 25 / 17 / 6 22 / 11 / 7 25 / 17 / 7 Schülerverkehr - Anbindung des Christoph- Schrempf-Gymnasiums und der Maximilian-Lutz- Realschule in Besigheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Besigheim Bf. Ottmarsheim Carl-Benz-Straße Abschnitt Besigheim Bf. Freudental Post 30/60/30/60 60/60 120/- 30/-/30/- -/- -/- 30/60/60/60 120/ /120 60/120/60/- -/- -/- 30/60/30/60 60/60 120/- 30/-/30/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) ca ca (L. 568A) ca ca (L. 568A) ca ca (L. 568A)

239 232 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Ottmarsheim) Besigheim Bf.: R4, Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Freudental) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Ottmarsheim) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn (aus Richtung Freudental) Besigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Die Stadt Besigheim strebt eine moderate Ausweitung des 30- Minuten-Taktes auf der Linie 568 im Abschnitt Ottmarsheim- Besigheim an. - Die Gemeinden Löchgau und Freudental streben montags bis freitags Angebotsausweitungen im Zeitraum von ca. 6:00 bis ca. 19:00 Uhr auf der Linie 568 im Abschnitt Freudental-Besigheim an.

240 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 233 Linie Nr. 572 (Wanderbus Stromer 1 ) Linienweg Bietigheim Bf. ( Löchgau Erligheim Bönnigheim Tripsdrill) Freudental Hohenhaslach Spiegelberg Ochsenbach Häfnerhaslach Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Hauptfunktion: - Anbindung des Kirbachtals im Bereich zwischen Häfnerhaslach und Hohenhaslach an Bietigheim - Anbindung des Freizeitparks Tripsdrill an Bietigheim Abschnitt Bietigheim Bf. Häfnerhaslach Status quo (laut Fahrplan 2014) 0 / 5 / 5 0 / 3 / 3 -/-/-/- 120/- 120/- Grafischer Linienverlauf Basisangebot Touristisches Angebot; nicht Bestandteil des Basisangebots Ausreichende Verkehrsbedienung 0 / 5 / 5 0 / 3 / 3 -/-/-/- 120/- 120/- ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Häfnerhaslach) Bietigheim Bf.: S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Häfnerhaslach) Bietigheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn (aus Richtung Häfnerhaslach) Bietigheim Bf.: R5; Richtung Mühlacker

241 234 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Ergänzender nein Anrufverkehr 1 Da die Linie 572 ein Wanderbus ist, reicht der Betrieb im Sommerhalbjahr (Mitte April bis Anfang November) aus. Außerdem ist der eingesetzte Bus mit einem Fahrradanhänger mit einer Kapazität von 20 Fahrrädern auszustatten.

242 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 235 Linie Nr. 574 / 574A Linienweg Besigheim Bf. (/Ottmarsheim Carl-Benz-Straße ) Gemmrigheim Kirchheim Bf. Hohenstein Bönnigheim Burgplatz Abgrenzung der Liniennummern 574: Reguläre Fahrten 574A: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Bönnigheim, Hohenstein, Kirchheim und Gemmrigheim an Besigheim - Anbindung von Bönnigheim und Hohenstein an Kirchheim - Anbindung von Gemmrigheim an Kirchheim Status quo (laut Fahrplan 2014) 21/16/8 24/16/8 30/16/8 Basisangebot 16/8/6 17/9/6 35/18/13 Ausreichende Verkehrsbedienung 21/16/8 24/16/8 35/18/13 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Ottmarsheim an Kirchheim und Bönnigheim 3/0/0 0/0/0 3/0/0 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Amselweg in Gemmrigheim 6/0/0 19/10/7 19/10/7 Schülerverkehr - Anbindung des Christoph- Schrempf-Gymnasiums und der Maximilian-Lutz- Realschule in Besigheim

243 236 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) - Anbindung des Alfred- Amann-Gymnasiums, der Sophie La Roche-Realschule und der Ganerbenschule in Bönnigheim Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Besigheim Bf. Bönnigheim Burgplatz Abschnitt Gemmrigheim Papierfabrik Kirchheim Bf. 30/60/30/60 60/60 120/120 30/60/30/- 60/60 120/- 60/60/60/ / /- 30/30/30/60 60/60 60/120 30/60/30/60 60/60 120/120 30/30/30/60 60/60 60/120 Abschnitt Gemmrigheim Amselweg Kirchheim Bf. -/-/-/- -/- -/- 30/60/60/ / /120 30/60/60/ / /120 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca (L. 574A) ca (L. 574A) ca (L. 574A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Bönnigheim) Kirchheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Besigheim / Ottmarsheim) Kirchheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Bönnigheim) Besigheim Bf.: R4; Richtung Stuttgart (aus Richtung Besigheim / Ottmarsheim) Kirchheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn (aus Richtung Bönnigheim) Kirchheim Bf.: R4; Richtung Heilbronn Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Kommunen Kirchheim, Bönnigheim und Gemmrigheim planen ein gemeinsames City-Bus-Konzept, bei dessen Umsetzung sich ggf. Auswirkungen auf die Linie 574 ergeben. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

244 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 9: Verkehrsraum Remseck Linie Nr. 402 Linienweg Hochdorf Wendeplatte Hochberg Neckarrems Neckargröningen Stadtbahn Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hochdorf an Neckargröningen - Anbindung von Neckarrems und Hochberg an Neckargröningen Status quo (laut Fahrplan 2014) 38/31/18 38/31/18 Basisangebot 27/19/11 27/19/11 Ausreichende Verkehrsbedienung 38/31/18 38/31/18 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Kelterschule in Neckarrems 38/31/18 27/19/11 38/31/18 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Hochdorf Wendeplatte Neckargröningen Stadtbahn 30/30/30/60 30/60 60/120 30/60/30/60 60/60 60/120 30/30/30/60 30/60 60/120 ca ca ca Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Hochdorf) Neckargröningen Stadtbahn: U14 bzw. U12; Richtung Stuttgart

245 238 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hochdorf) Neckargröningen Stadtbahn: 432; Richtung Waiblingen (aus Richtung Neckargröningen) Hochberg Alexandrinenplatz: 433; Richtung Poppenweiler (aus Richtung Neckargröningen) Hochdorf Wilhelmsplatz: 433; Richtung Poppenweiler Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Es soll geprüft werden, ob die Linie 402 an Sonn- und Feiertagen ggf. in eine Fahrtrichtung über die Haltestelle Hochberger Wald geführt werden kann. Für das dortige Siedlungsgebiet ist nach den Standards des NVP eine Sonntagserschließung erforderlich. An Sonn- und Feiertagen könnte eine Anbindung über die Linie 402 statt über die Linie 403 sinnvoll sein.

246 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 239 Linie Nr. 403 Linienweg Hochberg Hochberger Wald Neckargröningen Stadtbahn Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Erschließung des östlichen Teils von Hochberg (Haltestelle Hochberger Wald) - Anbindung von Hochberg sowie der Gewerbestandorte Neckarzentrum und Schießtal an Neckargröningen Status quo (laut Fahrplan 2014) 27 / 17 / 0 27 / 17 / 0 Basisangebot 19 / 10 / 0 19 / 10 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 27 / 17 / 0 27 / 17 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Neckargröningen Stadtbahn Hochberg Hochberger Wald 30/30/30/- 30/- -/- 30/60/30/- 120/120 -/- 30/30/30/- 30/- -/- ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Hochberg) Neckargröningen Stadtbahn: U14 bzw. U12; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hochberg) Neckargröningen Stadtbahn: 432; Richtung Waiblingen (aus Richtung Neckargröningen) Hochberg Alexandrinenplatz: 433; Richtung Poppenweiler (aus Richtung Neckargröningen) Hochdorf Wilhelmsplatz: 433; Richtung Poppenweiler/Ludwigsburg

247 240 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Eine Auswertung der VVS-Fahrgaststatistik hat ergeben, dass die Fahrgäste der Linie 403 in Neckargröningen in deutlich stärkerem Umfang auf die Stadtbahnlinie U14 als auf die weiterführenden Buslinien umsteigen. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, die Linie 403 aus dem Taktknoten in Neckargröningen auszunehmen und dafür um 10 bzw. 20 Minuten zu den Fahrzeiten der Linie 402 zu versetzen, da so eine Verdoppelung der Fahrmöglichkeiten von Hochberg in Richtung Stuttgart entstünde. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

248 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 241 Linie Nr. 404 / 405 Linienweg Abgrenzung der Liniennummern Pattonville Mitte Aldingen Neckargröningen Stadtbahn ( Neckarrems Hochberg Hochdorf Sonne) 404: Reguläre Fahrten zwischen Pattonville und Neckargröningen 405: Gesonderte Schülerfahrten Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung des nordwestlichen Teils von Aldingen an Neckargröningen - Anbindung von Pattonville an Neckargröningen Status quo (laut Fahrplan 2014) 35/26/16 33/26/16 Basisangebot 38/19/11 38/19/11 Ausreichende Verkehrsbedienung 38/26/16 38/26/16 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Berufsschule und Realschule in Pattonville - Bedienung der Haltestellen Kindergarten Leonberger Straße und Bildungszentrum in Aldingen 33/26/16 35/26/16 38/19/11 38/19/11 38/26/16 38/26/16 Schülerverkehr - Anbindung der Wilhelm-Keil- Schule in Aldingen - Anbindung des Lise-Meitner- Gymnasiums in Aldingen - Anbindung der Realschule Remseck in Pattonville

249 242 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Neckargröningen Stadtbahn Pattonville Mitte 30/30/30/60 30/60 60/60 ca ca (L. 405) 30/30/30/30 60/60 60/120 ca ca (L. 405) 30/30/30/30 30/60 60/60 ca ca (L. 405) Primärer Anschluss: (aus Richtung Pattonville) Aldingen Mühlweg / Mühle: U14 bzw. U12; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Pattonville) Neckargröningen Stadtbahn: 432; Richtung Waiblingen Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Möglichkeit, aus den Linien 404 und 412 eine durchgehende Linie von Kornwestheim nach Neckargröningen zu entwickeln, sollte geprüft werden.

250 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 10: Verkehrsraum Eberdingen Linie Nr. 502 Linienweg Feuerbach Bf. Zuffenhausen Schwieberdingen Hemmingen Bf. Hochdorf Eberdingen Nussdorf Riet Dorfplatz ( Enzweihingen Vaihingen Bf. Roßwag Sporthalle) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Schwieberdingen, Hemmingen, Hochdorf an Zuffenhausen und Feuerbach - Anbindung von Eberdingen, Nußdorf und Riet an Hemmingen, Schwieberdingen, Zuffenhausen und Feuerbach Status quo (laut Fahrplan 2014) 25 / 8 / 4 25 / 8 / 4 Basisangebot 34 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 34 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Schwieberdingen, Hemmingen, Hochdorf, Eberdingen, Nussdorf, Riet und Enzweihingen an Vaihingen - Anbindung von Roßwag an Vaihingen 1 / 7 / 4 0 / 1 / 3 0 / 13 / 8 0 / 0 / 0 1 / 13 / 8 0 / 1 / 3

251 244 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Grabenstraße und Vaihinger Eck in Vaihingen 1 / 7 / 4 0 / 13 / 8 1 / 13 / 8 Schülerverkehr - Anbindung der Glemstalschule in Schwieberdingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Feuerbach Bf. Hochdorf Rathaus Abschnitt Hochdorf Rathaus Riet Dorfplatz 30/60/30/60 120/- 240/- 30/60/30/60 120/- 240/- 30/30/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/30/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Riet) Hemmingen Bf.: R61; Richtung Korntal Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Riet) Zuffenhausen Ohmstraße/Bf.: S4, S5 und S6; Richtung Stuttgart 1 (aus Richtung Feuerbach) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch (aus Richtung Riet) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch (aus Richtung Riet) Zuffenhausen Porsche / Neuwirtshaus: S6/S60; Richtung Renningen (aus Richtung Feuerbach) Eberdingen Hochdorfer Straße: 592; Richtung Vaihingen (aus Richtung Riet) Schwieberdingen Mitte: 534; Richtung Ludwigsburg Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 503 Im Abschnitt: Feuerbach Bf. Schwieberdingen Glemstal Anmerkung: Die Abfahrtszeiten der Linien 502 und 503 müssen so abgestimmt werden, dass sich die Taktfrequenz auf dem Überlappungsabschnitt zwischen Feuerbach Bf. und Schwieberdingen Glemstal verdoppelt. Mit Linie(n): 503, 579, 595 Im Abschnitt: Vaihingen Vaihinger Eck Vaihingen Bf. Anmerkung: Die Achse zwischen Vaihinger Eck und Vaihingen Bf. bündelt einen Großteil der öffentlichen Verkehrsnachfrage im Gebiet der durchgehend bebauten Vaihinger Kernstadt. Da es hier ein hohes Aufkommen von Busleistungen aus dem Umland gibt, ist kein eigener Vaihinger Stadtverkehr erforderlich. Umso wichtiger ist es deswegen aber, dass sich die Fahrten der regionalen Linien als Zubringerleistungen auf möglichst viele Abfahrten der Linie R5 am Vaihinger Bahnhof verteilen und nicht zeitgleich dort ankommen. Mit Linie(n): 501 und 503

252 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 245 Im Abschnitt: Feuerbach Bf. Schwieberdingen Mitte Anmerkung: Da die Linie 501 durch die Bedienung von Kallenberg und Münchingen zwischen Feuerbach und Schwieberdingen eine um etwa 13 Minuten längere Fahrzeit hat als die Linien 502 und 503 scheint eine Taktintegration nur in Zeiten, in denen seltener als alle 30 Minuten gefahren wird, sinnvoll, da sonst eine Entzerrung der Fahrpläne nicht möglich ist. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Wochenendfahrten der Linien 502 und 503 werden zwischen Vaihingen Grabenstraße und Roßwag Sporthalle auch unter der Liniennummer 576, teilweise mit um einer Minute versetzten Abfahrtszeiten, veröffentlicht. Dies führt zu Problemen bei den Auswertungen aus der VVS-Betriebsleistungsstatistik und scheint auch hinsichtlich der Fahrgastinformation nur bedingt vorteilhaft zu sein. Daher sollen diese Fahrten künftig ausschließlich unter der Liniennummer 576 veröffentlicht werden und bei den Linien 502/503 entfallen. - In Eberdingen könnte am östlichen Ortsausgang eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. - Nach Bau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen wäre die Einrichtung zweier neuer Haltestellen in der Schwieberdinger Straße denkbar. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). - Die Gemeinde Hemmingen wünscht eine Anbindung des westlichen Gemeindegebiets (zwischen Strohgäubahn und Eberdinger Straße). Bei möglichen Neukonzeptionen des Verkehrsangebots sollte geprüft werden, ob sich hierfür kostengünstige und umsetzbare Lösungen ergeben. 1 Das primäre Anschlussverkehrsmittel ist eigentlich die S-Bahn (Linien S4, S5 und S6/S60) in Zuffenhausen und Feuerbach. Da diese je nach Tageszeit alle 5 bis 10 Minuten fährt, haben Fahrgäste zu jeder möglichen Ankunfts- und Abfahrtszeit einen guten Anschluss, sodass hier die Freiheitsgrade bei der Fahrplangestaltung nicht eingeschränkt werden müssen. Daher ist für die Fahrplangestaltung der Anschluss auf die Linie R61 gewichtiger.

