Konzept zur. psychosozialen Unterstützung. bei. Großschadensereignissen. in NRW

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1 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Arbeitskreise psychosoziale Unterstützung (AK - PSU) Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW Landesfeuerwehrverband NRW Endfassung

2 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 2 Inhaltsverzeichnis Nr. Bezeichnung Seite 1. Einleitung 4 2. Rechtliche Grundlagen 8 3. Planungsgrundlagen Vorhandene Planungsgrundlagen Ergebnisse und Forderungen 9 4. Phasen bei Großschadensereignissen Aufgaben in der PSU bei Großschadensereignissen Einbindung der PSU im administrativ-organisatorischen Krisenstab der Kreise/Städte, der Bezirksregierung oder des Landes NRW Führungsorganisation: Fachberater im administrativ-organisatorischen Krisenstab Fachberater PSU im operativ taktischen Führungsstab Führungsorganisation: Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab Schadensort Einsatzkräfte am Schadensort Führungsorganisation: Einsatzabschnitt Patientenversorgung Patientenablage Führungsorganisation: PSU an der Patientenablage Personal an der Patientenablage PSU-Planungsgröße Patientenablage Anlaufstelle Führungsorganisation: PSU an den Anlaufstellen Personal an der Anlaufstelle PSU-Planungsgröße Anlaufstelle Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen Führungsorganisation: PSU an der Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen Personal an der Informationsstelle PSU-Planungsgröße Informationsstelle Personenauskunfts-Stelle PASS Behandlungsplatz Führungsorganisation: PSU am Behandlungsplatz Personalansatz PSU-Personal am Behandlungsplatz PSU-Planungsgröße Behandlungsplatz Betreuungsplatz Führungsorganisation: PSU am Betreuungsplatz PSU-Personal am Betreuungsplatz PSU-Planungsgröße Betreuungsplatz Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte als Aufgabe im operativ-taktischen Führungsstab Serviceplatz und Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte Funktionen zum Betrieb eines Serviceplatzes und 39 Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte Führungsorganisation: PSU am Serviceplatz für Einsatzkräfte Planungsgröße Serviceplatz für Einsatzkräfte 41

3 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 3 6. Alarmierung und Sammelpunkte für PSU-Kräfte Alarmierung Sammelpunkte Personal und Funktionen zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen Übersicht der Funktions- bzw. Berufsstandsbezeichnungen Operativ taktische PSU-Führungsfunktionen Fachliche PSU-Leitungsaufgaben Beschreibung der Funktionen Funktion Zugführer/Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag Funktion Einsatzkraft mit PSU-Auftrag Funktion Führungsassistent PSU Funktion Gruppenführer PSU Funktion PSU-Assistent Funktion PSU-Helfer Funktion Fachlicher Leiter PSU Funktion Gruppenführer Notfallseelsorger Funktion Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab Funktion Leiter Betreuungsplatz / Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte Funktion Führungsassistent Betreuungsplatz / Serviceplatz Funktion Gruppenführer Betreuung Funktion Betreuungshelfer Notfallpsychologe Sonstige berufliche Fachkräfte Notfallseelsorger Fachberater Seelsorge Anlage 1: Ausbildungen Darstellung der jeweiligen Ausbildungen Anlage 2: Checkliste zur Begutachtung von Objekten für Betreuungsplätze/Anlaufstellen Anlage 3: Planungsgrößen für den PSU-Einsatz 56

4 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 4 1. Einleitung Klassische Betreuungsmaßnahmen, die zumeist von den Hilfsorganisationen durchgeführt werden, gehören schon immer zu den Hilfestellungen für Betroffene eines Schadens- oder Großschadensereignisses. Darüber hinaus finden seit Ende der 80er Jahre psychologische und seelsorgerische Hilfestellungen für Betroffene zunehmende Bedeutung. Auf der einen Seite wird ein Anspruch und Bedarf bei den Betroffenen immer deutlicher, auf der anderen Seite wird in der Öffentlichkeit eine psychologische Unterstützung für Betroffene immer stärker eingefordert. Dabei wird sehr häufig übersehen, dass eine psychologische Unterstützung alleine nicht ausreicht. In gleichem Maße wie die psychologische Unterstützung sind auch die körperlichen, sozialen und seelsorgerischen Unterstützungsangebote für die Betroffenen notwendig. Nach FSHG 1(3) ist die Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise oder kreisfreien Städte für die Leitung und Koordinierung der Gefahrenabwehr bei Großschadenslagen zuständig. Damit ist die psychosoziale Unterstützung im Rahmen der Daseinsvorsorge von dieser Behörde bei Großschadenslagen zu gewährleisten. Die Aufgabe wurde bisher zumeist nur als Nebenaufgabe betrachtet und fristete ein stiefmütterliches Dasein. Dies liegt sicherlich in einem erst langsam wachsenden Bewusstsein für dieses Thema, aber auch in fehlenden Vorgaben und Konzepten, die eine psychosoziale Unterstützung von Betroffenen und Einsatzkräften in die bereits bestehende Struktur der Einsatzstelle eingliedern. Das hier vorgestellte Konzept soll dabei helfen, die psychosoziale Unterstützung in die bereits bestehenden Strukturen einzubinden und in einem standardisierten fachlichen Rahmen alle notwendigen Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung durchzuführen. Die bisherige Praxis stellte mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Ansätzen für die körperlich unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen einer Großschadenslage nebeneinander. Einmal sind das die Betreuungsangebote der Hilfsorganisationen, die ihren Schwerpunkt auf die soziale Betreuung von unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen des Schadensereignisses oder von bereits medizinisch versorgten Verletzten nach Abschluss der medizinischen Versorgung legen. Hier bieten sie Verpflegung und evtl. Versorgung mit notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs und ggf. Unterbringung, bis die Betroffenen wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu beherrschen und zu gestalten. Daneben entwickelte sich ein flächendeckendes Angebot der Notfallseelsorge, deren Schwerpunkt in der seelsorgerischen Unterstützung liegt. Die Akzeptanz dieses Versorgungsangebotes nimmt kontinuierlich zu und seine Praktikabilität hat sich im Einsatzalltag erwiesen. Erst sehr langsam entwickelten sich erste Angebote der Notfallpsychologen mit dem Schwerpunkt, eine frühzeitige psychologische Erste Hilfe anzubieten. Eine weitere Entwicklung bedeutete der vom Gesetzgeber eingeführte Heilberuf des psychologischen Psychotherapeuten. Seit der Festlegung des Gesetzgebers, den psychologischen Psychotherapeuten einen gesundheitlichen Versorgungsauftrag zu erteilen, besteht für diese Berufsgruppe ein Auftrag zur psychotherapeutischen Versor-

