Untersuchungsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Untersuchungsbericht"

Transkript

1 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 16. Oktober 2011 Ort: Luftfahrzeug: Langwedel-Blocksdorf Flugzeug Hersteller / Muster: Amateurbau / Lancair 235 Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: zwei Personen tödlich verletzt Luftfahrzeug zerstört Flurschaden Aktenzeichen: BFU 3X Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Der Pilot war um 13:12 Uhr 1 am Flugplatz Itzehoe (EDHF) in Begleitung eines Fluggastes zu einem privaten Flug gestartet. Laut Flugwegaufzeichnung des Flugsicherungsunternehmens flog das Flugzeug in ft AMSL in nordöstliche Richtung. Die Flugwegaufzeichnung endete um 13:22 Uhr. 1 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit

2 Flugwegaufzeichnung (gelb) in Richtung Nordost (roter Pfeil) im Zeitraum 13:14 Uhr bis 13:22 Uhr Quelle: DFS, Bearbeitung BFU Zeugen, die sich in der Nähe der Unfallstelle befanden, hatten ein lautes Krachen gehört. Das Flugzeug war in einem Maisfeld aufgeschlagen. Die beiden Insassen wurden tödlich verletzt und das Flugzeug zerstört. Angaben zum Luftfahrzeugführer Die 40-jährige männliche Person war im Besitz einer Lizenz für Privatpiloten PPL(A) nach den Regelungen der ICAO, erstmalig ausgestellt am 13. April 1995, gültig bis 11. Mai

3 Der Pilot war berechtigt, einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge als verantwortlicher Luftfahrzeugführer PIC SE piston (land) zu führen. Die Berechtigung war bis 11. Mai 2013 gültig. Außerdem besaß er die Schleppberechtigung ohne Fangschlepp SB(A). Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2, erstmalig ausgestellt am 2. Mai 1985, war bis zum 25. April 2014 gültig. Das Tauglichkeitszeugnis enthielt Auflagen. Laut persönlichem Flugbuch betrug die Gesamtflugerfahrung 105 Stunden bei 294 Starts und Landungen. Nach dem Kauf des Flugzeuges im August 2010 hatte er sich in Begleitung eines Fluglehrers mit dem Muster im Rahmen einer Flugzeit von 3:55 Stunden vertraut gemacht. Im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 absolvierte er als verantwortlicher Luftfahrzeugführer 7:32 Stunden auf dem Muster. Seit dem Jahr 1988 war er außerdem im Besitz eines Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer. Die Flugerfahrung betrug 412 Stunden bei 515 Starts und Landungen. Angaben zum Luftfahrzeug Allgemeine Beschreibung und Daten des Flugzeuges Das Flugzeug war ein zweisitziger Tiefdecker, hergestellt aus glasfaserverstärktem Kunststoff und ausgerüstet mit einziehbarem Fahrwerk, Kolbentriebwerk und Dreiblatt-Verstellpropeller. Hersteller: Amateurbau Muster: Lancair 235 Werknummer: 229 Baujahr: 1990 Betriebszeit: Triebwerk: Betriebszeit: Propeller: Betriebszeit: 741 Stunden Lycoming O-235-H2C 124 Stunden Mühlbauer MTV-7-F/ Stunden - 3 -

4 Das Flugzeug war in Deutschland als Beschränkte Sonderklasse zum Verkehr zugelassen und wurde privat betrieben. Die letzte technische Prüfung, eine Jahresnachprüfung, wurde am 31. Juli 2011 bei einer Betriebszeit von 736 Stunden durchgeführt. Dreiseitenansicht Lancair 235 Quelle: Hersteller Laut Wägebericht vom 9. Mai 2008 betrug die Leermasse 453 kg. Der Flugmassen- Schwerpunkt lag in einem Bereich von 62,23 bis 76,96 cm hinter dem Bezugspunkt bei einer maximal zulässigen Abflugmasse von 650 kg. Laut Obduktionsbericht hatten die beiden Insassen eine Gesamtmasse von 158 kg. Laut den Tanknachweisen geht die BFU von einem Tankinhalt von etwa 40 l (29 kg) Kraftstoff aus. Daraus ergaben sich eine Flugmasse von 640 kg und eine Lage des Schwerpunktes bei 70 cm hinter dem Bezugspunkt

5 Auszüge aus dem Flughandbuch 2.8 Das Flugzeug ist mit einem System zur Ermittlung des Anstellwinkels ausgestattet. Kurz vor Erreichen des überzogenen Flugzustandes ertönt eine akustische Warnung: Angle, Angle, Push Zur Vermeidung von zu großen Drehmomenten auf die Landeklappen sollten sie ab einer Geschwindigkeit von 140 Knoten (kt) negativ (ca. -5 ) gestellt werden Ohne Motorleistung kündigt sich das Überziehen durch eine leichte Nickbewegung um die Querachse bei bis zu sechs Knoten über der Überziehgeschwindigkeit an. Überziehen mit negativer Klappenstellung ist zu vermeiden. Beim Überziehen mit Motorleistung treten durch den Propellerdrall große Schiebemomente auf, die nicht mehr mit dem Seitenruder ausgeglichen werden können. 5.3 Die Überziehgeschwindigkeit lag bei einer Flugmasse von 640 kg und eingefahrenen Landeklappen bei 62 kt angezeigter Fluggeschwindigkeit (IAS). Meteorologische Informationen Laut Routinewettermeldung (METAR), ausgegeben um 13:20 Uhr, des etwa 20 km entfernten Flugplatzes Kiel (EDHK) wehte der Wind aus 160 mit 7 kt und die Sicht betrug mehr als 10 km. Wetter im Gebiet der Unfallstelle um ca. 14:00 Uhr Quelle: BFU - 5 -

