Bezeichnung / Inhalt Allgemeine Angaben für Groß- und Millionenkredite Mögliche Meldeformate sind BA 14, BAS 14 und BAG

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1 Allgemeine Angaben für Groß- und Millionenkredite Mögliche Meldeformate sind BA 14, BAS 14 und BAG BA 14 BAS 14 BAG POS POS Nicht alle nachfolgend beschriebenen en sind für jedes Meldeformat relevant. Dieses Meldeformat dient der kreditnehmerbezogenen Einzeldarstellung von Kreditengagements in Bezug auf die Meldegrenze (auch unter Berücksichtigung der Einbeziehung in eine Kreditnehmereinheit). Dieses Meldeformat dient der Darstellung der Addition aller Einzelengagements [BA]. Dieses Meldeformat dient der Darstellung des gesamten Kreditexposures unabhängig von der Meldegrenze. Messung des Abdeckungsgrades zur Einschätzung der Relevanz der Millionenkreditmeldung. Berichtszeitraum: Der Berichtszeitraum ist in der Form JJJJ-MM anzugeben (Beispiel: 31. März 2013 als ) Vordruck: Erlaubte Werte sind: SA EA (für Beträge, für die zusätzlich ein Vordruck EA abgegeben wird) POS POS Das Feld entfällt, wenn eine Entkopplung der Stamm- und Betragsdaten erfolgt. Kreditgeber / nachgeordnetes Unternehmen ID Die Kreditgeber-Nummer ist achtstellig anzugeben (inklusive der Prüfziffer) Kreditgeber - Filiale Filialinstitute können filialbezogene Meldungen abgeben. Eine Gesamtmeldung je Institut wäre nicht erforderlich. 1

2 POS Kreditgeber - ISO-Ländercode der Filiale Hier ist der Länder-ISO-Code des Landes anzugeben, in welchem die anzeigende(n) Filiale(n) ansässig ist / sind (auch DE wäre für Deutschland anzugeben; Pflichtfeld). POS POS POS Die Datenfelder POS und dienen u.a. der Bereinigungsberechnung im Rahmen des grenzüberschreitenden Informationsaustausches, da die bisherige Lösung sich als nicht hinreichend flexibel herausgestellt hat und der Erfüllung von regelmäßigen Datenerhebungen bspw. der EZB zur Kreditgewährung mit Bezug zum Land der Kreditgewährung. Kreditnehmereinheit ID Die Kreditnehmereinheit Nummer ist achtstellig anzugeben (inklusive der Prüfziffer), wenn die Identnummer der Kreditnehmereinheit, welcher der anzuzeigende Kreditnehmer zuzuordnen ist, bekannt ist. Kreditnehmer ID Die Kreditnehmer Nummer ist achtstellig anzugeben (inklusive der Prüfziffer). Laufende Nummer der EA Die max. fünfstellige laufende Nummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung der mit Format BA (Vordruck BA) angezeigten Betragsdaten zu den mit Format EA angezeigten Kreditnehmer Stammdaten. Sie ist nur in Verbindung mit dem Eintrag EA (in POS ) zulässig Jedem Kreditnehmer ist grundsätzlich genau eine laufende Nummer je Meldetermin zuzuordnen. D.h. über mehrere EA zum gleichen KN hinweg kann die gleiche laufende Nummer verwendet werden. Eine fortlaufende Nummerierung ist nicht erforderlich. Das Feld entfällt, wenn eine Entkopplung der Stamm- und Betragsdaten erfolgt. 2

