Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte"

Transkript

1 Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

2 2 Grundlagen regelt vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten ( Ehe als Vermögensgemeinschaft ) Güterstände gesetzlicher Güterstand (sog. Zugewinngemeinschaft), vertragliche Güterstände (sog. Wahlgüterstände), Gütertrennung, 1414 Gütergemeinschaft,

3 3 Grundlagen Gütertrennung Vermögensbereiche der Ehegatten bleiben getrennt (Ehe gerade keine Vermögensgemeinschaft) Jeder Ehegatte bleibt Inhaber des in die Ehe eingebrachten oder in der Ehe erwirtschafteten Vermögens keine Verfügungs- und Verpflichtungsbeschränkungen Bei Eheauflösung keine Vermögensauseinandersetzung, wohl aber Versorgungsausgleich

4 4 Grundlagen Gütertrennung Pflichten der ehelichen Lebensgemeinschaft gelten aber weiter Z.B. Rücksichts- und Beistandspflichten, Schlüsselgewalt Gemeinsames Vermögen kann durch Rechtsgeschäft gebildet werden 741 ff., 1008 ff.

5 5 Grundlagen Gütertrennung Ausgleichsansprüche für Zuwendungen Schenkung, Schwere Eheverfehlungen können Vss. des 530 I erfüllen; allerdings strenge Maßstäbe (BGH FamRZ 1999, 1490) Indiz für eine Schenkung ist der erkennbare Wille, dass die Zuwendung auch über eine Scheidung hinaus Bestand haben soll. Kein Schenkungsrecht anwendbar bei ehebedingten Zuwendungen oder Beiträgen im Rahmen einer Ehegatten- Innengesellschaft ( 705 ff.)

6 6 Grundlagen Gütertrennung Ausgleichsansprüche für Zuwendungen Ehegatteninnengesellschaft, 738 I 2 analog bei über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck (auch stillschweigend möglich); Ziel der Vermögensbildung ausreichend (BGH FamRZ 1999, 1580) Ehegatte hat Leistungen im Vertrauen auf die Gesellschaft geleistet und diese Gesellschaft spätestens mit dem Scheidungsantrag aufgelöst wird (BGH FamRZ 1990, 1220).

7 7 Grundlagen Gütertrennung Ausgleichsansprüche für Zuwendungen Ehebedingte Zuwendung, 313 stillschweigend oder konkludent geschlossener Vertrag sui generis, bei dem Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage Abgrenzung zur Schenkung: es fehlt die subjektive Unentgeltlichkeit, da Leistung des anderen für die Familie erwartet Scheitern der Ehe führt zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH FamRZ 2006, 1022)

8 8 Grundlagen Gütertrennung Ausgleichsansprüche für Zuwendungen Ehebedingte Zuwendung, 313 Ausgleichsanspruch in Geld nach Billigkeitsgesichtspunkten auch Rückgewähr von zugewendeten Gegenständen bei Miteigentumsanteilen an Grundstücken darüber hinaus Zweckverfehlungskondiktion möglich, 812 I 2, 2. Alt.

9 9 Grundlagen Gütergemeinschaft, Vermögen der Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen (sog. Gesamtgut, 1416 I 1) Gesamthandsgemeinschaft Ein Ehegatte kann weder über seinen Anteil am Gesamtgut noch an den dazu gehörenden Einzelgegenständen verfügen ( 1419 I) Mit Eintritt des Güterstandes im Wege der Universalsukzession ( 1416 II)

10 10 Grundlagen Gütergemeinschaft, Sonder- und Vorbehaltsgut sind vom Gesamtgut ausgeschlossen Sondergut, 1417 Z.B. Nießbrauchsrecht ( 1059), unübertragbare Forderungen ( 399, 1. Alt.) Vorbehaltsgut, 1418 Z.B. durch Ehevertrag ausgeschlossene Gegenstände Ehegatten können also in unterschiedlichen Berechtigungsrollen auftreten, vgl. 1445

11 11 Grundlagen Gütergemeinschaft, Verwaltung grds. gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtgutes, 1421 Haftung Gesamtgut für Verbindlichkeit jedes Ehegatten, 1459 I, 1437 I Ehegatte außerdem (!) mit persönlichem Vermögen Sonderfälle: 1459 II, 1437 II

12 12 Grundlagen Gütergemeinschaft, Beendigung durch Ehevertrag bei einseitigem Aufhebungsverlangen durch gerichtliche Entscheidung, , 1469, 1470 Auflösung der Ehe bei Tod eines Ehegatten kann fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart werden,