6 Es herrschte geringe Bewölkung, die Basishöhe betrug ft. Die Lufttemperatur lag bei 12 C, der Taupunkt bei 3 C und das QNH wurde mit hpa angegeben. Funkverkehr Nach dem Start gab es keinen Funkverkehr. Flugdatenaufzeichnung Das Flugzeug war nicht mit einem Flight Data Recorder (FDR) bzw. Cockpit Voice Recorder (CVR) ausgestattet. Diese Aufzeichnungsgeräte waren entsprechend den gültigen Vorschriften nicht gefordert. Der Flugweg des Flugzeuges wurde von dem Flugsicherungsunternehmen von 13:13:53 Uhr bis 13:22:02 Uhr aufgezeichnet und stand der BFU als Radaraufzeichnung zur Auswertung zur Verfügung. An Bord des Flugzeuges wurde ein Straßennavigationsgerät des Herstellers Medion mitgeführt. Die Daten auf der Speicherkarte standen der BFU zur Auswertung zur Verfügung. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Unfallstelle Die Unfallstelle befand sich ca. 350 m westlich der Ortslage Blocksdorf in einem Maisfeld mit zirka 2 m hohem Pflanzenbestand. Die Höhe des Geländes über Meeresspiegel betrug etwa 140 ft. An der ungefähr 10 m entfernten Baumreihe wurden keine Kollisionsspuren festgestellt. Im Pflanzenbestand war keine Schneise erkennbar. Propeller und Motor waren etwa 40 cm tief ins Erdreich eingedrungen. Die Aufprallrichtung wurde mit zirka 150 bestimmt, der Aufprallwinkel mit etwa 70 bis 80. An der Unfallstelle waren alle Baugruppen und Steuerflächen aufgefunden worden

7 Unfallstelle Quelle: BFU Feststellungen am Flugzeug Das Wrack wurde in zwei Hauptsektionen vorgefunden, zum einen die Motor- Propeller-Einheit, das Brandschott, Teile des Instrumentenbretts und der Haupttank, zum anderen der zerstörte Kabinenbereich, der Rumpf und Bruchstücke der Tragflächen, sowie das abgebrochene Leitwerk. Die beiden Wracksektionen lagen um 180 verdreht zueinander. Alle drei Propellerblätter waren im Wurzelbereich in Bezug zur Propellerebene nach hinten abgebrochen. An den Blattvorderseiten waren keine Rotationsspuren feststellbar. Im Cockpit konnten nur wenige Hebel- und Schalterstellungen identifiziert werden: Die Propellerverstellung stand auf AUTO und die Drehzahlvorwahl auf ca /min. Das Zündschloss wurde in Stellung OFF vorgefunden. Der Hebel für die Gemischregulierung stand auf voll reich. Der Fahrwerkshebel war gezogen

8 Die Stellung des ausgefahrenen Aktuators zeigte annähernd eine Normalstellung der Landeklappen (0 ). Die Stellung der Trimmruder konnte nicht nachvollzogen werden. Die Schwinggabeln der Hauptfahrwerksräder waren deformiert. Zwei der drei Kraftstoffpumpen waren deformiert. Die Endoskopie des Motors ergab keine Auffälligkeiten, die Zündkerzen zeigten ein normales Verbrennungsbild. Die Vergaseranlage war zertrümmert, zwei Kraftstoffpumpen waren deformiert, eine Kraftstoffpumpe war ohne Befund. Das Wrack wurde in der Untersuchungshalle der BFU einer zweiten technischen Begutachtung unterzogen. Dabei konnten keine weiteren Feststellungen hinsichtlich eines technischen Versagens getroffen werden. Ausgelegte Wrackteile des Flugzeuges Quelle: BFU Medizinische und pathologische Angaben Bei der im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführten Obduktion sowohl der Leiche des Piloten als auch der Leiche des Fluggastes wurde als Todesursache ein schweres Polytrauma festgestellt. Beide Obduktionen ergaben laut dem Sektionsprotokoll keine Anhaltspunkte für nicht auf den Flugzeugabsturz zurückzuführende fremde äußere todesursächliche Ge

9 walteinwirkung. Außerdem fanden sich an den inneren Organen keine Hinweise für alternativ todesursächliche krankhafte Organbefunde. Brand Es gab keine Hinweise auf ein Feuer im Fluge oder nach dem Aufprall. Beurteilung Der Pilot war im Besitz des vorgeschriebenen Luftfahrerscheins. Er war berechtigt, das Flugzeug zu führen und hatte die entsprechende medizinische Tauglichkeit. Insgesamt hatte er über einen Zeitraum von 17 Jahren 105 Stunden auf Flugzeugen absolviert. Damit verfügte er nach Auffassung der BFU über eine sehr geringe Flugerfahrung. Über die Kenntnisse und Fertigkeiten des Piloten hinsichtlich Notverfahren und simulierte kritische Situationen zu trainieren, lagen der BFU keine Erkenntnisse vor. Auf dem betroffenen Muster war die allgemeine Flugerfahrung als noch sehr gering einzustufen. Das Flugzeug war ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen und technisch geprüft. Die Flugmasse und der Schwerpunkt befanden sich im zulässigen Bereich. Die technischen Befunde ergaben keine Rückschlüsse auf ein Versagen von Bauteilen, Steuerungseinrichtungen oder des Triebwerkes. Die identifizierten Hebel- und Schalterstellungen ergaben keine eindeutigen Hinweise auf die Konfiguration des Flugzeuges für eine Notlandung. Es herrschten Sichtflugwetterbedingungen. Es gab keine besonderen Wettererscheinungen, die sich störend auf den Flugverlauf und die Handhabung des Flugzeuges ausgewirkt haben könnten. Die Auswertung der Radaraufzeichnung (SDR) und des GPS zeigten einen relativ geradlinigen Kurs über Grund. Auch die Geschwindigkeit über Grund (GS) blieb bis zum Ende der Aufzeichnung relativ konstant bei etwa 150 kt. Der Einfluss des Windes war vernachlässigbar, so dass festgestellt werden kann, dass sich das Flugzeug deutlich oberhalb der Überziehgeschwindigkeit bewegt hatte

