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1 M I E T V E R T R A G zwischen der und PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gemeinnützige GmbH Joachimsthaler Straße Berlin (vertreten durch die Heimleitung PARITÄTISCHES Seniorenwohnen am Heckelberger Ring) Frau, geboren am wohnhaft in im folgenden Vermieter genannt im folgenden Mieter genannt Präambel Die PARITÄTISCHE Seniorenwohnen gemeinnützige GmbH vermietet und verwaltet die Wohnungen mit Serviceangeboten im Seniorenwohnen am Heckelberger Ring in Berlin Lichtenberg - Hohenschönhausen. Das Seniorenwohnen besteht aus einem Pflegezentrum sowie Wohnungen in altersgerecht ausgestatteten Servicewohnungen. Das Service- und Sicherheitspaket (Anlage 2 des Mietvertrages) ist Bestandteil dieses Mietvertrags. Die Leistungen dieses Paketes sind dort näher aufgeführt und werden neben der Miete und der Nebenkostenvorauszahlung als Service- und Sicherheitspauschale in Rechnung gestellt. Damit wird über das reine Wohnen hinaus das Grundbedürfnis nach Sicherheit erfüllt. Dies vorausschickend wird folgender Mietvertrag abgeschlossen: 1240H mietvertrag.doc Seite 1 von 10

2 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter vermietet dem Mieter die im Anwesen PSW Seniorenwohnen am Heckelberger Ring, Heckelberger Ring 2, Berlin, in der. Etage gelegene Wohnung mit der Nummer und einer Wohnfläche von m², bestehend aus Zimmern, Küche, Bad und Abstellraum. 1.2 Der Mieter ist berechtigt, die Gemeinschaftseinrichtungen zusammen mit den übrigen Mietern zu nutzen. 1.3 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Hausschlüssel/ Wohnungsschlüssel sowie 2 Briefkastenschlüssel. Der Mieter darf zusätzliche Schlüssel nur mit Einwilligung des Vermieters anfertigen lassen. 2 Mietzeit und Kündigung 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit. 2.2 Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleibt unberührt. 2.3 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 2.4 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Vertragspartner an. 3 Außerordentliche Kündigung 3.1 Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe. Auch sie bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. 3.2 Das Mietverhältnis kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn beispielsweise a) der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate 1240H mietvertrag.doc Seite 2 von 10

3 erreicht. Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. b) der Mieter oder derjenige, welchem der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache überlassen hat, die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt, obwohl er vom Vermieter gemahnt wurde. 3.3 Das Mietverhältnis kann vom Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn beispielsweise a) dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird oder b) der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass eine Benutzung mit erheblicher Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. 3.4 Wird das Mietverhältnis vom Vermieter wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den durch die Kündigung kausal entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere sind dem Vermieter der bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter durch ordentliche Kündigung das Mietverhältnis frühestens hätte beenden können, entstandenen Mietausfall wegen leer stehenden Räumen bzw. entstandenen Mindermieteinnahmen zu ersetzen. Der Schadenersatzanspruch des Vermieters entfällt oder ist in der Höhe gemindert, wenn sich dieser nicht ausreichend um eine zügige Weitervermietung zu marktüblichen Bedingungen bemüht hat. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Mieters, so haftet der Vermieter, soweit ihn ein verschulden trifft, für den Schaden des Mieters. 4 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung Begehrt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung oder erhöht der Vermieter die Miete wegen baulichen Maßnahmen, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich bis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. 5 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise 5.1 Die Miete für die in 1 beschriebene Wohnung beträgt EUR monatlich. 5.2 In der Miete nach Abs. 1 sind die Betriebskosten und die Service- und Sicherheitspauschale nicht enthalten. Der Mieter hat daher neben der Miete nach Abs. 1 die Betriebskosten i. S. v. 2 der Betriebskostenverordnung und die 1240H mietvertrag.doc Seite 3 von 10

