Stand: Juli Vorsorge zu Lebzeiten

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1 Stand: Juli 2011 Vorsorge zu Lebzeiten

2 Vorsorge zu Lebzeiten. Der Gedanke an den Tod ist niemals angenehm. Dennoch wird es manchmal unausweichlich, sich mit ihm zu befassen. 2 Gerade in Zeiten, wo der Tod in unserer Gesellschaft zunehmend tabuisiert wird, wo älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern kaum noch die Beachtung zuteil wird, die ihnen vormals von den jüngeren Generationen entgegengebracht wurde, wo finanzielle Einsparungen im Gesundheitswesen für den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen gesorgt haben, gerade dann rückt das Thema der eigenen Bestattung wieder ins Bewusstsein. Immer mehr Menschen treffen daher Vorsorge für den künftigen Todesfall. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung dergestalt regeln, dass Ihre individuellen Wünsche bis zuletzt Berücksichtigung finden. Eine Bestattungsvorsorge ist ein Vertrag, in dem die künftige Bestattung im Voraus vereinbart wird. In ihm sind alle Einzelheiten Ihrer späteren Bestattung festgelegt. Die Leistungen werden bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Ihnen finanziert. Das gibt Ihnen schon zu Lebzeiten die Sicherheit, dass die letzten Dinge vollständig und in Ihrem Sinne geregelt sind.

3 Ein ernstes Thema und ein wichtiges. Der Abschluss einer Vorsorge hat sich somit als ein guter Weg erwiesen, die Toten in Würde und nach Ihrem Willen zu bestatten ohne das oft hektische und mühevolle Besorgen aller nötigen Vorbereitungen und ohne dass andere bei unerlässlichen Formalitäten mehr als unbedingt erforderlich hinzugezogen werden müssen. Sie entlasten damit vor allem Ihre Angehörigen, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben. 3 Ein weiser Zug... Vorsorge zu Lebzeiten.

4 Die Städtische Bestattung ist für Sie da. Seit 1819 steht die Städtische Bestattung als kommunales Dienstleistungsunternehmen den Hinterbliebenen in den besonders schweren Stunden rund um einen Todesfall bei. Einen besonderen Stellenwert legen wir dabei auch auf die Bestattungsvorsorge. Seit fast 40 Jahren nutzen Bürgerinnen und Bürger unsere Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten mit weiter wachsendem Zuspruch. Denn wir bürgen für Zuverlässigkeit und Sicherheit. Unsere Erfahrung kommt auch Ihnen zugute. 4 Wir erfüllen unseren Kundinnen und Kunden im Rahmen der Möglichkeiten individuelle Bestattungswünsche. Sie bestimmen, ob Ihre Bestattung traditionell oder zum Beispiel auch sehr schlicht erfolgen soll. Wir möchten durch unsere Beratung mit Ihnen zusammen sicherstellen, dass in jedem Fall eine würdevolle Bestattung gefunden wird, die dem Leben und den Vorstellungen der Verstorbenen gerecht wird. Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestattet Perikles 430 v. Chr.

5 Warum ist eine Bestattungs-Vorsorge sinnvoll? Der persönliche Entschluss zugunsten eines Vorsorgevertrages hat oft vielfältige Gründe. Jedoch liegt fast allen Bestattungsvorsorgen der Wunsch zugrunde, selbst Einfluss auf die Gestaltung der dereinstigen Bestattung zu nehmen. Das Bestattungsgesetz sieht zwar vor, dass der Wille des Verstorbenen für die Art, den Ort und die Durchführung der Bestattung ausschlaggebend ist, jedoch was nützt diese Empfehlung, wenn der Wille des Verstorbenen nicht hinreichend bekannt ist. Sei es, weil man hierüber nicht sprechen wollte oder es nicht mehr konnte. Können Sie einer oder mehreren Fragen zustimmen? Dann ist auch für Sie der Abschluss einer Bestattungsvorsorge sinnvoll. Um zu entscheiden, ob auch für Sie eine Bestattungsvorsorge sinnvoll ist, sollten Sie für sich folgende Fragen beantworten: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre individuellen Wünsche erfüllt werden? Sie wissen nicht sicher, wer sich einmal um Ihre Bestattung kümmern wird und möchten nicht, dass Fremde über sehr persönliche Fragen entscheiden? Sie möchten Ihre Angehörigen zusätzlich zur Trauer nicht noch unnötig belasten? Sie möchten mit Rücksicht auf die Zurückgebliebenen Anweisungen treffen, um diese vor Unentschlossenheit oder falschen Schritten zu bewahren? Sie möchten Ihre Angehörigen oder Kinder nicht mit den Kosten einer Bestattung belasten? Sie leben alleine und möchten sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist? 5

