Informationen für Dozent/inn/en der semesterbegleitenden fachdidaktischen Praktika (sbfp) Stand: WiSe
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- Frieda Hausler
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1 Informationen für Dozent/inn/en der semesterbegleitenden fachdidaktischen Praktika (sbfp) Stand: WiSe Übersicht: 1. Praktikumszeitraum 2. Anmeldung zum Praktikum bzw. zur Begleitveranstaltung 3. Bestellung der Betreuungslehrer/-innen 4. Bekanntgabe der Team- und Schulzuteilungen 5. Kontakt mit den Betreuungslehrer/inne/n in den Schulen / Schulbesuche 6. Erweitertes Führungszeugnis 7. Erster Termin der begleitenden Lehrveranstaltung 8. Abmeldung vom Praktikum bzw. von der Begleitveranstaltung 9. Anmeldung zu weiteren prüfungsrelevanten Leistungsanforderungen 10. Schulbestätigungen 11. Erster Praktikumstag 12. Präsenzpflicht 13. Anonymität im Praktikumsbericht / Verhalten im Praktikum 14. Abgabe der Praktikumsberichte 15. Korrektur der Praktikumsberichte 16. Bewertung der Prüfungsleistungen 17. Ergebnisse, korrigierte Praktikumsberichte und Leistungsnachweise 18. Elektronische Version der Praktikumsberichte 19. Zum Praktikum 20. Unterrichtsstunden 21. Schulwerkstatt des ZfL 22. Schwangerschaft bei Praktikantinnen 1. Praktikumszeitraum: mittwochmorgens (bis Uhr) vom 18. Oktober 2017 bis 31. Januar Anmeldung zum Praktikum bzw. zur Begleitveranstaltung: Die verbindliche Anmeldung der Praktikant/inn/en erfolgte bis 10. Mai 2017 über die Homepage der Geschäftsstelle des ZfL (GZfL). Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (erfolgreich absolviertes Orientierungspraktikum; fachspezifische Voraussetzungen) nimmt die GZfL die Team- und Schulzuteilungen sowie ggf. die Zuweisung zu den alternativen Begleitveranstaltungen vor und erstellt die Teilnehmerliste für die Dozent/inn/en. Nach der Bekanntgabe der Team- und Schulzuteilung auf der Homepage der GZfL (ab 25. September 2017) erfolgt zeitnah die Meldung der zugelassenen Studierenden an die zuständigen Prüfungssekretariate. Diese nehmen die Prüfungsanmeldung im LSF-System zur Teilmodulprüfung Praktikumsbericht vor. Die Studierenden werden per Uni-Mail über ihre Zulassung zum semesterbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (sbfp) und die Meldung an die Prüfungssekretariate informiert. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung über das LSF-Portal ist für die begleitende Lehrveranstaltung und den Praktikumsbericht nicht erforderlich. Fachrichtungsinterne Anmeldeverfahren, Vorbesprechungen etc. sind von dieser Anmeldung unabhängig. 3. Bestellung der Betreuungslehrer/-innen: Die praktikumsbetreuenden Kolleg/inn/en in den Schulen werden schriftlich von uns bestellt. Mit dem Bestellungsbrief teilen wir den Betreuungslehrer/inne/n den Praktikumszeitraum, die Namen der zugeteilten Studierenden (inkl. Uni-Mailadressen) sowie Ihren Namen und Ihre Mailadresse mit. Außerdem erhalten die Kolleg/inn/en die Checkliste für Betreuungslehrer/-innen der semesterbegleitenden fachdidaktischen Praktika (s. auch Homepage der GZfL; Rubrik Praktika > Informationen für praktikumsbetreuende Lehrer/-innen und Dozent/inn/en ). 1
2 4. Bekanntgabe der Team- und Schulzuteilungen: Sie erhalten die Teilnehmerliste mit der Team- und Schulzuteilung Ihrer Praktikant/inn/en per Mail. 5. Kontakt mit den Betreuungslehrer/inne/n in den Schulen / Schulbesuche: Den Betreuungslehrer/inne/n haben wir mit dem Bestellschreiben Ihren Namen und Ihre adresse mitgeteilt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme per Mail. Sollte dies nicht erfolgen, nehmen Sie bitte über die Schulen Kontakt zu den betreuenden Kolleg/inn/en auf und sprechen Sie sich mit ihnen hinsichtlich inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen und Fragen zum Praktikum ab. Eine Informationsveranstaltung für die Betreuungslehrer/inne/n, die zum ersten Mal diese Praktikumsform betreuen, findet am Donnerstag, den 28. September 2017, um Uhr statt (Computerlinguistik, Gebäude C7 2/C7 3 (Foyer), Raum 1.11). Die Einladung haben die neuen Kolleg/inn/en mit den Bestellbriefen von uns erhalten. Die Studierenden sollen rechtzeitig vor Beginn des Praktikums Kontakt mit ihren Betreuungslehrer/inne/n aufzunehmen, um das erste Treffen vor Ort (am ersten Praktikumstag oder, falls gewünscht, bereits vorher zum Kennenlernen) zu vereinbaren. Für die Qualität des Praktikums ist es wichtig, dass Sie mit den Betreuungslehrer/inne/n engen Kontakt halten, diese über Ziele und Inhalte des Begleitseminars sowie die Anforderungen an die Praktikant/inn/en informieren, und sich über den Verlauf des Praktikums austauschen. Nur so kann die Betreuung in den Schulen auf die Vorbereitung und Begleitung abgestimmt und der Erfolg sichergestellt werden. Daher wäre es wünschenswert, dass Sie jedes Ihrer Teams mindestens ein Mal in der Schule besuchen. Inhalte dieser Besuche sollten sein: Gespräche mit den Studierenden über ihre Erfahrungen und eventuelle Probleme im Praktikum, Gespräch mit der betreuenden Lehrkraft, evtl. Gespräch mit der Schulleitung, Anwesenheit bei Unterrichtsstunden von Praktikant/inn/en. Wir wissen, dass sich Schulbesuche aus verschiedenen Gründen nicht immer realisieren lassen. In diesen Fällen können ein Treffen vor oder zu Beginn des Praktikums und der Kontakt und Austausch per Telefon und Mail an die Stelle von Besuchen in den Praktikumsschulen treten. Sie können über die GZfL einen Antrag auf Ersatz der Fahrtkosten zu den Schulbesuchen in den Praktikumsschulen stellen. Das Antragsformular (BIC und IBAN erforderlich) erhalten Sie von uns per Mail. Bei besonderen Vorkommnissen (Versäumnisse, Konflikte ) informieren Sie bitte die GZfL. Sollten Studierende nicht regelmäßig am Praktikum teilgenommen, die ihnen übertragenen Aufgaben nicht sorgfältig und erfolgreich erledigt haben o.ä., so kann die betreuende Lehrperson die Schulbescheinigung verweigern. Bitte beraten und unterstützen Sie die Betreuungslehrer/-innen bei dieser Entscheidung. Der gemeinsame Rückblick aller Dozent/inn/en (ohne praktikumsbetreuende Lehrkräfte) auf das Praktikum findet am Montag, 05. Februar 2018 um Uhr statt (Ort wird noch bekannt gegeben). 6. Erweitertes Führungszeugnis: Alle Lehramtsstudierenden müssen im Rahmen ihrer Schulpraktika ein Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) vorlegen. Ein einmal für ein Schulpraktikum beantragtes Erweitertes Führungszeugnis ist für die gesamte Dauer des Lehramtsstudiums gültig. Das Formular Aufforderung zur Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnisses findet sich auf der Homepage der GZfL. Die Studierenden händigen der Schulleitung am 1. Praktikumstag eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses unter gleichzeitiger Vorlage des Originals aus. Die Kopie ist für die Unterlagen der Schule bestimmt; das Original verbleibt bei den Studierenden zur Vorlage in den Schulen der nachfolgenden Praktika. Sollte ein/e Studierende/r kein Führungszeugnis vorlegen, kann die Schulleitung der Praktikumsschule den Antritt des Praktikums verweigern. 7. Erster Termin der begleitenden Lehrveranstaltung: Bitte vergleichen Sie Ihre Anwesenheitsliste mit der Team- und Schulzuteilungsliste der GZfL. Bei Unstimmigkeiten, z. B. wenn ein Student / eine Studentin nicht an Ihrer Veranstaltung teilnimmt, halten Sie bitte unbedingt mit uns Rücksprache. 8. Abmeldung vom Praktikum bzw. von der Begleitveranstaltung: Eine Teilnahme am Praktikum ohne gleichzeitigen Besuch des Begleitseminars ist nicht möglich. Ebenso können Praktikum und Begleitveranstaltung nur zeitgleich absolviert werden, d. h. Praktikum und Begleitseminar können nicht auf verschiedene Semester gesplittet werden. 2