4 Service- und Sicherheitspauschale zu tragen. Eine Aufstellung der von dem Mieter zu tragenden Betriebskosten ist dem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. Eine Aufstellung der Leistungen des Service- und Sicherheitspakets ist dem Vertrag als Anlage 2 beigefügt. Diese Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrags. 5.3 Die Betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden Höhe umgelegt. Der Mieter hat auf die Betriebskosten Vorauszahlungen in Höhe von EUR monatlich zu leisten. Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Nach erfolgter Abrechnung einer Abrechnungsperiode kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen. Im Fall des Auszugs des Mieters während der Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Kostenverteilung bei nächst fälliger Abrechnung vorzunehmen. Soweit solche bestehen, richtet sich der Umlegungsmaßstab nach den gesetzlichen Bestimmungen; im Übrigen ist er von dem Vermieter nach billigem Ermessen zu bestimmen. 5.4 Für die Service- und Sicherheitspauschale hat der Mieter 80,00 EUR monatlich zu zahlen. Für jede weitere Person, die in den vermieteten Räumen wohnt, sind monatlich 54,00 EUR zu zahlen. Erhöhen sich die Kosten des Service- und Sicherheitspakets (Anlage 2), so ist der Vermieter berechtigt, diese Pauschalen bis zum des laufenden Jahres zum Beginn des Folgejahres anzupassen. 5.5 Miete, Betriebskostenvorauszahlung und die Service- und Sicherheitspauschale sind vom Mieter monatlich im Voraus und zwar spätestens am dritten Werktag des Monats zu entrichten. Der aus der Betriebskostenabrechnung geschuldete Betrag ist innerhalb eines Monats nach Anforderung zu bezahlen. 5.6 Die monatliche Zahlung beträgt: Miete Betriebskostenvorauszahlung Service- und Sicherheitspauschale Gesamtzahlung EUR EUR EUR EUR 5.7 Für die Erhöhung des in 5.1 genannten Mietzinses gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen. 5.8 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die monatlichen Mietund Nebenkostenzahlungen sowie die Service- und Sicherheitspauschale bei Fälligkeit im Lastschriftverfahren von seinem Konto bei einer Bank oder Sparkasse eingezogen werden. Hierzu erteilt der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung für sein Konto. 1240H mietvertrag.doc Seite 4 von 10

5 6 Mietsicherheit Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsabschluss eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts in Höhe von EUR für alle Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Mietvertrag beizubringen. 7 Zustand der Mieträume Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bekannt. Er erkennt sie als ordnungsgemäß, zweckentsprechend und zum vertraggemäßen Verbrauch als tauglich an. Ein Übergabe-/Abnahmeprotokoll wird von beiden Parteien gemeinsam erstellt. 8 Benutzung der Mieträume, Untervermietung 8.1 Vermieter und Mieter versprechen, im Haus sowohl untereinander als auch mit den übrigen Mietern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und zu diesem Zwecke jede gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. 8.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für eine ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. 8.3 Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken benutzen, so bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 8.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unter zu vermieten. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, so kann er vom Vermieter die entsprechende Erlaubnis verlangen, wenn nicht entweder in der Person des Dritten ein berechtigter Grund zur Ablehnung vorliegt, oder der Mietraum übermäßig belegt würde, oder dem Vermieter die Untervermietung aus einem sonstigen Grund nicht zugemutet werden kann. Ist dem Vermieter die Untervermietung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt. 8.5 Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter sobald wie möglich, spätestens jedoch binnen Monatsfrist, das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nicht, so kann der Vermieter das 1240H mietvertrag.doc Seite 5 von 10

6 Hauptmietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Diese Rechte kann er nur unverzüglich geltend machen, nach dem er die gegen den Untervermieter sprechenden Gründe erfahren hat oder nachdem die Frist zur Kündigung des Untermietverhältnisses fruchtlos verstrichen ist. 8.6 Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt. 8.7 Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. 9 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen 9.1 Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses, der Mieträume oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters binnen angemessener Frist nach der Ankündigung vornehmen. Zur Abwendung drohender Gefahren können diese Arbeiten auch ohne vorherige Ankündigung sofort vorgenommen werden. 9.2 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zwar nicht notwendig aber doch zweckmäßig sind, muss der Mieter dulden, soweit ihm dies zuzumuten ist. 10 Instandhaltung der Mieträume 10.1 Schäden in den Mieträumen hat der Mieter, sobald er sie bemerkt, dem Vermieter anzuzeigen Wird der Mangel nach der Anzeige durch den Vermieter nicht unverzüglich beseitigt, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Befindet sich der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist im Fall des Verzugs auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache und Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels nur, wenn dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die nach dem Einzug durch ihn, seine Familienmitglieder, Hausgehilfen, Untermieter sowie die von ihm beauftragten Handwerker, Lieferanten und dergleichen schuldhaft verursacht werden Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten seinerseits nicht vorgelegen hat. 1240H mietvertrag.doc Seite 6 von 10