6 Welche Vorkehrungen kann ich treffen? Bestattungswünsche nicht nur ins Testament aufnehmen. Ein erster Schritt. Um den Angehörigen im Falle des eigenen Todes die Entscheidungen und Erledigungen zu erleichtern, gibt es mehrere Möglichkeiten der Vorsorge: Vereinbarung mit einem Notar oder einer Vertrauensperson bzw. Erstellung eines Testamentes Die Entscheidung über die Art der Bestattung und deren Ablauf sollten nicht bzw. nicht nur in ein Testament aufgenommen werden, da dies erfahrungsgemäß erst einige Zeit nach der Bestattungsdurchführung eröffnet wird. Auch die Hinterlegung der konkreten Bestattungswünsche bei einem Notar oder einer Vertrauensperson birgt die Gefahr, dass dieser Personenkreis nicht oder zu spät von dem Eintritt des Todes Kenntnis erlangt. Sie können auch Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festlegen und diese den Dokumenten beilegen, die anlässlich des Todesfalles benötigt werden bzw. so platzieren, dass das Schriftstück im Todesfall rechtzeitig gefunden wird. Auch dies ist jedoch kein Garant dafür, dass Ihre Vorstellungen durch den letztendlichen Auftraggeber Ihrer Bestattung berücksichtigt werden. Abschluss einer Versicherung (Sterbegeldversicherung) Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist ein erster Schritt, die eigenen Angehörigen zumindest in finanzieller Hinsicht zu entlasten. Allerdings enthält eine Sterbegeldversicherung keinerlei Informationen über die vom Verstorbenen gewünschte Art und Weise der Bestattung.

7 Abschluss einer Bestattungs-Vorsorge bei der Städtischen Bestattung. Nur der Vorsorgevertrag gibt Sicherheit. Abschluss einer Bestattungsvorsorge. Nur ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genauso ausgeführt werden, wie Sie dies mit uns vereinbart haben. Die Bestattungsvorsorge wird mit dem Bestatter abgeschlossen und ist für beide Partner rechtsverbindlich. Selbstverständlich werden die Inhalte Ihres Vorsorgevertrages streng vertraulich behandelt. Die Bestattungsvorsorge ist eine letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter und kann nur durch die Vertragsperson selbst oder einer Person ihres Vertrauens mit entsprechender Vollmacht geändert oder aufgelöst werden. Der Vorsorgevertrag bietet damit die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden. 7

8 Was kann ich in einem Vorsorgevertrag festlegen? Die Antwort ist einfach: alles, was mit Ihrer Bestattung zusammenhängt. Den Umfang können Sie nach Ihrem Ermessen selbst bestimmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung beratend zur Seite. 8 Folgende Aspekte Ihrer Bestattung können Sie planen: die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung, Seebestattung, Urnenbeisetzung oder Überführung ins In- und Ausland) die Festlegung der Grabstelle die Auswahl von Särgen, Urnen, Ausstattungen, Sterbekleidung die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung die musikalische Umrahmung der Bestattung die Gestaltung und Abfassung von Trauerdrucksachen, Sterbebildern und Zeitungsanzeigen den Umfang und die Gestaltung von Blumenschmuck und Kränzen die Benachrichtigung von Freunden, Bekannten und sonstigen Stellen die Auswahl, Gestaltung und Beschriftung des Grabdenkmals die Regelung einer späteren Grabpflege

9 Nutzen Sie unsere Erfahrung. Der Vorsorgevertrag umfasst neben den Bestatterleistungen auch die Friedhofs- und Verwaltungsgebühren sowie sonstige notwendige Verrichtungen, wie etwa erforderliche Behördengänge, das Arrangement mit den Pfarreien oder Rednern bis hin zur Besorgung der Sterbeurkunden und Abrechnung der Kosten mit vorhandenen Versicherungen. 9 Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn Sie schon jetzt sicher sein können, dass später einmal alles in Ihrem Sinne geregelt wird.