5 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 5 gung der Bevölkerung. Zurzeit entstehen Initiativen, um diesem Auftrag auch bei Großschadenslagen nachzukommen. Neben diesen Angeboten gibt es noch verschiedene Gruppierungen, wie zum Beispiel SbE (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen), KIT (Kriseninterventionsteam) usw. Deren Angebote sind aber nicht flächendeckend vorhanden, sondern eher als Insellösungen anzusehen. Sie erheben gemeinsam den Anspruch, ein niederschwelliges Angebot zur psychologischen Unterstützung von Betroffenen und/oder Einsatzkräften durch psychologische Ersthelfer anzubieten. Mit den PSU-Teams in den Feuerwehren NRW, die von ihrer Grundkonzeption her zur psychosozialen Unterstützung der Einsatzkräfte entwickelt wurden, steht eine weitere Gruppe für den Einsatz bei Großschadensereignissen zur Verfügung. Ihre primäre Aufgabenstellung liegt im Bereich des psychologischen Arbeitsschutzes für die Einsatzkräfte im Rahmen des Alltagsgeschäftes. Dies wird erreicht durch Maßnahmen vor kritischen Einsatzsituationen im Rahmen der Aus- und Fortbildung und durch Unterstützung der Einsatzleitung bei Fragestellungen des psychologischen Arbeitsschutzes während kritischer Einsatzlagen. Zu den weiteren Aufgaben zählt das Angebot einer strukturierten Nachsorge nach kritischen Einsätzen. Neben der primären Aufgabenstellung können PSU-Kräfte der Feuerwehren NRW bei einem hohen Betreuungsbedarf im Bereich der Betroffenen auch für die psychologische Erste Hilfe der Betroffenen eingesetzt werden. Ihre primäre Aufgabe bleibt aber im Bereich der Einsatzkräfte. Die psychologische Unterstützung im Rahmen des Arbeitsschutzes für Einsatzkräfte, liegt eindeutig in der Zuständigkeit der Einsatzleiter und Vorgesetzten. Diese sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Gesunderhaltung ihrer Einsatzkräfte zu veranlassen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist das Thema psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften in die Führungsausbildung der Feuerwehr am Institut der Feuerwehr NRW aufgenommen worden. Ein weiterer Schritt stellte die Ausbildung von Einsatzkräften in der psychosozialen Unterstützung (PSU) am Institut der Feuerwehr NRW und die Bildung von PSU-Teams in den Feuerwehren dar. Neben diesen speziell ausgebildeten Einsatzkräften bieten, besonders im ehrenamtlichen Bereich, die Fachberater Seelsorger als kirchliches Angebot eine weitere Möglichkeit zur psychosozialen Unterstützung für Einsatzkräfte. Als wichtigste Stütze erweist sich aber die Stärkung der vorhandenen Ressourcen bei den Einsatzkräften, die ihnen helfen, mit Stress und belastenden oder kritischen Situationen umzugehen. Dies kann durch gezielte Aus- und Weiterbildung erreicht werden. Neben den Einsatzkräften der Feuerwehren sind bei Großschadensereignissen auch noch andere Einsatzkräfte, z. B. der Hilfsorganisationen (HiOrg), an der Einsatzstelle eingesetzt. Hier zeigen sich sehr unterschiedliche Ansätze, mit dem Thema belastende oder kritische Einsatzsituationen umzugehen. Die Verantwortung für alle Einsatzkräfte bei einem Großschadensereignis, wie auch bei jedem andern Einsatz, liegt aber beim Gesamteinsatzleiter.

6 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 6 Keiner der aufgezeigten Anbieter deckt den kompletten Bedarf der Betroffenen und der Einsatzkräfte in einem Großschadensereignis ab und ist gleichzeitig in die Einsatzstellenorganisation eingebunden. Es fehlt auch eine ansonsten im Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsatz übliche Leistungsbeschreibung. Daneben treten die Angebote oftmals als Einzelpersonen oder Kleingruppen auf und sind bei einem Großschadensereignis von der Einsatzleitung nicht mehr zu führen. Eine Trennung zwischen den Maßnahmen der klassischen Betreuung durch die Hilfsorganisationen und der psychischen Erste Hilfe bzw. seelsorgerischer Maßnahmen ist nicht sinnvoll. Die Maßnahmen, im Weiteren als psychosoziale Unterstützung (PSU) bezeichnet, gehören zusammen und müssen gemeinsam geleistet werden. Der Begriff psychosoziale Unterstützung steht in diesem Konzept für: Sicherstellung der körperlichen Bedürfnisse, Soziale/psychologische Unterstützung, psychologische Erste Hilfe, seelsorgerische Unterstützung, medizinische Unterstützung, in der Soforthilfe nach Großschadensereignissen. Sicherstellung der körperlichen Bedürfnisse Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die körperlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Körperhygiene usw. umfassen. In der Regel werden diese Maßnahmen von den Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen durchgeführt (klassische Betreuung). Soziale/psychologische Unterstützung Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die den Betroffenen helfen, ihre derzeitige Situation zu meistern. Eine Trennung von sozialer und psychologischer Unterstützung ist in der Praxis nicht möglich. So kann zum Beispiel das Wegführen von der Einsatzstelle an einen Sicheren Ort, wie eine Anlaufstelle ihn darstellt, sowohl als soziale Maßnahme wie auch als psychologische Maßnahme bezeichnet werden. In der Regel wird diese soziale/psychologische Unterstützung durch Einsatzkräfte der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen geleistet. Psychologische Erste Hilfe Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die, je nach Ausbildung der Kräfte, aus einfachen psychologischen Maßnahmen (z.b. stabilisieren, beruhigen, stützen, informieren) oder qualifizierten Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe (z.b. Einzelintervention, Gruppenintervention) bestehen. Die Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe werden von besonders ausgebildeten Einsatzkräften der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen und von beruflichen Fachkräften durchgeführt. Seelsorgerische Unterstützung Hierunter sind alle seelsorgerischen Maßnahmen zu verstehen, die den Betroffenen helfen, ihre derzeitige Situation zu meistern. Des Weiteren gehören die Begleitung sterbender Betroffener und die seelsorgerische Begleitung von Hinterbliebenen und Trauernden zu den Aufgaben. Die Maßnahmen der seelsorgerischen Unterstützung werden von der Notfallseelsorge durchgeführt.