3 Die Abmeldung vom semesterbegleitenden Praktikum war nur bis zum 01. September 2017 möglich. Nach diesem Stichtag wird eine Abmeldung vom Praktikum und/oder von der Begleitveranstaltung als nicht bestandene Teilmodulprüfung gewertet, sofern nicht ein triftiger Grund (Krankheit mit Attest) nachgewiesen werden kann. Eine Abmeldung muss immer über die GZfL erfolgen. 9. Anmeldung zu weiteren prüfungsrelevanten Leistungsanforderungen: Sollten in den vorbereitenden Lehrveranstaltungen außer der Anfertigung des Praktikumsberichtes ggf. weitere prüfungsrelevante Leistungsanforderungen (Klausur, Referat, Übungsaufgaben...) vorgeschrieben sein, so müssen sich die Studierenden gesondert dafür anmelden. Über einheitliche Regelungen für Referate, Klausuren etc. in Ihrem Fach und Absprachen zu Verfahrensweisen hinsichtlich Erfassung und Dokumentation der Prüfungsleistungen informieren Sie sich bitte bei Ihren Modulverantwortlichen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der überarbeiteten Prüfungsordnungen in einigen Fächern die Anforderungen für die Studierenden unterschiedlich sein können. Eine Abmeldung von diesen Prüfungsteilen (außer Praktikumsbericht!) ist innerhalb der von Ihnen festgelegten Fristen möglich. Möchten die Studierenden aber dennoch das Praktikum absolvieren, gilt für die begleitende Lehrveranstaltung weiterhin Präsenzpflicht. Eine Verletzung dieser Präsenzpflicht bedeutet ebenso wie das Fernbleiben vom Praktikum das Nichtbestehen der Teilmodulprüfung zum semesterbegleitenden Praktikum. Eine versäumte Teilmodulprüfung im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltung (z. B. Klausur) kann in einem späteren Semester nachgeholt werden. Dies gilt nicht für den Praktikumsbericht! 10. Schulbestätigungen: Sofern die Ziele des Praktikums erreicht sind, bestätigen die betreuenden Lehrer/-innen am Ende des Praktikums die erfolgreiche Teilnahme in der Schulbescheinigung und händigen diese den Studierenden persönlich aus. Die Studierenden machen eine Kopie und heften das Original der Schulbestätigung in ihren Praktikumsbericht ein. Das betreffende Fachprüfungssekretariat bzw. die LSF-Verantwortlichen benötigen diese Bescheinigungen, um das Modul als erfolgreich verbuchen zu können. 11. Erster Praktikumstag: Die praktikumsbetreuenden Lehrkräfte informieren die GZfL und die Dozent/inn/en der begleitenden Lehrveranstaltungen, wenn ein Studierender / eine Studierende nicht in der Schule erschienen ist. 12. Präsenzpflicht: In den Begleitveranstaltungen herrscht ebenso wie im Praktikum Präsenzpflicht. D. h. nur wenn die Studierenden regelmäßig an Ihrer Lehrveranstaltung teilgenommen (max. 2 Fehltermine; für alle Fehltermine immer Entschuldigung erforderlich!) und die von Ihnen gestellten Aufgaben erfolgreich bearbeitet haben, kann die Veranstaltung als erfolgreich bescheinigt werden. Fehlen Studierende an einem Praktikumstag oder im Begleitseminar ohne ausreichende Entschuldigung oder aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, gilt das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert und muss inkl. Begleitveranstaltung wiederholt werden. Abwesenheit aus triftigem Grund z. B. wegen Kollisionen mit universitären Terminen (Klausuren, Exkursionen u. a.) während des Praktikums bedarf der Genehmigung und muss in allen Fällen und frühzeitig mit der betreuenden Lehrkraft, mit Ihnen und der GZfL abgesprochen werden. Bei Krankheit ist immer ein ärztliches Attest erforderlich, welches in der Schule, bei Ihnen und in der GZfL vorzulegen ist. Alle Fehltage sollen mit Blick auf die Ziele und die Anforderungen des Praktikums nachgeholt werden. Versäumen Studierende aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen mehr als 20 % der Gesamtzeit, so ist das Praktikum inkl. Begleitveranstaltung zu wiederholen. Dies hat allerdings keine prüfungsrechtlichen Konsequenzen (vgl. Ordnung der Schulpraktika für die Lehrämter). 13. Anonymität im Praktikumsbericht / Verhalten im Praktikum: In den Praktikumsberichten, insbesondere bei der Dokumentation der Unterrichtsbeobachtungen, ist es wichtig, auf strengste Anonymität zu achten. Bitte erinnern Sie die Studierenden daran, dass in den Praktikumsberichten bei der Dokumentation und Reflexion beobachteter Unterrichtsstunden keine Lehrernamen oder Klassenbezeichnungen (Klassenstufe ist ausreichend) genannt werden dürfen, die eine Identifizierung einzelner Kolleg/inn/en möglich machen. 3
