Interessenbekundungsverfahren formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EG-Vergaberechts

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1 Interessenbekundungsverfahren formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EG-Vergaberechts NGA-Breitbandprojekt Landkreis Fulda 1. Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung: Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda Wörthstraße Fulda Deutschland Kontaktstelle(n) : Fachdienst Wirtschaftsförderung, Standortmarketing, Tourismus, ÖPNV Zu Hdn. von :Herr Christof Erb Telefon: Fax: breitband@Landkreis-Fulda.de digitale Adresse(URL): 2. Art der Leistung : Sonstige (z.b. Konzessionen, gemischte Aufträge) Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Innovationspartnerschaft: ( ) Ja (X) Nein 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: 4. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: :00 Uhr 5. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Waren bzw. Dienstleistungen (in jeder Dienstleistungskategorie) Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Breitband-Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in noch unterversorgten Teilgebieten des Landkreises Fulda den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation- Access-Netz (NGA-Netz) eine Dienstleistungskonzession zu vergeben. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz einbringen sowie die ggf. vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau nutzen. Der Auftrag wird erforderlichenfalls unter Gewährung einer Förderung vergeben werden. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Bei der Auswahl des Projektgebietes sind die Ergebnisse der im Zeitraum vom bis durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden. Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf der Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften für Breitbandprojekte, insbesondere der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom zur Unterstützung des Aufbaus einer 1

2 flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA- Rahmenregelung) und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Ebenfalls beabsichtigt der Konzessionsgeber, Fördermittel zu beantragen (Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom ). 5.1 Allgemeine Informationen Der Landkreis Fulda ist mit einer Fläche von 1.380,39 qkm einer der größeren Landkreise in Hessen mit einer Einwohnerzahl von ca (Stand ). Der Landkreis Fulda liegt im Osten Hessens im Regierungsbezirk Kassel. Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Landkreise Hersfeld-Rotenburg (in Hessen), Wartburgkreis und Landkreis Schmalkalden-Meiningen (beide in Thüringen), Rhön- Grabfeld und Bad Kissingen (beide in Bayern) sowie Main-Kinzig-Kreis und Vogelsbergkreis (beide wiederum in Hessen). Das Oberzentrum Fulda ist mit insgesamt Einwohnern (Stand ) der Mittelpunkt des Landkreises Fulda. Die besondere Lage zwischen Vogelsberg, Hessischem Landrücken und der Rhön isoliert die Stadt zu anderen überregionalen Gebieten, und durch die größere Distanz zu größeren Städten wie Kassel, Gießen oder Frankfurt kommt es zu einem verstärkten Pendlerstrom aus dem Hinterland nach Fulda. Das Stadtumland mit den Großgemeinden Künzell, Petersberg und Eichenzell, die unmittelbar an der Stadtgrenze liegen, trägt mit einer Einwohnerzahl von rund Einwohnern dazu bei, dass fast die Hälfte der Kreisbevölkerung in einem Gebiet von 225 qkm lebt. Der osthessische Landkreis Fulda liegt zwischen den beiden Naturparks Hoher Vogelsberg und Hessische Rhön. Die Rhön weist mit der Wasserkuppe (950 m) die höchste Erhebung Hessens auf. Im Süden trennt der Hessische Landrücken den Landkreis vom Main-Kinzig- Kreis. Der Landkreis Fulda wird in Nord-Süd Richtung durch die Flüsse Haune und Fulda durchflossen. Die Stadt Fulda (229 m) liegt im Zentrum des Landkreises innerhalb des Fuldaer Beckens. Somit werden im Landkreis Fulda Höhendifferenzen von über 700 m erreicht. Der Kreis ist gekennzeichnet durch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Sie nehmen 50,3% der Gesamtfläche ein. Weitere großflächige Gebiete sind die Waldgebiete (34,7%), dem folgen mit 13,7% Siedlungs- und Verkehrsflächen und mit rund 1% Wasserflächen. Die topographische Besonderheit und die Einwohnerverteilung im ländlichen Raum (u.a. kleine Ortsteile und Weiler) tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung auf Basis eines Hochgeschwindigkeitsnetzes kurzbis mittelfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch den Markt erfolgen wird. Schließlich sind durch die Größe des Landkreises bedingt die Anbindungsdistanzen für leitungsgebundene Lösungen sehr hoch, der Waldreichtum und die Mittelgebirgslandschaft erschweren zudem den flächendeckenden Auf-/Ausbau in gleichem Maße. 5.2 Das geplante NGA-Projekt Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit entsprechend der Breitbandstrategie der Bundesregierung verfolgt der Landkreis Fulda das Ziel, den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur flächendeckenden Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis in unterirdisch verlegten Leerrohren und mit vergleichbaren Technologien in seinem 2