7 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 7 Medizinische Unterstützung Hierunter sind medizinischen Maßnahmen zu verstehen, die die Betroffenen nach einem Großschadensereignis in der Zuständigkeit der psychosozialen Unterstützung benötigen. Dies können sowohl notfallmedizinisch Maßnahmen als auch allgemeine medizinische Maßnahmen sein. Die Maßnahmen der medizinischen Unterstützung werden von Einsatzkräften des Rettungsdienstes (Sanitäter, Rettungshelfer, Rettungsassistenten und Notärzten) durchgeführt. Der derzeitige Stand zeigt, dass die bei einem Großschadensereignis notwendigen Maßnahmen in der psychosozialen Unterstützung nur unzureichend umgesetzt werden. Dieser sehr unbefriedigende Zustand veranlasste die AGBF NRW und den LFV NRW, den Arbeitskreis psychosoziale Unterstützung (AK PSU) zu beauftragen, ein Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen zu erstellen, um somit den Verantwortlichen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine einheitliche Vorgehensweise aufzuzeigen. Dementsprechend ist das hier vorgestellte Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen ein konsequenter Schritt zur strukturellen Einbindung und Vereinheitlichung der psychosozialen Unterstützung. Ziel ist es, die psychosoziale Unterstützung zu einem leistungsfähigen integralen Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den vorhandenen Einsatzstellenstrukturen zu entwickeln. In den Vorgesprächen zum Konzept zeigten sich bei einigen Gesprächspartnern Unsicherheiten oder Befürchtungen, dass durch das Erstellen eines solchen Konzeptes bereits bestehende Systeme oder Angebote verdrängt würden. Daher erscheint es notwendig, eindeutig klarzustellen, dass in dem vorliegenden Konzept alle bereits vorhandenen Angebote oder Systeme ihren Platz finden können. Voraussetzung dafür ist, dass der im Konzept geforderte Qualitätsstandard und die Einbindung in die vorhandenen Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erfüllt werden. Es muss eine auf einheitlichem Standard durchgeführte psychosoziale Unterstützung bei Großschadensereignissen in ganz NRW gewährleistet werden. Im Konzept wird bewusst auf die Benennung einzelner Angebote oder Systeme verzichtet, soweit die geforderte Tätigkeit oder Qualifikation von mehreren Anbietern geleistet werden kann. Nur an den Stellen, die zur direkten Aufgabe einer bestimmten Berufsgruppe gehören, wird diese auch benannt. In den übrigen Fällen wird eine Leistung bzw. Funktion beschrieben, die abhängig von der jeweiligen örtlichen Gegebenheit von unterschiedlichen Anbietern erbracht werden kann. Die jeweils zuständigen Behörden zur nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise und kreisfreien Städte bestimmen, wer in ihrem Bereich mit der Leistung oder Funktion beauftragt wird. Die in diesem Konzept vorgestellte Personal- und Leistungsbeschreibung beschäftigt sich ausschließlich mit Personal und Leistungen in der psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen im Rahmen der Soforthilfe. Die gesamte Personalund Leistungsbeschreibung bei Großschadensereignissen findet sich in weiteren Grundsatzpapieren, z.b. MANV, ÜMANV usw..

8 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 8 2. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen bei Großschadenslagen sind im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 10.Februar 1998 festgelegt. > 1 (1) FSHG Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.< > 1 (3) FSHG Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen im Sinne des Absatz 1, in denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignisse). Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großschadensereignisse.< Die psychosoziale Unterstützung ist als direkte Aufgabe im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) nicht beschrieben. Damit steht sie in einer Reihe mit vielen Tätigkeiten und Aufgaben, die bei einem Großschadensereignis vom jeweiligen Kreis oder den kreisfreien Städte zu leisten sind. So ist die klassische Betreuung, die zumeist von den Hilfsorganisationen durchgeführt wird, schon immer im Rahmen der Patientenversorgung ein Teil der Aufgaben und Tätigkeiten. Die in diesem Konzept geforderte Zusammenlegung der klassischen Betreuung, der psychologischen Ersten Hilfe und der seelsorgerischen Unterstützung zur psychosozialen Unterstützung muss in die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen einfließen. Die Betreuung und die psychische Erste Hilfe haben für den Betroffenen von Großschadensereignissen einen ganz besonderen Stellenwert. In der ICD 10, der unter der Federführung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entstandenen, vor allem in West- und Mitteleuropa eingesetzten International Classification of Diseases in zehnter Version, mit der Therapeuten psychische Erkrankungen klassifizieren, ist festgelegt, dass es Ereignisse gibt, die von ihrem Potential her geeignet sind, ein psychisches Trauma auszulösen. Es ist davon auszugehen, dass Großschadensereignisse dieses Potential erreichen. Ebenso davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der Betroffenen eines Großschadensereignisses eine akute Belastungsreaktion (ICD 10 Punkt F 43.0) entwickelt. Von der Definition her ist die akute Belastungsreaktion eine akute Reaktion mit Krankheitswert, die Stunden bis zu Tagen andauern kann. Daraus ergibt sich für die Betroffenen eines Großschadensereignisses ein Versorgungsanspruch gegenüber den Kreisen oder kreisfreien Städten, in deren Gebiet dieses Großschadensereignis eintritt. Dieser Versorgungsanspruch besteht auch unterhalb der Schwelle eines Großschadensereignisses bei jedem Ereignis, das potentiell eine psychische Traumatisierung auslösen kann. In solchen Fällen findet das RettG NRW Anwendung.