10 Flugrichtung und Geschwindigkeit über Grund Quelle: BFU Flughöhe, Vergleich Radar und GPS Quelle: BFU

11 Auch die Analyse der Flughöhe ergab bis zum letzten Radarpunkt ein normales Horizontalflugprofil. Flugweg in Bezug zur Unfallstelle Quelle: BFU Die Unfallstelle befand sich in direkter Verlängerung der Kurslinie. Zwischen dem letzten Radarpunkt und der Unfallstelle betrug die Entfernung ca. 700 m. Da keine Zwischenhöhen vom Radar erfasst wurden und eine Umdrehung der Radarantenne in der Regel ungefähr 5 Sekunden dauert, muss das Flugzeug in dieser kurzen Zeit unterhalb des Abdeckungsbereiches des Radars gefallen sein. Der Höhenverlust betrug innerhalb von wenigen Sekunden zirka ft. Der Aufprall auf den Boden erfolgte mit einer Längsneigung von etwa 70 bis 80. Die Differenz zwischen der Lage der Längsachse des Wracks in Bezug zur Flugrichtung von zirka 120 deutet darauf hin, dass das Flugzeug im Absturz neben der Drehung um die Querachse (Längsneigung) auch eine Drehung um die Längsachse (Querneigung) erfahren haben muss

12 Schlussfolgerungen Der Flugunfall ist darauf zurückzuführen, dass der Pilot die Kontrolle über sein Flugzeug verloren hat und den unkontrollierten Flugzustand nicht beenden konnte. Die Ursachen für diesen Kontrollverlust konnte die BFU nicht ermitteln. Untersuchungsführer: Untersuchung vor Ort: Untersuchung elektronischer Komponenten: Auswertung der Flugwegaufzeichnungen: Jens Eisenreich Ludwik de Jelski Philipp Lampert Klaus Himmler Braunschweig, 6. Februar

13 Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall- Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str Braunschweig Telefon Telefax Mail Internet box@bfu-web.de

Datum: 21. September 2012. Heraklion auf Kreta. Hersteller / Muster: Boeing / B737-800

Datum: 21. September 2012. Heraklion auf Kreta. Hersteller / Muster: Boeing / B737-800 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 21. September 2012 Ort: Luftfahrzeug(e): Heraklion auf Kreta Flugzeug Hersteller / Muster:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 14. Dezember 2011 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 31. Mai 2010 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Identifikation. Sachverhalt. 1X001-0/07 November 2008

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Identifikation. Sachverhalt. 1X001-0/07 November 2008 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht 1X001-0/07 November 2008 Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 21. September 2007 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 24. Oktober 2010 Ort: Luftfahrzeug: nahe Altenbeken Hubschrauber Hersteller / Muster: Robinson

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 13. Mai 2012 Ort: Luftfahrzeuge: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 10. Dezember 2009 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. 3X219-0/99 August 2001. Sachverhalt

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. 3X219-0/99 August 2001. Sachverhalt Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht 3X219-0/99 August 2001 Sachverhalt Art des Ereignisses: Unfall Datum: 21. August 1999 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden:

Mehr

Kenntnistest Piper PA 28 161

Kenntnistest Piper PA 28 161 Kenntnistest Piper PA 28 161 Name: Datum: Die nachfolgenden Fragen bearbeiten Sie anhand des Flughandbuches Piper PA 28-161. - Nichtzutreffendes streichen - 1. Bezeichnung des Flugzeugmusters: 2. Bezeichnung

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Juni 2013. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Juni 2013. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Juni 2013 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung box@bfu-web.de www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str.

Mehr

Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen

Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1653 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Helikopters 280FX Enstrom, HB-XEQ vom 5. Juli 1997 auf

Mehr

Bulletin. Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte)

Bulletin. Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin September 2005 Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (ausgenommen Luftsportgeräte) Herausgeber: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Mehr

Flight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht

Flight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht Flight Safety Seminar 2010 Verwertung Unfallberichte aus Pilotensicht Roland B. Becker Vizepräsident AOPA Switzerland Themen Hintergrund: Ereignis & Unfall Haltung Erkenntnisse: technisch, organisatorisch,

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Februar 2012. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Februar 2012. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Februar 2012 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung box@bfu-web.de www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str.

