Vorhaben nach dem Bundesberggesetz öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Anlegestelle Strucklahnungshörn 6

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1 ! " #$%&'()%% *+,-&./+01+-,&()20 Sonder-Ausgabe 9 vom 24. Mai 2012 Inhalt Seite Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum V zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung 2 Vorhaben nach dem Bundesberggesetz 4 7. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Anlegestelle Strucklahnungshörn 6 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Hamburger Hallig für das Haushaltsjahr

2 Bekanntmachung des Kreises Nordfriesland Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum V zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 27. März 2012 nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist. Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten Anhörungsund Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Unter der Adresse besteht ab dem bis zum die Gelegenheit, die Entwürfe der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus kann der zweite Entwurf des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum V in der Zeit vom 04. Juni Juli 2012 beim Landrat des Kreises Nordfriesland, Marktstraße 6, Husum in der Bau und Planungsabteilung, 4. Stock, Zi.Nr. 426, während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von Uhr sowie Montag bis Donnerstag von Uhr eingesehen werden. Ansprechpartner: Herr Jan Peche, Tel /67636, Zi.-Nr jan.peche@nordfriesland.de und Frau Janina Kranicz, Tel /67681, Zi.-Nr janina.kranicz@nordfriesland.de. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Teilfortschreibung der Regionalpläne 2011 sind vorzugsweise elektronisch über die Online-Beteiligungsfunktion, per (landesplanungs- H@im.landsh.de), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen IV 232-, Düsternbrooker Weg 92, Kiel :;<=>?@?=AB=<C:DE: V 33333

3 X Bei den Stellungnahmen bitte ich darum, folgende Hinweise zu berücksichtigen: Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächenstreichungen) gegenüber dem Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden. X Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben. FGHIJKLHHMNOPIQRNSTNPOIKLUS Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung der Regionalpläne weise ich hin. Husum, den Kreis Nordfriesland Der Landrat Fachbereich IV gez. Brambrink :;<=>?@?=AB=<C:DE: W 33333

4 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 1153, Claustahl-Zellerfeld Bekanntmachung Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld Vorhaben nach dem Bundesberggesetz Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Herzog- Adolf-Straße 1, Husum, hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen beantragt, über den bereits genehmigten Umfang hinaus Seesand zum Schutz der Insel Sylt zu gewinnen. Die mit Planfeststellungsbeschluss vom bereits genehmigte Gewinnung des Seesandes erfolgt im Bewilligungsfeld Westerland III etwa 5 km westlich der Insel Sylt in Wassertiefen zwischen 12 m und 15 m ausschließlich im Bereich des Gewinnungstrichters Nr. 1a. Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein hat mit Antrag vom eine Änderung des festgestellten Planes beantragt. Die vorgesehenen Änderungen umfassen die Beantragung des Abbaus in den Gewinnungstrichtern 1b, 2a, 2b, 2c und 2d auf der Grundlage erweiterter naturschutzfachlicher Daten und Erkenntnisse. Bei den geplanten Änderungen handelt es sich um eine wesentliche Änderung des festgestellten bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes, da diese Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne von 52 Abs. 2 c Bundesberggesetz (BBergG) haben kann. Gemäß 143 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) in Verbindung mit 52 Abs. 2 c BBergG bedarf es für die Zulassung des Antrages auf Änderung des zugelassenen Rahmenbetriebsplanes eines neuen Planfeststellungsverfahrens nach Maßgabe der 57a, 57b BBergG. Entsprechend meiner Bekanntmachung vom lag der Rahmenbetriebsplan / Antrag auf Planfeststellung vom bis zum beim Landschaftszweckverband Sylt sowie beim Kreis Nordfriesland zur Einsichtnahme aus. Die Frist für eventuelle Einwendungen lief am ab :;<=>?@?=AB=<C:DE: Y 33333

5 Der nach 140 Abs. 6 LVwG erforderliche Termin für die Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und der Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, findet statt am Freitag, den 15. Juni 2012 in der Betriebsstätte Tönning des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Sitzungssaal 1. Stock Schlossgarten Tönning Beginn: 10:00 Uhr Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am jeweils darauf folgenden Arbeitstag um 10:00 Uhr am angegebenen Ort fortgesetzt. Ich weise darauf hin, dass - die mündliche Erörterung nicht öffentlich ist, - bei Ausbleiben einer Beteiligten oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht ( 140 Abs. 5 LVwG), - eine Beteiligte oder ein Beteiligter sich durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die oder der Bevollmächtigte hat auf Verlangen ihre oder seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen ( 79 Abs. 1 LVwG), - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Clausthal-Zellerfeld, den Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie LS Im Auftrage gez. Fricke Az.: W 7813 PFV II II :;<=>?@?=AB=<C:DE: Z 33333

6 Zweckverband Anlegestelle Strucklahnungshörn Der Verbandsvorsteher Sitz der Geschäftsstelle: Amt Nordsee-Treene Außenstelle Nordstrand Schulweg Nordstrand Telefon: Telefax: 04842/ Auskunft erteilt: Frau Reuß Datum: Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 07. Juni 2012, Uhr findet im Restaurant Op de Diek, Inh. Jörg Ketelsen, Hörnstr. 1, Nordstrand, die 7. öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Anlegestelle Strucklahnungshörn statt. T a g e s o r d n u n g 1. Begrüßung und Mitteilungen 2. Einwohnerfragestunde 3. Feststellung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Verbandsversammlung vom Anfragen aus der Verbandsversammlung 5. Beteiligung an der BürgerBreitbandNetz GmbH 6. Beratung und Beschluss über den Bau von öffentlichen Toiletten 7. Verschiedenes gez. Werner Peter Paulsen Verbandsvorsteher :;<=>?@?=AB=<C:DE: [ 33333

7 Bekanntmachung H A U S H A L T S S A T Z U N G des Zweckverbandes Hamburger Hallig für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 14 und 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den 77 f. f. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hamburger Hallig, Sitz Bredstedt, vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von und 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Investitionstätigkeit festgesetzt EUR EUR 0 EUR EUR EUR EUR EUR 700 EUR EUR EUR 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,7 Stellen :;<=>?@?=AB=<C:DE: \ 33333

8 3 Die Verbandsumlage gemäß 12 der Verbandssatzung wird für das Haushaltsjahr 2012 auf ,-- EUR festgesetzt. Sie ist vom / von: der Gemeinde Reußenköge mit Amt Mittleres Nordfriesland mit EUR EUR aufzubringen. 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach 95d Abs. 1 oder 95f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000,00 EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Bredstedt, den gez. (Volquardsen) Verbandsvorsteher L.S. Veröffentlichung Vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Bredstedt, Zweckverband Hamburger Hallig Der Verbandsvorsteher :;<=>?@?=AB=<C:DE: ] 33333

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