3 Kreisgebiet voranzutreiben, so dass alle seine kreisangehörigen Kommunen über eine flächendeckende Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung nach Maßgabe der NGA- Rahmenregelung verfügen. Der Landkreis Fulda plant, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau kostendeckend durchzuführen, eine Förderung zum Aufbau der zukunftssicheren NGA- Breitbandinfrastruktur zu leisten. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, erfolgen. Im Rahmen einer eingeholten Studie wurde eine Gegenüberstellung der Kosten eines Betreibermodells (die öffentliche Hand errichtet die passive Breitbandinfrastruktur selbst und verpachtet diese an einen Telekommunikationsnetzbetreiber) und eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells (die öffentliche Hand gleicht ggf. eine Wirtschaftlichkeitslücke des auszuwählenden Telekommunikationsnetzbetreibers aus) vorgenommen. Die Studie hat ergeben, dass im vorliegenden Fall das Wirtschaftlichkeitslückenmodell die wirtschaftlichere Ausbauvariante darstellt. Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung von Fördermitteln an den Landkreis Fulda. Bei den in Aussicht stehenden Fördermitteln handelt es sich u. a. um Mittel nach der o. g. Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf seiner Internetseite einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitgestellt. Das zu errichtende NGA-Netz hat für mindestens 85 % der Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr, für mindestens 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Erwünscht und positiv bewertet wird jedoch die Herstellung einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s und mehr für mindestens 95 % der Anschlüsse. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Ausbaugebiet ist das durch das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom bis identifizierte, unterversorgte Projektgebiet (< 30 Mbit/s), in dem ein marktgetriebener Ausbau in den nächsten 3 Jahren von privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen nicht geplant ist. Es handelt sich hierbei um Gebiete in allen Kommunen des Landeskreises Fulda, ausgenommen der Gemeinde Eichenzell; es sind vor allem Restcluster der Rhön, entlang der ehemaligen Zonengrenze sowie an der Grenze zum Vogelsbergkreis. Das übrige Gebiet des Landkreises Fulda, insbesondere die dichter besiedelten Stadt- und Ortslagen, wurde bislang marktgetrieben ausgebaut bzw. wird gemäß entsprechender Ankündigungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens im Eigenausbau weiter ausgebaut. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen der betroffenen Kommunen (unterversorgte Anschlussnehmer): 3

4 Lfd. Nr. Gemeinde- Schlüssel (AGS) Ermittelte Anzahl der Anschlussnehmer unter 30 Mbit/s Gemeinde Anzahl der Haushalte (geschätzt) Einwohnerzahlen (Stand: ) Bad Salzschlirf Burghaun Dipperz Ebersburg Ehrenberg (Rhön) Eiterfeld Flieden Fulda Gersfeld (Rhön) Großenlüder Hilders Hofbieber Hosenfeld Hünfeld Kalbach Künzell Neuhof Nüsttal Petersberg Poppenhausen (Wasserkuppe) Rasdorf Tann (Rhön)