253 246 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 595 Linienweg Hochdorf Pulverdinger Straße Riet Enzweihingen Vaihingen Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Hochdorf, Riet und Enzweihingen an Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 16 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 16 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Grabenstraße und Vaihinger Eck in Vaihingen - Bedienung der Haltestelle Theodor-Heuss-Straße in Hochdorf - Bedienung der Haltestelle Klaiberstraße in Enzweihingen 16 / 0 / 0 16 / 0 / 0 2 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 16 / 0 / 0 16 / 0 / 0 2 / 0 / 0 Schülerverkehr - Anbindung der Grund- und Hauptschule in Enzweihingen - Anbindung des Stromberggymnasiums in Vaihingen - Anbindung des Friedrich- Abel-Gymnasiums, der Grund-, Haupt- und Realschule sowie der Wilhelm- Feil-Förderschule in Vaihingen

254 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 247 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abstimmung mit anderen Linien Abschnitt Vaihingen Bf. Hochdorf Pulverdinger Straße 60/60/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/60/60/- -/- -/- ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Hochdorf) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart Mit Linie(n): 502 Im Abschnitt: Hochdorf Rathaus / Pulverdinger Straße Vaihingen Bf. Anmerkung: Da die Linie 595, die unter der Woche Hochdorf und Riet an Vaihingen anbindet, am Wochenende nicht fährt, wird dann die Linie 502 über Riet hinaus nach Vaihingen verlängert. Dadurch haben beide Orte die ganze Woche über Fahrmöglichkeiten nach Vaihingen. Mit Linie(n): 502, 503, 579 Im Abschnitt: Vaihingen Vaihinger Eck Vaihingen Bf. Anmerkung: Die Achse zwischen Vaihinger Eck und Vaihingen Bf. bündelt einen Großteil der öffentlichen Verkehrsnachfrage im Gebiet der durchgehend bebauten Vaihinger Kernstadt. Da es hier ein hohes Aufkommen von Busleistungen aus dem Umland gibt, ist kein eigener Vaihinger Stadtverkehr erforderlich. Umso wichtiger ist es deswegen aber, dass sich die Fahrten der regionalen Linien als Zubringerleistungen auf möglichst viele Abfahrten der Linie R5 am Vaihinger Bahnhof verteilen und nicht zeitgleich dort ankommen. Mit Linie(n): 592 Im Abschnitt: Vaihingen Hochdorf Rathaus Anmerkung: In den Abendstunden, wenn die Linie 595 nicht mehr fährt, wird der Linienweg der Linien 592 mittels einer Schleifenfahrt über Hochdorf und Riet verlängert, sodass beide Orte auch in der SVZ eine Direktverbindung nach Vaihingen (Enz) haben. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Haltestelle Klaiberstraße in Enzweihingen soll nach Möglichkeit generell in den Linienverlauf aufgenommen werden. - In Eberdingen könnte am östlichen Ortsausgang eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. - Nach Bau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen wäre die Einrichtung zweier neuer Haltestellen in der Schwieberdinger Straße denkbar.

255 248 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 11: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) Feuerbach Linie Nr. 503 / 591 Linienweg Feuerbach Bf. Zuffenhausen Schwieberdingen ( Hemmingen) Hardthof Pulverdingen ( Hochdorf Eberdingen Nussdorf Riet) Enzweihingen Vaihingen Bf. ( Roßwag Sporthalle) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Schwieberdingen, Hardthof, Pulverdingen und Enzweihingen an Feuerbach, Zuffenhausen und Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 25 / 7 / 3 Basisangebot 25 / 13 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 25 / 13 / 8 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Hochdorf und Riet an Feuerbach, Zuffenhausen und Vaihingen - Anbindung von Eberdingen und Nussdorf an Feuerbach, Zuffenhausen und Enzweihingen - Anbindung von Hemmingen an Feuerbach, Zuffenhausen und Vaihingen - Anbindung von Roßwag an Vaihingen 1 / 7 / 3 1 / 1 / 0 1 / 0 / 0 0 / 2 / 3 0 / 13 / 8 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 1 / 13 / 8 1 / 1 / 0 1 / 0 / 0 0 / 0 / 0

256 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 249 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Pulverdingen Ort in Pulverdingen - Bedienung der Haltestellen Vaihinger Eck und Grabenstraße in Vaihingen 25 / 7 / 3 25 / 7 / 3 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Schülerverkehr - Anbindung des Friedrich- Abel-Gymnasiums, der Grund-, Haupt- und Realschule sowie der Wilhelm- Feil-Förderschule in Vaihingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Feuerbach Bf. Vaihingen Bf. 30/60/30/60 120/- 240/- 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Feuerbach Bf.) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Riet) Zuffenhausen Ohmstraße/Bf.: S4, S5 und S6; Richtung Stuttgart 1 (aus Richtung Feuerbach) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch (aus Richtung Riet) Schwieberdingen Mitte: 504, 531 und 534; Richtung Schwieberdingen Bosch (aus Richtung Vaihingen) Zuffenhausen Porsche / Neuwirtshaus: S6/S60; Richtung Renningen (aus Richtung Vaihingen) Schwieberdingen Mitte: 534; Richtung Ludwigsburg Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 502 Im Abschnitt: Feuerbach Bf. Schwieberdingen Glemstal Anmerkung: Die Abfahrtszeiten der Linien 502 und 503 müssen so abgestimmt werden, dass sich die Taktfrequenz auf dem Überlappungsabschnitt zwischen Feuerbach Bf. und Schwieberdingen Glemstal verdoppelt. Mit Linie(n): 501 Im Abschnitt: Feuerbach Bf. Schwieberdingen Mitte Anmerkung: Da die Linie 501 durch die Bedienung von Kallenberg und Münchingen zwischen Feuerbach und Schwieberdingen eine um etwa 13 Minuten längere Fahrzeit hat als die Linien 502 und 503 scheint eine Taktintegration nur in Zeiten, in denen seltener als alle 30 Minuten gefahren wird, sinnvoll, da sonst eine Entzerrung der Fahrpläne nicht möglich ist.

257 250 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Mit Linie(n): 502, 579, 595 Im Abschnitt: Vaihingen Vaihinger Eck Vaihingen Bf. Anmerkung: Die Achse zwischen Vaihinger Eck und Vaihingen Bf. bündelt einen Großteil der öffentlichen Verkehrsnachfrage im Gebiet der durchgehend bebauten Vaihinger Kernstadt. Da es hier ein hohes Aufkommen von Busleistungen aus dem Umland gibt, ist kein eigener Vaihinger Stadtverkehr erforderlich. Umso wichtiger ist es deswegen aber, dass sich die Fahrten der regionalen Linien als Zubringerleistungen auf möglichst viele Abfahrten der Linie R5 am Vaihinger Bahnhof verteilen und nicht zeitgleich dort ankommen. Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Wochenendfahrten der Linien 502 und 503 werden zwischen Vaihingen Grabenstraße und Roßwag Sporthalle auch unter der Liniennummer 576, teilweise mit um einer Minute versetzten Abfahrtszeiten, veröffentlicht. Dies führt zu Problemen bei den Auswertungen aus der VVS-Betriebsleistungsstatistik und scheint auch hinsichtlich der Fahrgastinformation nur bedingt vorteilhaft zu sein. Daher sollen diese Fahrten künftig ausschließlich unter der Liniennummer 576 veröffentlicht werden und bei den Linien 502/503 entfallen. - Die Liniennummer 591, die derzeit für ein Fahrtenpaar im Frühverkehr zwischen Vaihingen und Feuerbach verwendet wird, verschwindet. Die Fahrten werden in die Linie 503 integriert. - In Eberdingen könnte am östlichen Ortsausgang eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden. - Nach Bau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen wäre die Einrichtung zweier neuer Haltestellen in der Schwieberdinger Straße denkbar. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). 1 Das primäre Anschlussverkehrsmittel ist eigentlich die S-Bahn (Linien S4, S5 und S6/S60) in Zuffenhausen und Feuerbach. Da diese je nach Tageszeit alle 5 bis 10 Minuten fährt, haben Fahrgäste zu jeder möglichen Ankunfts- und Abfahrtszeit einen guten Anschluss, sodass hier die Freiheitsgrade bei der Fahrplangestaltung nicht eingeschränkt werden müssen. Daher ist für die Fahrplangestaltung der Anschluss auf die Linie R5 in Vaihingen gewichtiger.

258 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 12: Verkehrsraum Vaihingen (Enz) Oberriexingen Linie Nr. 578 Linienweg Vaihingen Grabenstraße Vaihingen Bf. Kleinglattbach Sersheim Danziger Weg ( Sachsenheim Großsachsenheim Bf.) Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Sersheim an Vaihingen - Anbindung der Innenstadt von Vaihingen an den peripher gelegenen Bahnhof Vaihingen - Anbindung des Gewerbegebiets Eichwald an Großsachsenheim, Sersheim und Vaihingen - Bedienung der Haltestelle Bertha-Benz-Straße in Ensingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 14 / 0 / 0 14 / 0 / 0 8 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 6 / 0 / 0 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 14 / 0 / 0 14 / 0 / 0 8 / 0 / 0 12 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Schülerverkehr - Anbindung der Ottmar- Mergenthaler-Realschule in Kleinglattbach - Anbindung des Stromberggymnasiums in Vaihingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Vaihingen Grabenstraße Sersheim Danziger Weg 60/60/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/60/60/- -/- -/-

259 252 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Vaihingen Grabenstraße) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Vaihingen) Großsachsenheim Sachsenheim Bf.: R5; Richtung Stuttgart Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 532, 544 und 566 Im Abschnitt: Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Eichwald Winkels Anmerkung: Die Fahrten der Linien 532, 544, 566 und 578 in das interkommunale Gewerbegebiet Eichwald sind so aufeinander abzustimmen, dass der Standort tagsüber möglichst durchgängig erreichbar ist. nein

260 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 253 Linie Nr. 579 Linienweg Oberriexingen Roter Baum Enzweihingen Vaihingen Bf. Kleinglattbach Ensingen Feuerwehrmagazin Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Oberriexingen an Vaihingen - Anbindung von Enzweihingen an Vaihingen - Anbindung von Kleinglattbach an Vaihingen - Anbindung von Ensingen an Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 28/10/7 34/19/14 30/9/7 30/19/14 Basisangebot 25/13/8 25/13/8 23/12/7 23/12/7 Ausreichende Verkehrsbedienung 28/13/8 34/19/14 30/12/7 30/19/14 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Grabenstraße, Vaihinger Eck, Krankenhaus und Steinbeisstraße in Vaihingen 34/19/14 25/13/8 34/19/14 Schülerverkehr - Anbindung der Ottmar- Mergenthaler-Realschule in Kleinglattbach - Anbindung des Stromberggymnasiums in Vaihingen

261 254 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Oberriexingen Roter Baum Enzweihingen B10 Abschnitt Enzweihingen B10 Vaihingen Bf. 30/60/30/60 120/ /120 30/30/30/60 60/60 60/60 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/30/30/60 60/60 60/60 Abschnitt Vaihingen Bf. Kleinglattbach Weizenstraße 30/30/30/- 120/ /120 30/60/30/60 60/ /120 30/30/30/- 60/ /120 Abschnitt Vaihingen Bf. Ensingen Feuerwehrmagazin 30/30/30/- 60/60 60/60 30/60/30/60 60/ /120 30/30/30/- 60/60 60/60 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Ensingen und Oberriexingen) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Ensingen und Oberriexingen) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Mühlacker (aus Richtung Vaihingen) Oberriexingen (beliebige Haltestelle): 532; Richtung Ludwigsburg Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 592 Im Abschnitt: Vaihingen Bf. Ensingen Kleinglattbacher Straße Anmerkung: Wenn die Linie 579 montags bis freitags während der SVZ nur noch auf dem Abschnitt Vaihingen Bf. Oberriexingen fährt, wird die Linie 592 über Ensingen geführt. Mit Linie(n): 502, 503, 595 Im Abschnitt: Vaihingen Vaihinger Eck Vaihingen Bf. Anmerkung: Die Achse zwischen Vaihinger Eck und Vaihingen Bf. bündelt einen Großteil der öffentlichen Verkehrsnachfrage im Gebiet der durchgehend bebauten Vaihinger Kernstadt. Da es hier ein hohes Aufkommen von Busleistungen aus dem Umland gibt, ist kein eigener Vaihinger Stadtverkehr erforderlich. Umso wichtiger ist es deswegen aber, dass sich die Fahrten der regionalen Linien als Zubringerleistungen auf möglichst viele Abfahrten der Linie R5 am Vaihinger Bahnhof verteilen und nicht zeitgleich dort ankommen. Ergänzender Anrufverkehr Hinweise nein - In Vaihingen könnte auf Höhe der Einmündung der Kehlstraße in die Hans-Krieg-Straße eine zusätzliche Haltestelle entstehen. - Nach Bau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen wäre die Einrichtung zweier neuer Haltestellen in der Schwieberdinger Straße denkbar.