Mehr

DAeC Luftsportgeräte - Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t

DAeC Luftsportgeräte - Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t DAeC-Kennblatt 61177.1-1 Ausgabe 9 vom 28.05.2015 Seite 1 von 6 DAeC Luftsportgeräte - Büro G e r ä t e k e n n b l a t t I. Allgemeines Muster... : Polaris Baureihe... : FK 14 B FK 14 B2 FK 14 B/B2 Le

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung

Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Allianz Global Corporate & Specialty AG (089) 3800-0 Fax (089) 3800-4838 Schadenanzeige Luftfahrt-Kasko-Versicherung Luftfahrt-Kasko-Schaden-Nr.: Policen-Nr.: Versicherungsnehmer / Firma / Verein Versicherungsnehmer

Mehr

Unfallbericht des Deutschen Hängegleiterverbandes vom 10.9.2010

Unfallbericht des Deutschen Hängegleiterverbandes vom 10.9.2010 Unfallbericht des Deutschen Hängegleiterverbandes vom 10.9.2010 Datum 4.9.2010 Uhrzeit: 15:45 Land D Fluggelände Schleppgelände Segelflugplatz Füssen Pilot 50-jährige Drachenpilotin, HG-Lizenz seit 1994,

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte)

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin November 2007 Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (ausgenommen Luftsportgeräte) Herausgeber: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 10. Mai 2011 Ort: Luftfahrzeug: nahe Engelsbrand Hubschrauber Hersteller / Muster: MD Helicopters,

Mehr

GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE

GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE FLUGUNFALLKOMMISSION B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 W I E N Telefax: 713 03 26 Tel.: 71162 Kl. 9204, 9208 Wien, am 10. Dezember 1991 Pr.Zl. 74.325/5-FUK/91 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE betreffend den Zusammenstoß

Mehr

Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh The Austrian Civil Aviation Administration T I T E L B L A T T. Muster-Kennblatt Nr.

Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh The Austrian Civil Aviation Administration T I T E L B L A T T. Muster-Kennblatt Nr. Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh The Austrian Civil Aviation Administration T I T E L B L A T T Muster-Kennblatt Nr.: UA 013/05 Ausgabe Nr. Datum Grundmuster: FK 9 MK3 1 15.2.2005 Baureihen:

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Februar 2014. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Februar 2014. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Februar 2014 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung box@bfu-web.de www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str.

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) August 2007

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) August 2007 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin August 2007 Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (ausgenommen Luftsportgeräte) Herausgeber: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Mehr

Die Stellung der Versicherung in der Flugunfalluntersuchung

Die Stellung der Versicherung in der Flugunfalluntersuchung Büro für Flugunfalluntersuchungen Bureau d enquête sur les accidents d aviation Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica Aircraft accident investigation

Mehr

Kollisionswarngerät (FLARM) Anwender - Info

Kollisionswarngerät (FLARM) Anwender - Info Kollisionswarngerät (FLARM) Anwender - Info 1 Systembeschreibung FLARM ist ein in Kleinflugzeugen eingesetztes Kollisionswarngerät, das in der Schweiz ursprünglich für den Segelflug entwickelt wurde und

Mehr

Ausbildungskatalog. Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an:

Ausbildungskatalog. Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an: Ausbildungskatalog Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an: (Stand 01.06.2015, Änderungen vorbehalten) (Bitte beachten Sie unsere

Mehr

DAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t

DAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t DAeC-Kennblatt 61139, Ausgabe Nr.: 12, vom: 18.11.2013 Seite 1 von 6 DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t I. Allgemeines Muster... : EUROFOX Baureihe... : Basic (Spornradversion) Pro

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte)

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Oktober 2006 Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (ausgenommen Luftsportgeräte) Herausgeber: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Mehr

Theoretische Ausbildungseinweisung. - S c h n u p p e r k u r s

Theoretische Ausbildungseinweisung. - S c h n u p p e r k u r s Theoretische Ausbildungseinweisung - S c h n u p p e r k u r s - B i l d - Das HTC Schnupperpaket - exklusiv Detaillierte Einweisung (ca. 1h) bei einer Vorflugkontrolle am Hubschrauber - in Aerodynamik

Mehr

Abschnitt D - Berufspilotenlizenz (Flugzeug) - CPL(A)

Abschnitt D - Berufspilotenlizenz (Flugzeug) - CPL(A) - Berufspilotenlizenz (Flugzeug) - CPL(A) JAR-FCL 1.140 Mindestalter Der Bewerber für eine CPL(A) muss mindestens 18 Jahre alt sein. JAR-FCL 1.145 Flugmedizinische Tauglichkeit Der Bewerber für eine CPL(A)

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 17. Oktober 2010 Ort: Luftfahrzeuge: nahe Flughafen Lübeck-Blankensee 1. Verkehrsflugzeug

Mehr

Inhaltsübersicht. Erster Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer

Inhaltsübersicht. Erster Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer VERORDNUNG ÜBER LUFTFAHRTPERSONAL (LuftPersV) Vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 53, 1097), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung

Mehr

Datum: 19. Dezember 2010. Hersteller / Muster: Airbus / A319-132. Luftfahrzeug nicht beschädigt

Datum: 19. Dezember 2010. Hersteller / Muster: Airbus / A319-132. Luftfahrzeug nicht beschädigt Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 19. Dezember 2010 Ort: Luftfahrzeug: Köln Flugzeug Hersteller / Muster: Airbus / A319-132

Mehr

Flugzeuge entdecken. Stationen im Verkehrshaus. Verkehrshaus der Schweiz 041 375 74 80 16.04.2014 Schuldienst education@verkehrshaus.