13 13 Grundlagen Zugewinngemeinschaft, (Überblick) gesetzlicher Güterstand: was beide Ehegatten im Laufe der Ehe erwirtschaften, wird als von beiden gleichermaßen verdient angesehen Charakter Jeder Ehegatte bleibt während der Ehe Inhaber seines Vermögens, verwaltet dieses auch selbst Verpflichtungs- und Verfügungsbeschränkungen, bei Auflösung der Ehe wird die gegenseitige Teilhabe am Zugewinn realisiert Erhöhung des Erbrechts, 1371 Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch, 1363 II 2, 1378

14 14 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über das ganze Vermögen, 1365 Geschäftsarten Verpflichtung über Vermögen im Ganzen zu verfügen Verfügung über das Vermögen im Ganzen sonstige Rechtsgeschäfte, die einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen gleichstehen Z.B. Gründung einer Stiftung Nicht: Verfügung von Todes wegen (BGH FamRZ 1969, 323, 325) 1365 ist absolutes Veräußerungsverbot

15 15 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über das ganze Vermögen, 1365 Verfügungsgegenstand Vermögen im Ganzen nicht abstrakt zu verstehen, sondern vielmehr konkretisieren (Spezialität) Z.B. einzelne Rechte, Sachen 1365 schon dann, wenn objektiv das ganze Vermögen betroffen ist (h.m., kein Wille der Parteien erforderlich)

16 16 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über das ganze Vermögen, 1365 Verfügungsgegenstand Wert des Verfügungsgegenstandes mit Restwert des Vermögen vergleichen Gegenleistung bleibt außer Betracht, auch künftig zu erwartende Vermögenszuwächse (z.b. Arbeitseinkommen) 10-15% Restvermögen als Grenze (BGH) bei Immobilien darf der Grundstückswert 7/10 des Gesamtvermögens nicht übersteigen Beispielsfall Professor Faust

17 17 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über das ganze Vermögen, 1365 Verfügungsgegenstand 1365 greift nur, wenn Geschäftspartner weiß, dass es sich um das ganze Vermögen des Ehegatten handelt Zumindest muss er die Verhältnisse kennen, aus denen sich diese Schlussfolgerung ergibt

18 18 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über das ganze Vermögen, 1365 Verfügungsbegriff Veräußerungen und die Verpflichtung hierzu Belastungen nur dann, wenn Wert des Gegenstandes vollständig oder nahezu vollständig ausgeschöpft (h.m.) Beispielsfall Kauf mit Grundschuld Nutzungsrechte Nicht Vermietung, Verpachtung! Dingliche Nutzungsrechte dann, wenn dadurch Wert des Objekts unter die Grenze des 1365 absinkt Antrag auf Teilungsversteigerung bei Scheidung Zahlungsverbindlichkeiten str.

19 19 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über Haushaltsgegenstände, 1369 Geschäftsarten alle Verpflichtungsgeschäfte, die eine Verfügung zum Inhalt haben Verfügungen selbst, außer wenn eine bereits mit Zustimmung des anderen Ehegatten begründete Verpflichtung damit erfüllt werden soll 1369 ist absolutes Veräußerungsverbot Gegenstände des ehelichen Haushalts Gebrauch oder Verbrauch der Ehegatten/Familie bestimmt sind, z.b. Familien-Pkw Ausgenommen sind die den persönlichen Bedürfnissen zugeordnete Gegenstände, z.b. Kleidung, Arbeitsgeräte

20 20 Zugewinngemeinschaft Verfügungen über Haushaltsgegenstände, verlangt, dass der Gegenstand dem Verfügenden gehört Alleineigentum Miteigentum str auf Eigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten zu erstrecken Folge: 932 ff. nicht möglich, da guter Glaube an Verfügungsberechtigung nicht geschützt (kein 135 II!) Eigentum Dritter unterliegt dem 1369 nicht

21 21 Zugewinngemeinschaft 1365, 1369 gelten auch bei Getrenntleben der Ehegatten 1361a ist nur als vorläufige Nutzungsregelung zu verstehen Die nach der Trennung von einem Ehegatten für den eigenen Bedarf angeschafften Gegenstände unterfallen nicht 1369 FamG kann Zustimmung ersetzen, 1365 II, 1369 II

