Probleme mit Landmaschinen im Straßenverkehr in Österreich

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1 Probleme mit Landmaschinen im Straßenverkehr in Österreich X 13. Tagung Landtechnik im Alpenraum April 2016, Feldkirchen Einschränkungen über 3 m bis 3,30 m LSI Ing. Johannes Hütter Land Steiermark

2 Probleme mit Landmaschinen im Straßenverkehr in Österreich Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft gibt es viele Ausnahmeregelungen und Erleichterungen für Fahrten auf öffentlichen Straßen. Landmaschinen stellen trotz umsichtigen Umgang ein Gefahrenpotential dar gab es 288 Verkehrsunfälle mit Landmaschinen wovon 8 für den Lenker tödlich endeten. Weit mehr - 90% der Unfälle passieren bei den landwirtschaftlichen Arbeiten abseits der Straße! Feldkirchen 2016 LSI Ing. Johannes Hütter Land Steiermark

3 Problemfelder Bremsen Ladungssicherung Achslasten Geräteüberstände Fahrzeug- und Gerätebreiten Routengenehmigungen

4 Bremsen für Traktoren kaum Vierradbremssystem - hauptsächlich Allradzuschaltungen für Traktoren keine Anhängerbremssysteme vorgeschrieben nicht zum Verkehr zugelassene 10 km/h Anhänger 99% keine Betriebsbremse

5 Ladungssicherung Rundholztransport: lt. Mängelkatalog der Polizei notwendig - bis 2,5 m - 2 Gurte bis 5,0 m - 3 Gurte bis 6,0 m - 4 Gurte 40 Tonnen mit 50 km/h! Viele landwirt. Anhänger bieten keine Möglichkeiten zur Ladungssicherung!

6 Achslastüberschreitung Sobald ein Traktor die Bodenhaftung an der Vorderachse verliert ist die Hinterachse überlastet - sehr viele Gräte sind zu schwer! 85% der 3 m Frontmähwerke sind für die Vorderachse von 70 kw Traktoren zu schwer!

7 Geräteüberstand Über 1,50 m Kennzeichnung mit Langgutfuhrtafel, kein Unterschied zwischen Front- und Heckanbau, Sicht nach vorne darf nicht grob eingeschränkt sein! Über 2,50 m darf eine Rundumleuchte verwendet werden! Traktor mit Gerät max. 16,00 m Gesamtlänge

8 Traktorbreite bis 2,55 m - 50 km/h über 40 cm Reifen dürfen bis 3,00 m breit sein ( 52 Abs. 5a KDV) Fahrgeschwindigkeit max. 25 km/h ( 58 Z 1 Abs. 3 KDV) ab 2,60 m Breite darf eine Rundumleuchte verwendet werden ( 99 Abs. 6 KFG) über 2,55 m bis max. 3,00 m 25 km/h Begrenzungslicht und Rückstrahler müssen nach hinten rotes und nach vorne weißes Licht ausstrahlen.

9 Anhängerbreite 2,55 m Anhängerbreite mit Nummerntafel bis 3,00 m Erlass /4- II/ST4/03 Breite mit Reifen max. 3,00 m Niederdruckbereifung max. 1,5 bar Fahrgeschwindigkeit max. 25 km/h Begrenzungsleuchten Warnmarkierung Schutzvorrichtung vorne

10 Gerätebreite max. 3,30 m 25 km/h Bei seitlichem Geräteüberstand paarweise angeordnete Warnmarkierungen! Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist die Außenbreite des Gerätes mit Begrenzungsleuchten zu kennzeichnen. Bei 20 cm Geräteüberstand oder einer Breite über 2,55 m max. 25 km/h! Über 3,00 m bis 3,30 m nur bei Tageslicht und guter Sicht, auf engen und als kurvenreich gekennzeichneten Straßen ist ein Begleitfahrzeug notwendig!

11 Gezogene auswechselbare Maschine Ohne Nummerntafel darf max. 25 km/h gefahren werden!. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht ist die Außenbreite des Gerätes mit Begrenzungsleuchten zu kennzeichnen. Über 3,00 m bis 3,30 m nur bei Tageslicht und guter Sicht auf engen und als kurvenreich gekennzeichneten Straßen ist ein Begleitfahrzeug notwendig! max. 3,30 m

12 Breite über 2,55 m - 50 km/h max. 40 cm Eingeschränkte Zulassung ( 39 KFG) Abblendlicht 2 typengenehmigte Warnleuchten im Ortsgebiet max. 30 km/h nur auf Bundes- und Landesstraßen bei guten Straßen- und Sichtverhältnissen Sichtweite mind. 200m Keine Routengenehmigung für Doppelbereifung! über 2,55 m

13 Anhängerbreite über 2,55 m Eingeschränkte Zulassung ( 39 KFG) Abblendlicht 2 typengenehmigte Warnleuchten nur auf Bundes- und Landesstraßen bei guten Sichtverhältnissen bundesländerspezifisch

14 Anbaugeräte über 3,30 m Eingeschränkte Zulassung ( 39 KFG) Abblendlicht 2 typengenehmigte Warnleuchten nur auf Bundes- und Landes-straßen bei guten Sichtverhältnissen Begleitfahrzeug bundesländerspezifisch

15 Traktorbreite seit 2006 ca Traktoren mit einer Breite von über 2,55 m gibt keine Aufzeichnungen Annahme 90% der Traktoren über 125 kw

16 Konklusion Unterschiedliche Vorgangsweise in den einzelnen Bundesländer! Straßen werden weiter rückgebaut! Bei Traktortypisierung über 2,55 m wird die eingeschränkte Zulassung vorgeschrieben! Gemeinden verweigern Zustimmung für Fahrten mit Fahrzeugen mit eingeschränkter Zulassung! Schuld- und Haftungsfrage bei Unfällen bedenken!

17 Gute Fahrt und einen erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2016 X Danke für die Aufmerksamkeit! Ing. Johannes Hütter Landesschulinspektor ABT 10 Land Steiermark Breiter - schwerer - schneller Alle Angaben in diesem Werk erfolgten nach bestem Wissen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Stand: Februar 2016 FI PD Ing. Johannes Hütter 2014 Der fortschrittliche Landwirt Land Steiermark

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