5 Sollten die Bewerber aufgrund eigener Erkenntnisse Zweifel an der Richtigkeit der dargestellten Ist-Versorgung haben und weitere Anschlussnehmer für den Ausbau auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom ( Förderrichtlinie Breitband ) sowie der beihilferechtlichen Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung bekannt sein, bitten wir, Stellung zu nehmen und ggf. eine abweichende Versorgungssituation nachzuweisen. Bitte geben Sie andererseits auch an, ob Sie in Bereichen, die als nicht versorgt dargestellt sind, eine Breitbandversorgung betreiben, die dem NGA-Standard mit Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s entspricht. Im Hinblick auf die zukünftige technische Entwicklung und die steigenden Nutzeranforderungen (gerade auch in Gebieten mit gewerblichen Nutzern) soll eine Ausbaufähigkeit auf weit mehr als 50 Mbit/s Downstream gegeben sein (etwa ein FFTB/H Ausbau - Fiber to the Building/Home - mit marktüblichen 100 Mbit/s bis mittlerweile 1 Gbit/s oder ein gleichwertiges Netz mit Nachweis der Gleichwertigkeit), ebenso die Bereitstellung symmetrischer Dienste. Neben dem NGA-Ausbau für private Haushalte wird ein besonderer Fokus auf die Gewerbegebiete und institutionelle Nachfrager gelegt. Daher soll für im Kreis befindliche und noch unterversorgte Gewerbegebiete sowie auch für unterversorgte Schulen ein glasfaserbasiertes FTTB-/FTTH-Zugangsnetz oder ein gleichwertiges anderes NGA-Netz (mit Nachweis der Gleichwertigkeit) in der Form aufgebaut werden, dass diese Schulen und die in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen zuverlässig mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s für Schulen und mindestens 100 Mbit/s für Unternehmen versorgt werden können. Weitere Informationen werden in der Ausschreibungsunterlage enthalten sein. Der Aufwand für diese höherwertige Erschließung der Schulen und Gewerbegebiete soll im späteren Angebot gesondert ausgewiesen werden. Da es sich um ein kreisweites Projekt handelt, sollen außerdem öffentliche Einrichtungen mit in das Ausbaugebiet einbezogen werden. Von dem Projekt profitieren insoweit Bildungs-, Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie Verwaltungseinheiten gleichermaßen. Gerade die Kommunen im ländlichen Raum erhalten in ihren Rathäusern zukunftsfähige Breitbandanschlüsse. Insgesamt 24 Einrichtungen wurden als institutionelle Nachfrager ermittelt: 6 Kommunalverwaltungen in Ebersburg, Ehrenberg, Gersfeld/Rhön, Nüsttal, Rasdorf, Tann/Rhön; 16 Schulen in 9 Kommunen; ein Krankenhaus in Gersfeld und eine Fachklinik in Burghaun. Die im Verhandlungsverfahren beteiligten Bieter werden sich im Angebot verpflichten müssen, einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur unter Einhaltung der Vorgaben in NGA-Rahmenregelung und anderer einschlägiger Rechtsgrundlagen zu gewährleisten. Mit dem geplanten flächendeckenden Ausbau soll eine zukunftsweisende und leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur (oder eine gleichwertige Infrastruktur) insbesondere in den ländlichen Regionen des Landkreises geschaffen werden, die u.a. auch für die Einspeisung mobiler Daten geeignet ist. Dadurch lassen sich Projekte der Verkehrsinfrastruktur und intelligente Mobilität kostengünstig anbinden. Auch im Landkreis Fulda ist eine engmaschige Versorgung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht flächendeckend rentabel. Neue Konzepte wie Bus-Taxi 5