262 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost Linie Nr. 508 Linienweg (Ludwigsburg Bf. ) Möglingen Löscher West Stammheim Zuffenhausen Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Möglingen an Zuffenhausen Status quo (laut Fahrplan 2014) 19 / 0 / 0 Basisangebot 11 / 0 / 0 Ausreichende Verkehrsbedienung 19 / 0 / 0 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung von Möglingen an Ludwigsburg 16 / 0 / 0 11 / 0 / 0 16 / 0 / 0 Feinerschließung: - Bedienung der Haltestellen Löscher Ost, Löscher West, Im Bornrain und Hindenburgstraße in Möglingen 19 / 0 / 0 11 / 0 / 0 19 / 0 / 0 Stadtverkehr Stuttgart: - Bedienung der Haltestelle Pflugfelder Straße in Stammheim - Umsteigefreie Verbindung zwischen Stammheim und dem Bahnhof Zuffenhausen 19 / 0 / 0 19 / 0 / 0 11 / 0 / 0 11 / 0 / 0 19 / 0 / 0 19 / 0 / 0

263 256 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Ludwigsburg Bf. Möglingen Löscher West Abschnitt Möglingen Löscher West Zuffenhausen Bf. 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/-/30/- -/- -/- 30/60/30/- -/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Primärer Anschluss: ca ca ca Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Zuffenhausen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Zuffenhausen) Möglingen Hindenburgstraße: 534; Richtung Hemmingen Abstimmung mit anderen Linien Ergänzender Anrufverkehr Mit Linie(n): 533 Im Abschnitt: Ludwigsburg Bf. Möglingen Löscher West Anmerkung: Die Linien 508 und 533 sollten so gelegt sein, dass während der Einsatzzeiten der Linie 508 ein gemeinsamer Viertelstunden- Takt zwischen Ludwigsburg und Möglingen Löscher vorhanden ist. Obwohl zwischen Ludwigsburg und Möglingen mit den Linien 534 und 535 weitere Linien verkehren, ist die Abstimmung der Linien 508 und 533 vorrangig. Schließlich erschließen beide den Nordteil der Gemeinde Möglingen, während die Linien 534 und 535 Möglingen auf dem direkten Weg durchqueren. nein

264 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 257 Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 531 / 531A Asperg Bf. Markgröningen Schwieberdingen Bf. 531: Reguläre Fahrten 531A: Gesonderte Schülerfahrten von Hemmingen nach Möglingen und Markgröningen Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Markgröningen an Asperg - Verbindung von Schwieberdingen, Markgröningen und Asperg Status quo (laut Fahrplan 2014) 26 / 13 / 8 24 / 13 / 8 Basisangebot 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Ausreichende Verkehrsbedienung 26 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Anbindung des Schwieberdinger Bosch-Standorts an den Bahnhof Schwieberdingen 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 25 / 13 / 8 Schülerverkehr: - Anbindung des Helene- Lange-Gymnasiums in Markgöningen - Anbindung der Realschule Markgröningen sowie des Hans-Grüninger- Gymnasiums in Markgröningen (Bildungszentrum Markgröningen)

265 258 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) - Anbindung der Furtbachschule und der Hanfbachschule in Möglingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Asperg Bf. Schwieberdingen Bf. 30/60/30/120 60/ /120 ca ca (L. 531A) 30/60/30/60 60/ /120 ca ca (L. 531A) 30/60/30/120 60/ /120 ca ca (L. 531A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Schwieberdingen) Asperg Bf.: S5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Asperg) Schwieberdingen Bf.: R61; Richtung Korntal (aus Richtung Asperg) Schwieberdingen Mitte: 502 oder 503; Richtung Feuerbach Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 532 Im Abschnitt: Asperg Bf. Markgröningen Mitte/Wernerstraße Anmerkung: Die Linien 531 und 532 sollten so gelegt sein, dass zwischen Asperg und Markgröningen ein möglichst gutes Gesamtangebot vorhanden ist. Mit Linie(n): 420, 433 und 532 Im Abschnitt: Asperg Bf. Asperg Volksbank Anmerkung: Insbesondere zu nachfrageschwachen Zeiten, in denen die Linien von Asperg in Richtung Asperg Schäferstraße (derzeit 420 und 433) und in Richtung Markgröningen (531 und 532) nicht jeweils jede S-Bahn ab- bzw. andienen, sollten die Abfahrten so verteilt werden, dass zwischen Asperg Bf. und Asperg Volksbank ein möglichst gutes Angebot vorhanden ist. Ergänzender Anrufverkehr nein

266 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 259 Linie Nr. 532 / 532A Linienweg (Ludwigsburg Bf. ) Asperg Bf. Markgröningen Unterriexingen Oberriexingen Mühlstraße ( Eichwald Großsachsenheim Sachsenheim Bf.) Abgrenzung der Liniennummern 532: Reguläre Fahrten 532A: Gesonderte Schülerfahrten zwischen Unterriexingen und Markgröningen Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Unterriexingen und Markgröningen an Asperg - Anbindung von Oberriexingen an Asperg Status quo (laut Fahrplan 2014) 26 / 12 / 8 25 / 12 / 8 Basisangebot 23 / 12 / 7 23 / 12 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 26 / 12 / 8 25 / 12 / 8 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Verbindung von Großsachsenheim, Oberriexingen, Unterriexingen, Markgröningen und Asperg - Anbindung von Eichwald (interkommunales Gewerbegebiet) an Großsachsenheim und Asperg 10 / 5 / 3 5 / 0 / 0 11 / 0 / 0 0 / 0 / 0 11 / 5 / 3 5 / 0 / 0 Stadtverkehr Ludwigsburg - Anbindung von Oberriexingen, Unterriexingen und Markgröningen an Ludwigsburg 20 / 7 / 8 11 / 7 / 6 20 / 7 / 8

267 260 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Roter Baum in Oberriexingen 25 / 12 / 8 23 / 12 / 7 25 / 12 / 8 Schülerverkehr: - Anbindung des Helene- Lange-Gymnasiums in Markgöningen - Anbindung der Realschule Markgröningen sowie des Hans-Grüninger- Gymnasiums in Markgröningen (Bildungszentrum Markgröningen) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Ludwigsburg Bf. Asperg Bf. Abschnitt Asperg Bf. Oberriexingen Roter Baum 30/60/30/120 -/- 120/- 30/60/30/120 60/- 120/- 60/120/60/- 120/- 120/- 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/120 -/- 120/- 30/60/30/120 60/- 120/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca (L. 532A) ca ca (L. 532A) ca ca (L. 532A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Großsachsenheim) Asperg Bf.: S5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Ludwigsburg) Oberriexingen (beliebige Haltestelle): 579; Richtung Vaihingen (aus Richtung Ludwigsburg) Sachsenheim Großsachsenheim Bf.: R5; Richtung Mühlacker Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 531 Im Abschnitt: Asperg Bf. Markgröningen Mitte/Wernerstraße Anmerkung: Die Linien 531 und 532 sollten so gelegt sein, dass zwischen Asperg und Markgröningen ein möglichst gutes Gesamtangebot vorhanden ist. Mit Linie(n): 420, 433 und 531 Im Abschnitt: Asperg Bf. Asperg Volksbank Anmerkung: Insbesondere zu nachfrageschwachen Zeiten, in denen die Linien von Asperg in Richtung Asperg Schäferstraße (derzeit 420 und 433) und in Richtung Markgröningen (531 und 532) nicht jeweils jede S-Bahn ab- bzw. andienen, sollten die Abfahrten so verteilt werden, dass zwischen Asperg Bf. und Asperg Volksbank ein möglichst gutes Angebot vorhanden ist.

268 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 261 Mit Linie(n): 544, 566 und 578 Im Abschnitt: Großsachsenheim Sachsenheim Bf. Eichwald Winkels Anmerkung: Die Fahrten der Linien 532, 544, 566 und 578 in das interkommunale Gewerbegebiet Eichwald sind so aufeinander abzustimmen, dass der Standort tagsüber möglichst durchgängig erreichbar ist. Ergänzender Anrufverkehr nein Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

269 262 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 533 / 533A Linienweg Aldingen Mühlweg Pattonville Ludwigsburg Bf. Möglingen Markgröningen Rebsteige 1 Abgrenzung der Liniennummern 533: Reguläre Fahrten 533A: Gesonderte Schülerfahrten zwischen Möglingen und Markgröningen Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Markgröningen an Ludwigsburg - Anbindung von Möglingen an Ludwigsburg - Anbindung von Aldingen und Pattonville an Ludwigsburg Status quo (laut Fahrplan 2014) 28/14/6 28/16/12 38/24/7 Basisangebot 28/14/8 28/25/15 40/20/12 Ausreichende Verkehrsbedienung 28/14/8 28/25/15 40/24/12 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Stuttgarter Weg in Markgröningen - Bedienung der Haltestellen Löscher Ost, Im Bornrain Hindenburgstraße in Möglingen - Bedienung der Haltestelle Mitte in Pattonville - Bedienung der Haltestelle Berliner Straße in Aldingen 28/14/0 28/16/12 38/24/7 38/24/7 28/14/8 28/25/15 40/20/12 40/20/12 28/14/8 28/25/15 40/24/12 40/24/12 Schülerverkehr: - Anbindung des Helene- Lange-Gymnasiums in Markgöningen

270 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 263 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) - Anbindung der Realschule Markgröningen sowie des Hans-Grüninger- Gymnasiums in Markgröningen (Bildungszentrum Markgröningen) - Anbindung der Erich- Bracher-Schule in Pattonville (Berufsschule) Abschnitt Ludwigsburg Bf. Markgröningen Rebsteige 1 Abschnitt Ludwigsburg Bf. Möglingen Hindenburgstraße 30/60/30/60 60/- 120/- 30/60/30/60 60/60 60/120 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 30/60 60/60 30/60/30/60 60/ /120 30/60/30/60 30/60 60/60 Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Ludwigsburg Bf. Aldingen Mühlweg 15/30/30/60 30/60 120/120 ca ca (L. 533A) 30/30/30/30 60/60 60/120 ca ca (L. 533A) 15/30/30/60 30/60 60/120 ca ca (L. 533A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Aldingen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Markgröningen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart (aus Richtung Markgröningen) Möglingen Hindenburgstraße: 508; Richtung Zuffenhausen Abstimmung mit anderen Linien Mit Linie(n): 508 Im Abschnitt: Ludwigsburg Bf. Möglingen Löscher West Anmerkung: Die Linien 508 und 533 sollten so gelegt sein, dass während der Einsatzzeiten der Linie 508 ein gemeinsamer Viertelstunden- Takt zwischen Ludwigsburg und Möglingen Löscher vorhanden ist. Obwohl zwischen Ludwigsburg und Möglingen mit den Linien 534 und 535 weitere Linien verkehren, ist die Abstimmung der Linien 508 und 533 vorrangig. Schließlich erschließen beide den Nordteil der Gemeinde Möglingen, während die Linien 534 und 535 Möglingen auf dem direkten Weg durchqueren. Mit Linie(n): 534 Im Abschnitt: Ludwigsburg Bf. Möglingen Löscher Ost Möglingen Hindenburgstraße Anmerkung: Damit der nördliche Teil von Möglingen auch außerhalb der Betriebszeiten der Linie 533 angebunden wird, fährt in diesen Zeiten die Linie 534 über die Haltestellen Löscher Ost und Im Bornrain Ergänzender Anrufverkehr nein

271 264 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Hinweise - Von der Endstelle Markgröningen Rebsteige fahren die Busse noch ca. 250 m weiter zum Kreisverkehr am Ortsausgang. Um diese Fahrleistung für den Fahrgast nutzbar zu machen, wäre eine Haltestelle im Bereich der Einmündung des Pappelwegs zu prüfen. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). 1 Im Status quo wird sonntags in Markgröningen nur bis zur Haltestelle Sträßle statt bis zur Haltestelle Rebsteige gefahren

272 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 265 Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 534 / 534A Ludwigsburg Bf. Möglingen Schwieberdingen Hemmingen Bahnhofstraße 534: Reguläre Fahrten 534A: Gesonderte Schülerfahrten von Unterriexingen, Markgröningen und Möglingen zum Schulstandort Römerhügel in Ludwigsburg Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Möglingen an Ludwigsburg - Anbindung von Schwieberdingen und Hemmingen an Ludwigsburg Status quo (laut Fahrplan 2014) 31/11/9 28/11/9 Basisangebot 20 / 10 / 6 20 / 10 / 6 Ausreichende Verkehrsbedienung 31/11/9 28/11/9 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Bosch Tor IV in Schwieberdingen - Bedienung der Haltestelle Hindenburgstraße in Möglingen - Bedienung der Haltestellen Löscher Ost und Im Bornrain in Möglingen 28/0/0 31/11/9 2/2/1 20/0/0 20/10/6 0/0/0 28/0/0 31/11/9 2/2/1 Schülerverkehr: - Anbindung der Oscar- Walcker-Schule, der Mathilde-Planck-Schule und der Robert-Franck-Schule in Ludwigsburg (Schulstandort Ludwigsburg Römerhügel) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Ludwigsburg Hemmingen Bahnhofstraße 30/60/30/60 120/ /120 30/60/60/ / /- 30/60/30/60 120/ /120

273 266 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abstimmung mit anderen Linien ca ca (L 534A) ca ca (L 534A) ca ca (L 534A) Primärer Anschluss: (aus Richtung Hemmingen) Ludwigsburg Bf.: S4, S5, R4 oder R5; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hemmingen) Ludwigsburg Bf.: Stadtverkehr Ludwigsburg; Richtung Ludwigsburg Rathaus (aus Richtung Hemmingen) Möglingen Hindenburgstraße: 508; Richtung Zuffenhausen (aus Richtung Ludwigsburg) Schwieberdingen Mitte: 502 oder 503; Richtung Vaihingen Mit Linie(n): 533 Im Abschnitt: Ludwigsburg Bf. Möglingen Löscher Ost Möglingen Hindenburgstraße Anmerkung: Damit der nördliche Teil von Möglingen auch außerhalb der Betriebszeiten der Linie 533 angebunden wird, fährt in diesen Zeiten die Linie 534 über die Haltestellen Löscher Ost und Im Bornrain Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Gemeinde Hemmingen wünscht eine Anbindung des westlichen Gemeindegebiets (zwischen Strohgäubahn und Eberdinger Straße). Bei möglichen Neukonzeptionen des Verkehrsangebots sollte geprüft werden, ob sich hierfür kostengünstige und umsetzbare Lösungen ergeben.