10 Wie sichern Sie Ihre Bestattungsvorsorge finanziell? 10 Bestattungskostenvorsorge durch Sterbegeldversicherung. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Bestattungsvorsorge zu finanzieren: Sie haben eine Sterbegeld-Versicherung oder schließen eine Sterbegeld-Versicherung ab: In dem Fall, dass Sie bereits eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, treten Sie die Versicherungsleistungen an den Städtischen Bestattungsdienst ab. Wir decken dann aus der fällig werdenden Summe die Kosten der vereinbarten Leistungen. Andernfalls stehen wir Ihnen selbstverständlich beim Abschluss einer derartigen Bestattungskostenvorsorge beratend zur Seite. Sie haben über uns die Möglichkeit, im Rahmen der Beratung zur Bestattungsvorsorge die finanzielle Absicherung gleichfalls mit abzuschließen. Die Wahl der Sterbegeldversicherung bzw. des Versicherers bleibt jedoch letztlich Ihre Entscheidung. Der Abschluss einer Bestattungskostenvorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt für eine Bestattungsvorsorge entscheiden. Auch ist hier der an die Versicherung zu leistende Einmalbetrag stets niedriger als ein bei uns zu hinterlegender Vorauszahlungsbetrag. Zudem besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einmalbetrages eine Prämienzahlung in Anspruch zu nehmen.

11 Wir beraten Sie sorgfältig. Sie hinterlegen die erforderlichen Mittel: Falls Sie keine Sterbegeldversicherung haben oder wünschen, sind die für Ihre Bestattung individuell errechneten Kosten vorab zu entrichten. Hierzu besteht für Sie die Möglichkeit, eine einmalige Einlage zu leisten, die dann von der Landeshauptstadt München verwaltet wird. In beiden Fällen können die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Bestattungskosten übersteigen, z. B. durch die Wertentwicklung der Sterbegeldvesicherung bzw. der Einlage. Im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge können Sie festlegen, was mit diesem im Ablebensfall eventuell verbleibenden Restbetrag geschehen soll. In der Regel werden Überschüsse auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Sie können aber auch z. B. bestimmen, dass ein vorhersehbarer Überschuss zur Aufbesserung der vereinbarten Leistung verwendet wird, wie etwa für einen wertvolleren Sarg oder weiteren Blumenschmuck. 11

12 Welche Unterlagen werden beim Abschluss benötigt? Um eine möglichst reibungslose Abwicklung beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge zu gewährleisten, benötigen wir im Idealfall folgende Unterlagen: Bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (Eheschließung ab ) oder Abstammungsurkunde oder altes Familienstammbuch 12 Bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde (Eheschließung bis ) oder altes Familienstammbuch Bei Geschiedenen: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Eintrag der Scheidung (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde mit Eintrag der Scheidung (Eheschließung bis ) oder altes Familienstammbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bei Scheidung durch ein ausländisches Gericht - vollständiges Originalurteil mit vollständiger Übersetzung Bei Verwitweten bzw. der Ehegatte ist für tot erklärt: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Eintrag des Sterbefalles des verstorbenen Ehegatten (Eheschließung ab ) oder Heiratsurkunde mit Eintrag des Sterbefalles des verstorbenen Ehegatten (Eheschließung bis ) oder altes Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehegatten oder altes Familienstammbuch und Beschluss des Amtsgerichts über die Todeserklärung des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen

13 Reibungslose Abwicklung in Ihrem Interesse. Soll die Beisetzung in einem bereits bestehenden Familiengrab erfolgen, bitten wir um Vorlage der diesbezüglichen Graburkunde. Sollen wir für Sie im Sterbefall mit Versicherungen abrechnen, benötigen wir zusätzlich den Versicherungsschein (Police) über die Lebens- oder Sterbeversicherung oder sonstige relevante Versicherungsleistungen. Sofern Sie aus einer betrieblichen Zusatzversorgung Sterbegeldansprüche oder dergleichen besitzen, können Sie uns diese Unterlagen gleichfalls vorlegen. 13 Allgemeine Hinweise: alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Fotokopien können grundsätzlich nicht anerkannt werden die Urkunden sollten neu ausgestellt sein fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher) benötigt akademische Grade, auch Doktortitel, werden grundsätzlich nicht mehr in den Sterbeurkunden abgebildet. Sollte dies jedoch ausdrücklich gewünscht sein, muss dies gesondert vermerkt werden. Wenn der akademische Grad nicht bereits in einer Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde) eingetragen ist, benötigt man hierzu die Originalverleihungsurkunde bzw. eine beglaubigte Kopie hiervon. in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung, Vertriebenenausweis usw.)