6 bzw. Anfahrt einer Haltestelle nur im Bedarfsfall funktionieren nur über eine digitale Einbindung der Kundenfahrwünsche und Vernetzung von Zeitangaben zu Fahr-, Abhol- und Ankunftszeiten (Echtzeitdatendarstellung von Fahrgastinformationen) mit wirtschaftlicher Routenberechnung; auch E-Ticketing lässt sich über eine intelligente Lösung realisieren. Das Mobilitätsverhalten der Reisenden, Pendler und Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, hat sich gewandelt und dafür braucht es innovative und ganzheitliche Lösungsansätze. Die Bereitstellung der Fahrgastinformationen wird nur möglich, wenn durch Hochgeschwindigkeits-Breitbandausbau eine Vernetzung auch mit privaten und gewerblichen Mitfahrgelegenheiten geschaffen wird. Hierbei spielen immer mehr die modernen Kommunikationsmittel eine zentrale Rolle. Nicht nur der Umbruch in der Art und Weise der Mobilität ist massiv, sondern auch dessen Geschwindigkeit, so dass eine Einbindung verpflichtend ist. Gerade im Bereich des Biosphärenreservats Rhön müssen innovative Verlegetechniken eingesetzt werden, damit Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden können und die sensible Biodiversität nur im geringen Maße beeinflusst wird. Jedenfalls wird der auszuwählende Netzbetreiber vertraglich verpflichtet werden, die jeweils umwelt- und ressourcenschonendste Bauweise zu wählen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden - sie muss spätestens bis Ende 2018 abgeschlossen sein (Fördervoraussetzung nach dem erwähnten Förderprogramm des Bundes). Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: Kommunikationsnetz Ergänzende Gegenstände: Internet Kommunikationsinfrastruktur Fernsprech- und Datenübertragungsdienste Diensteanbieter Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Hauptort der Dienstleistung bzw. der Lieferung: Landkreis Fulda, Fulda NUTS-Code : DE732 Fulda Zeitraum der Ausführung : voraussichtlich vom bis Wertungsmerkmale: Teilnahmebedingungen für Interessenbekundung: Zur Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren werden nur geeignete Bieter zugelassen. Die Eignung ist in dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Im Folgenden werden Eignungskriterien aufgeführt, die von jedem Bewerber in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen sind. Werden einzelne (max. drei) der in den genannten Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, kann der Auftraggeber einmalig eine Nachfrist zum Nachweis aller Eignungskriterien setzen. Werden in dem Teilnahmeantrag mehr als drei Eignungskriterien nicht erfüllt, erfolgt unmittelbar ein Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Weist ein Bewerber - auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist - eines der Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren. 6

7 Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien zu erbringen. a) Persönliche Lage des Bewerbers In Bezug auf die die persönliche Lage des Bewerbers sowie in Bezug auf Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise: - Firmenprofil des Bewerbers (Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr); - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung; - Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft; - Eigenauskunft Creditreform / Bürgel; - Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach 6 TKG; - Nachweis einer Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß 68, 69 TKG; - Eigenerklärung mit dem folgenden Inhalt (der nachfolgende Text ist, soweit sämtliche Anforderungen auf Seiten des Bewerbers erfüllt werden, wörtlich in die Eigenerklärung zu übernehmen und eigenhändig zu unterzeichnen): Der Bewerber versichert: - Weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, sind rechtskräftig wegen Verstoßes gegen 129, 129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, 229 des Strafgesetzbuches oder 370 der Abgabenordnung i.v.m. 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung oder wegen entsprechender Strafnormen anderer Staaten verurteilt worden; - über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden; - das Unternehmen des Bewerbers befindet sich nicht in Liquidation; - der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß erfüllt und wird diese im Auftragsfall erfüllen; - der Bewerber wird im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit machen; - der Bewerber hat die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Landesvergabegesetzes in Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohns, die Tariftreue, die Wahrung der ILO- Kernarbeitsnormen u.a. stets eingehalten und wird diese im Auftragsfall einhalten; - der Bewerber hat die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch im Sinne des Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten und wird diese im Auftragsfall einhalten. 7

8 b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der geforderten Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren; - Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; - Eigenerklärung und - soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind; - Nachweis für das Vorliegen und für die Höhe einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung; - Eigenerklärung zur maximal verfügbaren Anzahl eigener und externer Mitarbeiter, die mit der Netzplanung und -errichtung betraut sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Erklärungen und Nachweise auch bei einer ggf. durchzuführenden Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, herangezogen werden (dazu unten der Abschnitt Beschränkung der Zahl der Bewerber ). c) Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen: - Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 5 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 3 Jahren mit einer aussagekräftigen Beschreibung von Art und Umfang des Projekts, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten; - Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, insbesondere zu dem Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation einschließlich Aufbau und Betrieb von Breitbandnetzen sowie der Erbringung von zugehörigen Endkundendiensten am Gesamtunternehmen; - Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonieund Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt. Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist die Bestätigung einer Versorgung von mindestens Endkunden, maßgeblich sind bestehende Kundenverträge. Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorgelegten Erklärungen und Nachweise auch bei einer ggf. durchzuführenden Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, herangezogen werden (dazu unten der Abschnitt Beschränkung der Zahl der Bewerber ). 8