274 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 267 Linie Nr. 535 Linienweg Ludwigsburg Bf. Möglingen Münchingen Bf. Ditzingen Bf. Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Ditzingen, Münchingen und Möglingen an Ludwigsburg - Anbindung von Möglingen an die Gewerbestandorte im Ludwigsburger Südwesten - Anbindung von Münchingen an Ditzingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 5/0/0 5/0/0 8/0/0 Basisangebot 11/0/0 11/0/0 11/0/0 Ausreichende Verkehrsbedienung 11/0/0 11/0/0 11/0/0 Zusätzliche Funktionen: Feinerschließung: - Bedienung der Haltestelle Autenstraße in Ditzingen - Bedienung der Haltestelle Stiegelplatz in Münchingen - Bedienung der Haltestellen Möglinger Straße und Steinbeisstraße in Ludwigsburg 8/0/0 8/0/0 5/0/0 11/0/0 11/0/0 11/0/0 11/0/0 11/0/0 11/0/0 Schülerverkehr: - Anbindung der Oscar- Walcker-Schule, der Mathilde-Planck-Schule und der Robert-Franck-Schule in Ludwigsburg (Schulstandort Ludwigsburg Römerhügel)

275 268 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Ludwigsburg Bf. Ditzingen Bf. Primärer Anschluss: Kein primärer Anschluss -/-/-/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- 60/120/60/- -/- -/- ca ca ca Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Ludwigsburg) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Renningen (aus Richtung Ditzingen) Ludwigsburg Bf.: Stadtverkehr Ludwigsburg; Richtung Ludwigsburg Rathaus Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Im Rahmen einer eventuellen Neukonzeption der Linie soll geprüft werden, ob der Bosch-Standort in Schwieberdingen in den Linienweg der Linie 535 eingebunden werden kann.

276 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 269 Linie Nr. Linienweg Abgrenzung der Liniennummern 536 / 536A (Möglingen Löscher West Asperg Bf. ) Tamm Bf. Tamm Hohenstange Frankfurter Straße ( Ludwigsburg IKEA) 536: Reguläre Fahrten 536A: Gesonderte Schülerfahrten zwischen Tamm, Asperg und Möglingen Grafischer Linienverlauf Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung des Tammer Wohngebiets Hohenstange an den Bahnhof Tamm Status quo (laut Fahrplan 2014) 35/20/4 Basisangebot 39/20/12 Ausreichende Verkehrsbedienung 39/20/12 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr: - Anbindung des Einzelhandelsschwerpunkts Ludwigsburg Nord an Tamm - Verbindung von Möglingen mit Asperg und Tamm 17/14/0 4/2/0 11/11/0 0/0/0 17/14/0 4/2/0 Feinerschließung: - Bedienung der Haltestellen Ludwigsburger Straße, Allee/Alter Weg, Stuttgarter Straße, Ulmer Straße und Tübinger Straße in Tamm - Bedienung der Haltestelle Breuningerland in Ludwigsburg 35/20/4 17/14/0 39/20/12 11/11/0 39/20/12 17/14/0 Schülerverkehr: - Anbindung des Friedrich-List- Gymnasiums in Asperg - Anbindung der Realschule Tamm - Anbindung der Furtbachschule und der Hanfbachschule in Möglingen

277 270 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Tamm Bf. Tamm Hohenstange Frankfurter Straße Abschnitt Tamm Hohenstange Frankfurter Straße Ludwigsburg IKEA 15/60/30/60 30/60 120/- -/60/-/- 60/- -/- 30/30/30/30 60/60 60/120 60/120/60/- 60/- -/- 15/60/30/60 30/60 60/120 -/60/-/- 60/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca (L. 536A 1 ) ca ca (L. 536A 1 ) ca ca (L. 536A 1 ) Primärer Anschluss: (aus Richtung Ludwigsburg IKEA) Tamm Bf.: S5; Richtung Stuttgart Sekundärer Anschluss: (aus Richtung Ludwigsburg IKEA) Tamm Bf.: S5; Richtung Bietigheim Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Um die Erreichbarkeit des Ortskerns in Tamm aus Richtung Hohenstange zu verbessern, sollte die Weiterführung der Linie vom Bahnhof Tamm in den alten Ortskern Tamm geprüft werden. - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen). 1 inkl. Schülerverkehr im Abschnitt Tamm-Möglingen, der unter der Liniennummer 536 veröffentlicht ist.

278 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Bündelfreie Linien Linie Nr. 92 Linienweg Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Stuttgart Rotebühlplatz Schillerhöhe Leonberg Büsnau Universität Heslach Vogelrain Landeshauptstadt Stuttgart Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Leonberg an Stuttgart West - Anbindung der Schillerhöhe an Stuttgart - Anbindung von Leonberg an die universitären Einrichtungen in Vaihingen-Nord und die dortige S-Bahn-Station Status quo (laut Fahrplan 2014) 27/18/18 30/26/26 20/14/14 Basisangebot Ausbrechende Linie des Busnetzes der Landeshauptstadt Basisangebot kommt nicht zur Anwendung Ausreichende Verkehrsbedienung 27/18/18 30/26/26 20/14/14 Zusätzliche Funktionen: Stadtverkehr Leonberg - Anbindung des Bereichs Ramtel an die Innenstadt und den Bahnhof Leonberg - Anbindung der Leonberger Wohngebiete entlang der Stuttgarter Straße mit dem Bahnhof und der Innenstadt von Leonberg 20/14/14 27/18/18 20/14/14 27/18/18 Stadtverkehr Stuttgart - Bedienung der Haltestellen Solitude und Bismarckstaffel 30/26/26 30/26/26

279 272 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) - Bedienung der Haltestelle Rudolf-Sophien-Stift 20/14/14 20/14/14 Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Neuköllner Platz in Leonberg 20/14/14 20/14/14 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Stuttgart Rotebühlpl. Schillerhöhe Post Abschnitt Schillerhöhe Post Leonberg Bf. 30/60/30/60 30/60 30/60 30/60/30/60 60/60 60/60 30/60/30/60 30/60 30/60 30/60/30/60 60/60 60/60 Abschnitt Leonberg Bf. Heslach Vogelrain 30/60/30/- 60/- 60/- 30/60/30/- 60/- 60/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Stuttgart Rotebühlplatz) Leonberg Bf.: S6/S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Heslach) Leonberg Bf.: S6/S60; Richtung Stuttgart (aus Richtung Stuttgart) Schillerhöhe Post: 98; Richtung Ditzingen Ergänzender Anrufverkehr nein

280 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 273 Linie Nr. 467 (Berg- und Talbus 1 ) Linienweg Backnang Bf. Großaspach Kleinaspach Oberstenfeld Gronau Prevorst Feuerwehr Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Rems-Murr-Kreis Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Prevorst, Gronau, Oberstenfeld, Kleinaspach und Großaspach an Backnang Zusätzliche Funktionen: Status quo (laut Fahrplan 2014) 0 / 0 / 5 0 / 0 / 5 Basisangebot Feinerschließung - Bedienung der Haltestelle Mineralfreibad in Oberstenfeld Touristisches Angebot; nicht Bestandteil des Basisangebots Ausreichende Verkehrsbedienung 0 / 0 / 5 0 / 0 / 5 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Abschnitt Backnang Bf. Prevorst Feuerwehr -/-/-/- -/- 120/- -/-/-/- -/- 120/- ca ca

281 274 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Prevorst) Backnang Bf.: R3 oder S3; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Backnang) Gronau Schule: 460; Richtung Marbach (aus Richtung Prevorst) Backnang Bf.: R3; Richtung Schwäbisch Hall- Hessental (aus Richtung Prevorst) Backnang Bf.: S4; Richtung Stuttgart Ergänzender nein Anrufverkehr 1 Da die Linie 467 ein Wanderbus ist, reicht der Betrieb im Sommerhalbjahr (1. Mai bis 3. Oktober) aus. Außerdem ist der eingesetzte Bus mit einem Fahrradanhänger auszustatten.

282 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 275 Linie Nr. 576 Linienweg Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Vaihingen Bf. Roßwag Sporthalle ( Mühlhausen Rathaus) Enzkreis Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Roßwag an Vaihingen Status quo (laut Fahrplan 2014) 15 / 7 / 6 Basisangebot 19 / 10 / 7 Ausreichende Verkehrsbedienung 19 / 10 / 7 Zusätzliche Funktionen: Regionalverkehr - Anbindung von Mühlhausen an Vaihingen 6 / 3 / 0 w.v. w.v. Feinerschließung - Bedienung der Haltestellen Steinwerk, Jugenddorf in Vaihingen - Bedienung der Haltestelle Grabenstraße in Vaihingen 14 / 3 / 0 14 / 7 / 6 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 19 / 10 / 7 Schülerverkehr - Anbindung des Stromberggymnasiums in Vaihingen Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Vaihingen Bf. Roßwag Sporthalle 60/-/60/- 120/- 120/- 30/60/60/ / /- 30/60/60/ / /- ca ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Roßwag) Vaihingen Bf.: R5; Richtung Stuttgart

283 276 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Linie erfüllt derzeit punktuell noch nicht die Standards der Mindestbedienung und soll deshalb zusätzliche Fahrtenpaare erhalten (siehe Zeile Funktionen).

284 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 277 Linie Nr Linienweg Ditzingen Bf. Ditzingen Thalesplatz Landkreis Ludwigsburg Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von der Fa. Thales an den Bahnhof Ditzingen Status quo (laut Fahrplan 2014) Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung 62 / 0 / 0 0 / 0 / 0 62 / 0 / 0 Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) Anschlüsse Abschnitt Ditzingen Bf. Ditzingen Thalesplatz 7,5/-/7,5/- -/- -/- -/-/-/- -/- -/- 7,5/-/7,5/- -/- -/- ca ca Primärer Anschluss: (aus Richtung Thalesplatz) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Thalesplatz) Ditzingen Bf.: S6 oder S60; Richtung Renningen Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Abweichend von den anderen Buslinien am Bahnhof Ditzingen hält die Linie 625 auf der Südseite des Bahnhofs. 1 Die zum 14. Dezember 2014 eingeführten Angebotsänderungen sind bereits berücksichtigt.

285 278 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 651 Linienweg Federführender Aufgabenträger Grafischer Linienverlauf Leonberg Bf. 1 Höfingen Rathaus Höfingen Haydnstraße Höfingen Elsa-Brändström-Straße Hirschlanden Schöckingen Hemmingen Bf. Landkreis Böblingen Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Hauptfunktion: - Anbindung von Höfingen an Leonberg - Anbindung von Hirschlanden, Schöckingen und Hemmingen an Leonberg Status quo (laut Fahrplan 2014) 33/14/0 16/12/0 Basisangebot 28/14/8 11/11/0 Ausreichende Verkehrsbedienung 33/14/8 16/12/0 Zusätzliche Funktion: Schülerverkehr: - Anbindung der Schulstandorte um den Neuköllner Platz in Leonberg Taktanforderung (Mo-Fr: HVZ1/NVZ/HVZ2/SVZ Sa: NVZ/SVZ So: NVZ/SVZ) Abschnitt Leonberg Bf. Höfingen Rathaus Abschnitt Höfingen Rathaus Hemmingen Bf. 30/30/30/- 60/- -/- 60/60/60/- 60/- -/- 30/60/30/60 60/ /120 60/120/60/- 60/- -/- 30/30/30/- 60/- 120/120 60/60/60/- 60/- -/- Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) ca ca ca

286 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 279 Anschlüsse Primärer Anschluss: (aus Richtung Hemmingen) Leonberg Bf.: S6 oder S60; Richtung Stuttgart Sekundäre Anschlüsse: (aus Richtung Hemmingen) Hirschlanden Rathausplatz.: 620 oder 623; Richtung Ditzingen (aus Richtung Leonberg) Hemmingen Bf.: R61; Richtung Korntal Ergänzender nein Anrufverkehr Hinweise - Die Gemeinde Hemmingen wünscht eine Anbindung des westlichen Gemeindegebiets (zwischen Strohgäubahn und Eberdinger Straße). Bei möglichen Neukonzeptionen des Verkehrsangebots sollte geprüft werden, ob sich hierfür kostengünstige und umsetzbare Lösungen ergeben. 1 Die Linie ist in Leonberg Teil des dortigen Stadtverkehrsnetzes. Ob und wie die Linie künftig jenseits vom Bahnhof Leonberg Aufgaben im Stadtverkehr übernimmt, ist im Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen nicht festgeschrieben. Die Anforderungen an den Stadtverkehr Leonberg richten sich, wie bei den Stadtverkehren im Landkreis Ludwigsburg, nach einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die im Nahverkehrsplan Böblingen veröffentlicht ist.

