Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen Überblick für Beauftragte und Berater*innen

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1 Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen Überblick für Beauftragte und Berater*innen , DR. M. GATTERMANN-KASPER,

2 Agenda Nachteilsausgleiche an Hochschulen Was bedeutet inklusi prüfen? Was sind Nachteilsausgleiche? Welche Nachweise dokumentieren was? Welche Maßnahmen sind möglich? , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 1

3 Nachteilsausgleiche an Hochschulen Quelle: Eigene Darstellung Gestaltungsbereich Zugang, Zulassung Lehreranstaltungen Studien-/Prüfungsleistungen, Vorgaben für Studienerlauf gemäß PO Optionen für Studienerlauf (Unterbrechung, Pensum) Indiiduelle Maßnahmen Intern sofortige Zulassung als Härtefall, NTA-Maßnahmen NTA-Maßnahmen, z. T. zum Ausgleich nicht orhandener Zugänglichkeit NTA-Maßnahmen z. B. Beurlaubung, Teilzeit Indiiduelle Maßnahmen Extern Gruppenbezogene Maßnahmen Intern --- geeignete Regelung Hochschulhilfe, insb. personelle oder technische Unterstützung Hochschulhilfe s.. Herstellung on Zugänglichkeit (z. B. Bau, IuK, Lehre), geeignete Regelung geeignete Regelung --- geeignete Regelung , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 2

4 Was heißt inklusi prüfen? Quelle: Eigene Darstellung inklusi prüfen bei Zielgleichheit für Studierende mit und ohne Beeinträchtigungen mit Nachteilsausgleich prüfen Chancengleichheit bei Leistungen durch nachträgliche Anpassung orgesehener Bedingungen im Einzelfall Leistungen werden mehrheitlich mit orgesehenen Prüfungsbedingungen und on Einzelnen mit nachträglich angepassten Prüfungsbedingungen absoliert Anpassungen erfolgen aufgrund eines glaubhaft gemachten Antrags barrierefrei prüfen Chancengleichheit bei Leistungen durch on ornherein barrierefreie Gestaltung orgesehener Bedingungen für alle Leistungen werden on allen mit orgesehenen Prüfungsbedingungen absoliert Barrierefreiheit kann Nachteilsausgleiche erheblich reduzieren, aber nicht überflüssig machen , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 3

5 Was sind Nachteilsausgleiche? Instrument Nachteilsausgleich insbesondere aber nicht nur für grundsätzlich prüfungsfähige Studierende mit langfristigen Beeinträchtigungen Rechtliche Regelungen Landeshochschulgesetze Staatliche, kirchliche und hochschulische Prüfungsordnungen Falls keine Regelung orhanden, Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG möglich Regelungen des Nachteilsausgleichs in Prüfungsordnungen ermöglicht Chancengleichheit durch indiiduelle Anpassungen bei Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen oder Mindestpunktzahlen, Anwesenheitspflichten und anderen Bedingungen , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 4

6 Welche Voraussetzungen gibt es? Quelle: Eigene Darstellung, Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs gemäß Rux/Ennuschat (2010) Voraussetzungen, die orliegen müssen, um Nachteilsausgleich zu gewähren Voraussetzung 1 Vorhandensein einer langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung Voraussetzung 2 aus der konkrete Nachteile resultieren, falls Leistungen unter den orgesehenen Bedingungen absoliert werden müssen Voraussetzung 3 Nachteil darf nur darin bestehen, dass der Nachweis einer an sich orhandenen Leistungsfähigkeit durch die Beeinträchtigung erschwert und diese daher nur formal, jedoch nicht inhaltlich prüfungsreleant ist Informationsbedarf, um Vorliegen der Voraussetzung beurteilen zu können Bestätigung eines Gesundheitsproblems gemäß ICD oder DSM, ggf. Angabe der Diagnosen und Angaben zur Diagnostik Darstellung der Schädigungen und ggf. Therapie Darstellung der Auswirkungen auf alltägliche und auf studienreleante Aktiitäten Darstellung der negatien Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigungen studienreleanter Aktiitäten und Leistungsbedingungen im jeweiligen Studiengang an der jeweiligen Hochschule = Nachteil Beurteilung, ob Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung inhaltlich prüfungsreleant sind Grau = in der Regel externe Expertise erforderlich, Rosa = or allem interne Expertise erforderlich , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 5

7 Welche (externen) Nachweise dokumentieren was? Quelle: Eigene Darstellung Nachweis (Auswahl) Idealtypische Aussagen Eignung bei NTA XX Schwerbehindertenausweis - XXX Fachärztliche/s Attest bzw. Stellungnahme Psychotherapeutische Stellungnahme Persönliche Darlegung plus externer Nachweis Stellungnahme Beauftragte*r plus externer Nachweis Vorhandensein Schwerbehinderung, bei Merkzeichen Hinweis zu Beeinträchtigung on Aktiitäten Vorhandensein Schädigung, Diagnose, Therapie, Beeinträchtigung on Aktiitäten, ggf. Hinweise zu negatien Wechselwirkungen und inhaltlicher Prüfungsreleanz Vorhandensein Schädigung, Diagnose, Therapie, Beeinträchtigung on Aktiitäten, ggf. Hinweise zu negatien Wechselwirkungen und inhaltlicher Prüfungsreleanz Beeinträchtigung on Aktiitäten, negatie Wechselwirkungen Beeinträchtigung on Aktiitäten, negatie Wechselwirkungen, inhaltliche Prüfungsreleanz Voraussetzung 1, z. T. 2 (bei Merkzeichen) Voraussetzungen 1, z. T. 2 und ggf. Hinweis zu 3 Voraussetzungen 1, z. T. 2 und ggf. Hinweis zu 3 Voraussetzung 2 Voraussetzungen 2, , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 6

8 Welche Maßnahmen sind möglich? Maßnahmen müssen die konkreten negatien Wechselwirkungen zwischen indiiduellen Beeinträchtigungen und Studien- und den im Einzelfall gegebenen Prüfungsbedingungen ausgleichen Schematische Zuordnung on Maßnahmen zu Beeinträchtigungen nicht möglich Chancengleichheit on Studierenden ohne Beeinträchtigungen darf durch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs nicht erletzt werden Beispiel-Katalog Uniersität Hamburg (Handout) , DR. M. GATTERMANN-KASPER, SEITE 7

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