9 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 9 3. Planungsgrundlagen 3.1. Vorhandene Planungsgrundlagen Im Vorfeld dieses Konzeptes wurden verschiedene Planungsgrundlagen ausgewertet und auf bereits eingebundene Inhalte aus dem Bereich der PSU untersucht. Diese waren: Dienstvorschrift 600 Der Betreuungseinsatz DRK Westfalen Lippe. Einsatzkonzept ÜMANV Arbeitsgruppe MANV überörtlich. Einsatzkonzept MANV Berufsfeuerwehr Köln (stellvertretend für ähnliche oder gleichlautende Konzepte bei den Behörden zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr). Europäische Empfehlung Psychosoziale Unterstützung bei Großschadenslagen (>European Polic Paper Psycho-Social Support of Mass Emergency<). Musterkonzept Katastrophenschutz Vorsorgeplan für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen AK V der IMK. Planungsgrundlage zur Dimensionierung des Betreuungsdienstes AGBF NRW. Forschungsprojekt Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung BMI Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen, RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v Krisenmanagement durch Krisenstäbe bei den kreisfreien Städten, Kreisen und Bezirksregierungen bei Großschadensereignissen ( 1 Abs. 3 FSHG) im Lande Nordrhein-Westfalen. RdErl. des Innenministeriums vom , Ergebnisse und Forderungen Mit Ausnahme der europäischen Richtlinien behandeln alle Planungsgrundlagen nur jeweils einen Teilaspekt der psychosozialen Unterstützung. Eine durchgängige Planung fehlt. Das Forschungsprojekt Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung des BMI zeigt Möglichkeiten einer weitergehenden Vernetzung auf. Vorgaben direkter Maßnahmen während eines Großschadensereignisses fehlen. Hingegen ist eine über den direkten Einsatz weitergehende psychosoziale Unterstützung bei den übrigen Papieren nicht vorgesehen. Die psychosoziale Unterstützung findet sich in allen MANV Konzepten nur als Nebenaufgabe wieder. Es fällt auf, dass die medizinische Versorgung sehr gut durchdacht ist, eine psychosoziale Unterstützung aber vernachlässigt wird. In der Einsatzleitung und später auch in den Einsatzabschnitten kommt eine psychosoziale Unterstützung nicht vor. Es gibt einen unterschiedlichen Sprachgebrauch, der eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen erschwert. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr- und Rettungsdienst werden im Rahmen ihrer Ausbildung nur unzureichend auf die psychosoziale Unterstützung, insbesondere auf einfache Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe, vorbereitet.

10 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 10 In den meisten Rettungsdienstbereichen sind die groben Strukturen bei feuerwehrtechnischen oder rettungsdienstlichen Ereignissen weitgehend gleich. Das gilt auch für Großschadensereignisse. In praktisch allen Rettungsdienstbereichen, die über ein funktionierendes MANV- Konzept verfügen, ist die Vorgehensweise gleich. Eine Trennung zwischen den Maßnahmen der klassischen Betreuung durch die Hilfsorganisationen und der psychologischen Ersten Hilfe bzw. seelsorgerischer Maßnahmen ist nicht sinnvoll. Die Maßnahmen gehören zusammen und müssen gemeinsam geleistet werden. Das Personal der Hilfsorganisationen verfügt in der Regel über eine Ausbildung, die es befähigt, klassische Betreuungsmaßnahmen und Maßnahmen der sozialen Betreuung durchzuführen. Eine weiterführende Ausbildung, die das Personal befähigt, Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe durchzuführen, z. B. zum PSU-Helfer (gleichzusetzen mit der Basisnotfallnachsorgeausbildung des DRK oder ähnlichen Ausbildungen beim MHD), ist nicht flächendeckend vorhanden. Als Perspektive sollte aber jede in diesem Bereich tätige Einsatzkraft diese Mindestausbildung in psychologischer Ersten Hilfe vorweisen können. Im Rettungsdienst ist die Mehrzahl des Personals als Rettungsassistent eingesetzt. Die Rettungsassistenten führen medizinische Maßnahmen in festgelegten Grenzen selbständig durch und unterstützen den Notarzt bei weitergehenden medizinischen Maßnahmen. Im Bereich der psychologischen Ersten Hilfe fehlen vergleichbare Kräfte fast gänzlich. Hier stehen zumeist Notfallseelsorger oder in Ansätzen Notfallpsychologen zur Verfügung. Diese Kräfte sind von ihrer Ausbildung und ihrem beruflichen Ansatz her für die Bedürfnisse der meisten Betroffenen eines Großschadensereignisses überqualifiziert. Es ist daher notwendig, vermehrt Personal zu qualifizieren, das Aufgaben übernehmen kann, die im Bereich der qualifizierten psychologischen Ersten Hilfe liegen. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen PSU-Assistenten können diese Aufgaben übernehmen. Dazu ist es aber notwendig, genügend Personal mit dieser Qualifikation auszubilden und vorzuhalten. Die Notfallseelsorger und in Ansätzen auch die Notfallpsychologen haben eine eigene Einsatzstellenstruktur mit leitenden Notfallseelsorgern, koordinierenden Notfallseelsorgern usw. entwickelt. Würde diese Struktur bei Schadenslagen übernommen, so gäbe es zur bereits bestehenden festgelegten Einsatzstellenstruktur eine Nebenstruktur. Dies macht Einsatzabläufe kompliziert und unübersichtlich. Daher ist eine Zusammenarbeit mit den Notfallseelsorgern und Notfallpsychologen nur möglich, wenn diese sich in die bestehende lineare Einsatzstruktur einbinden und im Einsatz operativ-taktisch führen lassen. Die bisher vorhandenen Angebote in der psychosozialen Unterstützung, z. B. Notfallseelsorger, Notfallpsychologen usw., treten zumeist als Einzelpersonen oder Kleingruppen an der Einsatzstelle auf. Von der Einsatzleitung ist es aber nicht möglich, bei einem Großschadensereignis Einzelpersonen oder Kleingruppen zu führen. Weiterhin ist die Leistung der einzelnen Angebote sehr unterschiedlich und daher von der Einsatzleitung nicht abzuschätzen. Daher ist es notwendig, die in diesem Bereich Tätigen zu PSU-Gruppen mit klar definierter Leistung und klarer Führungsstruktur zusammenzuführen. Dazu ist es, neben der Erstellung einer Leistungsbeschreibung, auch unbedingt notwendig, dass verschiedene Einsatzmittel z.b. Betreuungsgruppen, PSU-Assistenten, Notfallseelsorger und Notfallpsychologen miteinander arbeiten bzw. trainieren.