14 Wie können wir Sie beraten? Für Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge erreichen Sie uns täglich zwischen 8.00 Uhr und Uhr unter der Telefonnummer 0 89/ Beratung bei uns oder bei Ihnen. Wünschen Sie eine eingehende Beratung, vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin, bei dem wir Sie ausführlich und in der gebotenen Ruhe in unseren Räumlichkeiten beraten. Selbstverständlich kommt auch einer unserer Berater nach telefonischer Vereinbarung zu Ihnen nach Hause. 14 Hier finden Sie uns:

15 Wer kann einen Vorsorgevertrag abschließen? Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sie den Vorsorge-Vertrag nur für sich selbst abschließen können. Möchten Sie für jemand anderen auf diese Weise die Bestattung regeln, dann muss Ihnen der oder die Betreffende eine Vollmacht erteilen, die Sie ausdrücklich zum Vertragsabschluss berechtigt. In manchen Fällen ersetzt eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht die oben genannte Einzelvollmacht. 15 Mitten im Leben stehen und trotzdem an später denken. Ein Vorsorgevertrag entlastet Ihre Angehörigen und regelt die letzten Dinge vollständig und in Ihrem Sinne.

16 Was Sie zusätzlich wissen sollten: Welche Kosten entstehen für den Abschluss eines Vorsorgevertrages? Keine. Die Kosten für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge werden analog der Bearbeitungsgebühren bei Sterbefällen erst im Rahmen der Bestattungskostenrechnung, also im Todesfall, mit abgerechnet. Können Sie einen Vorsorge-Vertrag später noch abändern? Selbstverständlich. Wenn Sie einzelne Punkte anders geregelt wissen möchten als ursprünglich vereinbart, dann benachrichtigen Sie uns einfach schriftlich oder Sie kommen kurz vorbei, damit wir die Änderungen gemeinsam festhalten können. Auch diese Änderungen kosten Sie nichts. Werden Preissteigerungen berücksichtigt? 16 Auch der Bereich der Bestattungskosten ist wie sämtliche Bereiche des Lebensunterhalts von Preissteigerungen nicht ausgenommen. Als Sicherheit planen wir bereits im Vorsorgevertrag einen Posten für möglicherweise erforderliche Mehraufwendungen ein. So wird die errechnete Gesamtabschlusssumme um derzeit 15 Prozent erhöht. Wenn ein Vertrag schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, empfiehlt es sich, ihn gelegentlich auf seine Aktualität hin prüfen zu lassen. Wie hoch sind mittlerweile die Preise und Gebühren? Um wieviel hat sich das einbezahlte Kapital vermehrt? Weist der Vertrag eine zu große finanzielle Lücke auf, empfehlen wir eine Aufzahlung. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit einer zu leistenden Einmalzahlung bringt in der Regel finanziellen Vorteil.

17 Die Städtische Bestattung informiert Was passiert, wenn der verfügbare Betrag nicht ausreicht? Ihr Vertrag wird ungeachtet dessen so weit wie möglich erfüllt. Diesbezüglich können Sie bereits in Ihrem Vertrag verfügen, ob wir in diesem Fall bestimmte Leistungen reduzieren oder Ihre Angehörigen bitten sollen, für den Differenzbetrag aufzukommen. Muss beim Vertragsabschluss schon eine Grabstätte vorhanden sein? Nein. Wenn bereits ein Familiengrab besteht, wird dies als letzte Ruhestätte in den Vorsorgevertrag aufgenommen, sofern dies Ihr Wunsch ist. Ist das nicht der Fall, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Sie suchen sich bereits heute eine entsprechende Grabstelle aus und erwerben das Nutzungsrecht im sogenannten Vorkauf. Dies ist allerdings nur in begrenztem Umfang und nicht auf allen Friedhöfen möglich. Der Vorteil: Sie besitzen dann bereits eine Grabstätte, für die ab diesem Zeitpunkt jedoch Grabnutzungsgebühren zu entrichten sind. 2. Sie teilen uns Ihre Wünsche mit und wir versuchen im Falle des Todes in Absprache mit der Friedhofsverwaltung einen Grabplatz in Ihrem Sinne auszuwählen. Eine feste Reservierung ist hier im Gegensatz zum o. g. Vorkauf leider nicht möglich. 17 Können Sie schon jetzt ein Grabdenkmal aussuchen? Ja. Wir haben Verbindungen zu vielen Steinmetzen, Kunstschmieden und Holzschnitzereien und nennen Ihnen gerne die Adressen. Ein Grabmal kann übrigens je nach Material und Arbeitsaufwand sehr teuer sein. Die Art der Ausführung ist zudem teilweise abhängig von der konkreten Lage des gewünschten Grabes, da hier sektionsgebundene Gestaltungsvorschriften existieren. Wenn Sie sich für eine bestimmte Ausführung entschieden haben und die ungefähren Kosten kennen, dann sollten Sie diese Summe auf jeden Fall mit in den Vorsorge-Vertrag aufnehmen. Möchten Sie sich heute noch nicht festlegen, dann können wir gemeinsam einen Höchstbetrag ausmachen, der für das Grabdenkmal ausgegeben werden soll. Unabhängig davon kann die Beschriftung bei einem bestehenden Grabdenkmal natürlich exakt vereinbart werden.