287 280 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Linie Nr. 662 Linie mit primärer Bedeutung für den Schülerverkehr Kurzliniensteckbrief Linienweg Heilbronn Hbf. Nordheim Brackenheim Cleebronn Bönnigheim Schulzentrum ( Freudental Post) Federführender Aufgabenträger Funktionen (in Fahrtenpaaren Mo-Fr / Sa / So) Landkreis Heilbronn Hauptfunktion im Landkreis Ludwigsburg: - Anbindung von Freudental an das Schulzentrum Bönnigheim Status quo (laut Fahrplan 2014) Basisangebot Ausreichende Verkehrsbedienung Betriebsleistung im LKr LB (in Fz-km p.a.) ca ca ca ca ca

288 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Nachtbus-Linien Seit Dezember 2012 sind die Nachtbuslinien im Landkreis Ludwigsburg konsequent auf die gleichzeitig eingeführten Nacht-S-Bahnen ausgerichtet. Da die Nachtbuslinien einerseits weder im Linienbündelungskonzept noch im Basisangebot erfasst sind, andererseits speziellen Charakteristika unterworfen sind, wurden sie im Rahmen der Leistungsbeschreibung gesondert behandelt. In der folgenden Tabelle sind die 16 Nachtbuslinien mit ihren wesentlichen Kriterien erfasst. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit werden bei den Nacht-Buslinien Anschlüsse nur in Lastrichtung (meist aus Richtung Stuttgart) gewährleistet. Auf eine Anschlussgewährung gegen Lastrichtung, für die nachts nur eine geringe Nachfrage zu erwarten ist, wurde zugunsten der Einbindung weiterer Orte und Teilorte meist verzichtet. Die beschriebenen Anschlüsse sind daher, im Gegensatz zu den Tageslinien, nur in die angegebene Richtung relevant. Auch auf Taktvorgaben wurde verzichtet. Schließlich handelt es sich je Linie nur um (in der Regel drei) Einzelfahrten, deren Zeitlage (stärker noch als bei den Tageslinien) auf die Ankunftszeiten der Anschlussverkehrsmittel (mit wenigen Ausnahmen die S-Bahn) ausgelegt ist.

289 282 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung)

290 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 283

291 284 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 6.5 Einheitliche Standards für S-Bahn-Zubringer Am 12. Februar 2014 haben sich die ÖPNV-Partner der Region Stuttgart (Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart und die Verbundlandkreise) in einer gemeinsamen Erklärung auf Ziele und Eckpunkte für die weitere Entwicklung des öffentlichen Verkehrs verständigt. Die Zustimmung des Ludwigsburger Kreistags zu den Regelungen dieses sog. ÖPNV-Pakts erfolgte am 25. Juli Gemeinsam mit den anderen Verbundlandkreisen hat sich der Landkreis Ludwigsburg darin u. a. zur Einführung einheitlicher Standards für S-Bahn- Zubringerverkehre bekannt. Die zugesagten Standards umfassen im Wesentlichen folgende Punkte: Mindestens halbstündliche Bedienung während der Hauptverkehrs- und Normalverkehrszeiten (Tagesverkehr Montag-Freitag 6-20 Uhr). Mindestens stündliche Bedienung in den übrigen Verkehrszeiten (Abend Uhr, Samstag, Sonntag), Anbindung aller Nacht-S- Bahnen. Die Umsetzung der durchgängigen halbstündlichen Bedienung auf allen Linien am Samstag ist einer gesonderte Prüfung vorbehalten. In Gebieten des ländlichen Raums sowie in begründeten Fällen nachfrageschwacher Linien sind auch andere Takte möglich. In Räumen und zu Zeiten sehr schwacher Verkehrsnachfrage sind Rufbusse/-taxis möglich, die Voranmeldezeit beträgt nicht über 60 Minuten. Alle Verbindungen verkehren zum VVS-Tarif; dies gilt auch für die Rufbusse/-taxis (Ausnahme: Beförderung bis vor die Haustüre). Auf allen Linien werden Systeme der Anschlusssicherung auf der Basis von Echtzeitdaten eingerichtet.

292 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 285 Der Landkreis Ludwigsburg hat das Ziel, die zugesicherten Standards schrittweise im Zuge der anstehenden Vergabeverfahren umzusetzen. Vorab sind jedoch noch die einzubeziehenden Linien festzulegen und die Finanzierung notwendiger Zusatzleistungen zu regeln. Dies wird im Nachgang zum Nahverkehrsplan in einem gesonderten Verfahren erfolgen.

293 286 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 7 Zusammenfassung und Ausblick 7.1 Inhalt des Nahverkehrsplans Kap. 1 Kap. 2 Der vorliegende Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV im Landkreis Ludwigsburg. Der Wirkungsbereich umfasst primär den Busverkehr, für den der Landkreis gemäß 6 ÖPNVG des Landes als Aufgabenträger zuständig ist. Grundlage des Nahverkehrsplans ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und des bestehenden Angebots. Für die spätere Bewertung werden hier insbesondere die Kriterien flächenhafte Erschließung (Einzugsbereiche der Haltestellen), Bedienungshäufigkeiten und Beförderungszeiten detailliert analysiert. Kap. 3 In der Analyse der Verkehrsnachfrage werden die Relationen mit den für den Landkreis Ludwigsburg und seine Mittelbereiche wichtigsten Verkehrsbeziehungen herausgearbeitet. Die parallel dazu abgeleiteten ÖV- Anteile geben zudem Hinweise auf die Akzeptanz des ÖPNV-Angebots im Vergleich zum Individualverkehr. Dabei überrascht es wenig, dass entlang der Entwicklungsachsen mit ihrem guten Schienenverkehrsangebot bei den Strömen in die Landeshauptstadt Stuttgart die größten ÖPNV-Anteile am Gesamtverkehr erreicht werden. Die angeschlossene Verkehrsprognose zeigt bei abnehmenden Einwohner- und Schülerzahlen sowie einem steigenden Arbeitsplatzangebot ein signifikantes Verkehrswachstum des ÖPNV entlang der bestehenden Hauptachsen. Begleitet wird dies von Nachfragerückgängen in der Fläche in der Größenordnung von bis zu 10 % wegen des abnehmenden Schülerverkehrs.

294 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 287 Kap. 4 Mit der Formulierung von Zielsetzungen für das ÖPNV-Angebot im Landkreis wird ein Leitbild für dessen weitere Entwicklung innerhalb des Planungshorizonts des Nahverkehrsplans und teilweise auch darüber hinaus geschaffen. Die Festlegung von Zielsetzungen für das künftige Verkehrsangebot bildet die Basis für die anschließende Bewertung der aktuellen Linienverkehre. Kap. 5 Die Bewertung erfolgt in zwei Teilen. Zum einen werden die Daten der Bestandsaufnahme mit den quantitativen Zielsetzungen zum Verkehrsangebot verglichen. Zum anderen wird die Ist-Situation den absehbaren Strukturentwicklungen sowie den Anregungen von Gemeinden und Verkehrsunternehmen gegenübergestellt. Beide Teile werden in der Bewertung zusammengeführt, die ein detailliertes Bild über die derzeitige Angebotssituation vermittelt. Die Bewertungsergebnisse verdeutlichen eine insgesamt hohe Bedienungsqualität bezüglich des ÖPNV-Angebots. Insbesondere an den Entwicklungsachsen entlang der Bahnlinien, aber auch im Einzugsbereich der Mittelzentren ist ein ausgesprochen gutes öffentliches Verkehrsangebot vorhanden. In den verbleibenden Räumen sind die Bedienungshäufigkeiten verstärkt an den vorhandenen Nachfragepotenzialen orientiert; wobei dem Berufs- und Schülerverkehr eine besondere Bedeutung zukommt. Schwächen zeigen sich überwiegend in Bereichen mit geringerer Siedlungsdichte, und dort vor allem im Spät- und Wochenendverkehr. Kap. 6 Die auf dem Leitbild (Kapitel 4) und der Bewertung (Kapitel 5) aufbauenden Vorstellungen des Landkreises zur künftigen Gestaltung des öffentlichen Verkehrsangebots sind abschließend in Kapitel 6 zusammengefasst. Sie sind hier in den Rahmenvorgaben für alle Linienverkehre und Anforderungen an die einzelnen Linien ( Einzelziele ) untergliedert. Die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots in dem durch den Nahverkehrsplan abgesteckten Rahmen liegt vorrangig in der unternehmerischen Eigenverantwortung der Verkehrsunternehmen. Spätestens im Zusammenhang mit der Verga-

295 288 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) be oder Wiedererteilung von Liniengenehmigungen ist die Umsetzung der Vorgaben und Ziele durch das Verkehrsunternehmen zu prüfen. Entsteht dadurch ein Mehraufwand beim Verkehrsunternehmen, muss über die Kostentragung mit dem Verkehrsunternehmen und ggf. nutznießenden Dritten verhandelt werden. Eine Beteiligung des Landkreises an solchen Lasten steht dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien und der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel. 7.2 Verkehrliche Weiterentwicklung Ausgangslage Der mit diesem Nahverkehrsplan festgestellte hohe ÖPNV-Standard ist - nicht zuletzt - auf das langjährige Engagement des Landkreises im öffentlichen Personennahverkehr zurückzuführen. Gemeinsam mit den anderen Landkreisen des Verbundraums und der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt der Landkreis Ludwigsburg seit der Verbundgründung den Ausbau des S-Bahn-Netzes. Darüber hinaus trägt er einen Teil der verbundbedingten Lasten, die sich im Wesentlichen aus Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten zusammensetzen. Hier hat die am 1. Oktober 1993 vollzogene Einbeziehung aller Busverkehre im Verbundraum in den VVS-Gemeinschaftstarif eine erhebliche Aufstockung der Finanzmittel erfordert. Auch die Realisierung der attraktiven Schülerzeitkarte "Scool- Ticket" ab dem Schuljahr 2000/2001 war nur mit Zuschüssen des Landkreises realisierbar. So ist für alle zuschussberechtigten Schüler seit dem die kostenlose Zusatzwerkmarke Netz ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Netz gültig. Über die sich durch die Mitträgerschaft des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart ergebenden Verpflichtungen hinaus hat der Landkreis Ludwigsburg in den vergangenen Jahren auch direkt Verbesserungen des ÖPNV- Angebots innerhalb des Landkreises unterstützt. So ist die Modernisierung der Strohgäubahn durch den Kreis gemeinsam mit den Anliegerkommunen ermöglicht worden. Die inzwischen abgeschlossene Nachrüstung bar-

296 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 289 rierefreier Zugangsanlagen an den S-Bahn-Stationen im Kreis wurde vom Landkreis ebenso mitfinanziert wie die Verlängerung der S-Bahn-Linie 4 über den bisherigen Endpunkt Marbach (N) hinaus bis Backnang, die vom Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger umgesetzt wurde. In den Teilräumen, in denen eine direkte Anbindung an das Schienennetz nicht besteht, finanziert der Landkreis gemeinsam mit den nutznießenden Städten und Gemeinden zudem verschiedene Buskonzepte, mit denen zum einen ÖPNV-Achsen gestärkt und zum anderen die Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebots in der Fläche deutlich verbessert werden. Als besonders richtungsweisendes Projekt sei zudem der Direktbus Ludwigsburg - Waiblingen erwähnt, der gemeinsam mit dem benachbarten Rems-Murr-Kreis initiiert wurde und bei dem erstmalig im Verbundraum eine klare Hierarchisierung parallellaufender Busverkehre erprobt wurde Weiterentwicklung des bestehenden Netzes In den kommenden Jahren gilt es vorrangig, das bestehende gute Verkehrs- und Tarifangebot im Landkreis Ludwigsburg als Bestandteil des Verkehrsverbunds Stuttgart zu erhalten und maßvoll weiterzuentwickeln. Leuchtturmprojekte wie eine Stadtbahn Ludwigsburg oder die Verlängerung der S-Bahn-Linie 5 von Bietigheim-Bissingen bis Vaihingen/Enz werden zwar diskutiert und intensiv untersucht, ihre Realisierungschancen können aber noch nicht abschließend beurteilt werden. Zudem dürften diese Maßnahmen bis zum Ende des Jahrzehnts ohnehin kaum zu realisieren sein. Insofern wird der Landkreis sein Engagement in den kommenden Jahren primär auf den Busverkehr konzentrieren. Hier sind vor allem an Sonn- und Feiertagen Fahrplanverdichtungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit des ÖPNV wünschenswert. Vor dem Hintergrund der verstärkt spürbaren demographischen Entwicklung wird jedoch im Busverkehr künftig häufiger auch zu prüfen sein, ob nicht zur Schließung noch bestehender Angebotslücken oder zur Abdeckung neu entstehender Anforderungen vorhandene Verkehrsleistungen

297 290 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) umgeschichtet oder ggf. auch kostengünstige flexible Bedienungsformen eingesetzt werden können. Im Hinblick auf die erkennbar steigenden Herausforderungen für den Verkehrsbereich hinsichtlich der Aspekte Umweltschutz (Feinstaub, Klima, Energiekosten) und Demographie (Barrierefreiheit, Erschließungsgüte) ist eine Reduzierung des Engagements des Landkreises für den öffentlichen Nahverkehr allerdings in keinem Bereich beabsichtigt. Die für das Busnetz beabsichtigten oder vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Kapitel 6.3 und 6.4 dargestellt. Darüber hinaus wird jedoch das öffentliche Verkehrsangebot generell kontinuierlich zu überprüfen und an ggf. veränderte Nachfragesituationen anzupassen sein. Dies gilt vorrangig für Räume mit verstärkter Siedlungsentwicklung, schließt aber auch Anpassungen an Veränderungen im Schienenverkehrsnetz oder an Veränderungen im Schülerverkehrsaufkommen mit ein. Um die Zahl der Auftrags- und Vergabeverfahren nicht zu sehr zu steigern, werden verkehrliche Maßnahmen in der Regel erst zusammen mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen in den Linienbündeln umgesetzt werden können. Das Verkehrsinteresse wird in dieser Übergangsphase (vgl. Kap. 7.3) daher teilweise hinter der Verpflichtung zur Durchführung rechtlich korrekter Vergabeverfahren zurückstehen müssen Expressbusse Aufgrund der absehbar begrenzten finanziellen Möglichkeiten zum weiteren Ausbau des Schienennetzes auch auf Landes- oder regionaler Ebene soll das vorhandene Angebot durch hochwertige Busverkehre, so genannte Expressbusse, besser vernetzt werden. Expressbusse sollen insbesondere auf Relationen zwischen Mittel- und Oberzentren (die ggf. auch außerhalb der Region liegen können) und besonderen Verkehrsknotenpunkten in der Region (zentrale Umsteigepunkte zum S- Bahn/Schienenverkehr, Flughafen) oder großen verkehrserzeugenden Standorten (Beschäftigungsschwerpunkte, Hochschulen) bestehende Lü-