11 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Phasen bei Großschadensereignissen Zur besseren Übersicht in der Planung und im Ablauf bei Großschadensereignissen wurden die einzelnen Abläufe in Phasen aufgeteilt. Die Phasen 0 3 liegen im Aufgabenbereich der Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise oder kreisfreien Städte. Die Phase 0 beschäftigt sich ausschließlich mit den Vorbereitungen und Planungen einer Großschadenslage. In den Phasen 1 3, der Soforthilfe, beschränken sich die Hilfestellungen der PSU- Kräfte nur auf die notwendigsten physiologischen und psychologischen Bedürfnisse der Betroffenen einer Großschadenslage. Es wird in diesen Phasen nach Standards gearbeitet, die grundsätzlich nicht der optimierten Individualhilfe dienen können, sondern möglichst vielen Personen eine gleichmäßige Versorgung sichern. Mit der Zuführung von Personal und Material sollte sich die Hilfestellung immer stärker an der optimierten Individualhilfe für jeden einzelnen Betroffenen orientieren. Eine weiterführende Hilfestellung in der Phase 4 und 5 wird von Seiten des Arbeitskreises PSU als sinnvoll angesehen und ausdrücklich gefordert. Die Zuständigkeit wechselt aber von der Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu anderen Behörden, im Wesentlichen die Behörde zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge und der Psychotherapeutenkammer. Diese müssen sich so organisieren, dass sie die Aufgaben nach spätestens 24 Stunden, am Übergang von Phase 3 zur Phase 4, vollständig übernehmen können. Aus dem Grund wird in diesem Konzept der Bereich Phase 4 und 5 nicht beschrieben. Phase 0 = Planungen für den Fall eines Großschadensereignisses. Phase 1 Soforthilfe = Zeitraum ~ bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. Phase 2 Soforthilfe = Zeitraum ~ 0 bis 3 Stunden. Phase 3 Soforthilfe = Zeitraum ~ 3 bis 24 Stunden oder bis zur Auflösung des Betreuungsplatzes. Übergang von der Soforthilfe zur Übergangshilfe = Übergabe der Zuständigkeit an andere Behörden. Phase 4 Übergangshilfe = Zeitraum ~ 24 Stunden bis ca. 3 Wochen Phase 5 Langzeithilfe = Zeitraum ~ bis zu einem Jahr

12 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Aufgaben in der psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen 5.1. Einbindung der PSU in den administrativ-organisatorischen Krisenstab der Kreise/Städte, der Bezirksregierung oder des Land NRW Um die notwendigen Maßnahmen der PSU im Krisenstab einzubinden, ist es notwendig einen Fachberater PSU als ereignisspezifisches Mitglied in den Krisenstab zu berufen. Der Fachberater PSU im administrativ-organisatorischen Krisenstab berät den Krisenstab bei allen Fragestellungen der psychosozialen Unterstützung. Dazu ist ein umfangreiches Wissen über örtliche und überörtliche PSU-Strukturen erforderlich. In der Phase 0 ist eine umfangreiche Einsatzvorbereitung durch den Fachberater PSU notwendig. Wird kein Fachberater PSU in den Krisenstab berufen, so liegt der Schwerpunkt der Aufgaben aus dem Bereich PSU bei der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und dem Katastrophenschutz. Allgemeine Aufgaben: Einsatzvorbereitung durch Erstellung benötigter Listen und Zusammenführen wichtiger Informationen. Beispiele: o Listen möglicher regionaler und überregionaler Betreuungseinheiten und deren Ansprechpartner. o Erkunden und Festlegung von geeigneten Gebäuden zum Aufbau von Betreuungsplätzen im Kreis oder Stadtgebiet. o Datenbank von bundesweiten Traumaambulanzen, Therapeuten und psychologische Psychotherapeuten. o Listen von regionalen und überregionalen PSU-Ressourcen. o Planung einer Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen eines Großschadensereignisses. o Planung einer Personenauskunftsstelle (PAST). o Planung und Absprache mit der Behörde zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge über eine Koordinierungsstelle, die alle PSU-Maßnahmen nach Abschluss der Soforthilfe (Phase 3) übernimmt. Unterstützung des operativ-taktischen Führungsstabs in allen administrativ organisatorischen Fragestellungen.

13 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation: Fachberater im administrativ organisatorischen Krisenstab

14 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Fachberater PSU im operativ taktischen Führungsstab Der Fachberater PSU im operativ taktischen Führungsstab berät den Führungsstab in allen psychosozialen Fragestellungen (z. B. Bedarfsmitteilung, Einsetzen von PSU-Personal, Festlegen von Anlaufstelle, Festlegen von Betreuungsplätzen, Planung und Übergabe der PSU-Aufgaben an die Koordinierungsstelle in Absprache mit dem Krisenstab usw.). In enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung sorgt er für eine PSU Lagefeststellung und Lagebeurteilung und die kontinuierliche Ermittlung des PSU-Bedarfes. Allgemeine Aufgaben: Einsatzvorbereitung in der Phase 0 durch Zusammenstellen und Zusammenführen wichtiger Informationen. Beispiele: o Erkunden und Festlegen von geeigneten Gebäuden zum Aufbau von Anlaufstellen im Kreis oder Stadtgebiet. o Erstellen einer Datenbank von regionalen Fachkliniken, Traumaambulanzen, Therapeuten und psychologische Psychotherapeuten. o Erstellen einer Datenbank von regionalen PSU-Ressourcen (PSU- Teams, Betreuungseinheiten, Notfallpsychologen, Notfallseelsorger). o Erstellen einer Datenbank über vorhandenes Material, das zum Betrieb von Betreuungsstellen benötigt wird. o Planung einer Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen eines Großschadensereignisses. o Erstellen von Info-Blättern/Flyer für verschiedene Zielgruppen. o Planung einer Personenauskunftsstelle (PAST). o Planung und Absprache mit der Behörde zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge über eine Koordinierungsstelle, die alle PSU- Maßnahmen nach Abschluss der Soforthilfe (Phase 3) übernimmt. Unterstützung des operativ taktischen Führungsstabes im Einsatzfall. Beispiele: o Beratung in allen psychosozialen Fragestellungen. o Erarbeiten von Bedarfsmitteilung, Einsetzen von PSU-Personal, Planung und Einsetzen von Anlaufstelle, Informationsstellen sowie Planung und Einsetzen von Betreuungsplätzen usw. o PSU-Lagefeststellung und Lagebeurteilung sowie kontinuierliche Ermittlung des PSU-Bedarfes. o Übersichtsdokumentation. o Unterstützung des S1, S3 und S4 bei der psychosozialen Unterstützung der Einsatzkräfte. Anmerkung: Je nach Umfang eines Ereignisses kann ein Führungsassistent PSU mit der Aufgabenstellung psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte dem S1 unterstellt werden. Er arbeitet eng mit dem Fachberater PSU zusammen.