18 Was Sie zusätzlich wissen sollten: Kann auch die spätere Grabpflege im Vertrag geregelt werden? Eine Grabpflege ist immer dann ratsam, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Grabstätte immer ordentlich und gepflegt aussieht, ohne Ihre Angehörigen mit dieser Arbeit zu belasten. Die Städtische Bestattung schließt hierzu mit Ihnen einen eigenen Vertrag ab, der die von Ihnen gewünschte Grabpflege ab sofort oder erst nach dem Ableben sicherstellt. Die Beratung zur Bestattungsvorsorge umfasst auch die Beratung zur Grabpflege, sofern Sie dies wünschen. 18 Was ist, wenn man nicht in München, sondern an einem anderen Ort stirbt? Mit dem Abschluss Ihres Vorsorge-Vertrages erhalten Sie ein Ausweiskärtchen, das Sie grundsätzlich immer mit sich führen sollten. Es weist auf das Bestehen eines Vorsorge-Vertrages mit der Städtischen Bestattung hin, so dass wir im Todesfall unverzüglich benachrichtigt werden können. Wir sorgen dann sofort für die Überführung nach München. Berücksichtigen Sie bitte, dass eine Überführung aus dem Ausland bisweilen sehr hohe Kosten verursachen kann, welche beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge nicht vorhersehbar und daher nicht einkalkulierbar sind. Die über uns angebotene Sterbeversicherung übernimmt ab einer bestimmten Versicherungssumme zusätzlich die Kosten für eine deutschland- bzw. weltweite Rücküberführung nach München. Damit haben Sie immer die Sicherheit, dass die Leistungen Ihres Bestattungsvertrages nicht gefährdet sind und behalten so hoffentlich noch lange die Freude am Verreisen. Umgekehrt kümmern wir uns auch um Ihre Überführung, wenn Sie statt in München an einem anderen Ort bestattet werden möchten. Können Sie einen Vorsorge-Vertrag wieder auflösen? Ja. Ohne Angabe von Gründen können Sie Ihren Vertrag jederzeit wieder auflösen. Es ist lediglich eine feste Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand zu entrichten, der in der Höhe der Bearbeitungsgebühr im Sterbefall entspricht.

19 Sie wollen zu einzelnen Themen ausführlichere Informationen? Von uns erhalten Sie auf Wunsch Prospekte und Merkblätter zu speziellen Themen: Wegweiser bei Sterbefällen Was kostet die Bestattung? Viele Jahrzehnte Verantwortung für alle Aufgaben rund um den Trauerfall. Wegweiser bei Sterbefällen Was kostet die Bestattung? 19 Best.-Nr. 01 Best.-Nr. 02 Grabpflege leicht gemacht Der Städtische Bestattungsdienst. Grabpflege leicht gemacht Blumen und Kränze Best.-Nr. 04 Best.-Nr. 06 Die Seebestattung Best.-Nr. 07

20 Wenn Sie noch Fragen haben: Städtische Bestattung Palais Lerchenfeld Damenstiftstraße München Telefon 0 89/ Fax 0 89/ Im Palais Lerchenfeld stehen Ihnen unsere Mitarbeiter täglich zur Verfügung. Auch samstags, sonn- und feiertags sind wir von 8.00 bis Uhr für Sie da. (Parkplätze im Innenhof vorhanden; günstig zu erreichen mit den U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U6, U7, U8 Sendlinger Torplatz oder U4, U5 und allen S-Bahnen Karlsplatz-Stachus) Hier finden Sie uns: Karlsplatz Stachus Sonnenstraße Herzog-Wilhelm-Straße Neuhauser Straße Herzogspitalstraße Josefspitalstraße Damenstiftstr. Eisenmannstr. Altheimer Eck Brunnstr. Hackenstr. Kaufingerstraße Marienplatz Rindermarkt Kreuzstr. Sendlinger Straße Oberanger Ihre Rufnummer in Fragen der Bestattungsvorsorge Sendlinger- Tor-Platz Sie können uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0 89/ anrufen. Abholungen und Hausbesuche können Sie jederzeit mit uns vereinbaren. Impressum: Herausgeber: Städtische Bestattung Druck: Stadtkanzlei Konzept und Gestaltung: Global Werbeagentur 1. Auflage 2011; Nachdruck auch auszugsweise nicht gestattet.

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