298 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 291 cken im Schienennetz schließen. Um diesen Buslinien ein möglichst unbeschwertes Vorankommen zu ermöglichen, sollen an neuralgischen und staugeprägten Punkten Busspuren bzw. Ampelvorrangschaltungen entstehen. Auch der Landkreis Ludwigsburg ist Ausgangspunkt verschiedener Korridore, in denen neue schnelle und raumübergreifende Busverbindungen Reisezeiten verkürzen und den Reisekomfort erhöhen könnten. Mit dem Direktbus Ludwigsburg - Waiblingen verfügt der Landkreis Ludwigsburg bereits über einen erprobten Anwendungsfall. Eine Anbindung von Fellbach an diese Linie könnte ihren verkehrlichen Nutzen erhöhen. Auch zwischen Vaihingen/Enz und Renningen sowie zwischen Heilbronn und Marbach könnten in Zukunft Expressbusse zum Einsatz kommen. Die ersten drei Expressbus-Linien, die der Verband Region Stuttgart nach derzeitigem Planungsstand einrichten wird, verlaufen allerdings nicht über das Gebiet des Landkreises Ludwigsburg Metropol-Express-Bahn Die derzeitigen Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien, die direkt zum Stuttgarter Hauptbahnhof verkehren, sollen zu einem Metropol-Express- Netz ausgebaut werden. Damit verbunden ist ein genereller Halbstunden- Takt sowie die Weiterführung der Linien über den Stuttgarter Hauptbahnhof hinaus (Durchmesserlinien). Der Metropol-Express soll, ähnlich der S- Bahn, zu einer Marke mit hohem Wiedererkennungswert ausgestaltet werden. Seine volle Entfaltung wird das Konzept zwar erst mit der Verwirklichung von Stuttgart 21 finden, doch ist im Rahmen der geplanten Wettbewerbsverfahren des Landes Baden-Württemberg zur Vergabe der Regionalzugverkehre bereits mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen. Im Landkreis Ludwigsburg müssen die Regionalzüge der heutigen Linien R4 ( Frankenbahn Stuttgart - Heilbronn - Würzburg/Mannheim) und R5 ( Residenzbahn Stuttgart - Pforzheim - Karlsruhe) in das Konzept einbezogen werden. Für den Landkreis Ludwigsburg sind dabei vor allem auch die geplanten Durchbindungen zum Flughafen Stuttgart und nach Reutlingen

299 292 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) und Tübingen interessant - Ziele, die heute nur mit Umstieg zu erreichen sind. Mit der Umsetzung des Metro-Express-Konzepts sind dann auch die Zeitlagen der Busverkehre an den Regionalzughalten zu überprüfen und ggf. anzupassen Regionales Verkehrsmanagement Da der Mobilitätsbedarf der Bevölkerung einerseits weiter wächst, die Erweiterungsmöglichkeiten der Infrastruktur sowohl im ÖPNV als auch im MIV aber zunehmend an die Grenzen der Finanzierbarkeit stoßen, sollen die Verkehrswege künftig effizienter genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben der Förderung von ressourcenschonendem Mobilitätsverhalten (z.b. Mitfahrgelegenheiten, betriebliches Mobilitätsmanagement, Fußwege- und Radverkehrsberatung etc.) auch intermodale Verknüpfungen (siehe Kap ) und verkehrslenkende Maßnahmen vorangetrieben werden. Auch die regional abgestimmte Verkehrsentwicklung unter dem Dach des Verbands Region Stuttgart soll stärker auf den Aspekt Intermodalität abgestellt werden Elektromobilität Um den Ausstoß von Feinstaub und CO2-Emissionen und die dadurch entstehenden Belastungen für Mensch und Umwelt möglichst zu begrenzen, strebt der Landkreis eine Ausweitung der Elektromobilität an. Der öffentliche Nahverkehr und mit ihm kooperierende Verkehrsarten können davon nicht ausgenommen werden, sondern sollten die Entwicklung vorbildhaft flankieren. Nachdem Busse mit reinem Elektroantrieb derzeit jedoch nur für eher spezielle Einsatzbereiche am Markt verfügbar sind, kann zumindest der Einsatz von Hybridbussen im Bereich der Stadtverkehre zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Da mit individuellen Anschlussverkehrsmitteln in der Regel nur kurze Entfernungen zurückgelegt werden, erscheint auch für diese Angebote ein vollelektrischer Antrieb möglich und empfehlenswert. Mit dem vorhandenen elektrischen Carsharing-

300 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 293 System in den Städten Böblingen, Esslingen, Sindelfingen und Stuttgart besteht hier bereits ein Ansatz, der auch auf Städte im Landkreis Ludwigsburg ausgedehnt werden könnte. Gleiches gilt für den modellhaften ebike-verleih in Bietigheim-Bissingen. 7.3 Anpassung an den veränderten Rechtsrahmen Eine weitere wichtige Aufgabe für das laufende Jahrzehnt ist die Umstellung der vertraglichen Vereinbarungen der öffentlichen Hand mit den Verkehrsunternehmen auf den Rechtsrahmen, der inzwischen durch die seit Dezember 2009 gültige EU-Verordnung 1370/2007 und das zum Jahresbeginn 2013 novellierte PBefG vorgegeben wird. Nach diesem Rechtsrahmen ist eine Fortführung der Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen, über die bisher die Anwendung des Verbundtarifs und - bedarfsweise - die Zubestellung von Verkehrsleistungen geregelt wird, über Dezember 2019 hinaus nicht möglich. Die bisherige Vertragskonstruktion mit dem Charakter eines Brutto-Vertrages wird vielmehr durch differenzierte vertragliche Regelungen abgelöst werden müssen, die sich am Umfang der Betriebsleistungen im jeweiligen Teilnetz und dem Grad der Kostendeckung durch Fahrgeldeinnahmen und Fahrgeldersatzleistungen zu orientieren haben. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Instrument der Allgemeinen Vorschrift, mit dem Fahrgeldersatzleistungen und ggf. weitere Zuschüsse der öffentlichen Hand nach allgemein gültigen Regelungen unternehmensunabhängig berechnet und ausgezahlt werden können. Einigen dieser künftigen Vertragsvarianten ist zwingend ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vorzuschalten. Auf der Basis des neuen Rechtsrahmens ergeben sich die nachfolgend skizzierten Vergabe- und Vertragsoptionen. Bezugsbasis ist dabei immer das vom Aufgabenträger via Nahverkehrsplan und Vorabbekanntmachung geforderte Verkehrsangebot. 1. Fahrgeldeinnahmen und Leistungen aus Allgemeinen Vorschriften reichen zur Finanzierung des Verkehrsangebots aus.

301 294 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) EU-Verordnung und Vergaberecht kommen nicht zur Anwendung. Unternehmen stellt Antrag auf Liniengenehmigung (wie bisher). Beantragen mehrere Unternehmen die Liniengenehmigung > Genehmigungswettbewerb (wie bisher). Im Wettbewerb ggf. verbindliche Zusicherung besonderer Leistungen notwendig. Das siegreiche Unternehmen erhält die Liniengenehmigung und beantragt die Auszahlung der zustehenden Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Leistungen aus den allgemeinen Vorschriften, ein expliziter Vertragsschluss mit dem Aufgabenträger ist nicht erforderlich. 2. Fahrgeldeinnahmen und Leistungen aus Allgemeinen Vorschriften decken mindestens die Hälfte des Aufwands für das Verkehrsangebot. Es kommt die EU-Verordnung zur Anwendung. In einem wettbewerblichen Verfahren wird der Anbieter ausgewählt, der den geringsten Zuschuss benötigt. Beim Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte gemäß EU- Verordnung kann der Aufgabenträger das Unternehmen selbst auswählen (Direktvergabe). Das siegreiche Unternehmen beantragt die Liniengenehmigung, die Auszahlung der zustehenden Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Leistungen aus den allgemeinen Vorschriften und erhält vom Aufgabenträger einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) im Sinne einer Dienstleistungskonzession. 3. Fahrgeldeinnahmen und Leistungen aus Allgemeinen Vorschriften decken weniger als die Hälfte des Aufwands für das Verkehrsangebot. Es kommt das Vergaberecht zur Anwendung.

302 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 295 Der Aufgabenträger führt eine europaweite Ausschreibung nach VOL/A durch. Das siegreiche Unternehmen beantragt die Liniengenehmigung, die Auszahlung der zustehenden Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Leistungen aus den allgemeinen Vorschriften und erhält vom Aufgabenträger einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA). Der Auftrag kann als Bruttovertrag gestaltet werden, in diesem Fall werden Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichsleistungen den Zahlungen des Bestellers gegengerechnet oder gleich an den Aufgabenträger abgetreten. Diese Vergabe- und Vertragsoptionen gelten für den Fall, dass die Verkehrsleistung durch Privatunternehmen erbracht werden soll. Grundsätzlich billigt die EU-Verordnung jedoch allen Aufgabenträgern das Recht zu, Verkehrsleistungen durch ein eigenes Verkehrsunternehmen auch selbst erstellen zu lassen. Dies wird vom Landkreis Ludwigsburg jedoch nicht beabsichtigt. Die Einführung von Vergabeverfahren und die Umstellung der Verträge stellt in organisatorischer und finanzieller Hinsicht eine gewaltige Herausforderung für den Landkreis dar, deren Folgen in ihrer Gesamtheit nur schwer prognostiziert werden können. Aber auch die Verkehrsunternehmen werden bei diesem Übergang Neuland betreten müssen, in dem sie wirtschaftliche Risiken unter den Bedingungen des Verbundtarifs über längere Zeiträume hinweg abschätzen müssen. Im Grundsatz ist der Landkreis Ludwigsburg sehr daran interessiert, die vielfach bewährte Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im Landkreis auch unter den neuen Randbedingungen fortzusetzen. Er erwartet dabei allerdings auch ein konstruktives Mitwirken der Unternehmen. Nur dann wird es möglich sein, die Übergangsphase ohne größere Verwerfungen im Verkehrsangebot, in der Unternehmerlandschaft wie auch bei der Finanzierung zu meistern.

303 Nahverkehrsplan für den Landkreis Ludwigsburg 2. Fortschreibung April 2015 (mit einschließlich den vom Kreistag am 21. Juli 2017 beschlossenen Änderungen) Anhang: Prüfung der Umweltauswirkungen des Nahverkehrsplans des Landkreises Ludwigsburg (2. Fortschreibung)

304 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen 1 2 Kurzdarstellung des Nahverkehrsplans (NVPs) 2 3 Maßnahmenoptionen aus dem NVP 3 4 Schutzgüter und relevante Umweltthemen 5 5 Umweltrelevanz der Maßnahmenvorschläge des NVP 7 6 Zusammenfassung 10

305 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang - 1 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 Vorbemerkungen Aus Artikel 2 Buchst. a und Artikel 3 Abs. 2 Buchst. a der EU-Richtlinie 2001/42/EG 1 in Verbindung mit 14b Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 2 ergibt sich im Grundsatz die Verpflichtung, Maßnahmenvorschläge eines Nahverkehrsplans einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Die Durchführung einer solchen Prüfung ist gemäß 14b Abs. 2 UVPG jedoch nur für solche Maßnahmenvorschläge erforderlich, die für Vorhaben einen Rahmen setzen und bei denen eine Vorprüfung im Einzelfall voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen erwarten lässt. Bezogen auf die möglichen Inhalte des Nahverkehrsplans trifft dies ausschließlich auf Maßnahmen im Bereich des Schienenverkehrs nach UVPG Anlage 1 Nr. 14.7, 14.8, und zu. Mit dem Instrument der Strategischen Umweltprüfung wird das Ziel verfolgt, Planungsansätzen von Beginn an ihre möglichen Auswirkungen auf die Umwelt gegenüberzustellen. Die Güte der Umweltprüfung muss dabei die Planungstiefe nicht übersteigen und kann sich also bei groben Trassierungsüberlegungen auch auf einem sehr überschlägigen Niveau auf der Basis aus dem Stand verfügbarer Umweltdaten bewegen. Eine projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines Bebauungsplan- oder eines Planfeststellungsverfahrens kann durch eine Strategische Umweltprüfung nicht ersetzt werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, können allerdings bei einem Projekt die Prüfung einzelner Umweltaspekte auf andere Planungsverfahren (Regionalplanung, Flächennutzungsplanung) verschoben oder ggf. bereits vorliegende Prüfungsergebnisse von dort übernommen werden. 1 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001, ABl. L 197 vom 21. Juli Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S.1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)

306 Anhang - 2 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 2 Kurzdarstellung des Nahverkehrsplans Als gesetzlicher Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr ist der Landkreis Ludwigsburg verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen ( 11 Abs. 1 ÖPNVG-BW). Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Ludwigsburg. Gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes enthält er eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV, eine Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse), eine Abschätzung der Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten Verkehr [IV + ÖV] (Verkehrsprognose), Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV sowie Aussagen über zeitliche Vorgaben und Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Nahverkehrsplan ist planerisch auf einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren angelegt. Alle 5 Jahre sieht das Gesetz eine Überprüfung und ggf. Fortschreibung des Plans vor. Für die Erstellung und Fortschreibung ist ein auf die betroffenen Institutionen (u. a. Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen) beschränktes Beteiligungsverfahren durchzuführen. Nach dessen Abschluss und Auswertung wird der Nahverkehrsplan vom Kreistag beschlossen. Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch seine Berücksichtigung im deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Über diesen Wirkmechanismus werden Liniengenehmigungen der Verkehrsunternehmen beeinflusst und Planfeststellungsverfahren für Ausbaumaßnahmen im Stadt- oder Straßenbahnnetz flankiert. Darüber hinaus werden auf der Grundlage des Nahverkehrsplans Veränderungen

307 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang - 3 im Verkehrsangebot mit den Verkehrsunternehmen vereinbart. Insoweit kann der Nahverkehrsplan tatsächlich als rahmensetzend im Sinne der EU-Richtlinie 2001/42/EG betrachtet werden. Maßnahmenvorschläge, die sich an Straßenbaulastträger oder Kommunalverwaltungen richten, haben demgegenüber ausschließlich Empfehlungscharakter. 3 Maßnahmenoptionen aus dem Nahverkehrsplan Mit dem Nahverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, im Sinne der Daseinsvorsorge die Mobilität aller Bürger zu sichern. Hierfür sollen in vergleichbaren Räumen auch vergleichbare Beförderungsangebote vorgehalten werden, wobei unter Berücksichtigung unterschiedlicher Nachfrageniveaus eine Definition von Mindeststandards hinsichtlich der Bedienungsqualitäten erfolgt. Im Hinblick auf das parallele Ziel, möglichst viele Fahrten des Individualverkehrs auf den ÖPNV zu verlagern, werden darüber hinaus über die Mindeststandards hinausgehende Angebote auf aufkommensstarken Relationen abgesichert oder ggf. neu angestrebt. Soweit aus dem in den Nahverkehrsplan integrierten Soll-Ist-Vergleich ein Handlungsbedarf bezüglich des Verkehrsangebots abgeleitet wird, enthält der Plan Maßnahmenvorschläge zur Erreichung des Sollzustands. Zusätzlich sind in den Plan auch Vorschläge aufgenommen, die die heutige Verkehrsabwicklung erleichtern können, das bestehende Angebot attraktiver machen oder dem Abbau von Barrieren dienen. Diese in Kapitel 5 (Bewertung) zusammengestellten Maßnahmenvorschläge des Nahverkehrsplans beziehen sich entweder auf das Fahrtenangebot (betriebliche Maßnahmen) oder auf die von den Verkehrsmitteln genutzte Infrastruktur (bauliche Maßnahmen) oder beides. Im Einzelnen können hier folgende Maßnahmentypen auftreten: Betriebliche Maßnahmen Einsatz von Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen Verschiebung von Fahrten

308 Anhang - 4 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Einlegen zusätzlicher Fahrten Ausweitung von Betriebszeiten Änderung von Linienwegen Verlängerung von Linien Einrichtung neuer Buslinien Bauliche Maßnahmen Umbau oder Verschiebung bestehender Bushaltestellen Verbesserung von Haltestellenzugangswegen Einrichtung neuer Bushaltestellen Umbau von Knotenpunkten Anlegen von Busspuren Beeinflussung von Signalanlagen durch den ÖPNV Umbau von Bahnhaltepunkten Neubau von Bahnhaltepunkten Umbau von Bahnstrecken Neubau von Bahnstrecken Prinzipiell sind im Rahmen von Nahverkehrsplänen auch Vorschläge zur Weiterentwicklung der Beförderungstarife möglich. Aufgrund des verbindlichen VVS-Gemeinschaftstarifs für alle Linienverkehre und der Einbindung der Aufgabenträger als Gesellschafter in die Verbundorganisation bestehen für tarifliche Zielsetzungen zentrale Abstimmungsprozesse außerhalb der Nahverkehrspläne. Die NVP-Entwürfe im Verbundgebiet enthalten deshalb keine diesbezüglichen Änderungsvorschläge.

309 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang Schutzgüter und relevante Umweltthemen Die Umweltwirkungen von Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs beschränken sich in der Regel auf die Aspekte Lärm, Emissionen und Flächeninanspruchnahme. Im Detail ergeben sich deshalb für die Schutzgüter gemäß Anhang I der EU-Richtlinie 2001/42/EG die in Tabelle 1 dargestellten Umweltthemen und die zugehörigen Indikatoren.

310 Anhang - 6 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Tabelle 1 Schutzgüter Umweltaspekte Indikatoren Bevölkerung, Gesundheit des Menschen Fauna, Flora, Biologische Vielfalt Freiflächen Straßenverkehrslärm Schienenverkehrslärm Luftverschmutzung FFH-Gebiete Naturschutzgebiete Vogelschutzgebiete Naturdenkmale Wald Biotope Ausgleichsflächen Flächenbedarf Lärmentwicklung Entwicklung der Emissionen CO, NOx, Feinstaub Flächenbedarf Flächenbedarf Flächenbedarf Flächenbedarf Flächenbedarf Flächenbedarf Flächenbedarf Boden Neuversiegelung Flächenbedarf, Versiegelungsgrad Produktionsfunktion Flächenbedarf, Ertragspotenzial Bodenschätze Flächenbedarf, Vorkommen Altlasten Standorte, Art der Ablagerungen Wasser Quellen Standort Fließgewässer, stehende Gewässer Wasserschutzgebiete Überschwemmungsgebiete Standort, Notwendige Eingriffe Flächenbedarf Flächenbedarf Luft, Klima Luftverschmutzung (s. o.),klimarelevante Emissionen Klimarelevante Emissionen CH4 Landschaft Landschaftsschutzgebiet Flächenbedarf Entwicklung der Emissionen CO, NOx, Feinstaub (s. o.) Entwicklung der Emissionen CO2, Landschaftspark Flächenbedarf Kultur- und Sachgüter Baudenkmale Standort Bodendenkmale Ausgrabungsstätten Kulturhistorische Landschaftselemente Standort Standort Standort, Flächenbedarf, Notwendige Eingriffe

311 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang Umweltrelevanz der Maßnahmenvorschläge des NVP Um die Zielsetzungen für das öffentliche Verkehrsangebot zu erreichen, enthält der Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg zahlreiche einzelne Maßnahmenvorschläge sowie ein Bündel von detaillierten Anforderungen an die Verkehrsunternehmen. Die rahmensetzende Wirkung des Nahverkehrsplans ist dabei je nach Typus des Vorschlags unterschiedlich. Gleiches gilt für deren Umweltrelevanz. Im Folgenden (Tabelle 2) werden deshalb für die einzelnen Maßnahmen die Umweltauswirkungen beleuchtet sowie die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung der Umweltauswirkungen auf der Basis der aktuellen Gesetzeslage dargestellt. Da gleiche Typen von Maßnahmen auch vergleichbare Auswirkungen auf die Umwelt nach sich ziehen, werden diese dabei zweckmäßigerweise gruppenweise betrachtet. Die dargestellte Beurteilung entspricht dabei der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 14b Abs. 4 UVPG. Tabelle 2 Maßnahme/ Maßnahmentypus Anforderungen an die Fahrzeugausstattung (siehe Kapitel 6.2 Rahmenvorgaben) Einrichtung neuer Bus-/Ruftaxi-Linien Linie 625 (Ditzingen Bahnhof Süd Thalesplatz), Linie 646 (Kirchheim(N Abstatt), RT Lembach - Großbottwar Auswirkungen auf die Umwelt Verbesserte Komfortausstattungen (insb. Klimaanlage) führen tendenziell zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs und der damit verbunden Emissionen. Durch die absehbare Fortentwicklung der Fahrzeugantriebe werden allerdings auch deutliche Verbrauchsreduzierungen erwartet. In der Summe ergeben sich deshalb keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Zusätzliche Busfahrten erhöhen den Energieverbrauch und verursachen zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen. Der Energieverbrauch wird jedoch durch nachfrageorientierte Angebotsgestaltung (Angebotsdichte und -form, Transportgefäß) minimiert, außerdem wird die Substitution von IV-Fahrten erwartet. Zudem sind im Verhältnis zur vorhandenen Grundbelastung die zusätzlichen Emissionen minimal. Erhebliche Umweltauswirkungen bzw. SUP-Pflicht nein nein

312 Anhang - 8 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Umstrukturierung von Fahrplänen bestehender Bus- und Bahnlinien Linien 571 (Bannhalde) Angebotsverdichtungen bei bestehenden Buslinien Linien 98, 402, 403, 412, 413, 443, 451, 459, 456, 460, 463, 501, 502, 503, 532, 533, 536, 560, 567, 568, 571, 574, 576, 590, 592, 620, 624 Änderung/Verlängerung des Linienwegs von bestehenden Buslinien Linien 456, 595, 624 Einrichtung neuer Bushaltestellen in Eberdingen, Erligheim, Freiberg/N, Hochdorf, Ingersheim, Sachsenheim, Vaihingen/E Beeinflussung von Signalanlagen durch den ÖPNV zwischen Murr und Marbach (am Abzweig Benningen) Die Umstrukturierungen sollen im Prinzip aufwandsneutral und damit ohne Zusatzbelastungen erfolgen. Energieverbrauchsund emissionsrelevante Mehrleistungen entstehen allenfalls in geringem Umfang. Zusätzliche Bus- oder Taxifahrten erhöhen den Energieverbrauch und verursachen zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen. Der Energieverbrauch wird jedoch durch nachfrageorientierte Angebotsgestaltung (Angebotsdichte und -form, Transportgefäß) minimiert, außerdem wird die Substitution von IV-Fahrten erwartet. Zudem sind im Verhältnis zur vorhandenen Grundbelastung die zusätzlichen Emissionen minimal. Soweit Eingriffe in die Linienwege mit Mehrleistungen verbunden sind, erhöht sich der Energieverbrauch und entstehen zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen. Der Energiemehrverbrauch wird jedoch durch nachfrageorientierte Angebotsgestaltung (Angebotsdichte und -form, Transportgefäß) minimiert, außerdem wird die Substitution von IV-Fahrten erwartet. Im Verhältnis zur vorhandenen Grundbelastung sind die zusätzlichen Emissionen zudem gering. Für die Anlage neuer Bushaltestellen müssen fallweise zusätzliche Flächen versiegelt werden. Diese haben jedoch nur einen geringen Umfang. Zudem handelt es sich in der Regel um Standorte innerhalb von Siedlungsbereichen, so dass keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Die Beeinflussung von Signalanlagen erfolgt üblicherweise durch technische Anlagen im bestehenden Straßenraum. Zusätzliche Flächen werden in der Regel nicht in Anspruch genommen. Durch eine intelligente Verkehrssteuerung lassen sich überdies zusätzliche Wartezeiten für den Individualverkehr weitestgehend vermeiden, so dass auch mit zusätzlichen Emissionen nicht zu rechnen ist. Durch einen attraktiveren ÖPNV können zudem IV- Fahrten substituiert werden. Insgesamt entstehen deshalb keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt. nein nein nein nein (Der NVP ist hier auch nicht rahmensetzend.) nein (Der NVP ist hier auch nicht rahmensetzend.)

313 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) Anhang - 9 Anlage einer Busspur am Ortseingang von Bietigheim, zwischen Murr und Marbach/N, zwischen Schwieberdingen und Zuffenhausen Die Busspur wäre direkt entlang der vorhandenen L1107 anzulegen. Hierfür müssen zusätzliche Flächen versiegelt und ggf. straßenbegleitender Bewuchs entfernt werden. Die Länge der benötigten Fahrbahn dürfte sich jedoch auf wenige 100 m beschränken, so dass gegenüber einem Straßenneubau nur vergleichsweise wenige Flächen in Anspruch genommen werden. Diese Flächen sind durch die vorhandene Straße zudem mit Immissionen vorbelastet. Die mit der Busspur zwingend einhergehende Pförtnerung des Individualverkehrs wirkt zudem dämpfend auf das IV-Verkehrsaufkommens und kann die verkehrsbedingten Emissionen absenken. Nennenswerte Nachteile für die Umwelt werden von der Maßnahme deshalb nicht erwartet. nein (Der NVP ist hier auch nicht rahmensetzend.) Aufgrund der Ergebnisse der Vorprüfung der Einzelfälle wird die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung nicht für erforderlich erachtet.

314 Anhang - 10 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) 6 Zusammenfassung Der Nahverkehrsplan setzt aufgrund seiner Verankerung im PBefG vorrangig für solche Maßnahmen einen Rahmen im Sinne des UVPG, die ein Genehmigungsverfahren auf der Basis des PBefG durchlaufen müssen. Für Maßnahmenvorschläge außerhalb des PBefG kann dies zudem für solche Vorhaben unterstellt werden, die in der Trägerschaft des Landkreises umzusetzen sind (programmatische Festlegung). Der Vollständigkeit halber sind jedoch alle Arten von Maßnahmenvorschlägen aus dem Kapitel 6 des NVP hinsichtlich der Umweltauswirkungen betrachtet worden. Die hierbei durchgeführten Vorprüfungen der Einzelfälle zeigen allerdings, dass von den Maßnahmenvorschlägen des aktuellen Entwurfs zum Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg in keinem Fall erhebliche, nachteilige Wirkungen für die Umwelt zu erwarten sind. Eine vertiefende Betrachtung der Umweltfolgen einzelner Vorhaben im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung kann deshalb entfallen.