22 22 Zugewinngemeinschaft Abwicklung der 1365, 1369 Einwilligung, 183 S. 1 gegenüber dem anderen Ehegatten oder dem Dritten ( 182 I) formlos möglich ( 182 II) Widerruf nach 183 Geschäfte ohne Einwilligung einseitige Rechtsgeschäfte sind nichtig, 1367 Verträge sind schwebend unwirksam 1366 ggf. von Anfang an wirksam ( 184 I), sonst 1366 IV bis Genehmigung kann Dritter widerrufen, 1366 II 1

23 23 Zugewinngemeinschaft Abwicklung der 1365, 1369 Geltendmachung der Rechte, 1368 Prozessstandschaft (h.m.), soweit (!) fremde Rechte betroffen Problem: Herausgabe an sich selbst oder an Verfügenden (im Prozess Hilfsantrag stellen) auch nach Scheidung ist 1368 möglich

24 24 Zugewinnausgleich Varianten des Zugewinnausgleichs bei Tod eines Ehegatten, 1371 bei gleichzeitigem Tod beider Ehegatten kein Zugewinnausgleich (auch nicht zugunsten der Erben) im Übrigen schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch, Ehescheidung Eheaufhebung Beendigung durch Ehevertrag Tod eines Ehegatten, wenn der Überlebende weder Erbe noch Vermächtnisnehmer ( 1371 II) vorzeitige Aufhebung,

25 25 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Herausgabe der Hälfte des Gewinnüberschusses (= Zugewinn) Zugewinn, 1373 Mann Frau Anfangsv. Endv. Zugewinn

26 26 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Herausgabe der Hälfte des Gewinnüberschusses (= Zugewinn) Zugewinn, 1373 Mann Frau Anfangsv , ,- Endv , ,- Zugewinn

27 27 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Herausgabe der Hälfte des Gewinnüberschusses (= Zugewinn) Zugewinn, 1373 Mann Frau Anfangsv , ,- Endv , ,- Zugewinn 0,-

28 28 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Herausgabe der Hälfte des Gewinnüberschusses (= Zugewinn) Zugewinn, 1373 Mann Frau Anfangsv , ,- Endv , ,- Zugewinn 0, ,-

29 29 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Herausgabe der Hälfte des Gewinnüberschusses (= Zugewinn) Zugewinn, 1373 Mann Frau Ausgleich Anfangsv , ,- Endv , ,- Zugewinn 0, , ,-

30 30 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Stichtage Anfangsvermögen: Eintritt des Güterstandes (Eheschließung) Endvermögen: Rechtshängigkeit des Scheidungsanstrags ( 1384) Wertermittlung, 1376 Vermögen ist der Geldwert aller Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten Bei Überschuldung werden auch abgebaute Schulden als Zugewinn berücksichtigt (FamReform 2009!), siehe Schwab, Rn. 266!

31 31 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Nicht zu berücksichtigen sind Versorgungsausgleich ( 4 II VersAusglG) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, 1568b künftige wiederkehrende Leistungen, z.b. Unterhalt, Arbeitsentgelt Besonderheiten Vermögenszuwächse während der Ehe durch Schenkung, Erbschaft, Verfügungen von Todes wegen werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet Aber nicht bei Zuwendungen unter den Ehegatten!

32 32 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Besonderheiten Aufstockung, 1375 II unentgeltliche Zuwendungen Vermögensverschwendung Handlungen in Schädigungsabsicht

33 33 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Höhe und Begrenzung Grundsatz: Der Zugewinn darf nie negativ sein (mindestens 0)! Höhenbegrenzung, 1578 II was nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags passiert, hat keine Auswirkungen mehr (Ausnahme, 1381) Anrechnung von werthaltiger Zuwendungen, 1380 Zuwendungen von Ehegatten str. Besprechungsfall Schmucke Geschenke

34 34 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Einrede, 1381 Härteklausel als peremptorische Einrede BGH FamRZ 1973, 256: Einrede nur, wenn die (volle) Erfüllung der Ausgleichsforderung dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde Fallgruppen u.a. wirtschaftliche Pflichten schuldhaft nicht erfüllt (BGH FamRZ 1992, 787) grobe Verstöße in der ehel. Lebensgemeinschaft Getrenntleben für lange Zeit (BGH FamRZ 2002, 609)

35 35 Zugewinnausgleich Der Ausgleichsanspruch, 1378 Durchsetzung Fälligkeit mit Beendigung des Güterstandes, 1378 III 1 Stundung, 1382 Übertragung von Gegenständen, 1383 Haftung Dritter, 1390 Auskunftsansprüche, 1379 Daneben auch während der Ehe als allgemeiner Auskunftsanspruch, 1353 I 2