7 10.5 Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Böden bzw. Reinigung der Teppichböden und das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und Versorgungsleitungen. Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden: - alle drei Jahre: Küche und Badezimmer - alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure; - alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung des Mieters zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Der Mieter hat die Ausführung der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgenden Grundsätzen zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlags; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 40%; länger als drei Jahre 60% und länger als vier Jahre 80% der Kosten. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen Die kleinen Instandhaltungen und Instandsetzungen (Kleinreparaturen) sind auf Kosten des Mieters auszuführen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner schuldhaft verursacht sind. Die kleinen Instandhaltungsarbeiten sind regelmäßig fachgerecht durchzuführen. Kleinreparaturen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z. B. Hähne und Schalter für Wasser und Elektrizität, WC- und Duscheinrichtungen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Türen, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu 52,00 EUR je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 154,00 EUR pro Jahr. Die jährliche Gesamtsumme berechnet sich ab dem Vertragsbeginn. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis unterjährig, so be- 1240H mietvertrag.doc Seite 7 von 10

8 rechnet sich die jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen im ersten bzw. letzten Jahr des Mietverhältnisses zeitanteilig. 11 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 11.1 Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustands oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten betreten. Dasselbe gilt, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen von der Mietsache vertragswidrig Gebrauch machen oder wenn sie ihre Obhuts- und Sorgfaltspflichten grob vernachlässigen. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, oder ist der Mietvertrag gekündigt, so sind der Vermieter oder die von ihm Beauftragten auch zusammen mit Kauf- oder Mietinteressenten berechtigt, die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten zu besichtigen. Ebenso hat der Mieter das Betreten der Mietsache durch einen Sachverständigen zur Feststellung des Mietwerts zu dulden Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters nach Abs. 1 und 2 ausgeübt werden können In Fällen dringender Gefahr kann der Vermieter die Mietsache auch ohne Vorankündigung sowie bei Abwesenheit des Mieters betreten. 12 Tierhaltung 12.1 Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter einer Erlaubnis des Vermieters Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. 13 Haushaltsmaschinen Das Aufstellen von Haushaltsmaschinen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrocknern) in den Mieträumen bedarf der Erlaubnis des Vermieters. 1240H mietvertrag.doc Seite 8 von 10

9 14 Antennen Die Errichtung privater Antennen jeglicher Art auf dem Dach, an den gemeinschaftlichen Hausteilen oder an den Außenflächen bedarf der Erlaubnis des Vermieters. 15 Beendigung der Mietzeit 15.1 Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, kann er wegnehmen. Eventuelle Beschädigungen bei der Wegnahme sind vom Mieter zu beseitigen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass die Sachen in den Räumen zurückgelassen werden, wenn der Vermieter so viel zahlt, wie zur Herstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrags für die inzwischen erfolgte Abnutzung. Dem Vermieter steht das Recht auf die Einrichtung nicht zu, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, sie mitzunehmen Hat der Mieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, auch wenn der Vermieter diesen baulichen Veränderungen oder Einrichtungen zugestimmt hat, sofern nichts abweichendes vereinbart worden ist Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, 545 BGB 1 findet keine Anwendung. 16 Mehrere Personen als Mieter 16.1 Mehrere Personen, auch Ehegatten, als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner Die Mieter (Ehegatten) bevollmächtigen sich gegenseitig zur Vornahme und Entgegennahme von Willenerklärungen. Insbesondere sind Erklärungen Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt 1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs, 2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält. 1240H mietvertrag.doc Seite 9 von 10

10 eines Mieters auch für den anderen Mieter verbindlich und eine Erklärung des Vermieters ist für alle Mieter rechtswirksam, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Vollmacht des Mieters (Ehegatten) ist schriftlich widerrufbar. Der Widerruf wird erst für Erklärungen wirksam, die nach seinem Zugang abgegeben werden Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Mieters, die das Mietverhältnis berühren oder einen Schadenersatzanspruch begründen, haben für und gegen die anderen Mieter (Ehegatten) die gleiche Wirkung. 17 Sonstige Vereinbarungen 17.1 Der Mieter ist gehalten, auf seine Kosten eine Hausrat- sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten und den Vermieter über das Bestehen dieser Versicherungen zu informieren Der Mieter hinterlegt bei dem Vermieter Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummer) zu einer Kontaktperson, die in einem Notfall o.ä. zu benachrichtigen ist Die beigefügte Hausordnung (Anlage 3) ist Bestandteil dieses Mietvertrages und wird von den Parteien mit der Unterzeichnung anerkannt Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß Außer den hiermit schriftlich festgelegten Vertragsvereinbarungen sind keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden. Berlin, den Berlin, den Vermieter - - Mieter PARITÄTISCHES Seniorenwohnen gemeinnützige GmbH 1240H mietvertrag.doc Seite 10 von 10

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