LANDKREIS VECHTA. Bekämpfung eines großflächigen Schabenbefalls Landkreises Vechta
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- Ruth Kaufman
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1 LANDKREIS VECHTA Bekämpfung eines großflächigen Schabenbefalls im Landkreis Vechta Dr. rer. silv. Jona Freise Fachbereich Schädlingsbekämpfung Task-Force Veterinärwesen, LAVES Dr. med. Roland Staudt Gesundheitsamt des Landkreises Vechta
2 Befallsgebiet LANDKREIS VECHTA
3 Ausgangslage Massive Ausbreitung von Schaben im östlichen Stadtgebiet von Damme seit weitgehender Eradikation evtl. früherer Populationen im Rahmen der Schweinepest Im Frühjahr 2004 steigen der Populationsdruck mit Freilandbefall, massive Unruhe und Bürgerproteste, Gefährdung des touristischen Potentiales der Region. Geographische Eingrenzung des Befallsgebiets im O durch Dümmer See, im S durch Moorgebiet, im N durch waldigen Höhenzug. Nur sporadische Befallsherde außerhalb des Gebiets und in Nachbargemeinden: Ausbreitung vorwiegend per continuitatem. LANDKREIS VECHTA
4 Epidemiologischer Hintergrund Problemloses Überwintern und Vermehrung in beheizten (Schweine-) Ställen. Enge Durchmischung von Wohnbebauung und intensiver Landwirtschaft. Dezentrale und unkoordinierte Einzelbekämpfung durch Landwirte, die jeweils nach scheinbarer Tilgung der adulten Formen eingestellt wurden. Fehlende Bekämpfung der gegen Insektizide und Umwelteinflüsse unempfindlichen Eipakete (Ootheken). Hinweise für Resistenzentwicklungen der adulten Tiere z.b. gegen Blattanex (Propoxur). LANDKREIS VECHTA
5 2004: Erste Bekämpfung Monitoring in >200 landwirtschaftl. Betrieben und >1300 Häusern; Kostenträger Kommune. Ca. 20 % befallen -> Lokale Bekämpfung/ Zweitbekämpfung, keine Zwangsmaßnahmen (Entscheidung der Kommune). Probleme: Mangelnde Kooperation, Manipulation der Monitoringfallen: unvollständige Erfassung des Befalls. Verzögerte, teils unterbliebene Zweitbekämpfung, Logistikdefizite. Konsequenz: Massives Wiederauftreten des Befalls im Frühsommer LANDKREIS VECHTA
6 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Systematik der Schaben Etwa 3500 Schabenarten in 6 Familien. Nur wenige synanthrope Arten (nur 1% aller bekannten Arten). Im Augenblick gibt es in Zentraleuropa fünf Schabenarten, die als synanthrop angesehen werden können und als Schädlinge regelmäßig in Haushalten auftreten: 1. Deutsche Schabe, Blatella germanica 2. Orientalische Schabe (Küchenschabe), Blatta orientalis 3. Braunbandschabe (Möbelschabe), Supella longipalpa 4. Amerikanische Schabe, Periplaneta americana 5. Australische Schabe, Periplaneta australasiae
7 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
8 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Orientalische Schabe
9 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Orientalische Schabe, Blatta orientalis mm lang. Weibchen mit stark reduzierten Flügeln. Bevorzugte Temperatur C. Kann sich aber bei 15 C noch vermehren. Ootheken entstehen 12 Tage nach Kopulation, bzw. letzter Larvalhäutung. Oothek wird von den Weibchen 24h herumgetragen, dann frei abgelegt. Schlupf der 15 Larven nach 40 Tagen bei ca. 18 C. Larven durchlaufen 9-10 Häutungen. Larvalentwicklung Tage, temperaturabhängig. Lebenserwartung adulter (erwachsener) Schaben ca. 10 Monate (temperatur- und nahrungsabhängig). Kann auch Trockenheit vertragen.