15 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation: Fachberater PSU im operativ taktischen Führungsstab

16 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Schadensort Aufgabe der Einsatzkräfte: Auf die ersteintreffenden Kräfte werden eine große Anzahl von Betroffenen und eine Fülle von Informationen und Eindrücken innerhalb kürzester Zeit einwirken. Die Aufgabe dieser ersten Kräfte besteht aus einer umfassenden Erkundung der Lage, Rückmeldung an die Leitstelle und Nachforderung von Kräften. Erst nach Lösung dieser Aufgabe ist es möglich, erste Maßnahmen, je nach erkundeten Gefahrenschwerpunkten, durchzuführen. Diese bestehen in der Regel aus Maßnahmen der direkten Gefahrenabwehr, z. B. Rettung von Menschen, Verhinderung von Explosionen, Evakuierung von gefährdeten Personen usw. Den notwendigen Maßnahmen steht in der ersten Zeit eine zu geringe Anzahl von Einsatzkräften gegenüber. Daher werden in der Anfangsphase keine oder nur sehr pragmatische PSU-Hilfestellungen möglich sein. Diese bestehen zumeist in einem geordneten Herausführen der Betroffenen aus dem Gefahrenbereich zur Patientenablage bzw. zur Auffangstelle. Diese Aufgabe können nur ausgebildete Einsatzkräfte mit der notwendigen Schutzausrüstung durchführen. Eine weitergehende PSU-Arbeit ist am Schadensort im Gefahrenbereich nicht möglich. Können Betroffene nicht aus dem Gefahrenbereich gerettet bzw. evakuiert werden, z. B. eingeklemmte oder verschüttete Personen, so sind die Einsatzkräfte für alle Maßnahmen, auch die der PSU, zuständig. Nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der Eigensicherung wird PSU-Personal (z. B. Notfallseelsorger) am Schadensort tätig Einsatzkräfte am Schadensort Einsatzkräfte je nach Auftrag mit geeigneter Ausbildung und Schutzausrüstung.

17 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation Einsatzabschnitt Patientenversorgung

18 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Patientenablage Maßnahmen in der Patientenablage Der erste Arbeitsschritt in der Patientenablage besteht in einer umfassenden Sichtung und in der Festlegung der Behandlungspriorität sowie der Registrierung aller Betroffenen durch das Rettungsdienstpersonal. Als nächster Schritt ist es notwendig, vital gefährdete Betroffene unverzüglich notfallmedizinisch zu versorgen und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Danach werden die Betroffenen mit einer niedrigen Behandlungspriorität vom medizinischen Personal versorgt. Bedingt durch diese Arbeitsschwerpunkte ist das Rettungsdienstpersonal mit der notfallmedizinischen Versorgung der schwer und leicht Verletzten beschäftigt und in der Anfangsphase auch mit dieser Maßnahme ausgelastet. Daher werden in der Regel Einsatzkräfte, die nicht dem Rettungsdienstpersonal angehören, beauftragt, körperlich unverletzt/nicht erkrankte Betroffene zu betreuen. Hierbei kann es sich um Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen oder der Feuerwehren handeln. Diese Einsatzkräfte werden mit PSU-Aufgaben beauftragt. Bei Einsatzlage im Rahmen der MANV Konzepte (bis ca. 50 Betroffene) ist es sinnvoll, dass alle Betroffenen der Sichtungskategorie I III die Patientenablage durchlaufen. Damit sind eine lückenlose medizinische Sichtung und Behandlung sowie eine lückenlose Dokumentation aller Betroffenen sichergestellt. Ersthelfer, die bereits vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte Maßnahmen der Ersten Hilfe durchgeführt haben, führen, wenn die Maßnahmen medizinisch ausreichen, diese weiter. Sind genügend Rettungskräfte an der Einsatzstelle eingetroffen, so werden die Ersthelfer nach und nach ausgelöst. Es ist davon auszugehen, dass die Ersthelfer während ihrer Tätigkeit funktionieren. Erst nach ihrer Ablösung besteht die Gefahr, dass sie dekompensieren. Daher ist es notwendig, die Ersthelfer in den Bereich der Anlaufstelle zu übergeben. Gleiches gilt für Augenzeugen des Großschadensereignisses. Beide Gruppen gelten als Betroffene.

19 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation: PSU-Aufgaben in der Patientenablage

20 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Personal an der Patientenablage Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben wie unter Punkt Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben wie unter Punkt PSU-Planungsgrößen Patientenablage (Planungsgrundlage ist die MANV Planung der AGBF) Durchgangskapazität Patientenablage: Maximal 50 Betroffene 40 % Sichtungskategorie I = 20 Patienten 20 % Sichtungskategorie II = 10 Patienten 40 % Sichtungskategorie III = 20 Patienten PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 5 PSU-Assistenten, 3 Notfallseelsorger. 9