3 POS Währungskennzeichen der Kreditmeldung Die Darstellung der Beträge zu den einzelnen Meldepositionen erfolgt in tausend Euro. Mit dem Währungskennzeichen (Pflichtfeld) erfolgt die Angabe, in welcher Währung die Kreditbeträge nominiert sind. Folgende Belegungen können vorkommen: EUR, USD, GBP, CHF, JPY, RUR, CNY, HOM (Heimatwährung des Kreditnehmers) oder OTH (sonstige). Die Währungskennzeichen HOM und OTH dienen als Auffangtatbestand, wenn die Kreditierung weder in Euro noch in einer der zuvor genannten Währungen erfolgt. Das angegebene Teilvolumen ist unter Angabe der angegebenen Währungskennzeichen mit dem Eurobetrag anzugeben. Die währungsbezogenen Meldungen ergeben das Gesamtexposure eines Kreditgebers je Kreditnehmer. POS Die separate währungsbezogene Datenerhebung dient Währungsrisiken zu erkennen, die u. a. Gegenstand der regelmäßigen EZB-Anfragen sind. Verwendeter Ansatz Mit dem Code ist anzugeben, nach welchem Verfahren die Eigenkapitalunterlegung für die Adressrisiken nach der SolvV für den Kreditnehmer vom Kreditgeber berechnet wird. Werden von einem IRBA- Institut für einen Teil der Kredite der IRB-Ansatz, für den anderen Teil der KSA verwendet, so ist in POS der Code für den entsprechenden IRB Ansatz anzugeben. In den Betragsangaben ist die Summe aus dem mit IRB-Ansatz und KSA ermittelten Beträgen anzugeben. Eine Mehrfachauswahl ist nicht zulässig, d.h. je Kreditnehmer ist nur ein Code zu verwenden. Liegt neben einer Spezialfinanzierung auch eine kreditnehmerbezogene Einstufung vor, ist die kreditnehmerbezogene Betrachtung maßgeblich. Es sind folgende Werte zulässig: Code verwendeter Ansatz 0 Verbriefungen (darf nur bei reinen Verbriefungstransaktionen verwendet werden) 1 KSA 2 IRB-Ansatz mit aufsichtlichen Parametern gem. 92ff SolvV (IRBA Basisansatz) 3 IRB-Ansatz mit selbst geschätzten Parametern gem. 92ff 3

4 SolvV (IRBA fortgeschrittener Ansatz) 4 IRB-Ansatz Spezialfinanzierung mit aufsichtlichen Parametern gem. 92ff SolvV 5 IRB-Ansatz Spezialfinanzierung mit selbst geschätzten Parametern gem. 92ff SolvV 6 Einfaches IRB-Risikogewicht für Spezialfinanzierung gem. 97 SolvV 7 IRB-Ansatz Mengengeschäft 8 Der angezeigte Kreditnehmer wird nicht mehr in die Adressrisikoermittlung einbezogen, da der angezeigte Kredit true sale verkauft wurde, jedoch weiterhin als Millionenkredit angezeigt wird. 9 Der Kreditgeber unterliegt nicht der SolvV. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Eine Ausnahme bilden Datensätze mit POS = 8 Ein Kredit, der True Sale verkauft wurde und mit dem Code 8 gemeldet werden soll, ist als separater Betragsdatensatz zu melden. Um zwei Betragsdatensätze für einen Kreditnehmer melden zu können, ist bei der elektronischen Einreichung die Kreditgeber-Filiale zu nutzen. Alternativ kann der Originator im Namen der ankaufenden Zweckgesellschaft, die i. d. R. den Status einer Factoringgesellschaft hat, die erforderlichen Millionenkreditanzeigen abgeben. POS Interne Risikoeinstufung nach PrüfbV Mit dem Code ist die vom Kreditgeber für den Kreditnehmer ermittelte Risikoeinstufung nach PrüfbV (Anlage Datenübersicht SON01) anzugeben. Es sind folgende Werte zulässig: Code Definition A Der Kredit ist in ein Internes Risikoklassifizierungsverfahren - MARisk einbezogen. 0 Kein erhöhtes Ausfallrisiko ermittelt. 1 Kredit mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich, PD > 0,04 aber kleiner 1). 2 In Verzug geratener Kredit gemäß 327 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4