10 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Konzept der 2. Bekämpfung nach / während 2. Monitoring:
11 2005: Konzeptwechsel Konzeptionelle Umstellung: Flächendeckende obligatorische Bekämpfung in zunächst 4, dann 8 Gebieten (nach weiterer Befallsermittlung). Allgemeinverfügung (Nds. SOG i.v.m. 17 IfSG), Beauftragung eines Unternehmens mit Umsetzung und Dokumentation. In Einzelfällen zwangsweise Durchsetzung mit Polizeiunterstützung. Laufzeit der Allgemeinverfügung über 1 Jahr, um mehrere synchronisierte Bekämpfungszyklen durchsetzen zu können. Gleichzeitig Monitoring an den möglichen Übertrittsstellen zu Nachbargemeinden. LANDKREIS VECHTA
12 2005: primäres Anordnungsgebiet LANDKREIS VECHTA
13 2005: ausgeweitetes Anordnungsgebiet LANDKREIS VECHTA
14 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Vorgehensweise Bekämpfung 1. Die Bekämpfung in belegten Ställen erfolgt individuell nach den örtlichen Begebenheiten Auf landwirtschaftlichen Betrieben werden Gebäude mit einem insektiziden Lack komplett gesperrt. 2. Dann erfolgt die Vernebelung der leeren Ställe im Heißnebelverfahren. 3. Nach 24 h wird der Stall gereinigt, desinfiziert und mit einem Langzeitinsektizid in Kombination mit einem Wachstumsregulator dreidimensional so ausgespritzt, dass neu aufgestallt werden kann, ohne dass die Tiere Gefahr laufen, mit dem Insektizid in Kontakt zu kommen. 4. Die Zweitbekämpfung erfolgt gemäß dem Schema der Erstbekämpfung. 5. Anschließend wird ein Monitoring bis zum Ende des Jahres 2005 durchgeführt.
15 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Vorgehensweise Bekämpfung 3. In privaten Haushalten, die sich im Allgemeinverfügungsgebiet befinden, wird die Schabenbekämpfung fachgemäß mit Gelen durchgeführt. 4. Die Kanalisation wird ebenfalls in die Bekämpfung mit einbezogen: die Schmutz-, Regenwasserkontrollschächte und Regenablaufschächte werden mit einer Barriere aus insektizidem Lack gesperrt.
16 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Vorgehensweise Bekämpfung
17 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Eingesetzte Mittel / Verfahren: 1. Gelverfahren
18 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
19 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 3. Heißnebelverfahren
20 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
21 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2. Spritzen / Streichen einer Barriere mit insektizidem Lack
22 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
23 Erfahrungen bei Durchsetzung der Allgemeinverfügung Mann muss auf alles gefasst sein: Gespielte Ohnmachtsanfälle. Flucht durch die Hintertür. Stallabbruch, die elegante Lösung des Schabenproblems. Schädlingsbekämpfungsfirmen steigen plötztlich aus. Schädlingsbekämpfungsfirmen führen die Bekämpfungsmaßnahmen nicht fachgerecht und nicht konzeptkonform durch. LANDKREIS VECHTA
24 Fachliches Fazit Vorgehen 2004 verlorene Zeit. Freiwilligkeit versagt. Vorgehen 2005 erfolgversprechend. Aber hoher politischer Preis. Dauererfolg nur bei Langzeitprophylaxe vorstellbar. Wie durchsetzen? Intensive Beratung und Motivation über Landvolk. Ausgang offen! LANDKREIS VECHTA
25 Rechtliche Probleme (I) IfSG bei abstrakter Gefahr anwendbar? Niedersachsen: Zuständigkeit? SOG: Gemeinde IfSG: Gemeinde/seit 2005 Landkreis. AV-Notwendigkeit? Festlegung auf einen Bekämpfer. Zahlungsverpflichtung nach Prinzip des Zustandsstörers : bei Unwilligkeit für Schädlingsbekämpfer unattraktiv. Vorleistung der Kommune? LANDKREIS VECHTA
26 Rechtliche Probleme (II) Ausreichende Konkretisierung der Tatsachen, die zum Auftreten einer Krankheit führen können des 16 I IfSG und der begründeten Gefahr des 17 II IfSG? Erforderliche Maßnahmen : typisierende Annahmen bei schmaler Datenlage: Bewegungsradius um nachgewiesene Befallsherde räumliche Nähe als Indiz für Befallsmöglichkeit Vermehrungszyklus als Begründung für Zweitbekämpfung LANDKREIS VECHTA
27 Zusammenfassung und Ausblick Eigenschaften des Schädlings erzwingen konsequentes Vorgehen, aber: Bekämpfung eines großflächigen Schabenbefalls teuer, komplex, logistisch anspruchsvoll. Rechtliche Grundlagen teils ungeklärt. Langzeitprävention zwar unverzichtbar, aber zur Zeit nicht durchsetzbar. Schädlingsbekämpfungsverordnung nach 17 V IfSG hilfreich? LANDKREIS VECHTA
28 Ausblick II LANDKREIS VECHTA
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