9 d) Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen maximal 5 Bewerber. In dem Fall, dass die Zahl der Bewerber die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden sollen, übersteigt, wird der Auftraggeber auf der Grundlage der nachfolgend genannten objektiven Kriterien eine Auswahl hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit vornehmen. Die Auswahl der Bewerber, die zu dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren zugelassen und zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem transparenten Auswahlverfahren. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Auswahlkriterien: (1) Gesamtumsatz des Unternehmens bezüglich der geforderten Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (maximal erreichbare Wertungspunkte: 20 %); (2) Eigenkapitalquote gemäß der Bilanzen des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (maximal erreichbare Wertungspunkte: 10 %); (3) Höhe einer vorliegenden Betriebshaftpflichtversicherung (maximal erreichbare Wertungspunkte: 5 %); (4) Maximal verfügbare Anzahl eigener und externer Mitarbeiter, die mit der Netzplanung und -errichtung betraut sind (maximal erreichbare Wertungspunkte: 20 %); In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Wertungskriterien: (5) Referenzen vergleichbarer Projekte gemäß der geforderten Referenzliste (maximal erreichbare Wertungspunkte: 30 %); (6) Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden (maximal erreichbare Wertungspunkte: 15 %). e) Bewerbungsbedingungen für zukünftige Angebote Nach Auswertung der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 7 wird geeigneten Bietern die Ausschreibungsunterlage zur Angebotserstellung zugestellt. Die eingegangenen Angebote gemäß den Anforderungen der Ausschreibungsunterlage werden nach einer formalen Prüfung (bezüglich Vollständigkeit und Plausibilität der Anforderungen) qualitativ beurteilt und gegenübergestellt. Ferner werden die Vollständigkeit der Antworten/Angaben zu Anforderungen in der Ausschreibungsunterlage geprüft und zu den dort definierten Zuschlagskriterien (%- Gewichtung in einer Matrix in Gegenüberstellung der Bieter) zusammengestellt. Aus beiden Punkten wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt Es wird weiter auf die Details der Bestimmungen der anzufordernden Ausschreibungsunterlage verwiesen. 7. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) : 3 / höchstens 5 9

10 8. Auskünfte erteilt: siehe unter Sonstige Angaben: a) Angaben zu dem Ablauf des Vergabeverfahrens Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben die Bewerber innerhalb der unter Abschnitt 5. genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als "Teilnahmeantrag NGA-Breitbandprojekt Landkreis Fulda gekennzeichnet bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. ) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich schriftlich oder in elektronischer Form ( ) an die genannte Kontaktstelle zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern sich nach Prüfung kein Bewerber als geeignet erweist. Die Verdingungsunterlage wird anschließend auf zweiter Stufe (Verhandlungsverfahren) an geeignete Bieter schriftlich auf dem Postweg zur Angebotserstellung versandt. Sämtliche Vorgaben für die Abgabe eines Angebots im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden in der Ausschreibungsunterlage enthalten sein. b) Bewerbung durch Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben: (1) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung bzw. des Erhalts der Konzession gesamtschuldnerisch haften, (2) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, (3) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln sowie (4) Angabe, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. übernimmt. c) Angaben zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes und deren Folgen Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und sind die Vergaberichtlinien der EU nach ständiger nationaler und europäischer Rechtsprechung nicht anwendbar. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und 10

11 Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie Auftrag, Teilnahmeantrag, etc. verwendet werden. d) Weitere Angaben Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Der Auftraggeber hat bei dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Förderung nach der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (FörderRiL Breitband) vom beantragt. Ein Zuwendungsbescheid ist hierauf noch nicht ergangen. Insbesondere aus diesem Grund ist die Finanzierung des Gesamtprojekts noch nicht gesichert. Der Auftraggeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Gesamtprojektes (insbesondere aufgrund einer Ablehnung des Förderantrages) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben. Die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Tag der Veröffentlichung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank: HAD-Referenz-Nr.: 275/691 11

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