Flugzeuge entdecken. Stationen im Verkehrshaus. Verkehrshaus der Schweiz 041 375 74 80 16.04.2014 Schuldienst education@verkehrshaus. Flugzeuge entdecken Kurzbeschrieb Schon immer träumte der Mensch davon, wie ein Vogel fliegen zu können. Über 30 historische Flugzeuge und Flugapparate sowie mehr als 300 Originalgegenstände, Modelle,

Mehr

TRAUMJOB FLUGLOTSE SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT

TRAUMJOB FLUGLOTSE SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT TRAUMJOB FLUGLOTSE SICHERHEIT LIEGT IN DER LUFT TRAUMJOB FLUGLOTSE Als Fluglotse garantieren Sie die Sicherheit von Passagieren und Flugzeugen. Vom Anlassen der Triebwerke bis zum Verlassen des österreichischen

Mehr

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. CX002-0/01 Mai 2003. Identifikation

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. CX002-0/01 Mai 2003. Identifikation Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht CX002-0/01 Mai 2003 Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 08. Februar 2001 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden:

Mehr

INFO Mappe Privatpilotenausbildung

INFO Mappe Privatpilotenausbildung Fläming AIR GmbH Flugplatz Oehna 14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf Tel. 033742/6170 www.flaemingair.de e-mail: edbo@flaemingair.de INFO Mappe Privatpilotenausbildung Ihren Traum vom Fliegen, gemeinsam

Mehr

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre Motorflug Aerodynamik Funknavigation Wetter ca. 80 Stunden gesamt Alleinflugreife Überlandflugreife/Einweisung auf ein zweites Muster Prüfungsreife Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) Privat Pilot Licence

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Flugzeugabsturz Eine Information für die Feuerwehr

Flugzeugabsturz Eine Information für die Feuerwehr Flugzeugabsturz Eine Information für die Feuerwehr Vorwort: Diese Dokumentation gibt Hinweise, wie Hilfe bei Flugzeugunfällen geleistet werden kann, ohne dass Helfer unnötig gefährdet werden. Es handelt

Mehr

Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung

Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung Flugschule-Marl Abwicklungsleitfaden Anmeldung zur Ausbildung zur IR-Berechtigung Hier haben wir kurz zusammengefasst, welche Schritte zur Anmeldung nötig sind: 1.) Fliegerarzt Sie benötigen ein Tauglichkeitszeugnis

Mehr

Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen

Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1705 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Helikopters McDonnell Douglas MD520N NOTAR, HB-XGQ vom

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Sitzungsdokument 2009 C6-0090/2006 2000/0069(COD) DE 16/03/2006 Gemeinsamer Standpunkt Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 9. März 2006 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung

Mehr

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand 03 2015 Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries Stand 03 2015 Beim Betreten oder Benutzen des Flugplatzes Beilngries sind die Flugplatzbenutzungsordnung inkl. der gültigen Gesetze, Vorschriften

Mehr

GZ. BMVIT-85.042/0009-FUS/05

GZ. BMVIT-85.042/0009-FUS/05 GZ. BMVIT-85.042/0009-FUS/05 Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorflugzeug Type DV 20 "Katana" am 30. Juni 2002 am Inn, Strom Km 44,8, Gemeinde Mühlheim am Inn, Bezirk Ried im Innkreis, Oberösterreich

Mehr

Mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse. Allgemeine Flugzeugkunde

Mündliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse. Allgemeine Flugzeugkunde 1 Welches ist ein Nachteil von Einziehfahrwerken? Höheres Gewicht. Mehr Luftwiderstand im Flug. Höherer Kraftstoffverbrauch. Größere Anfluggeschwindigkeit. 2 Welche Aufgabe haben die "primären Steuerelemente"

Mehr

FLUGHANDBUCH-ERGÄNZUNG AS-13

FLUGHANDBUCH-ERGÄNZUNG AS-13 ABSCHNITT 9 FLUGHANDBUCH-ERGÄNZUNG Garrecht TRX 2000 Traffic-Sensor Wird ein Traffic-Sensor TRX-2000 der Firma Garrecht in das Flugzeug eingebaut, ist diese Ergänzung anwendbar und muss in den Abschnitt

Mehr

PPL Privatpilotenlizenz

PPL Privatpilotenlizenz die tiroler flugschule PPL Privatpilotenlizenz let s fly together. über den wolken... ist die Freiheit wohl grenzenlos. Mit der Privatpilotenlizenz PPL hältst du bereits nach 6 Monaten Schulung deinen

Mehr

Bulletin. Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte)

Bulletin. Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. (ausgenommen Luftsportgeräte) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Juli 2004 Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (ausgenommen Luftsportgeräte) Herausgeber: Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Mehr

USFCW Checkliste. Katana DV 20 OE-AEP 1. Innenkontrolle. Linkes Fahrwerk und linke Tragfläche AUSSENCHECKS

USFCW Checkliste. Katana DV 20 OE-AEP 1. Innenkontrolle. Linkes Fahrwerk und linke Tragfläche AUSSENCHECKS Katana DV 20 OE-AEP 1 AUSSENCHECKS Innenkontrolle 1. Flugzeugpapiere Prüfen 2. Parkbremse Setzen 3. Zündschlüssel abgezogen 4. Kabinenhaube sauber, unbeschädigt 5. Sicherungen gedrückt 6. Batterie/Hauptschalter

Mehr

Wir können Ihnen die Verantwortung nicht abnehmen Aber Sie gegen die finanziellen Risiken absichern.

Wir können Ihnen die Verantwortung nicht abnehmen Aber Sie gegen die finanziellen Risiken absichern. Geschäftskunden Wir können Ihnen die Verantwortung nicht abnehmen Aber Sie gegen die finanziellen Risiken absichern. Maßgeschneiderter Schutz für Luftfahrzeuge Luftfahrtversicherung Mit AXA können Sie

Mehr

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF)

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF) Piloteninformation für Flugtag Fischamend (LOWF) 6. und 7. Juni 2009 Draft 12 09.05.2009 - 2 - Grundlagen: Anlass: 100-Jahre Fischamend Flugplatz Termin: 6. und 7. Juni 2009 Veranstalter: Ereignis: Kommentator:

Mehr

Luftrecht Sprechfunkverfahren Advanced PPL Guide Band 4

Luftrecht Sprechfunkverfahren Advanced PPL Guide Band 4 Luftrecht Sprechfunkverfahren Advanced PPL Guide Band 4 AIRCADEMY Ltd. All rights reserved. Herausgeber: Lührs, Henrik Redaktion: Lührs, Henrik Wechselberger, Sandra Grafiken und Fotos: Lührs, Henrik Grafiken

Mehr

Lärm-und Umweltkurs 2014. Chris Mayer, COO Flughafen Bern AG

Lärm-und Umweltkurs 2014. Chris Mayer, COO Flughafen Bern AG Lärm-und Umweltkurs 2014 Chris Mayer, COO Flughafen Bern AG Vorstellung der Referenten Chris Mayer, COO Alpar AG seit 2012 Dipl. Techniker HF, Fachrichtung Elektronik/Nachrichtentechnik (Reg Ing.EurEta)

Mehr

Kennen sie Rom, den Petersdom und den Petersplatz? Carlos war da, am 2. Januar 2016. FS-Pilot Carlos Bigler in Rom Viel Vergnügen und äs guets Nöis!

Kennen sie Rom, den Petersdom und den Petersplatz? Carlos war da, am 2. Januar 2016. FS-Pilot Carlos Bigler in Rom Viel Vergnügen und äs guets Nöis! Kennen sie Rom, den Petersdom und den Petersplatz? Carlos war da, am 2. Januar 2016. FS-Pilot Carlos Bigler in Rom Viel Vergnügen und äs guets Nöis! 2. Januar 2016 mit den besten Wünschen ins neue Jahr!

Mehr

PPL(A) Broschüre: Wie lerne ich eigentlich fliegen?!?

PPL(A) Broschüre: Wie lerne ich eigentlich fliegen?!? PPL(A) Broschüre: Wie lerne ich eigentlich fliegen?!? Seite 1 von 24 Inhaltsverzeichnis PPL(A)... - 1 - BROSCHÜRE: WIE LERNE ICH EIGENTLICH FLIEGEN?!?... - 1 - INHALTSVERZEICHNIS... - 1 - WIE LERNE ICH

Mehr

Versicherungen im Luftsport

Versicherungen im Luftsport Versicherungen im Luftsport Ausarbeitung von DAeC-Vizepräsident Hermann Kleber Kontakt: Tel. 02652/989137 E-Mail: Hermann.Kleber@t-online.de Luftrecht : Haftung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB 276 Der

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 13. Dezember 2011 Ort: Luftfahrzeuge: Frankfurt/Main 1) Flugzeug 2) Flugzeug Hersteller

Mehr

(5) Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Störungen zu vermeiden, sollten geeignete Übergangsmaßnahmen

(5) Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Störungen zu vermeiden, sollten geeignete Übergangsmaßnahmen L 106/18 VERORDNUNG (EU) 2015/640 R KOMMISSION vom 23. April 2015 über zusätzliche Anforderungen an die Lufttüchtigkeit für bestimmte Betriebsarten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 DIE

Mehr

Herausgeber: aerops GmbH Am Exer 2d 38302 Wolfenbüttel

Herausgeber: aerops GmbH Am Exer 2d 38302 Wolfenbüttel Check-out Herausgeber: aerops GmbH Am Exer 2d 38302 Wolfenbüttel Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis aerops Check-out... 1 Typen-Zertifikat... 1 Avionik-Zertifikat... 3 Kombination von Typen- und Avionik-Zertifikaten...

Mehr

Language Proficiency - Vorbereitungskurs

Language Proficiency - Vorbereitungskurs Voice Refresher Voice Refr. 1/14 Dienstag und Mittwoch, 21. und 22. Januar 2014 Voice Refr. 2/14 Dienstag und Mittwoch, 11. und 12. Februar 2014 1900 Theorielokal Instruktor: Tom Rufer Kosten: Fr. 120.

Mehr

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße 9 24106 Kiel

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße 9 24106 Kiel LBV-SH Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Landesbetrieb Straßenbau Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße

Mehr

Flugplatzordnung des Union Modellbauclub Laa

Flugplatzordnung des Union Modellbauclub Laa Flugplatzordnung des Union Modellbauclub Laa gültig ab 22.2.2014 1. Eigentum und Verwendung Der Modellflugplatz am Schafsteg wurde vom Verein Union Modellbauclub Laa gepachtet und dient den Mitgliedern

Mehr

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Dezember 2012. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bulletin. Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge. Dezember 2012. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge Dezember 2012 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung box@bfu-web.de www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str.

Mehr

Chartervertrag D-EORF

Chartervertrag D-EORF Chartervertrag D-EORF zwischen a)charterer als Trainer Xwind AIRFIELD-GUIDE oder b) Charterer als Xwind-Kunde zutreffendes bitte ankreuzen Name: Straße: PLZ,Wohnort: Telefon: Fax: Mobil: e-mail: privat

Mehr

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. 5X003-0/08 März 2010. Identifikation. Schwere Störung. Hamburg Verkehrsflugzeug

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. 5X003-0/08 März 2010. Identifikation. Schwere Störung. Hamburg Verkehrsflugzeug Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht 5X003-0/08 März 2010 Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 01. März 2008 Ort: Luftfahrzeug: Hamburg Verkehrsflugzeug Hersteller

Mehr

Antrag auf Ausstellung einer Klassen-/Musterberechtigung SP(A) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.720.A

Antrag auf Ausstellung einer Klassen-/Musterberechtigung SP(A) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.720.A ntrag auf usstellung eer Klassen-/Musterberechtigung SP() gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 FCL.720. ustro Control GmbH Wagramer Straße 19-1220 Wien ntragsformular bitte Blockschrift ausfüllen und zutreffende