5 2 Nr. 5 und 125 SolvV. 3 Einer anderen Ausfallkategorie zugeordneter Kredit (z.b. EWB, Insolvenz). B Der Kredit ist in kein Internes Risikoklassifizierungsverfahren einbezogen 6 Kein erhöhtes Ausfallrisiko ermittelt. 7 Ausfallgefährdete Kredite (bspw. in Verzug geratene Kredite). 8 Einzelwertberichtigte Kredite und insolvente Kreditnehmer. 9 Der Kreditgeber unterliegt nicht der PrüfbV. Werden für einen Kreditnehmer auf Grund mehrerer Kreditvergaben unterschiedliche Ausfallrisiken ermittelt, so ist der Kreditnehmer auf der Meldung stets mit dem Code anzugeben, welche die schlechteste Bewertung beinhaltet.. Externe Ratings werden im Rahmen eines bestehenden internen Risikoklassifizierungsverfahrens unter die Codes 0 bis 3 eingeordnet. Eine Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Eine Ausnahme bilden Datensätze mit POS = 8 POS Ausfallkennzeichen Mit dem Code ist das vom Kreditgeber für den Kreditnehmer ermittelte Basel-Ausfallkennzeichen anzugeben. Es sind folgende Werte zulässig: Code Definition 1 Wesentliche Verschlechterung der Kreditqualität. 2 Verzug von bis zu 90 Tagen. 3 Das Kreditengagement gilt als ausgefallen (Definition gemäß 125 Abs. 1 Nr. 2 oder 25 Abs. 16 SolvV; Verzug über 90 Tage; Insolvenz; PD = 1). 4 Eine dem Kreditnehmer zuzurechnende Spezialfinanzierung ist ausgefallen; der Kreditnehmer selbst gilt dennoch nicht als ausgefallen; PD < 1). 5 Das Kreditengagement wurde restrukturiert. 5

6 9 Der Kreditgeber unterliegt nicht der SolvV. Werden für einen Kreditnehmer auf Grund mehrerer Kreditvergaben unterschiedliche Ausfallrisiken ermittelt, so ist der Kreditnehmer auf der Meldung stets mit dem Code anzugeben, welche die schlechteste Bewertung beinhaltet. Wird bspw. für einen Kreditnehmer im Mengengeschäft für eine bestimmte Gesamtheit von Verbindlichkeiten der 90-Tage-Verzug festgestellt, gilt der Kreditnehmer als ausfallgefährdet. Eine Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Eine Ausnahme bilden Datensätze mit POS = 8 POS Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Anzugeben ist die für den angezeigten Kreditnehmer ermittelte PD mit maximal fünf Nachkommastellen, der Wertebereich liegt zwischen 0,00000 und 1, Wird keine PD ermittelt, ist kein Wert (auch nicht 0 ) anzugeben. Alle Kreditgeber, die im Rahmen ihres internen Risikoklassifizierungsverfahrens PD ermitteln, haben diese in dieser Meldeposition anzugeben (es gilt Pos 013 gleich 0, 1, 2 oder 3). Werden für einen Kreditnehmer sowohl eine PD für das Handelsbuch als auch eine PD für das Anlagebuch ermittelt, so ist für den Kreditnehmer auf der Meldung stets die für das Anlagebuch ermittelte PD anzugeben. Werden für einen Kreditnehmer unterschiedliche PD s ermittelt, ist es in das Ermessen des Institutes gestellt, die geeignete PD festzulegen. Bei Objektfinanzierungen, bei denen für den Kreditnehmer selbst keine unternehmensbezogene PD ermittelt wird, sondern lediglich PD s für die einzelnen Objekte, ist es in das Ermessen des Institutes gestellt, die geeignete PD festzulegen (Code 4 oder 5 in POS ). Sofern für den Kreditnehmer selbst keine unternehmensbezogene PD ermittelt wird, sondern alle Transaktionen mit ihm in die IRBA- Forderungsklasse Mengengeschäft fallen und einem Risikopool zugeordnet werden, kann die Anzeige einer PD unterbleiben (PD = keine Angabe; Code 7 in POS ). Gleiches gilt für alle Transaktionen, die dem Code 6 zugeordnet werden. Verbriefungstransaktionen dürfen keine PD erhalten; sollten für 6