4 Weiterhin sind die Studierenden hinsichtlich aller Erfahrungen und Vorkommnisse im Praktikum und aller Belange der Praktikumsschule (allgemeine Vorkommnisse, Teilnahme an Konferenzen etc.) zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für posts und Nachrichten bei WhatsApp, facebook etc.). Bitte erinnern Sie die Studierenden auch daran, dass sie während des Praktikums Gäste in den Schulen sind und wie andere Lehrpersonen der Schule für die Schüler/-innen eine Vorbildfunktion haben. D. h., dass sie sich an die dort geltenden Regeln und Gepflogenheiten zu halten haben (Pünktlichkeit, Höflichkeit, Rauchen, Essen und Trinken im Unterricht, Handy u.a.m). 14. Abgabe der Praktikumsberichte: Die Praktikumsberichte müssen in ausgedruckter Form eingereicht werden, da der korrigierte Bericht archiviert wird. Der verbindliche Abgabetermin für die Praktikumsberichte aller Fächer ist der vierte Montag nach Praktikumsende bzw. nach der letzten Sitzung des Begleitseminars. Dies ist i.d.r. Montag, 26. Februar Bitte klären Sie mit Ihren Praktikant/inn/en, wo die Berichte abzugeben sind. 15. Korrektur der Praktikumsberichte: Die Prüfungsordnung der UdS für die Lehramtsstudiengänge gibt für die Korrektur eine Bewertungsfrist von sechs Wochen nach Abgabe des Praktikumsberichts vor. Ein Nachbessern des Berichts nach der Abgabe ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie die Korrekturen der Berichte nicht mit Bleistift vor. 16. Bewertung der Prüfungsleistungen: Praktikumsberichte sind wie andere wissenschaftliche (Haus-)Arbeiten nach den Regeln für das wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit mit und die Kennzeichnung von Quellen (Plagiat). Da es sich um studienbegleitende Prüfungsleistungen handelt, müssen die Ergebnisse und die Bewertung der betreffenden Leistung nachvollziehbar festgehalten werden. Bitte heften Sie daher das Bewertungsraster bzw. Gutachten mit Note und Unterschrift in den Praktikumsbericht ein. Die Kriterien für die Beurteilung der Praktikumsberichte werden in den Fachrichtungen einheitlich festgelegt. Zur Orientierung können die Kriterien für die Bewertung der Praktikumsberichte des Orientierungspraktikums dienen. Die inhaltliche sowie formale und sprachliche Qualität der Aufgabenbearbeitung im Praktikumsbericht sind in jedem Falle zu berücksichtigen. Sprachlich mangelhafte Berichte werden von den Studierenden nachgebessert, ohne dass die Überarbeitung zu einer Notenverbesserung führt. Erst nach Vorlage eines sprachlich vertretbaren Berichts kann das Ergebnis im LSF verbucht werden. Leistungen im Seminar können berücksichtigt werden; Leistungen im Praktikum können berücksichtigt werden, wenn ein einheitlicher Bewertungsmaßstab (z. B. durch Schulbesuche) gewährleistet ist. Soweit eine Benotung vorgesehen ist, werden die einzelnen Prüfungsleistungen mit folgenden Noten bewertet (vgl. 14 der Prüfungsordnung der UdS für die Lehramtsstudiengänge): 1 = sehr gut; 2 = gut; 3 = befriedigend; 4 = ausreichend; 5 = nicht ausreichend. Zur differenzierten Benotung können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Ein nicht erfolgreich absolviertes Praktikum ist einschließlich der begleitenden Veranstaltung und den dazugehörigen Leistungsüberprüfungen zu wiederholen. 17. Ergebnisse, korrigierte Praktikumsberichte und Leistungsnachweise: Bitte reichen Sie am sechsten Montag nach Abgabetermin der Praktikumsberichte die Ergebnisse zusammen mit den korrigierten Praktikumsberichten (inkl. Original der Schulbestätigung) und mit jeweiligem Bewertungsraster an das Fachprüfungssekretariat bzw. den LSF-Verantwortlichen. Das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden bzw. Wortnote und Notenziffer) sollte auf dem Praktikumsbericht vermerkt sein. Beachten Sie, dass das Bestehen des Praktikumsberichts nur dann verbucht werden kann, wenn die Original- Schulbestätigung dem Bericht beiliegt. Die GZfL (zfl@mx.uni-saarland.de) erhält eine Liste der Ergebnisse (Bewertungen der Praktikumsberichte in Form einer Excel-Datei mit Name, Vorname, Matrikelnummer, Ergebnis/Notenziffer/Wortnote) per Mail. 4