Mehr

E-Mail. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer

E-Mail. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München E-Mail Vertretungsberechtigte Person

Mehr

Druckhöhe / Pressure Altitude (PA) Dichtehöhe / Density Altitude (DA)

Druckhöhe / Pressure Altitude (PA) Dichtehöhe / Density Altitude (DA) Druckhöhe / Pressure Altitude (PA) PA = Elevation +/- Druckabweichung von 1013,25 MB X 30 ft pro 1 MB Differenz Über 1013 MB = Korrektur von Platzhöhe abziehen Unter 1013 MB = Korrektur zur Platzhöhe addieren

Mehr

Meteo-Briefing. AOPA Flight Safety Seminar 28. Februar 2015. Oliver Baer Flugwetterexperte MeteoSchweiz, Fluglehrer

Meteo-Briefing. AOPA Flight Safety Seminar 28. Februar 2015. Oliver Baer Flugwetterexperte MeteoSchweiz, Fluglehrer Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz Meteo-Briefing AOPA Flight Safety Seminar 28. Februar 2015 Oliver Baer Flugwetterexperte MeteoSchweiz,

Mehr

Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal

Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal Beantragung der Erlaubnis gemäß 5 Abs. 1 LuftVG für die Ausbildung i. V. m. Zeugnis nach VO (EU) 1178/2011

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 2. Februar 2010 Ort: Luftfahrzeug: München Flugzeug Hersteller / Muster: Cessna / Cessna 425

Mehr

Seminarablauf: Pinch-Hitter

Seminarablauf: Pinch-Hitter Seminarablauf: Pinch-Hitter Die Ausbildung umfasst ca. acht Stunden Theorieunterricht und ca. fünf Stunden Praktisches Flugtraining, mit ca. 15 Landungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist: Der Lehrgang

Mehr

Examination FLUGLEISTUNG UND -PLANUNG

Examination FLUGLEISTUNG UND -PLANUNG FLUGLEISTUNG UND -PLANUNG Version: 4.0 10.03.2009 DC_PEL_PPLA_130_v4_0 1 gegeben: Cessna 182 Leermasse incl. Öl und nichtausfliegbaren Benzin = 651 kp Pilot und Copilot = 152 kp 2 Passagiere = 145 kp Gepäck

Mehr

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. AX001-0/04 November 2005. Identifikation. Unfall

Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. AX001-0/04 November 2005. Identifikation. Unfall Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht AX001-0/04 November 2005 Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 05. Januar 2004 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden:

Mehr

Eine Fluggeschwindigkeit, verschiedene Anzeigen

Eine Fluggeschwindigkeit, verschiedene Anzeigen utor: Walter Bislin 1 on 5 Eine Fluggeschwindigkeit, erschiedene Anzeigen Freitag, 1. Oktober 2010-13:54 Autor: wabis Themen: Wissen, Aiatik Ein Flugzeug kennt mehrere unterschiedliche Geschwindigkeitswerte,

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 21. März 2013 Ort: Luftfahrzeuge: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:

Mehr

Bundesamt für Zivilluftfahrt. Ballistic Parachute Systems (BPS) bei Kleinflugzeugen

Bundesamt für Zivilluftfahrt. Ballistic Parachute Systems (BPS) bei Kleinflugzeugen Bundesamt für Zivilluftfahrt Ballistic Parachute Systems (BPS) bei Kleinflugzeugen 1 Einleitung Gerät ein 1- bis 5-plätziges Klein- oder Segelflugzeug in Not oder stürzt ab, kann ein Ballistic Parachute

Mehr

Software Engineering I Prof. Dr. Martin Glinz. Fallstudie: Ariane Flug 501. Universität Zürich Institut für Informatik

Software Engineering I Prof. Dr. Martin Glinz. Fallstudie: Ariane Flug 501. Universität Zürich Institut für Informatik Software Engineering I Prof. Dr. Martin Glinz Fallstudie: Ariane Flug 501 Universität Zürich Institut für Informatik Was geschah mit Flug 501? So hätte es aussehen sollen......und so sah es tatsächlich

Mehr

Fliegen im Gebirge. Vorbereitung und Durchführung eines Flugs mit dem Motorsegler

Fliegen im Gebirge. Vorbereitung und Durchführung eines Flugs mit dem Motorsegler Fliegen im Gebirge Vorbereitung und Durchführung eines Flugs mit dem Motorsegler Fliegen im Gebirge? 23.8.2000 24.8.2000 27.11.2000 Artikel aus "Schwäbisches Tagblatt" Themen Wetter Flugvorbereitung Leistungsgrenzen

Mehr

Schlussbericht Nr. 1922 des Büros für Flugunfalluntersuchungen

Schlussbericht Nr. 1922 des Büros für Flugunfalluntersuchungen Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft

Mehr

Unsauberes Fliegen erhöht ein mögliches Unfallrisiko

Unsauberes Fliegen erhöht ein mögliches Unfallrisiko Unsauberes Fliegen erhöht ein mögliches Unfallrisiko Quelle: Bericht aus AOPA-Letter 02/2007 Hans-Ulrich Ohl Im englischen Sprachraum kennt man die Begriffe des Precision Flying oder auch Flying the Numbers.