7 einen Kreditnehmer neben Verbriefungen auch andere Kreditverhältnisse bestehen, so ist die PD aus den anderen Kreditverhältnissen anzusetzen. Kreditgeber, die keine PD ermitteln, brauchen dieses Feld nicht zu melden. Eine Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Auch wenn die POS zum Stichtag nur noch mit 0 gemeldet wird, ist unter Berücksichtigung des zuvor Gesagten die Angabe der PD erforderlich. POS POS POS POS POS POS POS POS Durchschnittliche Verlustquote (LGD) Angabe der durchschnittlichen exposuregewichteten Verlustquote. Die Angabe ist für IRB-Institute verbindlich. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Jahresumsatz Angabe des absoluten Betrages des Jahresumsatzes (letzter festgestellter Jahresabschluß). Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. Datum des Jahresabschlusses Insbesondere wegen einer sinnvollen Rückmeldung des Jahresumsatzes notwendig. Eindeutigkeit je Einreichungstermin und Kreditnehmer ist erforderlich. ISIN Emittent / Fonds / Konstrukt Bei Wertpapieren, Aktien, Forderungen aus Verbriefungspositionen und Anteilen an Investmentvermögen, die Berücksichtigung in den en oder finden, ist die dazugehörige ISIN zu melden. Sollte sich die entsprechende Meldeposition aus mehreren ISINs zusammensetzen, ist nur eine ISIN anzugeben. Fallbezogene Felddefinition Der Feldinhalt wird anlassbezogen definiert und den Kreditgebern kommuniziert. Dient der Flexibilisierung der Meldung. Fallbezogene Felddefinition s. o. Fallbezogene Felddefinition s. o. Servicefeld / Zusatzangaben Die Zusatzangaben ist eine Serviceposition für die Kreditgeber. Bei Nutzung ist der Wert identisch mit der Angabe im Feld Zusatzangaben des Vordrucks EA. 7

8 POS POS POS POS POS Sachbearbeiter / -in Ansprechpartner/-in im Hause des Kreditgebers im Fall von Rückfragen zur Anzeige Telefon Telefonnummer des/der Sachbearbeiters/-in für Rückfragen -Adresse des/der Sachbearbeiters/-in für Rückfragen Bemerkungen Bemerkungen des Kreditgebers Gesamtposition Millionenkredite Es ist die für den Kreditnehmer nach 14 KWG ermittelte Gesamtposition anzugeben; maßgeblich ist hier die Definition des 19 Abs. 1 KWG. Sie entspricht der Summe der unter den Feld-Nummern POS , und angezeigten Werte. Der hier ermittelte Wert ist maßgeblich für die Auslösung der Meldepflicht. POS POS POS POS davon (Bezug ) Bilanzielle Forderungen Summe aller Kredite i. S. v. 19 Abs. 1 Satz 2 KWG davon Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Hier sind Schuldverschreibungen und andere fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere auszuweisen.; gem. 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 5 und 6 (ohne Aktien). Nominalbetrag Hier sind die mit der Meldeposition POS korrespondierenden Nominalwerte anzugeben. darunter Handelsbuchbestand Hier sind Schuldverschreibungen und andere fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere auszuweisen.; gem. 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 5 und 6 (ohne Aktien), sofern sie gem. 1a Abs. 1 KWG dem Handelsbuch zugeordnet sind. POS POS Mit dieser (und POS ) soll im Interesse der Kreditbegriffsvereinheitlichung die bisherige Ausnahmeregelung des 20 Abs. 6 Nr. 5 KWG abgedeckt werden; auch wenn hier bislang auf die HGB-Definition (Handelsbestand) abgestellt wurde. Nominalbetrag Hier sind die mit der Meldeposition POS korrespondierenden Nominalwerte anzugeben. davon Aktien, Beteiligungen, Anteile an Unternehmen und andere 8