5 Wenn Studierende das Praktikum nicht erfolgreich absolvieren, d.h. wenn sie das Praktikum abbrechen, die Schulbestätigung nicht erhalten oder keinen Praktikumsbericht einreichen, so gilt das Praktikum als nicht bestanden. In diesem Fall muss immer eine entsprechende Meldung des Ergebnisses (Fehlversuch) an das für die Verbuchung der Prüfungsleistung zuständige Prüfungssekretariat sowie an die GZfL erfolgen. Die Ergebnisse ggf. geforderter Teilmodulprüfungen (Klausur, Referat, Übungsaufgaben...) leiten Sie bitte innerhalb der vom Fachprüfungssekretariat festgelegten Frist direkt an das Prüfungssekretariat bzw. die LSF- Verantwortlichen. Es ist nicht erforderlich, Leistungsnachweise auszustellen, da diese von den Studierenden selbst ausgedruckt werden können. 18. Elektronische Version der Praktikumsberichte: Bitte informieren Sie Ihre Praktikant/inn/en darüber, der GZfL eine elektronische Version der vollständigen Praktikumsberichte (inkl. Anhang) per Mail an (oder als CD) zukommen zu lassen, da diese Berichte zu Evaluationszwecken dort gesammelt werden. Der Praktikumsbericht umfasst nur eine pdf-datei, die eindeutig zu identifizieren ist. Die Studierenden benennen die Datei wie folgt: NameVorname_sbfP_Fach_Semester_Seminardozent(in) Beispiel: MüllerDaniel_sbfP_Französisch_WiSe1718_Musterfrau.pdf 19. Zum Praktikum: Informationen zum semesterbegleitenden Praktikum finden Sie auf der Homepage der GZfL unter der Rubrik Praktika. Das semesterbegleitende Praktikum baut auf den Grundkompetenzen auf, die im Orientierungspraktikum erarbeitet wurden. Ihre Praktikant/inn/en haben im Orientierungspraktikum bereits Unterricht Kriterien geleitet beobachtet und reflektiert. Zudem haben die Studierenden gelernt, eigene Unterrichtsstunden auf der Grundlage von Vorüberlegungen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Sie haben ein Planungsschema und fächerübergreifende Überlegungen zu Lernzielen und Kompetenzen kennengelernt. Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne Unterlagen aus dem Orientierungspraktikum zur Verfügung. 20. Unterrichtsstunden: Die Studierenden sollten je nach Situation und Möglichkeit in den Praktikumsschulen jeweils 1-3 Unterrichtsstunden selbst halten, evtl. auch im Teamteaching. Die Praktikant/inn/en sollen dem/der betreffenden Fachlehrer/-in rechtzeitig vor der zu haltenden Stunde einen schriftlichen Unterrichtsentwurf oder Planungsschema vorlegen. 21. Schulwerkstatt des ZfL: Die Schulwerkstatt mit Lehrwerken, Begleit- und Unterrichtsmaterialien kann von den Praktikant/inn/en zur Vorbereitung von Unterrichtsstunden u. ä. in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9.00 bis Uhr genutzt werden. 22. Schwangerschaft bei Praktikantinnen: Für Studentinnen, bei denen eine Schwangerschaft im Zeitraum des Praktikums besteht, gelten ebenso wie für Lehrerinnen besondere Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen. Bitte weisen Sie Ihre Studentinnen darauf hin, dass sie im Falle einer Schwangerschaft die im Merkblatt auf der Homepage der GZfL nachzulesenden erforderlichen Schritte unternehmen und sowohl die Schulleitung der Praktikumsschule als auch die GZfL informieren müssen. Wir wünschen Ihnen eine interessante und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Studierenden und den Betreuungslehrer/inne/n im Praktikum! Dirk Hochscheid-Mauel (Leitung) (Tel ) Bettina Schwandt (Tel ) Sekretariat Friedlinde Schmitt (Tel ) Fax ( ) zfl@mx.uni-saarland.de Universität des Saarlandes Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung Campus A5 4, 3.OG (linker Eingang) Saarbrücken 5
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