Mehr

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen

Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH 74523 Schwäbisch Hall Stuttgart, 27.02.2004 Durchwahl 0711 904-2821 Name: Herr

Mehr

SAFETY LETTER FLUGGESCHWINDIGKEITEN AUFTRIEB UND GESCHWINDIGKEIT

SAFETY LETTER FLUGGESCHWINDIGKEITEN AUFTRIEB UND GESCHWINDIGKEIT SAFETY LETTER FLUG- GESCHWINDIGKEITEN Nr. 25, Juni 2016 Geschwindigkeit ist das halbe Leben, dieser Spruch stammt zwar aus den Anfängen der Fliegerei, aber er ist weiterhin aktuell, denn an der Aerodynamik

Mehr

GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE

GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE - 1 - FLUGUNFALLKOMMISSION B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 W I E N Telefax: 71162/9299 Tel.: 71162 Kl. 9200, 9201, 9204 Wien, am 22. September 1999 GZ. 84.457/4-FUK/99 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE betreffend

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 19. März 2008 Ort: Luftfahrzeug: Mannheim Flugzeug Hersteller / Muster: Dornier Luftfahrt

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Theorieausbildung: Einführung

Theorieausbildung: Einführung Theorieausbildung: Einführung Übersicht über die Ausbildung Stand: Januar 2013 Uwe Bodenheim SFG Wershofen e.v. Übersicht Segelflugausbildung Lizenzen und Berechtigungen Literatur/Lernmittel Segelflugausbildung

Mehr

Claims Handling in der Luftfahrt

Claims Handling in der Luftfahrt Claims Handling in der Luftfahrt Luftfahrt-Schadenpraxis im Überblick Lars Gerspacher 1. Juli 2010 Übersicht Ausgangslage Vergleich mit Motorfahrzeugversicherung Claims Handling am Beispiel eines Tail

Mehr

betreffend den Sachverständiger für Flugbetrieb und Luftfahrzeugtechnik Der Flugunfall wurde im vereinfachten Verfahren untersucht.

betreffend den Sachverständiger für Flugbetrieb und Luftfahrzeugtechnik Der Flugunfall wurde im vereinfachten Verfahren untersucht. FLUGUNFALLKOMMISSION B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 W I E N Telefax: 713 03 26 Tel.: 71162 Kl. 9200, 9201, 9204 Wien, am 08. März 1999 GZ. 84.417/4-FUK/99 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE betreffend den Flugunfall

Mehr

Protokolle für die Sicherheit

Protokolle für die Sicherheit 52 Kultur & Technik 3/2015 Am 6. Februar 1958 überrollte eine Ambassador Elisabethan die Startbahn des Flughafens München-Riem. An Bord befand sich das Fußballteam Manchester United. Insgesamt 23 Menschen

Mehr

B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 - W I E N Fax: 01-71162-9299 Tel.: 01-71162 Kl. 9200-9207 Wien, am 31. Mai 2002 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE

B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 - W I E N Fax: 01-71162-9299 Tel.: 01-71162 Kl. 9200-9207 Wien, am 31. Mai 2002 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE FLUGUNFALLKOMMISSION B ü r o : Radetzkystraße 2 1031 - W I E N Fax: 01-71162-9299 Tel.: 01-71162 Kl. 9200-9207 Wien, am 31. Mai 2002 GZ 84.473/5-FUS/02 GUTACHTEN UND VORSCHLÄGE betreffend den Flugunfall

Mehr

Umsetzung von Flugverfahren / Flight Management Systeme (Teil 1)

Umsetzung von Flugverfahren / Flight Management Systeme (Teil 1) Umsetzung von Flugverfahren / Flight Management Systeme (Teil 1) Abschlussveranstaltung Leiser Flugverkehr II am 17.9.2007 in Göttingen Folie 1 > Abschlussveranstaltung LFVK-II 17.9.07 > R. KÖNIG 1 INHALT

Mehr

senkrecht Drehung Geradeausflug Rückwärts

senkrecht Drehung Geradeausflug Rückwärts Die Rückenschutzsysteme bei neu mustergeprüften Gleitschirmgurtzeugen werden zusehends dünner, kleiner und leichter konstruiert. Teilweise ist es offensichtlich, dass die Rückenprotektoren in erster Linie

Mehr

Hindernisbefeuerung...

Hindernisbefeuerung... Hindernisbefeuerung... Rechtliche Grundlagen Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt Gründung der ICAO,Internationales ziviles Luftrecht auf völkerrechlicher Basis, 1944 (Deutschland

Mehr

Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation

Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation Name, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Straße, Haus-Nr Telefon Fax Regierungspräsidium Kassel Luftverkehr Steinweg 6 34119 Kassel E-Mail Vertretungsberechtigte

Mehr

Aufgabenstellung. Daten für die Flugplanung. Aufgabenbeschreibung Flugplanungsaufgabe 1C

Aufgabenstellung. Daten für die Flugplanung. Aufgabenbeschreibung Flugplanungsaufgabe 1C Aufgabenbeschreibung Flugplanungsaufgabe 1C Aufgabenstellung Planen und berechnen Sie einen Flug von Westerstede-Felde (EDWX) 53 17,3'N 07 55,8E über den Wendepunkt Straßenüberführung über die BAB Hamburg

Mehr

0.1 ERFASSUNG DER BERICHTIGUNGEN

0.1 ERFASSUNG DER BERICHTIGUNGEN 0.1 ERFASSUNG DER BERICHTIGUNGEN Rev. Nr. Anlaß Abschnitt Seite Datum der Revision EASA Anerkennungsnr. ACG Überprüfung Datum der Einarbeitung Unterschrift Rev. 0 Seite 9 - E6-1 0.2 VERZEICHNIS DER SEITEN

Mehr

DAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t

DAeC Luftsportgeräte-Büro. G e r ä t e k e n n b l a t t DAeC-Kennblatt Nr.: 61037.2 Ausgabe 10, 08.04.2015 Seite 1 von 10 DAeC Luftsportgeräte-Büro G e r ä t e k e n n b l a t t =====================================================================================

Mehr