9 nicht festverzinsliche Wertpapiere Hier sind alle Eigentümerpositionen gem. 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 6, 7, 8 KWG auszuweisen. Mit dieser soll im Interesse der Kreditbegriffsvereinheitlichung die bisherige Ausnahmeregelung des 20 Abs. 6 Nr. 4 KWG abgedeckt werden; eine Differenzierung über Beteiligungsschwellen hielten wir nicht für erforderlich. dient aber auch zur richtigen Verschuldungsberechnung. POS darunter Handelsbuchbestand Hier sind alle Eigentümerpositionen gem. 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 6, 7, 8 KWG auszuweisen, sofern sie gem. 1a Abs. 1 KWG dem Handelsbuch zugeordnet sind. POS davon Wertpapierpensions- und Wertpapierdarlehensgeschäfte Pensions-/ Darlehensgeber Darstellung als Bruttobetrachtung; die erhaltenen Sicherheiten (Geld) werden unter den Sicherheiten ausgewiesen. Bei echten Wertpapierpensionsgeschäften hat der Pensionsgeber den Pensionsnehmer in Höhe der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände zu melden. Beim Wertpapierdarlehensgeschäft hat der die Wertpapiere bereitstellende Darlehensgeber den Entleiher in Höhe des Buchwertes der dargeliehenen Wertpapiere zu melden. POS davon Wertpapierpensions- und Wertpapierdarlehensgeschäfte Pensions-/ Darlehensnehmer Darstellung als Bruttobetrachtung; die erhaltenen Sicherheiten (Wertpapiere) werden unter den Sicherheiten ausgewiesen. Bei echten Wertpapierpensionsgeschäften hat der Pensionsnehmer den Pensionsgeber in Höhe des bereitgestellten Geldbetrages zu melden. Beim Wertpapierdarlehensgeschäft hat der Entleiher seinerseits den Darlehensgeber in Höhe der ggf. bereitgestellten Sicherheiten zu melden. POS davon gewerbliche Realkredite Hier ist die Summe aller Realkredite auszuweisen, die den Anforderungen des 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SolvV und 159 Abs. 1 Satz 1. Nr. 2 i.v.m. 35 Abs. 2 Satz 1 SolvV entsprechen. POS davon wohnwirtschaftliche Realkredite Hier ist die Summe aller Realkredite auszuweisen, die den Anforderungen des 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SolvV und 159 Abs. 1 Satz 1. Nr. 1 i.v.m. 35 Abs. 2 Satz 1 SolvV entsprechen. 9

10 POS davon Konsumentenkredite Konsumentenkredite sind Kredite, die zur persönlichen Verwendung für den Kauf von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gewährt worden sind (einschl. Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Rentenund Pensionskonten). Immobilienkredite, die nicht unter die Realkreditdefinition fallen, sind hier nicht auszuweisen. POS Diese wird neben den wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Realkrediten regelmäßig von der EZB erhoben. davon Handelskredite Hier sind alle Kredite zu erfassen, die der Finanzierung von Import- und Exportgeschäften dienen. POS POS Erfolgt u. a. unter Berücksichtigung des Wegfalls der LrV. davon (Bezug ) Andere außerbilanzielle Geschäfte Hier sind alle gem. 19 Abs. 1 S. 3 KWG definierte Geschäfte zu berücksichtigen. darunter Bürgschaften, Garantien Summe aller Kredite i. S. v. 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4 KWG POS darunter Beträge zugunsten anderer meldepflichtiger Kreditgeber Angabe der Kredite aus , bei denen der Begünstigte ein anderer nach 14 KWG meldepflichtiger Kreditgeber ist. Gibt es mehr als einen begünstigten Kreditgeber so sind entsprechend viele POS und dazugehörige POS zu melden. Dienen der Bereinigungsberechnung zur Vermeidung von Doppelberechnungen. POS anderer meldepflichtiger Kreditgeber Hier ist die achtstellige Kreditgeber-ID (inklusive Prüfziffer) des begünstigten Kreditgebers bezogen auf POS anzugeben. POS darunter Kreditderivate (Referenzaktivum) Summe aller Kredite i. S. v. 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 14 KWG Der Sicherungsgeber hat hier sein Obligo gegenüber dem Referenzschuldner auszuweisen; die Kontrahentenrisiken zwischen Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber sind als derivative Geschäfte in 10