21 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Anlaufstelle Bei Großschadensereignissen mit einer großen Anzahl von Betroffenen ist es nicht möglich, dass alle Betroffenen die Patientenablage durchlaufen. Die Anzahl und Möglichkeiten der Einsatzkräfte reichen in der ersten Phase des Einsatzes nicht aus, dies zu bewerkstelligen. Es ist daher notwendig, sehr schnell und gezielt neben der Patientenablage für die unverletzt/nicht erkrankten und die gehfähigen leicht verletzt/leicht erkrankten Betroffenen eine Anlaufstelle einzurichten. Sie wird in der Nähe der Patientenablage errichtet (siehe auch DRK DV 600 Punkt 1.3.1). Diese Maßnahme entlastet die Patientenablage und stellt sicher, dass alle Betroffenen die erforderliche Hilfe, z.b. bei einer akuten Belastungsreaktion, durch die Einsatzkräfte erhalten. Gleichzeitig wird den natürlichen Bedürfnissen der Betroffenen, die Schadensstelle zu verlassen und sich in sicherem Abstand zu sammeln, nachgekommen. Es kommt somit zu einer Entlastung der Patientenablage und einer Ordnung des Stromes der Betroffenen vom Schadensort. In aller Regel werden die ersten, nicht in die notfallmedizinischen Maßnahmen eingebundenen Kräfte aus Einsatzkräften der Feuerwehr oder SEG-Kräften der Hilfsorganisationen bestehen. Der Auftrag für diese Kräfte besteht in einfachen, pragmatischen Maßnahmen, die dazu dienen, die Betroffenenströme zur Anlaufstelle zu führen und diese an der Anlaufstelle zu halten. Hier können erste Maßnahmen, wie beruhigen, stabilisieren und informieren usw. durchgeführt werden. Bei der Örtlichkeit der Anlaufstelle kann es sich zu Beginn des Einsatzes um einen freien Platz, eine Wiese oder ein sonstiges Gelände handeln. Im nächsten Schritt sollte ein Teil der Anlaufstelle in ein nahe gelegenes Gebäude verlegt werden. Hier bieten sich öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser, Kindergärten oder ähnliches an. Die Infrastruktur der Kirchen mit Gemeindehäusern usw. bietet ebenfalls Möglichkeiten. Das Gebäude sollte so nahe am Schadensort liegen, dass die Betroffenen es ohne Inanspruchnahme von Fahrzeugen erreichen können. Durch diese Maßnahme wird die Anlaufstelle in zwei Bereiche geteilt. Der erste Bereich ist in der unmittelbaren Nähe der Schadenstelle, der zweite Bereich ist in einem festen Gebäude. Die Betroffenen werden in Gruppen vom ersten Bereich der Anlaufstelle zum festen Gebäude geführt. Für diesen Bereich ist, neben den Einsatzkräften mit PSU-Aufgaben, auch Personal einzusetzen, das in der Lage ist, einfache Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe durchzuführen. Hierzu eignen sich: Notfallseelsorger/Notfallpsychologen, PSU-Assistenten, PSU-Helfer. Diese sollen schnellstmöglich nachalarmiert und in der Anlaufstelle eingesetzt werden. Bei Großschadensereignissen ist davon auszugehen, dass auch Betroffene mit körperlichen Verletzungen in der Anlaufstelle eintreffen. Daher ist es erforderlich, zeitnah eine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Ist genügend Einsatzpersonal in der Anlaufstelle vorhanden, so werden die Betroffenen registriert und es wird eine lückenlose Dokumentation eingeleitet. Die Erstmaßnahmen der psychosozialen Unterstützung werden so lange weitergeführt, bis am Behandlungsplatz die notwendigen Kapazitäten für die unver-

22 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 22 letzten/nicht erkrankten oder gehfähigen leicht verletzt/leicht erkrankten Betroffenen vorhanden sind und diese zum Behandlungsplatz überführt werden können. Ist eine zeitnahe Übernahme der unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen durch den Behandlungsplatz nicht möglich, so sind diese in Absprache mit dem Abschnittsleiter Patientenversorgung zur Betreuungsstelle zu verlegen. Bietet die Anlaufstelle alle Möglichkeiten einer Betreuungsstelle, so kann das feste Gebäude der Anlaufstelle in Absprache mit dem Abschnittsleiter Patientenversorgung zur Betreuungsstelle umgewandelt werde.

23 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation: PSU Aufgaben an der Anlaufstelle

24 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Personal an der Anlaufstelle Zugführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt Gruppenführer PSU - Aufgaben nach Punkt PSU-Assistenten - Aufgaben nach Punkt PSU-Helfer - Aufgaben nach Punkt Notfallseelsorger - Aufgaben nach Punkt Notfallpsychologen - Aufgaben nach Punkt PSU-Planungsgrößen Anlaufstelle Durchgangskapazität Anlaufstelle: ~100 bis 500 Betroffene pro Stunde je nach Schadensereignis und örtlichen Gegebenheiten. Einsatzkräfte mit PSU-Aufgaben: 1 Zugführer, 2 Gruppenführer, 16 Einsatzkräfte. 19 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 3 PSU-Assistenten, 2 PSU-Helfer, 3 Notfallseelsorger. 9 Anmerkung: In der DRK DV 600 wird von einem Personalansatz 1 Helfer zu 10 Betroffenen ausgegangen. Dieser Personalansatz ist anzustreben, in der Frühphase eines Großschadensereignisses aber sicherlich nicht zu erreichen. Der Mindestansatz bei Großschadensereignissen liegt bei 0/1/2/16/19 und sollte in der Alarmund Ausrückeordnung als erster Ansatz festgelegt werden. Sobald dies möglich ist, wird das Personal um PSU-Einsatzkräfte verstärkt.

25 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen Die Erfahrungen bei größeren Schadenslagen haben gezeigt, dass in den Medien sehr schnell und umfangreich über das Ereignis berichtet wird. Dadurch werden die Angehörigen/Freunde von Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase des Schadensereignisses informiert. Es hat sich gezeigt, dass sich Angehörige oder Freunde von Betroffenen oftmals zur Einsatzstelle begeben. Hier kann es vorkommen, dass die Angehörige/Freunde von Betroffenen durch ihr Verhalten die Rettungsarbeiten erheblich behindern. Diese Gruppe hat einen sehr hohen Informations- und unter Umständen auch Betreuungsbedarf. Wird dieser Bedarf nicht abgedeckt, so wird er, teilweise über die Medien, massiv eingefordert. Die Personengruppe der Angehörigen und Freunde von Betroffenen müssen durch die Bereitstellung einer oder mehrerer Informationsstellen kanalisiert und aufgefangen werden. Für diese Aufgabe bieten sich die Gebäude der öffentlichen Verwaltungen z.b. Rathäuser usw. an. Diese Gebäude bieten neben einer guten technischen und räumlichen Ausstattung auch Personal mit Verwaltungs- und EDV-Kenntnissen. Ihnen zur Seite gestellt werden muss PSU-Personal wie Notfallseelsorger und PSU-Assistenten, die für Betreuungsaufgaben eingesetzt werden können. In der Informationsstelle werden die Anfragen aller Angehörigen oder Freunde der Betroffenen in Listen aufgenommen. Gleichzeitig werden sie über den derzeitigen Sachstand informiert. Tritt ein Betreuungsbedarf auf, wird dieser durch die PSU-Kräfte abgedeckt.

