Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
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- Siegfried Kramer
- vor 6 Jahren
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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht:
2 Allgemeine Angaben Einrichtung Sozialwerk St. Georg e.v., Wohnverbund Christophorushaus Name Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Anschrift Siechenkamp 39, Lippstadt Telefonnummer ggf. -Adresse und Homepage (der www. gemeinsam-anders-stark.de/westfalen-nord Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 72 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am
3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen - Mangel behoben am 3
4 Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4
5 Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung - 5
6 Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit Konzept zur - Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation 6
7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil
8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Eingliederungshilfeeinrichtung Sozialwerk St. Georg e. V. Wohnverbund Christophorushaus bietet 72 Plätze in Wohnformen, wie Gruppenwohnungen, Ein- und Zweier - Appartements und stationärem Einzelwohnen an. Die verschiedenen Wohnangebote befinden sich in Lippstadt, Lippstadt-Lipperbruch und Lippstadt Cappel. Schwerpunktmäßig wurden bei der Prüfung das Wohnhaus und das Apartmenthaus in Lippstadt, Siechenkamp 39 geprüft. Außerdem wurde am ein ausführliches Gespräch mit den gewählten Beiratsmitgliedern, die in verschiedenen Häusern wohnen, geführt. Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Bewohner werden beachtet. Der Beirat wird bei seiner Arbeit umfassend von der Einrichtung unterstützt. Verbesserungsbedarf bestand bei der regelmäßigen Nachschulung von Personal im Bereich der Medikamentenverwaltung. Diese Schulungen werden nach Angabe der Einrichtung im April 2017 durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Begehung wurden Hygienemängel im Bereich der Bewohnerküchen festgestellt. Diese wurden noch am Tag der Begehung behoben und es wurde umgehend ein Kontrollsystem für die Bewohnerküchen eingeführt. 8
9 Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Das Angebot des Wohnverbundes Christophorushaus richtet sich an Frauen und Männer mit stationärem Assistenzbedarf bei psychischer Erkrankung, Doppeldiagnose Psychose/Sucht und/oder Persönlichkeitstörung. Wir erbringen Dienstleistungen, damit Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben. Unser Auftrag ist die Begleitung und Unterstützung jedes Einzelnen bei seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Angebote liegen in den Bereichen Wohnen&Leben, Bildung, Beschäftigung&Arbeit, Alltag&Freizeit, Begleitung&Orientierung. Die Dauer der Assistenzleistung verläuft individuell. Die persönliche Assistenz wird durch qualifizierte Fachmitarbeitende gewährleistet. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal Zeichen inkl. Leerzeichen) Wir sind ein sozialer Dienstleister der stationären Eingliederungshilfe und stellen mit 72 Plätzen differenzierte offene Wohnmöglichkeiten (Wohngemeinschaft, Apartments, stationäres Einzelwohnen) an verschiedenen Standorten in Lippstadt zur Verfügung. Diese Auswahl ist eine gute Vorbereitung auf den Wunsch vieler Menschen (wieder) in einer eigenen Wohnung zu leben. Unterstützende Kontaktaufnahme z.b. zum Ambulant Betreuten Wohnen bieten wir an. Die Tagesstätte "Tagwerk am Mondschein" gehört zum Wohnverbund. Ziel ist u.a. der Erhalt, die Erweiterung und Stabilisierung von Fähigkeiten im Alltag, schulisch und/oder beruflich.wir informieren über weiterführende Möglichkeiten wie Praktikumsstellen, Schulbesuch, berufsfördernde Maßnahmen und bieten entsprechende Begleitung an. Das Angebot steht auch anderen Lippstädter Bürgern mit einer Kostenzusage zur Verfügung.. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Die Wohnangebote liegen im Stadtgebiet Lippstadt, Cappel und Lipperbruch mit guten öffentlichen Verkehrsanbindungen. Zum Teil fußläufig zu erreichende Geschäfte, Ärzte, Apotheken und kulturelle Angebote unterstützen Unabhängigkeit und das "Leben mittendrin". Angeboten werden nur Einzelzimmer und Apartments in kleineren Wohn-und Reihenhäusern. Die Zimmer sind möbliert, können aber mit eigenen Möbel und persönlichen Dingen ausgestattet werden. Alle Bereiche verfügen über einen gemeinsamen Wohn- und Essbereich, sowie Küchen und Badezimmer. Gartenbereiche und/oder Balkone stehen auch zur Verfügung. 9
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