11 POS POS bzw auszuweisen. darunter Beträge zugunsten bestimmtem Sicherungsnehmer Angabe der Kredite aus , bei denen der Begünstigte ein anderer nach 14 KWG meldepflichtiger Kreditgeber ist. Gibt es mehr als einen begünstigten Kreditgeber so sind entsprechend viele POS und dazugehörige POS zu melden. POS Dienen der Bereinigungsberechnung zur Vermeidung von Doppelberechnungen. Sicherungsnehmer Hier ist die achtstellige Kreditnehmer-ID (inklusive Prüfziffer) des Sicherungsnehmers bezogen auf POS anzugeben. POS darunter offene Kreditzusagen Hierunter sind alle unwiderruflichen noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen zu fassen. POS POS Abs. 6 Nr. 3 KWG wird damit gegenstandslos. davon Derivate Gem. 19 Abs. 1 S. 1 i. V. m. 1 Abs. 11 S. 4 Nr. 1 bis 5 KWG. darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsnehmer POS darunter Kontrahentenrisiko aus Kreditderivaten als Sicherungsgeber POS Beträge aus Kreditderivaten zugunsten eines bestimmten Sicherungsnehmers Anzugeben ist der (Teil)-Kreditbetrag der in POS 100 angezeigten Gesamtverschuldung des Kreditnehmers, der aus der Bestellung einer Kreditsicherung in Form eines Kreditderivates resultiert. Die Angabe erfolgt bei der Anzeige des Referenzschuldners 1 als Kreditnehmer, wenn der anzeigende Kreditgeber als Sicherungsgeber fungiert. Der in diesem Feld angezeigte Betrag gibt an, welcher (Teil)-Kreditbetrag aus 100 von dem anzeigenden Kreditgeber (Sicherungsgeber) durch ein Kreditderivat risiko-technisch von einem Dritten (Sicherungsnehmer) übernommen wurde. Aus den POS 501 und 511 kann die Bankenaufsicht Schlussfolgerungen über auf Kreditderivate basierende Risikotransfers ziehen. 11

12 POS POS POS POS POS POS bis Sicherungsnehmer Hier ist die achtstellige Kreditnehmer-ID (inklusive Prüfziffer) des begünstigten Kreditgebers bezogen auf POS anzugeben. Beträge gesichert durch Kreditderivate eines bestimmten Sicherungsgebers Anzugeben ist der (Teil)-Kreditbetrag der in POS 100 angezeigten Gesamtverschuldung des Kreditnehmers, der durch ein Kreditderivat besichert ist. Die Angabe erfolgt bei der Anzeige des Referenzschuldners 1 als Kreditnehmer, wenn der anzeigende Kreditgeber Sicherungsnehmer ist. Der in diesem Feld angezeigte Betrag gibt an, welcher (Teil)-Kreditbetrag aus POS 100 von dem anzeigenden Kreditgeber (Sicherungsnehmer) mittels Kreditderivat risiko-technisch auf einen Dritten (Sicherungsgeber) übertragen wurde. Sicherungsgeber Hier ist die achtstellige Kreditnehmer-ID (inklusive Prüfziffer) des haftenden Kreditgebers bezogen auf POS anzugeben. Pauschalwertberichtigung für Länderrisiko Angabe der Pauschalwertberichtigungen, die für ein spezifisches Länderrisiko unabhängig von der konkreten Kreditnehmeradresse gebildet werden. Das Feld ist nur zu füllen, wenn tatsächlich eine Pauschalwertberichtigung gebildet wurde. Wurden für mehrere Länder Pauschalwertberichtigungen gebildet, so sind die Felder POS und POS mehrfach zu liefern. ISO-Ländercode zur Pauschalwertberichtigung für Länderrisiko Angabe des ISO-Ländercodes des Landes für das die Pauschalwertberichtigung in POS gemeldet wurde. Fallbezogene Felddefinition Der Feldinhalt wird anlassbezogen definiert und den Kreditgebern kommuniziert. Dient der Flexibilisierung der Meldung. Je Kreditart sind soweit sinnvoll neben dem relevanten Betrag weitere spaltenbezogene Angaben zu melden. Gesamtposition Millionenkredite Eigenmittelanforderung Hier ist die Summe aller risikogewichteten swerte (Eigenmittelanforderung: Risikogewicht x Exposure x 0,08) in Bezug auf die angezeigten Kredite anzugeben. Zur Ermittlung des hier anzuzeigenden Betrags kann auf die nach SolvV ermittelten risikogewichteten swerte des einzelnen Geschäfts abgestellt werden, wobei allerdings millionenkreditspezifische Besonderheiten zu 1 Hier ist der Schuldner des Referenzaktivums und nicht der Referenzschuldner nach Teil II 1.1. Nr. 24 des Merkblattes für die Abgabe der Groß- und Millionenkreditanzeigen gemeint. 12