36 36 Zugewinnausgleich Vorzeitiger Zugewinnausgleich Arten vorzeitiger Ausgleich, 1385 vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, 1386 Voraussetzungen, 1385, 1386 Wirkungen Stichtag für die Berechnung des Endvermögens und für die Höhe der Ausgleichsforderung, 1387

37 37 Zugewinnausgleich Vereinbarungen Ergänzung und Änderung durch Ehevertrag, 1408 I, 1410 Vor Beendigung des Güterstandes keine Verfügung über die Ausgleichsforderung Im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren können die Parteien Vereinbarungen abschließen, 1378 III 2 Nach Beendigung des Güterstandes ist die Ausgleichsforderung unbeschränkt übertragbar

38 38 Zugewinnausgleich Anspruchskonkurrenzen gesellschafts- und gemeinschaftsrechtliche Ansprüche ( 753 ff., 730 ff.) 426, 430 Problem: Regressansprüche (dazu BGH FamRZ 2006, 1178 ff.) Schenkungswiderruf ( ) Ehegatteninnengesellschaft ehebedingte Zuwendungen ( 313) wird idr verdrängt Ausnahmefälle möglich (BGH FamRZ 2007, 877)

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Deutsches Ehegüterrecht

Deutsches Ehegüterrecht Deutsches Ehegüterrecht Seit Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes am 1. Juli 1958 ist die Zugewinngemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Güterstand. Durch den Einigungsvertrag

Mehr

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3.

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3. Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines... 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 11 III. Formen des Ausgleichs... 12 1.

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

Eheliches Güterrecht

Eheliches Güterrecht Stand: 05/2013 Eheliches Güterrecht 1. Gesetzlicher Güterstand Der gesetzliche Güterstand gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbart haben. Seit dem 01.07.1958

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin

Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Susanne Strick Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Leinen & Derichs Anwaltsozietät Clever Straße 16 50668 Köln Tel. 0221-772090 www.leinen-derichs.de Eheverträge richtig gestalten Bestehende Verträge

Mehr

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle)

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) 07541-60060 Fax 07541-600666 www.kuschel.de e-mail: kanzlei@kuschel.de Mitglied der Güterstand und Zugewinn Inhalt: Einführung

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

Informationen zum Familienrecht

Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Informationsblatt. Der Ehevertrag

Informationsblatt. Der Ehevertrag Informationsblatt Der Ehevertrag 1 2 1. Was ist ein Ehevertrag? Wenn Ehepartner heiraten, hat das bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von gesetzlichen Ehevorschriften vorgesehen, die besonders den Fall der

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater Trennung und Scheidung richtig gestalten Getrenntleben Scheidung Lebenspartnerschaftsaufhebung Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt Von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Dr. Susanne

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? 4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten III von Prof. Dr. Günter Brambring Notar a. D. in Köln Honorarprofessor der Universität zu Köln 7. Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 V A. Einführung

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das Getrenntleben von Ehegatten... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 17 3. Kapitel Ehewohnung und Haushaltsgegenstände... 35 4. Kapitel Trennung,

Mehr

Inhalt. Standardfälle Familienrecht

Inhalt. Standardfälle Familienrecht Inhalt Standardfälle Familienrecht Fall 1: Turbulente Hochzeit 7 Eheschließung, Scheinstandesbeamter Fall 2: Hauskauf mit Hindernissen 9 Verfügungen über Vermögen im Ganzen Einzeltheorie, Gesamttheorie

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB).

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). 8. Eheliches Unterhaltsrecht a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). bb. Während intakter Ehe sind die Gatten einander zum Familienunterhalt

Mehr

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint.

Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint. Muster Ehevertrag Die Beteiligten erklärten auf Befragen vorab: Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint. Die Erschienenen

Mehr

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage Die Ehescheidung und ihre Folgen Grundriss mit praktischen Beispielen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1. Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

A. Anspr. E gegen F aus 433 II BGB (Fernseher)

A. Anspr. E gegen F aus 433 II BGB (Fernseher) Fall 1 Familienrecht! 1 Lösung: Frage 1 A. Anspr. E gegen F aus 433 II BGB (Fernseher) I. wirksamer Kaufvertrag (P) Form als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung! Teilzahlungsgeschäft i.s.d. 501f. BGB 1.sachlicher

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Französischen Republik. über. den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Abkommen. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. der Französischen Republik. über. den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft - 2 - Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik, im

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Eheschließung und Ehescheidung 31. Oktober 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer

Mehr

Zugewinnausgleich Fälligkeit des Anspruchs

Zugewinnausgleich Fälligkeit des Anspruchs Zugewinnausgleich Fälligkeit des Anspruchs Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Inhaltsverzeichnis 1.1 Anspruchsfälligkeit... 1 1.2

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gutachten-Nr.: 10 529 Sachverhalt: Die Eheleute B leben seit ihrer Eheschließung am 27. April 1990 im gesetzlichen

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen

Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen Eheverträge Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen 1. Allgemein: Der Bundesgerichtshof vertritt seit langer Zeit die Auffassung,

Mehr

Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten, insbesondere Oder-Konto. A. Vermögenszuordnung und Güterstand

Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten, insbesondere Oder-Konto. A. Vermögenszuordnung und Güterstand A. Vermögenszuordnung und Güterstand Auch Ehegatten sind, sofern sie nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, Inhaber jeweils eigener Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten. Diese Vermögensmassen

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 8. Januar 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Bauland: Familienrecht Vorlesung 8 Fallbeispiel Keusch erbt während

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB

Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB 1 Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB...1 1.1 Getrenntleben...2 1.1.1 Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft...2 1.1.2 Trennungswille...3 1.2 Zustimmung zur Scheidung...3 2 Scheidung nach 1565 Abs. 1 S.

Mehr

Informationen zum Ehevertrag

Informationen zum Ehevertrag Informationen zum Ehevertrag Fast ein Drittel aller Ehen scheitern. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Klausurenkurs ZR. SS 2013 Klausur vom 22.05.2013

Klausurenkurs ZR. SS 2013 Klausur vom 22.05.2013 Klausurenkurs ZR SS 2013 Klausur vom 22.05.2013 Richter am OLG Koblenz a.d. Fachbereich Rechtswissenschaft Statistik 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 - - 12 18 10 6 5 11 5 6 4 1-13 14 15 1 1 1 Durchschnitt:

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Rieber/Roßmanith/Kummer WS 2014/2015. Fallbesprechung Grundkurs Bürgerliches Recht I. Lösungsskizze FB 12 433 II? F

Rieber/Roßmanith/Kummer WS 2014/2015. Fallbesprechung Grundkurs Bürgerliches Recht I. Lösungsskizze FB 12 433 II? F L 433 II? F T 433 II? A. Teil 1 Frage 1 I. F gegen T auf Zahlung der 100 aus 433 II 1. Anspruch entstanden? Vss.: wirksamer KV gem. 433 2 korrespondierende WE: Angebot und Annahme, 145 ff. erforderlich

Mehr

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn Rechtsanwälte Baranowski & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwälte Bismarckstraße 80 57076 Siegen/Weidenau 0271-5 60 55 www.kanzlei-baranowski.de Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Erbrecht Vorlesung 3. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 3. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 3 Gesetzliche Erbfolge 22. Mai 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Eines vorweg: ist in Bewegung. Forderungen reichen bis hin zu einer vollständigen Verstärkung auf 100% zu Lasten der

Mehr

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 24.01.2012: Familien- und Erbrecht

Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 24.01.2012: Familien- und Erbrecht Vorlesung Einführung in die Rechtsvergleichung am 24.01.2012: Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet http://www.uni-trier.de/index.php?id=42147 Übersicht über die heutige

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Vorlesung am 4. Februar 2013 Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Eheliches Güterrecht Gesetzlicher Güterstand:

Mehr

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika Görtz-Leible 6.

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

BACH SINGELMANN DR.ORSCHLER DR.KREBS

BACH SINGELMANN DR.ORSCHLER DR.KREBS Aufnahmebogen für Scheidung / Scheidung online I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: Sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Ist es die erste Ehe? wenn : Wie oft waren Sie bereits verheiratet?

Mehr

Umstände, nicht zuletzt Dauer der Ehe sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen einschließlich Haushaltsführung und Kindererziehung.

Umstände, nicht zuletzt Dauer der Ehe sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen einschließlich Haushaltsführung und Kindererziehung. beck-shop.de C. Scheidungsfolgen Umstände, nicht zuletzt Dauer der Ehe sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen einschließlich Haushaltsführung und Kindererziehung. 10. Ausgleichsanspruch Zugewinn

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Vorwort des Herausgebers... 7. A. Was ist ein Ehevertrag?... 8

Vorwort des Herausgebers... 7. A. Was ist ein Ehevertrag?... 8 Inhaltsverzeichnis Inhalt Vorwort des Herausgebers... 7 A. Was ist ein Ehevertrag?... 8 B. Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft... 9 I. Sinn und Zweck der Zugewinngemeinschaft...

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr