Fakultätsordnung. der Fakultät. Wirtschaftswissenschaften. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.
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- Ralph Rothbauer
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1 Fakultät Wirtschaftswissenschaften Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Hchschule für Technik und Wirtschaft Dresden University f Applied Sciences vm 12. April 2017 Aufgrund vn 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hchschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hchschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vm 15. Januar 2013 (SächsGVBI. S. 3), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vm 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 354), hat die Hchschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachflgend HTW Dresden genannt, diese Fakultätsrdnung als Satzung erlassen.
2 Inhaltsübersicht Präambel 1 Geltungsbereich 2 Struktur 3 Frschungsinstitut 4 Institutsdirektr Frschungsinstitut 5 Institut für besndere Aufgaben 6 Institutsdirektr Institut für besndere Aufgaben 7 Lehrgebiets-Krdinatren 8 Internatinale Abkmmen 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Bekanntmachung Anlagen Anlage 1: Studiengänge und Institute der Fakultät Wirtschaftswissenschaften Anlage 2: Aufgaben Studiendekane und Studiengangsverantwrtliche Anlage 3: Lehrgebiete Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 2
3 Präambel Die Fakultätsrdnung bestimmt die Struktur und die innere Organisatin der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der HTW Dresden. Sie regelt das Verfahren bei der Aufgabenerfüllung der Organe und Kmmissinen der Fakultät. 1 Geltungsbereich Die Fakultätsrdnung gilt für die Mitglieder der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gemäß 87 Abs. 2 SächsHFSG 2 Struktur (1) Organe der Fakultät sind der Fakultätsrat und der Dekan. (2) Die Fakultät kann auf Beschluss des Fakultätsrates Struktureinheiten in Frm vn Lehrbereichen, Frschungsinstituten swie Instituten mit besnderen Aufgaben gründen. Als Lehrbereiche werden Studiengänge, Fachrichtungen der Fachgebiete bezeichnet, die als Unterstruktur und als rganisatrische Einheit zur Wahrnehmung vn Aufgaben in Lehre und Frschung in der Fakultät eingerichtet werden können. Ein Frschungsinstitut kann eingerichtet werden, um eine zielgerichtete, intensive Frschungsarbeit auf einem speziellen Frschungsgebiet zu leisten. Die Fakultät bietet die in der Anlage 1 aufgeführten Studiengänge an und verantwrtet die drt aufgeführten Institute. Institute werden vn einem Institutsdirektr geleitet. (3) Der Fakultätsrat bestellt für alle Studiengänge gemeinsam einen Prüfungsausschuss. (4) Der Fakultätsrat wählt auf Vrschlag des Dekans jeweils eigene Studiendekane für die Bachelrstudiengänge und einen gemeinsamen Studiendekan für die Masterstudiengänge. Der Fakultätsrat bestellt im Benehmen mit der zuständigen studentischen Vertretung Studienkmmissinen für die einzelnen Bachelrstudiengänge und eine Studienkmmissin für die Masterstudiengänge. Der Fakultätsrat bestellt auf Vrschlag des Dekans Studiengangsverantwrtliche für die einzelnen Master-Studiengänge. Die Studienkmmissinen sind paritätisch besetzt und bestehen aus wenigstens 4 Persnen. Ein Studiendekan kann auch gleichzeitig Studiengangsverantwrtlicher für einen Studiengang sein. Sind vakante Stellen zu besetzen, wird das in geeigneter Weise bekannt gegeben. (5) Der Fakultätsrat bestellt auf Vrschlag des Dekans Beauftragte. Das Recht, weitere Kmmissinen einzusetzen der Beauftragte zu bestellen, bleibt unberührt. Die Mitgliedschaft in mehreren Gremien bzw. die Tätigkeit als Beauftragter für mehrere Tätigkeiten ist möglich. (6) Stellvertreter bei Abwesenheit des Dekans ist der Prdekan. Die Studiendekane sind Vrsitzende der jeweiligen Studienkmmissin und Beauftragte des Dekans zur Krdinierung der Studiengänge. Die Studiengangsverantwrtlichen sind Mitglieder der Master-Studienkmmissin. Die Aufgaben der Studiendekane und Studiengangsverantwrtlichen sind in Anlage 2 ersichtlich. Zur Absicherung des Organisatinsbetriebes können Dekan und Prdekan bei gleichzeitiger Abwesenheit Aufgabenübertragungen an Hchschullehrer vrnehmen, die nicht als Vertretung im Amt zu verstehen sind. (7) Die Versammlung der Fakultät ist die Zusammenkunft der Mitglieder der Fakultät gem. 87 Abs. 2 Nr. 1 SächsHSFG. Der Dekan beruft in der Regel einmal im Studienjahr die Versammlung der Fakultät ein um über Arbeitsergebnisse und allgemeine Angelegenheiten der Hchschule zu infrmieren. Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 3
4 3 Frschungsinstitut (1) Frschungsinstitute dienen der Zusammenarbeit zur interdisziplinären Bearbeitung vn Frschungsprjekten und zur Bildung vn Frschungsschwerpunkten. An einem Frschungsinstitut sllen mindestens 2 Prfessren tätig sein, die auch unterschiedlichen Fakultäten angehören können. (2) Mitglieder eines Frschungsinstitutes sind Prfessren der zugerdneten Berufungsgebiete swie das zugerdnete hauptberuflich an der Hchschule tätige wissenschaftliche und snstige Persnal. Dazu gehören auch Drittmittelangestellte, die unter Leitung der prjektverantwrtlichen Prfessren am Institut tätig sind. Mitglieder sind bei Entscheidungen in ihren Angelegenheiten zu hören. Sie haben das Recht, im Rahmen der Benutzungsrdnung alle Einrichtungen des Instituts zu nutzen. Die dem Frschungsinstitut angehörenden Prfessren entscheiden im Einvernehmen mit dem Dekan über die Aufnahme weiterer Prfessren als Mitglieder des Frschungsinstituts. 4 Institutsdirektr Frschungsinstitut (1) Der Institutsdirektr und sein Stellvertreter werden auf Vrschlag des Dekans vm Fakultätsrat für die Dauer vn drei Jahren bestellt. Die erneute Bestellung ist möglich. (2) Der Institutsdirektr nimmt die vm Dekan übertragenen Aufgaben zur Sicherung der Frschung in dem Frschungsgebiet wahr. Zu den übertragenen Aufgaben gehören: die Verwaltung der vm Dekan zugewiesenen Mittel, die jährliche Durchführung der Arbeitsschutzunterweisungen, die Pflege des Frschungsberichtswesens die Krdinierung des Einsatzes der wissenschaftlichen und snstigen Mitglieder des Frschungsinstituts. Die Kntrlle der Arbeitszeiterfassung und die Gewährung vn Urlaub für die Mitarbeiter des jeweiligen Frschungsinstituts kann vm Dekan an den Institutsdirektr übertragen werden. Der Institutsdirektr krdiniert die Frschungs- und Entwicklungsaufgaben des Instituts. Er ist verantwrtlich für die Entwicklung vn Strategien und für die Ausarbeitung eines Jahresplans. Er überwacht und unterstützt das Einwerben vn Drittmitteln. Die Themenleiter tragen die fachliche Verantwrtung für ihre Prjekte. 5 Institut für besndere Aufgaben (1) Institute für besndere Aufgaben nehmen Snderaufgaben für einzelne Fakultäten - der auch fakultätsübergreifend war. (2) Mitglieder eines Institutes für besndere Aufgaben können Prfessren, Lehrkräfte und Mitarbeiter sein. Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 4
5 6 Institutsdirektr Institut für besndere Aufgaben (1) Der Institutsdirektr und sein Stellvertreter werden auf Vrschlag des Dekans vm Fakultätsrat für die Dauer vn drei Jahren bestellt. Die erneute Bestellung ist möglich. (2) Der Institutsdirektr nimmt die vm Dekan übertragenen Aufgaben zur Sicherung der Arbeitsaufgaben war. Zu den übertragenen Aufgaben gehören: die Verwaltung der vm Dekan zugewiesenen Mittel, die eigenständige Drittmittelverwaltung, die jährliche Durchführung der Arbeitsschutzunterweisungen. Die Kntrlle der Arbeitszeiterfassung und die Gewährung vn Urlaub für die Mitarbeiter des jeweiligen Instituts kann vm Dekan an den Institutsdirektr übertragen werden. (3) Der Institutsdirektr krdiniert die inhaltlichen Aufgaben des Instituts. Er ist verantwrtlich für die Entwicklung vn Strategien und für die Ausarbeitung eines Jahresplans. Er überwacht und unterstützt das Einwerben vn Drittmitteln. Die Themenleiter tragen die fachliche Verantwrtung für ihre Prjekte. 7 Lehrgebiets-Krdinatren (1) Die Fakultät kann auf Beschluss des Fakultätsrates Struktureinheiten in Frm vn Lehrgebieten gründen. In Lehrgebieten werden Fachrichtungen und Fachgebiete zusammengefasst, die fachliche Überschneidungen bzw. eine fachliche Nähe aufweisen. Die Lehrgebiete der Fakultät werden in Anlage 3 aufgezählt. (2) Lehrgebiete werden vn einem Lehrgebiets-Krdinatr vertreten. (3) Der Lehrgebiets-Krdinatr wird vm Dekan im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat auf Vrschlag der Lehrenden des Lehrgebiets für die Dauer vn drei Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist möglich. (4) Der Lehrgebiets-Krdinatr arbeitet dabei eng mit dem Studiendekan, den Studiengangsverantwrtlichen und den Mdulbeauftragten zusammen. (5) Wesentliche Aufgabe des Lehrgebiets-Krdinatrs ist die Ausarbeitung eines Vrschlages zur ressurcenrientierten Sicherstellung der im Lehrgebiet anfallenden Lehraufgaben. Erst wenn einen kllegiale Einigung nicht zu Stande kmmt, kann der Dekan eine einseitige Weisung zur Durchführung einer bestimmten Lehrveranstaltung geben. 8 Internatinale Abkmmen (1) Neue der wesentlich geänderte Abkmmen mit Partnerhchschulen swie die Bestellung vn Prgrammbeauftragten für diese Partnerhchschulen erflgen im Benehmen mit dem Fakultätsrat. (2) Das Abbestellen vn Prgrammbeauftragten vn Partnerhchschulen erflgt durch den Dekan im Benehmen mit dem Fakultätsrat. (3) Die Stellungnahme zum Abschluss vn Abkmmen mit ausländischen Partnerhchschulen erflgt durch den Dekan im Benehmen mit dem Fakultätsrat. Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 5
6 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Bekanntmachung (1) Die Fakultätsrdnung tritt am in Kraft. (2) Die Fakultätsrdnung wird im Internet hchschulintern veröffentlicht. (3) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gewählten der bestellten Persnen bleiben für ihre Amtszeit mit ihren Aufgaben betraut. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vm und der Genehmigung des Rektrates der HTW Dresden vm Dresden, den Prf. Dr.-Ing. habil. Rland Stenzel Rektr Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 6
7 Anlage 1: Studiengänge und Institute der Fakultät Wirtschaftswissenschaften Studiengänge Bachelrstudiengänge: Betriebswirtschaft Bachelr Wirtschaftsingenieurwesen Bachelr Internatinal Business Bachelr knsekutive Masterstudiengänge: Management mittelständischer Unternehmen Master Wirtschaftsingenieurwesen Master Internatinal Business Master weiterbildende Studiengänge: Human Resurces Management MBA Institute der Fakultät Wirtschaftswissenschaften Frschungsinstitut Zentrum für Mittelstand (ZfM) Institut für besndere Aufgaben Zentrum für fachübergreifende Bildung (ZfB) Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 7
8 Anlage 2: Aufgaben Studiendekane und Studiengangsverantwrtliche Studiendekan Der Studiendekan nimmt im Rahmen der Gesamtverantwrtung des Dekans die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben an der Fakultät wahr. Er ist insbesndere verantwrtlich fu r: Qualita tssicherung in Studium und Lehre, Vertretung der Fakultät gegenüber anderen Mitgliedern und Gremien der Hchschule (Rektrat, Zentrale Hchschulverwaltung, Akademischer Senat) in Fragen vn Lehre und Studium, Service-Absprachen mit anderen Fakultäten, Vermittlung zwischen Studierenden und Dzenten, Vertretung des Studiengangs bei Marketingaktivitäten (z.b. Tag der ffenen Tür)., Beratung der Studierenden bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang. Studiengangsverantwrtlicher Zu seinen Aufgaben gehören insbesndere: Bei Entstehung der U berarbeitung eines Studiengangs: Analyse des Arbeitsmarkts und der knkurrierenden Bildungsangebte, Krdinierung der Entwicklung des Curriculums, Krdinierung der Kmpetenzziele des Studiengangs, Kapazita tsplanung, Pru fung der Studierbarkeit, Erstellung vn Studienverlaufspla nen, Erstellung bzw. U berarbeitung einer Studien- und Pru fungsrdnung, Serviceabsprachen, Mitwirkung bei der Abbildung des Studienganges in den Datenbanken der Hchschule. Nach Einfu hrung des Studiengangs: Mitwirkung bei der (Re-) Akkreditierung, Sicherstellung der Erreichung der Qualifikatinsziele und der Studierbarkeit, Inhaltliche Abstimmung der Mdulinhalte, Initiative zur U berarbeitung des Curriculums, Serviceabsprachen, Inhaltliche Mitwirkung bei der Erstellung vn studiengangsbezgenen Materialien. In den Bachelrstudiengängen übernimmt der Studiendekan die Aufgaben des Studiengangsverantwrtlichen. Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 8
9 Anlage 3: Lehrgebiete Betriebswirtschaftslehre Lgistik/Przesse Marketing Persnal Rechnungswesen/Finanzierung/Cntrlling Recht Schlüsselqualifikatinen Unternehmensführung Wirtschaftsprüfung/Steuern Vlkswirtschaftslehre Fakultätsrdnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften 9
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