26 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Führungsorganisation: Informationsstelle für Angehörige / Freunde von Betroffenen

27 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Personal an der Informationsstelle Verwaltungsangehörige - Aufgaben: Annahme von Suchmeldungen, Einpflegen in Listen u.u. GSL-NET. Gruppenführer PSU - Aufgaben nach Punkt PSU-Assistenten - Aufgaben nach Punkt Notfallseelsorger - Aufgaben nach Punkt PSU-Planungsgröße Informationsstelle Verwaltungskräfte 10 Verwaltungsangehörige. 10 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 2 PSU-Assistenten, 5 Notfallseelsorger Personenauskunfts-Stelle PASS Nach 31 FSHG sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine geeignete Personenauskunfts-Stelle einzurichten. Einzelheiten der Personenauskunfts-Stelle werden in der Projektgruppe PASS NRW des Innenministeriums NRW erarbeitet.

28 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite Behandlungsplatz Die übliche Kapazität des Behandlungsplatzes ist nach MANV Planung auf 50 Betroffene (40% medizinische Gruppe I, 20% medizinische Gruppe II, 40% medizinische Gruppe III) ausgelegt. Maßnahmen des medizinischen Personals: Am Behandlungsplatz werden die Betroffenen einer Eingangssichtung unterzogen und je nach medizinischer Priorität behandelt. Danach werden sie einer geeigneten Einrichtung, z.b. Klinik oder Betreuungsplatz, zugeführt. Gleichzeitig wird die medizinische Dokumentation weitergeführt und eine Übersichtsdokumentation für die Einsatzleitung erstellt. Je nach dem Ergebnis der Sichtung werden die Betroffenen in folgende medizinische Gruppen eingeteilt: Rot Gruppe I: Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung der Atmung, des Bewusstseins oder des Kreislaufs, sofortige Behandlungsnotwendigkeit und dringender Transport ins Krankenhaus. (ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten) Gelb Gruppe II: Verletzte / Erkrankte ohne vitale Gefährdung, die innerhalb von 4-6 Stunden einer Krankenhausbehandlung zugeführt werden müssen. (ca. 20 % der Verletzten / Erkrankten) Grün Gruppe III: Verletzte / Erkrankte mit geringfügigen Verletzungen, die keine vitale Gefährdung verursachen können. (ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten) Blau Gruppe IV: Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung und geringer Überlebenswahrscheinlichkeit. Diese Einteilung wird nur bei einer Mangelsituation und durch ausdrückliche Entscheidung des Hauptverwaltungsbeamten (HVB) getroffen. Schwarz Tote: Werden vom Sichtungssystem nur farblich erfasst. Weiß: Noch nicht gesichtet. Das medizinische Personal am Behandlungsplatz arbeitet die Betroffenen nach den jeweiligen Sichtungskategorien ab. Es ist davon auszugehen, dass die Kapazität des medizinischen Personals bei einem Großschadensereignis, das eine große Anzahl von Verletzten fordert, mit den lebensrettenden Maßnahmen bei Schwerverletzten der Gruppe I ausgelastet ist. Im günstigsten Fall sind noch geringe Kapazitäten zur Behandlung der Betroffenen Gruppe II vorhanden. Maßnahmen des PSU Personals: Das PSU-Personal stellt die Versorgung von Betroffenen der Gruppe III und unter Umständen der Gruppe II sicher. Damit wird das medizinische Personal entlastet und die Betroffenen (Gruppe II III) werden adäquat versorgt. Die PSU-Kräfte holen die Betroffenen der Gruppe III an der Eingangssichtung des Behandlungsplatzes ab und bringen sie in einen besonderen Bereich des Behand-

29 Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Seite 29 lungsplatzes. Dort führen sie geeignete Maßnahmen der einfachen psychischen Ersten Hilfe, z.b. stabilisieren, beruhigen, informieren usw., durch. Ist eine zeitnahe medizinische Behandlung der Betroffenen der Gruppe II nicht möglich, so werden diese Betroffenen in Absprache mit dem Leiter Behandlungsplatz und dem medizinischen Leiter Behandlungsplatz ebenfalls von PSU-Personal wie die der Gruppe III versorgt. Eine medizinische Versorgung im PSU-Bereich des Behandlungsplatzes muss sichergestellt werden. Bei einem Großschadensereignis ist davon auszugehen, dass die Qualität des Ereignisses von seinem Potential her eine akute Belastungsreaktion bei allen Betroffenen auslöst. Die wirksamste Maßnahme der psychischen Hilfestellung ist ein möglichst schnelles Wegführen vom Schadensort in einen sicheren, geschützten Ort, an dem Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe durchgeführt werden können. Jedes längere Verweilen am Schadensort oder im Behandlungsplatz erhöht die Gefahr, dass sich die Symptome der akuten Belastungsreaktion verstärken und in Folge sich eine schlechtere Prognose bei der Verarbeitung des Ereignisses einstellt. Die bisherige, nach rein medizinischen Gesichtspunkten festgelegte Transportpriorität wird dieser Notwendigkeit nicht gerecht. Daher sind die Betroffenen, die körperlich nicht oder nur gering verletzt sind, schnellstmöglich dem Betreuungsplatz zu überstellen. Ist der Betreuungsplatz aufnahmebereit, so werden die Betroffenen nach einer Ausgangssichtung und Dokumentation zum Betreuungsplatz gebracht. Für eine ausreichende Transportbegleitung durch PSU-Kräfte ist zu sorgen. Der Gruppenführer-PSU und der Fachliche Leiter-PSU organisieren geeignete Maßnahmen, um Angehörige von Betroffenen, die am Behandlungsplatz eintreffen, aufzufangen. Sie stellen eine psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte am Behandlungsplatz sicher. Neben den Betroffenen der Gruppe II und III besteht aber auch ein Bedarf bei den Betroffenen der Gruppe IV bei der Sterbebegleitung und im Bereich der vorläufigen Totenablage. Dieser Bereich fällt in den Aufgabenbereich der Notfallseelsorge. Der Gruppenführer Notfallseelsorge organisiert und koordiniert in Absprache mit dem Leiter Behandlungsplatz und dem medizinischen Leiter Behandlungsplatz die dazu notwendigen Maßnahmen. Anmerkung: Alle am Behandlungsplatz eingesetzten Kräfte müssen zukünftig mindestens über die Ausbildung zum PSU-Helfer verfügen. Teile der bisher eingesetzten Kräfte des Betreuungsdienstes reichen daher in ihrer Qualifikation noch nicht aus und müssen nach den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien der Hilfsorganisationen nachgeschult werden.

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