13 berücksichtigen sind. Sofern der Kreditbetrag des Geschäftes berücksichtigt wurde, kann der für dieses Geschäft ermittelte risikogewichtete swert gewichtet mit 8 % als Eigenmittelanforderung eingestellt werden. Gesamtposition Millionenkredite - Expected Loss (EL) Abbildung des Erwartungswertes für zukünftige Verluste. Angabe ist für IRB-Institute verpflichtend. Gesamtposition Millionenkredite EWB, Abschreibungen Hier ist die Summe aller Einzelwertberichtigungen (EWB) zum Meldestichtag anzugeben, die auf die angezeigten Kredite gebildet bzw. vorgemerkt wurden. Einzelrückstellungen sowie Veränderungen im Laufe eines Jahres sind ebenfalls zu berücksichtigen. Pauschalwertberichtigungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Können EWB bestimmten Betragskategorien zugeordnet werden, sind diese dort zusätzlich zu melden. Die Summe der zusätzlich aufgegliederten EWB muss nicht dem Betrag der EWB aus entsprechen Zusammen mit den Sicherheiten dienen diese Angaben zur Ermittlung der Blankoanteile. Gesamtposition Millionenkredite - Summe der bewerteten Sicherheiten (nach banküblichen Maßstäben) Wert der am Meldestichtag vorhandenen Sicherheiten, die zur Besicherung des in POS ausgewiesenen Kreditbetrags bereit stehen. Die Bewertung der für den Kreditnehmer bestellten Sicherheiten ist unter Beachtung banküblicher und angemessener Sicherheitsabschläge und unter Berücksichtigung etwaiger Vorlasten vorzunehmen. Gemeint ist hier der Ansatz von wirtschaftlich werthaltigen Sicherheitenbewertungen, die ggf. auch durch Institutsspezifische Regelungen vorgegeben werden. Der Kreditgeber darf nur Sicherheiten ansetzen, die im Falle eines Kreditausfalls durch ihn auch verwertet werden könnten. Der Wert der Sicherheiten ist stets anzugeben, auch dann, wenn die Sicherheiten von dem Kreditgeber bei den Großkrediten oder nach der SolvV nicht anrechnungsmindernd eingesetzt worden sind. Sicherheiten, die einer Zweckbestimmung unterliegen, dürfen nur in Höhe des zugehörigen Kreditengagements angesetzt werden. Eine bewertbare Sicherheit liegt bei Immobilien erst vor, wenn eine Grundschuld zugunsten des Kreditgebers eingetragen wurde. Können Sicherheiten bestimmten Betragskategorien zugeordnet werden, sind 13

14 diese dort zusätzlich zu melden. Die Summe der zusätzlich aufgegliederten Sicherheiten muss nicht dem Betrag der Sicherheiten aus POS entsprechen. Gesamtposition Millionenkredite - darunter gesichert durch Kreditderivate Bereinigungsposition wegen Doppelanrechnungen. Diese ist auch zu melden, wenn beim Sicherungsnehmer kein Geschäft mit dem Referenzaktivum existiert. Die POS 100 ist in diesem Fall mit 0 zu füllen. Gesamtposition Millionenkredite Laufzeit täglich fällig Angabe des Kreditvolumens je Kreditart und Laufzeitband. Die Laufzeitbänder stellen auf die effektive Restlaufzeit ab, sind in ihrer Gliederung aber an denen der monatlichen Bilanzstatistik orientiert. Täglich fällig bedeutet, dass kein Laufzeitende bestimmt wurde. Gesamtposition Millionenkredite - Laufzeit bis zu einem Jahr (ohne täglich fällig) s.o. Gesamtposition Millionenkredite - Laufzeit über einem Jahr und bis zu fünf Jahren s. o. Gesamtposition Millionenkredite - Laufzeit über fünf Jahren s. o. *) Bezüge zur SolvV und zum KWG sind wegen der Novellierung im Rahmen der CRR-Umsetzung zu aktualisieren. 14

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