315 Nahverkehrsplan für den Landkreis Ludwigsburg 2. Fortschreibung April 2015 (mit einschließlich den vom Kreistag am 21. Juli 2017 beschlossenen Änderungen) Anlagen Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg

316 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg (2. Fortschreibung) I Verzeichnis der Anlagen Anlage 2.1 Einwohner in den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg (Quelle: Statistisches Landesamt) Anlage 2.2 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer im Landkreis Ludwigsburg (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Anlage 2.3 Schülerzahlen in den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg (Schuljahr 2011/2012; Quelle: Statistisches Landesamt) Anlage 2.4 P+R und B+R im Landkreis Ludwigsburg (Stand: Juni 2013) Anlage 2.5 Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Bietigheim/Besigheim Anlage 2.6 Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim Anlage 2.7 Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Vaihingen/Enz Anlage 2.8 Einzugsbereiche der Haltestellen im Bereich Strohgäu Anlage 4.1 Hinweise zur baulichen Gestaltung von Bushaltestellen Anlage 4.2 Mindestbedienung Strukturanforderung (Tabelle) Anlage 4.3 Bündel 1: Verkehrsraum Korntal (Karte) Anlage 4.4 Bündel 2: Verkehrsraum Stromberg (Karte) Anlage 4.5 Bündel 3: Verkehrsraum Gerlingen (Karte) Anlage 4.6 Bündel 4: Verkehrsraum Ditzingen (Karte) Anlage 4.7 Bündel 5: Verkehrsraum Bietigheim (Karte) Anlage 4.8 Bündel 6: Verkehrsraum Marbach (N) (Karte) Anlage 4.9 Bündel 7: Verkehrsraum Ludwigsburg (Karte) Anlage 4.10 Bündel 8: Verkehrsraum Neckartal (Karte) Anlage 4.11 Bündel 9: Verkehrsraum Remseck (Karte) Anlage 4.12 Bündel 10: Verkehrsraum Eberdingen (Karte) Anlage 4.13 Bündel 11: Verkehrsraum Vaihingen (E) - Feuerbach (Karte) Anlage 4.14 Bündel 12: Verkehrsraum Vaihingen (E) - Oberriexingen (Karte) Anlage 4.15 Bündel 13: Verkehrsraum Strohgäu Ost (Karte) Anlage 5.1 Analyse der Beförderungszeiten und Betrachtung der Beförderungsgeschwindigkeiten (Mo - Fr an Schultagen) Anlage 5.2 Analyse der Beförderungszeiten und Betrachtung der Beförderungsgeschwindigkeiten (Mo - Fr an Ferientagen) Anlage 5.3 Analyse der Beförderungszeiten und Betrachtung der Beförderungsgeschwindigkeiten (an Samstagen) Anlage 5.4 Analyse der Beförderungszeiten und Betrachtung der Beförderungsgeschwindigkeiten (an Sonn- und Feiertagen)

317 Anlage 2.1 Einwohner in den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg (Quelle: Statistisches Landesamt) Kommune Dichte 2012 (EW/km²) Besigheim Bietigheim-Bissingen Bönnigheim Erligheim Freudental Gemmrigheim Hessigheim Ingersheim Kirchheim (N) Löchgau Mundelsheim Sachsenheim Tamm Walheim Mittelbereich Bietigheim/Besigheim Affalterbach Asperg Benningen (N) Erdmannhausen Freiberg (N) Großbottwar Hemmingen Kornwestheim Ludwigsburg Marbach (N) Markgröningen Möglingen Murr Oberstenfeld Pleidelsheim Remseck (N) Schwieberdingen Steinheim (M) Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim Eberdingen Oberriexingen Sersheim Vaihingen (E) Mittelbereich Vaihingen (E) Ditzingen Gerlingen Korntal-Münchingen Bereich Strohgäu Landkreis Ludwigsburg

318 Anlage 2.2 Versicherungspflichtig Beschäftigte in den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Zahlen immer 31. März des jeweiligen Jahres) Kommune Besigheim Bietigheim-Bissingen Bönnigheim Erligheim Freudental Gemmrigheim Hessigheim Ingersheim Kirchheim (N) Löchgau Mundelsheim Sachsenheim Tamm Walheim Mittelbereich Bietigheim/Besigheim Affalterbach Asperg Benningen (N) Erdmannhausen Freiberg (N) Großbottwar Hemmingen Kornwestheim Ludwigsburg Marbach (N) Markgröningen Möglingen Murr Oberstenfeld Pleidelsheim Remseck (N) Schwieberdingen Steinheim (M) Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim Eberdingen Oberriexingen Sersheim Vaihingen (E) Mittelbereich Vaihingen (E) Ditzingen Gerlingen Korntal-Münchingen Bereich Strohgäu Landkreis Ludwigsburg

319 Anlage 2.3 Schülerzahlen in den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg (Schuljahr 2011/2012) (Quelle: Statistisches Landesamt) Kommune Grundschule Haupt- und Werkrealschule Realschule Gymnasium Sonderschule(n) Summe allgemeinbildende Schulen Berufsschule 1 Besigheim Bietigheim-Bissingen Bönnigheim Erligheim Freudental Gemmrigheim Hessigheim Ingersheim Kirchheim (N) Löchgau Mundelsheim Sachsenheim Tamm Walheim MB Bietigheim/ Besigheim Affalterbach Asperg Benningen (N) Erdmannhausen Freiberg (N) Großbottwar Hemmingen Kornwestheim Ludwigsburg Marbach (N) Markgröningen Möglingen Murr Oberstenfeld Pleidelsheim Remseck (N) Schwieberdingen Steinheim (M) MB Ludwigsburg/ Kornwestheim Eberdingen Oberriexingen Sersheim Vaihingen (E) MB Vaihingen (E) Ditzingen Gerlingen Korntal-Münchingen Bereich Strohgäu LKr Ludwigsburg Öffentliche Berufsschulen

320 Anlage 2.4 P+R und B+R im Landkreis Ludwigsburg (Stand: Juni 2013) Stationen PKW Fahrräder Stellplatzangebot Belegungsgrad Stellplatzangebot Belegungsgrad Boxen gesamt davon überdacht Stationen an den S-Bahn-Linien S4 / S5 Kornwestheim % % 0 Ludwigsburg % % 76 Stationen an der S-Bahn-Linie S4 Favoritepark % % 20 Freiberg (N) % % 10 Benningen belegt % 0 Marbach (N) % % 0 Erdmannhausen % 6 0 0% 0 Stationen an der S-Bahn-Linie S5 Asperg 2 99 belegt % 10 Tamm % % 0 Bietigheim % % 44 Stationen an der S-Bahn-Linie S6 Korntal % belegt 14 Ditzingen % % 25 Summe S-Bahn DB-Stationen an der Regionalbahn-Linie R4 Besigheim % % 0 Walheim 2 28 belegt % 0 Kirchheim (N) % % 0 DB-Stationen an der Regionalbahn-Linie R5 Ellental % % 0 Sachsenheim belegt % 0 Sersheim % % 0 Vaihingen (E) belegt % 113 Summe Regionalbahn-Linien Stationen an der Regionalbahn-Linie R61 (Strohgäubahn) Korntal Gymnasium Münchingen Rührberg % % 0 Münchingen 1 10 belegt % 0 Schwieberdingen % % 0 Hemmingen % 0 Heimerdingen Summe R Stationen an der Stadtbahn-Linie U6 Gerlingen Gerlingen Siedlung Gerlingen Breitwiesen Stationen an der Stadtbahn-Linie U14 Aldingen Hornbach % 1 0 0% 0 Aldingen Mühle Aldingen Brückenstraße Neckargröningen Remseck Summe Stadtbahn-Linien Summe Landkreis Gebührenpflichtige PKW-Stellplätze 2 Gebührenfreie PKW-Stellplätze

321 Lauffen (N) Pfaffenhofen Anlage 2.5 Meimsheim Frauenzimmern Zaberfeld Schozach Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg Ilsfeld Güglingen bronn Botenheim Weiler a.d. Zaber Neckarwestheim Kirchheim (N) Cleebronn Eibensbach Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Bietigheim/Besigheim Winzerhausen Hohenstein Tripsdrill Auen Bönnigheim Gemmrigheim Ochsenbach Hofen Häfnerhaslach Ottmarsheim Spielberg Schienenhaltestellen: Erligheim Walheim Hohenhaslach Löchgau Freudental 1000 m / 800 m Besigheim Schützingen Mundelsheim Hessigheim Gündelbach Höpfigheim Horrheim Husarenhof Klein- Steinheim (M) Ingersheim Klein- Bushaltestellen: Murr Bietigheim Ensingen Sersheim Sachsenheim Metterzimmern Pleidelsheim Groß- Illingen 500 m Groß- BIETIGHEIMBISSINGEN Kleinglattbach MARBACH (N) Untermberg usen Benningen (N) Buch VAIHINGEN (E) Bissingen Roßwag Unterriexingen Oberriexingen Hohenstange Freiberg (N) Es sind nur Haltestellen mit mindestens 11 Abfahrten pro Tag (Mo. bis Fr.) dargestellt. Hörnle Tamm glattbach Enzweihingen Eglosheim Markgröningen Aurich Asperg Hoheneck Neckarweihingen Favoritepark Poppenweiler Pulverdingen März 2014 Oßweil Riet Hardthof Nußdorf

322 Ilsfeld lingen Botenheim Anlage 2.6 Auenstein Großhöchberg Neckarwestheim Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg Prevorst Kirchheim (N) Cleebronn Spiegelberg Hüttlen Hohenstein Tripsdrill Beilstein * Gronau Bönnigheim Nassach Jux Kurzach Gemmrigheim Dauernberg Winzerhausen Hofen Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Ludwigsburg/ Kornwestheim Oberstenfeld Ottmarsheim Spielberg Erligheim Walheim Hof und Lembach Hohenhaslach Löchgau Freudental Sie Besigheim Mundelsheim Hessigheim Großbottwar Allmersbach a. W. Reichenberg Schienenhaltestellen: Rietenau Oppenweiler Kleinaspach Höpfigheim Kleinbottwar Aspach rrheim Husarenhof Klein m / 800 m Steinheim (M) Strümpfelbach Ingersheim Klein- Großaspach Murr Bietigheim Sersheim Sachsenheim Metterzimmern Pleidelsheim GroßRielingshausen Groß- BIETIGHEIMBISSINGEN Zwingelhausen Kirchberg (M) MARBACH (N) Untermberg Sachsenweiler Unterschöntal Erdmannhausen Oberschöntal Benningen (N) Buch Bushaltestellen: BACKNANG Bissingen Unterriexingen Oberriexingen Burgstall (M) Hohenstange Maubach Freiberg (N) 500 mheiningen Birkhau Erbstetten Hörnle Weissac i.t. Burgstetten Tamm Wolfsölden Affalterbach n Eglosheim Markgröningen Asperg Neckarweihingen Hoheneck Waldrems Favoritepark Poppenweiler Nellmersbach Weiler zum Stein Pulverdingen Allmersbach i. T. Hochdorf Oßweil Hertmannsweiler Leutenbach Hardthof Hochberg Bittenfeld WINNENDEN Hochdorf Möglingen Pflugfelden Grünbühl Neckargröningen LUDWIGSBURG Baach Remseck (N) Bürg Höfen Schwaikheim Schwieberdingen Öschelbr Es sind nur Haltestellen mit mindestens 11 Abfahrten pro Tag (Mo. bis Fr.) dargestellt. Rettersb Pattonville Hemmingen Birkmannsweiler Neckarrems Berglen Hohenacker Aldingen Münchingen Neustadt Kornwestheim Schöckingen Kallenberg Hanweiler Hegnach Rührberg Stammheim Mönchfeld Mühlhausen Hirschlanden Ödernhardt Breuningsweiler März 2014 Korb Oeffingen Lehnenberg Zazenhausen KorntalMünchingen Bretzenacker Schelmenholz Steinach WAIBLINGEN Kottwe

323 Zaisersweiher Schützingen Anlage 2.7 Nahverkehrsplan Landkreis Ludwigsburg Gündelbach Schmie Lienzingen Horrheim Einzugsbereiche der Haltestellen im Mittelbereich Vaihingen/Enz Klein- B Ensingen Sersheim Sachsenheim Metterzimmern Illingen Schienenhaltestellen: MÜHLACKER Groß- BIETIGHEIM 1000 m / 800 mbissingen Kleinglattbach Untermberg Mühlhausen (E) Lomersheim VAIHINGEN (E) Dürrmenz Bissingen Roßwag Unterriexingen Oberriexingen Bushaltestellen: Tamm 500 m Großglattbach Enzweihingen Markgröningen Aurich Pinache Pulverdingen Wiernsheim Serres Riet Hardthof Es sind nur Haltestellen mit mindestens 11 Abfahrten pro Tag (Mo. bis Fr.) dargestellt. Nußdorf Hochdorf Iptingen Eberdingen Schwieberdingen Hemmingen März 2014

324 Nußdorf Anlage 2.8 Hochdorf Möglingen Nahverkehrsplan LUDW Landkreis Ludwigsburg Pflugfelden Eberdingen Schwieberdingen Hemmingen Einzugsbereiche der Haltestellen im Bereich Strohgäu Münchingen Heimerdingen Schienenhaltestellen: h Schöckingen Kallenberg Rührberg Stammheim 1000 m / 800 m Zazenh KorntalMünchingen Hirschlanden Zuffenhausen Korntal Rot Bushaltestellen: Ditzingen Höfingen Weilimdorf Feuerbach Gebersheim 500 m Rutesheim Hausen LEONBERG Gerlingen Wolfbusch Giebel Bergheim STUTTGART Es sind nur Haltestellen mit mindestens 11 Abfahrten pro Tag (Mo. bis Fr.) dargestellt. Ramtel Eltingen Botnang März 2014

325 Anlage 4.1 Hinweise zur baulichen Gestaltung von Bushaltestellen Beispielhafte Haltestellenanlage Ausreichende Breite der Warteflächen (gemäß EAÖ 2003) Berücksichtigung der Manövrierfläche von Rollstühlen und Kinderwagen bei der Anordnung der Ausstattungselemente Hochbord 18 cm Spezielle Formsteine als Bordstein (z. B. "Kasseler Bord") Gesicherte Überwege im Haltestellenbereich Taktile Bodenelemente für Sehbehinderte mit Aufmerksamkeitsfeldern, Leitstreifen und ggf. Einstiegsfeldern Wetterschutz oder Fahrgastunterstand Fahrgastinformation nach VVS-Standard Abbildung und Hinweise in Anlehnung an den Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" (Heft 54.12/2006) der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

326 Mindestbedienung Strukturanforderung Anlage 4.2

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